Strafborschriften der 85 10,
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 248 vom 23. Oktober 1934. S. 2
—
Innerhalb der ersten fünf Tage des laufenden Monats hat der Verarbeiter der Ueberwachungsstelle unter Benutzung der von dieser ebenfalls vorgeschriebenen Vordrucke die in jedem Kalendermonat getätigten Abschlüsse zu melden, und zwar ge= sondert für jede der im 8 3 genannten Gruppen in einer Summe nach Preis und Kilogramm Salzgewicht bzw. Stück. .
Gleichzeitig sind monatlich unter Benutzung der vorgeschrie⸗ benen Vordrucke zu melden: . .
1. die Einarbeitung in Kilogramm Salzgewicht bzw. Stück, 22. die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl und die durch⸗ 7 schnittliche regelmäßige Arbeitszeit, ᷣ— zu 1 und *: während des
monats,
die Vorräte, .
. Ie ar gaverpflichtungen gegenüber dem Auslande.
zu FJ und 4: am letzten Tage des Be⸗—
Berichts⸗
j richts monats.
5
8 10.
ide egen diese Anordnung fallen unter die ene e r dlm sen 12 ie 15 der Verordnung über
den Warenverkehr vom 4. September 1934 (RGBl. 1 S. 816.
§ 11. . Diese Anordnung findet keine Anwendung auf Verarbeiter, welche . Jahre cl nicht mehr als 5000 kg Salzgewicht . Gruppen R— K zusammen und außerdem nicht mehr als 1009 Stück der Gruppen F u. E eingearbeitet haben, solange sie
in der Zeit vom 1. Oktober 1934 bis 31. Me als die Hälfte der im Jahre 1933 eingearbeiteten Mengen ein⸗ kaufen. Diese Verarbeiter haben jedoch zum. 5. Januar 1995 ö. im 4. Vierteljahr 1934 und zum 5. April 1935 die im 1. Vierte ⸗ jahr 1935 getätigten . der Ueberwachungzstelle zu melden. Die Anordnung findet ferner — mit Ausnahme des §9 und
33 Abt 1 Satz 2 Meldepflicht) — keine Anwendung auf i n dlm, nn, Waren saarländischen
Einkäufe im Saargebiet, soweit es sich um Ursprungs handelt. sp g8 h 8 12. ö
Die Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Gleichzeitig treten die An⸗ ordnungen FH 1 und FH 2 vom 28. Mai 1934, F H4 vom 28. Jul 1936 und FH 5 vom 24. September 1934 außer Kraft.
Berlin, den 22. Oktober 1934. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. Stein beck.
Anordnung ⁊ (Statistische Erhebungen) der Ueberwachungsstelle für Lederwirtschaft
vom 22. Oktober 1934.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (RGBl. 1 S. 816) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichs⸗ wirtschaftsministers folgendes angeordnet:
8 1.
Alle Betriebe der ledererzeugenden Industrie, alle Händler, Häuteverwertungen und Samnielstellen, die Waren der Nr. 153 des deutschen Zolltarifs ; .
Felle und Häute zur Lederbereitung, roh grün, gesalzen, gekalkt, getrocknet), auch enthaart (Blößen) und gespalten, jedoch nicht weiter bearbeitet, sowie Teile von solchen Fellen und Häuten, z. B. Flanken, Wammen, Kehlen, Hals— und Kopfteile; Fisch⸗ und Kriechtierhäute, roh, mit Ausnahme von Leimleder verarbeiten, umsetzen oder sonstwie verwenden oder verwerten, oder über Vorräte an diesen Waren verfügen, haben der Ueber⸗ wachungsstelle nach Maßgabe besonderer Fragebogen Auskünfte zu erteilen. ;
Die Fragebogen werden den Betreffenden von der Ueber⸗ wachungsftelle übersandt. Diejenigen, welche bis zum 235. Oltober 1934 Fragebogen nicht erhalten haben, haben diese bei der Ueber⸗ wachungsstelle für Lederwirtschaft, Berlin W 9. Potsdamer Straße 139, umgehend anzufordern.
Die Fragebogen sind innerhalb 5 Tagen nach Empfang ge⸗ wissenhaft ausgefüllt und rechtsgültig unterschrieben der Ueber⸗ wachungsstelle einzusenden.
§ 2.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der ss 16, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 816).
Diese Anordnung tritt am ö. nach der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 22. Oktober 1934. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. Steinbeck.
SFilmverbot. Die öffentliche Vorführung des Films: „The Perils of Pauline“ (In fremder Sprache) 10 Akte 2651 i, Antragsteller: Cleo⸗Film G. m. b. H., Leipzig,
Hersteller: Universal Pictures Corporation, New York, ist am 29. September 1934 unter Nummer 37 182 verboten worden.
