1934 / 285 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Dec 1934 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs und Staatsanzeiger Nr. 85 vom 6. Dezember 1934. S. 2

Verordnung

Über Einlaßstellen für untersuchungspflichtiges Qbst und für r nh lebende Pstanzen und frische Teile von solchen.

Vom 23. November 1934.

Auf Grund des 82 der Verordnung zur Verhütung der Einschleppung der San-José Schildlaus und der Apfel⸗ sruchtfliege vom 3. November 1931 (RGBl. 1 S. 670M in 6 Fassung der Zweiten Verordnung vom 8. Juli 1932 RGBl. 1 S. 351) und der Dritten Verordnung vom 20. April 1933 (RGBl. 1 S. 230 sowie auf Grund der Ar⸗ tikel l, 2 der Vierten Verordnung vom 11. Juli 1933 (R6Bl. 1 S. 468) in der Fassung der Fünften Verordnung bom 1. März 1931 (RGBl. I S. 178) wird hiermit verordnet:

I.

Frisches Obst und frische Obstabfälle aus Amerika, Australien einschließlich Tasmanien und Neuseeland, China, Hawai, Japan, Jugoslawien, Mesopotamien, Oesterreich, Portugal, Rumänien, der Südafrikanischen Union, Ungarn und Vorder-Indien, ferner risches Obst und frische Obstabfälle sowie lebende Pflanzen und irh Teile von solchen aus Bulgarien, Griechenland, Polen, Spanien und der Tschechoslowakei dürfen, soweit ihre Einfuhr nicht verboten ist, bis auf weiteres nur über folgende Zollstellen eingeführt werden:

a) Preußen 2 . Stettin Auslandsverkehr.

Zollämter: Aachen Bahnhof. West, Bentheim, Beuthen OS. Bahnhof, Borken, Cxanenhurg, Deutsch Eylau Bahnhof, Emmerich Bahnhof, Eydtkuhnen Bahnhof, Firchau Bahnhof, Fraustadt Bahnhof, Gronau . hof, Kreuz Bahnhof, Liebau Bahnhof, Lublinitz Bahn⸗ hof, Mittelwalde Bahnhof, Neu Bentschen, Veumittel⸗ walde Bahnhof, Oderberg Bahnhof, Perl, Schwanen⸗ haus, Seidenberg Bahnhof, Stettin Freibezirk, Strae⸗ len, Tilsit Bahnhof, Tilsit Memelbrücke, Trachenberg Bahnhof, Ziegenhals Bahnhof. ö. ;

Zollzweigstellen: Berlin-Tempelhof Flughafen Breslau Großmarkthalle, Emmerich am Rheinufer Eydtkuhnen Land, Kaldenkirchen Bahnhof, Kiel Nordhafen.

b) Bayern . . K Fuhrt im Wald, Lindau, Simbach. Zollämter: Asch Bahnhof, Eger Bahnhof, Eisenstein Bahn⸗ hof Kufftein, Lindau-Reutin, München Großmarkt⸗ alle, Passau Bahnhof, Salzburg, Wörth (Pfalz). c) Sachsen . . g i smter: Bad Schandau für den Schiffsverkehr, Boden⸗ bach, Reitzenhain, Tetschen, Voitersreuth, Warnsdorf, Weipert, Zittau Bahnhof, vor Zittau. d) Württemberg - Hauptzollamt: Friedrichshafen. Zollamt: Friedrichshafen Güterbahnhof.

e) Baden ö. Hauptzollamt: Kehl. ; Follniter: Breifach, Singen Bahnhof, Winterdorf. ZJollzweigstellen: Basel Eilgüterbahnhof, Basel Verschub⸗ bahnhof. ) Mecklenburg J Zollamt: Warnemünde.

amburg 9 dann ge Zollstellen in Hamburg und das Zollamt Cux⸗

haven. h) Bremen Zollämter: Bremen Bahnhof, Bremen Zollausschluß 1, Bremen Zollausschluß II, Bremerhaven. i) Lübeck Hauptzollamt: Lübeck. II. t Die Vorschrift unter J findet auch auf die Einfuhr lebender Pflanzen und frischer Teile von solchen aus Amerika, Australien einschließlich Tasmanien und Neuseeland, China, Hawai, Japan, Jugoflaiwien, Mesopota mien, Oesterreich, Portugal, Rumänien, der Südafrikanischen Union, Ungarn und Vorderindien Anwen⸗ dung, foweit die Einfuhr ausnahmsweise gestattet wird.

III.

Die Verordnung tritt am 10. Dezember 1934 in Kraft. Die Verordnungen über Einlaßstellen für untersuchungs⸗ lichtiges Obst vom . a. . 1931 (Reichsministerialbl. S. 802) und 14. Mai 1932 ö S. 266 sowie die Verordnungen über Einlaßstellen. für untersuchungs⸗ pflichtiges Obst und für untersuchungspflichtige lebende Pflanzen und frische Teile von solchen vom 15. März 1934 (Reichsministerialbl. S. 130), 5. Juni 1934 . S. 436) und 17 Juli 19554 S. 484) werden mit dem gleichen Tage aufgehoben.

Berlin, den 23. November 1934. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Dr. Moritz. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Ern st.

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Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Königlich schwedische Gesandte C. G. Th. af Kir s cn ö nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Verkehrswesen.

Neuerungen im Fernsprechverkehr.

