Dritte Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 218 vom 18. September 1934. S. 2
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Einfuhr⸗ nummer des Statistischen Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
5624 562 b 5620 569 a 569 b
Nummern fallen oder zu den mit Leder ganz oder teilweise überzogenen Papier⸗ und Pappwaren oder zu den mit Gespinstwaren aller Art ganz oder zum größeren Teile überzogenen Glaswaren ge⸗ hören; Stickereien auf Leder; Ledertapeten. Handschuhleder, zu Handschuhen zugeschnitten oder gestanzt. . (562 a/ e) Handschuhe ganz oder teilweise aus Leder (mit Ausnahme der mit Pelzwerk über⸗ zogenen oder mit solchem gefütterten Hand⸗ schuhe und der als Sattlerware zu behandeln— den ausgepolsterten Fechthandschuhe): Glacshandschuhe. andere: ganz aus Leder. — : teilweise aus Leder. Abfalleder aller Art, noch als Leder verwendbar. Abgenutzte Lederstücke und ⸗waren sowie sonstige Lederabfälle (auch gemahlen), sofern ihre Be⸗ nutzung als Leder oder zu Lederwaren nach ihrer Beschaffenheit ausgeschlossen ist.
Berlin, den 14. September 1934.
Der Reichswirtschaftsminister.
In Vertretung des Staatssekretärs: Sarnow.
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Bekanntmachung
über die Zuständigkeit der Ueberwachungsstelle für Rauch⸗
waren in Leipzig. Vom 14. September 1934.
Gemäß S 1 Abs. 3 der Verordnung über die Exrichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird be⸗
stimmt:
Die Ueberwachungsstelle für Rauchwaren in Leipzig ist für die Ueberwachung und Regelung des Verkehrs mit den nachstehend aufgeführten Waren zuständig:
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
15424 154 b 155
563 664
Hasenfelle, roh.
Kaninchenfelle, roh.
Felle zur Pelzwerk⸗(Rauchwaren⸗) Bereitung (mit Ausnahme der in Nr. 154 a und b genannten), roh.
Felle zur Pelzwerkbereitung, halb⸗ oder ganzgar, auch gefärbt.
Pelzwaren, nicht überzogen, nicht gefüttert: Pelz⸗ decken, Pelztafeln, Pelzfutter, Pelzbesätze, Pelz⸗ streifen, Boas (soweit sie nicht unter Nr. 566 fallen) und andere Pelzwaren.
Pelzwaren, überzogen oder gefüttert; auch unge⸗ fütterte Boas, wenn sie mit Band, Knöpfen, Borten usw. versehen sind; Kissen, gepolsterte oder sonst ausgefüllte (ohne Gestell, mit Pelzwerk überzogen; Schuhe (auch mit Sohlen aus Leder oder dergleichen), Fußsäcke, Hüte, Mützen, Muffe und Handschuhe aus Pelzwerk oder mit Pelzwerk überzogen oder gefüttert; Waren aus Vogelbälgen oder Teilen von solchen, die zur Verwendung als Pelzwerk zugerichtet sind.
Berlin, den 14. September 1934.
Der Reichswirtschaftsminister.
In Vertretung des Staatssekretärs: Sarnow.
Bekanntmachung
über die Zuständigkeit der Ueberwachungsstelle für Kautschul
und Asbest in Berlin. Vom 14. September 1934.
Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird be⸗
stimmt:
Die Ueberwachungsstelle für Kautschuk und Asbest in Berlin ist für die Ueberwachung und Regelung des Verkehrs
mit den nachstehend aufgeführten Waren zuständig:
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
98a 98 b 986 98d
98e 570 571
Gruppe I: Kautschuk.
Kautschuk, roh oder gereinigt.
Guttapercha, roh oder gereinigt.
Balata, roh oder gereinigt.
Kautschuk⸗, Guttapercha⸗ und Balataabfälle; abge⸗ nutzte Stücke von Waren aus Kautschuk, Gutta⸗ percha und Balata.
Delkautschuk (Faktis) und andere Kautschukersatzstoffe.
Kautschuk, aufgelöst, auch mit Beimischung von Harz.
Weichkautschukteig und regenerierter Kautschuk, auch gefärbt oder mit Astbestfasern, Graphit oder an⸗ deren Stoffen vermischt; gewalzte Platten daraus; Kautschukabschnitte und streifen, unbearbeitet; Kautschutplatten mit eingewalztem Draht oder Drahtgefleche; alle diese nicht vulkanisiert; Gutta⸗ vperchap apier.
