Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 249 vom 24. Ottober 1934. S. 2
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berufen werden einberufen werden,
(5) Jede Vertreterversammlung Tagesordnung mindestens einen Monat vor dem Tage sammlung einberufen werden.
Ausschüsse. . .
(i) Der Vorsitzende der Wirtschaftlichen Vereinigung kann zu seiner Beratung, unbeschadet der Befugnisse des Verwaltungs⸗ rats, in besonderen Fällen, , von Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie bei estsetzung von Preisen und Preisspannen, f bilden, in denen die jeweils beteiligten Wirtschaftsgruppen angemessen beteiligt sein müssen.
() Die Mitglieder der Ausschüsse dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder des Verwaltungsrats sein. Sie erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung; doch wird ihnen Ersatz von Bar⸗ auslagen gewährt.
soll. Eine Bert ee ge gef hen ng muß ferner wenn es der Verwaltungsrat beantragt.
muß unter Angabe der er Ver⸗
Bekanntmachungen. 8 18.
(4) Anordnungen, Richtlinien und sonstige Maßnahmen all⸗ gemeiner Art, die auf Grund diefer Satzung ergehen, sind in der vom Vorsitzenden zu bestimmenden Form bekanntzumachen.
(2) Anordnungen, die nur für einzelne Mitglieder bestimmt sind, sind diesen durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen.
Pflichten der Mitglieder. 813.
(i) Die Mitglieder sind verpflichtet, nach Kräften an der Er⸗ füllung der Aufgaben der Wirtschaftlichen Vereinigung mitzu⸗ wirken. Sie haben insbesondere: ,
1. die von den Organen der Wirtschaftlichen Vereinigung im
Rahmen der Satzung getroffenen Anordnungen, Fest⸗ setzungen oder Bestimmungen zu beachten und ihnen Folge
zu leisten, . . e . . n den Organen der Wirtschaftlichen Vereini⸗ gung und ihren Beauftragten jederzeit Auskunft zu geben über ihren Betrieb, insbesondere über die von ihnen voraussichtlich und tatsächlich erzeugten , Mengen sowie über die sonstige Leistungsfähigkeit ihres Betriebes, ihre Lagerbestände und Umsätze. Diese An⸗ gaben müssen nach bestem Wissen und Gewissen erstattet werden, . den Organen der Wirtschaftlichen Vereinigung und ihren Beauftragten die Besichtigung und Prüfung ihres Be⸗ triebes fowie die Einsichtnahme in ihre Geschäftsbücher zu gestatten, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Wirtschaftlichen Vereinigung erforderlich ist.
(2) Die Organe der Wirtschaftlichen Vereinigung und ihre Beauftragten sind verpflichtet, über die Einrichtun en und Ge⸗ schäftsverhältnisse, die durch die Ausübung ihrer Befugnisse zu ihrer Kenntnis kommen, Verschwiegenheit zu beobachten und sich der Verwertung der Geschäfts und Betriebsgeheimnisse zu ent⸗ halten. Als Beauftragte dürfen nur Angestellte der Wirtschaft⸗ sichen Vereinigung oder öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer, nicht aber Mitglieder und deren Angestellte herangezogen werden.
Schiedsgericht. § 14. (1) Das Schiedsgericht ist unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges für die in der Satzung vorgesehenen Fälle zuständig. Das Schiedsgericht entscheidet endgültig. Vor der Enischeidung
3) Soweit es sich um Anordnungen allgemeiner Art Handelt, kann das Schiedsgericht nur mit der Begründung angerufen werden, daß die Durchführung der Anordnung für das betroffene Mitglied mit Rücksicht auf besondere Verhältnisse eine unbillige Härte darstellt oder darstellen würde.
§ 15.
Das Schiedsgericht besteht aus einem Obmann und zwei Beisitzern, von denen jede Partei einen ernennt. Der Obmann und fein Stellvertreter müssen die Befähigung zum Richteramt haben; sie werden vom Reichsminister für Ernährung und Land⸗ wirtschaft auf die Dauer von zwei Jahren ernannt.
§ 16.
(1) Das Schiedsgericht muß binnen eines Monats nach der Veröffentlichung oder dem Zugehen der angefochtenen Anordnung angerufen werden. Gegen die Versäumung der Frist ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entsprechend den 85 230 ff. der Zivilprozeßordnung gegeben.
(2) Die Anrufung des Schiedsgerichts hat keine aufschiebende Wirkung; das Schiedsgericht kann jedoch vor der Entscheidung eine einstweilige Anordnung erlassen, insbesondere auch anordnen, daß . Durchführung der angefochtenen Maßnahme einstweilen unter—
eibt.
3) Das Schiedsgericht setzt die Kosten fest und entscheidet nach freiem Ermessen, ob und inwieweit die außergerichtlichen Kosten der obsiegenden Partei von der Gegenpartei ersetzt werden müssen.
(4 Auf das Verfahren finden im übrigen die Vorschriften des Zehnten Buches der Zivilprozeßordnung Anwendung, Gericht im Sinne des s 1065 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung ist das für den Sitz des Zusammenschlusses zuständige Amtsgericht.
