1934 / 281 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Dec 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Nr. E81 vom 1. der nber S. 2

Nr. 36 798 vom 19. 7. 1934 „Bilder von der

; ährstande ö vom̃ Reichs nährstandsausstellung“ (Verfalftag . er , nur Nr. N 711 vom 8. 11. 1934.

Nr. 354 1934 „Der Winter ruft“ (Ver⸗ , al., nut Nr. 37 774 vom

falltag 22. 11. 1934). iir zs ehr. „Der tanzende Traum“. 1934.

Nr. 35 807 k . . Hülti, t Nr. z vom 8. 11. ö ig 6 ö. 8. 3. 1934 „Singende Sonnensteghlen

(Versalltag 26. 1. 1955. Gültig nur Rr. 37 402 vom 9. 10. 1834. .

ze. 9 ö. vom 16. 10. 1934 „So endete eine Liebe

(Verfalltag 30. 11. 1934. Gültig nur mit Ausferti—

datum vom 12. 11. 1934. . . . vom 26. 10. 1934 „Die englische, . WVerfalltag 5. 12. 1939. G lis nur mlt Ausferti⸗ datum vom 17. 11. . . vom 10. 8. 34 „Der Herr der Welt ö falltag 26. 11. 1934). Gültig nur mit Ausfertigungs⸗ 19. 11. 1934. . tu, nn vom 29. 9. 1934 „Abschiedswalzer“ . falltag 30. 11. 1934). Gültig nur mit Ausfertigungs⸗ 12. 11. 1934. . n. 3m n . 9. 1534 „Thüringer Land dem Fuhrer die Hand“ (Verfalltag 20. 14. 1934). Gültig n n mir neuem Haupttitel Tie Heimat marschiert und Ausfertigungsdatum vom 14. 11. 1934. ö Nr. 37 168 vom 7. 9. 1934 „Das Fähnlein der sprenglen⸗ Verfalltag 26. 11. 19345. Gültig nur mit . Saunpttilel „Alte Tameraden“ und Ausferti⸗ gung datum vom 12. 11. 1934. Berlin, den 29. November 1854. Der Leiter der Filmprüfstelle. Zimmermann.

.

Die Reichsinderziffer für die Cebenshaltungs⸗ koften im November 1934.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungslosten Huf der ö Grundlage) beträgt im Durchschnitt . vember 1934 122,53 (1913sid 100) sie hat sich gegenübe dem Vormonat leicht lum O, 2 vH) erhöht. Diese . entfällt auf den ersten Stichtag der Erhebungen (J. ö. vemberß; am zweiten K (20. November) war Reichsindexziffer unverändert. ! Re . rr ff; für Ernährung hat um 0, vh . 66. angezogen. Eine Erhöhung der Preise für Eier und ö. ist durch einen Rückgang der Preise für , und Margarine zum Teil ausgeglichen worden. Die , ziffer für Bekleidung ist um 13 vh auf 115,5, die 2 ziffer für Heizung und Beleuchtung um 0,2 vo . 36 (z. T. jahreszeitlich) und die Indexzffer für „Verschie 4 . um H, vH auf 140,3 gestiegen. Die Indexziffer für Woh⸗ nung ist um 0,1 vH auf 1231,ñ2 zurückgegangen.

Berlin, den 30. November 1934. Statistisches Reichsamt.

Bekanntmachung. —EGs ist beabsichtigt, die nachbezeichneten Akten des Reichs⸗

patentamts zu vernichten, und zwar die Alten: . a) der Patentanmeldungen, die nicht zur Er⸗ teilung eines Patents geführt haben, soweit nach Ab⸗ lauf des Jahres, in dem die Anmeldung ihre rechts⸗ kräftige Erledigung gefunden hat, 15 Jahre verflossen

sind; . b) der elöschten Gebrauchsmuster ein⸗ r li ö. ö. öffentlichen Einsicht bestimmten Teile dieser Akten, soweit nach Ablauf des Jahres, in dem der Schutz erloschen ist, 12 Jahre verflossen

sind; ch der GebrauchsUmusteranmeldungen, die ah, zur Eintragung in die Rolle geführt haben, soweit 5 Jahre nach Ablauf des Jahres verflossen sind, in dem die Anmeldung eingereicht wurde; ch der gelöschten Warenzeichen, soweit nach Ablauf des Jahres, in dem die Löschung erfolgte, 10 Jahre verflossen sind; . e) der Warenzeichenanmeldungen, die nicht zur Eintragung in die Rolle geführt haben, soweit 10 Jahre nach Ablauf des Jahres verflossen sind, in dem die Anmeldung ihre rechtskräftige Erledigung gefunden hat. Etwaige Anträge wegen Sonderbehandlung bestimmter Akten der bezeichneten Art sind von den Beteiligten bis zum 1. Februar 1935 einzureichen und zu begründen.

Berlin, den 28. November 1934. Der Präsident des Reichspatentamts. Klaue r.

Elfte Anordnung

der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige land⸗ wirtschaftliche Erzeugnisse, Geschäftsabteilung, zur Ausfüh⸗ rung der ,, Ordnung der Getreidewirtschaft

. (Vierter Abschnitt).

Vom 1. Dezember 1934.

