* X
RNeichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 229 vom 1. Oktober 1934. S. 2
a) Verpflichtungen Aearerteilt in
offene Schulden,
eigene Akzepte,
in tatsächlicher ausländischer Währung,
eröffnete und noch nicht abgedeckte Rembourse,
— Verpflichtungen aus verkauften, aber vom Verkäufer
*
noch nicht in Rechnung gestellten Waren,
Fer. 2 ᷓ 2 Soweit die in 51
* ö b) Verpflichtungen in Verrechnungsmark, unterteilt nach den W verschiedenen Ländern.
§ 4.
genannten Unternehmungen allgemeine
oder Einzeldevisengenehmigungen gehabt haben oder genehmi⸗ aeg ef, , Zahlungen haben leisten dürfen (Richtlinien für ö. Devssenbewirtschaftiing vom 23. 5. 19332 Ziffer III 3. 4 5— mn 28, RGBl. 1932 1 S. 317— 346), ist dies auf Fragebogen 1
anzumelden.
§5.
Sämtliche Fragebogen werden in dreifacher Ausfertigung
nebst Erläuterungsbogen
wachungsstelle für Tabak zugesandt.
den Unternehmungen von der Ueber⸗ Zwei der Fragebogen sind
der Ueberwachungsstelle für Tabak unverzüglich. spätestens bis zum 15. Oktober 1934, ausgefüllt zurückzusenden.
Soweit Fragebogen
den unter diese Anordnung fallenden
—; . ; n Unternehmungen nicht bis zum 5. Oktober 1934 zugesandt sin — sind sie ., Unternehmungen bei der Ueberwachungsstelle für Tabak, Bremen, Langenstraße 141.145, anzufordern.
§86.
ie Frageb i llständi richti szufüllen.
Die Fragebogen sind vollständig und richtig ausz . Die Rich of err muß durch Bücher oder sonstige Unterlagen nach⸗ weisbar sein und durch xrechtsverbindliche Unterschrift auf. den
Fragebogen bestätigt w Fall auf dem vorgeschrie
erden. Fehlmeldungen sind auf jeden benen Fragebogen zu erstatten.
87.
i ꝛ die
Nicht unter diese Anordnung fallen Unternehmungen e ausschif lig Zigarren oder Zigarren und aus den Abfällen dieser Zigarren Rauchtabak herstellen und am 15. August 1934 nicht
mehr als 19 Arbeiter be
schäftigten. 53668
iderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die n . 96 38 10, 12—· 15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (RGBl. J S. 816).
§ 9.
Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung
im Deutschen Reichsanze
iger in Kraft.
Bremen, den 29. September 1934. Der Reichsbeauftragte für die Ueberwachungsstelle für Tabak, Bremen.
Bernhard.
Anordnung Nr. 14
des Reichsbeauftragten für
die Ueberwachungsstelle für
Kautschuk und Aspbest. Vom 1. Oktober 1934.
Auf Grund der Vexordnung über den Warenverkehr vom 4. ö 1934 (RGBl. I. S. 816 ff) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom JT. September 1 mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
. gegen die Anordnungen des Reichs⸗ beauftragten Nr. 1 vom 1. Juni 1934 Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 126), Nr. 9 vom 17. Juli 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 164) und Nr. 12 vom 15. August 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 189) fallen unter die Straf⸗
vorschriften der 85 106, 12 —15 der Verordnung
über den
Warenverkehr vom 4. September 1934 (RGBl. 1 S. 816).
Die Anordnung
kr. 7 vom 29. Juni 1934 (Deutscher
Reichsanzeiger Nr. 149) wird außer Kraft gesetzt. Diese Anordnung tritt mit dem Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 1. Oktober 1934. Der Reichsbeauftragte für Kautschuk und Aspest. Erich Hammesfahr.
Anordnung Nr. 15 des Reichsbeauftragten für die Ueberwachungsstelle für
Kautschuk und Asbest.
(Erhebungen bei Verarbeitern von Kautschuk.)
Vom 1. Oktober 1934.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (RGBl. I. S. 816 ff) in Verbindung mit der Verordnung über die , von Ueberwachungs⸗
t
stellen vom 4. September 1934 (De
scher Neichsanzeiger
Ar, 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
§8 4
Bei Verarbeitern von Kautschuk einschl. Gummimilch, Gutta⸗ percha. Balata, deren Abfällen, Regenerat und Altgummi werden
folgende Erhebungen du a) Lagerbestände b) Abnahmeverp
e) Zahlungsverpflichtungen
Lieferanten, d) Forderungen
Alle in § 1 bezeich: bis zum 5. jedes Monats
rchgeführt:
flichtungen, ö . gegenüber ausländischen gegenüber dem Auslande.
3 teten Verarbeiter haben bis auf weiteres nachstehende Meldungen nach dem Stande
vom letzten Tage des abgelaufenen Monats auf den hierfür vor— gesehenen Fragebogen zu machen. q a) Bestandserhebung: Das vorhandene Lager, die Verar—
beitung bzw.
