Reichs⸗
und Staatsanzeiger Nr. 260 von. 6. November 1934. S. 4
— —
Nickel: RM 2560, — bis 200, —
270, — 20, 195, — 195. — 10, — 195, —
Reinnickel (98 - 9996) . Neue Reinnickelblech⸗ und Stangenabfällen. Alte Reinnickel⸗blech und Stangenabfälle Reinnickeldraht⸗ und Anodenabfälle Reinnickelniederschlagabfälle und späne Altes Reinnickelgeschirr ohne Anschläge . Neusilber: Neue reine Blechabfälle mit — Sc Ni 12 — 1369 Ni. 99 Ni. 3
10, — 48,‚— . ö 20, 24, — 29, — 10.
1 7 . 1 r n 1 91
Späne init — Sr5 Ni' 12 =135 R = 164 Ri
309 Ni
9 9 0 2 8
§ 2.
Die Richtpreise und Preisabstände des § 1 sind sinngemäß zugrunde zu legen bei den im 5 1 nicht genannten Sorten und Legierungen einschließlich Altmaterial, Bruch und Abfällen von Aluminium, Blei, Kupfer, Nickel, Zink und Zinn.
Die Richtpreise gelten für 169 kg bei Barzahlung frei Bahn⸗ wagen Versandstation. Bei Verkäufen auf Kredit dürfen Zinsen bis höchstens 21H über Reichsbankdiskont berechnet werden.
84. ;
Die nach § Z sich ergebenden zusätzlichen Kosten müssen be⸗ sonders in Rechnung gestellt werden. Weitere Zuschläge, sofern sie nicht durch eine Anordnung ausdrücklich zugelassen werden, sind verboten.
§ 5.
Diese Richtpreisanordnung tritt am S. November 1934 in Kraft. Vom gleichen Tage an verliert die Richtpreisanordnung X ihre Gültigkeit.
Berlin, den 5. November 1934.
Ueberwachungsstelle für unedle Metalle. Der Reichsbeauftragte: Lütt ke.
—
Filmverbot. Die öffentliche Vorführung des Films: „Leben ist Kraft, Kampf ist das Leben“
1 Akt 170 m, Antragsteller und Hersteller: Johann Hümmer jr., Bayreuth, ist am 12. Oktober 19534 unter Nummer 37 429
verboten worden. Berlin, den 5. November 1934. Der Leiter der Filmprüfstelle. Zimmermann.
Ziehung der Auslosungsrechte der Ablösungsanleihe des Hamburgischen Staates für das Jahr 1934.
Bei der am 22. Oktober 1934 für das Jahr 1934 vorgenommenen öffentlichen Ziehung der Auslosungsrechte wurden gezogen die
Nummern: 95 106 153 183 188 196 217 248 268 321 339 401 408
110 427 481 528 547 561 593 734 767 787 795 829 880 905 o46 967 983 1004 1014 1046 1053 1057 1070 1126 1127 1135 1190 1271 1276 1277 1354 1363 1396 1397 1401 1415 1456 1489 1501 1571 1584 1588 1628 1660 1690 1743 1757 1771 1782 1849 1852 1858 1892 1897 1898 1906 1973 1983 2001 2033 2066 2090 2096 2114 2128 2212 2216 2221 2262 2362 2385 2392 2430 2437 2488 2539 2564 2589 2701 2737 2765 2794 2876 2895 2914 2924 2986.
Die vorstehenden Nummern sind für alle Gruppen jedes Wertabschnittes gezogen. Bei der Einlösung werden gezahlt für losungsrechte: . Buchstabe A — 12,50 RM Nennbetrag... . dazu 4 v. H. Zinsen für 9 Jahre . zusammen
Buchstabe B — 25 RM Nennbetrag... dazu 4 v. H. Zinsen für 9 Jahre zusammen
Buchstabe C — 50 RM Nennbetrag ö dazu 44 v. H. Zinsen für 9 Jahre zusammen Buchstabe D — 100 RM Nennbetrag dazu 4 v. H. Zinsen für 9 Jahre. zusammen
Buchstabe E — 200 RM Nennbetrag dazu 41 v. H. Zinsen für 9 Jahre zusammen 1405, — RM. Buchstabe F — 500 RM Nennbetrag... . . 2500, — RM, dazu 44 v. H. Zinsen für 9 Jahre.. — 1012,50 ,
zusammen 3512, 50 RM.
