Zweite Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 218 vom 18. September 1934. S. 4
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
505 507
Wachstuch (Packtuch, Packfilz, musselin, Wachstaft und anderes Wachstuch). Gewebe, durch Ueberstreichen oder Tränken mit Oel⸗ firnis oder mit Stoffen metallischen Ursprungs, durch Teeren oder sonst eine Behandlung mit anderen Stoffen als Kautschuk, Guttapercha. oder Zellhorn wasserdicht gemacht: grobe; auch Schiefer⸗ tuch.
— : andere als grobe. .
Schmirgel⸗ (auch Karborund⸗) Tuch, Bimssteintuch, Feuerstein⸗, Glas und Sandleinen.
Berlin, den 14. September 1934.
Der Reichswirtschaftsminister.
In Vertretung des Staatssekretärs: Sarnow.
Bekanntmachung
Über die Zuständigkeit der Ueberwachungsstelle für Bastfasern
in Berlin. Vom 14. September 1934.
Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die Exrichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird be⸗
stimmt:
Die Ueberwachungsstelle für Bastfasern in Berlin ist für die Ueberwachung und ö des Verkehrs mit den nach⸗
stehend aufgeführten Waren zu
tändig:
—
nummer des
Statistischen Waren⸗
verzeichnisses
Einfnhr⸗
Warenbezeichnung
(28e / p) Spinnstoffe, roh, gereinigt, geröstet, ge⸗ brochen, geschwungen, entleimt und Abfälle davon zum Spinnen:
Flachs, roh, geröstet (Stengel⸗, Strohflachs).
Flachs, gebrochen, geschwungen, entleimt, gereinigt.
Hanf.
Flachswerg (Hede).
Hanfwerg (Hede).
Ramie (Chinagras, Rhea) und Ramieabfälle (Werg, Hede).
Jute und Jutewerg.
Manilahanf (Abaka) und Manilawerg.
Sisalhanf.
Fiber und sonstige Agavefasern.
Kokosfasern.
Pflanzendaunen (Kapoh).
Indischer und neuseeländischer Hanf, Ananas⸗, Espartograsfasern (Spartogras⸗, Alfa⸗, Halfa⸗ fasern), Torfwolle, Waldwolle und alle übrigen pflanzlichen Spinnstoffe, auch anderweit nicht ge⸗ nannte Abfälle von solchen.
(457/457) Gewebe, nicht unter Zolltarifnr. 445 bis 456 fallend:
Teilweise aus Baumwolle; roh.
— : zugerichtet (appretiert), gebleicht.
— : gefärbt, bedruckt oder bunt gewebt.
(4704/e) Gehechelt, gekrempelt, gekämmt, ge⸗ bleicht, gefärbt, nicht unter Nr. 471 fallend:
Flachs, auch in Bandform amgelegt.
Hanf.
Ramie, Jute, Manilahanf, neuseeländischer Hanf, Agave⸗, Ananas⸗, Espartogras⸗ (Spartogras⸗ Alfa⸗ Halfa⸗), Kokosfasern, Pflanzendaunen (Kapok), Torf⸗, Waldwolle und alle übrigen pflanz⸗ lichen Spinnstoffe.
Krollhaarersatzstoffe aus Kokos⸗, Manilahanf⸗, Agave⸗ oder ähnlichen Fasern, auch gemischt mit Tier⸗ haaren.
(472a/474) Leinengarn (Garn aus Flachs oder Flachswerg), auch gemischt mit Jute, jedoch ohne Beimischung von anderen Spinnstoffen:
(472a/f) Flachsgarn, eindrähtig, roh:
bis Nr. 8 englisch.
über Nr. 8 bis Nr. 14 englisch.
über Nr. 14 bis Nr. 20 englisch.
über Nr. 20 bis Nr. 35 englisch.
über Nr. 35 bis Nr. 76 englisch.
über Nr. 75 englisch.
(4729/1) Flachswerggarn, eindrähtig, roh:
bis Nr. 8 englisch.
über Nr. 8 bis Nr. 14 englisch.
über Nr. 14 bis Nr. 20 englisch.
über Nr. 20 bis Nr. 35 englisch.
über Nr. 35 englisch.
(473a/474) Leinengarn (Garn aus Flachs und Flachswerg):
(473a/e) eindrähtig, gebleicht, gefärbt, bedruckt:
bis Nr. 20 englisch.
über Nr. 20 bis Nr. 36 englisch.
