Reichs- und Staatsanzeiger Nr. S5 vom 1. November 1934.
Wesen und Aufgabe der Deutschen Arbeitsfront.
Zur Verordnung des Führers und Reichskanzlers vom 24. Ortober 1934. Won Dr. Gustav Bähren, Leiter der Rechtsabteilung im Stabsamt der Deutschen Arbeitsfront.
Durch die Verordnung ist endgültig festgestellt, daß die Deutsche Arbeitsfront nicht Rechtsnachfolger der ehemaligen ge⸗ werkschaftlichen Verbände ist.
Wie bereits das Reichsarbeitsgericht im Urteil vom 28. Fe⸗ bruar 1934 (RAG. 274ĩ33 entschieden hat, ist mit der Schaffung der Arbeitsfront etwas ganz Neues an die Stelle des bisherigen Zustandes gesetzt worden. Es sind nicht etwa die einzelnen frühe⸗ ren Gewerkschaften fortgesetzt und weiter ausgebaut worden, son— dern die Bewegung hat vielmehr aus ihrer grundsätzlichen Ein— stellung zu den auf dem Boden des Klassenkampfes stehenden Ge⸗ werkschaften heraus, unabhängig von diesen, eine vollkommen neue Organifation geschaffen, die dazu bestimmt war, die Mit⸗ glieder der bisherigen verschiedenen Gewerkschaften und Organi⸗ ntionen in sich aufzunehmen und im Laufe der Zeit die gesamte weiterschaft und darüber hinaus auch alle Unternehmer zusam⸗ ne izsschließen. Mit der äußeren Entwicklung war eine innexe Umwälzung in der Organisation der Arbeiterschaft Hand in Hand gegangen. Entsprechend der der Deutschen Arbeitsfront ge⸗ gebenen Zielsetzung, nämlich der Hinführung der in ihr ver— aigten schaffenden Menschen zu einer großen Volks- und Ge⸗ iunungsgemeinschaft, waren auch die den Arbeiterverbänden ob⸗ liegenden Aufgaben zu einem wesentlichen Teile andere ge⸗ worden, als sie den auf dem Interessengegensatz zwischen „Arbeit— nehmer“ und „Arbeitgeber“ zur Entwicklung und Bedeutung ge⸗ langten Gewerkschaften obgelegen hatten.
Somit steht fest, daß die
Deutsche Arbeitsfront in ihrem Aufbau und ihrem Zweck⸗ gedanken rundverschieden ist von den früheren gewerkschaftlichen Organi⸗ . daß sie eine einzigartige Neuschöpfung darstellt. ;
Deshalb hat auch der Führer in seiner Verordnung ausdrück⸗ lich erklärt, daß die Deutsche Arbeitsfront die Organisation aller schaffenden Deutschen der Stirn und Faust ist, also nicht etwa nur eines Teiles vom ihnen, der „Arbeitnehmer“, wie es bei den ehe— maligen Gewerkschaften der Fall war.
Weiterhin wird in 5 1 Abs. 2 der Verordnung eindeutig fest⸗ gestellt, daß „die Angehörigen der ehemaligen Gewerkschaften, der ehemaligen Angestelltenverbände und der ehemaligen Unternehmer⸗ vereinigungen“ in der Arbeitsfront zusammengeschlossen sind und nicht etwa die früheren Organisationen als .
Damit ist die Umbildung, die sich im Zuge der nationalen Erhebung nicht unter Beobachtung der satzungsmäßigen Formen, sondern ö ein
Eingreifen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei
als der Inhaberin der Macht im Staate mit Billigung der legalen Staatsgewalt unter den Augen der Oeffentlichkeit vollzogen hat, die zur vollständigen Beseitigung der ehemaligen Gewerkschaften 66 und ein ganz neues Rechtsgebilde — die Deutsche Arbeits⸗ ront — schuf, vom Führer und Reichskanzler im Verordnungs— wege sanktioniert worden. .
Mit Rücksicht darauf nun, daß die früheren Gewerkschaften und sonstigen Berufsverbände nicht mehr bestehen, mußte an ihrer Stelle ein neuer Vermögensträger geschaffen werden.
1
Nach dem ausdrücklichen Willen des Führers sollte das aus
Arbeitergroschen angesammelte Vermögen nicht, wie das kommu⸗
zugunsten der und hatten ziemlich regelmäßgen Auftragseingang.
nistische und sonstige staatsfeindliche Vermögen
Länder eingezogen, sondern der arbeitenden Volksgemeinschaft er⸗ halten bleiben; denn der Kampf der nationalsozialistischen Be⸗ wegung richtete sich ausschließlich gegen die Drahtzieher, niemals gegen deren Opfer. Das Vermögen ist aus den Beiträgen der
Arbeiter und Angestellten erspart und sollte nach ihrem Willen für
Beihilfen in Zeiten der Krankheit und Arbeitslosigkeit dienen.
Wenn es von den früheren „Arbeiterführern“ für den poli⸗ tischen Klassenkampf mißbraucht worden ist, so tragen diese allein die Verantwortung.
Deshalb hat der Führer und Reichskanzler in 5 9 der Ver⸗ ordnung die Deutsche Arbeitsfront, als die Organisation aller Schaffenden, zum neuen Vermögensträger bestimmt mit der Maß⸗ gabe, daß das Vermögen den Grundstock für die Selbsthilfeeinrich⸗ tung der Deutschen Arbeitsfront bilden soll.
Ueber die Einzelheiten, insbesondere bezüglich des Ueber⸗
gangs des Vermögens der genannten Organisationen auf die Deutsche Arbeitsfront werden noch Durchführungsbestimmungen erlassen werden.