Abgänge sowie Zugänge, sind auf den
Fragebogen S5 und A/ zu melden.
b) Abnahmeverp feranten sind
flichtungen gegenüber ausländischen Lie⸗ auf Fragebogen J /6, J/7 und IsF a, gegen⸗
über inländischen Lieferanten auf Js7 und JM a zu
melden.
c) u. d) Zahlungs verpflichtungen
sowie Forderungen gegen⸗
über dem Auslande sind auf Fragebogen I/8 zu melden.
8 3.
Sämtliche Fragebogen werden in dreifacher Ausfertigung gusgegeben, wovon zwei Exemplare ausgefüllt der Ueberwachungs⸗
stelle zurückzugeben sind.
Die dritte für den Meldepflichtigen be⸗
stimmte Ausfertigung ist gleichlautend ausgefüllt für den Zweck
einer Nachprüfung aufz
ubewahren.
Soweit Vordrucke nicht zugefandt werden, sind sie bei der Ueberwachungsstelle anzufordern.
Die Richtigkeit der Unterlagen nachweisbar schriften auf den Frage
Angaben muß durch Bücher und sonstige sein und durch rechtsverbindliche Unter⸗ bogen bestätig werden.
Fehlmeldung ist auf jeden Fall auf den vorgeschriebenen Fragebogen zu erstatten. ;
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der SF 16, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (RGBl. 1 S. 816).
§5.
Diese Anordnung tritt mit dem Tage nach der Veröffent⸗
lichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. § 6.
Mit dem Inkrafttreten dieser Anoydnung tritt die Anord= nung Nr. 4 5 12. Juni 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 134) außer Kraft.
Berlin, den 1. Oktober 1934.
Der Reichsbeguftragte für Kautschuk und Aspest.
Erich Hammesfahr.
Anordnung Nr. 16
des Reichsbeauftragten für die Ueberwachungsstelle für Kautschuk und Asbest. (Erhebungen bei Importeuren und ö Händlern von Kautschul)
Vom 1. Oltober 1934. Auf Grund der Vexordnung über den Warenverkehr
vom 4. September 1934 (RGGBl. J. S. 816 ff) in Verbindungœ
mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ tellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Ur, 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
§1.
Bei Importeuren und Händlern von dee g g, einschl. Gummimilch, Guttapercha, Balata sowie deren Abfällen werden folgende i n, . durchgeführt:
a) Lagerbestände, b) Abnahmeverpflichtungen, . c) . gegenüber ieferanten, d) Forderungen gegenüber dem Auslande.
85 7 Die im § 1 bezeichneten Personen und Firmen haben bis auf weiteres bis zum 5. jeden Monats nach dem Stande vom letzten Tage des abgelaufenen Monats auf den hierfür vorge⸗
, Fragebogen nachfolgende Meldungen zu machen: .
a) Bestandserhebungen: Das vorhandene Lager, Abgänge bzw. Zugänge sind auf . en Isß, getrennt nach Sorten, iu melden. In der Meldung ist zu erwähnen, ob die oben bezeichneten Rohstoffe
1, für eigene Rechnung lagern, 2. für fremde Rechnung lagern (unter Angabe der fremden Eigentümer. ö. ö
b) Abnahmeverpflichtungen gegenüber ausländischen Lieferanten sind auf den Fragebogen / 6, J/7 und Ma gegenüber inländischen Lieferanten außerdem auf Is/ und (7a zu melden, Abnahmeverpflichtungen aus Transitgeschäften sind hiervon ausgenommen.
c) u. c Zahlungsvvwerpflichtungen sowie Forderungen ge en⸗ über dem Auslande, mit Ausnahme von Tranfitgef äf⸗ ten, sind auf Fragebogen I/ s zu melden.
8 3.
Sämtliche Fragebogen werden in dreifacher Ausfertigung ausgegeben, wovon zwei Exemplare ausgefüllt der Ueberwachungs⸗ telle zurückzugeben sind. Die dritte für den Meldepflichtigen be⸗ timmte Ausfertigung ist gleichlautend ausgefüllt für den Zweck einer Nachprüfung aufzubewahren. ;
Soweit Vordrucke nicht zugesandt werden, sind sie bei der
Ueberwachungsstelle anzufordern. ͤ ;
Die Richtigkeit der Angaben muß durch Bücher und sonstige
Unterlagen . sein und durch rechtsverbindliche Unter⸗
schriften auf den Fragebogen bestätigt werden. ;
Fehlmeldung ist auf jeden Fall auf den vorgeschriebenen
Fragebogen zu erstatten. 8
uwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafborschriften der s§ 16, 12 — 15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (RGBI. 1 S. 816).
§5. Diese Anordnung tritt mit dem Tage nach der Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
§6. Mit dem Inkrafttreten dieser Anordnung tritt die Anordnung Nr. 65 vom 22. Juni 1954 (Deutscher Relchsanzeiger Nr. 143 außer Kraft. Berlin, den 1. Oktober 1934.