Geschnittene Platten (Patentplatten) aus rohem, gereinigtem, gefärbtem, auch mit Schwefel oder anderen Stoffen gemischtem Kautschuk, nicht vul⸗
2 auch in Abschnitten und Streifen, unbe⸗
Kautschukfäden, gezogen oder geschnitten: .
—: mit Gespinsten umsponnen übersponnen. spe g umflochten oder
574 a 574 b 57420
Schläuche: aus Kautschuk für die Bereifung von
Kraftfahrzeugrädern. .
—: aus Kautschuk für die Bereifung von anderen Fahrzeugrädern (Fahrrädern usw. ).
— aus Kautschuk zu Stielen für künstliche Blumen; andere aus Kautschuk; aus Kautschuk mit Unter⸗ lagen aus pflanzlichen Spinnstoffen; aus pflanz⸗ lichen Spinnstoffen, mit Kautschuk getränkt oder überzogen oder durch Zwischenlagen aus Kautschuk verbunden; aus Kautschuk, mit Gespinsten um⸗ flochten, umwebt oder umsponnen; alle diese mit Ausnahme derjenigen zu Stielen für künstliche Blumen) auch in Verbindung mit unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle.
Treibriemen aus Gespinstwaren, mit Kautschuk ge⸗ tränkt oder überzogen oder mit Unter- oder Zwischenlagen aus Kautschuk; aus Kautschuk mit Ünter- oder Zwischenlagen aus Gespinstwaren.
Wagendecken, bearbeitete, aus groben Gespinstwaren, mit Kautschuk getränkt oder überzogen oder durch Zwischenlagen aus Kautschuk verbunden.
Schuhe aus Kautschuk, auch in Verbindung mit Sohlen aus anderen Stoffen (Gummischuhe).
Reifen (auch Vollreifen) aus Kautschuk für Fahrzeug⸗ räder.
Schutz (Lauf⸗) Decken für die zu Fahrzeugrädern bestimmten Schläuche, aus Gespinstwaren, mit Kautschuk getränkt oder überzogen oder durch Zwischenlagen von Kautschuk verbunden: für Räderschläuche zu Kraftfahrzeugen (z. B. Auto⸗ mobillaufdecken).
—: für Räderschläuche zu anderen Fahrzeugen.
Anderweit nicht genannte Waren aus weichem (auch vulkanisierkem) Kautschuk oder damit ganz oder teilweise überzogen, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen, auch lackiert, gefärbt, bedruckt oder mit eingepreßten Mustern versehen; Fuß⸗ bodendecken aus derartigem Kautschuk, auch mit Unterlagen von Gespinstwaren oder Filz; Kaut⸗ schukplatten mit ein- oder aufgewalzten Gespinst⸗ waren oder mit ein oder aufgewalztem Filz; eiserne Walzen mit Kautschuk überzogen.
Kolben-, Stopfbüchsenpackungen und Dichtungs⸗ schnüre aus groben Gespinstwaren, Gespinsten oder Filz in Verbindung mit Kautschuk oder mit Stea⸗ rinsäure, Talk, Talg oder Asbest sowie andere Kolbenpackungen und Dichtungsschnüre von ähn⸗ licher Beschaffenheit, soweit sie nicht durch die Ver⸗ bindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen.
Gespinstwaren, auch Filz, mit Kautschuk getränkt oder überzogen oder durch Zwischenlagen aus Kautschuk verbunden; Gespinstwaren in Verbindung mit Kautschukfäden; Gewebe aus Kautschukfäden in Verbindung mit Gespinsten; Kautschukwaren, mit Gespinstwaren oder Filz überzogen oder mit Ge⸗ spinsten umsponnen: ganz oder teilweise aus Seide.
—: aus anderen Spinnstoffen.
Kautschukdrucktücher für Fabriken und Kratzentücher für Kratzenfabriken.
Hartkautschukteig (nicht vulkanisiert). .
Hartkautschukteig für zahntechnische Zwecke, mit Farben, Metallpulver oder anderen Stoffen gemengt. ;
Hartkautschuk (Kautschukhornmasse) in Platten, Stangen, auch zerschnitten, ohne weitere Bear⸗ beitung; Rohpressungen aus Hartkautschuk, die zwar schon die Gestalt der Ware erkennen lassen, aber noch die Preßnähte an sich tragen und deshalb der weiteren Bearbeitung bedürfen; unbearbeitete Platten aus Hartkautschuk mit Unterlagen von Gespinstwaren oder Papier.
Röhren aus Hartkautschuk, ohne weitere Bearbeitung.
Anbere Hartkautschukwaren, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen.
Gruppe II: Aspbest.
