1934 / 257 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Nov 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 257 vom 2. November 1934. S. 4

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Devisenbewirtschaftung.

Erteilung von Devijenbescheinigungen zu Zahlungen nach Ländern, mit denen ein Verrechnungsabkommen besteht.

Zur Erleichterung der Erteilung von Devisenbescheinigungen zu Zahlungen nach Ländern, mit denen ein. Verrechnungs⸗ abkommen besteht, hat der Leiter der Reichsstelle für Devisen bewirtschaftung im R. E Nr. 138 31 DSt. zugleich R. E. Nr. 15/34 ü. St.) mit fofortiger Wirkung folgendes angeordnet:

J. Einfuhr auf Konsignationslager.

Versendet eine ausländische Firma ohne Vorliegen bestimmter Aufträge Waren nach Deutschland, um sie im Zollinland auf ein Lager zu nehmen und von diesem Lager aus zu verkaufen, so kann der deutsche Lagerhalter als Importeur angesehen und ihm an Stelle des endgültigen deutschen Empfängers vor Einfuhr der Ware eine g n nn, erteilt werden. -

Als Nachweis darüber, daß es sich um eine Sendung auf ein Lager im Sinne dieser Vorschrift handelt, ist eine entsprechende schriftliche Erklärung der ausländischen Firma oder des deutschen Lagerhalters ausreichend. Eine spätere Nachprüfung, ob der In⸗ halt dieser Erklärung dem wahren Sachverhalt entspricht, bleibt den ÜUberwachungsstellen in jedem Falle vorbehalten. ö

Die Ueberwachungsstellen können bei Erteilung der Devisen⸗ bescheinigungen anordnen, daß ihnen die von dem Lager erfolgten Verkäufe unter Angabe der deutschen Empfänger von dem Lager⸗ halter in bestimmten Zeitabständen mitgeteilt werden.

Auf Grund der Devisenbescheinigung ist der Lagerhalter be⸗ rechtigt, die von den Käufern geschuldeten Beträge ,. der ausländischen Firma in Empfang zu nehmen, ohne daß die Käufer selbst einer Devisenbescheinigung bedürfen und unter Vorlage der Devisenbescheinigung auf das Verrechnungskonto des Ursprungslandes der Ware oder des Landes, in dem die Ware wefentlich bearbeitet worden ist, einzuzahlen. Ein entsprechender Vermerk ist in der Devisenbescheinigung (unter der Rubrik Auf⸗ lagen) aufzunehmen. Bei der Zahlung ist der entsprechende Be⸗ trag auf der Devisenbescheinigung abzuschreihen.

Läuft die Gültigkeitsdauer der dem Lagerhalter erteilten Devifenbescheinigüng ab, ohne daß alle auf Grund der Bescheini= gung eingeführten Waren von dem Lager verkauft und die dafür geschuldeten Beträge überwiesen sind, so ist die Gültigkeitsdauer der Devisenbescheinigung auf Antrag zu verlängern. ;

Stellt ein Lagerhalter den Antrag, seine Ansprüche, die ihm aus der Unterhaltung des Lagers gegenüber der ausländischen Firma entstehen, mit Forderungen der ausländischen Firma aus Lagerverkäufen zu verrechnen, so ist der Antrag an die zuständige Devisenstelle mit ihrer Stellungnahme weiterzuleiten; wird der Antrag von der Ueberwachungsstelle befürwortet, so hat die Devisenstelle die Verrechnung ohne weiteres zu genehmigen.

II. Sammelsendungen.

Liefert eine ausländische Firma auf Grund einer Anzahl be⸗ stimmter, bereits vorliegender Aufträge Waren in einer einheit⸗ lichen Sendung an eine deutsche Speditions- oder Vertreterfirma, die ihrerseits im Zollinland die Verteilung der Ware an mehr als einen bestimmten deutschen Empfänger vornimmt. (Sammel⸗ sendung), so können die Ueberwachungsstellen statt einzelner auf die deutschen Abnehmer lautender Devisenbescheinigungen eine einheitliche Devisenbescheinigung auf den Namen der Speditions⸗ oder Vertreterfirma für sämtliche der Sammelsendung angehören⸗ den Waren ausstellen. Als Nachweis darüber, daß es sich um eine Sammelsendung im Sinne dieser Vorschrift handelt, ist bei der Einreichung des Antrags bei der Ueberwachungsstelle eine entsprechende Erklärung der ausländischen Firma oder der Spedi⸗ tions oder Vertreterfirma ausreichend. Eine spätere Nach⸗ prüfung, ob dex Inhalt dieser Erklärung dem wahren Sachverhalt entspricht, bleibt den Ueberwachungsstellen in jedem Falle vor⸗ behalten.

Die Ueberwachungsstellen können bei Erteilung der Devisen⸗ bescheinigungen anordnen, daß die Speditions- oder Vertreter⸗ firma ihnen binnen einer bestimmten Frist eine Aufstellung der einzelnen deutschen Empfänger vorlegt.

Devisenbescheinigungen dieser Art können nur dann erteilt werden, wenn die Sammel sendung von einer ausländischen Firma geliefert wird.

Auf Grund der Devisenbescheinigung ist die Speditions- oder Vertreterfirma berechtigt, die von dem Empfänger der Ware ge⸗ schuldeten Beträge zugunsten der ausländischen Firma in Empfang u nehmen und unter Vorlage der Devisenbescheinigung auf das zerrechnungskonto des Ursprungs⸗ oder Verarbeitungslandes der Ware einzuzahlen. Bei der Zahlung ist der entsprechende Betrag auf der Devisenbescheinigung abzuschreiben.

Bei Anträgen einer Speditions- oder Vertreterfirma auf Verrechnung ihrer aus der Durchführung der Verteilung gegen⸗— über der ausländischen Firma erwachsenden Ansprüche (Brovi— sionen u. dgl. mit Kaufptkeisforderungen der ausländischen Firma ist gemäß Abschnitt 1 letzter Absatz zu verfahren.

