1934 / 231 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Oct 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Nr. E31 vom 3. Oktober 1934. S. 4

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Die Konservenindustrie im September 1934.

Wie der Reichsverband der deutschen Obst⸗ und Gemüsever⸗ wertungsindustrie e, V., Berlin, berichtet, sind die Fabriken jetzt ut mit der Herstellung von Herbstgemüsen beschäftigt. Die stän⸗ ig zunehmende Nachfrage nach Erbsen und Bohnen gibt allen Grund zur Annahme, daß auch das Herbstgemüse in diesem Jahre flotten Absatz findet. Die Versandtätigkeit der Fabriken ist stärker als im Vorjahre. Die Anlieferungen in Obst waren gut und ent— ,. der Nachfrage. Allerdings stellte sich bei Pflaumen gegen nde der Ernte doch ein erheblicher Mangel heraus. Der Pro⸗— duktionsumfang dürfte in Obst nicht den des Vorjahres über⸗ e Es wird mit einer steigenden Nachfrage und verbesserten zreislage gerechnet. Hinsichtlich Marmelade und Konfitüren ist zu berichten, daß die Fabriken mit der Hereinnahme der Rohware größtenteils schon fertig sind. Der Absatz ist geringer als sonst, was auf das vermehrte Vorhandensein von frischem Obst in diesen Wochen der Ernte zurückzuführen ist. Der Umsatz in Fruchtsäften und Sirupen ist im September stark zurückgegangen, eine saisonmäßig bedingte Erscheinung, da die Abnehmerkreise die vorhandenen Bestände möglichst bei Ende der Saison ausver⸗ kaufen. Die Preise sind unverändert.

Deut ch · finnisches Verrechnungsabkommen.

Die Verhandlungen zwischen Vertretern der deutschen und finnischen Regierung über Erleichterung der Zahlungen im gegenseitigen Warenverkehr haben am 2. 10. 1934 zur Unterzeich⸗ nung eines deutsch-finnischen Verrechnungsabkommens geführt, das in unserem Organ veröffentlicht werden wird. Auf Grund dieses Ablommens, das am 16. Oktober 1934 in Kraft tritt, er⸗ folgt die Bezahlung der beiderseitigen Warenausfuhr über Ver⸗ rechnungskonten, die die Reichsbank und die Finnlands-Bank ein⸗ richten. Zahlungen in dritter Währung werden hierdurch für die Abwicklung des Warenverkehrs zwischen den beiden Ländern praktisch ausgeschaltet. Das Abkommen geht davon aus, daß Deutschland aus dem Handelsverkehr mit Finnland ein Devisen— überschuß verbleibt. Zur Sicherftellung eines entsprechenden Devisenanteils wird ein Prozentfatz aller Einzahlungen finnischer Importeure auf ein besonderes Konto abgezweigt, über das die Reichsbank jederzeit frei verfügen kann. Ferner sind Verein— barungen über die Abwicklung des Sonderkontos der Finnlands— Bank bei der Reichsbank getroffen worden.

Beginn der Besprechungen über die deutsch⸗

brasilianischen Handelsbeziehungen.

Der Außenhandelsrat der brasilianischen Regierung teilt mit, daß die Verhandlungen mit der deutschen Wirtschaftskom⸗ mission am Mittwoch beginnen, obwohl die Ankunft des Missions⸗ chefs erst am Donnerstag erfolgt, und nimmt sodann gleichzeitig gegenüber verschiedenen Gerüchten zu dem tatsächlichen Jetztstand des Handels mit Deutschland Stellung. Da noch keine Verhand⸗ lungen stattgefunden hätten, bestehe keinerlei Abkommen' mit Deutschland. Ebensowenig sei ein Kaffeeverkauf oder ein Waren⸗ tausch seitens des Banco do Brasil oder des Kaffeeamts erfolgt. Die in der letzten Zeit getätigten Kaffeegeschäfté seien vielmehr veranlaßt worden durch Angebote Hamburger Vertreter brasilia⸗ nischer Ausfuhrfirmen, Kaffee und andere Waren gegen Sperr⸗ mark, zu kaufen. Diese Angebote wurden durch den Banco do Brasil genehmigt, da die Sperrmarkverwendung zur Bezahlunk der Brasileinfuhr gesichert war. Darauf, erfolgte der Conn von „. Mill. Sack Kaffee in marktüblicher Form ohne jegliche offizielle Intervention, woran 25 Ausfuhrfirmen beteiligt waren. Daß nur Santoskaffee verkauft wurde, war durch Sualitäts⸗ wünsche des Hamburger Marktes ge r. Der Außenhandels⸗ rat wendet sich schließlich gegen die . auptung der „Finaneial Times“, Deutschland habe im Tausch gegen Schienen die erworbe⸗ nen 509 000 Sack Kaffee zwecks Devisenbeschaffung weitexverkauft. Diese Behauptun sei unwahr, weil 1. keinerlei ae n. erfolgt sei, 2. erst die Hälfte des verkauften Kaffees verschifft worden und 3. die Ausfuhr nur erfolgt sei gegen die schriftliche , des Exporteurs zur Vorlage der deutschen Zoll⸗ quittung. .

