Gebührenpflichtiger Tatbestand ist die . von Devisenbescheinigungen zur Bezahlung derjenigen Waren, für die die Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse als Ueber⸗ wachungsstelle zuständig ist.
§ 2.
Die Gebühr entsteht mit Ausstellung der Devisenbescheinigung.
II. Gebührenmaßstab. 83.
Maßstab für die Berechnung der Gebühren ist der Betrag, über den die Devisenbescheinigung ausgestellt wird. . dieser Betrag auf ausländische Währung gestellt ist, ist der eichsmark⸗ betrag der Gebühr auf Grund des; riefkurfes für telegraphische Auszahlungen des Tages, der dem Ausstellungstage der Devisen⸗ bescheinigung vorausgeht, zu ermitteln.
III. Höhe der Gebühren. . § 4.
Die nach dem § 2 zu zahlenden Gebühren betragen bis auf weiteres 0, vH des Betrages, über den die Devisenbescheinigung ausgestellt ist.
Die Gebühren sind auf volle 0, 10 RM nach oben abzurunden. Der Mindestsatz der Gebühr beträgt für jede Bescheinigung 1, — RM.
IV. Gebührenschuldner. §5.
Schuldner der Gebühren sind die Personen oder Unter⸗ nehmungen, auf deren Namen die Einzelbescheinigungen aus— gestellt sind. .
ö V. Fälligkeit der Gebühren.
§6.
Jeder Gebührenpflichtige hat die entstandenen Gebühren spätestens eine Woche nach Ausstellung der Devisenbescheinigung zu bezahlen. Bei Ueberschreitung der Fälligkeit werden die Ge⸗ bühren durch Nachnahme eingezogen.
VI. UNebernahmescheine.
. Durch diese Gebührenordnung wird die Regelung von Zah⸗ lungen, die für die Erteilung von Uebernahmescheinen getroffen ist, nicht berührt.
VII. Buch⸗ und Betriebsprüfungen. § 8.
Für Buch- und Betriebsprüfungen, die die Ueberwachungs⸗ telle in Erfüllung ihrer Aufgaben bei einem Unternehmen durch⸗ er, werden Gebühren oder Kosten nicht erhoben.
Die Ueberwachungsstelle ist jedoch berechtigt, ein Unter⸗ nehmen, bei dem die Prüfung Verstöße gegen behördliche Ver⸗ ordnungen oder Anordnungen oder Verletzungen der aus dieser Gebührenordnung sich ergebenden Pflichten feststellt, mit den Kosten dieser Prüfung zu belegen. Die Höhe dieser Kosten wird, ohne daß es eines Naͤchweises gegenüber dem Betroffenen bedarf, durch die Ueberwachungsstelle endgültig festgesetzt. ö Betrag ist von dem zahlungspflichtigen Unternehmen inner alb einer Woche nach Empfang der Aufforderung zu bezahlen.
VIII. Schlußbestimmungen. § 9.
Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Sie findet auch Anwendung, soweit Devisenbescheinigungen bereits vor diesem Zeitpunkt ausgestellt worden sind.
Berlin, den 7. November 1934.
Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse als Ueberwachungsstelle. Holzmann, als Reichsbeauftragter.
Bekanntmachung, betr. Beschlüfse der Unterabteilung „Warthe und Netze“ des Frachtenausschusses Breslau.
Vom 14. August, 4. September und 15. Oktober 1934.
l. Frachten für Getreide und Mühlenfabrikate.
Die bis zum 15. August 1834 gültigen Frachtsätze bleiben unver—⸗ ändert bis zum 28. Februar 1935 in Kraft. In der Frachtentabelle er⸗ folgt zur Beseitigung einer früheren Verwechselung folgende Stations⸗ umstellung.
Es ist zu ersetzen: Nienburg durch Calbe, Alsleben durch Nienburg, Calbe durch Bernburg, Bernburg durch Alsleben.
Weiter bleiben bis 28. Februar 1935 in Kraft die bisherigen Be⸗ stimmungen über Ladezeit, Liegegeld, Winterzuschlag und Klein⸗ wasserzuschläge. Der Winterzuschlag rechnet ab 1. Dezember 1934 bis 28. Februar 1935.
Die Kleinwasserzuschläge errechnen sich grundsätzlich nach Lands⸗ berger Pegel. Der Vereinbarusg zwischen Schiffseigner und Verlader bleibt überlassen, ob Zuladung über den Landsberger Pegel hinaus stattfindet. Für den Kleinwasserzuschlag der Mehrladung ist Lands⸗ berger Pegel maßgebend.
Die Abfertigungsgebühr beträgt 4 vH; 3 vH sind Maklergebühr und 165 Meldestellengebühr.
Sind verschiedene Makler an einem Geschäft beteiligt, so können sie die Gebühr von 3 vH unter sich aufteilen. Sind Schiffsmakler und Spediteure am gleichen Geschäft beteiligt, so ist die Maklergebühr von 3 vH je zur Hälfte, mit 1 vH für den Schiffsmakler und den Spediteur aufzustellen.
Die Abgabe zum Frachtenausschuß wird in bisheriger Höhe vom Verlader getragen und abgeführt.
