Zentralhandelsregisterbeilage zum
Reichs ⸗ und Staatsanzeiger Nr. S60 vom 6. November 1934. S. 4
Fabriknummern S674, Dessin 13, 20, 4, 6, 19, 22, 10, 17, 3, 16, 15, 8705, Dessin 1, 7, 8, 5, 2, 6, 4, 3, 8623, Dessin S565, 38, S557, Dessin 412, 8700, Dessin 692, S5l7, Dessin 95, 276, 128, 870, Dessin 676, 8701, Dessin 208, 8702, Dessin 692, S211, Dessin 66, 8294, Dessin 33, 8622, Dessin 13, 666, 8696, Dessin 51, ss!7, Dessin 211, Sog, Dessin 692, 2, 0s, S702, Dessin 692, 8689, Dessin 314, 313, 312, 311, 10, 309, 308, 307, 8682, Dessin O21, S708, 8672, 8290, Dessin 12, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 18. Oktober 1934, 12 Uhr 30 Minuten.
Nr. 6117, Firma Arthur Huppertsberg in W.⸗Elberfeld, Umschlag mit 50 Mustern für Gürtelband, versiegelt, Flächenmuster, Fabriknummern 8290, Dessin 12, 13, 15, 16, 17, 18, 20, 19, S690, Dessin 17, 18, S706, Dessin 629, 624, G21, 74, 71, 2901, Dessin 196, 201, 200, 188, 191, 199, 198, 111, S682, Dessin 629, 3, 1,ů 2, 4, 6, 5, 7, 8211, Dessin 51, 28, 85, 624, 64, ol, 72, S679, Dessin 1611, 624, 021, b2h, 26, 24, 28, 27, 29, 30, 31, 32, Schutz⸗ frist 3 Jahre, angemeldet am 18. Oktober 1934, 12 Uhr 30 Minuten.
Nr. 6118, Firma Hörner Dittermann G. m. b. H. in W.⸗Barmen, Umschlag mit 2 Modellen für 1 Dornschnalle in fünf verschiedenen Breiten und 1 Knopf, ver⸗ siegelt, Muster für plastische Erzeugnisse, Fabriknummern 1680, 3090, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 18. Oktober 1934, 17 Uhr 35 Minuten.
Nr. 6119, Firma Cosman, Villbrandt C Zehnder A. G., Vereinigte Gummi⸗ bandfabriken in W.⸗Elberfeld, Umschlag mit 50 Mustern für Gürtelband, in allen Farben, versiegelt, Flächenmuster, Fabrik⸗ nummern 1928/3093, 1689/3057, 1689 / 3060, 1943331160, 1892/3065, 1892, 3064, 1746/3061, 1471/3115, 1471/3117, 1943/3111, 1940/3145 matt, 1940/3012, 1043/3113, 1698/3147, 1536, 3148, 1536/3149, 171163150, 1636/3146, 1924/3130, 192453127, 1tgs / 316z, 1892/3066, 17343138, 1713/3143, 192453129, 19243133, 1949/3106, 1949/3106, 1891, matt, 1892,3066, 15636/31321, 1905/3154, 1905/3153, 1943/31121, 1638/31621, 1965/3159, 1956/3165, 1957 / 67, 1949/3107, 1949/3104, 1711/30776, 1734/3137, 1711/3076, 1711/3078, 1937 / 3136, 1734/3139, 1713/3144, 1gz4 3128, 1924/3131, 1937/3135, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 23. Oktober 1934, 11 Uhr 35 Minuten.
Nr. 6120, Firma Arthur Huppertsberg in W.⸗Elberfeld, Umschlag mit 50 Mustern für Gürtelband, versiegelt, Flächenmuster, Fabriknummern S637, Dessin weiß, 8, 692, 242, 8533, Dessin 38, 9, 397, 8535, Dessin 328, S637, Dessin 276, 51, S678, Dessin 599, 59s, 569, 642, 696, 695, 697, S628, Dessin 33, 8294, Dessin 38, 37, 34, 36, 35, 8707, Dessin 39, 44, 3, 40, 42, 4l, 43, 47, 45, 46, 48, 8686, Dessin 21; schwarz, 8667, Dessin 23, 8708, Dessin 22, 8681, Dessin 203, 203, 145, 106, 135, S709, Deffin 021, 316, 315, 260, 317, söss, Dessin 021, 13, 3, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 23. Oktober 1934, 12 Uhr 30 Minuten.
Nr. 6121, Firma Friedr. von Nieven⸗ heim E Co., Inh. Kurt Römer in W.⸗Bar⸗ men, Umschlag mit 6 Mustern für Hut⸗ band, versiegelt, Flächenmuster, Fabrik⸗ nummern 10372, 10375 — 10379, Schutz⸗ frist 3 Jahre, angemeldet am 24. Oktober 1934, 17 Uhr 10 Minuten.
Nr. 6122 und Nr. 6123, Firma Stocko Metallwarenfabriken G. m. b. H. in W.⸗Elberfeld, 2 Umschläge mit 2 Modellen für Zierhütchen für Schnürriemen, ver⸗ schlossen, Muster für plastische Erzeugnisse, Fabriknummern VV 401, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 25. Oktober 1934, 8 Uhr 5 Minuten.
Nr. 6124, Firma Carl Sandweg C Sohn in W.⸗Langerfeld, Umschlag mit 13 Mustern für Bänder aus Baumwolle, Kunstseide und Metall, versiegelt, Flächenmuster, Fabrik⸗ nummern S007, 8008, 801, 8ol9, Soz0, S028, 8o29, soz0, S031, sod2, 843, sod4, S046, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 25. Oktober 1934, 10 Uhr.
