Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 247 vom 22. Oktober 1934. S. 3
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Gerade die wertvollen Angehörigen des Versteigererstands und die anderen beteiligten Kreise wünschen daher dringend eine schleunige endgültige Regelung zur künftigen klaren Ordnung des Gewerbes nach den Grundsätzen des Entwurfs.
Der Gesetzentwurf enthält nur die grundlegenden Bestim⸗ mungen des endgültigen Versteigererrechts und ermächtigt im übrigen die Reichsregierung, die erforderlichen Vor⸗ schriften zu erlassen, insbesondere zur Schaffung und Er⸗ haltung eines lauteren und unparteiischen Versteigererstands. Diese Regelung muß für alle Versteigerer und Versteigerun⸗ en nach der . dieses Gewerbes grundsätzlich eine ein⸗ hen sein. Was die Vorschriften im einzelnen enthalten müssen, ist mit den beteiligten Kreisen eingehend erörtert und ihnen Gelegenheit zur Aeußerung gegeben worden. Dabei wurden die Sonderfragen der Kunstversteigerungen nachhältig geprüft und behandelt. Der Entwurf will das Versteigererrecht aus der Gewerbeordnung herauslösen; er . damit einer Reihe von anderen gewerbepolizeilichen Sondergesetzen (zum Beispiel Gaststätten⸗, Lebensmittel⸗ Milchgesetz, Gesetz über den Verkehr mit unedlen Metallen).
II. Im einzelnen.
1. Miu ß 1 n
a) Abs. 1. Der aufgestellte Versteigererbegriff ent⸗ spricht der höchstrichterlichen 3
b) Abs. 2. Das Verbot der Erlaubniserteilung an juristische Personen beruht auf der Erfahrung, daß durch dieses Rechtsgebilde unzuverlässige Gewerbetreibende sich im Versteigerergewerbe betätigen können, das ihnen als natür⸗ liche Personen verschlossen gewesen wäre. Ferner sichert der Ausschluß der juristischen Personen aus dem Versteigerer⸗ gewerbe das nach der besonderen Natur dieses Gewerbes unbedingt erforderliche persönliche zwischen Versteigerer, dem Auftraggeber und dem Bieter.
2. Zu S1 Abs. 3, 5 2 Abs. 2, 8 5 Abs. 1, S8§ 8, 14 Abs. 2.
Die von der Reichsregierung zu erlassenden Vorschriften sollen bindend sein und damit die bis 394 fehlende einheit⸗ liche Verwaltungsübung gewährleisten; sie werden ferner ein schnelles und wirksames Eingreifen der Behörden er⸗ möglichen.
3. Zu §S§ 10 und 11.
Die Strafvorschriften der 55 10 und 11 des Entwurfs enthalten Strafandrohungen verschiedener Höhe. Leichtere Zuwiderhandlungen werden nach § 10 als Uebertretungen, schwerere nach 5 11 als Vergehen bestraft. Diese Straf⸗ bestimmungen werden den vorgeschlagenen Bestimmungen den erforderlichen Nachdruck und in Verbindung mit den FS§8 27ff. des Strafgesetzbuchs eine rg er n ermög⸗ lichen, die die Höhe des durch die Zuwiderhandlung erlangten Vermögensvorteils ausreichend berücksichtigt.
Bekanntmachung. Auf Gund der 85 7 und 15 des Maisgesetzes in der . vom 5. Oktober 1934 (RGBl. J S. 918) und des 5 der 4 6 — ö. Ausführung des Maisgesetzes vom 5. Oktober 1934 (RGBl. 1 S. 921) ordne ich folgendes an: 1. Der Uebernahmepreis für folgende aus dem Ausland ein⸗ geführte Waren:
. Blut von geschlachtetem Vieh, eingetrocknet; und die, „ähnlichen
riebenkuchen; leischfuttermehl tierischen Abgänge“; aus Nr. 161 des Zolltarifs,. st der Tagesauslandspreis (verzollt), der für die der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeug⸗ nisse (Reichsstelle) angebotene Ware an dem Tage, an dem das Angebot an die Reichsstelle abgeht, loco cif Einfallhafen oder waggonfrei Grenzstation besteht.
Der Uebernghmepreis für die in Abs. 1 bezeichneten, im In⸗ land erzeugten Waren entspricht dem Marktpreis.
2. Der Monopolverkaufspreis der Reichsstelle für die in Nr. 1 genannten Waren ist mit Wirkung vom 15. Oktober 1934 bis ein⸗ schließlich 31. Dezember 1934 der Betrag, der den vorerwähnten Uebernahmepreisen und einem Monopolzuschlag von 1 RM je Tonne entspricht. ;
Die Monopolverkaufspreise enthalten die am Tage der Be⸗ kanntmachung geltenden Zollsätze. Tritt während der Geltungs— dauer der festgesetzten Monopolverkaufspreise eine Zolländerung in Kraft, so ändern sich die Monopolverkaufspreise entsprechend.