Asbest (Amianth, Berg⸗, Erdflachs), roh, auch ge⸗ mahlen; Asbestfasern, auch gereinigt.
Papier und Pappe aus Asbest (auch mit Zusatz von Kautschuk, z. B. Dichtungsplatten, wie Klingerit und dergleichen), in Bogen, Rollen oder Platten, auch mit Einlagen von Draht oder Drahtgeflecht aus unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle, ungeformt (unbeschnitten oder nur recht⸗ winklig beschnitten); geformt, auch durchlocht; Asbestzementplatten (Fiberzementplatten, Asbest⸗ zementschiefer).
Garne, Schnüre, Stränge, Stricke und Seile aus Asbest, auch in Verbindung mit anderen Spinn⸗ stoffen oder mit einer Seele aus unedlem Metalle (mit Ausnahme der Dichtungsschnüre).
Gewebe aus Asbest (mit Ausnahme der Aspest⸗ kautschukgewebe (708), auch in Verbindung mit anderen Spinnstoffen oder mit Kette oder Ein⸗ schlag von Draht aus unedlen Metallen oder Le⸗ gierungen unedler Metalle; Platten daraus (Asbesttuchplatten).
Anderweit nicht genannte Waren aus Asbest, Asbest⸗ papier oder Asbestgeweben (z. B. Asbestkautschuk⸗ gewebe (gekautschukte Asbestwaren], Handschuhe, Kleider, Masken, Mützen, Schläuche, Schuhe aus Asbestgeweben, auch gekautschukten); alle diese Waren auch in Verbindung mit anderen Stoffen, het sie nicht dadurch unter andere Nummern
allen.
Berlin, den 14. September 1934.
Der Reichswirtschaftsminister.
In Vertretung des Staatssekretärs: Sarnow.
Bekanntmachung.
über die Zuständigleit der Ueberwachungsstelle für Ruß in
Gemä
Berlin. Vom 14. September 1934.
5 8§82 . 3 der Verordnung über die Errichtung
von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird be⸗
stimmt:
Die Ueberwachungsstelle für Ruß in Berlin ist für die
Ueberwachung und Regelung des Verkehrs mit den nachstehend aufgeführten Waren zuständig:
— —
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
—
Warenbezeichnung
aus 330
——
Ruß (Glanz⸗ Flatter⸗ Gas⸗, Kienruß, Lackschwarz gebrannter Kienruß in Tafeln] Lampenschwarz Azetylen⸗, Petroleumruß], Rußbutten, nicht zu⸗ bereitet, nicht in Aufmachungen für den Klein— verkauf. ⸗
Berlin, den 14. September 1934.
Der Reichswirtschaftsminister.
In Vertretung des Staatssekretärs: Sarnow.
Bekanntmachung
über die Zuständigkeit der Ueberwachungsstelle für Papier in
Berlin. Vom 14. September 1934.
Gemäß § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Exrichtung
von Ueberwachungsftellen vom 4. September 1934 (Deutscher
Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird be⸗
stimmt:
Die Ueberwachungsstelle für Papier in Berlin ist für die Ueberwachung und Regelung des Verkehrs mit den nachstehend aufgeführten Waren zuständig:
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
8786
6655 B 5 66566 6
6566 7 665B 8
6655 B 9 6655 B 10
666 a
Gruppe 1: Holzstoff, Zellstoff, Papier, Pappe. Sulfitablauge von der Zellstoffabrikation. (649 / 650 ch Halbzeug (Halbstoff zur Papier- und Pappenbereitung), breiartig oder in fester Form, auch gebleicht oder gefärbt oder mit mineralischen Stoffen, Leim usw. versetzt: aus Abfällen von Gespinstwaren oder dergleichen. aus Holz: Holzmasse (mechanisch bereiteter Holzstoff, schliff] mit einem Wassergehalte von weniger als 50 v
—: Holzmasse (mechanisch bereiteter Holzstoff, schliffs mit einem Wassergehalte von 50 vy. oder darüber.
— : chemisch bereiteter Holzstoff (Zellstoff, Zellulose).
aus Stroh, Espartogras oder anderen Pflanzenfasern. (651A 1/2) Pappen (Pappdeckel), geformt (ge⸗
schöpft) oder gegautscht, auch aus zusammen— geklebten Pappen hergestellt:
Glanzpappe (Preßspan) und andere hochgeglättete Pappe, Kunstlederpappe sowie andere feine Pappen, auch in der Masse gefärbt.