Soviel steht aber heute schon fest: Da der Führer und Reichs⸗ kanzler den Zweck dieses Vermögens in § 9 der Verordnung aus⸗ drücklich bestimmt hat, daß es nämlich den Grundstock für die Selbsthilfe⸗Einrichtung der Deutschen Arbeitsfront bilden soll, so kommt ein Uebergang nur insoweit in Frage, als er diesem Zwecke nützt.
Eine Uebernahme sämtlicher Schuldverbindlichkeiten der ehe⸗
maligen Gewerkschaften und sonstigen Organisationen, die zum
großen Teil durch das verantworkungslose Finanzgebaren der Vertreter des alten Systems entstanden sind, würde diesem Zwecke selbstverständlich nicht dienlich sein. Deshalb wird ein Weg ge⸗ funden werden, um eine dem Willen des Führers entsprechende Regelung zu treffen.
Die Uebertragung von Vermögen durch Staatshoheitsakt auf einen neuen Vermögensträger stellt in der Regel einen ursprüng⸗ lichen Rechtserwerb dar, auf den die zivilrechtlichen Vorschriften betreffend den Uebergang der Haftung für Schulden des früheren Eigentümers keine Anwendung finden.
Aus diesem Grunde enthalten auch die Gesetze über die Ein⸗ ziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens eine Billigkeits⸗ vorschrift des Inhalts, daß zur Vermeidung von Härten Gläu⸗ biger der von der Einziehung betroffenen Organisationen aus dem eingezogenen Vermögen befriedigt werden können.
Daß hinsichtlich des Uebergangs des Vermögens der ehe⸗ maligen Verbände auf die Deutsche Arbeitsfront ebenfalls eine billige und gerechte Regelung getroffen wird, steht außer Zweifel.
Bis zum Erlaß der entsprechenden Durchführungsbestim⸗ mungen bleibt es bei dem bestehenden Rechtszustande, daß nämlich der Stabsleiter der PO., Staatsrat Dr. g. und die von ihm Bevollmächtigten das in 59 der Verordnung bezeichnete Vermögen verwalten. Ebenso wird die Beschlagnahme des Ver⸗ mögens der ehanaligen freien Gewerkschaften nicht vor der end⸗ gültigen gesetzlichen Regelung aufgehoben.
Die Zusammenfafsung der Marktordnung. Die zukünftige Entwicklung im Reichsnährstand.
In einer in den nächsten Tagen bei der Reichsnährstand⸗ Verlags G. m. b. H., Berlin 8SW eil, erscheinenden Schrift über „Aufgaben und Aufbau des Reichs nährstandes“ behandelt der Stabsamtsführer des Reichsnährstandes Dr. Hermann Reischle die zukünftige Entwicklung der Maxktordnung und Preisregelung. Die Formen und Rechtsgrundlagen für den seitherigen Aufbau der Marktordnung auf den verschiedenen Gebieten sind nicht einheitlich. Die praktischen Erfahrungen auf diesem Neuland der Wirtschaftsführung sollten vielmehr allmäh⸗ lich selber den praktischen Weg zu einer einheitlichen Fassung und Führung aller Marktorganisationen aufzeigen. So- wurden bei der Bildung des Reichsnährstandes die einzelnen Gruppen zu⸗ nächst in die Hauptabteilung des Reichsnährstandes eingeordnet. Wie die „Landwirtschaftliche Wochenschau“ mitteilt, zeichnet Dr. Reischle dann im wesentlichen die folgende Entwicklung:
Sofort mit der der ng eines i d n fn , Er⸗ zeugnisses aus der seitherigen liberalistischen Marktabwicklung geht die Befehlsgewalt im in net,, Geschehen auf den Marktverband selbst über. Nur dieser bestimmt die Wege der Ware, Preise und Preisspannen. Die Bindung an die ständischen Gliederungen des Reichsnähr— standes bleibt jedoch bestehen. Die Ueberwachung und Betreuung der Marktverbände wird teilweise vom Reichsernährungsminister bzw. dem von ihm bestellten Reichskommissar für die Vieh⸗, Milch- und Fettwirtschaft vorgenommen, oder sie sind im Ver⸗ hältnis zum Reichsnährstand dem Reichsbauernführer direkt unterstellt. In rascher Folge wird ein bäuerliches Erzeugnis nach dem anderen dem liberalistischen Marktgeschehen entrissen. Damit ergibt sich zwangsläufig die Aufgabe einer Zusammenfassung im Rahmen der Reichsnährstandsgliederung selbst. In voraussehender Berücksichtigung dieser Entwicklung werden in den Landesbauern⸗ schaften die Marktordnun j en bei den einzelnen Erzeugnissen möglichst in ein und dieselbe Hand gelegt, um einmal die Marktordnung in ein einheitliches und nach großen Gesichts⸗ punkten bestimmtes Gepräge zu geben und zum anderen die Kosten der Marktbewirtschaftung möglichst niedrig zu halten. Wie sich die künftige Zusammenfassung der Marktordnung entwickeln wird, geht aus folgenden 3 Reischles hervor:
„Ber Zusammenschluß der Markkorganisationen bei den ver— schiedenen bäuerlichen Erzeugnissen stellt den „Marktverband“ dar. Aus diesem Grunde wurden auch von ua her die Grenzen der Wirtschaftsgebiete für alle h, n. gleich festgelegt. Zur Er⸗ sparung unnötiger Wege bei Erfassung und Verteilung wird zu⸗ erst der Bedarf im einzelnen Wirtschaftsgebiet aus eigener Er— zeugung gedeckt, und a die Ueberschüsse dienen zur fl er en. ung anderer Wirtschaftsgebiete. Es ist jedoch eine Selbstverständ⸗ ichkeit, daß die einzelnen Wirtschaftsgebiete nicht irgendeiner Art Selbstversorgung zustreben. Es wäre widersinnig, wollte man etwa aus diesen Marktordnungs⸗ maßnahmen eine Begrenzung im Sinne der früheren inneren Zoll⸗ mauern erblicken. Innerhalb Deutschlands herrscht unter allen Umständen der Grundsatz, daß die Erzeugung nicht dem Bedarf des zuständigen Wirtschaftsgebietes, sondern des ganzen Deutschen Reiches angepaßt werden muß. Eine Freizügigkeit der Waren von einem Wirtschaftsgebiet ins andere ist fernerhin gewährleistet, ihre Grenzen sind nach den Notwendigkeiten der allgemeinen Marktordnung ausgerichtet. Die zukünftige Zusammenfassung dieser Marktverbände überwacht nach einheitlichen Gesichtspunkten das ganze Marktgeschehen auf bäuerlichem Gebiet und 6. zu⸗ gleich den notwendigen Ausgleich zur Gewährleistung stetiger Preise durch entsprechende Beeinflussung der Auslandseinfuhr herbei. Sie gibt dem gesamten Markt bäuerlicher Erzeugnisse ein
vollkommen geschlossenes Gefüge, das der übrigen Wirtschaft inner⸗ halb des Reiches und zugleich den Bedürfnissen des Außenhandels gegenüber als einheitlicher Vertragspartner auftritt.“
Weiteres Vordringen der Maschine in der Land⸗ wirtschaft.
