Reichs ⸗ und Staatsanzeiger Nr. 285 vom 6. Dezember 1934. S. 4
Abschluß eines neuen deutsch⸗niederländischen Verrechnungsabkommens.
Den Haag, 5. Dezember. Anfang November hatte die nieder⸗ ländische Regierung den am 21. September 1934 abgeschlossenen Vertrag über den deutsch⸗niederländischen Verrechnungsverkehr gekündigt. Unmittelbar nach der Kündigung sind zwischen der deutschen und der niederländischen Regierung Verhandlungen auf⸗ genommen worden, die heute im Haag zur Unterzeichnung eines neuen Verrechnungsvertrages geführt haben.
Der neue Vertrag sieht entsprechend der bisherigen Regelung eine Verrechnung der beiderseitigen Forderungen aus dem Waren⸗ und Dienstleistungsverkehr in der Weise vor, daß die Einzahlungen auf deutscher Seite bei der deutschen Verrechnungskasse und auf niederländischer Seite bei dem niederländischen Clearing⸗Institut erfolgen. Er umfaßt auch wieder den Warenverkehr mit den niederländischen Kolonien (Niederländisch Indien, Surinam und Curacao). Auch im übrigen lehnt er sich nach Form und Inhalt im wesentlichen an die frühere Regelung an. Jedoch sind ge⸗ wisse Nebenkosten des Handelsverkehrs neu in die Verrechnung einbezogen worden.
Ferner sind Vereinbarungen getroffen worden, die eine raschere Abdeckung der vor dem 24. September 1934 fällig ge⸗ wordenen deutschen Warenschulden gegenüber den Niederlanden ermöglichen. Während bisher 10 * des deutschen Ausfuhrerlöses für diesen Zweck zur Verfügung gestellt wurden, ist dieser Prozent⸗ satz in dem neuen Vertrag auf 18 3 erhöht worden. Diese Er⸗ höhung ist dadurch ermöglicht worden, daß die Reichsbank einen Teil des im letzten Verrechnungsvertrag vorgesehenen freien Kontos zur stärkeren Abdeckung der Warenschulden bereitstellt, und daß die niederländische Regierung sich damit einverstanden erklärt, daß ein Teil der sonst für die Bezahlung der laufenden Warenausfuhr aus den Niederlanden nach Deutschland zur Ver⸗ fügung stehenden Beträge zur Schuldenabdeckung verwandt wird. Auf diese Weise wird eine beschleunigte Abdeckung der alten Schulden erreicht, die aber voraussichtlich immer noch einen Zeit⸗ raum von zwei Jahren beanspruchen wird. Damit ist auch eine neue Grundlage für die Bevorzugung eines Teiles dieser Forde— rungen durch die Niederländische Bank geschaffen worden.
Es ist zu hoffen, daß durch diese Regelung die in den Nieder⸗ landen entstandene Beunruhigung über die Abdeckung der alten Schulden aus dem Warenverkehr beseitigt und damit auch der inzwischen ins Stocken geratene deutsche Handelsverkehr mit Holland und seinen Kolonien wieder belebt wird. — Für den niederländischen Zwischenhandel, dessen unbefriedigende Berück⸗ sichtigung den Anlaß für die Kündigung des alten Verrechnungs— abkommens bildete, ist eine Regelung getroffen worden, die der zwischen Deutschland und England vereinbarten Regelung ent⸗ spricht. — Der neue Verrechnungsvertrag wird mit Wirkung ab
1. Dezember 1934 vorläufig angewandt werden. Soweit es sich um Verpflichtungen von Schuldnern in Surinam und Curacao handelt, ist der Tag der vorläufigen Anwendung noch weiterer Vereinbarung vorbehalten. Mit dem Zeitpunkt der vorläufigen Anwendung tritt der frühere Vertrag, der auf Grund einer Ver⸗ einbarung zwischen den beiden Regierungen als modus vivendi weitergalt, außer Kraft.
Im Anschluß an die Unterzeichnung des Verrechnungsver— trages werden die Verhandlungen über die Regelung des deutsch⸗ niederländischen Warenverkehrs für das Jahr 1935 aufgenommen werden, da die für das Jahr 1934 geltende Regelung bis zum 31. Dezember d. J. befristet ist. Zu diesem Zweck werden sich die beiden Delegationen nach einer kurzen Pause zunächst im Haag wieder zusammenfinden.
Zum deutsch⸗ englischen Zahlungsabkommen.
Die Bezahlung der englischen Warengläubiger.
