1934 / 265 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 Nov 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 265 vom 12. November 1934. S. 4

Wirtschaft des Auslandes.

Nachlassender Goldzufluß bei der Schweizerischen Nationalbank.

Basel, 11. November. Der Goldzufluß hat sich in der letzt⸗ vergangenen Berichtswoche verlangsamt. Nach dem neuen Ausweis sind noch 5,6æs Mill. Gold zugeflossen, wodurch der Bestand auf 1907.6 Mill. angewachsen ist. Ebenso haben die Golddevisen um 0,3 Mill. auf 19, Mill. zugenommen. Das Inlandportefeuille ift um 42,3 Mill. auf 18,3 Mill. zurückgegangen. Die Lombard⸗ vorschüsse sind angewachsen, und zwar um 2,4 Mill.; die Wechsel der Darlehnskasse sind um 0,5 Mill. auf 8,‚4 Mill. zurückgegangen. Auf der Passivseite ergibt sich ein Notenrückfluß von 32,5 Mill. Der Notenumlauf ist dadurch auf 1351,8 Mill. zurückgegangen. Ebenso haben sich die Girogelder um 2,9 Mill. auf 662,9 Mill. vermindert. Am 7. November waren der Notenumlauf und die täglich fälligen Verbindlichkeiten mit 95,62 vH durch Gold und Golddevisen gedeckt.

Ungarn führt Silber aus der Schweiz ein.

Budapest, 11. November. Infolge der Verknappung der Silberbestände in Ungarn der Preis von 86 Pengö übersteigt die Weltmarktparität sah ib die Ungarische Nationalbank ver⸗ anlaßt, auf Ersuchen der Silberschmiede die Einfuhr von Silber aus der Schweiz zu bewilligen. Diese Schweizer Clearing verrechnet werden.

Einfuhren sollen im

Ungarn muß Schafwolle einführen.

Budapest, 11. November. Mit Rücksicht auf die Verknappung der inländischen Schafwollbestände hat das ungarische Handels⸗ außenamt die Schafwollspinner aufgefordert, ihren Bedarf für die nächsten 8 Monate, also bis zum Beginn der neuen Kampagne, zu ermitteln. Die Spinner haben den Devisenbedarf mit monat⸗ lich 50 000 engl. Pfund, also 300 000 Pfund, angegeben. Es wird nun darüber verhandelt, welche Kompensationsartikel zur An⸗ schaffung des Schafwollbedarfes geeignet wären. Wie verlautet, soll eine der führenden Schafwollfabriken größere Mengen Schaf⸗ wolle aus England gegen Sonnenblumenkerne hereingebracht haben. Um die Wiederholung eines Ausverkaufes der Schafwolle, wie er in diesem Jahre zum Schaden der heimischen Industrie erfolgt ist, zu vermeiden, hat das Ackerbauministerium angeregt, daß die ungarischen Schafwollfabriken im nächsten Jahr die ge⸗ samte ungarische Schafwollerzeugung übernehmen und den Ueber⸗ schuß an das Ausland verkaufen.

Notdürftiges Handelsprovisorium Rumänien⸗ Tschechoslowakei.

Bukarest, 10. November. Da ein dem neuen ruminischen Einfuhrplan angepaßtes ruminisch-tschechoslowakisches Handels⸗ abkommen noch nicht vorliegt, hatte die rumänische Regierung den tschechoslowakisch⸗rumänischen Handelsverkehr überhaupt ein⸗ gestellt. Auf Einschreiten des tschechoslowakischen Handelsattachés in Bukarest wurde bewilligt, daß das alte tschechoslowakisch⸗rumä⸗ nische Handelsabhommen bis zur bevorstehenden Neuregelung unter folgenden Bedingungen weiter in Kraft bleibt: Alle bis⸗ herigen Kompensationen sind auf Grund der bewilligten Kom⸗— en gti g zva ä . Weitere Ausfuhr, auch von Ge⸗ treide und Holz, erfolgt nur auf Grund von privaten Kompen⸗ sationen. Neue Ausfuhrerlgubnis wird in einem Umfange von 60 vH. den aus der Tschechoslowakei einführenden Fabrikanten im letzten Vierteljahr 1934, und zwar fallweise nach Firma und Artikel, zuerteilt.

Die rumänische Innenanleihe.

Bukarest, 10. November. Die beiden ersten Tage der Zeich⸗ nungsfrist der am 5. November aufgelegten rumänischen zhigen Innenanleihe, Ausstattungsanleihe genannt, brachten bereits ein Zeichnungsergebnis von über 2 Mrd. Lei. Der An⸗ leiheertrag wird, wie der Finanzminister in einer Rundfunkan⸗ sprache mitteilte, zur Durchführung von wichtigen Arbeiten auf dem Gebiete des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere zum Bau und zur Ausstattung von Spitälern, zur Ausgestaltung des Straßennetzes, zur Förderungen der Landwirtschaft und zur Aus⸗ stattung der Armee mit modernem Material verwendet werden.

Aus der chemischen Industrie Italiens.