Die Inhaber der gezogenen Auslosungsrechte werden aufge⸗ fordert, die vom 2. Januar 1935 an zahlbaren Einlösungsbeträge gegen Rückgabe der Auslosungsscheine und eines gleichen Nenn⸗ betrags in Schuldverschreibungen der Ablösungsanleihe des Ham⸗ burgischen Staates zu erheben, und zwar bei der Hamburgischen Finanzverwaltung, Staatsschuldenwesen, in Hamburg, Gänsemarkt 36, J. Stock, Zimmer 138, werktags von 9—13 Uhr, Sonnabends von 9—12 Uhr, sowie bei den nachstehend aufgeführten Banken und Bankhäusern:
In Hamburg: bei der Deutschen Bank und Disconto⸗Ge⸗ sellschaft Filiale Hamburg, der Commerz⸗ und Privat⸗Bank A.⸗G. , dem Bankhause L. Behrens C Söhne, der Dresdner Bank in Hamburg, dem Bankhause Hardy C Hinrichsen, der Vereinsbank in Hamburg, dem Bankhause M. M. Warburg E Co., 4. k Staatsbank (Seehand⸗ ung), . dem Bankhause Mendelssohn E Co., der Berliner Handels⸗Gesellschaft, dem Bankhause S. Bleichröder, der Commerz⸗ und Privat⸗Bank A.⸗G., dem Bankhause Delbrück Schickler C Co., der Deutschen Bank und Disconto⸗Gesell⸗ schaft, der Dresdner Bank, der Deutschen Pant und Disconto⸗Gesell⸗ schaft Filiale Frankfurt (Main), der Deutschen Effekten⸗ und Wechsel⸗Bank der Dresdner Bank in Frankfurt a. M., der Mitteldeutschen Creditbank, Nieder⸗ lassung der Commerz⸗ und Privat⸗
bank A.⸗G.,
dem Bankhause Jacob S. H. Stern,
die gezogenen Aus⸗
62,50 RM, 25,90 S7, 80 RM. Tr. VR, S0 60, 175,560 RM. Do MR, 101,25 „, 351,25 RM. dd. MM, 202, 50 , 7o2, 50 RM.
in Frankfurt a. M.:
tische Zeitschriftenschau. —
bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank A.⸗. Fil. Köln,
der Deutschen Bank und Disconto⸗Gesell⸗ schaft Filiale Köln,
der Dresdner Bank in Köln,
dem Bankhause A. Levy, J
dem Bankhause Sal. Oppenheim jr. CCie.,
der Bremer Bank Fil. der Dresdner Bank,
in Köln:
in Bremen:
der Commerz- und Privat⸗-Bank A.-G.
Fil. Bremen, ,
der Deutschen Bank und Disconto⸗Gesell⸗ schaft Filiale Bremen,
der Commerz⸗ und Privat⸗-Bank A.-G.
Fil. Hannover, . „der Deutschen Bank und Disconto⸗Gesell⸗
schaft Filiale Hannover,
„der Dresdner Bank Fil. Hannever. Mit dem Ablauf des 31. Dezember 1934 hört die Verzinsung des Einlösungsbetrages auf. ᷣ
Von der Einlösung sind ausgeschlossen die n wn r auf deren Rückseite von der Staatsschuldenverwaltung vermerkt ist, daß der Inhaber auf die Teilnahme an der Auslosung verzichtet hat.
Die Einlösungsbeträge für die in das hamburgische Staatsschuld⸗ buch eingetragenen gezogenen Auslosungsrechte werden den Gläu⸗ bigern von Amts wegen durch die Post zugesandt werden. !
Die Schuldverschreibung der Ablösungsanleihe des Hamburgischen
in Hannover:
Staates, Buchst. G Nr. 209 über 50 RM und die Auslosungsscheine
Buchst. A Gruppe 1 Rr. 248, Buchst. B Gruppe 1 Nr. 248 über je 25 RM
Buchst. O Gruppe 1 Nr. 162, Buchst. C Gruppe 1 Nr. 209 über je 50 RM
sind vom Amtsgericht Hamburg zur Kraftloserklärung aufgeboten
worden. . Hamburg, den 22. Oktober 1934.
Die Hamburgische Finanzverwaltung.
Bekanntmachung.
