Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 284 vom 5. Dezember 1934. S. 2
ĩ . Aanleiĩhsahlösungsschulul hatehende Schuluusrsochreihungen umel nus los ungs scheine der . des ard, . Reichs sind bis zum 28. November 1934 vom Amtsgericht Berlin zum Zwecke der Kraftloserklärung aufgeboten worden:
a) Schuldvorschreibungen:
207124 1220314 1224958 1228310 1238932 1247506 1393. 12591141 1266263 1289573 1292518 12938144 1326515 1332994 995 1368557 1377815 817 1126102 14313519 1545547 518 1571526 1583159 169 1588581 18634555 1zss l, isses 1706185 1709859 1711523 1727551 1716915 175321 1773339 310 1783085, 1512210 21 1852514 18866309 1992467, 1923932 1555513 5590 1952831 2136233 217683. 2277879 2319109 2365699 2436153 2492137 2657120 - 122 2809877. 3
Buchst. C. zu 50 RM. 5199 17042 33068 12 3141 146891 156998 177118 àæ0ss62 212364 273247 296118 297528 427177 551436 568559 5824102 404 S4 3729 803 S75358 8777569 907401 911614 918401 963664 985855 959397 1915547 1917971 1022521 1943123 1947094 155181 1660270 1062882 1965166 1966251 1992772 1096707 1109313 1112027 1125795 1134197 1169691 1239950 1265642 643 645 646 1279804 805 1313740 1521288 1331537 1350279 1361159 13385591 1195717 1409232 1411906 1412824 1469803 1502741 159609 1518775 1529590 1579341 1639895 697 698 79 1674083 1714201 1724651 1792169 170 1947452 2008394.
Buchst. D. zu 100 RM. 21963 36781 782 41478 106346 167505 506 174018 185598 599 188709711 1969069 207803 229062 271136 274756 278916 392521 523 588035 115211 1192700 1194129 1292036 o37 1214019 1224719 1259337 1251752 1254724 128134 1290023 1299468 1301699 1406189 1440179 185 1152762 763 1456810 1549955 1563232 — 234 16103889 1612175 1653184 1663454 1685733 1730896 1740950 1742497 1867715 1938278 1976747 2994140 2045440 2113999 2146016 2165671 2265137 2273734 2294816 817. ⸗ .
Buchst. E. zu 200 RM. 28767 768 50359 360 53995 55891 Ss 7 550 5io oi gots ots 111606 303506 855833 S81I519 1022001 002 1232299
Buchst. F. zu 500 RM. 59202 —- 20665 251058 379709 442487 464243 479088.
Buchst. G. zu 1000 RM. 277952. Buchst. J. zu 10, 000 RM. 12600.
Buchst. K. zu 20,000 RM. 9439 - 441.
st. A. zu 1250 RI. 23861 27376 392336 40181 en,. ö ri 76 is3 Gz 181101 1923036 218380 äs t 236i 258525 323987 334561 3533857 34201 555521 Iso 15207 451227 533624 3140031. 34 gc 331535 538715 592594 934519 943383 957362 dh ib 821657 595809 ont 99771 1994379 1999153 ar os iss 1056516 1119145 1143327 113332 1178851 1196954 1200050 1204182 1219121 124914 ia is 12s L703 1798806 13383761 1391432 14236 , 6 o rss 1414640560 1486135 17595927 13 or 236353 * Foöi4603- 609 is lã6idß 1653806 12231123 76563 12771557 1793665 1396124 1852128 1825395 20095177 178 2919295 297 20957568 2067518 2311493 rä 65 5, 217756 2211414 232027 2424246 245 1812 2518331 - 333 2776312.
Buchst. B. zu 25 RM. 6700 12554 25737 31577, 5 3517 1091576 134893 164937 172784 211202 225037 242633 2h 273975 295681 326553 373920 378111 336623 65s nn izt 15173 4532015 439191 45398 489531 473412 474181 476255 4986261 500703 552794 558831 564186 5863832 594577 598285 S29731 928999 1062142 6826S 111683 111757 ‚1131121 1148559 11390217 1158775 286 II6917i 471. 1IS606 1195301 12090121
b) Auslosungsscheine:
14213 (33) 14301 (6386 14893 6) 141937 6) 15037 6) 161 (3) 16816 Ce 16817 Cie) 172340 G83 18144 636) 18471 (G35) 18474 C5) 18831 (18 185373 839) 19187 G35 19421 (G6) 290952 (ij 21518 639) 21 705 62 22781 6) 232935 (io 23301 (ich 23412 (16; 24185 9) 7IiSz (16) 24577 (226) 25178 (ich 235203 383) 27315 io) T5681 Ä) 26124 (365 26255 (is 26574 33) 26693 iz) 271441 639) 27647 (3) 27559 (835 27932 87) 282385 Cao) Zz / G4) 3 9526 G3) 30837 E73) 31129 123 G68) 31210 (12) 31241 (ich zigsz (d) 32585 (109 32721 C0 34547 *) 34515 (2), 36301 ( 37982 (3 39699 (83) 41514 (23) 41879 30) 42159 8 42160 5) 45125 (9 47581 8 17646 (6) 48559 (7) 49015 6) 489545 550 5) 59233 Ces) 50153 (3) 52932 (14) 53405 (32) 53658 6) 55301 (12 565363 G60 57001 (G35.