Vorübergehende Unterbrechung der deutsch⸗tschecho⸗ slowakischen Warenverkehrsverhandlungen.

Die seit einer Woche in Berlin zwischen einer deutschen und einer tschechoslowakischen Abordnung geführten Verhandlungen über Fragen des Waren- und Zahlungsverkehrs sind am Dienstag vorübergehend ausgesetzt worden, um beiden Seiten Gelegenheit ur, Prüfung der während der Verhandlungen gemachten Vor— lan, und zur Berichterstattung an ihre Regierungen zu geben. Die Besprechungen sobald als möglich wieder genommen werden.

werden auf⸗

Wirtschaft des Auslandes.

Schaffung einer schweizerischeu Verrechnungsstelle.

Bern, 2. 10. 1934. Der schweizerische Bundesrat beschloß die Schaffung einer eigenen öffentlich⸗rechtlichen Körperschaft zur Durchführung des Perrechnungsverkehrs mit dem Ausland, die den Namen „Schweizerische Verrechnungsstelle“ tragen wird.

Layton zu wichtigen Finanzuerhandlungen in Wien eingetroffen.

Wien, 23. 10. 1934. Der bekannte englische Finanzmann und Hauptschriftleiter des „Economist“, Sir Walter Layton, ist in Wien eingetroffen. Er heabsichtigt, wie verlautet, mit der öster⸗ reichischen Regierung wichtige Finanzverhandlungen zu führen.

Herftellung von Eisen aus Bauxit.

Budapest, 2. Oktober. Ungarischen Ingenieuren ist es ge— lungen, Eisen aus Bauxit herzustellen. Die Qualität ist erst— klassig, das Eisen ist vollwommen gasfrei. Bei der Eisengewinnung wird Zement in reinster Form als Nebenprodukt erzeugt. Die neue Entdeckung, deren praktische Verwertung bereits demnächst beginnen soll, hat für Ungarns Wirtschaft sehr große Bedeutung, da sich in Transdanubien und anderen Teilen des Landes beträcht⸗ liche Bauxitvorkommen befinden.

Erzeugung von Baumwolle in Ungarn.

Budapest, 2. Oktober. Nach jahrelangen Versuchen konnte in der Gegend von Keeskemét Baumwolle erzeugt werden, deren Qualität sehr zufriedenstellend ist. Auf Grund der bisherigen Er⸗ fahrungen sollen größere Flächen mit Baumwolle bebaut werden.

Zolländerungen und neue Einfuhrbeschränkungen in der Schweiz.

Bern, 2. 10. 1934. Der Bundesrat hat eine Erhöhung der Ein—⸗ fuhrzölle für n, Obst von 25 auf 59 sfr. und für Wachs von 50 auf 120 ffr. geh gen Dagegen ist der Zoll für frische Austern von 70 auf 36 sfr. herabgesetzt worden. Ferner hat der Bundesrat eine Reihe neuer Einfuhrbeschränkungen erlassen, die Dörrobst, Käse, Treibriemen aus Leder, Sämereien, Bildpostkarten Aller Art, ferner Gläser, Jutegarne, Zellulose in Platten und Stäben, Kupferblech und Beleuchtungskörper betreffen. Schließ⸗ lich hat der Bundesrat einen an nn für Saatkartoffeln vom 1. Oktober 1934 bis 30. April 1935 3 t, der höchstens 2sfr. je 100 kg, betragen darf. Die neuen Zollmaßnahmen treten am 6. Oktober in Kraft. . . ;

Wagengestellung für Koh le, Koks und Briketts im Ruhrrebier: Am 2. Oktober 1534: Gestellt 19 205 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des D. N. B.“ am 3. Oktober auf 42, 15 M6 (am 2. Oktober auf 42,5 „S) für

