1934 / 271 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Nov 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 271 vom 19. November 1934. S. 2

Auslosungsbekanntmachung.

Auslosungsrechte der Anleiheablösungsschuld des Landes Braunschweig.

Bei der 9. Ziehung der Auslosungsrechte wurden für das Jahr 1934 gezogen:

Buchstabe A zu RM. 12,50. 6 28 83 96 134 163 195 236 241 266 284 314 343 360 383 388 434 453 484 505 518 538 551 557 606 617 641 642 676 690 716 761 836 864 881 883 884 897 916 g25 978 g84 1024 1025 1026 1034 1066 1074 10990 1196 1108 1170 1177 1178 1198 1211 1265 1317 1347 1365 1376 1452 14653 1487 1530 1547 1549 1561 1577 1581 1601 1645 1658 1693 1694 1697 1699 1714 1723 1736 1751 1774 1806 1874 1892 1893 1906 1950 1983 2060.

Buchstabe B zu RM. 25, —. 4241 4282 4308 4317 43590 4443 4510 4511 4554 4561 4586 4609 4624 4626 4667 4683 4693 4695 4702 4730 4733 47638 4811 4827 4876 4903 4922 4929 4958 4978 5031 5038 5058 5113 5130 5158 5162 5175 5217 5267 5291 5323 5387 5451 5462 5492 5495 5498 5527 5540 5544 55 5602 5663 5675 5682 5686 5748 5789 5806 5852 5924 596 5958 6012 6014 6029 6046 6049 6089 6114 6172 6193 6219 6237 6297. ;

Buchstabe OC zu RAM. 50, —. 7708 7721 T7I0 JSi5 7821 7822 7825 7836 7866 7872 7398 7994 8001 8018 8027 8051 89057 S059 809? 8102 8i83 8i35 8137 8i44 Sil S166 Sig9 S202 8313 8315 8357 8358 8367 8376 8439 8461 8472 S521 8557 8582 S688 S593 8611 8622 8625 8703 8734 8748 8750 8784 8805 8898 8922 8942.

Buchstabe D zu RM 100, 9318 9341 9354 9398 9421 9485 9534 9535 9544 9582 9588 9689 9706 9805 g841 9855 9871 9885 9932.

Buchstabe E zu RM. 209, —. 10164 10165 10166 10168 10212 10259 10291 10 323 10 329 10 356 10361.

Buchstabe F zu RM. 500, —. 10531 10567 10595 10614 10 623 10656.

Bei der Einlösung werden gezahlt

für je RM. 100. Nennwert der Auslosungsrechte RM. 500, dazu 4 vH Zinsen für 9 Jahre. . RM. 702,50.

Die Besitzer der gezogenen Auslosungsscheine werden aufge— fordert, die am 31. Dezember 1934 zahlbaren Einlösungsbeträge gegen Rückgabe der Auslosungsscheine und eines gleichen Nenn⸗ betrages in Schuldverschreibungen der Anleiheablösungsschuld des Landes Braunschweig bei der Braunschweigischen Staatsbank Hauptfinanzkasse in Braunschweig, Dankwardstraße 1, zu erheben. =.

. Mit dem Ablauf des 31. Dezember 1934 hört die Verzinsung des Einlösungsbetrages auf.

Von den in früheren Jahren gezogenen Auslosungsrechten der Anleiheablösungsschuld sind noch nicht eingelöst: .

Buchsta be Aw zu RM. 12, 56. Nr. 140 1931, 184, 1932, 206 1932, 244 1933, 285 1933, 426 1950, 520 1933, 1062 1833, 1008 1933, II168 1931, 1184 19832, 1354 19530, 1492 1953, 1593 1927, 1622 1927, 1710 1931, 1841 1930, 1924 1933, 1955 1933, 2136 1932. .

Buchstabe B zu RM. 25, —. Nr. 4224 1933, 4232 1932, 4306 1932, 4329 1932, 4349 1930, 4423 1931, 4607 1927. 4647 1932, 1701 1935, 4768 1935, 711 1930, 76 1931, 4731 1933, 4979 19383, 5865 1930, 6001 1932, 6018 1929, 6315 1929, 6316 1933, 6435 1931.

Buchstabe O zu RM. 50, —. Nr. 7823 1930, 7972 1931, S330 1930, S4a0)9 1933, 89 1933, 8579 1932, 8883 1931, 8945 1932, 8999 1933. ;

Buchstabe D zu RM. 109, —. Nr. 9361 1932, 9966 1929.