Berlin, den 15. Oktober 1934. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Reichsstelle für Getreide, Futter⸗ mittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse. Dr. Moritz.
Die Inderxziffer der GSroßhandelspreise vom 17. Oktober 1934. Iy9i3 = Ibo
1934 10. Oktbr. 17. Oktbr.
Ver⸗ änderung
Indergruppen
I. Agrarstoffe. Pflanzliche Nahrungsmittel Schlachtvieh ..... Vieherzeugnisse. . ...
112, 81,34 109,9 105,5 191,5 78,5
112,B2 81,1 110,2 104,5 191,55 78,4
* 1*I*
und Halbwaren. Koble Eisenrohstoffe und Eisen. Metalle (außer Eisen) .. , Häute und Leder... Chemikalien) .. Künstliche Düngemittel Technische Oele und Fette J Papierhalbwaren und Papie JJ Industrielle Rohstoffe un Halbwaren zusammen .. IXI. Industrielle Fertigwaren. 17. Produktions mittel .. 1 n nn,, . Industrielle Fertigwaren zu⸗ 7 117,6 117,8 * Gesamtindey. ..... 101,2 101,2
Die für den 17. Oktober berechnete Indexziffer der Großhandelspreise ist gegenüber der Vorwoche unverändert.
115, 102,4 45,9 51, 61,5 . 101,2 . 68,7 . 193,7 — 16,1 . 101,7 =. 111,2 d 92,2
114,0 120,4
115, 1635 11, 567 14 16017 557 1635 147 161, 1111
92,0
114,9 120,6 *
1 — OO dð r Oo — O
—
—
—
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—
—— O
—
* Monatsdurchschnitt September.
Von den Hauptgruppen
Vertrauensverhältnis
500 Millionen Mark, die restlos
g die Indexziffern für Agrar⸗ stoffe und für industrielle Fertigwaren leicht gestiegen, während die Indexziffer für industrielle Rohstoffe und Halb⸗ waren zurückgegangen ist.
An den landwirtschaftlichen Märkten standen Preis⸗ rückgängen für Zucker, Kälber, Schafe und Trockenschnitzel Prelserhöhungen für Erbsen, Käse, Eier (Westdeutschland), Mais, Futterbohnen, Sojaschrot und Fischmehl gegenüber.
In der Indexziffer für Eisenrohstoffe und Eisen wirkte sich ein Anziehen der Schrottpreise aus. Unter den Nicht⸗ eisenmetallen wurden die Preise für Neukupfer, Blei und Zink erneut herabgesetzt. In der Indexziffer für Textilien lagen die Preise für ausländische Wolle, Flachs und Leinen⸗ garn niedriger, die für deutsche Wolle, Baumwolle und Jute etwas höher als in der Vorwoche. Die Preise für aus⸗ ländische Rindshäute und für Kautschuk sind weiter zurück⸗ gegangen. Am Baustoffmarkt waren die Preise für Mauer⸗ steine teilweise abgeschwächt.
Unter den industriellen Fertigwaren sind die Preise für Konsumgüter, insbesondere für Textilwaren, weiter gestiegen.
Berlin, den 20. Oktober 1934.
Statistisches Reichsamt.
—
Filmverbot. Die öffentliche Vorführung des Films „Serienreklame“ 1 Akt 41 m, Antragsteller und Hersteller: Heinefilm, Leitung: Heinrich Heine, Berlin, ist am 28. September 1934 unter Nummer 37 364 verboten worden.
Berlin, den 20. Oktober 1934.
Der Leiter der Filmprüfstelle. Zimmermann.
Bekanntmachung.
Zu den Bekanntmachungen des Freistaates Mecklenburg über die Umwandlung der L— III. mecklenburg⸗schwerinschen 5 23 Roggenwertanleihen in Reichsmarkschulden vom 23. Juni und 21. September 1934, Reichsanzeiger Nr. 146 und Nr. 222.
Die Einreichung der Mäntel der Schuldverschreibungen En Vermittlung der kostenfreien Abstempelung kann unter
eifügung eines dreifachen nach der Zahlenfolge geordneten Nummernverzeichnisses auch bei der Deutschen Bank und Disconto⸗Gesellschaft in Berlin Ws erfolgen.
Schwerin, den 19. Oktober 1934. Mecklenburgisches Finanzministerium. J. A.: Schwaar.
Bekanntmachung.
Die am 20. Oktober 1934 ausgegebene Nummer 51 dez Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält:
,, über die vorläufige Anwendung eines deutsch argentinischen Abkommens über den Handels⸗ und Zahlungz⸗ verkehr, vom 13. Oktober 1934. 8 i
Umfang: „ Bogen. Verkaufspreis: 0.15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: (, o3 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 22. Oktober 1934.
Reichs verlagsamt. Fabrieius.
Preußen. Handelsverbot.
Dem Viehhändler Heinrich Sternberg in Herborn ißt durch Verfügung vom 19. Juni dieses Jahres Tgb. Nr. J. 3399 der Handel mit Fleisch und Fleischwaren wegen Un— zuverlässigkeit untersagt worden.
