Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 287 vom 8. Dezember 1934. S. 2
—
Sackmiete ist in den Grundsätzen zu 1 bis 3 nicht ent- halten, da es sich bei der Sackvermietung um einen Vertrag außerhalb des Kaufabschlusses handelt. Die Säcke sollen 14 Tage kostenlos zur Verfügung gestellt werden; über 14 Tage hinaus ist ein Betrag von 1 pfanne Sack und Tag für normale Sackung — 75 kg Schwergetreide, 60 kg Hafer — als ange⸗ messen zu erachten. ö .
2 einzelnen Verkaufsfall dürfen höhere als die vorstehen-⸗ den Abschläge nur dann berechnet werden, wenn nachweisbar höhere Mehrkosten entstanden sind. Die Berechnung von Ab⸗ schlägen, die über die offenbar entstandenen Mehrkosten ian ehen, ist in jedem Falle unzulässig, auch wenn sie sich im ahmen der vorstehenden Abschläge bewegen. ;
II. Die Landesbauernführer können mit iki i Verwaltungsamtes des Reichsbauernführers von Ziffer 1 ieser Anordnung abweichende bindende Grundsätze für den Bereich ihrer Landesbauernschaft aufstellen. Die vor dem Tage des In⸗ krafttretens dieser Anordnung für die einzelnen Landesbauern⸗ schaften aufgestellten bindenden Grundsätze gelten als auf Grund der vorstehenden Vorschrift erlassen; ihre Abänderung bzw. Auf⸗ hebung bedarf der Zustimmung des Verwaltungsamtes des Reichsbauernführers.
3. k tritt mit dem Tage der Bekanntgabe im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 6. Dezember 1934.
Der Reichsbauernführer. Verwaltungsamt. v. Kanne.
Bekanntmachung.
Auf Grund der 2. Durchführungsverordnung des Reichs⸗ verkehrsministers vom 21. Juni 1833 zum Gesetz zur Be⸗ kämpfung der Notlage der Binnenschiffahrt (RGBl. 11 S. 317) hat die Fachabteilung III des Frachtenausschusses Berlin in ihrer Sitzung vom 12. November 1934 folgenden Beschluß gefaßt:
Die in der Bekanntmachung vom 11. Juni 1932 unter Ziffer 2 erfaßte Festsetzung für Rotbuchennutzrollen usw. wird hiermit auf⸗ gehoben. An ihre Stelle tritt nachstehender Beschluß:
rachtfestsetzung für Rotbuchennutzrollen und ⸗kloben
i, i n ,. und ⸗kloben bis 1,50 m Länge zur Beförderung nach Altdamm:
von Freienwalde . RM 1,70 per rim „Oderberg / Liepe 1.460, vom Werbellinsee „2. — Werbellinkanal, oberhalb Rosenbeck .. . ö.
/
1
2
85 80 80
2 21 2
Werbellinkanal, unterhalb Rosenbeck .. 9 Kahlenberg 1 . Die Sätze verstehen sich einschließlich Einladen durch den Schiffer. Das Ausladen hat durch den Empfänger zu erfolgen. Frachtfestsetzung für Buchenlangholz nach Altdamm: von Freienwalde RM 2,50 per fm D derherg ie J vom Werbellinsee 9 . Werbellinkanal, oberhalb Rosenbeck .. . . „ Werbellinkanal, unterhalb Rosenbeck .. . . von Kahlenberg ,,, Die Sätze verstehen ch den Schiffer. Das Ausladen hat durch den Empfänger zu erfolgen. . Die in beiden Absätzen festgelegten Frachtsätze verstehen sich als Mindestsätze. Vorstehender Beschluß ist von mir bestätigt. Potsdam, den 6. Dezember 1934
Der Regierungs? K
*
Bekanntmachung.
Die am 7. Dezember 1934 ausgegebene Nummer 132 des Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält: . Gesetz über die Erweiterung der Befugnisse des Reichs⸗ kommissars für Preisüberwachung, vom 4. Dezember 1954 Gesetz für das Staubecken Turawa, vom 4. Dezember 1934; Gesetz über den Wertpapierhandel, vom 4. Dezember 1934; Reichsgesetz über das Kreditwesen, vom 5. Dezember 1934; Zweites Gesetz zur Ueberleitung der Rechtspflege auf das Reich, vom 5. Dezember 1934 Verordnung über das Reichsamt 28. November 1934 Verordnung, betreffend die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel, vom 4. , ! ö ; Umfang: 2 Bogen. Verkaufspreis: 0,309 RM. Postversendungs⸗ gebühren: G04 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 8. Dezember 1934.