Berlin, den 22. Oktober 1934.
Der Leiter der Filmprüfstelle. Zimmermann.
Beschlüsfe
der Fachgruppe „Getreide und Mühlensabrikate“ der Güterabteilung C — Güterverkehr auf der Oder — des Frachtenausschusses Breslau.
Vom 9. Oktober 1934.
Tie am 13. April 1934 beschlossenen Grundfrachten für Ge⸗ . und Mühlenfabrikate werden durchgängig um RM O, ß je t gesenkt.
6 Abschläge von den Grundfrachten werden wie folgt fest⸗ gesetzt: sür Maltsch . .. 5... RM O0, 20 j Steinau 0, 35 Glogau 0, 60 „ Neusalz . 0, 70 „Aschicherzig 1 — , t. Die Stationszuschläge und die Regelungen für Malz, Hafer und Kleie, für Eilgut in Eilfahrzeugen sowie die Regelung der Lade⸗ und Löschzeit und des Ueberliegegeldes bleiben unverändert.
März 1935 nicht mehr
Die Kleinwasserzuschläge betragen: m bis 1,A,30 m 29 m
m v m m „O0, 79 m
Für die Berechnung der Kleinwasserzuschläge ist die unterhalb Breslau festgesetzte Tauchtiefe maßgebend, welche am Tage der Ab⸗ fertigung des Fahrzeugs gilt.
Kahnabladungen aus der oberen Oder erhalten folgende Ab⸗ leichterbei hilfen:
ab 1,ůg m bis 1,30 m — 1099 1,29 m , 1,20 m = 1655 „1,19 m „ 1,10 m — 25 9 ; . — 3059 in Richtung Berlin He mn , r wm lund — 3559 in Richtung Stettin.
Bis 1‚— m besteht Ableichterverpflichtung.
Fällt die festgesetzte Tauchtiefe unter 1, — m, so hört die Ableichter⸗ verpflichtung auf.
Maßgebend für die Bewilligung und Berechnung der Ableichter⸗ beihilfe ist die am Tage der Durchschleusung durch Randern festgesetzte Tauchtiefe.
Bei Einladung an mehreren Stationen erhält der Schiffer für das gesamte Quantum die Fracht der Anfangsstation abzüglich ein⸗ gesparter Schleusenzölle. Desgleichen gilt umgekehrt bei der Ent⸗ ladung für das gesamte Quantum die Fracht der End station.
Für Groß⸗Berlin tritt jedoch folgende Sonderregelung in Kraft:
Bei Teillieferungen nach Berlin⸗Unterspree sind zu den für Berlin⸗Oberspree geltenden Frachten folgende Zuschläge zu zahlen: für Mengen unter 56 t.... . RM 1, je n
ab 50 6 6 O0, 60 „ b ä ö . é 200 t...... laut Tarif.
Die Abfertigungs gebühr beträgt RM 0, 36 je t.
Die Maklerprovision beträgt M M der Schifferfracht und wird ebenso wie die vorläufige Abgabe an den Frachtenausschuß in Höhe von 1,B5 Pfg. je t — vom Abfertiger gezahlt.
Vorfrachten und andere Spesen dürfen nicht unter Originalverlag angeboten und berechnet werden.
Rückvergütungen und Ausschüttungen aus Fracht oder Ab⸗ fertigungsgebühr sind verboten, ebenso Provisionen und irgendwelche Abmachungen, die nicht den Frachtenausschußbedingungen entsprechen, gleichviel ob Schiffseignern, Kundschaft oder anderen gegenüber. Zur Sicherung der Einhaltung der Frachten und sonstigen Bedingungen des Frachtenausschusses sind deshalb Vorfrachten, Wasserfrachten, Zu⸗ schläge, Umschlag, Sacken, Sackretournierung, Probewiegen, Spesen usw. usw. stets getrennt und einzeln anzubieten und abzurechnen.
Nimmt der Abfertiger für eine große Kahnladung zwei kleine Fahrzeuge, so darf er in der Lade⸗ und Löschzeit nicht schlechter ge⸗ stellt werden, als wenn ein Fahrzeug vorgelegt wird. ;
Wenn der Schiffer bis 17 Uhr wasserstandsgemäß beladen ist, so muß er auf Wunsch noch am gleichen Tage zur Abfertigung kommen,.
Frachtgeschäfte über den 28. Februar 1935 hinaus durfen nicht getätigt werden.
Sämtliche vorstehenden Beschlüsse und Regelungen gelten ab sofort bis zum 28. Februar 1935.
