1934 / 246 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Oct 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 246 vom 20. Oktober 1934. S. 4

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Bekanntmachung der Reichsbahn über die neuen

Srachtbriefmuster.

sich auch das Verhältnis der Ergebnisse zur Zahl der statt⸗ gehabten Verhandlungstermine gebessert. Der diesjährige Feriengeschäftsgang kann auf 60—–— 0 vH des normalen geschätzt

Die neuen Frachtbriefmuster für den innerdeutschen Verkehr werden gegen etwa 28 vH im Vorjahr.

werden erst mit dem Inkrafttreten der neuen Eisenbahnverkehrs⸗ ordnung eingeführt werden. Mit der Neuausgabe der Eisenbahn⸗ verkehrsordnung ist vor dem 1. Juli 1935 nicht zu rechnen. Als⸗ dann wird für den Aufbrauch der noch vorhandenen (zur Zeit

ültigen) Frachtbriefe eine Frist von 6 Monaten festgesetzt werden, 6 daß die nach dem jetzigen Muster hergestellten Frachtbriefe noch bis Ende nächsten Jahres verwendet werden dürfen.

Das neue internationale Uebereinkommen über den Eisen— bahnfrachtverkehr, das neue Frachtbriefe für den internationalen Verkehr vorsieht, wird, soweit sich jetzt übersehen läßt, vor dem 1. Juli 1935 nicht in Kraft treten. Mit der Gewährung einer Aufbrauchsfrist für die zur Zeit gültigen internationalen Fracht— briefe ist nicht zu rechnen. Es wird deshalb dringend , Vorräte in solchen Frachtbriefen nur noch für die Zeit bis zum 30. Juni 1935 zu beschaffen.

Auch in der Verkehrsregelung soll Deutschland vorbildlich sein.

Zur neuen Reichs Straßenverkehrsordnung wird in wenigen Tagen bereits eine allgemein verständliche Handausgabe mit Er⸗ läuterungen und 290 Seiten hunter Bildtafeln erscheinen (Verlags⸗ buchhandlung H. Bechhold, Frankfurt a. M., 2,30 RM), die den Verkehrspolizei⸗Referenten im Reichsinnenministerium, Reg. Rat Dr. Schifferer, zum Verfasser hat. Der Befehlshaber der Polizei im Reich, General Daluege, hat der Handausgabe folgendes Vor⸗ wort gewidmet: „Die Ueberwachung und Regelung des Verkehrs auf den öffentlichen Straßen und Plätzen im Reich ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben der Polizei. Ich erwarte, daß i. Aufgabe, unterstützt durch den guten Willen aller Verkehrs⸗ teilnehmer, von den einzelnen Polizeiorganen verantwortungs—

bewußt mit dem nötigen Takt, aber auch mit der nötigen Strenge gegenüber böswilligen Verkehrsteilnehmern erfüllt wird. Auch auf dem Gebiete der Verkehrsregelung und -überwachung soll Deutsch— land ein Vorbild in der Welt sein, selbst bei den gesteigerten Schwierigkeiten, die sich durch die starke Vermehrung der Motor⸗ fahrzeuge im Straßenverkehr ergeben. Die Wahrung der Rechte und die Erfüllung der Pflichten aller Verkehrsteilnehmer soll unter der Sorge der Polizei eine vollkommene Harmonie geben.“

Aus der Verwaltung.

ungehemmte Rechtspflege während der Gerichts ferien 1934.

Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, gibt der Ministerialrat E. Staud im Preußischen Justizministerium in Nr. 42 der „Deutschen Justiz“ einen Ueberblick über die Rechts— . während der Gerichtsferien 1934, in dem er folgendes ausführt: Die Maßnahmen des Preußischen Justizministers vom 30. 5. 1934 zur sogenannten praktischen 3 der Ge⸗ richtsferien, nämlich zur Herbeiführung eines ungehemmten Fort— anges der Rechtspflege auch während der Zeit der Gerichts⸗ 6. soweit das im Rahmen der noch bestehenden gesetzlichen

Vorschriften über die Gerichtsferien irgendwie möglich ist, haben

zu einem vollen Erfolg geführt.

Bei den Amtsgerichten, bei denen schon immer, vor allem im verflossenen Jahre, die Einwirkung der Gerichtsferien sehr gering gewesen ist, wiesen trotzdem und trotz des Rückganges an Eingängen die eigentlichen Leistungen, nämlich die streitigen Ver handlungen und ihre Ergebnisse an Urteilen, Vergleichen un Beweisbeschlüssen, eine kräftige Steigerung auf. Nach den Er⸗ gebnissen zu urteilen, ist der Geschäftsgang, verglichen mit dem außerhalb der Gerichtsferien, in diesem Jahre auf etwa 75 v́5 gegen 60 vH im vorigen Jahre zu veranschlagen. ö

Bei den Landgerichten hat sich der Geschäftsgang während der Ferien gegen das Vorjahr ganz außerordentlich gesteigert, und zwar die Terminszahl um n als 30 95, die Zahl der streitigen Verhandlungen um etwa 50 vH und die der Ergebnisse auf mehr als das Doppelte, und das trotz des inzwischen eingetretenen allgemeinen Geschäftsrückganges. In auffallendem Maße hat

Bei den Oberlandesgerichten ist die gegen das Vorjahr er⸗ zielte Steigerung geradezu erstaunlich. Die Terminszahl ist um mehr als das Zweieinhalbfache, die Zahl der streitigen Verhand⸗ lungen um fast das Vierfache und die der Ergebnisse um fast das Dreieinhalbfache gesteigert. Der Feriengeschäftsgang kann in diesem Jahre auf etwa 60 vH des normalen veranschlagt werden, während er im vorigen Jahre nur etwa 15 vH be⸗ tragen hatte. ;