Reichsverlagsamt. Fabrieius.
für Wetterdienst, vom
Preußen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Einziehung ton i , Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 295) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. S. 207) und des Gesetzes über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Bermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. J S. 4*9 erkläre ich die im Grundbuche von Oberförsterei Oderhaus, Kreis Zellerfeld, Band 1 Blatt Nr. 2 in Abteilung III unter Nummer 1 für den Touristenverein „Die Naturfreunde“, Reichsgruppe Deutschland, eingetragener Verein in Nürnberg, eingetragene Darlehnshypothek über 10 000 Reichsmark für er⸗ loschen, da mit der Hingabe des Geldbetrages, welcher den Gegenstand der dieser Hypothek zugrunde liegenden Forderung bildet, eine Förderung . 37 staatsfeindlicher Be⸗ trebungen beabsichtigt gewesen ist. . . ;
t i, § 7 3 Besche vom 26. Mai 1933 wird eine Entschädigung für den Verlust dieser Hypothek nicht gewährt.
Hildesheim, den 4. Dezember 1934. Der Regierungspräsident. J. V.: Baemeister.
Verbot einer periodischen Druckschrift.
Zum Schutze der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verbiete ich auf Grund des 1 der Verordnung vom 28. Fe⸗ bruar 1933 (RGBl. 1 S. 85), der 55 14, 41 des Polizeiver⸗ waltungsgesetzes vom 1. Juni 1931 , S. 77) in Verbindung mit 5. 1 der Preußischen Verordnung vom 2. März 1933 (Gesetzsamml. S. 33) die „Funge Kirche“, Halbmonatsschrift für reformatorisches Christentum, in Göttingen auf unbestimmte Zeit.
Hildesheim, den 7. Dezember 1934. Der Regierungspräsident. Dr. Muhs.
Bekanntmachung.
Die heute ausgegebene Nummer 46 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter:
Ir. 14 207 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Versteigerergewerbe und der Versteigerervorschriften (Preu⸗ ßische Versteigererbestimmungen — PrBB —, vom 3. Dezember 1934 .
Nr. 14208 Verordnung, betreffend den 3 und die Spruchkammer 9 Siedlung und Auseinandersetzung der Pro⸗ vinz Grenzmark Posen⸗Westpreußen, vom 26. November 1934.
Umfang; 2y Bogen. Verkaufspreis (, 0 RM, zuzüglich einer Versandgebühr von 8 Rpf. ö
Zu beziehen durch: R. v. Decker's 5 (G. Schenck), Berlin Wg, ginnt 35, und durch den Buchhandel.
Berlin, den 8. Dezember 1934. 1
—
JJ ,, i
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Nr. 47 des Reichsministerialblatts vom J. Dezember 1934 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 4b,
charnhorststraße 4, zu beziehen.
Inhalt: 1. Steuer- und Zollwesen: Verordnung zur Durch⸗ ö des Steuerabzugs vom Arbeitslohn; Verordnung über ie Uebertragung der Verwaltung der Schlachtsteuer im Bezirk des Landesfinanzamts Stuttgart auf die Hauptzollämter. 2. Kon⸗ sulatwesen: Ernennung; Exequaturerteilungen und Erlöschen von Exequatuxrerteilungen. 3. Verkehrswesen: Geschäftsordnung der Gesellschaft „Reichsautobahnen“. 4. Versorgungswesen: Verzeich⸗ nisse der den Versorgungsanwärtern vorbehaltenen Stellen — Mecklenburg, Staats-, Kommunalbehörden und Landesversiche⸗ rungsanstalt —; Verzeichnisse der den Versorgungsämtern vor⸗ beg benen Beamtenstellen — Preußen, Bereich der Wasserbau⸗ behörden, die auch für das Reich tätig find —
*
ere Ver kehrswesen.
Aenderungen im Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft.
