1934 / 260 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Nov 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 260 vom 6. November 1934. S. 2

Hypothek ein Bauvorhaben durchzuführen. Die dabei zutage frelende Verlagerung der Bautätigkeit von den großen Bau⸗ blocks auf kleinere und mittlere Bauvorhaben und. von den großen Städten in die kleineren und mittleren Städte halte ich durchaus für begrüßenswert. Ich vermag daher die erwähnte Bestimmung nicht aufzuheben und damit zuzulassen, daß das erforderliche Eigenkapital ö durch Fremdgeld ersetzt wird. Ich bin aber bereit, auf das Eigenkapital, das von dem Bauherrn nachzuweisen ist, außer den etwa gestundeten Aufschließungs⸗ kosten, deren Anrechnung bereits jetzt nach den Bestimmungen dann ulaͤfsig ist, wenn sie langfristig abgetragen werden sollen = von Fall zu Fall auch Restkaufgeldhypotheken, die ebenfalls langfristig von den Verkäufern gewährt werden, anrechnen zu lassen, wenn es sich um Eigenheim siedlungen handelt, damit solche Sied⸗ jungen auch für Kreise errichtet werden können die wirtschaftlich nicht in der Lage sind, sofort das gesamte Grundstück zu bezahlen. Ferner werde ich in denjenigen Fällen, in denen von seiten der öffentlichen Hand Darlehns- oder Zuschußmittel zur Verfügung gestellt werden, zulassen, daß diese Beträge auf das nn thh . Eigenkapital ganz oder teilweise angerechnet werden. Abgesehen davon, daß es sich in diesen Fällen regelmäßig um besonders von der öffentlichen Hand gewünschte Bauvorhaben handelt, ist hier auch nicht mit den Schwierigkeiten zu rechnen, die ih sonst bei einer Finanzierung allein auf dem Wege des Kredits ergeben

können. Gebühren.

7. Schließlich teile ich bei dieser Gelegenheit nachstehend die der De e Bau- und Bodenbank. A. G. bewilligten Ge⸗ bühren mit. Die Bank erhält für die Prüfung des Antrages eine einmalige Gebühr von 1 vH des zu verbürgenden Darlehns. Die Gebühr wird in drei Raten erhoben, und zwar bei Ein⸗ reichung des Antrages 3 vH, bei Vorlage des Prüfungsberichts beim Bürgschaftsausschuß weitere 0,3 und der Rest von 0,4 vH vor Aushändigung der Bürgschaftsurkunde. Die erste Teilgebühr von 033 vH wird auch dann sällig, wenn der ö Bürg⸗ chaftsausschuß abgelehnt wird. Die Mindestgebühr, die auf .

all zu entrichten ist, beträgt 30 RM. Weiter erhebt die Bank eine laufende jährliche Gebühr von 1 vom Tausend (des ursprünglich verbürgten Darlehns) bis zur Erledigung der Reichsbürgschaft. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die nachgeordneten Stellen baldmöglichst von dem Inhalt meines Rundschreibens in Kenntnis setzen würden. Um Mitteilung Ihres dahingehenden

Erlasses wird gebeten. J. V.: Feder.

Abschrift zu vnn RZ Nr. 7obe / 4.

Bürgschaftser klärung auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 Siebenter Teil Kapitel II (Reichsgesetzbl. J! S. 517, 593),.

(Darlehnsgeber) gewährt auf Grund des , 3.

für den Bau von wohnungen auf dem dem Darlehnsnehmer gehörigen als Erbbaurecht überlassenen

in an dei; r, Tre,

.. 4am großen Grundstück. .*“ . .. Gemarkung . Parzelle Rr... Flur

Die in den Bestimmungen für die Uebernahme von Reichs⸗ bürgschaften für den Kleinwohnungsbau vom 28. Februar 1934 (Deutscher n . und Preußischer Staatsanzeiger vom LI. März 1934) enthaltenen Voraussetzungen sind erfüllt.