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Berlin, 2. Oktober. Preisnotierungen für Na mittel. Ein kaufspreise des er renn nr rng. handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Driginalpackungenj Bohnen, weiße, mittel 28, 00 bis 29, 00 „6, Langbohnen, . 41,00 bis 46, 00 , Linsen, kleine, letzter Ernte 39, 0 bis 41,00 0 Linsen, mittel, letzter Ernte 41,00 bis 51, 09 (s, Linsen, grohe letzter Ernte 49,900 bis 76,00 , Speiseerbsen, Viktoria, ze God bis 78.00 M6, Speiseerbsen, Viktoria Riesen, gelbe 8, Nh biz S090 M6, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Bruch. reis 21,00 bis 22, 90 , Rangoon-Reis, unglasiert 23,5) biz 2d,560 M6, Siam Patna⸗Reis, glasiert 30, 060 bis 38,00 Italiener⸗Reis 25 060 bis 26, 05 „6, Deutscher Volksreis, glasier Ibo bis 24.50 6, Gerstengraupen, grob 35. 00 bis It, h! Gerstengraupen, mittel Z6. 06 bis Z6, 6, Gerstengrütze zh bis 31, 95 6, Haferflocken 385,09 bis S9, 00 A6, Hafergrühe, ge⸗ sottene 39, 99 bis 41,00 α½!, Roggenmehl, Type 997 2690 biz 26,59 6, Weizengrieß,. Type 405 38,50 bis 39, 00 H, artgriej 48,00 bis 50, 0 υις, Weizenmehl, Type 790 31,50 bis 32, 5j Weizenmehl, Type 405 37,06 bis 42, 00 „M, Kartoffelmehl. superior 30,50 bis 40, 00 6, Zucker, Melis 68, ö big 68,50 6, Zucker, Raffinade 69, 50 bis 70,50 S6, Zucker, Würfel 4,900 bis 79,50 S6, Röstroggen, glasiert, in Säcken 33. 05 bis 35.00 M, Röstgerste, glasiert, in Säcken 33,00 bis 36, 00 Malzkaffee, glafiert, in Säcken 4200 bis 48, 09 , Rohlaffer Santos Superior bis Extra Prime 320,00 bis 356, 00 , Roh kaffee, Zentralamerikaner aller Art 330,00 bis 480,00 „, Röst. kaffee, Santos Superior bis Extra Prime 390, 00 bis 440, 00 Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 428,060 bis 600, he, Kakao, stark entölt 180,90 bis 190,090 S6, Kakao, leicht entili 20b, 00 bis 220,6 , indisch 850, )0 bis 1300,00 „S6, Ringäpfei amerikan. extra choic 120,090 bis 124,09 υς, Amerik. Pflaumen do /õo in Kisten Soi bis Sli, o0 ¶Æ½6, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese 1 Kisten ö6,00 bis 60, 00 ις, Korinthen choice Amalias 66, 00 bis 68, 0h t, Mandeln, süße, handgew., z Kist. 176,00 bis 180,60 „6, Mandeln, bittere, handgew., 4 Kist. 186, 00 bis 190,00 46, Kunsthonig m H kę-Packungen 71,00 bis 73, 00 Sc, Bratenschmalz in Tieres 212,00 bis 214, 90 S, Bratenschmalz in Kübeln 214,00 bis 216,00 ct, Purelard in Tierces, nordamerik. —— bis 4ꝗ4, Purelart in Kisten bis g ꝗ, Berliner Rohschmalz 194,00 biz 196,00 S6, Speck, in., ger., 190,00 bis 200,00 A6, Deutsche Marken butter in Tonnen 285, 96 bis 286,09 M6, Deutsche Markenbutter gepackt 294 00 bis 298, 00 , Deutsche feine Molkereibutter in Tonnen 278,00 bis 289, 00 , Deutsche feine Molkereibutter gepact 288,90 bis 290,00 ις, Deutsche Molkereibutter in Tonnen 272,09 bis 27400 go, Deutsche Molkereibutter gepackt 282, 90 bis 284. 00 i, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 278,00 bis 282, 00 6, Au, landsbutter, dänische, gepackt 288,00 bis 292, 00 öS, Allgäuer Stangen 260 σ 88. 60 bis 96, 00 K, Tilsiter Käse, vollfett 114 bis 160,0 6, echter Gouda 40 ά 196,00 bis 266,00 , echter Edamer 40 ί 196,09 bis 206,00 s, echter Emmentaler lvollfethj 180,00 bis 210, 00 116, Allgäuer Fomatour 20 g6, 00 bis 110,00 . (Preise in Reichsmark.) ;

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 2. Qltober. (D. N. Bo (Funkspruch) Be gutem

Besuch wurde die fünfte diesjährige Kolonialwollversteig erung i rt. Insgesamt kamen 8516 Ballen in guter Auswahl zum Angebok. Zurücknahmen erfolgten nur selten und bei lebhafter Nach⸗ frage wurden 8049 Ballen zugeschlagen. Australmerinos in allen marktgängigen Qualitäten sowie feine, mittlere und grobe Reuseeland= Slipshautwollen waren voll behauptet, Cap 10/12 Monattzwollen und feine, mittlere und grobe Puntas ,,, angeboten. Feine, mittlere und grobe Neuseeland⸗ Croßbreds lagen ftetig, beste, mittlen und geringe Austral⸗Seoureds konnten sich gut behaupten. In beslen und geringem Cay Snow Whites fehlte es an Angebot. Feine und mittlere Merinowaschwollen sowie seine, mittlere und grobe Wasch⸗ wollen hatten behauptete Preise. . Manche ster, 2. Sktober. (D. N. B.) Für Garne zeigke 6 mäßige Kauflust, Abschlüsse kamen nur in kleinen Partien zu— tande, Gewebe lÜagen stetig. Es machte sich beffere Nachfrage bemerkbat. Das Geschäft gefaltete sich jeboch weiter enttäuschend.

Wachstumsftand von Gemüs

Zusammengestellt im Statistischen Reichsamt.

Mitte September war

e in den Hauptgemüsegebieten zu Mitte September 1934.

der Wachstums stand für Gemüse

(1 S sehr gut, 2 gut, 3 mittel, = gering, 5 sehr gering.)