Buchst. C. zu 50 RM. Mr. 728 r 8) 1191 630) 2364 (60) a4 äo) 3623 a5 4697 Co) Sido ih Sog Cc) 6355 (23) 3 (6) J 8 , 65) Buchst. B. zu 25 RM. Nr. 1202 (Gruppe 8) 1442 633) etz1i3 (3) 10532 (*) (6) 2 ö 1577 ( 1991 (ii)) 1995 (11) 2688 ö 36 (ich Foss ö) ] 13021 E 14164 c 1430 95 14303 gs) 1583 Cin) 5lörr (i) 6566 (36) G70 (if 7279 G56) 7280 G5) 2553 5 1761 ) 17901 (Co, i bots So) 20770 (67 22114 203 Wörz ch 'Söol Lu) art Gr) 10s G). iGzid (ri; 3327 C6) 33d (ö 2e ) 26iis ö) 26295 (286) ohni) ost ch 11575 6) 12019 (ö) 12551 613 36335 ö) 6s G zt G zo, (6) 27533 (ich 12791 us 1312 (47 13566 C) 13926 (3) 13958 675 1 28862 (6) 28901 (20) Fizz ö) 33618 ( 33894 (E27)
Aufgebotstermin und Geschäftszeichen des Amtsgerichts Berlin sind von der Kontrolle der Reichspaplere in Berlin SW 68, Oranienstraße 106/109, zu erfahren. Reĩchsschulcdenusrmaltung-
34210 h 35090 (13) 36217 3 38241 (2) 3901 (89) 397 ) 40303 6 40775 63 42209 (6) 42106 S 12835 üs) 43324 6) A609 6) 46142 8; 46143 &) 45115 *) 46116 C 5oi5t (is 504560 (ij SiI65s0 S; 5203, (6h 54275 (i235 5äs4i (id) 55195 is 55197 (ich 55lios ö) 552d (ich 57669 Ei 57670 Eæij 59583 (17.
Buchst. D. zu 100 RM. Nr. 428 (Gruppe 6) 1436 (10) z223 (35) 4756 (io) S235 (2 5337 Ch Siog 711 6G Sols oh 11478 (6 126638 Cö) 14886 (as) 15331 C6) 16500 6) 17210 2) 17505 6) 17506 6) 19062 6; 2äöz. G63) 246i Cs) 21512 (a4) 24952 (a3 z5900 ij T7625 Gi5 77805 d 27919 er) 27924 Es) 32810 Cs Z4lö56 z; Zözsz (ich 3z9is s) 383933 ih 41199 (7 12016 e 42017 Ge) 42337 Sih 43216 Es) 459062 6 15563 G 46354 (iG) 48175 ij 500140 8) 50934 C; zöhsz ö) S3 155 (6 5b Cs) Sabg6 (is 54310 (25) 55375 (9 56947 (225 59389 (1).
Buchst. E. zu 200 RM. Nr. 15509 (Gruppe 8) 15510 G) 1551 6) 3063569 (E) 20366 ) 2160s h) 23995 6) 2589 E25 TZössz 63h 18161 75 4810 ') 58319 E) 7 6699 C6.
Buchst. F. zu 500 RM. Nr. 46187 (Gruppe 4 47409 (i) 64943 (3) 757838 (39.
Buchst. G. zu 1000 RM. Nr. S852 (Gruppe 9.
Buchst. A. zu 12,50 RM. Nr. Si (Gruppe 19 1076 (19) 13991 (26)
11 6 123577 (6) T3ss (E*Y 2s (G 357d Cs) 360 C3 1159 8 1551 kh Foo (ig) öß0z (ij 7761 (105 7852 (123) Siez (hb) Sos t (6) 1181 E) 1075983 Gs) 1123. (6) 12651 ) 12227 63) 13259 Go) 159051 3) 16913, 59) 1656 En 1703 (ih 180636 C 1806 (5 18105 C3 183235 S), 18715 (9) 19030 G5) 20194 gi) 22 d5 G) 22371 G65 22691 (20 23163 G7) 2318 G86) 33535 Ho) TIg 42 (3) 2ose ülh 2äs0oo (es) 25112 (8) 23518 Go) Tösr üs) Zölsz C6 26674 C6) 26715 (8 237065 G38 Tri5s E33 T7854 Gh 28145 (3 29141 G66) 29421 63 Zäh ro ' z 0123 Gt) isis Ko) 31568 C6) 351235 6) 5 li Gi) 38568 (i zsSözo () 39177 Ec) zottz (ech 395786 E) 41126 üs) 41355 3) 415818 s),. 4331. 33 5 426985 iz) 43950 C), 43695 600 6) 440095 * 41968 (16) 451855 7 49786 (8) 49787 (8 5095 (62 325956 (8) 53295 ( S320? (ih 54247 Ces) 54927 G) 57138 65 58528 er 58754 - 755 G2) S7312 ch.
Berlin, den 3. Dezember 1934.
Nichtamtliches.
Aus der Verwaltung. Leistungsprinzip in der Justizverwaltung.
Der Reichs- und preußische Justizminister Dr, Gürtner hat in einer Rundverfügung an die preußischen Justizbehörden an— geordnet, daß Gerichtsassessoren, die beide Staatsprüfungen mit kbem Prädikat „lobenswert“ (bisher „gut“ oder die zweite Staats⸗ prüfung besser bestanden haben, alshald nach der Ernennung ständig ohne nennenswerte Unterbrechung entgeltlich beschäftigt
F * 3. . Handelsteil. 22 i i i irtschaftli der liti ammen⸗ Berliner Börse am 5. Dezember. . be err rn . we ö
egierung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stärkung der Wert— e, en in der Provinz mußten deshalb von einer Ver⸗ ringerung der Zahl der Börsen be leitet sein. Die bestehen bleibenden Börsen mit zum Teil erheblich . n
ebiet ei
Hohe Werte unter Druck — Renten freundlich.