Die Maschinenanwendung in der deutschen Landwirtschaft hat, wie in n. und Statistik“ als weiteres Ergebnis der land⸗ wirtschaftlichen setriebszählung 1933 mitgeteilt wird, in den letzten Jahren wieder erhebliche Fortschritte aufzuweisen. Am mei an ne diejenigen Maschinen ,,, die durch tech⸗ nische Vervollkommnung und durch Verbilligung in der Be— hen, und im Betriebe einem erweiterten Kreis von landwirt⸗ schaftlichen Betrieben zugänglich wurden. So hat sich die Zahl der Motorschlepper und Motorpflüge von 72090 im Jahre 1926 auf W o00 im Jahre 1933 erhöht. Auch die sonstigen Leicht⸗ und Schwerölmotoren haben beträchtlich zugenommen, und zwar von 42 009 auf 73 000. Zahlenmäßig am stärksten war die Zunahme der Elektromotoren von 747 660 auf 1176000, also um 60 vH, die mit der fortschreitenden Stromversorgung des flachen Landes einherging. Im gleichen Zeitraum hat die Zahl der Pferde und Zugochsen in landwirtschaftlichen Betrieben um 460 000 Stück oder 13 vH abgenommen. Zum Teil sind durch die Ausbreitung der Elektromotoren und Qelmotoren auch Dampfmaschinen ver⸗ drängt worden. Unter den eigentlichen Arbeitsmaschinen haben seit 1925 besonders stark zugenommen die Mähmaschinen, Dresch⸗ maschinen für, Kraftantrieb, Kartoffelerntemaschinen, Schrot⸗ mühlen und Sämaschinen.
Die Arbeitslosigkeit im Ausland.
Die Weltarbeitslosigkeit war, soweit sie sich überhaupt mit einiger Sicherheit statistisch erfassen läßt, von schätzungsweise 22,5 Millionen Ende März 1934 auf etwa 20,35 Millionen Arbeitslose bis zum Schluß des ersten Halbjahres 1934 zurück— gegangen. Eine Zusammenstellung des Statistischen Reichsamts in „Wirtschaft und Statistik“ zeigt, daß die wieder eingetretene Verschlechterung der Gesamtlage im dritten Vierteljahr vor allem auf den Anstieg der Arbeitslosigkeit in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Frankreich zurückzuführen ist; in Groß⸗ britannien und Italien geriet die Besserung vorübergehend ins Stocken. Immerhin hält sich die Gesamtzunahme, vor allem in⸗ folge der weiteren Verminderung der Arbeitslosenzahl in Deutsch—⸗ land, in verhältnismäßig engen Grenzen. Zwar liegen für einen Teil der Länder, u. a. für die Vereinigten Staaten, Angaben über den Stand der Arbeitslosigkeit im September noch nicht vor, doch dürfte man sich von den wirklichen Verhältnissen nicht allzusehr entfernen, wenn man die Gesamtzahl der Arbeitslosen in der Welt für Ende September auf etwa 21,5 Millionen veranschlagt. Nach schätzungsweisen Berechnungen waren im Juni 1934 u. a. in Deutschland 4,1 vH, in Frankreich 30 vH, in Großbritannien 4,6 vH, in Italien 2,) vH und in den Vereinigten Staaten von Amerika 8, vH der Gesamtbevölkerung ohne Erwerb.
angenommen. r ᷓ schwunden, wie überhaupt allgemein eine gerechte Beurteilung des
/ mangel durch entsprechende Zusatzhiebe abhelfen.
Holzmarkt weiter fest.
Ueber den Holzmarkt veröffentlicht der Reichsnährstand folgen⸗ den Bericht: Die Lage am Rundholzmarkt ist unverändert gut, die Kauflust hat auf der ganzen Linie angehalten. Nach den amtlichen Verlautbarungen über die Bereitstellung von Holzmengen und die Preisregelung haben Waldbesitz und Holzwirtschaft Vernunft
i überspannten , sind ver⸗
Holzmarktes Platz gegriffen hat.
