1934 / 238 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Oct 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 238 vom 11. Oktober 1934. S. 2

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Durch diese Regelung wird auch dem Anbauer von kleinen Rüben⸗ samenflächen die Möglichkeit des Weiteranbaues gesichert.

Nachdem sämtliche Anbauer von Futterrübensamen durch die Fragebogen ermittelt sind, wird für jeden Anbauer auf Grund der durchschnittlichen Anbaufläche der letzten 5 Jahre ein Anbaurecht festgesetzt. Dieses Anbaurecht ist Anbaupflicht und wird in einer Größe ugeteilt, die eine gesicherte Versorgung auch in Jahren gewährleistet, di infolge von Witterungseinflüssen verminderte Erträge bedingen.

Zur Sicherung des Inlandsbedarfs an Runkelsamen für die Jahre 1936, 1937 und 18938 als Anlaufszeit für die Neuregelung wird die notwendige Gesamterzeugung, die sich auf Grund der Fragebogen ergibt, auf die zugelassenen Sorten nach folgendem Sortenschlüssel verteilt:

IJ. Auf dem Boden wachsende:

9 36 Eckendorfer gelb ... 490 Criewener gelb. ... 7 50 Knehdener gelb .... 135 9. Eckendorfer rot .. . im Kontingent Eckendorfer gelb ein⸗ geschlossen

1. gelbe Massenwalzen

2. rote Walzen

Peragis rot

Kirsches Ideal ....

Friedrichswerther Zuckerwalze ....

Kirsches Koloß ... 1

Altenburger

Leutewitzer 04

1

gelbe Gehaltswalzen 9 h 3 3a

gelbe Massentonnen

gelbe Kugeln Oberndorfer

II. Mehr in den Boden wachsende:

weiße Zuckerfutter Lanker (Ovana)) .. ö 236 ö, . gelbe Oliven rankes Rekord .. ; Jeorgenhauser . . gelbe Flaschen Deutsche Barres .. Dänische Barres .. 3,3 Remlinger 4. rote Pfahl Mammuth 0 0,5

Nach der festgelegten Anlaufszeit ist zu erwarten, daß sich die Erzeugung dem Bedarf der einzelnen Sorten von selbst anpaßt, so daß sich eine nochmalige Festsetzung der Sortenanteile für das Inland dann erübrigen wird.

Die Verteilung des Anbaues erfolgt so, daß die einzelnen Stellen, die bisher Runkelsamen vertraglich anbauen ließen, die zukünftige Erzeugung entsprechend ihrem seitherigen Vertragsaubau und dem Sortenschlüssel vornehmen müssen. Etwa notwendige Verschiebungen, die örtlich bedingt sein können, gleicht der Reichsverband der Deutschen Pflanzenzuchtbetriebe aus.

Der Auslandsabsatz, der dem Reichsnährstand nachgewiesen werden muß, wird durch eine zusätzliche Anbaufläche gefichert. Die Ernte dieser Fläche darf aber nur für den nachgewiesenen Auslands⸗ absaz Verwendung finden. Auch dafür kommen nur die vom Reichs⸗ nährstand zugelassenen Sorten in Frage. Die Anordnungen des Abschnittes E haben für diese Erzeugung und ihren Absatz leine Gül⸗ tigkeit.

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O S de —— d .

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D. Lieferung des Elitesaatgutes.

Jedem, der nach Abschnitt E in Zukunft selbständig Sochzucht⸗ saatgut auf Vertrag erzeugen und vertreiben darf, wird jährlich das benoͤtigte Elitesaatgut von den Züchtern der betreffenden Sorten zugeteilt. Dieses Saatgut wird zu einem Preis berechnet, der höchstens das dreifache des jeweiligen vom Reichsnährstand festgesetzten Jahres⸗ zentnerpreises (Verbraucherpreis) für Hochzuchtsaatgut der betreffenden

Sorte Het fag. n von jeoem Henrner verkauften vochzuchtsaatgures eine Abgabe von 59 des jeweilig vom Reichsnährstand festgesetzten Jahreszentnerpreises (Verbraucherpreis) von demjenigen zu leisten, der nach Abschnitt E selbständig Hochzuchtsaatgut auf Vertrag erzeugen und vertreiben darf, um den Züchtern die Weiterführung ihrer Zucht⸗ arbeit in einem Umfange sicherzustellen, wie sie vom Reichsnährstand im allgemeinen Interesse verlangt werden muß.