Nr. 6125, Firma Max Scheffels, Klöp⸗ pelspitzenfabrik in W. ⸗Barmen, Umschlag mit 3 Mustern für Klöppelspitzen, ver⸗ siegelt, Flächenmuster, Fabriknummern 3516, 3616, 3617, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 25. Oktober 1934, 10 Uhr 25 Minuten.
Nr. 6126, Firma Vereinigte Schnür⸗ riemen⸗Werke Vorsteher E Bünger, in W.⸗ Barmen, Umschlag mit 20 Mustern für Deckenborde, versiegelt, Flächenmuster, Fabriknummern DB 34 in 20 Dess., Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 25. Oktober 1934, 15 Uhr 30 Minuten.
Nr. 6127, Firma Schmahl Schulz in W.-Barmen, Umschlag mit 35 Modellen für Schnallen und Knöpfe, versiegelt, Muster für plastische Erzeugnisse, Fabrik⸗ nummern O96, 785, 48165, 4817, ass, 4819, 4820, 4822, 4823, 4824, 4826, 4826, 4828, 4829, 4830, 4831, 4832, 4833, 4836, 4837, 48385, 4839, 4841, 4842, 4843, 4845, 4846, 4847, 4849, 4850, 4851, 4852, 4853, 4854, 4855, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 26. Oktober 1934, 9 Uhr. Nr. 6128, Firma Ed. Molineus Söhne in W.⸗Barmen, Umschlag mit 9 Mustern für Klöppelspitzen, versiegelt, Flächen⸗ muster, Fabriknummern 46963 / 52/803, 46964/448303, 4696544 /803, 4696614 44 sos, 46967 i 44 / 80638, 46968 /o /ssoz, 45969 683 / sz, 46976, 70/803, Miss / Soz, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 27. Oktober 1934, 11 Uhr.
Nr. 6129, Firma Bartels, Dierichs C Co., Kom.⸗Ges. in W.⸗Barmen, Um⸗
muster, Fabriknummer 0239, Schutzfrist
Flächenmuster, Fabriknummern 6488, 6517, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 27. Oktober 1934, 11 Uhr 45 Minuten.
Nr. 6130, Firma Gust. Funkenberg G. m. b. H. in W. Elberfeld, Umschlag mit 20 Mustern für gummielastische Herren⸗ gürtelbänder, versiegelt, Flächenmuster, Fabriknummern 3242, 4142 —· 4147, 4149 bis 4153, 4159, 4161, 4163, 4168, 4173, 4174, 4175, 4176, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 29. Oktober 1934, 11 Uhr 50 Minuten.
Nr. 6131, Firma Kaiser C Dicke Kom⸗ Ges. in W.Barmen, Umschlag mit zwölf Mustern für Klöppelspitzen, versiegelt, Flächenmuster, Fabriknummern 29563, 2959, 2970, 2976, 2979, 2980, 2984, 2985, 2986, 2989, 2993, 2994, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 30. Oktober 1934, 11 Uhr 20 Minuten.
Nr. 6132, Firma Siebert C Löwen in W.⸗Elberfeld, Umschlag mit Abbildungen von 4 Mustern für Cellophan⸗Ueberzug für Füllhalterkartons, versiegelt, Flächen⸗ muster, Fabriknummern 1, bedruckt mit grünen Tannenzweigen und Glückwunsch⸗ text, 2, bedruckt mit goldenen Tannen⸗ zweigen und Glückwunschtext, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 30. Oktober 1934, 17 Uhr.
Nr. 6133, Firma Gebr. Stommel, Mechan. Litzen und Bandfabrik in W.⸗ Barmen, Umschlag mit 1 Muster für Schuhverzierungen, versiegelt, Flächen⸗
3 Jahre, angemeldet am 31. Oktober 1934, 15 Uhr.
Nr. 4350, Adolf Toenges, W. ⸗Elberfeld, die Verlängerung der Schutzfrist ist bezüg⸗ lich des Musters 1657 am 1. Oktober 1934, —⸗ 1,0 Uhr, um weitere 7 Jahre angemel⸗
et.
Nr. 4362, Rudolf Homberg, W.⸗Bar⸗ men, die Verlängerung der Schutzfrist ist bezüglich der Muster 3491104 und 339044 um weitere 7 Jahre am 18. Oktober 1934, 9 Uhr, angemeldet.
Amtsgericht Wuppertal⸗Elberfeld.
Ewön tz. 48776 In das Musterregister ist unter Nr. 339 eingetragen worden: Firma F. W. Wie⸗ land in Auerbach im Erzgeb., 1 versie⸗ gelter Umschlag, enthaltend 7 Muster für Warengattungen aller Art der Strumpf⸗ branche, Geschäftsnummern 17031 bis 1703537, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 6. Oktober 1934, vormittags 8 Uhr 34 Minuten. Amtsgericht Zwönitz, am 31. Okt. 1934.
7. Konkurse und Vergleichssachen.
Bramsche. 48917] Ueber das Vermögen des Schlachters Bernhard Knies in Vörden ist heute, am 2. November 1934, 9 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Verwalter ist Rechts⸗ anwalt Glauert in Bramsche. Erste Gläu⸗ bigerversammlung und Prüfungstermin 29. November 1934, 16 Uhr. Anmelde⸗ frist und offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 21. November 1934.
Amtsgericht Bramsche.
