Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 260 vom 6. November 1934. S. 2
Hypothek ein Bauvorhaben durchzuführen. Die dabei zutage frelende Verlagerung der Bautätigkeit von den großen Bau⸗ blocks auf kleinere und mittlere Bauvorhaben und. von den großen Städten in die kleineren und mittleren Städte halte ich durchaus für begrüßenswert. Ich vermag daher die erwähnte Bestimmung nicht aufzuheben und damit zuzulassen, daß das erforderliche Eigenkapital ö durch Fremdgeld ersetzt wird. Ich bin aber bereit, auf das Eigenkapital, das von dem Bauherrn nachzuweisen ist, — außer den etwa gestundeten Aufschließungs⸗ kosten, deren Anrechnung bereits jetzt nach den Bestimmungen dann ulaͤfsig ist, wenn sie langfristig abgetragen werden sollen = von Fall zu Fall auch Restkaufgeldhypotheken, die ebenfalls langfristig von den Verkäufern gewährt werden, anrechnen zu lassen, wenn es sich um Eigenheim siedlungen handelt, damit solche Sied⸗ jungen auch für Kreise errichtet werden können die wirtschaftlich nicht in der Lage sind, sofort das gesamte Grundstück zu bezahlen. Ferner werde ich in denjenigen Fällen, in denen von seiten der öffentlichen Hand Darlehns- oder Zuschußmittel zur Verfügung gestellt werden, zulassen, daß diese Beträge auf das nn thh . Eigenkapital ganz oder teilweise angerechnet werden. Abgesehen davon, daß es sich in diesen Fällen regelmäßig um besonders von der öffentlichen Hand gewünschte Bauvorhaben handelt, ist hier auch nicht mit den Schwierigkeiten zu rechnen, die ih sonst bei einer Finanzierung allein auf dem Wege des Kredits ergeben
können. Gebühren.
7. Schließlich teile ich bei dieser Gelegenheit nachstehend die der De e Bau- und Bodenbank. A. G. bewilligten Ge⸗ bühren mit. Die Bank erhält für die Prüfung des Antrages eine einmalige Gebühr von 1 vH des zu verbürgenden Darlehns. Die Gebühr wird in drei Raten erhoben, und zwar bei Ein⸗ reichung des Antrages 3 vH, bei Vorlage des Prüfungsberichts beim Bürgschaftsausschuß weitere 0,3 vü und der Rest von 0,4 vH vor Aushändigung der Bürgschaftsurkunde. Die erste Teilgebühr von 033 vH wird auch dann sällig, wenn der ö Bürg⸗ chaftsausschuß abgelehnt wird. Die Mindestgebühr, die auf .
all zu entrichten ist, beträgt 30 RM. Weiter erhebt die Bank eine laufende jährliche Gebühr von 1 vom Tausend (des ursprünglich verbürgten Darlehns) bis zur Erledigung der Reichsbürgschaft. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die nachgeordneten Stellen baldmöglichst von dem Inhalt meines Rundschreibens in Kenntnis setzen würden. Um Mitteilung Ihres dahingehenden
Erlasses wird gebeten. J. V.: Feder.
Abschrift zu vnn RZ Nr. 7obe / 4.
Bürgschaftser klärung auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 Siebenter Teil Kapitel II (Reichsgesetzbl. J! S. 517, 593),.
(Darlehnsgeber) gewährt auf Grund des , 3.
für den Bau von wohnungen auf dem dem Darlehnsnehmer gehörigen als Erbbaurecht überlassenen
in an dei; r, Tre,
.. 4am großen Grundstück. .*“ . .. Gemarkung . Parzelle Rr... Flur
Die in den Bestimmungen für die Uebernahme von Reichs⸗ bürgschaften für den Kleinwohnungsbau vom 28. Februar 1934 (Deutscher n . und Preußischer Staatsanzeiger vom LI. März 1934) enthaltenen Voraussetzungen sind erfüllt.
