Dritte Beilage zum Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 218 vom 18. September 1934. S. 4
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
874 a
Walzen aus Kupfer oder Kupferlegierungen, auch
solche aus Eisen mit einer mehr als 5 Millimeter starken Haut aus Kupfer oder Kupferlegierungen, zur Zurichtung (Appretur) von Gespinstwaren oder zum Druck, einschließlich der mit ihnen in fester Verbindung stehenden Maschinen und Ma⸗ schinenteile, auch gestochen (graviert) oder geätzt.
Druckplatten aus Kupfer oder Kupferlegierungen, einschließlich der galvanoplastisch hergestellten (Galvanos), auch verstählt, mit Blei oder der⸗ gleichen hintergossen oder in Verbindung mit Holz, Eisen, Blei, Zink oder Zinn, auch gestochen (graviert) oder geätzt.
Metalltuch aller Art für gewerbliche Zwecke, ins⸗ besondere für die Herstellung von Papier, endlos oder in Rollen oder Stücken, aus Draht, auch mit Gespinsteinlagen; Vordruckwalzen (Egout⸗ teure), glatt oder gerippt, mit oder ohne Wasser⸗ zeichen.
Haus⸗ und Küchengeräte aus Kupfer, nicht vernickelt, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen, auch lackiert, poliert.
Grobe Waren aus Kupfer, vor⸗ und nachstehend nicht genannt, weder lackiert noch poliert oder vernickelt, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht unter Nr. 874 a/ b oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen; Polsterfedern aus Kupferdraht, unpoliert, unlackiert.
Grobe Waren aus gegossenem Messing (einschließlich der Haus⸗ und Küchengeräte), vor⸗ und nachstehend nicht genannt, weder lackiert noch poliert oder vernickelt, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht unter Nr. 874a /b oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen; Polsterfedern aus Messing⸗ draht, unpoliert, unlackiert.
(8776/8) Grobe Röhren, einschließlich der Muffen⸗ und Flanschenröhren sowie Röhrenverbindungs⸗ und Röhrenformstücke, gegossen, gelötet, gewalzt, gezogen, gepreßt, gefalzt, genietet oder geschweißt, auch gebogen, weder lackiert noch poliert oder vernickelt, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen:
aus Kupfer
aus Messing.
Andere als grobe Kupferwaren vor— und nach⸗ stehend nicht genannt; alle lackierten oder po⸗ lierten Kupferwaren (mit Ausnahme der Haus⸗ und Küchengeräte); Waren aus Kupferdraht, soweit sie nicht anderweitig genannt sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen; Blattkupfer.
Andere als grobe Waren aus gegossenem Messing, vor⸗ und nachstehend nicht genannt; alle lackierten oder polierten Waren aus Messing (auch Haus⸗ und Küchengeräte); Waren aus Messingblech mit Ausnahme der Röhren); Waren aus Messing⸗ draht und sonstige Waren aus Messing, soweit sie nicht anderweitig genannt sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen; Waren aus Tombak; Blatt⸗ messing und ⸗metall aus Tombak.
Zündhütchen, ungefüllte, Patronenhülsen aus Kupfer oder Messing.
Kupfer⸗ Tombak⸗ und Messingwaren, verniert, gefärbt, mit Aluminium überzogen oder vernickelt, soweit sie nicht zu den fein gearbeiteten Schmuck⸗ gegenständen usw. gehören oder durch die Ver⸗ bindung mit anderen Stoffen unter andere Num⸗ mern fallen.
Waren aus anderen Kupferlegierungen als Messing und Tombak, soweit sie nicht zu den feingearbeiteten Schmuckgegenständen usw. gehören oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen: feine, insbesondere alle polierten, vernickelten, gefärbten, lackierten oder vernierten Waren.
—: andere als feine Waren, weder poliert noch vernickelt, gefärbt, lackiert oder verniert; Blatt- metall.
Statuen (einschließlich der Büsten, Reliefs und Tierfiguren) aus unedlen Metallen, mindestens 1 a nn, Größe, sofern sie Kunstgegenstände ind.
Berlin, den 14. September 1934.
Der Reichswirtschaftsminister.
In Vertretung des Staatssekretärs: Sarnow.
Bekanntmachung
Über die Zuständigkeit der Ueberwachungsstelle für Eisen und
Stahl in Berlin. Vom 14. September 1934.
Jemäß 5 2 Abs. 3 der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird be⸗
stimmt:
Die, Ueberwachungsstelle für Eisen und Stahl in Berlin ist für die Ueberwachung und Regelung des Verkehrs mit den
nachstehend aufgeführten Waren zuständig:
—
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
aus
aus
aus
Eisenoryd, natürliches, roh, schlämmt.
Eisenerze, auch aufbereitet.
Manganerze, ausgenommen
bereitet.
