1934 / 254 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Oct 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 254 vom 30. Oktober 1934. S. 2

2. Der Großhandelspreis in Wagenladungen von mindestens 200 Zentner beträgt für alle Sorten: a) bei Hochzucht .. RM 56, je 50 Kg in Packungen p) bei Handelssaatt. , 48. von 25 und 50 kg

3g. Der Verbraucherpreis beträgt: a) bei Hochzucht .. RM 70,‚— je 50 kg in Packungen bj bei Handelssaat. , 60, von 25 und 50 kg

4. Die Kleinverkaufspreise betragen:

Hochzucht Handelssaat in Packungen von 5 und 16 kg 1,60 RM 1,40 RM

* . . 1, 1 u. 26 Eg - 180 * 160 n

je kg einschließlich Verpackung.

5. Hochzuchten dürfen nur in vorgeschriebenen Packungen ver⸗ plombt und versiegelt nach den Vorschriften des Reichs nährstandes in den Verkehr gebracht werden. Die Lieferung erfolgt brutto für netto einschließlich Verpackung, die nicht zurückgenommen wird.

In allen Stufen der Erzeugung und des Vertriebs wird grundsätzlich unfrankiert geliefert. Bei Abnahme von mindestens 300 Ztr. verkaufsfertiger Saat in einer Wagenladung, gleich⸗ gültig, ob Hochzucht oder Handelssaat, wird die Fracht vom Ver⸗ lader getragen. .

Diese Preise sind für alle Inlandsverkäufe und Lieferungen von Hochzucht⸗ bzw. Handelssaatgut bindend, die in der Verkaufs⸗ periode 1931/35 getätigt werden. Dabei ist es gleichgültig, aus

nicht nur an Universitäten und Schulen, sondern an alle Volks⸗

welchem Erntejahr der Samen stammt. Für beveits vom Er⸗

zeuger gelieferten und am Tage der Inkrafttretung dieser An⸗ ordnung abgerechneten Futterrübensamen ist der festgelegte Er⸗ zeugerpreis nicht bindend. 1.

6. Verkäufe von Futterrübensamen dürfen nur getätigt werden auf Schlußschein der Saatgutstelle Berlin W 35, Lützow⸗ traße 199. . Sämtliche Verkäufe von Hochzucht unterliegen den Ber⸗ kaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Reichsver⸗ bandes der deutschen Pflanzenzuchtbetriebe, Abteilung Futter⸗ rüben. Irgendwelche Sonderabmachungen oder Vergütungen sind ausdrücklich untersagt.

II. Zuckerriübensamen.

1. Der Erzeugerpreis für alle Sorten (Anbauerpreis) beträgt RM 35, je 50 kg für die deutschen Normen entsprechende Saat. Eine Preisminderung seitens des Züchters oder der Kontraktfirma darf nicht erfolgen, wenn mindestens erreicht werden:

bei kleinknäuligem Samen in 1 kg 683000 Keime nach 14 Tagen, =.

eine Keimfähigkeit von mindestens 63 v5 Knäule nach 14 Tagen.

Dieser Preis steht dem Erzeuger zu, gleichgültig, ob er freier Anbauer, Kontraktanbauer für eine Handelsfirma oder Ver⸗ mehrer für einen Züchter ist.

Die Fracht vom VBermehrer zum Züchter bzw, zur Kontrakt⸗ firma wird von beiden Vertragsteilen je zur Hälfte getragen.

2. Der Verbraucherpreis beträgt frei Verladestation des Züchters bzw. Verkäufers für alle Sorten RM 65, je 50 lig, netto ohne Sack. In Anbetracht der diesjährigen Witterungs⸗ verhältnisse gilt im Inlandsgeschäft Lieferung mit 63 000 Keimen je Kilogranim bzw. 63 vH gekeimten Knäulen nach 14 Tagen noch als zulässig. Eine Preisminderung darf bei solchen Liefe⸗ rungen nicht erfolgen. ;

3. Verkäufe im Inland müssen für die zugelassenen Hoch⸗ zuchtsorten verplombt nach den Vorschriften des Reichsnährstandes erfolgen. .

. 4. Diese Preise sind für alle Inlandsverkäufe und Lieferungen von Zuckerrübensamen in der Verkaufsperiode 1934/35 bindend. Dabei ist es gleichgültig, aus welchem Erntejahr der Samen tammt.

: 5. Sämtliche Verkäufe von Hochzuchtsorten im Inland dürfen nur nach den Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Reichsverbandes der deutschen Pflanzenzuchtbetrie be, Abteilung Zuckerrüben, BVerlin W 35, Lützawsti. zog, siß, erfolgen. Irgendwelche Sonderabmachungen sind ausdrücklich untersagt. III. Die Anordnung tritt mit dem A. Oktober 1934 in Kraft. Berlin, den 27. Oktober 1934.

Dr. Krohn.

Anordnung Nr. 4

des Beauftragten des Reichsnährstandes für die Hopfenmarkt⸗ regelung.