Darlehnsgeber und Darlehnsnehmer haben anerkannt; daß für die Reichsbürgschaft die an iegenden „Allgemeinen Vertrags⸗ bedingungen fur die Übernahme von Reichsbürgschaften für den Kleinwohnungsbau“ gelten.
Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zur Siche⸗ rung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 ö Teil Kapitel 11 (Reichs ? bl. 1 S. 517, 16 sowie der uns von dem Herrn Reichswirtschaftsminister und dem Herrn Reichsminister der Finanzen am. . teilte: Vollmacht übernehmen wir gegenüber dem Darlehnsgeber für die oben bezeichnete Forderung namens des Reichs die Bürgschaft.
Berlin, den.. ... 1984. Deutsche Bau⸗ und Bodenbank Aktiengesellschaft.
t — —
1934 erteilten
Anordnung des Reichswirtschaftsministers über die Anerkennung der Fachgruppe „Automatenaufstell⸗Gewerbe“.
Auf Grund des 5 1 des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. Fe⸗ bruar 1934 (RGBl. J S. 185) wird angeordnet:
1. Die Fachgruppe „Automatenaufstell⸗ Gewerbe“, Berlin Was, Tiergartenstr. 18 a, wird als alleinige Vertretung ihres Wirtschafts⸗ zweiges anerkannt.
Die Fachgruppe und ihre Untergruppen dürfen keine markt⸗ regelnden Maßnahmen treffen.
2. Der a g. werden alle Unternehmer und Unter⸗ nehmungen (natürliche und juristische Personen) angeschlossen, die Waren⸗, Leistungs⸗ und Spielautomaten vertreiben, aufstellen oder aufstellen lassen.
Ausgenommen sind Einzelhandelsunternehmen, die Waren⸗ automaten in räumlicher Verbindung mit ihrer Verkaufsstelle („Gesetz über den Verkauf von Waren aus Automaten“ vom . Juli 1934 RGBl 1 S. 585) aufstellen, und Gastwirte, die alleinige Eigentümer der bei ihnen aufgestellten Automaten sind oder diese ausschließlich auf eigene Rechnung betreiben.
3. Unternehmer und Unternehmungen des Automatenaufstell⸗
Gewerbes haben ihren Betrieb bei der Fachgruppe „Automaten⸗ aufstell Gewerbe“ anzumelden. Die Einzelheiten des Meldever⸗ fahrens bestimmt der Führer der Hauptgruppe 9 der gewerblichen Wirtschaft. Er kann die Entrichtung einer einmaligen Meldegebühr anordnen. 4. Die Führung der e gr n e „Automatenaufstell⸗Gewerbe“ übernimmt vorläufig der Führer der Hauptgruppe 9 der gewerb⸗ lichen Wirtschaft. Er kann die Befugnisse der satzungsgemäßen Organe der Wirtschaftsverbände des Automatenau fstell⸗Gewerbes ausüben oder durch Beauftragte ausüben lassen. Dies gilt nicht für Verbände, die Träger von Kollektivvereinbarungen markt⸗ regelnder Art sind.
Berlin, den 5. November 1934.
Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Dr. Schalfeje w.
auf Grund der S8 2 und 4 des Gesetzes zum Schutz
Entscheidungen
e der nationalen Symbole vom 19. Mai 1933 (RG Bi. 1 S. 285).