2. Frachten für Rüben bis 28. Februar 1935.
Nauen⸗Ketzin Genthin RM RM je t je t
nach
Landsberg / Warthe . Neusoest . Morrn „Schwerin / Warthe .. — 4,90 Für diese Stationen gilt als vollschiffig eine Tauchtiefe (Tiefgang) von nicht unter 1,40 m. Beladung auf 1,40 m gilt als Erreichung einer vollen Kahnladung. Ein⸗ und Ausladen hat der Schiffer frei. Liegegeld, Winterzuschlag, Kleinwasserzuschläge, Abfertigungs⸗ gebühr und Abgabe zum Frachtenausschuß wie bei Getreide. Lade⸗ und Löschzeit gesetzlich, jedoch miteinander verrechenbar.
3. Frachten für Kartoffeln bis 28. Februar 1935.
nach Landsberg / Warthe RM je t
3, 90 4550
Lauske Schweinert ...
Schwerin / Warthe .. Zantoch
d
Liegegeld, Winterzuschlag, Kleinwasserzuschläge, Abfertigungs⸗ gebühr und Abgabe züm Frachtenausschuß wie bei Getreide. Ladezeit wie bei Getreide; Lade⸗ und Löschzeit miteinander verrechenbar.
4. Steinfrachten. Die geltenden Frachtsätze bleiben unver⸗ ändert bis 28. Februar 1935 in Kraft. Lediglich die Festlegung der Fracht von Morrn nach Driesen wird ausgesetzt.
Liegegeld, Ladezeit, Winterzuschlag, Kleinwasserzuschläge, Ab⸗ fertigungsgebühr und Abgabe zum Frachtenausschuß wie bei Getreide.
5. Holzfrachten. 2 a) Die geltenden Frachtsätze bleiben unverändert bis 28. Februa 1935 bestehen. Lediglich die Fracht von Driesen nach Berlin wird zur Beseitigung einer Umstimmigkeit in der Berechnung für Stammware um 5 Rpf. von 2,90 auf 2.96 RM erhöht. Liegegeld gesetzlich. Ladezeit, Kleinwasserzuschläge, Abferti⸗ gungsgebühr und Abgabe für den Frachtenausschuß wie bei Getreide. b) fee für Brennholz gelten folgende Kleinwasserzu⸗ äge: . Tauchtiefe unter 140m für je 4 em 1 vH Zuschlag 1 2 1, m 2 cm 1 vhy 5 7 1 1I, m 5 1 Lem 1 v́ 2
6. Lagergeschäft. Das tägliche Lagergeld beträgt bei einer Mindestdauer von 14 Tagen für einen Finowkahn ... Großfinowkahn . Mittelkahn ... Saalemaßkahn .. Breslauermaßkahn 20, Plauermaßkahn .... 22, — Ein Lagergeschäft kommt erst zustande, wenn nach Ablauf der gesetzlichen Liegezeit eine Lagerzeit von 14 Tagen gewährleistet wird. 7. Die Landsberger Reihenfolge bleibt bestehen und darf nicht durchbrochen werden. Gelingt es im Winter nicht, rechtzeitig die rangältesten Kähne an die oberen Einladehäfen heranzubringen, so steht der Beladung der dort liegenden Fahrzeuge in deren Reihenfolge nichts im Wege.
8. Für Station Schwerin / Warthe angeforderte Kähne werden in Schwerin wasserstandsgemäß beladen. Bei Zuladung in Landsberg ist für die Zuladung die Landsberger Fracht maßgebend.
Vorstehende Beschlüsse werden hiermit bestätigt, und zwar die Beschlüsse zu 1, 4, 5a und 6—8 mit Wirkung vom 14. August d. J., die zu 2 und 3 mit Wirkung vom 4. Sep⸗ tember d. J. und der Beschluß zu 5b mit Wirkung vom 15. Oktober d. J.
Breslau, den 5. November 1934.
Der Oberpräsident der Provinz Niederschlesien. Chef der Oderstrombauverwaltung. J. V.: Hohberg.
U 1
13, — RM 14, 15, ö
Preußen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Gesetzes über die , volks⸗ und
staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 B. c) , L= dm mit s 1 des Gesetzes Über die Ein⸗
gehe kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) wird das gesamte Vermögen der . „Reichsarbeitsgemeinschaft der Kinder⸗ freunde“ in Frankfurt a. M. hiermit zugunsten des Preußischen Staates
eingezogen.
Diese Verfügung wird mit der öffentlichen Bekannt⸗ machung wirksam. Wiesbaden, den 2. November 1934.
Der Regierungspräsident.
J. V.: Dr. Misch ke.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml.
S. 357) sind bekanntgemacht: . 2
1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 7. Sep⸗ tember 1934 über die . des Enteignungsrechts an die Gemeinde Höver zum Ausbau des . im Stiegfeld durch das Amtsblatt der Regierung in Lüneburg Nr. 39 S. 171, ausgegeben am 29. September 1934;
der Erlaß des ien n. Staatsministeriums vom 3. Ok⸗ tober 19354 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reich zum Bau eines Gleisanschlusses bei Munster im Kreise Soltau durch das Amtsblatt der Re⸗ gern, in Lüneburg Nr. 42 S. 180, ausgegeben am
0. Oktober 1934.
Bekanntmachung.