Nach den Bestimmungen des deutsch-englischen Zahlungs⸗ abkommens vom 1. November 1934 hat die Begleichung der rück⸗ ständigen englischen Warenforderungen grundsätzlich aus monat⸗ lichen Quoten von vorläufig 105 der jeweiligen deutschen Aus⸗ fuhr nach England zu geschehen, und zwar in ö zwölf Monaten vom Beginn des Vertrages ab. Schon bei Abschluß des Abkommens (Ärtikel ch war eine Beschleunigung dieser Be⸗ reinigung der beiderseitigen Handelsbeziehungen durch ent⸗ sprechende Finanztransaktionen in Aussicht genommen. So hatte
die Reichsbank sofort bei Unterzeichnung der Vereinbarungen eine
Summe von 460 000 Pfund zur Schaffung eines ersten Fonds
für die Bezahlung der englischen Warengläubiger zur Verfügung
estellt. In weiterer Ausführung der Absichten des Artikel 4
. die Reichsbank mit der Bank von England eine Kreditaktion
abgeschlossen, durch welche der Fonds sofort eine neue Zuweisung
von 750 000 Pfund erfährt, so daß jetzt zur sofortigen Auszahlung
folgende Summen bereitstehen:
400 000 Pfund Eröffnungszahlung der Reichsbank
750 000 Pfund Ueberweisung aus dem neuen Kredit,
ca. 250 000 Pfund Novemberrate von 10 35 der deutschen
Einfuhr nach England,
zuf. 1 106 053 Pfund.
Der Kredit der Bank von England ist längstens innerhalb von zwölf Monaten zu tilgen.
Besprechungen in Ankara über das deutsch⸗ türtische Clearing⸗Abkommen.
Ankara, 6. Dezember. Der , Botschafter von Ro⸗ senberg und Legaätionssekretär Rahn suchten das Wirtschafts⸗ ministerium auf und besprachen mit der türkischen Regierung die Lage, die sich durch die Devisenverordnung vom 24. 9. ergeben . Beide Parteien kamen jedoch überein, die bisherigen Vor⸗ chriften des Elearing⸗Abkommens aufrechtzuerhalten. Legations—⸗ sekretär Rahn hat Mittwochabend Ankara verlassen, um sich nach Berlin zurückzubegeben.
Keine Sondervorschriften für Versandgeschäfte.
Der Reichsverband der Mittel- und Großbetriebe des Deut. schen Einzelhandels (Fachgruppe Versandgeschäfte) teilt mit: . Veröffenklichungen, die zu falschen Au ffassungen geführt haben, geben Veranlassung, e . hinzuweisen, daj keinerlei Sondervorschriften für den Warenbezug aus Versand! eschäften bestehen. Das Reichswirtschaftsministerium hat sich im kärz d. J. gegen eine Beeinträchtigung der Versandgeschäftz ausgesprochen. ie zahlreichen Unternehmungen, die unmittelbar an den letzten Verbraucher liefern, können nach der Auffassun des Reichswirtschaftsministers an örtliche Grenzen nicht gebn n werden. Das Reichsgebiet stelle ein einheitliches Wirtschaftz⸗ ebiet dar. Einwirkungen auf Beamte und die übrige Bebjl. erung, nur am Ort zu kaufen, seien nicht statthaft, da die Kauft. am⸗Ort⸗Propaganda eine ernste Störung des wirtschaftlichen Wiederaufbauwerks innerhalb der, Gesamtwirtschaft herbeiführe Der Reichsfinanzminister seinerseits hat in seinen Richtlinien über Bedarfsdeckungsscheine ausdrückl ich klargestellt, daß Versand= e hafte zur Entgegennahme von Bedarfsdeckungsscheinen zuzu— assen sind. Sondervorschriften der Parteileitung gegen die Warenbestellung in Versandgeschäften für Parteimitglieder oder die Mitglieder der Nebenorganisationen bestehen ebenfalls nicht Das Institut für Konjunkturforschung hat vor kurzem feßt. gestellt, daß die Umsatzentwicklung der Versandgeschäfte im all. emeinen 1933 ungünstiger verlaufen ist als die des übrigen Einzelhandels. Diese Entwicklung ist auf die Kauft-am-Ort— Propaganda zurückzuführen. Versuche irgendwelcher Art, diese Propaganda, ganz gleich in welcher Form, wieder aufleben zu lassen, müssen zu einer erneuten gesamtwirtschaftlichen Schäbi— gung führen. ahlreiche Erzeugungsgruppen und gebiet Deutschlands würden dadurch . Einbuße erleiden. Es sei deshalb nochmals betont, daß die Versandgeschäfte — von einzelnen Schädlingen abgesehen — zum „regulären Einzel— . also einer volkswirtschaftlich richtigen Verteilungsforn, gehören.
