1934 / 218 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Sep 1934 18:00:01 GMT) scan diff

entralhandelsregisterbeilage zum Reichs · und Staatsanzeiger Nr. S17 vom 12. September 1964. S. L

4420, 44160, 4465, 4470, 4480, 4550, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet 15. August 1934, vorm. II, 30 Uhr.

Nr. 6121. Firma Heinrich Greb C Co., Mühlheim a. M.: Versiegelter Umschlag, enthaltend in Lichtbild dargestellt, 30 Stück Damenhandtaschen aus Leder, Gesch.⸗Nrn. 3533/24, 416 / 809, 346 / 0, 108/20, 3z5z / i6, 331,26, 341/18, 311,18, 339/20, 384 20, 332/26, 343/20, 417,28, 329/33, 326/22, 11620, 114/22, 407 22, 113/20, 402/26, 387 24, 117120, 404/23, 99 (24, 100/24, 3900 24, 342/22, 340 Bo, 364/18, 339 is, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 2 Jahre, angemeldet 13. August 1934, vorm. g, o Uhr.

Nr. 6122. Dieselbe Firma: Versiegelter Umschlag, enthaltend in Lichtbild dar⸗ gestellt: 30 Stück Damenhandtaschen aus Leder, Gesch.Nrn. 9/20, 306 / 26, 334 / 20, 397,22, 406/20, 101/22, 362/20, 300 28, 110,22, 360/22, 120/20, 119/20, 352 22, 409/22, 351,22, 413/22, 400 20, 406/26, 300 26, 379/28, 100/24, 303/32, 309, 24, 103/22, 316/26, 300 28, 355 / 13, 115/26, 31226, 367 28, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 2 Jahre, angemeldet 13. August 1934, vorm. 9,30 Uhr.

Nr. 6123. Jakob Philipp Lukas III. Bieber: Verklebter Umschlag enthaltend Tapetenleisten aus Holzpappe mit viel⸗ farbigem Kunstleder oder Papierbezug in besonderer Form und Ausführung, Gesch. Nrn. 10156, 10057, 1018, 10ls5, 102 10, 103,12, 104/14, 195/12, 106/14, Oo / 35, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet 14. August 1934, vorm. 11,30 Uhr.

Nr. 6124. Firma Ludwig Krumm A.⸗G., Vereinigte Lederwarenfabriken Ludwig Krumm Gebr. Langhardt, Offen⸗ bach a. M.: Versiegelter Umschlag, ent⸗ haltend 24 Skizzen von Damentaschen aus Leder in besonderer Ausführung in Ver⸗ bindung mit unedlem Metall, Fabr.⸗Nrn. E 3459518, E 3496/21, E 3498/22 E 3497 22, R 3505/2), RK 3507/24, E 3515/22 R 3515 /22½, E 3516 22 E 3516/22, E 35201 23 E 3526 23, E 3523 / 26 E 3522/26, E 3527 / 22, K 3528/15, RE 3530/18 R 35301618, RE 3531 / 23, B 7426 / 24, B 7543 / 25, B 7544 / 27, B 7545 / 25, B 7547 / 22, B 7550/27, B 7551/28, B 7560/5, B 7563/30, B 7565/20, B 7636/40, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet 156. August 1934, vorm. 8, 10 Uhr.

Nr. 6125. Firma Gottlieb Ludwig Heßler, Offenbach a. M.: Versiegeltes Paket, enthaltend Photo⸗Etui in beson⸗ derer Form und Aufmachung, Modell 64, plastisches Erzeugnis, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet 16. August 1934, vorm. 11,40 Uhr.

Nr. 6126. Firma Ludwig Krumm A.-G., Vereinigte Lederwarenfabriken Ludwig Krumm Gebr. Langhardt, Offenbach a. M.: Versiegelter Umschlag, enthaltend 18 Skizzen von Damentaschen aus Leder in besonderer Ausführung in Verbindung mit unedlem Metall, Fabr.⸗ Nrn. E 3578/17, E 3579/17, E 3580 / 24, E 3581 / 24, E 3582 / 24, E 3583 / 22, E 3584 / 24, E 3585 / 26, E 3586 / 22, E 3587 / 26, E 3588 / 24, E 3589 / 24, E 3532 / 18, E 3519 / 24, E 3506/22, E 3504 / 22, E 3478/22, B 7440 / 30, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet 206. August 1934, vorm. 9,50 Uhr.

Nr. 6127. Philipp Bauer, Leder⸗ schärferei u. Lederpresserei, Bieber: Ver⸗ siegeltes Paket, enthaltend 4 Stück Wulst⸗ pressungen mit Stepp⸗ bzw. Flechtnähten in besonderer Form und Ausführung, Gesch. Nr. 651 664, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet 20. August 1934, nachm. 3, 05 Uhr.

Nr. 6128. Firma Jacob Mönch, Offen⸗ bach a. M.: Versiegelter Umschlag, ent⸗ haltend Photographien von Damentaschen⸗ bügeln mit Verschluß in verschiedenen Größen und Farben, Gesch.⸗Nrn. 48282, 48284, 482686, 482366, 483302, 40644, 48318, 40650, 48264, 406268, 40624, 40634, 40628, 40630, 48268, 48290, 48270, 48274, 40636, 40638, 48294, 18276, 51096, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet 22. August 1934, vorm. 8, 3·ę Uhr.