Die heute ausgegebene Nummer 44 der Preußischen Gesetzlsammlung 3 unter ö
Nr. 14 198. Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die Auf⸗ teilung der Stadtgemeinde Gladbach⸗Rheydt vom 24. Juni 1933 (Gesetzsamml. S. 225), vom 26. Oktober 1934;
Nr. 14199. Gesetz über die Dienststrafsenate des Oberver⸗ waltungsgerichts, vom 6. November 1934. Nr, 14 200. Polizeiverordnung über die Verwendung gesund⸗ heitsschädlicher Stoffe und feuergefährlicher Gegenstaͤnde im Frisör⸗‚Barbier⸗ und Haarschneidegewerbe, vom 16. Oktober 1934; är. 14201. Dritte Preußische Verordnung zur Durchführung des Milchgesetzes vom 31. Juli 1930 (RGBl. 1 S. 421), vom 20. ö 1934. Bert
mfang: z. Bogen. erkaufspreis: 0,0 RM, zuzügli
einer Versandgebühr von 4 Rpf. lap 2 i, Zu beziehen durch: R. von Deckers Perlag (G. Schench, Berlin Weg, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel. Berlin, den 7. November 1934.
Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Der Mexikanische Gesandte Dr. Leopoldo Ortiz hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationssekretär Daeßls Segura die Geschäfte der Gesandtschaft. .
verkehrs, die auch n , ,.
wie in den Vorjahren
eichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 262 vom 8. November 1934. S. 2
Vertkehrswesen.
Vorbereitungen der Post für den Weihnachts⸗ und MNeujahrsverkehr.
Der Reichspostminister hat angeordnet, daß die Vorberei— tungen für den diesjährigen ö und Neujahrsverkehr unter Beachtung der nötigen Sparsamkeit so zu treffen sind, daß sich der Verkehr glatt abwickelt. Dies gelte namentlich von der Einrichtung besonderer Dienststellen, dem Bereitstellen aus— reichender Beförderungsmittel, der Bemessung des Personals usw. Die im Vorjahr gesammelten Erfahrungen sollen berücksichtigt werden. Soweit es die örtlichen , , . gestatten, sollen während der Zeit des Weihnachtsverkehrs Pakete auch außerhalb der regelmäßigen Schalterstunden ohne Erhebung der besonderen Einlieferungsgebühr von 20 Pfg. angenommen werden. Der Minister betont die Notwendigkeit der schonenden Behandlung der Pakete, ihrer ordnungsmäßigen Lagerung und ihres Schutzes egen Regen und Schnee. Zur Bewältigung des gesteigerten ehen! erkehrs können besondere Päckchen⸗Bahnposten ein⸗ gerichtet werden. Bei Bedarf ist die Einstellung mehrerer Post— wagen in n, ,, u beantragen. ö.
Am 24. Dezember . die Beamten durch Kürzung der planmäßigen Dienststunden und durch Dienstbeschränkungen soweit als möglich vom Abenddienst befreit werden. Die Postschalter sind möglichst um 16 Uhr zu schließen. Beschränkungen im Kasten— leerungs-Dienst können mit der Maßgabe vorgenommen werden, daß die letzte Leerung spätestens um 19 Uhr beendet ist, Auch
Zustellungen jeder Art sollen möglichst nach 16 Uhr nicht mehr
erfolgen.
Vorübergehende Einstellung des Post⸗
anweisungsverkehrs aus Norwegen.
Der Pressedienst des Reichspostministeriums teilt mit: Die norwegische Postverwaltung hat die Annahme von Postanwei⸗ sungen nach Deutschland vorübergehend eingestellt. Nachnahmen und Postaufträge aus Deutschland nach Norwegen sind weiter zugelassen und werden abgewickelt. —
NMeuzulassungen an Kraftfahrzeugen im Oktober 1934.
Im Oktober wurden 10 913 Personenkraftwagen, 25621 Last⸗ kraftwagen und Omnibusse, 364 Zugmaschinen und 1615 Kraft⸗ räder mit mehr als 200 cem Hubraum fabrikneu zugelassen. Bei den Lastwagen und Omnibussen waren ähnlich wie im Vorjahre im Oktober die Neuzulassungen gegenüber dem Vormonat noch gut gehalten plus 3 vH.). Bei den Personenfahrzeugen da⸗ gegen, bei denen sich die jahreszeitlichen Einflüsse in . Maße bemerkbar machen, ging die Zahl der Neuzulassungen weiter zurück. An Personenwagen wurden 11 vH. und an Kraft⸗ rädern (mit mehr als 200 cem Hubrgum) 31 vH. weniger als im September neu zugelassen. Im Vergleich zum Oktober des Vorjahres lag die Zahl der Neuzulassungen bei den Lastkraft⸗ wagen und Smnibussen um mehr als das Doppelte, bei den Krafträdern um die Hälfte und bei den Personenwagen noch um ein Drittel höher.
Die Binnenschiffahrt im Jahre 1933.