Brilon. 48918 Ueber das Vermögen des Konsum⸗ verein für Madfeld und Umgebung, e. G. m. b. H. in Madfeld ist heute, um 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Rechtsanwalt Schweitzer in Brilon. Offener Arrest mit Anzeige⸗ und Anmeldefrist bis 20. November 1934. Erste Gläubigerversammlung und Prü⸗ fungstermin am 30. November 1934, 11 Uhr, Zimmer 3.
Brilon, 3. November 1934.
Amtsgericht.
Gleiwitz. 48919]. Ueber den Nachlaß des im Mai 1934 zu Gleiwitz verstorbenen Stadtoberinspek⸗ tors Oskar Kochalski aus Gleiwitz wird am 2. November 1934, mittags 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursver⸗ walter ist der Kaufmann Edmund gZie⸗ mann in Gleiwitz, Augustastraße Nr. 10. Frist zur Anmeldung der Konkursforde⸗ rungen bis einschließlich den 12. Dezember 1934. Eiste Gläubigerversammlung am 30. November 1934, vormittags 9 Uhr, und Prüfungstermin am 21. Dezember 1934, vormittags 9. Uhr, vor dem Amts⸗ gericht, hier, Schlageterstraße Nr. 23, Zimmer Nr. 49. Offener Arrest mit An⸗ zeigepflicht bis 12. Dezember 1934 ein⸗ schließlich. — 20. Nr. 38a / 34.
Amtsgericht Gleiwitz, den 2. Nov. 1934.
Karlsruhe, Baden. 48920 Ueber das Vermögen des Reichsbundes deutscher Siedler und Eigenheiminter⸗ essenten in Karlsruhe, Sofienstr. 53, wurde heute, nachmittags 4 Uhr, Konkurs er⸗ öffnet. Verwalter: Rechtsanwalt Sig⸗ mund Becker in Karlsruhe, Kaiserstr. 235. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 18. No⸗ vember 1934 sowie Anmeldefrist bis 20. November 1934. Erste Gläubigerver⸗ sammlung und Prüfungstermin am Frei⸗ tag, den 30. November 1934, nachmittags 4 Uhr, vor dem Amtsgericht Karlsruhe, Akademiestr. 8, 2. Stock, Zimmer Nr. 160. Karlsruhe, den 1. November 1934. Bad. Amtsgericht. A 4.
Kiel. Konkursverfahren. [489211 Ueber den Nachlaß des am 14. August 1934 in Kiel verstorbenen Tierarztes Christian Friedrich Steffen wird heute,
schlag mit 2 Mustern für Band, verfiegelt,
Konkursverfahren eröffnet. Konkursver⸗ walter ist der Rechtsanwalt Grüzmacher in Kiel, Holstenstr. 51/53. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 20. November 1934. Anmeldefrist bis 20. November 1934. Termin zur Wahl eines anderen Ver⸗ walters, Gläubigerausschusses und wegen der Angelegenheiten nach 5 132 Konkurs- ordnung sowie allgemeiner Prüfungs⸗ termin am Sonnabend, dem 1. Dezember 1934, 10 Uhr, Ringstr. 19 (Nebengerichts⸗ gebäude), Zimmer 122. — 25a N. 50 / 34. Das Amtsgericht in Kiel. Abt. 2652.
Pirna. 48922]
Ueber das Vermögen der Firma Holz⸗ wolle⸗Fabrik und Sägewerk Mühlbach Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Mühlbach-⸗Häselich wird heute, am 2. No⸗ vember 1934, nachmittags 4 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursver⸗ walter: Wirtschaftsprüfer Dr. Hoyer in Dresden, Ostra⸗Allee 11. Anmeldefrist bis zum 25. November 1934. Wahl⸗ und Prüfungstermin am 4. Dezember 1934, nachmittags 4 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 20. November 1934. Amtsgericht Pirna, den 2. November 1934.
Rheydt, Bz. Düsseldorf. . 489231 Konkurseröffnung.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hans Coenen, Inhabers der Firma Hans Coenen, Automobil⸗, Fahrrad⸗ usw. Hand⸗ lung in Rheydt, Hauptstraße 85, ist am 3. November 1934, vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Verwalter ist der Rechtsanwalt Fritz Rahmen in Rheydt, Dr.⸗Frick⸗Straße 41. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 3. Dezember 1934. Ablauf der Anmelde⸗ frist an demselben Tage. Erste Gläubiger⸗ versammlung am 3. Dezember 1934, vor⸗ mittags 19 Uhr, und allgemeiner Prü⸗ fungstermin am 12. Dezember 1934, 9,30 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer 7.
Rheydt, den 3. November 1934.
Amtsgericht Rheydt. Abt. 2a.
Rockenhausen. 48924 Das Amtsgericht Rocken hausen hat am 2. November 1934, nachm. 4 Uhr, über das Vermögen des Kaufmanns Karl Glaß, Inhaber eines Gemischtwaren⸗ geschäfts in Dielkirchen, den Konkurs eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsan⸗ walt Karl Becker in Rockenhausen. Offener Arrest ist erlassen. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis einschl. 1. De⸗ zember 1934, Termin zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, über die Bestellung eines Gläubigeraus⸗ schusses und über die in den z 132, 134, 1537 K.⸗O. bezeichneten Fragen Samstag, den 1. Dezember 1934, allgemeiner Prü⸗ fungstermin Samstag, den 15. Dezember 1934, beide Termine jeweils vorm. 10 Uhr im Sitzungssaale des Amtsgerichts Rocken⸗ hausen. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Rostock, Mecklhb. 48925 Konkursverfahren. Ueber den Nachlaß des am 31. 3. 1934 verstorbenen Kaufmanns Max Arnold zu Rostock wird heute, am 31. Oktober 1934, nachmittags 124. Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Herbert Fischer, Rostock. Anmeldefrist und offener Arrest mit An⸗ zeigepflicht bis zum 26. November 1934. Erste Gläubigerversammlung und allge⸗ meiner Prüfungstermin am 5. Dezember 1934, vorm. 104. Uhr, Staatsverwal⸗ tungsgebäude (Ständehaus), Zimmer 34. Rostock, den 31. Oktober 1934. Mecklenburgisches Amtsgericht.