Nr. 6129. Leonhard Döbert. Oberts⸗ hausen: Versiegelter Umschlag, enthaltend gespritztes Phantasiemuster auf Leder (Rem⸗ brandt), Gesch. Nr. 111, Flächenerzeugnis, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet 24. August 1934, vorm. Il, 55 Uhr.

Nr. 61309. Robert Kaiser, Offenbach a. Main: Versiegelter Umschlag, enthal⸗ tend 4 Skizzen von Damentaschen, neu⸗ artige Formen und Griffe, Gesch. Nr. 1059, 1066, 10968, 1071, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet 25. August 1954, vorm. 10, 10 Uhr.

Nr. 6131. Firma Otto Liebmann, Offenbach a. M.: Verklebtes Päckchen, enthaltend Bügelverschluß für Damen“ taschen in besonderer Form und Ausfüh⸗ rung, Gesch.⸗Nr. 111, plastisches Erzeugnis, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet 25 August 1934, vorm. 11/40 Uhr.

Nr. 6132. Firma Ludwig Krumm A. G. Vereinigte Lederwarenfabriken Ludwig Krumm Gebr. Langhardt, Offen bach a. M.; Versiegeiter Umschlag, enthaltend 10 Skizzen von Damentaschen aus Leder in besonderer Ausführung in Verbindung mit unedlem Metall, Fabr. Nrn. 18650 / 14, E 3546/20, E 3548 / 18

18647 / 12, 18649 12, 18648512, 18651 14, 1865213, G 169, E 3511/17 = E 3545/17 . Schutzfrist 3 Jahre, elde ö 5 August 1934, vorm.

Nr. 6133. Dieselbe Firma: Bersiegelter Umschlag, enthaltend 11 Skizzen von Damentaschen aus Leder in besonderer Ausführung in Verbindung mit unedlem Metall, Gesch. Nrn. E354 / 18, E 3547 / 1s, E 3543/18, R 353322, R 3536/20, E 3549/22, E 3640/24 = R 3539 24, E 3535/20, E 3550 20, R 3537 / 1s, E 3542 E 3541 24, plastische Erzeug⸗ nisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet 29. August 1934, vorm. II, 20 Uhr.

Nr. 6134. Dieselbe Firma: Versiegelter Umschlag, enthaltend 18 Skizzen von Damentaschen aus Leder in besonderer Ausführung in Verbindung mit unedlem Metall, Fabrik ⸗Nr. B 7562 22, B 7564 / 26, B 7577/16, B 7513 / 22, B 7555 / 20, B 7519 / 22, B 7559 / 18, B 7558 / 20, B 7573 / 16, B 7574 / 18, B 7571/22, B 7600/22, B 7524 / 20, B 7568 / 26, B 7527 / 28, B 7575/27, B 7566 / 26, B 7552/28, palstische Erzeugnisse, Schutz⸗ frist 3 Jahre, angemeldet 30. August 1934, vorm. 11 Uhr.

Nr. 6135. Dieselbe Firma: Versiegelter Umschlag, enthaltend 14 Skizzen von Damentaschen aus Leder in besonderer Ausführung in Verbindung mit unedlem Metall, Fabr.⸗Nrn. E 3551/20, E 3552/18, B 76586/ is, B 7604124, B 7609/22, B 7606/22, B 7611/22, B 7608/24, B 7607 / 26, B 7589 / 42, B 7599 / 28, B 7597,33, B 7595/44, B 7601/40, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet 31. August 1934, vorm. 9, 95 Uhr.

Hess. Amtsgericht Offenbach a. M.

7. Konkurse und Vergleichssachen.

Rerlin- Charlottenburg. 38537] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Paul Janke, Alleininhaber der gleich⸗ namigen Firma (Großhandel in Woll⸗ waren, Strümpfen, Trikotagen), Berlin C 2, An der Spandauer Brücke 16, ist nach Ablehnung des Vergleichsver⸗ fahrens am 13. September 1934, 15 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. 252. N. 128. 34. Verwalter: Theo⸗ dor Baudach, Berlin⸗Oberschöneweide, Helmholtzstr. 18. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 28. Oktober 1934. Erste Gläubigerversammlung am 12. Oktober 1934, 16,30 Uhr. Prüfungs⸗ termin am 14. November 1934, 11,30 Uhr, im Gerichtsgebäude, Tegeler Weg 17s20, Erdgeschoß, Zimmer 31. Offener 6 mit Anzeigefrist bis 19. Oktober Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 252. KRerlin- Charlottenburg. 38538 Ueber den Nachlaß des am 5. Juni 1934 verstorbenen, zuletzt Berlin⸗Char⸗ lottenburg, Witzlebenstr. 31, wohnhaft gewesenen Direktors Otto Meyer ist am 13. September 1934, 13,15 Uhr, vor dem Amtsgericht Charlottenburg das Konkursverfahren eröffnet. 252. N. 127. 34. Verwalter: Wunderlich, Bln.⸗ Tempelhof, Hohenzollernkorso 311II. Frist zur Anmeldung der Konkurs⸗ forderungen bis 28. Oktober 1934 Erste Gläubigerversammlung am 12. Oktober 1934. 11,15 Uhr. Prüfungstermin am 19. November 1934, 11 Uhr, im Ge⸗ richtsgebäude, Tegeler Weg 17 —20, Erdgeschoß, Zimmer 31. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 10. Oktober 1934.