Vom 29. Oktober 1934. 1

Die Berechtigungsscheine zum Ankauf von deutschem Hopfen

beim Erzeuger (Ziffer 1 meiner Anordnung Nr. 1 vom 20. n 1934, Deutscher Reichsanzeiger Nr. 195) berechtigen ab 1. No⸗ vember 1934 nurmehr zum Ankauf von Anußersiegelhopfen. . auch für die den Kommissionären ansgestellten Berechtigungs⸗

cheine (Ziffer 5 meiner Anordnung Nr. 3 vom 3. September 1934,

Dentscher Reichsanzeiger Nr. 208). II.

Vom 1. November 1934 ab ist zum Ankauf von deutschem Siegelhopfen (im Sinne des Hopfenherkunftsgesetzes) beim Ex⸗ zeuger ausschließlich die Deutsche Hopfenverkehrsgesellschaft m. b. H. in Nürnberg berechtigt.

III.

Diejenigen Händler, die deutschen Siegelhopfen zu Ausfuhr

zwecken kaufen wollen, haben ihren Ausfuhrbedarf bei der Deut ; schen Hopfenverkehrsgesellschaft m. b. S. in Nürnberg anzumelden.

IV.

Ziffer 6 meiner Anordnung Nr. 1 erhält folgenden Zusatz: „Bei Siegelhopfen minderer Güte kann ein Preisabschlag aus⸗ bedungen werden; der Preis von 150, RM je Zentner darf jedoch nicht unterschritten werden. Der Preisabschlag wird durch von mir ernannte Sachverständige festgesetzt.“

V.

Die Ziffern's und g meiner Anordnung Nr. 1 werden auf⸗

gehoben VI.

Diese Anordnung tritt am 1. November 1934 in Kraft. München, den 29. Oktober 1934.

Der Beauftragte des Reichsnährstandes für die Hopfenmarktvegelung. Deininger.

Nichtamtliches.

Aus der Verwaltung.

Eine amtliche geologische Karte von Deutsch land für eine Mark.

Die von der Preußischen Geologischen Landesanstalt heraus⸗

gegebene Karte von Deutschland i. M. 1: 2000000 wendet sich

Dies

die 2 Druckbogen starken Erläuterungen, die so gehalten

nach dyei verschiedenen Gesetzen. nung waren in den drei verschiedenen Gesetzen verschieden. Dem neuen Einkommensteuergesetz gemäß sind diese drei Verschieden⸗ heiten mit Wirkung ab 1. Januar 1935 zu einer Einheit ge⸗ Eine Ehestandshilfe und eine Abgabe zur Arbeitslosen⸗

genossen, die sich mit den Grundzügen der Geologie Deutschlands

vertraut zu machen wünschen. Zur besonderen Einführun r., nd, sie auch dem der Geologie . stehenden Laien eine möglichst kurz gefaßte Erklärung der Karte bieten. An den Bergmann und an den Wirtschaftler wendet sich eine Lagerstättenkarte, die den Erläuterungen beigegeben wurde. ö ; Der Preis dieser amtlichen Karte, der auch früher schon ein ungewöhnlich billiger war (sie kostete bisher 309 RM, ist jetzt auf 10 RM einschließlich Erläuterungen und Lagerstättenkarte herabgesetzt worden; ist doch die Verbreitung geologischer Keunt⸗

nisse für den heutigen Staat mehr denn je erwünscht

Zu beziehen ist die Karte durch die Bertriebsstelle der Preu⸗

ßischen Geologischen Landesanstalt in Berlin N4, Invaliden⸗

straße 44.

Kunst und Wiffenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater. Mittwoch, den 31. Oktober.

en , Tosca. Musikalische Leitung: Heger.

, .

Schauspielhaus: Die Hermannsschlacht von Kleist. Be⸗ ginn: 20 Uhr.

Beginn:

Das erste Sinfoniekonzert am Freitag, den 2 No⸗ vember, in der Staatsoper, Unter den Linden, das Richard

Strauß dirigiert, bringt des Meisters Sinfonia domestica, ferner vier Orchestergesänge (Solist: Herbert Janssen) und die Jupitersinfonie von Mozart.

Schiller Feier des Staatlichen Schauspielhaufes.

Zu Schillers 175. Geburtstage veranstaltet am Sonntag, den 4. November, vormittags 11, Uhr, das Staatliche Schauspiel⸗ haus am Gendarmenmarkt eine Schiller⸗Feier, in der die Staats⸗ schauspieler Friedrich Kayßler, Lothar Müthel und Maria Koppenhöfer mitwirken.

Bolkswirtschaft und Statistit.

Organisation des deutschen Weinbaues.

Den Landesbanuernschaften der Weinbaugebiete Rheinland, dessen⸗Nassan,. Baden, Württemberg, Sachsen⸗Anhalt, chlesien wurde vom Reichsnährstand der nachstehende Plan einer

,,, der Organisation des deutschen Weinbaues über⸗ mittelt:

„Um in Kürze eine enge Verbindung zwischen Reichs nährstand und Winzer herzustellen, ist die Organisation des Deutschen Wein⸗ banes nach folgenden Grundsätzen durchzuführen:

1. Der sweinbeirat beim Reichsnährstand: Der Reichs⸗ weinbeirat bildet die 5 der weinbäuerlichen Berufsvertretung.

La. Der Reichsfachbeirat steht dem Reichsweinbeirat zur Be⸗ ratung des Weinbaues auf dem Gebiete

1. der Fraxis

2. der Wissenschaft,

3. der Technik zur Seite.

