Erste Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 260 vom G. November 1934. S. 2
Das Bankwesen im nationalsozialistischen Staat.
Ein Vortrag Dr. Otto Christian Fischers.
Im Rahmen eines Vortragsabends der Fachgruppe Banken und Sparkassen der Reichsberufsgruppen der Angestellten orach der Führer der Hauptgruppe X. Banken und Kredit, Dr. Stto Christign Fischer über „Das Bankwesen im nationalsozia⸗ listischen Staat“.
Der Vortragende stellte zu Anfang seiner Ausführungen eine Betrachtung über das Verhältnis der deutschen Wirtschaft in der Vorkriegszeit und den Jahren nachher an, unter Zugrundelegung eines umfangreichen Zahlenmaterials. Bei einem wirtschaftlichen Rückzug — so führte Dr. Fischer weiter aus — kommt es auf eine besonders geschickte Führung an. In der Nachkriegszeit hingegen habe man versucht, die wirtschaftliche Niederlage zu ver— decken und zu verschleiern, und habe nichts zum Ausgleich der Verluste getan. Man habe die Banken zum Zentralpunkt der Wirtschaftskatastrophe gemacht und gegen sie Vorwürfe erhoben, die zumindesten nicht immer berechtigt gewesen seien. Natürlich seien Fehler begangen worden, und das Bankgewerbe habe sich auch offen hierzu bekannt. Der Anteil der Banken an dem wirt⸗ schaftlichen Zusammenbruch werde aber weit überschätzt. Die Schuld an dem ungünstigen Verlauf des wirtschaftlichen Rück— zuges sei das Verhältnis zwischen Wirtschaft und Staat gewesen. Staat und Wirtschaft lebten in getrennten Welten. Vor dem Kriege sei es hinzunehmen gewesen, wenn der Staat die Wirt⸗ schaft ihre eigenen Wege gehen ließ, denn zu dieser Zeit sei das „Gesetz der großen Zahl“ in Geltung gewesen, durch das Fehler leicht korrigiert werden konnten. Nach dem Kriege hingegen reglerte das Gesetz der kleinen Zahl, das heißt die natürlichen Heilkräfte spielten eine allzu geringe Rolle. Tie Fehler, die ge⸗ macht worden sind, wurden der Wirtschaft und den Banken allein zur Last geschrieben, was tatsächlich aber die Folge des Kriegs⸗ verlustes und die Unfähigkeit der Staatsleitung war. Mit der Machtergreifung des Nationalsozialismus haben sich aber die Verhältnisse grundsätzlich geändert. Das Primat in der Wirt⸗ schaft habe nunmehr die Staatsführung. Sie gebe allgemeine Richtlinien an und übe Kontrolle aus, ohne sich jedoch in jede Einzelheit einzumischen. Was der Staat von dem Wirtschaftler der Gegenwart verlange, sei eine Einfühlung in die Staatsideen. Nicht der habe den Geist verstanden, der tue, was befohlen werde, sondern der, der tue, was dem Sinne der Staatsführung und der neuen Volksgemeinschaft entspreche. In dieser neuen Volksge⸗ meinschaft nun müssen die Banken wie auch alle anderen Wirt— schaftszweige von neuem ihre Existenzberechtigung nachweisen,.
Es seien zwei Aufgaben, und zwar einmal in ideeller, weiter in materieller Beziehung zu lösen. Ideelle Aufgabe sei es, das in der Wirtschaft Vorgefundene mit neuem Geist zu er⸗ füllen und die Begeisterung fuͤr den neuen Geist dauernd frisch zu erhalten und dafür zu sorgen, daß er nicht schal werde. Mate⸗ riell erstrecke sich diese Aufgabe auf die Steigerung der Ertrags⸗ fähigkeit der deutschen Wirtschaft nicht des Ertrages, sondern der Aufrechterhaltung der Kultur wegen. Es gebe ein kulturelles Kapital, das die Wirtschaft mit aufrechterhalten müsse. Wenn man sich die Frage vorlege, wie die Erhöhung der Ertragsfähig⸗ keit zu vollziehen sei, ob auf dem öffentlichen oder privaten Sektor, so werde man bei dieser Frage keine grundsätzliche Ant⸗ wort, die für alle Zeiten Geltung hätte, erwarten dürfen. Zur⸗ zeit stehe der öffentliche Sektor im Vordergrunde. Die Dynamik auf dem öffentlichen Sektor müsse aber auf den privaten Sektor
zu überführen.