at. Der Schnittholzmarkt hat seine Belebung beibehalten. Die Sägewerke waren a
t gut beschäftigt Auch hier liegen die Preise unverhältnismäßig fest, was auf die gefestigte Preistendenz am Nadelstammholzmarkt zurückzuführen ist. Die Nachfrage nach Kantholz für Siedlungsbauten war gut, da die Bautätigkeit anhielt. Ebenso konnten Vorratshölzer gut abgesetzt werden. Die Umsätze in Schal⸗ und Betonbrettern waren zu⸗ riedenstellend. Gute Fichtenbretter waren stark gefragt. Für tarke Fichte zeigte die Sperrholzindustrie starkes Inkeresse. Neben uche gewinnt Fichte zur Herstellung von Sperrplatten eine er⸗ höhte Bedeutung. Lebhat war auch das Geschäft in Hobeldielen und Latten. Möbelkiefer konnte ständig umgesetzt werden, der Bedarf hält durch die lebhafte Beschäftigung der. Möbelfabriken weiter an. Durch das Kompensationsabkommen mit Polen besteht die Möglichkeit, auch einer weiteren Verstärkung der Nachfrage nach gutem Tischlermaterial gerecht zu werden. Die Gefahr einer plötzlichen Holzknappheit besteht also nicht, und man kann beruhigt in die Zukunft blicken. Schließlich bleibt immerhin noch die Mög⸗ lichkeit, daß die Landesforstverwaltungen einem lokalen Holz- Auf dem Laub⸗ olzmarkt war Rotbuche wie bisher stark gefragt. Das rege Interesse für zähes, erstklassiges Eschenschnittmaterial hielt an. Die Furnier- und Sperrholzindustrie hatte außer für Rotbuche ,. für Eiche, Erle Birke und . Bemerkenswert war der Bedarf in Ahornschnittware, auch Nu baumschnittmaterial ausländischer Herkunft wurde dauernd gehandelt.
Stromerzeugung uno ⸗wer hrauch im Au guft / September.
Die jahreszeitliche Zunahme der Stromerzeugung setzte sich
im September weiter fort.
täglich eine Mehrerzeugung von 26 vH. Insgesamt wurden in ö. n, drei Viertelsahren 1934 von den erfaßten 122 Werken 11,9 Milliarden KWh. erzeugt gegen 101 Mrd. kWh in 46 gleichen Zeit 1933 und 123 Mrd. kGh in dem Rekordiahr 1929. Der gewerbliche Stromverbrauch hielt sich im August mit 205 Mill. kWh arbeitstäglich ungefähr auf der Höhe des Vor⸗ monats (30,6 Mill. kWh). Insgesamt wurden an gewerbliche Verbraucher 552,9 (536,0 Mill. KWh abgegeben, Der Vergleichs⸗ stand des Vorjahres wurde m 17 v6 überschritten. — Die Gas⸗ erzeugung liegt in den Monaten Juli bis September höher als im Vorjahr. Nach einer Erhebung des Deutschen Vereins von Gas- und Wasserfachmännern bei so0 Gaswerken, die usammen rund 9g0 vH des gesamten in Deutschland verwendeten tadtgases abgeben, betrug die Zunahme der Gaserzeugung Leinschl. , bezug) gegenüber den entsprechenden Monaten 1933 im Juli 19354 2,54 vH, im August 3,03 vH, im September 3, 85 vH.
Gwünsftige Beurteilung der deutschen Wirtschafts⸗ lage in Amerika.
New York, 1. November. Auf der gestrigen Tagung der Außenhandelsvereinigung führte der Vizepräsident der hase National Bank RGvensky aus, daß in der amerikanischen Presse über ungünstige Dinge in der Lage Deutschlands berichtet werde. 6 schreite Deutschlands Wiedererholung steti voran, so daß es schließlich seine frühere günstige Zahlungs- un Handelsbilanz wiedererlangen werde. Deutschland sei . im Stande, infolge seiner industriellen Leistungsfähigkeit seine Stellung als Welthandelsnation zu behaupten.
Wirtschaft des Auslandes.
Der Internationale Wollverband für Kontingents—⸗ maßnahmen gegenüber japanischen Wollwaren.
Paris, 31. Oktober. Der Vorstand des Internationalen Woll⸗ verbandes, der in Paris zusammengetreten ist, hat nach eingehen⸗ der Erörterung des japanischen Wettbewerbes eine Entschließung angenommen, in der erklärt wird, Die e, der beunruhigenden Ausdehnung des japanischen Ausfuhrhandels, besonders auf den europäischen Märkten, zu Preisen, die für die dem Internationalen Wollverband angeschlossenen Wollindustrien der einzelnen Länder und für den Lebensstandard der europäischen Wollindustrie schä— digenb seien, sollen die einzelnen Wollindustrieverbände ihre Re⸗ gierungen auf die Notwendigkeit aufmerksam machen, Kontingents maßnahmen gegenüber japanischen Wollwaren zu ergreifen. Der Vorstand hat sodann einen von Schomhach-Deutschland und Schneider Italien eingebrachten Plan zur Vereinheitlichung der internationalen Wollverkaufsbedingungen angenommen.
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Vesserungszeichen in Ungarns Wirtschast.
Budapest, 1. November. Dig Britisch⸗Ungarische Bank stellt in ihrem soeben erschienenen Wirtschaftsbericht fest, daß die Vor⸗ aussetzungen für eine Besserung der Wirtschaftslage Ungarns ge⸗ geben seien. Während die Lage auf den verschiedensten Gebieten bes ungarischen Wirtschaftslebens nach wie vor schwierig ist, hält die allmähliche Besserung in gewisen Zweigen der Wirt chaft an, was in erster Linie auf, die einigermaßen gebesserte Lage der Landwirtschaft zurückzuführen sei. Obwohl die diesjährige Ernte mengenmäßig bedeutend kleiner var als die des Vorjahres, hat sich ke. n ern der Landwirtsoaft gebessert; dies ist nicht e letzt der Steigerung der Getreihoreise zuzuschreiben, Die Besse⸗ rung wirkte 6 auch in der Aufuhr landwirtschaftlicher Erzeug⸗ nisse aus. Eine gewisse Belehnmg macht sich auch in einzelnen Zweigen der Industrie geltend was auch in dem Rückgang der , eg, er zum Ausdruß kommt. Im ersten Piertel des laufenden Jahres war eine Bferung in den Produktionsmittel- Induftrien feftzustellen, im zibiten Quartal auch in den Ver⸗ Frauchsgüter⸗Induftrien. Der lohlenverbrauch der Industrie hat sich im ersten Halbjahr gegenßer der gleichen Vorfahrszeit um 22 v5 gehoben, während die imahme des Kohlenverbrauchs bei den öffentlichen Betrieben 1915 beträgt.