Beim Reichsgericht sollen Akten der streitigen Gerichts⸗
barkeit aus dem Jahre 1923 vernichtet werden, Ein Interesse
an längerer Aufbewahrung ist innerhalb vier Wochen nachzu⸗ weisen. Leipzig, den 5. November 1934. Der Präsident des Reichsgerichts. Bumke.
Bekanntmachung
Die am 5. November 1934 ausgegebene Nummer 123 des Reichsgesetzblatts, Teil l, enthält: . Gesetz über die statistische Abgabe, vom 2. November 1934 Gefetz über Bestellung eines Reichskommissars für Preisüber⸗ wachung, vom 5. November 1934
Gefetz zur Regelung der öffentlichen Sammlungen und sammlungsähnlichen Veranstaltungen Sammlungsgesetzz vom 5. November 1934.
Umfang: „* Bogen. Verkaufspreis (15 RM. Postversendungs⸗ gebühren: 03 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 6. November 1934. Reichsverlagsamt. Fabrieius.
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Preußen.
Landgerichtspräsident Dr. Ern st in Allenstein ist nach Frankfurt a. O. versetzt. Oberstaatsanwalt Dr. Seebens bei der Staatsanwalt⸗ schaft des Landgerichts Breslau ist an die Staatsanwaltschaft des Landgerichts Köln versetzt.
Erster Staatsanwalt Dren del in Stettin ist zum Ober⸗ staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft des Oberlandes⸗ gerichts daselbst ernannt.
Betanntmachung.
Auf Grund der Gesetze vom 26. Mai 19833 — RGGBl. ] S. 293 — bzw. vom 14. Juli 1933 — RGBl. 1 S. 479 — wird hiermit der von dem früheren Lehrer und Reichstags⸗ abgeordneten Tempel in Leer für die Siedlungsgenossenschaft
„Sstfriesland“ e. G. m. b. S. in Leer eingezahlte Geschäfts⸗
anteil im Betrage von 160 RM zugunsten des Preußischen Staates eingezogen.
Aurich, den 31. Oktober 1934. Der Regierungspräsident. J. A.: (Unterschrift).
Michtamtliches.
Nummer 31 des Reichsarbeitsblatts vom 5. November hat folgenden ö Teil 1. Amtlicher Teil. III. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohnpolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Dritte Aenderung der Anordnung über die Weitergeltung von Tarifver⸗ trägen als Tarifordnungen. — Bekanntmachung der neuen Fassung der Anordnung über die Weitergeltung von Tarifverträgen als Tarifordnungen. Vom 20. Oktober 1934. — IV. Hege e , Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Arbeitszeitordnung und Faserstoff⸗ verordnung. — Unterkunftsräume für Gesellen, Lehrlinge Ver⸗ käuferinnen usw. — K, für eine Wasser⸗ standsvorrichtung. — Bekanntmachung, betr. Prüfungsbescheini⸗ gung Nr. 13 des Deutschen Aufzugsausschusses. — VI. Versorgung und Fürsorge. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Kleinrentnerhilfe und Kleinrentnerfürsorge,
Teil IJ. Nichtamtlicher Teil. Wirtschaftsforschung und Sozialpolitik. Von Professor Dr. Hermann Ellinghaus, Han⸗ nover. — Zur Tätigkeit des Spruchsenats für Arbeitslosenver iche⸗ rung in den Monaten Juli bis September 1934. — Sozial⸗ poliktisches aus dem Auslande: Der Stand der Tarifverträge in Schweden und Norwegen Ende 1933. Von G. Grünig, Regie⸗ rungsoberinspektor im Reichsarbeitsministerium. — Sozialpoli⸗ Bücherbesprechungen und Bücher⸗ i fegen — Hierzu dig Beilage: Die Arbeitslosigkeit im Deutschen
eiche.
Teil VI. Bekanntmachung von Tarifordnungen und von Richtlinien für den Inhalt von Betriedsordnungen und Einzel⸗ arbeitsverträgen.
2Atus der Verwaltung.