Rothenburg, Tauber. 48525 Das Amtsgericht Rothenburg ob der Tauber hat am 31. Oktober 1934, nachm. 3 Uhr 30, über den Nachlaß des am 15. Oktober 1934 in Rothenburg (Tauber) verstorbenen und wohnhaft gewesenen Schneidermeisters Adolf Meixner das Konkursverfahren eröffnet und als Kon⸗ kursverwalter Rechtsanwalt Dr. Friedrich in Rothenburg (Tauber) ernannt. Offener Arrest mit Anzeigefrist: 24. November 1934. Frist zur Anmeldung der Forde⸗ rungen endigt mit 24. November 1934. Termin zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, über die Be⸗ stellung eines Gläubigerausschusses und über die in 5§ 132, 134, 137 K.⸗O. bezeich⸗ neten Gegenstände: Mittwoch, den 21. No⸗ vember 1934, vorm. 9M Uhr, zur Prüfung der angemeldeten Forderungen: Mitt⸗ woch, 12. Dezember 1934, vorm. 9M Uhr, je vor dem Amtsgericht Rothenburg (Tauber), Zimmer Nr. 8.
Rothenburg (Tauber), 31. Oktober 1934.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Steinach, Thür. 48926 Konkurs.
Ueber den Nachlaß des am 17. Juni 1934 verstorbenen Hüttenmeisters Edmund Hohmann in Lauscha hat das Amtsgericht am 1. November 1934, 12 Uhr, das Kon⸗ kursverfahren eröffnet. Konkursverwalter ist der Rechtsanwalt Dr. Freysoldt in Steinach. Konkursforderungen sind bis zum 4. Dezember 1934 beim Amtsgericht anzumelden. Am Donnerstag, den 13. De⸗ zember 1934, vormittags 9 Uhr, im Amts⸗ gericht, Zimmer 7, beschließen die Gläu⸗ biger darüber, ob ein anderer Konkurs⸗ verwalter gewählt und ob ein Gläubiger⸗ ausschuß bestellt werden soll. Auch werden da die angemeldeten Forderungen ge⸗ prüft. Niemand darf an die Gemein⸗ schuldner etwas herausgeben oder be⸗ zahlen, was er der Konkursmasse schuldet.
am 2. November 1934, 13 Uhr, das
Wer etwas besitzt, was zur Konkursmasse
gehört, muß es dem Konkursverwalter bis zum 4. Dezember 1934 anzeigen, auch wenn er sich aus der Sache abgesondert befriedigen will. Steinach, Thür. Wald, 2. Nov. 1934. Thür. Amtsgericht. Abt. III. Junkelmann.
Waldenburg, Schles. 489271]
Ueber den Nachlaß der am 6. September 1933 in Waldenburg i. Schl. verstorbenen verwitw. Bergwerksdirektor Margarete Balzer geb. Haenschke wird heute, am 2. November 1934, 12 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet, da Ueberschuldung des Nachlasses vorliegt und der Nachlaßver⸗ walter die Eröffnung des Verfahrens be⸗ antragt hat. Der Kaufmann Donnerberg von Waldenburg i. Schl. wird zum Kon⸗ kursverwalter ernannt. Konkursforde⸗ rungen sind bis zum 2. Dezember 1934 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintreten⸗ denfalls über die im 5 132 der Konkurs⸗ ordnung bezeichneten Gegenstände, ferner zur Prüfung der angemeldeten Forde⸗ rungen auf Montag, den 9. Dezember 1934, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Waldenburg i. Schl., Zimmer Nr. 13, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkurs⸗ masse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verab⸗ folgen oder zu leisten, auch die Ver⸗ pflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 2. Dezember 1934 Anzeige zu machen. (6. N. 26a / 34.)
Waldenburg i. Schl., den 2. Nov. 1934.
Das Amtsgericht.
Di lmen. 489281
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Anstreichermeisters und Kolonialwarenhändlers Anton Klausing in Dülmen ist Termin zur Abnahme der Schlußrechnung, zur Erhebung von Ein⸗ wendungen gegen das Schlußverzeichnis, zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke und zur Prüfung nachträglich ange⸗ meldeter Forderungen am 5. Dezember 1934, vorm. 10 Uhr.
Amtsgericht Dülmen, 30. Okt. 1934.
Freiberg, Sachsen. 48929]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Metallwarenfabrikanten Max Clemens Erler in Freiberg, Georgenstr. 3, alleinigen Inhabers der Firma Max Erler, Metallwarenfabrik in Freiberg, Halsbrücker Straße 2, wird nach Abhal⸗ tung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben.
Amtsgericht Freiberg, 27. Okt. 1934. Friedeberg, Oueis. 8930] Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Handelsmannes Hugo Richter aus Querbach wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben.
Friedeberg (Isergeb.), 31. Okt. 1934.
Das Amtsgericht.
