Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 279 vom 29. November 1934. S. 2
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endervierteljahr der Vergleichszeit nachweisen, erhalten zu dem . k der , , für die der e einn folgenden drei Monate neben der Freigabe von Rohkautschuk oder Asbest gemäß Absatz 4 einen entsprechenden Zuschlag. ;
Verarbeitern, deren Ausfuhr in dem gleichen Zeiltuum gegenüber dem entsprechenden Kalendervierteljahr der Verglei hs⸗ zeü dem Werte nach abgesunken ist, werden für die der el setan folgenden drei Kalendermonate nur Monatsmengen ,, die gegenüber der allgemeinen Monatsmenge G 5) entsprechen ekürzt sind. ] x ö ö Iöflen⸗ eine Nachprüfung ergibt, daß die Ausfuhr zu wirt⸗ schaftlich nicht gerechtfertigten Preisen erfolgt ist, bleibt eine Kürzung der Monatsmenge oder der Zuschläge vorbehalten, [.
Die für zusätzliche Ausfuhraufträge . erforder⸗ lichen Mengen an Rohkautschuk oder Asbest werden gesondert zur Verarbeitung freigegeben. 87
Verarbeiter von Rohkautschuk oder Asbest, die bis zum 5. Dezember 1934 nicht im Besitze des Bescheides über gin. und Monatsmenge ( 2 Abs. 2) sind, haben diesen Bescheid bei 9 Ueberwachungsstelle für Kautschuk und Asbest, Berlin W öb, Augsburger Str. 388, innerhalb von 3 Tagen anzufordern.
⸗. 3. 2 2 Verarbeiter, die in der Vergleichszeit G 2 Abs. ) in keinem Monat men als 100 kg Rohkautschuk oder Asbest verarbeitet haben, unterliegen nicht den Vorschriften dieser Anordnung.
§ 9. i iese Anor die Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter di ,, der S§ 10. 129 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (RGBl. 1 S. 816). § 10. . . Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 29. November 1934. Der Reichsbeauftragte für Kautschuk und Aspbest. Erich Hammesfahr.
Verordnung
über Festsetzung der Preise für geschälte und ungeschälte Weiden sowie für Weidenrinde. Vom 26. November 1934.
Auf Grund der Verordnung über die Befugnisse des Reichskommissars für Preisüberwachung vom 8. Dezember 1931,15. April 1932 (RGBl. 1931 1 S. 47 und 1932 8. 150) in Verbindung mit dem Gesetz über Bestellung eines Reichs⸗ kommissars für Preisüberwachung vom 5. November 1934 (RGBl. 1 S. 1085) wird verordnet: 9 ö
1. Für nicht verästelte, handelsübliche grüne Ware dar
. ö ö RM 1,50 bis RM 250 für den Zentner je nach Qualität und Sorten nicht überschritten werden. ö ⸗ Für ganz besonders hochwertige Qualitätsware darf ein Zuschlag bis zu 20 vH genommen werden. Der Preis für verästelte Ware unterliegt freier Ver⸗ einbarung, darf jedoch den Preis von RM 1,50 je Zentner
nicht überschreiten. ; ; vorgenannten Preise verstehen sich ab Waggon⸗
wenn ung dieser Ware an den Verbraucher kann e Sänher bei vollen Waggonladungen (mindestens 6d enter einen Zuschlag (Händlerspanne) bis zu g vH ehnien, bei Mengen unter einem Waggon einen Zuschlag (Häudlerspanne) bis zu 20 vs. Für geschälte, nicht verästelte, handelsübliche Ware (von über 60 em aufwärts) wird der Preis ab Verlade⸗ station des Schälbetriebes auf RM 15, — bis RM 23. — * den Zentner je nach Länge und Qualität festgesetzt. Bei Lieferung dieser Ware an den Verbraucher kann der Händ⸗ ler bei vollen Waggonladungen (mindestens 106. Zentner) einen Zuschlag (Händlerspanne) bis zu 9. v5, bei Mengen unter einem Waggon einen Zuschlag (Händlerspanne) bis zu 290 vH nehmen. ö Bei geschälter Ware besonderer Qualität (60 em und weniger) darf im Kleinverkauf ein Preis von RM 34 — je Zentner nicht überschritten werden. Bei getrockneter, gebündelter Weidenrinde darf ein Preis von RM 1,28 für den Zentner frei Waggon-Verlade⸗ station nicht überschritten werden.
Berlin, den 26. November 1934. Der Reichskommissar für Preisüberwachung. Dr. Goerdeler.
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Anordnung Nr. 6
des Beauftragten des Reichsnährstandes für die Hopfenmarkt⸗ regelung, betr. Außersiegelhopfen.
Vom 27. November 1934.