Die vom Reichskabinett geen, beschlossene Verschärfung des Kapitalstockgesetzes hat an der heutigen Berliner Börse besonders — zrheblich. erw werden. Voraussetzung ist natürlich, daß auch die Leistungen des in schweren Werten zu starken Abschlägen geführt, die bis über chaftsbereich werden als „Henmatbbrfen. für i de Assessors im praktischen richterlichen Dienst den Erwartungen, 10 35 ausmachten. Dagegen waren niedrige Werte nur wenig tarkes Eigenleben entwickeln können, wenn alle Beteiligten n. die an den Ausfall seiner Prüfungen geknüpft werden, schwächer, vereinzelt sogar leicht gebessert, Renten durchweg etwas sammenwirken, und verständliche Empfindlichkeiten zurückgestell entsprechen. ; freundlicher. Neben der Kulisse war auch teilweise die Privat⸗ werden. An einer solchen Heimatbörse werden in Zukunft grund⸗ Die Verfügung des Ministers beweist aufs neue, daß im kundschaft in hohen Werten Abgeber, während me,, die ätzlich alle börsengängigen Papiere engl, soweit die Ge/ nationalsozialistischen Staat der Grundsatz der Tüchtigkeit und Aufnahmefähigkeit in diesen Papieren gering war, so daß bereits sellschaften ihren . Wirtschaftsgebiet der Börse a der Leistungen wirkliche Geltung hat. kleines Angebot zu größeren Rückgängen führte. Im Verlauf aneben werden in Berlin diejenigen Papiere Zulassung finden, wurde die Tendenz, ausgehend von schweren Werten, fast allgen deren Kapital eine gewisse Mindestgrenze (15 und in einigen mein schwächer. Die Böͤrse schloß in lustloser Haltung. . Fällen 8 Millionen RM) erreicht. — Die 1 Vorschriften, Recht widerstandsfähig zeigten sich die meisten Montanpapiere, die das Kabinett soeben verabschiedet hat, er eichtern die Zulg sunß nur Harpener machten eine Ausnahme minus 275). Die größten von Wertpapieren an den Provinzbörsen und enthalten , Kursrückschläge zeigten sich in Braunkohlenpapieren; 9 büßten gangsbestimmungen die infolge der Aufhebung von r gn rn, Niederlausitzer Kohlen nicht weniger als 125 36, heinische wendig geworden find. Es ist Vorsorge 5 daß gur Braunkohlen 10375, Bubiag und Eintracht je 6 * ein, Einen der amtlich zugelastenen Wertpapiere seine Notiz verliert. . u relativ kleinen Rückgang zeigten dagegen Ilse (minus 11). Auch ehoben werden die Wertpapierbörsen zu Königsberg, Magde , J. G. Farben waren' nuͤr wenig verändert (minus *), dagegen Stettin, und Zwickau. Zusgmmengelegt werden die . 1 waren Abschläge am Elektromarkt verschiedentlich wieder rößer. börsen in a) Augsburg und München zu der Bayerischen BVörse . So lagen Siemens 4 75, Accumulatoren sogar 8 3 niedriger, deni Sitz in München, b) Bremen, Hamburg und Lübeck n, . dagegen Chade 2. — RM höher. Sonst zeigten sich noch größere Hanseatischen Börse mit dem Sitz in Hamburg c) Chemnitz. n Ruͤckgänge in Schubert und Salzer (minus 6, Julius Berger und den und we g n der Sächsischen Börse mit dem Sitz in ö. 9 B. KL. (je minus 3), Bemberg (minus 3) und Bayrische Mo⸗ d) Düsseldorf, Essen und Köln zu der Rheinisch-Westfälischen ö toren (minus 3 *). mit dem Sitz in Düsseldorf, ez Frankfurt a. M. und Mannen Am Kassamarkt war die Tendenz ebenfalls schwach, dagegen zu Der Rheinisch⸗Mainischen Börse mit dem Sitz . Iran n. der Eilbenden ! Künste zur fünstlerischen Veratung zur Ver- tendierten Renten freundlicher, ohne daß sich jedoch das Geschäft a4. Die an den einzelnen Plätzen bestehenden arne n 3 fügung steht. wesentlich belebte. Pfandbriefe, Kommunalobligationen und und Getreidegroßmärkte werden von der. ,. 73 y. Stadtanleihen lagen bis! „ ,. höher, Schuldbücher bis zu * 76. troffen. Unverändert bestehen bleiben die Wertpapier öörse . . Tagesgeld blieb mit 4 bis ü I unverändert. Am internatio- Berlin, Breslau, Hannover und Stuttgart Neichsregelung der Heilsarmee⸗Sammlungen. nalen . ging ö. l, nn,, .. pin . Der Reichs- und preußische Innenminister ! er Heils rück und stellte sich in Berlin au 2915 (12,33), während der . ö ,,, n m, a . Dollar mit 2„492 unverändert blieb. Die Mark tendiert im Aus— auf Straßen und Plätzen, in Gast⸗ und Vergnügungsstätten, von
land recht fest.