NRraunschweig. 38539 Ueber das Vermögen der „Fernfracht“, Vereinigung Braunschweiger Fern⸗ transportunternehmer, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit heschränkter Haftpflicht in Liquidation, hier, ist am 12. Sep⸗ tember 1934, 18 Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Hermann Benze, hier, Steintorwall 7a. Konkursforderungen sind his zum 15. Oktober 1934 bei dem Gericht anzumelden. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 15. Oktober 1934. Erste Gläubigerversammlung und Wahl—⸗ termin gemäß 5 132 K.⸗-O. am 28. Sep⸗ tember 1934, 10 Uhr, und allgemeiner Prüfungstermin am 30. Oktober 1934, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier Wil⸗ helmstraße 53. Zimmer 6. Geschäfts⸗ stelle R des Amtsgerichts Braunschweig.

Bremen. 385401 Oeffentliche Bekanntmachung. Ueber das Vermögen der Firma Nordsee⸗Laboratorium Dr. Fritz Schroe⸗ der Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung, Sitz Nordseebad Borkum, gewerb⸗ liche Niederlassung in Bremen, Oster⸗ torsteinweg 51, ist heute der Konkurs eröffnet. Verwalter: Rechtsanwalt Dr. Otto Meyer in Bremen. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 31. Oktober 1934 einschließlich. Anmeldefrist bis um 31. Oktober 1934 einschließlich. Erste Gläubigerversammlung 16. Ok⸗ tober 1934. vormittags 9 Uhr, all⸗ ,, Prüfungstermin 18. Dezem⸗ er 1934, vormittags 9 Uhr, im Ge⸗ richtshaufe hierselbst, J. Obergeschoß, Zimmer Nr. 84 Eingang 3 straße).

Bremen, den 12. September 1934. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Hainichen. 38541]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Arthur Hofmann in Lan enstriegis Nr. 30h, als alleiniger Fenn, der

handelsgerichtlich nicht eingetragenen

irma Arthur 8 daselbst, wird eute am 11. September 1934, nach⸗ mittags 3 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: echts⸗ anwalt Mittenzwei in Hainichen. An⸗ meldefrist bis zum 22. Oktober 1934. Wahltermin am g. Oktober 1934, vor⸗ mittags 11 Uhr. Prüfungstermin am 30. Oktober 1934, vormittags „11 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 6. Oktober 1934. Amtsgericht Hainichen. Magdeburg. 138542 Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Otto V. Reichert, Inhaber der Firma Otto. V. Reichert in Magdeburg, Lützowstr. 11, ist heute am 11. Sep⸗ tember 1934, 12 Uhr 30 Min., Konkurs eröffnet und der offene Arrest erlassen worden. Konkursverwalter: Kaufmann Erich Roemmert, Magdeburg, Gr. Dies⸗ dorfer Str. J. Konkursforderungen sind bis zum 5. Oktober 1934 beim Gericht anzumelden. Gläubigerversammlung am 5. Oktober 1934, 107 Uhr, Termin zur . angemeldeten Forderungen am 26. Oktober 1934, 1055 Ühr, an Ge⸗ richtsstelle, Halberstädter Str. 131, Zimmer 111 a.

Magdeburg, den 11. September 1934.

Amtsgericht A.

Waldenburg, Schles. 38543

Ueber das Vermögen der Frau Emma Urban, geb. Müller,. Gemischtwaren⸗ n in Waldenburg⸗Altwasser,

reslauer Straße 60, wird heute am 14. September 1934, vormittags 10 Uhr 19 Minuten, das Konkursverfahren er⸗ öffnet. Konkursverwalter: Kaufmann Josef. Donnerberg in Waldenburg, Schles., Fürstensteiner Str. 1. Konkurs—= forderungen sind bis zum 11. Oktober 1934 bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden. Erste Gläubigerversamm⸗ lung und allgemeiner Prüfungstermin am 18. Oktober 1934, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer Nr. 13. Arrest und Anzeigepflicht bis zum 11. Oktober 1934. (6 R Zöa / ch. Waldenburg, Schles., den 14. September 1934. Das Amtsgericht.

Wu ppertal-EIberf eld. 38544

13 N N / 34. Ueber den Nachlaß des am 2. August 1934 in W. Elberfeld, Ernststr. 5, verstorbenen Schreiner⸗ meisters Ernst Prinz wurde am 13. Sep—⸗ tember 1934, 10, 15 Uhr, das Konkurs— verfahren eröffnet. Konkursverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Heim in W. Elberfeld, Anmeldefrist bis 25. Oktober 1934. Erste Gläubigerversammlung 11. Oktober 1934, 10 Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin 8. November 1934, 10 Uhr, Zimmer 195. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 25. Oktober ,. ,, Wuppertal⸗Elberfeld.

