1934 / 230 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Oct 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Nr. Ss0 vom 2. Oktober 1934. S. 4

Aktuelle Außenhandels fragen.

Aus einem Bericht der DD⸗Bank zur Wirtschaftslage.

In ihrem neuesten Bericht Zur Wirtschaftslage“ befaßt sich die Deutsche Bank und Disconto⸗Gesellschaft insbesondere mit einer Reihe von den deutschen Außenhandel betreffenden Fragen und mit den hierzu erlassenen Bestimmungen. Die neuen Einfuhrüber⸗ wachungsvorschriften, so wird im Bericht ausgeführt, sehen aus⸗ drücklich vor, 2h bei der Erteilung der Devisenbescheinigungen Vorsorge dafür getroffen wird, daß die Versorgung der Ausfuhr mit den erforderlichen Rohstoffen und Halbfabrikaten unter allen Umständen gesichert ist. Der Export soll in den Stand gesezt wer⸗ den, nicht nur die bei ihm eingehenden Auslandsaufträge schnell zu erledigen und keine den Auftrag gefährdenden Lieferfristen ver⸗ langen zu müssen, sondern auch seinem ausländischen Abnehmer Waren in altbekannter Qualität, d. h in unveränderter Rohstoff⸗ zusammensetzung liefern zu können. Die vorhandenen Vorräte im Verein mit den auch unter dem Regime der Einfuhrbeschränkung laufend hereinkommenden Rohstoffmengen lassen dies ohne weiteres u, und Deutschland kann seine Veredelungsarbeit fremder Roh⸗ ff so lange fortsetzen, wie das Ausland überhaupt gewillt ist, unsere Fertigerzeugnisse zu kaufen. Es ist notwendig, dies hervor⸗ zuheben, da man hier und da im Ausland bereits dazu über⸗ gegangen ist, die Qualität der deutschen Ware in Zweifel zu ziehen und vor deutschen „Ersatz“ stoffen zu warnen, um sich« auf solche Weise den lästigen deutschen Wettbewerb vom Halse zu schaffen.

Ohne Zweifel bedeuten die Schwierigkeiten der Devisenlage und die aus ihr sich ergebenden Hemmungen in der Versorgung mit ausländischen Rohstoffen den schwächsten Punkt im gegen⸗ wärtigen Gefüge der deutschen Wirtschaft. Sie sind durch die mit Beginn dieses Jahres einsetzende Verschlechterung der Handels⸗ bilanz ausgelöst worden und haben sich in den letzten Monaten in dem Maße verschärft, wie nach Aufzehrung der Gold⸗ und Devisen⸗ reserven der Reichsbank die Zahlungen an das Ausland auf das beschränkt werden mußten, was auf der anderen Seite an laufen⸗ den Deviseneinnahmen zur Verfügung stand. Seit dem 24. Sep⸗ tember besteht in Deutschland ein lückenloses System der Koutrolle über die Bezahlung unserer gesamten Wareneinfuhr. Seine Träger sind die 25 Ueberwachungsstellen, die, nach Zuständigkeitsbereichen abgegrenzt, als Organd der Devisenbewirtschaftung arbeiten. Oberster Leitsatz der Neuregelung ist die Anpassung der gesamten Einfuhr an das durch die jeweilige Höhe des Ausfuhrerlöses er⸗ möglichte Ausmaß. Von besonderer Bedeutung ist, daß die Ueber⸗ wachungsstellen nicht nur Devisenbescheinigungen für die sofortige Bezahlung der Importeure, sondern auch für Zahlungen in späteren Monaten ausstellen sollen Die Entwicklung der Einfuhr und damit die des Absatzes anderer Länder nach Deutschland wird für die nächste Zeit in erhöhtem Maße davon abhängen, ob die ausländischen Lieferanten günstige Zahlungsfristen einräumen. Gerade dadurch, daß der ausländische Rohstoff- oder Halbfabrikat⸗ lieferant vielfach von der dahin geübten Krediteinräumung zur Kasseforderung übergegangen ist, sind die Devisenschwierigkeiten Deutschlands in den jüngsten Wochen und Monaten erheblich ver⸗ schärft worden.

Zur vollen Ausnutzung der verfügbaren Kredite gehört natürlich auch die Inanspruchnahme offener Rembourslinien. Seit Februar dieses Jahres haben sich die Rembourskredite der deutschen Banken von 569 auf 511 Mill. RM vermindert. Der Rückgang wurde zu einem geringen Teil durch Wechselkurs⸗ veränderungen der fremden Währungen verursacht, in der Haupt⸗ sache aber durch in Registermark erfolgte Rückzahlungen auf die in fremder Währung gegebenen Remboburskredite. Im Rahmen einer Gesamteinfuhr, die für drei Monate immer noch mehr als eine Milligrde Reichsmark erreicht, spielt dieser Rückgang keine besondere Rolle. Jedenfalls soll bei den Einfuhrgenehmigungs⸗ anträgen denjenigen der Vorzug gegeben werden, bei denen der Warenbezug aus dem Auslande mit einer Krediteinräumung Hand in Hand geht. Es wird von der Rührigkeit und Findigkeit der Wirtschaftskreise abhängen, wieweit es ihnen gelingt, im Rahmen der zentral zusammengefaßten Einfuhr und Devisenkontrolle durch Tausch- und Verrechnungsgeschäfte oder Kreditinanspruch⸗ nahme die Schwierigkeiten der Rohstoffbeschaffung zu überwinden. Die Hoffnung geht dahin, daß es möglich sein wird, in größerem Umfang mit den Rohstoffe liefernden Landern über private oder staatliche Lieferungsverträge zu Austauschgeschäften zu gelangen, deren Vorteile sowohl den Rohstoffländern wie Deutschland zugute kommen.