Mailand, 12. November. Unter dem Schutz der hohen Zölle und der Einfuhrkontingente erholt sich die chemische Industrie in Italien immer mehr. Nach vierjähriger Dividendenlosigkeit ver⸗ teilt l'Appula, Soeiet per lIndustria Chimiea Italiana in Mai⸗ land wieder eine Dividende von 6 vH für das am 31. August abge⸗ schlossene Geschäftsjahr und führt zudem den Rücklagen 2,5 Mil⸗ lionen Lire zu. Ungeachtet der wachsenden Ausfuhrschwierigkeiten konnte die Gesellschaft noch 60 vH ihrer Erzeugnisse ausführen. Die Hauptversammlung hat beschlossen, mit den außerordentlichen Rücklagen für 10 Millionen Lire Aktien der Gesellschaft zum Nenn⸗ wert zurückzukaufen und durch ihre Vernichtung das Aktienkapital von 40 auf 30 Millionen Lire herabzusetzen.

Die Konversion der österreichijchen Völlerbundanleihe.

Wien, 11. November. Die endgültige Iest e ung der Bedin⸗ gungen für die Konversion der Völkerbundanleihe steht unmittel⸗ bar bevor. Die Regierung und die Notenbank warten nur noch das Ergebnis der im Ausland über die Konversionsbedingungen der verschiedenen Auslandstranchen geführten Verhandlungen ab, um dann am 1. Dezember zur Konversion zu schreiten. Was die auf Papierdollar lautende österreichische Tranche der Völkerbund⸗ anleihe betrifft, steht es bereits fest, daß die Ersatzanleihe dieser Tranche auf Schilling lauten, der mit der Wertsicherungsklausel der Trefferanleihe ausgestattet sein wird. Dem Vernehmen nach dürfte die Nominalverzinsung der österreichischen Tranche der Völkerbundanleihe, die derzeit 7 vH beträgt, auf 5 vH herabgesetzt werden. Der Begebungskurs dürfte so erstellt werden, daß sich das gesamte Nominalerträgnis der Ersatzanleihe dieser Tranche um rund 6 vH bewegen würde.

Zunahme der polnischen Kohlenausfuhr im Ottober.

Im Oktober 1934 wurden aus Polen insgesamt 10280001 t Steinkohlen ausgeführt. Das sind 101 000 t mehr, als im Sep⸗ tember 1934 und 6000 t mehr, als im Oktober des Vorjahres. Nach den mitteleuropäischen Märkten erhöhte sich die Kohlen⸗ Di snhr gegenüber dem Vormonat um 20 0090 auf 163 000 t. Diese Ausfuhrsteigerung ist eine Folge der Vergrößerung des polnischen Einfuhrkontingentes in Sesterreich und der Austausch⸗ lieferungen von Kohle nach der Tschechoslowakei gegen Bezug von Karwiner Koks. Auch die Ausfuhr nach Nordeuropa vergrößerte sich um 60 000 auf 336 000 t. Zugenommen haben die Versen⸗ dungen nach Schweden und Norwegen, hingegen trat ein Rück⸗

ang im Absatz nach Dänemark und Island ein. Die Balten⸗ taaten bezogen im Oktober n . keine Kohle aus Polen (Vormonat 6000 t). Auch der Versand nach Westeuropa war um

1 ——— —— —— —— r

Schlachtviehpreise an deutschen Märkten in der Woche vom 5. bis 10. November 1934. Durchschnittspreise für 50 kg Lebendgewicht in RM.

Marktorte:

Frankfurt a. M

Hannover Stuttgart Wuppertal

Ochsen:

Bullen:

C .

Kühe:

—— oO c &

Färsen: Kälber:

C C

Schafe:

CC C O &,. do do ·

6

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Schweine: Y al a2

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S ESS S* S -G b & S&S & S d& O

Reichsdurchschnittspreise

Zahl

der Oktober Märkte

November 5. 10.

15. 20. 22. 27. 29. 10.— 3.11.

Ochsen, vollfleischige b) d 44 Kühe, vollfleischige (b Mmölber, intl .

Schweine, 100-120 kg (o) 2 0

.

165 325 2 165 255 5 16 171 5 165 50g 56

323 32 25 25.5 155 1535 562 560 J

Bezeichnung der Schlachtwertklassen siehe Monatsübersicht in Nr. 262 vom 8. November 1934. 9 g1 Fette Specksauen.

Berlin, den 10. November 1934.

Statistisches Reichsamt.

35 36. t größer. wurden 206 0h0 t, d. s. 2000 t weniger als im September, ns geführt. Auch der Absatz nach überseeischen . fenen um 10009 t. Nach Danzig wurde ein Mehrabsatz von 5000 erzielt, die Ausfuhr dorthin betrug 39 000 t. Der Abfatz von Bunkerkohle hielt sich mit 7 00st auf der Höhe des Vormonats Der Versand auf dem Seewege über Danzig und Gdingen betrug im Oktober S3 0h (September: 75 000 t. Davon ent. fielen auf Danzig 520 900 (505 9000 t, auf Gdingen 314 0) Si0 00M t. In den drei ersten Vierteljahren 19384 wurden aus Polen 7353 060 t Steinkohle ausgeführt gegen 6 643 000 t im entsprechenden Zeitraum 1933. Die Zunahme betrug also 10, vH. Kennzeichnend für die Entwicklung der Kohlenausfuhr in 1934 ist die wachsende Bedeutung der west-, süd⸗ und außer— europäischen Märkte.