Pappen aus mechanisch oder chemisch bereitetem Holzstoff, auch aus solchem von gedämpftem Holz, sestgewalzt (Braunholzpappe, sogenannte Leder⸗= pappe), Stroh⸗, Schrenz⸗ und Torfpappe und anderweit nicht genannte grobe Pappen, auch in der Masse gefärbt.
Pappen aller Art, weiß oder farbig gestrichen, mit weißem oder farbigem Papier beklebt, lackiert, bronziert, mit Wollstaub oder dergleichen über⸗ zogen, durch Pressen gemustert (z. B. Lignomur); Malerpappe.
Gelbes Strohpapier; ganz grobes graues Lösch— papier.
Packpapier, in der Masse gefärbt, auch auf einer Seite glatt.
Zigarettenpapier, unbedruckt, auch mit Metalldruck versehen oder sonst bedruckt, oder gummiert. (66556 1110) Papier, nicht unter andere Nummern
fallend, einschließlich des Kartonpapiers, auch liniert, pergamentiert oder gekörnt:
Druckpapier, ungefärbt oder in der Masse gefärbt.
Karton⸗ (Karten⸗ Papier, mit Ausnahme von Zeichenkartonpapier.
Löschpapier, außer ganz grobem grauem (663), Filtrierpapier. Packpapier, in der Masse gefärbtes, auf beiden Seiten glatt, und anderes, ungeglättet oder geglättet, einschließlich des über 30 Gramm auf 1 Meter im Geviert schweren Seidenpapiers, auch gekreppt,
und Pergamentersatzpapier.
Pergamentpapier.
Schreib⸗, Brief⸗, Bütten⸗ (mit der Hand geschöpftes), Notenpapier.
Zeichen⸗ und Zeichenkartonpapier.
Seidenpapier, auch gekreppt, nicht unter 655 A und 6556 4 fallend.
Photographisches Rohpapier, nicht barytiert.
Tapeten⸗, Filz⸗ und anderes Papier.
Buntpapier, auch auf lithographischem Wege her⸗ gestellt, einschließlich des mit Kreide, Blei⸗ oder Zinkweiß, Baryt (auch für photographische Zweche) oder dergleichen überstrichenen oder mit Metall= (Bronze⸗ Druck versehenen Papiers (mit Aus⸗ nahme des mit Metalldruck versehenen Zigaretten⸗ papiers 655 A; Chromopapier, Chromokartons
unb Kunstdruckpapier (gestrichenes Illustrations⸗ druckpapier) in Bogen oder endlosen Rollen.
Lackiertes Papier; mit Glimmer⸗ oder Glasschuppen, Streupulver, Wollstaub oder dergleichen über zogenes Papier; Papier mit gestriche nem, auf⸗ gelegtem oder galvanoplastischem Metallüberzug in Vogen oder endlosen Rollen sowie mit Gold— oder Silberschnitt versehenes Papier (mit Aus⸗ nahme von Bilderpapier).
Papierspäne (Abfälle von der Papierverarbeitung); beschriebenes und bedrucktes Papier als Altpapier (Makulatur); Papier, Pappe, Papier⸗ und Papp waren, lediglich zum Einstampfen verwendbar.
Gruppe II: Papierverarbeitung, Druck, Verlag.
(657 ae) Drucke jedes Verfahrens. ;
Bildpostkarten, ein- oder mehrfarbig, auch mit Pressungen oder Rändern in Farben, Gold oder anderen Metallen.
Pappen, mit Asphalt oder dergleichen getränkt und mit Lackfarben ein⸗ oder mehrfarbig bedruckt (Asphalttẽppiche, Congoleum, Balatum, Stragula usw. ), als Meterware.
Dritte Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 218 vom 18. September 1934. S. 3
ö
d e, Einfuhr⸗ ummer des Etatistischen Waren⸗ herʒeichnisses
Warenbezeichnung
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
, bõ bd
670 a2
670
6700 aus 6708 670 e
670f
Besuchs⸗, Wunsch⸗, Empfehlungs⸗, Geschäfts⸗ und ähnliche Karten aus Papier; Bilderpapier (mit Bildern oder Figuren bedrucktes Papier — Pappe — zur weiteren Verarbeitung, z. B. zur Auf⸗ machung von Waren, zu Spielzeug); Modellier⸗ bogen; zu Etiketten durch Bedrucken oder Pressen vorgerichtetes Papier (Pappe) und zum Ge⸗ brauche fertige Etiketten, nicht ausgestanzt oder mit Handmalereien, Photographien usw. verziert, ein⸗ oder mehrfarbig; andere Drucke, ein⸗ oder mehrfarbig, auch mit Pressungen oder Rändern in Farben, Gold oder anderen Metallen; alle diese nicht gummiert.
zu Fahr-, Eintritts- oder dergleichen Karten usw. vorgedrucktes Papier, zu Frachtbriefen, Rech⸗ nungen, Geschäftsbüchern oder dergleichen vor⸗ gerichtetes Papier; Wertpapiere und andere zur Ausfüllung oder Ergänzung bestimmte bedruckte Papiere (andere Wertpapiere s. 674 8); Fahrscheine aus Papier, gedruckte aller Art, lose usw.; alle diese nicht gummiert.