Haus zu Haus sowie durch unmittelbares Einpirten von Person u Person zu vertreiben. Weiter ist ihr genehmigt worden, die⸗ ; . ö Personen, die bisher regelmäßig der Heilsarmee Spenden Die Neuordnung des deutschen BVörsenwesens. gegeben haben, um die Hergabe von Spenden anzugehen. Das ⸗ ; . Sammeln von Spenden auf Straßen und Plätzen, in Gast⸗ und Der Reichswirtschaftsminister hat nach Uebernahme der Vergnügungsstälten und von Hans zu Haus ist unznlässig, ebenso Pöärsengufsicht auf das Neich eine Neugrdunng des deutschen ist das Witführen von Sammelbüchsen beim Verkauf des Kriegs Börsenwesens vorgenommen, die am 1. Januar 1935 in Kraft rufs und bein Abholen der Spenden verboten. Jede auffällige treten wird. Bisher waren in Deutschland 21 Wertpapierhörsen Werbetätigkeit; der' Heilsarmée, insbefondere die Verwendung vorhanden, von denen seit ,,, einen , n, von Musikkapellen, soll ebenfalls unterbleiben. Während der Verkehr mit nennenswerten msätzen aufwiesen. Die Verarmung Tauer des Winterhilsswerks soll besonders darauf Bedacht ge⸗ Deutschlands und dig Ueberbrückung von Zeit und Raum zur Frommen werden, daß die Sammlungen zugunften des Winter- Verbesserung aller Verkehrs. und technischen Verständigungs— hilfswerks nicht beeinträchtigt werden. möglichkeiten haben eine erhebliche Erneitenn des Bereichs der
. einzelnen Börfe, an vielen Stellen eine starke Ueberschneidung w 3 mit Nachbarbörsen mit sich gebracht, der Berliner Börse eine Kursnivean der 6 9 igen übermäßige Anziehungskraft verliehen und die Mehrzahl der festverzinslichen Wert⸗ Provinzbörsen veröden lassen. Daneben bedrohten eine gewisse papiere Planlosigkeit in der Aufteilung der Papiere auf die einzelnen Pfandbriefe der Hyp. Akt. Börsen, mangelnde Einheitlichkeit in fast allen Börsenbestim⸗ Banken. mungen und besondere Schwierigkeiten in der Zulgssung der Pfandbrieje der öffentlich= Wertpapiere die Lebensfähigkeit der Provinzbörsen. Unter dem rechtlichen Kredit⸗Anstalten Hessichtspunkt der Möglichkeit eines börsenmäßigen Handels sind Kommunalobligationen in Deutschland nur wenige Wirtschaftsgebiete vorhanden, die Deffentliche Anleihen .. durch Zahl und Bedeutung der ansässigen Industrie⸗ und Han⸗ Industrie obligationen * delsgefellschaften, die Spar- und Kapitalkraft der Bevölkerung ! Durchschnitt .
Berücksichtigung des Künstlerischen bei Gemeindebauten.
In einem Erlaß des Reichs- und preußischen Innenministers an die Kommunalaufsichtsbehörden und die Gemeinden und Gemeindeverbände wird erneut die Pflicht der Gemeinden betont, bei Bauaufgaben Aufträge für Künstler und Kunsthandwerker vorzusehen. Die Verpflichtung soll nicht auf Holzbauten be⸗ schränkt sein, sondern sich in Zukunft auf alle Bauvorhaben erstrecken, bei denen der Natur der Sache nach eine solche Mög⸗ lichkeit besteht. In den Vorentwürfen ist ein Vorschlag über die Höhe der Summe zu machen, die für Kunst und kunsthandwerk⸗ iche Arbeiten aufgewendet werden soll. Im übrigen weist der Minister darauf hin, daß in besonderen Fällen die Reichskammer
BVörsenkennziffern für die Woche vom 26. November bis l. Dezember.
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsen enn se stellen sich in der letzten Woche (oom 26. 11. bis ]1. 12.) im Verglei
ur Vorwoche wie folgt: ; ; Wochendurchschnitt NMonatẽ⸗
vom 6. 71. vom 19. 11. durchschuit
bis 1. 12. bis 24. 11. November Attien kur se (Kennziffer 1924
bis 1926 = 100)
Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie .. Handel und Gewerbe.. Gesamt .. J
5, 89 74,66 86, 20 50537]
Sh, 8h 73,87 84,42 79, 76
S6, 42 74, 21 84,97 79, 97
Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.
Donnerstag, den 6. Dezember. Staatsoper: Boheme. Musikalische Leitung: Preuß. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Hans Rehberg.
93, 2j
92,18 90, 86 3001 92,8] 92 l
3, 31
92,39 90,99 90, 23 92, 76 92, 33
Der Große Kurfürst. Schauspiel von
Beginn: 20 Uhr. ,
; scheidung von größter Bedeutung, wahrscheinlich die e h die Sie
RNeichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 284 vom 5. Dezember 1934. S. 3
Die Sparkassen in der Kreditwirtschaft.
Im Rahmen der von der Reichsberufsgruppe der Angestellten, Ortsgruppe Berlin, Fachgruppe „Banken und Sparkassen. durch⸗ ihren Bildungs arbeit sprach am 3. Dezember d. J. der stell⸗ e retende Präsident des Deutschen Sparkassen⸗ und Girover— handes, Dr. Gugelmeier, über „Aktuelle Sparkassenfragen“.
Näch einem Ueberblick über Entwicklung und Tätigkeit, der Sparkassen und der Girozentralen sowie über die Verbandstätig⸗ Il beschäftigte sich der Vortragende mit dem vor kurzem ver⸗ öffentlichten Bericht des Bankenausschusses und zog Vergleiche mit der neuen schweizerischen Gesetzgebung für Banken und Spar⸗ fassen. Für die deutschen Sparkassen bedeute die. Feststellung des Fankénausschuffes, daß der Auftau, der Kreditinstitute an sich grundlegender, Aenderungen nicht bedürfe, ein unvexändertes Fort— hestehen der, Grundlagen den öffentlichen Sparkassen und Giro⸗ entralen: Gemeindehürgschaft, dezentralisienter Aufbau von unten nach oben, Staatsaufsicht als Bürge der Mündelsicherheit. Dies sei erfreulich und werde zusammen mit der Feststellung des Be⸗ ichts, wonach den Sparkassen das Personalkreditgeschäft ebenso wie der Giroverkehr verbleiben, wesentlich zur Beruhigung bei⸗ tragen. Seine weiteren Ausführungen über die Einzelheiten des Beuschtes schränkte Präsident Gugelmeier dahin ein, daß sie selbst⸗ verständlich unter dem Vorbehalt der künftigen Stellungnahme zum neuen Bankengesetz zu betrachten seien.