Dillenburg, den 16. Oktober 1934.
Der komm. Landrat.
J. V. Graf.
Michtamtliches.
Nr. 41 des Reichsministerialblatts vom 19. Oktober 1934 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin M J Scharnhorststraße 4, zu beziehen.
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ernennung. — Er— löschen einer Exequaturerteilung. — 2. Medizinal⸗ und Veterinärwesen: Verordnung zur Aenderung der Aus— führungsbestimmungen A zum Reichsfleischbeschaugesetz. — 3. Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über die Be⸗ . von der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 2 . 2 der Ersten
eitragsordnung des Reichsnährstandes für das Rechnungsjahr 1934 vom 18. September 1934. — Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zolltarif. — ,, über Branntweinerzeugung und Branntweinabsatz im 4. Viertel des Betriebsjahres . — Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zolltarif. — 4. Verkehrswesen: Erlaß des Reichsministers des Innern über Richtlinien für die Durchführung von Verkehrskontrollen. — 5. Versorgungs⸗— wesen:; Verzeichnisse der den Versorgungsanwärtern vorbehal— tenen Beamtenstellen — e , ,. tung. — Verzeichnisse der den Versorgungsanwärtern vorbehaltenen Stellen — Braun—
schweig .
Aus der Verwaltung.
Steuerliche Gesamtentlastung der Wirtschaft beträgt 1285 Millionen. .
Bedeutsame ,, . zu den neien Steuengesetzen und über die ,, es Reiches überhaupt veröffentlicht Staats—⸗ sekretär einhardt vom Reichsfinanzministerium in der Deutschen Steuer⸗Zeitung. Er weist darauf hin, daß der Steuer⸗ bedarf in den vergangenen Jahren stets größer war als das Steueraufkommen. Die Folge davon waren Fehlbeträge, die eine Vorbelastung von insgesamt 3050 Millionen Mark ae fene n Da⸗ von sind bisher 940 Millionen getilgt. Dazu kommt noch die Vor⸗ belastung, die sich aus der Ausgabe der Steuexgutscheine und aus der Finanzierung der verschiedenen Arbeitsbeschaffungsprogramme ergibt. Die Summe der Vorbelastungen und . aben stellt einen Mehrbedarf an Steuern dar. Solange dieser Mehr⸗ bedarf besteht, muß jegliches Aufkommens⸗Mehr grundsätzlich zur Deckung dieses Mehrbedarfs verwendet werden. Der Staats—⸗ sekretär wiederholt, daß das Aufkommens-Mehr des Reiches gegen⸗ über dem Vorjahr rund 1 Milliarde betragen wird. Daran n mit mindestens 400 Millionen die Länder und Gemeinden in Form erhöhter Steuerüberweisungen beteiligt. Außerdem über⸗ weist das Reich den Ländern 183 Millionen Mark als Entschädi⸗ gung für die Senkung der Grundsteuer für die Landwirtschaft und den älteren Neuhausbesitz. Dem Reich verbleiben also etwa ur Verminderung von Vor⸗ belastungen gebraucht werden. Würden gegenwärtig allgemeine Steuersenkungen vorgenommen, so würde das, wie der Staats⸗ sektretär betont, zwangsläufig zu einer Erschütterung des öffent⸗ lichen Haushalts führen und den Erfolg des Wiederaufbauwerkes in Frage stellen. Es sei infolgedessen eine allgemeine Senkung des Tarifs der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer oder einer sonstigen Steuer bei der gegenwärtigen Steuerreform leider nicht möglich gewesen. Der Staatssekretär bezifferte den unmittelbaren Ausfall an Steuern infolge der neuen Steuerreform auf 320 Mil⸗ lionen Mark jährlich. Dieser Verzicht erfolge in der Erwartung, daß die Steuervergünstigungen eine weitere Verminderung der Arbeitslosigkeit infolge erhöhter Nachfrage nach Gütern und Leistungen, damit eine Vergrößerung der Umsätze, der Einkommen und des Verbrauchs sowie eine Verminderung des Finanzbedarfs der Arbeitslosenhilfe und eine . der Ergiebigkeit der Steuerquellen zur Folge haben würden. ie steuerliche Ge⸗ samtentlastung der Wirtschaft im Jahre 1935 gegenüber 1933 er⸗ rechnet der Stagtssekretär, wie das Ndz. meldet, auf 1285 Mil- lionen Mark. Hierzu komme noch, daß in den Jahren 1934 bis 1938 das Reich jährlich rund 300 Millionen Reichsmark in Steuer⸗ gutscheinen auf Steuerschulden in Zahlung nehme. um Schluß betont der Staatssekretär, daß die Gesetze vom 16. Oktober den ersten großen Abschnitt der nationalsozialistischen Steuerreform darstelle, dem der zweite Abschnitt im Frühjahr oder Sommer 1935 folgen werde. Dann werde es sich um das Steuervexwal⸗ tungsgesetz, das Grunderwerbssteuergesetz das Reichsgewerbesteuer— 6e. und das Reichsgrundsteuergesetz handeln. Die nationalsozia⸗ istische Steuerreform werde dauernd in Fluß sein und wohl kaum früher als im Jahre 1940 vollendet sein, weil erst dann alle Vor⸗ belastungen und alle Umstellungen und Neugestaltungen, die im Zuge der Reichsreform erforderlich werden, überwunden sein werden und der Weg frei sein wird, den Abbau und die Vexein⸗ fachung durchzuführen, die als Vollendung der nationalsozia— listischen Steuerreform betrachtet werden.