Reichsarbeitsminifter schreibt gesunde Unter⸗ kunftsräume vor. Der Reichsarbeitsminister hat Richtlinien für Unterkunfts⸗
räume der in die häusliche Gemeinschaft des Unternehmers guf⸗ genommenen oder an der Arbeitsstätte wohnenden Gehilfen.
aufgenommen.
w
Lehrlinge und Vepfäuferinnen usw, in gewerblichen und Han⸗ delsbetrieben erlassen. Der Minister bestimmt u. a, daß die Schlaf⸗ räume sauber und von Ungeziefer frei zu halten sind. Lage, An⸗ ordnung und Benutzung der Schlafräume müssen Gewähr dafür bieten, daß Mißstände in sittlicher Hinsicht nicht entstehen können. Ausdrücklich schreibt der Minister vor, daß die Schlafräume der Gehilfen, Lehrlinge und sonstigen im Betrieb des Wohnungs⸗ inhabers beschäftigten Personen nicht in für Wohnzwecke unge⸗ eigneten Kellergeschossen oder unter unverschaltem Dach liegen dürfen. Auch dürfen sie sich nicht in so unmittelbarer. Nähe, von Arbeitsräumen des Betriebes befinden, daß eine gesundheitlich nachteilige Belästigung durch hohe Temperaturen, Staub, Gase und Dämpfe oder eine Belästigung durch die Nachtruhe stören⸗ den Lärm eintreten könnte. Von angrenzenden Aborten sind diese Schlafräume durch für Luft undurchlässige Wände und Decken zu trennen. Im einzelnen wird bestimmt, daß auf jede in dem Schkafraum untergebrachte Person mindestens 10 ebm Luftraum und 4 4m Bodenfläche entfallen müssen. Auch muß jeder Schlaf⸗ raum mindestens ein dicht schließendes, leicht zu öffnendes, ins Freie führendes Fenster haben. Die Schlafräume müssen ver⸗ schließbar sein. Sie sind, wo die Notwendigkeit einer auch nur vorübergehenden Beheizung besteht, mit gesundheitlich einwand⸗ freier ortsfester Heizeinrichtung zu versehen. Es muß für jede in den Schlafräumen untergebrachte Person ein besonderes Bett vorhanden sein. Die Bettwäsche ist mindestens alle vier Wochen und bei jedem Wechsel des Benutzers zu erneuern. Für jede in den Schlafräumen untergebrachte Person muß ferner eine Sitz⸗ gelegenheit, ein Waschbecken, ein Trinkgefäß und ein wöchentlich zu erneuerndes Handtuch zur Verfügung stehen. Der Minister bittet zugleich die zuständigen Stellen, die Beamten der Gewerbe⸗ aufsicht erneut auf die Notwendigkeit zu. verweisen, bei ihren Be⸗ triebsbesichtigungen mehr als bisher ihre Aufmerksamkeit der Unterbringung der genannten Arbeitnehmer zu widmen,; Er⸗ forderlichenfalls ist in. Verbindung mit der örtlichen Polizei- behörde und den Amtsärzten für die Abstellung von Mißständen Sorge zu tragen.
Kunst und Wissenschaft. Spietptan der Berliner Staatstheater.
Mittwoch, den J. November . Staatsoper: Don Giovanni. Musikalische Leitung: Kleiber. Beginn: 191 Uhr. ö Schauspielhaus: Die Hermannsschlacht von Kleist. Be⸗ ginn: 20 Uhr.
Die zweite geschlossene Aufführung von Richard Wagners „Ring des Nibelungen“ in der Neuinßenierung findet, bereitz Mitte November (14.5, 15., 18. und 213) statt. Aug hierfür wird wieder eine Sonderstammiete zu ermäßigtem Preise ausgegeben,
Zur Feier des 175. Geburtstages von Friedrich Schiller am 10. November wird im Staatlichen Schauspielhaus die Braut von Messing“ in der Inszenierung von Lothar MNüthel wieder In Hauptrollen: Maria Koppenhöfer (Isabella), Elaus Elansen (Don Cesar), Otto Graf (Don Manueh, Käthe Gold (Beatrice), Paul Bildt (Diego), Walter Franck und Bern⸗ hard Minetti (Chorführer). Die Bühnenbilder stammen von Traugott Müller.
Das Museum der Staatstheater QAberwallstr. 22) bringt an ⸗ läßlich des 175. Jahrestages von Schillers Geburt eine Sonder- ausstellung: Schiller — Fffland, die die nahen , , der beiden gleichaltrigen Männer zueinander und, zu Berlin be⸗ leuchten foll. Die Ausstellung ist vom 8. bis 19. November geöffnet.
Aus den Staattichen Museen. In der kommenden Woche finden in den Staatlichen Museen
die folgenden Führungen und Vorträge statt:
. Sonntag, den 11. November. 11,B30 Uhr im Deutschen Museum; Das Deutsche Museum und die deutsche Kunst. Direktor Demmler; . .