Die technischen Schwierigkeiten, die derartiger Geschäfte entstehen, sollen nicht verkannt werden. Die

bei der Durchführung

keiten, als die Fälligkeit der Forderungen an den überseeischen

ueinander passenden Importeure und Exporteure müssen zu⸗ , , werden, eine Aufgabe, zu deren Lösung auch die anken innerhalb des weitverzweigten Kreises ihrer Kundschaft

Wirtschaft des Auslandes.

Ausweis der Schweizer Nationalbank.

Zürich, 2. Oktober. Der Ausweis der Schweizer National⸗ bank vom 29. September 1934 verzeichnet einen neuen Gold⸗ uwachs von 21,9 Mill., der den Goldbestand auf 1808 Mill. an⸗ e läßt. Die Golddevisen haben ebenfalls leicht zugenommen und werden am Stichtag mit 20, Mill. ausgewiesen. Trotz des Quartalultimos wurde der Kredit der Notenbank nur in ver— hältnismäßig geringem Umfange in Anspruch genommen. Die Schatzanweisungen des Bundes sind um 39, Mill. auf 47,7 Mill. angestiegen. Die Lombardvorschüsse haben um 12,4 Mill. zu⸗ genommen und beziffern sich am Quartalsende auf 86,4 Mill. ffr. Auf der Passivseite ist der Notenumlauf in der letzten September— woche um 74,9 Mill sfr. angestiegen, um einige Millionen mehr als in der gleichen Zeit der letzten Jahre. Er wird am 29. Sep⸗ tember 1934 mit 1399,8 Mill. ausgewiesen und ist damit um etwa 20 Mill. niedriger als vor Jahresfrist. Die übrigen täglich fälli⸗ gen Verbindlichkeiten sind im Gegensatz zu der gewohnten Ab⸗ nahme am Mongts⸗ bzw Quartalsende um 9 Mill. auf 587,7 Mill. angewachsen. Diese Zunahme ist hauptsächlich auf den Gold— zufluß der letzten Woche zurückzuführen. Am 29. September waren der Notenumlauf und die täglich fälligen Verbindlichkeiten mit 92,92 vH durch Gold und Golddevisen gedeckt.

Die französischen Roheisen⸗BVerhandlungen.

Paris, 1. Oktober. Bei den Verhandlungen der französischen

nach Kräften beizutragen suchen; ein Ausgleich der Zahlungs⸗ termine muß unter Umständen bei Einbeziehung mehrerer Ge⸗ schäftsbeteiligten vorgenommen werden. Vor allem bei der Du rch⸗ en sogen. „Dreiecks“ geschäfte ergeben sich insofern Schwierig⸗

Importeur zeitlich nicht mit dem Zahlungstermin zusammen⸗ ann an . Zahlung an den überseeischen Exporteur zu leisten ist. Hierdurch entsteht die Notwendigkeit, eine Finanzie⸗ rungsmöglichkeit für die dem überseeischen Exporteur für seine Lieferungen zu zahlenden Beträge zu finden.

Diese kurzen Andeutungen genügen, um erkennen zu lassen, daß es f a etwa um einen einfachen Zug⸗ um⸗Zug⸗Tausch von Ware handelt, sondern daß man ohne Finanztransaktionen nicht auskommt. Der Reichsverband des Ein- und Ausfuhr⸗ handels warnt davor, daß sich ungeeignete Firmen oder Persön⸗ lichkeiten an solchen Geschäften beteiligen, bei denen es darauf ankommt, unter Beachtung der deutschen und ausländischen ein—⸗ schlägigen Gesetzesbestimmungen die richtigen Partner zusammen⸗ zubringen. Praktischer Kaufmannsgeist werde auch auf dem Kompensationsgebiet Möglichkeiten finden, die der eigenen Initiative Spielraum lassen, wobei vorausgesetzt wird, daß eine rasche Behandlung der notwendigen Anträge die aungebahnten Geschäfte ermöglicht.

Hervorzuheben ist noch, daß der neue Devisenylan auch die Einfuhren in die Kontrolle einbezieht, die aus Verrechnungs⸗ ländern gegen Einzahlung von Mark auf die verschiedenen Ver— rechnungskoönten bei der Reichsbank bezogen werden). Die er⸗ leichterte Möglichkeit, auf diesem Wege gegen Reichsmark impor⸗ tieren zu können, hatte zu einem außerxordentlichen Ansteigen der Importe aus diesen Verrechnungsländern geführt und die Ab⸗ wicklung der Clearingverträge gestört. Das Ergebnis war, daß sich die Handelsbilanz Deutschlands mit verschiedenen Verrech⸗ nungsländern stark zu verschlechtern begann, zumal auch die deutsche Ausfuhr in diese Länder durch die Zahlungsabkommen nicht gerade günstig beeinflußt zu werden scheint.

Nunmehr müssen Devisenbescheinigungen auch dann ein⸗ geholt werden, wenn die Einfuhr in Reichsmark über Zahlungs⸗ und Verrechnungsabkommen bezahlt werden soll.