1
Preußenhaus — ein wichtiges Behördenzentrum. Bis unters Dach ausvermietet.
Der ehemalige Preußische Landtag und das n ng. Herrenhaus, die jetzt den Gebäudekompley der Stiftung „Preußen⸗ haus“ hilden, sind ein wichtiges Behördenzentrum geworben, dessen für Bürozwecke . Räumlichkeiten nunmehr bis
unters Dach ausvermietet sind. Im ehemaligen preußischen
Landtagsgebäude sind untergebracht worden der Volksgerichtshof, der den weitaus größten Teil der Räume benutzt, ferner die Akademie für Deutsches Recht, die Reichsgeschäftsstelle der Deut⸗ schen Nothilfe, die Abwicklungsstelle der General⸗Ordens⸗Kom⸗ mission, das Büro des Staatskommissars für Theaterfragen, 5 und einige führende Presseunternehmen. Im ehemaligen
errenhaus befinden sich die Medizinalabteilung des preußischen Ministeriums des Innern, das Büro des NS.⸗Deutschen Aerzte⸗ bundes, das Büro des Reichsministers Kerrl, die Archivabteilung des preußischen Staatsministeriums, die Gesellschaft zur Vor— bereitung der Reichsautobahnen und folgende drei Abteilungen des preußischen Kultusministeriums: , n , n er nationalpolitischen Erziehungsanstalten, Abteilung für Beruf— liches und Abteilung für bäuerliches Bildungswesen. Die für Tagungen geeigneten Säle, vor allem die ehemaligen Plenarsale, erfreuen sich un Zuspruchs, so daß der Finanzstatus der Stiftung „Preußenhaus“ gut zu werden verspricht.
Keine eidesstattlichen Versicherungen für den Abftammungsnachweis.
. Der Reichsjustizminister weist in einer Verfügung darauf hin, daß nach den eg en Bestimmungen der Nachweis arischer . durch eidesstattliche Versicherung nicht zulässig ist. Das gelte sowohl für das 9.
rufsbeamtentums als auch für Beamte, die auf Grund des neuen Reichsheamtengesetzes eingeftellt werden. Der Nachweis sei in erster Linie durch die Vorlegung von Urkunden zu erbringen, während in Zweifelsfällen ein Gutachten des Sach verständigen für Rasseforschung eingeholt werde.
zur Wiederherstellung des Be—
m
Kunft und Wifsenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 23. bis 29. Oltober.
Staatsoper.
Dienstag, den 23. Ott.: „Rigolet to.“ . aan, Reiber. Beginn: 3 hn ö Nusilal. geitun
Mittwoch, den 24. Skt.: Siegfried.“ Mustkal. Leitung: Furt— ö., 3, Beginn: 19 il ö n dn n s ! onnerstag, den 25. Okt.. „Sizilianische Vesper. Mustkal. Leitung: Kleiber. Beginn: 26 uh? ö. Freitag, den 36. Okt. Götterdämmerung. Mustkal. Lel⸗ n, Furtwängler. Beginn: 185 Uhr. Sonnabend, den 27. Ott; „Ber fliegende Holtänder“ Musikal. Leitung: Heger. Beginn; 20 Uhr. . den 28. Okt.: „Ein Maskenball.“ Musikal: Leitung: eger. Beginn: 20 Uhr. Montag. den 25. Ott, „Wilhelm Tell.“ Meu fassung) Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 26 Uhr.
Staatliches Schauspielhaus. Dienstag, den 23. Okt.: Neu 6. „Die Hermanns! schlacht.“ Beginn: 1955 Uhr. n, 24. Okt.. „Die Hermannsschlacht.“ Beginnt hr. Donnerstag, den 25. Okt.: Minna von Barnhelm.“ Be—⸗
ginn: 29 Uhr. Freitag, den 26. Okt.; Neu einstudiert Das Glas Was ser.⸗ Beginn: 1915 Uhr. nn, 27. Ott. „Das Glas Wasser.“ Beginnt 4 Sonntag, ö. 28. Okt.: „Die Hermannschlacht.“ Beginnt
20 Uhr. , y n,, I Ott „Rebell in England.“ Begiun
et ᷣ—äüẽ
Brauntohlen aus:
Reichs⸗ und Staats anzeiger Nr. 247 vom 22. Ottober 1934. S. 3
Handelsteil.