5) Ueber die Kosten des Schiedsgerichts, insbesondere über die Vergütung der Schiedsrichter, stellt der Reichsminister für Er⸗ nahrung und Landwirtschaft Richtlinien auf.
Verwaltungs kosten. § 17.
(1) Zur Deckung der der Wirtschaftlichen Vereinigung ent⸗ stehenden Kosten werden von dem Vorsitzenden nach Anhörung bes Verwaltungsrats Beiträge im Wege der Umlage von den Mit⸗ gliedern erhoben. S9 gilt entsprechend.
2) Der n, n, Umlagen und die auf die einzelnen Mitglieder entfallenden Beiträge sind alljährlich na Maßgabe des voraussichtlichen Bedarfes festzusetzen. Als Grundlage für die Veranlagung hat der Umsatz und die Herstellung an Kartoffel- . im zuletzt abgeschlossenen Geschäftsjahr des Mitglieds zu
enen. Gegen die Festsetzung des Beitrages steht dem Betroffenen die Anrufung des Schiedsgerichts zu.
3) Die umgelegten Beiträge sind innerhalb einer vom Vor⸗ sitzenden festzusetzenden Frist an die von ihm bestimmte Stelle ab⸗ zuführen. Tie Zahlung von Vorschüssen kann verlangt werden.
4) Die eingehenden Ordnungsstrafen sind zur Deckung der Unkosten heranzuziehen.
Verbindlichleiten.
§ 18.
Für Verbindlichkeiten der Wirtschaftlichen. Vereinigung aftet ihr Vermögen. Soweit daraus die Gläubiger der Wirt⸗ chaftlichen Vereinigung nicht befriedigt werden können, muß der Schuldbetrag durch Beiträge aufgebracht werden, die vom Vor⸗ sitzenden nach Anhörung des Verwaltungsrats unter sinngemäßer
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Anwendung der Vorschriften des 1 auf die Mitglieder umgelegt
werden. Streitigkeiten über die Beiträge entscheidet das Schieds⸗ er. Ausgeschiedene Mitglieder haften sür die bis zu ihrem usscheiden umgelegten Beiträge.
mächtigen, ö soweit es zur Durchführung
der Reichsarbeitsminister oder die von ihm bestimmte Stelle endgültig.
Weisung des Reichsarbeitsministers oder Stelle. der Krankenversicherung vom 17. 1 Artikel 1 5 1 Abf. 2) Reichskommissare für Krankenkassen bestellt
sind, wird durch die Einsetzung von ständigkeit entsprechend eingeschränkt.
kaffen, Kassenverbänden (5 406 der Reichsversicherungsordnung)
ichs ᷣ nde Reichen he chuck. für ne te gund. Kran ten tz .
atchte Berordnung zur Neuordnung der Krankenversicherung. Vom 23. Oltober 1934.
Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten über Krankenversicherung vom 1. März 1933 (RGBl. 1 S. 97)
Artikel 2 5 2 wird verordnet:
Artikel 1.
Um die Ueberführung der Gemeinschaftsaufgaben der Kranken⸗ versicherung auf die Landesversicherungsanstalt (Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung vom 5. Juli 1934 — RGBl. 1 S. 577 — Ab*f6 nn IJ Artikel 2 s 1) vorzubereiten, kann der Reichsarbeitsminister für den Bezirk einer Landesversicherungs⸗ anstalt Beauftragte bestellen. .
Der Reichsarbeitsminister kann die Beauftragten bevoll⸗ an Stelle der Srgane der Krankenkaßen zu handeln, des Auftrags erforderlich ist.
Ueber den Umfang des Auftrags entscheidet in Zweifelsfällen
Die Beauftragten unterstehen ausschließlich der Aufsicht und der von ihm bestimmten
Grund der Ersten Verordnung zur Neuordnung
Soweit ar oweit auf März 198533 (RGGBl. 1 S. 131
Beauftragten auch ihre Zu⸗
Ter Reichsarbeitsminister kann bestimmen, daß die durch die Bestellung der Beauftragten entstehenden Kosten von den Kranken⸗
(S 414 der Reichsvwrsicherungsordnung)
Artikel 2. Hat ein Reichskommissar nach Artikel 15 1 Abs. 2 der Ersten Verordnung zur Neuordnung der Krankenversicherung vom 17. März 1933 RGBl. 1 S. 131 — die Aufgaben der Organe von mehreren Krankenkassen oder Kassenverbänden ühber⸗ nommen, so geht die Befugnis der obersten Verwaltungsbehörde zur Versetzung von Krankenkassenbeamten und Krankenkassen⸗ angestellten (6 4 der Zweiten Verordnung zur Neuordnung der Krankenversicherung vom 4. November 1933 RGBl. 1 S. S0) insoweit auf ihn über, als es sich um Versetzungen inner⸗ halb dieser Versicherungsträger und Verbände handelt.
Artikel 3.
In 85 Satz? der Vierten Verordnung zur Neuordnung der Krankenversicherung vom 3. Februar 1934 (RGB. 16. 84) treten an die Stelle der Worte: „30. Juni 1935“ die Worte „31. Dezember 1935“.
Berlin, den 23. Oktober 1934.