Uebt nationale Solidarität! Spendet
für das Winter⸗ Hilfswerk!
Schlachtviehpreise an deutschen Märkten im Monat November 1934. —
Bullen
Durchschnittspreise für 50 K Lebendgewicht in Reichsmark.
Kühe Kälber
Färsen
Lämmer, Hammel und Schafe
Schweine
Märkte
jüngere vollfleischige
höchsten Schlachtwerts oder ausgemästete jüngere vollfleischige
höchsten Schlachtwerts
vollfleischige, aus⸗
gemästete höchsten Schlachtwerts
sonstige vollfleischige
sonstige vollfleifchige oder ausgemästete
mitt⸗ lere
Mast⸗ und
beste Mast⸗ und
. ge⸗ beste gering
ge⸗
ringere
ssei⸗
Mastlämmer
von etwa
120 bis 100 bis 60 bi 1560 Kg 120 Kg ioo in
.
I
beste jüngere Masthammel
schige Saug⸗
kälber
vollfleischige, ausgemãstete höchsten Schlachtwerts
Saug⸗ kälber
Saug⸗ kälber
nährte Stall⸗
mast
Weide⸗ mast
— *
Stall⸗
Weide⸗ mast s
mast vollfleischige
—
mittlere Mastlmmer und ältere Masthammel
—
a2
Aachen .. Augsburg . Berlin
—
S 8 — O — N O CM C 0
—
Bochum ⸗ Braunschweig
K
Bremen. Breslau. Chemnitz . Dortmund Dresden Duisburg⸗Ham⸗ n,, Düsseldorf .. it;, Frankfurt a. M. Gelsenkirchen Halle 5 Hamburg ..
Hannover.
Karlsruhe .
Kassel .. Kiel . Koblenz. , . Leipzig .. 9
, , , . — — —
D, e n , e , B e , ds S 8 TD SFS S8 D d 2
—
—
—
Magdeburg . Mainz . Mannheim. München .. Nürnberg .. Osnabrück.. Plauen... Regensburg . Stettin Stuttgart .. Wiesbaden. Wuppertal. Würzburg .. Swickau
— —
& 8 8 . i ,
Sn GGG
— — —
— —
J C C O . SS. 0 81 O O — 0 M.
111IIISE III
* 8
[111611411
* 22 2
1111
— 2 — 1 — m. — 1 —
2 EJ —
11111
511888 0 = 2.
21 D
1111IIIIIIIIIEII!
1. 11111 S
2 2 . de —
2 8 D
2 8 2111
14
1111111
— Do
8 E 8 83 8 88
111111
ö
11111111111 * 8 e
* 3 D X 8 8
Reichs⸗ durchschnitt?)
Dagegen: Oktober 1954. November 1933
32,5 26, 8
28, 24,2
27,1 22,7
32,9 257
28,8 25,B
1) Fette Specksauen: Berlin 50,5;
23,0
164 33.3
22,6 18, ʒ
z6,/4 30,7
31,5 26,9
27,2 22,9
52, 39, 0
Breslau 49,1; Hamburg 50,3; Hannover 49,5; Magdeburg 51,0; Stettin 51,9. — 2)
1. Monatshälfte, — 9 Durchschnittspreise für die 15 wichtigsten Märkte. Herichtigung?: In Nr. 262 vom 8. November 1934 unter Dresden, Schweine a 2 ist zu setzen 53,0 (statt 35,0).
Berlin den 5. Dezember 1934.
51, 49.6
Statistisches Reichsamt. stisches Reich .
Verantwortlich: für Schriftleitung (Amtlicher und Nichtamtlicher Teil), Anzeigenteil und f übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg.
ür den Verlag: Direktor Dr. Baron von Da zur in Berlin-Wilmersdorf, für den Handelsteil und den ruck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.
Fünf Beilagen leinschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).
Erste Beilage
zm Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
1934
Nr. 285 .
Berlin, Donnerstag, den 6. De zember
Wirtschaft des Auslandes. Brüffeler Eisenbörse.