Diese Ergebnisse zeigen, daß die Gerichte und auch weite Kreise der Anwaltschaft den Bestrebungen des Preußischen Justiz⸗ ministers volles Verständnis und tatkräftige Förderung haben zuteil werden lassen. Das ist um so bemerkenswerter, als die Gerichte, die soeben erst die mit der Durchführung der Un⸗ mittelbarkeit der Beweisaufnahme verbundene Belastungsprobe erfolgreich bestanden hatten, diese ihre neue Aufgabe ohne jegliche Personalvermehrung erfüllt haben. Dabei fällt noch besonders ins Gewicht, daß die zur Umstellung auf einen derartig stark er⸗ höhten Geschäftsgang während der Gerichtsferien erforderliche Vorbereitungszeit man denke nur an die notwendige Umgestal⸗ tung der Geschäftsverteilungs- und der Urlauhspläne, an die Herbeiführung entsprechender Fühlungnahme mit der Anwalt⸗ schaft außerordentlich kurz bemessen war.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater.

Sonntag, den 21. Oktober. ö

Staatsoper: Die Walküre. Musikalische wängler. Beginn: 19 Uhr.

Schauspielhaus: Faust J. von Goethe. Beginn: 19 Uhr. Montag, den 22. Oktober. , Boh eme. Musikalische Leitung: Blech. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Das „Konzert“. Bahr. Beginn: 20 Uhr.

Leitung: Furt⸗

Lustspiel von Hermann

Ausgabe der Stammkarten für November

in den Staatstheatern.

Die Ausgabe der Jahresstammkarten für den Monat November findet vom 25. bis 27. Oktober und vom 29. bis 31. Oktober in der Zeit von 9 bis 14 Uhr an der Stammkarten⸗ kasse im Verwaltungsdienstgebäude, Oberwallstraße 22, gegen Vor⸗ lage des Vertrages statt, und zwar: für die Staatsoper Unter den Linden für 24 Vorstellungen und für das Staat⸗ liche Schauspielhaus für 17 Vorstellungen.

Für die am 2. und 30. November in der Oper ausfallenden Vorstellungen (Sinfoniekonzerte) werden auf Wunsch Ersatzscheine ausgegeben.

Die Stammkartenpreise betragen je Vorstellung und Karte:

Staatsoper Unter den Linden:

l. Rang 1. Reihe, Sperrsitz 2. Rang.... . 4,00 RM . 8. Reihe. . 6,00 RM 3. Rang ...... 3,00 Sperrsitz 10 —16. Reihe 5, 00 , 4. Rang.... . 1,650 do. 117. 22. Reihe 4,25

Staatliches Schauspielhaus: Orchestersessel, Sperrsitz 1.— 3. Reihe. 4,00 RM

. 2. Rang Sperrsitz 4—9. Reihe 3,25

3. Rang

8 2, n

0 9 9 1,00 n

Aus den Staatlichen Museen.

Am Dienstag, dem 23. Oktober, wird im Lichthof des Zeughauses die Ausstellung Prof. Ludwig Dettmann,

Bilder und

Zeichnungen aus dem Weltkrieg, eröffnet.

Handelsteil. Dr. Schacht vor der Betriebs versammlung der Reichsbank.

Reichsbankpräsident Dr. Schacht machte in einer Massen— versammlung der Betriebsgemeinschaft der Deutschen Reichsbank als Betriebsführer grundsätzliche Ausführungen über die Stell ung und Bedeutung der Reichsbank im verflossenen System und ihre besonderen Aufgaben im neuen Deutschland.

Dr. Schacht betonte, die Reichsbank dürfe für sich in An⸗ spruch nehmen, daß sie ihre Aufgabe von jeher in dem Geiste auf— gefaßt habe, der heute das ganze deutsche Volk durchdrungen hat. Ob das herrschende System ein liberalistisches oder ein marxistisches war, die Reichsbank ist stets ein Bollwerk gewesen nationaler Pflichterfüllung und hat ihre Aufgabe unabhängig von jeder Parteieinstellung immer nur darin gesehen, den Geldverkehr in den Dienst des ganzen Volkes zu stellen und ihn zum Besten der deutschen Volkswirtschaft zu lenken. Wenn die Reichsbank unter den Folgen des Versailler Vertrages zeitweilig internationalen Bindungen unterworfen wurde, die heute gefallen sind, so hat sie dieses Unglück ebenso schmerzlich empfunden, wie alle unsere Volksgenossen das Unglück des Versailler Diktates. Aber sie hat es dennoch verstanden, auch in dieser Zeit internationaler Bindung die eigenen Interessen des deutschen Volkes zu wahren. Die Reichsbank mußte als Eckpfeiler des deutschen Wirtschaftsgebäudes einen Hauptanteil an der Erneuerung von Staat und Wirt⸗ schaft haben.

Mit Genugtuung kann die Reichsbank auch in ihrem engeren Kreise auf die im neuen Staat vollbrachten Leistungen zurück— blicken. Es braucht nicht besonders hervorgehoben zu werden, was die Reichsbank als Hütexin der Währung und als zentrale Kreditreserve des Landes für Deutschland bedeutet. Eine Behörde, der die Kredit- und Geldpolitik Deutschlands anvertraut ist, ist nicht nur ein wesentlicher Pfeiler der nationalen Wrtschaftspolitik, sondern sie ist auch in dem Kampfe Deutschlands um die finanzielle Selbstbehauptung das wichtigste Bollwerk gegenüber dem Aus— lande. Angesichts der Zertrümmerung des internationalen Währungsmechanismus der Vorkriegszeit durch den wirtschaft— lichen Wahnsinn des Versailler Diktats und angesichts der Zer⸗ störung des nationalen Kreditapparates durch die unverantwort⸗ liche Schuldenpolitik einer marxistisch verseuchten Wirtschafts⸗ periode hat die Reichsbank ein gewaltiges Wiederaufbauwerk zu leisten. Es heißt diese schwere Aufgabe allzusehr vereinfachen, wenn man glaubt und andere glauben machen möchte, es sei bloß getan, daß man heute verbrennt, was man bisher angebetet und anbetet, was man bisher verbrannt hat. Die Wirtschaft des 20. Jahrhunderts ift für diese Methode wirklich zu kompliziert, Es hat wenig Zweck, das Kapital als eine liberglistische Teufelei