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Schwedische Spritmonopolver waltung verweigert Annahme von Russenwechsenm̃.

Stockholm, 10. November. Das schwedische Petroleum-⸗-Syndi— kat ist auf Grund des Landesgesetzes zur Spritbeimischung verpflich—⸗ tet. Den Spiritus muß das Syndikat von der Monopolverwal— tung beziehen. Nun weigert sich die Monopolverwaltung, sowjet⸗ russische Wechsel anzunehmen, auch dann nicht, wenn die hiesige sowjetrussische Handelsvertretung diese garantiert. Sie sei, so erklärt die Monopolverwaltung, zur Annahme der Russenwechsel nur unter Garantieverpflichtung schwedischer Banken bereit. Diese beachtenswerte Tatsache beweist, daß das Vertrauen hiesiger Wirtschaftskreise zu den sowjetrussischen Wechseln zum mindesten stark erschüttert zu sein scheint.

Keine Devisenausfuhrbeschränkungen in itauen.

Kowno, 10. November. Die Litauische Telegraphen⸗Agentur dementiert entschieden die Gerüchte, wonach Beschränkungen in n ö und die Einführung eines Notgeldes bevor⸗ tänden.

Amerikanische Vaumwolle gegen deutsche Waren?

New Vork, 10. November. Assoeiated Preß verbreitet einen Copyright⸗Artikel der „New Vork Times“, der folgendes besagt: Aus landwirtschaftlichen Kreisen wird bekannt, daß der Aus— tausch einer halben Million Baumwollballen gegen deutsche Waren erwogen werde. Der Gedanke eines Tauschhandels mit Deutschland und einer möglichen Kreditgewährung an Sowjet— rußland werde durch die Befürchtung veranlaßt, daß die Regie⸗ rung zu Beginn nächsten Jahres möglicherweise sechs Millionen Baumwollballen vorrätig haben werde. Die Abnahme der Baum⸗ wollausfuhr nach Deutschland sei eine der Hauptursachen des Rückgangs des Baumwollversands nach dem Ausland. Gleich zeitig nehme der Baumwollverbrauch in den Vereinigten Staa⸗ ten ab, während der Baumwollbestand Anfang August 10 Mil⸗ lionen betragen habe, der drittgrößte Bestand, der jemals erreicht worden sei. Dazu komme die voraussichtliche Ernte des nächsten Jahres mit 11 800 000 und die diesjährige Ernte mit 9634 000 Ballen. Dieser Ausblick gebiete eine Einschränkung der gegen⸗ wärtigen Anbaufläche von 41 Millionen Aeres um 25 vH. Eine solche Einschränkung sei unbedingt notwendig, selbst wenn die obengenannte Ausfuhrförderung zustandekomme.

Amtliches Kommuniqué des brasilianischen Außenministeriums zu den deutsch⸗brasilianischen Wirtschaftsverhand lungen.

Rio de Janeiro, 10. November. Aus Anlaß des Abschlusses der hier seit etwa vier Wochen gepflogenen Verhandlungen der deutschen Handelsdelegation wurde vom brasilianischen Außen⸗ ministerium folgendes Communiqus ausgegeben:

„Die deutsche und brasilianische Abordnung haben die ge⸗ meinsam durchgeführten Beratungen über die Möglichkeit der Förderung des deutsch⸗brasilianischen Handels beendet und werden demgemäß ihren Regierungen über das Ergebnis ihrer Arbeiten berichten. Inzwischen wird der Handel zwischen beiden Ländern keinerlei Unterbrechung erfahren, sondern sich im Rahmen der gegenwärtig gültigen Bedingungen ohne Schwierigkeiten und Hemmungen u beide Länder entwickeln. Die deutsche Abord⸗ nung wird bei der Fortsetzung ihrer Südamerika⸗Reise sich dieser Tage nach Uruguay und Chile begeben.“

Wie wir dazu erfahren, haben die Besprechungen beider Ab⸗ ordnungen einen sowohl für Deutschland als auch für Brasilien durchaus befriedigenden Verlauf genommen und dürften zu günstigen Ergebnissen für den Handel beider Länder führen. Die am deutsch⸗brasilianischen Handel interessierten hiesigen Ge⸗ schäftskreise stellen bereits heute eine erfreuliche Belebung des Ein- und Ausfuhrgeschäftes fest.

Gründung einer Forschungs und Werbestelle für Moostorf.