Nach der allgemeinen Wirtschaftsdepression, die 1932 ihren tiefsten Punkt erreicht hatte, eite sich im Jahre 1933 auch beim Güterverkehr wieder eine Be , Die Hanehmme de Güter⸗ er Zunahme der Wirtschafts⸗ tätigkeit im allgemeinen angesehen werden kann, beträgt bei allen Hauptverkehrsmitteln zusammen 8, vc der Gütermengen von 932 Bei der Binnenschiffahrt konnte sich jedoch die allgemeine Belebung nicht in vollem Umfange durchsetzen, da der asser⸗ straßenverkehr durch die Kältewelle im Dezember 1933 sehr in Mitleidenschaft gezogen worden war. Wie sich die Entwicklung der Binnenschiffahrt in den einzelnen Häfen und Stromgebieten gestaltet hat, wie insbesondere auch die ö der Wirt⸗ schaftspolitik in Richtung zum Binnenmarkt das Verkehrswesen beeinflußt hat, läßt sich aus dem soeben erschienenen Band 447 der Statistik des Deutschen Reiches, der sich mit der Binnen⸗ schiffahrt des Jahres 1933 befaßt, erkennen. Ter Band bringt als wichtigsten Teil den Verkehr der einzelnen Güterarten nach. Mengen und nach Versand⸗ und Empfangsgebieten. In Ergänzung hierzu sind Tabellen über den Umladeverkehr zwischen Bahn und Binnenschiff und über den Seeverkehr der Häfen des Binnenlandes eingefügt. Den Verkehr der einzelnen Häfen, Schleusen und Grenzdurchgangsstellen lassen besondere Uebersichten erkennen, Zusammenfassende Uebersichten bringen einen Ueberblick über die Verkehrsentwicklung der letzten elf Jahre sowie nähere Angaben (nach Güterarten, nach Monaten)
über den Verkehr der wichtigeren Häfen im Jahre 1933.
Aus der Verwaltung.
Gauleiter Oberprãsident Schwede zum Staatsrat ernannt.
Der Gauleiter und Oberpräsident von Pommern. Schwe de,
. zum preußischen Staatsrat ernannt worden. berpräsident
chwede hat ,, gegeben, daß die ihm als Staatsrat
zustehenden Bezüge für alle Zukunft an die Gaukasse abgeführt werden.
2Atb 1. Zanuar 1935 Stadtpolizeidirettoren in größeren Städten.
Der Reichs- und preußische Innenminister Dr. Frick weist darauf hin, daß bereits vor einiger Zeit angeordnet worden war, daß Städte mik mehr als 50 000 Einwohnern einen Stadtpolizei⸗ direktor anzustellen haben, für dessen Vertretung ein Polizeiober⸗ inspektor oder ein Polizeikommandeur zu benennen ist. er Minister erklärt jetzt, daß die Besetzung dieser Stellen in Kürze mit Wirkung vom J. Januar 1985 von ihm ausgesprochen werden wird. Die in Frage kommenden Städte haben diese Stellen ab 1. Januar 1935 im Stellenplan zu führen.
Die Lockerung des Einzelhandels schutzes Der Begriff der Sachkunde.
Der Reichswirtschaftsminister und preußische Minister für Wirtschaft und Arbeit erläutert in einem S reiben an die Län⸗ der und die ö Behörden die kürzlich erfolgte Lockerung der Einzelhandelssperre. Die wesentlichste Bedeutung der neuen Kir hl nn e flbemngen e erklärt der Minister, liege dgrin, daß der Nachweis des Bedürfnisses bei der Exrichtung selbstän⸗ diger Fachgeschäfte grundsätzlich . ist und daß nun⸗ mehr in erfter Linie die persönliche Zuverlässigkeit und Sach⸗ kunde des Antragstellers entscheidend sind. Es sei darauf, ver⸗ ichtet worden, neben der Sachkunde die „fachliche . be⸗ 6 hervorzuheben, da dieses Erfordernis in der Praxis des⸗ alb zu erheblichen Schwierigkeiten geführt habe, weil es sich
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 262 vom 8. November 1934. S. 3
meer,
jer um Fähigkeiten handele, die in einem polizeilichen Ge⸗ hien e, n, kaum festgestellt werden könnten. Zu dem Begriff der Sachkunde weist der Ptinister darguf hin, daß er sowohl die durch eine praktische Tätigkeit erworbenen besonderen technischen Kenntnisse des in Betracht kommenden Warenzweiges als auch die allgemeinen kaufmännischen Kenntnisse erfasse. Der Minister empfiehlt, daß über die Sachkunde eines Antragstellers zunächst eine gutachtliche Aeußerung der zuständigen gesetzlichen Perufsvertretung eingeholt wird. enn der Antxagsteller eine abgeschlossene kaufmännische Lehrg und eine anschließende mehr— sahrige . oder ohne Lehrzeit eine wenigstens fünf⸗ sährige Gehilfenzeit nachweist, kann in der Regel von einer be⸗ sonderen Prüfung abgesehen werden. In allen anderen Fällen oll jedoch die Ablegung einer Prüfung verlaugt werden. In entsprechenden Sonderfällen kann auch eine Ausnghmebewilli⸗ gung erteilt werden, wenn zu erwarten ist, daß der Antragsteller auf Grund seiner bisherigen Vorbildung und Tätigkeit die noch vorhandenen Lücken in der Sachkunde in Kürze ausfüllt. Der Minister stellt weiter fest, daß von der Versagung der Ausnahme⸗ bewilligung wegen außergewöhnlicher Uebersetzung innerhalb des gleichen Handelszweiges nur verhältnismäßig selten Gebrauch gemacht werden kann. Die außergewöhnliche . setze voraus, daß für einen ganzen Handelszweig einer Gegend eine Notlage begründet werde.
