1934 / 218 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Sep 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Vierte Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 218 vom 18. September 1934. S. 4

nummer des

Statistischen Waren⸗

verzeichnisses

Einfuhr⸗

Warenbezeichnung

nummer des Statistischen

verzeichnisses

Einfuhr⸗

Waren⸗

Warenbezeichnung

Einfuhr⸗ nummer des Statistischen

Waren⸗ verzeichnisses

Warenbezeichnung

737 a 737 b

7370 7378

737e 737

7379 737h

natursarbig: Stand⸗, Pack⸗, Tinten⸗, Parfümerie⸗ und andere Flaschen.

—: Glasröhren (für medizinische Zwecke 740b).

—: anderes Hohlglas.

weiß (auch halbweiß) durchsichtig: Stand⸗, Pack⸗, Tinten⸗, Parfümerie⸗ und andere Flaschen.

—: Beleuchtungsglas.

—: Glasröhren (für medizinische Zwecke 740 b).

—: Rohkristall⸗ und Bleikristallglas zur Weiterver⸗ arbeitung.

oder chemische

oder chemische

—: Wirtschaftsgläser (Wasser⸗, Bier⸗, Likör⸗, Wein

gläser, Becher, Kelche usw.), Teller, Schüsseln,

Schalen, Dosen, Tintenfässer, Aschenbecher, Vasen

und ähnliche Gebrauchsgegenstände, Konserven⸗

und Packungsgläser, Batterie⸗ und Akkumulatoren⸗ gläser sowie anderes Hohlglas.

gefärbt; weiß undurchsichtig (Milch⸗, Alabaster⸗, Beinglas usw.); überfangen: Stand⸗, Pack⸗ Tinten-, Parfümerie⸗ und andere Flaschen.

—: Beleuchtungsglas.

—: Glasröhren (für medizinische oder Zwecke 740).

—: Rohkristall- und Bleikristallglas zur Weiterver⸗ arbeitung.

—: Wirtschaftsgläser (Wasser⸗, Bier⸗, Likör⸗, Wein⸗ gläser, Becher, Kelche usw.), Teller, Schüsseln, Schalen, Dosen, Tintenfässer, Aschenbecher, Vasen und ähnliche Gebrauchsgegenstände, Konserven⸗ und Packungsgläser, Batterie⸗ und Akkumulatoren⸗ gläser sowie anderes Hohlglas.

(738 a / d) geschliffen (auch poliert) oder geschnitten, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit es nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fällt; ab⸗ gerieben, mattiert, geätzt:

Stand⸗, Pack⸗, Tinten⸗, Parfümerie⸗ und andere Flaschen.

Kelche und Likörgläser.

Beleuchtungsglas.

Wirtschaftsgläser (Wasser⸗, Bier⸗, Weingläser, Becher usw., mit Ausnah me der Kelche und Likörgläser), Teller, Schüsseln, Schalen, Dosen, Tintenfässer, Aschenbecher, Vasen und ähnliche Gebrauchs⸗ gegenstände sowie anderes Hohlglas.

(739 a /e) bemalt, vergoldet oder versilbert, auch durch Auftragen oder Einbrennen von Farben gemustert; auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit es nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fällt:

Stand⸗, Pack-, Tinten⸗, Parfümerie⸗ und andere Flaschen, mit Ausnahme der Isolierflaschen (Wärmeschutzflaschen).

Isolierflaschen (Wärmeschutzflaschen).

Kelche und Likörgläser.

Beleuchtungsglas.

Wirtschaftsgläser (Wasser⸗, Bier⸗, Weingläser, Becher usw., mit Ausnahme der Kelche und Likörgläser), Teller, Schüsseln, Schalen, Dosen, Tintenfässer, Aschenbecher, Vasen und ähnliche Gebrauchs⸗ gegenstände sowie anderes Hohlglas.

Glühlampenkolben.

Hohlglas für medizinische oder chemische Zwecke. (741 a /746) Spiegel⸗ und Tafelglas, anderweit

nicht genannt:

(741 a, 742) weder geschliffen noch poliert, ge⸗ schnitten, ge mustert, gerippt, geschuppt, gebogen, mattiert, geätzt, überfangen, gefeldert (facet⸗ tiert) oder belegt:

(741 a / e) nicht gefärbt, nicht undurchsichtig:

Rohglas, gegossenes, auch gerippt: mehr als 5 Mil⸗ limeter stark. (

—: 5 Millimeter oder weniger stark.

Spiegelrohglas: gegossenes (Kristallglas).

—: geblasenes (Roherzeugnis für dreiviertelweißes Spiegelglas).

Tafelglas, geblasenes oder maschinell hergestelltes.

gefärbt oder undurchsichtig; Butzenscheiben.