Der Reichsarbeitsminister.
J. V.:: Dr. Krohn.
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Zweite Verordnung
über die Zulassung von Aerzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen.
Vom 23. Oltober 1984. *)
Auf Grund des 5 3681 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung bestimme ich an Stelle des
oder Kassenvereinigungen zu tragen sind.
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Aerzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen vom 17. Mai
1931 (RGBl. I S 399:
1.
Im 8 12 Abs. 2 Satz 2 werden die Worte „ 20 Abs. I bleibt unberührt“ gestrichen. Das vorhergehende Semikolon wird Punkt. Es wird folgender Satz angefügt:
„Ist eine solche Bestimmung . so kann der Reichs⸗ führer der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands in be⸗ sonderen Ausnahmefällen das Zulassungsverfahren gestatten, wenn die Zulassung auf Grund des § 20 beantragt wird.“
2.
Im § 12 Abs. 38 Satz 1 werden hinter den Worten nach Abs. I und 2“ die Worte „oder nach 5 18 Abs. ?“ eingeschaltet.
3. Im 8 13 Abs. 2 werden die Worte können nur praktische Arzte zugelassen werden“ durch folgende Worte ersetzt: „können Fachärzte nur für nicht oder nicht ausreichend be⸗ setzte Fächer, im übrigen aber nur praktische Arzte zugelassen werden.“ -
8 20 Abs. 1 erhält folgende Einleitung: (ih Die ss 11, 18 AÄbs. J und Abf. 8 Satz 1, 14 Abs. 1, 17 und 4 gelten nicht.“
5. § 20 Abs. 2 wird gestrichen. Der Abs. 3 wird Abs. 2.
6.
Im 5 23 Abs. 1 Nr. 1 werden die Worte „wenn die Zu⸗ 4 . bis „nachträglich eintreten“ durch folgende Fassung ersetzt:
„wenn Umstände vorliegen, die nach 5 16 Nr. 4 sowie nach g 16 Abs. 1 oder 5. die Zulassung ausschließen würden.“ ö
7. Im § 23 Abs. 4 wird hinter Satz 1 folgender Satz ein⸗ geschaltet: In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 ist der Beginn der Ruhens⸗ ö. unter Berüchsichtigung der wirtschaftlichen Umstände des inzelfalles zu bestimmen.“
8.
Im S 24 erhält die Nr. 1 folgende Fassung; 411. wenn die Zulassung aus einem in der Person des Arztes liegenden wichtigen Grunde nicht hätte erfolgen dürfen oder wenn nach der Zulassung ein solcher Grund eintritt und in diesen Fällen die Bedenken gegen die Person des Arztes sortbestehen, ferner wenn die Voraussetzungen des 8§ 15 rr nach dem In⸗ krafttreten dieser Zulassungsordnung (1. Juli 1934) eintreten;“
9. Im § 24 Nr.? wird vor dem Wort „Kassenarzt“ das Wort „arischer“ eingeschaltet. 10.
§ 27 Abs. 2 erhält folgenden Zusatz: „Die Beschwerde bewirkt Aufschub.“ 11. . §s 34 erhält folgenden neuen Abs. 3: „Die Berufung bewirkt Ausschub.“
12. § 37 erhält folgenden neuen Abs. 4: „Die Revision bewirkt Aufschub.“
Berlin, den 23. Oktober 1934.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Dr. Krohn.
*) Die Verordnung wird auch im Reichsgesetzblatt Teil 1
2. Bekanntmachung
über die Regelung des Brennrechts, der Uehernahmepreise für Branntwein und des Monopolausgleichs für dag Betriebsjahr 1934 / 35.
Für den vom 10. November 1934 ab in Melasse— brennereien hergestellten Branntwein beträgt der Abzug vom Grundpreis (Ziffer II 36 meiner Bekanntmachung vom 24. September 1934 — V 7103 - 36060 1La) 5,0 RM für das Hektoliter Weingeist.
Berlin, den 22. Oktober 1934.
Reichsmonopolverwaltung für Branntwein.
Nebelung.
Filmverbot. Die öffentliche Vorführung des Films: „The Affairs of Cellini“ (in fremder Sprache),
9 Akte, 2217 m, Antragsteller: Bayerische Filmagesellschaft m. b. H., München, ane United Artists, New Pork, ist am 16. Oktober 1934 unter Nummer 87 520 verbolen worden. Berlin, den 23. Oktober 1934.
Der Leiter der Filmprüfstelle.
Zimmermann.
. Bekanntmachung. Die am 24. Oktober 1934 ausgegebene Nummer 119 des Reichsgesetzblatts, Teil l, enthält: Einkommensteuergesetz EStG), vom 16. Oktober 1934 Körperschaftsteuergesetz (KStG, vom 16. Oktober 193; Reichsbewertungsgesetz (RBewG.), vom 16. Oktober 1934 Gesetz über die Schätzung des Kulturbodens GBodenschätzungs⸗ gesetz) (BodSchätz G.), vom 16. Oktober 1934 Vermögenfteuergesetz VStG.), vom 16. Oktober 1934 Gesetz zur nderung des Erbschaftsteuergesetzes, vom 16. Oktober 1934; . Kapitalverkehrsteuergesetz (KBG.), vom 16. Oktober 1934.
