1934 / 219 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Sep 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 219 vom 19. September 1934. S. 4

Gast⸗ oder Schankstättengewerbe, Hausier- und Straßenhandel, Wandergewerbe und Markiverkehr gelten nicht als Einzelhandel im Sinne dieser Anordnung.

Nicht angeschlossen sind der Wirtschaftsgruppe:

a) Unternehmer und Unternehmungen des Einzelhandels, die

gemäß der 3. Verordnung über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes vom 16. Februar 1931 (RGBl. 1 S. 100) und der dazu ergangenen ergänzenden Anordnungen ausschließlich dem Reichsnährstand zugehören.

b) Unternehmer und Unternehmungen, die Einzelhandel neben Erzeugung, Handwerk oder sonstiger Berufstätigkeit nur in unerheblichem Maße betreiben.

e) Verbrauchergenossenschaften (Konsumvereine).

3. Unternehmer und Unternehmungen, die der Wirtschafts⸗ gruppe Einzelhandel angeschlossen sind, haben ihren Betrieb bei der vom Fuhrer der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel bestimmten Stelle anzumelden. Die Einzelheiten des Meldeverfahrens be⸗ stimmt der Führer der Wirtschaftsgruppe. Er kann die Entrichtung einer einmaligen Meldegebühr anordnen.

4. Verbände des Einzelhandels, die auf Grund des Gesetzes vom 27. Februar 1934 anerkannt sind, werden in die Wirtschafts⸗ gruppe Einzelhandel übergeführt. Die näheren Anordnungen. trifft der Führer der Wirtschaftsgruppe. Er kann die Befugnisse der sfatzungsgemäßen Organe der Wirtschaftsverbände des Einzel⸗ handels ausüben oder durch Beauftragte ausüben lassen. Dies gilt nicht für Wirtschaftsverbände, die Träger von Kollektivver⸗ einbarungen marktregelnder Art sind.

Berlin, den 18. September 1934.

Der Reichswirtschaftsminister.

J. A.: Frieling haus.

Anordnung

des Reichswirtschaftsministers über die Anerkennung der Wirtschaftsgruppe Gaststätten⸗ und Beherbergungsgewerbe.

Vom 18. September 1934.

Auf Grund des § 1 des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. Fe⸗ bruar 1934 (RGBl. 1 S. 185) ordne ich an: ;

1. Die Wirtschaftsgruppe Gaststätten⸗ und Beherbergungs⸗ gewerbe (Reichseinheitsverband des deutschen Gaststätten- und Be⸗ erbergungsgewerbes), Berlin Ws, Taubenstraße 26, wird als alleinige Vertretung ihres Wirtschaftszweiges anerkannt.

Die Wirtschaftsgruppe und ihre Untergruppen dürfen keine marktregelnden Maßnahmen treffen.

2. Der Wirtschaftsgruppe werden alle Unternehmer und Unternehmungen (natürliche und juristische Personen) ange⸗ J die Schank- oder Gastwirtschaft oder beides gemeinsam etreiben.

Schankwirtschaft liegt vor, wenn ohne Rücksicht auf die Be⸗ triebsform Speifen oder Getränke zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle gewerbsmäßig abgegeben werden.

Gastwirtschaft liegt vor, wenn ohne Rücksicht auf die Be⸗ triebsform Zimmer oder Betten zur vorübergehenden Be⸗ herbergung von Fremden gewerbsmäßig vermietet werden.

Gast- oder Schankgewerbe ist eine solche Tätigkeit auch dann, wenn sie neben einem anderen Gewerbe (z. B. Industrie, Einzel⸗ handel, ambulantes Gewerbe) ausgeübt wird. Bei Unerheblich⸗ keit der auf das Gast- oder Schankgewerbe entfallenden Tätigkeit kann die Wirtschaftsgruppe auf die Zugehörigkeit dieser Unter⸗ nehmer und Unternehmungen verzichten.

3. Unternehmer und Unternehmungen, die Schank⸗ oder Gast⸗ wirtschaft oder beides gemeinsam betreihen hahen it een Betrieb, . mitte lben ichen 1 ; y r.. * ber vom Führer der Wirtschaftsgruppen Gaststätten⸗ und bestimmten Stelle anzumelden. Die

bestimmt der Führer der Wirt⸗ Melde⸗

* ö J ad mor, , = n= ——

Del Beherbergungsgewerbe Einzelheiten des Meldeverfahrens ; schaftsgruppe. Er kann die Entrichtung einer einmaligen gebühr anordnen. . Unternehmer und Unternehmungen des Gaststätten⸗ und Beherbergungsgewerbes, die Einzelmitglieder des Reichseinheits⸗ verbandes sind, sind von der Meldepflicht befreit. 4. Der Führer der Wirtschaftsgruppe kann die Befugnisse der satzungsgemäßen Organe der Wirtschaftsverbände des Gast⸗ stätten⸗ und Beherbergungsgewerbes ausüben oder durch. Beauf⸗ tragte ausüben lassen. Dies gilt nicht für Wirtschaftsverbände, die Träger von Kollektivvereinbarungen marktregelnder Art sind.