übergehen. Wenn die Umsätze unter ein gewisses Maß fallen, müsse der Staat eingreifen. Dies sei durch das umfangreiche Arbeitsbeschaffungsprogramm geschehen, und im Rahmen dieses Programms hätten die Banken ihre uf en zu erfüllen, und man könne mit Genugtuung feststellen, daß sie des ihnen ge⸗ stellten Aufgabenkreises Herr geworden seien. ö der Banken sei zunächst die kurzfristige Finanzierung gewesen. Kurz⸗ fristige Kredite können aber leicht zu Preissteigerungen führen. Es gelte daher, die kurzfristigen Kredite auf dem Kapitalmarkt Hierbei ergebe sich aber eine Schwierigkeit im Hinblick auf den Kursstand der festverzinslichen Anleihen, die sämtlich unter pari liegen. Zu diesem Kurse sei aber die Auf⸗ legung neuer Anleihen nicht möglich, die für den Staatsbedarf und das Prestige notwendig seien. Es gelte daher, den Renten⸗ kurs zu heben. Hierbei müßten die Banken durch Beratung des Publikums helfend mitwirken. Zu beachten sei aber, daß die Renten nicht allzu sehr gegen die Aktien ausgespielt würden.
An der Börse habe mit dem politischen Umschwung eine weitgehende Bereinigung stattgefunden. Die Banken geben der Börfe Kredite nur soweit, als es für die Regulierung der Um⸗ sätze notwendig sei. Man könne auch hier feststellen, daß die Umsatzfinanzierung funktioniert habe. Befürchtungen, daß an⸗ gesichts der Inanspruchnahme durch die Arbeitsbeschaffung die anderen, insbesondere die auf dem privaten Sektor liegenden Aufgaben gelitten hätten, seien unbegründet. Kein legitimer und normaler Kreditbedarf sei unbefriedigt geblieben.
Zur Frage des Außenhandels führte Dr. Fischer darnach aus, daß es Aufgabe der Banken sei, die Ausfuhrindustrie zu unterstützen und selbst langfristige Kredite zu . dort, wo es notwendig sei. Weiter müsse das Bankgewerbe, darauf achten, die Erfatzftofferzeugung zu fördern. Die Hilfeleistungen der Ban⸗ ken müssen sich aber immer nur in der Gewährung wirklicher Kredite bewegen und nicht Subventionen oder verlorene Zu— schüsse sein. Eine weitere Aufgabe sähen die Banken darin sich u der Frage des Agrarkredits absolut positiv einzustellen. a f nicht zu verkennen, daß das landwirtschaftliche Kreditproblem in vieler Hinsicht anders als in der gewerblichen Wirtschaft ge⸗ lagert fei. Infolge des Krieges und verfehlter Agrarpolitik seien die flüfsigen Mittel vernichtet. Die Kosten der Kreditgewährung für die auf einen einmaligen Jahresumschlag angewiesene Land⸗ wirtfchaft feien viel fühlbarer als für andere Wirtschaftszweige. Deshalb seien besondere Einrichtungen und Maßnahmen not— wendig, um des Agrarkreditproblems Herr zu werden.
Jun seinen weiteren Ausführungen wies der Redner darauf hin, daß die Stärke des deutschen Bankwesens in seiner Viel⸗ gestaltigkeit liege. Er bejahte sowohl die Existenzberechtigung der Großbanken als auch die der mittleren und kleineren Bank⸗ unternehmungen. Eine andere Frage sei die, ob. die Kapital⸗ kraft der Banken ausreiche. Dazu gehöre Elastizität, d. h. Re⸗ serven und nochmals Reserven ansammeln; weiterhin das Ver⸗ trauen des Publikums, wozu aber auch die Ausschüttung von Dividenden notwendig sei. Die Banken brauchten die Rentabili⸗ tät nicht nur um ihrer selbst willen, sondern, um ihre Aufgaben gegenüber der Allgemeinheit erfüllen zu können Schließlich — so führte Dr. Fischer u. a. noch aus — sei unter allen Umständen der Gedanke eines Kreditmonopols abzulehnen, der den tatsächlichen
Verhältnissen widerspreche.
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Ergebnisse der Ernteermittiung für Gurken, grüne Pfiückbohnenͥ und Tomaten in den Hauptgemüsegebieten ) im Jahre 1934.
Gurken
Grüne Pflückbohnen Tomaten
urteilte
Be⸗ Ernteertrag
Be⸗ Ernteertrag Be⸗ Ernte ertrag
urteilte urteilte
Länder und Landesteile Anbau⸗
fläche je ha
insge samt
Anbau⸗ Anbau⸗
flacht flache E n
je ha sinsgesamt insge samt
abei
nur eine bessere Regelung zu treffen suchen.
ha / d 2
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Hauptgemüsegebiete: Preußen ? davon: Brandenburg und Berlin.
.
Provinz Sachsen. ....
Hannover⸗Südost ......
Hannover⸗Nordwest und Schles⸗
wig⸗Holstein Rheinprovinz u. Hessen⸗Nassau
davon: Reg.⸗Bez. Pfalz ..... ö. Unterfranken ..