Gr ossschönau, Sachsen. . [48931]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Adolf Fritsche, Mecha⸗ nische Kleiderfabrik in Leutersdorf, und deren alleinigen Inhabers, des Kleider⸗ fabrikanten Adolf Fritsche in Dresden, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Großschönau, den 22. Oktober 1934.
Das Amtsgericht.
Her iord. 48932 Im Konkurs über die offene Handels⸗ gesellschaft L. Elsbach E von Nordheim und deren 4 Gesellschafter in Herford ist Schlußtermin und Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forde⸗ rungen und des Antrags auf Festsetzung der Vergütung für die Gläubigerausschuß⸗ mitglieder auf Montag, den 26. No⸗ vember 1934, 10 Uhr, Zimmer 29 bestimmt. — Amtsgericht Herford.
Koblenz. gtonturs verfahren. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Salli Kaufmann in Koblenz, Inhaber: Kaufmann Salli Kauf⸗ mann in Koblenz, wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 15. Sep⸗ tember 1954 angenommene Zwangsver⸗ gleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 29. September 1934 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. — 7 N 9 34. Koblenz, den 29. Oktober 1934. Das Amtsgericht. Abtlg. 7.
Mayen. 8935] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Ständehaus Mayen G. m. b. H. in Mayen wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben. Mayen, den 30. Oktober 1934. Amtsgericht.
aso3z3]
Oldenburg, Oldenburg. [48936
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Hans Bran⸗ dorff in Oldenburg, Bismarckstr. 1, wird der auf den 9. November 1934 angesetzte
Leipzig.
Termin zur Abhaltung der ersten Gläu⸗
—
bigerversammlung und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen aufgehoben. Oldenburg, den 3. November 1934. Amtsgericht. Abt. VI.
Recklinghausen. 8937
Das Konkursverfahren über den Nachlaß des in Recklinghausen wohnhaft gewesenen, am 27. 4. 1930 verstorbenen Bauunter⸗ nehmers Friedrich Tölle Sohn wird nach Abhaltung des Schlußtermins und er— folgter Schlußverteilung hiermit aufge⸗ hoben. (7 N 29 / 30.)
Recklinghausen, den 26. Oktober 1934.
Das Amtsgericht.
Recklinghausen. 8938 Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Schneidermeisters August Jablonowski in Recklinghausen, Görres⸗ straße 20, wird nach Abhaltung des Schluß⸗ termins — ohne Massebestand — hiermit aufgehoben. (7 N 13/31.) Recklinghausen, den 29. Oktober 1934. Das Amtsgericht. Ren dshurg. Beschluß. 4893 Das Konkursverfahren über das Ver mögen der Produktivgenossenschaft Rends⸗ burg Werkstätte für Erwerbsbeschränkte e. G. m. b. H. wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben. Rendsburg, den 26. Oktober 1934. Das Amtsgericht.
Uerdingen. 48941 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft
F. Dyckmans E Co. in Uerdingen, Düssel⸗
dorfer Straße 62, ist mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Konkursmasse eingestellt worden. Uerdingen, den 29. Oktober 1934. Amtsgericht. :
Zwickau, Sachsen. A48942 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Ernst Fickert, Mühlenwerke in Oberhaßlau, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Zwickau, d. 2. November 1934.
Ehrenfriedersdorf. 489431]
Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Schnittwarengeschäfts⸗ inhaberin Ella Hensel geb. Wünsch in Thum, Kirchstraße, wird heute, am 1. No⸗ vember 1934, nachmittags 4 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet. Vertrauensperson: Herr Rechtsanwalt Dr. Göbel in Ehrenfriedersdorf. Vergleichs⸗ termin am 30. November 1934, vormit⸗ tags 10 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Be⸗ teiligten aus. 1
Amtsgericht Ehrenfriedersdorf, am 1. November 1934.
Hagen, Westi. 48944
Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Karl Gebehenne, alleinigen Inhabers der Firma Geschwister Müller zu Hagen, Mittelstraße, Kurz⸗, Weiß⸗ und Wollwaren, ist nach Bestäti⸗ gung des angenommenen Vergleichs auf⸗ gehoben.
Hagen, den 1. November 1934.
Amtsgericht.
Kassel. 8945 Vergleichs verfahren.
In dem Vergleichsverfahren der Firma Maschinenbau ⸗ Attiengesellschaft vorm. Beck u. Henkel in Kassel, wird der Vergleichstermin vom 28. November 1934 auf den 20. November 18934, 11 Uhr, vorverlegt.
Kassel, den 2. November 1934.
Amtsgericht. Abt. .
48946 Das am 14. September 1934 eröffnete Vergleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen der im Handelsregister eingetragenen offenen Handelsgesellschaft unter der Firma „M. Joske C Eo.“, Kaufhaus für tägliche Be⸗ darfsartikel in Leipzig W 31, Karl⸗Heine⸗ Straße 43j45, Ziegelstraße 1 (persönlich haftende Gesellschafter die Kaufleute Ju⸗ lius Joske und Hans Joske, beide in Leipzig), ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 26. Oktober 1934 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden. Amtsgericht Leipzig, Abt. II Al, den 1. November 1934.
Memmingen. A8947 1 Das Amtsgericht Memmingen hat mit Beschluß vom 31. Oktober 1954 das Ver⸗ gleichs verfahren zur Abwendung des Kon⸗ kurses über das Vermögen des Schuh⸗ geschäftsinhabers Josef Kratzer in Otto⸗ beuren nach Bestätigung des angenom⸗ menen Vergleichs aufgehoben. Memmingen, den 2. November 1934. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
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in Berlin-Lichtenberg.
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.
Dentscher Reichs anzeiger Staatsanzeiger.