—
—
Gegenstand
Hersteller
Herstellungsort
Tag und Zeichen
Entscheidende Behörde der Entsche dung
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J 3 . 4
5 6
Armen und Beinen, 11 em groß Postkarten mit den Bildnissen:
a) des Führers und Reichskanzlers b) des Preußische Ministerpräsidenten
„Endlich allein“
Aus führung) und Reichskanzlers darstellend der deutschen Einheit“
SA. ⸗Figuren aus Holz geschnitzt, in Stoff gekleidet, mit beweglichen
SA. und SS.⸗Figuren aus unzerbrechlicher Masse, 7 em groß
Relief des Führers und Reichskanzlers von Prof. Düll⸗Pezold. Material: Deutscher roter Ton. Größe: 13 * 19,õ em. Unter dem Bild des Führers befindet sich die Inschrift Adolf Hitler und darunter das Hakenkreuz, umgeben von einem Kreis
Ansichtskarten mit der Darstellung des Führers und dem Aufdruck
Schwarzwälder Uhren, an welchen in der Mitte über dem Ziffer⸗ blatt ein Adler mit ausgebreiteten Schwingen angebracht ist
SA. ⸗Spielfiguren mit beweglichem Arm aus Masse von 7 em Größe, den Führer und Reichskanzler darstellend (schlechte
Einlegearbeit, 32 * 42 em aus braunem Holz, Kopf des Führers Bild des Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler „Der Schmied
Postkarten in Buntdruck, darstellend einen Nürnberger Kaufmanns⸗ zug, im Hintergrunde die Burg mit den Brustbildern des Führers, des Frankenführers Julius Streicher und des Oberbürgermeisters von Nürnberg, mit den Aufschriften: „Nürnberger Tand geht durch alle Land“, Nürnberg, die Stadt der Reichsparteitage“
Ansichtspostkarten mit verschiedenen Ansichten von der Stadt Nürnberg mit dem Hakenkreuz und dem Jungfrauenadler und der Aufschrift auf rotem Grunde: „Erinnerung an den Reichs⸗
Zulässig.
Max Halbig Truckenthal Friedhold Fischer
Fa. K. H. Otto Doller Magdeburg
Fa. Siegfried C Träger, Terralotta- Fabrik
Ilmenau / Thür.
Berchtesgaden Neustadt / Schw.
Böhm, Photoverlag Fa. E. Steiner u. J. Straub
( Un zu lässig.
Anton Röder
Kunstschreiner Josef Eckert, Bochum Grottenstraße 9 Karl Dreesbach in Remagen
Fa. S. Sunsinger, Verlag von Po karten l. . 87
Bochum Remagen / Rhld. Nurnberg
Fa. Wilhelm Serz G. m. b. H.
Men ersgereuth⸗Hämmern
Mengersgereuth⸗ Hämmern
5. Juni 1934 K 8
18. Juli 1934 K 21 12. Juli 1934 Tyr Jos
4. Oktober 1934 Abtlg. V
Thür. Kreisamt Sonneberg Polizei⸗ Präside nt Magdeburg
Stadtvorstand Ilmenau
19. September 1934 Nr. 13643 a 54 18. September 194
Nr. 17 216
Regierung von Oberbayern, Kammer des Innern, München Bad. Landeskommissär, Freiburg i. Br.
13. September 1939 K 22
13. September 1934 O P2Z(Poh 347/34
17. September 1934 O P2 (Pol) 350 / 84 1. September 1934 Nr. 2275 b 576
Thür. Kreisamt Sonneberg
Oberpräsident der Provinz Brandenburg
M
Regierung von Oberfranken und ittelfranken, Kammer des Innern, Ansbach
8
4. September 1934 Nr. 2275 b 577
Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 260 vom 6. November 1934. S.
* *.