Sachsen ... Kö davon: Gemüsegebiete Zittau.... ö. Dresd. Meißen
ö Leipzig⸗Borna
n,, davon: Neckarkreis.. Schwarzwald kreis Jagstkreis ... Donaukreis ...
davon: Landesk.⸗Bez. Freiburg ; ö Karlsruhe. Mannheim
davon: Prov. Starkenburg und Rhein⸗ hessen 0 0 1 2 1 0 1 1 6 14
Hauptgemüsegebiete im Deutschen Reich:
Dagegen 1933
5 910 4 261
167, 134
319 759 66 778 97 146 90 419
3073
3 263 59 080
242 442 96 323 131 273
7696
989 572 571 231
Nach den Ergebnissen ber allg. Anbauflächenerhebung Ende Mai 1934 beträgt die Anbaufläche im gesamten Reichsgebiet (ohne
119 132 27 192 71090 17 430 1210
106 667 13 148 2958 18 674 6 090
9543 56 657
44 123 31 085 9313
11 881 53 916
16205 10 683 1760
16046 ö. 2339 1049 ö 8 492
745 3332
2261
44 196 37 055 3 052 3 023
66 527 36 590 12 672 10 912
7 363
34 388 8 190 7 425 9533
27 664 2 429 9620
13 115
1518 1280
18 865 16 672
8 968 2980 14 388 1771 2976 6 048 2799 539 1080 440
12 227
69 424 1010
345 275 317 199
279 622 322 455
Saargebiet) für Gurten 21123 a, far grüne Pflückoohnen 6813 ha, für Tomaten 1874 ha.
Berlin, den 3. November 1934. /
Statistisches Reichsamt,
1066
13 602
—
Zur Kündigung des holländisch⸗deutschen Verrechnungsabkommens.
Scharfe Kritit der holländischen Presse an der Haltung der Regierung.
Amsterdam, 5. November. Die Kündigung des niederländisch— deutschen Verrechnungsabkommens durch die holländische Re— igen hat in der holländischen Presse scharfe Ablehnung er— ahren, was um so bemerkenswerter ist, als man das bisherige Abkommen, zum mindesten in bezug auf die rückständigen hollän— dischen Forderungen, keineswegs als befriedigend betrachtete. Man fürchtet aber nunmehr, daß die bisher schon recht unüber— sichtliche Entwicklung des holländisch-deutschen Zahlungsverkehrs noch verworrener werden wird.
Besonders scharf angegriffen wird das holländische Wirt— schaftsministerium vom „Telegraaf“, der u. a. erklärt, es habe eine sehr unglückliche Hand in den Regelungen, die es mit Deutschland trifft. Der „Telegraaf“ schließt seinen Leitartikel mit der Erklärung ab, man dürfe keinen Augenblick aus dem Auge verlieren, daß der niederländisch-deutsche Handel für Holland eine . Notwendigkeit sei. Eines der wichtigsten Bedenken, as gegen die bisher geführte Politik zu erheben sei, bestehe darin, daß sie die Tendenz habe, den holländischen Handel mit Deutsch⸗ land zu vernichten. Auch die Kündigung des Clearingvertrages müsse erneut den Handelsverkehr noch holpriger machen. Dies sei ebensowenig zum Vorteil Hollands als zum Vorteil Deutsch— lands. Das Blatt habe schon früher dargelegt, daß man im Haag das deutsche Problem zu engherzig behandle und daß ein größerer Blick notwendig wäre.
„Nieuwe Rotterdamsche Courant“ ist der Ansicht, daß die deutsch-holländischen Zahlungsschwierigkeiten beinahe in einen deutsch⸗holländischen Zahlungskrieg ausgeartet seien. Man müsse aber weniger die Vergangenheit und die Gegenwart sehen, son⸗ dern den Blick auf die Zukunft richten und die Lösung angeben, die auf den Beschluß der holländischen Regierung, den „unglück— lichen Vertrag vom 21. September“ zu kündigen, folgen müsse. Es sei ein unbefriedigender Zustand, daß die Regierungen Hol— lands und Deutschlands sich über lange Unterhandlungen von en r zu Regelung oder, wenn man wolle, von Regelung zu Mißerfolg hinschleppten. Am 2. November seien eigentlich weniger die Verhandlungen gescheitert, sondern man habe viel⸗ mehr erkannt, daß sie schon am 21. September mißglückt waren. Die jetzige holländische Initiative dürfe nur einen Anfang dar— stellen, denn man müsse sich vor Augen halten, daß jetzt wieder viele andere Schwierigkeiten bevorständen. Noch stets habe Hol⸗ land, worauf der Wirtschaftsminister vor mehreren Wochen noch in einer Presseunterredung hinwies, ein großes Interesse daran, seine Ausfuhr nach Deutschland aufrechtzuerhalten. Man müsse Das Blatt fordert zum Schluß die Regierung auf, in neuen Verhandlungen mit Deutschland eine bessere Lösung zu erzielen, um eine recht— schaffene, für alle Teile möglichst befriedigende Regelung zu er⸗ reichen. Durch gegenseitigen guten Willen werde man zu einem wirklichen Frieden im deutsch⸗niederländischen Zahlungsverkehr gelangen müssen.