Berlin, den 18. September 1934. Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Frielinghaus.

Bekanntmachung. Beim Reichsverlagsamt erscheinen: A. Zeitschriften:

Reichsgesetzblatt, Teile I und II,

Reichs ministerialblatt,

Anstellungs⸗Nachrichten,

Reichssteuerblatt,

Anhang zum Reichssteuerblatt,

Reichszollblatt, Ausgaben A und B,

Teilabzüge des Reichszollblatts, ; .

Anhang zum Reichszollblatt (enthaltend die Aenderungen im Staͤnd und in den Befugnissen der Zoll⸗ und Branntwein⸗ monopolverwaltung Aeimterverzeichnis),

Berichtigungsblätter zum Aemterverzeichnis,

Amtsblatt der Reichsfinanzverwaltung, Ausgaben A und B,

Nachrichten für Luftfahrer, .

Monatliches Verzeichnis der reichsdeutschen amtlichen Druck⸗ schriften.

B. Bücher.

ABC des Reichsrechts, Gesamtsachverzeichnis zum Bundes- und Reichsgesetzblatt 1867 bis 1929 (Anhang zum Reichs⸗ gesetzblatt),

Steuer ABC, Gesamtsachverzeichnis zum Reichssteuerblatt 1920 bis 1931 (mit Fundstellennachweis der Entscheidungen und Gutachten des Reichsfinanzhofs und anderer Gerichte),

Der Vorläufige Reichswirtschaftsrat 1927 1932,

Entscheidungen des Reichsoberseeamts und der Deutschen Reichs,

Hauptregister hierzu für die Bände XIII XXIII,

Seefrachtordnung,

aer feige für die Gesetzes und Amtssprache,

Die Flaggen des Deutschen Reichs,

Begründung zur Militärstrafgerichtsordnun rungsgesetz dazu in der Fassung der 8 4. November 1933,

Son de rausgabe Gesetze über die Haager Konferenz und die Sonder⸗ und Liquidationsablommen Geichsgesetzblatt Teil II, 1930 Nr. 7 und 9,

Sonderausgabe Entwürfe zu den Gesetzen über die Haager Konferenz und die Sonder- und Liquidationsabkommen (mit den amtlichen Begründungen und Denkschriften).

Die Nummern des Reichsgesetzblatts werden vom Jahr⸗

gang 1867 an ständig auf Lager gehalten und auch einzeln ab⸗

gegeben. Von den übrigen Verlagsblättern wird nur eine dem

, n Bedarf genügende , hergestellt. Einzelnummern

önnen also nur soweit vorrätig geliefert werden.

See ämter des

und zum Einfüh⸗ ekanntmachung vom

stehend bezeichneten Nachtrage angeführten neuen

Auf Wunsch werden Einbanddecken zu den abgeschlossenen Jahrgängen aller Verlagsblätter sowie auch zu den übrigen Ver⸗ triebsgegenständen geliefert. Ebenfalls auf Wunsch sind auch fertiggebundene Jahrgänge lieferbar.

Barverkauf werktäglich von 8 bis 15½, Sonnabends von s bis 13 Uhr. Schriftliche Bestellungen werden schnellstens erledigt.

Verkaufspreise im Zeitungsvertrieb:

(der achtseitige Druckbogen, jedoch mit Ausschluß der Post⸗

versendungsgebühren)

a) Reichsgesetzblatt (Teile ] und 1), Reichsministerialblatt, Amtsblatt der Reichsfinanzverwaltung, Reichszollblatt, Anhang zum Reichszollblatt aus früheren Jahren 10 Rpf., aus dem laufenden Jahre 15 Rpf.

b) . und Anhang zum Reichssteuerblatt 20 Rpf.,

c) Teilabzüge des Reichszollblatts (einseitig bedruckt) und

d) Berichtigungsblätter zum Anhang des Reichszollblatts leinseitig bedruckt, je nach Druck— umfang,

e) Einbanddecken 145 RM das Stück, für Monatliches Ver⸗ zeichnis 0,0 RM.

Preisnachlässe im Zeitungsvertrieb:

a) 10, 20, 30 vom Hundert beim Bezug von mehr als 10, 20 und 60 Bogen;

b) 140 vom Hundert beim Bezug von mehr als 3000 Bogen sowie vollständiger Jahrgänge;

c) 50 vom Hundert beim Bezug von mehr als 509g Bogen sowie auf Sammelbestellungen der Dozenten für ihre Hörer bei einem Einzelbezug von mindestens 10 Stück;

d) oh vom Hundert beim Bezug von mehr als 50 000 Bogen.