Die Einlösungsbeträge zu diesen Nummern sind mit dem 31. Dezember des hinter den Nummern vermerkten Jahres aus der Verzinsung gefallen.

Braunschweig, den 15. November 1934.

Braunschweigische Staatsbank. Direktorium.

Bekanntmachung. über die Auslosung der in 4 „ige Reichsmarkschulden umge⸗ wandelten J. -= III. mecklenburg⸗schwerinschen Roggenwert⸗ anleihen.

Gemäß Artikel 4 der Zweiten Verordnung zur Durch⸗ führung des Roggenschuldengesetzes vom 5. September 1934 (Rö Bl. S. 824) findet die Tilgung der noch im Umlauf befind⸗ lichen Schuldverschreibungen in den Jahren 1935 bis 1942 und zwar derjenigen der ersten und dritten Anleihe am 2. Januar jeden Jahres, derjenigen der zweiten Anleihe, Serie 1—-1IV, am 1. April jeden Jahres statt. In den Jahren 1935 bis 1937 sollen die Schuldverschreibungen Lit. B, C, D (über 3,5 RM, 7,50 RM, 15, RM) der J. Anleihe und der II. Anleihe, Serie 1—1V vorweg getilgt werden.

Die Auslosung der jeweils zu tilgenden Schuldver⸗ schreibungen soll nach (den auf den Schuldverschreibungen vermerkten 36) Gruppen derart erfolgen muß, daß

a) in den Jahren 1935 bis 1937 von der J. Anleihe und der II. Anleihe Serie 1—1V die Schuldverschreibungen Lit. B, C, D der auszulosenden je 12 Gruppen,

b) im Jahre 1938 von der J. Anleihe und der II. Anleihe Serie 1—1V die Schuldverschreibungen Lit. A, von der III. Anleihe die Schuldverschreibungen Lit. A D der auszulosenden 8 Gruppen,

c) in den Jahren 1939 bis 1942 von den unter b) ge⸗ nannten Anleihen und Werten die Schuldverschrei⸗ bungen der auszulosenden je 7 Gruppen

zur Tilgung kommen.

Die Auslosung der am 2. Januar 1935 und 1. April 1935 zu teilgenden Schuldverschreibungen findet am Montag, dem 3. Dezember 1934, vormittags 10 Uhr, öffentlich im Regierungsgebäude l in Schwerin, Zimmer Nr. 68, statt.

Schwerin, den 17. November 1934.

Mecklenburgisches Finanzministerium. 8

Preußen.

Reichs⸗ und Preußisches Justizministerium.

Zu Ministerialräten sind ernannt: Kammergerichtsrat Dr. Anders, Oberlandesgerichtsrat Haastert aus Düsseldorf, Oberregierungsrat Dr. Pätzold, Kammergerichtsat Dr. Hein⸗ rich Richter, Oberregierungsrat Dr. Riese.

Staatsanwaltschaft.

Versetzt sind: die Oberstaatsanwälte Lautz bei der Staats⸗ anwaltschaft des Landgerichts Berlin als Oberstaatsanwalt und Erster Vertreter des Generalstaatsanwalts an die Staats⸗ anwaltschaft des Kammergerichts, Dr. Reimer bei der Staats⸗ anwaltichaft des Kammergerichts als Oberstaatsanwalt und Vertreter des Generalstaatsanwalts an die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin.

Erster Staatsanwalt Steinberg bei der Staatsanwalt⸗ schaft des Rberlandesgerichts Breslau ist zum Oberstaats⸗ anwalt in Göttingen ernannt.

Bekanntmachung.

Das Kuratorium der . Schwabacher⸗Stiftung in Berlin WS, Unter den Linden , schreibt einen Preis von 20 090 RM für die beste Bearbeitung der Frage „Das Zusammenspiel der vegetativen Regu⸗ lationen im Körper“ aus. Um den Preis kann sich jeder ohne Rücksicht auf Geschlecht, Staatsangehörigkeit oder Religion bewerben. Unter mehreren gleichwürdigen Be⸗ werbern sollen Bewerber deutscher Zunge (Reichsdeutsche, Oesterreicher, Schweizer, Deutsch⸗Amerikaner), unter mehreren Bewerbern deutscher Zunge Reichsdeutsche bevorzugt werden. Die Preisaufgabe muß in Schreibmaschinenschrift geschrieben sein. Einer Ausführung in nichtdeutscher Sprache muß eine von dem Autor anerkannte Uebersetzung in deutscher Sprache beiliegen. Die Bewerbungen find bis zum kLFuli 1996 dem Vorsitzenden der Adolph Schwabacher⸗Stiftung, Professor Sr. Vahlen kommissarischer Staatssekretär im Preußischen Ministerium für Wissenschaft, Kun st. und Volksbildung, Berlin WS, Unter ö. Lin 3 ö 4, e . 3 1 e iche 8 Tähere Auskunft erteilt FSeheimer Medizinalrat Professor Dr. Fr. Kraus, Berli NW S7, Brückenallee 7. * ö. .