Die Arbeitsdienftschule für den jungen Juriften.
In einer Durchführungsverordnung zur Justizausbildungs⸗ ordnung stellt der Reichsjustizminister fest, un der Arbeitsdienst bis zur anderweitigen gesetzlichen Regelung des Arbeitsdienstes sechs Monate beträgt. Er ist geschlossen abzuleisten und wird auf die Studienzeit nicht angerechnet. Die Ableistung ist durch Vorlegung des Arbeitsdienst⸗Passes oder des Pflichtenheftes der Deutschen Studentenschaft nachzuweisen. Bewerber, die vor dem 1. November 1934 mindestens zehn Wochen am studentischen
dienst befreit. Da jeder für tauglich befundene Bewerber durch die Schule des Arbeitsdienstes gehtn sollen ist, wie der Minister be⸗ tant die Anrechnung einer anderen Tätigkeit im Dienste der Volksgemeinschaft auf die Arbeitsdienstzeit grundsätzlich ausge⸗ chlossen. Bewerbern, die sich bis zum 30. Septeniber 1935 zur ersten juristischen Staatsprüfung melden, kann gestattet werden, den Arbeitsdienst nach der Prüfung abzulegen. In diesem Falle darf der Bewerber in den Vorbereitungsdienst erst aufgenommen werden, wenn er seiner Arbeitsdienstpflicht genügt hat.
Arbeitsdienst teilgenommen haben, sind von weiterem Arbeits⸗
Kunst und Wißssenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater. Freitag, den 9. November.
Staatsoper: Fidelio“. Musikali i ; i =
, ihn sikalische Le tung: Kleiber. Be
Schauspielhaus: Das Leben ein Traum“, Schauspiel von W. v. Scholz nach Calderon. Beginn: 20 uhü ch .
Jan Kiepura singt im November an 3 Abenden in der Staatsoper. Am 22. und 24. in Tosca“ Citelrolle: Viorica Ursuleah und am 28. in „Rigoletto“ Titelrolle: Heinrich Schlusnus). Der , n, beginnt am Sonn⸗
tag, 11. November.
Aus den Staatlichen Museen.
Zur Ehrung der Helden von Langemarck wird am Sonnta im Lichthof des Zeughauses unter dem Standbild der 53 das Gemälde „Langemarck⸗ von Erich Mattschaß ausgestellt. Oertliche Anschauung und Schilderungen von Mitkämpfern haben den Künstler inspiriert und machen das Gemälde zu einem ein⸗ drucksvollen kriegsgeschichtlichen Dokument.
Handelsteit.
Die Bedeutung des neuen Steuerrechts für die Wirtschaft.
Staatssekretär Reinhardt vor dem Deutschen Industrie⸗ und Sandelstag.
Der Steuerausschuß des Deutschen Industrie⸗ und Handels—⸗ tags trat am 6. November zu einer aus allen Teilen des Reichs zahlreich besuchten Sitzung unter dem Vorsitz von Präsident
Zucker, Düsseldorf, zusammen. In seinen einleitenden Aus—
führungen betonte Präsident Zucker, daß das große neue Steuer⸗ gesetzgebungswerk vom 16. Oktober 1934 als ein wichtiger Schritt auf dem Wege zur Steuervereinfachung im nationalsozialistischen Sinne angesehen werden kann, der es dem Ziele sozialer Gerechtig⸗ keit und volkswirtschaftlicher Entlastung näherbringt. Der Vor— sitzende betonte ausdrücklich die Notwendigkeit einer strengen
Steuermoral, da eine Verfündigung gegen die Steuergesetze einer Hintergehung der Volksgemeinschaft gleichkommt.
Daraufhin ergriff der Staatssekretär im Reichsfinanz⸗ ministerium Fritz Reinhardt das Wort zu einer mehr als zwei⸗ stündigen richtungweisenden Einführung in die Gedankengänge, auf denen die neuen Steuergesetze beruhen. Die volkswirtschaft⸗ lichen Gesichtspunkte, die den Steuersenkungsmaßnahmen der Reichsregierung in der ersten Zeit seit der Machtübernahme zugrunde gelegen haben, sind endgültig als richtig erwiesen, wie aus dem steigenden Steueraufkommen und der Wirtschaftsbelebung hervorgeht. Es ist trotz fortgesetzter erfreulicher Erhöhung des Steueraufkommens nach wie vor eiserne Sparsamkeit auf allen Gebieten der öffentlichen Ausgabenwirtschaft erforderlich, wenn der Weg zur Gesundung der öffentlichen Finanzen fortgesetzt werden soll. Jede Mehrausgabe, die nicht zur Wahrung der all— gemeinen Interessen des Volksganzen unerläßlich ist, muß un⸗ bedingt unterbleiben. Die Reichsfinanzverwaltung ist auf das Mehr an Steuern zur Tilgung der Fehlbeträge aus früheren Jahren und der Vorbelastungen aus den Steuergutscheinen und den verschiedenen Arbeitsbeschaffungsprogrammen angewiesen. Solange die schwebenden Schulden vorhanden sind, kommen allgemeine Steuersenkungen oder Steuerbeseitigungen nur insoweit in Betracht, als anzunehmen ist, daß der Steuer⸗ ausfall durch die Wirtschaftsbelebung ausgeglichen wird, die sich aus den steuerpolitischen Maßnahmen ergibt.