zu brandmarken, solange man sich nicht einmal über das Wesen und die Notwendigkeit des Sparens im klaren ist und solange jeder nach Kapital schreit. Auch mit der kategorischen Forderung, daß. Angebot und Nachfrage mit ihren mitunter leider recht lästigen Folgen aus der künftigen Wirtschaft einfach zu ver⸗ schwinden hätten, kann man nur auf dem geduldigen Papier gperieren. Mit all diesen Gedankenspielereien läßt fich in der ö blutwenig anfangen. Selbst in der Theorie scheint ihr Wert tkecht problematisch zu sein. Mir jedenfalls, stellte Dr. Schacht fest, ist es nicht klar, wie man auf der einen Seite richtig fordern kann, das Geld müsse Diener und nicht Herr der Wirtschaft sein ein Grundsatz, dessen sich die Reichsbank stets bewußt war . auf der anderen Seite aber unrichtiger Weise mit Hilfe dieses Geldes diese ganze Wirtschaft regulieren will.

Geldkapital ist kein beliebig vermehrbarer Papierfetzen, sondern das Ergebnis von Arbeit und Sparen. Darum kommt es nicht auf die Notenpresse an, sondern allein auf Arbeit und Sparen. Man kann auch nicht mit einem einzigen Federstrich die Wirtschaftsgeschichte einiger Jahrhunderte auslöschen und man kann ebensowenig die Wirtschaftserfahrungen in Bausch und Bogen abtun wollen, die in der Vergangenheit gesammelt worden sind und die zu den wertvollsten Aktiven der Wirtschaft gehören. Solches erscheint nur dem Reaktionär, der zwischen Reaktion und Tradition nicht zu unterscheiden weiß.

.Wir stehen heute an einer Wirtschaftswende und können höchstens ahnen, nicht aber errechnen, wie die Wirtschaft der nächsten Genergtionen aussehen wird. In solchen Zeiten hat es keinen Sinn, theoretische Wirtschaftsgebilde in den Aether hinein— zubauen. Es gibt in der Wirtschaftsgeschichte nur einen einzigen Fall, in dem man versucht hat, eine Wirtschaft nach einem vorher konstruierten Plan zu gestalten. Das ist die Wirtschaft Sowjet⸗ rußlands, ein Vorbild, das mit seinem Leichenfeld wertvoller Menschenleben wahrlich nicht zur Nachahmung reizt. Der Nationalsozialismus erkennt nur Taten an, aber keine Pläne. Nur in zäher praktischer Arbeit im nationalsozialistischem Geiste werden wir uns die Wirtschaftsform der Zukunft erringen. Wir werden uns bei diesem mühevollen Werk nicht von vagen Theorien leiten lassen, sondern einzig und allein vom praktischen Lebens⸗ interesse unseres Volkes. Wenn wir uns bei unserer Arbeit dieses Leitmotives bewußt bleiben, dann wird die Wirtschaft der Zukunft weder eine freie Wirtschaft, noch eine Planwirtschaft, ganz gewiß aber keine theoretische, bürokratische oder utopistische Wirtschaft sein, sondern einzig und allein ein gesundes, lebensfähiges im deutschen Volkstum verwurzeltes. von Leistungsdrang beseeltes

erlegt werden müssen, sind bekannt.

Sperrsitz 10.15 Reihe 250 RM] . ten Dollarobligationen (plus 1

Arbeiten, ein selbstverständliches Stück der zur Tat gewordenen

Idee des Nationalsozialismus. ;

Dieses Ideal kann nicht von ein paar führenden Köpfen allein, sondern muß von der Gesamtheit aller wirtschaftlich Ar beitenden errungen werden. In der Reichsbank herrscht der Geist der Betriebszusammengehörigkeit, jene enge Verbundenheit von Betriebsleiter und Gefolgschaft, in der nicht fo sehr nach de Rechten als nach, der Erfüllung der Pflichten gefragt wird“ ist nationalsozialistischer Geist, auch wenn wir nicht alle daz Parteizeichen tragen. Unsere Devisenbilanz muß zur Sicherun der Währungsstabilität um jeden Preis im Gleichgewicht gehalten werden. Dieses Gleichgewicht zwischen Einfuhr und Ausfuhr wird gewaltsam erzwungen; die Opfer, die daraus durch Drosse⸗ lung der Einfuhr der Wirtschaft auferlegt worden sind und auf.

e üs t. Diese Deutschland durch dee Folgen des Versailler Diktats aufgezwungenen Eingriffe in den Wirtschaftsablauf haben zur Ausbildung eines verwickelten Netzez von Ueberwachungs⸗ und Kontrollstellen, insbesondere auf dem Gebiete der Devisenbewirtschaftung, geführt. Damit find gleich. zeitig auch die Anforderyungen an die Reichsbankgefolgschaft ganz ungewöhnlich gesteigert worden. Reichsbankbeamte find es di in verschiedenen Aemtern, in den Devisenstellen und selbft im Auslande auf wichtigen Posten stehen. Sie arbeiten an vielen wichtigen Stellen auch außerhalb der Reichsbank mit und be⸗ gründen so auch nach außen hin den Ruf der Reichsbank als eines Hortes besonders leistungsfähiger und qualifizierter Arbeitskraft Unsere Arbeit wird uns leicht und wird besonders freudig von uns getan, wenn wir den Blick gerichtet halten auf den Mann der an fast ühermenschlicher Arbeitsleistung, an Einficht un Tatkraft uns allen als Vorbild voranleuchtet. Es ist der Mann dem wir auch heute wieder Dank und unerschütterliche Treue bezeugen wollen, indem wir rufen: Unser Führer und Voltz= kanzler Adolf Hitler Sieg Heil!