(743 a / d geschliffen, poliert, geschnitten, gemustert, gerippt (mit Ausnahme des gerippten Roh⸗ glases), geschuppt, gebogen (einschließlich des gebogenen Rohglases), mattiert, geätzt, über⸗ fangen, jedoch nicht gefeldert (nicht facettiert), nicht belegt:

Ornamentglas.

anderes: Spiegelglas, gegossenes.

—: Spiegelglas, geblasenes (dreiviertelweißes Spie⸗ gelglas).

—: Tafelglas, geblasenes oder maschinell herge⸗ stelltes.

(7442 /b) gefeldert (facettiert), jedoch nicht belegt; Kathedral⸗, Antikglas (auch weiß):

Kathedral⸗, Antikglas (auch weiß).

anderes.

( 745a / e) belegt:

Spiegelglas: gegossenes.

: geblasenes.

Tafelglas, geblasenes oder maschinell hergestelltes.

bemalt, vergoldet oder versilbert, auch durch Auf⸗ tragen oder Einbrennen von Farben gemustert.

Tafelglas aller Art, weniger als 0,5 Millimeter stark.

Opalescentglas.

Drahtglas.

Dachpfannen und Ziegel (Glasziegeh aus Roh-, Tafel⸗ oder Drahtglas.

Rohes sowie roh vorgepreßtes optisches Glas, auch zur Erprobung der Reinheit angeschliffen.

Rohglas in Kugeln oder Kugelkappen (Segmenten) zur Herstellung von Uhr- oder Brillengläsern, auch zugeschnitten oder gefärbt.

Uhrgläser für Taschenuhren oder Armbanduhren, auch aus gefärbtem Glase.

Glasbehänge zu Leuchtern; Glasknöpfe (bemalte, vergoldete oder versilberte 7630); alle diese auch gefärbt oder mit Oesen.

Glasplättchen; Glas⸗, Porzellanperlen, Glasschmelz und Glasschuppen, sowie sämtliche anderweit nicht genannte Glaswaren, die zur Herstellung von Be⸗ ö oder Schmuckgegenständen geeignet sind, e. . ö lediglich zum Zwecke der Verpackung ersendung auf Gespinstfäden gereiht; Glas? ropfen, (Glastränen, Springgläser; Glastörner (Ckügelchen, massive tropfen).

,,, unechte Edelsteine), bleihaltig oder blei⸗ frei, Glassteine und korallen, ohne Fassung, auch lediglich zum Zwecke der Verpackung und Ver sendung auf Gespinstfäden gereiht.

che mische

761

Glas⸗, Porzellanperlen, Glasflüsse, ⸗steine, Korallen und dergleichen, auf Gespinstfäden, Schnüre oder Draht genäht oder gereiht und ohne weiteres als Schmuck verwendbar; auch in gleicher Weise her⸗ gestellte Besatzartikel aus Glasperlen usw.

Waren aus Glasflüssen, ⸗steinen oder Korallen, vorstehend nicht genannt, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen.

Glas, anderweit nicht genannt, auch durch Pressen oder Stanzen hergestellt oder geschliffen, poliert, abgerieben, geschnitten, geätzt, gemustert; Glas⸗ gespinst und ⸗wolle; Luxferprismen, sogenannte: nicht gefärbt, nicht undurchsichtig.

: ge färbt oder undurchsichtig.

—: bemalt, vergoldet oder versilbert, auch durch Auftragen oder Einbrennen von Farben ge⸗ mustert; bemalte, vergoldete oder versilberte Glas⸗ knöpfe, auch mit Oesen.

Glasmalerei, ⸗mosaik, Lichtbilder aller Art von Glas, auch in Glas eingebrannt oder eingeätzt; Photo⸗ graphien auf Glas (Diapositive); künstliche Augen aus Glas ohne Verbindung mit anderen Stoffen.

Zähne aus Schmelz, auch aus porzellanartiger Masse oder dergleichen, sowie Gebisse aus solchen Zäh⸗ nen; auch in Verbindung mit edlen oder un—⸗ edlen Metallen.

Glas, ganz oder zum größeren Teile überzogen mit Gespinstwaren, Gespinsten oder Filz aller Art, soweit es nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fällt.

Glas⸗ und Schmelz⸗ (Email⸗ Waren in Verbin⸗ dung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht in anderen Nummern besonders genannt sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen: bemalt, vergoldet, ver⸗ silbert oder durch Auftragen oder Einbrennen von Farben gemustert; auch Opalescentglas, Glas⸗ malereien, ⸗mosaik, Kunstverglasungen, Lichtbil⸗ der aller Art von Glas, auch in Glas eingebrannt oder eingeätzt; Photographien auf Glas (Dia⸗ positive).

:; Glasflaschen (mit Ausnahme der Isolierflaschen , mn fn ls chen 739b) und Siphons aus

as.