Einzelnummernpreise: Anstellungs⸗Nachrichten .. Nachrichten für Luftfahrer ... . 0765 RM, Monatliches Verzeichnis J

Den laufenden (Vierteljahrs⸗Bezug für unsere Blätter, mit Ausnahme des Monatlichen Verzeichnisses, vermitteln die Post⸗ anstalten. Die vierteljährigen Bezugspreise sind in der Zeitungs⸗ preisliste veröffentlicht und gelten stets nur für die kaufende Bezugszeit. Das Monatliche Verzeichnis ist durch den Buchhandel oder von uns unmittelbar zu beziehen. Preis je 6 RM vierteljährlich ausschließlich der Postgebühren.,

Verkaufspreise im Buchvertrieb:

(Stückpreis mit Ausschluß der Postversendungsgebühren)

ABC des Reichsrechts (Anhang zum Reichsgesetzblatt 8, RM,

im Originaleinband des Reichsgesetzblatts . ,,

in ahederetnbhand V

Sten,

im Originaleinband des Reichssteuerblatts .

Der Vorläufige Reichswirtschaftsrat 1927— 1932 ..

Entscheidungen des Reichsoberseeamts (jeder Band um⸗ faßt etwa 10 Hefte), jedes Heft....

Hauptregister (Entscheidungen). . . .

dnnn, . ;

Fingerzeige für die Gesetzes- und Amtssprache—⸗ ö

7 *

1 *

o, 13 RM,

ö 5, 20 9, 30 */

Die Flaggen des Deutschen Reichs....

Begründung der Militärstrafgerichtsordnung .

Gesetze über die Haager Konferenz..

Entwürfe zu den Gesetzen über die Hagger Konferenz

Einbanddecken für Band XXVI der Entscheidungen .. . Unsere Sendungen gehen im allgemeinen unter Nachgebühr

j j . 1 e / 3 Postnachnahme. Die Vostge bite .

Ein ausfürg * Hehn... . ö. ne l ale Verlagsverzeichnis steht kostenlos zur Ver⸗

ugung

Berlin NW 40, den 15. Scharnhorststr. 4.

Reichsverlagsamt.

J. V.: Alleckna.

A

Preußen. Bekanntmachung

über die Verwendung von im Bergbau zugelassenen ündmitteln.

1. Der 9. Nachtrag zur Liste der Bergbauzündmittel des Reichswirtschaftsministers und Preußischen Ministers e Wirtschaft und Arbeit vom 25. August 1934 . im Ministe⸗ rialblatt für Wirtschaft und Arbeit veröffentlicht. Auf Grund des 5 70 Abs. 1 der Allgemeinen Bergpolizeiverordnung für den Verwaltungsbezirk des Preußischen Sberbergamtes zu Halle (Saale) vom 26. Februar 19a7 werden die im vor⸗

Zündmittel zur Verwendung in den unserer Aussicht unterstehenden Be⸗ trieben zugelassen.

2. Diese Bekanntmachung tritt öffentlichung in Kraft.

Halle (Saale), den 17. September 1934.

Preußisches Oberbergamt. J. V.: Thiele.

e

September 1934.

mit dem Tage ihrer Ver⸗

Siebenter Nachtrag . zur Bekanntmachung des Oberbergamts zu Halle (Saale) dom 1. August 1925 über die in seinem Bezirke zur Ver⸗

wendung zugelassenen Sprengstoffe. Auf Grund des elften Nachtrages zur „Liste der Berg⸗ bausprengstoffe“ vom 23. August 1934 tritt in der bezeichneten Bekanntmachung nachstehende Aenderung ein.

Aufnahme von neuen Sprengstoffen: B. Wettersprengstoffe. II. Halbgelatinöse Wettersprengstoffe. Nachfolgender Sprengstoff wird unter den aufgeführten Be⸗ dingungen . unter Beobachtung der allgemeinen oder be⸗ sonderen bergpolizeilichen Vorschriften zur Verwendung im Berg⸗ werksbetriebe zugelassen.

Höchstlademengen für

Schlag. schlagwetter wetter. freie Stein⸗ gruben kohlengruben

mm g 2 30,35 800 800

Be⸗ zeichnung des Spreng⸗ stofses

Nummer der Eintragung

in die Liste

Patronen⸗ durch⸗ messer

Verwen⸗ dungs⸗ bereich

Wetter Gesamter zellit . Bergbau

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tg lichung im Deutschen Reichsanzeiger und anzeiger in Kraft.

Halle (Saale), den 17. September 1934.

Preußisches Oberbergamt.

112

e ihrer Veröffent⸗ reußischen Staats⸗

WMichtamtsliches. Deutsches Reich.

Der Königlich niederländische Gesandte Graf Lim⸗— burg Stirum hat Berlin verlassen. Während seiner Ab— wesenheit führt Legationsrat Baron de Vos van Steen— wijk die Geschäfte der Gesandtschaft.

Der Königlich bulgarische Gesandte Spetoslav Po— menow hat dem Führer und Reichskanzler sein Ab— berufungsschreiben üherreicht. Bis auf weiteres führt Le— gationssekretär Daphinoff die Geschäfte der Gesandtschaft.

Der chilenische Gesandte Luis V. de Po rto-Seguro

hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt

Legationssekretär Eruchaga Ossa die Geschäfte der Gesandt—

schaft.

Verkehrswesen.