Der Reichsbeauftragte für Kautschuk und Asbest. Erich Hammesfahr.
Unordnung Nr. 17 des Reichsbeauftragten für die neberwachungsstelle für Kautschuk und Asbest. (Erhebungen über Altgummi.) Vom 1. Oltober 1934.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (RGBl. J S. 816 ff) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
§1. Bei Importeuren und Händlern folgende Erhebungen durchgeführt: a) Geschäftsanmeldung, b) Lagerbestand, ) Abnahmeverpflichtüngen aus dem Auslande, c) Ablieferungsverpflichtungen nach dem Inlande, e) Zahlungsverpflichtungen? gegenüber ausländischen Liefe⸗ ranten. § 2.
Die im 3 1 bezeichneten Firmen oder Personen, die in den Monaten Juli bis September 1954 in Altgummi insgesamt mehr als 2000, — RM umgesetzt haben Eigentümer von Altgummibeständen von insgesamt mehr als 5000 kg sind, sind verpflichtet, ihr Geschäft bei der
Uberwachungsstelle für Kautschuk und Asbest, Berlin W 50, Augsburger Str. 38,
von Altgummi werden
unter Verwendung des Vordrucks AsFt bis zum 5. Oktober 1934
anzumelden. 85. Sämtliche nach 5 2 meldepflichtigen Firmen oder Personen ehen bis auf weiteres bis zum 5. jedes Monats die nach⸗ tehenden Meldungen auf den hierfür vorgesehenen Fragebogen nach dem Stande vom letzten Tage des abgelaufenen Monats zu erstatten: ; a) die am Stichtage vorhandenen Vorräte an
Altgummi, getrennt nach Sorten, auf den Fragbogen Ai,
ausländischen
oder die am 30. September
—
b) Abnahmeverpflichtungen aus Altgummi gegenüber au ländischen Lieferanten, soweit sie am Sti tage bestand h. auf Fragebogen Ass bzw. Af6, en ) Ablieferungsberpflichtungen an Altgummi gegenüber
ländischen Abnehmern auf Fragebogen A/ 8, ö
d) Zahlungsverpflichtungen für Altgummi gegenüber aus
ländischen Gläubigern auf Fragebogen Asö. ;
ͤ § 4.
Sämtliche Fragebogen werden in dreifacher Ausfertigun ausgegeben, wovon zwei Exemplare ausge üllt der Ueberwachung! stelle zurückzu eben sind. Die dritte, für den Meldepflichtige bestimmte Ausfertigung ist gleichlautend ausgefüllt für den gur einer Nachprüfung aufzubewahren. ö.
Soweit Vordrucke nicht zugesandt werden, sind sie bei der Ueberwachungsstelle anzufordern.
Die Richtigkeit der Angaben muß durch Bücher und sonstige Unterlagen nachweisbar sein und durch rechtsverbindliche Unter schriften a den Fragebogen bestätigt werden.
Fehlmeldung ist auf jeden Fall auf den vorgeschriebenen Fragebogen zu erstatten.
§5.
Die im 5 1 bezeichneten Firmen und Personen haben vo 2 Oktober 19554 ab ihre Einkäufe und Verkäufe ö. Rahn einer ordnungsmäßigen kaufmännischen Buchführung in zeitlicher Reihenfolge schriftlich aufzuzeichnen. Diese Eintragungen müssen mindestens enthalten: = Ort und Tag des Geschäftsabschlusses, Ort und Tag der Warenlieferung, Gewicht, 6 Bezeichnung der Art der Ware, reis, Namen und Anschriften der Verkäufer und Abnehmer. Die Eintragungen müssen, soweit nicht Einkaufsrechnungen bzb. Abdrucke von Verkaufsrechnungen vorhanden sind, durch KRauf⸗ scheine belegt sein, die vom Käufer und vom Verkäufer unter, schrieben sins und sämtliche oben erwähnten Einzelheiten enthalten.
§6. J gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der S§ 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (RGBl. 18. 816).
§ 7. Die Anordnung tritt mit dem Tage nach ihrer Veröffent—= lichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
88.
Mit dem Inkrafttreten dieser Anordnung tritt die Anond— nung Nr. S vom 5. Juli 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr löh außer Kraft.
Berlin, den 1. Oktober 1934.
Der Reichsbeguftragte für Kautschuk und Aspbest.
Erich Hammes fahr.
Ziehung der Auslosungsrechte der Ablösungsanleihe des Hamburgischen Staates.
Die Ziehung der Auslosungsrechte der Ablöfungsanleihe des Hamburgischen Staates für das Jahr 1934 findet am Montag, dem 82. Oktober 1934, 9 Uhr, öffentlich in dem Dienstgebäude, Gänsemarkt 36, siatt.
Hamburg, den 27. September 1934.
Hamburgische Finanzverwaltung.
*
Preußen. Preußisches Justizministerium.