Im Einvernehmen mit dem Reichsnährstand haben die nach⸗ stehenden Verbände, Torfbund G. m. b. H., Oldenburg, und Torfstreuverband G. m. b. H.. Berlin, unter der Bezeichnung Torfhumusdienst eine neue Forschungs-⸗ und Werbestelle ge⸗ schaffen. Zum Leiter ist Diplomlandwirt Dr. Anton Fruhstorfe bestellt worden. Die Geschäftsstelle befindet sich in Berlin W 35, Potsdamer Privatstr. 121. Da die knappe Stroh⸗ und Rauh⸗ futterernte dieses Jahres einen fühlbaren Mangel an Wirt⸗ schaftsdüngern zur Folge haben wird, so sind die Arbeiten der neuen Stelle, die in erster Linie auf. eine Verbesserung und Ver⸗ mehrung der Wirtschaftsdünger hinzielen, sehr zu begrüßen. Es sei in diesem Zusammenhang noch darauf hingewiesen, daß der Verbrauch von Streutorf auch durch eine Frachtsenkung seitens der Reichsbahn gefördert wird. Die e n beträgt 15 vd

und wird landwirtschaftlichen Betrieben auf Antrag auf dem

Wege der Rückerstattung gewährt.

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Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage. x ·ᷣ· ·ᷣ¶¶—y—yipii ᷣC— r tb tbd᷑ᷣ x Verantwortlich: ; für Schriftleitung (Amtlicher u. . Teil), Anzeigenteil

; und für den Verlag; Direktor Dr. Baron von Dazur in Berlin⸗Wilmersdorf

für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft. Berlin, Wilhelmstraße 32. . Vier Beilagen . leinschließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregisterbeilage)

Hingegen nach den südeuropäischen Ländern

Gesetzgebers au

Das Armenrecht in der gerichtlichen Praxis.

un Deutschen MReichsanzeiger und Preußischen Sta

Nr. 265

Srste Beilage

Berlin, Montag, den 12. November

atsanzeiger 1934

Büchertisch.

und Auflösung von Aktiengesellschaften und Gesell⸗ un n en , , insbesondere von Grundstücks⸗

Jamilien⸗ und Schachtelgesellschaften. Handelsrechtliche und

steuerliche Erleichterungen auf Grund der Gesetze vom 5. Juli

äs! nebst Durchführungsyerordnung mit einem Anhang iber devisenrechtliche Vorschriften. Erläutert von Dr. Con⸗ rad Böttcher, Rechtsanwalt und Notar, Berlin, und Dr.

Heinz Meilicke, Rechtsanwalt, Berlin. 1934. Verlag Franz

Vahlen in Berlin W 9, Linkstr. 16. Preis kart, 3 RM.

Tie von der Reichsregierung unter dem 5. Juli d. J. er⸗ lasenen Gesetze über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften h die dabei gewährten handelsrechtlichen und steuerrechtlichen eichterungen sind in ideellem wie praktischem Sinne gleich be⸗ deutend und wertvoll; packt doch mit ihnen der Gesetzgeber zum erten Mal, die Reform des Gesellschaftsrechts im Finne der nationalsozialistischen Anschauungen an. Wille und Wunsch des

f die Umwandlung, auf den Ersatz der anonymen hesellschaftsform durch eine solche mit Eigenverantwortung der znhaber kommen klar darin zum Ausdruck. .

Tamit ergibt sich vom ideellen Standpunkt aus für jeden, den es angeht, die Pflicht, die Möglichkeiten der Umwandlung zu rüfen. Die in Aussicht gestellten handels- und steuerrechtlichen Frleichterungen bieten einen wertvollen materiellen Anreiz. Die LUufforderung des Gesetzgebers richtet sich insbesondere an Grund⸗ sicks⸗ Familien- und Schachtelgesellschaften, für die die Form her GmbH. oder AG. nicht zwingend erscheint, ferner aber auch an die größeren industriellen und Handelsunternehmungen, die viel⸗ ich noch bestehende Verschachtelung aufzugeben und klare und kbersichtliche Verhältnisse in ihrem Aufbau herbeizuführen.

Zu beiden Gesetzen geben die Verfasser ausführliche Erläute⸗ mungen und zahlreiche Beispiele; die Fragen der Schuldenhaftung, der Firmierung, der steuerlichen Bewertung bei der ,,, . erden bevorzugt behandelt. Ferner bringen die Verfasser auch Betrachtungen über die beiden Gesetze hinaus, zeigen den Zu⸗ sammenhang und die Verflechtung mit der kommenden Reform des Aktienrechts, vor allem aber auch der Steuerreform. In einem Ueberblick wird das Für und Wider der Umwandlung zu⸗ sammengefaßt. Endlich sind auch die grundsätzlichen Devisen⸗ fragen, die mit der Umwandlung zusammenhängen, behandelt.

Das Werk ist für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit be⸗

schränkter Haftung sowie für das Industrie- und Wirtschaftsleben pon wesentlicher Bedeutung.

Scheckgesetz vom 14. August 1933. Erläutert von L. Quassowski, Minifterialrat im Reichsjustizministerium, und Dr. E. Albrecht, Vortragender Legationsrat im Auswärtigen Amt. 1934. Verlag Franz Vahlen in Berlin Wo, Linkstr. 16. Preis geb. 13,80 RM. .