Fernsprechvermittlungsstelle mit Selbstanschlußbetrieb Tegel.

Die Reichspostdirektion gibt bekannt: Am Sonntag, dem J. Oktober, 8 Uhr vormittags, wird die . hver⸗ mittlungsstelle Tegel auf Selbstanschlußbetrieb umge⸗ stellt. Sie erhält das Rufzeichen C 0. Die Teilnehmer der ge— nannten Vermittlungsstelle werden zur Vermeidung von Falsch⸗ verbindungen darauf hingewiesen, daß bei jedem Anruf zuerst das Rufzeichen der gewünschten Vermittlungsstelle und dann die

stets vierstellige Rufnummer des Teilnehmers gewählt wer—

den muß.

Großrundfunksender Langenberg.

Der auf 100 kW verstärkte , ,, Langenberg ist am 15. September endgültig in Betrieb genommen worden. Als Antenne wird zunächst nur der untere Teil der neuen Ein— turmantenne bis 160 m Höhe benutzt. Mit dieser Einrichtung wird bereits eine günstige Wirkung auf die Empfangsverhältnisse erzielt. Die Ausnutzung der vollen Antennenhöhe von 160 m ist aus technischen Gründen erst später möglich. Wegen des Ab⸗ baus der alten Eisentürme und zur Eiledigung einiger Rest— arbeiten wird noch für einige Tage eine Verkürzung der Sende⸗ zeiten in den Vormittagsstunden (Aufnahme des Betriebs um 10 Uhr statt um 5, 20 Uhr) notwendig sein.

Umfang des Postscheckverkehrs im August.

Auf den Postscheckkonten wurden im August bei 62,5 Mil⸗ lionen Buchungen 96674 Millionen RM umgesetzt; davon sind SI06 Millionen RM oder 82,1 vH bargeldlos beglichen worden. Das Guthaben auf den Postscheckkonten betrug am Monatsende 505,9 Millionen RM, im Monatsdurchschnitt 532,8 Millionen Reichsmark.

Kunst und Wißssenschaft.

Spielptan der Berliner Staatstheater.

Donnerstag, den 20. September. , Musikalische Leitung: Furtwängler. Beginn: 19 Uhr. Schauspielhaus: Meier Helmbrecht. Ortner. Beginn: 20 Uhr.

ö

Tragödie von Eugen

i S . Stelle In der Staatsoper wird Sonntag, 233. September, an Ste der ange kündigten „Tosca“ Wagners. „Der fliegen de Holländer“ gegeben. Die Neueinstudierung von Toca mit Maria Müller in der Titelrolle findet Dienstag, den 25. statt.

Im Staatlichen Schauspielhaus wird Lefsings „Minna von Barn h lm̃ unter Leitung bon Gustaf . . studiert mit Emmy Sonnemann in der Tite n, otte Betke als Franziska und Lina Lossen als Dame in

Trauer.

Von den Staatlichen Museen.

8 derasiatischen Museum finden täglich um 12 und 1 , ., 3 die neuen Säle babhlonisch assyrischer t ,

Kunst statt.

Eingriffe der Innungen in die Preiswirtschaft verboten.

Der Reichshandwerksführer hat an alle Obermeister der Handwerker⸗Pflichtinnungen eine Anordnung über Eingriffe in die Preiswirtschaft erlassen. Darin wird ausdrücklich darauf hin gewiesen, daß die neugebildeten Pflichtinnungen und deren Führer alle Maßnahmen zu unterlassen haben, welche den Anordnungen der Reichsregierung auf dem Gebiet der Preiswirtschaft wider⸗ sprechen. Nachdrücklich betont der Reichshandwerksführer, daß es verboten ist, Mindestpreise, Höchstpreise oder Preisrichtlinien den Innungsmitgliedern bekanntzugeben, aufzuerlegen oder die Innungsmitglieder direkt oder indirekt zur Innehaltung solcher

zreisbindungen zu veranlassen.

ö Der , nnn. habe nicht das Recht, durch Anord⸗ nungen in die freie Willensbestimmung des einzelnen Betriebes bezüglich der Preisgestaltung einzugreifen. Wo Innungsmit⸗ glieder sich unlautere Preisunterbietungen zuschulden mn men lassen, die durch Verletzung ihrer öffentlich rechtlichen oder pri⸗ vaten Verpflichtungen oder durch Quialitãtsbetrug ermöglicht werden, sind die bei den Handwerkskammern eingerichteten Ehren⸗ gerichte und die ordentlichen Gerichte zur Entscheidung berufen. Unberührt von diesem Verbot bleibt die Aufgabe der Innungen in den Fragen der Schulung der Mitglieder. Es ist nach wie vor gestattet, Kalkulationskurse und Kalkulationslehre durch die Innungen erteilen zu lassen. Es ist jedoch unzulässig, gedruckte Musterbeispiele und Kalkulattonsformulare herauszugeben, die den Charakter von Preislisten haben könnten. Ebenso gehört es nach wie vor zu den Pflichten der Innungsobermeister, vornehm⸗ lich in den Zweigen des Baugewerbes, bei der Regelung des öffentlichen Vergebungswesens mitzuwirken und die Baubehörden bei der Vergebung zu beraten und zu unterstützen.