Das Ziel ist immer wieder, die tatsächliche Einfuhr und die tatsächlichen Zahlungsmöglichkeiten in festen Cinklang zu bringen. In welchem Umfang von der Einfuhrmöglichkeit durch Maxk⸗ einzahlung auf die Sonderkonten Gebrauch gemacht worden ist, läßt die außerordentliche Steigerung der Giroeinlagen der Neichs⸗ bank erkennen, die am 23. September mit 818 Mill. RM den höchsten Stand im Verlaufe der letzten drei Jahre erreichten. Die Rohstoffeinfuhr hatte den Abstieg der Ausfuhr nicht annähernd in gleichem Tenipo mitgemacht. Nunmehr soll diese Ueberein⸗ stimmung erzwungen werden, es sei denn, daß ein, erneutes Wiederansteigen der Ausfuhr ben Ausgleich bringt. Die Reichs⸗ regierung hat soeben eine Verordnung erlassen, nach der die Preise für Auslandswaren im inländischen Geschäftsverkehr grundsätzlich nicht höher sein sollen als im Ausland zuzüglich handelsüblicher Kosten und Gewinne. Dadurch wird es in Zu⸗ kunst unmöglich gemacht, für Auslandsware Preise zu zahlen, welche die Weltmarktpreise übersteigen. Es ist auch nicht mehr möglich, daß der Iniporteur bei Kompensationsgeschäften ejnen Aufschlag oder eine Prämie zahlt, die einem gleichzeitigen Aus⸗ fuhrgeschäft zugute kommt. Die Aufrechterhaltung des inneren Preisniveaus wird damit über eine überteuerte Einfuhr gestellt und zugleich der grundsätzliche Verzicht auf solche Einfuhren aus⸗ gesprochen.

Mit der konseguenten Einfuhrbeschränkung auf das durch. die Zahlungsmöglichkeiten gebotene Maß gewinnen alle die An⸗ strengungen erhöhte Bedeutung, die auf die Entwicklung neuer Roh⸗ und Ersatzstoffe aus heimischer y hinausgehen. Durch zweckentsprechende Anpassungen und Umstellungen gelingt es, der auftretenden Schwierigkeiten be, Herr zu werden, als vielfach erwartet worden war. In der Textilindustrie nin m die Verwendung von Mischstoffen immer größeren Umfang an. Da⸗ neben werden durch sparsames Umgehen mit den Rohstoffen und durch Verwendung bisher ungenutzt gebliebenen Almaterials manche Versorgungsschwierigkeiten gemildert werden können. Das Ziel ist nicht die Erstrebung eines autarkischen Zustandes als Ideal, sondern die Ueberwindung einer Notlage mit allen verfüg⸗ baren Kräften und Mitteln. Wichtigste Aufgabe bleibt es nach wie vor, durch Ausfuhr die Zahlungsmittel für notwendige Roh⸗ stoffeinfuhr zu beschaffen.

Erdöl in Oesterreich.

Die österreichische Erdöl⸗GmbH. (Brunnbauer & Co. hat, wie gemeldet wird, in letzter Zeit einen bemerkenswerten Bohr⸗ erfolg zu verzeichnen gehabt, Die Gesellschaft, an der schweize— risches Kapital beteiligt ist, hatte seinerzeit die Sonde Gösting 1 gemeinschaftlich mit der Raky Gewerkschaft aufgeschlossen, deren Ergiebigkeit sich aber bald verringerte. Die unter eigener Regie aufgeschlossene Sonde Gösting II. ist befriedigend en , ge⸗ worden und liefert augenblicklich bei der dritten Oelsand chicht monatlich 1200 i Schweröl, nachdem seit der gegen Ende August eingetretenen Betriebsaufnahme bisher insgesamt 1009 t gefördert wurden. Die Bohrung, deren Kosten 1.5 Mill. S. betragen, ist bis zu einer Tiefe von tz m niedergebracht. Die ersten Vor⸗ kommen traten bei 880 m auf.

Verbot der Quecksilberaussuhr in Italien. Rom, 1. Oktober. Das amtliche Verordnungsblatt veröffent⸗ licht ein Dekret, das die Ausfuhr von Quecksilbererz und verarbei⸗ tetem Quecksilber aus Italien verbietet.

Japans Finanz⸗ und irtjchastslage.

Tokio, 1. Oktober.

!

Auf der Tagung der Bankiervereinigung

zu

muniqué erklärt, m nicht dem Goldblock

schon jetzt zu sagen, Staaten sich vollziehen werde. auf der Tagung am 20. Oktober ergeben. Im ühr dem Zusammengehen der Goldblockländer keinesfalls daran ge⸗

Zur Gestaltung des deutsch⸗nranzösischen Außenhandels.

Die „Agence économique et financiére“ glaubt ankündigen

können, daß trotz der Vorzeichenänderung der deutsch⸗

ranzösischen Handelsbilanz der nächstfällige Zinfendienst für die

Dawes-Anleihe gesichert sei, und daß auch die nächstfällige Zins— zahlung für die Young-Anleihe keine Schwierigkeiten bereiten werde. ö Entwicklung des deutsch-französischén Außenhandels die an der Pariser Börse verfügbaren Reichsmark seltener geworden und daher gefragt sind, so daß sich der Kurs der Reichsmark mit 6, O8 etwas über pari stellte.

„Capital“ hebt hervor, daß im Zusammenhang mit der

Tagung des Arbeitsausschusfes der Goldblockländer am 20. Oktober. Die für die zweite . in Aussicht genommene

erste Tagung des Arbeitsausschusses der sechs Goldblockländer (Belgien, Holland, Luxemburg, Schwe ist nunmehr auf den 20, Oktober in ? ord. Den Vorsitz der Besprechungen wird der belgische Außenminister Jaspar führen; . r

3. ge n fh, Sap, der Minister ohne Portefeuille und Vizegouverneur

Kolonialmirister teil. ieh. ( ekretär van he Ex. in biet der internationalen Wirtschaftspolitik besitzt. . i soll nach Mitteln und Wegen suchen, um die auf dem Währungs⸗ . änder durch l z Zunächst sind deshalb lediglich Besprechungen der sechs genannten Stagten untereinander vorgesehen, 9 fung

kreisen hat man aber die Zuversicht, daß später, wenn die Be⸗ sprechungen zu J

Staaten und Staatengruppen sich schließen fe, ge, Brüsseler Vertreter des DH5D. von maßgebender belgischer Seite

unter Hinweis

iz, Frankreich und Italien) Iris anberaumt worden. außerdem nehmen von belgischer Seite Zeeland, der

van 227 Verkehrsminister

der dieser

der Nationalbank Tschoffen und ; technische Vorbereitung Zusammenkunft ge hen Außenministerium, dessen General⸗ Langenhove reiche Erfahrungen auf dem Ge— Der Ausschuß

Die beim

bestehende solidarische Gemeinschaft der sechs

bereits sol j 1. (ler eine wirtschaftliche Zusammenarbeit zu ergänzen.