Preußischer
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vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Verl in, Mittwoch, den J. November, abends
O Posticheckkonto: Berlin 41821 1934 — —ᷣ4
O Nr. 261 Reichs bankgirotonto eg nm, *
Inhalt des amtlichen Teiles.
Deuts ches Reich.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Fekanntmachung über ein deutsch⸗englisches Zahlungsabkommen. Vom 5. November 1934.
Anordnungen Nr. 1 und 2 und Bekanntmachung Nr. 1. der Wirtschaftlichen Vereinigung der Mischfuttermittelhersteller
Deutschlands. Befanntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 124
des Reichsgesetzblatts, Teil J.
Preußen. Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Minden, be⸗
treffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Landes Preußen.
Amtliches.
Deuts ches Reich.
Der Führer und e r hat den Kaufmann akon Lund bom zum Vizekonsul des Reichs in Lysekil (Schweden) ernannt. ö
J 666 ĩ Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß 51 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGBl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 7. November 1934 für eine Unze Feingold .... . — 139 sh 14 4, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 7. No— vember 19354 mit RM 12,465 umgerechnet - RM 86 7097, ür ein Gramm Feingold demnach ... — pence hö, bbb, in deutsche Währung umgerechnet.... — RM 2.78778. Berlin, den 7. November 1934. Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.
Bekanntmachung über ein deutsch⸗englisches Zahlungsabkommen. Vom 5. November 1934. Die Reichsregierung hat mit der Regierung des Ver⸗
einigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland
am 1. November 1934 in Berlin ein Zahlungsabkommen ab⸗ geschlossen.
Das Abkommen ist am 1. November 1934 in Kraft ge⸗ treten. Der deutsche Wortlaut des Abkommens wird nach⸗ stehend veröffentlicht.
Das deutsch⸗englische Transferabkommen vom 4. Juli 1934 ist veröffenlicht ) im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 154 vom 5. Juli 1934.
Berlin, den 5. November 1934. ; Der Reichsminister des Auswärtigen. J. V: von Bülow.
Deutsch⸗englisches Zahlungsabkommen.
Die Deutsche Regierung und die Regierung des Vereinigten Königreichs von , n, und Nordirland haben zur Er⸗ leichterung der Zahlungen im Warenverkehr zwischen den beiden Ländern, getragen von den in der Präambel zum Deutsch⸗ Englischen Transferabkommen vom 4. Juli 1934 niedergelegten Grundsätzen, nachstehendes vereinbart:
Artikel 1.
(I Vorbehaltlich der Bestimmungen des Absatzes (VI) dieses Artikels wird die Deutsche Regierung uneingeschränkt Devisen⸗ bescheinigungen für die Ein ß von Waren des Vereinigten Königreichs (nachstehend zenglische Waren“ genannt) aller Art (insbesondere Kohle und Koks zum Verbrauch im deutschen Zoll⸗ gebiet; nn, . für deutsche und ausländische Schiffe und Kohle, für Freihafengebiete; Heringe; Garne, Gewebe und Textilien) nach Deutschtand erteilen.
(I) Die Reichsbank wird von den aus der deutschen Ausfuhr nach dem Vereinigten Königreich ein . Devisen monatlich für die Bezahlung der englischen Ausfuhr nach Deuischland einen Betrag abzweigen, der 55 v5 des Durchschnitts zwischen dem in der deutschen Eutiner für den vorletzten Monat ausgewiesenen Wert der deu tschen ö nach dem Vereinigten Königreich einerseits und dem nach
) Ohne „Bekanntmachung“.
er englischen Statistik für den gleichen
Monat ausgewiesenen Wert der deutschen Einfuhr nach dem Ver— einigten Königreich andererseits entspricht. Von dem so be— rechneten Durchschnittswert der Ausfuhr werden abgezogen:
a) der Sterlinggegenwert der von der Bank von England im laufenden Monat verkauften Sondermark;
b) jede einzelne Schuld (oder Teile davon) aus der Ausfuhr deutscher Waren nach dem Vereinigten Königreich, die von den vertragschließenden Regierungen wegen Zahlungs— unfähigkeit des Schuldners übereinstimmend als unein⸗ bringlich festgestellt worden ist;
c) der Wert solcher deutscher Waren, für die die Reichsbank nachgewiesen hat, daß sie im Wege privater Verrechnungs— oder Tauschvereinbarungen über den unmittelbaren Aus⸗ tausch deutscher gegen englische Waren nach dem Ver⸗ einigten . eingeführt worden sind, soweit daraus für die Reichsbank keine Devisen aufgekommen sind.
Der Wert deutscher Waren, die mit Reichsmark aus „Aus⸗ länder⸗Sonderkonten für Inlandszahlungen“ bezahlt worden sind, wird von dem wie vorstehend berechneten Durchschnittswert der Ausfuhr nur insoweit abgezogen, als sich die vertragschließenden Regierungen jeweils über eine Höchstsumme geeinigt haben. Die Deutsche Regierung kann das Ausmaß der Verfügungs⸗ berechtigung über die erwähnten Sonderkonten zur Bezahlung deutscher Ausfuhren nach dem Vereinigten Königreich beschränken. Der Wert solcher deutscher Waren, die im Wege anderer, d. h. nicht im unmittelbaren Austausch deutscher gegen englische Waren sich vollziehender Tausch⸗ oder Verrechnungsvereinbarungen nach dem Vereinigten Königreich eingeführt werden, wird nur nach be⸗ sonderer Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen von dem wie vorstehend berechneten Durchschnittswert der Ausfuhr ab— gezogen.