II. Der Landesbeirat bei den Landesbauernschaften. Die Feder⸗ kh nen liegt bei der betreffenden Landesbauernschaft. Der Führer

s Landesweinbeirats und dessen Stellvertreter müssen Mitglieder des Feichsweinbeirates sein. Außerdem müssen die Reichswein⸗ beiratsmitglieder automatisch dem Landesweinbeirat angehören. Der Landesweinbeirat soll sich möglichst aus 3-7 Vertretern zu⸗ een, je nach Größe und Differenziertheit des betreffenden

inbaugebietes.

IIa. Dem Landesweinbeirat stehen zur Beratung für Fragen

1. der Praxis

2. der KWisfenfchaft,

3. der Technik die zuständigen Weinbauanstalten sowie die bereits im Reichsfach⸗ beirat tätigen Fachleute zur Verfügung.

III. Kreis- bzw. Bezirksbeirat für Wein bei den Kreis- bzw. weg lte bene h. Die Federführung liegt bei den Kreis⸗ bzw. Bezirksbauernschaften. Bei den Kreis⸗ bzw. Bezirksbauern⸗ eat sind je nach den Verhältnissen Kreis- bzw. Bezirksbeiräte ür Wein zu benennen ( 3). Die verbindende Linie zum Landes⸗ weinbeirat muß, ähnlich wie beim Reichsweinbeirat, streng beim Landesweinbeirat durchgeführt werden.

JV. Der Winzer. Die Betreuung des Weinbaues liegt örtlich beim landwirtschaftlichen Ortsfachberater bzw. landwirtschaftlichen Vertrauensmann, die sich einen Winzer als Vertrauensmann heranziehen können. ; - .

Jeder Winzer gehört ohne irgendwelche Beitragszahlung zur e n,, Eine enge Verbindung zwischen Reichsnähr⸗ stand und Winzer ist durch das . „Der dentsche Weinbau“ gegeben. Hierdurch kann der Winzer die nötigen Richtlinien unmittelbar erhalten.

Zum neuen Ginkommensteuertarif.

Im Reichsgesetzblatt vom 24 Oktober ist das neue Einkom⸗ mensteuergesetz erschienen. Diesem sind zwei Tabellen beigegeben: eine Einkommensteuertabelle und eine Löhssstescttäbelle. In der ersteren sind die Fahwesstenerbeträge für alle diejenigen Ein⸗ lommensteuerpflichtigen, die vevanlagt werden, verzeichnet, in der Lohnsteuertabelle die mongtlichen Lohnsteuerbeträge für alle Lohn⸗ und Gehaltsempfänger. In jeder der Tabellen ist das Einkommen nach Stufen gegliedert. Für jede einzelne Stufe ist eine Unter⸗ Niederung in der Weise erfolgt, daß in der ersten Spalte der Steuerbetrag für die Ledigen, in der zweiten derjenige für die kinderlos Verheixateten angegeben ist und in den weiteren Spalten

diejenigen Beträge verzeichnet sind, die sich nach der Zahl der

minderjährigen Kinder ergeben.

Die in den neuen Tabellen enthaltenen Steuerbeträge lassen sich mit der bisherigen Steuerschuld, die für den einzelnen Ein⸗ kommensbetrag maßgebend war, nicht ohne weiteres vergleichen.

Bis her bestanden neben der Einkommensteuer für die Ledigen

noch die Ehestandshilfe und neben der Einkommensteuer für die Lohn⸗ und Gehaltsempfänger noch die Abgabezur Arbeits⸗ losenhikfe. Bei einem ledigen Lohn⸗ und Gehaltsempfänger sind vom Lohn und Gehalt bisher drei Beträge zu erheben ge⸗ wesen: einer als Lohnstener, einer als Chestandshilfe und einer als Abgabe zur Arbeits losenhilfe. Chestandshilfe und die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe regelten sich

staltet. hilfe gibt es mit Wirkung ab 1. Januar 1935 nicht mehr, sondern

nur noch eine Einkommensteuner, in die die Ehestandshilfe und die

Abgabe zur Arbeitslosenhilfe eingebaut sind.

Es werden einem ledigen Lohn⸗ und Gehaltsempfänger mit Wirkung ab 1. Januar 1935 von seinem Lohn oder Ge⸗

halt nicht mehr drei verschiedene Beträge, die sich nach drei verschiedenen Maßstäben bemessen, abgezogen, sondern es

wrd an Stelle der bi d Betrage e bge⸗ J ; aher d rei 1 . im Vergleich der nenen Belastung mit der bis⸗

zogen, in den die beiden fortfallenden eingebaut sind. besteht eine wesentliche Vereinfachung dem bisherigen Recht. Diefe Vereinfachung des waltung, eine Arbeitsentlastu beitgeber.

Durch den Einbau in die Einkammensteuer ist sie auf alle Einkommensteuerpflichtigen umgelegt worden.

und Gehaltsempfänger und eine entsprechende Mehr⸗ belastung der Gesamtheit aller veranlagten Nichtlohn⸗ empfänger um denjenigen Teil der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe, der im Rahmen der neuen Einkommenstener nunmehr auf die Veranlagten entfällt. Eine weitere Entlastung der Lohn⸗ und Gehaltsempfänger ergibt sich daraus, daß die Abgabe zur Ar⸗ beitslose mit einem um 60 Millionen Reichsmark kleine⸗ ren Betrag als dem voraus sichtlichen Ausflommen des Jahres 1934 in die neue Einkommen stener eingebaut worden ist.