Die Bekanntgabe des Urteils erfolgt am Tage der Wieder⸗ kehr des Todes des Herrn Adolph Schwabacher, am 9. Januar 1937.

Das Kuratorium, in dem sich außer Nachkommen des Bankiers Adolph Schwabacher Mitglieder des Preußischen Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, der Akademie der Wissenschaften, der Medizinischen Fakultät der Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität zu Berlin und der Berliner Medizinischen Gesellschaft befinden, entscheidet endgültig mit Ausschluß des Rechtsweges.

Gelangt das Kuratorium nach Ablauf der in der Aus⸗ schreibung vorgesehenen Arbeitsperiode zu der Ansicht, daß die auf dem von ihr bezeichneten Forschungsgebiete erreichten Fortschritte die Zuerkennung des Preises nicht rechtfertigen, so steht es dem Kuratorium geen die vorhandenen 20 000 RM innerhalb der nächsten Arbeitsperiode entweder ganz oder geteilt zur Unterstützung von Forschungsarbeiten auf solchen n, zu verwenden, die innerhalb des Stiftungszweckes iegen.

Berlin, den 15. November 1934.

Kuratorium der Adolph Schwabacher⸗Stiftung. Vahlen, Vorsitzender.

Bekanntmachung. Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 15. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 9) wird das dem früheren Arbeiter⸗Wasser⸗ sport verein E. V. in Metternich (Landkreis Koblenz) gehörende im Grundbuche von Metternich Band 17 Art. 679 verzeichnete Grund stück der Gemarkung Metter⸗ nich Flur 4 Parz. 387191 und 388/91 hiermit zugunsten des Preußischen Staates eingezogen. Koblenz, den 14. November 1934. Der Regierungspräsident. J. V.: Flach.

Verbot einer periodischen Druckschrift.

Auf Grund von § 1 der Verordnung des Reichspräsi⸗ denten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 538 3 Abs. 5, 14 des Polizeiverwaltungsgesetzes und § 1 der Pr. Verordnung betr., die Ergänzung der Verordnung vom 1. Oktober 1931 zur Regelung der Zuständigkeit der Landes⸗ und Kreispolizeibehörden, vom 2. März 1933 verbiete ich

. . die Zeitschrift „Der Blitz“,

Kampfblatt für deutschen Glauben und deutsche Art, Herausgeber Adalbert Bastian, Ermsleben, auf die Dauer von 3 Monaten.

Das Verbot beginnt mit dem 17. November 1934 und endet mit dem 16. Februar 1935.

Merseburg, den 17. November 1934.

Der Regierungspräsident. Dr. Sommer.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Oesterreichische Gesandte Stefan Tauschitz hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Lega⸗ tionsrat Seemann die Geschäfte der Gesandtschaft.

Der Königl. Jugoslawische Gesandte Zivojzin Ba⸗ lug d his hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Ras is die Geschäfte der Gesandtschaft.

Der Gesandte von Haiti Constantin Fouchard hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit sind Mit⸗ teilungen an die Gesandtschaft in Form der Verbalnote zu richten.

Nr. 45 des Reichsministerialblatts vom 17. November 1934 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorststraße 4, zu beziehen.

Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ernennung, Erlöschen von Exequaturerteilungen. 2. Maß⸗ und Gewichtwesen: Zwei Bekannt⸗ machungen über die Zulassung von Elektrizitätszählerformen zur amtlichen Beglaubigung. 3. Neuerscheinungen: Nachtrag zur amt⸗ lichen Liste der deutschen er, , mit e er fh nnen (. 1934. 4. Steuer- und Zollwesen: Verordnung über die Be⸗ reiung von der Anzeigepflicht nach 5 14 der Ersten Beitrags⸗ ordnung des Reichsnährstandes für das Rechnungsjahr 1934 München, Nürnberg, Würzburg. Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zolltarif. Verordnung zur Aenderung der Verordnung über das Setzen von Zollzeichen auf dem Rhein und der Ems hinsichtlich der Ems. 5. Verkehrswesen: Verordnung über Enteignung für Reichsbahnzwecke. Entscheidung über Ent⸗

eignung für Reichsbahnzwecke.