über Nr. 35 englisch.
zwei⸗ oder mehrdrähtig (gezwirnt), roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt.
(475a/477c) Hanf⸗ und Hanfwerggarn sowie Garn aus Manila⸗, neuseeländischem Hanf, Agave⸗, Ananas⸗, Espartogras⸗ (Spartogras⸗, Alfa⸗, Halfa⸗), Kokosfasern oder anderweit nicht ge⸗ nannten pflanzlichen Spinnstoffen, diese Garne sämtlich auch gemischt mit sonstigen pflanzlichen Spinnstoffen, jedoch ohne Beimischung von Baumwolle oder tierischen Spinnstoffen:
Hanfgarn, eindrähtig, roh.
Hanfwerggarn, eindrähtig, roh.
Garn aus Manila⸗, neuseeländischem Hanf, Agave⸗, Ananas⸗, Espartogras⸗ (Spartogras⸗, Alfa⸗, Hal⸗ fan), Kokosfasern oder anderweit nicht genannten pflanzlichen Spinnstoffen, eindrähtig, roh.
Hanf und Hanfwerggarn, Garn aus Manila⸗, neu⸗ seeländischem Hanf, Agave⸗, Ananas⸗, Esparto⸗ gras (Spartogras⸗, Alfa⸗, Halfa⸗, Kokosfasern u, anderweit nicht genannten pflanzlichen
,, eindrähtig, gebleicht, gefärbt, be⸗
Hanf⸗ und Hanswerggarn, Garn aus Manila⸗, neu⸗ seeländischem Hanf, Agave⸗, Ananas⸗, Esparto⸗ gras⸗ (Epartogras⸗, Alfa⸗, Halfa⸗) Fasern oder , n, ie, , . Spinn⸗
offen, zweir oder mehrbrähtig (gezwirnt gebleicht gefärbt, bedruckt. . .
Ledertuch, Wachs ⸗
4776 4776
Kokosgarn (-fasern), zwei⸗ oder mehrdrähtig, roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt.
Bindfaden im Durchmesser von 1 Millimeter oder darunter (SpagatJ.
(478/80) Ramiegarn, auch gemischt mit Flachs oder Jute, jedoch ohne Beimischung von anderen Spinnstoffen:
eindrähtig, roh.
eindrähtig, gebleicht, gefärbt, bedruckt. ⸗
zwei⸗ oder mehrdrähtig (gezwirnt), roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt.
(481/482) Jutegarn ohne Beimischung von an⸗ deren Spinnstoffen:
eindrähtig, roh: bis Nr. 8 englisch.
—: über Nr. 8s englisch; mehrdrähtig, roh.
gebleicht, gefärbt, bedruckt. . ;
(483 a/b Garn aus anderen pflanzlichen Spinn⸗ stoffen als Baumwolle ohne Beimischung von Baumwolle oder tierischen Spinnstoffen, in Aufmachungen für den Einzelverkauf:
aus Flachs.
aus Hanf oder anderen Spinnstoffen. ⸗ (484/4856) Seilerwaren aus anderen pflanzlichen
Spinnstoffen als Baumwolle ohne Beimischung von Baumwolle oder tierischen Spinnstoffen:
Taue, Seile, Stricke, Bindfaden (mit Ausnahme des unter Nr. 477 genannten).
Eimer, Gurte, Hängematten, Netze (Vogel⸗, Jagd⸗, Pferde⸗, Trag⸗ und ähnliche Netze — Fischernetze 1556 — Schläuche, Sohlen, Strickleitern, Trag⸗= bänder, Treibriemen und andere vorstehend nicht genannte Seilerwaren, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen.
Fischernetze, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen.
(486/4876) Fußbodenteppiche, im Stücke als Meterware oder abgepaßt (ohne Näharbeit), aus losen, gedrehten oder versponnenen Jute⸗, Manilahanf⸗, Agave⸗, Ananas⸗, Espartogras⸗ (Spartogras⸗, Alfa⸗, Halfa⸗) oder Kokosfasern, auch gemischt mit anderen pflanzlichen Spinn⸗ stoffen oder Gespinsten oder mit Rindvieh⸗, Hirsch⸗, Hunde⸗, Schweine⸗ oder ähnlichen groben Tierhaaren oder Gespinsten daraus:
geknüpft.
gewebt: Decken aus geteertem Tauwerk, geteerte Fußbodenteppiche. .
— : andere.