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Rosen⸗ kohl

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Grüne Pflück⸗ bohnen

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Unter den Einwirkungen der warmen und niederschlags⸗ reichen Witterung der letzten Wochen hat das Wachstum der 96 müsetulturen weiterhin gute Fortschritte gemacht. Insbesondere zeigen die späten Kohlarten, deren Hauptwachstum in den meisten Gegenden erst jetzt beginnt, im großen und ganzen einen recht befriedigenden Stand. Bei den frühen wahle nen bei Pflück⸗ bohnen und stellenweise auch bei Gurken, sind die Regenfälle

Berlin, den 2. Oktober 1934.

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manchmal zu spät gekommen. Möhren, Karotten, Tomaten und Sellerie hingegen haben die Trockenheit gut überstanden und be⸗ finden sich meist in einer neuen kräftigen Wachstumsentwicklung. Die Bodenbearbeitung für das Herbstgemüse und das Setzen der Pflanzen ist bei der günstigen Wetterlage ohne Schwierigkeiten vonstatten gegangen. Die erbstaussaat von Spinat und Feld⸗ salat hat begonnen.

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Dank der feuchten Witterung hat sich der Schädlingsbefall stark vermindert. Insbesondere hat das Auftreten von Blatz⸗ säusen und Raupen an den Kohlgewächsen merklich nachgelassen Nur vereinzelt wird noch über stärkeres Auftreten von Erd 5 und Meltau berichtet. .

Statistisches Reichsamt.

Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage.

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Verantwortlich: für Schriftleitung (Amtlicher und Nichtamtlicher übrigen redaktionellen Teil:

Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg.

Teil, Anzeigenteil und für den Verlag: Direktor Dr. Baron von Dazur in Berlin⸗Wilmersdorf, für den Handelsteil und den Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, il 3

helmstraße 32.

Vier Beilagen (einschl. Börsenbeilage und zwei entralhandelsregisterbeila gen

Tee, chines. 810, 0 bis 880,00 , Ter,

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Mittwoch, den 3. Oktober

1934

Nr. 231

Devisenbewirtschaftung.

Die Neuregelung des Zahlungsverkehrs mit den Niederlanden.

Der Zahlungsverkehr mit den Niederlanden wird durch einen Runderlaß 122/34 der Devisenbewirtschaftungsstelle neu geregelt. In diesem Runderlaß wird auf den zwischen der Deutschen und Riederländischen Regierung abgeschlossenen Vertrag über den Verrechnungsverkehr Bezug genommen, der, soweit es sich um das Königreich der Niederlande in Europa handelt, mit Wirkung vom 24. 9. 1934 vorläufig angewendet werden soll. Der Vertrag bezieht sich auch auf Zahlungsverpflichtungen gegenüber Gläu— bigern im Königreich der Niederlande außerhalb Europas (Nieder⸗ ländisch Indien, Surinam, Euracgo), doch wird das Inkraft— treten des Vertrages für derartige Zahlungsverbindlichkeiten noch besonders mitgeteilt werden. Soweit das Verrechnungs⸗ abkommen eingreift, erfolgen die Zahlungen in Deutschland aus⸗ schließlich durch Vermittlung der Reichsbank, in den Niederlanden ausschließlich durch Vermittlung des Nederlandsch Cleaxing—⸗ institut, als dessen Kassenführerin die Nederlandsche Bank N. V.

tätig wird. I.

Unter die Bestimmungen des Verrechnungsvertrages fallen in erster Linie die Zahlungen für die Einfuhr niederländischer Waren nach Deutschland und die damit in Verbindung stehenden sebenkosten. Insoweit ist die Zuständigkeit der Ueberwachungs⸗ stellen gegeben, die besondere Anweisungen erhalten haben. Aus dem Zuständigkeitsbereich der Devisenstellen fallen die nach⸗ stehenden Zahlungen unter den Verrechnungsvertrag:.

1. Zahlungen für Nebenkosten, die in Verbindung mit der deutschen Warenausfuhr nach den Niederlanden entstehen, und zwar insbesondere für Zölle, Bahn- und Binnenschiffahrtsfrachten, Speditionskosten und Provisionen, Umschlag⸗ in, und Bunker⸗ losten der Binnenschiffahrt (Lohne die Kosten der Bunkerkohle) und Transportversicherungen. Das Abkommen gilt nicht für See⸗ schiffahrtsfrachten sowie Umschlag⸗, Hafen- und Bunkerkosten der Seeschiffahrt in Verbindung mit der deutschen Warenausfuhr nach den Niederlanden. Für wirtschaftlich gerechtfertigte J zahlungen kann eine unmittelbare , in der Weise ge⸗ nehmigt werden, daß die Provision von der Hauptforderung in Abzug gebracht und nur der Restbetrag über das Verrechnungs⸗ abkommen bezahlt wird.