Die Steuerreform vom Oktober 1934 soll der Verminderung der Arbeitslosigkeit, der Steuervereinfachung, bevölkerungs⸗ politischen Gesichtspunkten und besserer Klarheit der Steuergesetze dienen. Im Sinne der Verminderung der Arbeitslosigkeit liegt vornehmlich die Steuerfreiheit für Wirtschaftsgüter des Anlage⸗ vermögens. Es handelt sich hier um die Beschaffung kurzlebiger Anlagegüter, deren Lebensdauer fünf Jahre erfahrungsgemäß nicht übersteigt. Die Vorschrift ist nicht beschränkt auf Ersatz⸗ güter, sondern umfaßt auch Ergänzungsgüter. Bei der Aus⸗ legung der Lebensdauer von fünf Jahren soll großzügig ver⸗ fahren werden. Während diese Neuerung ein dauernder Bestand⸗ teil des Einkommensteuerrechts ist, ist die Wirksamkeit der für sogenannte langlebige Anlagegüter nach wie vor wichtigen Vor⸗ schriften über Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen begrenzt. Der Staatssekretär empfiehlt allen Unternehmern, Aufträge auf langlebige Ersatzgegenstände so bald wie möglich zu vergeben, da die Frist der Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffung Ende 1934 aäb⸗ läuft. Jedoch ist zu erwarten, daß in den nächsten Tagen die Vergünstigung der Steuerfreiheit bei Ersatzbeschaffungen auch dann gewährt wird, wenn die Lieferung vor dem 1. April 1935 erfolgt und der Auftrag zu einem noch bekanntzugebenden, in der Zukunft liegenden Tag erteilt ist. Mit einer nochmaligen Ver⸗ längerung der Frist ist jedoch nicht zu rechnen. Sie ist lediglich ersolgt, um eine gleichmäßigere Beschäftigung der zur Zeit über⸗ beschäftigten Maschinenindustrie zu sichern.
Die zweite Maßnahme im Kampf um die Verminderung der Arkertslosigkeil ist die einheitliche Festsetzung der Umsatzsteuer für den Binnengroßhandel auf 5 v. Sie bedeutet eine Senkung des Umsatzsteueraufkommens um etwa 90 Mill. Der Staats—
dringend
sekretär erwartet, daß der Großhandel seinem bei Vorbereitung des Gesetzes wiederholt abgegebenen Versprechen gemäß nunmehr vermehrte Aufträge an die Industrie zur Lagerauffüllung erteilt, und daß der unmittelbare Ausfall der 99 Mill. RM durch die aus der Maßnahme sich ergebende Wirtschaftsbelebung ausge— glichen werden wird. w,
Der Staatssekretär wandte sich nunmehr denjenigen Bestim— mungen der Steuerreform zu, die zum ersten Male als völlig neue Grundlage das wirtschaftspolitisch⸗bevölkerungspolitische Denken in das Steuerwesen einführen. Die Kaufkraft der kinder⸗ reichen Familien soll erhöht werden. Gleichzeitig wird hierdurch eine Steuervereinfachung herbeigeführt, da viele Steuerpflichtige von einzelnen Steuerarten ganz frei werden. Im bisherigen Steuerrecht ist der Familienstand vollkommen ungenügend berück⸗ sichtigt worden. Jetzt kommt er in der Einkommen-, Vermögen⸗, Erbschaft⸗ und Bürgersteuer zum Ausdruck. Wenn in der aus⸗ ländischen Presse gelegentlich zum Ausdruck gebracht wurde, daß bei Vorhandensein von sechs Kindern überhaupt keine Einkommen⸗ steuer zu zahlen sei, so bevuht diese Annahme allerdings auf einem Irrtum, da die völlige Steuerfreiheit selbstverständlich nur in gewissen Einkommenshöchstgrenzen gewährt werden kann. Staats⸗ sekretär Reinhardt gab eingehende Vergleiche der alten und der neuen Belastung an Hand praktischer Beispiele, aus denen her⸗ vorgeht, daß bei Lohnsteuerpflichtigen, die nicht veranlagt sind, fast durchweg eine Entlastung eintritt. Die Veranlagten erfahren in der großen Mehrzahl der Fälle ebenfalls eine Verbesserung. Die Steuerreform vom 16. Oktober 1934 ist mit Ausnahme des Tarifs der Einkommensteuer und der Bürgersteuer für die Dauer bestimmt. Sie bringt eine Umlagerung: Die Kaufkraft der kleinen Einkommensempfänger und der mittleren mit entsprechend großen Familien wird erhöht auf Kosten der Bezieher höherer Einkommen und der Familienlosen. In diesem Grundsatz kommt das bewußte wirtschaftspolitisch⸗bevölkerungspolitische Denken zum Ausdruck.