Gegenstand
— — ——
Herstel er
Herstellungsort
Entscheidende Behörde
Tag und Zeichen der Entscheidung
2
3
1
5
6
Zingerringe aus unedlem Metall mit schwarzem Hakenkreuz
Schwarz⸗weiß⸗rote Halsketten aus Glasperlen mit auf Ring gelötetem Hakenkreuz aus unedlem Metall als Anhänger
Halsketten aus unedlem Metall mit auf Ring gelötetem Hakenkreuz als Anhänger
. aus unedlem Metall mit Hakenkreuz auf rotumrandeter Platte
Manschettenknöpfe aus unedlem Metall mit schwarzem Hakenkreuz auf weißem, rot umrandetem Grunde
Fingerringe aus unedlem Metall mit Hakenkreuz auf viereckiger, rotumrandeter Platte
Fingerringe aus unedlem Metall mit runder aufgelöteter Platte, die schwarzes Hakenkreuz trägt
Fingerringe aus unedlem Metall mit schwarzem Hakenkreuz auf rotem Grunde
Stabförmige Busennadeln aus unedlem Metall mit schwarz⸗weiß⸗ roter Emailleauflage
Uhrzipfel aus rotem Ripsband mit eingewebtem schwarzem Haken⸗ kreuz auf weißem Grunde und Hakenkreuzanhänger aus un⸗ edlem Metall
Broschen aus unedlem Metall mit Hakenkreuz
Runde Broschen aus unedlem Metall mit Hakenkreuz und der Aufschrift „Deutschnationale Erhebung 5. 3. 33“
Anstecknadeln aus unedlem Metall mit schwarzem Hakenkreuz auf rotumrandetem Grunde
Fingerringe aus unedlem Metall und aus Soon Silber mit aus⸗ geprägtem Kopf des Führers und Inschrift „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“
Anstecknadeln aus unedlem Metall mit ausgeprägtem Kopf des Führers und Inschrift „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“
Halsketten aus unedlem Metall mit Anhänger, auf dem das Haken⸗ kreuz angebracht ist
Stabförmige Broschen aus unedlem Metall mit Hakenkreuz auf runder Blechscheibe
Anstecknadeln aus unedlem Metall mit Hakenkreuz auf rotumran⸗ detem Grunde
Hakenkreuzanhänger aus unedlem Metall in verschiedenartigen Ausführungen
Ovale Anhänger aus unedlem Metall mit Hakenkreuz
Uhrzipfel aus schwarzem Ripsband mit Anhänger aus unedlem Metall, der mit Hakenkreuz und schwarz⸗weiß⸗roten Streifen versehen ist
Uhrzipfel aus schwach vernickelten Plattengliedern (unedles Metall) mit schwarzen und roten Farbauflagen und Hakenkreuzanhängern
Uhrzipfel aus schwarz⸗weiß⸗rotem Ripsband
Uhrzipfel aus schwarz⸗weiß⸗rotem Ripsband mit Hakenkreuzspange und Hakenkreuzanhänger aus unedlem Metall
Uhrzipfel aus schwarz⸗weiß⸗votem Ripsband mit aufgesetzten bzw. anhängenden Hakenkreuzen aus unedlem Metall
Fingerringe aus unedlem Metall mit Hakenkreuz
Fingerringe aus unedlem Metall mit schwarzem Hakenkreuz
4 uhrzipfel aus schwarzem Ripsband mit Hakenkreuzanhänger aus
unedlem Metall Anhänger aus unedlem Metall mit Hakenkreuz in runder Fassung
Holztafeln mit Holzbrandmalerei von Industrieanlagen und land⸗ wirtschaftlichen Arbeiten, die zum Teil die Hakenkreuzfahne, das Haus des Führers auf dem oberen Salzberg mit der Hakenkreuz⸗ fahne und Gedichte zeigen, die der Verherrlichung des Führers und Reichskanzlers dienen sollen ⸗
Postkarte Nr. H. K. 23, Bildnis des Reichskanzlers und des ver⸗ storbenen Reichspräsidenten mit Aufschrift: „Die Retter der Nation.“ Postkarte Nr. H. K. 25 „Der neue Kurs“ mit den Abbildungen der Reichsminister in der Drehscheibe
Plaketten mit Kopfbildnis des Reichskanzlers
Berlin, den 30. Oktober 1934.
Unzulässig. Fa. Ernst Schmidt Ph. Sohn
Fa. Arthur Rinck
Fa. Franz Worst
Fa. Ernst Stein u. Sohn
Fa. Jakob Geminn
Fa. Reinhard Reichard
Fa. Gebr. Cullmann
Fa. Karl Keller Christian Sohn
Fa. Jakob Bengel
Gold⸗ und Silberscheideanstalt G. m. b. H.