——
Fortsetzung des Hande keils in der Ersten Beilage.
Ver twortlich: . — . für Schriftleitung (Amtlichen . Teil), Anzeigenteil und fin den erlag: . ;
Direktor Dr. Baron vo ndazur in Berlin⸗Wilmersdorf für den Handelsteil und en übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Langh in Berlin⸗Lichtenberg.
Druck der Preußischen Drügrei⸗ und Verlags⸗-A1ttiengesellschaft.
Berlin, Ulhelmstraße 32. .
Sech Beilagen (einschl. Börsenbeilage und vei Zentralhandelsregisterbeilagem
Gegenüber dem Vergleichsmongt des Vorsahres ergab sich lant „Wirtschaft und Statistik“ arbeits⸗
am Deutschen Neichs n
Srste Beilage
Berlin, Donnerstag, den 1. November
anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Devisenbewirtschaftung.
Zahlungen auf Grund von Devisenbescheinigungen ohne Nachweis der Einfuhr.
In den Formularen für Devisenbescheinigungen ist die Auf⸗ lage vorgesehen, daß die Devisenbescheinigung zu den in ihr be⸗ zeichneten Verfügungen und Zahlungen nur insoweit berechtigt, als die Ware eingeführt und von der Zollstelle auf der Bescheini⸗ 2 abgeschrieben worden ist. Wie ich bereits in verschiedenen HBesprechungen mit den Ueberwachungsstellen erklärt habe, läßt sich diese Auflage in einer Reihe von Fällen nicht durchführen.
1. Nach Runderlaß Nr. 115/34 Abschn. II in der Fassung meines Erlasses — Dev. B. 32 106/34 — vom 6. Oktober 1937 sind die Ueberwachungsstellen für alle Berbindlichkeiten aus der Wareneinfuhr zuständig, die am 24. September 1934 oder nach diesem Tage fällig werden. Ist in diesem Falle die Einfuhr vor dem 24. September erfolgt, so kommt eine Abschreibung der Ware auf der Devisenbescheinigung nicht in Frage, da der die Abschrei⸗ bungen regelnde Runderlaß des Herrn Reichsministers der Finanzen, betreffs Devisenübeywachung bei der Wareneinfuhr, erst am 24. September 1934 in Kraft getreten ist. Infolgedessen muß hier von dem Antragsteller ein anderweitiger Nachweis darüber verlangt werden, daß die Ware in das Zollinland einge⸗ führt worden ist. Gleichzeitig ist von der in der Devisenbescheini⸗ gung vorgesehenen Auflage Befreiung zu erteilen. Diese Befrei⸗ ung wird wegen der Gefahr von Fälschungen zweckmäßigerweise nicht durch einfache Streichung der Auflage, sondern durch einen . in dem für weitere Auflagen vorgesehenen Raum er⸗ jolgen.
2. Bei einer Reihe von Waren ist die Zahlungsbedingung „Kasse gegen Dokumente“, „Zahlung bei Ankunft des Dampfers auf der Elbe“ oder eine ähnliche Klausel üblich, was zur Folge hat, daß die Zahlung bereits in einem Zeitpunkt erfolgen muß, in dem die Ware noch nicht in das Zollinland gelangt ist. Ich er⸗ mächtige deshalb die Ueberwachungsstellen, in den Fällen, in denen eine solche Zahlungsbedingung handelsüblich ist, von der Auflage in der Devisenbescheinigüng in der unter Ziffer 1 vor— gesehenen Weise freizustellen. Dabei ist jedoch dem Berechtigten uur Auflage zu machen, innerhalb einer angemessenen Frist (in er Regel innerhalb eines Monats) die Ware in unveränderter Beschaffenheit nachträglich in das Zollinland zu verbringen und dies der Ueberwachungsstelle nachzuweisen.
„ Dieser Nachweis wird in der Regel in folgender Weise ge⸗ führt werden können:
.Die die Zahlung ausführende Bank sendet die Devisenbeschei⸗ nigung nach der Ausnützung zunächst noch nicht an die Ueber— e n m sondern entweder an den Einzahler zurück oder, wenn dieser es wünscht, an den von ihm beauftragten Spediteur. Der Inhaber der Devisenbescheinigung legt sie nebst einem mit Anschrift der Bank versehenen Freiumschlag der Zollstelle bei der Abfertigung der bezahlten Ware zum freien Verkehr vor. Die Zollstelle wird durch den Herrn Reichsminister der Finanzen an⸗ gewiesen werden, nach der Abfertigung die Zollbescheinigung zu erteilen, den Vordruck auf Seite 3 der Devisenbescheinigung aus⸗ zufüllen und diese beiden Papiere der Bank zu übersenden, die sie
an die Ueberwachungsstelle weiterleitet. Die Bank ist verpflichtet, .
von dem Einzahler zu verlangen, daß ihr die Devisenbescheinigun innerhalb der auf ihr für den Nachwvels der e e. J benen Frist wieder vorgelegt wird. Erfolgt diese Vorlage nicht pätestens innerhalb einer Woche nach Ablauf dieser Frist, so hat die Bank der zuständigen Ueberwachungsstelle unter Angabe . Nummer der Devisenbescheinigung hiervon Mitteilung zu machen.