E. Vertrieb.

Von jeder zugelassenen Hochzuchtsorte darf, beginnend mit der Verkaufsperiode der Ernte 1936, jeder Züchter selbst nur bis zu 1500 unmittelbar an den Verbraucher absetzen. Ueber diese Menge hinaus⸗ gehende Erzeugung muß durch den Verteilerapparat des Reichs⸗ nährstandes (Landhandel und Genossenschaften) abgesetzt werden.

Der Reichsnährstand setzt jährlich fest:

den Anbauerpreis, den Verbraucherpreis sowie die für den Verteilungsapparat nötigen Spannen.

Futterrübensamen aus anerkannten Beständen darf in Zukunft nur nach den Vorschriften des Reichsnährstandes verpackt, plombiert bzw. versiegelt zu den jeweils festgesetzten Preisen, Lieferungs- und ZJahlungsbedingungen des Reichsverbands der Deutschen Pflanzen⸗ zuchtbetriebe in den Verkehr gebracht werden. Als Packungen werden vorgeschrieben: M4, 1, 21, 5, 10, 25 und 50 kg.

In jeder Sparte der Erzeugung und des Bertriebs erfolgt die Lieferung grundsätzlich unfrankiert.

F. Nenzũchtungen.

Für Neuzüchtungen, die vom Reichsnährstand zugelassen werden, finden die Bestimmungen dieser Anordnung vom Tage der Zulassung an sinngemäße Anwendung.

Berlin, den 8. Oktober 1934.

Reichs nährstand. Verwaltungsamt. J. A.: Krohn.

Preußen.

Bekanntmachung.

Die unten bezeichneten, nach Maßgabe des § 1 der Ver⸗ ordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar

1933 (RGBl. 1 S. 83) in Verbindung mit 8 1 der Preuß.

Ausführungsverordnung vom 2. März 1933 (Gesetzsamml. S. 33) am 14. Juli 1933 beschlagnahmten Grundstücke werden einschl. aller beweglichen Vermögenswerte, Bank- und Spar⸗ kassenguthaben, Postscheckkonten, etwaiger Außenstände und son⸗ stiger Rechte hiermit unter Bestätigung der polizeilichen Beschlag⸗ nahme auf Grund des 5 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Ein⸗ ziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 [NG Bl. 1 S. 293) in Verbindung mit der durch den Herrn Preußischen Minister des Innern hierzu erlassenen Durch⸗ führungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. S. 207)

und in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung

staats⸗ und vollsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. 1 S. 479 480) zugunsten des Landes Preußen, ver⸗ treten durch den Herrn Preußischen Finanzminister, einge⸗ zoen und der Konzentration A. G. in Berlin sW 68, Linden⸗ straße 3, übereignet.

Diese Maßnahme der Einziehung wird mit der öffent⸗

lichen Bekanntmachung dieser Einziehungsverfügung wirksam.!

Einzuziehender Gegen- derjenige, dessen

Gegen die Einziehung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Eigentumer bzw. Behörde, durch welche die Be⸗

Rechte durch die schlagnahme vor⸗

Einziehung be⸗ genommen

troffen werden wurde

Datum der Be⸗ schlag⸗

nahme

stand bzw. einzu⸗ ziehendes Recht

1 2 83 4

Die im Grundbuch von Münster, Stadt⸗ kreis Münster, Band 166, Blatt 2362 unter lfd. Nr. 10, 12 und 13 einge⸗ tragenen nachbe⸗ eichneten Grund⸗

ücke:

1. bebautes Grund⸗ stück, Industriestr. 37141, Id. Nr. 10, Parz. Nr. 7029 / 44 Größe 11 a, 25 4m

bebautes Grund⸗ stück, Dammstraße 21/265, lfd. Nr. 12, Parz. Nr. 7032 / 344 Größe 9a, 35 qm unbebauter Hof⸗ raum, lfd. Nr. 13, Parz. Nr. 7030 / 399, Größe 3 qm

Münster i. W., den 8. Oktober 1934. Der Regierungspräsident.

J. V.: Dr. Varain.

Firma Schreiber u. Co., Drucke⸗ rei und Ver⸗ lagsgesellschaft mit beschränt⸗ ter Haftung in München

Ortspolizeibe⸗ hörde in Münster Stadt

14. Juli 1933

Michtamtliches.

Nummer 41 des Ministerialblatts für die Preußische innere

Verwaltung (herausgegeben im Preußischen Ministerium des.

Innern) vom 10. Oltober 1934 hat folgenden ,, All⸗ 2 meine Verwaltung. RdErl. 26. 9. 34. Tagegelder d. reisdeputierten. RdErl. 29. 9. 34, Saar⸗Abstimmungskalender.