Papier und Pappe, auch der Nr. 667, ausgestanzt oder mit Handmalereien, gepreßten Naturblumen, Photographien oder in irgendeiner anderen Weise als durch Druck oder Pressungen verziert; alle diese nicht gummiert.
Papier und Pappe, mit Gespinstwaren aller Art ganz
oder teilweise überzogen oder mit Unterlagen oder
Zwischenlagen von Gespinstwaren aller Art oder
von Drahtgeflecht.
Tapeten und Tapetenborten aller Art aus Papier.
Spielkarten von jeder Gestalt und Größe.
Schieferpapier, auch Tafeln daraus, ohne Verbindung mit anderen Stoffen; Bimsstein⸗, Glas⸗, Rost⸗, Sand⸗, Schmirgel⸗ sowie anderes Schleif⸗ und Polierpapier.
Buntglaspapier (Diaphanien).
Gelatinepapier; Pauspapier (Paraffin⸗, Oel⸗, aus Wachspapier und dergleichen); Schweißpapier; mit Guttaperchalösung, Leim, Gummi, Tragant, Stärke oder ähnlichen Stoffen bestrichenes oder gepudertes Papier, auch auf den so behandelten Stellen mit Harz, Oel, Wachs oder Kollodium gedecktes.
Tüten, Beutel, Säcke, Faltbeutel, ⸗schachteln und dergleichen Behältnisse (Massenpackungen), un⸗ bedruckt oder bedruckt.
Brie fumschläge, unbedruckt oder bedruckt, nicht unter Nr. 667 fallend.
Papierwäsche, auch ganz oder teilweise mit Baum⸗ wollengeweben überzogen oder mit Unter⸗ oder Zwischenlagen von Gespinstwaren aller Art.
Briefpapier, karten und ⸗umschläge in Behältnissen aus Papier, Pappe oder Holz (Papierausstattung).
Geschäfts⸗, Notizbücher, Poesiealbums.
Einbanddecken, Mappen, Attrappen, Etuis.
Albums (Sammelbücher, die zur Aufnahme von Bildern, Briefmarken, Postkarten oder dergleichen eingerichtet sindꝰ.
(670 als672) Waren aus Papier, Pappe, Stein⸗ pappe, Holzmasse, Zellstoff, Vulkanfiber, Stein⸗ pappmasse, soweit sie nicht unter vorstehend aufgeführte Nummern fallen, auch Hartpapier⸗ waren:
(670 al /) ohne Verbindung mit anderen Stoffen oder nur in Verbindung mit Holz oder Eisen:
Pappen, mit Asphalt oder dergleichen getränkt und mit Lackfarben ein⸗ oder mehrfarbig bedruckt (Asphaltteppiche, Congoleum, Balatum, Stragula usw.), abgepaßt.
aus Papier der Nr. 657, 658 oder 664 oder damit ganz oder teilweise überzogen (mit Ausnahme der unter Nr. 670a1 genannten).
Waren mit gestrichenem, aufgelegtem oder galvano⸗ plastischem Metallüberzug oder mit Metalldruck, sowie fein bemalte Waren; gepreßte oder sonst geformte Gegenstände aus Steinpappmasse.
Hartpapierwaren.
Blumen (Blüten, Blütenblätter, Knospen).
Lampenschirme, Laternen sowie andere feine Waren und Luxusgegenstände.
andere Waren, z. B. gebogene Platten aus harter Pappe zum Auskleiden von Eisenbahnwagen, Schreibhefte, geheftete oder auf Pappe aufge⸗ zogene oder eingebundene Preisverzeichnisse (Ka⸗ taloge) usw.
in Verbindung (auch ganz oder teilweise überzogen) mit Gespinsten oder Gespinstwaren aller Art, mit feingeformter Wachsarbeit, mit Halbedelsteinen, Perlmutter, Elfenbein, Zellhorn (Zelluloid) oder ähnlichen Formerstoffen, vergoldeten oder ver⸗ silberten unedlen Metallen (Figuren, Büsten, Kartonagen, Ankündigungstafeln, Jacquardkarten usw.); Stickereien auf Papier oder Pappe.
n Verbindung mit anderen als den in Nr. 670 und 671 genannten Stoffen (z. B. Zigarrenspitzen), soweit sie dadurch nicht unter andere Nummern fallen.