Ist dieses Verfahren ausnahmsweise nicht durchführbar, so hat die Bank die Devisenbescheinigung nach Ausnützung an' die Ueberwachungsstelle zurückzusenden mit dem uren n nnen Hin⸗ weis, daß ein Nachweis der Einfuhr nicht geführt worden ist. In diesem Falle ist es Sache der Ueberwachungsstelle, die Erfüllung der Auflage über den Nachweis der Einfuhr zu überwachen. Gleichzeitig mit der Bekanntgabe dieses Runderlasses habe ich die Banken durch ihre Verbände ermächtigt, in der oben vor— k Weise auch dann zu verfahren, wenn eine Devisen⸗ bescheinigung vor dem Ergehen dieses Runderlasses erteilt worden ist und der Einzahler nachweist, daß Zahlungsbedingungen der ö. eie ger, Art ö J sind und daher der Nach⸗
eis der Einfuhr im Zeitpunkt der Zahlung noch nicht ühr . p Zahlung noch nicht geführt
3. Einige Ueberwachungsstellen haben mir die Frage vorge⸗ legt, inwieweit , e mt, für Einfuhrgeschäfte nach der Neuregelung noch zugelassen werden können. Zu dieser Frage bemerke ich grundsätzlich folgendes:
Da die Devisenbescheinigung dem ausländischen Exporteur die Sicherheit gibt, daß ein inländischer Abnehmer die durch die Bescheinigung genehmigte Zahlung leisten kann, besteht kein Anlaß, Vorauszahlungen deswegen zuzulassen, weil der aus—⸗ ländische Gläubiger der Ansicht ist, daß die Transferierung des Kaufpreises nicht gewährleistet sei. Auch der Umstand, ih, Zahlungen im Wege des Verrechnungsabkommens die Aus⸗ zahlung an den Exporteur im Verrechnungswege unter Umständen mit Verzögerungen verbunden ist, rechtfertigt es nicht, Voraus⸗ zahlungen zu 26 vorübergehende technische Schwierigkeiten oder darauf zurückzu⸗ führen sind, daß die deutsche Ausfuhr nach dem Verrechnungs⸗ lande zurückgegangen ist. Endlich gibt die Tatsache, daß nach Ansicht des ausländischen Gläubigers die Aufbringung der Beträge durch den inländischen Importeur nicht genügend sicher⸗ gestellt ist, in der Regel keine Veranlassung, Vorauszahlungen zuzulassen. Die Ueberwachungsstellen haben nach Abschnitt II meines Runderlasses Nr. 1334 (6.-St. Devisenbescheinigungen grundsätzlich nur dann zu erteilen, wenn die in der betreffenden Branche üblichen Zahlungsziele gewährt werden.
Nur in den wenigen Ausnahmefällen, in denen es handels⸗ üblich ist, den Kaufpreis ganz oder teilweise im voraus zu zahlen, habe ich keine Bedenken, daß die Vorauszahlung zugelassen wird, sofern Gewähr dafür geboten ist, daß der ausländische Exporteur die Ware später liefert und nicht etwa die Zahlungen mit früheren Verbindlichkeiten seines inländischen Abnehmers ver⸗ rechnet. Der Nachweis, daß die Einfuhr innerhalb einer zu be⸗ stimmenden Frist erfolgt ist, ist in gleicher Weise wie in den in Ziffer 2 dieses Runderlasses genannken Fällen zu führen.
Wirtschaft des Auslandes.
Brüsfeler Eisenbrse.
Brüssel, 31. Oktober. An der heutigen Brüsseler Eisenbörse lonnte sich kein lebhaftes Geschäft entwickeln. Die Käufer zeigten eine merkliche Zurückhaltung. Für den Inlandsabsatz war nur geringer Bedarf vorhanden. Im Ausfuhrgeschäft wird die
gernde Haltung teilweise auf eine zu hohe Festlegung des fund⸗Koeffizienten zurückgeführt, der der augenblicklichen Ent⸗ wicklung des Pfund⸗Kurses nicht mehr ganz entspricht. Von den einzelnen Ländergruppen ist neuerdings wieder Japan auf dem Markt, jedoch wurde der große Japanauftrag, der seit Wochen in der Schwebe ist, bisher noch nicht vergeben. Das Geschäft mit Ching läßt zu wünschen übrig. Eine gewisse Belebung machte sich mit Südamerika bemerkbar. Brasilien gab einige Aufträge, die aber in engen Grenzen blieben. Mit Argentinien entwickelte sich dagegen ein lebhafteres Geschäft, insbesondere in Feineisen. Die Marktlage in Blechen blieb undurchsichtig. Das Zögern der , hat einen ungünstigen Eindruck ervorgerufen. Eine gewisse Verwicklung herrscht in der Frage der Rabattgewährung, die offenbar nach Belieben von einzelnen Erzeugern gegeben werden. Die Konvention dürfte sich in Kürze mit der Frage der Rabatte auf Feinbleche noch befassen. Wie in Feinblechen, so besteht auch in Grob⸗ und Mittelblechen ein aus⸗ esprochener Auftragsmangel. Im Monat Oktober sind bei der osibel nach der bisherigen Feststellung rund 10 vH weniger Stabeisenbestellungen als im Vormonat eingegangen. Diefer Aückgang in Stabeisen wird jedoch etwas ausgeglichen durch eine unahme in anderen Abteilungen, so sind vor allem größere albzeugaufträge im Oktober hereingekommen.
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Die französische Kohlenförderung im September.
Paris, 31. Oktober. Im September betrug die Kohlenförde⸗ mig er treichs 3 913 356 t bei 25 Arbeitstagen gegen 3 9214 t m ;
ugust. .
Vor einem neuen Clearing⸗Gejetz in Holland d
Amsterdam, 31. Oktober. Einer Meldung des „Algemeen Handelsblad“ zufolge wird in Kürze bei der Zweiten Kammer eine Regierungsvorlage über ein neues Clearing⸗-Gesetz, das so⸗ wohl aus technischen ais auch aus juristischen Gründen notwendig geworden sei, eingereicht. Die neue Vorlage soll, das alte Clearing - Gesetz, das nach Annahme des neuen Gesetzentwurfs automatisch außer Kraft tritt, wesentlich verbessern und ergänzen.