RdErl. 4. 10. 34, Ehrenkreuz d. Weltkrieges. RdEr 1934, Stellenvorbehalt f. Versorg⸗Anw. o m . 4 verbände. RdErl. MW 9. 34, Steuerverteilungen f. 1931 . RdErl. 1. 10. 34, Vertretungsbeyvechtig. f. 8. NSTDal P. RdErl 1. 19. 34, Personenstands⸗ u. Betriebsaufnahme 1934 u, Vor. bereit, d. Einheitsbewwert. auf den 1. 1. 1935 f. d. Grundstücke. RdErl. 5. 10. 34, Dispositions fonds. RdErl. 5. 10. 31, Aende⸗ rung v. Gemeindegrenzen. RdErl. 6. 10. 34, Oktoberrate d Rei ern,, Gemeindebestand u. Ortsnamen Aende⸗ rungen. —Polvizeiverwaltung. RdErl. 29. 9. 36, Ausf. VO. v. 135. J. 1928 3. Schußwaffenges. (Flobertpistolen). RdEij 2. 10. 34, ,,, Personalausweisen u. Ausstell. v. Füh— rungszeugnissen f. Mitgl. d. Freiw. Sanitätskolonne v. Roten Kreuz. RdErl. 3. 10. 34, Mitteil. d. Pol. an d. Presse. RdErl 3. 10. 34, . d. öffentl. Bettelns. RdErl. 5. 10 31, Renu zu errichtende Gast⸗ u. Schankwirtschaften. RdErl. 28. 9. 3 6 , an Waffen durch die Techn. LP. Schule RdErl. 3. 10. 34, Altölverwertung. RdErl. 5. 10. 34, Pol; Oberm.⸗Anw.⸗Lehrg. f. d. Gemeindepol. Wohlfahrtz,; pflege u. Jugendwohlfahrt. RdErl. 23. 8. 34. 7. Marie⸗ Seebach⸗Wohlfahrts⸗Geldlotterie. RdErl. 26. 9. 34, Wertlotterie ugunsten d. Jugendherberge b. Marineehrenmal in Laboe. dErl. 26. 9. 354, 2. Serie d. 2. Hamburg. Auswanderer⸗Fürsorge⸗ Geldlotterie. RdErl. 1. 10. 34, Geldlotterie d. Domrestaurie⸗ rungsvereins e. V. in München. RdErl. 4. 19. 34, Sozial— renfnerfürsorge. RdErl. 5. 19. 34, Maßnahmen d. Reichsregie—⸗ rung z. Verbillig. d. Speisefette f. d. minderbemittelte Bevölkerung. RdErl. 5. 10. 34, Reichszentrale Landaufenthalt f. Stadtkinder. Personenstandsangelegenheiten. RdErl. 29.9.

1934, Vereinheitlichung d. i gien, in Familiensachen.

Staatsangehörigkeit, Paß⸗ u. Fremdenpolizei. RdErl. 29. 9. 34, Gebührenfreie Ausstell. v. Reisepässen z. Reise in das Saargebiet. Rei 9 sheer u. Marine. RdErl. 5. 16. 1934, Veteranenbeihilse. Bau⸗ u. Verkehrswesen. RdErl. 19. 9. 34, Berechnungsgrundlagen f. Stahl im Hochbau. RdErl. 1. 10. 34, Genehmigungssperre im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen. RdErl. 2. 10. 34, Uebers. über d. Kennzeich—= nung d. ö Medizinalangelegenheiten. RdErl. 27. 9. 34, Verhütung erbkranken Nachwuchses. RdEn. 3. 10. 34, Durchf. d. 2. VO. z. Ausf. d. Ges. z. . erbkrank. Nachwuchses. RdErl. 29. 9. 34, Einziehung v. Diphtherieserum. RdErl. 3. 10. 34, Einziehung v. Ruhrserum. RdErl. 3. 10. 3, Einziehung v. Tetanusserum. RdErl. 3. 10. 34. Einziehung v. Meningokokkenserum. Uebertragbare Krankheiten in d. 36. Woche 1934. Verschiedene s. Reichsindexziffer f. Sep= tember 1934. Neuerscheinungen. Stellenaus⸗— schreibungen von Gemeindebeamte n. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns r . erlin Ws, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 1575 RM für Ausgabe A Gweiseitiz bedruckh und 2.30 RM für Ausgabe B (einseitig bedruckt.

Aus der Verwaltung.

Die Fettverbilligung in den Wintermonaten.