(III) Falls eine der vertragschließenden Regierungen der An— sicht ist, daß die im vorhergehenden Absatz vorgesehene Berech— nungsart sich als unbefriedigend erwiesen hat, werden die in Artikel 19 dieses Abkommens genannten Regierunsvertreter die Frage prüfen, ob eine Aenderung wünschenswert ist. Bei dieser Prüfung sollen die bei der Reichsbank für die Ausfuhr deutscher Waren nach dem Vereinigten Königreich eingegangenen Devisen⸗ mengen sowie alle sonstigen wesentlichen Gesichtspunkte berück— sichtigt werden.
(IV) Die gemäß Absatz (U) dieses Artikels abgezweigten
Devisenbeträge werden vorbehaltlich der Bestimmungen des Ar⸗ tikels 5 dieses Abkommens täglich an Personen in Deutschland abgegeben, die eine Devisenbescheinigung gemäß den deutschen Devifenbestimmungen besitzen und durch Vorlage eines von einer britischen Handelskammer zu diesem Zweck ausgestellten Zeug⸗ nisses sowie aller sonstigen von der deutschen Gesetzgehung vor— geschriebenen Urkunden nachweisen können, daß die von ihnen ein⸗ geführten Waren englische Waren sind. Bei der Zuteilung der Devisen fordert die Reichsbank diesen Personen das von der briti⸗ schen Handelskammer ausgestellte Zeugnis. ab; sie vermerkt dar⸗ auf den zugeteilten Devisenbetrag und übermittelt die so ge⸗ n, Sengnisf in zu vereinbarenden, zeitlichen Abständen er Königlich Britischen Botschaft in Berlin, Die gemäß Ab⸗ satz (U) dieses Artikels abgezweigten Devisenbeträge werden für die Bezahlung englischer, vor dem 15. November 1934 verschiffter Waren abgegeben, auch wenn sie nicht von einem Zeugnis einer britischen Handelskammer begleitet sind, vorausgesetzt, daß sie auf Grund der deutschen Zollvorschriften als englische Waren anzu⸗ sehen sind. ;
(V) Jeder gemäß Absatz (1) abgezweigte Betrag, der in dem Monat, in welchem er abgezweigt ist, für den in Abfatz (Y) fest⸗ gesetzten Zweck nicht verwendet worden ist, wird vorbehaltlich der Bestimmungen des Artikels 5 auf den nächsten Monat für den⸗ selben Zweck vorgetragen; wenn er auch in diesem Monat für diesen Zweck keine Verwendung findet, so wird er auf Verlangen der Königlich Britischen Regierung zur. Leistung irgendeiner anderen von Deutschland an das Vereinigte Königreich geschul⸗ deten Zahlung im Handelsverkehr verwendet; falls er auch jür solche Zahlungen nicht benötigt wird, steht er der Reichsbank zur
eien Verfügung. V
fr (VI) n f sich in einem Monat der gemäß Absatz 1D dieses Artikels abgezweigte Devisenbetrag in. erheblichem Maß als unzureichend zur Bezahlung der nach Deutsch⸗ fand eingeführten englischen Waren, so behält sich die Dentsche Regierung das Recht vor. nach Benehmen mit der Königlich Britischen Regierung und vorbehaltlich der Bestim⸗ mungen“ des Artikels 5 dieses Abkommens die Erteilung von Devisenbescheinigungen vorübergehend soweit erforderlich einzu⸗ chränken. Wird eine derartige Einschränkung verfügt, so findet ᷣ nur mit Zustimmung der Königlich Britischen Regierung auf die in Abfatz () dieses Artikels besonders aufgeführten Waren Anwendung, es sei denn, daß und insoweit bei irgendeiner dieser Warengattüngen die vom Vexeinigten Königreich nach Deutsch⸗ land eingeführte Menge die während des entsprechenden Zeitraums der Jahre 1932 und 1933 eingeführte Durchschnittsmenge über⸗ steig com Unbeschadet der Bestimmungen des Absatzes (Vl) dieses Artikels wird die Deutsche Regierung unter allen Umständen Devisenbescheinigungen für die volle Menge von englischer Kohle ind englischem Kok nach Deutschland ausstellen, die auf Grund des Notenwechsels vom 13. April 1933 zur Einfuhr nach Deutsch⸗
land zuzulassen ist. Artikel 2.
Die Deutsche Regierung wird bei der Zuteilung von Devisen um Kauf von Rohftoͤffen und Lebensmitteln, die Deutschland im ege des Zwischenhandels über das. Vereinigte rn . oder unmittelbar von den britischen Kolonien zu beziehen pflegt, keine
Maßnahmen treffen, um den herkömmlichen Anteil des Vereinigten Königreichs und der britischen Kolonien an der Versorgung Deutschlands mit diesen Waren zu verringern.
Artikel 3.
( Die Deutsche Regierung wird Devisenbescheinigungen für die Bezahlung von Sterling⸗Frachten für englische nach Deutsch⸗ land eingeführte Waren erteilen, soweit für die Einfuhr dieser Waren Devisenbescheinigungen ausgestellt worden sind.
(II) Die Deutsche Regierung wird ferner, soweit wie irgend möglich, Sterling zur Verfügung stellen, um die Sterling-⸗Zahlung von Frachten deutscher Ausfuhrwaren, die auf britischen S iffen befördert werden, zu ermöglichen.
(III). Bei der Zuteilung von Devisen für die Zahlung von Frachten im allgemeinen wird die Deutsche Regierung den Frachten britischer Schiffe eine ebenso günstige Behandlung zuteil werden lassen wie den Frachten der Schiffe jedes anderen Landes.