Eisenhaltige, zinthaltige usw. Kiesabbrände (ausge⸗ brannter eisenhaltiger, zinkhaltiger usw. Schwefel⸗ kies), auch ausgelaugt; Sinter, Schlacken und andere Ab fälle der Eisen⸗ und Stahlgewinnung (mit Ausschluß des Thomasphosphatmehls). ;
gemahlen oder ge⸗
Braunstein, auch auf⸗
777 a
Roheisen.
(78a / 79b) Röhren, einschließlich der Röhren⸗ formstücke (Bogen⸗, Knie⸗, I-, Kreuz⸗ und ähnlich geformte Röhrenstücke, aus nicht schmiedbarem Guß:
von mehr als 7 Millimeter Wandstärke: roh.
— : bearbeitet.
von 7 Millimeter Wandstärke oder darunter: roh.
— : bearbeitet.
Walzen aus nicht schmiedbarem Guß: roh.
— : bearbeitet.
Sparvorwärmer (Economiser) aus nicht schmied⸗ barem Guß; Teile davon aus nicht schmiedbarem Guß, soweit sie als solche erkennbar sind und nicht 16 ihrer Beschaffenheit unter andere Nummern allen.
Kunstguß und anderer feiner Guß, nicht schmiedbar. ( 824/7830 2) Nicht schmiedbarer Guß, anderweit
nicht genannt:
Maschinenteile, roh.
andere Eisenwaren, roh.
(783 a / d) Maschinenteile, bearbeitet:
von Lokomotiven, Dampfstraßenwalzen, Lokomotiv⸗ tendern, Lokomobilen, Dampfmaschinen, ⸗turbinen und anderen Kraft⸗ (Antriebs-) Maschinen (mit Ausnahme der Elektromotoren)
von landwirtschaftlichen und Molkereimaschinen.
von elektrischen Maschinen sowie Teile von anderen elektrotechnischen Erzeugnissen.
von vorstehend nicht genannten Maschinen.
Hähne, Ventile, Schieber, Wasserpfosten und ähnliche Ausrüstungsstücke für Rohrleitungen, bearbeitet.
Herde, Oefen, Ofenteile, Kochvorrichtungen (Gas⸗ kocher usw.), bearbeitet.
Heizkörpjer, röhren, Radiatoren; Kessel für Zentral⸗ heizung und Warmwasserversorgung, bearbeitet.
Badewannen, bearbeitet. .
Kochgeschirre, Kessel (für Zentralheizung und Warm⸗ wasserversorgung 7839), Lampen und andere Eisenwaren, bearbeitet.
Rohluppen; Rohschienen (Millbars; Rohblöcke (Ingots); Brammen; vorgeschmiedete (gepreßte) Blöcke; vorgewalzte Blöck6 (Blooms); Platinen; Knüppel (Billetts); Tiegelstahl in Blöcken. (85A 12 Schmiedbares Eisen in Stäben, auch
geformt (fassoniert): warm oder kalt gewalzt,
gezogen oder sonst bearbeitet; auch geschmiedet,
roh; auch mit eingewalzten Mustern oder Ver⸗ zierungen:
Träger (L-, U⸗ und N] Zores-Eisen) mit einer Steghöhe don 80 Milssmeter und darüber.
Formeisen (mit Ausschluß des in Nr. 785A 1 ge⸗ nannten); nicht geformtes (fassoniertes) Stab⸗ eisen; schmiedbares Eisen in Stäben, nicht über 12 Zentimeter lang, zum Umschmelzen.
Bandeisen: warm gewalzt oder geschmiedet (roh oder bearbeitet; auch Bandeisen mit eingewalzten Mustern); kalt gewalzt oder gezogen (auch weiter⸗ bearbeitet).
(786a / 388) Blech:
roh, entzundert, gerichtet, dressiert, gefirnißt, in der Stärke: von 4,76 Millimeter oder darüber (Grob⸗ bleche).
— : von mehr als 1 Millimeter bis unter 4,76 Milli⸗ meter.
—: von 1 Millimeter oder darunter.
abgeschliffen, mit Schmelz belegt (emailliert), lackiert, poliert, gebräunt oder sonst künstlich oxydiert, auch mit spiegelnder Oxydschicht über⸗ zogen.
verzinnt (Weißblech).
verzinkt.
verbleit oder mit anderen unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle überzogen.
Wellblech, auch gewellte Dachpfannenbleche.
Dehn⸗(Streck⸗, Riffel⸗, Waffel⸗, Warzenblech.
Blech (mit Ausnahme von Well⸗, Dehn⸗ Streck⸗J, Riffel⸗, Waffel⸗, Warzenblech), gepreßt, gebuckelt, geflanscht, geschweißt, gebogen, gelocht, gebohrt. (191/7926) Draht, einschließlich des geformten
(fassonierten) und geplätteten: warm gewalzt oder geschmiedet. „(792a / b) kalt gewalzt oder gezogen:
nicht weiterbearbeitet; Drahtsaiten für Tonwerlk⸗ zeuge, nicht übersponnen (auch abgepaßt).
weiterbearbeitet.