Der Präsident des Verwaltungsrats der Deutschen Reichs⸗ bahn⸗Gesellschaft, Karl Friedrich von Siemens, dessen dreijährige Amtszeit als Mitglied des Verwaltungsrates ber Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft am 31. Dezember d. J. abläuft, hat die Reichsregierung gebeten, von seiner Wiederberufung Abstand zu nehmen und wird zu Ende des Jahres aus dem Verwaltungsrat ausscheiden. Der Reichsverkehrsminister hat Herrn von Siemens für die Führung der Präsidentschaft des Verwaltungsrates, die er seit Errichtung der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft im Jahre 1924 innegehabt hatte, in einem warmherzigen Schreiben den Dank und die Anerkennug der Deutschen Reichsregierung ausge⸗ sprochen. Zu dem gleichen Zeitpunkt scheiden teilweise infolge Ablaufs ihrer Amtszeit, teilweise auf eigenen Wunsch aus dein Verwaltungsrat aus: Der Oberpräsident a. D. von Batocki, der frühere Präsident der Industrie⸗ und Handelskammer Breslau, Dr. Grund, der Staatssekretär a. D. Dr. Ing. Gutbrod, der Ministerialdirektor a. D. Schulze, der Staatssekretär a. D. Dr. Stieler und der Konsul Reiner. Die Reichsregierung hat an Stelle der ausscheidenden Herren zu Mitgliedern des Verwaltungs— rats erngunt:, den Staatssekretär des Reichsverkehrsministeriums Gustav Koenigs, den Konteradmiral a. D. Rudolf Lahs, den Staatssekretär des Reichspostministeriums Dr. Wilhelm Ohne⸗ sorge, den Stabsamtsführer beim Reichsbauernführer Dr. Her⸗ mann Reischle, den Ministerialdirektor im Reichsverkehrs⸗ ministerium Eduard Vogel, den Kapitänleutnant a. D. Stto Steinhrinck und den Stabschef bei dem Verbindungsftar der NSDAP. Herbert Stenger. — Die Neuwahl eines Vertreters der Vorxzugs-Aktionäre im Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn—⸗ Gesellschaft, bisher Staatssekretär a. D. Bergmann, dessen Amts—
zeit mit Ende dieses Jahres ebenfalls abläuft, findet demnächst
statt.
Berliner Postverkehr zu Weihnachten und Meujahr.
Pakete, Postgut und Päckchen werden auch an beiden Sonn⸗
tagen vor Weihnachten am 16. und 23. Dezember von den Bahn⸗ hofpostämtern N 4, Wg, sW it, 0 17, S0 36, Mw 40 und 8sW77 ununterbrochen, von den übrigen Postämtern am 16. von 13. — 19, am 23. von 8— 19 Uhr angenommen. Ueber den Postschalter- und Zustelldienst an den Weihnachtsfeiertagen und zu Neujahr unter⸗ richten die Aushänge bei den Postanstalten.
In der Zeit vom 18. bis 25. 12. kann etwaigen Anträgen von Paketempfängern auf Eilzustellung der für sie eingehenden Sendungen aus betrieblichen Gründen nicht entsprochen werden.
Postpakete nach Spanien. Berlin, 7. Dezember. Nach Spanien werden von jetzt an Post⸗ pakete bis zum Höchstgewicht von 20 kg in den Gewichtsstufen von 1, 5, 10, 15 und 26 kg zugelassen.
Luftpost nach Nordbrasilien.
Luftpostsendungen nach Orten in Nordbrasilien, die mit der deutschen Luftpost in Reiife ,,, . und Natal eintreffen, werden nicht mehr auf dem Seewege, sondern bis Belem (Para) n kö auch bis Manaos auf dem Luftwege weiter— befördert.
Weihnachtsfahrt Luftschiff „Graf Zeppelin“.
Auf der am 8. Dezember in Friedrichshafen (Bodensee) be⸗ ginnenden Fahrt des Luftschiffes „Graf ö werden nicht
nur Briefsendungen zu den ö den regelmäßigen Luftpostverkehr nach Südamerika geltenden :
edingungen befördert, sondern auch gewöhnliche
akete, die am 12. Dezember in Rio de
vorgesehenen Motorschiffe nn, Burns, Philp C Co, Lid., Sydney, verkauft. Diese Tat— sache kommt an si
denn ein Betrag
Janeiro und am 13. Dezember in Buenos Aires eintreffen werden.
Luftpostzuschlag für Paket nach Brasilien 6 RM, nach Argentinien
Chile, Paraguay und Uruguay 7
M für ½zÿ kg. Weitere Aus“ kunft erteilen die Postanstalten. .
Austral⸗China⸗Dienst des Norddeutschen Lloyd.