Sämtkiche Beschlüsse wurden von dem in der Sitzung anwesenden Vertreter der Aufsichtsbehörde sogleich bestätigt.
Vorstehende Beschlüsse sind am 9. Oktober 1934 bestätigt.
Breslau, den 20. Oktober 1934. Der Oberpräsident. Chef der Oderstrombauverwaltung. J. V.: Fran zius.
n.
Nichtamttiches. Deutsches Reich.
Monats ausweis
über die Einnahmen und Ausgaben des Reichs im Monat August 1934 des Rechnungsjahres 1934.
(Beträge in Millionen Reichsmark.)
A. Ordentlicher Saushalt.
1. Am Schlusse des Rechnungs jahres 1933 war rechnungt⸗ mäßig ein Fehlbetrag vorhanden von.“ Hiervon waren noch nicht ausgegeben, sondern in der Form von Ausgaberesten bei übertragbaren Haushalts⸗ Riteln zur Verwendung im Rechnungsjahre 1934 zurück⸗ gestelltt... 2133.
Der Istfehlbetrag betrug Ende 1953 — 1796,
„S2 des Gesetzes über Schuldentilgung und Kredit— ermächtigungen vom 12. Mai 1932 (Reichsgesetzbl. S. 191) findet im Rechnungsjahr 1934 keine Anwendung.
Jahressoll Ist⸗ Einnahme 8 oder Ist⸗Ausgabe
21100
934 =*
im zu⸗ August
1934 men
seit Beginn des
Darunter Soll (Rechnungs soll) der Vorjahrsreste Rechnungsjahres
bis einschl. Juli
I. Einnahmen.
1. Steuern, Zölle u. Abgaben Davon ab: Länderanteil .
Bleibt Reichsanteil „Anrechnung von Steuer⸗ gutscheinen Muß Mn ne,,
3. Aus Vermögensbeständen des Reichs (Verzinsung und Verkauf von Vorzugsaktien der Deutschen Reichsbahn⸗ Gesellschaft, Auflösung von Sondervermögen usw.) . .
Ueberschüsse der Post und der Reichsdruckerei ...
Anteil des Reichs am Rein⸗ gewinn der Reichsbank.
Beitrag der Deutschen Reichs bahn⸗Gesellschaft zu den Reparationszahlungen
Sonstige Verwaltungt⸗ einnahmen
5 3729
285,0 275, 6
524,2 152,9
18590
233 590 292 1070 225 1295
00 3307
2
Jahres soll Ist⸗Einn 5
w e
im Augusi 1934
seit Beginn des . ngs jahres bis einschl. Juli 1934
Rechnu
Darunter Soll (Rechnungs soll) der Vorjahrsreste
II. Ausgaben.
1. Steuerüberweisungen an die Länder, soweit sie nicht bei der Einnahme abgesetzt sind (. auch 11) ....
2. Bezüge der Beamten und Angestellten (ausschl. Ruhe⸗ gelder)
3. Rriegsbeschädigtenrenten Versorgung u. Ruhegelder 4. Innere Kriegslasten ... 5. Aeußere Kriegslasten. .. 6. Erwerb von Vorzugsaktien 8 O.
der Dresdner Ban... 7. Sozialversicherung ... Kleinrentnerfürsorge ... 9. Fettverbilligung. .... 10. Arbeitsbeschaffung. ... 11. Reichsschuld:
Verzinsung und Tilgung Anleiheablösung .... 12. Schutzpolizei. 13. Freiwilliger Arbeitsdienst 14. Sächliche Ausgaben der ge⸗ samten Reichsverwaltung.
Ausgaben insgesamt 2 285,9
Mithin Mehrausgabe — Mehreinnahme 6,8
KR. Außerordentlicher Saushalt.
Ueberträge aus den Vorjahren. Bestand am Schlusse des Rechnungsiahres 1933... — 1642
Jahressoll Ist- Einnahme ö oder
Ist⸗Ausgabe
im August 1934
seit Beginn des jnunge jahres bis einschl. Juli 1934
Rechnu
Darunter Soll (Rechnungs soll) der Vorijahrsreste
J Einnahmen. Insgesamt . ? ;
I. Ausgaben. Insgesamt 3,9 07
Mithin Mehrausgabe .. . 3,9 07 Mehreinnahme — . *
Abschtuß für das Rechnungsjahr 1934. A. Ordentlicher Haushalt. Die Einnahmen betragen in den Monaten April bis unn ,,,,
Die Ausgaben betragen in den Monaten April August 1934...