Unter dieser Voraussetzung fällt zuerst ins Auge, daß die öffentlichen Sparkassen dem Gesetz unkterstellt, also als Teil des deutschen Kreditapparates hehandelt und unter die für diesen Kre⸗ ditapparat zu bildende Aufsicht gestellt werden. Es ist eine Ent⸗
hie Neuregelung für die Sparkassen überhaupt bringt. be⸗ dentet den Abschluß einer Entwicklung von 159 Jahren. Noch nicht sehr lange ist es her, daß die Sparkassen völlig vom Stand⸗ punkt der inneren Verwaltun beurteilt und beaufsichtigt wur⸗ hen, und sowohl aus dem Gefühl der Tradition heraus, als aus
dem ihrer engen Verbundenheit mit ihren Gemeinden daran ge—
wöhnt waren. In den meisten Ländern außerhalb Preußens liegt ja auch heute noch die Staatsaufsicht über die Sparkassen bei den gleichen Verwaltungsinstanzen wie für die Gemeinden. Es läßt sich allerdings noch nicht exmessen, wie die Befugnisse des Aufsichtsamts, des ge (enden , und der Aufsichtsbehörde gegeneinander abgegrenzt werden. So viel aber steht fest, daß nach dem Bericht des Bankenausschusses die maßgehenden Richt⸗ linien auch für die Sparkassen von dem Bankenaufsichtsamt er⸗ lassen werden, und daß dadurch die gesamte Politit der Spar⸗ kassen auf das Tiefste berührt werden wird. Es ist anzunehmen, daß insbesondere auch die Anlagevorschriften für die Sparkasfen dem Einfluß des Bankenaufsichtsamtes sehr stark unterstellt wer⸗ den, daß der Aufbau der Revision für die Sparkassen von den all— gemein für das gesamte Bankwesen zu gebenden Richtlinien be— einflußt wird, kurz, daß die Sparkassen von der inneren Verwal⸗ tung noch stärker losgelöst und den für die Kreditinstitute allge⸗ mein zu gebenden Richtlinien unterstellt werden. Bemerkenswert ist auch hier, daß das neue schweizerische Bankgesetz ebenfalls zu einer solchen Neuordnung der Sparkassen kommt. Für den Giro⸗ verkehr der Sparkassen könne die offenhar geplante Einführung eines einheitlichen Ueberweisungsformulars für alle Gironetze Vorteile mit sich hringen, denn zweifellos werde Zeit und Geld erspart, wenn im Girogeschäft Formularübertragungen wegfallen, die heute nötig seien, wenn Zahlungen über verschiedene Giro⸗ netze e g Die Erfahrungen des Spargiroverkehrs könnten die Verhandlungen über alle Binge nützlich 5 Was die Trennung der kurzfristigen Gelder von den Spareinlagen anbe⸗ lange, so lomme es doch hier darguf an, welche Bedeutung dieser an sich richtige nen in der Praxis haben werde, also welche Gelder als wirklich langfristige Spareinlagen anzusehen seien und welche nicht. Schon jetzt seien in den Zinsabkommen der Kredit—⸗ institute gewisse Bestimmungen über Kündigung der Sparein⸗ lagen . man werde auf dieser Grundlage weiterzu⸗ bauen haben.
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Das neue Anleihestockgesetz.
Nach dem neuen y diefen, Kapitalgesellschaften von dem Gewinn, den sie ihren Gesellschaftern zur Verfügung stellen, nicht mehr als 6 36 des eingezahlten Kapitals in bar aus⸗ schütten. Hat jedoch eine Gesellschaft im Vorjahr mehr als 6 * Dividende verteilt, so ist eine Barausschüttung des Gewinns bis zu 83 zulässig. Ein darüber hinaus auszuschüttender Gewinn sst an die Deutsche Golddiskontbank abzuführen, die ihn in Reichs⸗ anleihen oder Gemeindeumschuldungsobligationen für die Gesell⸗ chafter anzulegen hat. Der so gebildete Anleihestock ist von der Holddiskontbank treuhänderisch für die Gesellschafter zu verwalten und mit Ablauf des vierten folgenden Geschäftsjahres an die ge⸗ winnberechtigten Gesellschafter auszuteilen. — Das Gesetz ist ein typischer Ausdruck nationalsoziglistischer Wirtschaftsgesinnung. Das Privateigentum wird in keiner Weise angegriffen. Der Mehrgewinn über 625 bzw. 8 , hinaus verbleibt in jedem Fall dem Aktien- bzw. Kapitalbesitzer. In diesem Punkt läßt das Gesetz dem Eigentümer eine bessere Berücksichtigung zuteil werden als das erste Anleihestockgesetz vom März 1934, welches den An⸗ leihestok im Vermögen der Gesellschaft beließ. Nunmehr wird der Anleihestock aus dem Vermögen der Gesellschaft ausgesondert und für den Kapitalseigner treuhänderisch verwahrt, bis die Aus⸗ zahlung erfolgen kann. In anderer Beziehung aber geht das Gesetz über das erste Anleihestockgesetz hinaus, indem es auch die⸗ hig, Gesellschaften zur Anleihestockbildung heranzieht, die bis⸗ er schon mehr als 83, Dividende ausgeschüttet haben und die nach dem ersten Anleihestockgesetz bis zur Höhe ihrer früheren Di— vidende von der Anleihestockbildung befreit waren. Wenn auch fi diese Gesellschaften jetzt die Anleihestockbildung für die Aus⸗ chüttung über 85, hinaus in Anwendung kommt, so wird damit
zem Gruͤndsatz Rechnung getragen, daß in heutiger Zeit alle Kräfte