Infolge Erreichung der Altersgrenze treten zum 1. Oktober 1934 in den Ruhestand: OberlandesgerichtzR präsident Minde in Königsberg i. Pr., die Senats prãsi⸗ denten Ehm und Dr. Wex bei dem Kammergericht, Land— gerichtspräsident Dr. Claren in Limburg a. d. Lahn, die Oberstaatsanwälte Rohrlack bei der Amtsanwaltschaft Berlin, Dr. Do mmes in Göttingen.
Versetzt sind die Landgerichtspräsidenten: Kalweit in Tilsit nach Lyck, Szelin ki in Lyck nach Halberstadt, die Oberstaatsanwälte hn *g von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Naumburg a. S. an die Staatzan— waltschgft bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf, Fortlage in Tilsit an die Staatsanwaltschaft bei dent Bberlandes— 6 Naumburg a. S, Lategahn in Frankfurt a. O. ah
e Amtsanwaltschaft Berlin.
Betanntmachung.
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommunisti= schen Vermögens vom 25. Mai 1933 (RGBl. I S. 298) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volls- und Haag nn nen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGB.
479) werden die dem Freien Wassersportverein e. V. in Vallendar, Landkreis Koblenz, gehörenden, im Grundbuche von Vallendar Bd. 25 Art. 1218 verzeichneten Grundstück, Gemarkung Vallendar, Flur 23, Parzellen 150, 269 / 151 und 270/151 hiermit für den Preußischen Staat eingezogen.
Koblenz, den 26. September 1934.
Der Regierungspräsident. J. Vi: von Kirchbach.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung staats- und volks feindlichen Vermögens vom 14. Juli 15.35 (Ml. S. 479) in Verbindung mit 5 1 des Ge etzes über die Ein, ziehung kommunistischen Vermögens vom 285. Mai 1h33 (RGBl. 1 S. 293) wird hiermit die entschädigungslose Ein⸗ ziehung der nachfolgenden bei der Verbrauchergenossenschaft ; G:m. b, H. in AÄschersleben geführten Konten zugunsten des Landes Preußen angeordnet:
NRegierungs bezirt Magdeburg.
Ortsverein der SPD., Hedersleben .. RM Reichsbanner Egeln. ......
Reichsbanner Nachterstedt ..... Reichsbanner Pr. Börnecke. .... Reichsbanner Schadeleben ... Freie Volksbühne, Pr. Börnecke. ö . Gesangsverein „Frohsinn“, Pr. Bör⸗ necke .
1 8 1 1 2 1 2 2 2.
n 2 8
2
Anlage befindet sich in . am . . ern, von denen der eine für Die dazu
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. E29 vom 1. Oktober 1934. S. 3
Vergnügungskasse der Bergarb. Aschersleben Gesangsverein‚Maiengrußé, Bleckendorf Frauenchor „Harmonien, Pr. Börnecke Arbeiter Turnverein, Pr. Börnecke. Reichsbanner Jugend, Gatersleben. Kraftsportverein „Adler“, Westeregeln Freie Turnerschaft, Aschersleben .. Sportverein Wacker“, Westeregeln. Carl Bornkessel (SPD.), Hedersleben Bergarbeiter⸗Verein Schneidlingen. Ziegenzuchtverein Gatersleben ... Bergmannsverein „Glückauf, Kochsted
v .
Regierungsbezirk Merseburg.
Sozialistische Arbeiter⸗Jugend, Hettstedt ..
Reichsbanner Kappel, Hettstedt ......
6 Reichsbanner Kappel, Hettstedt ......
Männer Gesangverein, Walbeck. .....
Na Arbeiter Turnverein (Alb. Sommer) Belleb
Vollschnt, Hettste dt... Volkswohl Verein, Augsdorf ....
Schießklub, Walbeck. . ......
BVergmann⸗ Schützenverein, Augsdorf
Vereinigte Männerchöre, Hettstedt. .
Vereinigte Männerchöre, Hettstedt. .
1400 Männer⸗Turnverein, Augsdorf ...
ssh Reichsbanner Jugend, Hettstedt ..
RM
7”
79 1214
8 48
12 7 12 7”
3000 Arbeiter Gesangverein, Ermsleben zYiöß Frei Sportvereinigung, Gerbstedt.
1 8 6 1 . 1 1 1 1
RM 1331,14
RM 277, 79
Die Einziehung wird mit dem Tage der Veröffentlichung dieser Verfügung im Reichs- und Staatsanzeiger wirksam.
Magdeburg, den 22. September 1934. Der Regierungspräsident. J. V.:: Berthold.
Bekanntmachung.
Auf Grund des z 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Ein— geh ß kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. 1 S. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗
14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479) und der Preußischen Aus⸗
/
führungsverordnung vom 31. Mai 1933 (68. S. 20) ziehe
ich das im Grundbuche von Bad Dürrenberg (Keuschberg), Kreis Merseburg, Band 9, Bl. Nr. 259 eingetragene Grund⸗
stück Leipziger Str. 20 (bisheriger Eigentümer Konsumverein
zu Merseburg, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zugunsten des Preußischen Staates mil sämt⸗ lichem Zubehör ein.