I. Stand der schwebenden Schuld des Reichs.

*

Am 31. Oktob. 1934

in Millionen RM

la. Zahlungserpflichtungen aus der Begebun! unverzinslicher Schatzanweisungen mit ö b. Zahlungeverpflichtungen aus der Begebung unverzinelicher Schatzanweisungen ohne z 60,9 Umlauf an Reichswechseln . ...... 399,5 3. Kurzfristige Darlehen.. .... 614 Betriebskredit bei der Reichsbank . .... —m

Summe der Zahlungsverpflichtungen. . 1893, . Schatzanweisungen zum Zwecke von Sicher hes lelstun gen ud 350,4

27775

1371,53

19797

314) 229156

Die Umrechnung der amerikanischen, englischen und schwedischen Veipflichtungen aus dem Lee⸗Higginson⸗Kiedit ist zum Mittelkurs des Stichtages erfolgt.

ö 220 04

II. Betrag der ausgegebenen Steuer⸗ gutscheine.

1. Im Umag belle

2. Für Zwecke der öffentlichen Arbeits—⸗

beschaffung der Reichsbank als Sicher⸗

heit überlassen ..

1182,5h

579, 86

Verkehrs wesen.

Verwaltungstagung des Internationalen Eisenbahnverbandes.

Der Verwaltungsrat des Internationalen Eisenbahnverbandes hat in Paris seine Jahrestagung abgehalten. Die Leiter der großen Eisenbahnunternehmungen aus sämtlichen Ländern Eu— ropas waren zugegen. Bei einem besonderen Empfang durch die französischen Staatsbahnen wurden die beiden französischen Bahnen verwendeten Schienenautos vorgeführt.

Aus der Verwaltung.

Ab 1. Januar neuer Aufbau der Sozial⸗ versicherung.

Der Reichsarbeitsminister hat, wie schon kurz bekanntgegeben, mit Wirkung ab 1. Januar die wesentlichsten Teile des Gesetzes über den Aufbau der Sozialversicherung in Kraft gesetzt. Ab 1. Januar werden damit Krankenversicherung, Rentenversiche⸗ rungen der Arbeiter und Angestellten, Unfallversicherung und Knappschaftsversicherung in einer Reichsversicherung zusammen⸗ gefaßt. Die Träger der Kranken- und der Rentenversicherungen werden zur Durchführung der Gemeinschaftsaufgaben zu einer ein⸗ heitlichen Organisation verbunden. Jeder Träger der Sozia⸗ versicherung hat einen Leiter; in der gesamten Sozialversicherung wird der Führergrundsatz eingeführt. Nur für die Landkranken⸗ kassen, die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die Sonder⸗ anstalten der Reichsbahn und die Ersatzkassen der Krankenversiche⸗ rung steht in dieser Frage eine Regelung noch aus. In Kraft ge⸗ setzt werden auch die wesentlichsten Bestimmungen über die Fi⸗ nanzgebarung, u. a. über die Einführung einer. Gemeinlast für die Träger der Krankenversicherung, ferner die Vorschriften über die Versicherungsbehörden und die Zuständigkeit zur Aufsicht. Für die Durchführung der in Kraft gesetzten Bestimmungen über den Aufbau der Sozialversicherung werden in Kürze die notwendigen Ausführungsbestimmungen ergehen. Von der Inkraftsetzung sind in der Hauptsache noch die folgenden drei wesentlichen Punkte des Gesetzes vorläufig ausgenommen: die Aufhebung der Ersatzkassen der Angestelltenversicherung, die Schaffung von Beiräten zur Unterstützung der Leiter der Versicherungsträger und die Neu— regelung der Beitragsaufbringung in der Sozialbersicherung. Nach dem neuen Gesetz sollen die Beiträge von den Versicherten und ihren Unternehmern in Zukunft gemeinsam zu gleichen Teilen aufgebracht werden, die Beiträge zur Unfallversicherung allein von den Unternehmern. Nach dem noch weiter geltenden bisherigen Rechtszustand werden beispielsweise bei der Krankenversicherung die Beiträge vom Unternehmer nur zu einem Drittel, vom Ver⸗ sicherten zu zwei Dritteln aufgebracht.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater.