Y) Zahlungen für Nebenkosten des Durchfuhrverkehrs durch Deutschland aus den Niederlanden und durch die Niederlande aus Deutschland. Auch in diesem Fall sind , so⸗ wie Umschlag⸗, Hafen⸗ und Bunkerkosten der Seeschiffahrt nicht im Verrechnungsverkehr zu bezahlen.

y— 5 lungen an niederländische Partikulierschiffer und Binnens , . mit Ausnahme der Beträge, die von dem Empfänger üblicherweise in Deutschland für den Lebens⸗ unterhalt und als Betriebskosten verwendet werden. Insoweit kann statt einer Genehmigung zur Zahlung im Verrechnun 8 verkehr eine Genehmigung zur unmittelbaren Zahlung in Reichs⸗ mark an den Schiffer oder Reeder erteilt werden. Im allge⸗ meinen werden 25 vH der Einnahmen der niederländischen Schiffer unter diesem Gesichtspunkt in Reichsmark unmittelbar und der Rest über den Verrechnungsverkehr zu zahlen sein. ö

4. Die Bezahlung der Salden, die sich aus der außerhalb des Verrechnungsvertrages erfolgenden Verrechnung der beiderseitigen Verwaltungen im deutsch⸗niederländischen Eisenbahn⸗, Post⸗ und Telegraphenverkehr ergeben. J

5. Zahlungen für Lizenzen an niederländische Gläubiger. Bezüglich der Prüfung der Bexechtigung derartiger Zahlungen und des Ausschlusses von Mißbräuchen gelten die in meinem ver⸗ traulichen allgemeinen Erlaß Dev. A 35 403 vom 29. 8. 1934 ge⸗ gebenen Anweisungen entsprechend. Ausgenommen aus dem Ver⸗ rechnungsverkehr sind Barzahlungen für an sich unter den Ver⸗ rechnungsverkehr fallende Leistungen, soweit sie im kleinen Grenz⸗ verkehr erfolgen. .

Die Zahlungen deutscher Schuldner für die unter das Ver⸗ rechnungsabkommen fallenden Leistungen haben auschließlich in Reichsmark an die Reichsbank zugünsten des niederländischen Gläubigers zu erfolgen. Lautet die Verpflichtung des deutschen Schuldners auf eine andere Währung als Reichsmark, so ist der Gegenwert des geschuldeten Betrages in Reichsmark zu zahlen unter Umrechnung zum Mittelkurs der betreffenden Währung, der an der Berliner Börfe an dem der Zahlung vorangehenden Börsenlag notiert wird. Allgemeine Genehmigüngen füuͤr Zah⸗ lungen, die nach Abschnitt J dieses Erlasses im Verrechnungsver⸗ lehr auszuführen sind, berechtigen mit sofortiger Wirkung, nur noch zur Zahlung an die Reichsbank zugunsten des niederländi⸗ schen Gläubigers. Eine Mitteilung an die Inhaber der allge⸗ meinen Genehmigungen erübrigt sich mit Rücksicht auf das bevor⸗ stehende Monatsende. Für die nach Runderlaß 117s34 Ab⸗ , A vom 1. 10. 1931 ab zu erteilenden Genehmigungen gilt er in Abschnitt A IV 1 des erwähnten Erlasses gusgesprochene Grundsatz, daß die allgemeinen Genehmigungen, soweit die be⸗ treffenden Zahlungen nach Abschnitt j dieses Runderlasses nur noch im Wege der Verrechnung erfolgen dürfen, nur zur Zah⸗ lung an die Reichsbank zugunsten des niederländischen Gläubigers berechtigen. Die Zahlungen an die Reichsbank zugunsten des nie⸗ derländischen Gläubigers haben befreiende Wirkung.

III.

1. Genehmigungen e n . privater Verrechnungs⸗ e te oder zur Einrichtung von Ausländersonderkonten für In⸗ andszahlungen, die vor Inkrafttreten des Verrechnungsvertrages erteilt waren, bleiben bestehen. Neue Verrechnungsgeschäfte und Auslaͤndersonberkonten für Inlgndszahlungen können nur ge⸗ nehmigt werden, wenn eine schriftliche Zustimmungserklärung der Reichsbank und des Nederlandsch Clearinginstitut vorliegt. So⸗ weit nach den allgemein für Verrechnungsgeschäfte geltenden Grundsätzen dle Devisenstellen zu einer eigenen Entscheidung nicht befugt sind, sind mir derartige Anträge unter Beifügung der . Zustimmungserklärungen mit Bericht zur Entscheidung orzulegen. 2. lieh mi ungen zur Inzahlungnahme von Alt⸗ oder Sperr⸗ Ruthaben für 96 Bezug von Waren (vgl. Runderlaß 59 / 33 lbschn. IJ 1B) dürfen niederländischen Glaͤu igern nicht mehr er⸗ teilt werden. Geschäfte dieser Art, für welche die Genehmigung bern, ist, werden durch den Verrechnungsvertrag nicht erührt. IV.