Die Verfasser, deren Zusammenarbeit sich aus ihrer Eigenschaft als deutsche Delegierte auf der Genfer Scheckrechtskonferenz erklärt, bringen eine ausführliche Darstellung des neuen deutschen Scheck— rechts, Es ist von besonderem Wert, daß sie in der Lage sind, bei ihren in,, . soweit erforderlich, die amtlichen Materialien, insbesondere die Regierungsvorlagen sowie die Haager und Genfer stonferenzberichte zu berücksichtigen, und so eine möglichst sichere Grundlage für die Auslegung und Anwendung des neuen Rechts zu geben. Ein Gesetz von der Bedeutung und der Tragweite des neuen Scheckgesetzes erfordert eine nie br , Behandlung der Fragen, die es regelt. Auf eine solche ist überall Bedacht genom⸗ men, zugleich ist aber auch den Bedürfnissen der Praxis Rechnung getragen. So bringt der Kommentar eine vollständige Darstellung hes setzt in Deutschland geltenden Scheckrechts und damit ein wichtiges Hilfsmittel für alle, an der Auslegung und der Anwen⸗ dung des Gesetzes beteiligten Kreise.

Die landwirtschaftliche Schuldenregelung nach dem Gesetz zur Rege⸗ lung der landwirtschaftlichen Schuldverhältnisse vom 1. Juni 1933 mit Nebenbestimmungen. Mit Erläuterungen von Dr. Gerhard Mattern, Regierungsrat in Greifswald. Taschen⸗ format. 204 Seiten. 1934. Verlag Walter de Gruyter C Co., Berlin W 10 und . Geb. 5, —RM. (Guttentagsche Sammlung Deutscher Reichsgesetze. Nr. 187) ;

Ein knappes, übersichtliches, den neuesten Stand von Gesetz⸗ gebung, Rechtsprechung und Literatur berücksichtigendes Erläute⸗ rungsbuch von Regierungsrat Dr. G. Mattern, dessen im v. J. erschienener Kommentar zur Beitreibungsordnung bereits all. gemein benutzt wird. Die Ausgabe enthält das Gesetz vom 1. Juni 1933 und alle in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen ent⸗ haltenen einschlägigen Bestimmungen mit Abdruck der Texte. Die zusammengehörigen Vorschriften sind als zusammengehörig auf⸗ igt und unter ö Literatur und , is zur Gegenwart erläutert. ehandelt ist alles praktisch un wissenschaftlich Wesentliche; zur Veranschaulichung sind Beispiele herangezogen worden. Im Interesse einer praktischen Uebersicht⸗ lichkeit und eines niedrigen Preises ist das Werk bei aller Wahrung der erschöpfenden Behandlung in der Form kurz gehalten worden.

Von Dr. Richard Töpfer, Landgerichtsrat in Leipzig und Dr. Eberhard Fied⸗ ler, Rechtsanwalt in Leipzig. 1934. Verlag Franz Vahlen in Berlin Wg, Linkstraße 185. Preis 3, RM.

„Von der Institution des Armenrechts wird, wie die Sta⸗

tistik beweist, infolge der durch den Weltkrieg und die Inflation

hervorgerufenen . Umschichtung des deutschen Volkes mehr denn se Gebrauch gemacht. Richter und Rechtsanwälte, die sich tagtäglich mit Armenrechtsfragen zu befassen haben, werden des⸗ halb das Erscheinen der obigen Schrift begrüßen, in welcher die

. alle einschlägigen Fragen zusammenfassend behan⸗

aben.

Die Gesetzesbestimmungen sind unter Heranziehung von Schrifttum und Rechtsprechung erschöpfend erläutert.

Ein besonderer Abschnitt ist dem Armenrecht in der inter⸗ nationalen Praxis gewidmet. Darin sind sämtliche ,. dem Dentschen Reich und den ausländischen Staaten abgeschlossenen inschlägigen Staatsverträge behandelt. Eine Uebersicht in Ta⸗ ellenföorm zeigt, was ein Deutscher, der das Armenrecht für einen Rechtsstreit im Ausland nachsuchen will, zu beachten und worauf er Anspruch hat, und erspart somit das zeitraubende Suchen ausländischer Gesetzesvorschriften. Die Tabelle umfaßt alle Kulturstaaten. Die das Armenrecht betreffenden Bestim⸗ mungen der Zivilprozeßordnungen Oesterreichs und Polens sind in Wortlaut abgedruckt. In dieser Reichhaltigkeit wird das erk Richtern und Rechtsanwälten wertvolle Dienste leisten.

Die Justizausbildungsordnung des Reiches nebst e ,. bestimmungen. Mit einem Geleitwort von Staatssekrelär Dr. Roland Freisler. Im amtlichen uff erläutert von Dr. Otto Palandt, Präsident des Juristischen Landesprü⸗ sungs amtes, beauftragt mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Präsidenten des Reichs-Justizprüfungsamtes und Dr.

Heinrich Richter, Kammergerichtsrat im Preußischen Inti ministerium. 1934. Verlag Franz Vahlen in Berlin WJ, Linkstraße 16. Preis kart. 3,80 RM, geb. 4,50 RM.