Aachen. 38545 Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Houben⸗Werke Aktiengesell⸗ het in Aachen wird, nachdem der in em Vergleichstermine vom 15. Mai 1934 angenommene Zwanggsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 15. Mai 1934 bestätigt und der Schluß⸗ termin abgehalten ist, hierdurch auf⸗ gehoben. .

Aachen, den 10. September 1934.

Amtsgericht, Abt. 4.

KEerlin- Charlottenburg. 38549 Das Konkursverfahren uͤber das Vermögen des Kolonialwarenhändlers Ernst Geschke, Berlin⸗Oberschöneweide, Wilhelminenhofstraße 37, ist nach dem Schlußtermin aufgehoben. Berlin⸗Charlottenburg, 10. 8. 1934. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

KEerlin- Charlottenburg. 38546 In dem Konkursverfahren über das , der Deutschen Baugenossen⸗ schaft Berlin e. G. m. b. H., früher in Berlin M 30, Bayreuther Str. 11, jetzt in Berlin 8 42, Ritterstr. 12, ist der Schlußtermin auf den 3. Oktober 1934, 11 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht Charlottenburg in Berlin⸗-Char⸗ lottenburg. Tegeler Weg 17 20, e. 33, Erdgeschoß, bestimmt. Der ermin dient zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Ver⸗— teilung zu berücksichtigenden Forde⸗ rungen sowie zur Anhörung der Gläu⸗ biger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubiger⸗ ausschusses.

, , fett a, 12. 9. 1934. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Ręerlin-COharlottenburg. 38547 In dem Konkursverfahren über den Nachlaß der am 25. Dezember 1933 mit letztem Wohnsitz in Berlin⸗-Südende, Hünefeldstr. 5, verstorbenen unverehe⸗ lichten Paula Albrecht ist der Schluß⸗ termin auf den 3. Oktober 198934, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Char⸗ lottenburg in Charlottenburg, Tegeler . 1I— 20, Zimmer Nr. 33, Erd⸗ ges 36 bestimmt. Der Termin dient zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Ein— wendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichti⸗

genden Forderungen sowie zur An⸗

hörung der Gläubiger über die Er⸗ stattung der Auslagen und die Gewäh⸗ rung einer Vergütung an die Mit⸗ glieder des Gläubigerausschusses. Berlin⸗Charlottenburg, 13. 9. 1934. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Rerlin- Charlottenburg. 38548

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Jonas Kalchheim, Inhabers der Firma Karpf C Kalchheim in Berlin⸗Charlottenburg, Goethestr. 701, und Berlin, Kaiser⸗ Wilhelm⸗Str. 32 (Wohnung: Berlin, Rosenthaler Str. 40415 (Textilwaren⸗ Großhandlung), ist der Schlußtermin auf den 3. Oktober 1934, 113 Uhr, vor dem Amtsgericht Charlottenburg in Charlottenburg, Tegeler Weg 17120, Zimmer Nr. 33, Erdgeschoß, bestimmt. Der Termin dient zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Ver⸗ teilung zu berücksichtigenden Forde⸗ rungen sowie zur Anhörung der Gläu⸗ biger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubiger⸗ ausschusses.

Berlin⸗-Charlottenburg, 13. 9. 1934.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Bremen. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schlachtermeisters Gottfried Lücke ist am 11. September 1934 gemäß § 204 K.⸗O. mangels Masse eingestellt worden. Bremen, den 12. September 1934. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Gera. 3855 Der Konkurs über den Tischlermeister Ernst Happach in Gera ist nach Vor⸗ nahme der Schlußverteilung aufgehoben worden. Gera, den 13. 9. 1934. Thür. Amtsgericht.

Gera. 38552 Der Konkurs über den Nachlaß des Handelsgärtners Hermann Wackwitz in Gera ist nach Vornahme der Schlußver⸗ teilung aufgehoben worden. Gera, den 13. 9. 1934. Thür. Amtsgericht.

Hildesheim. 38558 Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Hermann Rohde in Hildesheim, Braunschweiger Straße ö 6, alleinigen Inhabers der Firma Hermann Rohde, daselbst, ist heute nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Hildesheim, den 6. September 1934. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

HKassel. Konkursverfahren. 38554 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Waffen- u,. Muni⸗ tionshandlung August Mentel, vorm. Louis Pitel, Kassel, Königsplatz 38, jetzt Unt, Karlstr. 8, wird, nachdem der im Vergleichstermin vom 18. Mai 1933 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 24. Mai 1933 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Kassel, den 8. September 1934. Amtsgericht. Abt. 7.

Königsberg, Pr. 38555

Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 19.6. 1933 in Königs⸗ berg, Pr., seinem letzten Wohnsitz, ver⸗ storbenen Rechtsanwalts Werner Schwarz ist nach Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben.

Amtsgericht Königsberg, Pr. den 11. September 1534.

HKiistrin. 385561 Das Konkursverfahren Rudolf See⸗ feldt ist nach Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben worden. Amtsgericht Küstrin.

e Beschluß. 38557 In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Kaufmannsfrau Anna Koeczorek, verw. Cebullg geb. Motzko, in Kupp, O. S., wird nach Abhaltung des Schlußtermins, dem 3. September 1934, gem. 5 163 KO. das Konkursverfahren aufgehoben, da eine die Kosten des Ver⸗ fahrens deckende Masse nicht vor⸗ handen ist. Kupp, den 3. September 1934. Amtsgericht.