228600
bis
. 21
HE. Außerordentlicher Haushalt. Die Einnahmen betragen in den Monaten April bis
nnn ne, Die Ausgaben betragen in den Monaten April bis August 1934... . Ergibt Bestand am Ende des Berichtsmonats (Uugust 1893) — 46 In diesen Zahlen sind die aus dem Vorlahr übernommenn
Fehlbeträge usw. nicht enthalten.
1. Die gassenlage des gRꝛeichs. ü gn
A. Der Kassensollbestand betrug am 31. August 1934: in Mill. Rlt 1. aus der Begebung von Reichswechseln ö . 5 45
2. aus der Begebung unverzinsl. Schatzanweisungen 83. aus der Aufnahme kurzfristiger Darlehen... 4. aus der Inanspruchnahme des Betriebskredits bei der Reichsbank... h. aus dem Bestand des außeror 11 zusammen 26Gb
Davon ab: Schatzanweisungen, für die ein Gegenwert der Reichs hauptkasse
nicht zugeflossen ist.. ö
Ergibt einen Kassensollbestand von
B. Dieser Betrag ist wie folgt verwendet worden:
1. Zur vorläufigen Deckung des aus dem Voriahr übernommenen Ist⸗Fehlbetrages im ordentlichen Haushalt in Höhe von. .... 1796,B
Dazu die Mehrausgabe gegen⸗ über den Einnahmen des ordent. lichen Haushalts für April bis August 1934 —
2. Zur Deckung der Ausgaben des außerordentlichen Haushalts für April bis August 1934 rd.
3. Für sonstige, noch nicht rechnungs⸗ mäßig gebuchte Auszahlungen (Ge⸗ halts u. Rentenzahlungen 95 Sep⸗ tember 1934. Voischüsse. Ultimo⸗ bedarf) unter Gegenrechnung der Hinterlegungen
42.4 rd. 1839
zusammen ..
4. Der Kassenbestand bei der Reichs⸗ hauptkasse und den Außenkassen 6
2. Der Stand der schwebenden Schuld am 31. August 1934 ist besondeis veröffentlicht
Einnahmen insgesamt 6 458,3
2 her bd 22 830,9)
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 248 vom 23. Oktober 1934. S. 3
Verkehrs wesen.
Tagung des Zwischenftaatlichen beratenden Ausschuffes für den Funkbetrieb.
Die 3. Tagung des Zwischenstaatlichen beratenden Aus—
shhusses für den Funkbetrieb CEe*h hat programmäßig vom September bis 19 Oktober in Lissabon stattgefunden?“ Wie nf feinen früheren Tagungen hat sich der Ausschuß mit wissen⸗ schaftlich'technischen Fragen befaßt, die hauptsächlich den kommer— jiellen Funkdienst betreffen, daneben aber auch einige Fragen trörtert, die für den Rundfunk von Bedeutung find. Für den Betrieb von Rundfunksendern aüf gleicher Welle mit verschiedenem Programm, wie es der Luzerner Wellenplan an einigen Stellen vorsieht, ergab sich eine Uebereinstimmung der Ansicht, daß bei einer Abweichung von 10 Hæ, die in Luzern als Grundlage genemmen worden if, zufriedenstellende Ergebnisse etzielt werden. Die Frage der Benutzung einer Welle für mehrere Rundfunksender mit verschiedenem Programm, die auch mit der Ausbreitung der Wellen zusammenhängt, soll aber ebenso wie die Frage des reinen Gleichwellenrundfunks noch weiter untersucht werden.
Was die Frage des Frequenzabstandes zwischen 2 Rundfunk⸗
ndern betrifft, so wurde anerkannt, daß dieser Abstand, der gegenwärtig im allgemeinen 9 kHz beträgt und auch für den kuzerner ellenverteilungsplan zugrunde gelegt worden ist, für den europäischen 569 zufriedenstellend ist.
In der Frage der Rundfunkstörungen war man sich darüber llar, daß Entstörungsmittel in erster Linie an der Störquelle anzubringen, daß aber auch noch die Verhältnisse an der Empfangsanlage eingehender zu untersuchen seien. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, vergleichbare Meßverfahren für die Stärke der Rundfunkstörungen und die zulässige Höhe der Etörungen festzulegen.
Die Erörterungen über die Anwendung des Sendeverfahrens mit Unterdrückung eines Seitenbandes im Rundfunk ergaben, daß dieses i,, . im Rundfunk nicht anwendbar ist, weil der größte Teil der Empfänger dafür nicht geeignet ist.
Die Benutzung von Richtantennen im Rundfunk, wie sie auch der Luzerner Wellenplan vorsieht, wurde für geeignet gehalten.