Der Verrechnungsvertrag gilt für Fälligkeiten, die am oder nach dem 24. 9 1934 eintreten. Soweit es sich um die Bezahlung eingeführter Waren handelt, für welche die Zahlun vor dem 26. 9. 16934 fällig geworden ist verbleibt es bei den Bestimmungen des Runderlasses 100/34. Verartige Verbindlichkeiten können, weit die Devisenstellen auf Grund der Ziffern 1, IJ und V des

underlasses 46/34 Genehmigungen z Einzahlungen auf das Sonderkonto der Nederlanbsch? Bank J. V. bei der Reichshaupt⸗ bank erteilen konnten, auch weiterhin zur Einzahlung auf eines

habe.

der im Runderlaß 109134 angeführten Zwischenkonten genehmigt werden. Soweit es sich um bereits vor dem 34. 9. 1934 fällig ge⸗ wordene Verbindlichkeiten aus der Wareneinfuhr handelt, für die nach. Runderlaß 100s354 Genehmigungen zur Einzahlung auf Zwischenkonten nicht erteilt werden konnten, also insbesondete für die damals schon bewirtschafteten und einfuhrverbotenen Waren,

können bis auf weiteres Genehmigungen irgendwelcher Art nicht

erteilt werden. Weitere Anweisungen für die Behandlung solcher alten Warenverpflichtungen bleiben vorbehalten.

Der holländische Wirtschaftsminister über die Bedeutung des Verrechnungsabkommens mit Deutschl and.

Wirtschaftsminister Dr. Steenberghe hat in einer Presse⸗ unterredung über die Bedeutung des Verrechnungsabkommens mit Deutschland eingehend zu den Klagen und Protesten Stellung genommen, die von seiten des holländischen Wirtschaftslebens bezüglich der Neuregelung des Zahlungsverkehrs mit Deutschland erhoben worden sind. Der Minister betonte einleitend, daß im Gegensatz zu dem bisherigen Zustande durch den mit Deutschland getroffenen Vertrag Gewißheit darüber erzielt sei, daß die Devisen—⸗ zuflüsse, die Deutschland aus Holland zugingen, in erster Linie zur Abdeckung der in Deutschland ausstehenden holländischen Forderungen benutzt werden. Ein unsicherer Faktor bei der An— wendung des neuen Clearingverfahrens bestehe allerdings darin, daß die Entwicklung der deutschen Ausfuhr nach Holland und siederländisch Indien, die für die deutschen Devisenanfälle von größter Wichtigkeit sei, nicht vorher zu überblicken, sondern von verschiedenen Umständen abhängig sei. Der Minister legte sodann mit Bezug auf die rückständigen holländischen Forderungen gegen⸗— über dem deutschen Einfuhrhandel dar, die hier entstandenen Schwierigkeiten hätten ihre ÜUrsachen darin, daß in den letzten Monaten in der Struktur der niederländisch-deutschen Handels— beziehungen eine große Aenderung eingetreten sei. Die nieder— ländische Einfuhr aus Deutschland sei stark zurückgegangen, während andererseits die Ausfuhr nach Deutschland zugenommen Auf diese Weise mußten sich einerseits die holländischen Forderungen schnell erhöhen, während sich andererseits die deut⸗ schen Deviseneinnahmen aus dem Handel mit Holland in zu— nehmendem Maße verringerten. Wollte man alle rückständigen Forderungen innerhalb kurzer Zeit befriedigen, so würde dies eine längere Lahmlegung der holländischen Ausfuhr nach Deutsch—⸗ land bedeuten, die vermieden werden müsse. Man habe sich daher entschlossen. 10 v5 der bei der Niederländischen Bank auf Clearing— rechnung einlaufenden Beträge zur Abdeckung alter Forderungen zu verwenden. Auf die Frage, ob das neue Devisenbewirtschaf— tungssystem Schachts nicht mit dem niederländisch⸗deutschen Handelsvertrag zusammenstoße, entgegnete der Minister, daß dies nicht der Fall sei. Der jeweilige Stand der holländischen Clearing⸗ rechnung werde in regelmäßigen Abständen veröffentlicht werden. Die Regierung werde nötigenfalls auch den Umfang der hollän⸗ dischen Ausfuhr den auf Grund des Clearingvertrages bestehenden Zahlungsmöglichkeiten anpassen.

Neuordnung der Devisenbewirtschaftung für das Gebiet des Versicherungswesens.

Das Reichswirtschaftsministerium teilt mit: Die Umstellung der deutschen Devisenbewirtschaftung zum 1. Oktober 1934 geht von dem Grundgedanken aus, daß in Zukunft nur noch Ge⸗ nehmigungen nach Maßgabe des vorhandenen Devisenanfalls erteilt werden . Es ist daher auch eine entsprechende Ab⸗ änderung der bisherigen Praxis auf dem Gebiete des Versiche⸗ rungswesens notwendig geworden, die durch einen Runderlaß 123 an die Devisenstellen angeordnet worden ist. In Zukunft muß die Prämienzahlung inländischer Versicherungsnehmer an aus⸗ ländische in n fen oder in Fremdwährung an inländische Gesellschaften guf diejenigen Fälle beschränkt werden, in denen eine solche Zahlung volkswirtschaftlich notwendig ist. Da dies bei Personenversicherungen in der Regel zu verneinen sein wird, besteht in ö. für Inländer grundsätzlich keine Möglichkeit mehr, Personenversicherungen bei ausländischen Gesellschaften oder in n, bei inländischen Gesellschaften abzu⸗ schließen. Für die Un ger in Fremdwährung laufenden Lebens⸗ versicherungen ist bereits vor einigen Wochen im Benehmen zwischen den beteiligten in- und ausländischen Versicherungs⸗ gesellschaften, dem Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung und dem Reichswirtschaftsministerium ein Weg gefunden worden, um unter weitestgehender Wahrung der ere fl der Versicherungs⸗ nehmer diese Bersicherungen auf Reichsmark umzustellen. Auch in der Sachversicherung ist die Zahlung von Versicherungs— prämien in , , in Zukunft auf diejenigen Fälle be⸗ schränkt, in denen eine Valutaversicherung im Interesse der deut⸗ schen Ausfuhr oder des deutschen Dienstleistungsverkehrs mit dem Auslande erforderlich ist. Spediteure und Ausführer werden in Zukunft auf. Grund allgemeiner Verwendungsgenehmigungen in der Lage sein, aus den ihnen anfallenden Devisen Fremdwäh⸗ rungsprämien an inländische Gesellschaften oder an bestimmte inländische Agenturfirmen zu zahlen, und zwar soweit es ö. um Transport-, Exportkredit⸗ und Kautionsversicherungen handelt. Ob außer diesen allgemeinen Verwendungsgenehmigungen in