Verantwortlich für Schriftleitung und Verlag: Direktor Dr. Baron von Dazur in Berlin⸗Wilmersdorf.

. 2 23 a ͤ t Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, ö 5 Berlin, Wilhelmstraße 32.

Vier Beilagen

J. V.: Th i ele.

leinschließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandels registerbeilage

er neuen Ernte erheblich au

Erste Beilage

ö. Dt tchen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Be rlin, Mittwoch, den 19. September

Aus der V

Wahlprüfungsgericht beim Reichstag gebildet.

Der Präsident des Reichstages, Reichsminister Hermann Göring, hat die Bildung eines Wahlprüfungsgerichts beim Reichstag veranlaßt. Der Reichstagsabgeordnete Stöhr hat im Auftrage des Reichstagspräsidenten die Abgeordnetenmitglieder des Gerichts benannt. Danach gehören dem Wahlprüfungsgericht an die Reichstagsabgeordneten Stöhr, Schwarz⸗Memmingen und Dr. Raeke. Außerdem werden noch zwei Reichsgerichtsräte er⸗ nannt. Die erste Aufgabe des Wahlprüfungsgerichts dürfte in der Ueberprüfung des Ergebnisses der Reichstagswahl und der Volksabstimmung vom 12. November 1933 liegen. Damals hatte das deuntsche Volk erneut ein überwältigendes Bekenntnis zum Führer abgelegt und sein Ja zum Austritt Deutschlands aus dem Völkerbunde ausgesprochen. Während früher, im alten System, nach jeder Reichstagswahl eine unübersehbare Fülle von Einzelbeschwerden einging, die das Wahlprüfungsgericht dann nachzuprüfen hatte, liegen aus Wahl und Volksabstimmung vom 12. November nur ganz wenige formaljuxristische Zweifel vor, die das neue Wahlprüfungsgericht zu klären haben wird. Das kommt auch in der Zusammensetzung des Gerichts zum Ausdruck. Die Abgg. Schwarz und Dr. Raeke sind von Beruf Juristen.

Minister Dr. Frick über die Selbstverwaltung.

Die kommende Reichsgemeindeordnung.

Reichsinnenminister Dr. Frick veröffentlicht im Gemeinde⸗ tag“ Ausführungen über das Themg „Gemeinde und Staatsidee“ . Die Gemeinde, so führt der Minister aus, ist eine der Grund⸗ lagen des staatlichen Aufbaues, sie ist die Zelle, aus der ein großer Teil des reichen Lebens der Nation hervorgeht. In ihrer Verwaltung und Leitung sind zehntausende Volksgenossen tätig, von deren Entschlußkraft, Treue und Verxantwortungsfreudigkeit Gedeih und Verderb der Gemeinden abhängen. Soll das Leben der Gemeinden gesund sein, dann muß auf die Ausbildung dieser

er waltung.

gelegt werden. Solange die Gemeindevenwaltungen die Stätt. sachlicher Arbeit zum Wohle der genen em fer ö . es keinen Grund, der Selbstverwaltung Schranken aufzuerlegen. . schon vor dem Kriege wurden sie zu öffentlichen Proͤpaganda— r des. Marxismus und seiner kapitalistischen Gegenspieler; i. mn, waren geradezu der Fechtboden des Klassen⸗ k. Es ist kein Zufall, so führt der Minister weiter aus, 6 ie Gemeinden erst im nationalfozialistischen Staate ini eiste ihres Schöpfers wirksam werden. Der Nationalsozialismus betrachtet die Selbstverwaltungskörper nicht als über— hüfsig will sie vielmehr als eine wertvolle Einrichtung en Willen des Volkes zu formen und zu tätiger Leistung anzuspornen und zu steigern, erst recht zur Entfal—= . bringen. Das wichtigste Gesetz auf diesem Gebiet wird die ommende Reichsgemeindeordnung sein, die für alle deutschen Gemeinden die einheitliche Grundlage schaffen und damit ein wesentlicher Baustein beim Neubau des Reiches sein wird. Der nationalsozialistische Staat beruht auf dem Führergedanken und unhedingter innerer Geschlossenheit des ganzen Staatslebens. Der Führergedanke steht in schärfstem Gegensatz zum Parlamentaris⸗ mus, er ist aber kein Gegensatz zur Selbstverwaltung. So wie im großen Umkreis der Staatspolitik nur eine starke, nie schwan— kende, zielsicher' Führung erfolgreich sein kann, so wird auch in den örtlichen Gemeindeverwaltungen eine feste, nicht von klein— lichen , beeinflußte Führung Besseres zu leisten vermögen als ein Gemeindeparlament voll raufender Interessen—⸗ tenhaufen. Das schließt natürlich keineswegs ernste Sachberatung aus im Gegenteil: an die Stelle der AÄAllesbesserwisser treten Fachleute und Sachverständige. Der Staatsgedanke Adolf Hitlers ö in allen wesentlichen Grundzügen mit dem Staatsideal es Freiherrn vom Stein überein. Adolf Hitler und der Frei⸗ herr vom Stein sind die großen staatspolitischen Lehrer und Er⸗ zieher des deutschen Volkes. Sie stellen vor jedes Necht eine Pflicht. Ueber allen Pflichten aber, so betont Minister Frick zum Schluß, steht die Treue zum Führer, zur ngtionalsozialistischen Idee und zum deutschen Vaterlande. Dieser Pflicht hat auch die letzte Gemeinde zu dienen.

moralischen Fähigkeiten in unserem Volke der allergrößte Wert

Besuchsordnung der

Eintrittspreis an allen

Staatlichen Museen.