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Berliner Börse am 20. Ottober.

Wieder Renten gefragt. Aktien bleiben unlustig.

Unter Führung von Altbesitzanleihe hielt die Bevorzugung des Rentenmarktes an der Berliner Börse vom Sonnabend? un' vermindert an, und nur ganz vereinzelt wurde das Geschäft in festverzinslichen Werten im Verlauf etwas ruhiger. Dagegen lagen Aktien anfänglich nach wie vor zumeist etwas niedriger, jedoch konnte sich im Verlauf, ausgehend von Ilfe, eine kleͤsnz Erholung n. Da besondere anregende Momente wiederum nicht vorlggen, blieb das Geschäft ziemlich ruhig. Gegen Schluß des Verkehrs war die . am Aktienmarkt aneh g ig da⸗

gegen in Renten anhaltend fe Montanwerte wiesen gegenüber dem Vortage Veränderungen

auf, die über ½, vH nicht hinausgingen. Unter Braunkohlen— werten lagen Ilse sehr fest und erschienen infolge Material—D mangels bei J geringer Nachfrage mit dem Plus⸗Plus-Zeichen. Auch sonst lagen Braunkohlenwerte bis 146 vH höher. Versionen über eine Herabsetzung der Kalipreise brachten in Westeregeln (minus 1M) etwas . an den Markt. Unter chemischen Werten waren J. G. Farben Jminus h bis gegen Schluß des Verkehrs nur wenig erholt. Die Aus führungen in der G.⸗V. der Hamburger Elektrizität führten wieder zu Angebot in Versorgungswerten. Dabei waren neben Hamburger Elektrizität (minus 3M) besonders Dessauer Gaz sminus 2) rückgängig. Sonst waren am Elektromarkt Chade 2 RM niedriger; unter Bauwerten büßten Julius Berger 1 ein. Bei Deckungen zogen Berlin⸗Karlsruher um vH an.

Am Kassamarkt war die Tendenz ebenfalls eher nach unten gerichtet, in Renten jedoch recht fest. Altbesitz erreichten mit 166, deinen nenen Höchstkurs. Lebhaft war das Geschäft wieder in um. ten plus 5 uch Stadtanleihen, andbriefe und Koömmunalobligationen tendierten freundlich Tagesgeld hörte man mit 4-4 9h vereinzelt auch darunter. Am internationalen Devisenmarkt lag das Pfund recht fest und ging in Berlin auf 1829 2,22) RM herauf, der Dollar lag ebenfalls fester: 2,475 nach 2,470. Die Mark blieh unverändert.

Der mitteldeutsche Vraunkohlenberghau

im September.

Im Gebiete des mitteldeutschen Braunkohlenbergbaues be— trug im September die Rohkohlenförderung 7,75 (Vormonatt 776) Millionen Tonnen, die Brikettherstellung 15,93 (1, g5) und die Kokserzeugung O 0f5 (G,958) Millionen Tonnen. Es machten sich demnach im September gegen den Vormonat Rückgange geltend von 0, vH bei Rohkohle, 1ö1 vH bei Briketts und 44 vH beim Koks. Der September hatte 30 Kalender⸗ und 25 Arbeitstage, der August 381 Kalender- und 27 Arbeitstage. Die arbeitstägliche bzw. kalendertägliche Erzeugung beider Monate betrug deshalb an Rohkohle 0,31 (29) Millionen Tonnen, an Briketts 0, o8 (00) Millionen Tonnen. Gemessen an der arbeits⸗ bzw. kalendertäglichen Erzeugung machten sich demnach im Berichtsmonat gegen den Vor— monat Steigerungen geltend von 7, vH bei Rohkohle und 6,8 v bei Briketts. Beim Koks war ein Rückgang von 1,2 vH festzu— stellen. Im Monat September des Vorjahres betrug die Roh— kohlenförderung 7.28, die Brikettherstellung 1,93 und die Kokts— erzeugung 0, 95 Millionen Tonnen. Gegenüber dem September des Vorjahres war demnach im Berichtsmonat eine Steigerung fest= zustellen von 6,5 vH bei Rohkohle und 7,1 vH beim Koks. Die Brikettherstellung hielt sich auf der Höhe der Brikettherstellung des Vorjahres⸗-September. Im Gebiete des Mitteldeutschen Braun— kohlen⸗Syndikats trat im September auf dem Hausbrandbrikett⸗ markt wie alljährlich vor allem gegen Ende des Monats in⸗ folge des ab 1. Oktober eintretenden Fortfalls des Sommer— abschlages eine Belebung ein. Der Absatz an Industriebriketts zeigte steigende Tendenz. Die Stapelbestände an Briketts verringerten sich demzufolge. Die Abrufe an Rohkohle nahmen im Berichts— monat zu. Naßpreßsteine wurden weiterhin auf Stapel gepreßt. Der Absatz erhöhte sich in geringem Umfange gegenüber dem Vor— monat. Im Gebiete des Ostelbischen Braunkohlensyndikats hielt die lebhafte Nachfrage im Hausbrandbrikettgeschäft im September zunächst an. Gegen Ende des Monats trat eine Abschwächung ein, weil Händler und landwirtschaftliche Verbraucher etwas bevor⸗ ratet waren. . .

i T ctᷣ—i᷑i CQ—r& t 00. . ; Verantwortlich: ö für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil, Anzeigentei

und für den Verlag: Direktor Dr. Baron von Da zur in Berlin⸗Wilmersdorf

für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg.

Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesenschaft Berlin, Wilhelmstraße 32. . ; Vier Beilagen (einschl, Vörsenbeilgge und zwei Zentralhandelsregisterbeilagem

um Deutschen Reichsan

Nr. 246

Erste Beilage

Berlin, Sonnabend, den 20. Oktober

zeiger und Preußischen Staatsanzeiger

1934

Devisenbewirtschaftung.

Rohstoffkredite.

Im Anschkuß an Runderlaß Nr. 113/3411 ordnet die Reichs⸗ stelle für Devisenbewirtschaftung durch Runderlaß Nr. 130134 5. St. folgendes an: ]

„1. Durch die in der letzten Zeit mit verschiedenen Ländern ab—

eschlosenen Verrechnungsabtommen ist die Rückzahlung von Roh— toffkrediten in zahlreichen Fällen in Frage gestellt, weil einerseits effektive Devisen für die nach Verrechnungsländern durchgeführten Exporte nicht mehr anfallen und andererseits die ausländischen Warenabnehmer nach den Bestimmungen ihres Landes verpflichtet sind, Waren aus Deutschland ausschließlich in der in dem Ab— kommen festgelegten Art und Weise zu bezahlen. 2. Soweit die Devisenstellen ö Abdeckung des Kredits bzw. zur Bezahlung der eingeführten Waren erforderlichen Genehmigungen verbindlich in Aussicht gestellt haben und nach dem Zeitpunkt der verbindlichen Zusage zur Freigabe der Exportdevisen seitens der Reichsbank ein Verrechnungsabkommen abgeschlossen worden ist, bestimme ich daher folgendes: 3. Soweit die im Kreditwege bezogenen Waren aus Ländern stammen, mit denen ein Zahlungen in dritter Wäh⸗ rung ausschließendes Verrechnungsabkommen besteht, kann der auf den Rohstoffanteil entfallende Teilbetrag, der über ein Verrech⸗ nungsabkommen dem Kreditnehmer in Reichsmark zugeht, zu⸗ unsten des ausländischen Kreditgebers auf das entsprechende Sonder- oder Sammelkonto bei der Reichsbank eingezahlt und der , die hierzu erforderliche Genehmigung ' nach Ein— ang des Exporterlöses erteilt werden. 14. In derfelben Weise önnen r rn gg, g, nach Ländern genehmigt werden, mit denen lediglich ein Zahlungsabkommen besteht (d. s. zur Zeit noch England, ger u al und Spaniem, sofern es sich nicht um die in der unten aufgeführten Liste angegebenen Waren handelt. 5. Im letzteren Falle sowie in allen anderen Fällen, in denen die Zahlung im Wege eines Verrechnungs- oder Zahlungsabkommens nach den für das betreffende Land bestehenden Bestimmungen nicht oder nur in beschränktem Umfange möglich ist, ermächtige ich Sie, den Firmen ausnahmsweise die . über aus anderen Exporten anfallende Devisen zum Zwecke der Lreditabdeckun Die Reichsbank hat sich für diesen Fall bereiterklaͤrt, die erforder⸗ lichen Beträge auf. Antrag freizugeben und ihre Bankanstalten entsprechend angewiesen. ö

g zu genehmigen.

II.

Die in JAbsatz 3 und 4 dieses Erlasses getroffene Regelung findet entsprechende ö auf künftige Rohstoffkredit⸗ geschäfte. Soweit die Bezahlung der eingeführten Waren hiernach

im Wege eines Verrechnungs- oder Zahkungsabkommens möglich

ist, sind die im Runderlaß Nr. 113534 11 hinsichtlich der Export⸗ länder gemachten Einschränkungen überholt. Das gleiche gilt, wenn die für den Export erforderliche Rohware aus dem Lande h, wird, nach dem sie nach ihrer Verarbeitung wieder aus— geführt werden soll! In diesem Falle kann, sofern nicht in den einzelnen, die in Frage kommenden Länder betreffenden Rund— erlassen etwas anderes bestimmt ist, auch die unmittelbare Ver— rechnung zwischen dem ausländischen Rohstofflieferanten und Warenabnehmer a . werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch stets, daß 56 tliche Zustimmungserklärungen sowohl der

. als auch der betreffenden ausländischen Notenbank vor⸗ iegen. III. Zur Behebung von Zweifeln weise ich darauf hin, daß von erteilten Genehmigungen auch der zuständigen Ueberwachungsstelle in jedem Falle Mitteilung zu machen ist.“

Folgende Waren dürfen nicht auf dem in 1 Absatz 4 dieses

Erlasses angegebenen Wege bezahlt werden: IJ.

1. Schafwolle, roh oder gewaschen, Schafwolle bearbeitet, Ab— fälle daraus, Kammzug aus Schafwolle, Kämmlinge und sonstige Spinnerei- und Kämmereiabfälle, Kunstwolle, 2. Rohbaumwolle jeder Art und Baumwoll⸗-Linters, Baumwolle und Linters, 3. Für Spinnzwecke geeignete pflanzliche Spinnstoffe (Flachs, Hanf, Ramie, Jute, Manilahanf, Neufeeländischer Hanf, Kokosfasern und ähnliche), Kokosgarne, 4. Felle und Häute und Lederbearbei⸗ tung, roh (grün, gesalzen, gekalkt, getrocknet, auch enthaart (Blößen) und gespalten, jedoch nicht weiterbearbeitet, sowie Teile von solchen Fellen und Häuten, z. B. Flanken, Wammen, Kehlen, Hals- und Kopfteile; Fisch⸗ und Kriechtierhäute, roh, 5. unedle Metalle (außer Eisen): Rohmetall, raffiniertes Metall, Remelted— Metall, Altmetall, Bruch, Abfälle, auch legiert mit unedlen Me— tallen einschließlich mit Eisen, Metallverbindungen, Metallerze, Konzentate, Metall- Laschen, Schlacken, Rückstände, Zwischenerzeug— nisse und andere Verhüttungsmaterialien, 6. Kautschuk, Gutta— percha, Balata, roh oder gereinigt, Abfälle von rohem oder gerei— nigtem Kautschuk oder von dergleichen Balata, Abfälle von Kaut— schuk⸗“, Guttapercha⸗. Balatawaren und abgenutzte Stücke von solchen Waren, Weichkautschukteig und regenerierter Kautschuk.