In belgischen Regierungs⸗ Ergebnissen geführt haben, andere

den gefundenen Lösungen an— Auf eine diesbezügliche Frage wurde dem

gewissen

werden.

auf das seinerzeit veröffentlichte Genfer Kom⸗ ärt, man würde sich freuen, wenn die Länder, die angehören, sich den Maßnahmen. anschließen würden, die dieser beschließen werde. Es sei noch nicht möglich, wie diese Zusammenarbeit, mit anderen Wahrscheinlich würde sich dies Im übrigen sei bei

dacht, eine geschlossene Gruppe zu bilden. Wenn die Länder, die

nicht zum Goldblock gehören, gewissen Initiativen des Gold—

blocks zustimmen und ihren Beitritt erklären sollten, so würde dies sehr begrüßt werden.

a ᷣ—QiPi—iͤ , „„ „,,, er, rem e m er e er,

für Kohle, Koks und Briketts im

1 , ,, n. ann e e. 1934: Gestellt 20 691 Wagen.

Ruhrrevier: Am 1.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für dentsche ie ,. stellte sich laut Berliner Meldung des D. N. B. am 2. Oktober auf 42,75 M (am 1. Oktober auf 43,715 A4) für

100 kg.

lin, 1. Oktober. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ . . des Lebens mitteleinzel— handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen) Bohnen, weiße, mittel 28,900 bis 29,00 M, Langbohnen, ausl. 38, 00 bis 40,90 , Linsen, kleine, letzter Ernte 39,09 bis 41, 00 g, Linsen, mittel, letzter Ernte 41,00 bis 51, 09 M6, Linsen, große, letzter Ernte 49,00 bis 76.00 M0, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 76.00 bis 78, 00 Aς, Speiseerbsen, Viktoria Riesen, gelbe 8.90 bis S0 00 S, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar; Bruch⸗ reis 21,90 bis 22,00 A, Rangoon-⸗Reis, unglasiert 23.50 bis 24,50 6, Siam Patna-Reis, glasiert 30,09 bis 38,00 (b, Italiener-Reis 25 00 bis 26,00 (, Deutscher Volksreis, glasiert 3.50 bis 24,50 ο, Gerstengraupen, grob 3500 bis 36,00 i Gerstengraupen, mittel 36,00 bis 38,00 M, Gerstengrütze 30,00 bis zi, go M½, Haferflocken 35, 9 bis 39, 00 , Hafergrütze, ge— fottene 39,00 bis 41,00 ¶½ς, Roggenmehl, Type 997 26. 00 bis 26,50 M6, Weizengrieß, Type 405 38,50 bis 39, 00 6, dartgricß 1800 bis 50, 60 , Weizenmehl, Type 799 31,50 bis 32, 50 (e, Weizenmehl, Type 405 37,00 bis 42, 00 b, Kartoffelmehl, superior 39,0 bis 40,00 Sς6, Zucker, Melis . .. 68,50 MSc, Zucker, Raffinade 69,50 bis 70,50 M, Zucker, Würfe 74, 00 bis 79.50 MS, Röstroggen, glasiert, in Säcken 33,99 bis 35.00 S, Röstgerste, glasiert, in Säcken 33,00 bis 96 00 Il Malzkaffee, glafiert, in Säcken 42,99 bis 48,00 „s, Rohkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 320,00 bis 350,00 b, Niob. kaffee, Zentralamerikaner aller Art 330,00 bis 480,99 , Röst⸗ kaffee, Santos Superior bis Extra Prime 390,00 bis 44000 c, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 428, 09 bis 600, 00 ö. Kakao, stark entölt 180,00 bis 190,00 A6, Kakao, leicht entö 200,00 bis 220,00 M, Tee, chines. 810.00 bis 880,00 M6, Tee, indisch 850, oo bis 1360,00 M6, Ringäpfel amerikan. extra 36 112, 06 bis 117,00 ο6, Ämerik. Pflaumen 40/50 in Kisten do bis Sl, )00 Sς, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese Kisten 56, 00 bis 60,00 MSc, Korinthen choice Amalias 66,00 bis 68, 0) h Mandeln, süße, handgew., 4 Kist. 176,00 bis 180,00 (ö, ,, bittere, handgew., t Kist. 186,00 bis 190,00 46, Kunsthonig ö z kg-Packungen 71,00 bis 73,00 s, Bratenschmalz in Tierce S 12, 60 bis 214,00 ½6, Bratenschmalz in Kübeln 214,00 bis Ii a 39 Purelard in Tierces, nordamerik. bis —— 46, . in Kisten bis „M6, Berliner Rohschmalz 104 ĩ 196, 00 46, Speck, in., ger., 190,00 bis 200, 00 6, Deutsche Marken⸗ butter in Tonnen 283,06 bis 286,09 A6, Deutsche Markenbutter gepackt 294.00 bis 298, 00 A6, Deutsche feine Molkereibutter 1 Tonnen 278,90 bis 280, 00 S6, Deutsche feine Molkereibutter . 288, 00 bis 250, 00 S6, Deutsche WMolkereibutter in Tonnen 272,09 h 274,00 υς, Deutsche Molkereibutter gepackt 282.09 bis 284, 0 . Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 278,00 bis 282,00 M, ö. landsbutter, dänische, gepackt 288,009 bis 292, 00 , inn, Stangen 260 ί—,ö 88, 60 bis 96,00 A6, Tilsiter Käse, vollfett . . bis 160,00 e, echter Gouda 40 9 1196,00 bis 206, 00 s, in,. Edamer 40 0 196,00 bis 206,00 6, echter Emmentaler anf. 180, 90 bis 210, 00 6, Allgäuer Romatour 20 0lo 96, 00 bis 110 00 ch

(Preise in Reichsmark.)

m

Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage.

meines Runderlasses 32 s564 Abschn.

im Deutschen Reichsa

Nr. 239

Erste Beilage

Berlin, Dienstag, den 2. Oktober

nzeiger und Preußischen Sta

1

atsanzeiger

934

Zur Neuregelung der Devisenbewirtschaftung.

Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung veröffentlicht zur un ͤ irtschaftung den Runderlaß 124534 D. St, der die Herabsetzung der Freigrenze, Bestimmungen über

den Reise⸗ und Grenzverkehr, Aenderungen der Richtlinien, das Unwirksamwerden von Devisengenehmigüngen und Aenderungen

Neuregelung der Devisenbew

des Runderlasses 117/34 enthält. A. Herabsetzung der Sreigrenze.

Der Grundsatz der Vorrepartierung, der nach dem Rund— 17, auch für das Gebiet außerhalb der Wareneinfuhr gelten soll, würde in einem bei der außerordent⸗ der Reichsbank nicht tragbaren aße h en, wenn in erheblichem Umfange Be— träge im Rahmen der bisherigen Freigrenze von 59 RM ohne Die Post oder in anderer Weise ins Ausland gezahlt oder in Scheidemünzen im 6 ins Ausland mit—

Reichswirtschaftsminister

erlaß 17134 D. St. künftig au

lich angespannten Devisenlage Maße durchbrochen werden,

Genehmigung durch die Post

genommen werden könnten. Der Herr hat sich daher genötigt gesehen, durch Verordnung zur der Dev. VO. bom 29. September 1534 die durch die

vom 11. September 1934 für den Warenverkeh

für den Reiseverkehr soll eine Mitnahme deutschen Scheidemünzen oder ausländischen sonderen Voraussetzunge berweise hierzu auf die lasses.

n genehmigungsfrei zulässig sein. Im übrigen bedarf jede unter die

dermonat und eine

oder durch Geldinstitute im Rahmen der herabgesetz nicht. Die bisherige Vorschrift in 8 21 Abf. 3 Dev. VO über das Erfordernis der Eintragung eines solchen Devisenerwerbs in den Reisepaß ist weggefallen. Es verbleibt demnach für die 10⸗RM— Freigrenze bei dem Rechtszustand, der auch bisher schon auf Grund bon IIs63 Ri. für Zahlungen bis zu 10 RM galt. Die Stellen, welche Zahlungen nach dem Ausland oder erkennbar im Inland an Ausländer oder zugunsten von Ausländern an Inländer aus— führen, insbesondere die Post und die Geldinstitute, werden sich aber in jedem Fall durch eine ausdrückliche Erklärung des Auf— traggebers davon zu bergewissern haben, daß dieser in dem betref⸗ fenden Kalendermonat die Freigrenze noch nicht durch andere Zahlungen in Anspruch genommen hat.

B. I. Reiseverkehr.

1. Runderlaß 31134 wird aufgehoben. Soweit vor dem 1. Oktober 1934 besondere Zahlungsmittel der in Runderlaß 31/34 vorgesehenen Art bereits ausgestellt worden sind, können sie noch . den bisher geltenden Bestimmungen in Anspruch genommen herden.

2. Auf Grund von S 21 Abs. 3 Dev. VO. in der Fassung der Verordnung vom 29. Septemher 1934 bestimme ich, daß vom 1. Oktober 1934 an natürliche Personen, die ausschließlich im In⸗ land ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Ilufenthalt haben, über die Freigrenze hinaus inländische Scheidemünzen bis zu 50 RM oder deren Gegenwert in ausländischen Geldsorten im Reiseverkehr ohne Genehmigung ins Ausland oder Saargebiet überbringen dürfen, wenn die Dringlichkeit der Reise durch eine Bescheinigung der juständigen Orts polizeibehörde bestätigt ist. gi die , der Dringlichkeitsbescheinigungen gehen den Srtspolizeibehörden besondere Richtlinien zu. Die Erteilung der Bescheinigungen vird von der Oxtspolizeibehörde in den Reise eingetragen werden. Einer Dringlichkeitsbescheinigung . es nicht, wenn neben der Mitnahme von Reiseschecks, Kreditbriefen u. dgl. auf Grund der Reiseverkehrsabkommen. mit einzelnen Ländern weitere Ib RM in Scheidemünzen oder ausländischen Geldsorten nach dem Abkommensland mitgenommen werden sollen. In diesem Falle ergibt sich die Zulãässigkeit der Mitnahme aus der Ein⸗ tragung des Erwerbs der in dem Abkommen vorgesehenen be⸗ sonderen Zahlungsmittel in den Reisepaß.

3. Die Abgabe ausländischer Geldsorten durch Devisenbanken und Wechselstuben auf Grund von II der ö des Reichsbankdirektoriums vom 28. September 1932 in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. April 19534 sowie die Abgabe in durchgehenden Eisenbahnzügen und in Grenzorten auf Grund asse⸗ 14 2 VL darf nur noch an Per⸗ nen erfolgen, die im Besitz einer Dringlichkeitsbescheinigung der Orts polizeibehörde sind oder die durch entsprechende Eintragun n ihrem Reisepaß nachweisen können, a sie ihre Reise ö. Grund eines der obenerwähnten Reiseabkommen durchführen. ,, der ausländischen Geldsorten ist in den Reisepaß

n.