Darlehnsgeber und Darlehnsnehmer haben anerkannt; daß für die Reichsbürgschaft die an iegenden „Allgemeinen Vertrags⸗ bedingungen fur die Übernahme von Reichsbürgschaften für den Kleinwohnungsbau“ gelten.

Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zur Siche⸗ rung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 ö Teil Kapitel 11 (Reichs ? bl. 1 S. 517, 16 sowie der uns von dem Herrn Reichswirtschaftsminister und dem Herrn Reichsminister der Finanzen am. . teilte: Vollmacht übernehmen wir gegenüber dem Darlehnsgeber für die oben bezeichnete Forderung namens des Reichs die Bürgschaft.

Berlin, den.. ... 1984. Deutsche Bau⸗ und Bodenbank Aktiengesellschaft.

t

1934 erteilten

Anordnung des Reichswirtschaftsministers über die Anerkennung der Fachgruppe „Automatenaufstell⸗Gewerbe“.

Auf Grund des 5 1 des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. Fe⸗ bruar 1934 (RGBl. J S. 185) wird angeordnet:

1. Die Fachgruppe „Automatenaufstell⸗ Gewerbe“, Berlin Was, Tiergartenstr. 18 a, wird als alleinige Vertretung ihres Wirtschafts⸗ zweiges anerkannt.

Die Fachgruppe und ihre Untergruppen dürfen keine markt⸗ regelnden Maßnahmen treffen.

2. Der a g. werden alle Unternehmer und Unter⸗ nehmungen (natürliche und juristische Personen) angeschlossen, die Waren⸗, Leistungs⸗ und Spielautomaten vertreiben, aufstellen oder aufstellen lassen.

Ausgenommen sind Einzelhandelsunternehmen, die Waren⸗ automaten in räumlicher Verbindung mit ihrer Verkaufsstelle („Gesetz über den Verkauf von Waren aus Automaten“ vom . Juli 1934 RGBl 1 S. 585) aufstellen, und Gastwirte, die alleinige Eigentümer der bei ihnen aufgestellten Automaten sind oder diese ausschließlich auf eigene Rechnung betreiben.

3. Unternehmer und Unternehmungen des Automatenaufstell⸗

Gewerbes haben ihren Betrieb bei der Fachgruppe „Automaten⸗ aufstell Gewerbe“ anzumelden. Die Einzelheiten des Meldever⸗ fahrens bestimmt der Führer der Hauptgruppe 9 der gewerblichen Wirtschaft. Er kann die Entrichtung einer einmaligen Meldegebühr anordnen. 4. Die Führung der e gr n e „Automatenaufstell⸗Gewerbe“ übernimmt vorläufig der Führer der Hauptgruppe 9 der gewerb⸗ lichen Wirtschaft. Er kann die Befugnisse der satzungsgemäßen Organe der Wirtschaftsverbände des Automatenau fstell⸗Gewerbes ausüben oder durch Beauftragte ausüben lassen. Dies gilt nicht für Verbände, die Träger von Kollektivvereinbarungen markt⸗ regelnder Art sind.

Berlin, den 5. November 1934.

Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Dr. Schalfeje w.

auf Grund der S8 2 und 4 des Gesetzes zum Schutz

Entscheidungen

e der nationalen Symbole vom 19. Mai 1933 (RG Bi. 1 S. 285).

Gegenstand

Hersteller

Herstellungsort

Tag und Zeichen

Entscheidende Behörde der Entsche dung

2

J 3 . 4

5 6

Armen und Beinen, 11 em groß Postkarten mit den Bildnissen:

a) des Führers und Reichskanzlers b) des Preußische Ministerpräsidenten

„Endlich allein“

Aus führung) und Reichskanzlers darstellend der deutschen Einheit“

SA. ⸗Figuren aus Holz geschnitzt, in Stoff gekleidet, mit beweglichen

SA. und SS.⸗Figuren aus unzerbrechlicher Masse, 7 em groß

Relief des Führers und Reichskanzlers von Prof. Düll⸗Pezold. Material: Deutscher roter Ton. Größe: 13 * 19,õ em. Unter dem Bild des Führers befindet sich die Inschrift Adolf Hitler und darunter das Hakenkreuz, umgeben von einem Kreis