II.

1. Weizen und Spelz, 2. Futtergerste, 3. Buchweizen, 4. Mais und Dari, 5. nicht besonders genannte Getreidearten der Nr. 8 des Zolltarifs, s. unpolierter Reis, 7. polierter Reis (auch soweit diese Waren als geschrotet unter Nr. 165 des Zolltarifs fallen), 8. Reisabfälle (Abfälle beim Schälen und Polieren von Reis, nicht zur menschlichen Ernährung verwendbar), 9. Rückstände aus der Stärkeerzeugung von Reis ünd Mais (ausschließlich als Viehfutter verwendbar), Branntwein⸗Spülicht (Schlempe), auch getrocknet, aus Reis; Melasseschlempe aus Reis, 106 Mischungen der unter Rr. 4 bis genannten Waren, 11. Oelfrüchte und Oelsämereien, 12. feste Rückstände von der Herstellung fetter Oele, auch gemahlen oder in Form von Kuchen (Oelkuchen), Mandelkleie, 13. Sele und Fette, nämlich: Oleomargarin, Premier Jus, tierische Fette, Butter, Käse, Trockenmilch, fette Oele, pflanzliche Fette, gehärtete fette Dele und Trane, auch in Gemischen und mit Zusätzen von anderen Waren mit Ausnahme von: Holzöl und Rizinusöl, Kakaobutter Kakaoöl) 14. Rindvieh, soweit Einfuhr nicht zollbegünstigt und

nicht zu Schlachtzwecken im Rahmen von Kontingenten, 15. Schafe,

soweit nicht zollbegünstigt, 16. Schweine, 17. Därme (ausgenommen Schafdärme), 18. Tiermägen (soweit nicht zum Genuß bestimmt), 19. tierische Blasen (ausgenommen Hausenblase), 20. Fleischextrakt,

21. Hühnereier, 22. Pferde.

x 222222222 2 2 2000 000 Abkommen über den Handels⸗ und Zahlungsverkehr zwischen dem Deutschen Reich . und Argentinien.

In Ergänzung des Freundschafts,, Handels⸗ und Schiff⸗ fahrtsvertrags zwischen Preußen und den übrigen Staaten des Zollvereins und der argentinischen Konföderation andererseits vom 19. September 1857 ist zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Argentinien am 28. September in Buenos Aires ein Abkommen über den Handels⸗ und Zahlungsverkehr abge⸗ en worden, das in 7 Artikeln folgende Bestimmungen enthält:

Artikel 1: Die Argentinische Regierung verpflichtete sich, solange sie ein System der Vorgenehmigungen für die Bezah⸗ lung der Einfuhr aufrecht erhält, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den argentinischen Importeuren von Erzeugnissen deutschen Ursprungs die Zahlungen und entsprechenden Ueber— weisungen von Beträgen zu einem Kurse zu ermöglichen, der nicht ungünstiger ist als derjenige, der auf die Einfuhr aus irgendeinem anderen Ursprungslande angewendet wird, und zwar bis zur Höhe des Betrages in Reichsmark der normalen Aus⸗ fuhr argentinischer Erzeugnisse nach Deutschland nach Abzug eines angemessenen Jahresbetrages.

Artikel 2 Die Deutsche Regierung verpflichtet sich, solange sie eine Devisenkontrolle aufrecht erhält, alle erforderlichen Maß— nahmen zu treffen, um den deutschen Importeuren von Erzeug— nissen argentinischen Ursprungs die Zahlungen und entsprechen— den Ueberweisungen von Beträgen zu einem Kurse zu ermög— lichen, der nicht ungünstiger ist als derjenige, der auf die Ein— fuhr aus irgendeinem anderen Ursprungsland angewendet wird.

Artikel 3: Die Regierung des Deutschen Reiches wird, so⸗ lange sie das System der Einfuhrkontingente aufrecht erhält, Erzeugnissen argentinischen Ürsprungs eine angemeffene und möglichst günstige Behandlung gewähren, wobei der Umfang des normalen are n nn hes zwischen den beiden Ländern und die Gesamthöhe der für die einzelnen Erzeugnisse festzusetzen—⸗ den Kontingente berücksichtigt werden. ö .

Artikel 4; Zwecks Durchführung des gegenwärtigen Ab— Iommens, sowie zur Entscheidung etwaiger bezüglich seiner Aus— legung sich ergebender Meinungsverschiedenheiten, werden beide Regierungen einen gemischten Ausschuß mit dem Sitz in Buenos Aires ernennen. Die beiden Regierungen werden sich rechtzeitig die Namen ihrer gegenseitigen Vertreter nach Maßgabe des zwischen den vertragschließenden Teilen später zu vereinbarenden Ver— fahrens mitteilen. - .