Schlangenröhren, gewalzt oder gezogen; auch Röhren⸗ formstücke: roh.
— : bearbeitet.
(794a / Ig5b) Andere Röhren, auch Muffen⸗ und Flanschenröhren, gewalzt oder gezogen:
roh, mit einer Wandstärke: von 2 Millimeter oder darüber.
—: von weniger als 2 Millimeter.
bearbeitet, mit einer Wandstärke: von 2 Millimeter oder darüber.
=: von weniger als 2 Millimeter.
Eisenbahn⸗, auch Ausweichungs⸗, Zahnrad⸗, Platt⸗ (Flach⸗), Feldbahnschienen, Herzstücke (Kreuzungs⸗ stücke) aus schmiedbarem Eisen, auch gelocht und am Fuße ausgeklinkt; Straßenbahnschienen.
Eisenbahnschwellen aus Eisen.
Eisenbahnlaschen und -unterlagsplatten aus Eisen.
Eisenbahnachsen, ⸗radeisen (Naben, Radreifen, ⸗ge⸗ stelle, kränzej, ⸗räder, ⸗radsätze.
( 798a / 799f) Schmiedbarer Guß, Schmiedestücke und andere Waren aus schmiedbarem Eisen, anderweit nicht genannt:
Teile von Maschinen, Schiffen, Fahrzeugen usw., roh: von mehr als 10 Doppelzentner.
—: von mehr als 1 bis 10 Doppelzentner.
— : von mehr als 3 Kilogramm bis 1 Doppelzentner.
—: von 3 Kilogramm oder darunter.
andere Waren, roh.
( 799a / d) Maschinenteile, anderweit nicht genannt, bearbeitete:
von Lokomotiven, Dampfstraßenwalzen, Lokomotiv⸗ tendern, Lokomobilen, Dampfmaschinen, ⸗turbinen und anderen Kraft⸗ (Antriebs⸗ Maschinen (mit Ausnahme der Elektromotoren).
von landwirtschaftlichen und Molkereimaschinen.
von elektrischen Maschinen sowie Teile von anderen elektrotechnischen Erzeugnissen.
von vorstehend nicht genannten Maschinen.
Rackeln (Farbabstreicher für Walzendruckmaschinen).
Jof
——
Milchkannen, Laternen, Lampen, Oefen, Eisenbahn, gleise, Drehscheiben, Weichen, Sparvorwärmer Sägezahnkratzen, Stahlmagnete und andere ECisen, waren, bearbeitet.
Anker (Schiffsanker).
Schraubstöcke aller Art, Ambosse, Sperrhörner Brecheisen; Hämmer bei einem Reingewichte des Stückes von mehr als 10 Kilogramm.
Kloben und Rollen zu Flaschenzügen; Winden und sonstige fortschaffbare Hebezeuge.
Spaten, Schaufeln, Blatthacken, Küchenpfannen J, Schmelzlöffel, Feuergeräte (zangen usw. ).
Pflugscharen und⸗sreichbretter.
Heu⸗, Dünger⸗, Rüben⸗, Koks⸗, Steinschlag- und ähnliche große Gabeln.
Sensen, Sicheln; Strohmesser, geschmiedet.
Kreis⸗, Band⸗ und Laubsägeblätter.
Andere Sägeblätter, auch ungezahnte (Steinsäge, blätter); Handsägen.
Feilen und Raspeln.
Bohrer, anderweit nicht genannt; Ahlen (mit Aus nahme der Reibahlen); Bohrknarren (ratschen, Rohrschneider, ⸗dichter, Gewindeschneidzeuge (Schneideisen, Schneid⸗ Schrauben kluppen, Schraubstähle), Körner, Reißhaken, Schlageisen, Gewinde⸗, Mutterbohrer, Schneidzirkel.
Zangen (auch Schränkzangem).
Reb⸗, Rosen⸗, Hecken⸗, Baum⸗, Blech⸗, Schaf⸗ und ähnliche grobe Scheren zum gewerblichen Ge— brauche. ;
Beitel, Stemmeisen, Drehstähle (-eisen. haken, Spitzstähle), Einspitze (Schlagspitzen, Spitzeisen, meißel), Meißel, Spalteisen, Stichel sowie alles andere Stemm⸗ und Stechzeug; Grabstichel, Hohleisen (Gehreisen, Geißfüße) und dergleichen; Hobeleisen.
Maschinenmesser, anderweit nicht genannt.