,
Außersiegelhopfen ist Hopfen, der außerhalb der Anbaugebiete im Sinne des Hopfenherkunftsgesetzes er⸗ zeugt ist. ,
Ueber jeden Ankauf von deutschem Außersiegelhopfen beim Erzeuger müssen Schlußscheine nach Anlage 2 zu meiner Anordnung Nr. 3 vom 3. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 208) in dreifacher Fertigung ausgestellt werden. Die Schlußscheine sind nur von mir zu beziehen, andere Schlußscheine dürfen nicht verwendet werden. Der Vordruck der Schlußscheine darf nur insoweit abgeändert werden, als dies auf dem Schlußschein ausdrücklich frei⸗ gestellt ist.
Der Käufer hat die Urschrift des Schlußscheines dem Verkäufer auszuhändigen. Die erste Durchschrift behält er selbst, die zweite Durchschrift hat er nach Schlußscheinabrech⸗ nung mir zu übermitteln.
3.
Das Verbot der Trinkgeldge währung durch wuger (Ziffer 4 meiner Anordnung Nr. 2 vom 24. August , Deutscher Reichsanzeiger Nr. 196) gilt auch für den Auftaus son Außersiegelhopfen.
4.
Für Zuwiderhandlungen gegen diese Anord— nung gilt Abschn. II Ziff. 11 meiner Anordnung Nr. 1 vom 20. August 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 195.
5.
Die übrigen Bestimmungen meiner bisherigen Anord⸗
nungen treten für Außersiegelhopfen außer Kraft.
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Diese Anordnung tritt am 1. Dezember 1934 in Kraft.
München, den 27. November 1934.
Der Beauftragte des Reichsnährstandes für die Hopfenmarktregelung.
Bekanntmachung, betreffend Zulaffungskarten.
Folgende Zulassungskarten sind ungültig:
1. Nr. 37 114 vom 3. 9. 1934 „Die Mutter gehts an“ Verfalltag 265. 10. 1934). Gültig nur Nr. 37 501 vom 11. 10. 1934. .
Nr. 37 438 vom 2. 10. 1934 Vorspann „Königin Christine“ (Einkopierte deutsche Titeh (Verfalltag 26. 10. 1934). Gültig nur Nr. 37 549 vom 12. 10. 1934.
Nr. 271 978 vom 165. 3. 1929 „Indienfahrt der Nerother Wandervögel“. Gültig nur Nr, 37 4899 vom 12. 19. 1934 mit neuem Haupttitel „Jungens tippeln nach Indien“. — Nr. 36 8906 vom 4. 8. 1934 „Ich tanze nur für Dich“ (Einkopierte deutsche Titel) (Verfalltag 24. 10, 1934. Gültig nur mit Ausfertigungsdatum vom 10. 10. 1934.
Nr. 37 358 vom 25. 9. 1934 „Herr Kobin geht auf Abenteuer“ (Verfalltag 23. 10. 1934). Gültig nur mit Ausfertigungsdatum vom 8. 10. 1934.
„Nr. 35 669 vom 9. 2. 1934 „Wenn Mutter nicht zu⸗ hause ist“ (Verfalltag 23. 10. 1934). Gültig nur mit Ausfertigungsdatum vom 9. 10. 1934.
Nr. 36518 vom 1. 6. 1934 „Krach im Forsthaus“ (Verfalltag 23. 10. 1934). Gültig nur mit Ausferti⸗ gungsdatum vom 9. 10. 1934.
Nr. 37 425 vom 1. 10. 1934 „Nachtasyl“ (Verfalltag 23. 10. 1934). Gültig nur mit Ausfertigungsdatum vom 9. 10. 1931.
Nr. 36 075 vom 28. 3. 1934 Vorspann: „Der König des Mont Blanc“ (Verfalltag 27. 10. 1934). Gültig nur mit neuem Haupttitel: Vorspann: „Der ewige Traum“ und Ausfertigungsdatum vom 13. 10. 1934. Nr. 36 3066 vom 30. 4. 1934 „Leiter und Nichtleiter“ (Verfalltag 25. 10. 1934). Gültig nur mit neuem Haupttitel „Elektrizitätsleiter und Isolierstoffe“ und Ausfertigungs datum vom 11. 10. 1934.
11. Nr. 36 525 vom 31. 5. 1934 „Der König der wilden Pferde“ (Einkopierte deutsche Titel) (Verfalltag 3. 11. 1934). Gültig nur Nr. 37 570 vom 18. 10. 1934.
12. Nr. 35 876 vom 8. 3. 1934 „Blick in eine Angora⸗ Kaninchenzucht“ (Verfalltag 4. 11. 1934). Gültig nur Nr. 37 491 vom 19. 10. 1934.
Berlin, den 28. November 1934.
Der Leiter der Filmprüfstelle. Zimmermann.
Veranntmachung.