Auch „Algemeen Handelsblad“ betont, daß die gegenwärtige Lage im deutsch⸗holländischen Zahlungsverkehr sehr unbefriedigend sei und für beide Länder große Nachteile mit sich en, müsse. Deutschland werde aus Holland nach Beendigung des derzeitigen Verrechnungsabkommens keine freien Devisen mehr erhalten können. Andererseits stehe zu befürchten, daß die holländische Ausfuhr nach Deutschland stark eingeschränkt werden müsse, während vermutlich auch der deutsche Ausfuhrhandel sein Inter⸗ esse mehr Ländern zuwenden werde, in denen keine Zwangs— bewirtschaftung des Devisenverkehrs stattfindet. Sowohl“ . land wie Holland hätten daher allen Anlaß, sich nach einem besser funktionierenden neuen Verrechnungsabkommen zu sehnen.
Kampf dem unlauteren Wettbewerb.
Die deutschen Mitglieder der Liga zur Bekämpfung des un⸗
lauteren Wettbewerbs veranstalteten eine Tagung im Hotel Esplanade. In seiner Eröffnungsansprache betonte Rechts⸗ anwalt Dr. Junckerstorff, die Liga sei eine . fassung aller Praktiker, die auf dem Gebiete der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs tätig sind mit dem Ziele, einen engen Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Ländern zu ver— mitteln. Sie . heute alle europäischen Staaten. Die Be⸗ deutung der Organisation werde durch die Tatsache erläutert, daß . 10 Millionen Kaufleute durch sie erfaßt werden. In einer längeren Entschließung, in der die Wiedergesundung des Wett—
bewerbs als eine Voraussetzung für den wirtschaftlichen Wieder⸗
aufbau des Kontinents bezeichnet wird, heißt es u. a.: Auf dem Gebiete der Beseitigung des Zugabeunwesens empfiehlt das Exekutiv⸗Komitee den europäischen Staaten, die eine Regelung der Frage vorbereiten, das völlige Verbot des an sich unlauteren Wettbewerbsmittels vorzusehen. Dr. Eugen anyasz⸗ Budapest berichtete über den internationalen Kampf gegen das Zugabeunwesen. Unter Zugabe sei die Zusammenkoppelung zweier Waren mit dem verborgenen Ziel zu verstehen, in dem Käufer die falsche Voraussetzung zu erwecken, daß die Zusatz⸗ leistung einen größeren Wert darstellt als der Abschlag, den der Verkäufer in Wirklichkeit gibt. Eine besonders gefährliche Eigen⸗ schaft der Zugabe sei der Zwang zur Ueberbietung. Als Abwehr gebe es nur ein Mittel: die Üünterbindung des Zugabewesens überhaupt. Die , von Treu und Glauben im Ge— chäftsverkehr sei eine der ersten Voraussetzungen für den wirt— chaftlichen Wiederaufbau Europas. Dr. Rudolf Wawreecz: ka, Eger, gab einen Ueberblick über den internationalen Kampf gegen das Zugabewesen im Lichte der tschechoslowakischen Gesetz ebung. Die Rechtsstellung des Rabatts erläuterte Dr. K. ea n,, n er, Teplitz-Schönau. Er schilderte den Wer— degang des Rabatts, der r fir f ic nur als Anreiz zum Ver⸗ kauf größerer Mengen gedacht sei. Durch die Wirtschaftsbedräng⸗ nis sei er aber zu einem Kundenschlepper und nicht selten zu einem Gespenst der Konkurrenz herabgesetzt worden. Rechtlich wäre es aber falsch, den Rabatt aks Zugabe zu behandeln. Entsprechend seinem Wesen als Preisnachlaß oder Abzug vom Preis stellt er
wohl eins der Zugabe ähnliche Zusatzleistung dar, aber diese Lei⸗
ö unterscheidet sich von der Zugabe ganz unzweideutig dadurch 3 ihr Wert sofort beim Bezug der Ware in einwandfreier Weise erkennbar ist. Es gebe allerdings Mißbräuche des Nabatts, die unbedingt zurückzuweisen seien. Ein allgemeines Rabattverbot erlasfen hieße aber, das Kind mit dem Bade ausschütten. Den Gefahren des Rabatts sei mit Hilfe tatkräftigen Selbstschutzes zu
begegnen. Im Wettbewerb mit den n,, habe
er sich seßz als unentbehrlich erwiesen. Seng tor a. Bey⸗ thlen-Berlin, der auch über die Rechtsstellung des Rabattes referierte, stimmte den Ausführungen von Dr. Mayer⸗Exner im wesentlichen zu.
Gebesserte Lage im rheinischen Brauntohlenrevier.