Die Beratungen der „Goldblock⸗Länder“ .
Das Schluß protokoll.
Brüssel, 21. Oktober. Die zweitägigen Beratungen der Regie— rungsvertreter des sogenannten Goldblocks sind am Sonnabend— abend mit der Annahme eines Schlußprotokolls und einer An—
sprache des belgischen Außenministers Jaspar, der die Besprechun—
gen geleitet hatte, abgeschlossen worden. Die Vertreter Belgiens, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs, Hollands, Polens ünd der Schweiz sind bei dieser Zusammenkunft nach dem am Sonnabend veröffentlichten Schlußprotokoll übereingekommen:
1. einen allgemeinen Ausschuß einzuberufen, der sich aus Regierungsvertretern der genannten Länder zusammensetzt;
2. zu untersuchen, auf welche Weise augenblicklich eine Er— weiterung des Handelsverkehrs untereinander möglich ist, wobei es als wünschenswert angẽfehen wird, das zwischen dem 1. Juli 1933 und dem 80. Juni 1934 erreichte Handels- volumen um 10 vH zu erhöhen; ,, .
zweiseitige Verhandlungen zu diesem Zweck aufzunehmen, und zwar unverzüglich und mit dem Ziel, sie innerhalb eines Zeitraumes von höchstens einem Jahre zum Abschluß zu bringen;
Unterausschüsse für die Fragen einer gemeinsamen Zu⸗ sammenarbeit auf dem Gebiete der Handelspropaganda, des Fremdenverkehrs und des allgemeinen Personen- und Warenverkehrs einzusetzen;
in drei Monaten den allgemeinen Ausschuß in Brüssel ein⸗ zuberufen, um zu den bis dahin vorliegenden Ergebnissen Stellung zu nehmen und das Programm für die Fortsetzung der Arbeit festzusetzen.
Zu den Arbeiten der Unterausschüsse wird in dem Protokoll noch bemerkt, daß die genannten Regierungen einem bereits vor— gelegten internationalen Abkommensentwurf über Handels— propaganda grundsätzlich zugestimmt hätten und daß der endgültige Text von dem zuständigen Unterausschuß in kürzester Zeit fertig—
gestellt werden soll. Was die Förderung des allgemeinen Personen⸗
und Warenverkehrs angeht, so sind die hierfür zuständigen Unter⸗ ausschüsse beauftragt worden, die Vorschläge, die ihnen bereits unterbreitet worden sind und die ihnen später noch zugehen werden, zu prüfen und hierüber an den allgemeinen Ausschuß einen Be— richt zu erstatten. Das Schlußprotokoll beginnt mit einem er⸗ neuten Bekenntnis der genannten Länder zu ihrer hisherigen Währungspolitik und mit der Erklärung, daß die Stabilität der Währüng eine der wesentlichsten Bedingungen für die Rückkehr zu regelmäßigen wirtschaftlichen Verhältnissen ist. Am Ends des Protokolls wird erklärt, daß die sicben Länder bei der Fortsetzung dieser Arbeit die Belange dritter Staaten und die Notwendigkeit
ciner um fassenderen ite na linken Zustmmeharheit nicht aus
den Augen verlieren wollen.
In seiner Schlußansprache erklärte Außenminister Jaspar, die Zusammenkunft der Goldblockländer habe den Zweck gehabt, die künftige Zusammenarbeit dieser Länder auf wirtschaftlichem Gebiete zu organisieren. Dieses Ziel sei erreicht, in vielen Dingen sogar überschritten worden. Die in dem Schlußprotokoll nieder⸗ gelegten Beschlüsse seien positive Tatsachen, deren fortschreitende
Entwicklung die Erweiterung des Warenaustausches und die Rück— kehr zu regelmäßigen wirtschaftlichen Verhältnissen fördern werde.
Jaspar dankte den Vertretern der anderen Länder dafür, daß sie
ihn mit der Einberufung der nächsten Sitzung des allgemeinen Ausschusses beauftragt hätten, und schloß mit der Versicherung, daß er seine ganzen Kräfte dafür einsetzen werde, den Erfolg dieses gemeinsamen Werkes internationaler Zusammenarbeit zu sichern.
Der französische Handelsminister beglückwünschte Jaspar im —ᷓ c e u ö ; ö nommen, und man kam schließlich überein, diese delikate Frage bis
Namen der anderen Ländervertreter zu den glücklichen Ergebnissen dieser Zusammenkunft. Im Anschluß an die Versammlung gab Jaspar den Pressevertretern das Schlußprotokoll bekannt. Er betonte, daß er sich völlig über die noch zu überwindenden Schwie⸗ rigkeiten klar sei. Es müsse aber trotz dieser Schwierigkeiten gehandelt werden.