Dies mache ich hiermit an Stelle einer Zustellung amtlich bekannt.
Merseburg, den 28. September 1934.
Der Regierungspräsident. J. V.: Götte.
——— Ver Eerhrswesen.
Noch keine Anwendung der Reichs⸗Straßenverkehrsordnung.
Am Montag, den 1. Oktober, tritt bekanntlich die Reich 8⸗ hat Reichsinnenminister Dr. Frick die Polizeibehörden du rch Funn k⸗ spruch angewiesen, bis zur Veröffentlichung der Ausführungsve v⸗ ordnung zur Reichsstraßenverkehrsordnung nach den bisherigen
straßenverkehrsordnung in Kraft. Wie das Ndz. erfährt, Bestimmungen zu verfahren.
Neue Farben bei Rohrpostlarten und Rohrpostbrie fum schlägen.
Die Rohrpostkarten mit einem Wertzeichen zu 55 Rpf. wer⸗
den künftig aus rötlich getöntem, die Rohrpostbriefum schläge au S Das Wertzeichen und der sonmstige Am f⸗ Vor der Au s⸗ gabe der Karten und Umschläge werden zunächst die alten Bestã n de
rotem Papier hergestellt. druck werden in leuchtend roter Farbe gedruckt.
aufgebraucht.
Gebührenermähigung im Fernsprechvert ehr mit
Großbritannien und Irland.
Die Gebühren für Gespräche Wwischen Deutschland und Groß⸗
britannien sowie dem Freistaat Frland waren im e 311 it de rr
den Gebühren anderer Verkehrsbeziehungen zu hoch.
Ziel der Herabsetzung der Gebühren wurde seit Jahren mit den Verwaltungen der beteiligten Länder, Großbritanniens, Belgiens und der Niederlande, ver andelt. Ende Juni d. J. konnte eine Einigung erreicht werden. Mit Wirkung bom J. Sktober werden nunmehr die Gebühren im deutsch⸗britischen und deutfch irlän— dischen 3 um Beträge herabgesetzt, die je nach der Entfernung der Sprechorte von der deut , oder deutsch⸗ niederländischen Grenze zwischen 1,10 RM un 3,50 RM für ein
gewöhnliches ö nr. . Es kosten vom 1. Ok⸗
tober ab (die bisherigen Sätze in Klammern) ein Dreiminuten— gespräch zwischen Spndon und Aachen 8,30 (93.80), Berlin 9, 70 11490), Bremen 80 (19.650, Breslau 11,20 (1d, , Dortmund Miö, Chic), Frankfurt (Higin) S5 (iG, sch, Gimbin ten ing 16.10), Hamburg g, 29 (11,20), Hannover 8, 0 (10,50), Köln 8, 20 (80M), Königsberg (Pr.) 18.206 (15,40, Leipzig g, 10 (11,90, München 1020 (1260), Nürnberg v0 (11,900), Oppeln 11,76 (ich JI0), Stuttgart 9,70 (11,90), Trier 8, 7o (¶ 0,50).
Ueber die Gebühren für alle weiteren Verkehrsbeziehungen geben die Fernämter Auskunft.
Die beträchtliche 5 der Gesprächsgebühren im Ver— kehr mit einem für den Wirt ge . so wichtigen Gebiet wie Großbritannien und Irland ist zu be rüßen. Die Gebühren⸗ en n amn, wird dazu beitragen, den deutsch⸗britischen Fernsprech⸗ verkehr weiter zu beleben.
Der Stand des Serin sehens in Deutschland.
grreführendẽ richten — Bisherige Ergebnisse — Regelmäßige Irreführ Pressenachrichten isherige Ergebnisse R gel ö er le r ungengeen fen,
Vorläufig keine besonderen Gebühren — Weitere Pläne
In letzter Zeit sind in der Tages- und Fachpresse wiederholt Nachrichten über das Fernsehen erschienen, die nicht der Wirklich leit entsprechen. Die Ausführungen waren z. T. geeignet, übe r⸗
triebene Hoffnungen zu erwecken und die Oeffentlichkeit irrezut⸗ Die Deutsche Reichspost gibt uns daher im folgende rt , Bild von der En t⸗ vicklung und dem Stand des Fernsehens in Deutschla md, wobe iĩ auf die Pläne eingeht, die für die Weiteren twicklumn g
führen. ein den wirklichen Verhältniffen ent
sie au während der nächsten Jahre vorliegen.