Dienstag, den 20. November Staatsoper: Der fliegende Holländer. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Das Glas Wasser. Beginn: 20 Uhr.

Musikalische

Lustspiel von Scribe.

Die Jahresstammiete der Staatstheater für Dezember.

Die Ausgabe der Jahresstammtarten für den Monat Dezember sindet vom 26. bis 30. November 1934 in der Zeit von 9 bis 14 Uhr an der Stammkartenkasse im Verwaltungs⸗ dienstgebäude, Oberwallstraße 22, gegen Vorlage des Vertrages statt, und zwar: für die Staatsoper Unter den Linden für 25 Vorstellungen und für das Staatliche Schauspielhaus für 17 Vorstellungen.

Die Stammlartenpreise betragen je Vorstellung und Karte: Staatsoper Unter den Linden:

l. Rang 1. Reihe Sperrsitz 2. Rang 1.9. Reihe 6,00 RM. 3. Rang Sperrsitz 10—16. Reihe 5,0, 4. Rang.... do. 17. 22. Reihe 4,25 Staatliches Schauspielhaus: Orchestersessel, Sperrsitz Sperrsitz 10. 15. Neihe 2, 50 RM 1.3. Reihe.. . 4,00 RM 2. Rang.. . 2,00 , Sperrsitz 4.9. Reihe 8,25, 3. Nang... . 100 ,

4,00 RM ö. ,.

Reichs und Staatsanzeiger Ar. 271 vom 19. November 1934. G. 3

Hand elstei.

Uebei sicht über das Inkrafttreten der neuen Steuergesetze.

Wann treten die neuen Steuergesetze in Kraft? Eine Zu⸗ sammenstellung in der Deutschen „Steuer-Zeitung“ beantwortet diese Frage.

1. Steueranpassungsgesetz. Einige Bestimmungen dieses Ge⸗ setzes sind bereits am 17. Oktober in Kraft getreten, so u. a. die Verlängerung des Reichsfluchtsteuergesetzes bis Ende 1937 und die Verlängerung der Frist für die Anzeigen auf Grund des Volksverratsgesetzes mit rückwirkender Kraft bis zum 31 De⸗ zember 1934. Von den am 1. Januar 1935 in Kraft tretenden Bestimmungen seien hervorgehoben:

§ 20 Vom 1. Januar 1935 ab werden bei Reichssteuern weder Verzugszinsen noch Aufschubzinsen erhoben, bei Ein⸗ kommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer und Umsatz⸗ steuer auch keine Stundungszinsen. Anderseits zahlt auch das Reich keine Steuerzinsen mehr (z. B. bei Erstattung).

§z 21 Ziff. 1 Der Erwerber eines Unternehmens haftet nicht mehr für alle rückständigen festgesetzten Steuern, sondern nur noch für die rückständigen Steuern des Jahres, das der Uebereignung unmittelbar vorhergeht.

Il. Einkommensteuergesetz.

1. Das Gesetz gilt zum ersten Male für die Einkommensteuer⸗

veranlagung für das Kalenderjahr 1934, die im Jahre 1935 durchgeführt wird.

2. Die Lohnsteuer wird nach den neuen Bestimmungen von dem Arbeitslohn erhoben, der für eine nach dem 31. De⸗ zember 1934 erfolgende Dienstleistung gewährt wird. Von“ den Gehältern, die Ende Dezember 1934 im voraus für Januar 1935 gezahlt werden, ist also der Lohnsteuerabzug schon nach der neuen Lohnsteuertabelle vorzunehmen.

Der Steuerabzug vom Kapitalertrag und von sonstigen Einkünften wird nach den neuen Bestimmungen von den Einkünften vorgenommen, die dem Steuerpflichtigen nach dem 31. Dezember 1934 zufließen.

Ehestandshilfe und Abgabe zur Arbeitslosenhilfe sind von Arbeitslohn, der für die Zeit nach dem 31. Dezember 1934 gewährt wird, nicht mehr einzubehalten.

III. Bürgersteuergesetz. Das Gesetz findet erstmalig An⸗ wendung auf die Bürgersteuer, die für das Kalenderjahr 1935 erhoben wird.

IV. Körperschaftsteuergesetz. Das Gesetz gilt (ebenso wie Einkommensteuergesetz, erstmalig für Veranlagung für das Ka⸗ lenderjahr 1934.