Reibahlen, Räumnadeln, Spiralbohrer, (Schneidräder, Senker) ;
Meßwerkzeuge (Lineale, Winkel, Zirkel smit Aus— nahme der Schneidzirkel, Meßketten, ⸗kluppen, Schmiegen, Lehren und dergleichen).
Aexte, Beile, Hacken (mit Ausnahme der Blatt— hacken), Feilkloben (Hand⸗ und Klöbschrauben) stellbare Schraubenschlüssel, Schraubzwingen,
Fräsen
besonders genannte Werkzeuge.
Hämmer bei einem Reingewichte des Stückes von 10 Kilogramm oder darunter.
Zug⸗, Wiege⸗ und Hackmesser, grobe Küchen⸗ und Gartenmesser sowie sonstige vorstehend nicht ge—⸗ nannte grobe Messer; grobe Papiermesser, außer Maschinenmessern, Auftreibscheren (Zwinker= scheren), Schnitzer (Schnitzmesser).
Pflüge, eiserne (nicht für Kraftbetrieb).
Anderweit nicht genannte Geräte für den landwirt⸗ schaftlichen Gebrauch, z. B. Kultivatoren, Grub— ber, Kartoffelgraber, Eggen, Hand⸗, Pferde⸗ rechen (nicht für Kraftbetrieb).
zisions⸗ und selbsttätige Waagen.
Anderweit nicht genannte Geräte für den hauswitt—= schaftlichen oder gewerblichen Gebrauch, z. B. Bügeleisen, Fleischhackmaschinen (auch Gehäuse, Schnecken, Messer und Lochscheiben für Fleisch= hackmaschinen), Garnhaspeln, Hecheln, Tier— fallen, Riemenverbinder, ⸗spanner.
Kratzenbeschläge; Belagbrettchen zu Maschinen für die Vorbereitung der Verarbeitung von Spinn— stoffen.
Spindeln aller Art aus Eisen, auch Spindelachsen, büchsen, Spinnflügel, Preßfinger.
Spinn⸗ und Zwirnringe, Ring⸗, Spinn⸗ und Zwirn⸗ läufer, Weberlitzenringe (Maillons), Weberblätter= zähne (Rietstäbe), auch in Bunden, in Ringen oder auf Holzrollen, Weberblätter (Riete), Breithaltet für Webstühle, Lamellen für Kettfadenwächter, Webschäfte, Weberlitzen, Schützen, Spulen aller Art und ähnliche Ausrüstungsgegenstände füt Spinn- (einschließlich der Zwirn) und Web— maschinen; auch Schaft⸗ und Jacquardvorrich= tungen.
Eisenbahnlaschenschrauben (bolzen) und (eile, Eisen bahnschwellenschrauben, Spurstangen, Klemm— platten, Hakennägel.
Schrauben von mehr als 13 Millimeter Stiftstärke, auch mit aufgeschraubten Muttern oder außf= gesteckten Unterlegscheiben: Niete von mehr ch 13 Millimeter Stiftstärke; Schraubenmuttern und Unterlegscheiben für Schrauben; Isolatorstützen.
Hufeisen, Schraub⸗ und Steckstollen.
Eisenbahnwagenbeschläge, ⸗puffer.
Eisenbahnweichen⸗ und Signalteile.
(8223) Achsen (mit Ausnahme der Eisenbahn= achsen) und Achsenteile:
Patent⸗ und Halbpatentachsen.
andere Achsen.
Eisenbahnwagenfedern; Pufferfedern.
andere Wagenfedern.
Drahtseile, litzen, auch mit einer Seele (Kern) auß pflanzlichen Spinnstoffen.
Stacheldraht.
Drahtgeflechte,⸗gewebe aus Eisendraht.
Drahtbesen und ⸗bürsten, körbe, Stiefeleisen; Huth haken und Haken, anderweit nicht genannt; Kisten⸗ und Sarggriffe, Splinte, Krampen, Schnallen (mit Ausnahme der Schmuckschnallen); Sprung federn aus Draht; Heftel und Oesen.
Schrauben von nicht mehr als 13 Millimeter Stist⸗ stärke, auch mit aufgeschraubten Muttern oder auf gesteckten Ünterlegscheiben; Niete von nicht mehr als 13 Millimeter Stiftstärke.
Hufnägel.
Rosettenstifte; Nägel, anderweit nicht genannt, auch mit Köpfen aus anderen unedlen Metallen odet Legierungen unedler Metalle.
Drahtstifte.
Klammern und Schlaufen aus Draht.
, . Nägel (Tacks, Semences, Aufzwich tifte).
(Fortsetzung in der Vierten Beilage.)
Spannwerkzeuge, Bohrwinden sowie sonstige nicht
Waagen (Wiegevorrichtungen), ausgenommen Prä=
Nr. 218
Vierte Beilage in Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Dienstag, den 18. September
1934
Einfuhr nummer des
Statistischen Waren⸗
verzeichnisses
Warenbezeichnung
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
Ein fuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
Ofenrohre, inge, Kasten (außer Geldkasten), Badewannen, Striegel, Rolläden, jalousien, Taschen⸗ und Kofferbügel, Viehschellen und andere Glocken und Geläute, alle diese aus Blech; auch Teile von solchen Gegenständen.