Umfang: 7½, Bogen. Verkaufspreis: 1,20 RM. Post⸗ versendungsgebühren: 6,15 RM für ein Stück bei Vorein⸗ sendung.
Berlin NW 40, den 24. Oktober 1934.
Reichsverlagsamt. Fabrieius. rr —— —
Preußen.
Der Regierungsvizepräsident Dr. En gelbrecht in Liegnitz ist zum Vizepräsidenten des Oberpräsidiums in Breslau ernannt worden.
Dr. Kreßmann aus Lauenburg im Preußischen Ministerium des Oberverwaltungsgerichtsrat ernannt
Landrat
beschäftigt ist zum
Der Pomm,,
Innern, worden.
Nichtamtliches. Deutsches Reich. Der Gesandte von Haiti, Constantin Fouchard, hat
Berlin verlassen. teilungen an die Gesandtscha zu richten.
Während . Abwesenheit sind Mit⸗ t in Form von Verbalnoten
Verkehrs wesen.
Mechanische Verkehrseinrichtungen
werden eingeschränkt. Der Reichsinnenminister hat die Landesregierungen in einem Schreiben ersucht, nicht nur aus Gründen der Sparsamkei, sondern insbesondere aus Gründen verkehrspolizeilicher Zwec⸗ in e die unterstellten Behörden zu einer immer weitergehen⸗ den Einschränkung der mechanischen Verkehrseinrichtungen zu ber⸗ anlassen. Auch bei der Genehmigung zu einer versuchsweisen Am bringung neuer Signaglampeln soll weitgehende Zurückhaltung geübt werden. Der Minister erklärt, daß sich nach den Erfahrun, en der Verkehrspolizei die in früheren Jahren üblich gewordent tarke Vermehrung der mechanischen Signaleinrichtungen nicht alt zweckmäßig erwiesen habe.
Volks wirtschaft und Statiftit.
1,2 Mittiarden jährlich für die Erbkranken.
Der Reichsärzteführer Dr. Wagner hat durch eine statistisc usammenstellung der einzelnen Aufwendungen für dis be chiedenen Arten von Erbkranken ermittelt, daß die wirtschaft liche . durch Erbkranke zur Zeit für das Deutsche Reit etwa 15 Milliarden Mark jährlich betrage. In diesem Gesamt betrag befinden sich folgende Einzelaufwendungen; 5 Millionen Reichsmark jährlich für etwa 5000 Erbblinde, 50 Millionen RM 6 50 000 , 15 Millionen RM für 20 000 erbü aubstumme, 160 Millionen RM für 230 000 erblich geistig Gt⸗ brechliche, mehr als 71 Millionen für die schulische Ausbildun⸗ von Hilfsschülern, wobei der Aufwanz für den einzelnen Sil? schüler im Jahresdurchschnitt 10615 RM beträgt, während it einen normalen Schüler nur 328 RM auszugeben sind. Insgt 6 errechnet der Reichsärzteführer den Aufwand für die Er altung erblich Belasteter mit zol Millionen RM pro Jahr, von denen etwa 192 Millionen für , nf. aufgewendet werden.
Dazu kommen noch die Kosten für die 250 000 Schwach sinnigen leichter Form, für etwa 260 009 Trinker und, ö. 400 sychopathen. Die Mittel für diefe Kategorien in? ah auf rund 200 Millionen zu veranschlagen. Der durch ö ranke bedingte Arbeitsausfall beträgt in Deutschland ein, Höh Millionen im Jahr. Die für Rechtspflege und Polizei wendeten Mittel stellen sich auf insgesamt „5 Milliarden in ; ich, wovon schätzungsweise 250 Millionen durch erblich be la s Verbrecher und Asoziale bedingt sind. Eine erblich bele ln Person bedarf bis zu einem Lebensalter von rund 60 Jahr ohne Anstaltsbelastungen eines Aufwandes von über 50 9000 ö
Diese ungeheure in eitliche und wirtschaftliche Dela in unseres Volles 34h rblich ö würde, so erklärt der Rei . , . von Jahr zu Jahr steigen, sofern nicht die nat sozialistische Regierung im . der Gesamtheit des Vo und seiner Zukunft eingegriffen hätte.
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Nr. 129 veröffentlicht.
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 249 vom 24. Cktober 1934. S. 3
Kunft und Wifsenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater. Donnerstag, den 25. Oltober. tsoper: Sizili i ikali üʒ 63 6 . . ö kö
Schauspielhaus: Minna von Ba Neni Gründgens). Beginn: 20 Uhr. J Neu insyenierung
Aus den Staatlichen Museen.