(4889) Taschentücher aus Leinengarn, im Stücke als Meterware oder abgepaßt, ungemustert oder gemustert, auch mit ungefärbten oder gefärbten baumwollenen Fäden in den Kanten oder Bor⸗ den ohne Rücksicht auf die Anordnung oder An⸗ zahl dieser Fäden:
roh.
gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt.
Dichte Gewebe für Möbel⸗ und Zimmerausstattung (mit Ausschluß von Sammet und Plüsch, sammet⸗ und plüschartigen Geweben) aus Jute ohne Bei- mischung von anderen Spinnstoffen, gefärbt, be⸗ druckt, bunt gewebt, gemustert.
Sammet und Plüsch, sammet⸗ und plüschartige Ge⸗ webe (aufgeschnitten oder nicht aufgeschnitten), aus Gespinsten von anderen pflanzlichen Spinn⸗ stoffen (als Baumwolle) ohne Beimischung von tierischen Spinnstoffen oder von Baumwolle. (4927) Dichte Gewebe aus Gespinsten von an⸗
deren pflanzlichen Spinnstoffen (als Baumwolle), auch gemischt mit Pferdehaaren, jedoch ohne Beimischung von anderen tierischen Spinn⸗ stoffen oder Baumwolle, nicht unter Nr. 486 bis 491 fallend, ungemustert:
(492,/ 3) aus Flachs, Flachswerg oder Ramie, auch gemischt mit anderen pflanzlichen Spinnstoffen (als Baumwolle):
roh.
gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt.
(4945) aus Hanf, Hanfwerg, Manila⸗, neusee⸗ ländischem Hanf, Agave⸗, Ananas⸗, Espartogras⸗ (Spartogras⸗, Alfa⸗, Halfa⸗), Kokosfasern oder anderweit nicht genannten pflanzlichen Spinn⸗ stoffen, auch gemischt mit Jute, jedoch ohne Bei⸗
r mischung von Flachs, Flachswerg oder Ramie:
roh.
gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt.
(496 a/497) aus Jute ohne Beimischung von an⸗ deren pflanzlichen Spinnstoffen (als Baum⸗ wolle):
roh: Säcke.
—: andere.
gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt.
(498 a/b) Dichte Gewebe aus Gespinsten von an⸗ deren pflanzlichen Spinnstoffen (als Baum- wolle), auch gemischt mit Pferdehaaren, jedoch ohne Beimischung von anderen tierischen Spinn⸗ stoffen oder Baumwolle, nicht unter Nr. 486 bis 491 fallend, gemustert (roh, gebleicht, ge⸗ färbt, bedruckt, bunt gewebt):
Damast. .
andere.
Gaze, Tüll und ähnliche undichte Gewebe.
Wirk⸗ (Trikot⸗) und Netzstoffe sowie Wirk⸗ (Trikot⸗) und anderweit nicht genannte Netzwaren.
Glühstrümpfe (Glühkörper für Beleuchtungszwecke) aus getränkten Wirkwaren aus Gespinsten von Ramie oder anderen pflanzlichen Spinnstoffen als Baumwolle, nicht ausgeglüht, auch in Verbindung mit unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle.
Spitzenstoffe und Spitzen aller Art einschließlich der Einsatzspitzen, Kanten und abgepaßten Waren aus Spitzen oder Spitzenstoffen, auch ohne wellen förmig gestalteten oder ausgezackten Rand.
Posamentierwaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre und dergleichen) sowie Knopfmacher⸗ waren, auch mit Unterlagen oder Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder, Metall oder dergleichen; Dochte, gewebt oder gewirkt, auch geflochten; ferner nach Art der sogenannten Baumwollen⸗ sparterie hergestellte Waren; Chenille.
Berlin, den 14. September 1934.
Der Reichswirtschaftsminister.
In Vertretung des Staatssekretärs: Sarnow.
Bekanntmachung
über die Zuständigkeit der Ueberwachungsstelle für Seide, Kunstseide, Kleidung und verwandte Gebiete in Berlin.
Vom 14. September 1934.
Gemäß § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird be—
stimmt:
Die Ueberwachungsstelle für Seide, Kunstseide, Kleidung und verwandte Gebiete in Berlin ist für die Ueberwachun und Regelung des Verkehrs mit den nachstehend aufgeführten Waren zuständig:
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
1
(148a/ e) Schmuckfedern, roh, auch lediglich zum Zwecke der Verpackung und Versendung auf Gespinstfäden gereiht:
Reiherfedern.
Straußfedern.
Hühner⸗, Enten⸗ und andere Federn.