Ansichtskarten mit der Darstellung des Führers und dem Aufdruck

Schwarzwälder Uhren, an welchen in der Mitte über dem Ziffer⸗ blatt ein Adler mit ausgebreiteten Schwingen angebracht ist

SA. ⸗Spielfiguren mit beweglichem Arm aus Masse von 7 em Größe, den Führer und Reichskanzler darstellend (schlechte

Einlegearbeit, 32 * 42 em aus braunem Holz, Kopf des Führers Bild des Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler „Der Schmied

Postkarten in Buntdruck, darstellend einen Nürnberger Kaufmanns⸗ zug, im Hintergrunde die Burg mit den Brustbildern des Führers, des Frankenführers Julius Streicher und des Oberbürgermeisters von Nürnberg, mit den Aufschriften: „Nürnberger Tand geht durch alle Land“, Nürnberg, die Stadt der Reichsparteitage“

Ansichtspostkarten mit verschiedenen Ansichten von der Stadt Nürnberg mit dem Hakenkreuz und dem Jungfrauenadler und der Aufschrift auf rotem Grunde: „Erinnerung an den Reichs⸗

Zulässig.

Max Halbig Truckenthal Friedhold Fischer

Fa. K. H. Otto Doller Magdeburg

Fa. Siegfried C Träger, Terralotta- Fabrik

Ilmenau / Thür.

Berchtesgaden Neustadt / Schw.

Böhm, Photoverlag Fa. E. Steiner u. J. Straub

( Un zu lässig.

Anton Röder

Kunstschreiner Josef Eckert, Bochum Grottenstraße 9 Karl Dreesbach in Remagen

Fa. S. Sunsinger, Verlag von Po karten l. . 87

Bochum Remagen / Rhld. Nurnberg

Fa. Wilhelm Serz G. m. b. H.

Men ersgereuth⸗Hämmern

Mengersgereuth⸗ Hämmern

5. Juni 1934 K 8

18. Juli 1934 K 21 12. Juli 1934 Tyr Jos

4. Oktober 1934 Abtlg. V

Thür. Kreisamt Sonneberg Polizei⸗ Präside nt Magdeburg

Stadtvorstand Ilmenau

19. September 1934 Nr. 13643 a 54 18. September 194

Nr. 17 216

Regierung von Oberbayern, Kammer des Innern, München Bad. Landeskommissär, Freiburg i. Br.

13. September 1939 K 22

13. September 1934 O P2Z(Poh 347/34

17. September 1934 O P2 (Pol) 350 / 84 1. September 1934 Nr. 2275 b 576

Thür. Kreisamt Sonneberg

Oberpräsident der Provinz Brandenburg

M

Regierung von Oberfranken und ittelfranken, Kammer des Innern, Ansbach

8

4. September 1934 Nr. 2275 b 577

Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 260 vom 6. November 1934. S.

* *.

Gegenstand

——

Herstel er

Herstellungsort

Entscheidende Behörde

Tag und Zeichen der Entscheidung

2

3

1

5

6

Zingerringe aus unedlem Metall mit schwarzem Hakenkreuz

Schwarz⸗weiß⸗rote Halsketten aus Glasperlen mit auf Ring gelötetem Hakenkreuz aus unedlem Metall als Anhänger

Halsketten aus unedlem Metall mit auf Ring gelötetem Hakenkreuz als Anhänger

. aus unedlem Metall mit Hakenkreuz auf rotumrandeter Platte

Manschettenknöpfe aus unedlem Metall mit schwarzem Hakenkreuz auf weißem, rot umrandetem Grunde

Fingerringe aus unedlem Metall mit Hakenkreuz auf viereckiger, rotumrandeter Platte