HKupp. Beschluß. 38558

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des . Fritz Mohry aus Creutzburgerhütte, Kreis Oppeln, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben, da eine die Kosten des Verfahrens deckende Masse nicht vorhanden ist. Kupp, den 4. September 1934. Amtsgericht.

Liegnitz. 38559

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schuhkaufmanns Jo⸗ hann Koschany in Liegnitz, Ring 2324, ist Termin zur Abnahme der Schluß⸗ , des Verwalters sowie zur An⸗ hörung der Gläubigerversammlung über die Erstattung der Auslagen und die Festsetzung der Vergütung der Mit⸗ glieder des glar ier hun und des Konkursverwalters auf den 3. Ok⸗ tober 1934 um 11 Uhr vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 129, be⸗ stimmt. (4 Na. H / 4)

38650] hob

Olbernhau.

Limbach, Sachsen. 38660

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Lichtbildners Kurt Herbert Stapelfeld in Limbach wird nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins Sufgehr hen Amtsgericht Limbach / Sa., 10. 9. 1934.

Luckau, Lausit. l3856 1

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Mühlenbesitzers Otto Dril⸗ 1 in Görlsdorf (Mühle Frankendorf) wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden .

Luckau (Niederlaus.), 3. Sept. 1934.

Amtsgericht.

Mittweida. . 38 hbz

Das Konkursverfahren über das Ver— mögen des früheren Schuhwarenhänd⸗ lers Georg 3 in Mittweida, Frei⸗ berger Straße 40, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Mittweida, 7. Sept. 1934.

Vürmnherg. ö 68563

Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Beschluß vom 11. September 1934 das Konkursverfahren über das Vermögen des Baugeschäftsinhabers Emil Herbert in Nürnherg, Kirchenstraße 18, als durch Schlußverteilung beendigt aufge⸗

en. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Viürnhberg. 385

Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Beschluß vom 12. September 1934 das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Hans Eitel, Konserven⸗ großhandlung in Nürnberg, Ziegel⸗ ah 31, als durch Schlußverteilung be⸗ endigt aufgehoben. .

ke n e n des Amtsgerichts.

38565 K 1i34. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Bruno Arno ren. Kleinhandel mit Lebensmitteln, Kurzwaren und photo⸗ graphischen Artikeln in Oberlochmühle i. Erzgeb. Nr. 61 ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf den 8. Oktober 1934, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Olbernhau, Zimmer 8, be⸗ stimmt worden. Amtsgericht Olbernhau, 13. Sept. 1934.

Rudolstadt. Iz8666l In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Blankenburger ,, ermann Damm in Bad Blankenburg / Th. W. und das Ver⸗ mögen deren persönlich haftenden Ge⸗ sellschafter Hugo und Max Damm, da⸗ selbst, wird Termin zur Verhandlunkf über den eingereichten Zwangsverglei auf Sonnabend, den 29. September 1934, vormittags 10 Uhr, in n., Rudolstadt, den 4. September 1934. Thüring. Amtsgericht.

Scheinfel⸗l. 38567 Bekanntmachung.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗= mögen des ehemaligen Gutspächters Heinrich Baer von Buchbach wurde mit Beschluß des Amtsgerichts Konkurs⸗ gerichts Scheinfeld vom 8. September 1934 wegen ungenügender Konkurs⸗ masse gemäß 5 204 KS. eingestellt.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Scheinfeld.

Wiesbaden. -. 38568

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Steinwerke, Aktien⸗Gesell⸗ schaft. Holzhausen⸗Hohenstein mit dem ö in Wiesbaden, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins und Aus⸗ fr ng der Masse hierdurch aufge⸗ oben.

Wiesbaden, den 11. September 1934.

Amtsgericht. Abt. 6b.

Dresden. 38570

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der Gesellschaft Grohnert u. Co., G. m. b. H., die in Dresden⸗A., Carolastraße 6, eine Papier⸗Ausstattungs⸗Fabrik be⸗ treibt, ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 12. September 1934 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 12. September 1934 auf⸗ gehoben worden.

Amtsgericht Dresden, Abt. Il den 13. September 1934.

Mülheim, Ruhr. 38571 In dem Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen der Firma Wilhelm Osterhagen, Mülheim a. d. Ruhr, Hindenburgstr. 15, und des alleinigen Inhabers Kaufmann Wilhelm Osterhagen wird aufgehoben, weil der Vergleich bestätigt ist. Amtsgericht Mülheim⸗Ruhr, 6. 9. 1934.

Verantwortlich für Schriftleitung und Verlag: Direktor Dr. Baron von Da zur in Berlin⸗Wilmersdorf. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags ⸗Aktiengesellschaft, Berlin,

Amtsgericht Liegnitz, den 11. 9. 1934.

Wilhelmstraße 32.

Dentscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

Erscheint an jedem Wochentag abends. monatlich 2.30 M einschließlich 0, 8 QM Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,50 GιtW monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8W 48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nuinmern kosten 50 G, einzelne Beilagen 10 Gs. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

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O

Berlin, Dienstag, den 18. September, abends

C Nr. 218 NReichsbankgirokonto =

O Postscheckkonto: Berlin 41821 1 934

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Abkommen über die Zahlungen im deutsch⸗schwedischen Waren⸗ verkehr. Vom 28. August 1934.