Vogelbälge, Köpfe, Flügel und andere Teile von Bälgen, auch gefärbt, getrocknet oder nur zum Schutze gegen Fäulnis und Mottenfraß vorgerich⸗ tet.
Seidengehäuse (Seidenkokons).
(391a / 393) Rohseide; auch Steckmuschelseide:
Rohseide, ungefärbt: vom Maulbeerspinner.
—: vom Eichen⸗, Tussah⸗ usw. Spinner, auch Steckmuschelseide.
Rohseide, gefärbt (auch weiß gefärbt): vom Maul— beerspinner.
—: vom Eichen-, Tussah⸗ usw. Spinner, auch Steck muschelseide.
Rohseide oder Steckmuschelseide in Verbindung mit anderen Gespinsten, ungefärbt oder gefärbt (auch weiß gefärbt).
(394a 1 / 395) Künstliche Seide:
ungezwirnt oder einmal gezwirnt, ungefärbt: biz 66 denier.
—: über 66 bis 105 denier.
—: über 105 bis 1865 denier.
—: über 185 denier.
ungezwirnt oder einmal gezwirnt, gefärbt (auch weiß gefärbt). .
zweimal gezwirnt, ungefärbt oder gefärbt (auch weiß gefärbt).
(396 a / 3976) Florettseide (Abfallseide):
ungekämmt: aus natürlicher Seide.
— : aus künstlicher Seide.
gekämmt: aus natürlicher Seide.
— : aus künstlicher Seide.
(398 a 1b 2) Florettseidengespinste, ungefärbt:
einfach: aus natürlicher Seide.
—: aus künstlicher Seide. ; ;
mehrfach, auch gezwirnt: aus natürlicher Seide.
— : aus künstlicher Seide. ö.
Florettseidengespinste, gefärbt (auch weiß gefärbt.
Seidenstreich⸗è(Bourrette⸗) Garn.
Florettfeidengespinste, in Verbindung mit anderen Spinnstoffen oder Gespinsten. ;
Seidenzwirn aller Art, auch gemischt mit anderen Spinnstoffen oder Gespinsten, ungefärbt oder gefärbt, in Aufmachungen für den Einzelverkauf: aus natürlicher Seide (einschließlich Florettseide)
— : aus künstlicher Seide (einschließlich Florettseide
Rohseide, künstliche Seide und Florettseidengespinste, auch mit anderen Spinnstoffen oder Gespinsten ge⸗ mischt, in Verbindung (jedoch nicht umsponnen) mit Metallfäden (Draht oder Lahn).
Dichte, ungemusterte taftbindige Gewebe ganz aut Seide des Maulbeerspinners ohne jede Bei⸗ mischung von künstlicher Seide, von Florettseide oder von Seide des Eichenspinners und beiderseitig mit festen Kanten gewebt, roh, auch abgekocht (gebleicht) und gebügelt (Pongees). .
(402 / 3 Dichte Gewebe für Möbel⸗ und Zimmer. ausstattung (mit Ausnahme von Sammet und Plüsch, sammet⸗ und plüschartigen Geweben):
ganz aus Seide.
teilweise aus Seide.
(404 a/ ) Sammet und Plüsch, sammet⸗ und plüschartige Gewebe (aufgeschnitten oder nicht aufgeschnitten):
ganz aus Seide: Bänder.
—: andere Gewebe.
teilweise aus Seide: Bänder.
—: andere Gewebe. .
(405a / ih Dichte Gewebe, anderweit nicht genannt, ganz aus Seide:
(1405 a /e) Bänder:
ganz aus künstlicher Seide. .
in Kette oder Schuß ganz aus künstlicher Seide.
andere.
(405d / ih andere Gewebe:
(405d /f Krepp, soweit er nicht als undichtes Ge⸗ webe unter die Nummern 4084 / d fällt:
ganz aus künstlicher Seide. ; .
in Kette oder Schuß ganz aus künstlicher Seide.
anderer.
(405g / ih andere Gewebe als Krepp:
ganz aus künstlicher Seide. ; ;
. ette oder Schuß ganz aus künstlicher Seide.
andere.
(405k /p) Dichte Gewebe, anderweit nicht g nannt, teilweise aus Seide:
(405 /) Bänder: ⸗
aus künstlicher Seide und anderen Spinnstossem jedoch ohne Beimischung von natürlicher Seide.
an eh; p) andere Geweb 405 msp) andere Gewebe: .