Die Leitung der technischen Entwicklung des Fernsehens und der Betrieb der 346 liegt nach wie vor in Händen der
Deutschen Reichspost. Zusammenarbeit mit der weit gefördert, daß heute anlage für einen Fernsehrundfunk zur Verfügung steht.
teht aus zwei . dss Bild und der andere für den Ton i nnn, ist. gehörenden Antennen sind auf der Spitze des Funkturnt s. ange⸗ bracht. Die Geräte zur Modulation dieser beiden Sender sin d Un einem benachbarten Haus in der e nir e ; au fgestell t. Regelmäßige , , ,, von Tonfilmen werden seit einiger Zeit täglich vormittags, nachmittags und abends durchgeführt. Sie dienen im wesentlichen dazu, der Fernseh⸗ industrie und auch den amtlichen Stellen Gelegenheit 31 geben, Fernsehempfan er wraktisch zu erproben und Versuche über Emp⸗ un nnr f Reichweite usw. durchzuführen. Die Industri e
Sie hat während der letzen Jahre in enge , diese neue Technik so ereits in Berlin eine fertige Sende⸗
Die se Sie be⸗
ist eifrig mit der Entwicklung marltfähiger Empfänger béeschäftigt, ᷓ
und es ist zu erwarten, daß bald mehrere Firmen brauchbare Empfangs apparate zum Verkauf stellen können.
Diese erste Fernsehsendeanlage für Tonfilme in Berlin so ll ine Musteranlage werden. An ihr wird die Deutsche Reichspost rtlaufend Verbesserungen anbringen und alle Versuche aus⸗ sihren, die für die weitere Entwicklung des Fernsehrund fünks er⸗ orderlich sind. Die Deutsche Reichspost hat Vorsorge getroffen, daß die Anlage in kurzer 3 auch einen Abtastgeber erhält, mit dem die Köpfe einzelner Personen wiedergegeben und kleine re
Szenen unmittelbar Übertragen werden. Ferner wird sie Ver⸗
suche anstellen, mit einem fahrbaren Zwischenfilmgeber Freilicht⸗
eien über den Sender zu. geben. Ter Sender halt eine Reichweite von etwa J km im Umkreis, so daß in ganz Groß-Berlin brauchbarer Empfang zu er⸗ eien ist, Auch den auf der letzten Deutschen Funkausstellung bon der Reichs rundfunlgesellschaft gezeigten Fernsehwagen hat die Deutsche Reichspost nach eigenen Angaben bauen lassen.
Für die Vexsorgung ganz Deutschlands mit K ist eine erhebliche Anzahl von Sendeanlagen nötig. iese Zahl nuß gus wirtschaftlichen Gründen möglichst niedrig gehalten wer⸗ zend. z. man muß, durch irgendibel he Mittel sihg ichst große Jeichweiten der einzelnen Sender zu erzielen en c, Da die Reichweite von Ultrakurzwellensendern um so größer ist, je höher die Antenne liegt, wird man im Flachland die Antennen auf sehr ohe Masten setzen und in gebirgigen Gegenden die Sender auf bhen. Bergen aufstellen. Ein geeigneter Berg fürdie Lu fstel kung einer solchen Fern sehanlage scheint in Mitteldeutschland der Hrocken zu se in. Vor⸗ bersuche sind bereits eingeleitet; fallen sie günstig aus, so würde man mit einem Sender auf dem Brocken eine Reichweite von 0 (159 km erzielen, d. h. man könnte die Städte Hannover, Braunschweig, Magdeburg, Kassel, Erfurt usw. von diefent Sen? er aus versorgen.
Die Deutsche Reichspost hat den Bau einer fahrbaren Fer nfehfendeanlage in Auftrag gegeben, die zu nächft während des Sommers 1h35 auf dem Brocken aufgestellt werden soll, und mit deren Hilfe festgestellt werden wird, ob die Vermu⸗
genutzt werden. Fernseh⸗
ernsehsendungen — Beteiligung des Publikum erwünscht ö . — Fenn e nnr
tungen über Reichweite usw. in vollem Umfange zutreffen. Fallen diese Versuche zufriedenstellend aus, so würde auf dem Brocken eine feste Fernsehanlage errichte werden und die fahr⸗ bare Anlage würde frei werden zur Ermittlung weiterer Plätze für die Aufstellung neuer Sender (Schneekoppe, Zugspitze usw.. 3. 3. werden auf dem Brocken Kd . i, acht, um festzustellen, ob das von der Berliner Fernseh⸗
sendeanlage ausgestrahlte Fernsehbild dort einwandfrei empfangen
wird. Gelingt dies, dann könnte der Brochensender durch den , Sender unmittelbar auf drahtlofem Wege moduliert werden.
Die gi hen ng von Fernseh⸗Darbietungen zum Sender be— darf ebenfalls noch einer Reihe von Versuchen. Sie kann auf drahtlosem Wege geschehen mit Hilfe von Ültratur wellensendern mit Richtantennen oder auch auf besonders für rf Zweck ge⸗ bauten Kabeln.