Für die Fettverbilligung für die minderbemittelte Bevölkerung in den Monaten November, Dezember und Janugr hat der Reichs⸗ arbeitsminister im Einvernehmen mit dem Reichsernährungs⸗ minister und dem Reichsfinanzminister in einem Erlaß an die Landesregierungen neue Bestimmungen . ie bisher erhält der Minderbemittelte monatlich einen Reichsverbilligungs⸗ schein für Speisefette (Hruppe A) der beim Einkauf von mindestens einem halben Pfund der auf dem Stammabschnitt angegebenen Fer n rn mit einem Wert. von 25 Pfg. in Zahlung gegeben

erben kann. Dagegen ist, wie das Jedz. meldet, Von der Ausgabe der Bezugsscheine für, Haushaltmagarine abgesehen worden. Diese werden durch einen weiteren Reichsverbilligungsschein Gruppe B) ersetzt, um dem Inhaber des Stammabschnitts die Möglichkeit zu geben, an Stelle von Margarine auch andere Fett⸗ waren verbilligt zu beziehen. Dieser Schein gewährt die gleiche igen wie der Schein A. Mit der Beseitigung der Bezugs⸗ scheine für die ,, ist deren Steuerfreiheit aufge⸗ hoban worden. Eine Schlechterstellung der Bezugsberechtigten tritt dadurch nicht ein, da die Verteuerung durch die Ausgabe des zweiten Reichsverbilligungsscheins wieder ausgeglichen wird. Um im Rahmen des Fettplans die Versorgung der minderbemittelten Volksgenossen mit der billigeren Konsummargarine sicherzustellen, konnte auf das Bestellscheinsystem nicht verzichtet werden. Der Besitz des Reichsverbilligungsscheines B gewährt einen Anspruch auf bevorzugte rng von mindestens einem Pfund Konsum⸗ margarine, sofern der Bezugsberechtigte rechtzeitig vorher den Stammabschnitt mit dem Bestellschein der k vorlegt. Der Stammabschnitt für die Monate November, Dezember und Januar enthält demnach drei Reichs verbilligungsscheine A und drei Scheine B. Der guf dem Stammabschnitt befindliche Bestellschein gilt für drei Pfund Konsummargarine. Die Gültigkeitsdauer der Reichsverbilligungsscheine ist jeweils auf einen Monat begrenzt.

Neichsinnenminifter Frick warnt vor Per⸗ schuldung der Beamten durch Kreditgeschäfte.

Der Reichsinnenminister hat kürzlich ein Schreiben an die Obersten Reichsbehörden, Landesregierungen, Reichsstatthalter und übrigen Stellen gerichtet, worin er 4h mit der Tätigkeit einer Waren⸗Kreditgesellschaft innerhalb der Behörden beschäftigt. Diese Gesellschaft bestellte Beamte und Angestellte von Aemtern und Be⸗ trieben zu Bevollmächtigten, die dann unter den Beamten und Angestellten Kundschaft werben sollten. Wer Kunde werden wolle, habe u. a. seine verpfändbaren Gehalts- und Pensionsbezüge als Sicherheit an die Gesellschaft abzutreten. Dann bekomme er einen Kreditschein und könne damit ohne 5 Waren hg e: Dem Vernehmen nach suche diese Gese . ei allen Behörden und größeren Betrieben Eingang. Ich muß, so betont der Minister,

finden. Die Tätigkeit der

„in diesem Geschäftsgebahren auf Kredit, das zu einer Verschuldung

und allmählichen Zerrüttung der wirtschaftlichen Verhältnisse der

Beamten usw. führen ut eine bedenkliche Schädigung des An— ehens der Beamten⸗ und Ängestelltenschast erblicken. Andererseitz ist es aber auch unzulässig, daß Beamte und Angestellte als Bevoll⸗ mächtigte für Firmen, sei es ohne oder mit geringer Vergütun Werbedienste leisten und das Einkassieren besorgen, wofür . im Erwerbsleben ö tätig sind und ihren Verdiegnst evollmächtigten innerhalb der Be⸗

örden, die sich in der Regel ohne Wissen der Behördenleiter

äbspiert, verstößt gegen veamtenrechtliche Borschriften. Zum Schluß bittet der Minister, in den Behörden und Betrieben fest= stellen zu lassen, ob dort dieselben Beobachtungen ö wurden. Gegebenenfalls sollen die Beamten und Angestellten entsprechend verwarnt, zum mindesten soll ihnen jede Tätigkeit als Bevoll⸗ mächtigte für Firmen verboten werden. Ausdrücklich bittet der Minister, die Beamten vor Kreditgeschäften dieser Art zu warnen.

Betãmpfung des öffentlichen Bettelns.