4. Die Dringlichkeitsbescheinigung ist beim Grenzübertritt

Aenderung ie Verordnung (emb r bereits auf 10 RM herabgesetzte Freigrenze allgemein auf 19 RM herabzusetzen. Nur weiterer 50 RM in Geldsorten unter be⸗ s Ich Ausführungen in arch mt: BI dieses Er⸗ ö Devisenvorschriften fallende Zahlung, . ,. von 10 RM für ö w t Person übersteigt, einer Einzelgenehmigum der Devisenstelle, für deren Erteilung das in . . Abschn. B] vorgeschriebene Verfahren gilt. Einer Eintragung in den Reisepaß bedarf es bei Auslandszahlungen durch die Post ten Freigrenze

5. Die Mitnahme von Beträgen bis münzen oder ausländischen Gelbsorten olizeilichen Dringlichkeitsbescheinigung ist y e n, . 3. in der Wesse bes nig! innerhalb jedes Kalendermonats erfo lichkeitsbescheinigung gilt jedoch fa. 6 unwirksam, wenn die Grenze nicht der Erteilung überschritten ö

6. Für Geschäftsreisen bleibt es bei d ĩ Runderlaß 11734 Abschn. AI und Abr hn 2 6. Allgemeine Verwendungsgenehmigungen

E

. . 4 . olizeibehörde auszuführen. In allen Fälle . ee, für gi Reife mehr als ee ellen, ine Einzelgenehmigung nachgesucht werden, für der die Grundsätze in Rundertaß 117534 Abschn. ö II „ien fahren gelten. Il. Grenzverkehr.

Runderlaß 32/34 wird wie folgt geändert:

1. In Abschn. II ist j 0 RM o wr, sch st an Stelle von „50 RM“

2. Abschn. III erhält folgende Fassung:

„Ausländische oder saarländis deutschen Grenzbezirk sind berechti Waren bis zum Betrag von 50 Genehmigung der Dewvisenstelle Reisepasse in deutschen Scheidemünzen marknoten nach dem Ausland oder Saar

Einbringer hat zu Aufstellung der Waren unter

RM für jede und ohne

rtes, nach vorzulegen, tigkeit der ch. Diese Aufstellung ist Saargebiet an die Eingangs—

3. In Abschnitt IV und V ist an S K a,, tt st an Stelle von „500 RM“ jedes—

4 Abschnitt VI erhält folgende Fassung: V In kändische Reisende khnnen bei der Ausreise i Wechse sperkehr in durchgehenden Eisenbahnzügen und ᷣᷣ orten Reichs markbeträge bis zu 50 RMein ausländische Zahlungs- mittel durch die Deutsche Verkehrs⸗Kreditbank oder durch Devisen⸗ banlen oder Wechselstuben umtauschen, wenn sie im Besitz einer ortspolizeilichen Dringlichkeitsbescheinigung für die betreffende Reise sind. Die Umwechsekung ist in den Reisepaß einzutragen. Die , . . des Reichsbank⸗Direktoriums 686 er vor ĩ iftliche Erklärung i ö orgeschriebene schriftliche Erklärung ist . ; j 4 *ys) . VII it ( Stelle von „Il Vl“ C. I. Aenderung der Richtlinien Il, 9 bis 12 1. Für den Transithandel (bisher If, 9 und 19 Ri ist i Nunderlaß 117134 Abschn. II durch Verweisung auf . 3 eine allgemeine Verwendungsgenehmigung vorgesehen. Ferner können gemäß Runderlaß 11734, Abschnitt B zu Posten A 6 Ginzelberwendungsgenehmigungen erteilt werden. Sammel genehmigungen nach III, 8 Ri. können künftig nicht mehr erteilt werden. Ri. III, 10, Abs. 2 ist bereits durch Runderlaß 8 / 34, Ziff. 7 . . Ri. ᷣ. 10, ö 4 und 5 bleiben bestehen t sie die allgemeine Verwendungs ĩ t J 16 Ri. Abs. 1 betreffen. k 2. Die Vorschriften in Ri. IIl, 11, Abs. 1 bleiben grundsätzli aufrechterhalten. Im Hinblick auf die ahlreichen, k der ö ö. eschlossenen Zahlungs⸗ und Verrechnungsabkommen ist die enehmigung dahin zu erweitern, das sie auch berechtigt, Zah⸗ lungen auf onder⸗ und Verrechnungskonten weiterzuleiten. III, 11, Abs. 3 Ri. wird aufgehoben. Nachträgliche Nachweisungen können nicht mehr als ausreichend angesehen werden, da alle Zah⸗ 3. zu vermeiden sind, für die der Einführer keine Devffen⸗ bescheinigung erhalten hat. Auch bedeutet der Wegfall des Abs. 3 ke e ee, nn n, ce e da er ohnehin in jedem all die für das Einfuhrgeschäst erteilten Devi ini⸗ gungen der Zollstelle vorlegen muß. ; . 3. Die Vorschrift in III, 12 Ri, die nur eine ,

ö 8. regelung für die erste Zeit der Devifenbewirt wird aufgehoben. 3 senbewirtschaftung darstelkte,

4 Die Vorschriften in III, 23, Abs. 6 und III, 29 treten inso—⸗ fern außer Kraft, als sie zum Erwerb von Devisen oder zu .

zu setzen

unaufgefordert dem Grenzzollbeamten abzugeben.

———

Verichte von auswärtigen Devijen⸗ und Wertpapier märkten.

Devisen.

Danzig, 1. Oktober. (D. N. B.) (Alles in Danzige Eulden,) Banknoten; Polnische Loko 100 Zloty 57,83 G. 856 Er 6 Deutsche Reichsmark G.. = B. Amerikanische b⸗ bis 106 - Stücke) Gf, —— B. Schecks: London . G.. B. Auszahlungen: Warschau 106 Zloty 57, 8 G., . . . , . ö. 15,065 B., Paris 173 G., 20, New York 3.0370 G., 3, i ke g. ä ch gr, Rem d k

Bien, 1. Oktober. (D. N. B.) Amsterdam 284,90, Berlin

68. 40, Rumänien ——, Wien —— Belgrad —— Warschau =.

verkehr. Deutschland ——, Bufa ꝛest Prag 63, 40 =, Amerika 15.044. England 74 52, Belgien e . Solland

markzahlungen an das Ausland berechtigen.