Fingerringe aus unedlem Metall mit runder aufgelöteter Platte, die schwarzes Hakenkreuz trägt

Fingerringe aus unedlem Metall mit schwarzem Hakenkreuz auf rotem Grunde

Stabförmige Busennadeln aus unedlem Metall mit schwarz⸗weiß⸗ roter Emailleauflage

Uhrzipfel aus rotem Ripsband mit eingewebtem schwarzem Haken⸗ kreuz auf weißem Grunde und Hakenkreuzanhänger aus un⸗ edlem Metall

Broschen aus unedlem Metall mit Hakenkreuz

Runde Broschen aus unedlem Metall mit Hakenkreuz und der Aufschrift „Deutschnationale Erhebung 5. 3. 33“

Anstecknadeln aus unedlem Metall mit schwarzem Hakenkreuz auf rotumrandetem Grunde

Fingerringe aus unedlem Metall und aus Soon Silber mit aus⸗ geprägtem Kopf des Führers und Inschrift „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“

Anstecknadeln aus unedlem Metall mit ausgeprägtem Kopf des Führers und Inschrift „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“

Halsketten aus unedlem Metall mit Anhänger, auf dem das Haken⸗ kreuz angebracht ist

Stabförmige Broschen aus unedlem Metall mit Hakenkreuz auf runder Blechscheibe

Anstecknadeln aus unedlem Metall mit Hakenkreuz auf rotumran⸗ detem Grunde

Hakenkreuzanhänger aus unedlem Metall in verschiedenartigen Ausführungen

Ovale Anhänger aus unedlem Metall mit Hakenkreuz

Uhrzipfel aus schwarzem Ripsband mit Anhänger aus unedlem Metall, der mit Hakenkreuz und schwarz⸗weiß⸗roten Streifen versehen ist

Uhrzipfel aus schwach vernickelten Plattengliedern (unedles Metall) mit schwarzen und roten Farbauflagen und Hakenkreuzanhängern

Uhrzipfel aus schwarz⸗weiß⸗rotem Ripsband

Uhrzipfel aus schwarz⸗weiß⸗rotem Ripsband mit Hakenkreuzspange und Hakenkreuzanhänger aus unedlem Metall

Uhrzipfel aus schwarz⸗weiß⸗votem Ripsband mit aufgesetzten bzw. anhängenden Hakenkreuzen aus unedlem Metall

Fingerringe aus unedlem Metall mit Hakenkreuz

Fingerringe aus unedlem Metall mit schwarzem Hakenkreuz

4 uhrzipfel aus schwarzem Ripsband mit Hakenkreuzanhänger aus

unedlem Metall Anhänger aus unedlem Metall mit Hakenkreuz in runder Fassung

Holztafeln mit Holzbrandmalerei von Industrieanlagen und land⸗ wirtschaftlichen Arbeiten, die zum Teil die Hakenkreuzfahne, das Haus des Führers auf dem oberen Salzberg mit der Hakenkreuz⸗ fahne und Gedichte zeigen, die der Verherrlichung des Führers und Reichskanzlers dienen sollen

Postkarte Nr. H. K. 23, Bildnis des Reichskanzlers und des ver⸗ storbenen Reichspräsidenten mit Aufschrift: „Die Retter der Nation.“ Postkarte Nr. H. K. 25 „Der neue Kurs“ mit den Abbildungen der Reichsminister in der Drehscheibe

Plaketten mit Kopfbildnis des Reichskanzlers

Berlin, den 30. Oktober 1934.

Unzulässig. Fa. Ernst Schmidt Ph. Sohn

Fa. Arthur Rinck

Fa. Franz Worst

Fa. Ernst Stein u. Sohn

Fa. Jakob Geminn

Fa. Reinhard Reichard

Fa. Gebr. Cullmann

Fa. Karl Keller Christian Sohn

Fa. Jakob Bengel

Gold⸗ und Silberscheideanstalt G. m. b. H.