10 Uhr im Zeughaus: Vom Lunten zum Zündnadelgewehr.
Di nenn, Der Teppich als Kunstwerk.
10 ,, Islamischen Abt. r. Erdmann; 11—12,30 Uhr im . hr . Ostas. Kunstabt. Lamaistische Riten. Prof. Lessing; ; 12 Uhr im 6 ö des 17. und 18. Jahr⸗ underts. Dr H. midt; n in. im Neuen Museum, Kupferstichkabinett: Das deutsche Bildnis. Dr. Möhle. Dienstag, den 13. November. 11 — 18 Uhr im Alten Mufeum: Rundgang durch die Sammlung. 11 —12 1 im Kaiser⸗Friedrich⸗Museum: Das italienische Altar⸗
bild. n — z Mittwoch, den 14. November.
12 —13 Uhr im Deutschen Museum;: Niederrheinische und nord⸗
deutsche Künstler. Direktor Demmler; . 12—13 Uhr in 2 . Abt., Rundgang: Roß, Reiter—
Wagen. Direktor Andrae; . 20 Uhr . Pergamon⸗Vortragssaal: Lysippos, der Vater des an⸗
tiken Barock. Prof. Neugebauer.
Donnerstag, den 15. November. .
10 Uhr im Neuen. Museum, Aegypt. Abt.: Dynastie und Spät⸗
zeit. Dr. Zippert;
10 Uhr im Neuen Museum, Papyrussammlg.: Der Brief im Alter⸗ ;
tum. Prof. Schubart; ; 11 Uhr im i he, Mufeum: Deutsche Kunst im 15. Jahr
undert: Die Malerei der Spätgotik im Spiegel deutscher - durch die Aus⸗
tammeseigenart; 12 Uhr im Museum für Völkerkunde, Rundgan stellung: Vom Grabstock zum Pflug“. 20 Uhr im Pergamon ortragssaal: Deutsche I7. Jahrhundert. Direktor Demmler. reitag, den 16. November. ; 11—12 Uhr im e ,n Die Modelle im Pergamon⸗ Museum (moderne Probleme im antiken Städtebau). Lange. Sonnabend, den 17. November. 12—13 Uhr im Museum für Völkerkunde; Rundgang dur - Ausstellung: Vom Grabstock zum Pflug“, Dr. Grosser.
r. Grosser; Meister im
ö die
12—13 Uhr in der Islamischen Abt.: Rundgang durch die Samm⸗
lung; = den Säulenhof und den Säulensaal.
12—13 Ühr im Neuen Museum, Aegypt. Abt.: Rundgang durch
Verantwortlich: für Schriftleitung ang f u e m der Teil), Anzeigenteil und für den Verlag. ⸗ Direktor Dr. Baron von Dazur in Berlin⸗Wilmersdorf für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg.
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlag Artie ngeseusschast .
Berlin, Wilhelmstraße 32.
Sechs Beilagen leinschl. Vörsenbeilage und Zentralhandels registerbeilagen
SGrste Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Dienstag, den 6. November
162
Handel ster.
Devisenbewirtschaftung. Die Regelung des Warenverkehrs aus England.
Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat an sämtliche Ueberwachungsstellen den nachstehend veröfsentlichten Runderlaß Nr. 18/34 Ü. St. betr. Warenverkehr mit England erlassen. j
Nach dem deutscheenglischen Zahlungsabkommen vom 1. No⸗ vember 1934 erfolgt die Bezahlung der Wareneinfuhr aus England nicht mehr durch Einzahlung von Reichsmark auf das bei der Reichsbank geführte Sonderkonto der Bank von England, sondern unmittelbar vom deutschen Schuldner an den englischen Gläubiger mit Devisen, welche die Reichs— bank auf Grund einer Devisenbescheinigung abgibt.
II.
Die Ueberwachungsstellen können unter den Voraussetzungen des Abschnitts II Absatz 3 meines Runderlasses Nr. 1134 Ü.⸗St. (Nr. 11134 D. St). bis auf weiteres Devisenbescheinigungen für die — englischer Waren nach Maßgabe be⸗ sonderer Weisung erteilen, soweit es sich um Zahlungen handelt, die nach dem 31. Oktober 1934 fällig sind. Für diese Devisenbescheinigungen ist das Formblatt W E 2 zu ver⸗ wenden. Tie Devisenbescheinigungen sind unterhalb des Datums mit dem Aufdruck n r. England“ (blauer Stempel) zu versehen. Auch Devisenbescheinigungen für Inanspruchnahme von Rembourskrediten können zur Bezahlung englischer Waren erteilt werden, soweit den Ueberwachungsstellen Rembourskontin—⸗ gente zugeteilt werden, in diesem Falle ist das Formblatt WE 1 zu benutzen und mit dem . Aufdruck zu versehen.