Brüsfel, 5. Dezember. Die heutige Eisenbörse nahm einen fillen Verlauf, Das Geschäft in Stabeisen war ruhig, obwohl . Gesamtumsatz noch etwa 50 R, ausmachte. Die kleinen Walz⸗ werke klagen über nachlassenden Auftragseingang. Halbzeuge hlieben vernachlässigt. Die hereinkommenden Aufträge waren im ahmen der Verbandsquote befriedigend. In Grobblechen wie n Mittel⸗ und Feinblechen blieben die Umsätze gering. In ver⸗ zinlten Blechen hat der anhaltende Streik auf den Phenix⸗-Works, nit dessen baldigem Ende im Augenblick nicht gerechnet wird, auf den Auftragsbestand der übrigen Werke günstig gewirkt. Hier machte sich eine festere Grundtendenz bemerkbar. Auf. dem ESchrottmarkt blieb das Geschäft still. Auf den Ueberseemärkten ält sich Japan weiter zurück. Man nimmt an, daß auch Polen weiterhin die , , . strittig macht. Britisch⸗Indien ist so gut wie gar nicht auf dem Markt, da es wohl fast ausschließlich bon England bedient werden dürfte. Die übrigen Ueberseemärkte eigen auch nur. mäßiges Interesse. Der Auftragseingang bei der Cosibel erreichte im November nur knapp 108 009 t gegen öz 00 t im Oitober. Der Auftragsbestand am Ende des Monats betrug 50 000 t gegen 75 000 t. Die Preise blieben vnverändert.
Polnisch⸗englisches Kohlenabtommen vor der Unterzeichnung.
Warschau, 6. Dezember. Nach Mitteilungen der halbamt— lichen „Gazeta Polska“ haben die in London schwebenden polnisch— englischen Kohlenverhandlungen zu einer grundsqͤtzlichen Eini— ung geführt. Damit gilt der Kohlenfriede zwischen England und nnn als gesichert. Die Unterzeichnung eines entsprechenden Ab— lommens wird im Laufe des hentigen Tages erwartet.
Zunahme der Arbeitslosigteit in Oesterreich.
Wien, 6. Dezember. Ende November 1934 wurden in Oester— reich insgesamt 275 148 unterstützte Arbeitslose gezählt. In. Ver— leich zur letzten Zühlung vom 15. November 1934 ergibt sich eine irh von rund 15 600 Personen.
416 o ige öfterreichische Konversionsanleihe. Auflegung des hollãndischen Abschnittes.
Amsterdam, 5. Dezember. Ein holländisches Bankenkonsortium unter Führung der Firma Hope & Co. und der Twentschen Bank legt am 13. Dezember d. J. den holländischen Abschnitt der (i, R igen österreichischen Konversionsanleihe in Höhe von 190050 hfl zum Kurse von 89 3 zur öffentlichen Zeichnung auf.
bau einer General Motorsfabrik in der Schweiz.
Basel, 6. Dezember Die General Matara Camnanh heab⸗ og in der ,, eine eigene Niederlassung zu errichten, um en schweizerischen Markt mit in der Schweiz selbst hergestellten Wagen zu beliefern. Die Erzeugungsanlagen werden voraus⸗ sichtlich in Biel errichtet werden. Man rechnet mit einer Er⸗ zeugung von jährlich 3600 Wagen, das ist die Menge, die der amerikanische General Motors⸗Konzern bisher ungefähr auf den schweizerischen Markt brachte. In Bern wird zur . über die Bedingungen der Zusammengrbeit der General Motors-Gesell— wut mit der schweizerischen Industrie verhandelt. Es heisth daß ie amerikanische rere , für die von ihr eingeführten Chassis eine Rückvergütung von 50 vH erhalte. Die Pneus, die elektrische Ausrüstung und die Karosserie sollen in der Schweiz hergestellt werden. Nach hiesigen Mitteilungen wird in Pratteln eine schwei⸗ zerische Pneufabrik errichtet. Eine Zusammenarbeit auf ähn⸗ lich Grundlage hat im letzten Jahre die Ag. Saurer in Arbon mit den amerikanischen Chrhsler Werken wegen der Montage von Chrysler⸗Wagen beschlossen.
Italiens Getreide⸗ und Maiseinfuhr.
Rom, 5. Dezember. Die Getreideeinfuhr in Italien betrug im November 35 960 dz, während im selben Monat des Vor⸗ jahres 26 9660 de eingeführt wurden. Im Zeitraum vom 4. Juni bis 30. November belief sich die gesamte Getreideeinfuhr auf rund 1982 000 d. Somit hat fich die Einfuhr d. J. um 12 426 da ver- mindert. — Die Maiseinfuhr Italiens betrug im Oktober d. J. dd öes dz, während im selben Monat des Vorjahres noch let 101 he eingeführt wurden. Im Zeitraum vom 1. Juni bis 30). Nobember d. J. wurden rund 720 609 de eingeführt. Das ist n mn ,,. der Einfuhr um 53 000 de gegenüber der im orjahre.
Ein neues Einfuhrshstem in Griechenland.