Schließlich ist noch die für den Rundfunk besonders bedeut⸗ same Frage der schwundmindernden Antennen behandelt worden. Dabei hat Deutschland seine Erfahrungen mit solchen Antennen bekanntgegeben, die als Grundlage für die weiteren Untersuchun⸗ gen in anderen Ländern dienen sollen.
Von den übrigen Programmpunkten, die nicht den Rundfunk betreffen, ist besonders erwähnenswert, daß für den Funksprech—⸗ verkehr der kleineren Schiffe (Fischereifahrzeuge) mit dem . und untereinander Richtlinien technischer Art festgelegt worden
sind. europãis
u n Ländern Abreden über die zu benutzenden Wellen (über 1
kHIlz- unter 200 m) getroffen.
Programmaustausch im Schulfunt.
Ab 22. Oltober wird für den Schulfunk ein Austausch⸗ programm durchgeführt, das von allen Sendern gemeinsam ge⸗ tragen wird. Es ö. für Montag, Mittwoch und Freitag Sen⸗ dungen aus regelmäßig wiederkehrenden Arbeitsgebieten vor.
Privathahnen und Autolinien öffentliche Betriebe.
Im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Innen⸗
minister und dem Verkehrsminister hat der Reichsarbeitsminister ge 8 ö . wirke. In weiterer Verordnungsarbeit wäre noch neu zu regeln
angeordnet, daß dem 8563 zur Ordnung der Arbeit in öffent⸗ lichen Verwaltungen und Betrieben die Betriebe der dem öffent⸗ lichen Verkehr dienenden Eisenbahnen und die Betriebe der ge⸗ nehmigten Unternehmen von Personenkraftfahrlinien unter⸗
stellt werden, auch wenn sie keine öffentlichen Betriebe im Sinne die. . mäßigen Dienststellen,
des Gesetzes sind. Dies gilt für Betriebe, die nicht ausschließlich
dem Verkehr von Personenkraftfahrlinien, sondern zugleich der U 4 eta! x liche Organisation für die einzelnen Handwerksberufe: die Reichs-
Befriedigung anderer wirtschaftlicher Bedürfnisse dienen, nur
dann, wenn der Linienverkehr den überwiegenden Teil des Gesamt⸗ betriebes bildet, oder wenn auch der andere Teil des Gesamt-⸗
betriebes unter das Gesetz zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben fällt.
Kunft und Wifsenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.
Mittwoch, den 24. Oktober. Staatsoper: Siegfried. Musilalische Leitung: Furtwängler. Beginn: 19 Uhr. Schauspielhaus: Die Hermannschkacht von Kleist. Be⸗ ginn: 20 Uhr.
Das Museum der Staatstheater, Oberwallstraße 22, bringt anläßlich des 175. Geburtstages von Friedrich Schiller in der Zeit vom 8—19. November eine Sonder- ausstellung: Friedrich Schiller und A. W Iff land“, die in handschriftlichen und bildhaften Belegen die Verbundenheit beider Männer zueinander und zu ihrer Umwelt widerspiegeln *
Handelsteil. Die Beschäftigung der Industrie im September 1934.
Die Beschäftigung der Industrie ist im September weiter, und fen stärker als im Vormonat, gestiegen. Nach der Industrie⸗ erichterstattung des Statistischen Reichsamts hat sich die Zahl der beschäftigten Arbeiter von 61,0 v5 im August auf 62,0 vH der Ar⸗ beiterplatzlapazität im September erhöht. Die Zahl der geleisteten Stunden ist von 55,0 vH auf 58,5 vH der Arbeiterstundenkapazität gestiegen. Damit hat das Arbeitsvolumen in gleichem Maße wie im September 1933 zugenommen; die Neueinstellungen von Arbeits⸗ kräften bleiben jedoch etwas hinter dem Vorjahr zurück. Die durch⸗ schnittliche tägliche Arbeitszeit ist ebenfalls gestiegen und beträgt 7 Stunden. Die industrielle Tätigkeit hat in den Produktions⸗ rin, und in den Verbrauchsgetreideindustrien gleich tark zugenommen. Innerhalb der