Entwertete Briefmarken.
Bücher in allen Sprachen, auch Gebetbücher, gedruckt oder geschrieben, auch mit beigedruckten, beige⸗ hefteten oder beigelegten Bildern aller Art; Bücher mit Schriftzeichen für Blinde; alle diese auch gebunden.
Papier, beschriebenes; Papier, bedrucktes.
Musiknoten, auch gebunden.
Wertpapiere (Staatspapiere, Banknoten, Kassen⸗ scheine, Aktien, Zinsscheine, Lose und dergleichen), fertig hergestellte.
Kalender, auch gebunden, mit Ausnahme der Block⸗ Schreib⸗ und dergleichen Kalender.
Land⸗, See⸗ und andere Karten zu wissenschaftlichen Zwecken auf Papier oder anderen Stoffen, auch eingebunden oder auf Pappe, Geweben oder dergleichen aufgezogen sowie in Verbindung mit Leisten oder dergleichen.
(676 a /) Bilder auf Papier, durch Druck oder ein anderes Vervielfältigungsverfahren hergestellt, auch eingebunden oder auf Papier, Pappe, Geweben oder dergleichen aufgezogen, mit Aus⸗ nahme des Bilderpapiers:
Farbendruckbilder in Buch⸗, Stein⸗ (Chromo⸗) oder Metalldruck; auf Papier gedruckte Bilder mit religiösen Darstellungen.
Kupfer⸗, Stahlstiche, Holzschnitte, Helios, Photo- gravüren w Vraleichen.
6760 677 a
6776
Photographien.
Gemälde (gemalte Bilder) auf Geweben aus pflanz⸗ lichen Spinnstoffen, auf Holz, unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle, Papier oder Stein.
Zeichnungen, auch eingebunden oder auf Papier, Pappe, Geweben oder dergleichen aufgezogen.
Berlin, den 14. September 1934.
Der Reichswirtschaftsminister.
In Vertretung des Staatssekretärs: Sarnow.
Bekanntmachung
über die Zuständigkeit der Ueberwachungsstelle für unedle
Metalle in Berlin. Vom 14. September 1934.
Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird be—
stimmt:
Die Ueberwachungsstelle für unedle Metalle in Berlin ist für die Ueberwachung und Regelung des Verkehrs mit den
nachstehend aufgeführten Waren zuständig:
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
2328
2374 237 2376 2378 237 2379
237i 237k 2371
237m 237n 2370
2879 2379
aus 237r
Bauxit, ungereinigt; Eisstein (Kryolith, Grönland⸗ spat), natürlicher.
(237a / q) Erze, auch aufbereitet:
Antimonerze sowie Antimonmatte.
Arsenerze.
Bleierze.
Chromerz.
Golderze.
Kupfererze, Kupferstein (Kupfermatte, lregulus] sowie Kupferspeise), kupferhaltige Kiesabbrände (ausgebrannter kupferhaltiger Schwefelkies).
Nickelerze.
Platinaerze.
Schwefelkies (Eisenkies, Pyrit), Markasit (Wasser— kies) und andere Schwefelerze mit gediegenem Schwefel.
Silbererze.
Wolframerze. ;
Zinkerze (Galmei ([Zinkspat!, auch Kieselgalmei, Willemit, Rotzinkerz und sonstige oxydische Zink⸗ erze, Zinkblende natürliches Schwefelzink] und andere).
Zinnerze (Zinnstein und andere).
Uran⸗, Vitriol⸗, Molybdän⸗, Titanerze; andere nicht besonders genannte Erze (Verbindung mit Me⸗ tallen, deren spezifisches Gewicht 5,0 und darüber beträgt).
Schlacken und Sinter aller Art zum Metallhütten⸗ betrieb, auch gemahlen (mit Ausschluß des Thomas⸗ phosphatmehls); Schlacken und andere Abfälle vom Metallhüttenbetrieb, auch gemahlen (Schlacken⸗ mehl); ausgenommen Sinter, Schlacken und andere Abfälle der Eisen⸗ und Stahlgewinnung sowie Thomasphosphatmehl.