Fa. Karl Keller Christian Sohn Fa. Arthur Rinck

Fa. Julius Knebes Fa. Louis Gottlieb u. Söhne

Fa. Jakob Sauer

Fa. Karl Keller Christian Gohn Fa. Karl Kaucher

Fa. Ernst Schmidt Philipp Sohn Fa. Philipp Roßwaag Sohn

Fa. Louis Gottlieb und Söhne Fa. Karl Maurer und Sohn Rudolf Eckert, Holzbrandmaler

Fa. Dr. Trenkler, Postkarten G. m. b. H.

Fa. Rudolf Wächtler Lange

Idar⸗Oberstein

1

Olbernhau

Leipzig

Mittweida

Regierungspräsident des oldenb. Landesteils Virkenfeld in Idar⸗Oberstein

Kreishauptmannschaft Chemnitz

Kreishauptmannschaft Leipzig

24. August 1934 R Nr. 17/34 R.

24. August 1934

R Nr. 18/34 R. 24. August 1934

R Nr. 19/34 R. 24. August 1934

R Nr. 20 / 34 R. 24. August 1934

R Nr. 23/34 R. 24. August 1934

R Nr. 24/34 R. 24. August 1934

R Nr. 25/34 R. 24. August 1934 R Nr. 26/34 R. 24. August 1934 R Nr. 28 / 34 R. 4. September 1934 R Nr. 33 / 34 R. A.

24. August 1934 R Nr. 34 34 R. 24. August 1934 R Nr. 35/34 R. 24. August 1934 R Nr. 36/34 R. 24. August 1934 R Nr. 37/34 R.

24. August 1934

R Nr. 38/34 R. A. 24. August 1934

R Nr. 39/34 R. A.

24. August 1934

R Nr. 40/34 R. A. 24. August 1934

R Nr. 41 34 R. A. 24. August 1934

R Nr. 42/34 R. A. 24. August 1934

R Nr. 43 34 R. A. 24. August 1934

R Nr. 45,34 R. A.

4. September 1934 R Nr. 46/34 R. A. 4. September 1934 R Nr. 47/34 R. A. 4. September 1934 R Nr. 48/34 R. A. 4. September 1934 R Nr. 49 34 R. A. IJ. September 1934 R Nr. 50/34 R. A. 17. September 1934 R Nr. 51/34 R. A. 26. September 1934 R Nr. 54/34 R. A. 26. September 1934 R Nr. 55 / 34 R. A. 13. September 1924 P IA Mbhg 12, 34

13. September 1934 P: T 27/34

11. September 1934

P: G 41 / 3.4;

Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda. J. A.: Haegert.

des Reichswirtschaftsministers über die Anerkennung de Fachgruppe

*

Anordnung . ewachungs⸗Gewerbe. Vom Oktober 1934.

staatspolitisch und künstlerisch besonders wertvoll, staats⸗ politisch wertvoll oder künstlerisch wertvoll, kulturell wertvoll, volksbildend oder ein Lehrfilm ist.

Zinn:

Standard⸗ginn (mind. 99, 759). . Standard⸗Jinn (9909 bis unter 99, 7599) ..

Blei:

.. RM 200, bis zio-—

280. , 300,

21

ö / / . R 2. D /// / ///

§ 2. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Berlin, den 5. November 1934.

Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda. Dr. Goebbels.

Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Dr. Ol sche r.

parteitag der NSDAP. Nürnberg 5. bis 10. Sept. 1934

Bandgewickelte rote Sterne mit einem schwarzen Hakenkreuz und den schwarzen Aufschriften im weißen Herzfeld „Heil Hitler“ und „Heil Deutschland“

Körbchen aus solchen Sternen zusammengesetzt, die z. T. auch ) im Herzfeld die Aufschrift „Heil unserem Führer Adolf Hitler e 1933“ tragen

Postkarten mit den Bildnissen: ö a) des Herrn Reichspräsidenten und des Herrn Reichskanzlers b) des Herrn Reichsministers Dr. Goebbels