V. Reichsbewertungsgesetz.

J. Das Gesetz tritt am 1. Januar 1935 in Kraft.

2. Die erste Einheitsbewertung nach den Vorschriften des neuen Gesetzes findet nach dem Stande vom 1. Januar 1936 statt.

3. Neu⸗ und Nachfeststellungen nach dem neuen Gesetz können erstmalig auf den 1. Januar 1936 erfolgen.

VI. Vermögensteuergesetz.

1. Die Vermögensteuer wird nach dem neuen Gesetz erst vom; 1. April 1935 ab erhoben unter Zugrundelegung des auf den 1. Januar 1935 ermittelten Werts des steuerpflichtigen Vermögens.

2. Für das Rechnungsjahr 1935 wird die Vermögensteuer noch nach den bisherigen Bestimmungen erhoben.

VII. Erbschaftsteuergesetz Die neuen Bestimmungen gelten

für solche Erwerbe, für die die Steuerschuld nach dem 31. De⸗ zember 1934 entsteht.

VIII. Umsatzsteuergesetz. 1. Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 1935 in Kraft. Es

findet also auf alle seit diesem Tage getätigten Umsätze

Anwendung.

Das alte Gesetz ist noch anzuwenden, wenn bei der Ver⸗ steuerung nach vereinnahmten Entgelten die Verein⸗ nahmung des Entgelts und bei der Versteuerung nach Lieferungen die Lieferung vor dem 1. Januar 1936 er⸗ folgt ist.

Im Gegensatz zu der kommenden Einkommen- und Körper⸗

schaftsteuerveranlagung erfolgt also die Umsatzsteuerveranlagung für 1934 noch nach den alten Vorschriften.

1X. Kapitalverkehrsteuergesetz. Das Gesetz tritt am 1. Ja⸗ nuar 1935 in Kraft.

Dewvisenbewirtschaftung.

Dringlichkeitsbescheinigung für Geschäftsreisen ö ; nach dem Auslande.

Das Reichswirtschaftsministerium teilt mit: Die seit dem 1. Oktober 1934 gültige Anordnung der Reichsstelle für Devisen⸗ bewirtschaftung über die Ausstellung von Dringlichkeitsbescheini⸗ gungen für Auslandsreisen ist durch ein Schreiben der Reichsstelle an den Deutschen Industrie⸗ und Handelstag dahin erweitert worden, daß unnmchr, sofern es sich um Geschäftsreisen nach dem Ausland handelt, an Stelle der zuständigen Ortspolizeibehörde auch die Industrie⸗ und Handelskammern berechtigt sind, für ihre Mitglieder Dringlichkeitsbescheinigungen auszustellen. Auf Grund von derartigen Dringlichkeitsbescheinigungen dürfen natürliche Personen, die ausschließlich im Inland ihren Wohnsitz oder ge⸗ wöhnlichen Aufenthalt haben, über die Freigrenze von 19 RM hinaus inländische Scheidemünzen bis zum Betrage von 50 RM oder deren Gegenwert in ausländischen Geldsorten im Reisever⸗ kehr ohne Genehmigung in das Ausland oder Saargebiet bringen.

ö Q /// / Schlachwiehpreise an deutschen Märkten in der Woche vom 12. bis 17. Novemher 1934.

Durchschnittspreise für 50 kg Lebendgewicht in RM.

1

Marktorte:

a. M.

Breslau Dortmund Frankfurt

Hannover Magdeburg Nũrnberg

Stuttgart Wuppertal

** 8 2D

Ochsen:

d E

Bullen:

8 D Da

Kühe:

S R RS & S 8 883886 S885

S8 O GO &

2

Färsen: Kälber:

56,0 46,65 36,0

81

2 38 S N

Schafe:

ö

——

O x SX C OO O C c

Schweine: n al . b C6 d

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Di de R D S

Reichs durchschnittspreise

der Oktober Märkte 27 . c

1934 November

-= 10. I=.

29. 10. 3. II

Ochsen, vollfleischige (b) ... Kühe, vollfleischige (o) ... Kälber, mittlere () .. Schweine, 100 —–— 120 kg ()) .

15 15

. 15 c 15 1

25565 28.1 153 112

32,7 32,5 50,9 50,5

Bezeichnung der Schlachtwertklassen iehe Monatsübersicht in Nr. 262 vom 8. November 1934. g1 Fette Specksauen.

Berlin, den 17. November 1934.