Produktionsgüterindustrien hat sich vor allem die Bauwirtschaft weiter belebt. Im Baugewerbe ist die Zahl der beschäftigten Arbeiter bedeutend stärker als in den letzten Monaten gestiegen. Auch in der Zementindustrie, in der Herstellung von Tachpappe, von Steinzeug und von Sanitatssteingut hat die Zahl der beschäftigten Arbeiter und der geleisteten Stunden zugenommen,. Die Pflasterstein⸗ und Schotterindustrie, die Ziegelindustrie, die Betonwarenindustrie, die Wandplattenindustrie und die Sägewerke haben ihre Tätigkeit saisongemäß eingeschränkt. Die Investitionsgüterindustrien ohne ausgeprägte Saisonbewegung haben ihre Gefolgschaften und das Arbeitsvolumen weiter erhöht. So ist die Beschäftigung im Ma⸗ schinenbau in gleichem Maße wie im Vormonat gestiegen; etwas schwächer war die Zunahme in der Großeisenindustrie, im Waggon⸗ bau und in Teilen der Elektroindustrie. In den Eisengießereien, im Dampfkesselbau, im Schiffbau und in den N. E-⸗Metallhütten und ⸗Walzwerken ist das Arbeitsvolumen fast unverändert ge⸗ blieben. Auch in den Industriezweigen, die vielseitig mit der Wirt⸗
schaft verflochten sind, ist die Beschäftigung zum Teil beträchtlich gestiegen, 9. in der , , im Vervielfältigungsgewerbe, in allen Zweigen der papierverarbeitenden Industrie mit Aus= . der Brie fumschlagindustrie, in der Feinmechanik und Optik und in Teilen der Eisen⸗ und Stahlwarenindustrie. Im Fahrzeug⸗ bau hat die Tätigkeit der Saison ents 2 abgenommen. Die Vorbereitungen für das Herbst⸗ und Weihnachtsgeschäft haben die Verbrauchsguͤterindustrien weiter, und zwar bedeutend stärker ols im Vormonat, angeregt. Dies gilt besonders für die Industrie⸗ weige, die Hausrat und Gegenstände für den Wohnbedarf her⸗ tellen. In fast allen Zweigen dieser Gruppe ist die Zahl der be⸗ schäftigten Arbeiter und der geleisteten Stunden gestiegen, so vor allem in der Möbelindustrie, in der Herstellung von Stühlen und Holzwaren, in der Porzellanindustrie, in der Geschirrsteingutindustrie, in der Hohlglasindustrie, in fast allen Zweigen der Metallwaren⸗ industrie, in der Herstellung von Funkgerät und in der Spielwaren⸗ industrie. Auch in der Bekleidungsindustrie hat das Arbeits⸗ volumen der Saison entsprechend zugenommen, vor allem in der Herrenbekleidungsindustrie, in der Herstellung von Wäsche, in der Lederschuhindustrie und in der Hutindustrie. Innerhalb der Textil⸗ induftrie ist die Zahl der beschäftigten Arbeiter und der geleisteten Stunden in der Kunstseidenindustrie, in den Leinenwebereien, in den Teppich⸗ und Möbelstoffwebereien und in der Wirkwarenindu⸗ strie gestiegen. Im 7 * ist die Arbeitszeit weiter verkürzt worden; zum Teil sind dabei noch Arbeitskräfte eingestellt worden. Saisonmaßig zurückgegangen ist die Beschäftigung in den Zucker⸗ raffinerien, in der Herstellung von Obst⸗ und Gemũüsekonserven und in der Rauch⸗ und Kautabakindustrie. In den anderen Zweigen der Nahrungs- und Genußmittelindustrien hat sich das Arbeits- volumen erhöht.
(Ergebnisse der Industrieberichterstattung)
Zahl der beschäftigten Zahl der geleisteten Arbeiter= Arbeiter in 90 der Arbeiterplatzkapazitãt
Industriezweige
er ilindustrie
. S WLetallwarenindustrie . dos verarbeitende Industrie ahrungsmittelindustrie Gennsmittelindustrie
Durchschnittliche tãgliche Arbeitszeit der Arbeiter
stunden in 9 der ; in Stunden
Arbeiterstunden kapazität Seyt. Sept.
M C ůy “ “) *
Jerngasplãne jür das Mitteltheingebiet.