Verkauf zweier Schiffe an die Reederei Burns,
Philp & Co. Norddeutsche Lloyd hat die für die Austral⸗China-Fahrt Der Norddeutsch 0 . und „Merkur“ gn ö.
überraschend, da der Norddeutsche Lloyd im Begriff war, die Austral⸗China⸗Linie neu einzurichten. Inzwischen
haben jedoch Verhandlungen stattgefunden, die dem Lloyd den Ver—
kauf der beiden Schiffe zweckmäßig erscheinen ließen. Die Ver— i ding mit der australischen Reederei Burns, hilp C& Co. ist in der freundschaftlichsten Weise erfolgt und trägt auch den Inter— . des Norddeutschen Lloyd in jeder . Rechnung. Die Lloyd⸗Flagge wird wie bisher in der Südsee im Verkehr zwischen Hongkong und Neu⸗Guinen vertreten durch die Schiffe „Frideron⸗ und „Bremerhaven“. Im Sinne internationaler Verständigung unmittelbar zu den einzelnen Linien ist dieser Abschluß zu be⸗ rüßen, da er der allgemeinen schwierigen Lage der Schiffahrt Einlh verständigen Ausgleich auf Sondergebieten gerecht wird.
Die Weltschiffsverluste im Oktober 1934.
Hamburg, 7. Dezember. Nach den Ermittlungen des Ger— manischen Lloyd sind im Oktober als vollkommen verloren ge⸗ meldet worden: 20 Dampfer mit 34 387 B.-⸗R.⸗T., 2 Motorschiffe mit 4618 B.-⸗R.-T., 5 Segelschiffe mit Motoren mit 1133 B.- R.. owie 5 Segelschiffe und Segel⸗Leichter mit 1231 B.- R.⸗T., zu⸗ ö also 32 Fahrzeuge mit 41 369 B.⸗R.-T. Deutschland war an den Verlusten mit dem Dampfer „Bodwild“ (904 B.-R.⸗T.) und mit dem Dampfer „Elise Schulte“ (6238 BM. beteiligt. Teil⸗ schäden haben 710 Dampfer, 135 Motorschiffe, 36 Motorsegler und 44 Segler erlitten. — Von den vollkommenen Verlusten entfiel nahezu die Hälfte (12 Fahrzeuge mit 20 390 B.⸗R.⸗T.) auf Groß⸗ britannien.
Aus der Verwaltung.
Staatssekretãr Reinhardt: Wichtiger Fristablauf am 31. Dezember.
Der Staatssekretär im Reichsfinanzministerium Fritz Rein⸗ hardt macht in der „Deutschen Steuer⸗Zeitung— darauf aufmerk⸗ sam, daß am 31. Dezember 1934 sich ein sehr wichtiger ristablanf bollzieht. Der Steuerpflichtige müsse die vor dem 1. Januar 1935 fällige Steuerzahlungen, auch diejenigen, die erst im Dezember 1934 fällig werden, bis zum 31. Dezember 1934 entrichten, wenn er vermeiden will, in die Liste der säumigen Steuerzahler auf— genommen zu werden. Der Steuerpflichtige müsse also auch die am 10. Dezember 1934 fälligen Vorauszahlungen auf die Ein⸗ kommensteuer bzw. Körperschaftssteuer und auf die Umsatzsteuer bis spätestens 31. Dezember 1934 entrichtet haben, auch dann, wenn wegen dieser Zahlungen bis Ende Dezember 1934 noch keinerlei Mahnung erfolgt sein sollte. Wenn ein Steuerpflichtiger e, daß es ihm finanziell unmöglich sein werde, alle. Reichs— eue ohlungen, die vor dem 1. arwrar 1935 fällig sind, vor i , Heirpinlrereftis zu entrichten, so empfehle es sich, —
wegen des Restes Stundung zu beantragen; elte, solange er gestundet ist, nicht als rück= sändig im Sinne der Liste der säumigen Steuerzahler. Es ge— nüge jedoch nicht, daß der Antrag auf Stundung einer vor dem 1. Januar 19355 fälligen Zahlung bis spätestens 31. Dezember 1934 beim Finanzamt eingebracht wird, sondern der Steuer— pflichtig müsse den Bescheid, durch den das Finanzamt die Stundung ausspricht, spätestens am 31. Dezember 1934 erhalten haben. Es sei infolgedessen erforderlich, daß der Antrag auf Stundung rechtzeitig gestellt wird. Die Stundung sei nicht ohne weiteres, sondern nur insoweit zu gewähren, wie sie nach den Grundsätzen von Billigkeit und . im Rahmen der allgemeinen Interessen des Volksganzen vertretbar sei. Der Staatssekretär macht noch darauf aufmerksam, daß die Stener— pflichtigen es im Jahre 1935 hinsichtlich einer fälligen Zahlung oder Vorauszahlung nicht zu einer zweitmaligen Mahnung kommen lassen dürfen, wenn sie die Heraufsetzung auf die Liste der säumigen Zahler vermeiden wollen.