Ein Fernsprechteilnehmer, der bei der Anmeldung eines Ferngesprächs für die verlangte Sprechstelle eine falsche Ruf⸗ nummer am go 80bσά:. 8888 830 8 82* Nor Noi ER α toll o falsch ästärnbene Rufnummer bei der Wiederholung der Anmeldung nicht berichtigt hatte, mußte bisher auch für eine Verbindung mit der unrichtigen Sprechstelle die Gebühr für ein Drei⸗ minutengespräch zahlen. Hierin tritt künftig eine Milderung ein. Der Reichspostminifter hat angeordnet, daß vom 1. Januar 1935 ab in einem solchen Falle nur noch die Drittelgebühr erhoben wird, vorausgesetzt, daß der Anmelder u nverzüglich den Irrtum durch die Anmeldung eines neuen Gesprächs mit demselben Ortsnetz berichtigt. Eine weitere Verbesserung im Fernsprechverkehr bringt die Einführung von Wochen⸗ gesprächen vom 1. Januar 1935 ab. Wochengespräche sind Ferngespräche, die ähnlich wie Monatsgespräche täglich zwischen denselben Teilnehmersprechstellen zur gleichen, im voraus vereinbarten Zeit stattfinden und für 7 aufeinanderfolgende Tage oder ein Vielfaches davon bestellt werden. Sie können an einem beliebigen Tage beginnen; Sonn- und Feiertage werden in den siebentägigen Zeitraum eingerechnet. Nach Ablauf der 7 Jage oder ihres Vielfachen müssen Wochengespräche erneut angemeldet werden.

Berbesferter Fernsprechverkehr am Weihnachts- heiligabend.

In den letzten Jahren ist am Weihnachtsheiligabend der Fernsprechverkehr wiederholt so außergewöhnlich stark gewesen, daß Verkehrsstauungen besonders nach 19 Uhr auftraten, obgleich zur Bewältigung des Sprechverkehrs alles verfügbare Personal und sämtliche Leitungen bereitgestellt wurden. Die Ab⸗ wicklung des Fernsprechverkehrs soll am diesjährigen Weihnachts— heiligabend nach einer Anordnung des Reichspostministers da⸗ durch erleichtert werden, daß an diesem Tage im Inlandverkehr versuchsweise der Beginn der Verkehrszeit zur ermäßigten „Gebühr von 19 Uhr auf 18 Uhr, also um eine volle Stunde, vorverlegt wird.

Weihnachts⸗ und Neujahrsgespräche zu halber Gebühr im Verkehr mit Ueberseeländern. Aus Anlaß des Weihnachtsfestes und des Jahrswechsels

läßt die Deutsche Reichspost im Verkehr mit Aegypten, Argen⸗

tinien (nur mit Buenos Aires), Brasilien, Niederländisch⸗Indien,

Palästina, Siam, Syrien, Uruguay und Venezuela sogenannte

Weihnachts- oder Neujahrsgespräche zu halber

Gebühr zu. Solche Gespräche werden unter Benutzung der

von Berlin ausgehenden Funkverbindungen vom 21. Dezember

1331 bis 6. Januar 1935 ausgeführt. Die Dauer der Gespräche

ist auf drei Minuten begrenzt. Sie sind rechtzeitig bei dem zu⸗

ständigen Fernamt anzumelden. Die Zeit der Abwicklung wird mit dem Anmelder vereinbart werden.

Seefunktelegramme zu Weihnachten u. Neujahr.

In der Zeit vom 14. Dezember 1934 bis 6. Januar 1935 sind im Verkehr mit deutschen und mit Danziger Handelsschiffen in See verbilligte Glückwunschtelegtramme als „Seefunk⸗Fest⸗ tagstelegramme“ zugelassen, sowohl in Richtung nach See wie auch umgekehrt. Tiese Telegramme werden vor der An⸗ schrift durch gebührenpflichtigen Vermerk sF gekennzeichnet. Die Gebühr ist 30 Rpf. je Wort, Mindestgebührt 3 RM für ein Telegramm. Es ist auch Schmuckblattausfertigung zugelassen zu den für Schmuckblatttlegramme im ,, Verkehr gel⸗ tenden Gebührensätzen. In diesem Falle lautet der Vermerk vor der Anschrift SFLX (ein Gebührenwort). Die SF⸗Tele⸗ gramme werden über die Küstenfunkstellen Norddeich, Elbe— Weser, Rügen und Danzig geleitet. Sie müssen in offener Sprache abgefaßt sein und inhaltlich auf den betreffenden Festtag

Bezug nehmen; sie dürfen keine Handelsnachrichten enthalten. Auf den Schiffen werden die rechtzeitig Telegramme den Empfängern nicht früher als am 24. Dezember oder am 31. Dezeniber abends zugestellt. Wegen des starken Telegramm⸗

verkehrs kurz vor den Festtagen empfiehlt es sich, Seefunk⸗ , 3 eg vor rd e ren oder Neusahr

bei den Telegrammannahmestellen der Post- und Telegraphen⸗ anstalten aufzuliefern. .

Funktelegramme an Empfänger auf Fahrzeugen der Reichsmärine werden auch zu Weihnachten und Neu⸗ jahr wie Inlandstelegramme behandelt, wenn sie in der Anschrift die zusätzliche Angabe der zuständigen deutschen Marinefunkstelle (Kiek oder Wilhelmshaven) tragen. Für diese Telegramme wird die einfache Telegraphengebühr für Inlandstelegramme vom Absender entrichtet; bei der Aushändigung der Telegramme exr⸗ hebt die Reichsmarine vom Empfänger eine Sondergebühr in Höhe der deutschen Telegraphengebühr für Ferntelegramme. Hierauf wird besonders aufmerksam gemacht.

Neue Richtantennen des deutschen Kurzwellensenders.

