Vierte Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 218 vom 18. September 1934. S. 2
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
906015
9060 16a 9060 166
9060160 90617 906018
9060 19 906 D20a 906 D20b
Gebläsemaschinen, Exhaustoren, Ventilations⸗ maschinen, Ventilatoren, auch in fester Verbindung mit Elektromotoren (in anderer Verbindung S94h /h jedoch mit Ausnahme von elektrischen Ven⸗ tilatoren, bei denen das Ventilationsrad unmittel⸗ bar auf der Welle des Elektromotors sitzt.
Maschinen für die Schuhindustrie.
Maschinen für die Lederindustrie: Gerbereimaschi⸗ nen.
—: andere.
Maschinen für die Kalk⸗, Lehm⸗, Ton⸗, Zement⸗ und verwandten Industrien.
Schnellpressen für Buch⸗, Stein⸗, Licht⸗, Blechdruck usw.
Andere Buchdruckmaschinen.
Bäckerei⸗ und Konditoreimaschinen.
Andere nicht besonders genannte Maschinen (Ma⸗ schinen zum Polieren von Spiegelglas, zur Her⸗ stellung und Bearbeitung von Hutstumpen, Teig⸗ waren⸗, Materialprüfungsmaschinen usw.).
Einzelteile (Ersatz' und Reserveteile usw.) zu Ma⸗ schinen der Nrn. 903, 904a / d, g06A/ß und 9606 D5/ b, anderen Nummern nicht ausdrücklich zugewiesen.
(913/9148) Fahrzeuge, zum Fahren auf Schienen⸗ gleisen bestimmt:
in Verbindung mit Antriebsmaschinen (ausgenom⸗ men Dampflokomotivem.
(914a / d ohne Verbindung mit Antriebsmaschinen:
Güter⸗, Feldbahn⸗, Kies⸗ und sonstige nicht zur Per⸗ sonenbeförderung dienende Wagen (mit Aus⸗ nahme der Dienstwagen), ungedeckt oder gedeckt.
Personenwagen ohne Leder- oder Possterarbeit; Dienstwagen.
Personenwagen mit Leder- oder Polsterarbeit; Straßenbahnwagen für Personenbeförderung. Wagen aller Art für einschienige Bahnen (Hänge⸗
und ähnliche Bahnen). .
Einzelteile (Ersatz⸗ und Reserveteile usw.) zu den unter Nrn. 913 und 14a / d genannten Fahrzeugen, anderen Nummern nicht ausdrücklich zugewiesen; Wagenkasten, Untergestelle zu Wagen mit Rad⸗ sätzen sowie Wagenkasten in fester Verbindung mit Untergestellen ohne Radsätze.
(9178) Fahrzeuge, nicht zum Fahren auf Schie⸗ nengleisen bestimmt (ausgenommen Wasser⸗ fahrzeuge), ohne Verbindung mit Antriebs— maschinen.
Personenwagen (mit Ausnahme der Wagen für Hand⸗ oder Fußbetrieb, Handwagen, ⸗karren), auch im Rohbau: zwei⸗ und dreirädrige; Personen⸗ schlitten (ausgenommen Handschlitten).
— : vierrädrige mit nicht mehr als 4 festen Sitzen.
— : vierrädrige mit mehr als 4 festen Sitzen.
Einzelteile (Ersatz und Reserveteile usw.) zu den unter Nr. 917a/! und 918 genannten Wagen, anderen Nummern nicht ausdrücklich zugewiesen.
Last⸗(Wohn⸗) Wagen, Lastschlitten (mit Ausnahme der Wagen für Hand⸗ oder Fußbetrieb, Hand⸗ wagen, ⸗schlitten, karren).
(921 a/9235) Wasserfahrzeuge einschließlich der zu⸗ gehörigen gewöhnlichen Schiffsausrüstungs⸗ gegenstände, Dampf⸗ und anderen Antriebs⸗ maschinen:
Seeschiffe (auch mit Baggereinrichtung) in Ver⸗ bindung mit Antriebsmaschinen: aus Eisen oder Stahl.
— :; aus anderen Stoffen.
(9210 /f) Seeschiffe (auch mit Baggereinrichtung) ohne Verbindung mit Antriebsmaschinen:
Segelschiffe: aus Eisen oder Stahl.
—: aus anderen Stoffen.
Seeleichter (Schleppschiffe): aus Eisen oder Stahl.
—: aus anderen Stoffen.
Fluß- und Binnenseeschiffe für Luxuszwecke.
(923a /f) andere Fluß⸗ und Binnenseeschiffe:
Ruderboote und andere nur dem Personenverkehr dienende Kähne.
Schlepp⸗, Tau⸗(Ketten⸗) Schiffe, in Verbindung mit Antriebsmaschinen.
(923 G5) Personen⸗- und Güterschiffe:
in Verbindung mit Antriebsmaschinen: aus Eisen oder Stahl.
—: aus anderen Stoffen.
ohne Verbindung mit Antriebsmaschinen: aus Eisen oder Stahl.