: künstliche Augen, Pinsel aus Glasgespinst und andere Glas⸗ und Schmelzwaren in Verbindung mit anderen Stoffen.

Thermometer aus Glas, auch in Verbindung mit Stoffen aller Art.

Apparate und Instrumente (auch chirurgische) aus Glas; Hohlglas für medizinische oder chemische Zwecke; Glasröhren und Glasstäbe, nicht unter Nr. 736 fallend; alle diese Waren auch in Verbin⸗ dung mit Stoffen aller Art.

Abfälle von der Glasbereitung und von Glas, z. B. Glasbrocken, PVruch, ⸗galle, ⸗schaum, Herdglas; Scherben von Glas und von Glaswaren.

Gruppe III: Holzwaren, Schnitz⸗ und Formerstoffe.

Nüsse und Schalen, nur als Schnitzstoff verwendbar, sowie anderweit nicht genannte oder inbegriffene pflanzliche Schnitzstoffe, roh; Samenkörner, durch⸗ bohrt, auch lediglich zum Zwecke der Verpackung und Versendung auf Gespinstfäden gereiht.

SI a, b) Holzpflasterklötze: getränkt (imprägniert) oder sonst auf chemischem Wege behandelt.

andere.

Korkholz (Rinde der Korkeiche), unbearbeitet, auch in lediglich auseinandergeschnittenen Platten oder Stücken; auch Zierkorkholz.

Korkabfãälle.

Hörner, Geweihe, gefärbte Stücke von Hirsch⸗ geweihen, roh, auch in der Querrichtung in ein⸗ zelne Stücke zerschnitten, zu Schnitzzwecken.

Knochen, Knochenzapfen, Hufe, Klauen, Vogel schnäbel, roh, auch in der Querrichtung in Ein zelne Stücke zerschnitten, zu Schnitzzwecken.

Elfenbein (Elefanten⸗ und ähnliche Tierzähne, z. B. Mammut⸗, Nilpferd, Walroßzähne), roh, auch in der Querrichtung in einzelne Stücke zerschnitten, zu Schnitzzwecken.

Muschelschalen (auch mit Perlen) und Korallen (rote und weiße), roh, auch gepulvert oder gemahlen; Kauris, Schildkrötenschalen (in ganzen Gehäusen), Tierstacheln, Walfischbarten (rohes Fischbein; sowie sonstige tierische Schnitzstoffe, roh.

Hörner zu anderen als Schnitzzwecken, roh; Horn⸗ späne (Abfallspäne) und Hornmehl (Abfälle von der Bearbeitung von Tierhörnern oder Horn⸗ waren anders 6139.

Meerschaum, roh, auch künstlicher Meerschaum in un⸗ geformten Stücken.

Bernstein, roh; Bernsteinabfälle, ⸗staub, ⸗masse (Preßbernstein, Ambroid); Jet (Gagat), un⸗ bearbeitet.

Stöcke, Reitpeitschen und dergleichen aus Tier— flechsen, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, een sie nicht dadurch unter andere Nummern allen.

Darmschnüre und ⸗seile.

Andere Waren aus Därmen mit Ausnahme der Darmsaiten; Stöcke, mit Darmsaiten ganz oder teilweise umflochten.

Elfenbeinplatten oder ⸗stücke, auch zu Waren er⸗ kennbar vorgearbeitet.

Nachahmungen von Elfenbein (nicht aus Zellhorn oder ähnlichen Stoffen) in Platten oder Stücken, auch zu Waren erkennbar vorgearbeitet.

Waren ganz oder teilweise aus Elfenbein oder Nachahmungen davon (nicht aus Zellhorn oder ähnlichen Stoffen), soweit sie nicht besonders aus⸗ genommen sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen.

Schildpattplatten oder ⸗stücke, auch zu Waren er— kennbar vorgearbeitet. ;

Nachahmungen von Schildpatt (nicht aus Zellhorn oder ähnlichen Stoffen) in Platten oder Stücken, auch zu Waren erkennbar vorgearbeitet.

Waren ganz oder teilweise aus Schildpatt oder Nach⸗ ahmungen davon (nicht aus Zellhorn oder ähn⸗ lichen Stoffen), soweit sie nicht durch die Ver⸗ bindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen.

605

606 a

Perlmutterplatten oder ⸗stücke und Nachahmungen davon, auch zu Waren erkennbar vorgearbeitet.

Waren ganz oder teilweise aus Perlmutter oder Nachahmungen davon, soweit sie nicht besonderz ausgenommen sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen: Knöpfe. !

—: andere Waren; Perlmutter in ganzen Schalen, geschliffen oder poliert, auch mit Perlen. .

Bearbeitete (abgeriebene, geschliffene, durchbohrte rote Korallen, ungefaßt oder gefaßt oder mit ande ren Stoffen verbunden.