Fa. Karl Keller Christian Sohn Fa. Arthur Rinck
Fa. Julius Knebes Fa. Louis Gottlieb u. Söhne
Fa. Jakob Sauer
Fa. Karl Keller Christian Gohn Fa. Karl Kaucher
Fa. Ernst Schmidt Philipp Sohn Fa. Philipp Roßwaag Sohn
Fa. Louis Gottlieb und Söhne Fa. Karl Maurer und Sohn Rudolf Eckert, Holzbrandmaler
Fa. Dr. Trenkler, Postkarten G. m. b. H.
Fa. Rudolf Wächtler Lange
Idar⸗Oberstein
1
Olbernhau
Leipzig
Mittweida
Regierungspräsident des oldenb. Landesteils Virkenfeld in Idar⸗Oberstein
Kreishauptmannschaft Chemnitz
Kreishauptmannschaft Leipzig
24. August 1934 R Nr. 17/34 R.
24. August 1934
R Nr. 18/34 R. 24. August 1934
R Nr. 19/34 R. 24. August 1934
R Nr. 20 / 34 R. 24. August 1934
R Nr. 23/34 R. 24. August 1934
R Nr. 24/34 R. 24. August 1934
R Nr. 25/34 R. 24. August 1934 R Nr. 26/34 R. 24. August 1934 R Nr. 28 / 34 R. 4. September 1934 R Nr. 33 / 34 R. A.
24. August 1934 R Nr. 34 34 R. 24. August 1934 R Nr. 35/34 R. 24. August 1934 R Nr. 36/34 R. 24. August 1934 R Nr. 37/34 R.
24. August 1934
R Nr. 38/34 R. A. 24. August 1934
R Nr. 39/34 R. A.
24. August 1934
R Nr. 40/34 R. A. 24. August 1934
R Nr. 41 34 R. A. 24. August 1934
R Nr. 42/34 R. A. 24. August 1934
R Nr. 43 34 R. A. 24. August 1934
R Nr. 45,34 R. A.
4. September 1934 R Nr. 46/34 R. A. 4. September 1934 R Nr. 47/34 R. A. 4. September 1934 R Nr. 48/34 R. A. 4. September 1934 R Nr. 49 34 R. A. IJ. September 1934 R Nr. 50/34 R. A. 17. September 1934 R Nr. 51/34 R. A. 26. September 1934 R Nr. 54/34 R. A. 26. September 1934 R Nr. 55 / 34 R. A. 13. September 1924 P IA Mbhg 12, 34
13. September 1934 P: T 27/34
11. September 1934
P: G 41 / 3.4;
Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda. J. A.: Haegert.
des Reichswirtschaftsministers über die Anerkennung de Fachgruppe
*
Anordnung . ewachungs⸗Gewerbe. Vom Oktober 1934.
staatspolitisch und künstlerisch besonders wertvoll, staats⸗ politisch wertvoll oder künstlerisch wertvoll, kulturell wertvoll, volksbildend oder ein Lehrfilm ist.
Zinn:
Standard⸗ginn (mind. 99, 759). . Standard⸗Jinn (9909 bis unter 99, 7599) ..
Blei:
.. RM 200, — bis zio-—
280. , 300, —
21
— ö / / . R 2. D /// / ///
§ 2. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Berlin, den 5. November 1934.
Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda. Dr. Goebbels.
Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Dr. Ol sche r.