—: aus anderen Stoffen.
Schwimmdocks und Pontons, auch mit Maschinen⸗ ausrüstungen.
Wasserfahrzeuge aller Art, mit der Bestimmung zum Zerschlagen.
Gruppe I: Elektrotechnik.
(648a/e) Waren aus formbarer (plastischer) Kohle (einschließlich derjenigen aus fossilen Stoffen) oder aus Gaskohle, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter
andere Nummern fallen:
Blöcke, Platten und Stangen für elektrotechnische Zwecke, nur vorgepreßt, auch graphitiert.
Kohlenbürsten, Mikrophonkohlen und dergleichen, auch graphitiert; Kohlenfäden für elektrische Be⸗ leuchtungskörper oder dergleichen, auch in Ver⸗ bindung mit Platin.
Brennstifte (Kohlenstifte) für lampen, auch graphitiert.
Elektroden, auch graphitiert.
Siliziumkarbidwaren (andere als Schleif- und Wetz⸗ steine) und andere Waren.
Draht (Eitzen, Geflechte usw.) aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, überzogen, umwickelt, umsponnen, umflochten oder mit
Stoffen sonst verbunden: für die Elektrotechnik.
Lichtmaschinen und Lichtzündmaschinen für Motor⸗ fahrzeuge; Anlaßmotoren für Verbrennungs⸗ motoren.
Andere Dynamomaschinen, Elektromotoren, Um⸗ former; Transformatoren (auch zu Isolierungs—⸗ zwecken mit Oelfüllung versehen) und Drossel⸗ spulen, bei einem Reingewichte des Gegenstandes: von 109 Kilogramm oder darunter.
—: 9 . als 19 bis 25 Kilogramm.
—: von mehr als 265 Ki ĩ 5 el⸗ , ) Kilogramm bis 1,5 Doppel—⸗
— ; von mehr als 1,5 bis 5 Doppelzentner.
— : von mehr als 5 bis 30 Doppelzentner.
—: von mehr als 30 Doppelzeniner.
elektrische Bogen⸗
907 908 a
Fertig gearbeitete Anker und Kollektoren.
Elektrizitätssammler und deren Ersatzplatten (Elek⸗
troden): in Gefäßen aus Holz mit Bleiausschlag, aus Glas oder Steingut; auch Ersatzplatten (Elektroden).
— : andere.
Kabel zur Leitung elektrischer Ströme, infolge ihrer Umschließung mit Schutzhüllen aus Metall in Form von Hülsen (Mänteln), Blechen, Drähten, Bändern oder dergleichen zur Verlegung in Wasser oder Erde geeignet.
Elektrische Bogenlampen, Quecksilberdampf⸗, Quarz⸗ und ihnen ähnliche Lampen.
Vollständige Gehäuse für Bogenlampen, Quecksilber⸗ dampf⸗, Quarz⸗ und ihnen ähnliche Lampen in Verbindung mit Glasglocken, auch umsponnen.
Scheinwerfer, lichtstreuende Reflektoren.
Metallfadenlampen.
Kohlenfaden⸗, Nernst⸗ und andere elektrische Glüh⸗ lampen.
Telegraphenwerke, elektrische; Bestandteile von solchen Gegenständen.
Fernsprecher, auch Fernsprech⸗, Wand⸗ und Tisch⸗ stationen, Fernsprechvermittlungseinrichtungen, elektrische; Bestandteile von solchen Gegenständen.
Vorrichtungen für die drahtlose Telegraphie und Telephonie; Bestandteile von solchen Gegenständen.
Elektrische Meß⸗, Zähl⸗ und Registriervorrichtungen, auch in Verbindung mit Uhrwerken; Bestandteile von solchen Gegenständen.
Elektrische Bügeleisen.
Elektrische Heiz⸗, Koch⸗ und sonstige Wärmeapparate (ausgenommen Bügeleisen 9126).
Röntgenröhren.
Magnetzündapparate und sonstige elektrische Zünd⸗ systeme sowie Teile davon (ausgenommen Ma⸗ gnete); elektrotechnisches Zubehör für Motorfahr⸗ zeuge.
Elektrische Sicherungs- und Signalapparate; elek⸗ trische Läutewerke; Bestandteile von solchen Gegenständen.
Elektrische Vorrichtungen für Beleuchtung, Kraft⸗ übertragung, Elektrolyse; Vorschalte⸗ und Neben⸗ schlußwiderstände; sonstige anderweit nicht genannte elektrische Vorrichtungen; Bestandteile von solchen Gegenständen.
Elektrische Vorrichtungen für ärztliche oder zahn⸗ ärztliche Zwecke; Bestandteile von solchen Gegen⸗ ständen (ausgenommen Röntgenröhren 912 D).
Galvanische (auch Trocken⸗) Elemente, elektrische und galvanische Batterien, Thermoelemente; Bestand⸗ teile von solchen Gegenständen.