Die für nach dem 31. Oktober 1934 fällige Zahlungen bereits erteilten Devisenbescheinigungen sind auf Antrag durch eine Devisenbescheinigung der vorgenannten Art zu ersetzen.
III.
Die Neuregelung gilt nur für die Einfuhr von Waren, die in England erzeugt worden sind oder dort vor ihrer Einfuhr nach Den ichn gn eine wesentliche Be⸗ oder Ver⸗ arbeitung erfahren haben. Der deutsche Schuldner hat der Reichsbank bei Vorlage der Devisenbescheinigung den englischen herr n der zu bezahlenden Ware nachzuweisen. Dieser Nachweis ist zu führen
a) sofern die Ware vor dem 15. November 1934 verschifft wird,
durch die Zollbescheinigung, die Zollquittung oder eine andere zollamtliche Bestätigung;
b) sofern die Ware nach dem 14. November 1934 verschifft
wird, durch ein von einer britischen Handelskammer ausge⸗ stelltes Zeugnis . Die Ueberwachungsstelle hat die von ihr erteilte Devisenbescheini⸗ gung mit einer entsprechenden Auflage zu versehen.
IV.
Die Versendung von Schecks und die Zahlung durch Ver⸗ mittlung der Post ist nicht zulässig.
Die Versendung von Reichsmark wechseln und von Valuta⸗ pen. ohne Effektivklausel zur Bezahlung englischer Waren kann senehmigt werden. Der Gegenwert des Wechfels 7 nach dem lusland ausschließlich in englischen Pfunden überwiesen werden, die 6 Abschnitt JI und I dieses Runderlasses von der Reichs⸗ bank zu erwerben sind.
Zum Inkasso kann der Wechsel von einer inländischen Bank ohne besondere Genehmigung übernommen werden. Die Bank kann die eingezogene ,, auch ohne besondere Genehmi⸗ gung zum Erwerb von . Pfunden bei der Reichsbank ver⸗ wenden. Die Devisenbescheinigung ist in diesem Falle unter Be⸗ nutzung des Formblatts W E 4 zu erteilen, das ebenfalls durch den Aufdruck „Wareneinfuhr England“ zu kennzeichnen ist. In
diesem Formblatt sind die Ziffern 1 und 2Z zu streichen und folgende Auflagen zu machen: unter Ziffer 6: Auf dem Wechsel oder einem damit verbundenen Blatt ist zu vermerken: „Zahlbar im Wege des Zahlungsab⸗ kommens mit England“, unter Ziffer 7 Die Einlösung kann nur dann genehmigungsfrei erfolgen, wenn der Erlös zum Erwerb von Devifen bei der Reichs— bank verwendet wird.
V
Zur ihn von Frachten für englische, nach Deutsch⸗ land eingeführte Waren, soweit sie außerhalb des Kaufpreises und an das Ausland bezahlt werden müssen, sind Devisenbescheinigun⸗ gen zu erteilen, wenn für die Bezahlung dieser Waren selbst De⸗ visenbescheinigungen ausgestellt worden sind. Die erforderlichen Devisen sind zuvor in dem in Runderlaß Nr. 9 / 4 C. St. vorgesehe⸗ nen Verfahren bei der . anzufordern. Bezüglich der übrigen Nebenkosten für die 236 (Provisionen, Transportversicherungsprämien) gelten die Vorschriften meines Runderlasses Nr. 9/34 ;. St. .
Hinsichtlich der vor dem 1. November 1934 fällig ewesenen Warenschulden verbleibt es bei den bisherigen Bestimmungen. Für Zahlungen, die in der Zeit vom 24 September »(1934 bis einschließlich 31. Oktober 1934 fällig gewesen sind gilt der . Nr. 734 U. St,; für Zahlungen, die in der Zeit vom 20. August 1934 bis einschließlich 23. September 1934 fällig ge⸗ wesen sind. gilt der Runderlaß Nr. 93 34 D. St. Im übrigen werden über die in dem deutsch⸗englischen Zahlungsabkommen vom 1. November 1934 in Aussicht genommene Behandlung der über⸗ älligen Schulden aus dem Bezug englischer Waren noch nähere eisungen ergehen.