Wenn ein Lohn- und . den Betrag, der der neuen Lohnsteuertabelle gemäß mit Wirkung ab 1. Januar 1935 von seinem Lohn einbehalten werden wird, mit der iner en Steuerlast vergleichen will, so muß er den einen Betrag, der ab 1. Ja nu ar 1935 von seinem Lohn einbehalten wird, ver⸗

gleichen mit den drei Beträgen, die bisher von seinem Lohn

einbehalten worden sind. Dabei wird fich bei Einkommen bis zu 1000 RM monatlich in der Regel ergeben, daß der eine Betrag kleiner ist als die Summe der bisher drei Beträge. Nicht

nur die Verheirateten mit Kindern, sondern auch alle kinderlos

Verheirateten und fast alle Ledigen erfahren dem neuen Tarif äß gegenüäber bisher eine kleine . wenn sie john- und Gehaltsempfänger sind und ihr Einkommen 10600 RM monatlich nicht übersteigt. Lohn⸗ und Gehaltsempfänger bis einschließlich 890 RM find mit Wirkung ab 1. Januar 1935 vollkommen abzugsfrei.

Die Einkommenstener, die

Die Maßstäbe für die Berech⸗

Das bedeutet eine entsprechende Entlastung der Gesamtheit aller Lohn⸗

die nunmehr zu einer Einheit zusammengefaßt worden .

deutet gleich eitig eine Verein fa chung der Ver- nach vers n

g der Ar Die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe war bisher von den a8 eine ms Kind erfahren mit wenigen Lohn- und Gehaltsempfängern allein zu tragen.

Ein Vergleich der Beträge, die dem neuen Gesetz gemäß mit Wirkung ab 1. Jannar 1935 einzubehalten sind, mit den bis- herigen Abzügen ergibt das folgende Bild:

Belastung eines Ledigen Lohnempfängers durch die Lo hnsteuer (Steuerabzug):

bisher in drei Beträgen Abgabe Ehe⸗ zur ands⸗ Arbeits⸗ losen⸗ hilfe RM

ab 1. 1. 1935 in einem Betrag

Lohn⸗

steuer

RM 6

frei 0, 78 5,46 27/04 IS, 52 123,50 195, 26

Es ist also vollkommen falsch, wenn von einer Mehrbelastung der kleinen Lohn⸗ und Gehaltsempfänger gesprochen wird. Es ist das gerade Gegenteil der Fall. Auch fast alle Le digen Lohn⸗ und Gehaltsempfänger bis zu einer gewissen Einkommens⸗ höhe erfahren, wie sich aus der obigen Uebersicht in aller Ein⸗ deutigkeit ergibt, eine kleine Entlastung. . Auch bei Verheirateten mit einem Kind ergibt sich bei den Monatslöhnen zwischen 185 und 500 Reichsmark mit einer unbedeutenden Ausnahme eine kleine Mehrbelastung. Diese

hat ihre Ursache darin, daß diese Einkommensbezieher mit Wirkung ab 1. April 1934 von der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe

vollkommen freigestellt worden waren. Die Zusammenfassung der bisherigen Verschiedenheiten zu einer ic ist ohne Vermeidung von kleinen Uneben⸗

erigen nicht möglich, weil die bisherigen Verschiedenheiten,

chie denen Maßstähben, zum Teil durchaus

unsystematisch, berechnet wurden. .

Die Lohn⸗ und n , , T,, ,. mit mehr

Snahmen bis zu

bestimmten sehr hohen Einkommensgrenzen eine Entlastung. Im

folgenden einige Beispiele:

Lohnsteuerpflichtiger bisher ab 1. 1. 1935 mit 600 RM Monatsgehalt:

ledig - 101 66

verheiratet ohne Kind 63,44

verheiratet mit einem Kind 51,48

verheiratet mit zwei Kindern 39,52

verheiratet mit drei Kindern... 23,92

verheiratet mit vier Kindern... ; 12, 74

verheiratet mit fünf Kindern. .. 2,34

verheiratet mit sechs Kindern...

Bei den Beamten ist das Bild uicht so günstig, weil bei diesen die Abgabe zur Arbeitslosenhilse bisher einheitlich nur 1,ů5 vH. des Bruttogehalts betrug gegenüber bis zu 6,5 vH. bei den übrigen Lohn⸗ und Gehaltsempfängern.