Die am 28. November 1934 ausgegebene Nummer 29 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Gesetz zur Aenderung des Militärstrafgesetzbuchs und der Militärstrafgerichts ordnung, vom 23. November 1934; .
weite Verordnung zum Aufbau der Soztalversicherung, vom 24. Sktober 1934
Verordnung über den Zusammenschluß der Deutschen Zucker⸗ wirtschaft, vom 19. November 1934;
Ausführungsbestimmungen zum Lebensmittelgesetz, a) Ver⸗ ordnung über Teigwaren, vom 12. November 1934; b) Verord⸗ nung über Tafelwässer, vom 12. November 1934;
Verordnung über den Verkauf von Brennstoffen, vom 14. No⸗ vember 1934;
Verordnung zur Förderung selbständiger Kostenberechnungen in der Wirtschaft, vom 15. November 1934;
Verordnung über die Anmeldepflicht von Preisbindungen, vom 19. November 1934,
Verordnung über Zolländerungen, vom 20. November 1934;
Verordnung zur Aenderung der Vorschriften über Kank⸗ heitserreger, vom 20. November 1934;
Achte Verordnung zur Durchführung der aktienrechtlichen Vorschriften der Verordnung des Reichspräsidenten über Aktien⸗
recht, Bankenaufsicht und über eine Steueramnestie, vom 20. Noz
vember 193. Umfang: 3 Bogen. Verkaufspreis; O, 15 RM. Postversen⸗
dungsgebühren: (, 8 RM für ein Stück bei Voreinsendung= ch Berlin NW 40, den 29. November 1954. Reichsverlagsamt. Fabrieius.
Preußen.
Betanntm achung.
Die Neulose zur 3. Klasse der 44. Preußisch⸗Süddeutschen (270. Preußischen) Klassenlotterie sind nach den 35 6 und 13 des Lotterieplans unter Vorlegung des Vorklassenloses und Entrichtung des Einsatzbetrages spätestens bis Mittwoch, den 5. Dezember 1934, 18 Uhr, bei Vermeidung des Verlustes des Anspruchs bei dem zuständigen Lotterieeinnehmer zu ent nehmen.
pn g. Ziehung der 3. Klasse 44/270. Lotterie begin Mittwoch, den 12. Dezember 1934, 8 Uhr, im Ziehungssaal des Lotteriegebäudes, Viktoriastr. 29.
Berlin, den 27. November 1934. General⸗Direktion der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie. Dr. Schlange.
Bekanntmachung.
Die folgenden nach Maßgabe des 5 1 der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1935 (RGBl. IJ S. 883) beschlagnahmten und nachbezeichneten Sachen bzw. Rechte werden hiermit auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Reichsgesetz über die Einziehung volls⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479) zugunsten des Landes Preußen eingezogen. Soweit es sich um Ver⸗ mögenswerte der „Verlags-⸗Gesellschaft Freie Presse in Aachen, Rehmplatz 1“ handelt, so sind diese der Konzentra⸗ tion A.⸗G. in Berlin 8SW 68, Lindenstraße Rr. 3, übereignet worden.
Diese Maßnahme der Einziehung wird mit der öffent— lichen Bekanntmachung dieser Verfügung wirksam.
Ein Rechtsmittel gegen diese Einziehungsverfügung ist nicht gegeben.
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Eigentümer bzw. Behörde, durch
Einzuziehender Gegen- derjenige, dessen welche die Be⸗ stand bzw. einzu⸗ Rechte durch die schlagnahme vor⸗ ziehendes Recht Einziehung be⸗ genommen
troffen werden wurde
1 2 3 4
Datum der Be⸗ schlag⸗ nahme
Polizeipräsident 31. Okt.
Freie Presse in in Aachen 1934
124,30 RM befindet Aachen
sich bei dem Post⸗ scheckamt in Köln Konto Nr. 47776)
Radioapparat Polizeibehörde 30. Novbr.
in Mechernich 1933 Polizeibehörde 2. Juli in Jülich 1933
Peter Koch in Mechernich Arbeite r⸗Sport⸗ kartell in Jülich
Aachen, den 26. November 1934.
Der Regierungspräsident. J. A.: Dr. Nocke mann.
Sporthemden, Fuß⸗ ball usw.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Königlich schwedische Gesandte C. E. Th. af Wir⸗ san hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Pousette die Geschäfte der Gesandt⸗
schaft.
Der Gesandte der Union von Südafrika Dr. S. F. N. Gie hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit . Legationssekretär Stoker die Geschäfte der Gesandt⸗
Ver kehrswesen.
ern n ,, der Deutschen Reichs⸗ ahn.
Am 27. und 28. November 1934 trat der Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn zu einer ordentlichen Tagung zusammen. Der Verwaltungsrat befaßte sich sehr eingehend mit der Finanz⸗ lage der Reichsbahn. Die Einnahmeentwicklung ist weiterhin günstig. Die Gesamteinnahmen der 11 Monate dieses Jahres zeigen einen Zuwachs von 1433 vH gegenüber 1933, die Ein⸗ nahmen aus dem Personen⸗ und Gepäckverkehr ein Mehr von 8,1 vH und die aus dem Güterverkehr eine Erhöhung um 19 v́H gegenüber dem Vorjahre. Aber auch die Ausgaben haben ine ge der stärkeren Verkehrs und Betriebsleistungen und in Aus⸗ wirkung der Aufwendungen für Arbeitsbeschaffung sowie für Ver— besserungen im Anstellungs- und Dienstverhältnis der Beamten und Arbeiter eine fühlbare Steigerung erfahren.