Artikel 5: Der Zollsatz für argentinische Weintrauben bei der Einfuhr in Deutschland wird wie folgt festgesetzt (aus Nr. 45 des deutschen Zolltarifs): Weintrauben, frisch (Tafeltrauben), auf andere Weise als in Postsendungen eingehend, in Behältnissen bei einem Gewicht von 15 kg oder darunter, in der Zeit vom 1. Januar bis 309 Juni 7 RM für 1 da. ö

Artikel 6: Der Ursprung der Erzeugnisse der vertragschlie—⸗ ßenden Lander soll bei ihrer Einfuhr in das andere Land durch ein Ursprungserzeugnis nachgewiesen werden, das von dem konsulgrischen Vertreter des Einfuhrlandes im Ursprungslande auszustellen oder zu visieren ist. Falls die Ausstellung oder Visierung des Ursprungszeugnisses im , nicht möglich ist, wird sie durch die konsularischen Vertreter des Ein⸗ fuhrlandes in dritten Ländern oder durch die uständigen Ve⸗ hörden im Einfuhrlande erfolgen. In beiden Fällen ist die Ver⸗

mittlung des Konsuls des Ursprungslandes nach Maßgabe des zwischen den vertragschließenden Teilen späterhin zu ver— einbarenden Verfahrens erforderlich. Falls aus praktischen Gründen die Verpflichtung zur Beibringung eines Ursprungs— zeugnisses nicht innegehalten werden kann, können an Stelle des nn, n,. andere von den vertragschließenden Teilen zu vereinbarende, glaubwürdige Urkunden treten. Die beiden Regierungen werden sich die zur Ausstellung solcher Ür— kunden berechtigten Dienststellen gegenseitig mitteilen.

Artikel 7: Dieses Abkommen soll sobald als möglich nach Maßgabe der in den beiden vertragschließenden Ländern gelten⸗ den gesetzlichen Bestimmungen ratifiziert werden. Ter Aus—⸗ tausch der Ratifikationsurkunden soll in Buenos Aires erfolgen. Dieses Abkommen wird für die Dauer eines Jahres abgeschloffen, vom 29. Oktober 1934 ab gerechnet, und vom gleichen Tage ab vorläufig angewendet. Falls es nicht zwei Monate vor Ab— lauf gekündigt wird, verlängert es sich um ein weiteres Jahr.

Hierzu wird noch ergänzend mitgeteilt:

Das deutsch⸗argentinische Abkommen über den Handels⸗ und , , beruht auf dem Grundsatz der Verrechnung des Warenaustausches zwischen den beiden Ländern, und zwar wird Argentinien, abgesehen von einem Betrag, der anderweitig ge⸗ deckt wird, in dem gleichen Maße deutsche Waren in Zahlung nehmen, als es argentinische Erzeugnisse nach Deutschland liefert, Es ist dabei damit zu rechnen, daß sich die argentinische Einfuhr nach Deutschland auf der Höhe des Wertes der Ein⸗ fuhr im Jahre 1933 hält. Die Abwicklung der sich aus dem gegen— seitigen Warenverkehr ergebenden Zahlungen erfolgt in der Weise, daß der Gegenwert der argentinischen Einfuhr nach Deutschland von dem deutschen Importeur auf ein bei der Reichsbank in Berlin zugunsten des Banco de la Nacion Argentina errichtetes Konto eingezahlt wird und daß die Exporteure deutscher Waren aus diesem Konto Befriedigung ihrer Forderungen er— halten. Das. Abkommen wird also die Aufrechterhaltung des deutsch⸗argentinischen Warenverkehrs trotz der in beiden Län— dern geltenden Devisenbeschränkungen sichern und auch eine leb— haft zu begrüßende Erleichterung für den Handel bringen; denn der deutsche Importeur braucht künftig nicht mehr, wie es bisher meist notwendig war, Austausch⸗ oder Verrechnungsgeschäfte mit Argentinien von Fall zu Fall abschließen. Die Einfuhr kann viel⸗ mehr innerhalb des durch das Abkommen gezogenen Rahmens un— gestört erfolgen und der deutsche Exporteür kann auf einen laufenden Eingang der ihm zustehenden Zahlungen rechnen. Ter in dem Abkommen vorgesehene gemischte Ausschuß mit dem Sitz in Buenos Aires soll die Durchführung der getroffenen Ver⸗ einbarungen erleichtern. Es besteht begründete Hoffnung, daß das Abkommen dazu beitragen wird, die guten freundschaftlichen Be—⸗ ziehungen, die zwischen dem Deutschen Reich und Argentinien be— stehen und bereits in einem Handelsvertrag vom Jahre 1857 ihren 8 gefunden haben, weiter zu entwickeln und zu ver— tiefen.

GSeneralversammiungsłkalender

für die Woche vom 22. bis 27. Oktober 1934.

Montag, 22. Oktober. Berlin: Norddeutsche Trikotweberei A.-G., Berlin, 16 Uhr. Berlin: Nordpark Terrain-A.-⸗G., Berlin, 9 Uhr. Berlin: Wilmersdorfer Terrain Rheingau A.-G., Berlin, 10 Uhr. Bielefeld: Anker⸗Werke A.-G., Bielefeld, 17 Uhr. Erfurt: Fortuna Rückversicherungs⸗-A.-G., Erfurt, 10 Uhr. Dienstag, 23. Oktober. Halle a. S.: Eilenburger Kattun⸗Manufaktur A.⸗G., Eilenburg. ao. H.⸗V., 11 Uhr. Kaiserslautern: Eisenwerk Kaiserslautern, Kaiserslautern, 11 Uhr. Wuppertal⸗Wichlinghausen: Textil⸗Induftrie A.-G., Wuppertal⸗ Wichlinghausen, 16 Uhr. Mittwoch, 24. Oktober. Amöneburg: Chemische Werke vorm. H. & E. Albert A.-G., Amöneburg, ao. H.⸗V., 11 Uhr. Dresden: Elektra A.⸗G., Dresden, 119½ Uhr. Dresden; Zigarettenfabrik Richard Greiling A.-G., Dresden,

16 Uhr. Donnerstag. 25. Oktober. Berlin: Deutsche Feuerversicherung A.-G., Berlin⸗Wilmersdorf, Lebensversicherung

UI Uhr.

Berlin: Deutsche A⸗G. Berlin⸗Wilmersdorf, 11 Uhr.

München: Landshuter Keks⸗ und Schokoladenfabrik A.⸗G., Lands⸗

hut, 16 Uhr. Neuß: und Pergamentpapier⸗Fabrik A⸗G.