Auch bei den zu veranlagenden Nich tlohn steuer⸗ pflichtigen ist, wenn sie ledig ader kinderlos verheiratet sind, das Bild nicht so günslig, weil zu vevanlagenden Nichtlohn⸗ steuerpflichtigen von der Lbgabe zur Arbeitslosenhilfe bisher nicht erfaßt waren. Aus dem Tarif der zu veranlagenden Einkommen⸗ e n, g. ergibt sich das folgende Bild-

1. Bei Ledigen mit Jahreseinkommen bis zu 1425 RM und bei kinderlos Verheirateten mit Jahreseinkommen bis zu 1725 RM bleibt die Einkommenstener mit Ausnahmen, in denen eine Entlastung eintritt, unverändert; ;

2. Berheiratete mit einem Rind und Jahreseinkommen bis zu 5750 RM, Verheiratete mit zwei Kindern und Jahres⸗

9

einkommen bis zu 28 500 RM und Verheiratete mit drei

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 254 vom 30. Ottober 1934. S.

und mehr Kindern und bis zu bestimmten Einkommens⸗ . k gegenüber bisher in der Regel eine ntlastung;

Alle anderen Eintommensempfänger, also die Ledigen ab 1425 RM Jahreseinkommen, die kinderlos Verheirateten ab 1725 RM Jahreseinkommen, die Verheirateten mit einem Kind ab 5750 RM Jahreseinkommen, die Ver⸗ heirateten mit zwe i Kindern ab 28 500 RM Jahresein⸗ lommen und die Verheirateten mit drei und mehr Kindern ab 100000 RM Jahreseinkommen erfahren in der Regel eine Mehrbelastung.

Die Mehrbelastung der Ledigen, der kinderlos Verheirateten und der Kinderarmen ab bestimmten Einkommenshöhen ist, solange noch nicht auf Aufkommensteile verzichtet werden kann erforderlich, um den Ausfall auszugleichen, der ich durch die Entlastung der Kinderreichen ergibt. Zu diesem

mbau der Einkommensteuerbelastung zwingen der Gedanke der n en Gerechtigkeit, der bevölkerungspolitische Ge⸗ anke und schließlich auch wirtschaftspolitische Betrachtungen. Wirtschafts politische Betrachtungen insofern, als durch den Üm⸗ bau die Kaufkraft der Familienreichen erhöht wird und das daraus sich ergebende Mehr an Verbrauchsbelebung in der Regel größer sein wird als derjenige Verbrauch, der sich ergeben würde, wenn der Abzug der Ledigen und der Kinderarmen nicht entsprechend erhöht würde. Es ergibt sich für die zu veranlagenden Nichtlohnsteuerpflich⸗ tigen beispielsweise das folgende Bild: bei . RAM Jahreseinkommen

edig .

verheiratet ohne Kinder. .

verheiratet mit einem Kind ...

verheiratet mit zwei Kindern .

verheiratet mit drei Kindern...

verheiratet mit vier Kindern ...

i . RM Jahreseinkommen

edig

verheiratet ohne Kinder....

verheiratet mit einem Kind

verheiratet mit zwei Kindern

verheiratet mit drei Kindern .

verheiratet mit vier Kindern.

verheiratet mit fünf Kindern.

i 5 RM Jahreseinkommen

ledig

verheiratet ohne Kinder..

verheiratet mit einem Kind.

verheiratet mit zwei Kindern

verheiratet mit drei Lindern.

verheiratet mit vier Kindern.

verheiratet mit fünf Kindern ...

i ö 9660 RM Jahreseinkomme

ledig

verheiratet ohne Kinder....

verheiratet mit einem Kind ö

verheiratet mit zwei Kindern.

verheiratet mit drei Kindern..

verheiratet mit vier Kindern ..

verheiratet mit fünf Kindern.. 10331,

Es war einer der größten Mängel der bisherigen Ein— kommensteuer, daß der Familienstand so ungenügend berücksichtigt wurde. Die soziale Gerechtigkeit gebietet, daß dieser Mangel beiseitigt wird. Und es entspricht dem Gedanken der Volks⸗ gemeinschaft, daß der Ausfall, der durch stärkere Berück— sichtigung des Familienstandes sich ergibt, durch Ledige, kinderlos Verheiratete und Kinderarme ab be⸗ stimmten Einkommensgrenzen übernommen wird, solange nicht die allgemeine Haushaltslage einen Verzicht auf Teile des Ein⸗ kommensteueraufkommens ermöglicht.

Der neue Einkommensteuertarif wird von der Gesamtheit aller Lohn- und Gehaltsempfänger, die die Abgabe zur Arbeits⸗ losenhilfe bisher allein zu tragen hatten, und von allen Familien vätern, auch den zu veranlagenden, deren Ein⸗ kemmen bestimmte Höchstgrenzen nicht übersteigt, als Ausdruck sozialer Gerechtigkeit begrüßt werden, und er muß von allen den⸗ enigen Volksgenossen, die im Rahmen des Umbaus eine kleine

Rehrbelastung in Kauf nehmen müssen, als sozialpolitische, be⸗ völkerungspolitische und wirtschaftspolitische Notwendigkeit und Selbstverständlichkeit empfunden werden.

Ein Aufruf zum nationalen Syartag.