FIsolationsrollen, ⸗glocken, knöpfe, Spulen, Taster, Schalter und ähnliche zur Isolierung dienende Montierungsteile aus Steingut, Porzellan oder Glas, ohne Verbindung mit anderen Stoffen und nicht als Bestandteile zerlegter elektrotechnischer Vorrichtungen eingehend. ;
Isolationsgegenstände aus Asbest, Asbestpappe, Glimmer oder Mikanit, für die Elektrotechnik (Spulen, Schutzkasten, Röhren, Scheiben, Ringe und dergleichen).
FIsolierröhren für elektrische Leitungen aus Papier oder Pappe und Verhbindungsstücke dafür, auch in Verbindung mit unedlen Metallen.
Gruppe NI: Fahrzeugbau.
(91541 /d) Fahrzeuge, nicht zum Fahren auf Schienengleisen bestimmt (ausgenommen Wasserfahrzeuge und Zugmaschinen), in Ver⸗ bindung mit Antriebsmaschinen (Motorwagen und Motorfahrräder):
Personenmotorwagent Omnibusse.
* andere. t Kraftmaschinen versehene Untergestelle für Personenmotorwagen. Oberteile für Personenmotorwagen y,, (915 bl / 3) Last⸗, Liefermotorwagen (mit Aus⸗ nahme der Elektrokarren), auch dergleichen Wagen für besondere Zwecke; mit Kraftmaschinen versehene Untergestelle für diese Fahrzeuge: mit einer Tragfähigkeit von weniger als 2 Tonnen. mit einer Tragfähigkeit von 2 bis einschließlich 5 Tonnen. mit einer Tragfähigkeit von mehr als 5 Tonnen. Elektrokarren; mit Elektromotoren versehene Unter⸗ gestelle für Elektrokarren. Motorfahrräder aller Art (ohne Rücksicht auf das Eigengewicht).
Unter Zolltarifnummer 915 fallende Teile von Motor⸗
fahrrädern aller Art: Adhäsionskupplungen, Wech⸗
, Wechselrädergehäuse und Brems⸗
naben.
Luftfahrzeuge (Luftschiffe, Ein⸗, Zweidecker und andere Flugzeuge), lenkbare.
Unter Zolltarifnummer 915 fallende Teile von Motorwagen.
Einzelteile (Ersatz⸗ und Reserveteile usw.) zu den unter Nr. 915al/ d genannten Fahrzeugen, an⸗ deren Nummern nicht ausdrücklich zugewiesen.
Fahrräder, auch zur Aufnahme von Fahrgästen, zur Beförderung von Waren oder zur Mitführung von Anhängewagen eingerichtet, ohne Verbindung mit Antriebsmaschinen.
(919/20) Fahrradteile (ausgenommen Antriebs⸗ maschinen und Teile von solchen sowie Kugel⸗ lager, auch mit Kugeln):
aus Eisen.
aus anderen unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle, aus Holz, Kork, Hartkautschuk, Horn, Leder oder Zellhorn (Zelluloid) oder diesem y, . Formerstoffen; fertige Räder für Fahr⸗ räder.
Gruppe IV: Stahlbau, Kessel⸗ und Behälterbau.
Brücken und Brückenbestandteile aus schmiedbarem Eisen, auch mit Anstrich versehen.
Andere Eisenbauteile (é konstruktionen) aus schmied⸗ barem Eisen, auch mit Anstrich versehen.
(801 a, 802) Dampfkessel und ⸗fässer aus schmied⸗ barem Eisen sowie zusammengesetzte Teile von solchen, auch mit Ausrüstung (Armatur) versehen:
Lokomotiv⸗ und Lokomohbilkessel.
Andere Dampfkessel aus schmiedbarem Eisen mit mehr als 19 unter sich gleichen Röhren von einer k oder weniger betragenden lichten
Leite.
S0 le
1 B 5
1
—
Dampfkessel aller Art aus nicht schmiedbarem Guß und Dampffässer aus schmiedbarem Eisen mit mehr als 19 unter sich gleichen Röhren von einer 9 Millimeter oder weniger betragenden lichten
eite.
Einzelteile (Ersatz und Reserveteile usw.) zu Dampf⸗ kesseln und -fässern der Nummern S0 a bis sole und 802.
. Dampfkessel und ⸗fässer aus schmiedbarem
isen.
Ankertonnen (Bojen), Gas⸗, Wasser⸗ und andere Behälter (Reservoire) Kessel (außer Dampffkesselm, Gefäße und Geräte (Apparate) für Fabriken sowie für Brauereien und Brennereien, aus schmied— barem Eisen, genietet, gepreßt oder geschweißt, auch mit Ausrüstung (Armatur) versehen, und zu— sammengesetzte Teile (auch zusammengesetzte Ersatzteile) von solchen Gefäßen und Geräten.
Gruppe V: Optik, Feinmechanik.
Brillen⸗ und andere Augen⸗ sowie Stereoskopen⸗ gläser, auch gefärbt, jedoch ungeschliffen, un— gefaßt.