Athen, 5. Dezember. Ab 1. Januar 1935 führt Griechen and ein neues Einfuhrsystem ein. Dieses neue System gewährt dem Handel gewisse ausgedehntere Freiheiten, und damit gehört wohl Griechenland zu den ersten Ländern, die, wenn auch in n bescheidenem Maße, jetzt fast überall gebundenen handel die Fesseln zu lockern versucht. Die Waren werden in uuf Hauptgrußpen eingeteilt; J. Gruppe. Hierher gehören alle
aren, deren Einfuhr in jeder Menge und aus jedem Lande ge— ö. ist auf Grundlage der bestehenden Handelsverträge mit In Herkunftsländern der Ware. II. Gruppe. Waren, deren mnfuhr srei gestattet ist im Wege des ganzen oder teil weisen re aut ausches mit Ländern, mit denen Griechenland einen Uttivsaldo führt. Diese Länder werden alle sechs Monate vom Ina min ister und vom Wirtschaftsminister bestimmt. n. Waren, die kontingentiert find und aus allen ch ern Ringeführt werden können. JV. Gruppe. Waren, die ar auf Grund einer Spezialerlaubnis eingeführt werden dürfen au nnvolle, Seidenkokons, Maschinen usw.). V. Gruppe. , . deren Kontingentierung nicht auf Grundlage der Menge, Die * auf der des Wertes in fremden Devisen kalkuliert wird. gesul zaren der 1. und II. Gruppe können von jedermann ein⸗ . werden, die der Iil. und V. Gruppe nur durch speziell 6. zMagelassene Importeure und Kausleute, die der IV. Gruppe die Personen, die im Besitze der speziellen Erlaubnis sind. Für die sich au männischen aus eine zusamme
Durch Nahrungsfreiheit zur Außenhandels teiheit
—
Reichsbauernführer Darrs vor der Marine.
Der Reichsminister für Ernährung und Land⸗ wirtschaft R. Walther Darrs . am 4 und 5. Dezember 1934 vor den Offizierkorps der Nord⸗ seestation in Wilhelmshaven und der Ostseestation in Kiel über die Aufgaben der nationalsozialistischen
ö . Er führte unter anderem folgendes aus:
enn heute von der Weltwirtschaft und ihrem Zusammen— bruch gesprochen wird, so denkt man dabei . 6 an ein natürliches Nebeneinander verschiedener Volkswirtschaften und ihre natürlichen Austauschbeziehungen untereinander, sondern man meint vielmehr jene eigentümliche Form und Gestaltung dieser Austauschbeziehungen, die sich im Laufe der letzten fünfzig 9. , , . und die man vielleicht richtiger — ĩ ie Engländer auch tun — mit Welthand zei 3 r, Her, ir , it Welthandel bezeichnet als
Wenn man verstehen will, warum dieser Welthandel in eine so entscheidende Krise hineingeraten mußte, braucht man sich nur der Entstehung dieses Welthandels zu entsinnen. In England entstand um 1890 ein neues „System der politischen Dekonomie“, also eine neue Wirtschaftsanschauung, die der damaligen politischen und wirtschaftlichen Lage Englands durchaus angemessen, auf Englands größere Entwicklung zugeschnitten war. Diese“ An= schauung war also damals für England richtig. Sie gründete sich auf dem Begriff des „free trade“ — in seinem weitesten Sinne. Free trade: bedeutete innerhalb der eigenen Wirtschaft völlige Freiheit des Einzelnen, Gewerbefreiheit, freier Wettbewerb und Judividualismus — mit seiner notwendigen politischen Begleit— erscheinung, der Demoraktie und dem Parlamentarismus: „free trade“ bedeutete nach außen aber Freihandel, freier Welthandel und natürlich auch Freiheit der Meere.
Die englische Auffassung von der Freiheit der Meere grün— dete sich auf den Tatbestand, daß England die größte Flotte der Welt befaß, bedeutete tatsächlich also nichts anderes als eine Beherrschnug der Meere durch England. Auf dieser Grundlage wurde die Weltwirtschaft des 19. Jahrhunderts entwickelt. Im Laufe dieses Jahrhunderts schloffen sich fast alle Völker diefer neuen Wirtschaftsanschaunung an, die nach innen den freien Wetthewerb, nach außen den freien Welthandel mit sich brachte. Die ge ich Leugnung aller nationalen Grenzen und Zu⸗ sammenhänge, der Wegfall aller überlieferten Bindungen und Satzungen hatte zur Folge, daß die ganze Welt als eine einzige übernationale Gemeinschaft angesehen wurde, in der jeder ein⸗ kaufen konnte, wo es ihm beliebte, und wo es ihm am billigsten erschien und jeder verkaufen konnte, wo er den besten Preis zu erzielen gedachte. Es war selbstverständlich, daß im Zuge einer solchen Entwicklung alte lebensgesetzliche Zufammenhänge ein⸗ fach zerrissen wurden. Die alten Kulturländer verloren einen in ihrem Boden verwurzelten Erzeugungszweig nach dem an⸗ deren, einfach weil neuerschlossene Böden irgendwo auf der Welt ergiebiger oder billiger waren. In England prägte sich diese Entwicklung natürlich am deutlichsten aus, aber auch Deutsch⸗ land war entscheidend davon betroffen. Ich denke nicht nur daran, daß uns wichtige landwirtschaftliche Erzeugniszweige ver⸗ loren gingen, wie etwa die Schafzucht, der Anban von Flachs
Ed. Hanf auch nicht daran daß wir in unsexer Getreide⸗ und Fettversorgung abhängig wurden vön dieser ern fr rf en Ge⸗
meinschaft der Weltwirtschaft; sondern ich denke auch an die stillgelegten Kupfer- und Bleierzgruben im Harz, an die still⸗ gelegten Eisenerzgruben im Siegerland und Dillgebiet und an manche andere Werkftätte nationaler Arbeit, die als Opfer dem Altar Weltwirtschaft dargebracht wurde.