Wachsperlen und alle sonstigen Nachahmungen echter Perlen; Nachahmungen von roten Korallen, auch in Form von Perlen; Waren, ganz oder teilweise aus nachgeahmten echten Perlen oder nach⸗ geahmten roten Korallen, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen; Perlenessenz.

Fischbeinstäbe, ⸗geflechte, gewebe und andere Fisch. beinwaren (ausgenommen Hüte), auch in Ver— bindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht da⸗ durch unter andere Nummern fallen.

Hornstäbe aus Büffel⸗ oder anderen Tierhörnern (Hornfischbein), rauh, uneben; auch kurze ge— ebnete, glatte Stäbe zur Anfertigung von Horn⸗— borsten; geebnet, glatt oder sonst zur Verwen— dung bereits vorgerichtet.

Gepreßte, gedrehte oder gefräste Knöpfe aus Horn, Hornmasse oder Knochen, mit oder ohne Oesen.

Federkiele (Federspulen, Schreibfedern), geschnitten.

Platten und Stücke, bloß gespalten, geschnitten, auch roh vorgehobelt, aus tierischen Schnitz stoffen, anderweit nicht genannt; Hornmasse in Tafeln: roh, auch entfettet oder gebleicht, gebeizt, gefärbt, gepreßt (mit Mustern), geschliffen, poliert; Hornmehl zur Herstellung von Hornmasse.

Waren aus tierischen Schnitzstoffen, nicht unter die vorstehenden Nummern fallend, auch in Ver— bindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen.

(615A 112) Bau⸗ und Nutzholz, gehobelt, gefalzt, genutet, gestemmt, gezapft, geschlitzt, soweit es nicht unter eine der nachstehenden Nummern ällt:

aus i en Holz, auch Platten aus künstlichem Holz (Kunstholz, Holzstein ylolith], Holzpasta, Seifanin oder dergleichen).

aus weichem Holz.

Holzhäuser und Holzkonstruktionen.

Furniere, einschließlich der Holztapeten; durch Zu—⸗ sammenleimen von Furnieren hergestellte Platten

zu Wandbekleidungen (Paneele); bearbeitet.

Sperrholz aus hartem oder weichem Holz, roh oder bearbeitet.

(617/‚8) Stab⸗ und Täfelboden⸗ (Parkettboden⸗ Teile, uneingelegt: ij:

roh; auch verleimt, furniert.

bearbeitet, auch verleimt oder furniert.

Stab⸗ und Täfelboden⸗ (Parkettboden⸗) Teile, ein⸗ gelegt, soweit sie nicht durch die eingelegten Stoffe unter andere Nummern fallen.

Holzspunde, auch gepreßt.

Holzdraht (Holzstäbchen zur Herstellung von Zünd— hölzern, Decken, Matten oder dergleichen), roh oder bearbeitet.

Holzstifte (Nägel aus Holz).

Stöcke, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter Nr. 568 oder unter andere Nummern fallen.

Fässer (auch gehobeltes Faßholz) und andere Böttcher⸗ waren: roh.

—: bearbeitet; rohe und bearbeitete mit Metall reifen.

Kisten, Verschläge und ähnliche Verpackungsmittel:;

Kistenbretter aus Nadelholz (ausgenommen solche

aus Zedernholz). ;

Spulen (Garnspulen), Spindeln (Garnspindeln, Spillen), Weberblätter (Riete, Tuchmacher⸗, We⸗ berkämme) und Weberblätterzähne (Rietstäbe), roh, bearbeitet, auch mit Beschlag aus unedlen Metallen. (625/625b) Möbel und Möbelteile, grobe (nicht

gepolstert), unfurniert:

aus weichem Holz.

aus hartem Holz: roh. ; .

: bearbeitet, auch aus massiv gebogenem Hol.

Möbel und Möbelteile, grobe (nicht gepolstert, furniert.

(628a / 629b) Tischler⸗, Drechsler⸗ und Wagner⸗ arbeiten, grobe, sowie sonstige grobe Holzwaren, vorstehend nicht genannt:

roh: Holzspanschachteln; Werkzeugstiele aus Hickory oder Eschenholz; Holzformen für Nachtlichte.

—: Holzschuhe, auch mit Haltern aus ungefärbtem Leder.

—: Fensterrahmen, Türen, Treppen und Teile von solchen; profilierte (gekehlte) Holzleisten.

—: andere.

bearbeitet: Holzschuhe. .

: Fensterrahmen, Türen, Treppen und Teile von solchen sowie andere Waren.

Möbel und Möbelteile aus Holz, nicht gepolstert, grobe, in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht unter andere Nummern fallen.