Die neue Justizausbildungsordnung, welche die seit langem erstrebte Einheit für die Ausbildung der jungen Juristen im Reich gebracht hat, bedeutet in vieler Hinsicht eine erhebliche Aenderung des bisherigen Ausbildungsganges. Die vorliegenden Erläuterungen, welche bezwecken, die Einführung der neuen Vor⸗ schriften zu erleichtern und dazu beizutragen, daß die Ausbil⸗ dungsordnung möglichst gleichmäßig und im neuen Geiste ange⸗ wandt wird, beanspruchen daher besondere Beachtung. Der Wert des Werkes wird dadurch ganz besonders erhöht, daß die Verfasser seit Jahren mit Ausbildungsfragen und Referendar⸗ angelegenheiten amtlich befaßt sind und an der neuen Ausbil⸗ dungsordnung mitgearbeitet haben.

Die Erfahrungen, die Preußen auf dem Geberit der Justiz⸗ ausbildung gesammelt hat, werden auch für außerpreußische Län⸗ der von Wert sein. Das Werk ist in erster Linie für die Stu⸗ denten und Referendare von Bedeutung, denen es Aufschluß über Ziel und Weg ihrer Ausbildung gibt. Sodann ist es ein wert—⸗ volles Hilfsmittel für die Justizwerwaltungsbeamten, die Prü⸗ fungs⸗ und Ausbildungsfragen bearbeiten, sowie für alle, die mit der Ausbildung von Juristen betraut sind.

Reichs⸗Straßenverkehrs⸗Ordnung vom 28. Mai 1934 in Verbin⸗ dung mit weiteren verkehrsrechtlichen Vorschriften erläutert

von Dr. G. ö. Landgerichtsrat am Landgericht Berlin und Dr. W. Seidel, Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Berlin. 1934. Verlag Franz Vahlen in Berlin Wo, Linkstr. 16. Preis geb. 2,25 RM.

Zwei bekannte Berliner Verkehrsrichter stellen in dieser Er— läuterung der neuen Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung der Oeffentlichkeit ihre Erfahrungen zur Verfügung. Jährlich etwa 3500 Verkehrsprozesse kommen in einer Kammer des Landgerichts . Verhandlung, beim Amtsgericht etwa die doppelte Anzahl.

icht theoretische Konstruktionen also, sondern die den Verfassern in ihrer Berufsarbeit und als langjährige Kraftfahrer täglich in großer Zahl zur Verfügung stehenden praktischen Beispiele aus dem wirklichen Leben bilden die Grundlage zu ihren Erläute— rungen. ;

Entsprechend dem Gesetze der einfachen, großzügigen und ein⸗ heitlichen Neuregelung des Verkehrs haben sich die Verfasser be⸗ müht, unter Verzicht auf silbenstechende Buchstabenguslegung ein leichtberständliches Hilfsmittel für alle mit Verkehrsfragen be⸗ schäftigten Kreise zu schaffen. Dabei sind die grundsätzlich wichti⸗= gen Ergebnisse der Rechtsprechung ebenso berücksichtigt worden wie die Anforderungen der Verkehrspraxis. Es ist der Versuch gemacht worden, für dieses von nationalsozialistischem Geiste getragene Gesetzeswerk ein Hilfsmittel zu schaffen, das nicht der Sicherung der Paragraphenanwendung, sondern der Sicherung des Verkehrslebens dienen soll. Das handliche Buch ist sowohl für den Juristen und Verwaltungsbeamten als auch für den Kraftfahrer und jeden Verkehrsteilnehmer von hoher Bedeutung.

Ein Wegweiser durch die deutsche Außenhandelsregelung. In Verfolg des „Neuen Plans“, wie . der mit der Leitung des Reichswirtschaftsministeriums beauftragte Reichsbankpräsident Dr. Schacht zuerst in Leipzig verkündet hat, ist eine Fülle von Verordnungen und Erlassen der zuständigen Stellen ergaygen, die aus dem deutschen Außenhandel eine dem Praktiker zunäthst viel⸗ fach fast unerforschlich scheinende Geheimwissenschaft gemacht haben. Es ist darum sehr zu begrüßen, daß jetzt im Verlage des „Deutschen Volkswirt“ ein Buch herausgekommen ist, das es unternimmt, dem Industriellen und Kaufmann ein Wegweiser durch das Ge⸗ strüpp der gesamten Neuregelung des Ein- und Ausfuhrhandels zu sein. Die Schrift ist betitelt „Die Neuregelung des deutschen Außenhandels“ (etwa 165 S, Preis 3, RM). Sie ist unter Mitwirkung von Sachbearbeitern der amtlichen Stellen, nämlich der Reichsbank und der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung, sowie des Reichsstandes der Deutschen Industrie here eee, bon Dr. Franz Reuter, Herausgeber und Hauptschriftleiter des „Deutschen Volkswirt“. Die Entstehung des Buches ist auf eine Anregung Dr. Schachts selbst zurückzuführen. In einem ein⸗ leitenden kurzen Kapitel werden Geschichte und Grundlinien des „Neuen Plans“, insbesondere der allumfassenden Einfuhrkontrolle, geschildert. Der Hauptteil führt durch die einzelnen Bestimmungen der Neuregelung, indem er sie in die Sprache des Praktikers über⸗ fetzt und für ihn ordnet und zusammenfaßt. Neben den Ueber⸗ wachungsstellen und ihrer Tätigkeit kommen die Rohstofftredit⸗ und Kompensgtionsgeschäfte sowie all die anderen neuen Maß— nahmen zur Regelung der Einfuhr und Ausfuhr nicht E kurz. Vor allem finden die Ueberwachungsstellen hinsichtlich Organi⸗ sation, Befugnissen und Zuständigkeiten Darstellung, wie auch die Grundsätze bei der Erteilung von Devisenbescheinigungen, ihre Arten und das Antragsverfahren. Weiter findet man Unter⸗ richtung über die Behandlung der Nebenkosten der Wareneinfuhr sowie über die neueren Devisenbestimmungen über die Ausfuhr. In einem dritten Teil werden alle in Betracht kommenden Ver⸗ ordnungen und Erlasse im Wortlaut wiedergegeben und die wich⸗ tigsten Formulare abgedruckt, Zum Schluß erleichtert ein umfang⸗ reiches Sachregister wesentlich die Benutzung des Buches. Eine fortlaufende Ergänzung bzw. Neuauflage der Schrift ist vom Ver⸗