Die Aufteilung der Welt nach verschiedenen besten Erzen⸗ ungsstätten ohne Rücksicht auf nationale Bindungen und Zu⸗ an,, e hat der Weltkrieg jäh unterbrochen. Daraus ergibt sich auch für die folgenden fünfzehn Nachkriegsjahre n. immer schärfere Zuspitzung auf den Zusammenbruch der Weliwirtschaft, auf das Anseinanderfallen des Welthandelsgefüges. Die Agrar⸗ oder Rohstoffländer industrialisierten sich, und die Industrielander reagrarisierten sich, und zwar in beiden Lagern ohne Rücksicht auf die ihnen dadurch entstehenden Kosten, sondern lediglich getrieben von nationalen Gesichtspunkten, im Interesse ihrer Staatspoliitk.
Nach dem An be inanderfallen der alten Weltwirtschaft ent⸗ stehen in der ganzen Welt Blockbildungen. Man denke an die Schutzzoll und Währungspolitik der Vereinigten Staaten, an die Politik Japans in der Mandschurei und in China, an die russischen Fünfjahres-Pläne und an das französische Kolonialreich, das grö⸗ ßere Frankreich“. Es ist selbstverständlich, daß auch unser Land, gewollt oder nicht, in diese Entwicklung hineingerissen wird. Wenn die Weltwirtschaft in verschiedene große Schollen auseinander⸗ bricht, so müssen auch wir uns auf eine Scholle, auf die eigene Scholle retten.
Der Zwang dieser größeren geschichtlichen Entwicklung, der sich kein Land mehr entziehen kann, wird für Deutschland aber noch durch seine besondere wirtschaftliche und politische Entwick— lung verstärkt, die sich aus dem Vertrag von Bersailles ergeben hat. Dieser Vertrag atmete keinerlei wirtschaftliche Vernunft, war nicht angeweht vom Geiste übernationaler Gemeinschaft der Völker oder der Weltwirtschaft, sondern war ein bloßes politisches Macht⸗ instrument gegen Deutschland. Poliitsch und wirtschaftlich wurden uns Schulden aufgenötigt, durch deren Höhe und Zinsen wir für immer an das Gläubigerland gekettet sein sollten. Das politische Abhängigkeitsverhältnis sollte allmählich durch ein wirtschaftliches, aber um so dauerhafteres abgelöst werden. Und dieses wirschaft⸗ liche Abhängigkeitsverhältnis wurde erzwungen durch die Tatsache, daß wir uns nicht mehr aus unserem eigenen Boden ernähren oder bekleiden konnten. Wir mußten versuchen, zunächst unsere Ernährung und andere wichtige Lebensbedürfnisse aus dem eigenen Boden sicherzustellen; wir mußten also den Schwerpunkt unserer Wirtschaftspolitik auf die Binnenwirtschaft, ganz beson⸗ ders auf die Landwirtschaft verlagern.
Das bedeutet gegenüber der bisherigen wirtschaftspolitischen Haltung eine grundsätzliche Wandlung. Jetzt sollen die Bedürf⸗ nisse des Volkes zuerst aus eigenem Boden, aus eigenen Kräften gedeckt werden, und erst das, was uns noch fehlt, soll im Wege des Austausches mit unseren Erzeugnissen aus dem Auslande hereingeholt werden.