Bei der Erläuterung des Antizinsparagraphen des
J ö 414udk
neuen
Steuerrechts, der am 1. Januar 1935 in Kraft tritt, sagt der
Staatssekretär u. g. noch, aß dann Verzugszinsen und Aufschub— insen für Reichssteuern nicht mehr erhoben werden. Bei der Einkommen-, Körperschafts, Vermögens⸗ und Unmsatzsteuer werden mit Wirkung ab 1. Fanuar 1955 auch keine Stundung zinsen mehr erhoben. Auf die anderen Steuern, insbesondere die Grunderwerbs-, die Erbschafts- und die Kapitalverkehrstener, habe die Beseitigung der Stundungszinsen nicht ausgedehnt werden können, weil es bei diesen Stenern zwingende Gründe der steuerlichen Gleichmäßigkeit sein könnten, die die Erhebung von Stundungszinsen bedingen.
Vorbereitung eines Reichs wasserrechts durch die Akademie für Deutsches Recht.
Der bei der Akademie für Deutsches Recht gebildete Ausschu ür Wasserrecht hat seine Arbeiten an der . des Wasserrechts ortgesetzt. In der Sitzung am 5. und 6. d. M. in Berlin wurgen ie Fragen des Wasserhaushalts und der Reinhaltung der Ge⸗ a behandelt. Als Grundlage der Beratungen dienten mehrere
wissenschaftliche Referate, die von Mitgliedern des Aus schises sowie von Beamten der preußischen Landesanstalt für Gewäser, kunde, für Wasser⸗ Boden⸗ und Lufthygiene und für , erstattet wurden. An den Beratungen nahmen außer den, gliedern des Ausschusses zahlreiche Vertreter der beteiligten Neichs⸗ und Landesministerien teil. Der Porsitzendes des Ausschh e Vizepräsident i. R. Schlegelberger, faßte am Schluß der 3 tungen deren Ergebnis in Richtlinien zusamemn, die folgende Inhalt haben: ; der 1. Für die Zukunft ist mit einer weiteren Steig angie berechtigten Ansprüche an den verfügbaren Wassen 3, hinsichtlich der Menge und hinsichtlich der Beschaffenhe
des Wasser zu rechnen; ö erh
„Diesen Ansprüchen wird auf die Dauer nur genügt ,
können durch eine planvolle Bewirtschaftung der , cher und unterirdischen e en in der Hand , . ussicht des Reichs. Hierdurch sollen die Ab flusverh ö. eregelt werden und die en,, , unter möglichs dit.
ere er Erfassung der für die Volksgemeinschaft
lichsten Verwendung zugeführt werden. .
.Die Bestrebungen zur Reinhaltung des oherir i chen h en,
unterirdischen Wassers sind im Interesse der e e be, der Fischerei, des Heimatschutzes und der um af .
Wiederbenutzung des Wassers unbedingt zu fördern — 9 weitere Ausgestaltung der amtlichen llußüberwachung urch Bildung von kin hellen herben,
plus I). Sonst waren noch
Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 287 vom 8. Dezember 19234. . 3
ö Durch das Reichswassergese
helfe zur Verfügung gestellt werden. 6 e aus den h
Hand eines vom Vorsitzenden aufgestellten Ir f zur Schaffung eines Reichswassergesetzes fort
400 Landjahrheime in Preußen.
ie guten Ergebnisse, die in Preußen mit der Einführung des , für die schulentlassene . gemacht worden
nd. sollen im nächsten r e ih unt führen. : ulentlassenen, die im Landja
. rechnet man mit
. in re gen, 400.
nicht jeder dazu befähigt ist. Aus den 4060
pölkerung überhaupt hat beste Früchte gezeigt.
hocken in völlig neue Wege leitet.