lag in Aussicht genommen.

Der Deutsche Oekonomist (Carl Heymanns Verlag, Berlin Ws). Im Heft 44 dieser Zeitschrift unterzieht Prof. Dr. Friedrich Raab unter der Ueberschrift „Dje Neuordnung der Ver⸗ kehrssteuern“ das neue n, , . und das neue Kapitalverkehrssteuergesetz einer prinzipiellen Betrachtung. Zu⸗ nächst werden die Vereinfachungen gewürdigt, die diese beiden Gesetze gegenüber der bisherigen k zur Einführung ge⸗ bracht haben. Es folgt dann eine Darstellung der wirtschafts⸗ politischen Zielsetzungen, die mit den veränderten Bestimmungen über die Besteuerung des Warenverkehrs und des Kapitalverkehrs verfolgt werden. .

Ueber die „Lage der Warenhäuser und Kauf⸗

äuser““ äußert ch Konrad Sander auf Grund des neuesten 6 chen Materials über die Umsatz und Kostenentwicklung. er Verfasser spricht die Ansicht aus, daß die neuerdings fest⸗ ö msatzsteigerung nur so lange wirksam sein könne, als ie Voreindeckungen des Publikums dauern, und daß dann die a . der Warenhäuser und der Kaufhãufer aller Wahrschein⸗ lichkeit nach wieder a einen tieferen Stand zurückfallen würden,

Unter der Ueberschrift ‚Versicherung in Zahlen“ (Ergebnisse und Lücken der amtlichen Statistik) bespricht Robert Ha ö. die kürzlich vom Reichsaufsichtsamt für Privatver⸗ sicherung über das Fahr 1933 veröffentlichte SUitistik. Besonders eingehend wird hierbei die Entwicklung des In- und Auslands⸗ geschäfts, die Stellung der Versicherungsgesellschaften am * markt und die Ertragsentwicklung berücksichtigt. Interessante Ausführungen macht Dr. Hermann Lufft in einem Aufsatz „Krise und Einkommen“, in dem ein Vergleich der Ent

wicklung des Volkseinkommens in Deutschland und USA. in den Krisenjahren 19281932 bzw. 1933 angestellt wird. Es ergeben sich hierbei eine Reihe aufschlußreicher, gleichartiger Erscheinungen in beiden Ländern. In redaktionellen Aufsätzen werden unter anderen folgende aktuelle Themen erörtert: „Kein Couponsrücklauf während des Transfermoratoriums“, „Deutsch⸗englische Gesamt⸗ bereinigung“, „Die konvertierten Roggenanleihen am Renten— markt“, „Bevölkerungsentwicklung und Wohnungsbau“, „Buch⸗ verlag und Buchexport“, „Auflösung der Zementverbände“, „Die neue Marktregelung für Zucker“ usw.

Fortsetzung des Handelsteils.

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.

Telegraphische Auszahlung.

10. November Geld Brief

12,755 0, 640 58, 29

0,206

3.053

2.553 hb, 52 81,28 12 44

68, 8ꝰ 5.485

1642 2,358

168 45 86 27

21,34 0728

5, 706 81,08 4179 6246 49, 0h 47,07 11.28

2,492 64.09 81, 09 34.05 10,395

1,978

1,001

2,492

12. November Geld Brie

12, 745 0, 534 58,29

0206 3 553 2555 Hb 51 25 12.156 68 82 545 1642 2358 168,44 6 25 21,34 6. 26 5. 70s S1 08

41,84 62.44 49, 05 47, 005 1128 2,492 64,07 81, 06 34,05 10,395 1,975 1,001 2, 492

Agypten (Alexandrien und Kairo) Argentinien (Buenos . Belgien (Brüssel u. Antwerpen) .... Brasilien (Rio de Janeiro) Bulgarien (Sofia) . Canada (Montreal). Dänemart (Kopenhg.) Danzig (Danzig) .. England London) .. Estland

12,715 0,630 o8. 1

0204 3,047 2547 56. 38 81,12 12,405 68. 68 5, 48 16,383 2.354

168, 10 36,13

21,30 0,724

5. 694 S0 92 41,76 62,52 48, 95 46,95 1126

2, 488 63, 95 80, 90 33,99 10,375

1,971

06999

2,488

12, 25 0, B36 28, 17

90,204 3 047

l ägypt. Pfd 1 Pap. ⸗Pes. 100 Belga

1Milreis 100 Leva

I kanad. Doll. 100 Kronen 100 Gulden

1 Pfund

(Reval / Talinn) ;. . 100 estn. Kr. Finnland (Helsingf.) 100 finnl. M. Frankreich (Paris) . 100 Fres. Griechenland (Athen) 100 Drachm.