Gemäß 49, 52, 53 der Verordnung zur an g der Getreidewirtschaft vom 14. Juli 1934 (RGGBl. 1 S. 629 wird hiermit mit Zustimmung des Reichsministers für Er⸗ nährung und Landwirtschaft folgendes bestimmt:

1. Soweit eine Mühle in der Zeit vom 1. Dezember 1934 ab inländischen Roggen oder inländischen Weizen vom Erzeuger kauft, at sie als Kaufpreis außer dem in den Vorschriften des Dritten bschnittes der Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft festgesetzten Preis einen Ausgleichsbetrag von 2 RM für die Tonne zu zahlen. Der Tausch zwischen einem Erzeuger und einer Mühle im Sinne des § 45 der Verordnung zur Ordnung der Ge— treidewirtschaft gilt nicht als Kauf im Sinne dieser Anordnung. Der Ausgleichsbetrag ist an die Reichsstelle für Getreide, Futter⸗ mittel und sonstige landwirtschaftliche , ., GHeschafts⸗ abteilung, Berlin SW il, Stresemannstr. 92/102 GReichsstelle), abzuführen. 2. Soweit eine Mühle in der Zeit vom 1. Dezember 1934 ab

nicht 2 Erzeuger, der in 49 Abs. 4 festgesetzte bzw.

5 f i bereits ander⸗

. runb des 49 Abs. Z von der Reichsstelle berei

. Ausgleichsbetrgg sowie der auf Grund der Nr. 1

dieser Anordnung ie feet Aus gleichsbetrag ö

a) bei Mühlen mit einer Tagesleistungsfähigkeit ,, 21 Stunden) an Roggen und Weizen zusammen

d mehr 4 . zh Kenn ih gr en ö Tonne für die im Dezember 1934 ab⸗

en Käufe, J .

2. 6 n nt je Eonne für die im Januar 1935 ab⸗ geschlossenen Käufe,

3. um 1, 50 e, n. .

geschlossenen Käufe, ö

i ühlen mit einer Tagesleistungsfähigkeit linnerhalb

ö ö,, an Roggen und . zusammen von weni⸗

30 Tonnen . .

ge. . 2,50 RM je Tonne für die im Dezember 1934 ab⸗ geschlossenen Käufe,

2. um 2550 RM je Tonne geschlossenen Käufe,

3. um 0,50 RM je Tonne

geschlossenen Käufe. .

Die unter a) und b) aufgeführten Ausgleichsbeträge sind an

die Reichsstelle abzuführen. .

Die in Nr. 1 und 2 getroffene Anordnung gilt entsprechen

für J die 3. dem 1. Dezember 1934 ahgeschlossen

worden sind und nãch dem 30. November 1934 durch ie n .

Getreides erfüllt werden. In den Fällen der Nr.? dieser ,,

nung ist dabei für die Höhe des Ausgleichsbetrages der Zeitpun

der Lieferung des Getreides maßgebend. .

it eine Mühle, die auch einen Getreidehandel treibt,

in 9 K 1. . 1934 ab inländischen 1 nach

Maßgabe des 5 53 Abs. 1 Satz 2 der, Verordnung zur 1dnung

der reis o üeischaft verarbeitet, erhöht sich der von der .

stelle auf Grund dieser Bestimmung sestgesetzte Ausgleichs etrag

a) bei Mühlen mit einer Ta esleistungsfähigkeit innerhalb

24 Stunden an Roggen und Weizen zusammen von 380 Ton⸗

d mehr: ; ö 99 5. je Tonne für die im Dezember 1934 ver⸗

rbeiteten Mengen, k 2. ö 3,50 RM J Tonne für die im Januar 1935 ver⸗

iteten Mengen, ; 8. beg RM . Tonne für die im Februar 1935 ver⸗

arbeiteten Mengen; n n , bei Mühlen mit einer Tagesleistungsfähigkeit innerh 7 31 . an Roggen und Weizen zusammen von weniger

ls 30 Tonnen; J ö um 2,50 RM je Tonne für die im Dezember

verarbeiteten Mengen, w . 2. um 2,„0 RM je Tonne für die im Januar 1935

verarbeiteten Mengen, J 3. um 6,50 RM je Tonne für die im Februar 1935 ver⸗

arbeiteten Mengen. . . Die unter a) und b) aufgeführten Ausgleichsbeträge sind an die Reichsstelle abzuführen. J 5. Die an die Reichsstelle abzuführenden Ausgleichs beträge ind pf fer bis zum 5. eines jeden Monats für diejenigen e,. die im vorangegangenen Monat an die Mühlen tatsäch⸗

für die im Februar 1935 ab—

für die im Januar 1936 ab⸗

für die im Februar 1935 ab⸗

1934

0 5nd M* * —1nö (761

ihnen verarbeitet worde Reichsstelle zu zahlen, nd. Getreide Kreditbank Attieng. Berlin Vr. 16 5). j Der w3ahlnun si der Reichs Var eil, ,. . r rn, ,. 2 nutzung des bei der Reichs stell anzust nden bzw. . , e. die gema § 538 zer cbnu Fetreidewirtschaft durch den Lon ihnen betriebene. keidehgndel 9 en n . unter Verwendung des bei der Reichsstelle anzuforbernden Formblattes B. Nähere Anweisungen hierzu bleiben noch vorbehalten. „Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 1934

. J ö Der Vorstand

der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige land⸗ le h Erzeugnisse, Geschäftsabteilung. Rossa. Knauf.