Der Ausblick auf die finanzielle Entwickung des Jahres 1935 ergab aber das erfreuliche Bild, daß die Reichsbahn den im Jahre 1954 für Arbeitsbeschaffung aufgewandten Betrag von 1,49 Mil⸗ liarden RM nicht nur aufrechterhalten wird, sondern voraus— sichtlich noch wird erhöhen können.
Einrichtung von Personenkraftfahrlinien.
In letzter Zeit mehren sich nach Mitteilung des Reichs⸗ verkehrsministeriums die Fälle, in denen sich Omnibusbesitzer zu Interessengemeinschaften , um unter gegen⸗ seitiger Unterstützung die Beförderung von Personen zwischen bestimmten Punkten regelmäßig zu betreiben. Sie werben nicht . für diesen Verkehr, sondern bedienen sich hierzu anderer
irmen, insbesondere Reisebüros, die auch den gesamten Fahr⸗ n ern übernehmen. Der Reichsverkehrsminister hat ent⸗ schieden, daß es sich hierbei um einen h, , handelt, zu dessen Einrichtung eine besondere staatliche Genehmi⸗ gung erforderlich ist. Es liegt deshalb im eigenen Interesse des Unternehmers, sich vor der Anschaffung eines Kraftomnibusses . zu vergewissern, ob er den geplanten Verkehr auch aus— Uhren kann.
Vorläufige Sperre für das Kraftdroschken⸗ gewerbe in größeren Städten. Zur Behebung der Notlage im Droschkengewerbe hat, der
Reichs- und preußische Innenminister angeordnet, daß in Städten über 1060 060 Einwohner bis auf weiteres weder Erlaubnisse zur Ausübung des Kraftdroschken⸗-Fuhrbetriebes noch Erlauhnisse zur Inbetriebnahme von Kraftdroschken erteilt werden dürfen. Eine Folge der Genehmigungs- und Nummernsperre ist der ln cli der Uebertragung beider Erlaubnisse. Der vielfach übliche un unerwänschte Konzeffionsverkauf wird damit unterbunden, Aus; nahmen werden nur in besonderen Härtefällen aus Billigleits' gründen ermöglicht, so im Falle des Todes des Unternehmers, wenn ein geeigneter Erbe einen entsprechenden Antrag innerha
von drei Monaten stellt.
Die Vorschrift über die grundsätzliche ö der 5 von 12 Stunden wird dahin ergänzt, 1 innerhalb 24 Stunden eine ununterbrochene Ruhepause von nin. destens acht Stunden vorhanden . muß. Jeder Droschle h fahrer hat ein Arbeitszeitbuch zu führen, aus dem Beginn um Ende der Arbeitszeit 2 sind. Die Polizeibehörden . erfucht, ihr ständiges Augennierk darauf zu richten, die Zahl de . vorhandenen . zu verringern. Ob ünd welche diese Maßnahmen zur Besserung der Lage im Droschken gewerbe [. Städten unter 100 069 Einwohnern einzuführen sind, iber if der Minister dem pflichtmäßigen Ermesfen der Regierung präsidenten.
Siaggengruß der Dienftfahrzeuge gegenüber Kriegsschiffen.
Im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsminist stimnit der Reichsinnenminister, daß Dienstfahrzenge des und der deutschen Länder, in Fahrt oder vor Anker, dene, Reichskriegsflagge führenden deutschen rief igen (nicht dhe, Ve eren bein Begegnen in dentschen wie au erdeuts ha enst wässern den Flaggengruß durch einmaliges Dippen der Die
ern be⸗ Reiche die
altive Immunisierung durchzuführen. es nicht auf einmal möglich alsbald zu entsprechen.
Impfungen nur in geringem Umfange,
Re ichdõ nb Staats anzeiger Nr. 279 vom 29. November 1934. S. 3
. a..
„nzäè zit erweisen haben. Das Dippen der Dienstflagge kann n le ben, g das Fahrzeug durch das Bedienen der Flagge ju Zeitpunkt der, Begegnung in seiner sicheren Fahrt oder der Lahtnehmung seiner besonderen Aufggben wöesentlich behindert würde. 86 Häfen, belebte Reeden und Kgnäle können die Hafen⸗ behörden im Einvernehmen mit den Stgtionskommandos der Marine weitere Befrelungen von der Grußpflicht festsetzen. Schließlich ordnet der Minister noch an, daß, wenn ein deutsches Friegsschiff Flaäͤggentrauer zeigt, die Dienst ahrzeuge des Reiches und der hu geh hh Länder Teilnahme an der Trauer durch Halb⸗ tocsetzen der Dienstflagge und der Hakenkreuzflagge zu bekunden ben. Ausländischen Kriegsschiffen ist der Flaggengruß und die Teilnahme an einer Flaggentrauer nach internationaler Ge⸗ pssogenheit wie deutschen Kriegsschiffen zu erweisen.