In der zweiten i. des Oktober trat in der Nachfrage nach Hausbrandbriketts eine Besserung ein, nachdem die Anforderungen in der Isen Monatshãälfte , waren. Das Indu, , im rheinischen J im Oktober wieder günstiger. Die gesamte Rohkohlenförderun . sich im September 1934 auf 342 (Septeniber 1933: 3, 25 ill. t, was einer arbeitstäglichen Förderung von 9,137 (Sh,izz Mill. t entspricht. Die Brikettherste . nahm auf 765 (O 740 Mill. t zu. Arbeitstäglich stieg die Produktion auf 31 000 (28 000).
Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 260 vom 6. November 1934. S. 3
Die erste voltständige Bodeninventur.
Das Bodenschätzungsgesetz.
Das Reichsbewertungsgesetz von 1925 war ein beträchtlicher Fortschritt schon als erster Anlauf in der Richtung, den Ertrags⸗ wert für landwirtschaftliche Grundstücke im ganzen Reich ein⸗ heitlich zu ermitteln, Immerhin ließen sich bei einem großen Teil der landwirtschaftlichen Betriebe Wertungsmängel nicht vermeiden. E fehlte an Hilfsmitteln, um die richtige Ueberleitung von den Werten der Vergleichsbetriebe zu den Werten der übrigen Betriebe zu sichern— Die Art der Fortführung des Grundsteuerkatasters und die Art des Bonitierungsverfahrens waren die Mängel der alten Grundsteuerunterlagen. Nun sind diese Unterlagen aber nicht nur für steuerpolitische, sondern auch für mannigfache agrar⸗ politische Aufgaben unerläßlich. Darum hat der neue Staat das Gesetz über die Schätzung des Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz) vom 16. 10. 1934 geschaffen. Im Kranze der neuen Steuervor⸗ lagen wurde es bisher wenig beachtet, aber seine Bedeutung für den einzelnen Bauern und Landwirt und für die Allgemeinheit ist so groß, daß sich alle mit seinen Grundgedanken und Zielen vertraut machen sollten.
Zwei Aufgaben hat die neue Bodenschätzung zu erfüllen. Sie soll einmal eine genaue Kennzeichnung des Bodens nach seiner Beschaffenheit, außerdem aber ein Werturteil über den Grad der Ertragsfähigkeit des Bodens abgeben G 1). Bei der Feststellung der Ertragsfähigkeit sollen lediglich die Ertragsunterschiede berück⸗ sichtigt werden, die auf natürlichen Ertragsbedingungen (Boden⸗ beschäffenheit, Geländegestaltung und klimatische Verhältnisse) zurückzuführen sind. Ertragsunterschiede, die auf wirtschaftliche Ertragsbedingungen (Zugehörigkeit der geschätzten Bodenfläche zu bestimmten Betrieben und Verkehrs- und Absatzverhältnissen der Betriebe) zurückzuführen sind, bleiben bei der Feststellung der Ertragsfähigkeit außer Betracht. Sie werden erst bei der Fest⸗ stellung des Einheitswerts der Betriebe nach den Vorschriften des Reichsbewertungsgesetzes berücksichtigt (5 23).
Zur Sicherung der Gleichmäßigkeit der Bodenschätzung werden im ganzen Reich ausgewählte Bodenflächen als Musterstücke ge⸗ schätzt. Die Ergebnisse der Schätzungen von Musterstücken werden vom Reichsfinanzministerium bekanntgegeben und erhalten da⸗ durch rechtsverbindliche Kraft. Die Musterstücke bilden die Haupt⸗ stützbunkte der Bodenschätzung G H. .
Im Einvernehmen mit dem Reichsernährungsminister beruft der Reichsfinanzminister zu seiner Unterstützung und Beratung einen Reichsschätzungsbeirat, der die Schätzung der eben berührten Musterstücke durchführt (5 5). Entsprechend berufen die Präsi⸗ denten der Landesfinanzämter im Benehmen mit dem zuständigen Landesbauernführer einen Landesschätzungsbeirat, der in engster Anlehnung an die rechtsverbindlichen Ergebnisse der Schätzungen des Reichsschätzungsbeirats in seinem eigenen Bezirk weitere aus= gewählte Bodenflächen als Musterstücke schätzt 8 6). Eutsprechend werden für jeden Finanzamtsbezirk ein oder mehrere Schätzungs⸗
ausschüsse berufen, die in Anlehnung an die rechtsverbindlichen Ergebnisse der Schätzung der Musterstücke die als Musterstücke aus—⸗ gewählten Bodenflächen zu schätzen haben (5 7). Die für alle Bodenflächen festgestellten Schätzungsergebnisse sind in die Liegen schaftskataster zu übernehmen. Hierbei sind die Musterstücke be—⸗ sonders kenntlich zu machen G 11).
Treten nach Abschluß der Bodenschätzung Umstände ein, die die Ertragsbedingungen wesentlich verändern, z. B. Aenderungen der Kulturart, Ent⸗ und Bewässerungen, Eindeichungen u. ., so sind diese Flächen nachzuschätzen. Die Vorsteher der Gemeinden, die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten der Grundstücke sind verpflichtet, diese Veränderungen anzuzeigen (5 12).