Däe vorhandenen Fernsprechkabel sind für die Uebertragung von Fernsehsendungen nicht verwendbar. In letzter Zeit ist es jedoch der Deutschen Reichspost in Zusammenarbeit mit der Kabelindustrie gelungen, Sonderkabel fur Fernsehzwecke durchzubilden. Ein 5 lches ga n neuartiges Fernsehkabel wird dem näch st in Berlin verlegt werden und soll u. a. dazu dienen, die Berechnungen solcher Kabel durch . Fernsehüber⸗ tragungen nachzuprüfen. Bei günstigem Ergebnis könnte“ man ö ö mit Hilfe von Kabeln auch über größere Entfernun en zu übertragen. Man könnte dann später, ähnlich wie beim Rundfunk, das ernsehen von jedem beliebigen Ort, den Sendern zuführen. Sind einmaß solche Kabel vorhanden, so können sie auch ohne Schwierigkeit für andere technische Zwecke, z. B. zur Verbindung des Fernsehens mit dem Fernsprecher, aus⸗
ernsprechverkehr kommt wegen der hohen Kosten allerdings nur für mr fe ng en h e g! Fälle in Frage. on könnte viel⸗ leicht daran denken, je eine Fernseh⸗Fernsprechverbindung zwischen einzelnen größeren Städten einzurichten.“
Die im Vorstehenden angedeuteten Pläne für die weitere
Entwicklung des Fernsehens in Deutschland stellen ein Programm
dar, das bis zur praktischen Verwirklichung mehrere Jahre in Anspruch nehmen dürfte. Obgleich die Versuche mit recht erheb⸗ lichen Kosten verknüpft sind, wird die Deutsche Reichspost die heiten zur Förderung des Fernsehens mit allen Kräften ördern.
r 2 2 - O 0 0 , Aus der Verwaltung.
1935 auch für Volljährige in der Berufsausbildung Steuerermäßigung.
Die neue Steuerkarte für 1935 wird eine Reihe ö . . für die Lohnsteuerpflichtigen enthalten. Der Mi⸗ nister erklärt, daß die neue Karte bereits die Vorschriften des neuen Einkommensteuergesetzes berücksichtige, das hinsichtlich der Lohnsteuer am 1. Januar 1935 in Kraft treten solle. Im Ent⸗ wurf des neuen Einkommensteuergesetzes sei vorgesehen, daß auf Antrag des Arbeitnehmers auch für volljährige Kinder bis zum Alter von 25 Jahren, die auf seine Kosten für einen . aus⸗ ebildet werden, eine Steuerermäßigung gewährt wird. ie in rage kommenden volljährigen Kinder werden ebenso wie die Ehe⸗
frau und die minderjährigen Kinder von der Gemeindebehörde
auf der Steuerkarte e ,, Während aber bei den letzteren die Eintragung unmittelbar erfolgt, wird die Zahl der zu berück⸗ sichtigenden volljährigen Kinder erst auf besonderen Antrag des Arbeitnehmers von der Gemeindebehörde des Wohnsitzes' des Steuerpflichtigen eingetragen.
1934 hatte die Gemeindebehörde auch die Zahl der Haus⸗ gehilfinnen auf der Steuerkarte einzutragen. In den neuen Durchführungsbestimmun en solle bestimmt werden, daß für 1935 Haus ehilfinnen durch Eintragung eines steuerfreien Betrages vom Finanzamt zu berücksichtigen find.
.Die Farbe der neuen Steuerkarte ist hellorange. Ebenso wie im Vorjahre sei auch für die Steuerkarte 1935 die Frage nach der Religion des Arbeitnehmers ausdrücklich vorgeschrieben, weil die Kirchenbehörden in weitem Umfange auf Grund der
w. . Steuerkarte, die nach Ablauf des t ; Fi und fan dnn chen Vermögens vom h Ablauf des Kalendersahres dein Finanzamt
eingesandt wird, die Kirchensteuer veranlagten. Verschiedentlich sei auch bereits die Kirchensteuer auf Grund der Angaben in der Steuerkarte im Wege des Lohnabzuges einbehalten worden. Durch die Frage nach der Religion solle nicht die innere Ueberzeugung, sondern nur die äußere, rechtliche Zugehörigkeit zu einer Reli— gignsgesellschaft ermittelt werden. Auf Antrag sei den Kirchen⸗ behörden die Möglichkeit zu einer Nachprüfung der Angaben über die Religionszugehörigkeit zu geben. I Da die Steuerkarte 1935 auch der Erhebung der Bürgersteuer diene und der Bürgersteuer 1935 voraussichtlich alle Personen unterlägen, die am Stichtag (I0. Oktober 1934) das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfe die Ausschreibung der Steuerkarten 1935 nur bei Personen unter⸗ bleiben, die am 10. Oktober 1934 noch nicht 18 Jahre alt sind. Steuerkarten seien asso für alle Arbeitnehmer auszuschreiben, die vor dem 11. Oktober 1916 geboren sind. Für ledige, in Kasernenquartieren untergebrachte Angehörige der Truppenteile und Wehrmachtsbehörden sowie der staatlichen Ordnungspolizei sind Steuerkarten für 1935 einstweilen nicht auszuschreiben.
Kunft und Wiffenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.
Dienstag, den 2. Oltober. Staatsoper: Fidelio. Musikalische Leitung: Kleiber, Be⸗ ginn: 26 Uhr. Schauspielhaus: Fau st II. Teil von Goethe. Beginn: 19 Uhr.