Besuchstagen 10 Rpf.

Für Teilnehmer angemeldeter Führungen, für Schüler, für Angehörige eines vom IJ d ü ĩ

ö e ge Jugendbundführer des Deutschen Reiches anerkannten igen dunner, für Angehörige der Reichswehr, der SA, SS usw. wird das Eintrittsgeld an allen Tagen auf 5 Rpf de,, . der Besuch der Museen in geschlossenen Gruppen unter einem mit Ausweis versehenen Führer stattfindet.

Semesterkarte 5 RM, für Studierende und Schüler 2 RM.

Die Verkaufsstelle der Gipsformerei (Altes Museum, Lustgarten, Eingang von der Domseite oder vom Kupfergrabem) ist werktäglich

von 9— 15 Uhr geöffnet. Anfragen und Bestellungen auch schriftlich.

Die Museen sind geschlossen: Neujahr, Karfreitag, Himmelfahrt, Bußtag und an den ersten Tagen der hohen Feste.

Museen auf der Spreeinsel. Eingänge: Altes Museum (Lustgarten Neues Museum (Museumsstraße), Pergamonbrücke .

Kaiser⸗Friedrich⸗Museum (Monbijou⸗Straße) Altes Museum. Lustgarten. Griechische und romische Kunst

Neues Museum. Museumsstraße. Griechische und römische Kunst, Islamische

Pergamon⸗Museunm. Pergamonaltar, Kleinasigtische Ausgrabungen Deutsches Museum. Deutsche Gemälde und Bildwerke des Mittel⸗

Aegypten, Kupferstichkabinett Neubau. Kupfergraben. Vorderasiatisches Museum, Abteilung

alters und der Neuzeit bis 1800

Kaiser⸗Friedrich⸗Museum. Monbijoustraße. Frühchristliche

byzantinische Kunst, italienische, spanische und französische Bildwerke, italienische, niederländische, spanische, französische, englische Gemälde,

Ausstellung des Münzkabinetts

Zeughaus, Unter den Linden. Waffen des Mittelalters und der Neuzeit,

Sammlungen zur Geschichte des deutschen Heeres, Ruhmeshalle Schloßmuseum. Stadtschloß. Schloßfreiheit. Kunstgewerbliche Sammlungen

Museum für Bölterkunde. Stresemannstraße 110

Museum für Vor⸗ und Frühgeschichte und Ostasiatische Kunst⸗

sammlung. Prinz⸗Albrecht⸗Straße 7 Museum für deutsche Boltskunde. Schloß Bellevue

Staatliche Kunstbibliothet, Prinz-Albrecht⸗Straße 7 Kostüm bibliot het, Prinz⸗Albrecht⸗Straße 7

Historische Festräume,

Diens⸗ tag

Sonn⸗ abend

Don⸗ ners⸗ tag

Sonn⸗ tag

Montag Mit

wo

Freitag

und

9-15 9 = 18 geschl, 16 9 - 1 - 13 9- 18 9-15 9- ls 9—- 5 9- i 9-16 9-16 9-15

Für die Führung durch die geschlossesten Räume ist eines Zusatzkarte im Betrage des Eintrlttsgelbes zu lösen.

geschl.

Wegen Umzuges nach dem Schloß Bellevue geschlossen. Bis auf weiteres beschränkt zugänglich. Frei.

9 = 15 g= 15 9 - 185 9-15 9-15

.

Getreide⸗ und Mehlvorräte in zweiter Hand Ultimo August sowie Vermahlung von Brotgetreide im August 1934.

„„Durch das Statistische Reichsamt werden zu Ultimo August Mühlen und Lagerhäusern ermittelt:

1934 folgende Getreide⸗ und Mehlvorräte der zweiten Hand in

. Getreide und Mehl in 1000 t

Inländischer und ausländischer Herkunft verzollt

Ausländischer Herkunft, unverzollt

August 1934 (August 1933)

Juli 1934 Juni 1934 August 1934 Juli 1934 Juni 1934

Beizen. ö Noggen . ö zafer. ö Herst .. Weizenbackmehl stoggenbackmehl

1402,9 877 41,2 135,9 102, 81,8

(öl, 8) õbb, 6) (42,6) (167,9) 109, 2; (67,5)