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Amtliches Fernsprechbuch für Berlin und Umgegend.
Anträge auf Aenderung, Streichung oder Aufnahme neuer utragungen im Amtlichen Fernsprechbuch für Berlin und Um⸗ end sind, wenn sie für die bevorstehende Neuauflage berück⸗ sihtigt werden sollen, umgehend — spätestens bis 0 De⸗ ember — schriftlich und freigemacht bei der Fernsprech⸗ 1 chstelle, Berlin C2, Spandauer Str. 13114 (Fernsprecher: EI Berolina 5871) zu stellen. Die neue Auflage des Fernsprech⸗ buchs wird voraussichtlich Anfang April 1935 erscheinen.
Meue Bildstelle in Köln.
Am 1. Dezember wird in Köln eine öffentliche Bildstelle in Betrieb genommen. Sie steht in Verbindung mit dem übrigen deutschen , n ,, und mit dem des Auslandes. Die neue Bildstelle vermittelt den Bildtelegraphenverkehr aus und nach dem Westen des Reichs und dem benachbarten Ausland. Sie bietet vor allem der Tages⸗ und Bildpresse im Rheinland und in Westfalen Gelegenheit, sich Bilder von Tagesereignissen in der Welt auf dem schnellsten Wege zu beschaffen. Da die Stadt Köln einen der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte und den Mittelpunkt des kulturellen Lebens in Westdeutschland bildet ist zu erwarten, daß . neue Fernmeldeverkehrsmittel ausgiebig benutzt wer⸗ den wird.
Innerhalb Deutschlands können von und nach Köln Bildtele⸗ gramme schon zum Preise von 4 RM übertragen werden. Die in Köln aufgelieferten Bilder dürfen die Abmessungen 13*18 em nicht überschreiten, größere Bilder muß der Absender entsprechend zerlegen. Nähere Auskünfte erteilen die Post- und Telegraphenanstalten.
Nachnahmeverkehr nach Luxemburg.
Nach Luxemburg darf von einem und demselben Absender an einen und denselben Empfänger am gleichen Tage durch die Post nur eine Warensendung gegen Nachnghnie aufgeliefert wer⸗ den. Es ist hierbei gleichgültig, ob die Ware in einem Paket oder in einer Briefsendung versandt wird. Die Nachnahme darf 10 RM nicht übersteigen.
Mittel für Radfahrwege anfordern.
Vom Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen werden Radfahrwege an Reichsstraßen aus Reichsmitteln gefördert. Der Deutsche Gemeindetag empfiehlt, bereits in den nächsten Wochen die Mittelanforderungen durch die Landes- und Provinzial⸗ straßenverwaltungen einreichen zu lassen, damit an zentraler Stelle die im Haushaltsjahr 1935 . erforderlichen Mittel
rechtzeitig bereitgestellt werden können.
Besserung der Verkehrslage im Hamburger Hafen.
Hamburg, 28. November. Die Verkehrslage im Hamburger Hafen hat, wie der DHD. von der hamburgischen Behörde * Wirtschaft erfährt, in letzter Zeit eine erfreuliche Besserung er⸗ fahren. So konnten u. a. rund 80 009 am Schuppenraum, die lange unbenutzt geblieben waren, wieder in Betrieb genommen werden. Größtenteils ö. hier Massengüter gelagert. Der Güterumschlag an den Kais hat ebenfalls zugenommen. Die am Kai beschäftigten Hilfsarbeiter konnten zum ersten Mal seit langer Zeit wieder volle sechs Tage arbeiten. Es steht zu hoffen, daß sich diese Anzeichen einer beginnenden Besserung im Hamburger Hafenverkehr weiter verstärken werden. :
Aus der Verwaltung.
Aerzte, Rechtsanwälte, Beamte nicht in der MNeichsschrifttums kammer.
Zur Klarstellung weist Reichsminister Dr. Frick durch Rund⸗ erlaß darauf hin, daß im Zuge der Konsolidierung der Reichs⸗ lültürkammer bereits im Frühjahr 1934 festgelegt wurde, daß von der Reichsschrifttumskammeyr das his clic Schrift⸗ im nicht erfaßt werde. Beamte, Wissenschaftler, Geistliche, Aerzte und Rechtsanwälte würden daher guch dann nicht von der Reichs⸗ hhrifitumskammer erfaßt, wenn sie sich auf ihrem Berufsgebiet schriftstellerisch betätigen.
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Zur Diphtherie⸗Durchimpfung der Kinder.