— —
parteitag der NSDAP. Nürnberg 5. bis 10. Sept. 1934
Bandgewickelte rote Sterne mit einem schwarzen Hakenkreuz und den schwarzen Aufschriften im weißen Herzfeld „Heil Hitler“ und „Heil Deutschland“
Körbchen aus solchen Sternen zusammengesetzt, die z. T. auch ) im Herzfeld die Aufschrift „Heil unserem Führer Adolf Hitler e 1933“ tragen
Postkarten mit den Bildnissen: ö a) des Herrn Reichspräsidenten und des Herrn Reichskanzlers b) des Herrn Reichsministers Dr. Goebbels
Gemalte Ehrenscheibe, darstellend das Bildnis des Führers unter dem Hoheitszeichen, zu beiden Seiten die schwarz⸗weiß⸗rote und Hakenkreuzfahne und Eichenlaubverzierung
Schuhkreme⸗ und Bodenwachsschachteln, die Blechbilder mit natio⸗ nalen Symbolen (SA. ⸗Männer, SS.⸗Männer, Hitlerjungens, Zeppelin mit Hakenkreuz, Dampfer mit schwarz⸗weiß⸗roter Flagge, Flugzeuge mit Hakenkreuz usw.) enthalten
Halskette aus unedlem Metall mit ausgestanztem, auf Ring ge⸗ lötetem Hakenkreuz als Anhänger .
6. September 1934
Auf Grund des § 1 des Gesetzes h Vorbereitung des 102 3361/1
organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. Februar 1934 (RGBl. 1 S. 185) wird angeordnet:
1. Die Fachgruppe Bewachungsgewerbe (Reichseinheits⸗ verband des Deutschen Bewachungsgewerbes) in Berlin NW 7, Georgenstr. 46, wird als alleinige Vertretung ihres Wirt⸗ schaftszweiges anerkannt. Die Fachgruppe und ihre Unter⸗
ö. r,, n, ,, . 666
20. ber 1933 2. Der Fachgruppe werden alle Unternehmer und Unter⸗ ,, wmnehmungen (naturliche und juristische Personen) angeschlossen, die gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen. Sie haben ihren Betrieb bei der Fachgruppe Be⸗ wachungsgewerbe anzumelden. Die Einzelheiten des Melde⸗ verfahrens bestimmt der Führer der Hauptgruppe 9 der gewerblichen Wirtschaft. Er kann die Entrichtung einer Reichswirtschaftsministers über Preise für unedle Metalle vom; einmaligen Meldegebühr anordnen. 531. Juli 1934 (KGBl. J S. 766) wird folgende Anordnung 3. Die Führung der Fachgruppe Bewachungs⸗Gewerbe erlassen:
übernimmt vorläufig der Führer der Hauptgruppe 9 der §1.
gewerblichen Wirtschaft. Er kann die Befugnisse der satzungs⸗ Bis auf weiteres gelten folgende Richtpreise:
gemäßen Organe der Wirtschaftsverbände des Bewachungs⸗ 3 6 . durch ,, H dies gilt nicht für Verbände, die Träger von Kollektivver⸗ 2 s ö einbarungen marktregelnder AÄrt sind. . e n ,,,
Rerlin, den 2. November 1934. J (mind. 99, 596) Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Dr. Sch alfeje w.
. Drig.⸗Hüttenweichblei und Raff.⸗Weichblei 1 ö
Raff. ⸗Weichblei (mind. 99,1599)... ..
Altes Weichblei
Akkumulatorenblei aus transportablen Bat⸗ terien...
Akkumulatorenblei aus stationären Batterien.
Sattler Paul Kretzschmar Neudietendorf (Krg. Gotha)
12. Juli 1934
olizei⸗Präsident Magdebur ollzei⸗ Praf gdeburg .
Fa. K. H. Otto Doller Magdeburg
Aluminium:
Neue Reinaluminiumblechabfälle (mind. 899)
Alte Reinaluminiumblechabfälle (mind. 989 und Geschirraluminium henkelfrei ...
Neue Duraluminium⸗, Bondur⸗ und Lautal⸗ blechabfälle
Alte Duraluminium⸗, Bondur⸗ und Lautal⸗ blechabfälle
Reinaluminiumspäne (mind. 9899) mit einem Mindestregulus von 8595
Duraluminium⸗, Bondur⸗ und Lautalspäne mit einem Mindestregulus von 8099 ..
Aluminiumlegierungsspäne (für Sandguß⸗ qualität geeignet, mit einem ausschmelz⸗ baren Regulus von 80 bis 8599) 5...