Blei⸗, Messing⸗, Zinn⸗ und sonstige anderweit nicht genannte Metallaschen (Metalloxyde); Zinkasche (Zinkgekrätz ; graues Zinkoryd (Hinkgrau), ein— schließlich des Zinkstaubes, das zur Gewinnung von metallischem Zink oder zur Verwendung als Re⸗ duktionsmittel bei der Herstellung von Teerfarben, Salzen (z. B. Natriumhydrosulfit) oder dergleichen bestimmt ist; Zinnoryd (Zinnsäureanhydrid), Zinn⸗ säure (3innoxydhydrat) sowie Zinnabfallerzeug⸗ nisse und zinnhaltige Waschabfälle aus Färbereien zur Gewinnung von metallischem Zinn.
Quecksilber und Quecksilberlegierungen (Amalgame), z. B. Gold⸗, Silber⸗, Blei⸗, Kalium-, Natrium⸗ Kadmium⸗, Kupfer⸗, Nickel- Zink⸗, Zinnamalgam.
Ferrosilizium, mit einem Siliziumgehalt von mehr als 265 vH. ; Silizium; Kaleiumsilizium.
Bronze⸗(Metall⸗) Farben, nicht zubereitet, nicht in Aufmachungen für den Kleinv erkauf.
Ferrosilizium mit einem Siliziumgehalte von 25 vn oder weniger; Ferromangan mit einem Mangan⸗ gehalte von 50 vH oder weniger; Ferrochrom, wolfram, titan, ⸗molybdän, vanadium mit einem Gehalt an Legierungsmetall von weniger als 20 vH.; Ferroaluminium, mickel und andere nicht schmiedbare Eisenlegierungen, vorherrschend Eisen enthaltend.
Aluminium in rohem Zustand (in Blöcken, Barren, Masseln, Körnern), auch in Plattenform gegossen.
Aluminumabfälle und Bruchaluminium.
Aluminium, geschmiedet, gewalzt, gepreßt oder ge⸗ zogen, in Stangen, Blechen, Tafeln oder der⸗ gleichen; auch Formgußstücke in unbearbeitetem Zustande.
(846/7) Draht:
rund.
geplättet oder geformt (fassoniert).
Aluminiumgespinst sowie Tressenwaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre), Gewebe und Knopfmacherwaren (auch mit Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder) als Aluminiumgespinst ohne Beimischung von anderen Gespinsten, mit Kern aus Spinnstoffen.
Aluminium, gepulvert.
Waren aus Aluminium, nicht unter Nr. 848A und B fallend, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht zu den feingearbeiteten Schmuck⸗ gegenständen usw. gehören oder durch die Ver⸗ bindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen (ausgenommen Blattaluminium Aluminiumfolie ).
Blattaluminium (Aluminiumfolie).
Blei, roh (in Blöcken, Mulden und dergleichen), Blei⸗ abfälle, Bruchblei.
Blei, gewalzt (Blech), auch gerollt (Rollblei), roh, abgeschliffen, gefirnißt, lackiert, poliert oder mit anderen unedlen Metallen oder Legierungen un⸗
24 Metalle überzogen; Fensterblei. raht. —
Druckplatten, gestochen oder geätzt, auch verkupfert, verstählt oder in Verbindung mit unlackiertem, un⸗ poliertem Holz, Eisen, Zink oder Zinn; Stereotyp⸗ (Schrift⸗) Platten, Abklatsche (Klischees).
Buchdruckerschriften (Lettern, Typen).
(854 ac) Bleiwaren, nicht unter Nr. 853 a / b fallend:
Röhren und andere grobe Bleiwaren, auch in Ver— bindung mit unlackiertem, unpoliertem Holz, Eisen, Zink oder Zinn.
Flaschenkapseln aus Blei oder Bleilegierungen, auch mit Zinn plattiert; Blattblei, auch verzinnt oder mit Zinn belegt (plattiert).
Kunstguß und andere feine Bleiwaren, insbesondere alle bemalten, bronzierten, lackierten, mit anderen unedlen Metallen oder Legierungen unedler Me— talle überzogenen; Bleiwaren in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht vorstehend ge nannt sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen, auch nicht zu den fein gearbeiteten Schmuckgegenständen usw. gehören.
Zink, roh (in Blöcken, Tafeln, Klumpen, Scheiben, Tropfen Tropfzink ): Feinzink (fast chemisch reines Zink).
—: Rohzink (Zink, das noch geringe Mengen Blei und anderer Fremdmetalle enthält).
Bruchzink, Zinkabfälle.
ö Zink, gestreckt, gewalzt (Blech):
roh.
abgeschliffen, gefirnißt, lackiert, poliert oder mit anderen unedlen Metallen oder Legierungen un⸗ edler Metalle überzogen.
Draht.