Die schon lange bestehenden Pläne, die Ferngasleitung von der Ruhr nach Köln zu verlängern und damit das Mittelrhein⸗ gebiet ebenfalls mit Ferngas zu versorgen, sind in letzter Zeit bieder aufgegriffen worden. Bereits Anfang 183 war bei der hen hen e, ,,. für öffentliche Arbeiten ein Antrag auf nierstutzung dieses Bauvorhabens mit Arbeitsbeschaffungsge dern telt worden, doch mußte damals die Durchführung der Bau⸗ hiane zurüdgestellt werden. Wie jetzt bekannt wird, ift nunmehr sijchen den als Ferngaslieferanten in Frage kommenden beiden zirmen Ruhrgas -G, Essen, und Thyssen'sche Gas⸗ und Kasser⸗ merle G. m. b. S., Tuisburg⸗Hamborn, und den im Gebiet sicken Köln und Koblenz liegenden verschiedenen Stadtverwal= engen über dieie Pläne erne at n. worden. Es wird
an gedacht, eine Gasbezugsgenossenschaft unter Beteiligung der
Kommunen und der Lieferantenfirmen zu gründen, wobei letztere
Risiko und Kapitaldienst für die neuen Leitungen zu übernehmen hatten, während Gasverteilung und Tarifhoheit den Städten vor⸗ behalten blieben. J i ü
liche Gaswerke als Stütznunkte zu belassen. Tas Bauprojekt sieht eine Toppelleitung auf beiden Seiten des Rheins von Köln bis Koblenz vor. Ob diese Pläne, die wirtschaftlich und vor allem auch vom Standpunkt der Arbeitsbeschaffung aus gesehen natür⸗ lich von großer Bedeutung sind, tatsächlich bald verwirklicht werden können, bleibt nun dem weiteren Verlauf der Verhandlungen zwischen Kommunen und Lieferanten vorbehalten, wobei die Frage der Gaspreisgestaltung für die Gemeinden entscheidend sein
dürfte.
wärts bis zum Main zu führen, wieder nähertreten.
Im Zusammenhang damit wurden mit den beteiligten
Wie verlautet, ist außerdem beabsichtigt, ört⸗
Volks wirtschaft und Statistit.
Wir werden 20 000 Handwertkerinnungen bekommen.
Zu dem bevorstehenden großen Handwerkertag am kommen- den Sonntag teilt der Referent beim Reichsstand des Deutschen Handwerks, Dr. Arnold Zelle, aus dem organisatorischen Neu⸗ bau des Handwerks mit, daß wir 20 000 Handwerkerinnungen im Reichsgebiet bekommen würden. Diese Innungen seien die ört⸗ lichen Fachverbände für die Betriebsführer der einzelnen Berufe. An ihrer Spitze stehe mit starker Führerstellung der Obermeister, der von der Handwerks⸗ und Gewerbekammer eingesetzt und wieder abberufen werden könne. Hierdurch und durch andere
Einrichtungen sei der Mißbrauch der Führerstellung unterbunden. Die örtlichen Innungen würden in der
. ; Kreishandwerkerschaft zusammengefaßt, die wiederum die unterste Dienststelle 9. gebietsmäßig für die verschiedenen Handwerksberufe gemeinsam
die Spitze der Gesamtorganisation, also der Reichshandwerks. führer mit dem Reichsstand, in der die gesamte . . fachliche Erganisation zusammenläuft. Außerdem müßten noch die für die gesamten Handwerksberufe gemeinsamen gebiets⸗ Landeshandwerksführer und Handwerks—⸗ und Gewerbekammern, geregelt werden, sowie schließlich die fach⸗
fachverbande und die Landesfachverbände. Der Einwand, daß das Handwerk sich einen zu kostfpieligen K baue, sei nicht stichhaltig. Die Neuregelung wirke vielmehr für den einzelnen Betrieb kostensenkend, zumal die Organisation ein⸗ facher gestaltet und die Kosten in der Pflichtorganisation auf die bereitesten Schultern verteilt würden.
Die Erdölgewinnung Preußens im September.
Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, betrug die Erdölgewinnung Preußens im September 1934 nach den vor⸗ laäufigen Ergebnissen der amtlichen Statistik 27333 t gegen 360 425 im Vormonat und 193911 im Monatsdurchschnitt 1933. 3 das Gebiet von Hänigsen⸗Obershagen⸗ Nienhagen entfallen 2088 t, auf Wietze ⸗Steinförde 4072 t und auf den Bezirk Eddesse⸗ Delheim⸗ Oberg 178 t. Die Zahl der angelegten Arbeiter betrug Ende des Monats 2131 gegen 2126 am Ende des Vormonats.
t x ᷣ·¶ä—e· · ᷣᷣVU—ui:ee x 2222222 222 2222 20 20 2 2 0000 Berliner Börse am 23. Ottober.
Bieder freundlich — aber ruhiger.
Die Erholung der Reichsbesitzanleihe einerseits, verschiedene , . Meldungen aus der Wirtschaft, u. a. der Kaliausfuhr⸗ ekord und die Erwartung eines günstigen Berichtes vom Ruhr⸗ lohlenmarkt gaben dem Verkehr an der Berliner Borse seine Stütze. In Fortsetzung der gestrigen Bewegung war die Tendenz wiederum freundlich, das Geschäft allerdings ruhiger als am Montag. Unter Bevorzugung von Braunkohlenwerten lagen die Kurse zumeist bei Käufen der Kulisse durchschnittlich bis 1 v5 höher. Obwohl im Verlauf die Geschäftstatigteit erneut nachließ, blieb der freundliche Grundton bis zum Schluß erhalten.