Neuerdings ist wieder über eine erhebliche Zunahme des Bettelns zu klagen. Das ist um so mehr zu bedauern, als wie im Vorjahr das Winterhilfswerk des deutschen Volkes nur dann zu einem vollen Erfolge führen kann, wenn die zur Linderung der Notlage deutscher Volksgenossen freiwillig zur Verfügung ge— stellten Mittel nach einweitlichen Gesichtspunkten zur Verwen— dung kommen. 9 das kommende Winterhalbjahr weist daher der Preußische Minister des Innern auf die vorjährigen Bestim⸗ mungen über die Bekämpfung des Bettelunwesens hin und macht die Beachtung allen Polizeibehörden erneut zur besonderen Pflicht.

Kunst und Wissen schaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater. Freitag den 12. Oktober. ö Staatsoper: Madame utterfly. Musikalische Leitung: Preuß. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Minna von Barnhelm CNeuinszenierung Gründgens). Beginn: 20 Uhr.

Die Neuinszenierung von Wagners „Ring der Nibelungen / in der Staatsoper Unter den Linden wird Dienstag, den 16, mit „Götterdämmeru ug. beendet. Die erste geschlossene Ring; Aufführung in der Neuinszenierung . Furtwängler u Tietjen schließt sich am 20., 21., 24. und 265. Oktober an.

C Dx ¶Cp—ͥeͥ x .

Marttverkehr mit Vieh vom 23. bis 29. September 1934.

*.

(Nach Angaben der 4 wichtigeren Vieh⸗ und Schlachthofverwaltungen.)

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Lebende Tiere

6 Zu⸗ (H him.

Auftrieb davon auf dem zum Viehmarkt Schlachthof

unmittelbar dem Schlacht bof zugeführt

Tiergattungen

Abnahme ()

( biw. gegenüber

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gegenüber der Vorwoche v9

von geschlachteten

ieren zum 33 ch⸗

markt?

davon aus dem Ausland!)

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8

34 402 7295 6 207

übe 13 55

ãrsen (Kalbinnen) 6 * 09

resser 794 28 775

111 377 18 304

Rinder zusammen.

260 38 4901 1725 174 8037 2 66580 84 16088 ö 6 806 890 30 369 130 119878 20 789

—— X 0 8

de = d =.

1797 2515 681

N I*IllI*I

h Darunter auf Seegrenzschlachthöfe: 15 Ochsen, 1 Bullen, 8 Kühe. ) Halbe und viertel Tiere find, in ganze Tiere umgerechnet

in den Zahlen mitenthalten. Berlin, den 10. Oktober 1934.

Statistisches Reichsamt.

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 38 vom 11. COttober 1934. S. 3

Handelsteil. Die Entwicklung der Arbeitslofigkeit im September 1934.

Weiterer Rückgang um 115 000.

Während in den früheren Jahren meistens der September zurch die Verringerung der Arbeitsmöglichteiten in den Außen- berufen, in der Fahrzeugindustrie und in dem Gaststätten⸗ und gremdenverkehrsgewerbe einen Anstieg der Arbeitslosenzahl zu hringen pflegte, ist, wie die Reichsanstalt für Arbeitsvermitt⸗

lung und Arbeitslosenversicherung berichtet, im September dieses

gähres unter dem Einfluß des schönen Herbstwetters, das die Berufsgruppe beigetragen.

Durchführung der Ernte in einem Zug ermöglichte und die rei⸗ hungslose Fortführung der Außenarbeiten begünstigte, der Zu⸗ gang aus den Außenberufen ausgeblieben. Da zugleich die Festi⸗ gung der innerdeutschen Wirtschaftslage, die sich in einer er⸗ höhten Aufnahmefähigkeit der Produktions- und Konsumgüter⸗ industrien darstellt, anhielt, konnte die Zahl der Arbeitslosen über das zu erwartende Maß hinaus gesenkt werden. Der Rüq⸗ gang betrng insgesamt 115 300. So ist die Septemberentwid⸗ lung als außerordentlich günstig anzusprechen. In den kommen⸗ den Monaten wird jedoch mit einem verstärkten Zugang aus den Außenberufen zu rechnen sein.