zusammenwirken müssen, um die finanziellen Aufgaben des Staates auf dem Gebiete der Arbeitsbeschaffung mit lösen zu helfen. Wenn auch die Zahl der Gesellschaften mit hoher Di— bidendenausschüttung sehr gering ist — es kommen noch nicht 10 35 aller Kapitalgesellschaften in Frage —, so dürften doch, wenn die bisherigen Dividenden bei diesen Gesellschaften aufrecht erhalten verden, etwa 40 Mill. RM für die Finanzierung der Arbeits⸗ beschaffung frei werden. Eine Erhöhung dis ses Betrages ist aber sehr wohl möglich, weil durch die stagtlichen Maßnahmen zur inne⸗ ren Wirtschaftsbelebung eine Reihe von Kapitalgesellschaften wieder ins Verdienen hineinkommen werden. Gerade bei diesen Gesellschaften ist es besonders notwendig, daß sie etwaige Mehr⸗ winne, die sie durch die staatlichen Maßnahmen erzielen, im
ege der Anleihe dem Reich zur Verfügung stellen, das ihnen die Erzielung solcher Gewinne ermöglicht hat. Das Anleihestoc⸗ gesetz gilt für die r, drei Fahresabschlüsse und findet erst⸗ mals auf den Geschäftsschluß Anwendung, über den nach dem Er⸗ cheinen des Gesetzes Beschkuß gefaßt wird. Ueber die Durch— ührung der Einzelheiten des Gesetzes, insbesondere auch hinsicht⸗ lich des Börsenhandels von Aktien, die durch das Gesetz betroffen werden, sind die Vorschriften unmittelbar zu erwarten.
Klagen über unzureichende Beachtung der Vor⸗ schriften über Preisschilder.
teil Die Pressestelle des Reichskommissars für Preisüberwachung eilt mit:
Von Mitgliedern der NS.-Frauenschaft ist darüber Klage geführt worden, daß die Vorschriften über Preisschilder und Preis verzeichnisse noch immer nicht hinreichend beachtet werden. Folgende besonderen Klagen wurden vorgebracht: 1. Häufig seien die Preisaushänge so undeutlich geschrieben, daß man sie kaum lesen könne. 2. In vielen Fällen fehlten die vorgeschriebenen Angaben über Gewicht, Maß oder Stückzahl. 3. Es käme auch . daß irreführende Preisbezeichnungen gemacht würden, indem z. B. zu einem in großer Schrift verzeichneten Preise die Worte von — an“ oder „Anzahlung“ in kaum erkennbarer Weise hinzugesetzt würden. 4. Es seien sogar Fälle beobachtet worden, . denen Preisaushänge auf beiden Seiten mit verschiedenen hreisen beschrieben worden seien, so daß dem Kunden nach Bedarf se eine oder die andere Seite zugewendet werden konnte.
, . Reichs kommissar für Preisüberwachung hat die zu⸗ af 1 Stellen gebeten, bei der Ueberwachung der Geschäfte diese Mißstände besonders zu achten und gegen Verstöße gegen die Preisschildervorschriften mit Zwangsmitteln vorzu— e. Bei besonders schweren Verstößen wird auch die Schlie— ung der Betriebs und Geschäftsräume in Betracht kommen.
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Die Bedeutung des neuen Arbeitsrechtes für die dentsche Wirtschaft.
Ein Vortrag des Staatsrates Dr. Graf von der Goltz.
Im Rahmen einer von der Universität Halle-Wittenberg ver⸗ anstalteten arbeitsrechtlichen Vortragsreihe sprach am Dienstag⸗ abend der bisherige kommissarische Führer der deutschen Wirtschaft, Staatsrat Dr. Graf von der Goltz, über die Bedeutung des neuen Arbeitsrechtes für die deutsche Wirtschaft. Neben der un⸗ mittelbaren Auswirkung für die Wirtschaft rückte er bei der Be⸗ trachtung der neuen arbeitsrechtlichen Grundsätze den Gesichts⸗ punkt in den Vordergrund, daß die entscheidende Bedeutung in der durch das neue Arbeitsrecht beeinflußten Neugestaltung des politischen und sozialen Gesichts unserer Zeit liege, woraus sich die nicht minder starke mittelbare Auswirkung auch für die Wirt⸗ schaft ergebe. Wie das gesamte nationalsozialistische Gedankengut, habe auch das neue Arbeitsrecht seine Wurzeln im Kriegserlebnis. Es beruhe auf der Erkenntnis, daß es sinnlos wäre, wenn die⸗ jenigen, die mehr als vier Jahre bereit waren, für einander zu sterben, nun in Feindschaft einander gegenüberständen. Das Ziel aller Politik im Dritten Reich: Beseitigung gemeinschaftsfeind⸗ licher Kräfte und Zustände bestimme auch die arbeitsrechtliche Gesetzgebung. Die Wirtschaft selbst habe ein Interesse daran, in diesem Sinne von der nationalsozialistischen Neuordnung mit er⸗ faßt zu werden, damit auch hier die bisherigen, naturgesetzlich nicht bedingten Störungen und Beunruhigungen beseitigt werden. Der Appell an die verantwortungsbewußte und verantwortungs⸗ freudige Persönlichkeit kennzeichne die ganze arbeitsrechtliche Gesetzgebung des Dritten Reiches, die jede bürokratische Schemati— sierung zu vermeiden bestrebt sei. Als eine der genialsten Gesetzes⸗ schöpfungen der letzten zwei Jahre bezeichnete Graf von der Goltz in diesem Zusammenhang den Treuhänder der Arbeit, der nicht zu vergleichen sei mit dem Schlichter der Vergangenheit. In dieser neuen Einrichtung des Treuhänders der Arbeit sei die Grundlage für eine künftige Selbstverwaltung der Wirtschaft geschaffen.