Der Beauftragte des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft bei der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse. Herbert Daßler.

lich aus geliefert worden (Nr. 1 und 2 dieser Anordnung) n

eser

. . * f h 358 * z 9 9 2 M ei war auf d Kontg ö lsche f B 1n (Bosticheci konto ellscherst, 8eriin ont sthec tun

Verordnung über verstärkte Kurzarbeiterunterstützung.

Auf Grund des 5 130 des Gesetzes über Arbeitsvermitt⸗ lung und Arbeitslosenversicherung verordne ich mit Zustim⸗ mung des Reichsarbeitsministers folgendes:

8 1.

In Betrieben, in denen die Arbeitszeit aus Gründen der Rohstoffbeschaffung , ist, wird aus Mitteln der Reichs⸗ anstalt für Arbeitsvermittlung und JJ ver⸗ stärkte Kurzarbeiterunterstützung nach den folgenden Bestimmun⸗ gen gewährt. . ie Gewerbearten, deren Betriebe zur verstärkten Kurzarbei⸗ terunterstützung zugelassen sind, werden von mir bestimmt. Die Bestimmung wird im Deutschen Reichsanzeiger verkündet und im Reichsarbeitsblatt veröffentlicht. Sie tritt mit der Verkündung im Reichsanzeiger in Kraft.

8 2.

Verstärkte J erhalten die Arbeiter und Angestellten des Betriebes, deren Veschäftigung sowohl ö. den Fall der Krankheit wie für den Fall der Arbeitslosigkeit pflichtversichert ist.

§ 3.

Die verstärkte Kurzarbeiterunterstützung wird gezahlt, wenn der Kurzarbeiter a) in zwei aufeinanderfolgenden Wochen (Doppelwoche) we⸗ niger als 72 Arbeitsstunden, jedoch nicht weniger als acht Arbeitsstunden in dem Betriebe beschäftigt wird, b) der Arbeitsausfall auf Arbeitsmangel beruht ; e) das Arbeitsentgelt infolge des Arbeitsausfalles verrin⸗

ert ist. gert is .

Die verstärkte ur, beträgt für die Doppelwoche 59 vom Hundert des Unterschiedes zwischen dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt und dem Arheitsentgelt, das der Kurzarbeiter bei einer Arbeitszeit von 72 Stunden in der Doppelwoche bezogen hätte. ; ; Für jeden Angehörigen des , der von ihm unterhalten wird, erhöht sich die verstärkte Kurzarbeiterunter⸗ stützung um 10 vom Hundert dieses Unterschiedes, bis das volle

inländischen Weizen kauft, gleichgültig ob vom Erzeuger oder

in denen s (4 69

eL ö 1

8 5.

. ärkte Kurzarbeiterunterstützung ist zu versagen oder zu eng e n , er Kurzarbeiter in ke annere en Zeit andere entgeltliche Arbeit verrichtet oder zumutbare entgeltliche

i verrichten ablehnt. ( rn ,, eiter, die innerhalb der letzten drei Jahre vor

it wenigftens 52 Wochen . . n,, in, ländliches Gesinde, Wan⸗ derarbeiter (Schnitter), Melker oder als Familienangehö⸗ rige des Unternehmers in einer den vorbezeichneten Be⸗ rufen ier rg, Tätigkeit oder usgehilfinnen . . vesh)tst . 35 der Vorsitzende des Arbeitsamts die ver⸗ stärkte Kurzarbeiterunterstützung zu versagen oder zu befristen wenn begründete Aussicht besteht, daß sich der Kurzarheiter dur Bemühung Arbeit in feinem früheren Beruf ver—

eigene in kann. 386 Verstärkte Kurzarbeiterunterstützung darf erst gewährt wer—

n dem Arbeitsamt von dem Führer des Betriebes ange⸗ ö. . ist, daß in dem Betrieb weniger als 73 Arbeits⸗

der

den in der Doppelwoche gearbeitet wird. Die Unterstützung ö frühestens . der Woche, in der diese Anzeige dem Ar— beitsamt erstattet wird. 987

Zuständig für die Gewährung der verstärkten Kurzarheiter= ö das Arbeitsamt, in dessen Bezirk der Betrieb liegt. Ser Betrieb hat die verstärkte Kurzarbeiterunterstützung auf Verlangen des Arbeitsamts kostenlos zu errechnen und auß—

len. i i ö Vorfitzende des Arbeitsamts kann bestimmen, daß sich

die J an arbeitsfreien Tagen beim Arbeitsamt zu

melden haben.

§8 8. ö Ausführungsvorschriften werden, soweit sie erforderlich sind, von mir erlassen. 89 .

i ordnung tritt am 1. Dezember 1934 in Kraft. Die , , Luder bcleer un er tützung vom 27. August 195151. Juli 19527 tritt in den Betrieben, die zur verstärkten Kurzarbeiterunterstützung zugelassen sind, mit dem Beginn der verstärkten , spätestens jedoch am 16. Dezember 1934 außer Kraft.

Berlin, den 30. November 1934.

Der Präsident .

der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosem— versicherung. ; Dr. Syrup.

Erlaß . über die Zulassung der Betriebe zur verstärkten Kurzarbeiter⸗ unterstützung.