Anläßlich der im Kreise Aachen-Land und in der Stadt Duis⸗ burg durchgeführten Diphtherie⸗Impfungen ist, wie Reichs⸗ minister Dr. Frick in eineni Erlaß an die HJ und Kreisärzke feststellt, in vielen Gegenden Deutschland ange⸗ regt worden, wegen gehäufter . eine
zer Minister betont, daß ein werde, allen diesen Wünschen ndererseits sei es nicht ratsam, ja der abträglich, wenn diese d. h. bei einem geringen Frozentsatz der durch die Diphtherie gefährdeten Kinder durchge⸗ führt würden. Der Minister ersucht daher in allen Fällen, in denen der Wunsch nach solchen Diphtherie⸗Impfungen vorge⸗
Virkung solcher Impfungen geradezu
bracht wird, darauf hinzuwirken, daß von Teilimpfungen auf jeden Fall Abstand genommen werde. Da, wo wegen einer stär— keren Ausbreitung der Diphtherie eine Durchimpfung sämtlicher Kinder wünschenswert sei, wünscht der Minister unverzüglich Bericht, damit er den Impfstoff entsprechend verteilen und für eine gute Durchführung der Impfungen sorgen könne.
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater.
Freitag, den 30. November. Staatsoper: 2. Sinfonie⸗Konzert der Musikalische Leitung: Kleiber. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: k Der Große Kurfürst. Schauspiel von Hans Rehberg. Beginn: 1975 Uhr.
Im zweiten Sinfonie⸗Konzert am Freitag, dem 30. d. Mts. in der Staatsoper unter Leitung von Erich Kleiber gelangen fünf Sinsonische Stücke aus Alban Berg 's Oper „Lulus zur . führung. Das Sopransolo singt Lillte Claus aus Wien. Ferner enthält das Konzert noch ein Concerto a due chori von G. H Stoelzel (1690-1749) und die 8. Sinfonie von Beethoven.
Handelsteil.
Die Meuordnung der deutschen Zuckerwirtschast.
Diese eben erschienene Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Zuckerwirtschaft stellt einen weiteren Markstein im Aufbau der Marktordnung des Reichsnährstandes dar. Bisher war lediglich die Zuckerindustrie zusammengeschlossen. Durch diesen Zusammenschluß war im Zusammenhang mit der deutschen Zollpolitik verhindert worden, daß der Inlandspreis für Zucker auf den Weltmarktpreis abglitt.
Bei der Neuordnung der landwirtschaftlichen Märkte mußte auch die Zuckerwirtschaft eine neue Grundlage erhalten. Bisher waren die industriellen Gesichtspunkte stark in den Vordergrund getreten, während die Marktordnung alle beteiligten Wirtschafts⸗ gruppen, also Erzeuger, Fabriken und Verteiler (Groß⸗ und Kleinhandeh ergreifen und unter allen Beteiligten einen gerechten Ausgleich schaffen will.
Durch die Neuordnung ist das bewährte Prinzip der Markt— ordnung, Zusammenschluß aller an einen Wirtschaftskreislauf be⸗ teiligten Wirtschaftsgruppen zu einem einheitlichen Marktverband Huckerwirtschafts verband), durchgeführt worden. Die neun Zucker⸗ wirtschaftsverbände entsprechen den früheren Kontingentierungs— verbänden und sind ihrerseits zur Hauptvereinigung der deutschen Zuckerwirtschaft zusammengeschlossen.
Die Verordnung hat in mehrfacher Beziehung neue Wege beschritten.
a) Sie kennt nicht mehr den Unterschied von Pflichtrüben⸗ bauer und Kaufrübenbauer. Es ist ein einheitlicher Rüben⸗ bauer⸗Typus geschaffen worden. Die kapitalsmäßige Be⸗ teiligung eines Rübenerzeugers an einer Fabrik ist für die Marktordnung, die Absatzregelung und die Preisbildung unerheblich. — ,
b) Dem Rübenlieferungsrecht des Erzeugers entspricht eine Rübenlieferungspflicht, dem Verarbeitungsrecht der Fabrik eine Verarbeitungspflicht.
Das Anbaugrundrecht wird vom Marktverband verliehen. Auf den Anbaugrundrechten der Rübenerzeuger baut sich das Erzeugungsgrundrecht der Fabrik auf. Eine Ueber⸗ tragung von Kontingenten im Wege der Veräußerung ist
nicht mehr zulässig. In besonderen Fällen kann ein
Grundrecht entzogen oder neu vergeben werden.
d) Die vertraglichen Bestimmungen zwischen Rübenanbauer und Fabrik sind keine private Angelegenheit mehr, vielmehr müssen die Anbauverträge Richtlinien entsprechen, die von der Hauptvereinigung erlassen werden.
e) Die Regelung des Absatzes muß nach volkswirtschaftlichen Grundsätzen erfolgen.
kf) Ebenso müssen die festgesetzten Preise und Preisspannen
volkswirtschaftlich gerechtfertigt sein. Die beteiligten Wirt— schaftsstufen sollen also für die von ihnen gelieferte Ware oder ihre Leistung das erhalten, was unter Berücksichtigung der allgemeinen Wirtschaftslage und der Kaufkraft des Verbrauchers vertretbar ist. Durch die Bildung eines Ausgleichsstocks soll der Haupt— vereinigung die Durchführung ihrer Aufgaben ermöglicht werden. Insbesondere besteht die Möglichkeit, Zucker, der zur Weiterverarbeitung oder als Bienenfutter bestimmt ist, angemessen zu verbilligen.