III. Einzahlung auf Ausländerinkassokonten.

Die Devisenstellen sind auf Grund von Abschnitt I des Rund⸗ erlasses 137/34 D. St. ermächtigt worden, unter bestimmten Vor⸗ aussetzungen deutschen Devisenbanken wieder die Genehmigung zu erteilen, zugunsten ausländischer Firmen Inkassokonten zu unter⸗ halten, auf die Einzahlungen für die laufende Wareneinfuhr er⸗ folgen können. Die Einzahlung auf diese Ausländerinkassokonten

ist nur auf Grund einer Devisenbescheinigung zulässig. Sie erfolgt entweder unter Vorlage der Devisenbescheinigung bei der Bank oder unter Bezugnahme auf eine bei der Bank hinterlegte Devisen⸗ bescheinigung. ;

Soweit eine ausländische Firma bei einer deutschen Deyisen⸗ bank auf Grund einer Genehmigung nach Runderlaß 137/34 D St. ein Ausländerinkassokonto unterhält, kann, um die deutschen Ab⸗ nehmer dieser Firma von der eigenen Antragstellung zu entbinden, im Hinblick auf 22 Dev. VO. entweder: A) die deutsche Vertreter⸗ firma des ausländischen Exporteurs im Namen der ausländischen Firma oder b) die ausländische Firma im eigenen Namen oder c) die deutsche Devisenbank, bei der das Konto geführt wird, den Antrag auf Erteilung einer Devisenbescheinigung auf den Namen des deutschen Abnehmers stellen.

Eine Nachprüfung, ob der deutsche Abnehmer früher im Be— sitz einer Devisengenehmigung nach Ui / z oder III/ Ri gewesen ist oder regelmäßig Einzahlungen auf ein Ausländerkonto einer aus⸗ ländischen Firma nach III /5 3 Ri geleistet hat, soll bei derartigen Anträgen unterbleiben.

Sofern der Antrag von der unter a genannten Vertreterfirma oder der unter e genannten Devisenbank gestellt wird, ist die Devisenbescheinigung dem Antragsteller auf. Wunsch auszu⸗ händigen. Eine Aushändigung der Devisenbescheinigung an die ausländische Firma darf nicht erfolgen.

Unterhaltung von Ausländer⸗Inkassokonten.

Die Reichsstelle für die Devisenbewirtschaftung veröffentlicht folgenden Runderlaß Nr. 137734 D St., der zugleich als Rund⸗ erlaß Nr. 13/ñ34 n. St. gilt:

l. Uebergangsbestimmungen bei der Neuregelung der Devisen⸗ bewirtschaftung ;

(im Anschluß an Runderlaß 115ñ34, Abschn. III C). Gegenüber den Ländern, mit denen Deutschland ein Ver⸗ rechnungsabkommen abgeschlossen hat, werden die durch die Uebergangsbestimmungen des Runderlasses 115.34, Abschn. IIE9g und E eingeschränkten allgemeinen Genehmigungen nach

IIII5—8 Ri und die Genehmigungen für schweizerische Ausländer⸗ sonderkonten nach Runderlaß 83/54, Abschn. II Aa zur Erleichte⸗

rung der Bezahlung der vor Inkraftsetzung des neuen Planes aus diesen Ländern eingeführten Waren dahin erweitert, sie weiterhin auch zur Entgegennahme von Zahlungen für bon dem Kontoinhaber gelieferte Waren berechtigen, die vor dem 24. September 1934 eingeführt worden sind, ohne Rücksicht darauf, ob die Forderungen für diese Waren vor oder nach dem 24. Sep⸗ tember 1934 fällig geworden sind. Vor dem 24. September 1934 eingeführt ist eine Ware dann, wenn sie vor diesem Zeitpunkt zum freien Verkehr oder zu einem Zollvormerkverfahren im weiteren Sinne leinschließlich des Zolsficherungsverfahrens) abgefertigt worden ist. Der Vorlage von Devisenbescheinigungen der Ueber⸗ wachungsstellen bedarf es insoweit nicht. Die Inhaber der Ge⸗ nehmigungen sind entsprechend zu bescheiden. ö

II. Unterhaltung von Ausländer⸗Inkassokonten.

1. Die zugunsten ausländischer Firmen erteilten allgemeinen k nach IIII5—8 Ri und die schweizerischen Ausländersonderkonten nach Runderlaß 83/34 Abschn. II Aa be- rechtigen außer zur Entgegennahme der in Runderlaß 115134 D. St., Abschn. G in Verbindung mit Abschn. I dieses Rund⸗ erlasses erwähnten Zahlungen in Zukunft wieder zur Entgegen⸗ nahme von Zahlungen für die laufende Einfuhr von Waren unter folgenden Bedingungen: .

a) Der Inhaber des Kontos muß in einem Lande ansässig il, mit dem Deutschland ein Verrechnungsabkommen abge⸗ chlossen hat.

b) Für Waren, die nach dem 24. September 1934 nach Deutsch⸗ land eingeführt worden sind, können Zahlungen auf diese Konten nur auf Grund einer n,, , . der zuständigen Ueber⸗ wachungsstelle erfolgen, die zur Einzahlung auf das Vexrechnungs⸗ konto des Lapdes, in dem die Ware erzeugt worden ist oder eine wesentliche Bearbeitung oder Verarbeitung erfahren hat, be⸗ rechtigt. Bei der , . ist entweder die Devisenbescheinigung vorzulegen oder 7 die bei der Bank hinterlegte Devisenbescheini⸗ gung Bezug zu nehmen.

c) Die auf dem Konto eingehenden Beträge sind in bestimmten, von den Devisenstellen nach eigenem Ermessen festzusetzenden Zeit abständen im Wege des Verrechnungsverkehrs nach dem Lande, in dem die Kontoinhaberin ansässig it zu überweisen, einer be⸗ sonderen e, zur Ueberweisung bedarf es nicht. Zah— lungen im Inlande sönd aus diesem Konto nicht statthaft. Bei diesen Ueberweisungen hat die Bank die bei ihr eingereichten oder hinterlegten Devisenbescheinigungen vorzulegen.