Die Delegierten der sechs Länder, die außer Belgien an der Goldblockkonferenz teilgenommen haben, haben im Laufe des
Sonntags wieder Brüssel verlassen. Die Vorbereitung der nächsten
Zusammenkunft, die in drei Monaten wiederum in Brüssel statt⸗ finden wird, ist dem belgischen Außenminister Jaspar übertragen worden. Dieser wird noch in dieser Woche das ständige Sekretariat der Goldblockländer, dessen Schaffung beschlossen worden ist, ein⸗ richten. Jaspar will ferner, möglichst gleichfalls noch in der kommenden Woche die Unterausschüsse, die für die Frage der Handelswerbung, des Fremdenverkehrs und des allgemeinen Per⸗ sonen und Warenverkehrs eingesetzt worden sind, einberufen. Die Unterausschüsse sollen ziemlich bald ihre Arbeit aufnehmen, damit der allgemeine Ausschuß in der Lage ist, auf seiner Tagung Anfang nächsten Jahres ö den betreffenden Fragen , Stellung zu nehmen. Ob die Unterausschüsse gleichfalls in Brüssel tagen werden, steht noch nicht fest.
Man hat den Eindruck, daß die belgische Regierung die prak⸗ tische Jnangriffnahme des in dem Schlußprotokoll der Konferenz vorgezeichneten Arbeitsprogramms mit derselben Entschiedenheit betreiben wird, die sie bei der Vorbereitung und Organisierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit der Goldblockländer gezeigt hat. Diese Aktivität erklärt sich daraus, daß Belgien, ein Land, das wie kein zweites auf den Export angewiesen ist und dessen Außen⸗ handel sich seit geraumer Zeit in erheblichen Schwierigkeiten be⸗ findet, unbedingt bald zu einer Erhöhung seiner Exportziffern kommen muß, und zwar auf normalem Wege, da nach den wieder⸗ holten Erklärungen von belgischer Regierungsseite Währungs⸗ manipulationen an Belgien nicht in Frage kommen. Aus diesem Grunde hat sich die belgische Regierung so entschieden für die Ausdehnung der währungspolitischen Solidarität, die sich die sieben Goldblockländer seinerzeit auf der Londoner Weltwirtschaftskonfe⸗ renz zugesagt haben, und eine wirtschaftliche Zusammenarbeit ein⸗ gesetzt. Es ist deshalb auch verständlich, daß man sich in Brüssel jetzt über die ersten 6 der Goldblock⸗Tagung sehr erfreut zeigt. Das Zentralproblem der Brüsseler Besprechungen wären die Erweiterungen des Warenaustausches unter den Ländern des Goldblocks. Hierfür hatte die belgische Delegation der Konferenz
einen präzisen und — wie es scheint — ,, weitgehenden ellungnahme zugeleitet
Vorschlag, der vorher der Regierung zur St worden war, vorgelegt. Der Wortlaut dieses ursprünglichen bel⸗ gischen Vorschlages ist nicht bekannt. Es scheint aber, . von einigen Delegationen als . starr angesehen worden ist. an hat sich dann auf einen Wortlaut e aft der diesen Bedenken Rech⸗ nung trägt und der auf einen Vorschlag des französischen Handels— ministers zurückzugehen scheint.
Nach diesem Text, der in das Schlußprotokoll aufgenommen wurde, übernehmen die unterzeichneten Regierungen lediglich die
Uuiebbersicht über die Gewinnung von Kohlen, Britetts und Naßpreßsteinen im Oberbergamtsbezirt Halle (Saale) für das 1. bis 3. Kalendervierteljahr 1934. Steinkohlenbergbau.
Gewinnung
Koks auf Zechen, Hütten u. son⸗ stigen Kokereien (ausschl. Gasan⸗
stalten) gewonnen
Viertel⸗ jahr
Birtschafts⸗
gebiete Steinkohlen
Stein⸗ kohlen briketts
Ab satz (einschl. Selbstverbrauch und Deputate)
Zahl der am Ende des Vierteljahres im Stein⸗ kohlenbergbau (einschl.
Nebenbetriebe) vor⸗
hand * Stein- jande nen *)
kohlen⸗ briketts
Stein⸗
Koks kohlen J
Angestellten
Arbeit (Beamten) .
1 t
1
5
Steinkohlen aus dem mitteldeutschen Stein⸗
I5 763 15 129 15 926
16 076 14 427 16 252
kohlenbezirk Löbejün
46 818
44755
Braunkohlenbergbau.