Die Zuckerwirtschaftsverbände und die Hauptvereinigung sind
im übrigen nach dem Vorbild der übrigen Marktorganisationen des Reichsnährstandes geschaffen worden. Sie sind auf dem Führerprinzip aufgebaut. Der Vorsitzende des Verbandes trifft seine Maßnahmen nach Anhören eines Verwaltungsrats, der aus Vertretern der beteiligten Wirtschaftsgruppen gebildet wird. Für Streitigkeiten aus der Kontingentierung ist ein Beschwerde ausschuß, für sonstige Streitigkeiten aus der Marktregelung ein Schiedsgericht geschaffen worden. Die Staatsaufsicht führt der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Im übrigen wird die Zuckerwirtschaft unter der Führung und Oberaufsicht des Reichsnährstandes stehen.
Auf diese Weise wird es möglich sein, die schwierigen Auf gaben zu erfüllen, die der deutschen Zuckerwirtschaft gestellt sind. Dr. Hans Merkel, Stabgabteilungsleiter B 2 im Reichsnährstand.
Staatskapelle.
Berliner Börse am 29. November.
Recht fest — günstige Börsenentwicklung erwartet.
Die englische Unterhausdebatte fand an der heutigen Berliner Börse recht ruhige Aufnahme und wirkte sich nur wenig auf die Tendenz aus. In der Hauptsache fand der Bericht des Instituts für Konjunkturforschung Beachtung, welcher der Börse eine günstige Aufwärtsentwicklung prophezeit. Nach Notigrinn der ersten Kurse wurde das Geschäft ziemlich lebhaft, aus 3 Provinz trafen verstärkte Kauforders ein und führten zu einer recht festen ,, Die Besserungen machten durch⸗ schnittlich 1— vH aus. Allerdings ebbte die Geschäftstätigkeit im Verlauf wieder ab, die . Grundstimmung blieb jedoch vollauf bestehen und gegen Schluß des Verkehrs korn man zu⸗ meist die höchsten Tageskurse.
Auch Montanwerte waren teilweise ziemlich lebhaft gehan⸗— delt. Harpener gewannen 2½ vH, Gelsenkirchen und Mannes⸗ mann je 15 vH. Braunkohlenwerte lagen ruhiger, immerhin gewannen Ilse nicht weniger als 5 vH. 1seler chemischen Werten fiel die feste Haltung der J. G. Farben auf plus 1. Auch sonst ewannen Chemische ö . 2 vin, Rütgers 11 vH. Kräftig er⸗ en lagen die in den Vortagen angebotenen Auslandswerte wie Acu (plus 3) und besonders Chade splus 8 Mart). Sonst zeigten sich am Elektromarkt Besserungen von 1—— ãz vH. In Schuckert um 2M vH und in Licht EG Kraft um 3 vH. Größere Kurs steigerungen zeigten sich ferner in Julius Berger (plus 31), Engelhardt (plus 3) und in Berlin⸗-Karlsruher sowie in Berliner Maschinen um je 2½ vH.
Am Kassamarkt war die Tendenz ebenfalls fest, das Geschäft jedoch nicht so lebhaft wie sonst an der Börse. Renten lagen weiterhin ruhig, ohne daß wesentliche Kursveränderungen ein— traten. Tagesgeld stellte sich bei kleinem Angebot in Privat⸗ diskonten auf unverändert 4 —4 vH. Am internationalen Devisenmarkt waren Dollar und Pfund etwas erholt und stellten sich in Berlin auf 2,49 (2,487) bzw. 12,41 (12,399 RM.
Die Kurshildung am Aktienmarkt.
Das Institut für Konjunkturforschung gibt als Sonderheft Nr. 36 eine Untersuchung seines früheren Mitgliedes Dr. Donner über „Die Kursbildung am Aktienmarkt. Grundlagen zur Konjunkturbeobachtung an den Effektenbörsen“ heraus.