In der kommenden Woche finden in den Staatli ) . — * h Staa ) s die folgenden Führungen und Vorträge statt: tlichen Museen Sonntag, den 28. Oktober. j0 Uhr in der Islamischen Abteilung, Morgenländif i, ,,, Sr, Erd ian 'r sche Kunst jur 10,30 Uhr im Kaiser⸗FriedrichMuseum, Meisterw k ; . er nische 6 Dr ange, ; te italienischer 12,30 Uhr im Museum für Völ J ö 11 , ö. ö Mujenm füt Völkerkunde, Ozeanien, Bevõltke⸗ ing und Kulturen von Teutsch-Neuguinea. Dr. Schmidt: 11 — 12.30 Uhr im Museum für Völkerkunde, Nord- und Wittei' 1 der Eslimas. Dr. Dissel hoff; . 19 Uhr im Schloßmuseum, Einführung in die K 2 2 3 . i eram zrof. Schnorr von Carolsfeld. mil Prof Dienstag. den 30. Oktober. 11 —12 Uhr im Kaiser⸗FriedrichMuseum, Car i ih ,, ; 3m avaggio und d Malerei des Barock in Italien; — ö. die 1—12 Uhr im Alten Museum, Rundgang durch die Abteilung
11 = 12 uh Mittwoch, den 31. Ottober. J t im Museum für Vor⸗ und Frühgeschichte, Nordisch—⸗ Frmanische Kunst 1 . Hirn . 12 6 von Jenny; . ö ö Museum, Fränkische Meister. Direktor V Pusennm Kupferstichkabinett, Türers 2. lzeichnungen im Kupersti na 9 2 6 . uperstichtabinett (14. Teih. —13 Uhr in der Vorderasiatischen 2 d Meal Dir. Andrae. siatischen Abt, Rundgang, Metalltunst.
ö ; Donnerstag, den 1. November. D Uhr in der Aegyptischen Abteilung, Mittleres Reich und . 18. Tynastie. Tr. Zippert: ö ihr im Teuischen Museum, Die Anfänge der Tafelmalerei in . v. 13. bis zum Anfang des 15. Jahrhunderts); 24 hr in der Vorderasiat. Abt., Babylon als Weitftadt mii Lichtbildern). Direktor Andrae: Uhr im Pergamon⸗Vortragssaal,
) Norddeutsche Meist Ende des Mittelalters. h .
Direktor Demmler.
C= 12 uhr Freitag, den 2. November.
U —12? Uhr im Alten Museum, Das Kind i . Lange. = Kind in der antiken Kunst.
. . Son nabend, den 3. November.
12— 13 Uhr im Neuen Musenm, Aegyptische Abteilung, Rundgang
1 un irh die 26. *. ägyptischen Spatzeit; 3
— 153 Uhr in der Islamischen Abteilung, Ru Sammlung. sch g, Rundgang durch die
Handelsteil.
Berliner Börse am 24. Oftober. Geschã ftsstille verstimmt.
Die schon in den letzten Tagen herrschende Geschäftsstille halt an der Berliner Börse unvermindert an und gibt allmahlich u iner gewissen Verstimmung Anlaß. Ohne daß irgendwelche 32 lichen Momente vorlagen, machte sich aus diesem Grunde m heutigen Verkehr bei der Kulisse eine gewisse Abgabeneigung be⸗ merkbar. Allerdings war das herauskommende Material eines wegs umfangreich und fand auch glatt Unterkunft. Immerhin lonnte sich der Kursstand des Vortags mit Ausnahme bei einigen Epeʒialpapieren nicht ganz halten, und die Tendenz war nament⸗ lich im Verlauf bei anhaltender Geschäftsunlust., eine Kleinigteit n, Gegen Schluß des Verkehrs lagen die Kurse unge ahr Am Montanmarkt kamen einige Umsätze in Gelsenkirchen Harpener Ge minus I) sowie in Phönix und Hoesch je minus 3 zustande. Braunkohlenpapiere lagen mit Ausnahme von Ein⸗ nacht (minus 1) behauptet. J. G. Farben bröckelten etwas ab etwas mehr Material kam in Deutsche Erdöl (minus I) heraus. Den größten Kursabschlag hatten Lahmeyer zu verzeichnen, die in Erwartung einer Tividendenkürzung wiederum in größeren Be⸗ trägen angeboten waren und gegenüber der letzten Notierung ca. 8 einbüßten. Sonst zeigten sich am Elektromarkt wenig Kurs⸗ beränderungen. Material kam in Daimler (minus 1) sowie in Julinsberger sminus 1) heraus. Fest lagen weiter Orenstein (plus 11, wahrend Schiffahrtswerte abbröckelten. Am Kassamarkt überwogen bei kleinem Geschäft ebenfalls Rück⸗ ng Auch am Rentenmarkt hat das Geschäft nachgelassen und ie Kurse lagen mitunter etwas schwächer. Hauptsachlich Stadt⸗ anleihen waren angeboten, daneben aber auch Dollarbonds und umgestellte Dollarobligationen. Am Tagesgeldmarkt ergaben sich leine Veränderungen, der Satz blieb mit 37 bis 13. v unver⸗ ändert. Am internationalen Devisenmarkt zog das Pfund erneut etwas an und stellte sich in Berlin auf 12377 (12,353), wahrend der Dollar auf 2.486 (2, 435) RM festgesetzt wurde. Die Mark lag im Ausland unverandert.
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Börfenkennziffern für die Woche vom 15. bis 20. Oktober.