besonderen Ausnahmefällen Einzelgenehmigungen zum Erwerb

von Devisen zur Prämienzahlung erteilt werden können, werden die Devisenstellen in Fühlungnahme mit der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung von Fall zu Fall zu entscheiden haben. Im Gegensatz zu den vorbezeichneten Ein hrèn gerne welche für Prämienzahlungen inländischer Versicherungsnehmer notwendig geworden sind, wird das 6 der deutschen Ver⸗ , mit dem Auslande unberührt bleiben, a es sich hier um einen wichtigen, devisenbringenden Zweig des deutschen Dienstleistungsverkehrs handelt. Die deutschen Ver⸗ sicherungsgesellschaften werden nach wie vor in der Lage sein, den ihnen aus diesem Geschäft erwachsenden Verpflichtungen in Fremdwährung nachzukommen, Die erforderlichen Devisen stehen aus eigenen en,, Beständen zur Verfügung, so daß eine Belastung der Reichsbank nicht eintritt. Den Gesellschaften werden daher zur Erfüllung ihrer Versicherungsleistungen allge⸗ meine Verwendungsgenehmigungen erteilt. Soweit Reichsmark⸗ ahlungen in Frage kommen, werden die Versicherungsgesell⸗ a fn entsprechende allgemeine Genehmigungen zur Zahlung auf freie Reichsmarkkonten oder zur Versendung von Reichs⸗ markschecks nach dem Auslande erhalten. Die Einrichtung des Reichsmarkversicherungsschecks, der auf einer besonderen Anord⸗ nung der Reichsstelle ö. Devisenbewirtschaftung vom 31. Juli 1934 beruht, hat . isher schon bewährt. Für das deuische Versicherungsgeschäft wird demnach durch die Neuordnung keine Beeinträchtigung hervorgerufen werden.

Die Darlehnsgewährung aus Sperrguthaben.

Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung weist in einer Mitteilung darauf hin, daß in der letzten Zeit in zu⸗ nehmendem Maße bei ihm unmittelbar Anträge gestellt worden sind, die sich auf die Freigabe von Sperrguthaben zur Gewäh⸗ rung langfristiger Darlehen nach 19 Ri bezogen haben, wobei die Umwandlung des zu verwendenden Reichsmaärksperrguthabens in eine Valutaforderung zur Bedingung gemacht wird. Derartigen Anträgen ist bei Erfüllung der üblichen Voraussetzungen dann entsprochen worden, wenn für das Zugeständnis der Anerkennung der Valutaklausel die Darlehen statt auf fünf Jahre mindestens auf acht Jahre fest gegeben wurden und der Zinssatz v jährlich nicht überstieg. Soweit öffentlich rechtliche Körperschaften und gemischtwirtschaftliche Unternehmungen als Darlehns nehmer auftraten, war außerdem die Zustimmung des Reichsfinanzmini⸗ steriums zur Darlehnsaufnahme beizubringen. Gegen die Auf— rechterhaltung dieses Standpunktes bestehen jedoch dann gewisse Bedenken, wenn Sperrguthaben verwendet werden, die der aus— ländische Darlehnsgeber erst von Dritten mit einem erheblichen Disagio erworben 6 Es kann nicht vertreten werden, dem ausländischen Darlehnsgeber den Disagiogewinn in voller Höhe zu belassen. Infolgedessen werden erworbene Sperrguthaben zwecks Gewährung langfristiger Valutadarlehen künftig nur frei— gegehen werden, wenn den inländischen Darlehns nehmern ein gewisser Teil, ein Drittel bis die Hälfte des Disagiogewinns zu⸗ gute kommt, und letzterer einem volkswirtschaftlich nutzbringenden Zweck G. B. Aufrechterhaltung eines gefährdeten Unternehmens des Darlehns nehmers, Bauvorhaben, Förderung zusätzlicher Aus— fuhrgeschäfte unter Vermeidung einer Beeinträchtigung anderer inländischer Ausführer uswm.) nachweislich zugeführt wird. In bezug auf Wertpapiersperrguthaben ist daran festzuhalten, daß der Altbesitz des Geldgebers (15. April 1932 an den Wertpapieren nachgewiesen werden muß; eine Freigabe von aus dritter Hand erworbenen Wertpapieren oder Wertpapiersperrguthaben kommt soweit auch im Rahmen der vorstehenden Anweisungen nicht in Betracht.