Statistisches Reichsamt.

Liefer⸗ und Lastkraftwagen 1964

Berliner Börse am 19. November.

Fest und mitunter etwas belebt.

; Das Kaufinteresse für Aktien hat sich beim Publikum plötzlich wieder eingestellt, und sofort reagiert die Börse hierauf mit einem ziemlich festen Grundton. Der Beginn der neuen Woche brachte vorübergehend sogar ein belebteres Geschäft. Neben der Privat— kundschaft ging die Kulisse in zunehmendem Maße mit Käufen vor. Die durchschnittlichen Kursbesserungen stellten sich auf 1 bis 1ũ* vH. Wenn auch die Nachrichten aus der Wirtschaft weiterhin günstig lauten, so ist das wieder auftretende Interesse der Privat⸗ kundschaft in der Hauptsache wohl auf das heruntergegangene Kursniveau zurückzuführen, das Anhalt zu neuen Käufen bietet. Die feste Grundstimmung blieb bis zum Schluß erhalten, vereinzelt nahm indessen die Kulisse gegen Ende des Verkehrs Glattstel⸗ lungen vor.

Montanwerte lagen durchschnittlich 2 höher, etwas regere Umsatztätigkeit war in Gelsenkirchen plus 11) zu bemerken. Die

größten Kursgewinne traten am Braunkohlenmarkt ein, wo be—

sonders Bibiag (plus 4) festlagen, aber auch Eintracht stiegen um 2M und Niederlaus. Kohlen um 11 vH. Unter chem. Werten fanden J. G. Farben Beachtung (plus 1). Im Zusammenhang hiermit lagen auch Goldschmidt (plus 11) wieder fest, desgleichen bestand für Kokswerke (plus 1) Interesse. Am Elektromarkt waren besonders für AEG. (plus „S) die Umsätze ziemlich groß. Sonst waren noch Siemens (plus 1) ziemlich begehrt. Unter Spezial⸗ papieren fielen Deutscher Eisenhandel splus 141), ferner Bemberg plus 11), Konti⸗Gummi plus 1) und Reichsbank splus 1) durch Festigkeit auf. IFm Verlauf wurden besonders Hapag splus 1) lebhaft gehandelt.

Der feste Grundton übertrug sich auch auf den Kassamarkt, wäh⸗ rend dagegen Renten mit Ausnahme von Altbesitz plus 1) ziem⸗ lich still lagen. Immerhin lagen auch Pfandbriefe zumeist ü vo höher. Tagesgeld ist weiter recht flüssig und blieb unverändert 375 bis 415 vH. Die Markt liegt im Ausland weiterhin fest, London dagegen etwas schwächer. In Berlin wurde das Pfund auf 12,41 (12,43) und der Dollar auf 2,49 (2,491) RM festgesetzt.

Förderung des deutsch⸗amerikanischen Tauschhandels.

New York, 17. November 1934. Die Deutsch⸗Amerikanische Handelskammer in New York hat amerikanische Importeure und Exporteure zu einer ersten Konferenz und Aussprache über die Förderung des deutsch⸗amerikanischen Tauschhandels eingeladen. Aus Importeurkreisen waren die New Yorker Vertreter der deutschen Großindustrie, u. a. Stahl⸗, Stickstoff-, Elektroindustrie und verschiedener Einzelfirmen, aus Exporteurkreisen die Ver⸗ treter der amerikanischen Auto⸗ und Kupferindustrie sowie der Fleisch⸗⸗ Fett⸗ Obst⸗ und Baumwollerzeuger anwesend. Im Laufe der Besprechungen zeigte es sich deutlich, daß die Durch⸗ führung der Geschäfte noch Schwierigkeiten vor allem in Ge⸗ stalt der amerikanischen Antidumpingbestimmungen begegnet. Im übrigen besprachen die Teilnehmer zahlreiche Einzelpläne zu Austauschgeschäften. Am Schluß der Konferenz wurde die Ein⸗ setzung von zwei Arbeitsausschüssen beschlossen, von denen der erste die Möglichkeit für Austauschgeschäfte im Rahmen der gegen⸗ wärtigen gesetzlichen Bestimmungen untersuchen, der zweite Vor⸗ schläge für die Regierungen der beiden Länder ausarbeiten soll. Die Deutsch⸗Amerikanische Handelskammer wird durch eine Zu⸗ sammenstellung deutscher Waren, die auch preismäßig konkurrenz⸗ fähig sind, den Importhandel unterstützen.