Die Abnahme verteilt sich bis auf eine Ausnahme auf alle Landesarbeitsamtsbezirke. Sie war am stärksten in den industri⸗ ellen Teilen Sachsens und Mitteldeutschlands, vor allem aber wieder in Brandenburg. arbeitsamtsbezirk Brandenburg in Höhe von 43000 entfielen 25 000 allein auf Berlin. Insgesamt wurden am 30. September 1934 bei den Arbeitsämtern rund 2 282 000 Arbeitslose gezählt, von denen 1733 000 Unterstützungsempfänger waren, und zwar wurden unterstützt: in der Arbeitslosenversicherung 298 000 ( 12000), in der Krisenfürsorge 757 000 (— 26 000, in der öffentlichen Fürsorge 678 000 (— 50 000. Die Zahl der Notstandsarbeiter ging auch im September noch zurück. Ins⸗ gesamt waren Ende September 257 000 Notstandsarbeiter bei Maßnahmen, zu denen die KReichsanstalt die Grundförderung leistet, beschäftigt, ds s. 35 000 weniger als im Vormonat. Die in den September fallende Hackfruchternte führte zu einer leb⸗ haften Nachfrage nach Kräften für die Landwirtschaft. In vielen Fällen wurde es notwendig, auch Arbeitslose anderer Berufs⸗ gruppen für diese Arbeiten zu vermitteln, und in den östlichen Bezirken wurden Notstandsarbeiten zur Sicherung des Kräfte⸗ bedarfs der Hackfruchternte planmäßig stillgelegt. Verheiratete Landarbeiter unterzubringen, stößt noch immer auf erhebliche Schwierigkeiten, doch steht zu erwarten, daß die nach der An⸗ ordnung vom 28. August 1934 mögliche Bezuschussung zum Bau und Ausbau von Wohnungen sich bei Vermittlung von Depn⸗ tantenfamilien vorteilhaft auswirken wird. Die Nachfrage nach Landhelfern ließ der Jahreszeit entsprechend nach. In der Forst⸗ wirtschaft fanden mit der umfangreichen Aufnahme der Holz⸗ fällungsarbeiten, der Durchführung von Wegebauten und bei der Teerung von Jungpflanzen zahlreiche Arbeitskräfte Aufnahme.

Das für den Arbeitseinsatz so wichtige Baugewerbe hat auch im Berichtsmonat wiederum seine große Stetigkeit bewiesen und entgegen der im September üblichen Tendenz noch Kräfte auf⸗ genommen. Die in der Durchführung begriffenen Hoch⸗ und Tiefbauten sowie die Arbeitsmöglichkeiten bei den Reichsauto⸗ bahnen haben auch für „ungelernte Arbeiter“ gute Arbeitsmög⸗ lichkeiten geschafsen. Im Zuge dieser Entwicklung blieb die ge⸗ samte Baustoffindustrie weiterhin lebhaft beschäftigt, ohne jedoch in Anbetracht der vorgeschrittenen Jahreszeit nennenswerte neue Kräfte binden zu können. Ziegeleien haben verschiedentlich Be⸗ triebseinschränkungen vorgenommen, und auch in den Steinbruch⸗ betrieben wurden Entlassungen notwendig. Die Beschäftigung in den Zement⸗ und Kalkwerken ist im allgemeinen noch günstig.

Eine merkliche Belebung zeigt unter dem Einfluß der Herbst⸗

messe und des beginnenden Weihnachtsgeschäftes die Porzellan⸗

wie auch die Glasindustrie, wobei jedoch die Lage bezirklich ver⸗ schieden ist. Die stetige Aufwärtsentwicklung der Produktions⸗ güterindustrien hat auch im Berichtsmonat angehalten. Im Bergbau blieb der Absatz an Stein⸗ und Braunkohle befriedigend, die Abrufe der Händler in den Hausbrandsorten zur Eindeckung für den Winter machen sich günstig bemerkbar und die Nach⸗ frage der Industrie bleibt weiterhin ansteigend. Insgesamt än⸗ derte sich der Belegschaftsstand wenig, jedoch konnten die Feier⸗ schichten vermindert werden. In der Hütten⸗ und Walzwerk⸗ industrie machte die Besserung des Beschäftigungsgrades auch im September Fortschritte. Im rheinisch⸗westfälischen Industrie⸗ gebiet konnten weitere Hochöfen in Betrieb genommen und dem⸗ entsprechend Arbeitskräfte eingestellt werden. In der weiter⸗ bearbeitenden Metallindustrie ist die Beschäftigungslage aus saisonmäßigen Gründen uneinheitlich. In der Kraftfahrzeug⸗ industrie und in der Landmaschinenindustrie wurden in einzelnen Bezirken Entlassungen notwendig. Im allgemeinen hält jedoch in der eisenverarbeitenden Industrie die Nachfrage nach Fachkräften an. Beachtlich sind die in ihrer Gesamtheit recht zahlreichen Anforderungen von Metallarbeitern und Betriebshandwerkern m andere Wirtschaftsgruppen. So haben die Betriebsstätten der Reichsautobahnen eine große Zahl von Drehern, Elektrikern und Facharbeitern verschiedenster Art aus der Metallbranche einge⸗ stellt. Auch von der Landwirtschaft und der Textilindustrie werden Metallarbeiter als Betriebs- und Reparaturarbeiter in erhöhtem Maße angefordert. Die Handwerksbetriebe (Installa— teure) waren gut beschäftigt, ihre Anforderungen infolge der Um⸗ züge trugen wesentlich bei zu der starken Entlastung in dieser Berufsgruppe.