Die Lage am Altmetallmarkt.
Die Geschäftstätigkeit am Altmetallmarkt bewegte sich auch in den letzten Wochen in engen Grenzen, wenn auch in einigen Sorten, insbesondere in Blockmetallen, wie in Blocmessing und RG-⸗5⸗Blöcken, eine gewisse Auflockerung wahrnehmbar ist. Da⸗ gegen sind Altkupfer, Altweichblei und Messingabfälle weiterhin schwer zu haben. In Alt⸗Aluminium hielt die lebhafte Nach⸗ frage an, ohne daß der Bedarf immer mit dem aufkommenden Material gedeckt werden konnte. Zinn und zinnhaltige Mate⸗ rialien werden noch immer außerordentlich wenig angeboten. Während die Preise für Blockmetalle im Hinblick auf die durch die Verbrauchsregelung bedingte geringe Aufnahmefähigkeit der Verarbeiter zur Schwäche neigen, verharren die Notierungen für Altmetalle in fester Haltung. — Die mit. Wirkung ab 1. De⸗ zember erfolgte Einführung von Händlerverdienstspannen brachte insofern eine gewisse ,,. als hiermit eine seit längerer Zeit vom Handel gestellte Forderung in Exfüllung ging. Sie enttäuschte allerdings nach der Richtung, als sich die Neuregelung zunächst nur auf Neu- und Bloöckmetalle, nicht aber auf Alt⸗ materialen bezieht. Allerdings ist bei den Altmaterialien die Schaffung von Händlerzuschlägen außerordentlich kompliziert, da die Verhältnisse bei jedem Material anders liegen. Zur Zeit werden Prüfungen von den zuständigen Stellen vorgenommen, ob und in welchem Umfang die Einführung von Händlerver⸗ diensten bei den einzelnen Metallsorten möglich ist, wobei ins⸗ besondere darauf Rücksicht genommen werden dürfte, welche Materialen hauptsächlich unmittelbar von den Gießereien wieder verwendet werden, also nicht erst eine Umschmelzung in Block⸗ metalle erfahren. Man ö sich selbstverständlich in allen beteiligten Kreisen darüber klar, daß nicht nur keine Ausschaltung des Alt⸗ metallhandels erfolgen darf, sondern daß ihm auch genügende Verdienstmöglichkeiten gewährleistet werden müssen. Auf Grund einer vielverzweigten und individuell eingestellten Organisation ist der Handel die Fels alle Metallmengen aufzukaufen und der Wiederverwendung nutzbar zu machen. Die Verarbeitungswerke sind vielfach gar nicht in der Lage, die von den Abgabestellen über⸗ nommenen Posten restlos zu verwenden oder sie ohne viel Auf⸗ wand von den ungeeigneten Sorten zu . Man kann hoffen, daß die Einführung von Händlerverdienstspannen umd die völlige Wedereinschaltung des Handels in das Altmetallgeschäft nur noch eine Frage der Zeit ist, und daß die darauf hinzielenden Prü⸗ fungen der zuständigen Instanzen bald beendet sein werden.
Die Finanzierung der bäuerlichen Siedlung im III. Vierteljahr 1934.
] X der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September 1934 hat die Deutsche Siedlungsbank die Finanzierungsgenehmigung für 240 Siedlungsverfahren erteilt, die durch zugelässene Siedlungs⸗ träger durchgeführt werden. Darüber hinaus sind in 428 en die benötigten Kredite unmittelbar an einzelne Siedler und An⸗ lieger gewährt worden. Während diese, 428 Einzelfälle nur Flächen von insgesamt 3400 ha ausmachen, umfassen die 240 Siedlungsverfahren 33 900 ha Fläche, und, zwar im östlichen Deutschland allein 27 800 ha. Nach den vorläufigen Einteilungs⸗ plänen werden auf etwa 30 000 ha rund 1900 neue Bauernhöfe entstehen. Die restlichen Flächen werden zum größten Teil für Landzulagen an Anlieger zwecks Hebung bestehender Klein⸗ betriebe bis zur Größe einer selbständigen Ackernahrung Ver— wendung finden.
Zum Vergleich sei erwähnt, daß im 3. Vierteljahr 1933 k für knapp 15 000 ba erteilt worden sind.
In den 240 Siedlungsverfahren ergaben die Ankaufspreise eine Summe von rd. 22,5 Millionen Reichsmark. Der durch⸗ schnittliche Hektarpreis stellt sich auf 663 . Die Deutsche Sied⸗ lungsbank bewilligte in den 240 Verfahren rd. 8 Millionen Reichsmark Ankaufskredit, so daß insgesamt etwa 36 , der Preissumme dadurch gedeckt werden. Ein weiterer Teil von 48 3 wird durch übernommene Vorlasten in Höhe von 10,3 Mil⸗ lionen Reichsmark gedeckt, der Rest durch Eigenleistung der Sied⸗ lungsträger und gestundete Beträge.