Brillengläser, geschliffen und andere geschliffene Augengläser (auch zum unmittelbaren Gebrauch vorgerichtet Lorgnons ); Brenngläser; Lupen (Vergrößerungsgläͤser); Stereoskopengläser, ge⸗ schliffen; alle diese auch gefärbt, jedoch ungefaßt.
Optisches Glas, geschliffen (Linsen für optische und photographische Zwecke), auch gefärbt, jedoch un=
gefaßt. ;
Brillen (einschließlich der Brillen mit Gläsern aus Bergkristall sowie der Schutzbrillen in Ver⸗ bindung mit Glas oder Glimmer) und andere gefaßte Augengläser; gefaßte Brenngläser; ge⸗ faßte Lupen (Vergrößerungsgläser); alle diese, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern fallen.
Ferngläser (⸗rohre, Feldstecher usw.), terrestrische; Operngläser (gucker); alle diese, soweit sie nicht , ihre Verbindungen unter andere Nummern allen.
Sonstiges optisches Glas, geschliffen und gefaßt (Fernrohrobjektive); Stereoskope; alle diese, so⸗ weit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern fallen; Mikroskope.
Photographische Linsen, geschliffen und gefaßt, auch gefärbt; photographische Objektive, photo⸗ graphische Apparate (Kamera usw.), soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern fallen.
Reißzeuge, Linienfedern (Reißfedern); auch Ra⸗ strale (Rostrale), Storchschnäbel, Teilmaschinen, ⸗scheiben und Transporteure; mathematische In⸗ strumente; Instrumente zur mechanischen Inte— gration (Planimeter, Integratoren); alle diese, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern fallen.
Optische Meßinstrumente, z. B. Polarisations⸗ instrumente usw., Bussolen, Kompasse, astro⸗ nomische Fernrohre und andere astronomische, geodätische, nautische, geophysikalische und me⸗ teorologische Instrumente; wissenschaftliche In⸗ strumente für ärztltiche Messungen und Be⸗ obachtungen; alle diese, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern fallen.
Chirurgische Instrumente. 4
Präzisionswaagen; Instrumente für Metrologie und Eichwesen; barometrische, kalorimetrische, thermo⸗ metrische und chemische Instrumente.
Physikalische Lehrapparate.
Rechenschieber, soweit sie nicht durch ihre Ver⸗ bindungen unter andere Nummern fallen.
Berlin, den 14. September 1934.
Der Reichswirtschaftsminister.
Gn Vertretung des Staatssekretärs: Sarnow.
Bekanntmachung
liber die Zuständigteit der Ueberwachungsstelle für Waren ver⸗
d
timmt:
schiedener Art in Berlin. Vom 14. September 1934.
ö gehe § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Errichtung 9 leberwwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher i chsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird be—
Die Ueberwachungsstelle für Waren verschiedener Art in Berlin ist für die Ueberwachung und Regelung des Verkehrs
mit den nachstehend aufgeführten Waren zuständig:
—
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗
verzeichnisses
Warenbezeichnung
Gruppe I: Kaffee. h (61a /e) Kaffee, auch Kaffeeschalen: roh. : nicht roh (z. B. gebrannt sgeröstet], auch gemahlen. Kaffeepulver, gemischt mit Zucker; Kaffee⸗Essenz; a,, von rohen Kaffeeschalen, sirupartig ein⸗ gedickt.
Gruppe II: Erden, Steine, Keramik, Glas.
Gartenerde, auch Rasenplatten; Kies, Mergel, Sand, auch naturfarbiger Streu⸗ sowie Former⸗ sand; ungefärbte Glimmerschuppen; Scheide⸗ und anderer Schlamm. ;
Gefärbter Sand, auch gefärbter Streusand ein—⸗ schließlich des Streugoldes und ilbers (aus Glimmer erzeugten Streusandes) und andere gefärbte Glimmerschuppen.
Ton (gewöhnlicher Töpfer⸗ Kapsel⸗ feuerfester Ton, weißer Ton, Steingut, Pfeifen⸗ usw. Ton), Lehm aller Art, auch gemahlen oder geschlämmt.
Porzellanerbe (Kaolin, Ehinaclay), auch gebrannt, gemahlen oder geschlämmt.
Ton, gebrannt (Schamotte); Schamotte⸗ und Dinasmörtel.
Bierte Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 2DB18 vom 18. September 1934. S. 3
en, . Einfuhr⸗ nummer des Etatistischen
Waren⸗ yerzeichnisses K
2248
225a 1 225a 2
225 aus 2256
Warenbezeichnung
Einfuhr⸗ nummer des Statistischen
Waren⸗ verzeichnisses
Warenbezeichnung
Einfuhr⸗
nummer des
Statistischen Waren⸗
verzeichnisses
Warenbezeichnung
Graphit (Eisenschwärze, Aschblei, Pottlot, Reiß⸗, Wasserblei, Ofenschwarz), roh (in Stücken), ge⸗ mahlen oder geschlämmt.