Grobe Holzwaren in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht vorstehend aufgeführt sind oder unter andere Nummern fallen. (631 a /) Feine Holzwaren (ausgenommen Stöcke), auch in Verbindung mit anderen Stoffen, ie sie nicht dadurch unter andere Nummern allen:

Bildhauer⸗ und Bildschnitzerarbeiten; Holzwaren mit feiner Schnitzarbeit; feine Drechslerwaren und andere feine Holzwaren; durch Pressen, Brennen, Aetzen oder Stanzen hergestellte Nachahmungen feiner Schnitzarbeiten: Möbel und Möbelteile, nicht gepolstert. :

—: andere (mit Ausnahme der Leisten); Druck platten aus Holz, geschnitten, auch mit einge schlagenen Stiften oder dergleichen aus unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle.

Gold⸗ und andere feine Holzleisten; (Rahmen hieraus 631 b).

(Fortsetzung in der Fünften Beilage.)

Nr. 218

Fünfte Beilage m Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Verlin, Dienstag, den 18. September

1934

Einfuhr⸗ nummer des Statistischen Waren⸗ verzeichnisses

Warenbezeichnung

Einfuhr⸗ nummer des Statistischen

Waren⸗ verzeichnisses

Warenbezeichnung

Einfuhr⸗ nummer des Statistischen

Waren⸗ verzeichnisses

Warenbezeichnung

631 d

Holzwaren (ausgenommen Stab⸗ und Täfelboden⸗ [Parkettboden⸗] Teile, Leisten) mit eingelegter Arbeit, soweit sie nicht durch die eingelegten Stoffe unter andere Nummern fallen; fein bemalte, ver⸗ goldete, versilberte oder bronzierte Holzwaren (mit Ausnahme der Leistenz: Möbel und Möbelteile, nicht gepolstert.

—: andere; Holzmosaik.

Uhrgehäuse aus Holz. ; (632/6336) Gepolsterte Möbel, auch mit anderen

als hölzernen Gestellen, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern fallen; gepolsterte Kissen mit Gestell oder schwer ins Gewicht fallender Füllung von Sand, Blei, Gußeisen oder Stein:

ohne Ueberzug.

(633 a/b) mit Ueberzug: Billards, überzogen, und Teile von solchen. Kranken- und Operationsstühle und andere.

Holzwaren aller Art (mit Ausnahme der gepolsterten Möbeh und Waren (ausgenommen Hüte, Perlen, auf Gespinstfäden, Schnüre oder Draht gereiht und ohne weiteres als Schmuck verwendbar, in gleicher Weise hergestellte Besatzgrtikel sowis- Sie mnup̃? n pfe ans ĩndẽten pfianzsichen Schnitz⸗ stoffen (einschließlich der Waren aus Samen⸗ körnern und der Lufawaren), in Verbindung mit Gespinsten oder Gespinstwaren ganz oder teilweise aus Seide, mit Spitzen, Stickereien, Gespinst⸗ waren mit aufgenähter Arbeit, Sammet oder Plüsch, sammet⸗ oder plüschartigen Geweben, zu⸗ gerichteten Schmuckfedern, Perückenmacherarbeit, fein geformten Wachswaren oder Halbedelsteinen, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen; Perlen und dergleichen aus Holz, auf Gespinstfäden, Schnüre oder Draht gereiht und ohne weiteres als Schmuck verwendbar, auch in gleicher Weise hergestellte Besatzartikel.

Kork, zu Stückchen oder Mehl zerkleinert.

Zugeschnittene Platten, Streifen und Würfel mit Rinde; Rindenspunde; Steine, Ziegel, Röhren und Röhrenteile aus Korkabfällen; Korkfender.

Zugeschnittene Platten, Streifen und Würfel ohne Rinde; Korkscheiben. . (638a /) Korkwaren, auch aus Kunstkork (mit Ausnahme der Hüte), auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht durch ihre Ver⸗ bindungen unter andere Nummern fallen:

Korkpapier.

Korkstopfen.

andere Korkwaren (mit Ausnahme der Hüte).

Kämme, Knöpfe, Bürsten und“ Pinsel aller Art sowie andere Waren ganz oder teilweise aus Zellhorn oder ähnlichen Formerstoffen Jauch als Nachahmungen von Elfenbein oder Schildpatt), anderweit nicht genannt, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen oder als Nachahmungen höher belegter Waren (ausgenommen Nachahmungen von Elfenbein⸗ oder Schildpattwaren) anzusehen sind; Kinofilme zur Herstellung von Lacken und Klebemitteln.

Anderweit nicht genannte oder inbegriffene pflanz⸗ liche Schnitzstoffe in rohen bloß geschnittenen Platten; auch Holundermark, geschnitten, und Schilfrohr (Dach⸗, Mauer⸗, Weberrohr), gespalten, zugeschnitten oder zugespitzt.