Budape st, 1. Oktober. (D. N. B.) Alles in Pengö i 2 Berlin 136 36. Zürich 111.23, Belgrad s. .

on don, 2. Ottober. (D. N. B) New York 4917 is n 12,154, Schweiz 14,98. Spanien 36,84, Lissabon 110169, Kopen

hagen 2. 5bJ. Wien 6 37. Isftanbnul 610 Mone Buenos ires 36, 87, Rio de Janeiro 41200 ö schau 25,81,

Paris, 1. Olttober. (D. N. B.) (Schlußkurse, amtli Deutschland London 74,53, hen 336 5 H, 3654, 715, Spanien 267,25, Italien 129,95, Schweiz 4941s, Kopen hagen Holland 1028,85, Oslo 3, 00, Stockholm 385.50, Prag

Paris, 1. Oktober. (D. N. B.) (Anfangs notierungen, Frei⸗

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ränkt, daß sie nur ein⸗ gen Die Dring⸗ nur für eine Reise und wird spätestens eine Woche nach

sungen im ö. ö. Posten A4 . n ind Verwe s⸗ , . Doch ist es auch zulässig, eilige Sir .

einer Dringlichkeitsbescheinigung der Srts⸗ . insbeson⸗ 50 RM benötigt werden, 32 e Cxteilung und das in Runderlaß 11734 Abschn. BJ gor eri s en Len

Das gleiche gilt für Runder laß 55 / Atbscht ö

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Warschau 7h hh. Oslo, Paris 26, 85,

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Auszahlung,

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London, 1. Ottober. ; Silber fein prompt 2 220/19, Silber auf Lieferung fein 24

Kopenhagen, 1. Ot

Hort 453 50, Berlin . Zit 10, Nom Oslo 112,70, Helsingf zu 50 RM in Scheide— . auf Grund der orts- im Gegensatz zu

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Berlin 159, 60 Paris 3 Amsterdam 268, 00, enh

Kopenhagen 86,85 3902,00, Helsingforz ,

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Paris

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(D. N. B.)

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(D. N. B.)

(D. N. B.) 93,00. Schweiz. Plätze 129 509, Oslo N, 60, Was Prag 17,0, W

1. Oktober. (D. N. B.) London 1 i New York 403, 50, Amsterdam Helsingfors S, 90, Antwerpen gö, 25, Stockholm 102,85, K

zõ, ho. Prag 17, 16, Kien * arscha: Mos kau, 25. S Pfund 5657,85 G., 1000 Reichsmark 4

London 22,40,

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9, 90, Berl 275,50, Zür

Warschau

B) (In T Dollar

Silber Barre

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London

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Warschau 19,40,

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in 163 25, ich 133,96, openhagen 77

cherwonzen.)

113,84 G.,

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Silber auf Lieferung Barren a/s, Gold 14166.

2

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische

ausländische Geldsorten und Banknoten. Telegraphische Auszahlung.

und Kairo)

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Estland Frankreich (Paris)

und

Italien

und Schweiz (Zürich,

Agypten (Alexandrien

Argentinjen (Buenos

Antwerpen) .... Brasilien (Rio de

Bulgarien (Sofia). Canada (Montreah). Dänemark (Kopenhg.) Danzig (Danzig). England London) ..

(Reval / Talinn) .. Finnland (Helsingf.)

Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam Rotterdam) .. Island (Reykjapih n.

Göteborg) ..

Basel und Bern). Spanien (Madrid u. . p . echoslow. (Pra Türkei (Istanbuh) . Ungarn (Budapest) . 106 Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New Jork)

100 Belga

1Milreis 100 Lepa

100 Kronen

100 Gulden 1Pfund

ibb Fres.

100 Gulden 100 isl. Kr.

100 Kronen

. ibo Schilling

100 Iloty 100 Eseudo 100 Lei

100 Kronen 100 Franken

100 Peseten O0 Kronen

Peng 1 Goldpeso

1 Dollar

l ägypt. Pfd 1 Pap. ⸗Pes.

I kanad. Doll.

100 estn. Kr. 100 finnl. M.

100 Drachm.

l türk. Pfund

Geld 12, 485 0. 651

58,18

9.204

3947

2, 527 54.32 81,32 12, 1 65

2. Oktober

Brie 12.515

Geld 12. 56

0, Hh 58,30

0.206 3, 053 2.533 54. 42 81,48 12, 195

68, 82 5,38 1645 2,471

169, 13 55, 17

21,49 0716

5.706 S0, SH

41,59 61, 49, 05 47, 15 Il, 0h 2, 492 62, S 8, 38 34,08 10, 405 I, 984 100

2.480

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S6 6 41, 66 51.53 18 35 47, 10 11511 2488 3, 13 8j, 28 34.02 10 35 1980 0 999

2473

O, 650

0.204 3537 2 536

5. 465 2.467

0, 714 5, 694

I. Oktober

Brief

12.59 (, 54

58.37

0206

3.053

2,542 54,77 81,53 12.27

68, 82 5415

16,46 2471

169,22 55.52

21,49 0,716

5, 706 80 83

41,74 61,65 49 05 47, 2 11, 13 2,492 63, 25 S1, 44 34, 08k 10,41 1984 100 2.477

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

Sovereigns .....

Gold⸗Dollars ... Amerikanische:

Argentinische .... Belgische .. Brasilianische Bulgarische .. Canadische .. Dänische

20 Franes⸗Stũcke .. ü I Stück

1000-5 Dollar. . 2 und 1 Dollar..