Die Getreidevorräte der zweiten Hand sind im August aus

1 ͤ ef gn worden. Der igen ent⸗

ö. dat Weizen mit ist, bei Roggen mit A auf, die agerhäuser. n Weizen lagerten in der zweiten Hand 14035 000 (im Vor⸗ monat 1 145 006) t, davon in den Mühlen 49 G6) vH. Die Vor⸗ täte an Roggen erhöhten sich auf 878 009 (e18 900) t, von denen ich 53 (677 vH in den Mühlen befanden. Die Haferbestände böten sich auf 41 900 (2 060) t. Die, Gerstenvorräte wiesen 6 wie schon im Vormonat einen beträchtlichen Zuwachs auf. ie erhöhten sich von 79 000 auf 1836 0600 t. Während die Vor⸗ räte an meg von 112 060 auf 102 0900 t zurückgingen, erhöhten sich die Roggenmehlvorräte von 68 000 auf 82 000 t.

1198, 22,9 729, 36,5 31, 1182 67,

Die vorgenanten Zahlen umfassen wieder ungefähr 95 vH aller in Mühlen und Lagerhäusern befindlichen Getreide⸗ und Mehl⸗ vorräte. Die bei Mischfutterfabriken und anderen industriellen Verbrauchern (Mälzereien, Getreidekaffeefabriken, Nährmittel⸗ werken ufw. lagernden Getreidemengen sowie die rollenden und schwimmenden Mengen und die Mehlvorräte der Bäcker sind in den Ergebnissen nicht enthalten. Die Vergrbeitung von Brot⸗ etreide war im August höher als im Vormonat. In den Mühlen mit mehr als 3 t 2 wurden 352 000 329 000) t Weizen und 334 000 (292 000 t Roggen verarbeitet.

iervon waren 800 t Weizen und 30 000 (23 006 t Roggen für

Futterzwecke bestimmt.

1934

Berliner Börsenbericht vom 19. September. Ruhiges Geschäft Laura und Polyphon unter Abgabedruck.

Nach den letzten lebhaften Tagen ist im Berliner Börsen-

per gehr wieder eine Beruhigung eingetreten. Immer war die Tendenz anfangs nicht unfreundlich, da besonders aus dem Ruhr⸗ gebiet ein günstiger Monatsbericht erwartet wird, und auch sonst derschiedene günstige Nachrichten aus der Wirischaft vorlagen. Jedoch hielten sich die Privatkundschaft und auch die Kulisse vom Geschäft stark zurück, und die eingetretenen Kursbesserungen waren nur vom geringen Ausmaß. Beeinflußt von dem starken Rück— gang der Polyphon⸗ und Lauraaktie ging die Kulisse im Verlauf mit Glattstellungen vor, so daß eine schwächere Grundstimmung auftrat, die bis gegen Schluß des Verkehrs anhielt. ; Am Montaumarkt waren besonders Laurg angeboten (minus 313, sonst kam noch Ware in Rheinischen Braunkohlen heraus minus 111). Dagegen zeigte sich Nachfrage für Mannesmann plus 141) und für Klöckner splus R). Unter Chemischen Werten hamen etwas mehr Umsätze in Chemische Heyden zustande (plus I). Am Elektromarkt fielen wiederum Licht und Kraft durch festere Haltung auf (plus 1), dagegen gingen Siemens und A. E. G. etwas zurück. Von der Kulisse wurden Bemberg (minus 27 und Aku minus 131), nach kurzer Erholung wieder abgegeben. Bei Polyphon (minus 2) wirkte die Erklärung, daß an die Aufnahme eines neuen Produktionszweiges nicht gedacht sei, ernüchternd. Unter Schiffahrtswerten fanden die bisher vernachlässigten Ham— burg⸗Süd Interesse (plus 2. Sonst lagen noch fest Verkehrs⸗ wesen splus 11) und Aschaffenburger Zellstoff (plus 3. Angebot zeigte sich erneut in Reichsbank (minus 1135.

Auch am Kassamarkt ist das Geschäft bei uneinheitlicher Ten⸗ denz ruhiger geworden, während dagegen der Rentenmarkt im Zu⸗ sammenhang mit dem bevorstehenden Coupontermin mehr Auf⸗ merksamkeit findet. Besonders fest lagen Stadtanleihe und Liqui— dationspfandbriefe, aber auch sonst war die Tendenz mit Aus— nahme in Dollarbonds allgemein fest. Tagesgeld war mit 4 bis 45is unverändert. Die Nachfrage hält jedoch in Hinblick auf die Erntefinanzierung unvermindert an. .

Am internationalen Devisenmarkt ergaben sich keine nennens⸗ werte Veränderungen. Dollar und Pfund lagen unverändert. Die Mark bleibt im Ausland weiterhin fest. .

Beschlüsse der Interparlamentarischen Handelskonferenz.