Fässer aus Blech; Teile davon.
Büchsen, Dosen aus Blech; Teile davon.
(828d / 2) Haus⸗ und Küchengeräte, auch Küchen⸗ geschirr (außer groben Küchenmessern und fannen, Feuergeräten, Kohlenlöffeln, Hack⸗ und Wiegemessern) aus Eisenblech, auch Teile davon:
roh.
bearbeitet: mit Schmelz belegt (emailliert).
— : verzinkt.
—: andere.
Anker⸗, Schiffsketten, Ketten zur Kettenschlepp⸗ schiffahrt. ;
Vieh⸗ und andere Ketten (mit Ausnahme von Fahr⸗ rad⸗, Meß⸗, Schmuck⸗, Türketten) und Teile davon.
Trensen, Kandaren, Steigbügel, Sporen, Beschläge und sonstige Reit⸗ und Fahrgeschirrteile. ,
Schlitt⸗ und Rollschuhe.
Bau⸗ und Möbelbeschläge, Scharniere, Schiebe⸗ türrollen, Türfedern, ⸗griffe, ⸗hänge, ⸗ketten, knöpfe, ⸗riegel, Ventilatoren, Büfettgriffe, Gabel⸗ (Vogel⸗) Rollen, Kofferwinkel, Möbel⸗ und Stuhl⸗ rollen, Schiebladengriffe, knöpfe, sämtlich aus schmiedbarem Eisen.
Schlösser, nicht zu Handfeuerwaffen, und Schlüssel.
Geldschränke und ⸗kasten (Kassetten).
Möbel (nicht gepolstert), mit Ausnahme derjenigen aus nicht schmiedbarem Kunstguß oder anderem feinen Gusse oder aus Kunstschmiedearbeit; Turn⸗ geräte.
Kugel⸗ und Rollenlager sowie Teile von solchen, auch mit Kugeln oder Rollen (einschließlich der Kugellager Jauch mit Kugeln] für Fahrräder).
Geschliffene Blattklingen für Rasierapparate, feine Messer und feine Scheren.
Andere feine Schneidwaren (blanke Waffen und dergleichen), feine Gabeln.
Stahlkugeln (außer für Fahrräder).
Perlen, Rosenkränze, Schmuckschnallen, nicht unter die fein gearbeiteten Schmuckgegenstände fallend; Fingerhüte; Korkzieher; Nußknacker; Knöpfe (auch aus Blech) außer Schmuck⸗, Schiebladen⸗ und Türknöpfen; Löffel; Glocken; Bügel; Lampen; Laternen; Tafelgeräte; Gürtelschlösser, ⸗schnallen; anderweit nicht genannter Kunstguß aus Eisen, schmiedbar; sonstige feine Eisenwaren, anderweit
nicht genannt. , 94
Feuerzeuge, Gasanzünder; Feilrädchen, ⸗schienen, Zylinder und sonstige Feilkörper für Feuerzeuge und Gasanzünder.
Kunstschmiedearbeiten.
Schirmgestelle und Bestandteile von solchen.
Federn (außer Schreib⸗, Sprung⸗, Tür⸗, Wagen⸗, Uhr⸗, Reiß⸗, Jacquardmaschinennadel⸗ und Federn zu Handfeuerwaffen); Blankscheite (Planchetten).
Schreibfedern (einschließlich der noch nicht völlig fertig gearbeiteten), auch mit vergoldeten Spitzen.
Nähnadeln (einschließlich der Heft⸗, Stick⸗ und Stopf⸗ nadeln), auch mit vergoldeten Oehren.
Nähmaschinennadeln.
Strick⸗, Stick⸗ und Wirk⸗Maschinennadeln.
Steck⸗, Hechel⸗, Jacquard⸗, Kopier⸗, Kratzen⸗, Strick⸗, Häkel⸗, Haar⸗, Pack⸗ und andere Nadeln, Nadel⸗ spitzen sowie Angelhaken.
Eisensand, auch als Abfall gewonnen; Stahlspäne (Scheuerspäne und Stahlwolle).
Glühspan (Hammerschlag und Walzzunder); Schliff.
Abfälle von verzinntem Eisenblech (Weißblech) und
verzinktem Eisenblech von nicht mehr als 5 Milli⸗ meter Stärke.
Gußbruch. .
Anderes Bruch⸗ und Alteisen; Dreh⸗, Bohr⸗, Hobel⸗ späne; Eisenfeilspäne; Stabeisenenden, Eisen⸗ blechkanten und andere nur zum Einschmelzen
oder Schweißen verwendbare Abfälle von Eisen.