Gewinnung
Viertel⸗
Wirt ts biet irtschaftsgebiete jahr
Braunkohlen
1 t
Braunkohlen⸗ briketts (einschl. Naß⸗ preßsteine)
Zahl der am Ende des Vierteljahres im Braunkohlenbergbau seinschl. Nebenbetriebe)
vorhandenen))
Angestellten (Beamten)
Ab satz (einschl. Selbstverbrauch und Deputate)
Braunkohlen⸗ briketts (einschl. Naß⸗ preßsteine)
1 t
Braunkohlen Arbeiter
15 16
S 629 101 7904195 S 057 445
1683 428 1707068 1732666
1485005 1994755 1564270
8 609 028 7910690 S 062 054
a) westelbischem Gebiet. 24 590 741
5123 162
24 581 772 5 0934030
5 86l 801 5 250 421 6 448 268
b) ostelbischem Gebiet. —
1764174 1616547 2030842
1613365 1587 312 2222917
5 860 726 5 250 003 6 450 162
17560 490
5 411 563
17560 891 5423 594
14 490 g02 13 154 616
Musanmnmeñ . 14505 713
3 447 602 3 323 615 3 763 508
3 098 370 3 582 067 3777187
14 460 754 is ĩ h og 14 5172 215
1. bis 3. 42 151 231
* An einem Stichtag nach den Listen ausgezählt
10 584 725
42 142 663 10 457 624
Verpflichtung, „danach zu forschen, auf welche Art es augenblick⸗ lich möglich ist, den Warenaustausch unter lich ö erhöhen wobei sie eine 10 prozentige Erhöhung des WFẽen⸗Volumens,
das vom 1. Juli 1953 bis 36. Juni 1934 erreicht worden ist „als wünschenswert ansehen“. Die einzelnen Regierungen verpflichten sich ferner, zu diesem Zweck unverzüglich zweiseitige Verhand⸗ lungen aufzunehmen und diese Verhandlungen innerhalb eines an. abzuschließen. Es fällt auf, daß das Protokoll nichts darüber sagt, wie man sich die Errichtung des vorgestell ten Zieles denke. Der französische Handelsminister Lamoureux hat in den Verhandlungen erklärt, daß Frankreich seine Einfuhrkontingente global nicht erhöhen könnte; es käme höchstens von Fall zu Fall eine vermehrte Inanspruchnahme des bis jetzt unausgenutzten Saldos der bereits bewilligten Kontingente in Frage. Ob diese ,, Ländern wie Belgien und Holland, die hier nament⸗ ich interessiert sind, zugute kommen, muß die Zukunft zeigen. Man war 1 auf der Konferenz allgemein darüber klar, daß die Hauptschwierigkeit die Meistbegünstigungsklausel bildet. Ein Vor⸗ schlag von Lamoureux, gemeinsam an die außerhalb des Gold⸗ blocks stehenden Länder , . um die Frage der Meist⸗ begünstigungsklausel international zu regeln, wurde nicht ange⸗
zur nächsten Konferenz zurückzustellen. Inzwischen sollen aber die weiseitigen Verhandlungen schon beginnen. Frankreich hat sich bereit erklärt, seine früheren Verhandlungen mit Belgien wieder aufzunehmen und auch mit Italien in Besprechungen einzutreten.
Wie verlautet, hat Holland auf der Konferenz sehr entschieden vor der Gefahr eines Kampfblocks gewarnt und darauf bestanden, daß die von den sieben Ländern evtl. getroffenen Vereinbarungen auch anderen Staaten zugänglich sein müßten. Die Frage der Handelspropaganda, des gem dener hn, und des allgemeinen Verkehrs sind in den Bruͤsseler Besprechungen nur grundsätzlich geklärt worden. Dem Unterausschuß für en e, ist ein Konvwentionsentwurf vorgelegt worden, der u. a. Zo erleichte⸗ rungen für Kataloge und Warenproben vorsieht. Belgien hat sich schon jetzt bereit erklärt, sich die n, ,. eines ähnlichen Genfer Abkommens zu eigen zu machen. Auch für eine Zusammen⸗ arbeit auf den beiden anderen Gebieten sind Abkommensentwürfe in Vorbereitung. Hierbei handelt es sich u. a. um Tarifmaß⸗ nahmen und Erleichterungen beim Grenzübertritt.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Tierseuchenstand am 15. Oktober 1934. (Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt.)
Nachstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierungs⸗ usw. Bezirke und Kreise (Amts- ufw. Bezirke) verzeichnet, in denen Rinderpest, Maul- und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Rotz, Beschälseuche der Pferde, Schweine⸗ pest, Milzbrand, Tollwut, Tollwutverdacht oder Geflügelcholera nach den eingegangenen Meldungen am Berichtstage zu melden waren. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen er⸗ klärt werden konnte.
Die Zahlen der in der Berichtszeit neu verseuchten Gemeinden und Gehöfte sind in den Spalten der „insgesamt“ versẽuchten Ge⸗ meinden und Gehöfte mitenthalten.
Betroffene Kreise usw. ).
Maul⸗ und Klanenseuche (àphthae epizootioae). 6: Teltow 1 Gemeinde, 1 Gehöft. 89: Rees 1, 1 (neu). 36: Roding 1, 1. 40: Kempten 1, 3 (—, 7. 59: Friesland 1, 1 (1, I), Wesermarsch 1, 2 1, 2). Notz Malleus.
11: Breslau Stadt 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu), Oels 1, 1 (l, I). 13: Ratibor Stadt 1, 1.
Schweinepest Pestis Zzuum).