Ministerprã sident Koslomski über die wirtschaftlichen und finanziellen Maßnahmen der polnischen Regierung.
Warschau, 31. Oktober. Ministerpräsident Koslowski hieit Mittwoch nachmittag eine Rundfunkansprache, in der er einen Ueber⸗ blick über die Tätigkeit der Regierung während der vergangenen drei Monate auf wirtschaftlichem 14 finanziellem Gebiete gab. Ministerpräsident Koslowski führte u. a. aus: Der dem Landtag vorgelegte Haus haltsvoranschlag schließt mit einem unbeträchtlichen Fehlbetrag, der im Verleich zu den vergangenen Jahren ständig geringer geworden ist. Die Haushaltslage berührt in keiner Weise die Festigkeit der Währung. Im übrigen ist der ordentliche Haus⸗ halt tatsächlich ausgeglichen, da die Ausgaben für produttive An⸗ lagen die Summe des veranschlagten Fehlbetrages übersteigen. Die
von der Regierung unternommenen Maßnahmen bezweckten eine Senkung der öffentlichen Lasten und eine Erhöhung der Kaufkraft der Bevölkerung. Hierher gehören das r., Werk der Entschul⸗ dung der Landwirtschaft, die Reform der Sozialversicherung und eine Senkung der Gebühren für Post, Eisenbahn ünd die anderen öffentlichen Dienste. Die Senkung der Preise für Industrie⸗ erzeugnisse und die Erhöhung der Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse, die günstige Ergebnisse gezeitigt haben, wird fortgesetzt werden, wird den Warenaustausch zwischen Stadt und Land er⸗ leichtern und die Rentabilität der landwirtschaftlichen Erzeugung wiederherstellen. Andererseits wird die Regierung die öffentlichen Arbeiten, die gegenwärtig mehr als 1090 05 Arbeiter beschäftigen, fortsetzen. Am Schluß erklärte der Ministerpräsident, daß die Re⸗ gierung ständig an der Wiederherstellung des Gleichgewichts in Staatshaushalt und nationaler Wirtschaft arbeiten wird.
Verhandlungen über polnische Schiff stäufe in Amerika.
Moskau, 31. Oktober. Nach Meldungen aus USA. haben die Sowjethandelsorganisationen in New Jork Verhandlungen einge⸗ leitet über den Erwerb von mehreren stillgelegten amerikanischen Dampfern für die sowjetrussische Handelsmarine. Es handelt sich hierbei um den Ankauf von Dampfern, die zur Zeit in San Franzisko oder in anderen Häfen des Pazific liegen. Die Ver⸗ handlungen sind noch im Gange.
Nusstsche Bestellungen für die polnische Metall⸗ induftrie.
Moskau, 31. Oktober. Halbamtlich wird mitgeteilt, daß Ver⸗ andlungen zwischen der Sowjetunion und der polnischen Metall industrie über die Erteilung von Aufträgen 1 gut wie abge⸗ chlossen worden sind. Das neue Abkommen wird demnächst in arschau unterzeichnet. Die Sowjetunion beabsichtigt, einen Teil ihrer Bestellungen mit Erzen zu bezahlen. Das neue Abkommen soll eine große Bedeutung für die polnische Metallindustrie haben.
Unterzeichnung eines sowjetrußsftsch⸗estlnd schen Handelsabtommens.
Moskau, 31. Oktober. (Meldung der Telegraphenagentur der Sowjetunion. Von Vertretern Estlands und der Sowjetunion wurde ein Handelsabkommen unterzeichnet, das eine Entwicklung und Ergänzung des Handelsvertrags von 1929 darstellt. Das Ab⸗ kommen sieht den Absatz estländischer Waren in der Sowjetunion im Laufe von drei Jahren und andererseits das Recht der Sowjetunion zur Ausfuhr ihrer Waren in bestimmtem Umfange nach Estland vor. .
GSrũündung einer japanisch⸗ mandichur ischen Elettxĩʒitãtsgeeilsch ant.
Tokio, 31. Oktober. In Tschangtschun hat sich eine japanisch⸗ mandichurische Akttiengesellschaft gebildet, die alle Elektrizitätswerke vereinigen soll. Die Gesellschaft verfügt über ein A-. von 10 Mill. Den. An der Spitze der Gesellschaft steht der bekannte japanische General Hosida. Die neue Geseilschaft beabsichtigt auch eigene Werke zu bauen.
tatten, da solche Verzögerungen entweder nur auf
1534
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 31. Oktober 1934: Gestellt 21 153 Wagen.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung * „D. N. H . ö November auf 39,50 4 (am 31. Oktober auf 39, 50 A* für
g.
2 Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische us zahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.
Telegravbische Auszahlung.