Zinkwaren: grobe, auch in Verbindung mit un⸗ lackiertem, unpoliertem Holz, Eisen, Blei oder Zinn; Druckplatten, gestochen oder geätzt.
— : feine, insbesondere alle bemalten, bronzierten, gefirnißten, lackierten, polierten, mit anderen un⸗ edlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle überzogenen; Zinkwaren in Verbindung mit an⸗ deren Stoffen, soweit sie nicht vorstehend genannt sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen, auch nicht zu den ö. gearbeiteten Schmuckgegenständen usw. ge⸗
ören.
Zinn, roh (in Blöcken, Stangen, aufgerollten Platten Rollzinn)); Bruchzinn; Zinnabfälle.
Zinn, gewalzt (Blech).
Draht.
Zinnwaren: grobe, auch in Verbindung mit un— lackiertem, unpoliertem Holz, Eisen, Blei oder Zink; Druckplatten, gestochen oder geätzt.
—: Löffel, Gabeln, Teesiebe, gegossen, Kannen, Teebretter, Kapseln, Tuben, Spritzstöpsel sowie andere feine Zinnwaren, insbesondere alle bemal⸗ ten, bronzierten, gefirnißten, polierten, gemusterten, mit anderen unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle überzogenen; Zinnwaren in Ver⸗ bindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht vor⸗ stehend genannt sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen, auch nicht zu den fein gearbeiteten Schmuckgegen⸗ ständen usw. gehören.
Blattzinn (Stanniol, Zinnfolie), auch gefärbt oder mit unechtem Blattgold belegt.
Nickelmetall (Nickel, roh (in Barren oder Stücken, auch gegossen in Form von Platten oder Rosten, die nur zur Verwendung bei Vernickelungen auf elektrolytischem Wege geeignet sind); Nickel⸗ münzen; Bruchnickel und Nickelabfälle.
Nickel, geschmiedet oder gewalzt, in Stangen oder Blech; Formguß⸗ und Schmiedestücke in un⸗ bearbeitetem Zustande.
Draht.
Röhren, Hülsen, Näpfchen.
Waren aus Nickel, vorstehend nicht genannt, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht zu den feingearbeiteten Schmuckgegenständen usw. gehören oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen; Blattnickel.
Kupfer, rohes (auch auf elektrolytischem Wege her— gesteiltes sowie zementiertes 1Zement⸗] Kupfer) in Scheiben oder sogenannten Rosetten, Blöcken (Hartstücken), Barren oder Platten, in Pulver- form usw.
Kupfermünzen; Bruchkupfer, Kupferabfälle, -späne, glühspan (asche)
Messing⸗, Aich⸗ Sterro⸗, Delta⸗, Duranametall, Messingschlaglot, Tombak, roh oder als Bruch, sowie Abfälle von der Verarbeitung dieser Le gierungen (Messingspäne usw.).
Bronze und andere Kupferlegierungen, roh oder als Bruch, sowie Abfälle von der Verarbeitung dieser Legierungen. .
Antimon (Antimonmetall, Spießglanz, Spießglanz- könig lregulus antimonii)), roh oder als Bruch.
Chrom, Kadmium, Magnesium, Mangan, Titan, Wolfram, Tantal und sonstige zur Herstellung von Metallwaren geeignete unedle Metalle (aus⸗ genommen Wismut) und Legierungen (mit Aus- nahme von Ferromangan, chrom, wolfram, titan, molybdän, vanadium) daraus, roh oder als Bruch, auch Abfälle von der Verarbeitung dieser Metalle und Metallegierungen.
Ferromangan mit einem Mangangehalt von mehr als 50 v. H.
Ferrochrom, ⸗wolfram, titan, molybdän, wana⸗ dium mit einem Gehalt an Legierungsmetall von 20 v. H. oder darüber. .
Stangen, Bleche, Schalen und andere Formstücke, geschmied t oder gewalzt: aus Kupfer.
—: aus Messing, Tombak oder anderen unter Nr. 869A 4ĩB 2 fallenden unedlen Metallen oder Metallegierungen.
Draht (mit Ausnahme des zementierten Drahts): aus Kupfer; Eisendraht mit Draht (auch zemen⸗ tiertem) aus Kupfer umsponnen, umflochten oder umwickelt.
— : aus anderen Metallen oder aus Metallegierungen der Nr. 869A 3/B 2; Eisendraht, mit diesem Draht umsponnen, umflochten oder umwickelt.
Zementierter Draht.
Drahrlitzen und sseile, weder lackiert noch poliert, mit Aluminium überzogen oder vernickelt, ge färbt ober verniert.
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