8. Le Devisenstellen können ausländischen Firmen, welche bisher nicht im Besitze einer allgemeinen Genehmigung nach IIII5—8 Ri oder eines Ausländersonderkontos nach Runderlaß 83/34 Abschn. Il Aa waren, die Neuerrichtung eines Ausländer⸗ Inkassokontos unter den in Abschn. IL 1a dieses Runderlasses angegebenen Bedingungen genehmigen, sofern die Antragsteller nachweisen, daß sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor Inkraft⸗ treten der Devisenbewirtschaftung (1. August 1931) Waren nach Deutschland eingeführt haben.

Wirtschaft des Auslandes.

Aus weise aus ländischer Notenbanken.

London, 31. Oktober. (D. N. B. Wochenausweis der Bank von England vom 31. Oktober 1934 (in Klammern u⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund zterling. Im Umlauf befindliche Noten 378 370 (Z3un. 3670), hinterlegte Noten 73 6309 (Abn. 3670), andere Regierungssicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 244 980 (Zun. S0), andere Sicher- heiten der Emissionsabteilung 10660 (Abn. S0), Silbermünzen⸗ bestand der Emissionsabteilung 2940 (Abn. 10, Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emissionsabteilung 192 000 (unverändert), Depositen der Regierung 16 890 (Abn. 5470), andere Depositen: Banken 100 900 (Abn. 1006) Private 39 810 (Zun. 2210), Regierungs⸗ sicherheiten 80 890 (Abn. 390, andere Sicherheiten: Wechsel und Vorschüsse S900 (Hun. 650. Wertpapiere 10 759 (Abn. 150), Gold und Silberbestand der Bankabteilung 6560 (Abn. 10). Ver⸗ ältnis der Reserven zu den Passiven N,27 gegen 48,B59 vH, learinghouseumsatz 749 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahrs 55 Millionen mehr. Paris 1. November. (D. N. B.) Der Ausweis der Bant von Frankreich erscheint infolge Feiertags erst morgen.

Ausweis der Schweizerischen Nationalbank vom 31. Oktober 1934.

Zürich, 2. November. Nach dem Ausweis der Schweizerischen Nationalbank hat der Goldbestand in der vergangenen Woche weiter zugenommen, und zwar um 194 Mill. sfr. auf 1901,8 Mill. Andererseits sind die Golddepisen um 0,5 auf 1533 Mill. sfr. zurück- gegangen. Beim Inlandsportefeuille ist der Wechselbestand trotz des Monatsultimos um nur 9,1 Mill. auf 12,5 Mill. angewachsen. Dagegen hat der Bund für 22 Mill. neue Schatzanweifu ngen beim

Noteninstitut eingereicht, wodurch sich deren Bestand auf 48 Mill sfr. erhöhte. Diese vermehrte Inanspruchnahme des Notenbankkredites durch den Staat ist nur von vorübergehender Dauer, da diese Schatzanweisungen vom 2. November an aus dem Erlös der kürzlich aufgelegten Bundesanleihe getilgt werden. Während die Wechsel der Darlehenskasse mit 8,‚9 Mill. . auf dem Stand der Vorwoche verharren, macht sich eine um 4,3 Mill. ver⸗ mehrte Inanspruchnahme des Notenbankkredites im Lombard⸗ geschäft bemerkbar. Die Lombardvorschüsse stiegen dadurch auf 713, Mill. an. Auf der Passivseite ist der Notenumlauf in der letzten Oktoberwoche um 55,3 Mill. angestiegen oder um 19 Mill, weniger als in der entsprechenden Ausweiswoche im Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Ende Oktober 1934 belief sich der Noten⸗ umlauf auf 1381 Mill. gegen 108 Mill. vor Jahresfrist. In der Stückelung des Notenumlaufes ist seit dem Ln hl und noch in vermehrtem Maße seit 1931 eine deutliche Verschiebung zu⸗ gunsten der kleineren Notenabschnitte eingetreten. In der Be richtswoche haben die täglich fälligen Verbindlichkeiten um 10, auf 665,8 Mill, abgenommen. Am 31. Oktober waren der Noten⸗= umlauf und die 6. fälligen Verbindlichkeiten mit 93,67 vH durch Gold und Golddevisen gedeckt.

Die Umwandlung der dänischen Nationalbank.

e n,. 2. November. Im dänischen n, , fand die erste Lesung der Vorlage über die Umwandlung der ationalbank in „Danmarks Bank“ statt. Von der Opposition wurde als Vor⸗ . ung für ihre Zustimmung zu der Vorlage erneut der Ver— kauf der in Händen des Staates befindlichen Aktien der Land-

daß

mannsbank verlangt, da es sonst zwei Staatsbanken geben würde. Der Handelsminister lehnte diese Forderung ab und erklärte, daß bei Nichtzustandekommen einer Einigung mit der Liquidierung der Nationalbank nach Ende des bis 1938 gewährten Notenausgabe⸗ rechtes zu rechnen sei. Die Vorläge wurde der Ausschußberatung; überwiesen.

Holland erhält den Goldstandard aufrecht.

Haag, 1. November. Die Regierung hat in einem der zweiten Kammer zugegangenen Haushaltsmemorandum erneut . th m n,, der Aufrechterhaltung des Goldstandards etont.

Zu den deutsch hollãndischen Handels beziehungen.

Haag, 1. November. Der Wirtschaftsminister der Nieder- lande teilt mit, daß die Regierung im Hinblick auf das Ergebnis der mit Deutschland geführten Besprechungen . Zeit noch nicht in der Lage sei, die in Aussicht genommene allgemeine Regelung zur Ueberbrückung der Schwierigkeiten zu treffen, in die der holländische Ausfuhrhandel als Folge der Blockierung größerer deutscher Außenstände geraten ist. Trotzdem hat die Regierung beschlossen, für sehr dringliche Fälle cine Notmaßnahme zu er⸗ lassen. Sie desleh! darin, daß die Niederländische Bank allen soliden Ausfuhrfirmen ., Verpfändung ihrer Forderungen kleinere Vorschüsse bewilligen soll.

Das Arbeits beschassungs programm in Zrantreich.