Die grundsätzliche Wandlung in der Wirtschaftspolitik, die wir jetzt herbeiführen, bedeutet, daß wir zuerst durch Ausgestal⸗ tung des Binnenmarktes — durch Arbeitsbeschaffung und Stär⸗ kung der Landwirtschaft — unsere Lebensgrundlage aus eigenen Kräften sicherstellen. Damit wollen wir die Freiheit und Un⸗ abhängigkeit gewinnen, unsere eigenen Erzeugnisse im Auslande
getrieben wurde, der eine Belastung der eingeführten Waren hervorrief und diese unnötig verteuerte, auch vielen ernsten Kaufleuten großen Schaden zufügte, da die Kontingentierung käuflich war und sich der Meistbietende Einfuhrkontingente käuflich erwerben konnte. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie sich das nene System in der Durchführung bewähren wird. Aus⸗ nahmen bei dem neuen System werden noch in folgenden beiden Fällen gestattet: Wenn ein Aktivsaldo bei einem Bankelearing oder einem anderen Clearing mit einem Lande zugunsten
bestmöglichst verwerten zu können und mit ihnen all das aus dem Auslande zu kaufen, was uns an Notwendigem fehlt; darüber hinaus sogar noch all das, was wir zu unserer Be— guemlichkeit oder zu unserem Behagen gebrauchen können — soweit das Ausland bereit ist, uns dafür unsere eigenen Erzeug⸗ nisse abzunehmen. .
Wenn also das Schwergewicht unserer Wirtschaftspolitik auf die Binnenwirtschaft verlagert wird, so bedeutet das keine Preis⸗ gabe der Außenwirtschaft; vielmehr soll uns erst die Nahrungs⸗ freiheit auch die Außenhandelsfreiheit sichern. Die neue Welt⸗ wirtschaft soll sich aus einzelnen, in fich ausgeglichenen, aufein⸗ ander abgestimmten Nationalwirtschaften oder nationalwirt⸗ schaftlichen Blöcken zusammensetzen; das Fundament dieses neu⸗ ö Gefüges können daher nur der eigene Boden ein und der Bauer, der ihn bearbeitet. Erst auf dieser Grund— lage kann und soll allmählich, in einem natürlichen Vorgang, die gesamte Wirtschaft neu gestaltet werden.
Die nationalsozialistische Agrarpolitik oder Bauernpolitik
sieht ihre Grundpfeiler in ihren beiden neuen Gesetzen, dem Reichserbhofgesetz und dem Reichsnährstandsgesetz. Diese beiden Grundgesetze umschließen auch die Grundgedanken der bäuerlichen Wirtschaftsgesinnung. Dem bisherigen Glaubensbekenntnis des „free trade“ ftellt fich hier ein neues Glaubensbekenntnis von „Blut und Boden“ gegenüber, von der Verwurzelung des ein⸗ zelnen Menschen in seinem Volk, in seiner Rasse, und von seiner Verhaftung an den heimatlichen Boden. Das Reichserbhofgesetz geht davon aus, daß der Bauer für die Gesamtwirtschaft und für sein ganzes Volk als Ernährer und als Blutsquell eine wesentliche Aufgabe zu erfüllen hat. Der bäuerliche Grund und Boden mußte daher aus der Verflechtung mit der sogenagnnten kapitalistischen Wirtschaft, bei der er eben lediglich die Rolle als Handelsgegenstand oder Kreditunterlage spielte, herausgelöst werden.
Der Reichsnährstand stellt in seinem Aufbau, in seiner Gliede⸗ rung und in seiner Disziplin nichts anderes dar als den Ausdruck einer neuen Ordnung auf diesem Boden. Das Reichserhofgesetz verbürgt die Stetigkeit und Sicherheit, das Reichsnährstandsgesetz verbürgt die Ordnung. Alles ergänzt sich notwendig. Infolge der Devisenschwierigkeiten müssen wir mit den uns aus dem eigenen Boden zur Verfügung stehenden Erzeugnissen haushalten. Dieser Aufgabe dient die Marktordnung.
Die Marktordnung soll ein Werkzeug sein, um sowohl den Erscheinungen des Mangels als auch den Erscheinungen des Ueber⸗ flusses begegnen zu können. Während unter der freien Markt- wirtschaft wilde Preisschwankungen die Folge dieses Wechsels von Mangel und Ueberfluß sind, soll die Marktordnung eine stetige Entwicklung, also grundsätzlich feste Preise verbürgen. Dazu ist es notwendi,, daß bei Ueberfluß Ware vom Markt ferngehalten oder aus dem Markt herausgenommen wird, um bei auftretendem Mangel wieder hereingelassen zu werden. Diese bewußte Ordnung des Marktgeschehens in Verbindung mit Lagerhaltung oder Vor⸗ ratswirtschaft erstreckt sich sowohl auf die jahreszeitlichen Schwan⸗ kungen als auch über die größeren Wellenschläge zwischen mageren und fetten Jahren.