. Interparlamentarische Handelskonferenz faßte am Montag in ihren Untergugschüssen zwei Entschließungen, die sich mit den Mitteln zur Behebung der landwirtschaftlichen Krise bzw. mit der ährungs frage befassen. In der landwirtschaftlichen Entschließung heißt es, die Erhöhung der Kaufkraft des Bauernstandes könne nur auf internationalem Wege erfolgen. Dazu werden empfohlen: rationelle Beschränkung der Mechanisierung der landwirtschaftlichen Erzeugung, Einschränkung der Anbaufläche, Organisierung eines billigen landwirtschaftlichen Kredits mit staatlicher Beihilfe und Schaffung eines internationalen landpirtschaftlichen Kredit⸗ instituts, weiter die Bauernentschuldung, Ermäßigung der auf der 5 lastenden Steuern und Abgaben, Erhaltung der 33 6j itht nden T nn Cao] fab sibne nn has eka abt hien und Der Währungsausschuß der Konferenz faßte seine, Ent⸗ schließung auf Grund eines Berichtes des ehemaligen französischen Finanzministers Paul Reynauld. Die Entschließung besagt, daß die Stabilisierung der Währungen auf der Goldgrundlage einen entscheidenden Faktor für die Rückkehr des Vertrauens und für die Lösung der Weltwirtschaftskrise darstelle.

Mitteilung des Reichsbundes der Metallwaren⸗Induftrie.

Die Ausfuhrstelle des Reichsbundes der Deutschen Metall⸗ waren⸗Industrie teilt mit: Die Bewirtschaftung der zur französischen Zolltarif⸗Nr. 579 bis J gehörenden „Waren aus Aluminium oder mit Aluminium belegt, andere nicht besonders genannte Gegenstände“, erfolgt ab 1. Sktober 1934 in Deutschland. Die Ausfuhrstelle des Reichs⸗ bundes der Deutschen Metallwaren⸗Industrie e. V. ist von diefem Zeitpunkt ab mit der Durchführung der Kontingentsverteilung beauftrggt. Es ist nicht ohne weiteres festzustellen, welche Waren fe Position 579 bis J gehören. Aus diesem Grunde wird nach⸗ tehend die vollständige Fassung der Position 579 bis veröffent⸗ licht, um den in Betracht kommenden Firmen zunächst einen ge⸗ wissen Anhalt zu geben. 579 bis. Waren aus Alumnium oder mit Aluminium be⸗ legt, einschließlich der Aluminiumbronze mit mehr als 20 v5 Aluminium: A. Tafelgerät (orfevrerie de Lable) Gegenstände 6 Wohnungseinrichtung, Toiletteartikel, Ziergegenstände usw., afelgeschirr und Tischbestecke, B. Küchengeschirr, C., Kabel und zusammengedrehte Drähte, nicht isoliert, auch in Verbindung mit eringer verzolltem Metall, B. rohe gegossene, gepreßte oder ge⸗ r e Gegenstände, Maschinenteile in rohem Zustand oder nur roh vorgearbeitet und andere Gegenstände in gleichem Zu⸗ stand, E. Maschinen⸗ oder andere Teile aus Blech, nur gehämmert oder getrieben (repoussées ou emboutie), F. Reservoire, Be⸗ hälter, Fuderfässer, Bottiche mit einem Raumgehalte von über 10 hl, und deren Einzelteile, G. Reservoire, Fuderfässer, Bottiche, Ressel sowie deren Einzelteile und Träger, mit Ausnahme der im vorftehenden Absatz F enthaltenen Waren, H. Hochofengrma⸗ turen, Windformen, Kästen für Windformen, Schlackenformen sowie Kästen für Schlackenformen, Heißwindschieber, Schieber⸗ ringe, J. andere (nicht besonders genannte) Gegenstände. Die—⸗ jenigen Firmen, die bisher nachweisbar Waren nach Frankreich exportiert haben, die in . nach der Nr. 579 bis J verzollt worden sind, wollen sich unverzüglich mit der Ausfuhrstelle in Verbindung setzen und gleichzeitig folgende Angaben übermitteln: L. Genaue Beschreibung der expörtierten Erzeugnisse. 2. Genaue Angaben über die Reingewichte der im Jahre 1932 exportierten Erzeugnisse. Bei solchen Waren, bei denen die wirtschaftlichen BVerhältnisse oder die Beteiligung der deutschen Firmen an der Ausfuhr nach Frankreich in der letzten Zeit sich gegenüber dem Jahre 1932 wesentlich geändert haben, wird dieser Aenderung gegebenenfalls durch Berxücksichtiging der Ausfuhr in der spä⸗ teren Zeit (nach 1932) Rechnung getragen. In solchen Fällen sind die in Betracht kommenden Firmen verpflichtet, gengue An⸗ gaben über die Reingewichte der 1933 und gegebenenfalls 1934 exportierten Erzeugnisse zu machen.

Die Ausfuhrstelle behält sich vor, im Einzelfall dazü Stellung zu nehmen. Die Meldungen müssen bis spätestens 22. September 1934 bei der Ausfuhrstelle vorliegen, da sonst keine Gewähr mehr besteht,

daß die Mel⸗ dungen bei der Verteilung des Kontingentes noch Berücksichti⸗

gung finden können.