Dolland (Amsterdam und Rotterdam). . 100 Gulden Island (Reykjavik) . 100 isl. Kr. Italien (Rom und

Mailand) 100 Lire Japan (Tokio u. Kobe) 1 Jen Jugoslavien (Bel⸗

grad und Zagreb). 100 Dinar Lettland (Riga) . . . 100 Latts Litauen (Kowno / Kau⸗

nas) oh Litas Norwegen (Oslo) . 100 Kronen Oesterreich (Wien) . 100 Schilling Polen (Warschau,

Kattowitz, Posen) 100 Iloty Portugal (Lissabon). 100 Escudo Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm

und Göteborg) ü.. 100 Kronen Schweiz (Zürich,

Basel und Bern). 100 Franken Spanien (Madrid u.

Barcelona)) J ... 100 Peseten Tschechoslow. (Prag) 100 Kronen Türkei (Istanbul) .. 1 türk. Pfund Ungarn (Budapest) J 100 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso Verein. Staaten von

Amerika (New Jork) 1 Dollar

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

10. November Geld Brief 20,8 20 46 16 16 1

4, 185 4,205

2,44 2.46 2,44 246

O,608 O0, b28 57,1 58, 15

0, 18 0.20

2,49 2,51 55.25 5b, 47 do. 94 81, 26 12375 12.415 123375 12,415

5.41 5,45 16,346 16,40 167.69 168,37 21,08 21, 16 21,13 21,21 5.58 5,62

1157 473 sais 6a

I12. November Geld Brief 20383 20 46

ü 16 15 n 1 Stück 4, 185 4,2056

1Dollar 2,44 2, 46 1Dollar 2, 44 2, 4s Pay. ⸗Peso Oo, 602 O0, 522 lO Belga 57,91 68, 1h ¶Milreis 0, 183 0, 20 loo Leva l kanad. Doll. 2,49 2,51 hh 23 55. 45

lI00 Kronen 100 Gulden 80,94 81,26 12, 7 12,41

U engl. Pfund 12,37 12,41

engl. Pfund

100 estn. Kr. 5,415 5, 455

16,34 16,40

100 finnl. M. 100 Frs. 100 Gulden 167,68 168,36 l00 Lire 21,8 21, 16 213 21.41

ö. 58 5,62

100 Lire

100 Dinar 41,62 41,78 62, 168 62,40

Sovereigns ...... 20 Franes⸗Stücke . Gold⸗Dollars * Amerikanische: 1000-5 Dollar.. 2 und 1 Dollar.. Argentinische .... Belgische . . ... Brasilianische .. Bulgarische . . .. Canadische .... Dänische ..... e Englische: große ... 14 u. darunter Estuische ...... Finnische; ..... Französische ..... Holländische ..... Italienische: große. 100 Lire u. darunt. Jugoslavische. .... Lettländische ..... Litauische . . . . ... Norwegische ..... Oesterreich.: große. . 100 Schill. u. dar. Polnuis che Rumänische: 1000 8ei und neue hoo Lei unter 500 Lei...

00 Latts loo Litas 100 Kronen 100 Schilling 100 Schilling loo Zloty 46,81 46,99 46,83 47, 0

loo dea

l00 Lei 6 . 4 Schwedische ..... 100 Kronen 63,8 64,04 63,so 6406 Schweizer: große .. l00 Frs. 80,772 81,04 8075 81,07

80 72 81,04 80,75 81,07

100 Frs. u. darunt. 100 Frs. Spanische ...... 100 Peseten 33,85 33,99 33,85 33, 99

Tschechoslowakische bo00, 1000 u. 00 er. 100 Kronen 100 Kr. u. darunter 100 Kronen türk. Pfund

Türkische 29 9 Ungarische .... .. 100 Pengö

Speisefette. Bericht der Sohn, Berlin C 2, 10. inländischen surkuhzsen weisen leider e

unahme au die Knappheit hält daher weiter an. ie Uebernahmescheine, welche seitens der Reichsstelle zu⸗ nächst . die erste Hälfte November ausgestellt waren, sind fast erschöpft, und es kann der Bedarf nur unter weiterer Inan⸗ spruchnahme der von der Reichsstelle eingeführten Mengen gedeckt werden. Die Notierungen blieben in der Berichtswoche auf allen in⸗ und ausländischen Plätzen unverändert.

166 10206 ä mz 2 . Gustav Schultze K

Butter: Die immer noch keine

10 0b 133

10165 1,91

Firma November.