Rürnrrti ire d —— * ——— —— — —— eee ,, w 3 allemal festgelegt, sondern er wird ganz bewußt nach den Er- fordernissen der Gesamtwirtschaft gehandhabt. Wir können dadurch die Erzeugung einer Ware anreizen, eine andere wiederum einschränken, wir können dadurch natürlich auch den Verbrauch beeinflussen. In diesem Rahmen ist dem Bauern aber eine stetige, feste Preisentwicklung völlig verbürgt, und er läuft nicht mehr Gefahr, eines Tages durch einen Preiszusammenbruch eine „Fehlspekulation“ getan zu haben. Diese stetige Preisgestaltung
ibt uns also erst das Recht und den Mut, vor den Bauern heute
. und ihn zu einer größtmöglichen Steigerung seiner Erzeugung, zu einer Anspannung seiner Leistungsfähigkeit auf- zufordern. Im Rahmen fester Preise kann jeder einzelne durch Leistungssteigerung auch seine Einnahmen steigern; hier kann er in echten Leistungswettbewerb mit den anderen treten und seine Privatinitiative im besten Sinne entfalten.
Die Marktordnung ist die Voraussetzung für die Leistungs⸗ steigerung des einzelnen und damit auch für die Erzeugungs⸗ steigerung, die gegenwärtig für ganz Deutschland notwendig 2 Die Marktordnung ist nün nicht etwa eine planwirtschaftliche oder gar zwangswirtschaftliche Angelegenheit. Sie ist lediglich eine Art Gemeinschaftsarbeit des Reichsnährstandes, allerdings unter scharfer und eindeutiger Aufsicht des Staates. Alle an der Erzeugung, an der Verarbeitung oder an der Verteilung einer Ware beteiligten Gruppen sind zusammengeschlossen, und der Grundgedanke des Zusammenschlusses ist: den Weg einer Ware vom Erzeuger über den Bearbeiter und Verteiler bis zum Ver— braucher auf das kürzeste Maß zu beschränken und damit den Zwischenhandel auf seine wirklichen volkswirtschaftlichen Auf⸗ gaben zurückzuschrauben, seine zweifellos bisherige Ueberblähung drosselnd. Das System des Freihandels mag unter den Voraus⸗ setzungen, die im 19. Jahrhundert vorherrschten, richtig gewesen sein. Aber heute ist es durch eine tiefgehende Entwicklung über⸗ holt worden und infolgedessen falsch. Es kommt also jetzt darauf an, auf der Grundlage der neuen Entwicklung, mit der wir als Tatbestand rechnen müssen, durch ein neues System die gestörte wirtschaftliche Gemeinschaftsarbeit der Völker wieder herzustellen, weil schließlich jeder Außenhandel nichts anderes darstellt als die handelsmäßige Bilanz solcher Gemeinschaftsarbeit. Und dieses System ist unsere Marktordnung.
Ein neues System weltwirtschaftlicher Beziehungen entsteht. Es ist in seinen ganzen Grundgedanken vielleicht nichts anderes als das System der alten deutschen Hanse, auf die gegenwärtigen modernen Verhältnisse übertragen Die heute aus dem bäuer⸗ lichen Abschnitt kommenden Gedanken zur Neuordnung der deutschen Wirtschaft stellen keine äußerliche Standespolitik im engeren Sinne dar, sondern altes deutsches Gedankengut, das sich beim Bauern am zähesten erhalten hat und jetzt wieder nach der Erweckung durch Adolf Hitler hervorgebrochen ist. Es handelt sich bei den wirtschaftlichen Umwälzungen, die heute vor sich gehen und die sich gewiß noch lange Zeit hinstrecken werden, um nichts anderes als um die Neuformung eines eigenen deutschen Wirt⸗ schaftsgedankens, einer eigenen deutschen Wirtschaftsgesinnung. Und genau so wie der englische Gedanke vom „free trade“ ein großes wirtschaftliches Zeitalter bestimmt und beherrscht hat, so hoffen wir, daß dem kommenden Zeitalter der neue deutsche Gedanke, um den wir heute alle ringen, sein Gepräge geben wird.
Griechenlands besteht. Im ersten Falle kann der National⸗ wirtschaftsminister für gewisse Artikel Einfuhrerlaubnisse er⸗ teilen, die das festgesetzte Kontingent übersteigen. Im zweiten Falle wird allen Personen, die griechische Waren ausführen, gleichviel an wen und wohin, ein Einfuhrerlaubnis in gleicher Höhe der getätigten Ausfuhr, für welchen Artikel es auch sei, erteilt, nur muß die Ausfuhr der griechischen Ware der Einfuhr der fremden vorausgegangen sein.