sollen der Verwaltung zur Erfüllung dieser Aufgabe alle erforderlichen rechtlichen Be—
itgliedern eine besondere Kommission cbilbet, die im Januar ihre Beratungen i mn und
esetzentwuhrfs dje er nf,
ahre zu einer erheblichen Ausdehnung 0 0060 y. ö ⸗ — H . Die der Landjahrheime beträgt, wie die -Landpost mitteilt, ahl der . Besonderer Wert wird auf die uswahl der Landjahrleiter und lehrer gele t, da bei weitem ö us Teilnehmern eines sihrerlagers sind nur 1400 Befähigte ausgewählt worden. Der kete Umgang der Kinder mit den Bauern, und mit der Landbe⸗ Das Landjahr ist leineswegs als Fortsetzung der Schuljahre oder etwa als Berufs⸗ chule zi hetrachten, im re unterzieht sich vielmehr der unge Mensch einer nationalpoliti chen Durchbildung im national⸗ bzialistischen Sinne, die nicht im Lernen, sondern im Erleben hren Mittelpunkt findet. Das Landjahr ist somit als eine groß= zůgige Maßnahme zu betrachten, die das staatliche Erziehüngs⸗
rr
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 9. bis 17. Dezember.
Staatsoper.
Sonntag, den 9. Dezember: Carmen. Blech. Beginn: 195 Uhr. .
Nontag, den 10. Dezember: Eugen Onegin. Musikalische Lefiung: Heger. Beginn: 20 Uhr. .
Dienstag, den 11. Dezember: Rigoletto. Musikalische Leitung: Klelber. Beginn: 20 Uhr.
Mittwoch, den 13. Dezember: Erstaufführung Ernani. Musikal.
Leitung: Blech. Beginn: 26 Uhr.
Musikalische Leitung:
Donnerstag, den 13. Dezember: La Traviata. Musikal, Lei⸗ tung; Preuß. Beginn: 20 Uhr. Freitag, den 14. Dezember; Intermezzo. Musikal. Leitung: 6 . , Uhr. onngbend, den 15. Dezembct: Ernani. Blech. Beckum 26 Uhr.
piele. Märchen festspiele. Dornröschen umd Puppen⸗ Ee. Musika]. . Spieß. Beginn: 15 Uhr.. 9 Bohm e. Musikal. Leitung: Blech. Beginn: 20 Uhr. Montag, den 17. Dezember. Arabella. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 30 Uhr. Schauspielhaus. 6 9. Dezember: Der Große Kurfürst. Beginn: r.
Montag, den 19. Dezember: Die Herma nns l t. Be⸗ ginn: 20 Uhr. ; ö . .
Dienstag, den 11. Dezember: Das Glas Wasser. 20 Ühr
. 12. Dezember: Der Große Kurfürst. Beginn: 2 den 13. Dezember: Das Glas Wasser. Beginn: ö 14. Dezember: Der Große Kurfürst. Beginn: Sonnabend, den 15. Dezember: Das Glas Wasser. Beginn:
20 Uhr Sonntag, den 16. Dezember: Ehrengastspiel Dr. Geor Droescher. Beginn: Abends 26 Uhr.
Das Glas Wasser. Beginn: mittags 17 Uhr. Der Große Kurfürst.
,, 11. Dezember: Der Große Kurfür st. Beginn:
.
Beginn:
Aus der Preußischen Akademie der KRünste.
Die Preußische Akademie der Künste hat, um allen Bevölke— rungsschichten den Besuch ihrer ,, und der Sonder⸗ ausstellung der Werke von Professor Arthur Kampf zu er⸗ möglichen, den Eintrittspreis für die beiden letzten Sonntage, an denen die Ausstellung noch geöffnet ist, am 9g. und 15. Dezember, auf 25 Rpf. herabgesetzt. Die Ausstellung ist an allen Tagen, auch Sonntags, von 10 —5 Uhr geöffnet.
Werke von Otto Heinrich, ax Kaus, Hans Stübner, Hesto J Frau Kollwitz und Hugo Peschel gingen in Privat—
esitz über. Auch der Deutsche Kunstverein hat in der Ausstellung eine Anzahl von Werken erworben.
Han delsteil.
Berliner Börse am 8. Dezember.
Aktien und Renten fest.