Die Spitzenverbände der deutschen Geld- und Kreditinstitute erlassen zum Nationalen Spartag am 30. Oktober folgenden Auf— ruf: In eindringlichen Worten gab der Führer des deutschen Volkes zu Beginn der Arbeitsschlacht 1934 der bestimmten Erwar— tung Ausdruck, daß der deutsche Sparer weiterhin das Seine bei⸗ tragen werde, um deutsche Volksgenossen in Arbeit und Brot zu bringen. Der Aufruf des Führers war nicht vergebens. Herr— licher denn je hat sich in allen deutschen Ständen, in allen deut— schen Gauen der Sparwille gezeigt und damit die gewaltigen Mittel bereitgestellt, die erforderlich waren und weiterhin sind, um den Wirtschaftsaufbau nicht aufhören zu lassen. Der geeinte Spar— wille der Nation kommt hierin zum Ausdruck. Er wird seinen sichtbaren Ausdruck finden in dem Nationalen Spartag, den das ganze deutsche Volk am 30. Oktober d. J., wie schon fo viele Jahre zuvor, begehen wird. Dieser Nationale Spartag führt jedem Volksgenossen vor Augen, daß es gerade auf seine Erspar⸗ nisse bei den Sparkassen, Banken oder Kreditgenossenschaften, ob in Sparbüchern, Anleihen oder Pfandbriefen angelegt, im Dienst der heimischen Kapitalbildung ankommt, daß kein Betrag zu ge⸗ ring ist, um nicht doch in das große Werk eingespannt zu werden. Dem Millionenheer der deutschen Sparer vor Augen zu führen, wie bedeutsam ihre stille, entsagungsvolle Arbeit ist, dient der Nationale Spartag. Er will die fleißigen, beharrlichen Sparer ermuntern, Zögernden neuen Ansporn geben und die noch Außen— stehenden auf ihre Pflicht gegenüber der Allgemeinheit, dem großen Ganzen hinweisen. In immer breitere Schichten wird die Auf— klärung darüber getragen, daß Sparen in Gestalt der Bargeld— hoxtung, des Vergrabens von Geldbeträgen in Strumpf, Bettstroh oder Kommode eine Versündigung am deutschen Arbeitskame— raden darstellt. Denn jede gehortete Mark trägt dazu bei, Arbeits⸗ möglichteiten abzuwürgen, weil sie den Güterkreislauf, Handel und Wandel unterbindet. Aber nicht nur die Rücksicht auf die deutsche Wirtschaft, mit deren Schicksal jeder, auch der Sparer, verbunden ist, steht am Nationalen Spartag im Mittelpunkt. Auch an den Einzelnen richtet sich die Aufklärung, die an diesem Tag bis in jedes Haus hineingetragen wird, der Hinweis, an die eigene Zu— kunft zu denken, an die der Familie, der unversorgten Kinder und ihrer Berufsausbildung. Ob Bauer oder Städter, ihnen allen wird vor Augen geführt, daß die Pflicht der Selbsterhaltung, verant⸗ wortliches Einstehen für sich selbst, sich auf keinem anderen Ge⸗ biet so eindringlich äußert, wie gerade auf dem der Sicherung der Daseinsgrundlage aus eigener Kraft. Als Mahnung und Ver— pflichtung zugleich stellt sich somit der Nationale Spartag dar. Deutschland erwartet von jedem, daß er dieser Mahnung folgt, zum eigenen Wohl und damit zum Besten von Volk und Reich.

Steigende deutsche Automobilausfuhr nach der Schweiz.

Die deutsche Automobilausfuhr nach der Schweiz hat in den letzten vier Jahren im Verhältnis zum Absatz der ausländischen Wagen eine beachtenswerte Steigerung erfahren. Die amtliche schweizerische Automobilstatistik zeigt, daß unter den in der Schweiz führenden sechs Marken (Chevrolet, Chrysler, Ford, Fiat, Opel und Citroen) der deutsche Wagen von der fünften Stelle im Jahre 1931 auf die erste im Jahre 1934 aufgerückt ist. Während der ersten neun Monate 1934 war der Opel-Wagen mit einem Absatz von 801 Stück der in der Schweiz meistgekaufte Personenwagen. Insgesamt sind auf dem schweizerischen Per⸗ sonenkraftwagenmarkt in den ersten neun Monaten 1934 1734 deutsche Wagen abgesetzt worden.

Getreideyreise 9 an deutschen Großmärkten

in der Woche vom 22. bis 27. Oltober 1934 für 1000 kg in Reichsmark.

Marttorte Frachtlage ?)

Wintergerste In⸗ du st tie⸗ ger ste

übliche Sommergerste

Notie⸗ als obne nãhe re

3 Braugerste Bezeichnung tung ) notiert notiert

L zeilig 2 zeilig

Königsberg i. Pr. 2 Vamburg. Berlin.. Breslau. Gleiwitz.

frei Marktort frei Marktort frei Marktort ab Erzeugerstation frei Marktort srei Marftort frei Markiort fiel Marktort srei Maiktort frei Marftort frei Marktort ab Erzeugersiation ab Eizeugerstation Namrerg. ab Erzeugerstation München. w, ab Erzeugerstation R ab Erzeugerstation I frel Marktort & cereld J ab Erzeugerstation Mamz. frei Marftort Stutt a art. k ab Erzeugerstation Mannbemn wd frei Marktoirt k rei Marktort

Dres den Chemnitz Leipzig. ! Planen Halle a. d. S. Magdeburg Erriurt.

9 1720

1823 175 18550 h

1995 177

1905 21156 1850 188.5 1965 1936 266 0h 1965 211 6 1946 1515 1566 185,5 19653

82 3 V *

381 S * D O

D

83

ö MO

23 88 OO O

1750 17156 1706 15065 1855 1575 156065.

185,0 l

1975 1513 154.

I

10111111113

) 2M 0

) Die im Oktober gültigen gesetzlichen Erzeugerpreise für Roggen, Weizen Hafer und Futtergerste siebe in Nr. 236 vom 9. Oktober 1934.