Spulen (Garnspulen), Spindeln (Garnspindeln, Spillen), Weberblätter (Riete, Tuchmacher⸗, Weberkämme) und Weberblätterzähne (Rietstäbe) aus Rohr, auch in Verbindung mit unlackiertem, unpoliertem Eisen, sowie Rohrfender.

Stöcke aus Rohr, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter Nr. 568 oder unter andere Nummern fallen. .

Perlen und dergleichen aus anderen pflanzlichen Schnitzstoffen als Holz und Kork (mit Ausnahme derjenigen aus Zellhorn oder ähnlichen Former⸗ stoffen), auf Gespinstfäden, Schnüre oder Draht gereiht und ohne weiteres als Schmuck verwendbar,

auch in gleicher Weise hergestellte Besatzartikel. (646a/) Waren (mit Ausnahme der Hüte) aus

anderen pflanzlichen Schnitzstoffen 9ls Holz und Kork (einschließlich der Waren aus Samen⸗ körnern und der Lufawaren), nicht unter eine der vorstehenden Nummern fallend, auch in Ver⸗ bindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen:

Knöpfe und Kappen für Druckknöpfe aus Stein⸗, Areka⸗ oder ähnlichen harten Nüssen.

Rosenkränze und andere Waren.

Bildhauer⸗, Bildschnitzer⸗ und Formerarbeiten aus Stärke, Bassorin, Tragantgummi, Brot oder son⸗ stigen anderweit nicht genannten Formerstoffen (mit Ausnahme von Nachahmungen höher belegter Waren), auch in Verbindung mit anderen Stoffen, ie sie nicht dadurch unter andere Nummern allen.

Waren ganz oder teilweise aus Meerschaum oder Nachahmungen davon, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen.

Jet (Gagat), auch Kännelkohle und Nachahmungen von Jet, in Platten oder Stücken.

Waren ganz oder teilweise aus Jet, Kännelkohle oder Nachahmungen von Jet, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen.

Waren ganz oder teilweise aus Bernstein, natürlichem oder künstlichem, soweit sie nicht durch die Ver⸗ bindung mit anderen Stoffen unter andere Num⸗

mern fallen.

Gruppe 19: Federn, Borsten, Fasern, Korbwaren.

Polsterhede sowie andere Faserstoffe der Zolltarif⸗ nummer 28 und Abfälle davon zu anderen Zwecken als zum Spinnen.

68a

Lufa, auch gebleicht; Bast, auch gefärbt; Binsen, auch gefärbt, gespalten oder geschnitten; Stroh, gefärbt oder gespalten; Palmenblätter, getrocknet, auch gefärbt (ausgenommen solche zu Binde- oder Zierzwecken); irländisches Moos (Perl⸗, Kara⸗ gaheen⸗, Carrageenmoos).

Seetang und andere Algen (Meeralgen); Seegras, Pflanzenhaar (auch erin d' Afrique safrikanisches Pflanzenhaar) und sonstige Polsterstoffe, auch ge⸗ trocknet, gefärbt oder zu Strängen zusammen⸗ gedreht.

Piassavafasern und ⸗stengel; Wurzelfasern, abge⸗ schält; Reiswurzeln; Besenginster, Palmyrafasern, Kitool sowie alle übrigen Pflanzenstoffe zur Her— stellung von Besen, Bürsten, anderweit nicht ge⸗ nannt oder inbegriffen, auch zu Strängen zu⸗ sammengedreht.

Espartogras (Alfa, Halfa, Sparto) sowie alle übrigen Pflanzenstoffe zur Herstellung von Flechtarbeiten usw., anderweit nicht genannt oder inbegriffen, auch zu Strängen zusammengedreht.

Stuhlrohr (spanisches Rohr), roh, gewaschen oder in sonstiger Weise gereinigt, unge spalten; n 32habelt,

Abkällg Son Stu dy, assch on Jebeiztem, ge⸗ färbtem, durch Brennen gemustertem, gefirnißtem, lackiertem oder poliertem.

Bambus⸗, Rebhühner⸗, Zuckerrohr und anderes edle⸗ res Rohr, roh, gewaschen oder in sonstiger Weise gereinigt, ungespalten, ungehobelt und Abfälle davon, auch von dergleichen gebeiztem, gefärbtem, durch Brennen gemustertem, gefirnißtem, lackier⸗ tem oder poliertem Rohr.

Bettfedern: roh.

: gereinigt oder zugerichtet (geschlissen usw.).

Federkiele (Federspulen, Schreibfedern), auch gefärbi oder gezogen.

Borsten (natürliche).

Borstenersatzstoffe (künstliche Borsten) aus Horn, Fischbein oder anderen tierischen Stoffen.

Schwämme (Meerschwämme): roh oder bloß ge⸗ klopft, auch Abfälle von bearbeiteten Schwämmen.