Das soeben verabschiedete Steuergesetzgebungswerk stellt den Anfang auf dem Wege zur Neugestaltung des deutschen Steuer⸗ wesens dar. 1935 werden die Grundsteuer und die Gewerbesteuer neugestaltet sowie ein neues Steuerverwaltungsgesetz erlassen werden, und nach einigen Jahren wird es dann auch möglich sein, zu durchgreifenden allgemeinen Senkungen zu kommen. In der Erörterung, die sich dem mit lebhaftem Beifall aufgenommenen Vortrag des Staatssekretärs Reinhardt anschloß, wurden An⸗ regungen und Wünsche aus den Kreisen der Wirtschaft vorgebracht, deren Prüfung und möglichste Berücksichtigung der Staatssekretär in Aussicht stellte.
Termine der Leipziger Frühjahrsmesse 1935.
Die Leipziger Frühjahrsmesse 1935 findet in der Zeit vom Sonntag, den 3. März, bis Sonntag, den 10. März, statt. Die Mustermesse schließt am Sonnabend, den 9. März, mittags, während die Große Technische Messe und Baumesse bis Sonntag, den 10. März, abends, dauert. Die Textilmesse schließt am tz März abends; die Bürobedarfsmesse „Jaegerhof“, die Reichs Möbelmesse und die Sportartikelmesse werden bis einschließlich J. März, abends, durchgeführt. Die Bugra⸗Maschinenmesse dauert bis einschließlich 9. März mittags. Die Sondermesse für Photo, Optik, Kino, die bisher im Meßhaus „Turnhalle am Frankfurter Tor“ abgehalten wurde, wird in Zukunft im Rahmen der Großen Technischen Messe und Baumesse auf dem Ausstellungsgelände in Halle 129 stattfinden. Infolgedessen dauert die Sondermesse für Photo. On * Kino vom 3. bis 10. März abends.
Berliner Börse am 8. Movember. Wieder große Geschãftsstille, im Verlauf schwächer.
Die Berliner Börse vom Donnerstag zeigte wieder das in der letzten Zeit übliche Bild großer Geschäftsstille. Nach kurzem Aufflattern ist die Privatkundschaft der Banken mit der Erteilung neuer Orders wieder äußerst zurückhaltend geworden, und die berufsmäßige Kulisse nahm diese Tatsache sofort wieder zum Anlaß, um die am Vortage größtenteils erzielten Gewinne zu realisieren. Die Kursgestaltung war deshalb von Anfang an uneinheitlich, und die Tendenz wurde nach Erledigung der einge⸗ gangenen Kauforders im Verlauf überwiegend schwächer. Die Ha schloß in unerholter Haltung.
Am Montanmarkt bröckelten die Kurse zumeist ab. Etwas
stärker angeboten waren Buderus, Gelsenkirchen und Mannes⸗ mann (je minus I). Braunkohlenwerte lagen zumeist behauptet, dagegen kam unter Kalipapieren in Salzdetfurth (minus 4) neues Material heraus, während dagegen Kalichemie (plus 3A) von interessierter Seite gekauft wurde. J. G. Farben büßten ihren an⸗ fänglichen Gewinn von 1H. später wieder vollkommen ein. Am Elektromarkt fanden wieder Akkumulatoren einige Beachtung splus 2) auch Siemens lagen etwas höher (plus „), während an⸗ dererseits Hamburgische Elektrizität besonders im Verlauf unter Abgabedruck. lag (⸗minius 11). Angebot zeigte sich ferner in Daimler (minus 11), Holzmann (minus 2?) und Bemberg (minus 1). Auf günstige Abschlußerwartungen hin waren Dortmunder Union splus 3) gefragt. Gegen Schluß der Börse zeigte fich größeres Angebot in Hotel⸗ betrieb (minus 23). Der Kassamarkt lag ungleichmäßig, Groß⸗ bankaktien waren zum Teil leicht gebessert. Der Pfandbriefmarkt lag ebenfalls recht still, Stadtanleihen und Dollarbonds lagen durchschnittlich 6 vH höher, auch Altbesitz fanden etwas Interesse. Der Geldmarkt zeigte ein recht flüssiges Bild. Tagesgeld blieb mit 373 bis 4M vH unverändert. Am Devisenmarkt bleibt die Mark fest, Dollar und Pfund lagen dagegen eine Kleinigkeit niedriger, und zwar ging der Dollar in Berlin auf 2,49 (2,492) und das Pfund auf 12,454 (12,464) RM. zurück.
Günstige Aussichten für die Technische Früh⸗ jahrsmesse in Ceipzig.