Berlin, den 14. September 1934.
Der Reichswirtschaftsminister.
In Vertretung des Staatssekretärs: Sarnow.
lber die Zustandigkeit
Gemäß 8
—
Bekanntmachung
der Ueberwachungsstelle für technische Erzeugnisse in Berlin.
Vom 14. September 1934.
1 5 3 der Verordnung über die Errichtung
bon Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher hieichs anzeiger Rr. 209 vom 7. September 1554) wird be⸗
stimmt:
ä, TDie Ueberwachungsstelle für technische Erzeugnisse in Berlin ist für die Ueberwachung und Regelung des Verkehrs mit den nachstehend aufgeführten Waren zuständig:
Einfuhr⸗ nummer des Etatistischen
Waren⸗ berzeichnisses
Warenbezeichnung
Gruppe 1: Maschinenbau.
(8046) Röhrenverbindungsstücke; Hähne, Ventile, Schieber und ähnliche Ausrüstungs⸗ (Armatur⸗) Stücke aus schmiedbarem Eisen für Dampf⸗ kessel, ⸗fässer, Behälter (Reservoire) und ähnliche
Geräte sowie für Rohrleitungen: ohne Verbindung mit anderen unedlen Metallen
oder Legierungen unedler Metalle.
805 S91A 1
S91 A 2 8916
891 D 12
891 D 16
891 D 2
S891 D 8
Sol k 1
8936 2 S9 a S94 b S9 4 e
S94d 1a S9d4d 16 S948 249 S94d 26 S9gdd 2e 894d 28
8948 3
in Verbindung mit anderen unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle.
Schreibmaschinen, auch in fester Verbindung mit elektrischen Maschinen, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern fallen, auch mit Vorrichtungen zum Rechnen.
Rechenwerke.
Rechenmaschinen (auch schreibende), auch in fester Verbindung mit elektrischen Maschinen, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern fallen.
Teile von Schreib⸗ und Rechenmaschinen (ausge⸗ nommen Rechenwerke), aus unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle, soweit sie nicht a. ihre Verbindungen unter andere Nummern allen.
Sprechmaschinen (Phonographen, Grammophone usw.), einschließlich der mit ihnen in fester Verbin⸗ dung stehenden elektrischen Maschinen, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern fallen.
Laufwerke für Sprechmaschinen; unter Zolltarif— nummer 891 D fallende Teile von Sprechmaschinen und von Laufwerken für Sprechmaschinen.
Schrittzähler und ähnliche Taschenzählwerke ohne Uhrwerke, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern fallen.
Registrier⸗ (Kontroll⸗) Kassen, auch in fester Ver⸗ bindung mit elektrischen Maschinen, soweit sie nicht af ihre Verbindungen unter andere Nummern allen.
Läutewerke, durch Luftdruck betrieben; Elektrisier⸗ maschinen; Modelle von Maschinen und Schiffen aus unedlen Metallen oder aus Legiermngen unedler Metalle; Zählwerke sowie selbsttätige Meß⸗ und Registriervorrichtungen ohne Uhrwerke (mit Ausnahme der Schrittzähler und ähnlicher Taschenzählwerke 891 D 2, der Registrier⸗ Kon⸗ troll⸗ Kassen 891 D 3, der Gasmesser s⸗ uhren]! und Wassermesser 891 E 6), nicht elektrisch; hydrome⸗ trische Instrumente (Instrumente zur Messung der Wassergeschwindigkeit, Registrierpegel)h ohne Uhr⸗ werke, nicht elektrisch; Geschwindigkeitsmesser für Fahrzeuge ohne Uhrwerke, nicht elektrisch; selbst⸗ tätige Waagen und selbsttätige Verkaufswvorrich⸗ tungen (Automaten), sowie Geldspiel⸗ und andere Spielautomaten; alle diese, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern fallen; unter Zolltarifnummer 891 E fallende Teile von selbsttätigen Waagen.
Gasmesser (-uhren), Wassermesser ohne Uhrwerke, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern fallen. ö (892a / ) Dampflokomotiven, auf Schienen
laufend:
Tenderlokomotiven bei einem Reingewichte der Maschine von 100 Doppelzentner oder darunter.
Tenderlokomotiven bei einem Reingewichte der Maschine von mehr als 100 Doppelzentner.
Lokomotiven ohne Tender.
Lokomotivtender.
Dampflokomotiven, nicht auf Schienen laufend, einschließlich der Kraftstraßenwalzen.
Dampflokomobilen, fahrbar oder nicht fahrbar, bei einem Reingewichte der Maschine: von 60 Doppel⸗ zentner oder darunter.
—: von mehr als 60 Doppelzentner.