Bimssand (Bimskies), Bimsmehl.
Bimsstein, Tripel, roh, gemahlen oder geschlämmt, auch zu Ziegeln geformt.
Schmirgel, roh, gemahlen oder geschlämmt.
Polier⸗ oder Putzkalk (Wiener Kalk), Neuburger Kieselkreide (Neuburger Weiß, Neuburger Kreide) und ähnliche mineralische Schleif⸗, Polier⸗ und Putzmittel, roh, gemahlen oder geschlämmt; Eisen⸗ oxyd, künstliches, roh, gemahlen oder geschlämmt, in Büchsen, Gläfern, Krügen oder ähnlichen für den Kleinverkauf bestimmten Aufmachungen wie sie für Schleif⸗, Polier und Putzmittel üblich sind.
Kieselgur (Infusorienerde).
Quarz, Quarzsand; Feuersteine, roh, auch geschreckt
oder gemahlen. Kalk, natürlicher kohlensaurer (ungebrannt); Do⸗ lomit, roh (ungebrannt).
Magnesit (natürliche kohlensaure Magnesia), auch gebrannt (Bitter⸗, Talkerde). Kalk (natürlicher kohlensaurer), Stücken; Dolomit, gebrannter.
Kalk, gebrannter, gelöscht.
Kalkmörtel.
Kalk, gebrannter, hydraulischer.
Gips (schwefelsaurer Kalk), auch gebrannt, gemahlen, geschlämmt; Superphosphatgips.
Wasserbindende (hydraulische) Zuschläge, z. B. Tuff, Traß, Puzzolan und Puzzolanerde, Santorin (Santorinerde), auch gemahlen oder gestampft.
gebrannter, in
Gruppe II: Erden, Steine, Keramik, Glas. Portland⸗,Roman⸗, Puzzolan⸗, Magnesia⸗, Schlacken,
zement und dergleichen, mit oder ohne Zusatz von Färbemitteln oder anderen Stoffen, ungemahlen (Zementklinker, grieße usw.), gemahlen, gestampft.
Gemahlener Kalk: ungebrannt.
— : gebrannt.
Tripolith.
Speckstein (spanische oder Venezianer Kreide), roh, auch gemahlen oder gebrannt.
Talk, roh, auch gemahlen oder gebrannt.
Glimmer (Mika), roh, auch in rohen Platten oder Scheiben.“
Feldspat, gemeiner, auch gepulvert oder gebrannt.
Flußspat, roh, auch gemahlen.
Schiefer: rohe Blöcke, rohe Platten, roher Tafel⸗ schie fer, Dachschiefer.
Alabaster und Marmor, roh oder bloß roh behauen, auch gesägt, jedoch an nicht mehr als 3 Seiten, oder in nicht gespaltenen, nicht gesägten (ge⸗ schnittenen) Platten. ,
Alabaster und Marmor, gemahlen, auch gepulvert. (234c /e) Steine (mit Ausnahme von Schiefer,
Alabaster, Marmor und Pflastersteinen) sowie Lava, poröse und dichte, roh oder bloß roh be⸗ hauen, auch gesägt, jedoch an nicht mehr als 3 Seiten, oder in nicht gespaltenen, nicht ge⸗
= sägten (geschnittenen) Platten; auch gemahlene
Steine, vorstehend nicht genannt:
Rohblöcke aus harten Steinen (Granit, Syenit, Labrador usw.) sowie aus Lava, poröser und dichter, gespalten, auch an nicht mehr als 3 Seiten gesägt; nicht gespaltene, nicht gesägte (geschnittene) Platten aus diesen Steinen.
Rohblöcke aus Sand⸗ und anderen nicht harten Steinen, gespalten, auch an nicht mehr als 3 Seiten gesägt; nicht gespaltene, nicht gesägte (geschnittene) Platten aus diesen Steinen.
Findlinge, Schotter, Stücksteine; gemahlene Steine; Diamantpulver, Edelsteingrus.
Asphalt⸗, Walker⸗(Walk⸗ Erde, auch Fleckkugeln und sonstige Erden und rohe mineralische Stoffe, anderweit nicht genannt oder inbegriffen, auch gebrannt, geschlämmt, gemahlen oder gereinigt; bituminöser Mergelschiefer, roh oder gemahlen; Kreidemasse (aus Kreide, anderen Erden, Leim und dergleichen) zu Formerarbeiten.
Sogenannte Schlackenfilze; Schlackenwolle; Aschen (mit Ausnahme der Metallaschen und der Knochen⸗ asche), auch ausgelaugt.
Steine (mit Ausnahme von Schiefer und Pflaster⸗ steinen) sowie Lava, poröse und dichte, an mehr als drei Seiten gesägt, an den nicht gesägten Seiten
roh oder bloß roh behauen; gesägte (geschnittene)0
oder gespaltene Platten von mehr als 16 em Stärke, weder geschliffen noch gehobelt, poliert oder mit Schmelz überzogen: polierfähiger Kalkstein (auch sogenannter belgischer Granit). — : andere. Pslastersteine. . (682 /e) Platten von nicht mehr als 16 em Stärke: gesägt (geschnitten) oder gespalten, weder geschliffen noch gehobelt, poliert oder mit Schmelz über⸗ zogen: aus Alabaster, Marmor, Serpentinstein. —: aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten Steinen; aus Lava, poröser oder dichter.