Am 1. Dezember d. J. sind zwei neue Richtantennen für den deutschen Kurzwellensender in Betrieb genommen worden, die vor⸗ wiegend für Rundfunksendungen nach Südasien, Australien und nach Mittelamerika bestimmt sind. Der Strahlwinkel der einen Antenne erfaßt Persien, Vorder- und Hinterindien, Niederländisch⸗ Indien, Australien und den südlichen Teil von Neuseeland, der der anderen Mittelamerika und den nördlichen Teil von Süd⸗ amerika (Venezuela, Columbien, Ecuador, Peru, Teile von Brasilien usw. ). Mit der Inbetriebnahme der neuen Richtstrahler ist ein besserer Empfang der deutschen Rundfunksendungen in den

enannten Gebieten zu erwarten. Die Sendungen für den Monat . finden nach folgendem Plan statt:

Sendezeiten mittele uropäische Zeit (M. E. 3.)

Sendewelle

Richtung 1, (mn)

Sender

Südasien .. 15 200 (19,74) . 9 540 (31,45)

o945 - 1315

o945 -—1315 1400-1730

2315 0445

Mittelamerika 9 540 (31,45)

Erneuter Rückgang der im Hamburger Hafen aufliegenden Schiffstonnage.

Am 1. Dezember d. J. lagen im Hamburger Hafen 14 See— schiffe (öavon 13 deutsche und 1 englisches) mit 86 982 B.-⸗R. T. auf gegen 16 deutsche Seeschiffe mit 119 051 B.-⸗R. -T. am 1. No— vember d. J.

Die Bemühungen um die Schaffung eines internationalen Schiffahrtskartells.

Paris, 5. Dezember. Zu den Unterhauserklärungen des englischen Handelsministers Runciman über bevorstehende inter⸗ nationale Verhandlungen zwecks Ausschaltung der Konkurrenz in der internationalen Schiffahrt hat die „Information“ an zuständiger a e, Stelle Erkundigungen eingezogen. Tanach steht man französischerseits den Bemühungen um die Schaffung eines interngtionglen Schiffahrtskartells freundlich gegenüber und glaubt, daß die Verwirklichung dieses Planes nähergerückt sei. Das geplante Abkommen soll u. a. vorsehen, daß die alte Schiffahrtstonnage von allen dem Kartell beitretenden Staaten vernichtet und nur teilweise durch neue Tonnage er⸗ setzt werde.

Aus der Verwaltung.

Die Verwaltungsgerichte im neuen Staat.

Es ist gelegentlich bezweifelt worden, ob das Verwaltungg⸗ streitverfahren mit dem Wesen des nationalsozialistischen Staates vereinbar sei. Der Präsident des Preußischen Oberverwaltungs⸗ gerichts, Staatsminister Dr. Drews, hat deshalb Veranlassung genommen, die Notwendigkeit der Verwaltungsgerichtsbarteit zu begründen. Das Dritte Reich wolle, wie der Führer immer wieder betont habe, ein Rechtsstaat sein und bleiben. Die Ver= waltungsgerichte seien dazu berufen, nachzuprüfen, ob die Ver— waltungsbehörden die ihnen durch die Gesetze des Staates ge— gebenen Vollmachten zu zwangsverbindlichen Anordnungen gegen= über den Staatsangehörigen im einzelnen Falle auch innehalten. Eine Nachprüfung, ob die Verwaltungsbehörden innerhalb ihrer gesetzlichen Vollmacht zweckmäßig gehandelt haben, bleibe grund— sätzlich ausgeschlossen. Eine derartige reine Rechtskontrolle durch unabhängige Gerichte stimme mit dem Wesen des national— sozialistischen Rechtsstaates durchaus überein. Nur eine grund— sätzliche Ausnahme werde sich empfehlen: polizeiliche Verfügungen, die aus politischen Beweggründen zum Schutze der Sicherheit des Staates erlassen sind, seien nach den Erfahrungen nicht zur richterlichen Nachprüfung geeignet. Für sie werde, wie das schon für einzelne andere Arten von polizeilichen Verfügungen vor— gesehen sei, ausschließlich der Beschwerdeweg zuzulassen sein.

Durchführungsbestimmungen zum Cohnfteuerabzug.

Der Reichsfinanzminister hat jetzt die Verordnungen zut Durchführung des Steuerabzuges vom Arbeitslohn erlassen Darin wird u. a. auch ausführlich dargelegt, welche Einnahmen des Arbeitnehmers steuerfrei bleiben. Abgesehen von den generell im Einkommensteuergesetz enthaltenen Bestimmungen sei hewor— gehoben, daß nach der Durchführungsverordnung dem Steuer— abzug u. a. nicht unterliegen Jubiläumsgeschenke an Arbeit— nehmer, wenn sie anläßlich eines Arbeitnehmerjubiläums gegeben werden und bei einer ununterbrochenen 25 jährigen Tätigkeit sechs Monatsbezüge, höchstens aber 3090 RM, nicht übersteigen.

Bei einer 40 jährigen Tätigkeit ist die Steuerfreiheit gegeben,

wenn neun Monatsbezüge, höchstens aber 4500 RM, nicht über— stiegen werden, und bei einer 50 jährigen Tätigkeit, wenn ein Jahresgehalt, höchstens aber 6009 RM, gezahlt werden. Es bleiben auch Jubiläumsgaben anläßlich eines Firmenjubiläums steuerfrei, und zwar in diesem Falle, wenn die Gabe für den einzelnen Arbeitnehmer einen Monatslohn nicht übersteigt, und wenn sie gegeben wurden, weil die Firma 25, 50 oder ein sonstigez Mehrfaches von 25 Jahren bestanden hat. Liegen nicht alle diese Voraussetzungen vor, dann ist der ganze Betrag lohnsteuner— pflichtig. Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören weiterhin u. 4. nicht Ehrenzulagen, die mit deutschen Kriegsorden und Ehrenzeichen verbunden sind, die versicherungsmäßige Arbeits lofenunterstützung, Krisenunterstützung und Kurzarbeiterunter= stützung, die Vergütungen im Freiwilligen Arbeitsdienst und Heiratsbeihilfen an Arbeitnehmerinnen, wenn sie nach den be— kannten Richtlinien gegeben werden.