In der Konsumgüterindustrie haben die Betriebe ihre Beleg⸗ schaften teilweise erhöhen können. Die Textilindustrie konnte mit Ausnahme einiger Werke der Juteindustrie trotz der bestehenden Rohstoffverknappung ihren Belegschaftsstand halten. Die Kunst⸗ seidenindustrie blieb darüber hinaus weiterhin aufnahmefähig.

die Hafenarbeiter die Beschäftigungslage günstig war.

Von der Gesamtabnahme im Landes⸗

Im Bekleidungsgewerbe ist die Saison für die Maß⸗ und für die Konfektionsbranche in vollem Gange. Der Arbeitseinsatz im Holz⸗ und Schnitzstoffgewerbe konnte dank der anhaltend guten Beschäftigung der Sägewerke und der Bauschreinereien im Be⸗ richtsmonat noch gesteigert werden. Auch die saisonmäßige Be⸗ lebung der Korbwarenindustrie hat zur weiteren Entlastung der Der Rückgang der Arbeitslosigkeit im Nahrungs- und Genußmittelgewerbe ift vor allem auf die gute Aufnahmefähigkeit der Süßwarenindustrie zurückzuführen.

Im Verkehrsgewerbe hat die Reichsbahn neue Strecken⸗ arbeiten in Angriff genommen und Bahnunterhaltungsarbeiter eingestellt. Für Hafenarbeiter waren die Arbeitsmöglichkeiten in den Ostseehäfen allgemein gut. Einen Rückgang in der Beschäfti⸗ gung melden Flensburg und Hamburg, während in Bremen für In den Angestelltenberufen war die Zahl der Neumeldungen von Ange— stellten, die nicht unmittelbar aus einem Arbeitsverhältnis kamen, nicht unerheblich. Die Bewerbungen wurden vielfach im Hin— blick auf die voraussichtlich besseren Unterbringungsaussichten ab⸗ gegeben. Für gute Kräfte, besonders für solche mit Beherrschung der Kurzschrift, wurden in vermehrter Zahl freie Arbeitsplätze gemeldet. Insgesamt ging die Zahl der arbeitslosen Angestellten weiter beachtlich zurück.

Dentschland hat den größten Rückgang an Arbeits losen in der Welt.

Ueber die Entwicklung der Arbeitslosigkeit in der Welt ver⸗ suchen die viertel jährlichen Statistiken des Internationalen Arbeitsamtes auf Grund der in den einzelnen Ländern * ge⸗ führten Nachweise Aufschluß zu geben. Aus dem jetzt verö fent⸗ lichten Bericht, der die Sommermonate des Jahres 1934 umfaßt,

eht eindeutig hervor, daß von allen. europa ischen Ländern Deutsch⸗ and bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit die größten Erfolge aufzuweisen hat. Unter Zugrundelegung der . aus der Arbeitslosenversicherung ist von September 1933 bis September

1934 der Bestand an Arbeitslosen in Deutschland von 22,3 vH auf 13 vH zurückgegangen. Großbritannien weist nur einen Rückgang von 191 auf 1665 vd auf. Von den übrigen Ländern weist die günstigste Entwicklung noch Schweden auf, dessen Arbeitslosenziffer nach der Statistit der Gewerkschaften von 83 00 auf 30 60 zu rück⸗ gegangen ist.

Der Bericht des J. A. A stellt weiter fest, daß vor drei Mo⸗ naten eine Berschlechterung der Arbeitslage im Vergleich zum Borjahr nur in fünf Ländern, nämlich in Bulgarien, Frankreich, dem Freistaat Irland, Polen und Portugal, festzustellen war. Die Lage in diesen Ländern hat sich auch jetzt noch nicht gebessert. Da⸗ gegen sind nunmehr noch eine Reihe von weiteren Ländern fest⸗ zustellen, in denen sich die Arbeitslage gegenüber dem Vorjahre verschlechtert hat, nämlich Belgien, die Niederlande, Spanien und die Tschechoslowakei.

Nene Arbeitsbeschaffung durch Wertzuwachs⸗ steuer⸗Vergünftigung.