: bearbeitet (gewaschen oder gebleicht), auch in Weißblech oder dergleichen gefaßt (Schreibtafel⸗ schwämme).

Holzspangeflechte: ungefärbt.

: gefärbt, auch gebeizt oder gefirnißt.

Geflechte aus Stroh, auch gebleicht, gefärbt (Stroh⸗ bänder usw.), auch bandartige Hutgeflechte, zum Zwecke der Versendung durch Zusammenschieben in eine hutähnliche Form gebracht.

Geflechte aus Bast, Baumwurzeln, Binsen, Ginster, Gras, Holzwolle, Palmblatt, Seegras, Schilf oder J pflanzlichen Flechtstoffen, auch gebleicht, gefärbt.

Decken: Fußdecken und Matten, grobe, roh oder gefärbt, gebeizt, gefirnißt.

—: andere als grobe Fußdecken und Matten sowie andere Decken aller Art, auch mit Unterlagen aus Gespinstwaren oder Filz.

(590 a/ 991) Korbflechter⸗ und andere Flechtwaren: grobe, roh oder gefärbt, gebeizt, gefirnißt: aus Holz⸗ span, aus unedlem Rohr, aus ungeschälten, un⸗ gespaltenen Ruten oder aus ungewaschenem, un⸗ geschältem, ungespaltenem edlen Rohr; aus ge⸗ schälten, gespaltenen, auch gehobelten Ruten.

: aus gewaschenem, geschältem, gespaltenem, auch gehobeltem edlen Rohr.

—: aus anderen Flechtstoffen.

andere als grobe, insbesondere alle lackierten, po- lierten, bronzierten, vergoldeten, versilberten Korb⸗ flechter⸗ und andere Flechtwaren.

Korbflechter⸗ und andere Flechtwaren (mit Aus⸗ nahme der gepolsterten Korbmöbel) in Verbindung mit Gespinsten oder Gespinstwaren oder mit an⸗ deren Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen; Salzschaumwaren.

Sparterie.

Sparteriewaren (ausgenommen Hüte), auch in Ver⸗ bindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen.

Besen aus Reisig. z E596 a/ 599 A5 Andere Besen sowie Bürsten:

grobe, auch in Verbindung mit unlackliertem, un⸗ poliertem Holz, Rohr oder Eisen: aus pflanzlichen Stoffen oder Pflanzenfaserersatzstoffen; Dreidel (Dweidel) und ähnliche Gegenstände für Reini⸗ gungszwecke.

) aus Borsten oder tierischen Borstenersatzstoffen; auch Abstauber aus ungefärbten Federn.

grobe, in Verbindung mit lackiertem, poliertem Holz, Rohr oder Eisen; feine (insbesondere alle aus Haaren oder Gespinsten sowie Abstauber aus ge⸗ färbten Federn), auch in Verbindung mit Holz, Rohr oder Eisen; auch Abreib⸗ (Frottier Bürsten und ⸗Handschuhe sowie Pferdebürsten aus Borsten, Roßhaaren oder dergleichen in Verbindung mit groben Gespinstwaren; Teppichkehrer.

Bürsten in Verbindung mit Bein oder Horn.

Besen und Bürsten (auch Abstauber aus Federn) in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen.

Pinsel aller Art, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen: Haarbüsche aus Roß oder Büffelhaaren.

Siebwaren, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern fallen.

Stuhlrohr (spanisches Rohr, Rotang): Flechtstoff, ungehobelt (Rohrbast) und gehobelt (Flecht⸗, Mieder⸗, Wickelrohr).

—: Peddig, rund oder gespalten.

Bambus⸗, Rebhühner⸗, Zucker⸗ und anderes edleres Rohr, auch bearbeitet; auch Piassavaersatzstoff, roh.

Edelsteine, natürliche, roh.

Halbedelsteine, natürliche, roh. ;

Echte Perlen, ungefaßt oder gefaßt oder mit anderen Stoffen verbunden. ;

Edelsteine, bearbeitet (geschliffen usw. ), ohne Fassung: natürliche.

6786

Edelsteine, bearbeitet (geschliffen usw.: nur zu technischen Zwecken in Holz, Horn, Knochen oder unedlen Metallen gefaßt (Schneide⸗ und Schreib⸗ diamanten); auch Drahtzieheisen in Verbindung mit gebohrten Edelsteinen.

: in anderer Weise gefaßt; in einer zur unmittel- baren Verwendung als Schmuck oder Zierat geeig⸗ neten Form oder geschnitten (Gemmen, Kameen)z vorstehend nicht genannte Waren aller Art in Verbindung mit Edelsteinen, soweit sie nicht an sich unter andere Nummern fallen, auch nicht als Werkböden mit Steinen zu den Uhrenteilen ge—⸗ hören.