Auch Geburtsbeihilfen bleiben steuerfrei, wenn der Arbeits— lohn des Arbeitnehmers in dem der Geburt des Kindes voraus h nder Lohnzahlungszeitraum 520 RM monatlich bzw. 120 RM wöchentlich nicht übersteigt. Die Kinderermäßigung, die auf An⸗ trag auch für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahre gewährt wird, wenn sie auf Kosten des Arbeitnehmers für einen Beruf ausgebildet werden, tritt in diesen Fällen auch dann ein, wem diese volljährigen Kinder nicht zum Haushalt des Arbeitnehmers ehören. Als Berufsausbildung gilt auch die Ausbildung in der auswirtschaft gegen Lehr- oder Schulgeld.

Von den umfangreichen weiteren ö ist vor allem die Festsetzung des Wertes der Sachbezüge zum Zwecke dez Steuerabzuges von . Danach wird ab 1. Januar 19835 volle freie Station, einschließlich Wohnung, Heizung und Be— leuchtung, für weibliche Hausgehilfinnen, Lehrmädchen und geringbezahlte gewerbliche und landwirtschaftliche weibliche Ar— beitnehmer mit 25 RM eingesetzt, für die entsprechenden männ— lichen Kräfte wird ein Steuerwert von 35 RM im Monat an— genommen. Für Gewerbegehilfen usw., die der Angestellten= Versicherung unterliegen, sowie für das auf See⸗ und Binnen—⸗ schiffen beschäftigte Perfonal, soweit es nicht zu der höheren Gruppe gehört, sind 45 RM und für Angestellte höherer Ordnung Hauslehrer, Gutsinspektoren, Aerzte usw. 60 RM eingesetzt. Der Arbeitgeber haftet dem Reich für die Einbehaltung und Abfüh= rung der Lohnsteuer neben dem Arbeitnehmer.

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Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.

Freitag, den 7. Dezember. Staatsoper: Rienzi. Musikalische Leitung: Blech. Beginn 1955 Uhr. . Schauspielhaus: Das Glas Wasser. Lustspiel von Seribe. Beginn: 20 Uhr.

Vioriea Ursuleae und Franz Völker singen 9 Sonnabend in der Staatsoper die Hauptrollen in Verdi „Otello“. Jago: Michael Bohnen. Dirigent: Erich Kleiber.

Im Rahmen der , n,. bringt die Staatsoper . Sonntag, dem 16. Dezember, die Märchenspiele D arg, röschen“, Musik nach Richard Strauß von Leo Spies, . lung und Choreographie Rudolf von Laban, und „Die Pu 69 fee“, Musik von Jos. Bayer, Choreographie Lizzie Mandrik.

Geopolitische Schulungslager.

Das Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht veran g in Zusammenarbeit mit der Ärbeitsgemeinschaft für epo in der Zeit vo m 2. bis 6. Januar 1935 folgende geopoliti Schulungslager: in . , a. d. Oder Musikheim, ; inische in Mainz in e ,,, . mit der Rhein⸗Maini

Stätte für Er chu fn ; satzt Namhafte Vertreter der Geopolitik haben ihre Mitarbeit zugen . Die astzn für Unterkunft, ehr egg und . mehl. 15, RM nicht überschreiten; außerdem ist eine jnschreibe ge n von 1 RM zu entrichten. Fünfzigprozentige Fnhrhreie rn gung wird gewährt. Anmeldungen sind . an ns gr frallnstitut für Erziehung und Unterricht, Berlin Wöö, damer Str. 120, zu richten.

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 285 vom 6. Dezember 1934. S. 3

Handelsteil.

Die neuen Gesetze zum Bank⸗ und Kreditwesen.

Ein NRundfunk⸗Vortrag Dr. Sch ach ts.

Der Reichsbankpräsident und Kommissarische Reichswirt⸗ caftsminister Dr. Schacht sprach am Mittwochabend im e d n über die neuen Gesetze zum Bank⸗ und Kreditwesen. sr führte folgendes aus: .

Auf dem Gebiete des Bank⸗ und Kreditwesens hat das Reichs⸗ fabinett in seiner letzten Sitzung drei Gesetze verabschiedet, die pon einschneidender ger sind, die einen typischen Ausdruck nationalsoʒialistischer Wirtschaftsgesinnung bilden und die in ihrer hweckbestimmung von einem einheitlichen Grundsatz getragen nd, Diese Zweckbestimmung ergibt sich aus der Lage, in der zas frühere Regierungssystem uns das Deutsche Reich hinter= lassen hat. Die Verarmung, die über das deutsche Volk durch bie Kosten des Krieges, durch die zu zahlenden Kriegstribute und durch die Inflation gekommen war, hätten eine überaus sorg— ältige und sparsame Finanzpolitik erfordert, um die deutsche e wir al wieder einigermaßen zur Blüte zu bringen. Tat⸗ sichlich geschah genau das Umgekehrte.

Das a , , System war e m net durch eine iffentliche Verschwendungswirtschaft, durch hohe Steuern und darch ein sinnloses öffentliches Pumpsystem, welches die vom Nusland nur zu leichtherzig angebotenen Kredite mit Freuden hereinnahm, um der Notwendigkeit eigener Anstrengung aus dem Wege zu gehen. Wer, wie ich selbst, gegen die Verschwendung

der öffentlichen Hand, gegen den ständig steigenden Steuerdruck 8

und gegen die sinnlose Auslandspumpwirtschaft seine Stimme erhob, wurde als höchst unbequemer Störenfried empfunden und nach Kräften sabotiert und kaltgestellt. Die Folgen einer solchen pernunftwidrigen Wirtschaftspolitik sind nicht ausgeblieben. Ein erschtternder Ausdruck dessen werden immer die 6 Millionen AÄrbeitslose sein, die wir unter dem früheren System erreichten.