Die vom Statistijchen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern sellen sich in der letzten Woche (15. 10. bis 20. 10) im Vergleich zur
Vorwoche wie iolgt: ochendurchschnitt Monats- 3 14 10. vom 5. 10. durchschnit is 20. 10. bis 13. 10. Septemb Attientur je Inder 1824 ö. V bis 1826 = 180) Sergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie Handel und Verkehr wann, sturs nivean der 6 M igen fest verzinslichen Wert⸗ vayiere Fiandbriefe der Oyy Att. Vanen kFjandbrieje der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Communalobligationen. Dessent iche Anleiben. Industrieobligationen. dDurchichnit·
Devisenbewirtschaftung.
Aenderung der Devisenverorbnung und des ö. Volks verratgesetzes.
* Tie Reichsstelle ür Devisenbewirtschaftung veröffentlicht underlaz Rr. 136 31 D. St, in dem jolgendes angeordne: wird: Tas Steneranpassungageseß vom 16. 10. 163 das im Reich
ne, . . .
keen zur Aenderung der Berosrnäng ber die Deren.
err dafrang mm, der Teer, en Hera; de, dennen
e, . Der in die Deyn senderordnung eingefügte 8 &⸗
. Berücksichtigung des Irrtums auf dem Gebiei des
Wrnenstrasrechts ver. Tas Volwerraigees it Lat Kerlnge.
arg er Anze gefrijt bis 31. 12. 19634, durch schwächung
ä Strafandrohung für Fälle von minderer Bedeutung, durch
i id china des Irrtums und durch Streichung der Ent⸗ tn esbeftimmungen — 57 Abf. des CWweß un. S Ab..
. BVO. — umgestaliet worden. Tie weiteren Se timmungen
i schaittes II. wmeranpa fange gere, sem nen Gires,
eee in bereits abgeichloffenen oder noch schtrebe nden Straf⸗
. en die ein Vergehen nach dem Volläwerratgesetz ober ene
re, n, nmiderhandlang. die mit einem Vergehen nach dem Polts⸗ rroerge s etz zufsammenhangt, zum Gegenstand haben.
88, 75 6 754 8 8750 5 3,13 3,45
83, 13
90,37 S965 388,47 92, 25)
91,3
93, 16
91.33 621 8691 92, 70 91.79
Voraus sichtlich kein Zigarrenkartell.
⸗ ö e. * dem e , n, Deutscher Zigarrenhersteller e V. gelungen war, S5 aller deutschen Zigarrenhersteller zum freiwilligen Beitritt zu einem in Aussicht genommenen aondi⸗ tions lartell zu bewegen, hatte er vor einiger Zeit beim Reichs⸗ wirtschaftsministerium den Antrag auf zwangsweise Beischließung der Außenseiter gestellt. Der Vertrag sah die Regelung der Zah⸗ lungs und Lieferungsbedingungen vor, sollte ferner die Fassons und Gewichtsbestimmungen regeln sowie dem Schleuderunwesen ein Ende bereiten. Wie der D5H D. erfährt, ist aber mit einer Ge⸗ nehmigung dieses Konditionskartells nicht zu rechnen.
Eteuerabbau als wirksamste und unmittelb arfte Arbeits politit.
— . 9 2 . — 8 . 1213 . 1 9
In einem Referat über „Arbeitsvermittlung und Arbeits⸗ der räsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeits lcsenverfiche rung, Tr. Sy ru p, fest, daß es eine isolierte für sich bestehende Arbeitsmarktpolitik nicht geben könne. Er legi
n
besondere auch die wirtschaftliche Gesundung des Bauerntums als Voraussetzung dafür, daß die latent in der Land⸗ wirt haft vorhandenen großen Beschäftigungsmöglichkeiten und Arbeitsgelegenheiten nen erschloffen werden. Im einzelnen sagt
auch sogenannten Fremde nindußtrien
der Präsident u. a. 1. 2 * 9 22 ö rr, . . 8 ür die Arbeitspolitik nach. In diesem Zu⸗
89 2
große Bedeutung
richtiger und weitsichtiger Führung ein beachtlicher Arbeitsfalto werden könnten. Die Leitung der Arbeitsfront sei in diesem Sinne bemicht. Ein gesicherter anmäßiger Abbau der die Wirt⸗ schast belastenden Steuern und Abgaben sei letzten Endes di wirksamste und unmittelbarste Arbeits marktpolitik.