Abkommen über die Zahlungen im Warenverkehr zwischen Deutschland und Norwegen. Vom 6. September 1934.

Verleihung von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr.

Anordnung, betreffend die Anerkennung der Fachgruppe Roh⸗ produktengewerbe. Vom 17. September 1934.

Anordnung, betreffend die Anerkennung der Fachgruppe Aus⸗ kunftsgewerbe. Vom 17. September 1934.

Bekanntmachung des Reichsministers des Innern, betreffend . von Vermögenswerten zugunsten des Deutschen

eiches.

Anordnung Nummer 13 des Reichsbeauftragten für Kautschuk und Aspbest.

25 Bekanntmachungen, betreffend die Zuständigkeit von Ueber⸗ wachungsstellen.

Preuszen. Bekanntmachungen der Regierungspräsidenten in Breslau, Frank⸗

furt (Oder) und Köln, betreffend die Einziehung von Ver⸗ mögenswerten zugunsten des Landes Preußen.

Armttiches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmarh lauten (GBl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 18. September 1934

für eine Unze . 14 6 684.

in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗

kurs für ein englisches Põlund vom 18. Sep— tember 1934 mit RM 13, 3885 umgerechnet RM 87,0046, für ein Gramm Feingold demnach... peng 5e206l, in deutsche Währung umgerechnet.... RM 2.79726.

Berlin, den 18. September 1934,

Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

Abkommen über die Zahlungen im deutsch⸗schwedischen Warenverkehr (Sahlungsabkommen).

Die Deutsche und die Königlich Schwedische Regierung haben zur Erleichterung der Zahlungen im gegenseitigen Waren⸗ verkehr folgendes vereinbart:

; 1

Sämtliche Zahlungen im deutsch⸗schwedischen Warenverkehr

Ire f, ausschließlich durch , deutscherseits der Deutschen Reichsbank, Berlin, und schwedischerseits der Schwedi⸗ schen Clearingbehörde, hier „Elearingnämnden“ Stockholm. Als Zahlungen im deutsch⸗schwedischen Warenverkehr im Sinne dieses Abkommens gelten auch Zahlungen für Neben⸗ kosten, insbesondere für Zölle, See⸗ nd Bahnfrachten, Trans⸗ ,,, rovisionen und Lizenzen sowie auch Bau⸗ eitungs⸗ und Montagekosten, die in Verbindung mit dem deutsch⸗ schwedischen Warenverkehr entstehen. In Zweifelsfällen setzen sich die Deutsche Reichsbank und Elearingnämnden ins Einver— nehmen darüber, ob bestimmte Zahlungen als Zahlungen im deutsch⸗schwedischen Warenverkehr anzusehen sind.

II.

Schuldner, die zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Warenverkehr , nach Schweden zu leisten haben, müssen die geschuldeten Beträge bei Fälligkeit an die . Reichsbank zahlen. Soweit die Schuldverpflichtung auf schwedische Kronen lautet, hat der Schuldner den Gegenwert des geschuldeten Betrages bei Fälligkeit in Reichsmark, umgerechnet zum letztbekannten Mittelkurs der Berliner Börse, an die Deutsche Reichsbank zu zahlen.

Die eingezahlten Reichsmarkbeträge werden von der Deut⸗— schen Reichsbank in schwedischen Kronen umgerechnet zum letzt⸗ bekannten Mittelkurs der Berliner Börse und Clearingnämnden mitgeteilt. Die fraglichen Kronenbeträge werden von Clearing⸗ nämnden dem schwedischen Gläubiger vergütet werden.

Schuldner, die zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Warenverkehr Zahlüngen in schwedischen Kronen nach Deutsch—⸗ land zu leisten haben, müssen die geschuldeten Beträge bei Fällig⸗

genannt,

keit an Clearingnämnden zahlen. Soweit die Schuldverpflich⸗ tung auf Reichsmark lautet, hat der Schuldner den Gegenwert des geschuldeten Betrages in schwedischen Kronen umgerechnet zum letztbekannten Mittelkurs der Berliner Börse, an Elegring⸗ nämnden zu zahlen. Die Zahlungen erfolgen auf ein Konto, genannt deutsch⸗schwedisches Clearingkonto, Stockholm.

Die auf andere als die Landeswährung der vertragsschließen⸗ den Teile lautenden Schuldverpflichtungen sind umzurechnen, und ir. in Deutschland in Reichsmark, in Schweden in Schweden⸗ ronen, zum letztbekannten Mittelkurs der Berliner Börse, be⸗ ziehungsweise zum letztbekannten in Stockholm notierten Sicht⸗ verkaufskurs. .

2 auf beiden Seiten angesammelten Beträge werden nicht verzinst.