Die nationalsozialistische Regierung Adolf Hitlers hat mit solchem Regierungsleichtsinn aufgeräumt. Grundsatz des national⸗ sozialistischen Staates ist, daß wir, auf uns selbst gestellt, uns nur auf unsere eigenen Kräfte verlassen und alle Schwierigkeiten, denen wir gegenüberstehen, durch verdoppelten Kräfteeinsatz und durch unbeugsame Entschlossenheit überwinden müssen. Das Punipen im Ausland, dem in erster Linie wir unsere heutigen Devifen- und Rohstoffschwierigkeiten verdanken, hat aufgehört. Das öffentliche Geld wird nicht in unproduktiven und verschwen⸗ derischen Ausgaben vertan, sondern nach wirtschaftlichen Gesichts⸗ punkten zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit eingesetzt, und die Steuerschraube wird nicht überdreht, sondern zwar langsam, aber stetig gelockert. Der weitaus größte Teil der Arbeitslosen ist wieder in Lohn und Brot gekommen. Das deutsche Volk feiert nicht, sondern arbeitet, es kann kein Geld vertun, aber hat sein Auskommen und kann langsam wieder anfangen zu sparen, um damit das Kapital wieder aufzubauen, das ihm durch Krieg, Kriegstribute und Inflation verlorengegangen ist. Unsere Arbeit wird uns das Kapital wieder schaffen helfen, ohne daß eine höhere Lebenshaltung und eine reichere Zivilisation nicht denk⸗ bar ist.

Freilich schafft nicht nur die Arbeit das Kapital, sondern im modernen Wirtschaftsleben ist eine sinnvolle Arbeit nur mit Hilfe von Kapital denkbar, und so viel Kapital zu schaffen, daß wir im internationalen Wettbewerb der Völker konkurrenzfähig bleiben, das ist die große Aufgabe, vor der wir stehen. Nicht nur unser lommerzieller und industrieller Wettbewerb mit dem Ausland er⸗ fordert den Einsatz gewisser Geldmittel, und auch die Steigerung unserer Agrarproduktion ist ohne Kapitaleinsatz für Meliorationen und dergleichen nicht denkbar, nein, auch wenn wir wissenschaftlich und künstlerisch, kurz, wenn wir in allen Gütern geistiger Kultur mit den hochzivilisierten Völkern wetteifern wollen, brauchen wir einen gewissen Einsatz von Kapital. Und endlich ist ein Gleiches erforderlich, wenn wir im Rahmen des international Möglichen unsere Wehrmacht auf der Höhe halten wollen. Für alle diese Zwecke brauchen wir Kapital.

Die Frage ist, woher nehmen? Es ist die Frage, die nicht

nur uns sfelbft die größten Schwierigkeiten bereitet, sondern die vor allem heute dem Ausland die größten Rätsel aufgibt. Daß wir es bisher sertiggebracht haben, das ungeheure Arbeits⸗ beschaffungsprogramm unserer Regierung zu finanzieren, ohne unsere Wahrung oder unseren Reichsetat zu gefährden, ist eine Leistung, die im Ausland unverhohlen angestaunt wird.

Meine deutschen Volksgenossen, was ist die Antwort. auf diese Frage und auf dieses Staunen? In allem, was wir bisher sinanziell vollbracht haben, ist kein Trick, kein Betrug, keine Zauberkünstelei. Wir haben unsere bisherige Leistung vollbracht einzig und allein durch den geglückten Versuch, alle 1 Kräfte, die in der deutschen Volkswirtschaft vorhanden sind oder

neu erwachsen, auf das eine große Arbeitsbeschaffungsprogramm.

der Reichsregierung zu konzentrieren. Wir haben unnütze Aus⸗ gaben an anderen Stellen vermieden und haben die aufkommen den Gelder, die sich neu bildenden Kapitalien systematisch in das Strombett der Arbeitsbeschaffung gelenkt. Diese Einstellung aller Kräfte auf ein gemeinsames Ziel zu fördern, sie bis zur äußersten Leistung zu fteigern, das ift der Grundgedanke, der den . GHesetzen zugrunde liegt, die ich Ihnen jetzt kurz erläutern nöchte. Das erste Gesetz ist das sogenannte Anleihestock⸗Gesetz.

Dieses Gesetz erlaubt künftig für eine Reihe von Jahren, nämlich

sür die Zeit, die Adolf Hitler für seine wirtschaftliche Wiederauf⸗ aubolstik, braucht, keine höhere Bardividende-Ausschüttung bei Kapitalgesellschaften als 8 „c, wenn diese Gesellschaften früher schen 8 ?, oder mehr Prozent Dividende gegeben haben, und von nicht mehr als 6 75, wenn fie auch vorher nicht mehr als 6765 Aividende gegeben haben. Alles, was mehr als 6 bzw. 8 * an Dividende ausgeschüttet werden soll, muß in Reichsankeihe oder reichsgarantierter Anleihe angelegt werden. Der Liberalismus wird einen solchen Eingriff in das Privateigentum wahrschein⸗ lich verurteilen, aber der Rationalfozialismus denkt anders. Es wird durch diese Gesetzes regelung keinem einzelnen Aktionär, also auch keinem Altrentner und keiner Witwe, die vielleicht von solchen. Dividenden leben, das Eigentum weggenommen; denn die Reichsanleihen, die mit dem Gelde gekauft werden, das über 9 bzw. 8 3. ausgeschüttet wird, verbleiben im Eigentum des Aktionärs, und er kann sich darauf jederzeit Geld leihen, wenn . in Not ist. Aber die Zweckbestimmung des Geldes wird im inne der Not des Staates, das heißt der Allgemeinheit, geregelt. kh staat braucht Kapital zur Finqnzigtung des Arbeits⸗ echaffungsprogramms für die breite Masse, der Bevölkerung, n er veranlaßt nun durch dieses Gesetz diejenigen, die einen ner hohen Ertrag aus ihrem Unternehmen erzielen, einen eil dieses Ertrages dem Staate für seine Arbeitsbeschaffungs- . leihweise für eine vorübergehende Zeit zur Verfügung zu stellen. Das ist der Sinn des nenen Anleihestock Gesetzes. Wenn mand hier von ungerechtfertigten Eingriffen in das Pxivat— ie ntum spricht, so versteht er den Sinn unserer Zeit nicht, er bersteht nicht den Sinn der Rot, in die uns Kriegsverlust und Systemwirtschaft hineingebracht haben.