Einzelteile (Ersatz⸗ und Reserveteile usw.) zu Maschi⸗ nen der Nrn. 892a bis 89368 2, soweit sie nicht andern Nummern ausdrücklich zugewiesen sind.
Zugmaschinen (Vorspannmaschinen) außer Dampf⸗ lokomotiven, nicht zum Fahren auf Schienen⸗ gleisen bestimmt, sowie Pflüge und andere Boden⸗ bearbeitungsgeräte (auch Rasenmäher) mit einge⸗ bauten Kraftmaschinen, bei einem Reingewichte des Stückes: von 25 Doppelzentner oder darunter.
—: von mehr als 25 Doppelzentner.
Dampfmaschinen.
Dampf⸗, Gasturbinen.
Wasserkraftmaschinen (Turbinen, Wasserräder und säulenmaschinen).
(8948 La / 8948 28) Verbrennungs⸗ und Explosi⸗ onsmotoren zum Antrieb von: (
Wasserfahrzeugen: Die selmotoren.
—: andere Motoren.
Personenmotorwagen.
Liefermotorwagen, Lastmotorwagen.
Motorfahrrädern.
Motorlokomotiven, Zugmaschinen und anderen Landfahrzeugen, Luftfahrzeugen.
Unter Zolltarifnummer S94 fallende Teile von Verbrennungs⸗ und Explosionsmotoren. (894 ei /) Feststehende Verbrennungs- und Ex⸗
plosionsmotoren (Gasmotoren usw.); Hochofen⸗ gasmotoren:
Dieselmotoren.
andere: bei einem Reingewichte des Motors von 750 Doppelzentner oder darunter.
—: bei einem Reingewichte des Motors von mehr als 750 Doppelzentner.
Heißluft⸗ und Druckluftmotoren und andere vor⸗ stehend nicht genannte Kraft⸗ (Antriebs-) Ma⸗ schinen (mit Ausnahme der Elektromotoren und der als Fahrzeuge mit Antriebsmaschinen sich darstellenden Kraftmaschinenz; Windmotoren (Windräder), Göpelwerke.
Feststehende, fahrbare oder schwimmende Kranen. Dampfmaschinen in Verbindung mit Pumpen, Hämmern, Gebläse⸗, Kälte⸗, Fördermaschinen.
Dampf⸗, Gasturbinen in Verbindung wie 894.
Verbrennungs⸗ und Explosions⸗ sowie Hochofengas⸗
motoren in Verbindung wie S94h. Andere Kraft⸗(Antriebs⸗] Maschinen (mit Ausnahme der Elektromotoren) in Verbindung wie 894h. Kraft⸗ (Antriebs- Maschinen (mit Ausnahme der Elektromotoren) in Verbindung mit nicht fort⸗— schaffbaren Winden, Haspeln.
Feststehende, fahrbare oder schwimmende Bagger (ausgenommen Seeschiffe mit Baggereinrichtung), Rammen.
8940
S9ap
895 a
S965 b
9060 90601 906D 2a 906D 26
906020 906028
9060 2e 906 D2f 906 3a 906 3b 90604 90605 9066 90607 9068 90609 906010 90611
906 DI2
Einzelteile (Ersatze und Reserveteile usw.) zu Ver⸗ brennungs⸗ und Explosionsmotoren zum Antrieb von Fahrzeugen aller Art, soweit sie nicht anderen Nummern ausdrücklich zugewiesen sind.
Einzelteile (Ersatze und Reserveteile usw.) zu Ma⸗ schinen der Nrn. 894a /e und 894 e / n, soweit sie nicht anderen Nummern ausdrücklich zugewiesen sind.
Nähmaschinen für den Handbetrieb, ohne Gestell, Köpfe (Oberteile) von Nähmaschinen, auch Teile davon (ausgenommen Nadeln).
Kurbelstick⸗ und Strick, auch Netzstrick⸗ (Filet⸗) Maschinen, für den Handbetrieb, ohne Gestell, Köpfe (Oberteile) von solchen Maschinen, auch Teile davon (ausgenommen Nadeln).
Nähmaschinen, in fester Verbindung mit Gestellen
oder für motorischen Betrieb.
Kurbelstick! und Strick, auch Netzstrick⸗ (Filet⸗) Maschinen, in fester Verbindung mit Gestellen oder für motorischen Betrieb.
Gestelle von Näh⸗, Kurbelstick⸗, Strick⸗, auch von Netzstrick⸗ (Filet⸗ Maschinen, sowie Teile von solchen Gestellen, einschließlich der dazugehörigen Tischplatten oder Tische.
Maschinen und Maschinenteile in fester Verbindung mit Kratzenbeschlägen.
Maschinen für die Vorbereitung der Verarbeitung und für die Spinnerei: von Seide.
—: von Wolle (Kammgarn).
—: von Wolle (Streichgarn).
Maschinen für die Vorbereitung der Verarbeitung von Baumwolle.