; Zu den grundlegenden Arbeitsbeschaffungsplänen, die vor einiger Zeit bekanntgegeben wurden, sind jetzt auch nähere Einzel= heiten veröffentlicht worden. Der erste Arbeitsabschnitt bedingt einen Kostenaufwand von 15,340 Milliarden Franken, die etwa 12 Millionen Arbeitstage im Baugewerbe und in der Metall⸗ und Elektroindustrie erforderlich machen. Insgesamt sollen 16 Mil⸗ liarden Franken für öffentliche Arbeiten aufgewandt werden, wovon auf Arbeiten an der Pariser Untergrundbahn, Ausbau eines Binnenhafens in Lyon u. a. m. 2,995 Milliarden entfallen. Für den Ausbau der Eisenbghnlinien, die Elektrifiziernng, die Ver⸗ besserung des Signglivesens usw. sind e n mn, en Franken vor⸗ gesehen. Für den Bau von Straße Häfen, Kanälen usw. sind 1,5 Milliarden angesetzt, wovon der Staat selbst 1 Milliarde 6 bringt. Für die Verbesserung der Landwirtschaft werden 1,1 Mil- liarden aufgewandt und für den Bau von Schulen und andere kulturelle Zwecke 1 Milliarde. Weiter sind 400 Milltonen für den Wohnungsbau vorgesehen, 200 Millienen für Wegeban und 35 Millionen für die Anlage von Flughäfen. . . Von der Gesamtsumme von 1h Milliarden übernimmt der Staat selbst 2897 Milliarden. Die ausführenden Stellen sind angewiesen, möglichst Arbeitslose zu beschäftigen und die Aufträge an möglichst weite Kreise zu vergeben. Es soll vor allen Dingen französisches Material verwandt werden. Wenn von dieser Regel abgewichen werden muß, ist eine Genehmigung des Ministeriumis erforderlich. Ausländische Arbeiter können beschäftigt werden, jedoch im allgemeinen bis zu höchstens 5 vH der insgesgmt be⸗ schäftigten Arbeitnehmer. ; * . 2 Die Arbeitszeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es sollen bei diesen Arbeiten die für den Beruf und die betreffende Gegend üblichen Löhne gezahlt werben. Lohnherabsetzungen sind möglich, wenn die Arbeiter die normale Arbeitsleistung nicht er- veichen. Damit die Vorschriften über den Arbeiterschutz einge halten werden, ist in jedem Departement ein a i r e, he unter Leitung des Arbeitsinspektors gebildet. Vertreter der

werkschaften, der Arbeitgeber und der Vorsitzende des zusländigen

Arbeitsamtes gehören diesem Ausschuß an.

Tschechoslowatischer Barkredit an Sowijet⸗ rußz land. . :

Prag, 1. November. Der „Ceske Slovo“ meldet 3 dieser Tage eine Besprechung zwischen Außenminister Dr. Benesch, dem Nalionalbankgouverneur Dr. Englisch, dem Oberdirektor der Zivnobank, Dr. Preiß, und dem Finanzminister Dr, Trapl statt finden werde, um über einen Bankkredit der Tschechoslowakei an Sowjetrußland zu verhandeln. Es heißt, daß Sowjetrußland seing Bezüge aus der Tschechoslowakei nicht bar bezahlen könne und . ihm daher ein größerer Kredit gewährt werden sollte, de 150 Mill. tsch. Kronen beträgt. Der Kredit soll sich auf drei Jahre verteilen. Für diesen Betrag soll der Staat wohl die Garantie übernehmen, der Kredit selbst aber müßte von den Banken und Industrieunternehmungen gewährt werden. Es wäre dies der erste Obligationskredit, den Sowjetrußland aufnimmt.

Durchführungsbestimmungen der neuen rumänischen Einfuhrordnung.

Bukarest, 4. November. Im gestrigen Ministerrat wurden die Bestimmungen über die Durchführung der neuen Einfuhrord- nung beschlossen. Die Turchführungsbestimmungen sehen vor! 1. daß alle Ausfuhr in Erdöl, Getreide und Solz nur gegen Bezahlung in freien Devisen erfolgen darf; 2. daß die dur die neue H zugelassene 40 prozentige Quote der Ausfuhr auf die Gefamrausfuhr zu berechnen ist; der Prozentsatz für den Warenaustausch mit den einzelnen, Ländern wird. durch das Ministerium für Handel und Industrie im Einvernehmen mit der Nationalbank festgesetzt werden; 3. Kündigung und n nen n g, und K wird entsprechend .

ruündfätzen erfolgen; 4. alle für Waren, die bis zum J. Oktober eingeführt wurden, fälligen Beträge werden als alte Waren schulden angesehen; 5. Zahlung der Waren wird nur innerhalb bon 30 Tagen noch Bestätigung der Einfuhrscheine durch die Nationalbank erfolgen können; nach Ablauf dieser Frist verliert man das Recht auf Bezug der bewilligten Devisen und benötig

einen neuen Einfuhrschein. ;

Vor neuen rufsischen Beftellungen an die französische Induftrie. Moskau, 1. November. Die Sowijetregierung hat der Handelsvertretung in Paris Anweisungen erteilt, um Vor⸗ ereitungen für die Erteilung neuer Bestellungen an die fi. ösische Industrie zu treffen. Die Sowjetregierung wird mehrere Hille nach ia g er h fr gen schicken, um dort mit der Metall⸗

industrie in Verbindung zu treten. . ö

Verantwortlich: für Schriftleitung (Amtlicher u. , , n. Teil), Anzeigenteil und für den Verlag; ;

Direktor Dr. Baron von Dazur in Berlin⸗Wilmersdorf für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg.

Drud der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Atktiengesellschalt. Berlin, Wilhelmstraße 32.

Vier Beilagen . leinschließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregisterbeilage).

* 1 ö . 2 z G 8 ö ö * . . S 4 wd J V 3 w 2 . k / 3 . K. . k . . * , *

EGrste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 257

Berlin, Freitag, den 2. November

1534

Wirtschaft des Auslandes.

(Fortsetzung.) Bemühungen um sowjetrussische Cieserungen nach Persien.