. Unter Hinweis auf die staatspolitisch gebotene Einstellung älterer Arbeitnehmer und kinderreicher
väter sagt der Präsident u. a, die Reichsregierung habe die Not⸗ wendigkeit der Strukturveränderungen der dentschen Bevölkerung erkannt, und im Laufe dieses Jahres damit begonnen, die er⸗ forderlichen Maßnahmen einzuleiten. Was die Zu zugssperre für grohe Städte anlangt, so beabsichtige er, der Präsident, nicht, auf diesem Gebiete zunächst weitere Anordnungen zu erlassen. Bei Betrachtung des Arbeitsplatzaustausches hebt Dr. Syrup wiederum hervor, daß es dabei nicht zu einer unfreiwilligen Arbeitzlofigkeit der jüngeren Arbeitskräfte kommen dürfe. Schließ⸗ lich erörtert Präfident Syrup u. a., noch die Notstandsarbeiten, die nicht zu Nutzen von Einzelpersonen oder privaten Unter⸗ nehmen, sondern zu Nutzen der Volksgejamtheit oder beachtlicher Teile der Bevölkerung vorgenommen werden müßten. Bisher sei man ängftlich bemüht gewesen, mit der wertschaffenden Arbeits- hilfe nicht in die Privatwirtschaft zu gehen. Tie Devisen⸗ und Rohftoffverknappung zwinge uns jetzt dazu, Rohstoffe, die wir bisher aus dem Ausland bezogen haben, entweder selbst herzu⸗ stellen oder durch einheimische Rohstoffe zu ersetzen. Tiese Um⸗ stellung bringen für die betroffenen Wrtschaftszweige Betriebs⸗ rifiken mit sich. Es sei deshalb durchaus zu erwägen, ob die wert= schaffende Arbeitslosenhilfe jetzt nicht mit ihren geldlichen Mitteln in diesen Sektor der PFrivatwirtschaft hineingehen solle.
1 ö 1
Kali ⸗Aus fuhrrekord.
Starke Steigerung gegenüber dem Bormonat. Millionen⸗Srenze nahezu erreicht. Ausfuhrerlös jedoch weiter verringert.
Wenn auch infolge der jaison mäßigen Bentellungen der Sep⸗ tember gewohnlich eine besonders hohe Kaligusfuhr bringt und zu den deten Monaten des Jahres zählt, ist doch im September dieses Jahres ein Retord erreicht worden. Mit einer Ausfuhrmenge von os 117 da gegenüber 701 479 de im Angust ist eine Ausfuhr⸗ steigerung um insgejamt 33 vo eingetreten. Ter September vorigen Jahres brachte bei einer Aus uhr von S0 ee de zwar eben falls eine erhebliche Steigerung gegenirber dem Angnft 1433 die mit 3 vo an die des laufenden Jahres jedoch nicht beronrticht? Kie stark die Ausfuhrfteigernng ift, kommt auch darin zum Aus⸗ drud, daß die September⸗Berladungen um 175 vs über denen des entiprecbenden Vormonats lagen, während im Angnust gegen⸗ über dem Auguft 1833 nur eine Steigerung von 15 ns erzielt werden konnte
Für die erften neun Monate des laujenden Jahres ergibt fich somit eine Gesomtonefuhr von 44 Mill. 4 gegenüber 5 Mill 4 in den ersten drei Vierteln des vorangegangenen Jahre? d. h die Geamtherlabungen an Cali liegen im lamender Jahr bis 2 vo über der Bergleich zeit des Vorjahres Bertmäßig ift die Entwicklung leider nicht so befriedigend
Rückgang der Ausuhrerlöje weiter fort.
mäßig die höächste
rung
erzielten Aus fuhrerlöses einbrachte, setzte sich im September der age Mit 257 August 267 Reichs mart per Doppelzentner ist der niedrigste gas m. * Jahres erreicht. Noch im vorigen Jahr betrug der Genre mber⸗ erlös 3, 0 Ri. Wie wenig befriedigend wertmäßig die Ergebnisse sind, geht auch daraus hervor, daß im September, der mengen⸗ mäßig zie höchste Jahresausfuhr brachte, nur ein Ertrag von 259 Mill. RM erzielt werden konnte, während im März bei einer um re. 220 CM d geringeren Ausfuhr Erlöse von insgesamt z27 Mill. RM erzielt wurden. Tie ersten neun Monate des laufenden Jahres brachten trotz der mengenmäßigen Ausfuhrsteige⸗ . um Seb eine Verringerung der Erlöse auf 14.594 16, 19) Mill. RM, d. h. der durchschnittlich per Doppelzentner erzielte Erlös veringerte sich auf 3,55 (515 RM. . . 6
beschaffung als Aufgaben des nationalsozialistischen Staates“ stellt
Der Ruhrkohlenabsatz im September.
N j
. ach den nunmehr vorliegenden endgültigen Feststellungen
des Rheinisch⸗Westfälischen Kohlen⸗Syndikats erreichte der Hhe⸗
samtabsatz im September (Koks und Britetts in Kohle *
— 8115 1 . 716. U III
— e im Vormonat 7563 61) t.