* Aue sührliche Dandelebedingungen jür andere Gerste siehe in RÜr. 39 vom 12. Sttober i834. 3, aus diesen Durchschnitte gebildet worden Notierung vom 24. Oftober. ) Gute. ) Gute; feine 1988 65. 3)

en vorlagen, sind t In dustriezwecke.

Wo mehrere

Y) Vierzeilig; jweizeilig 193.5. ) Winter⸗ und Industriegerste. 1 Sommer- und Jndustriegerste.

Preise für aasländisches Barußo sl.9; Gerste: Donau⸗Russ. S5 5.

Getreide, eif Hamburg: Weizen: Maniteba 1 S2. Manitoba 11 827, Rosafs 63,5

Berichtigung: In Nr. 248 vom 23. Oftober 1934 ist unter Industriegerste bei Leipmig 177, O ftatt 17o,0 mn setzen.

Berlin, den 29. Ottober 1934.

Statifstisches Reichsamt.

Kartoffelpreise an deutschen Srxoh)mãrtłten.

Tie Uebeisicht erscheint, da die Kartoffelpreise infolge der Festsetzung von Minde nrreisen wöchentliche Verãn derungen kaum aufweisen,

bis auf weilerer nut monatlich.

Berichtigung: In Ni. 248 vom 23. Otteber 134 ist bei Biennereikartoffeln Mänchen 1, 40 statt 1,49 RM zn setzen.

m. 41

Berliner Börse am 30. Oktober.

Schwankend ohne Sonderbewegungen.

Trotz der beachtenswerten Ausführungen Dr. Schachts in Weimar verharrte die Berliner Börse e. in ihrer . lust⸗ losen Stimmung und die Geschäftstätigkeit war gegenüber dem Vortage eher noch weiter eingeengt. Die Kursgestaltung war anfangs ziemlich ungleichmäßig, und vereinzelt dürfte das her— ausgekommene Material 2 mit Ultimovorbereitungen in n, , ee, stehen. Andererseits zeigte sich für einige Spezialpapiere Interesse und im Verlauf war daher die Tendenz . nach oben gerichtet. Tie Börse schloß in behaupteter Montanpapiere wiesen kaum Veränderungen auf, soweit Rückgänge e, , . sie über vH nicht hinaus. Mit Ausnahme von Rhein. Braunkohlen Jsminus 1) lagen Braun⸗ kohlenpapiere durchschnittlich 135 v5 höher. Auch Buviag holten ihren anfänglichen Verlust von 2 vH glatt wieder ein. J. G. 4 waren knapp gehalten, am Elektromarkt waren neben Lahmeyer (plus 2M besonders Siemens splus 141) fest, da man in Kürze eine Verwaltungserklärung über die Geschäftslage er⸗ wartet. Akkumulatoren erholten sich um weitere 2 vo, dagegen kam wieder Material in Fulius Berger (minus 2) heraus, des⸗ gleichen nach der vorangegangenen Aufwärtsbewegung in Dort⸗ munder Union lminus 133. ;

Am Kassamarkt war die Tendenz eher schwächer. Unter Groß⸗ bankaktien waren Commerzbank 1 95 und Deutsche Bank M vh niedriger. Renten lagen uneinheitlich. Während bei etwas leb—Q hafterem Geschäft Wiederaufbauzuschläge bis zu . vr gewannen verloren ö Dollarobligationen im Verlauf durchschnittlich R vy und Tollarbonds bis zu 33 vH. Der Geldmarkt steht weiter im Zeichen des Ultimo. Tagesgeld ging auf 4M bis v her⸗ auf, jedoch sind die Anforderungen nicht groß und der Ultimo kann ziemlich leicht angesehen werden. Am internationalen Devisen⸗ markt lagen der Tollar und besonders das Pfund fester, und zwar stellte sich der Dollar in Berlin auf 2,488 (2,487) und das Pfund auf 12,38 (12,32).

Dinta⸗Arbeitstagung 1934.