Moskau, 1. November. Die Sowjetregierung führt zur Zeit Verhandlungen mit Persien über den Bau von mehreren Dampfern auf Kosten der persischen Regierung. Die Sowjet⸗ russen wollen diesen Auftrag aus politischen ref egen ben erhalten und haben außerdem der persischen Regierung eine Anzahl neuer Maschinen russischer Konstruktion zu sehr billigen Preisen angeboten.

Mandschurische Konzession an eine japanische Gesellschaft für den Bau von Kraftwerken. Tokio, 1. November. Die mandschurische Regierung hat der Gesellschaft Mizui die Konzession für den Bau von Kraftwerken in sechs verschiedenen Städten von Mandschukuo erteilt. Der gesamte Auftrag beläuft sich auf 7 Mill. Gobi.

Weitere Besprechungen der Notenbankleiter der Kleinen Entente. Bukarest, 1. November« Bei der Zusammenkunft der Leiter der Nationalbanken der Kleinen Entente wurden Maßnahmen

bezüglich des Außenhandels und der Handelsverträge besprochen, die von den betreffenden Regierungen ergriffen werden können.

Man kam überein, das Clearing-System einzuführen und sowehl die Zahlungen im Rahmen dieses Systems nach den Notwendig⸗ keiten zu regeln als auch die finanziellen Verpflichtungen und Rückstände aller Art sicherzustellen. Die drei Banken werden sich monatlich die Aktiv- und Passiv-Salden mitteilen, die sie im Clearing mit den Ländern haben, welche eine Devisenbeschrän⸗ kung anwenden. Weiter beschloß man, dem in Belgrad unter⸗ zeichneten Protokoll über die Zusammenarbeit der Postsparkassen zuzustimmen und eine Studienkommission der drei Banken zu bilden, die sich mit der wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Kleinen Entente beschäftigen soll. Die an der Zusammenkunft Beteiligten waren der Ueberzeugung, daß die allgemeine Stabili⸗ tät der Währung auf der Goldbasis die erste Bedingung einer . Erholung und der Rückkehr normaler Zustände arstelle.

Zur Frage der Erzeugungseinschränkung bei Kautschurk für 1935.

Amsterdam, 1. November. Die Tatsache, daß der Inter⸗ nationale Ausschuß für die Regelung des Kautschukmarktes für das Jahr 1935 noch keine Bestimmungen über die Einschränkung der Erzeugung getroffen hat, wirkte sich in einer Preisherab⸗ setzung für Kautschuk aus. Die britischen Kautschukerzeuger wünschen eine 40 3 ige Einschränkung auf die Dauer von 6 Monaten, während die holländischen Produzenten eine 20 * ige Einschränkung auf die Dauer von nur drei Monaten wünschen, was sie mit den Schwierigkeiten hinsichtlich der Eingeborenen⸗ Kautschukproduzenten begründen.

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CEnglische Vesriedigung über den Abschluß des deutsch⸗

englischen Handelsabkommens.

London, 2. November. Das deutsch⸗englische Handels- und Zahlungsabkommen wird von der Morgenpresse mit Befriedigung und Erleichterung begrüßt. Es wird erklärt, daß es beiden Län⸗ dern zum Vorteil gereichen werde. Zugleich wird aber darauf hingewiesen, daß es sich um einen Versuch handele, und daß noch nicht sicher sei, wie er sich bewähren werde. Allgemein herrscht Genugtuung darüber, daß es gelungen ist, die Einrichtung eines Clearing⸗Systems zu vermeiden. „Daily Telegraph“ hält die Ver⸗ einbarung für besser, als es noch vor wenigen Tagen zu erwarten gewesen sei. „Morning Post“ ist nicht recht zufrieden und spricht von Flickwerk, gibt indessen zu, daß Dr. Schacht „wesentliche Zu⸗ geständnisse“ gemacht habe, offenbar, weil er der Aufrechterhal⸗ tung des Handels mit England große Bedeutung beimesse. Blatt warnt aber vor den „Fallgruben von Dr. Schachts Devisen⸗ Kontrollsystem“ und bemerkt, der Handel mit Deutschland bleibe nach wie vor riskant. In „Financial News“ heißt es, die Ver⸗ einbarun . unter den gegebenen Umständen doch ein ansehn⸗ licher go g. Deutschland habe nur mäßige und einfache Zu⸗ geständnisse gemacht, indessen könne man heutzutage nicht mehr verlangen. „Times“ spricht von einem Sieg freundschaftlicher Verhandlung und räumt ein, daß Dr. Schacht und die deutsche Regierung einen versöhnlichen Geist gezeigt hätten.

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Wag engestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 1. November 1934: Gestellt 13 318 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des, D. N. B.“ am 2. November auf 39 50 Æ (am 1. November auf 39,50 A für

100 kg.

Berlin, 1. November. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. Einkaufspreisfe des Lebensmitteleinzel⸗ ,. els für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.)