Das Geschäft an der Berliner Börse war namentlich im Verlauf des Sonnabend und trotz des hohen katholischen Feier— tages ziemlich lebhaft. Angeregt durch die verschiedenen günstigen Mitteilungen aus der Wirtschaft schritten Publikum und Kulisse zu Rückkäufen, wobei namentlich das vor einigen Tagen zurück— gegangene Kursnivegu für die Privatkundschaft Anreiz zu Neu⸗ engagements gab. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, waren es besonders gute Dividendenpapiere, die die größten Besserungen aufzuweisen hatten. Die Tendenz war von . an sowohl in Aktien wie in Renten ziemlich fest, und erst gegen Schluß des Verkehrs waren einige Glattstellungen zu bemerken.
Montanwerte lagen gut gehalten und im Vorlauf durch⸗ chnittlich „ 5 höher. Braunkohlenwerte konnten wiederum kärker anziehen, so gewannen Bubiag 2 3, Eintracht 3 5 und
iederlausitzer Kohlen 2 75. Nur Rheinische Braunkohlen
waren wieder angeboten (minus 2) ). Auch in Bemberg
((minus 116 25) kam erneut einiges Material heraus. Dagegen
gewannen Stöhr 2 935 und unter Chemischen Papieren Kokswerke 15. Unter Elektrowerten erholten sich Accumulatoren erneut um 21 65. Auf Grund günstiger Mitteilungen über die Ge⸗ schäftslage waren Elekteizitäts-Werke, Schlesien, um 2 7) ge⸗ bessert. Siemens gingen auf 138 herauf, B. K. L. auf 158353 (je eichs bank 1 99 höher. ; Am Kassamarkt bestand Interesse für Großbankaktien DD Bank plus 1). Renten tendierten wieder fest. Besonders waren Pfandbriefe und Stadtanleihen, die durchschnittlich 1 56, vereinzelt sogar bis zu 23 gewannen, gefragt. Altbesitz stiegen um 6 6, Tagesgeld war wieder nicht unter 4 bis 4 2. zu ben. Im Internationalen Devisenmarkt ging das englische sund. nach der vorübergehenden Erholung wieder auf 13351 n n zurück, der Dollar stellte sich in Berlin auf 2,491
Sitz der Reichswirtschaftskammer.
Die auf Grund der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deunt— ö, Wirtschaft vom 27. November 1934 (RGBl. Nr. 131 Seite 1194) 6 Reichswirtschaftskammer befindet sich bis auf weiteres Berlin NW 7, Neue Wilhelmstr. 911. Tel.: A 1 Jäger 6561.
Deutsch · amerilanische Warenaustauschverhandlungen. Wastzington, 7. Dezember. Bremer Baumwolleinführer, die
hier längere Zeit über den Ankauf amerikanischer Baumwolle in
einer Art Austausch gegen deutsche Erzeugnisse verhandelten, reisen Sonnabend ab, um zusammen mit einem Vertreter der hiesigen amtlichen Außenhandelsbank einen in Washington ent⸗ worfenen Plan der Reichsbank vorzulegen. — Im Staats⸗ departement wurde erklärt, Außenminister Hull habe zu diesem Plan noch keine Stellung genommen; die Angelegenheit werde ihm erst unterbreitet werden, wenn tatsächlich ein endgültiger von deutscher und amerikanischer Seite gebilligter Plan vorliege. Man glaube jedoch nicht, daß Hull Einwendungen erheben werde. Zwar halte Hull einen Warenaustausch, der sich auf eine genau be⸗ stimmte Geldmenge beschränke, für primitiv und für alles andere als den Welthandel fördernd — er halte mit aller Energie an dem Grundsatz fest, daß alle Nationen untereinander Meistbe⸗ günstigung erhalten und gewähren sollten —, aber er sei sich gleichzeitig klar darüber, daß dieser Idealzustand nicht sofort er⸗ reicht werden könne und daß manche Länder in Notfällen zum Warenaustausch oder zu Zollerhöhungen oder Kontingentierungen greifen müssen.
re e e e e 2 ᷣQiůVQ, , „„es O . Zum organischen Aufbau der Wirtschaft.
Die Stellung der Handelskammern.