Im 3. Vierteljahr wurden an Siedlungsträger 12.3 Mil- lionen Reichsmark Besiedlungskredit für Bautenerrichtung, Meliorationen und sonstige Aufwendungen zum Zwecke der Be⸗ siedlung bewilligt. Auf Baukredit entfallen etwa 10 Millionen Reichsmark, die durch Wechselziehung im Rahmen des Reinhardt⸗ Programms bewilligt wurden. Ferner erfolgten Nachbewilligun⸗ gen und Ablösungen von zunächst übernommenen Vorlasten in rüher genehmigten Verfahren in Höhe von rd. 1,8 Millionen Reichsmark, und schließlich beanspruchten die 428 Einzelfälle rd. 117 Millionen Reichsmark Kredit. An 670 Siedler wurden zur Ergänzung unzureichender Eigenmittel Einrichtungskredite in einer Defamthoße von rd. 1,8 Millionen Reichsmark gewährt.
Insgesamt betragen die Kreditbewilligungen des III. Vier⸗ teljah res 1934 26,1 Mill. RM. Ausgezahlt wurden insgesamt 21 Millionen RM.
Von Anfang Januar bis Ende September, 19834 wurden Finanzierungsgenehmigungen für 89 000 ha Fläche erteilt, aus denen neben Landzulagen in verschiedenem Umfang etwa 4209 Bauernhöfe geschaffen werden. Zum Erwerb dieser Fläche sind rd. 25 Millionen RM Ankaufskredit gewährt worden. Ferner ereichten in gleichem Zeitraum die Bewilligungen von Besied⸗ lungskredit 35 Millionen RM, und zwar von Baukredit etwa 23 Millionen RM durch Wechselziehung (Reinhardt⸗Programm).
Die Deutsche Siedlungsbank bewilligte bis Ende September 1934 Kredite von insgesamt 527 Millionen RM, das sind 85 Millionen RM mehr als Ende September 1933.
Durch diese Kredite sind der Siedlung Landflächen von ins⸗ gesamt 613 0090 ha zugeführt worden, mit denen rd. 49000 Stellen geschaffen und rd. S C00 bestehende Kleinstellen vergrößert worden sind. Etwa 30090 Stellen entstanden auf rd. 35 900 ha früheren Oedlandes. Ueber 10009. Siedlern wurden Einrich⸗ tungskredite von insgesamt 17, Millionen RM bewilligt.
Nach dem Stand vom 30. September 1934 führte die Deutsche Siedlungsbank 239 Zwischenkreditkonten für Sied⸗ lungsträger und 6708 Einzelkonten für unmittelbare Kredite an Siedler und Anlieger; ferner 10199 Einrichtungskreditkonten:
Ein internationaler Vergleich der Lebenshaltungs⸗ kosten.
Der Vergleich der Lebenshaltungskosten in den einzelnen Ländern gehört zu den interessantesten Fragen der Sozialstatistik. Ueber den gesamten Fragenkreis hat das Internationale Arbeits⸗ amt soeben eine Studie veröffentlicht, die sich auf die Berechnung von Meßziffern für die Lebenshaltungskosten und die Mieten bezieht.
Eine umfassende Untersuchung dieser Fragen wird dadurch erschwert, daß für zahlreiche Länder geeignete Unterlagen fehlen, die Verbrauchsgewohnheiten und die Wohnsitten große Unter⸗ schiede aufweisen, die Ausstattung und Größe der Wohnungen trotz gleichen Mietpreises sehr verschieden sein kann usw. Alle diese Schwierigkeiten sind insbesondere in einer vergleichenden Erhebung vom Jahre 1931132 aufgewiesen, die sich auf die Lebenshaltungskosten in einigen europäischen Städten und in Detroit (Vereinigte Staaten) bezog. Damals sollte festgestellt werden, wieviel ein Lohnempfänger in einigen europäischen Ländern verdienen muß, um dieselbe Lebenshaltung zu haben wie ein amerikanischer Arbeiter mit einem bestimmten Einkommen. Bei dieser Untersuchen ergab sich eine ganze Reihe methodischer Fragen. 1931 hat eine Konferenz der beamteten Arbeitsstatistiker u. a. das Problem des internationalen Vergleichs der Lebens⸗ haltungskosten geprüft. Sie hat für dieses Gebiet der Statistik bestimmte Richtlinien aufgestellt. Die soeben veröffentlichte Arbeit enthält die ersten praktischen Ergebnisse, die auf dem Gebiete der Ernährungskosten und der Mieten nach den ange⸗ gebenen Richtlinien unternommen worden sind.
Andere Faktoren der Lebenshaltungskosten, wie die Ausgaben für Heizung und Beleuchtung und die Frage der Zusammen⸗ fassung der Meßziffern für die einzelnen Ausgabengruppen, sollen später untersucht werden. Zweifellos stellt diese neue Studie einen wichtigen Beitrag zur Frage des internationalen Vergleichs der Lebenshaltungskosten dar.
Verbraucherschutz bei der Fleischpreisgestaltung.
Der Reichskommissar für Preisüberwachung hat die Ueber⸗ wachungsstellen angewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß die heutigen Preise für Fleisch und Fleischwaren unter keinen Umständen erhöht werden. Falls die zur Preisfestsetzung befugten Stellen heute geltende örtliche Preise für solche Waren für über⸗ höht halten, so hat eine Abänderung der Preise im Einvernehmen mit dem Reichskommissar für die Vieh⸗, Milch- und Fettwirtschaft zu erfolgen, der seinerseits im Einvernehmen mit dem Preis⸗ kommissar handelt. Die Preisnotierungen für Lebendvieh werden im übrigen so geregelt, daß sie den Kleinverkaufspreisen ent⸗ sprechen. Die Fleischer haben es in der Hand, Ueberpreise für Lebendvieh nicht zu bewilligen.