ohnen, weiße, mittel bis 4A, Langbohnen, ausl. 40, 00 bis 43, 00 M, Linsen, kleine, letzter Ernte 386,950 bis 38, 00n „M, Linsen, mittel, letzter Ernte 47,00 bis 58,90 „S6, Linsen, große, letzter Ernte 57, 00 bis 75,00 S6, Speiseerbsen,. Viktoria, gelbe So, 00 bis 88, 090 S6, Speiseerbsen, zollverbilligt 58,09 bis 60, 00 M6, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Bruch⸗ reis 23,00 bis 24,00 MS, Rangoon⸗Reis, unglasiert 24,50 bis 25,50 SS, Siam Patna⸗Reis, glasiert 3090 bis 38,00 A6, Italiener⸗Reis, glasiert 29.00 bis 30,00 6, Deutscher Volksreis, glasiert 26,50 bis 27, 50 S, Gerstengraupen, grob 35,90 bis 36, 00 A6, Gerstengraupen, mittel 3690 bis 40, 00 , Gerstengrütze 30,00 bis 31,00 M, Haferflocken 35,990 bis 38,90 M6, Hafergrütze, ge⸗ sottene 39.900 bis 41,00 6, Roggenmehl, Type 997 26,00 bis 26,59 6, Weizengrieß, Type 405 38,00 bis 39,00 „S, Hartgrieß 53, 00 bis 54,60 Mι, Weizenmehl, Type 790 31,50 bis 32, 50 , Weizenmehl, Type doß 37,00 bis 42,00 dς, Kartoffelmehl, superior 35,»0 bis 36,50 S6, Zucker, Melis 68,9 bis 68,50 S6, Zucker, Raffinade 69,50 bis 70,50 M, Zucker, Würfel I00 bis 9, 50 K, Röstroggen, glasiert, in Säcken 33,00 bis 35. 00 6, Röstgerste, glasiert, in Säcken 33,99 bis 36,00 , Malzkaffee, glasiert, in Säcken 42,099 bis 48,900 M, Rohkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 326,00 bis 360, 0 S6, Roh⸗ kaffee, Zentralamerikaner aller Art 340,00 bis 500, 90 MS, Röst- kaffee, Santos Superior bis Extra Prime 390,00 bis 440,00 4, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 428, 00 bis 590,00 (, Katao, stark entölt 180.90 bis 190,00 M6, Kakao, leicht entölt 200,99 bis 20,90 „S, Tee, chines. 810,00 bis 880, 00 AMS, Tee, indisch 860, 9 bis 130000 6, Ringäpfel amerikan. extra choice 170,090 bis 180,09 S6, Amerik. Pflaumen 40 / So in Kisten S4. 00 bis S6, 00 M, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese 1 Kisten 55,00 bis 58,00 S, Korinthen choice Amalias 56.00 bis 58, 09 , Mandeln, süße, handgew., J Kist. 168,00 bis 173,00 „6, Mandeln, bittere, handgew. 4 Kist. 208,00 bis 212, 00 S,, Kunsthonig in S k-Packungen 71,00 bis 73, 00 A4, Bratenschmalz in Tierces 212, 00 bis 214, 00 M6, Bratenschmalz in Kübeln 214, 00 bis; 216, 00 , Purelard in Tierces, nordamerit. bis 4, Purelard in Kisten bis M f, Berliner Rohschmalz 19490 bis 196,00 M6, Speck, inl., ger., 190,90 bis 200,00 M, Deutsche Marken⸗ butter in Tonnen 286,900 bis 288,00 M, Deutsche Markenbutter gepackt 29600 bis 298, 00 M, Deutsche feine Molkereibutter in Tonnen 280,00 bis 282 00 6, Deutsche feine Molkereibutter gepackt 290,90 bis 292, 00 M6, Deutsche Molkereibutter in Tonnen 274, 06 bis 276,90 é, Deutsche Molkereibutter gepackt 284.09 bis 286, 00 „6, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 296,00 bis 298, 00 ½, Aus- landsbutter, dänische, gepackt 306,09 bis 308, 00 „M, Allgäuer Stangen 20 060 92, 60 bis 104,00 4A, Tilsiter Käse, vollfett 148, 00 bis 164,090 Sc, echter Gouda 40 o 2000 bis 210, 00 M, echter Edamer 40 60 206,09 bis 21000 S, echter Emmentaler Gollfett) 190,99 bis 220,00 M6, Allgäuer Komatour 20 0ᷣ90 96.00 bis 110,00 6. (Preise in Reichsmark.)

Wöchentliche Notierungen für Pfeffer, ichwarz, Lampong, ausgew. 260,00 6, Pfeffer, weiß, Muntok, ausgew. 400,00 bis 410,00 S, Zimt (Kassia), ganz, ausgew. 240, 90 bis 250,00 ,

Berlin, 1. November. Nahrungsmittel. bis 260, 00 9,

SSteinsalz in Säcken 20 36 bis =— M, Stein faiz in Packungen

Das.

22, 00 bis 24,20 AMS, Siedesalz in Säcken 22,40 bis M4, Siedesalz in Packungen 24,00 bis 25,20 S6, Zuckersirup, hell, in Eimern 80, 00 bis 96, 00 M, Speisesirup, dunkel, in Eimern 60,00 bis 70,900 SM, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 125 kg 68, 00 bis 76,00 Æ, Pflaumenmus aus getr. Pfl. in Eimern von 123 und 15 kg 59, 00 bis 63,00 A, do. aus getr. und fr. Pfl. 63,00 bis 78,00 S, Pflaumenkonfiture in Eimern von 125 kg 80, 00 bis 92, 0 S, Erdbeerkonfiture in Eimern von 125 kg 104,90 bis 120,090 M, ungez. Kondensmilch 48/16 per Kiste 17, 5 bis A6, gezuck. Kondensmilch 4814 per Kiste 31,00 bis „S6, Corned Beef 126 lbs. per Kiste 84,00 bis S6, 00 M, Corned Beef 48/1 lbs. per Kiste 48,00 bis 50,90 SS, Margarine, Spitzenmarken, gepackt 194,00 bis 198,00 S, do. lose 194,00 bis S, Margarine, Spezialmarken, gepackt 172.00 bis 176,00; M6, do. lose 172,00 bis Mc, Margarine, Mittelmarken 114,09 bis A, Speiseöl, ausgewogen 114,00 bis 140,00 6. ( Preise in Reichsmark.)

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãrłten.

Devisen.

Danzig, 1. November. (D. N. B.) (Alles in Danziger Gulden.) Banknoten: Polnische Loko 100 Zloty 57, 84 G., 57, 95 B. 100 Deutsche Reichsmark —— G., B. Amerikanische (5⸗ bis 100⸗Stücke) G., —— B. Schecks: London G. —— B. Auszahlungen: Warschau 100 Zloty 57,82 G., 57,4 B. Telegraphische:; London 15,7 G., 15,31 B., Paris 20,18 G.. 20,22 B. New HYHork 3.0620 G.. 3.0680 B., Berlin 123,00 G., 123,24 B.

Wien, 1. November: Geschlossen. (D. N. B.)

Prag, 1. November: Geschlossen. (D. N. B.)

Budapest, 1. November: Geschlossen. (D. N. B.)