In Zeitabständen von längstens 20 Jahren sind die Ergebnisse der Bodenschätzung zu überprüfen. Die Ueberprüfung hat sich vornehmlich darauf zu erstrecken, ob und in welchem Umfang sich das Ertragsverhältnis der verschiedenen Böden der einzelnen Teile des Reichsgebiets zueinander verschoben hat (3 13.
Mit der Ausführung des Bodenschätzungsgesetzes wird eine riesige Aufgabe mit höchsten Kosten eingeleitet, Schon die steuer— liche Gerechtigkeit rechtfertigt diesen Aufwand. Es gibt in Deutsch— land einzelne, wenn auch vermutlich nicht sehr große Betriebe, die überhaupt noch nicht vermessen wurden, und von nicht weniger als 600 000 ha fehlen brauchbare Karten. Eine neue Boden⸗ inventur war darum nicht zu umgehen. Es muß dazu nur noch betont werden, daß, wenn die Eigentümer und die Nutzungs—⸗ berechtigten der Grundstücke den Besuch der mit der Durchführung des Gesetzes Beauftragten bekommen, sie ihnen jederzeit das Be⸗ treten der Grundstücke gestatten und die für die Zwecke der Boden⸗ schätzung als notwendig erachteten Maßnahmen zulassen müssen. Indessen wird an der Hand der zur Durchführung des Gesetzes . erwartenden Verordnungen und allgemeinen Verwaltungsvor— chriften voraussichtlich des öfteren darauf zurückzukommen sein.
Brandschäden im September 1934.
Die Brandschäden bei den deutschen öffentlich⸗rechtlichen Feuer⸗ versicherungsanstalten (Brandversicherungsanstalten, Sozietäten, Brandkassen) betrugen im Monat September 1934 6506 345 RM. Das bedeutet wiederum eine Steigerung gegenüber dem Monat August mit 6380541 RM. Im vergangenen Dreivierteljahr 1934 haben allein die deutschen öffentlich Techtlichen Feuerversicherungs⸗ anstalten insgesamt 50,5 Millionen Brandschäden vergüten müssen. Von diesen Brandschäden hätte man durch Vorsicht Und Sorgfalt M vermeiden können. 38 Millionen RM hätte man also der deutschen Volkswirtschaft 5. können!
Jeder Volksgenosse muß mitarbeiten an der Verringerung der Brandschäden. Brandschaden ist Landschaden!
Fahrrad⸗Konvention um ein Jahr verlãngert.
Die Fahrrad⸗Konvention, die Ende 1933 nach längeren Ver⸗ handlungen zustande kam, ist, wie der D. H⸗D. erfährt, verlängert worden. Bekanntlich ist die Marktordnung im Fahrradgewerbe so weitgehend wie kaum in einem anderen Wirtschaftszweige. Unter Zugrundelegung bestimmter Normen sind Festpreise verein⸗ bart worden, und zwar ist man dabei von der billigsten Fahrrad⸗ type ausgegangen, während für wertvollere Erzeugnisse je nach Ausstattung und Güte genau vorgeschriebene Aufschläge vor⸗ geschrieben sind. Um der Konkurrenz der sog. „Kellerfabriken“ zu begegnen, wurden zwischen dem Verein deutscher Fahrrad⸗ industrieller und der Bielefelder Rahmenvereinigung sowie dem Verband deutscher Fahrradteilefabrikanten, Wuppertal⸗Elberfeld, besondere Vereinbarungen getroffen und die Preise der Bestand⸗ teile straff gebunden. Der Verein deutscher Fahrradindustrieller, Berlin, traf gleichzeitig sowohl mit dem Groß⸗ als auch dem Klein⸗ handel ein Abkommen, wonach der Handel sich verpflichtete, die vorgeschriebenen Listenpreise einzuhalten. Der Großhandel darf nur bei Verbandswerken einkaufen und ebenso nur den Vertrags⸗ kleinhandel beliefern. Da alle diese Abmachungen sich gut bewährt haben und auch von allen Beteiligten eingehalten werden, beschloß man auf der am 2. November in Leipzig abgehaltenen Tagung, die Konvention um ein weiteres Jahr bis Ende 1935 zu verlängern. Obwohl die Konvention sowohl in der Produktion als auch im Groß⸗ und Kleinhandel noch eine Zahl von Außenseitern hat, legt man dieser Tatsache keine besondere Bedeutung bei, da die Außen⸗ seiter nur wenig ins Gewicht fallen. Ob man Schritte unter⸗ nehmen wird, die Abseitsstehenden beizuschließen, wird die Zukunft zeigen müssen.
Neuartiges Tiefkühlfrischhaltungsverfahren für Fische.