Gemalte Ehrenscheibe, darstellend das Bildnis des Führers unter dem Hoheitszeichen, zu beiden Seiten die schwarz⸗weiß⸗rote und Hakenkreuzfahne und Eichenlaubverzierung

Schuhkreme⸗ und Bodenwachsschachteln, die Blechbilder mit natio⸗ nalen Symbolen (SA. ⸗Männer, SS.⸗Männer, Hitlerjungens, Zeppelin mit Hakenkreuz, Dampfer mit schwarz⸗weiß⸗roter Flagge, Flugzeuge mit Hakenkreuz usw.) enthalten

Halskette aus unedlem Metall mit ausgestanztem, auf Ring ge⸗ lötetem Hakenkreuz als Anhänger .

6. September 1934

Auf Grund des § 1 des Gesetzes h Vorbereitung des 102 3361/1

organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. Februar 1934 (RGBl. 1 S. 185) wird angeordnet:

1. Die Fachgruppe Bewachungsgewerbe (Reichseinheits⸗ verband des Deutschen Bewachungsgewerbes) in Berlin NW 7, Georgenstr. 46, wird als alleinige Vertretung ihres Wirt⸗ schaftszweiges anerkannt. Die Fachgruppe und ihre Unter⸗

ö. r,, n, ,, . 666

20. ber 1933 2. Der Fachgruppe werden alle Unternehmer und Unter⸗ ,, wmnehmungen (naturliche und juristische Personen) angeschlossen, die gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen. Sie haben ihren Betrieb bei der Fachgruppe Be⸗ wachungsgewerbe anzumelden. Die Einzelheiten des Melde⸗ verfahrens bestimmt der Führer der Hauptgruppe 9 der gewerblichen Wirtschaft. Er kann die Entrichtung einer Reichswirtschaftsministers über Preise für unedle Metalle vom; einmaligen Meldegebühr anordnen. 531. Juli 1934 (KGBl. J S. 766) wird folgende Anordnung 3. Die Führung der Fachgruppe Bewachungs⸗Gewerbe erlassen:

übernimmt vorläufig der Führer der Hauptgruppe 9 der §1.

gewerblichen Wirtschaft. Er kann die Befugnisse der satzungs⸗ Bis auf weiteres gelten folgende Richtpreise:

gemäßen Organe der Wirtschaftsverbände des Bewachungs⸗ 3 6 . durch ,, H dies gilt nicht für Verbände, die Träger von Kollektivver⸗ 2 s ö einbarungen marktregelnder AÄrt sind. . e n ,,,

Rerlin, den 2. November 1934. J (mind. 99, 596) Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Dr. Sch alfeje w.

. Drig.⸗Hüttenweichblei und Raff.⸗Weichblei 1 ö

Raff. ⸗Weichblei (mind. 99,1599)... ..

Altes Weichblei

Akkumulatorenblei aus transportablen Bat⸗ terien...

Akkumulatorenblei aus stationären Batterien.

Sattler Paul Kretzschmar Neudietendorf (Krg. Gotha)

12. Juli 1934

olizei⸗Präsident Magdebur ollzei⸗ Praf gdeburg .

Fa. K. H. Otto Doller Magdeburg

Aluminium:

Neue Reinaluminiumblechabfälle (mind. 899)

Alte Reinaluminiumblechabfälle (mind. 989 und Geschirraluminium henkelfrei ...

Neue Duraluminium⸗, Bondur⸗ und Lautal⸗ blechabfälle

Alte Duraluminium⸗, Bondur⸗ und Lautal⸗ blechabfälle

Reinaluminiumspäne (mind. 9899) mit einem Mindestregulus von 8595

Duraluminium⸗, Bondur⸗ und Lautalspäne mit einem Mindestregulus von 8099 ..

Aluminiumlegierungsspäne (für Sandguß⸗ qualität geeignet, mit einem ausschmelz⸗ baren Regulus von 80 bis 8599) 5...