zi as zweite Gesetz. welches der Konzentration der deutschen Finanzkräfte dienen soll, ist das ö

Gesetz zur Neuordnung der deutschen Börsen,

und zwar nicht der Warenbörsen, sondern der Wertpapierbörsen Es ist ein Rest der alten deutschen lein eher, ö. . Deutschland nicht weniger als 21 Wertpapierbörsen gibt. Damit dürfte Deutschland dasjenige europäische Land sein, in dem es die meisten Börsen gibt, was anläßlich unserer heutigen Kapital⸗ armut eine lächerliche Angelegenheit ist. An einer großen Zahl dieser Börsen sind die täglichen Umsätze so gering sie betragen oft nur wenige Tausende oder Zehntausende Mark daß einem hon die Verwaltungskosten leid tun, die mit diesen sogenannten Börsen verbunden sind. Einige von diesen Börsen sind sogar schon ohne jegliches Lehen mehr, aber sie haben von ihrem Äb— leben noch nicht offiziell Kenntnis genomnien. Hier räumt das neue Gesetz endlich auf. Die Zahl der Börsen wird von 21 auf 9 verringert. Das ist immer noch reichlich, aber die Reichsregie— rung hat darauf Wert gelegt, daß die historischen landschaftlichen Traditionen Deutschlands in gewisser Weise gewahrt bleiben. So kleibt außer der Hauptbörse Berlin als Börse des deutschen Ostens Breslau erhalten, als bayerische Börse München, als württembergische Börse Stuttgart, als sächsische Börse Leipzig, als thein isch⸗westfäl ische Börse Düsseldorf, als rhein⸗mainische Börse Frankfurt, als hansegtische Börse Hamburg, als niedersächsische Börse Hannover. Auf diese Weise wird den lokalen Ansprüchen überall Genüge getan, aber gleichzeitig eine stärkere Zusammen— fassung der Kapitalkräfte an wenigen Börsenplätzen ermöglicht.

Das dritte und bedeutendste Gesetz endlich ist das

Gesetz zur Beaufsichtigung des Kreditgewerbes.

Dieses Gesetz ist entstanden aus dem sogengnnten Bankunter— uchungsausschuß, den der Führer und Reichskanzler gegen Ende vorigen Jahres angeordnet hatte. Dieser Bankuntersuchungs— ausschuß hat zunächst eine Reihe von Monaten in öffentlichen und nichtöffentlichen Erörterungen das ganze Gebiet des deutschen Bank- und Kreditwesens geprüft. Es sind eine große Zahl wert⸗ voller schriftlicher Arbeiten entstanden und schließlich ist das so gesammelte Material wiederholt eingehend von den beteiligten Reichsministerien durchgearbeitet worden und hat nun zu dem vorliegenden Gesetz geführt.

Als Sinn und Aufgabe dieser Arbeiten, meine deutschen Volksgenossen, hat der Bankuntersuchungsausschuß nicht die Fest⸗ setzung irgendwelcher Theorien angefehen, sondern sich in erster Linie von dem Gedanken leiten lassen, was für die Lösung der uns gestellten schweren Aufgaben praktisch notwendig ist.

Darum ist auch Kernstück dieses Gesetzes wiederum die Zu⸗ sammenfassung aller bank⸗ und kreditpolitischen Kräfte, sparsames Haushalten mit den vorhandenen und anfallenden Geldern, d. h. Vermeidung unsicherer Geschäfte, Herabdrückung der Unkosten, beides Dinge, die für die Senkung des Zinsfußes wesentlich sind, zweckmäßige Arbeitsteilung des Bankapparates, Vermeidung von ungeregelter und unlauterer Konkurrenz, Sicherung des kleineren und mittleren Kreditbedarfs, angemessene regionale Verteilung der Kredite, kräftige Beschränkung der spekulativen Geschäfte und Sicherstellung einer Barliquidität im Interesse der Sparer und Geldgeber und ferner größere Publizität der Bankbilanzen. Wir wissen, daß wir von einer idealen Dürchsfuhrung aller dieser Ziele noch entfernt sind, aber das Gesetz sichert die Erreichung dieser Ziele durch die Errichtung eines Aufsichtsamtes, das unter Be⸗ teiligung der einschlägigen Ministerien mit dem Reichsbankprä⸗ sidenten als Vorsitzenden ins Leben gerufen wird und dessen aus⸗ führendes Organ der jetzt schon bestehende Reichskommissar für das Bankgewerbe wird. Diesem Aufsichtsamt sind alle notwen— digen Befugnisse eingeräumt, die die Durchführung der eben ge— nannten Ziele ermöglichen sollen.