Motorengehäusse ......
Altes Geschirraluminium
Alte Aluminiumdrahtseile
Hans Röß, Reiseandenkenfabrilant Fürth i. B. e n n, von Oberfranken und
ittelfranken, Kammer des Nr. 2275 b 584 Innern, Ansbach .
Württ. Landes gewerbeamt, 20. August 1934
Stuttgart Nr. II31
Nichtpreis anordnung XI für unedle Metalle. Vom 5. November 1934. Auf Grund des § 4 Abs. 1 der . Herrn
Fa. Budo⸗Werke, Chem. Fabrik Schwenningen
24. August 1934
Regierungspräsident des oldenb. R Nr. 2/ 34 R. A.
irn, . in ar⸗Oberstein Fa. August Porcher 3
Fa. Gebr. Cullmann n
Fa. Arthur Rinck Idar⸗Oberstein
24. August 1934
R Nr. 3/34 R. A. 24. August 1934
R Nr. 4/34 R. A.
24. August 1934
R Nr. 7/34 R. A. 24. August 1934
R Nr. 9 / 4 R. A. 24. August 1934
R Nr. 10,234 R. A. 24. August 1934
R Nr. 11/34 R. A. 24. August 1934
R Nr. 12/834 R. A. 24. August 1934
R Nr. 13/34 R. A.
Stabförmige Anstecknadel aus unedlem Metall mit aufgelöteter runder Blechscheibe, die eingeprägtes Hakenkreuz trägt
Stabförmige Vorstecknadel aus unedlem Metall mit aufgelöteter runder Platte, die auf weißem, rot umrandetem Grunde ein schwarzes Hakenkreuz trägt
Aus unedlem Metall hergestellte runde und eckige Vorstecknadeln mit Hakenkreuz
Uhrzipfel aus schwarz⸗-weiß⸗rotem Ripsband mit aufgesetztem Hakenkreuz und Hakenkreuz auf Ring als Anhänger
Broschen aus unedlem Metall, runde Blechscheibe mit ausgestanztem Hakenkreuz ö
Hakenkreuzanhänger aus schwarz⸗weiß⸗rot geschichtetem Galalith
Drahtbarren Fa. P. F. Hoffmann
Fa. Sohni C Co.
Blockmessing
Altes Schwermessing Altes Leichtmessing Messingblechabfälle, weich
Alter Kupferdraht Altes Schwerkupfer Altes Leichtkupfer Späne
Blechabfälle
Fünfte Verordnung zur Durchführung des Lichtspielgesetzes. Vom 5. November 1934.
24. August 1934 Auf Grund des 8 32 des Lichtspielgesetzes vom 16. Februar R Nr. 14/34 R. A. 1934 (RGBl. 1 S. 9gö) wird folgendes verordnet: 24. August 1934 ]
. 4 R. A. 2 2 * 2 * h . * . a n , Die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Films gemäß § 8 des Lichtspielgesetzes sind gegeben, wenn der Film
Fingerringe aus unedlem Metall mit Hakenkreuz auf runder und viereckiger rotumrandeter Platte
Fingerringe gus unedlem Metall mit Abzeichen der Hitlerjugend Stangen päne
Stangenenden
Fingerringe aus unedlem Metall mit aufgelöteter runder Metall⸗ scheibe, in der schwarzes Hakenkreuz eingeprägt ist
Fingerringe aus unedlem Metall mit Stahlhelmabzeichen und Hakenkreuz
Fingerringe aus unedlem Metall mit schwarzer Blechplatte, die Hakenkreuz in erhabener Ausführung trägt
Orig. ⸗-Hüttenrohzint z . (mind. 99,99 ; 36 , . J zin Rg. 9⸗Blöcke Remelted⸗Zink : Rg. 10⸗Blöcke..... Hartzint .. . Alter Maschinenrotguß
Fa. Ernst Wenzel R Nr. I6/34 R. A. 106,50