Kündigung des vorläufigen deutsch⸗rumänischen Handels abkommens.

Die rumänische Regierung hat in dem Wunsche, einen neuen Handelsvertrag mit dem Deutschen Reich abzuschließen, am 16. November 1934 das vorläufige deutsch⸗rumänische Handels⸗ abkommen vom 18. Juni 1930 und das Zusatzprotokoll zu diesem Handelsabkommen vom 19. Dezember 1931 gekündigt. Die Kündigung steht im Zusammenhang mit der neuen rumänischen Außenhandelspolitik, an die die rumänische Regierung ihre Be⸗ ziehungen zu den einzelnen Staaten durch Kündigung ihrer sämt⸗ lichen Handelsverträge anzugleichen sich entschlossen hat.

Die deutsche Kraftfahrzeugindustrie im September 1934.

Der Absatz von Kraftfahrzeugen stand im Berichtsmonat im Zeichen eines beträchtlichen, jahreszeitlich bedingten Abstieges. Am stärksten war der Rückgang in der Personenkraftwagenindu⸗— strie, deren Absatz sich gegenüber August um 31 vH. verminderte. Der Kraftrad⸗Absatz ging um rund ein Viertel zurück. An Liefer⸗ und Lastkraftwagen wurden 7 vH. weniger als im Vor— monat abgesetzt. Die Entwicklung der Herstellung war, wie in „Wirtschaft und Statistik“ ausgeführt wird, in sämtlichen Zwei⸗ gen der Kraftfahrzeugindustrie mit Ausnahme der Großkrasträder noch ungünstiger. Eine Uebersicht über die Herstellung und den Absatz im Vergleich zum Vormonat vermittelt folgende Zu⸗ sammenstellung: eptember 1934 . 19:34 Her⸗ Her stellung Absatz stellung Absatz

10 548 10 801 16877 15 705 2336 2375 2499 Automobilomnibusse ... 56 135 113 11 Kleinkrafträder ; 4877 4386 6420 5730 Großkrafträder . 2686 2106 3092 2814 Dreirädrige Fahrzeuge .. 902 945 1054 1097 An dem Absatzrückgang in der Personenkraftwagenindustrie im September waren alle Größenklassen, am stärksten die Klein⸗ wagen mit 1 bis 1,5 Liter Hubraum (Rückgang um 46 vs) be⸗ teiligt. Auch in der Kraftradindustrie erstreckte sich der Absatz⸗ rückgang auf alle Größenklassen. Für die am stärksten ins Ge⸗ wicht fallenden Kleinkrafträder mit einem Hubraum von über 175 bis 200 cem verminderte sich der Absatz um rund ein Viertel. In der Liefer- und Lastkraftwagenindustrie hatten nur die 1 bis 2-t⸗ und die über 3-t⸗Wagen einen Absatzrückgang aufzuweisen. Demgegenüber wurden an leichten Lastkraftwagen bis 1st Eigen⸗ gewicht 8 v5, an 2⸗ bis 3⸗t Wagen sogar 14 vH mehr abgesetzt als im Vormonat. Im Vergleich zum entsprechenden Monat des Vorjahres waren Herstellung und Absatz der deutschen Kraftfahr⸗ zeugindustrie im September 1934 günstig. Der Absatz der Pensonenkraftwagen ndust rie war im Berichtsmonat um mehr als ein Fünftel höher als im September 1933. Für die Liefer⸗ und Lastkraftwagenindustrie betrug die Absatzsteigerung für die gleiche Zeit 61 vH, an Kleinkrafträdern wurde fast die doppelte, an Automobilomnibussen fast die dreifache Stückzahl als im September 1933 abgesetzt. Der Absatz an Großkrafträdern war um rund zwei Drittel größer.

Der Auslandsabsatz an Personenkraftwagen, der sich im August gut behauptet hatte, ging hauptsächlich infolge der um mehr als die Hälfte verminderten Ausfuhr der 1- bis 1,5 Liter- Wagen im Berichtsmongt um 39 vH zurück. Auch die Kraft= radausfuhr verschlechterte sich. Die Ausfuhr von Liefer und Lastkraftwagen hat sich dagegen von dem im August 1934 er reichten Tiefstand wieder erholt. Es wurden 122 Lastkraftwagen an das Ausland abgesetzt gegenüber 71 Stück im August.

Kraftfahrzeuge einschl. Untergestelle

Personenkraftwagen