(405 m /nj Krepp, soweit er nicht als undichte Gewebe unter die Nummern 4086 /f fällt:
aus künstlicher Seide und anderen Spinnstoffen⸗ jedoch ohne Beimischung von natürlicher Seide⸗
anderer.
(4050 / p) andere Gewebe als Kreppꝛ; aus künstlicher Seide und anderen Spinnstoffem jeoch ohne Beimischung von natürlicher Seide.
andere.
Tüll ganz oder teilweise aus Seide.
Beuteltuch ganz oder teilweise aus Seide. (Fortsetzung in der Dritten Beilage.)
Nr. 218
⸗ Dritte Beilage zun Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeigen
1934
Berlin, Dienstag, den 18. September
— —
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗
verzeichnisses
Warenbezeichnung
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
—
Warenbezeichnung
r
4082 408 b 4086
408d
4086 408f
(408 a/f) Undichte Gewebe, ganz oder teilweise aus Seide (Gaze, Krepp (soweit er nicht als dichtes Gewebe unter die Nummern 4058/f und 406m / n fällt], Flor und dergleichen), mit Aus⸗ nahme von Tüll, Beuteltuch, Spitzenstoffen und Spitzen:
(408a /d) ganz aus Seide:
ganz aus künstlicher Seide.
in Kette oder Schuß ganz aus künstlicher Seide.
andere: im Gewichte von mehr als 20 Gramm auf 1Quadratmeter Gewebefläche.
—: im Gewichte von 20 Gramm oder weniger auf 1 Quadratmeter Gewebefläche.
(408e /f) teilweise aus Seide: aus künstlicher Seide und anderen Spinnstoffen,
jedoch ohne Beimischung von natürlicher Seide.
andere. .
(40946 3) Wirk⸗(Trikot⸗ Waren, Wirk⸗(Trikot⸗ und Netzstoffe, Netzwaren, ganz oder teilweise aus Seide:
Handschuhe.
Strümpfe, Socken, ganz oder teilweise aus natür⸗ licher Seide.
Strümpfe, Socken, ganz oder teilweise aus künst⸗ licher Seide, jedoch ohne Beimischung von natür⸗ licher Seide.
andere.
Spitzenstoffe und Spitzen aller Art einschließlich der Einsatzspitzen, Kanten und abgepaßten Waren aus Spitzen oder Spitzenstoffen, auch ohne wellenförmig gestalteten oder ausgezackten Rand, ganz oder teil⸗ weise aus Seide: gewebte.
— : gestickte und andere.
J auf Grundstoffen ganz oder teilweise aus
eide.
Posamentierwaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre und dergleichen); ferner nach Art der sogenannten Baumwollensparterie hergestellte Waren, ganz oder teilweise aus Seide; Chenille.
Knopfmacherwaren, auch mit Unterlagen oder Ein⸗ lagen von Holz, Bein, Horn, Leder, Metall oder
dergleichen.
(517ase) Aus Seide (ganz oder teilweise): Frauenkleider (Mäntel und Kleider). Mädchenkleider (Mäntel und Kleider),
Schürzen, Unterröcke.
Mieder (Korsette, Leibchen usw.).
Krawatten.
Putzwaren und sonstige genähte Gegenstände, ander⸗ weit nicht genannt.
(518a / d Aus Gespinstwaren oder Filzen aus Wolle oder anderen Tierhaaren, auch gemischt mit pflanzlichen Spinnstoffen: :
Männer⸗ und Knabenkleider (Mäntel und Kleider).
Frauen⸗ und Mädchenkleider (Mäntel und Kleider), Blusen, Schürzen, Unterröcke, Mieder (Korsette, Leibchen usw.).
Leibwäsche.
Putzwaren und sonstige genähte Gegenstände, ander⸗ weit nicht genannt.
(519a / g Aus Baumwolle, auch gemischt mit an⸗ deren pflanzlichen Spinnstoffen:
Männer⸗ und Knabenkleider.
Hemden, Vorhemden, Hemdeneinsätze, Halskragen, Manschetten (Männer⸗, Frauen⸗ und Kinder⸗ wäsche).
Frauen⸗ und Mädchenkleider (Mäntel und Kleider).
Blusen, Schürzen, Unterröcke.
Mieder (Korsette, Leibchen usw.).
Bett⸗, Handtücher⸗, Tischzeug, mit Ausnahme des nur gesäumten oder mit einzelnen Nähten ver⸗ sehenen.
Putzwaren und sonstige genähte Gegenstände, ander⸗ weit nicht genannt.