Damit wird die Führung des deutschen Bank- und Kredit⸗ wesens im nationalsozialistischen Geiste für die weitere Zukunft gewährleistet und der deutsche Sparer und Geldeinleger weiß damit, daß ihm künftig die größtmögliche Sicherheit für sein Eigentum . ist. Er weiß aber auch, daß das Geld, welches in den

anken und Sparkassen für ihn arbeitet, in erster Linie kon⸗ zentriert wird auf die Aufgaben des eigenen Staates, der ihm Arbeit schafft, seine Wirtschaft wieder belebt, seine Lebenshaltung hebt und für ihn Arbeit und Brot sicherstellt. So erwächst auch aus diesen Gesetzen, die sich mit sehr materiellen Dingen be⸗ schäftigen, jenes Gefühl der Zusammengehörigkeit von Volk und Staat, ohne das keine Nation sich in der Welt behaupten kann. Ihnen allen, meine deutschen Volksgenossen, wird die große Auf⸗ gabe zuteil, jeder in seinem Kreis mitzuwirken, daß Ordnung und Sicherheit dauernde Elemente unseres wirtschaftlichen Lebens werden, auf daß der Bestand unserer Familie, der Bestand unseres Volkes, feft begründet sei und seine Entwicklung nicht zurück⸗ geworfen werde. Dieses Ziel können wir nur erreichen, wenn wir uns immer bewußt bleiben, daß unser persönliches Schicksal mit Schicksal unseres Volkes unlöslich verbunden ist.

Erklärung des Markenschutzverbandes.

Die Verordnungen des Reichskommissars für Preisüber⸗ wachung vom 12. und 19. 11. 1934 haben in den am Absatz von Markenartikeln beteiligten Handelskreisen die Befürchtung her⸗ vorgerufen, daß in allernächster Zeit mit einer Aufhebung der für Markenartikel bestehenden Preisbindungen zu rechnen sei. Nach Fühlungnahme mit dem Reichskommissar für Preisüher⸗ wachung ist der Markenschutzverband ermächtigt, seinen Mit⸗ gliedern und den in Frage kommenden Händlerkreisen bekannt⸗ zugeben, daß ein allgemeiner Eingriff in die für Markenartikel bestehenden Preisbindungen in diesem Jahre nicht beabsichtigt ist. Voraussetzung für die Erhaltung des Preisschutzes ist selbstver⸗ ständlich, daß die in der Verordnung vom 19. 11.1934 vorgesehene Anmeldepflicht von den betroffenen Firmen ordnungsgemäß er⸗ füllt wird, und daß keine überhöhten Preise gefordert werden. Eine Nachprüfung der Preisgestaltung durch den Reichskommissar von Fall zu Fall bleibt vorbehalten. Der Reichspreiskommissar hat im übrigen zugesagt, sich bei der Ueberprüfung der preis⸗ gebundenen Markenartikel der sachkundigen Beratung des Markenschutzverbandes zu bedienen und etwa erforderlich werdende Maßnahmen auf diesem Gebiete erst nach Anhörung der Leitung des Markenschutzverbandes zu ergreifen.

Inventur⸗Verkauf 1935.

Der Reichswirtschaftsminister hat soeben Richtlinien für den Inventur⸗Verkauf 1935 erlassen. Die Verkäufe beginnen einheit⸗ lich im ganzen Reichsgebiet am Montag, dem 28. Januar 1935. Die Zahl der Verkaufstage ist auf 12 Werktage nach obenhin begrenzt. Sommerschlußverkaufs bekannten . schränkung, daß eine Reihe von Textilwaren nicht modischen Charakters von den Rerkäufen ausgeschlossen wird.

Berliner Börse am 6. Dezember. Noch Abgabe in schweren Werten.

Die Erörterungen über das Kapitalstockgesetz halten an der Berliner Börse an und in den hohen Dividenden ⸗Papieren zeigten sich erneut Abgaben. Jedoch waren die Rückgänge in diesen Papieren nicht mehr so bedeutend wie am Vortage. Ueberhaupt zeigte sich zu Beginn des Verkehrs für verschiedene Papiere Kauf— neigung. Die Mitteilungen über den Krupp⸗Abschluß und über die Neufassung des deutsch⸗holländischen Clearingabkommens fanden Beachtung. Infolge der Interesselosigkeit des Privat⸗ publikums wurde die Tendenz im Verlauf bei minimalen Umsätzen jedoch allgemein schwächer. Gegen Börsenschluß zeigten sich kaum Veränderungen.

Mit Ausnahme von Harpener (minus 11) gingen die Kurse am Markt für Montanpapiere nur um Bruchteile eines Pro⸗ zentes nach unten. Dagegen waren unter Braunkohlenpapieren noch einige ,, Rückgänge zu bemerken, so besonders in Bubiag und Rheinische Braunkohle sie minus 3). Die am Vor⸗ tage nur wenig rückgängigen J. G⸗Farben waren heute stärker angeboten (minus 2) und beeinflußten den gesamten Markt der chemischen Werte. Unter Elektro⸗Papieren verloren Accumula⸗ toren erneut 4M é, Siemens gingen um 2 * und Chade um 275 Mark zurück. Dagegen wurden Licht und Kraft (plus Y), sowie Hamburgische Elektrizität (plus 11) von der Kulisse zurück—Q gelauft. Maschinenwerte verloren durchschnittlich 195 *. Etwas größere Kurseinbußen hatten noch Julius Berger (minus 4) und Bayerische Motoren (minus 2M) zu verzeichnen.

Am Kassamarkt überwogen ebenfalls Rückgänge. Dagegen hat das Geschäft in Renten bei fester Tendenz ö Heisan . nommen. Es zeigten sich durchschnittliche Gewinne von 3h, vereinzelt sogar his iht 1 75. Tagesgeld war auf Grund von Abhebungen zum Weihnachtsgeschäft gesucht und stellte sich auf 4 bis 4V. 35. Am internationalen Devisenmarkt lag das Pfund erholt und wurde in Berlin auf 12532½ (12,2979) festgefetzt; dagegen blieb der Dollar mit 2,497 RM unverändert ö

Winterhilfswerk an der Börse. Dr. Schacht sammelt.