1: Königsberg, Pr., 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Mohrungen 1, 1, Wehlau 1, 1 (1, 15. 2: Insterburg Stadt 1, 1 (neu), Insterburg 4, 5 (3, 4), Tilsit Stadt 1, 2 (1, 2), Treuburg 1, 1 (1, 1). 3: Allen⸗ stein 2, 2 (1, 1), Johannisburg 2, 2 (1, 1), Neidenburg 2, 2 (1, I). 4: Rosenberg, Westpr., 1, 1, Stuhm 1, 1. 6: Osthavelland 1, i. 7: Landsberg a. W. 1, 2 1, 2), Lebus 2, 2 (2, 2), Weststernberg l, 1 (1, . S: Anklam 1,1 (1, 1), Demmin 5,7 (4, 6), Greifenberg 2,2 (1, 15, Saaßig 2, 2. 11: Müitsch 1, , Sels 1, 1, Trebnitz 1, 1. 12: Bunzlau 2,2 (2, 2), Görlitz s, 8, Hoherswerda 4, 5 (2, 3), Sprot⸗ tau 1, 1. 13: Neustadt, O. S., 1, 1 (1, I). 14: Neuhaldensleben 1. 1. 15: Torgau 1, 1 d, 1x. 17: Segeberg 1, 1. 19: Peine 1,ů, 1 (l, 1). 28: Usingen 1, 2. 29: Mayen 2, 2 (1, I). 30: Wuppertal Stadt 1, 1. 33: Aachen 1, 1, Jülich 1, 1. 36: Deggendorf 1, 1. 52: Mannheim 1, 1 (1, D. 58: Waren 1, 1.
Milzbrand (Anthrax).
3: Ortelsburg, Pr., 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). 5: 7. Kreis- tierarztbezirk 1, 1 (1, 1). S: Greifenhagen 1, 1. 12: Jauer 1,ů 1 (l, 19. 13: Neustadt, O. S., 1, 2 (1, 25. 14: Neuhaldensleben 1, 1 (1, . 15: Mansfelder Seekreis 1, i (1, I). 17: Pinneberg 1, 1 (, 1), Steinburg 1, 1 (1, D. 21: Stade i, 1 (1, I). Z5: Halle i. W. 1, 1 (1. I). 30: Mörs 1,ů 1 (1, 1), Rees 1,1 (1, I). 42: Pirna Stadt 1, 1. 44: Oelsnitz 1, 1 (1, 1). 58: Sondershausen 1, 1 (1, 9. 59: Cloppenburg 1, 1 (1, 1). 64: Bernburg 1, 1, Dessau⸗Köthen
. Tollwut ( Rabies).
2: Treuburg 5 Gemeinden, 6 Gehöfte. 3: Johannisburg 2, 2, Lötzen 3, 3 (davon neu 1, 1), Lyck 4, 4, Neidenburg 15, 1, Ortels⸗ burg 16, 18 (3, 3), Sensburg 1,1 (i, h. 12: Hoyerswerda 1, 1. 13: Guttentag 1, 1 (1, 1), Rosenberg, 8. S., 1, 1.
Tollwut verdacht (Rabies).
2: Goldap 4 Gemeinden, 4 Gehöfte davon neu 1, 1), Treuburg 6, 6 (1. I). 3: Ortelsburg 4, 4. 6: Ruppin 1, 1. 11: Glatz 1, 1, Groß Wartenberg 1, 1, Trebnitz 1, 1, Wohlau 1, 1. 13: Sppeln 1, 1, Tost⸗Gleiwitz 1, 1.
Geflügelcholera (Cholera avium).
Z: Johannisburg 1 Gemeinde, 1 Gehöft. 5: 4. Kreistierarzt⸗ bezirk 1. 2 (neu). 63 Rathenow Stadt 1, 1 (1, D. 7: Landsberg a. B. Stadt 1. 1. S; Randow 1, 1 1, h. 11: Breslau 1, 1. 13: Guttentag 1, 1 (l, 1), Kreuzburg, O. S., 2, 6 (1, 4), Rosenberg, D. S., 1, 1 (1, D. 15 Merseburg 1, 1 (1, ID. 20: Gifhorn — (l. I, Harburg 1, 1. 25: Paderborn 1, 1. 28: Frankfurt a. M. Stadt 1, 4 ( II. 35: Friedberg 1, 1 (d, 1), Pfaffenhofen 15ů 1. 37: Ludwigshafen a. Rh. Stadt 1, 1. 41: Chemnitz 1, 1. 42: Meißen 1, 1 1, I. 43: Leipzig Stadt 1,1 (1,ů 9, Leipzig 2, 2 (1, 1). 45: Ludwigsburg 2, 3, Marbach 1, 3. 50: Schopfheim 1,
Saargebiet: am 15. Oktober 1934. Schweinepest (Pestis
. er , . 8 Gemeinden, 32 Gehöfte (davon neu Saarlou erzig 4d, 8 (2, 3 i
6 n
1) An Stelle der Namen der Regierungs⸗ usw. Bezirk ist di entsprechende lausende Nummer aus * 2 33 der
geführt. .