(520a / d) Aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen als Baumwolle:
Frauen⸗ und Mädchenkleider (Mäntel und Kleider), Blusen, Schürzen, Unterbeinkleider, jacken, ⸗röcke, Mieder (Korsette, Leibchen usw.).
Hemden, Vorhemden, Hemdeneinsätze, Halskragen, Manschetten (Männer⸗, Frauen⸗ und Kinder⸗ wäsche).
Bett⸗, Handtücher⸗, Tischzeug, mit Ausnahme des nur gesäumten oder mit einzelnen Nähten ver⸗ sehenen.
Männer⸗ und Knabenkleider, Putzwaren und sonstige genähte Gegenstände, anderweit nicht genannt. (52la ß) Aus wasserdichten Geweben (ausge⸗
nommen Kautschuk⸗ und Guttaperchagewebe):
Wachstuch⸗, Sattler⸗, Täschner⸗ usw. Waren aus groben und anderen wasserdichten Geweben; auch aus Schiefer⸗ oder Schmirgeltuch.
Gummiwaͤsche, sogenannte (Halskragen und der⸗ gleichen, aus Geweben, mit Zellhorn (Zelluloid) oder ähnlichen Stoffen überstrichen.
(522 aseh Aus Gespinstwaren, auch aus Filz, mit Kautschuk überzogen oder getränkt oder durch Zwischenlagen aus Kautschuk verbunden, oder in Verbindung mit Kautschukfäden, auch aus Geweben von Kautschukfäden in Verbindung mit Gespinsten, anderweit nicht genannt:
Kleider und Mänteỹ.
Korsette.
sonstige genähte Gegenstände, auch Sattler⸗ und Täschnerwaren.
Blumen (Blüten, Blütenblätter, Knospen), fertige, aus Gespinstwaren oder Gespinsten, auch aus Filz oder Watte, allein oder in Verbindung mit anderen Stoffen, auch in fester Verbindung mit anderen Gegenständen oder unter Glas und Rahmen; Be⸗
Blusen,
Blätter, Stiele, Staubfäden, Samenkapseln,
Früchte usw., ohne Verbindung untereinander;
auch sogenannte Stoffschläuche zu Stielen.
(5245) Regen⸗ und Sonnenschirme, soweit sie nicht durch ihre Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen:
aus Spitzen, Stickereien oder Gespinstwaren mit auf⸗ genähter Arbeit, oder damit aufgepußtzt.
625
aus anderen als den vorstehend genannten Gespinst⸗ waren.
(531ase) Schmuckfedern, gefärbt oder zugerichtet (zubereitet):
Straußfedern.
Reiherfedern.
andere Federn; auch Vogelbälge, Köpfe, Flügel und andere Teile von Bälgen, zum Schmucke von Hüten oder dergleichen zugerichtet.
Anderweit nicht genannte Waren aus Reiher⸗, Strauß⸗ oder anderen Schmuckfedern, z. B. Feder⸗ boas sowie Gespinstwaren, Lederwaren und der⸗ gleichen, auf denen Reiher⸗, Strauß⸗ oder andere Schmuck⸗ (Vogel⸗) Federn durch Weben, Nähen oder dergleichen befestigt sind, z. B. Federbesätze.
Fächer (Handfächer) ganz oder teilweise aus Strauß⸗ federn, Seide, Spitzen, Stickereien oder anderen Schmuckfedern als Straußfedern; alle diese, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern fallen.
Andere Fächer (Handfächer), soweit sie nicht an sich oder durch ihre Verbindungen unter andere Nummern fallen.
Hüte aus Stroh: unausgerüstet (ungarniert).
—: ausgerüstet (garniert).
Binsen⸗ und Röhrchenhüte aus Stroh, unausgerüstet (ungarniert).
Hüte aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Stroh und Binsen, aus Hanf⸗ oder Roßhaargeflechten, Fischbein, Kork, Baumschwamm, Lufa, Papier, . anderweit nicht genannte Hüte (z. B.
aus Leder): unausgerüstet (ungarniert).
— : ausgerüstet (garniert).
Frauenhüte aller Art, Kinderhüte und ⸗mützen, auf⸗ geputzt.
Kleider aus Leder.
Ausgestopfte Tiere und Teile davon, auch mit künst⸗ lichen Augen, natürlichen Geweihen oder der⸗ gleichen; Vogel⸗ und andere Tierbälge, zu so⸗ genannten Attrappen (Kästchen oder dergleichen) eingerichtet, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen.