Unter schwedischen“ beziehungsweise „deutschen“ Waren sind solche Waren zu verstehen, die entweder in dem betreffenden Lande erzeugt worden sind oder dort einer wesentlichen Be⸗ arbeitung oder Verarbeitung unterlegen haben. Sämtliche übrigen Waren sowie der reine Transitverkehr sind von dieser Regelung ausgenommen. 1

J 1

Die Zahlungsverpflichtungen aus der deutschen Ausfuhr werden von der Deutschen Reichsbank erfüllt, während die Zahlungsverpflichtungen aus der schwedischen Ausfuhr durch Clearingnämnden erfüllt werden, und zwar nach Maßgabe der jeweils verfügbaren Beträge und in der zeitlichen Reihenfolge, in der die Beträge eingezahlt worden sind.

. IV.

Die deutschen Schuldner zahlen mit befreiender Wirkung an die Reichsbank. Die schwedischen Schuldner zahlen mit befreien⸗ der Wirkung an Clearingnämnden.

ö 3 k . Die beiden vertragsschließenden Regierungen verpflichten sich,

in einer wirksamen Weife zu überwachen, daß die Importeure

ihres Landes ihre Zahlungsverpflichtungen gemäß den Bestim⸗

mungen dieses Abkommens vollziehen, und daß Verkauf von

Waren von dem einen zu dem anderen Lande nicht durch ein drittes

Land erfolgt, um die Clearingeinzahlungen dadurch zu umgehen. VI.

Unmittelbare Verrechnungen 4 Forderungen aus dem deutsch⸗schwedischen Warenverkehr zwischen den Beteiligten sind nur mit Zustinimung der Deutschen Reichbank, beziehungs⸗ weise von Clearingnämnden zulässig.

VII.

Ueber die quf das deutsch-schwedische Clegringkonto, Stock= holm, eingezahlten Beträge wird in folgender Weise verfügt:

1. Durch Clearingnämnden erfolgen Auszahlungen an schwe⸗ dische Exporteure gemäß II und III. .

2. Ist am 15. und am letzten Tage jedes Monats ein Ueber⸗ schuß auf dem deutsch-schwedischen Clearingkonto vorhanden, nach- dem die in Ziffer J vorgesehenen Zahlungen erfolgt sind, wird über einen Betrag im Gegenwert von 1875900 Reichsmark in der Weise verfügt, daß drei Fünftel zur KJ Deutschen Reichsbank bei der Schwedischen Reichs ban gestellt werden und zwei Fünftel auf ein bei Clearingnämnden zur Be⸗ friedigung schwedischer Gläubiger aus den Dawes⸗-, Young- und Kreugeranleihen nach Maßgabe eines besonderen Abkommens einzurichtendes Konto überführt werden. (

3. Uebersteigt an den oben genannten Tagen der Saldo des Clearingkontos den Gegenwert von 1875 000 Reichsmark, wird ein weiterer Betrag im Gegenwert bis zu 11679009 Reichsmark zur freien Verfügung der Deutschen Reichsbank bei der Schwe⸗ dischen Reichsbank gestellt.

4. Uebersteigt an den oben genannten Tagen der Saldo des Clearingkontos den Gegenwert von 3042 000 Reichsmark, wird ein Betrag im Gegenwert bis zu 625 000 Reichsmark auf ein bei Clearingnämnden einzurichtendes Konto eingezahlt, das für die Befriedigung der Zins- und Erträgnisforderungen schwedischer Gläubiger aus privaten Krediten und sonstigen dem deutschen Transfermoratorium unterliegenden Vermögensanlagen nach Maßgabe eines besonderen Abkommens bestimmt ist. ;

5. Werden bei einer der oben genannten Abrechnungen die für eine der vorstehenden Gruppen erforderlichen en ge nicht voll erreicht, so ist der Ausfall bei den folgenden Abrechnungen in der entsprechenden Reihenfolge abzudecken, bevor eine nach⸗ stehende Gruppe befriedigt wird.

6. Ergibt sich an den oben genannten Tagen auch nach Ab⸗ deckung etwaiger Rückstände ein Saldo auf dem Clearingkonto, so ist dieser Betrag auf einen unter der Verwaltung von Clearing⸗ nämnden stehenden Fonds zu überführen, der zur Deckung der an folgenden Abrechnungstagen eventuell vorhandenen Fehlbeträge bestimmt ist. . .

J. Bleibt am Ende der Geltungsperiode dieses Abkommens und nachdem alle Fehlbeträge gedeckt worden sind, ein Ueberschuß auf diesem Fonds, so wird dieser Betrag nach . eines be⸗ sonderen zwischen der Schwedischen und der Deutschen Regierung u treffenden Abkommens verwendet werden, das auch den schwe⸗ ich Interessen Rechnung tragen soll. ö

8. Um den Gegenwert der oben genannten Reichsmarkbeträge in Schwedenkronen feststellen zu können, geschieht Umrechnung nach dem am Abrechnungstage in Stockholm notierten Sichtver⸗ kaufskurs für Reichsmark.

VIII.

Das Abkommen gilt für alle Zahlungen aus dem beider⸗ seitigen Warenverkehr, die nach dem 31. August 1934 geleistet werden.

IX.

Sind bei Ablauf dieses Abkommens bei der Deutschen Reichs- bank eingezahlte Beträge durch Clearingnämnden noch nicht aus⸗ geglichen, . werden die Einzahlungen bei Clearingnämnden bis zur völligen Abwicklung fortgesetzt.

X.