—: aus polierfähigem Kalkstein (mit Ausnahme
von Marmor), z. B. aus sogenanntem belgischen Granit.
—: aus anderen Steinen Schiefer). J
—: aus Glimmer, zugeschnitten, ungefärbt (auch dergleichen Scheiben).
Platten, geschliffen, gehobelt, poliert oder mit Schmelz überzogen: aus Alabaster, Marmor, auch künstlichem, aus Serpentinstein; aus polierfähigem Kalkstein mit Ausnahme der Lithographiersteine.
—: aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten Steinen; aus Lava, poröser oder dichter.
—: aus anderen Steinen (mit Ausnahme von Schie ser).
— : Lithographiersteine (litographische Platten), auch mit Zeichnungen, Stichen oder Schrift.
Schieferblöcke und platten, an einer oder mehreren schmalen Seiten (Kanten) gesägt (geschnitten), weder gehobelt noch geschliffen oder poliert. (685a / 6868) Steinmetzarbeiten, ungeschliffen, un⸗ gehobelt, auch in Verbindung mit unlackiertem, unpoliertem Holz oder Eisen:
von schlichter, nicht profilierter Arbeit, nicht abge⸗ dreht, nicht verziert: aus Alabaster, Marmor, auch künstlichem, aus Serpentinstein.
—: Randsteine für Bürgersteige aus Granit, an zwei Längsseiten und an den beiden Kopfseiten schlicht bearbeitet, sonst roh oder bloß roh behauen.
(mit Ausnahme von
6850 6858 685e 686 a
6866
6860 686d
687a
—: andere Steinmetzarbeiten aus Granit; Stein⸗ metzarbeiten aus Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten Steinen; aus Lava, poröser oder dichter.
—: aus polierfähigem Kalkstein.
—: aus anderen Steinen (mit Ausnahme von Schiefer).
profiliert, ganz oder teilweise abgedreht oder verziert: aus Alabaster, Marmor, auch künstlichem, aus Serpentinstein.
—: aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten Steinen; aus Lava, poröser oder dichter.
—: aus polierfähigem Kalkstein.
—: aus anderen Steinen (mit Ausnahme von Schiefer).
Steinmetzarbeiten, geschliffen, gehobelt, poliert oder vergoldet, auch in Verbindung mit Holz oder Eisen: aus Alabaster, Marmor, auch künstlichem, aus Serpentinstein.
—: aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten Steinen; aus Lava, poröser oder dichter.
—: aus polierfähigem Kalkstein.
—: aus anderen Steinen (mit Ausnahme Schiefer).
Künstlich gefärbte oder verzierte Glimmerplatten; geschliffene, gehobelte, profilierte oder sonst weiter bearbeitete Schieferplatten; bearbeiteter Tafel⸗ schiefer; anderweit nicht genannte Waren aus Schiefer ohne Verbindung mit anderen Stoffen.
89 (Schreibtafeln), auch in Rahmen aller
rt.
Schieferstifte (⸗griffel, auch bemalt, mit Papier überzogen oder in Holz gefaßt.
Waren ganz oder teilweise aus Lava, poröser oder dichter, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen.
Bildhauer⸗ und Bildschnitzerarbeiten aus Steinen aller Art, sofern sie Kunstgegenstände sind, ein⸗ schließlich der punktierten. (691 a/ 6928) Steinwaren,
Nummern fallend:
(691 a / ) ohne Verbindung mit anderen Stoffen oder nur in Verbindung mit Holz oder Eisen, mit Ausnahme der Luxusgegenstände:
aus Alabaster, Marmor, auch künstlichem, aus polier⸗ fähigem Kalkstein, Serpentinstein.
aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten Steinen.
aus Glimmer und Speckstein (außer Schmelztiegel aus Speckstein — 7265).
aus anderen Steinen. .
(692 a/ in Verbindung mit anderen Stoffen als Holz oder Eisen, soweit sie dadurch nicht unter andere Nummern fallen (ausgenommen Luxus⸗ gegenstände):
aus Glimmer (ausgenommen Isolationsgegenstände für die Elektrotechnik).
aus Speckstein.
aus anderen Steinen; Polier⸗, Schleif⸗ usw. Steine der Nr. 695 in Verbindung mit anderen Stoffen als Holz oder Eisen.
Luxusgegenstände, nicht unter andere Nummern fallend, ohne oder in Verbindung mit anderen Stoffen. ö
Mühlsteine, auch in Verbindung mit eisernen Reifen oder Metallhülsen.