Gespinste aus unedlen Metallen oder aus Legie⸗ rungen unedler Metalle (ausgenommen Alu⸗ miniumgespinst) sowie Tressenwaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre), Gewebe und Knopfmacherwaren (auch mit Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder) aus solchen Gespinsten ohne Beimischung von anderen Gespinsten, mit Kern aus Spinnstoffen.
Blankscheite (Planchetten), Miederfedern, Bruch⸗ bänder und ähnliche Waren aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, ganz oder teilweise mit Gespinsten oder Gespinstwaren über⸗ sponnen oder überzogen.
Draht (Litzen, Geflechte usw.) aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, überzogen, umwickelt, umsponnen, umflochten oder mit Stoffen sonst verbunden: für andere Zwecke (als Elektrotechnik), Hutkörper usw.
Berlin, den 14. September 1934.
Der Reichswirtschaftsminister.
In Vertretung des Staatssekretärs: Sarnow.
Bekanntmachung
über die Zuständigkeit der Ueberwachungsstelle für Leder⸗
wirtschaft in Berlin. Vom 14. September 1934.
Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die Exrichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird be⸗
stimmt:
Die Ueberwachungsstelle für Lederwirtschaft in Berlin ist für die Ueberwachung und Regelung des Verkehrs mit den
nachstehend aufgeführten Waren zuständig:
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
standteile solcher künstlichen Blumen, z. B. einzelne
92a 92 920
93a
(92a/e) Gerbrinden, auch gemahlen:
Eichenrinde.
Nadelholzrinden.
, . Mangrowe⸗, Maletto⸗ und andere Gerb⸗ rinden.
(93 a / ) Quebrachoholz und anderes Gerbholz: in Blöcken.
gemahlen, geraspelt oder in anderer Weise zer⸗ kleinert.
Algarobilla, Bablah, Dividivi sowie sonstige ander⸗ weit nicht genannte Gerbstoffe, auch gemahlen; Kino.
Eckerdoppern, Knoppern, Valonea, auch gemahlen.
Myrobalanen, auch gemahlen.
Sumach (Schmack) auch gemahlen.
Katechu, braunes und gelbes (Gambir), roh oder gereinigt.
Kalbfelle, roh: grün, gesalzen (naß).
— : gekalkt, getrocknet (trocken).
Rindshäute (Jungvieh⸗, Kalbin⸗, Kuh⸗, Ochsen⸗, Bullen⸗, Büffelhäute), roh: grün, gesalzen (naß).
— : gekalkt, getrocknet (trocken).
(163 e /t Roßhäute, roh:
grün, gesalzen (naß): ganze Häute.
—: Roßhälse.
—: Roßschilder.
gekalkt, getrocknet (trocken): ganze Häute.
—: Roßhälse.
—: Roßschilder.
— 88S — — — 2 3 —
CS c O ν. O R O
— — — — SG CCG
Lammfelle, roh: behaart.
Schaffelle, roh: behaart.
Lamm⸗— und Schaffelle, roh: enthaart, auch ge— spalten.
Ziegenfelle, roh, auch gespalten.
Zickelfelle, roh, auch gespalten.
Fisch⸗ und Kriechtierhäute, roh.
Reh⸗, Esel⸗, Maultier⸗, Wildschwein⸗, Robben⸗,
Seehund⸗ und andere Felle und Häute zur Lederbereitung, roh, auch enthaart (Blößen) und gespalten, jedoch nicht weiter bearbeitet.
LTeimleder. chenholz, Fichtenholz⸗,
issig oder fest. rachoholzauszug, flüssig oder fest. 1szug, rein, nicht mit anderen ht, flüssig oder fest. re Gerbstoffauszüge (-extrakte), anderweit nicht annt, flüssig oder fest.
s Tuchecken oder Tuchleisten geflochten, ohne angenähte Sohlen aus anderen Stoffen. Schuhe aus Gespinstwaren oder Filzen, mit an⸗ genähten, angeklebten usw. Sohlen aus anderen
Stoffen: Ueberschuhe.
— : andere.
Enthaarte halb⸗ oder ganzgare, noch nicht gefärbte oder weiter zugerichtete Schaf⸗ und Lammfelle, ungespalten oder gespalten.
Enthaarte halb⸗ oder ganzgare, noch nicht gefärbts oder weiter zugerichtete Ziegen⸗ und Zickelfelle,
oder ganzgar,
ungespalten oder gespalten.