Sollte in Deutschland ein Verrechnungsinstitut geschaffen werden, so kann dieses Institut die gemäß diesem Abkommen der Deutschen Reichsbank anvertrauten Aufgaben übernehmen.

XI.

Dieses Abkommen tritt am 1. September 1934 in Kraft und bleibt bis zum 31. Dezember 1934 in Geltung. Gleichzeitig treten das Protokoll vom 19. Dezember 1932 zur Regelung der Zahlungen der kaufmännischen Verbindlichkeiten zwischen Deutsch⸗ land und Schweden und das Zusatzprotokoll hierzu vom 16. Juni 1934 außer Kraft.

Sollte sich das bisherige Verhältnis zwischen der deutschen Ausfuhr nach Schweden und der schwedischen Ausfuhr nach Deutschland entgegen den Voraussetzungen, unter denen dieses Abkommen geschlossen ist, wesentlich ändern, oder sollte das zahlenmäßige Ergebnis der unter VII vorgesehenen Staffelung gegenüber den bei Abschluß des Abkommens von den vertrag⸗— schließenden Teilen gehegten Erwartungen wesentlich abweichen, oder sollten sonst wesentliche Aenderungen in den Vexhältnissen eintreten, auf deren Grundlage dieses Abkommen geschlossen ist, so kann jeder vertragschließende Teil das Abkommen mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

Die beiden Regierungen werden spätestens am 1. Dezember 1934 in Verhandlungen eintreten und bis spätestens zum 20. De⸗

ember 1934 Eh über die , dieses Vertrages oder ie an seine Stelle tretende neue Regelung der Zahlungen aus dem Warenverkehr schlüssig werden.

Geschehen in Berlin in doppelter Urschrift in deutscher und schwedischer Sprache den 28. August 1934. Max Waldeck. Arvid Richert.

Abkommen

über die Zahlungen im Warenverkehr zwischen Deutschland und Norwegen.

Die Deutsche und Königlich Norwegische Regierung haben zur Erleichterung der . im gegenseitigen Waren⸗ verkehr folgendes vereinbart:

J

Sämtliche Zahlungen im Warenverkehr zwischen Deutschland und Norwegen erfolgen in Deutschland ausschließlich durch die Vermittlung der Reichsbank oder einer von ihr zu benennenden Stelle, in Norwegen ausschließlich durch die Vermittlung der Norges⸗Bank oder einer von ihr zu benennenden Stelle. Zu diesem Zweck wird der Zahlungsverkehr auf Zahlung in Reichsmark und in norwegischen Kronen beschränkt. gr un ge in dritter Währung sind nur in Ausnahmefällen statthaft.

II.

Zahlungen für norwegische Waren, die nach Deutschland eingeführt werden, sind ausschließlich in Reichsmark auf ein bei der Reichsbank, Berlin, zugunsten der NVorges⸗Bank einzu⸗ richtendes Sammelkonto zu leisten. Die Reichsbank wird der Norges-Bank von jeder Einzahlung unverzüglich Kenntnis geben. Die Norges⸗-Bank wird auf Grund der ihr gutgeschriebenen Reichsmarkbeträge die norwegischen Gläubiger sofoͤrt nach Erhalt der Gutschriftaufgaben der Reichsbank in norwegischen Kronen befriedigen. .

Hat sich eine deutsche Firma zur Zahlung in. d, . Kronen oder in einer anderen Währung als Reichsmark ver⸗ pflichtet, so ist der Reichsmarkgegenwert der geschuldeten Summe einzuzahlen, umgerechnet na dem Mittelkurs, welcher ir norwegische Kronen oder die betreffende Währung an dem der Einzahlung vorhergehenden Tage an der Berliner Börse notiert worden ist. . . .

Unter norwegischen Waren sind solche zu verstehen, die in Norwegen entweder erzeugt oder dort einer wesentlichen Be⸗ arbeitung oder Verarbeitung unterlegen haben. Sämtliche übrigen Waren sowie der reine Transitverkehr sind von dieser Regelung ausgenommen. 1

Zahlungen für deutsche Waren, die nach Norwegen einge⸗ führt werden, sind ausschließlich in norwegischen Kronen auf ein bei der Norges-Bank zugunsten der Reichsbank einzuxichtendes Sammelkonto zu leisten. Die Norges⸗Bank wird der Reichsbank von jeder Einzahlung unverzüglich Kenntnis geben. Die Reichs⸗ bank wird auf Grund der ö gutgeschriebenen Kronenbeträge die deutschen Gläubiger sofort nach Erhalt der Gutschriftaufgaben der Norges⸗Bank in Reichsmark befriedigen.

Hat sich eine , Firma zur Zahlung in Reichsmark oder in einer anderen Währung als norwegischen Kronen ver- pflichtet, so ist der Kronengegenwert der geschuldeten Summe nach einer Ümrechnung, die noch zwischen der Reichsbank und der Norges⸗Bank vereinbart wird, einzuzahlen. ;

Runen deutschen Waren sind solche Waren zu verstehen, die entweder in Deutschland erzeugt sind oder dort einer vw,, Bearbeitung oder Verarbeitung unterlegen haben. ämtliche übrigen Waren sowie der reine Transitverkehr sind von dieser Regelung ausgenommen.