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.

Telegraphische Auszahlung.

3. Oktober Geld Brie

12, 49 12,52 O, 646 O0, h50 58, 17 58,29

O20 O 206

3.57 3 553

25765 25532 4/3 J 54. 14 Si. 37 31.35 1217 12236

68,68 68, S2 5, 75 5.385

16,,z9 16,43 2.467 2,471

168,4 168,98 doõ 0/7 355 19

21,45 21,49 0, 713 0,715

5.694 5, 706 80,67 80, 83

41,5 41,64 oi. 14 61725 18 35 4855 47,00 4,10 Iisois 11666 288 249? 62,76 62.88 si, i8 81, 3a 33, 97 30, 0z 16.37 10.39 1577 I.381 o 999 1,01

2472 2a

2. Oktober Geld Brief

12.485 12.515 o 65. O 665 58, 18 658, 30

O,. 204 9,206

3047 3,053

2.527 2.533 54,32 54.42 Sl, s2 81,48 12165 12, 195

68, 88 68,82 h. 37 65.38

1641 16,45 2467 2,471

168,79 169, 13 55, 05 5b, 17

21,45 21,49 0714 0716

h,. 694 5.706 S0, 67 80, 83

41, ol gi. I 45, 35 47,0. 11 64 2 488 62,73 81.22 34.02 Ih. 355 1.386 o. 99g

2476

Agypten (Alexandrien und Kairo) UL ägypt. Pfd. Argentinien (Buenos Aires) 1 Pap.⸗Pes. Belgien (Brüssel u. Antwerpen) .... 100 Belga Brasilien (Rio de Icneiro) 1Milreis Bulgarien (Sofia) . 100 Leva Canada (Montreal) ] 1 kanad. Doll. Dänemark(Kopenhg.) 100 Kronen Danzig (Danzig) .. 100 Gulden England (London) . . 1 Pfund Estland (Reval / Talinn) J. 100 estn. Kr. Finnland (Helsingf.) 100 finnl. M. Frankreich (Paris) . 100 Fres. Griechenland (Athen) 100 Drachm. Holland (Amsterdam und Rotterdam). . 100 Gulden Island (Reykjavik) . 100 isl. Kr. Italien (Rom und Mailand) .... . 100 Lire Japan (Tolio u. Kobe) 1 Jen Jugoslavien ( Bel⸗ . grad und Zagreb). 100 Dinar Lettland (Riga) ... 100 Latts Litauen (Kowno / Kau⸗ . lob Litas 00 Kronen 100 Schilling 100 Zloty 100 Escudo 100 Lei 100 Kronen 100 Franken l00 Peseten 100 Kronen U tũrk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso 1 Dollar

Schweden (Stockholm und Göteborg) .. Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Spanien (Madrid u. Barcelona) ... Tschechoslow. (Prag) Türkei (Istanbul) .. Ungarn (Budapest) . Uruguay ( Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New Jork)

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãrkten. Devisen.

Danzig, 2. Oktober. (D. N. B.) (Alles in . Gulden.) Banknoten: Polnische Loko 100 gloty 57, Sᷣ G., 57,95 B., 100 Deutsche Reichsmark „— B., Amerikanische (56⸗ bis 100⸗-Stücke) —— G., B. Schecks: London G. B. Auszahlungen: Warschau 100 Zloty 57, 82 G., 51-93 B., Telegraphische; London 1496 G. 15,650 B., Paris 20,175 G., 20,ð1 B., New York 3. 0400 G., 3.0460 B., Berlin 122,88 G., 123,94 B.

Wien, 2. Oftober. (D. N. B.) Amsterdam 284,85, Berlin 168, 44, Budapest 124,293, Kopenhagen gl, 45, London 20,51, New York 415,89, Paris 27,683, Prag 17,50, Zürich 137,08, Marknoten 157,45, Lirenoten 35,86, Jugoslawische Noten 9, 15, Tschecho⸗ slowakische Noten 17,10, Polnische Noten 79,19, Dollarnoten 411,69, Ungarische Noten —— *). Schwedische Noten 104, 36, Belgrad Berlin Clearingkurs 196,23. *) Noten und Devisen für 100 Pengö.

Prag, 2. Oktober. (D. N. B.) Amsterdam 16,251, Berlin 959, 00, i. IS25ss, Oslo 588, 509, Kopenhagen 524. C0, London 117,20, Madrid 3281s, Mailand 207,75, New Jork 23, 84. Paris 158,05, Stockholm 604,006, Wien 569, 90, arknoten 872,00, Polnische Noten 453,15, Warschau 453,œö́, Belgrad 55,51 16,

Danzig 786, 0.

*