(545 a/ 547 b) Leder, halb⸗ auch zugerichtet, anderweit nicht genannt:
(545g / d) bei einem Reingewichte des Stückes von mehr als 3 Kilogramm, ganze Häute mit an= haftenden Köpfen, Hälsen, Bäuchen und Klauen, auch in Hälften; Kernstücke:
Oberleder für Schuhe, Stiefel, Pantoffel.
Sohlleder.
Treibriemenleder.
Geschirr⸗, Möbel⸗, Portefeuille, Sattler⸗, Buch⸗ binder⸗ usw. Leder; Schweinsleder ohne Rück⸗ sicht auf das Gewicht des Stückes.
Kopf⸗, Hals⸗, Bauchteile und Klauen sowie Roß— schilder ohne Rücksicht auf das Gewicht des Stückes.
(546 a/b) bei einem Reingewichte des von 1 bis 3 Kilogramm:
Kalbleder, naturfarbiges und anderes.
Rind⸗ und anderes Leder.
(547 a/b) bei einem Reingewichte des von weniger als 1 Kilogramm: Oberleder für Schuhe, Stiefel, Pantoffel. Täschner⸗, Geschirr⸗ und anderes Leder.
Handschuhleder: Glacsleder.
—: Waschleder aus Hirsch⸗, Reh⸗ oder Renntier⸗ fellen und anderes Leder.
Ziegen⸗ und Zickelleder, zugerichtet, mit Ausnahma des Handschuhleders und des lackierten Leders,
Schaf⸗ und Lammleder, zugerichtet, mit Ausnahm des Handschuhleders und des lackierten Leders
Pergament; auch durchscheinendes Transparent; Leder und Trommelleder.
Kalbleder, lackiert..
Rindleder, lackiert.
Schaf⸗, Ziegen⸗ usw. Leder, lackiert.
Bearbeitete (gefärbte, gegerbte usw.) Häute von Fischen und Kriechtieren.
Künstliches Leder (ganz oder teilweise aus Leder⸗ abfällen zusammengesetzt).
(555/556 d) Schuhe aus Leder aller Art, auch aus behaarten Häuten oder aus Häuten von Fischen und Kriechtieren:
mit Holzsohlen.
(556 a / d mit anderen Sohlen:
das Paar im Gewichte von mehr als 1200 Gramm.
das Paar im Gewichte von mehr als 600 bis 1200 Gramm.
das Paar im Gewichte von 600 Gramm oder darunter
Pantoffel und Hausschuhe.
Schuhoberteile aus Leder aller Art, auch in Ver⸗ bindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen, ohne Rücksicht auf das Gewicht.
Treibriemen und Treibriemenbahnen aus Leden aller Art sowie aus rohen enthaarten Häute auch mit Unter⸗ oder Zwischenlagen aus grobe Gespinstwaren oder Filz. . (560 a / e) Sattler⸗ und Täschnerwaren sowie an⸗
dere nicht besonders genannte Waren aus Leder aller Art, rohen enthaarten oder behaar⸗ ten Häuten, Pergament, tierischen Blasen, Goldschlägerhaut oder Häuten von Fischen oder Kriechtieren, oder damit ganz oder teilweise überzogen; alle diese, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen oder zu den mit Leder ganz oder teilweise überzogenen Papier⸗ und Papp⸗ waren gehören:
Kratzenrücken, ⸗bänder; Blätter für Flugwalzen (Volantblätter; Streifen und Blätter für Schützentreiber; Nitschelhosen (Laufleder, Man⸗ chonss; Schlag⸗, Näh⸗, Florteilriemen, Leder⸗ schnüre für Spinnerei und Weberei; Binde⸗ riemen, Webervögel.
Pferdegeschirre.
Sattlerwaren: Leder.
Täschnerwaren: Geldtäschchen (Portemonnaies), Akten⸗, Bücher⸗, Zigarren⸗, Zigaretten⸗, Visiten⸗ karten⸗, Brieftaschen, Näh⸗ und Reisenecessaires, Damen⸗, Umhängetaschen aus Leder oder Kunst⸗ leder (Nachahmungen).
andere Waren. .
Sattler⸗ und Täschnerwaren aus groben Gespinst⸗ waren von pflanzlichen Spinnstoffen oder aus Seilerarbeit, oder damit ganz oder zum größeren Teile überzogen; alle diese, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere
Kastanienholzauszug,
Stoffen
chuhe, au
Stückes
Stückes
Reisetaschen und Handkofser aus