Montanwerte waren mit Ausnahme von Gelsenkirchen plus 1) wenig verändert. Beachtung jand die erneute Aujwarts⸗ bewegung in Stollberger Zink um 35 vo, auch Braunkohlen werte zogen erneut im Kurse an, und zwar Niederlauf Braunkohlen um 3 vo. Eintracht um 26 vo, desgleichen Ilse, während das Ge⸗ schäft in Jlse⸗Genaßscheinen ruhiger lag. Am Kalimarkt waren besonders Westeregeln gefragt (plus 2), J. G. Farben und Kors. werke gewannen Bruchteile eines Prozentes Am Elektromartt erschienen Lahmeyer mit dem Minus⸗Minus-Zeichen und wurden in. Erwartung einer Tividendenkürzung um etwa 5 v5 niedriger geschäͤtzt, Fest lagen hade (plus 4 fowie unter Fersorgungs- werten Fhein. Elektrizitat plus 2 und Dessaner Gas plus 13 Julius Berger setzten ihre Aufwärtsbewegung um 135 v5 fort. während andererseits Engelhardt and Schultheiß nach der gest rigen sesten Haltung um je , vH abbröckelten. Bankwerte waren bei ruhigem Geschäft gut gehalten.
Am Kasamarkt setzte sich ebenfalls ein freundlicher Grundton durch, auch Renten lagen im Gegensatz zu gestern unter Führung von Altbesitz plus R) teilweise gut gehalten, teilweise etwas höher. Nur Stadtanleihen und ungestellte Bollarobligationen waren angeboten. Tagesgeld erfuhr eine leichte Ermäßigung, auf 3* bis 4x vS. Interesse bestand für verzinsliche Schatz anweisungen per 1. 12. 1955. Am internationalen Tevisenmarkt lagen Pfund und Dollar sehr fest und wurden in Berlin auf 12,353 (1224) bzw. auf 2, 435 (2, 474) JM festgesetzt.
Die Reichsschatzanweifungen von 1923 find mit dem mittleren Dollartkurse und nicht mit dem vollen Golddollarbetrage einzulösen.
In einer gegen das Reich angestrengten Klage wegen Zahlung des vollen Golddollarbetrages bei den Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1923 fällte das Amtsgericht Berlin⸗ Mitte eine Entscheidung zugunsten des Reiches. Der Streit be⸗ stand darin, daß sich das Reich geweigert hatte, den vollen Gold— dollarbetrag zu zahlen. In der Urteilsbegründung wird betont, es bestehe kein Zweifel darüber, daß nicht die Auflegung einer Goldanleihe, sondern einer Dollaranleihe beabsichtigt war, rüd⸗ zahlbar in Reichsmark nach dem jeweiligen Dollarkurs. Das Risiko des Kurses wurde von beiden Parteien in Kauf genom⸗ men; zunächst wirkte sich dieses zuungunsten des Reiches aus, spater führten aber die Ereignisse zu Verlusten des Anleihe⸗ gläubigers. Die Rückzahlung der Anleihe habe auf Grund der Sachlage zu dem mittleren Dollarkurse zu erfolgen und nicht zum vollen Golddollarbetrage.
Anträge auf Genehmigung der Einfuhr türkischet Waren.
Die Türkische Handelskammer für Deutschland bittet alle Firmen, die bei den deutschen Stellen Anträge auf Genehmigung der Einfuhr türkischer Waren bereits gestellt, jedoch noch nicht genehmigt r Abschriften der eingereichten An⸗ träge nebst den erforderlichen Unterlagen in zweifacher Ausferti⸗ gung bei ihr einzureichen, damit diese das Erforderliche von sich aus weiter veranlassen kann. Des ferneren können, wie die Han⸗ delskammer mitteilt, in Zukunft alle Firmen, die Anträge au Genehmigung der Einfuhr von Waren furkischen Ursprungs 2
e, m ennglan ur Turchfuhrung so irt man viel- Deutschland bei den zuständigen Stellen einzureichen beabfichtigen,
leicht auch dem Gedanken, die Ferngasleitung noch weiter rheinauf⸗
dies durch n der Turkischen Handel kammer für Deuisch⸗ . . Berlin . * diesem Falle sind die Anträge nebst lnterlagen in entsprechender Aussertigung ei i ꝛ
4 sertigung einzureichen, von denen