1. Auf Grund des 1 der Verordnung über verstärkte bur rb r nn vom 30. November 1934 lasse ich diejenigen Betriebe aller Gewerbearten der Teztil⸗ indu strie zur verstärkten Kurzarbeiterunterstützung zu, regelmäßig mindestens zehn Arbeiter oder Ange⸗

.

beschäftigt werde 2 45757 31grY'ota Ne zFfesistenng,

g, welche Gewerbearten st dos Systematische Gewerbe⸗

7 2 83 27 * Ma z geben n

. ür 5 nnn

, de, Statfstischen Reichsamtes (Gewerbegruppe XI,

nem Betrieb der Teräilindustrie ein Neben⸗ verbunden, der nach der Art der Arbeit der Textilindustri zuzurechnen ist, so gelten die Vor⸗ schriften der Verordnung uber verstärkte Kurzarbeiter⸗ unterstützung auch für den Nebenbetrieb. Berlin, den 30. November 1934. Der Präsident ö. der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen⸗ versicherung. Dr. Syrup.

Bekanntmachung.

Die am 30. November 1934 ausgegebene Nummer h des Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält:

Zweite Verordnung zur Aenderung der Militär-Eisenbahn⸗ Ordnung, vom 27. November 1934; .

Bekanntmachung über eine weitere Teilkündigung der Ver— einbarung über den deutsch⸗französischen Warenverkehr, vom

23. November 1934. ; Umfang: Bogen. ,,, o,. 15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: (G, 93 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 30. November 1934.

Reichsverlagsamt. Fabrieius.

Nichtamtliches.

Nr. 46 des Reichsministerialblatts vom 30. 11. 1934 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorst straße 4, zu beziehen. Inhalt; 1. Allgemeine Verwaltung achen: Runderlaß des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern betr. Reichskulturkammer. wee f mr des Reichskom⸗ missars für Preisüberwachung. Entscheidungen auf. Grund der §z§ 2 und 4 des Gesetzes zum Schutze der nationalen Sym ho e , Erlaß über den Flaggengruß der Dienstfahrzeuge gegenü Kriegsschiffen. 2. a n emen, Ernennung. Erequatur⸗ erteilungen und Erlöschen von Exequaturerteilungen. ö 3. Steuer- und Zollwesen: Verordnung über die Neuregelung ; Zuständigkeit von Finanzämtern im Bezirke des Landes nnn, amts. Weser⸗Ems. Verordnung über Aenderung des , verzeichnisses zum Zolltarif. Verordnung über Venderung 9. Warenverzeichnisses zum Zolltarif. Verordnung über 1 rung des w ses zum Zolltarif. Verordnung uber Aenderung der Zollordnung . den Freibezirk in n n, 4. Versorgungswesen: Verzeichnisse der den Versorgungsan . tern vorbehaltenen Beamtenstellen, 23. Nachtrag . un schäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Kuns hn Volksbildung. 5. Finanzwesen: Uebersicht über die. Einng , des Reichs an Steuern, Zöllen und Abgaben für die Zeit 1. April bis 31. Oktober 1934.

Nummer 48 des Ministerial⸗Blatts für die Preu Verwaltung (herausgegeben im Reichs⸗ und Preu )

sterium des Innern vom 28. November 1934 96 Inhalt: Allgemeine Verwaltun g. Rd rl. hn s. Einnahmen u. Ausg. d. Kreis⸗ (Stadt. , , hren RdErl. 17. 11. 34, e ih end schůfft im Verwalt.⸗Streitver aht.

Arbeitsentgelt für eine Arbeitsze von 7 Arbeitsstunden in der Lene , erreicht ist.

RöErl. 22. 11. 34, Kosten im Verwalt. Streitverfahren.

ungen bei der Gewährung

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 281 vom 1. Dezember 1934. S. 3

,

RdErl. 14. 11. 34. Reichskulturkammer. RdErl. 16. 11. 34, Flaggengruß d. Dienstfa 6. RdErl. 20. 11. 34, Ehrenkreuz ö. Weltkrieges. RdErl. 23. 11. 34, Vernichtung v. Stimmzetteln? Kafsen⸗ u. Rechnungswesen. RdErl. 22. 11. 37, Vor⸗ ahrsreste. Kommunglverbände. RdErl. 8. 11. 24, ker ee gn fg d. Amtsbezirke, RdErl. 16 11. 34, Beauftragte em. 5 66 GemVG. RdErl. 17. 11. 34, Kommissarg bei den [ee ieinden. Gemeindebestand. u. Yifn chem g en er in en. Folizeiverwight z ng. RdErl. J. JI. 34, Amts stellen bez, in r Gend. RdErl. 33. fi. 8, u deutschen Pol. RöErl. 11. 34. Auflös. d. Pol. Amts Witten. RdErl. 14.11. 34, Kassenanschlag d. Pol. u. Gend. f. 1934. RdErl. 16. 11. 34, Beletz. v. Pol -Obermeister⸗ usw. Stellen. RdErl. 23. 11. 34, BDA. d. in den Gend⸗Dienst usw. übernommenen SA. ⸗Ange⸗ hörigen. RdErl. 22. 11. 34, Dienstaufwandentschädig. d. Gend.

mm, e Ver kehrswesen. Die Luftpost nach außereuropäischen Ländern ab 1. November 1934.