Mit Rücksicht auf die am Tage der nationalen Solidarität an der Börse stattfindende Sammlung für das Winterhilfswerk werden auch der Getreidegroßmarkt und die Metallbörse am Sonnabend, dem 8. Dezember 1934, in der Zeit von 11330 bis 13 Uhr Börsenversammlungen abhalten. Im übrigen wird die Sammlung an der Börse unter Führung des Reichsbank⸗ Fräsidenten Dr. Schacht vor sich gehen, der sich persönlich an der Sammlung beteiligen wird.

Die Frankfurter Börse nach der Neuordnung. Frankfurt a. M., 5. Dezember. Die Neuordnung und Zu— sammenfassung der deutschen Börsen bringt für Frankfurt a. M. eine Anzahl neuer Papiere. Auf Grund des Gesetzes über den Wertpapierhandel wird nach Auflösung der Mannheimer Börse mit Wirkung vom 1. Januar 1935 die Notiz von drei neuen fest⸗ verzinslichen Papieren in Frankfurt erfolgen. Ferner kommen zwölf neue Aktienwerte von Mannheim an die Frankfurter Börse. Ueber die direkten Auswirkungen der Zusammenfassung Frank⸗ furt und Mannheim zur rhein⸗mainischen Börse liegen feste Ab⸗ sprachen nach der Richtung der Zulassung Mannheimer Bantiers zur Frankfurter Börse und Sitz der Mannheimer Bankiers im Börsenvorstand noch nicht vor. Desgleichen steht die Frage der Ergänzung der Maklerschaft noch offen, an der Mannheimer Börse bestanden bisher nur zwei Wertpapiermakler. Wie der D. H.⸗D. noch hört, wird die Frankfurter Wertpapierbörse vom 1. 1. 1935 ab eine beachtliche Stärkung durch eine Reihe von Großwerten erfahren, die bisher in Berlin bzw. an anderen Plätzen, aber noch nicht in Frankfurt notiert waren. Auch sollen einige bisherige Frankfurter Freiverkehrswerte amtlich notiert werden.

Die Lage der deutschen Zementinduftrie.

Die Abrufe von Zement für den Bau der Reichsautobahnen 6h sich, wie im Wochenbericht des Instituts für Konjunktur⸗ orschung ausgeführt wird, in den letzten Monaten mehr und mehr gehäuft. Demzufolge waren Beschäftigung und Versand der deutschen Zementindustrie auch während der Herbstmonate noch außerordentlich hoch. Im Oktober wurden je Arbeitstag 22 800t Zement versandt gegenüber 24 300t im September 1934 und 14 0990 t im Oktober 1535. An dem Aufschwung der deutschen Bauwirtschaft, den vor allem die staatliche Arbeitsbeschaffung aus⸗ löste, nahm die Zementindustrie in vollem Umfang teil. Der Wert der deutschen Zementproduktion dürfte im Jahr 1934 etwa 210 Mill. RM betragen gegenüber 140 Mill. RM im Vorjahr und etwa 190 Mill. RM im Jahr 1932. Mengenmäßig ist die Erzeugung 1934 noch stärker gestiegen, da infolge der zunehmen⸗ den Kapazitätsausnutzung die Zementpreise Anfang und Mitte des Jahres gesenkt werden konnten. Der konjunkturelle Rückgang der Zementproduktion seit Herbst 1929 ist gegenwärtig wieder zu mehr als 90 75 aufgeholt. Für den Absatz hat der Binnenmarkt die ausschlaggebende Bedeutung gewonnen. Die Ausfuhr von Zement ging seit Ende 1929 konjunkturell ständig zurück. Die Exportquote sank von etwa 13 bis 15 7 in den Jahren 1928.29 auf etwa 43 im Jahre 1934. In den letzten Monaten konnte sich jedoch wieder eine leichte Besserung im Exportgeschäft durch⸗ setzen. Im Februar dieses Jahres ordnete der Reichswirtschafts⸗ minister für die Zementindustrie einheitliche Preise und Liefer⸗ bedingungen an. Gleichzeitig wurde die Errichtung neuer An⸗ lagen verboten. Die Verordnung läuft Ende des Jahres ab. Man rechnet jedoch damit, daß die bisherige Marktregelung im wesentlichen beibehalten wird. Verschiedentlich fordert man aller⸗ dings, die Außenseiter in die kontingentmäßige Regelung des Ab⸗ satzes einzubeziehen. Um das Exportgeschäft zu fördern, wird eine einheitliche Regelung der Ausfuhrpreise und die Schaffung einer Ausgleichsklasse als notwendig erachtet.

Um die Neuordnung in der Zementindustr se.

Wie der D. H⸗D. aus beteiligten westdeutschen Kreisen erfährt, sind auch im Bereich des Westdeutschen Zementverbandes die Verhandlungen über eine Marktordnung nach dem 31. De⸗ zember 1934 wieder aufgenommen worden. In der Frage der kontingentsmäßigen Marktaufteilung sollen sich dem Vernehmen nach sowohl der Norddeutsche Zementverband als auch der Süd⸗ deutsche Zementverband bereit erklärt haben, dem Westdeutschen Zementverband einen Teil ihrer Kontingente abzutreten. Bisher haben nach weiteren Informationen des D. H⸗D. 19 Gesell⸗

shafter des Westdeutschen Zementverbandes den Verbands⸗ sowie Im übrigen gelten die schon aus der Regelung des en Lie ferungzvertra

BVestimmungen mit der? Ein Außenseitern des westlichen Verbandes soll bisher noch nicht ver⸗

zum 1. Januar 1935 gekündigt. Mit den

handelt worden sein.