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Englische: große ... 1* u. darunter

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Französische Dolländische ...

1

Italienische: große.

100 Lire u. darunt.

Jugoslavische . . ...

Lettländische ..... Litauische 2 8 22 Norwegische ..

1 Dollar 1Dollar Pan - Peso 100 Belga Milreits 100 Leva

U kanad. Doll. 100 Kronen 100 Gulden engl. Pfund engl. Pfund 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.

165 Hu iden 100 Lire 100 Lire 100 Dinar 100 Latts 100 Litas 100 Kronen

Geld

20,38

16, 16 4, 185

2,428 2, 428 0, 523 58, 02 0, 18

2,47 ö, 16 S1, 14 12, 13 12 13

5.305 16,37 168. 37 1 21,33 21, 33

5,66

11417 0 3

2. Oktober

4133 61,22

Brief 20, 46 16,22

4,205

2448 2448 0, 643 58, 21 020

249 54, 38 Sl, 46 1217 12,17

5, 345 16,13 69, 05 21, 41 21,41

5,70

Geld

20,38

16, 16 4, 185

2, 425 2, 425 0, 6w22 58 09 0, 18

2479 54,5 81.19 12, 205 12 205

5,34 16,38 168, 46 21,33 21, 33

b. 66

11 50 61, 37

1. Oktober

Brief

20, 46

16,22 4.205

2445 2445 6642 8. 53 626

2499 54,73 81,51 12.245 122415

5,388 1644 169, 14 21,41 21,41 5,70

4168 Si, o

Oesterreich. große. . 1990 Schill. u. dar. Polnische . ...... Rumanische: 1000 Lei und neue 50 Lei unter 500 Lei. ..

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rk ih. sg, Paris 37 6563, Pra üri 89, 663, g LMd9, Zürich 137, 6, Marknoten Kopenhagen —— Szlo' Verantwortlich: [n, . , . Noten 9, 80, Tschecho⸗ . , für Schriftleitung ö K Teil), Anzeige iger ge Noten K . ir engl 16 ö 64 ; ö ? ' . o, w Direktor Dr. Danbh von Dazur in Berlin⸗Wilmersdorf erlin Clearingkurs 196, 0c. Noten und Devisen für joo Bengõ.

ür den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: rag. 13. Oktober. D. N. B.) Amsterdam 16,25, Berli f Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg. ie g, Zürich 781,77, Oslo 59l, 00, Kopenhagen 5a6 50, 2 , Verlags⸗-Aktiengesellschat 1109, Madrid 338m, Mailand 206,90, New Hßork 23, 76, Paris Druck der J ö ru e hem 83 lj Stockholm 607, 00, Wien öh, 95, Marknoten 806

erlin. ; oinische Noten 453,50, Wa 5, ils.

Vier Veilagen ö 50, Warschau ad, ho, Belgrad 56,51 16,

zaerbeilag] Danzig 187, 6. leinschließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregisterbeilag

100 Schilling 100 Schilling I00 Iloty

100 Lei

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100 Kronen 100 Frs. 00 Frs. 00 Peseten

100 Kronen 100 Kronen l türk. Pfund 100 Pengö

Erzeuger von Hämatit-Roheisen über die Bildung eines Verban⸗ des konnten wesentliche Fortschritte noch nicht erzielt werden, weil die derzeitige Untererzeugung die Quotenfrage erschwert hat. Am 16. Oktober soll die nächste Sitzung der Hämatit⸗Erzeuger statt⸗ finden. Ergibt sich bis zum 31. Oktober keine Einigung, so wird für die Erzeuger von Gießereiroheisen die Frage akut, ob sie ihren Verband über diesen Zeitpunkt hingus aufrechterhalten können. Bekanntlich läuft der Verband der Gießereiroheisen-Erzeuger bis Juni 1935, doch kann der Verbandsvertrag gekündigt werden, wenn die Erzeuger von Hämatit⸗Roheisen sich nicht bis Ende Ok⸗ tober geeinigt haben. Man hofft immer noch, zu einer gütlichen Einigung zu kommen, um die Einsetzung einer Schiedskommission für die Festsetzung der Quoten vermeiden zu können.

sprach Finanzminister Fudschi über die Finanz- und Wirtschafts⸗ lage Japans. Der Minister betonte, daß die Bekämpfung der Wirtschaftskrise und der Erwerbslosigkeit nur durch Ankurbelung der gesamten Wirtschaft unter Erhöhung der Ausfuhr möglich sei. In der letzten Zeit sei die japanische Ausfuhr zurückgegangen. In der Zeit vom 1. Januar bis 15. September 1934 habe die Aus⸗ fuhr 1514 Mill. Yen, die Einfuhr 1621 Mill. Yen betragen. Die Erhöhung der Einfuhr sei auf den außerordentlichen Rohstoff⸗ bedarf der Industrie zurückzuführen. Die Regierung werde unter allen Umständen die Warenausfuhr fördern.

Fol rig Fos 4724

nteil Am sterdam, 1. Oktober. (D. N. B) (Amtlich. Berlin

ob. 22, London Tad, New York 1465 / Paris g. 723, Brüssel 3 Schwei 48, i. Ftalien 1 6, Mabrd' 26,15, 3 ar . ., . 6 Wien Budapest Prag 560, Warschau Helsingfors —— Buk ö . hama —, Buenos Aires . ö

Zürich. 2. Oktober. (D. N. B.) (11,40 uhr) aris 20,20 gendon 144 dien Hort Höäe, Hei el r reien de. Madrid 41,875, Berlin 123, 10, Wien (offiz.) 72, 73, Istanbul 248, 00.

63, 22 Sl, 42 81,42 34.62

62, 9 5116 Si. 16 33. 88

62. 82 81, 36 81, 36 34,02

62,56 Sl, 4 81404 33 88

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