Luftpost Amsterdam —-Bandoeng, ab Amsterdam Donnerstag 630. 1. Hauptversand über Bahnpost Osnabrück⸗Hoek van Hol⸗ land 4 FDP 112, ab Osnabrück Mittwochs 18.18, Schlußzeit beim Postamt Berlin G2 Mittwochs 1240, Zug FD 112. 2. Nach⸗ versand von Berlin C2 mit Flug 81 1 Berlin Rom (über Rom), Schlußzeit beim Postamt Berlin C2 Donnerstags 7.0, beim Post⸗ amt Berlin⸗Zentralflughafen Donnerstags 7.36.

Luftpost London Singapore (London = Karachi —= Kalkutta Rant K mit Anschluß Karachi Bombay Madras ab Brindisi Montags). 1. Hauptversand über . Frank⸗ ir 4 3 D 86, ab Frankfurt (Main) Sonnabends it. 6, Schlußzeit beim Postamt Berlin 62 Sonnabends 7.49, Zug FD 6 K (Main), ab Anhalter Bahnhof 858. 2. Nachversand über Bahnpost Breslau Oderberg Zug B 37/337, ab Breslau Sonnabends 22.10, Schlußzeit beim Postamt Berlin 9? Sonnabends 16.40, Zug B37 Berlin Breslau, ab Schlesischer Bahnhof 17.55.

Luftpost London Kapstadt mit An Daressalam, Elisabethville, Tananarive, lantyre, Durban und Windhuk ab Brindisi Freitags. 1. Hauptversand über Ba npost⸗ amt 1 München Mittwochs 18.0, Schlußzeit beim Postamt Berlin 062 33 22.55. Zug 5242 Berlin =—-Leipzig ab Anhalter Bahnhof 9. 10. 2. achder sand von Berlin 983 mit Flug 81 1 Berlin Rom (über Brindisi), Schlußzeit beim i Berlin 92 Donnerstags 70, beim Postamt Berlin⸗Zentralflughafen Donnerstags 7.30 Uhr.

Luftpost Marseille= Saigon, ab Neapel Freitags. 1. Haupt⸗ bersand über Bahnpost München —Kufstein Zuͤg PB 65, ab München 2355, Schlußzeit beim Postamt Berlin C2 Mittwochs 1225, Zug D 24 Berlin Leipzig, ab Anhalter K 13.38. 2. srichba an von Berlin 92 mit Flug 81 1 Berlin —-Rom (über Brindisi), Schlußzeit beim Postamt Berlin C2 Donnerstags 76, beim Poftamt Berlin⸗Zentralflughafen Donnerstags 7.30.

Deutscher Luftpostdienst nach Südamerika, ab Berlin oder Stuttgart. 1. Hauptversand über Stuttgart, ab Stuttgart Sonn⸗ abends 169, Schlußzeit beim Postamt Berlin O02 Freitags 19.60, Zug D 14 Berlin —-Würzburg, ab Anhalter Bahnhof 26. 12. 3. Nach⸗ berfand von Berlin C3, ab' Berlin Sonnabends 14.9, Schlußzeit beim Postamt Berlin C2 Sonnabends 11.30.

Luftposten ab New Nork. Außer den Luftpostverbindungen für den innern Verkehr der Vereinigten Staaten von Amerika be—⸗ 6 ab New York günstige n, nach den Län⸗ ern Mittel⸗ und Südamerikas. Schlußzeit beim Postamt Berlin 62 wie für gewöhnliche Briefsendungen nach New York.

Es empfiehlt sich, Luftpostsendungen tunlichst so zeitig einzuliefe rn, daß sie schon in die Hauptver? sande aufgenommen werden können, damit sie bei Un— regelmäßigkeiten im Gang der Eisenbahnzüge usw. den beab⸗ schtigten Luftpostanschluß möglichst noch erreichen. Näheres über den Luftpostverkehr enthält die Luftpostliste, die zweimonatlich am 1. 5., 1. J. usw. erscheint und bei den Postanstalten für 20 Rpf. bezogen werden kann. .

chluß nach Zanzibar,

e Aus der Verwaltung.

Preußische Oberpräsidenten als ftändige Vertreter . des Reiches.

Der Reichs- und Preußische Innenminister Dr. Frick hat im kinvernehmen mit dem Preußischen Ministerpräsidenten eine Zweite Verordnung über den Neuaufbau des Reiches“ erlassen. Danach sind bis zur Durchführung der Neugliederung des Reiches die preußischen Oberpräsidenten in den ihnen unterstellten Pro⸗ binzen zugleich ständige Vertreter der Reichsregierung. Die Oberpräsidenten sind befugt, sich von sämtlichen Reichs- und Landesbehörden sowie von den Dienststellen der unter Aufsicht des Reiches oder Landes stehenden öffentlich⸗rechtlichen Körper⸗ shaften innerhalb der Provinz unterrichten zu lassen, sie auf die maßgebenden Gesichtspunkte und die danach erforderlichen Maß⸗ nahmen aufmerksam zu machen sowie bei Gefahr im Verzuge einstweilige Anordnungen zu treffen. Diese Rechte können sie auf die ihnen beigegebenen Beamten nicht übertragen; ihre Ver⸗ treter können diese Rechte nur ausüben, wenn die Oberpräsiden⸗ ten nicht nur vorübergehend an der Wahrnehmung der Geschäfte behindert sind.