w. stellte sich der arbeitstägliche Absatz 265 403 ee 14e t, so daß also der arbeits tägliche Absatz gegenüber d Vormonat um 5,45 vH und gegenüber dem September 163 2A, pH gestiegen ist. Von dem Gesamtablag entf de n,
eigentlichen Syndikatsa eiligung
549 5 6 atz (auf die ö
Verkaufsbete
33 i verzeichnet werden kann unbestrittene Gebiet 2! Gebiet? 1 t Absatz ir 6
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nd N ? Während noch i das unbestrittene Gebiet sowohl a hm, ist im Se angestiegen, während der Absatz in das bestrittene Gebiet gegen⸗ über dem Vormonat absolut und relativ eine Ver uf⸗ 937 5 6 n 7 7 ; . 6 2 . 2 ee Auf den Werksselbstverbrauch entfielen 5551 1 4 636 t und auf den Zechenselbstverbrauch H27 325 (654 519) t. Der Gehmtabsatz der Aachener Zechen stellte sich im September auf ' 5*— 5 517 s ri ; ; auf en eh (6e 517 t (Koks und Britetts in Kohle umgerechnen) Der arbeitstägliche Absatz belief sich auf 4 27 22 vs2) t, der da⸗ *. gegenuber dem Vormonat eine Zunahme um 01 vH erfahren at. Auf den Syndikatsabsatz entfielen 564 881 (563 357, t, wovon ne,, in das unbestrittene J 370 684 (377 544) t und in das bet rittene Gebiet 194 797 (190 313) t gingen Auf den Werks⸗ selbswerbrauch entfielen 5ßßlß (63) t und auf den Zechenselbst⸗ verbrauch S Her (ie D t J
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dann die enge Ver echtung der arbeitzpolitischen Bestrebungen mit dem gesamten Wirtschaftsleben dar und bezeichnet dabei in⸗⸗ dentschen
sammenhang betont er, daß die „Kraft durch Freude ⸗ Reifen Kei
Die dentsche Kaliindustrie flagt bereits lange darüber, daß die
Ausfnuhrerlöse nicht besriebigen können. Wenn nun der Auguft gegenüber dem Juli eine leichte Besserung des per Doppel sentner l
tagen mas werktäglich bexechnet einen Rückgang von 64 oH be⸗ deutet, Gegen den —eptember 1835 ist mit einer Rohstahlerzeugung B ö5*Y t eine Steigerung von 6. 3 vs eingetr ten und gegen — it 15 923 t eine Mehrerzengung von 43 vo. hf chwankungen Jahres eine Steigerung von
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Amerikanische Handelskammer zur Frage der Kompenjationsgeschãfte.
Die Amerilanische Handelskammer in Frankfurt a. M. hatte am Montag zu einem Herrenabend geladen. Ter Vorsipende teilte mit, daß angesichts der schwierigen Gestaltung des Romyen- sationsverłehrs, dem das Referat des Abends gew ibmet war, auf Ve ranla ssung des amerikanischen Handelsattache? beschloffen worden üt. bei der Amerikanischen Borschaft einen Ausschuß zu kilden, dem es obliege, die an der Kompenjation intereffierten Firmen mit Unterstützung der deutjchen Behörden zusammenzu⸗ führen. Das Kempen sationsgeschäft, jo wie es sich heute als zeit⸗ gemäße sn schenftgätüich Handels sornt Darfic le, um, chere dic wirtschaftlich und juristisch von dem Warenaustausch, wie cx schlech tin vslterrechtlich und voltswirnchaftlich gesehen . Es handelt sich bei dem zur Tistussion fie benden Geschäft um einen rein privatwirtschaftlichen Rechtsakt, dessen Wesen im Waren und , , liege. Die Bezahlung einer Warenschuld sei ihr wesentliche Moment, obwohl eine geldliche Leisturg im direrten Berkehr zwischen Gläubiger und Schuldner nicht gegeben sei. Das Kompensarionsgeschäft könne man daher auch als einen Waren- tranzfer ohne Geldtransfer bezeichnen. Praktisch sei dicse Art der
ischenst aatlichen privatwirtschaftlichen Verrechnung schon seit
24 in zunehmendem Maße festzustellen, hervorgerufen durch die ständig steigende Goldhortung. Nachdem der Redner kurz die Ursachen der den Außenhandel beschrankenden Maßnahmen behandelt und in Verbindung damit die Devisenbewirtscha⸗mnng und den Clearingvertehr erläutert hatte, erklärte er an praktischen Berpielen Natur und Wesen der Kompensation. Theoretisch ge⸗ jeben sei zwar die Verrechnung zwischen inlandischen und aus- lãndischen usführern und Einiührern einfach, werde jedoch in dem Augenblic kompliziert wenn Mängel. Rügen,. Schadensersatz⸗ ansprüche und Gewährleistungsabsprachen. Abnahme oder Zahlung der Waren erschwerten. Es sei daher erforderlich noch Mitteln * uchen, die derartige Imponderabilien auf ein Mindeßmaß b= =. —ů * schlage daher Schiedsestelen vor, empfehle Bor- . * n und besondere Bestätigungeversahren Zur Zeit ei eben das Rompensationsgeschẽft in einer gewissen Anarchie verstrich, aus der es gelöst werden könne, wenn man ihm wirt= schaftliche und plychologische Tirertiven gebe. Er schlage deshalb der daß fich einmal die berufeständijchen Organisarionen ein- schalten en, um eine finwolle Zusammenführung von Partner zu rtner zu ermöglichen zum anderen empfehle er den Banten. hre Exsahrungen und weiwerzweigten Bejiehn ngen in den Dienft des Kompensationsgeschafee zu fielen Er dere gabei an die Errichtung von den Banken angelchloffe nen Kompensarions⸗ büros, die für Ein⸗ und Ans fuhr Interefsemenlisten führen jolften 6 1 der nen errichteten Berrechwungeosse. um damit ,, prießlichen Arflogerung dee Komptenierionam ertehrs