Artikel 4.
(1) Bei Unterzeichnung dieses Abkommens wird die Reichs⸗ bank einen Betrag von nicht weniger als 400 000 Pfund Sterling für die Begleichung der in Artikel 8 genannten ausstehenden Schulden bereitstellen. Ferner wird die Reichsbank alles tun, um die Begleichung der ausstehenden Schulden und Sonder⸗ markbeträge durch Verwertung ausstehender deutscher Waren- forderungen an das Vereinigte Königreich zu beschleunigen und zwar entweder durch ein Kreditgeschäft oder au anderem Wege. Die Königlich Britische Regierung wird über die Erträge, die sich bei der Verwertung der vor⸗ genannten Forderungen ergeben, vollständig unterrichtet werden.
(Ul) Die Königlich Britische Regierung wird der Deutschen Regierung mitteilen, in welcher Art die Zahlung der 400 000 Pfünd Sterling und der weiteren gemäß diesem Artikel und dem Artikel 6 dieses Abkommens verfügbaren Beträge verwendet wer⸗ den sollen.
Die Königlich Britische Regierung wird der Deutschen Regie⸗ rung die notwendigen Einzelheiten über die ausstehenden Schulden übermitteln und ihr insbesondere die Reihenfolge mitteilen, in der diese beglichen werden sollen.
Die beiden Regierungen werden die vor dem 1. März 1934 fällig gewordenen ausstehenden Schulden besonders — um zu . ob sie nach den Bestimmungen dieses Artikels und des Artikels 6 dieses Abkommens beglichen werden sollen.
Artikel 5.
() Das Deutsch⸗Englische Zahlungsabkommen vom 10. August 1934 tritt mit dem 1. November 1934 außer Kraft, soweit es nicht die vor diesem Tage fällig gewordenen Zahlungen betrifft. Alle bezüglich solcher Zahlungen zur Einzahlung auf das Sonderkonto der Bank von England gemäß dem genannten Abkommen au- gemeldeten Reichsmarkbeträge werden auf das Konto eingezahlt. Die deutschen Behörden werden alle notwendigen Uebergangs-⸗— maßnahmen treffen, um eine Unterbrechung des Zahlungsverkehrs zu verhindern. ; ö
(ii) Die Bank von England wird auch weiterhin gemäß den bestehenden Vereinbarungen die auf dem Sonderkonto stehenden Sondermarkbeträge für Rechnung der beteiligten Exporteure des Vereinigten Königreichs verkaufen. ö
(i116) Wenn sich herausstellt, daß die Sondermarkbeträge in einem Zeitraum von 5 Mongten ab 1. November 1934 durch ir Verkäufe oder auf die im vorhergehenden Artikel vorgesehene Weise nicht völlig aufgelöst werden, so werden sie in einem von der Königlich Britischen Regierung zu bestimmenden Ausmaß durch Verwendung der gemäß Artikel 1 (11) dieses Abkommens ab⸗ gezweigten Devisenbeträge erststellig aufgelöst.
1 Y) Erweist sich infolge der Auflösung der Sondermgrk— beträge durch Verwendung der abgezweigten Devisen diese Devisen⸗ menge in irgendeinem Zeitabschnitt als unzureichend für die Be= zahlung der englischen Ausfuhr nach Deutschland, so wird der Zeit- punkt, an dem diese Zahlungen zu leisten sind, solange hinaus⸗ geschoben, bis Devisen gemäß Artikel 1 (11) dieses Abkommens hierfür verfügbar sind. Die Deutsche Regierung wird aus diesem Grunde die Erteilung von Devisenbescheinigungen für die englische Ausfuhr nach Deutfchland nur mit Zustimmung der Königlich Britischen Regierung einschränken. Die Königlich Britische Regie⸗ rung wird jedoch ihre Zustimmung nicht verweigern, wenn sich ergibt, daß derartige Zahlungsverzögerungen nachteilige Wir⸗ kungen auf die Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern haben.
Artikel 6.
(1) Solange ausstehende, noch nicht gemäß Artikel 4 dieses Abkommens vollständig beglichene Schulden vorhanden sind, wird die Reichsbank von den aus der deutschen Ausfuhr nach dem Ver⸗ einigten Königreich aufgekommenen Devisen ausreichende Beträge zutellen, um die Begleichung aller solcher ausstehenden Schulden innerhalb einer Höchftfrist von 12 Monaten, vom 1. November 1934 an gerechnet, sicherzustellen. Der für diesen Zweck zugeteilte Be⸗ trag wird vorläufig auf 10 v5 des auf Grund von Artikel 1 10 dieses Abkommens berechneten Wertes der deutschen Ausfuhr nach dem Vereinigten Königreich festgesetzt; er soll jedoch notfalls er höht werden, um die k Begleichung der genannten aus⸗ stehenden Schulden innerhalb von 12 Monaten, vom 1. November 1954 an gerechnet, zu sichern.
(II) Jeder Gläubiger einer ausstehenden Forderung kann verlangen, daß der Schuldner den Gegenwert der Forderung so⸗ ö. in Reichsmark auf ein besonderes Treuhänderkonto bei einer
eutschen Devifenbank einzahlt, und zwar umgerechnet zu dem am Tage der Einzahlung auf das Treuhänderkonto letztbekannten Mittelkurs der Berliner Börse. Ist der zur Begleichun der Schuld erforderliche Reichsmarkbetrag größer als der auf das
Treuhänderkonto eingezahlte Betrag, so hat der Schuldner den