Die Reichsminister können bei Durchführung von Reichs⸗ aufgaben, so bestimmt die Verordnung noch, die preußischen Ober— präsidenten und Regierungspräsidenten unbeschadet der Dienst⸗ nufsicht des Reichs- und Preußischen Innenministers unmittel— nnr mit Weisungen versehen. Durch diese Verordnung hat das hieic zum ersten Male in jeder preußischen Provinz eine ihm un— mittelbar zur Verfügung stehende Verwaltungsstelle für alle wichtigen Angelegenheiten bekommen.

Erleichterungen bei Gewährung von Darlehen durch die Träger der Invalidenversicherung.

; Durch einen Erlaß an die Vorstände der Landesversiche⸗ ungsanstalten hat das Reichsversicherungsamt gewisse Erleichte⸗

: ; von Darlehen e, Träger der validenversicherung eintreten lassen. Bisher war die Ge⸗ hrung solcher . genehmigungspflichtig, wenn ö . 1 er einer gewissen Höhe vereinbart worden waren. Um bie gemeinen Bestrebungen nach einer n n zu fördern, hat

Stagtsangehörigkeit. Paß⸗ u. Fremdenpolizei. RdErl. 19. 11. 34, Grenzübertritte. 8 erkehr ; we . n. RdErl. J. 11. 34, Zuständigkeit der Behörden gem. Ausf Anw. zur RSt VO. RdErl. 22. 11. 3s, Droschkenw een. Medtkzi . angelegenheiten. R El. 14. 11. II., Neichskulturkammer. Köcrl, 16. 11. 84, Veßeinheltf. d. Gesundheits wesens. mmhh rl. 15. 1. 34, Techn. Assistentinnen an med. Instituten. RdErl. 1911. 34, Gutachtertätigkeit d. beamt. Aerzte. = IdGrl. 20. 11. 34, VO,. über Speiseeis. RdErl. 16. 11. 34, Diphtherie⸗Schutz⸗ impfungen. Uebertragbare Krankheiten der 43. Woche. Neu- erscheinungen. Stellenausschreibungen von Gemeindebeamten. Zu beziehen durch alle g stemtcitnt Carl Heymanns Verlag, Berlin WS, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 1,75 RM für Ausgabe A Gweiseitig bedruckt) und 2,30 RM für Ausgabe B (einseitig bedruckt.

CLuftpoftverkehr nach Australien.

Nach einer Mitteilung der australischen Postverwaltung wird am 17. Dezember die Luftpost. Singapore=- Darwin Nord⸗ australien) eröffnet. Mit Inbetriebnahme dieser Linie, die im Anschluß an die Luftpost London Singapore verkehrt, ist nun⸗ ö als letzter Erdteil auch Australien in das Weltluftnetz ein⸗

zogen.

„Der erste Flug, mit dem Post aus Europa nach Australien befördert werden kann, geht von London am sz. Dezember, von Brindisi und Athen am 10. Dezember ab. Er trifft in Singa⸗ Pore am 16. Dezember ein. Der Anschlußflug, der über Batavia, Soerabaja, Rambang und Koepang verkehrt, erreicht Darwin am 18. Dezember. Die gesamte Versendung bis Darwin dauert somit etwa 19 Tage.

Mit der neuen Luftpostlinie werden gewöhnliche und einge⸗ schriebene Luftpostbriefsendungen nach Niederländisch Indien, Australien, Neuseeland und fast allen australischen Inselgruppen befördert. Der außer den gewöhnlichen Gebühren zu erhebende Luftpostzuschlag beträgt nach Niederländisch Indien 40 Rpf, nach Australien usw. 50 Rpf. für je 5 g. Der Zuschlag für Australien umfaßt gleichzeitig die Beförderung auf den inneraustralischen Luftposten, die von Daly Waters nach der Ostküste Australiens bis Sydney und von Wyndham an der westaustralischen Küste ent⸗ lang über Perth nach Adelaide führen.

Durch die Beförderung mit der Luftpost werden für Sen⸗ dungen nach Niederländisch Indien Zeitgewinne bis zu 14 Tagen, nach Australien usw. bis zu 20 Tagen erzielt.

Ueber die letzten Absendegelegenheiten usw. erteilen die Post⸗ anstalten Auskunft. ;

Weihnachts fahrt des Luftschiffs, Graf Zeppelin nach Südamerika.

Am 8. Dezember soll mit dem Luftschiff „Graf Zeppelin“ no eine Fahrt nach Südamerika stattfinden. Der 18 fn . fällige planmäßige Flug der Deutschen Lufthansa auf der Luft⸗ postlinie Berlin Buenos Aires fällt aus. Die . des Luft⸗ fen bietet eine günstige Gelegenheit zur Ver endung von e i . wobei neben . jeder Art auch Pakete e sind. Die Post wird am 15. Dezember in Rio de Janeiro und am 13. Dezember in Buenos Aires eintreffen. Die Sendungen für die Weihnachtsfahrt müssen am Sannabend, dem 8. Dezember, bis 11.30 bei dem Postamt Berlin C2, bis 13.36 bei dem . Stuttgart 9 oder bis 18.00 bei dem Postamt Friedrichshafen (Bodensee) vorliegen. Die Beförderungsbedingun⸗ gen sind, dieselben wie bei dem regelmäßigen Verkehr auf der Luftpostlinie Berlin —-Buenos Aires, sie können bei den Post⸗ anstalten erfragt werden. Die mit der Weihnachtsfahrt beförder⸗ ten Briefsendungen sollen den Abdruck eines Sonder nn . mit dem Wortlaut „Luftschiff Graf hren, Süd⸗ amerikafahrt Weihnachten 1934“ rh Auf der Rückfahrt soll das Luftschiff am 18. Dezember in Friedrichshafen (Bodensee) ein⸗ treffen, so daß die Weihnachtspost aus Südamerika am 19. oder