Halbedelsteine (einschließlich der glasigen Lava), be⸗ arbeitet (geschliffen usp.) ohne Fassung; gefaßt, geschnitten (Gemmen, Kameen) oder sonst zu Waren verarbeitet, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen.

Feingold, roh oder gegossen, gehämmert oder gewalzt in Stangen, Blech oder Draht; legiertes Geld. roh oder gegessen, auch in Form Dan Piatten.

Bakken ans Bruchgold.

Goldmünzen: deutsche.

: fremde.

Abfälle von der Goldverarbeitung ⸗gekrätz); Bruchgold.

Platin und die sogenannten Platinmetalle (Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium, Ruthenium), un⸗ legiert, roh oder gegossen, gehämmert oder gewalzt, in Stangen, Blech oder Draht; legiertes Platin, roh oder gegossen; auch Bruch sowie Abfälle von der Verarbeitung dieser Metalle.

Legiertes Gold, gehämmert oder gewalzt, auch in Form von Blech oder Draht.

Legiertes Platin und legierte Platinmetalle, ge—⸗ hämmert oder gewalzt, auch in Form von Blech oder Draht.

Waren ganz oder teilweise aus Gold, anderweit nicht genannt, soweit sie nicht durch ie Verbindung . anderen Stoffen unter andere Nummern

allen.

Echtes Blattgold (echter Goldschaum, blatt, ⸗folie), Flittern aus Gold.

Waren ganz oder teilweise aus Platin oder den sogenannten Platinmetallen, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen.

Gruppe V: Edelmetalle und Schmuckwaren.

Feinsilber, roh oder gegossen, gehämmert oder ge⸗ walzt, in Stangen oder Blech; legiertes Silber, roh oder gegossen, auch in Form von Platten.

Barren aus Bruchsilber.

Silbermünzen.

Abfälle von der Silberverarbeitung (Silbergekrätz)z Bruchsilber.

Legiertes Silber, gehämmert oder gewalzt, auch in Form von Blech; legiertes oder unlegiertes Silber, vergoldet oder auf mechanischem Wege mit Gold belegt.

Draht, auch legiert.

Silbergespinst (auch aus vergoldetem oder auf mechanischem Wege mit Gold belegtem Silber draht), sowie Tressenwaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre), Gewebe und Knopf⸗ macherwaren (auch mit Unterlagen oder Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder) aus Silbergespinst ohne Beimischung von anderen Gespinsten, mit Kern aus Spinnstoffen.

Waren ganz oder teilweise aus Silber, anderweit nicht genannt, auch vergoldet oder auf mecha⸗ nischem Wege mit Gold belegt, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen: Tafelgeräte (Bestecke, Teller, Schüsseln, Tafelaufsätze usw. ).

—: Schmuckgegenstände, Silbergeflechte (Geflechte aus Silberdraht), Silbergewebe (Gewebe aus Silberdraht) und anderweit nicht genannte Waren.

Echtes Blattsilber (echter Silberschaum), Flittern aus Silber.

Blech: vergoldet oder mit Gold belegt (plattiert).

: versilbert oder mit Silber belegt (plattiert).

Draht, auch auf anderen Draht aus unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle gesponnen: vergoldet oder mit Gold belegt (plattiert).

: versilbert oder mit Silber belegt (plattiert).

Unechtes Gold⸗ und Silbergespinst aus vergoldetem oder versilbertem Draht, auch aus vergoldeten oder versilberten tierischen Häutchen, sowie Tressen⸗ waren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre), Gewebe und Knopfmacherwaren (auch mit Ein⸗ lagen von Holz, Bein, Horn, Leder) aus unechtem Gold⸗ oder Silbergespinst ohne Beimischung von anderen Gespinsten, mit Kern aus Spinnstoffen.

Waren ganz oder teilweise aus vergoldeten oder mit Gold belegten (plattierten) unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle, soweit sie nicht besonders ausgenommen sind oder durch die Ver⸗ bindung mit anderen Stoffen unter andere Num- mern fallen: Schmuckgegenstände, Toilette⸗ und Nippsachen.

—: andere Waren.

Waren ganz oder teilweise aus versilberten oder mit Silber belegten l(plattierten) unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle, soweit sie nicht besonders ausgenommen sind (s. z. B. Nr. 887) oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen: Schmuckgegen⸗ stände, Toilette⸗ und Nippsachen.

—: Rosenkränze.

—: andere Waren.

Unechtes Blattgold und unechtes Blattsilber (un echter Gold⸗ und Silberschaum).

Schmuck⸗, Zier⸗ und sonstige Luxusgegenstände, einschließlich der Toilette⸗ und Nippsachen, ganz oder teilweise aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Mrtalle, fein gearbeitet und zugleich versilbert oder mit Silber belegt splattiert), verniert, mit Aluminium überzogen,

(Goldasche,