Ich ersuche, genau darauf zu achten, daß die im Abschnitt 1 dieses Runderlasses genannten Devisenbescheinigungen nur für solche Zahlungen erteilt werden, die nach dem 31. Oktober 1934fällig sin. d.
Die Fälligkeit einer Forderung ist vor dem 1. November 1934eingetreten, wenn 1. der Kaufpreis bis zum 31. Oktober 1934 einschließlich zahl⸗ bar war; die Voraussetzung ist auch dann gegeben, wenn von vornherein eine Vereinbarung dahin bestand, daß bei späterer Zahlung ein Aufschlag oder Verzugszinsen zu leisten
ind;
2. i Kaufpreis vor dem 1. November 1934 durch Wechsel⸗ akzept bezahlt und das Wechselakzept vor dem 1. November 1934 erstmals fällig geworden ist;
3. bei Zahlungsbedinguͤng „Kassa gegen Dokumente“ die Do⸗ kumente vor dem 1. November 1934 ö worden sind.
Die Fälligkeit einer Forderung ist nach dem 31. Oktober
1934eingetreten, wenn
a) der Kaufpreis nach dem 31. Oktober 1934 erstmalig zahlbar ist; diese Voraussetzung ist auch dann gegeben, wenn 3 den
ᷓ Jan der früheren Zahlung ein Skontoabzug vereinbart ist;
b) der Kaufpreis vor dem j. November durch Wechselakzept bezahlt worden ist, nach dem 31. Oktober 1934 erstmalig fällig wird; (
c) bei Zahlungsbedingung „Kasse gegen Dokumente“ die Doku⸗ mente nach dem 31. Oktober 1934 angeliefert werden.
VII.
Ueber die künftige Durchführung von Kompensations— und Verrechnungsgeschäften sowie die Behandlung von Ausländer⸗ Sonderkonten für Inlandszahlungen im Warenverkehr mit Eng— land erfolgt in den nächsten Tagen eine Bekanntmachung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger.
Berliner Börse am 6. November.
Rückgänge zum Teil wieder eingeholt.
Nach der Nervosität des Vortages hat sich an der Berliner Dienstagsbörse eine Beruhigung durchgesetzt, die einesteils auf die Erklärungen Simons zurückzuführen, zum anderen aber auch mit den Ausführungen Dr. Fischers vor der Fachgruppe der Banken und Sparkassen in Zusammenhang zu bringen ist. Verschiedentlich, besonders in den sogenannten schweren Werten, konnten die Ver⸗ lufte des Vortages wieder eingeholt werden, auch sonst war die Tendenz nach anfänglich nicht ganz einheitlicher Kursgestaltung namentlich im Verlauf nach oben gerichtet. Die Börse schloß in gut behaupteter Haltung. .
Am Montanmarkt machten die Erholungen durchschnittlich 1 vH aus. Stärker beschäftigt waren Hoesch (plus 11) und namentlich Harpener (plus 233). Braunkohlen⸗ und Kalipapiere fanden kaum Beachtung, kleines Angebot zeigte sich in Salzdet⸗ furth (minus ?). Am Markt der chemischen Werte stiegen Farben auf 135½ (plus „), dagegen waren die Nebenwerte wie Gold⸗ schmidt und Chem. Heyden stärker beschäftigt je plus 2). Koks⸗ werke blieben von dem Kommunique über die Aufsichtsratssitzung unbeeinflußt. Elektrowerte lagen ruhiger und nur wenig ver⸗ ändert. Nur einzelne Versorgungswerte fanden Interesse wie beispielsweise RWé (plus 1) und Dessauer Gas splus 2½). Von Rückkäufen der Kulisse profitierten ferner Julius Berger und Holz— mann (je plus 153), ferner Engelhardt (plus 2), Berlin-Karls⸗ ruher Industriewerke sowie Orenstein je plus 113). Vogel Draht (plus ru) waren ebenfalls gefragt, dagegen büßten Deutsche Telefon und Kabel 4½ vH ein. Im Zusammenhang mit gün⸗ stigen Abschlußwertungen zeigte sich größeres Interesse für Gebr. Junghans (plus 4w.