(6945) Poliersteine, Schleif⸗ und Wetzsteine, auch
Probiersteine:
ganz oder teilweise aus Schmirgel, Korund, Silizium⸗ karbid, Feuerstein oder Quarz.
Schleifsandsteine und andere natürliche, auch künst⸗ liche (mit Ausnahme der in Nr. 694 genannten und der mit Stearin, Talg und dergleichen ver⸗ setzten Poliersteine); Feuersteine, zum Gebrauche vorgerichtet (Flintensteine, gehauen oder ge⸗ schnitten; alle diese auch in Verbindung mit Holz oder Eisen; Schmirgelfeilen und Schmirgelscheiben aus Holz mit aufgeklebtem Schmirgelpulver sowie Sensenstreichen aus Holz mit aufgeklebtem Sand oder Pulver von Feuerstein, Glas oder Schmirgel.
Wärmeschutzmasse aus Kieselgur.
Waren aus Asphalt (auch mit Kies oder dergleichen emischt), Harzzement oder ähnlichen Former— ir (Platten, auch solche aus Asphalt, Abfällen von der Seilerei, aufgedrehten Seilen und Sand bereitet; andere Waren, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen).
Waren aus Zement oder mit Zement überzogenen Steinen, auch hohl oder gelocht, Cajalithwaren, mit Ausnahme der Schmelztiegel (72540), sowie Tripolithwaren, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen. . . (699a / bz Kalksteine, Schwemmsteine und sonstige
aus Sand, Bimssand oder dergleichen mit Kalk oder Zement als Bindemittel hergestellte Waren, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen, alle diese nicht gebrannt: .
Schwemmsteine aus Bimssand (Bimsziegeh.
andere.
(7003) Waren aus Gips (Gipsguß), auch aus einer Mischung von Gips mit Schwefel oder mit Kreide und Leim oder mit anderen Zusätzen, auch Formerarbeiten aus Schwefel (auch Spence⸗ metalh, Kieselgur⸗ Kreidemasse oder Talk:
Bauplatten und Bausteine, ungefärbt, auch mit Einlagen. ;
andere ungefärbte Waren; auch Gipsformen mit
Schwefeleinsatz. . ;
gefärbt, bronziert, lackiert, geglänzt (mit Stearin,
Wachs oder dergleichen getränkt (Elfenbeinmasse,
Chromo⸗, Kallipasta ).
Waren aller Art in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen.
Schlacken, zu Bau⸗ oder Pflastersteinen geformt.
( II3 / 7146) Mauersteine (Mauerziegel, Backsteine) aus farbig sich brennendem Ziegelton, unge⸗ brannt oder gebrannt, unglasiert:
Hohl-, Lochsteine, Lochplatten und Formsteine, rauh oder glatt.
andere: rauh (Hintermauerungssteine), glatt (Ver⸗ blendsteine).
Scheuerziegel (Putzsteine). .
Mauersteine (Mauerziegel, Backsteine) aus farbig sich brennendem Ziegelton, glasiert.
von
nicht unter andere
716
Klinker aller Art und mehr als 3 Zentimeter dicke Pflasterplatten aus Ton oder gemeinem Stein⸗ zeug, einfarbig, unglasiert oder glasiert (mehr⸗ farbige s. 7286).
(717a / 18) Dachziegel aus Ton, ungebrannt oder gebrannt:
unglasiert: Dach⸗ und Hohldachziegel.
—: Dachpfannen und Falzdachziegel.
glasierte aller Art.
Röhren aus Ton, unglasiert oder glasiert: röhren.
—: andere Röhren; Röhrenformstücke.
Waren aus gemeinem Steinzeug (mit Ausnahme der in Nr. 716 und 728a/b genannten): Röhren, Röhrenformstücke, Sohlsteine, Senkkästen, Aus⸗ güsse und dergleichen; Krippen, Viehtröge.
—: Steine und Flatten aller Art zu technischen Zwecken.
—: Krüge und andere Gefäße zu Wirtschaftszwecken; Faß⸗ und Abzugshähne, Kühlschlangen, Pumpen und sonstige vorstehend nicht genannte Gegenstände zu technischen Zwecken.
Töpfergeschirr aus farbig sich brennendem Ton, durch Freiaufdrehen oder Pressen hergestellt, auch mit grober Beflechtung von Weidenruten, Bast, Binsen, Stroh oder Rohr: unglasiert.
— : glasiert, ein⸗ oder mehrfarbig, auch durch Auf⸗ spritzen von Farbe oder in ähnlicher einfacher Weise bemalt.
Oefen (Kamine, Kochherde) und Ofenteile, unglasiert oder glasiert, glatt oder verziert, einfarbig oder weiß oder mehrfarbig, auch mit Lüster- oder mit Metallüberzug.
Tabakpfeifen, einfarbig oder weiß, unglasiert.
Feuerfeste Steine jeder Art (Schamotte⸗, Dinas⸗ und andere Quarz⸗, Bauxit⸗ und Magnesia⸗, Kohlenstoffsteine für feuerfeste Ofenausmauerung), unglasiert oder glasiert: rechteckige bei einem Rein⸗ gewichte des Stückes von weniger als 5 Kilogramm.