Anträge auf Zuteilung von Messeständen auf der Großen Technischen Messe und Baumesse Leipzig, die vom 3. bis 10. März 1935 stattfindet, laufen in erheblich größerer Zahl ein als in früheren Jahren. Die in der Werkzeugmaschinenhalle (Hallen 9) verfügbare Fläche ist heute schon restlos belegt. Von 238 weiter vorliegenden Neuanmeldungen von Werkzeugmaschinenfabrikanten können in dieser Halle nicht mehr als höchstens 6 berücksichtigt werden; die übrigen werden ihre Erzeugnisse in Halle 11 zeigen, so daß die Werkzeugmaschinengruppe in dieser Halle eine ganz bedeutende Verstärkung erhält. Ebenso sind im Haus der Elektro⸗ technik bereits jetzt alle Stände belegt. Auch im allgemeinen Maschinenbau liegen Mietverträge für die Frühjahrsmesse in größerer Zahl vor als zur gleichen Zeit in früheren Jahren. So ist besonders für das Gebiet der Dieselmotoren und der Gießerei⸗ maschinen ein stärkerer Zuwachs festzustellen. Auch die Baumesse⸗ halle (Halle 19) wird voll besetzt sein; bemerkenswert ist, daß die Industrie der Gasgeräte eine große Sonderschau in dieser Halle zeigen will. Das bisher vorliegende Exgebnis der Messebeschickung kann somit als außerordentlich günstig bezeichnet werden.
Das deutsch⸗schweizerische Verrechnungskonto nach dem Stande vom 31. Oktober.
Nach einer Mitteilung der Schweizerischen Nationalbank wurden auf das Verrechnungskonto bis Ende September 57701 Mill. sfrs. einbezahlt und pex 31. Oktober 88395 Mill. sfrs.
Davon wurden insgesamt an die schweizerischen Gläubiger 80,27
Mill. sfrs. ausbezahlt. Hiervon entfällt naturgemäß der größte Teil auf den Warenverkehr, nämlich 58,645 Mill. ssrs. (davon 37,323 Mill. sfrs. bis Ende September). In dem Betrag für Waren sind auch Frachten, Zölle, Löhne, Honorare, Lizenzen usw. verbucht. Für den Reiseverkehr eijnschl. Studien- und Unter⸗ stützungsgelder wurden 15,871 Mill, ffrs. ausbezahlt, davon 13224 Mill. sfrs bis Ende September. Der für Zinsen gemäß dem Transferabkommen zur Auszahlung gelangende Betrag beläuft sich auf 5,510 Mill. sfrs. Ein Fixum von 5,5 Mill. ffrs. bleibt außerdem gemäß dem Verrechnungsabkommen den Devisen⸗ bedürfnissen der Deutschen Reichsbank vorbehalten.
Devisenbewirtschaftung.
Zur Cinlösung des Zinsscheins der Dawes⸗ anleihe.
Die amtliche Verlautbarung vom 12. Oktober 1834 enthält die Grundsätze für die Bedienung der am 15. Oktober 1934 fäl⸗ ligen Zinsscheine der Dawesanleihe. Bei der technischen Durch⸗
fuͤhrung des Zahlungsverfahrens gilt folgendes: 1. Bezahlung in Devisen: Soweit die Zinsscheine in Devisen bedient werden — dies trifft für alle Zinsscheine ausnahmslos zu 50 vH. zu = werden sie nach dieser Teilzahlung mit einem Durchlochungs⸗ stempel „50 vH. gezahlt“ versehen. 2. Bezahlung in Reichsmark: Soweit für die restlichen 50 vH. gemäß der obigen Verlautbarung Reichsmark gefordert werden, können die Zinsscheine, nachdem sie zu 50 vH. in Devisen bezahlt sind, bein Konto der Reichs⸗ hauptbank für Wertpapiere in Berlin SW ll dizekt oder durch Vermittlung einer Bank zur Vergütung der xestlichen 59 vo. in Reichsmark eingereicht werden. Die vergüteten Reichsmarks Beträge werden auf einem bei der Treuhandgesellschaft von 1933 mbH. in Berlin zu führenden Reichsmark⸗-Konto gutgebracht, über das die Berechtigten mit Genehmigung der Reichsbank ver⸗ fügen können. ; . ;
Die Verfügung kann im allgemeinen für nachstehende Zwecke erfolgen: fa zum Ankauf von deutschen Schuldverschreibungen und
Aktien, soweit sie an deutschen Börsen notiert sind und über Reichsmark lauten, . b) * . in langfristigen Darlehen, Grundschulden und ypotheken, . c) zum Erwerb von Grundbesitz oder sonstigen von der Reichs⸗ bank für solche Anlagen zugelassenen Gegenständen, d) zur Bezahlung von Kosten vorübergehenden Reiseaufent⸗ halts in Deutschland. . Das Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere wird dem Einreicher über den Empfang der Zinsscheine quittieren. Die Treuhandgesellschaft von 1933 mbH. wird den Berechtigten Gut⸗ schrift über den für den Zinsschein gutgeschriebenen Reichsmark⸗ Betrag erteilen. — Für den Handel und den Verkauf. der zu 50 vH. bedienten Zinsscheine gelten die gleichen Grundsätze wie 1 die noch nicht bedienten Zinsscheine; ebenso wie die Zins⸗ cheine sind auch die Forderungen gegen die Treuhandgesellschaft von 1933 mbH. übertragbar.