Voltswirtschaft und Statiftik.
Die Zunahme des deutschen Volkseinkommens.
Nach den Berechnungen des Statistischen Reichsamts, die soeben in „Wirtschaft und Statistik“ veröffentlicht werden, ist die Ent⸗ wicklung des deutschen Volkseinkommens wieder erfreulich auf⸗ wärts gerichtet. Die Besserung der Wirtschaftslage kann sich in der Einkommensbildung nicht so früh ausprägen wie etwa in Produktion und Beschäftigung, denn das Einkommen folgt erst eine gewisse Zeitspanne nach. Trotzdem ist der Aufschwung auch
hier bereits kräftig zu spüren. Das Jahr 1933 erbrachte — zum
ersten Male nach vier Jahren — wieder eine Zunahme des Volks⸗ einkommens um 1.1 Mrd. Reichsmark. Nicht alle Einkommens⸗
arten waren hieran schon beteiligt, vielmehr ergaben sich bei
einigen, wie den Kapital, Miet- und Pachterträgen sowie den öffentlichen Erwerbseinkünften, noch leichte Rückgänge. Ge⸗ stiegen sind dagegen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Handel und Gewerbe sowie das Arbeitseinkommen. Hätten nicht auch diese sich in der ersten Hälfte des Jahres 1933 noch über⸗ wiegend abwärts bewegt, so wäre die Zunahme im ganzen bereits erheblich größer gewesen. Für 1934 ist mit einer weit stärkeren Steigerung zu rechnen, da der anhaltende Aufschwung von Pro⸗ duktion und Umsatz eine recht günstige Entwicklung, vor allem auch beim Unternehmereinkommen, erwarten läßt. Das Arbeits⸗ einkommen, das in der Jahressumme 1933 nur an annähernd 300 Mill. Reichsmark über die Vorjahreshöhe hinauskam, übertraf allein im 1. Halbjahr 1934 den Stand der gleichen Vorjahrszeit um 1,6 Mrd. Reichsmark.
Zwangsversteigerungen land⸗ und forstwirtschaftlicher GSrundstũücke.
Infolge des erweiterten Vollstreckungsschutzes und durch das Inkrafttreten des Reichserbhofgesetzes hat sich die Zahl der wangsversteigerungen land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke bedeutend verringert. Nach der neuen Veröffentlichung in „Wirtschaft und Statistik“ sind die im 1. Vierteljahr 1934 ein⸗ geleiteten Fälle gegenüber dem 1. Vierteljahr 1933 um 67,4 vH zurückgegangen. Bei den durchgeführten Verfahren hat die An⸗ ahl um 75,8 v5, die Fläche um 66,2 vH abgenommen. Inner⸗ ha der Größenklassen entfällt der größte Rückgang sowohl der Anzahl als güch der Fläche auf die Klasse von 39 Ka! bis unter 50 ha. In den einzelnen Wirtschaftsgebieten hat die Anzahl der durchgeführten der gegenüber dem 1. Vierteljahr 1933 ebenfalls allgemein abgenommen, und zwar besonders in Würt— temberg⸗Hohenzollern (— 93,8 vH), in Ostpreußen (— 87,5 vH) und in Bayern 82.8 v5). In Mecklenburg und Pommern⸗ Grenzmark Posen⸗Westpreußen hat dagegen die Fläche um 189544 vH und 48, vH zugenommen; diese Zunahme entfällt nur guf Grundstücke mit 290 und mehr Hektar. Das finanzielle Ergebnis Rer durchgeführten Zwangsversteigerungen land- und forstwirt⸗ schaftlicher Grundstücke weist für die Berichtszeit einen Ausfall an dinglich gesscherten Forderungen von rund 24,5 vH der Ge— samtbelastung auf; im J. Vierteljahr 1933 betrug dieser Ausfall rund 25,2 96.
Holzeinschlag im deutschen Wald.
Ueber die Ergebnisse der forststatistischen Erhebung in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni 1934 wird im neuen Heft von Wirtschaft und Statistik“ berichtet. Der für diese sonst stille Jahres eit verhältnismäßig starke Holzeinschlag zeigt, wie sich der We beffit insbesondere der Stagtswald und der girße Privat⸗ waldbesitz, dem Bedarf der Wirtschaft in hohem Maße angepaßt hat. er Staatswald zeigt einen Gesamteinschlag von bös fm / ha, der große Privatwaldbesitz von O,. 5 fm ha. Geringer ist der Einschlag bei dem Gemeinde- und beim kleinen Privat⸗ waldbesitz (rd. 95 fm / ha). Der Verkauf liegt ungefähr bei 0-80 vH des Angebots. Der Vorverkauf auf dem Stamm tritt stark zurück gegenüber dem Verkauf in aufbereitetem Zustande, was auf die Jahreszeit und auf die gefestigte Holzmarktlage zu⸗ rückzuführen ist.
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