— —
31. Oktober Geld Brief
12,7 12,74 O, 639 O0, 643 58.17 58,29
9.204 O0. 206
3,0947 3.053
2,543 2.549 55,32 55.44 Sl. 12 81,28 12,39 1242
68,55 68. 82 5475 SMa835
1635 1642 2354 2358
168,11 168,45 56,07 5619
21,30 21,34 o, 722 O0, 724
5.694 5,706 80,77 80, 93
1161 41,69 ge 6 6235 136 53 28 85 a6 97 4707 ins Ii 26s 38 2162 gz, 39 640 80 92 81 os 23 97 34 03 15 3635 10 35 L57z es , 's dogg Loom Jg99 Lpor
2485 2490 2.486 2490
1. November Geld Brie
12,99 12.72 o, 639 O0, 643 358, 17 58, 29
2.204 9206 3.0947 3,053 2.541 2.547
55.24 56. 36
Sl, 12 81.28
1237 12,40
68, 58 68,82 2.4465 5,455
16,38 16,42 2.354 2,358
168, 19 168,53 565,99 6,11
21.30 21,34 0. 7120 0722
5.594 5,706 S0, 7 80,93
41,61 41.69 62, 18 62,28 418,95 49, 0h 46,97 47,07 1123 11.25 2488 2,492 63, S895 63, 92 S0, 98 81, 14
33,977. 34,93 109375 10,39
n e . . und Kairo). ... ãgypt. Pfd a , (Buenos a . iresꝛN9o9 ..... 1 Pap. - Pes. Belgien (Brüssel u. P Antwerpen) .... 100 Belga Brasilien (Rio de Janeiro))... . 1 Milreis Bulgarien (Sofia) 100 Leva Canada (Montreal). I kanad. Doll. Dͤnemaꝛt Kovenhg.) 100 Kronen Danzig (Danzig). . 100 Gulden England (London). . 1 Pfund Estland (Reval / Talinn) .. 109 estn. Kr. Finnland (Helsingf.) 100 finnl. M. Frankreich (Paris) . 100 Fres. Griechenland (Athen) 100 Drachm. Holland (Amsterdam und Rotterdam). . 100 Gulden Island (Reykjavik) . 100 isl. Kr. Italien (Rom und Mailand) .... 100 Lire Japan (Tolio u. Kobe) 1 Jen Jugollavien (Bel⸗ grad und Zagreb). 100 Dinar Lettland (Riga). .. 100 Latts Litauen (Kowno / Kau⸗ nas) l00 Litas Norwegen (Oslo) . 100 Kronen Oesterreich (Wien) 1100 Schilling Polen (Warschau, Kattowitz, Posen) 100 Zloty Portugal (Lissabon). 100 Escudo Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm und Göteborg) .. 100 Kronen Schweig (Zürich, Basel und Bern). 100 Franken
Spanien (Madrid u. Barcelona)... 100 Peseten
Tschechoslow. (Prag) 100 Kronen Türfei (Istanbul) .. J türk. Pfund Ungarn (Budapest) . 100 Pengö Uruguay ( Montevid) 1 Goldpeso Verein. Staaten von Amerika (New Jork) 1 Dollar
Au sländische Geldsorten und Banknoten.
1. November Geld Brie 20,508 20 46 16,18 16,22
4, 185 4,205
2433 2.468 2.43838 2.458
31. Oktober Geld Brief 20,38 20 46 16, 166 16,22
4, 185 4,205
2.438 2.458 2.438 2,458 Oß1I1 66631 60611 E631 ⸗ 57,91 58,18 1 57,91 58,15 Milreis 0, 18 9020 0, 18 O0, 20
00 Leva — — — . L fanad. Doll.. 2.484 2,504 2.4868 2506 lI00 Kronen 55.09 55, 55,17 55 39 Danziger . ...... 100 Gulden 8094 81,26 80, 44 S1 26 Englische: große... L engl. Pfund 12335 12372 12355 12395 14 u. darunter engl. Pfund 12335 12,5751 1 355 12395 Estnische .. ..... 100 estn. Kr. — — — 2. Finnische . . . . . .. 100 finn. M. 538 5, 42 5,41 *.45 Französische .... 100 Fis. 16,34 16,40 1634 16 49 Holländische ..... 100 Gulden si67 77 168,45 167.69 168, 37 Italie nische: große . 100 Tre 2108 21,1 21,08 2116 100 Lire u. darunt. 100 Lire 21,18 21,26 zi 18 21.26 Jugoslavische. .... 100 Dinar b.5ö3 557 563 8567 Lettlãndische ..... 100 Latts — — — — Litauische 100 Litas 4157 4173 4157 4173 Norwegische 100 Kronen 6200 6224 6210 62.34 Oesterreich.: große. . 100 Schilling — — — 6 100 Schill. n. dar. 160 Schilling — — Polnische 100 Iloty 46.83 4701 Rumãnische: 1000 Lei . und neue doo Lei 100 Lei — — — unter 500 Lei. . 100 Lei ; — — — Schwedische 100 Kronen 63 89 56373 63. 59 Schweizer: große 100 Frs. 81,122 80 74 81.66 100 Frs. u. darunt. 100 Frs. S8l, 2 s0o74 8166 Spanische 00 Peseten 33.57 33.3 3397 Tschechoslowakische: 000 u. 1000 Rr. 100 Kronen — — h00 Kr. u. darunt. 100 Kronen 2 10918 n 22 Türkijche türk. Pfund 9 ; 191 1*3 Ungarische .. 100 Pengö — — — .
Sovereigns ..... 20 Franes⸗Stůcke. Gold⸗Dollars ... Amerifanische: 10005 Dollar.. 2 und 1 Dollar.. Argentinische . .... Belgische. .... Brasilianische ... Bulgarische ..... Canadische ..... Dini che
1683 ot
Berlin, 31. Oktober. Preisnotierungen für Naͤhrungs⸗ mittel. Einkaufspreise des vebeüsmittereinzel-⸗ haudels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen) Bohnen, weiße, mittel — bis — 44, vangbobnen, ausl. 43 00 bis 45,60 A, Linsen, kleme, letzter Ernte 39 10 bis 48,00 6, Linen, mittel, letzter Ernte 4100 bis 53,09 A*. Linsen, große, letzter Ernte 49.00 bis 72.00 A, Speiseerbsen. Viktoria, gelbe suo] bis 88 00 A, Speiseerbsen, zollverbilligt 58,090 bis 60.00 46. Reis, nur für Speisezwecke notieri, und zwar: Bruch- reis 25.00 bis 24,00 M, Rangoon - Reis. unglasiert 24.50 bis 2h50 A, Siam Patna⸗Reis, glasiert nk) bis 38.00 , Italiener⸗Reis, glasiert 29, 00 bis 30,00 S, Deutscher Volksreis,