— : rechteckige bei einem Reingewichte des Stückes von 5 Kilogramm oder darüber; andere als recht⸗ eckige ohne Rücksicht auf das Gewicht des Stückes.
Feuerfeste Erzeugnisse aus Ton oder toniger Masse, unglasiert oder glasiert: Schmelztiegel, Retorten, Muffeln, Kapseln, Röhren, Zylinder, Düsen und andere Hohlwaren; Platten und andere nicht als Steine zu bezeichnende geformte feuerfeste Er⸗ zeugnisse; Schmelztiegel aus Magnesiazement (Cajalith) oder Speckstein.
Schmelztiegel, Düsen und andere Gegenstände aus Graphitmasse.
Bauzierate (Knäufe [Kapitäle], Gesimse, Geländerteile, Bildwerke und dergleichen zierungen) aus Ton oder toniger Masse, unglasiert oder glafiert, auch mehrfarbig oder bemalt.
Bodenplatten aus Ton oder gefrittetem Tonzeug, einschließlich der Pflasterplatten aus Ton oder gemeinem Steinzeug, unglasiert oder glasiert, glatt oder verziert: einfarbig (ausgenommen über 3 Zentimeter dicke Pflasterplatten aus Ton oder gemeinem Steinzeug 7163.
— mehrfarbig, auch mit Lüster⸗ oder mit Metall⸗ überzug; Klinker aller Art, mehrfarbig.
Glatte, unglasierte Bodenplatten aus Ton oder gefrittetem Tonzeug, durch Zusammenpressen ver⸗ schiedenfarbiger Tonmassen mit Mustern versehen.
Wandbekleidungsplatten aus Ton, gefrittetem Ton— zeug oder Steingut, unglasiert oder glasiert, ein⸗ farbig oder mehrfarbig, auch mit Lüster⸗ oder mit Metallüberzug.
(730/731) Waren aus Steingut, feinem Stein⸗ zeug, feinem Tonzeug, anderweit nicht genannt:
einfarbig.
(731 ae) mehrfarbig, auch mit Lüster⸗ oder mit Metallüberzug:
Ziergefäße, Figuren und ähnliche Luxusgegenstände.
Geschirr und andere Waren: aus Steingut.
—: aus feinem Steinzeug, feinem Tonzeug.
Tonwaren aller Art (mit Ausnahme von Porzellan und porzellanartigen Waren) in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen.
( 33ase) Porzellan und vporzellangrtige Waren (Weichporzellan Jlenglisches und Frittenporzel- lan], japanisches 1Seger⸗ Porzellan, ungla⸗ siertes Porzellan Biskuit, Parian, Jaspis] usw.) mit Ausnahme der Porzellanperlen der Nrn. 759 und 761:
Isolatoren aus Porzellan für Telegraphen⸗ oder Fernsprechleitungen.
weiß: Tafelgeschirr und andere Waren.
farbig, auch mit Lüster⸗ oder Metallüberzug; weiß und farbig in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen (ausgenommen Isolatoren für Telegraphen⸗ oder Fernsprechleitungen): Tafelgeschirr.
— : Ziergefäße, Figuren und ähnliche Luxusgegen⸗ stände.
— : Porzellanknöpfe, Tabakpfeifenköpfe und andere Waren aus Porzellan.
Apparate und Instrumente zu chemischen Zwecken aus Steingut, feinem Steinzeug, feinem Tonzeug, Porzellan, auch in Verbindung mit Stoffen aller Art.
Scherben und Bruch von Ton⸗ und Porzellanwaren.
Glasmasse (auch Straß, ungeformt oder in Form roher Klumpen), Schmelzglas⸗ (Email) Masse, Glasurmasse, unge färbt oder gefärbt; gemahlenes Glas (Glasstaub, ⸗sand, ⸗tau, Brillantstaub usw.).
Rohe Stangen und Röhren aus naturfarbigem Glase.
Glasröhren und ⸗stängelchen, ohne Unterschied der Farbe, wie sie zur Perlenbereitung und Kunst⸗ glasbläserei einschließlich der Herstellung von Kunstglas gebraucht werden.
(737a/739e) Hohlglas, anderweit nicht genannt, auch mit einer geringwertigen Beflechtung von Weiden, Bast, Bin sen, Stroh oder Rohr oder mit Blattmetall, Zetteln oder dergleichen beklebt:
(737 a/ n) weder geschliffen noch abgerieben, mat⸗ tiert, geätzt oder geschnitten; auch mit abge⸗ schliffenen Böden, mit verschmolzenen, abge⸗ schliffenen oder abgeriebenen Rändern, mit ein⸗ geriebenen Stöpseln, mit eingeblasener oder ein⸗ geätzter Fabrikmarke oder Eigentumsbezeichnung oder mit eingeätzten Cichzeichen:
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V Friese,
Ver Ver⸗