Neußer Papier⸗ Neuß, 11½ Uhr. Freitag, 26. Oktober. 2 n nr Wäschefabrik A.⸗G. vorm. Gebr. Ritter, Berlin 76. . Bergedorf: Hanseatische Stuhlrohrfabriken Rümcker C Ude A⸗G.— Bergedorf⸗Hamburg, 139 Uhr. Düren: Isola Werke A. G., Düren, 17 Uhr. Halle a. S.: Ammendorfer Papierfabrik, Ammendorf, 12 Uhr. Köln: Rheinische Handel-Plantagen-Gesellschaft, Köln, 12 Uhr. Warstein i. W.: Warsteiner und Herzoglich Schleswig-Holsteinische Eisenwerke A.⸗G., Warstein i. W., 12 Uhr. Sonnabend, 27. Oktober. Berlin: ö vorm. H. Wißner A.⸗G. , Zella⸗Mehlis, 11 T. Berlin: Dr. Selle⸗Eysler A.-G. Berlin, 14 Uhr. . Frankfurt a. M.: Fürstenhof Carlton⸗Hotel A.⸗G. (Esplanade⸗ Palasthotel), Frankfurt a. M., 11 Uhr. Duisburg: Klöckner⸗Werke A-G., Castrop⸗Rauxel, 18 Uhr. Köln⸗Deutz: Humboldt⸗Deutzmotoren A⸗G., Köln-Deutz, 11 Uhr. Leipzig: Zuckerfabrik Glauzig, Glauzig, 14 Uhr. Mannheim: Hefftsche Kunstmühle A—-G., Mannheim, 12 Uhr. Zeitz: e n, Eisengießerei und Maschinenbau⸗A.⸗G., Zeitz, v 1.

Senkung der Kalipreise.

Zur Sicherung der deutschen Nahrungsfreiheit und zur Er⸗ weiterung unserer inländischen Rohstoffgrundlage, wie auch zur vermehrten Erzeugung von Eiweiß, Fett, Wolle und Faserstofsen, ist eine gesteigerte Kalidüngung erforderlich. Um diese dem Bauern zu erleichtern, sind auf Grund einer freundschaftlichen Verständigung zwischen Kalisyndikat und Reichsnährstand mit Wirkung vom 16. Oktober 1934 ermäßigte Preise und Lieferungs- bedingungen für die zur unmittelbaren Verwendung als Kali⸗ düngemittel in der deutschen Landwirtschaft bestimmten Kalisalze festgesetzt worden.

Entsprechend dem Wunsche des Reichsnährstandes auf Ver⸗ ringerung der Düngemittelzahl werden in Zukunft nur noch fünf Kalisalzsorten zur unmittelbaren Verwendung als Kalidünge⸗ mittel an die deutsche Landwirtschaft geliefert werden. In diesen Kalisalzsorten wird die Einheit Kali zwischen 11 23 und Wo des dafür zuletzt vom Reichskalirat festgesetzten Preises gesenkt. Gleich⸗ zeitig werden Frankopreise eingeführt, so daß nunmehr alle Bauern an Stelle der bisherigen ungleichen Bezugsbedingungen ohne Rücksicht auf die Entfernung vom Lieferwerk den gleichen Preis für jedes Kalidüngemittel zu entrichten haben. Da die durch- schnittliche Frachtbelastung bei der Einheit Kali bei den hochpro⸗ zentigen Salzen wegen des geringen Anteils zu befördernder Ballaststoffe niedriger ist als bei den niedrigprozentigen Salzen, so wirkt sich die Ermäßigung des Preises der Einheit Kali auch unter Berücksichtigung der Frachtbelastung bei den hochprozen⸗ tigen Salzen am stärksten aus. Bei dem geringprozentigen Kainit, bei dem die durchschnittliche Frachtbelastung der Einheit Kali außerordentlich hoch ist, hat sich aus diesem Grunde bei nahen Entfernungen von der bisherigen Paritätsstation trotz Senkung des Warenpreises eine gewisse Erhöhung des Einstandspreises (Warenpreis zuzüglich Fracht) durch den neuen Frankopreis nicht vermeiden lassen. Die deutsche Landwirtschaft ging aber schon in den Vorkriegsjahren in steigendem Umfange von Kainit zu den weniger Ballaststoffe enthaltenden hochprozentigen Salzsorten über. Dieser gesunden Entwicklung ist durch eine besonders starke Preissenkung bei den höherprozentigen Salzen Rechnung getragen, so daß die Preissenkung bei dem 40 er und 50 er Kalidüngesalz sowie den schwefelsauren Kalisalzen schon bei den kleinsten Ent⸗ fernungen zur Auswirkung kommt. Die Senkung der Preise für die schwefelsauren Salze hat im gegenwärtigen Augenblick be⸗ sondere Bedeutung, da diese Salze, im Stärkekartoffelbau mit großem Nutzen verwendet, der einheimischen Fetterzeugung durch Schweinemast und der einheimischen Treibstofferzeugung zugute kommen, also die einheimische Rohstoffbasis stärken. Auch der einheimische Faserpflanzen⸗Tabak⸗ und ⸗Gemüsebau erfahren durch die Verbilligung der schwefelsauren Kalisalze eine wirksame Förderung. Die gleichzeitig erfolgte Bekanntgabe von Staffel⸗ preisen für das ganze Düngejahr erleichtert dem Bauer den Be⸗ zug der Kalidüngemittel zu den jeweils für ihn vorteilhaftesten Breisen und Lieferungsbedingungen.

Zu den mit der Preisermäßigung und der Neuregelung der Lieferungsbedingungen verbundenen Opfern hat sich das Kali⸗ syndikat trotz der bekannten ungünstigen Lage des Auslands⸗ geschäfts verstanden, um auch seinerseits die Bestrebungen des Reichsnährstandes auf vermehrte Anwendung der Kalisalze durch Erleichterungen jür die deutsche Landwirtschaft zu unterstützen

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