Reichs versicherungsamt nunmehr diese Grenze auf jährlich v6 herabgefetzi. In dem Erlaß ist aber ir euch betont,

20. Dezember in die Hände der Empfänger gelangen wird.

daß guch bei Einhaltung dieser Zinsgrenze die Genehmigung jedenfalls dann eingehblt werden muß, wenn die Darlehnsgewäh' rung aus anderen Gründen als wegen der Zinsenhöhe genehmi⸗ gungspflichtig ist. Ferner wird darauf hingewiesen, daß die Versicherungsträger ihr besonderes Augenmerk auf die Erhaltung der notwendigen Flüssigkeit der Mittel zu richten haben.

Keine Entwürdigung des Horft⸗Wessel⸗ und Deutschland⸗Liedes.

Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda hat dem Reichsverband des deutschen Gaststättengéwerbes folgende Mitteilung . „Aus gegebener Veranlassung weise ich darauf hin, daß der Rundfunk⸗-Empfangsapparat in Gaststätten bei Uebertragung des Horst-⸗Wessel⸗ und Deutschland Liedes abzu⸗ stellen ist, wenn nicht die für die Uebertragung dieser Lieder zu erwartende Sammlung der Hörer gewährleistet ist und die Vor⸗ führung unter Umständen erfolgt, die der Würde dieser Lieder nicht entsprechen. Von dieser Anordnung werden nicht betroffen Reichssendungen, die die Uebertragung von großen Kundgebungen ö und bei denen das Horst⸗-Wessel⸗ und Deutschland⸗Lied den Abschluß bilden. Ich ersuche, Ihren Mitgliedern von diefer Anordnung baldmöglichst Mitteilung zu machen.“

Diese grundsätzliche wichtige Stellungnahme ist von hoher Bedeutung auch für alle die Volksgenossen, die Gaststätten be— suchen. Sie werden bei Kenntnisnahme dieser Stellungnahme vor falschen Schlüssen bewahrt, die sie sonst etwa beim ploͤtzlichen Abstellen des Rundfunk⸗Empfängers ziehen könnten.

Kunst und Wißssenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 2.—10. Dezember.

Staatsoper.

Sonntag, den 2. Dez. Tr 6 n und Isolde. Musikal. Lei⸗ tung: Furtwängler. Beginn: 19 Uhr.

rn den 3. Dei. Der Troubadour. Musikal. Leitung:

lech. Beginn: 20 Uhr.

Dienstag, den 4 Dez. Die Macht des Sch icksals. Musikal. Leitung: Blech. Beginn: 20 Uhr.

Mittwoch, den 65. Dez. Arabella. Musikal. Leitung: Furt⸗ wängler. Beginn: 20 Uhr.

Donnerstag. den 6. Dez. Boheme. Musikal. Leitung: Preuß.

2 1 **

. Rienzi. Musikal. Leitung: Blech. Be—

oma! den 8. Dez. Otello. Beginn: 20 Uhr.

Sonntag, den 9. Dez. Der Freischütz. Musikal. Leitung: Furtwängler. Beginn: 26 Uhr. Montag, den 15. Dez Eugen Sne gin.

Heger. Beginn: 20 Uhr.

?. Schauspielhaus.

Sonntag, den 2. Dez. Der Große Kurfür st. Begi 20

Montag, den 3. Dez. Fa u st I. Ce r fi . 3. .

Dienstag, den 4. Dez. Das Glas Wa sse r. Beginn: 20 Uhr.

,. 5. De; Der Große Kur für'st. Beginn: X.

e,, den 6. Dez. Der Große Ku rfürst. Beginn: 1

Freitag, den 7. Dez. Das Glas Wasser. Beginn: 20 Uhr.

Sonnabend den 8. Dez. Das Glas Was ser. . .

Sonntag, den 9. Dez. Der Gro ße Kurfürst. Beginn:

20 Uhr. . Die Hermannsschlacht. Beginnt

Musikal. Leitung: Kleiber.

Musikal. Leitung:

Montag, den 190. Dez. 20 Uhr.

Handelsteil. 3

Berliner Börse am 1. Dezember.

Steigerungen Publikumskäufe mehren sich.

Eine weiterhin freundliche Auffassung der außenpolitischen Fragen hat zu neuen Käufen an der Berliner Börse eführt. um so mehr, als auch der Ultimo einen recht glatten erlauf . hat und die verschiedenen Nachrichten aus der Wirt! chaft weiter günstig lauten. Das Interesse des Publikums hat zugenommen, und besonders Montanwerte standen im Vorder⸗ grund des Interesses, daneben aber auch verschiedene Spezial⸗ papiere. Nach vorübergehender Beruhigung nahm die cher! keit des Geschäfts im weiteren 33 erneut zu. Die 82 schnittlichen Kursbesserungen gegenüber dem Vortage stellten sich auf etwa 1— vH, machten aber gegen Schluß des Verkehrs eher noch etwas mehr aus.