Die „Nordsee“ Deutsche Hochseefischerei Bremen⸗Cuxhaven AG in Bremerhaven stellt zur Zeit Versuche mit einem neuartigen Tiefkühlfrischhaltungsverfahren an, das es ermöglichen soll, . Fische ohne Beeinträchtigung oder Verminderung ihres Nährwertes und ihrer Genußfähigkeit monatelang frisch zu erhalten. Es han⸗ delt sich um das patentierte Einkühlungsverfahren nach der Methode Heckermann. Unter Zuhilfenahme von Trockeneis ist es möglich, die eingefrorenen, sachgemäß verpackten Fische auch dem Versand für längere Zeit zu überlassen. Mit den mit Trockeneis erpackten Sendungen lassen sich außerdem wesentliche Fracht⸗ ersparnisse erzielen, so daß die Ware auch dem Inlandsverbrauch billiger zugeführt werden kann.
(Vorläufige Ergebnisse. )
Braustosferbrauch, Vierversteuerung usw, im deutschen Zollgebiet in den Monaten Juli bis September 1934.
e r Qui
Nach den Brauereibetriebsgegenbüchern, Zucker- (Farbebier⸗) Verwendungsbüchern und Biersteuergegenbüchern sind im 2. Viertel des Rechnung jahres 1934
in den Brauereien
verwendet worden
steuerfrei abgelassen und versteuert worden
Landesfinanzamts⸗
bezirke — malz
daufende Nummer
Gersten⸗ anderes
Malz stoffe
Einfachbier
Schankbier
Vollbier Starkbier Bier
Zucker⸗ Farbe⸗
bier ins⸗ davon ins⸗
gesamt sntergärig gesamt
davon ins; untergärig
davon im untergärig ganzen
davon ins⸗
gesamt untergärig gesamt
Doppelzentner
Kilogramm
Hektoliter
raunkohlenrevier . sich auch
3
*
4 .
1 12 . 14 5
145 862 27 744 26 973 45 426 69 260 47 672 58 6b 53 Ob2 32 786 49 028 28 449 61 786 67 603
271 698
143 195 27 692
192 828 65 371 23 684 92 399 45 008 25 329 69 373
Jö Brandenburg. Darmstadt .. Dresden... Düsseldorf .. Hamburg... Hannover . Karlsruhe . wann, Köln!... Königsberg .. Leipzig.
O CO — O — K DN = .
Magdeburg München. Münster. Nordmark Nürnberg Schlesien . Stettin. Stuttgart Thüringen Weser⸗Ems . Würzburg
1 d 9 ö , , , 5 49
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1411 310130 1284 55 299 185 91 101 457 46 302 14 1827 1954 454 1630 188 071 3795 30 347 102 83 722 3 407 4780 — 74 888 676 1937 39 54 739 13 775 25 602
1
— 1342 — 1 14754 31669 45265 17 30136 2165 4180 41 106 885 733 8 230 — 112 665 381 2572 11095 2942 31160 S24
350 210 991 2469 99 196 98 631
5567 . 1877 2099 147 9655 11 015 2178 — 4218 — 5353
Job
121 h3 443 1080 691 — 4561 5 369 29h 240 523 2900 52 289 18 104178 946 6 607 327 — 2434 1561 92 45 348 4030 8 365 252 109 528 1284 1262 2 2810
or 2616
64
984 485 197 526 171173 301 752 449 852 263 306 382 149 418 965 224799 316 881 180 669 380 737 464 509 16647190 S5 8h l 179 280 1143520 466 0504 159 712 590 196 266 108 186 902 429 382
De 21
917817 150 905 170 620 271 575 444 968 261 941 356 414 418772 220 081 312701 172166 369 178 132 694 1561424 813 632 174714 1131786 413130 152 895 588 506 257 3065 185 588 418423
S53 328 564 141 859 36 170497 252 502 368 4694 257 120 351 191 418 667 218 404 289 414 159 342 362 0985 410956 516731 790747 151 538 1126127 383 496 142191 584 9ö9 250 833 176 298 414 699
2 22
JJ
2 dd 28
Jol 799?
1670892 3 659 669 1547 001 3 372 222
Zusammen im 2. Rechnungsvierteljahr 1934 Im 1. und 2. . . 1934 Dagegen im 2. . . 1933 Im 1. und 2 ö ö 1933.
13 968 27 515
20 50
320 2046 406 856
69 962 137 141 740 261 445 952
61 968 119 1571 711758
1931600 3 859 4ę2 1597741 3 218 896
116 040 179 063 161 958 208 786
9523
) In den Ländern Bayern und Württemberg ist die Verwendung von Zuckerstoffen zur Bierbereitung unzulässig.
Berlin, den 3. November 1934.
14 559 3 774 16781 63 07
10 638 500 20 800 631 10 128 4594 19 195 569
9 791438 19 172925 9 289 416 17729 408
10197035 19939 670
9 645 384 18 356 450
Statistisches Reichsamt.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ ; maszregeln. ꝛ
Tierseuchensftand am 1. November 1934. (Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt.)
Nachstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierungs usw. Bezirke und Kreise (Amts- usw. Bezirke) verzeichnet, in denen RNRinderpest, Maul⸗ und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Rotz, Beschälseuche der Pferde, Schweine- pest, Milzbrand, Tollwut, Tollwutv erlacht oder Geflügelcholera nach den eingegangenen Meldungen am Berichtstage zu melden waren. Die Zahlen der betroffenen Geme inden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen er⸗ klärt werden konnte.
Die Zahlen der in der Berichtszeit neu verseuchten Gemeinden und Gehöfte sind in den Spalten der „insgesamt“ verseuchten Ge⸗ meinden und Gehöfte mitenthalten.
Betroffene Kreise u sw. ).
Maul⸗ und Klauensenche (Aphthae epizooticae).
3: Sensburg 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). 22: Aschendorf⸗ ümmling 2, 2 (2, 2). 23: Leer 1, 1 (1, 1). 24: Münster 1, 1 1, I. 9: Kempten 1, 2. 48: Leutkirch 1, 1 (1, I. 59: Friesland 1, 1,
Wesermarsch 1, 2 (1, 9. Notz (Malleus). 11: Breslau⸗Stadt 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Oels 1, 1. 13:
Ratibor 1, 1. Schweinepest Pestis suum).
1: Königsberg i. Pr. 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu), Wehlau 3, 3 (3, 3). 2: Insterburg 7, 8 (2, , Niederung 1, 2 (1, 2), Stallupönen 1, 1 (1, 1), Tilsit Stadt 1, 2, Treuburg 1, J. 3: Allenstein 1, 1, Jo⸗ hannisburg 2, 2, Neidenburg 1,5, 1, Sensburg 1, 1 (1, 1). 4: Rosen⸗ berg i. Westpr. I, 1. 6: Niederbarnim 1, 1 (1, N, Osthavelland 1,ů 1. 7: Landsberg a. W. 1, 2, Lebus 2, 2, Weststernberg 1, 1. 8S: Demmin 3, 5. 11: Militsch 4, 4 (4, 4), Trebnitz 1, 1, Waldenburg 1, 1 (1, . 12: Bunzlau 3, 3 (1, DN), Görlitz 1, 1, Hoyerswerda 5, 5 (2, 2), Lauban 1, 1 (1, 15, Sprottau 1, 1. 13: Beuthen⸗Tarnowitz 1, 1 (1, ), Neu⸗
9 An Stelle der Namen der Regierungs⸗ usw. Bezirke ist die w laufende Nummer aus der nachstehenden Tabelle aufgeführt.
stadt O. S. 1, 1, Oppeln 1, 1 (, I). 14: Wernigerode 1, 1 (1, IM, Neuhaldensleben 1, 1, Oschersleben 1, 1 (1, D. 15: Torgau ], 1. 25: Bielefeld⸗Stadt 1, i (1, I. 28: Oberlahnkreis 1, 1 (1, ) Unterlahntleis f, 1 (1, 1). 6: Magen 1, 1. 3E: Bonn Stadt 1, 1 (1, I. 33: Düren 1, 1 (1, I. 35: Mühldorf 1,1 (1, D. 36: Ober- viechtach 1, 1 (1, I). 38: Naila 1, 1 (i, D. 48: Um 1, 1 (1, 17. 52: Mannheim 1, 1. 53: Schleiz 1, 1. 58: Güstrow 1, 1 (1, D, Waren 1, 1. 65: Detmold 1, 1 (1, D.
Milzbrand (Anthrax).
6: Beeskow⸗Storkow 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). S: Greifen⸗ hagen 1,ů 1. 11: Breslau 1, 1 (1, D. i5: Querfurt 1, 1 (1, I. 16: Weißenfee 1, 1 (1, 1). 17: Norderdithmarschen 1, 1 (, IM, Plön 1, 1 1, D. 19: Peine 1, 1 (, D. 21: Osterholz 1, 1 (1. I, Stade 1,R 1. 27: Hofgeismar 1, 1 (1, i). 30: Cleve 1,1 (1, D. 36: Eggen⸗ felden 1, 1 (, I. 38: Rehau 1, 1 (1, D. 44: Delsnitz 1, 1. 47: Aalen 1, 1 (1, 15. 53: Schleiz 1, 1, Sondershausen 1, 1. 55: Bü⸗ dingen 2, 2 (2, 2. 64: Ballenstedt 1, 1 (1, 1), Bernburg 1, 1 (1, . 65: Detmold 3, 3 (3, 3).
Tollwut (Rabies).
2: Treuburg 5 Gemeinden, 5 Gehöfte. 3: Johannisburg 2, 2, Lötzen 3, 3, Lyck 4, 4, Neidenburg 1, 1, Ortelsburg 11, 12 (davon nen 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Rößel 1, 1, Sensburg 1, 1 1d, h. 13: Guttentag 1, 1, Rosenberg i. Westpr. 1, 1.