Die Arbeit soll die theoretischen und empirischen Grundlagen schaffen, deren es zur Beurteilung von Grad und Richtung ver⸗— gangener, gegenwärtiger und künftiger Bewegungen des allge— meinen Aktienkursniveaus bedarf. Sie wendet sich sowohl an den Wissenschaftler wie an den Praktiker. Dem wissenschaftlich orientierten Leser bietet sie das Beispiel einer Markt- und Preis⸗ analyse mit Hilfe der neueren Methoden, wie sie in der modernen Konjunkturforschung entwickelt wurden. Dem Praktiker ver⸗ schafft sie einen umfassenden Einblick in die Bestimmungsgründe der Aktienkurse und gibt ihm so die Möglichkeit, seine den Aktien⸗ markt betreffenden Dispositionen systematisch zu fundieren. Bis⸗ her begnügte man sich mit der Feststellung, daß der Kurs der Aktien im wesentlichen abhängig sein müsse von den Dividenden. Bei der praktischen Arbeit — der Konjunkturforschung und der Marktbeobachtung — konnte mit dieser Erkenntnis nicht viel angefangen werden, denn Kurse und Dividenden widersprachen einander zu oft. Die Untersuchung von Donner klärt die hier vorliegenden Zusammenhänge und analysiert eingehend die regu⸗ lierenden Kräfte des Aktienmarktes. Es wird nachgewiesen, daß die seit den 70er Jahren zu beobachtenden Kursschwankungen der deutschen Aktien auf ganz bestimmte wirtschaftliche Tatbestände zurückgehen, und daß sich die Wirksamkeit dieser Tatbestände über Krieg, Inflation und Deflation hinweg bis auf den heutigen Tag in grundsätzlich gleicher Weise erhielt. Es wird nachgewiesen, daß der Kursverlguf der Aktien vorwiegend von realen wirt— schaftlichen Einflüssen bestimmt wird. Die Arbeit liefert damit zugleich die Grundlagen für eine prognostische Beurteilung der Aktienkurse. Die Ergebnisse sind auf umfassendste Weise empirisch gesichert. Außer auf die Erfahrungen Deutschlands wurde auch auf die aller übrigen Länder zurückgegriffen, für die brauchbare Statistiken vorliegen. Eine eingehende Analyse der Aktienkurse wurde insbesondere für die Vereinigten Staaten von Amerika, England und Frankreich gegeben.
Donner liefert zunächst in seiner Untersuchung den Nachweis, daß die Aktienkurse in den größeren Bewegungen, d. h. in den Schwankungen von Jahr zu Jahr oder bei Betrachtung noch längerer Zeiträume, abhängen von der Rentabilität der Gesell⸗ schaften und der Kreditlage. Alle übrigen volkswirtschaftlichen Tatbestände wie Produktion, Preise, Außenhandel usw. wirken nur indirekt, d. h. nur als Bestimmungsgründe der Grund⸗ faktoren. Damit wird eine verbreitete Auffassung zerstört, als ob es möglich sei, zwischen den Aktienkursen auf der einen Seite, Produktion, Preisen, Außenhandel usw. auf der anderen Seite eine eindeutig bestimmte Zeitfolge festzustellen. Sodann wird in der Arbeit eine Analyse der die kurzfristigen Kursschwankungen (Schwankungen innerhalb eines Börsentages oder von Tag zu Tag oder auch von Monat zu Monat) beherrschenden Momente durchgeführt. Bei der Behandlung der Frage „Die einzelnen Formen der Kursbewegung am Aktienmarkt“ analvstert Donner eingehend den Trend (d. i. die Entwicklung über Jabrzebnte hinweg), die Konjunkturschwankungen und die Saisonbewe⸗ gungen. Darüber hinaus wird in der Arbeit eine quantitative Analyse auch der monatlichen Kursschwankungen gebracht, und zwar bis in die jüngste Zeit hinein. Weiter werden die für eine aktuelle Kursbeobachtung notwendigen statistischen Hilfsmittel aufgezeigt. Zahlreiche Schaubilder und Tabellen veranschaulichen und vertiefen die Darstellung. Abschließend wird Stellung ge⸗ nommen zu den üblichen Einwendungen über die möglichen Zi und Grenzen wissenschaftlicher Konjunkturdiagnosen srognosen.,
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Neuordnung des Forschungswesens im Konzern der Vereinigte Stahlwerke A.⸗G.
Zur Erzielung einer wirksameren Forschungstätigkeit für die neugeordneten Betriebsgesellschaften der Vereinigte Stabl werke A. G. wurde, wie der DH D. erfährt, in diesen Tagen eine besondere Gesellschaft, die Kohle! und Eisenforschungs Gmdw. mit dem Sitz in Düsseldorf, gegründet. In der neuen Gesellschaft sind u. a. das mit allen neuzeitlichen Einrichtungen versehene Forschungsinstitut in Dortmund, ferner die vorwiegend in Be- triebsversuchen und Erfahrungsaustausch der Betriedsgesell= schaften tätigen Abteilungen zusammengefaßt. Die Gesellschaft hat als Aufgabe, die Verbesserung und Fortentwicklung aller Ver⸗ fahren und Erzeugnisse auf dem Arbeitsgebiete des Konzerns von der Gewinnung und Verarbeitung von Koble, Eisen und Stabl. — Zu Geschäftsführern der neuen Gesellschaft sind Dr. Daeves, Dr. Linz und Prof. Dr. Schulz bestellt worden.
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