London, Z. November. (D. N. B.) New York 4980 616, Paris Jö, Il, Amsterdam 737,25. Brüssel 21,39, Italien 58,18, Berlin 12,40. Schweiz 15,33. Spanien 36,53, Lissabon 110153. Kopen⸗ hagen 22,594. Wien 26,75, Istanbul 615,00. Warschau 26,37, Buenos Aires 36,37. Rio de Janeiro 412, 00.

Paris, 1. November: Geschlossen. (D. N. B.)

im sterdam, 1. November. (D. N. B.) (Amtlich.) Berlin 59, 473, London 7.35, New Jork 147,75, Paris g. 733, Brüssel 34,45, Schweiz 48,13, Italien 12,65, Madrid 20,173, Oslo 37,00, Kopen⸗ hagen 52, 90, Stockholm 38,900, Wien —, Budapest —, Prag 617, 00), Warschau —— Helsingfors Bukarest —, Joko⸗ hama ——, Buenos Aires

Zürich, 2. November. (D. N. B. (11,40 Uhr.) Paris 20 243, London 15,34, New Jork 307*/g, Brüssel 71,624, Mailand 26, 29, Madrid 41,95, Berlin 123,50. Wien loffiz.) T2, So, Istanbul 249,00.

Kopenhagen, 1. November. (D. N. B.) London 22,40, New York 451,09, Berlin 181,00, Paris 29.890. Antwerpen 196,10,

ürich 146,95, Rom 38,75, Amsterdam 305,20, Stockholm 115.65, . 112,70, Helsingfors 9, 9ü, Prag 19,00, Wien —. Warschau

Stockholm, 1. November. (D. N. B.) London 19,40 Berlin 157,25, Paris 25,75, Brüssel 91,25, Schweiz. Plätze 127,50, Amsterdam 264,25, Kopenhagen S6, 85. Oslo 97,60, Washington 390,00, Helsingfors 8, 60. Rom 33,75, Prag 17,00, Wien Warschau 74.25.

Oslo, 1. November. (D. N. B.) London 19,90, Berlin 161, 75, Paris 26,50, New YJork 401,50, Amsterdam 271,75, Zürich 131,25, Helsingfors 8, 0, Antwerpen 94,00, Stockholm 102,85. Kovpen⸗ hagen S9, 25, Rom 34,50 Prag 17,99, Wien Warschau 77, 00.

Mos kau, 27. Oktober. (D. N. B.) (In Tscherwonzen.) 1000 engl. Pfund 572,46 G., 574,18 B., 1009 Dollar 115,20 G. 115,55 B., 1000 Reichsmark 46,39 G., 46,57 B.

London, 1. November. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber fein prompt 255/ g, Silber auf Lieferung Barren

235/83, Silber auf Lieferung fein 25,50, Gold 139 / i0.

Wertyapiere.

Fran tfurt 4. M., 1. November. (D. V. B.) 6 9 Mex. äußere Gold —, 49 0ᷓ!0 Irregation 965 / , 40/0 Tamaul. S. 1 abg. 5. 15. 50,0 Tehuantepecr abg. —— , Aschaffenburger Buntpapier 45,50, Cement Heidelber Dtsch. Linoleum 59,75, Eßlinger Masch. 59, 25, Felten u. Guill. 75,00, Ph. Holzmann 78, 75, Gebr. Junghans 66,50, Lahmeyer 120,09, Mainkraftwerke 841g, Schnellpr. Frankent. 9.25, Voigt u. . 11,00, Zellstoff Waldhof 47,50, Buderus 87,25, Kali Westeregeln 111,00 ͤ Hamburg, 1. November. (D. N. B. ESSchlußkurse.) Dresdner Bank 76, 15, Vereinsbank 9e, 0, Lübeck⸗Büchen 79, 00, Hamburg- Amerika Paketf. (331 zusammengelegte neue Stücke) 27, 15, Ham⸗ burg⸗Südamerika 26,00 B., Nordd. Lloyd 29, 75, Harburg. Gummi Phönixy 27,00 B., Alsen Zement ——, Anglo⸗Guano 79,50, Dyn. Nobel Holstenbraueren 97, 00 B., Neu Guinea —, Otavi Minen 12,00. Wien, 1. November: Geschlossen. (D. N. B.) Amsterdam, 1. November. (D. N. B.) 7 0 Deutsche Reichsanl. 1949 (Dawes) 223 /, 53 0/9 Deutsche Reichsanl. 1965 (Young) 20 50 G., 21,25 B., 6 o/o Bayer. Staats⸗Obl. 1945 1716, Jo Bremen 1935 —, 6 06 0 Preuß. Obl. 1952 16,50, 70/0 Dresden Obl. 1945 70! Deutsche Rentenbank Obl. 1950 23,75, 7oso Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. 1953 30,75, 7 ½ Deutscher

113,25, Dtsch. Gold u. Silber 210, 5́,

Sparkassen⸗ und Giroverband 1947 17,50, 70½ Pr. Zentr.⸗Bod.⸗-Krd. Pfdbr. 1960 297g. To/o Sächs. Bodenkr.⸗Pfdbr. 1955 Amster⸗ damsche Bank 1072/4, Deutsche Reichsbank —, 70, Arbed 1951 700 A.-G. für Bergbau, Blei und Zink Obl. 1948 8 6/0 Cont. Caoutsch. Obl. 195090 70ʒ Dtsch. Kalisynd. Obl. S. A 1950 —, 7 o Cont. Gummiw. A. G. Obl. 19565 6 oO Gelsenkirchen Goldnt. 1934 38,)0, Go /9 Harp. Bergb.⸗Obl. m. Opt. 1949 20,50, 60/9 J. G. Farben Obl. ——, 70. Mitteld. Stahlwerke Obl. m. Op. 1951 ——, 70.) Rhein. ⸗Westf. Bod. Crd.⸗ Bank Pfdbr. 1953 790½ Rhein-Elbe Union Obl. m. Op. 1946 1853. 7 co Rhein. Westf. E.⸗-Obl. 5 jähr. Noten 2353. 70/0 Siemens⸗Halske Obl. 1935 6 Siemens⸗-Halske Zert. ge⸗ winnber. Obl. 2930 70so Verein. Stahlwerke Obl. 1951 26,00, 6 oso Verein. Stahlwerke Obl. Lit. C 1951 J. G. Farben Zert. v. Aktien 44.00, Toso Rhein⸗Westf. Elektr. Obl. 1950 21*/9, 6 oJ Eschweiler Bergw. Obl. 1952 4135/4, Kreuger u. Toll Winstd. Obl. ——, 6 0 Siemens u. Halske Obl. 2930 29/4, Deutsche Banken Zert. —— Ford Akt. (Berl. Emission)

Berichte von auswärtigen Warenmärkten. Bradford, 1. November. (D. N. B.) Am Garumarlt waren Ansãtze zu einer Befestigung zu beobachten. Merinokammzüge waren gegenüber Montag um ißz d erböht und man nannte für 64 er 261 . 7 4. Die Stimmung für Croßbreds war auch fester.