Baumwollspinn⸗ (Feinspinn⸗) Maschinen.
Maschinen für die Vorbereitung der Verarbeitung und für die Spinnerei von Flachs, Hanf, Werg, Jute, Ramine, Manilahanf und anderen vor— stehend nicht genannten Spinnstoffen.
Maschinen zum Zwirnen, Haspeln, Spulen, Wickeln der Garne und Zwirne.
Maschinen zur Vorbereitung der Gespinste für die Weberei.
Webstühle.
Gardinen⸗, Spitzen⸗ und Tüllmaschinen.
Wirkmaschinen.
Stickmaschinen (ausgenommen Kurbelstickmaschinen). Zurichte⸗ (Appretur⸗) Maschinen (Maschinen für die Veredlung von Gespinsten und Gespinstwaren). Maschinen für Wäscherei und chemische Reinigung. Einzelteile (Ersatz' und Reserveteile uswm.) zu Ma—⸗— schinen der Nrn. 898, 8gga /h, 900, g0l a/ e, ꝗoꝛ asb, soweit sie nicht anderen Nummern ausdrücklich
zugewiesen sind.
Feuerspritzen aller Art; Pumpen für Menschen⸗ oder Tierbetrieb, zur Förderung von Flüssigkeiten. Maschinen (auch in fester Verbindung mit Elektro- motoren) zur Bearbeitung von: Metallen (s. auch
906 B).
—: Hölzern (s. auch 9066).
—: Steinen (s. auch 9g06 B).
Dampf⸗ und hydraulische Schmiedepressen; Niet⸗ maschinen; mechanische (Fall⸗, Luftdruck⸗ ffrei⸗ händig geführte 906 B], Feder⸗ und sonstige durch Kraftübertragung betriebene) Hämmer, auch in fester Verbindung mit Elektromotoren (in Ver— bindung mit anderen Kraft⸗ Antriebs-] Maschinen S94 h 0.
Pflüge und andere Bodenbearbeitungsgeräte für Kraftbetrieb (einschließlich des elektrischen Be⸗ triebs), ohne eingebaute Kraftmaschinen.
Mähmaschinen (Getreide⸗ , Grasmähmaschinen Ra⸗ senmäher 893 B12 bzw. 906 D2f).
Einzelteile (Ersatz⸗ und Reserveteile usw.) zu Ma⸗ schinen der Nrn. 905a /b, 906 CO bis gos Dzb, soweit sie nicht anderen Nummern ausdrücklich zuge⸗ wiesen sind.
Gesteinbohr⸗ und Schrämmaschinen.
Druckluftwerkzeuge (Preßluftwerkzeuge, z. B. Druck⸗ lufthämmer, Druckluftbohrer, Druckluftgegenhalter) mit Ausnahme der nicht freihändig geführten (904 a / d).
Milchentrahmungsmaschinen (entrifugen, Separa⸗ toren).
Dreschmaschinen
Sämaschinen. .
Heu⸗ und Strohpressen, Streustrohschneidemaschinen mit Gebläse und Heubläser.
Futterschneide⸗, Häckselmaschinen. .
Schrot⸗, Quetsch⸗ und Mahlmühlen, auch in Ver- bindung mit Sichtmaschinen.
Molkereimaschinen (ausgenommen mungsmaschinen). . .
Heuwender, Rasenmäher (mit eingebauten Kraft- maschinen 893B 1 2), und anderweit nicht genannte landwirtschaftliche Maschinen.
Reinigungsmaschinen: für Getreide.
—: für Hülsenfrüchte, Reis, Oelfrüchte. Brauerei⸗, Brennerei⸗ und Malzereimaschinen, Ma⸗ schinen der Zuckerindustrie. Brauereimaschinen und geräte
maschinen.
Brennereimaschinen und geräte.
Maschinen und Geräte der Zuckerindustrie.
Müllereimaschinen (Reinigungsmaschinen s.
906 D3 ab).
Maschinen für Holzstoff⸗ und Papierherstellung.
Pumpen und Wasserhaltungsmaschinen (auch in fester Verbindung mit Elektromotoren), andere als unter S94 hl und 903.
Kältemiaschinen, andere als unter s9g4h M1 (Speiseeis- bereitungsmaschinen nach Beschaffenheit des Stoffes). 4.
Hebemaschinen (Aufzüge, Fahrstühle, Lifts, Ele- vatoren, Becherwerke, Fördermaschinen), auch in fester Verbindung mit Elektromotoren (in anderer Verbindung 894h / m).
Maschinen der Buchbinderei, Papierwarenherstellung. ,
Maschinen zum Sortieren, Waschen, Zerkleinern und Formen von Kohlen, Erzen, Gesteinen.
Milch entrah⸗
sowie
Mäãlzerei⸗
Kartonagen⸗ und