Motorengehäusse ......

Altes Geschirraluminium

Alte Aluminiumdrahtseile

Hans Röß, Reiseandenkenfabrilant Fürth i. B. e n n, von Oberfranken und

ittelfranken, Kammer des Nr. 2275 b 584 Innern, Ansbach .

Württ. Landes gewerbeamt, 20. August 1934

Stuttgart Nr. II31

Nichtpreis anordnung XI für unedle Metalle. Vom 5. November 1934. Auf Grund des § 4 Abs. 1 der . Herrn

Fa. Budo⸗Werke, Chem. Fabrik Schwenningen

24. August 1934

Regierungspräsident des oldenb. R Nr. 2/ 34 R. A.

irn, . in ar⸗Oberstein Fa. August Porcher 3

Fa. Gebr. Cullmann n

Fa. Arthur Rinck Idar⸗Oberstein

24. August 1934

R Nr. 3/34 R. A. 24. August 1934

R Nr. 4/34 R. A.

24. August 1934

R Nr. 7/34 R. A. 24. August 1934

R Nr. 9 / 4 R. A. 24. August 1934

R Nr. 10,234 R. A. 24. August 1934

R Nr. 11/34 R. A. 24. August 1934

R Nr. 12/834 R. A. 24. August 1934

R Nr. 13/34 R. A.

Stabförmige Anstecknadel aus unedlem Metall mit aufgelöteter runder Blechscheibe, die eingeprägtes Hakenkreuz trägt

Stabförmige Vorstecknadel aus unedlem Metall mit aufgelöteter runder Platte, die auf weißem, rot umrandetem Grunde ein schwarzes Hakenkreuz trägt

Aus unedlem Metall hergestellte runde und eckige Vorstecknadeln mit Hakenkreuz

Uhrzipfel aus schwarz⸗-weiß⸗rotem Ripsband mit aufgesetztem Hakenkreuz und Hakenkreuz auf Ring als Anhänger

Broschen aus unedlem Metall, runde Blechscheibe mit ausgestanztem Hakenkreuz ö

Hakenkreuzanhänger aus schwarz⸗weiß⸗rot geschichtetem Galalith

Drahtbarren Fa. P. F. Hoffmann

Fa. Sohni C Co.

Blockmessing

Altes Schwermessing Altes Leichtmessing Messingblechabfälle, weich

Alter Kupferdraht Altes Schwerkupfer Altes Leichtkupfer Späne

Blechabfälle

Fünfte Verordnung zur Durchführung des Lichtspielgesetzes. Vom 5. November 1934.

24. August 1934 Auf Grund des 8 32 des Lichtspielgesetzes vom 16. Februar R Nr. 14/34 R. A. 1934 (RGBl. 1 S. 9gö) wird folgendes verordnet: 24. August 1934 ]

. 4 R. A. 2 2 * 2 * h . * . a n , Die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Films gemäß § 8 des Lichtspielgesetzes sind gegeben, wenn der Film

Fingerringe aus unedlem Metall mit Hakenkreuz auf runder und viereckiger rotumrandeter Platte

Fingerringe gus unedlem Metall mit Abzeichen der Hitlerjugend Stangen päne

Stangenenden

Fingerringe aus unedlem Metall mit aufgelöteter runder Metall⸗ scheibe, in der schwarzes Hakenkreuz eingeprägt ist

Fingerringe aus unedlem Metall mit Stahlhelmabzeichen und Hakenkreuz

Fingerringe aus unedlem Metall mit schwarzer Blechplatte, die Hakenkreuz in erhabener Ausführung trägt

Orig. ⸗-Hüttenrohzint z . (mind. 99,99 ; 36 , . J zin Rg. 9⸗Blöcke Remelted⸗Zink : Rg. 10⸗Blöcke..... Hartzint .. . Alter Maschinenrotguß

Fa. Ernst Wenzel R Nr. I6/34 R. A. 106,50