Am Kassamarkt kam noch Material heraus, das aber glatt Unterkunft fand. Nur in Bankwerten zeigen sich noch bis zu 1 vH niedrigere Kurse. Von den Rentenwerten waren Pfand⸗ briefe, Kommunalobligationen und Stadtanleihen noch überwiegend etwas schwächer. Tagesgeld ermäßigte sich auf 33 bis 4 võH. Der internationale Devlsenmarkt lag ruhig. In Berlin blieb der Dollar mit 2,49 und das Pfund mit 12,42 RM unverändert.
Bewegung der Unternehmungen im Ottober.
Nach Mitteilung des Statistischen Reichsamts wurde im Oktober 1934 1 Aktiengesellschaft mit 0,05 Mill. RM Nominal⸗ kapital gegründet. Ferner wurden 19 Kapitalerhöhungen um zusammen 5,3 Mill. RM vorgenommen und 47 Kapitalherab⸗ setzungen um zusammen 77 Mill. RAM. 68 Aktiengesellschaften mit einem Nominalkapital von 52 Mill. RM wurden aufgelõöst, darunter 6 wegen Konkurseröffnung. Der Kurswert der gegen Barzahlung im Monat Oktober ausgegebenen Aktien betrug 5 Mill. RM. — Weiterhin wurden 163 Gesellschaften mbH., 1173 Einzelfirmen und Personalgesellschaften und 375 Genossen⸗ schaften gegründet. Aufgelöst wurden 496 Gesellschaften mb. (darunter 135 von Amts wegen gelöscht), 1326 Einzelfirmen und Personalgesellschaften (darunter 224 von Amts wegen gelöscht) und 143 Genossenschaften.
Dr. Goerdeler über seine neuen Aufgaben.
Auf eine Anfrage des DMB. faßt Oberbürgermeister Dr. Goerdeler seine nächsten Ziele als Reichskommissar für Preis⸗ überwachung kurz in folgenden Worten zusammen: „Ich werde eine Preisüberwachung durchführen, die sich nach vernünftigen wirtschaftlichen Gesetzen richtet. Ich werde gegen alle die rücksichts⸗ los vorgehen, die diese Gesetze mißachten und durch ungerecht— fertigte Preistreibereien der Gesamtheit Schaden zufügen. Um diese für unser Volk dringend notwendigen Aufgaben durchführen
zu können, bitte ich um die Mitarbeit aller.“
Wachstumsftand von Gͤemüse in den Hauptgemüsegebieten zu Mitte Oktober 1934.
Zusammengestellt im Statistischen Reichsamt.
—
Gemüsegebiete
Mitte Oktober war der Wachstumsstand für Gemüßse ( S sehr gut. 2 — gut. 3 — mittel, 4 — gering, 5 S sehr gering.)
in .
5 ᷣ
Rosen⸗ kohl
Grün⸗ kohl
Kohl⸗ rabi
Blumen⸗ kohl
Zwie⸗ beln
Möhren und Karotten
Meer⸗ ; 2 reitich Svinat
Sellerie Salat
Sl ö;
Brandenburg und Berlin ... . r . Sachsen .. Hannover ⸗Sůdost. ...... ö Hannover ⸗Nordwest und Schleswig ⸗Holstein Rheinprovinz und Hessen⸗Nassau. ...
Bayern. Sachsen . Württemberg Baden Thüringen. benen, amburg. Mecklenburg Oldenburg: Amt Ammerland 866 ö , iaunschweig . Anhalt). h ; , e,,
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e 0 , , . 99 2 8 d 2 Kö . w 2 Kr
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Nach den Berichten der amtlichen Gemüseberichterstatter wird / der Stand der Gemüsekulturen in allen Haupitgemüsegebieten des Reichs besser beurteilt als im Vormonat. Wenn auch die Trockenheitsschüden des Sommers noch nicht überall völlig aus.
Berlin, den 3. November 1934.
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Bemerkungen.
geglichen wurden, läßt doch vor allem der Stand der späten Ge⸗ müsearten unter Voraussetzung günstigen Erntewetters befriedi— gende Ernteergebnisse erwarten In Süddeutschland, wo beson⸗ ders in Bayern der Stand des Gemüses recht gut beurteilt wird,
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kann bei fast allen Gemüsearten sogar mit einer guten Ernte gerechnet werden. . . Ueber das Auftreten von tierischen Schädlingen wurde nur
vereinzelt berichtet. Statistisches Reichsamt.