Von westdeutschen Käufen profitierten hauptsächlich Montan⸗ papiere. Dabei gingen Harpener um 2 vH, Vereinigte Stahl⸗ werke, Rheinstahl und Mannesmann um je 17 vH nach oben. Braun kohlen und Kalipapiere waren vernachläffigt, etwas Kauf⸗ , mf für Niederlausitzer Kohlen (plus 2), agen wurden Rheinische Braunkohlen (minus 27) von der Kulisse glattgestellt, Anregend auf die Gesamttendenz wirkte im Verlauf die kräftige Kurssteigerung der Farbenaktien um 25 vH. Auch Rütgers (plus 2) sowie Deutsche Erdöl (1x) waren stärker begehrt. Den rößten Kursgewinn hat Chade aufzuweisen (splus 5 Mark), onst lagen am Elektroöͤmarkt Siemens und Akkumulatoren unl je 16 vo höher. Sonst zeigte sich noch größeres Interesse für Daimler (plus 1933) sowie für Holzmann (plus 2). Maschinen⸗ werte lagen mit Ausnahme von Schubert und Salzer (minus 23) bis zu 11 vH gebessert.

Am Kgssamarkt war die Tendenz ebenfalls fest. Unter un⸗ notierten Werten hörte man Ufa im Hinblick auf den zwei⸗ prozentigen Dividendenvorschlag 17 v5 mehr. In Renten ist die Tendenz fester geworden unter Bevorzugung von Stadt anleihen (splus 5) und umgestellten Dollarbonds (plus 1). Nach Erledigung des Ultimo hat das. Angebot in Wechseln nach— gelassen und der Tagesabsatz erfuhr eine Ermäßigung auf 439 bis 45 vH. Am internationalen Depisenmarkt bleibt' die Mark fest, der Dollar stellte sich in Berlin auf 2,49 (2,491) und das Pfund auf 12,3855 (12,39 RM.

Devisenbewirtschaftung. Verkehr mit der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung.

Der Centralverband des Deutschen Bank- und Bankier⸗ gewerbes gibt eine Mitteilung der Reichsstelle für Devisenbewirt⸗ schaftung vom 24. November 19344 DevB. 38 17534 be⸗ kannt, die an den Führer der Wirtschaft und die Spitzenverbände von Handel und Industrie gerichtet ist: „In- und ausländische Firmen haben sich in letzter Zeit in steigendem Maße mit An⸗ trägen und Anfragen unmittelbar an die Reichsstelle für Devisen⸗ bewirtschaftung gewandt. Die Anträge mußten in der Regel an die zuständige Devisenstelle bzw. Ueberwachungsstelle zur Be⸗ arbeitung abgegeben werden. Wegen der erbetenen Auskünfte sind die Einsender regelmäßig an die Industrie⸗ und Handelskammern verwiesen worden. Die unmittelbaren Eingaben an die Reichs⸗ stelle für Devisenbewirtschaftung haben also nicht zu der von den Einsendern erhofften Beschleunigung, sondern im Gegenteil zu für alle Beteiligten unliebsamen Verzögerungen geführt. Sie haben außerdem den Geschäftsgang der schon aufs äußerste in Anspruch genommenen Reichsstelle in erheblichem Maße mit unnötigem Schreibwerk belastet. Es wird deshalb dringend empfohlen, von unmittelbaren Eingaben bei der Reichsstelle für Devisenbewirt⸗ schaftung abzusehen.“

Keine Exportvalutaertlärung bei Durch fuhr⸗ sendungen. Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung ordnet mit RE. 153/34 DSt. an: ; „Als Durchfuhrsendungen nach Art. Il, 5 10, Abs. 1 der Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Devisen⸗ bewirtschaftung vom 23. 5. 1932 gelten auch diejenigen Sen⸗ dungen, die nach der Srachibr ie storfâr ff des aue e hen Ab⸗3 senders durch das Inland nach einem ausländischen Bestimmungs⸗ ort befördert werden sollen und nur aus tariflichen Gründen durch die zuständigen Dienststellen der Reichsbahn, ohne In⸗ anspruchnahme eines Spediteurs, amtlich weiter abgefertigt und mit neuem Frachtbrief versehen werden. Bei diesen Sendungen trägt der neuausgestellte Frachtbrief folgenden Vermerk der zu⸗ ständigen ne nf gsher.

Durchfuhrsendung.

Die Neuausfertigung der Frachtpapiere ist nur aus tariflichen Gründen erfolgt.

Der vorliegende Runderlaß 153/34 ergänzt den Runderlaß 143 vom 12. 11. 1932, in dem bestimmt wurde, daß Sendungen aus dem Auslande, die an einen inländischen Empfänger (in der Regel Spediteur) adressiert sind und von diesem mit neuen Frachtbriefen oder neuer internationaler Postpaketkarte nach dem Ausland weitergesandt werden, nicht zum Durchfuhrverkehr ge⸗ hören, für den nach Art. Il, § 10, Absatz ! DVO zur Verordnung über die Devisenbewirt chaftung vom 23. 5. 1938 keine Export⸗ valutaerklärung notwendig ist.“

Beginn: 20 Uhr.