Alle großen Reichssteuern sind an den Maßnahmen des Kampfes gegen die Arbeitslosigkeit beteiligt. In der Sozialen Praxis stellt Kreissteneramtsleiter Dr. Müthling zur Er⸗ wägung, ob nicht auch auf dem Gebiet der kleinexen Abgaben unserer Finanzwirtschaft neue Arbeits reserven mobilisiert werden können. Er behandelt in diesem Zusammenhang namentlich die Wertzuwachssteuer. Die gegenwärtigen Bestimmungen hätten, wie die Steuerpraxis zeige, die erstrebte Wirkung nicht erreicht. Der Referent zietiert hier insbesondere die Borschrift, wonach die Wertzuwachssteuer bei Veräußerungen unbebauter Grundstücke zum Zwecke der Bebauung mit Wohnhäunsern bis auf den Betrag von vH. des Veräußerungspreises ermäßigt wird, wenn inner⸗ halb von zwei Jahren nach Eintritt der Steuerpflicht die Ge⸗ bäude errichtet sind. In einer Zeit der planmäßigen Förderung der Arbeitsbeschaffung mit öffentlichen Mitteln mässe diese Vor⸗ schrift durch eine bessere ersetzt werden. Hierfür wird vorge⸗ schlagen, daß ein Grundstücksveräußerer von der Wertzuwachs⸗ steuer ganz befreit wird oder eine Ermäßigung beanspruchen kann, wenn er den erzielten Kaufpreis zur Errichtung eines neuen Wohnhaujses oder zu einem einer Wohnraumvermehrung dienen⸗ den Umbau innerhalb einer Frist von etwa einem Jahr ver⸗ wendet. Nur dadurch ware die Gewähr gegeben, daß nur der⸗ jenige eine Steuervergünstigung erhält, der der Allgemeinheit die vom Gesetz gewünschte Gegenleistung selbst gewährt. Müthling gibt weiter zu erwägen, ob die Gemeinden nicht mit Hilfe der

zertzuwachssteuervergünstigung die Verpflichtung zur Aus- führung produktiver Arbeiten schaffen wollen. Die Steuerer⸗ günstigung müßte in der Form der Anrechnung von Repara⸗ turen gewährt werden Das Ziel sei, daß die Grundstücksverauße⸗ rung nach zwei Richtungen Arbeit schafft; der Grundstückswer⸗ äußerer soll mit dem Kauferlös unmittelbar Arbeit schaffen, der Grundstückserwerber soll das erstandene Grundstück bebauen. Auf diese Weise könne durch eine verhältnismäßig geringe Bereit⸗ stellung öffentlicher Mittel die unternehmerische Initiative wirk⸗ sam angeregt werden.

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Nachweis über die Zahl der Tabakpflanzer nnd den Flächeninhalt der mit Tabat bepflanzten Grundftücke für das Erntejahr 1934. (1. Juli 19834 bis 30. Juni 1835. Vorläufige Ergebnisse.)

A. Gewerblicher Tabakanbau

B. Anbau von Tabatk

Landes finan zam tt⸗ bzw. Hanptzollamtgzbezirke

Zulã ssige Tabakanbauflãche (8 3 der Verordnung über den gewerblichen

Tabakanbau vom 24. Februar 1931)

für den eigenen Hausbedarf GGleinpflanzertabal) der mit Tabak bepflanzten 6 e ,.

Grundstücke bepflanzten 16 Tabak⸗ Grundstũcke pflanzer

42

Sat Zia eninbal

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Berlin.. Brandenburg davon: Eberswalde..

. (Oder) Darmstadt . davon: Darmstadt .. Worms & 9 Dresden... Düsseldorf. .... mburg. annover.. . davon: Hann.Münden

Köln Königs ; davon: Elbing .. Eydtkuhnen Lyck ö Marienwerder Tilsit Leipzig.. Magdeburg. München.. Münster .. Nordmaik .. Nürnberg davon: N

1 1 1 1 14 * 2 0 2 1 1 2 2 2 1 2 1 2 . 1 2 2 1 2 1 2 1 2 1 1 2 1 1 1 2 1 2 24 . 1

Schlesien..... Stettin... . davon: Ste berkehr Stuttgart . davon: ,. udwigsburg Thũüringen ..

Wür j burg davon: Aschaffenburg. Landau. Ludwigshafen.

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1291,92

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83 28

161253

Deutsches Zollgebiet (ohne Saargebiet) Dagegen im Erntejahr 19331,ů.

) Endgãltige Ergebnisse. Berlin, den 10. Oktober 1934.

1233 507, 19 1196 614,36

1226 423, 92 1197 661,56

106 913 105 903

Giatistisches Reicht amt.