Die Jahrestagung des Dinta wurde am Sonnabend in Düsseldorf mit einem Referat des Leiters des Dinta Dr.-Ing. Arnhold über das Thema: „Was fordert der Betrieb von der Arbeitswissenschaft“ eröffnet. In der Hauptversammlung am Montagvormittag sprach zur Einleitung der Dinta-Schulungs⸗ woche, die sich an die arbeitswissenschaftliche Tagung unmittelbar anschließt, Dr⸗Ing. Arnhold, Düsseldorf, über: „Neuer Lebensstil Neuer Betriebsstil“. Die Dinta-Arbeit, führte der Redner u. a. aus, hat sich seit der Einordnung des Instituts in die Deutsche Arbeitsfront gewaltig verbreitert. An erster Stelle steht die Schulung und Erziehung des deutschen Arbeitsmenschen, die Nachwuchsschulung, die Erwachsenenschulung, die Schulung der Betriebsvorgesetzten der Dinta⸗Ingenieure und der sozialen Be⸗ triebsarbeiterinnen. Das gleiche Aufgabengebiet k sich auf die „Außenführung“. Hier geht es um den planvollen und richtigen Einsatz aller Mittel der industriellen Menschenführung, wozu die richtig geleitete Werkszeitung und die planmäßige Ent⸗ wicklung der Abschnittsarbeit gehört. Die dritte Aufgabe ist die organische Gestaltung der Betriebe und der Aufbau und die Be⸗ treuung von Lehrbetrieben und Dinta⸗Schulen. Unsere Aufgabe ist in erster Linie eine Erziehungsaufgabe, einmal manuel im Sinne der meisterhaften Beherrschung der technischen Waffen, und dann sittlich im Sinne der Heranbildung einer ganz be⸗ stimmten inneren Haltung zur kämpferischen Arbeit. Hieraus erwachsen eine Reihe von Verpflichtungen für den Dinta⸗ Ingenieur. Er muß stets an der Spitze stehen, innere Disziplin 231 ihm selbstverständlich sein, und er muß auch in außergewöhn⸗ lichen Lagen Selbstzucht üben. Eine besonders verantwortliche Aufgabe haben die Leiter der Dinta⸗Lehrwerkstätten. An ihnen liegt es, daß die Lehrwerkstatt technisch, wirtschaftlich und arbeits⸗ technisch vorbildlich und auf der Höhe ist. Dr. Arnhold schilderte dann im einzelnen die Schulungsarbeit in der Dinta⸗Lehrwerk⸗ statt. Die Grundlage der Dinta⸗Arbeit im Betrjeb ist das Gesetz zur Förderung der nationalen Arbeit. Der Dinta⸗Ingenieur darf nicht überheblich sein und nicht noch obenhin dienern. Ueber seine unmittelbare Tätigkeit hinaus muß er um Schaffung von Mitarbeiterzellen bemüht sein. Der Dinta⸗Ingenieur ist Träger und Gestalter der Abschnittsarbeit, Verbindungsmann zu den Stellen der Partei und der Arbeitsfront sowie zu den Handels⸗ kammern, und insbesondere der Helfer der neuen Tinta⸗ Kameraden. Ihm ist das wertvollste Gut anvertraut, das wir haben: der deutsche Arbeitsmensch und der industrielle Nachwuchs. Für das, was er tut, hat er vor der Nation, der er verpflichtet ist, Rechenschaft abzugeben. Der Nachmittag war mit ver⸗ schiedenen Fachgruppensitzungen ausgefüllt.

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Nealkredit und Siedlungswerk.

Vortrag von Staatssekretãr Sede r.

Das schwierigste Problem des Siedlungswesens ist und bleibt die Finanzierungsfrage. Nachdem die öffentliche Sub⸗ ventionierung des Wohnungsbaues nach Bedeutung und Umfang immer mehr zurückgegangen ist, muß alles daran gesetzt werden, um den Kapitalmarkt möglichst weitgehend für die großen Auf⸗ gaben des Siedlungswerkes auszuschöpfen. Ueber diese Einschal⸗ kung des Realkredites in das Siedlungswerk sprach der Reichs⸗ kommissar für das Siedlungswesen, Staatssekretär Gottfried Feder, in Fortsetzung seiner Kundgebungen vor Vertretern des organisierten Realkredites insbesondere der Sparkassen, der Pfandbriefinstitute., der Versicherungsanstalten, der Bauspar⸗ kassen usw. Staatssekretär Feder betonte in seinen Ausführungen, man werde damit rechnen müssen, daß auch im bevorstehenden Baujahre 1935 die Kapitaldecke 2 knapp sein werde. Um mit dieser knappen Kapitaldecke ein großes Bauprogramm durchführen zu können, müßten die einzelnen Bauobjekte so klein und be⸗ hein wie irgend möglich gehalten werden. Im Bordergrunde müsse das einfache Einfamilienhaus für die minderbemittelten Kreise stehen. Er richtete einen Appell an die Vertreter des Realkredites, sich gerade der Finanzierung dieser kleinen Heime uzuwenden, die eine besonders sichere Kapitalanlage darstellten.

uch für die sogenannten Stadtrandsiedlungen sollen von den Kapitalsammelstellen Gelder hergegeben werden. Für das Sied⸗ lungswesen ist die günstigste Beleihungsform die unkündbare Tilgungshypothek; sie müsse daher in erster Linie gepflegt werden. Wünschenswert sei es auch, die , , , , . zu ver⸗ einheitlichen und zu vereinfachen. Bei aller Anerkennung der Notwendigkeit, den Gläubiger nach jeder Richtung hin zu sichern könne es aber auch ein Zuviel an Kontrollen geben. Das Rei

ei bereit, die Geldgeber weitgehend bei der Finanzierung der auvgrhaben durch Uebernahme von Reichsbürgschaften zu unterstũtzen. In den letzten Monaten seien bereits über 25 Mill. RM nachstellige a verbürgt worden. Dieser Erfolg ge. daß mit den Bürgschaftsbestimmungen gearbeitet werden könne. Es komme darauf an, die gegebenen Möglichkeiten hinsichtlich der Beleihnngsgrenzen und hinsichtlich der Reichs⸗ bürgschaften im Interesse der Finanzierung des Siedlungs⸗ werkes auch wirklich auszunn nen. An die Ausführungen det Stagtssekretärs schloß sich eine Aussprache an. In ihr brachten die Vertreter des Realkredits einmütig ihre Bereitwilligkeit zur Mitarbeit an dem deutschen Siedlungswerk zum Ausdruck.

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