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.

Telegraphische Auszahlung.

1. November Geld Brief

1877 0, 643 58,29

0,206

3, 053

2547 55. 36 81, 28 12 40

hz8, 82 9, 455

1642 2.358

168 53 S6. 11

21,34 0722

5706 S0. 93 4159 652 25 49, 6 47, 07 11.25

2, 492 63, 92 81, 14 34.93 10.395

1,978

1.001

2, 490

2. November Geld Brie

Agypten (Alexandrien und Kairo). .... Argentinien (Buenos Aires) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) .... Brasilien (Rio de Janeiro) Bulgarien (Sofia) . Canada (Montreal). Dänemart (Kopenhg.) Danzig (Danzig) .. England London) .. Estland (Reval / Talinn) ᷓé. Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris) . Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam). . Island (Reykjavik). Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio u. Kobe) Jugollavien Bel⸗ grad und Zagreb). Lettland (Riga) ... Litauen (Kowno / Kau⸗ nas) Norwegen (Oslo)). Oesterreich (Wien) . Polen (Warschau, Kattowitz, Posen) Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukaiest) Schweden (Stockholm und Göteborg) .. Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Spanien (Madrid u. Barcelona) p J... Tschechoslow. (Prag) Türkei (Istanbul) .. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)

12,71 0, 640 58. 17

0201

3647 2541 55 32 81,12 1235

68. 868 5,47

16,38 2354

168,17 56 08 21,30

0722

5. 594 80,77

12, 74 O0, 644 58,29

O.206

3,053

2,547 55.44 81,28 12,42

68. 82 5,48 16,42

2,358

168,51 86 20

21,34 0,724

5, 706 S0. 93

41.69 52 35 49, 05 4707 1 27 2, 497 64.02 81 09 34 06 IG 395 1978 100 2493

12, 69 0.639 28, 17

0.204

3047

2.541 55. 24 S1, 12 1237

U ägypt. Pfd. 1 Pap. ⸗Pes. 100 Belga

1 Milreis 100 Leva

I kanad. Doll. 100 Kronen 100 Gulden 1Pfund

100 esin. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres.

100 Drachm.

100 Gulden 100 isl. Kr.

100 Lire 19Jen

100 Dinar 100 Latts

100 Litas 100 Kronen l00 Schilling

100 Zloty 100 Escudo 100 Lei

l00 Kronen 100 Franken 100 Peseten 00 Kronen

U türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

1 Dollar

68. 68 5, 445

16,38 2, 354

168, 19 55,99

21.30 0.720

5. 694 80.77

41,651 h2, 16 48, 95 46, 977 11,23 2. 488 63, 80 80, 98 33,97 10, 375 1,974 0.999

2.486

41,51 52 26 15 75 46, 97 11725 2188 63, go 0 93 34.00 1G 375 154 0 999

2, 489

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

————

lI. November Geld Brief 20,38 20 46

16, 1 16,22 4,185 4.205

2.438 2, 458 2435 2408 6511. 66531 5791 58, 15 o,. is 6020

2, 434 2,504 55.0909 Hö, 31 80 94 81,26 12335 12.375 12. 335 12, 375

5.38 S, 42 16 34 1646 6577 168. 15 21.06 21.165 zl 18 zi, 26 8.53 S557

57 43 gsa 85 832

2. November Geld Brief 2038 20, a6 16,16 16, 22

4,189 4,205

2.441 2.461 2441 2.461 O0. 612 C, 632 57.91 58, 15 Oo, d 0.20

2484 2,60 oö. 17 55.39 S0 4 81 26 12355 12395 12355 12395

5.405 S5, 45 16 346 1640 16775 168, 43

21.536 21.16 zi 15 3121

5583 5352

152 4168 sa 15 6332

Sovereigns .... 20 Franes⸗ Stücke. Gold⸗Dollars ... Amerikanische: 1000-5 Dollar.. 2 und 1 Dollar.. Argentinische .. Belgische ... Brasilianische . Bulgarische ... Canadische ... Dänische .... Danziger .... Englische: große... 14 u. darunter Estnische .. ..... Finnische . . ..... Französische ..... Holländische ..... Italienische: große. 100 Lire u. darunt. Jugossavische Lettländische ..... Litauische . . .. Norwegische ..... Oesterreich.: große. . 100 Schill. u. dar. , , . umãnische: 1000 Lei und neue ho Lei unter 500 Lei... Schwedische ..... Schweizer: große.. l0o0 Frs. u. darunt. Spanische ...... Tschechoslowakische: h000 u. 1000 Kr. ho0 Kr. u. darunt. ö Ungarische ......

1 Stück

1 Dollar

1 Dollar

1 Pay. Peso 100 Belga Milreis loo Leva

I kanad. Doll. lI00 Kronen . 100 Gulden engl. Pfund engl. Pfund 00 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

lo00 Dinar l00 Latts 100 Litas

100 Kronen 100 Schilling 100 Schilling l00 Iloty 46,33 47,01 46,S5 47,01

100 Lei . *

100 Lei lo00 Kronen 63,99 63,63 63 89 l00 Frs. Sl, 7 80 80 81,12 100 Frs. Sl, 7 80,89 81, 12 l00 Peseten 3400 33.83 33,97 100 Kronen 100 Kronen

U türk. Pfund 100 Pengö

10 200 10518 153 131