Ueber die Bedeutung der 1. Durchführungsverordnung für das Gesetz zur Vorbereitung des organischen , der ge⸗ perblichen Wirtschaft, über die Stellung der Handelskammern und ö. Verhältnis zu den Fachverbänden macht der erste Syndikus . dlölner Industrie⸗ und Handelskammer Gauwirtschafts, r. Tr. Schmidt, in der „Westdeutschen Kirtschaftszeitung
usführungen, denen folgendes zu entnehmen ist: ͤ ö. „Die Verordnung beendet einen Zustand, der an Klarheit er, organisato:rischen Zielsetzung vieles vermissen ließ. Mit dem „etz. am 27 Februar 191 fanden zwar die, privaten Versuche . Konstruktion eines „ständischen Aufbaues“, wie er den je— ligen Interessenten din besten entsplechen konnte, ihren Ab— muß. Das Fehlen einer Ausfü ö zu diesem Ge⸗ ft. aus der eine einheitliche Planung und Zielfetzung für alle sernrrtetungs farmen der Wirtschaft erkennbar gewbesen wäre, führte i in Aufbau der sogenannten „Organisation der gewerb⸗ , Wirtschaft“, die zwar uber den organisatorischen Aufbau ing oslchen zur Inangriffnahme praktischer Aufgaben nicht anten, die aber ohne Verbindung mit den öffentlich recht⸗ ale , Vertretungskörperschaften der Wirtschaft den Kammern, mwdestete und damit zu einem unfruchtbaren Dualismus führte.
ec, ist das Verdi c 27. November 1934, mi ben che dienst der Verordnung vom 21. N aft
chaftsvertretung werden in erster Linie die Kam— Bel kannt. In dieser Anerkennung liegt das grundsätzliche Wirischtuls gu einer möglichst einfachen Organisations form der keschbaß, Nur wenn ein zwingendes wirtschaftliches Bedürfnis können sch Wirtschaftsgruppen, Fachgruppen und Fach,
* J mtergruppen bessrklich untergliedern. lber auch für diesen Fall
ist vorgesehen, daß die Bezirksuntergruppen einer bezirklichen rganisation und die Zweigstelle der von Reichsgruppen er⸗ richteten Bezirksgruppen mit ö und Handelskammern zu verbinden sind. Sinngemäß dürfte diese Verbindung zwischen den Handwerkskammern und den Bezirksgruppen Handwerk ebenfalls vorzunehmen sein. . ö Die nationalsozialistische Forderung, eine von persönlichen Einflüssen möglichst unabhängige Wirtschaftsführung zu gewähr— leisten, hat damit ihren Ausdruck gefunden. Sie wird betont durch die verschiedenartige Rechtsform der Kammern und der Fachver⸗
bände (Reichsgruppen und ihre Untergliederungen). Nach 5 16 der Verordnung kann kein Zweifel sein, daß nur die Betreuung und
Wahrung sachlicher Belange Aufgabe der Verbände sind. Die Verordnung hat mit der Ansicht aufgeräumt, daß die Wahrung
fachlicher Interessen im nationalsozialistischen Staat nicht mehr wünschenswert ist. Sie hat damit auch aufgeräumt mit dem un⸗ wirtschaftlich durchaus berechtigten Eigeninteressen mittels eines Versteckspiels hinter dem Grundsatz Gemeinnützigkeit zu vertreten. Im besten
ehrlichen Bestreben mancher Fachgruppen, ihre
Sinne einer Vereinfachung der Organisation liegt es auch, daß von der allzu schematischen Anpassung des Gruppen⸗ bzw. Fach⸗ verbandswesens an die Treuhänderbezirke
andwerk zu bemerken war, abgelassen wird. Die neuge⸗
schaffenen ezirkswirtschaftstammern bilden keine zusätzliche Kostenbelastung der Wirtschaft, da eine neue Geschäftsführung nicht geschaffen, sondern die Geschäftsführung einer Industrie⸗ und Handelskammer übertragen wird. Die Tatsache, daß in der Verordnung die Wirtschaftsräume, in denen Wirtschaftskammern gebildet werden sollen, nicht besonders gekennzeichnet sind, läßt annehmen, daß zwar für die Gegenwart die sogenannten Treu⸗ händerbezirke die Grundlage für die Bildung der Wirtschafts⸗ kammern sein sollen, daß aber für die Zukunft die durch die Reichs reform festzulegenden politischen Verwaltungsbezirke auch die nn. für die Wirtschaftskammern sein werden.“
Musikal. Leitung:
Sonntag, den 16. Dezember: Im Rahmen der Deutschen Tanzfest—
irke als Organisations⸗ rundlage, die in letzter Zeit besonders im Einzelhandel und im
Zur Neuordnung der Vörsen.
Ucöertragung bisher in Bremen notierter Werte auf die Hanseatische Börse.
Hamburg, 7. Dezember. Von den bisher in Bremen notierten Wertpapieren werden ab 1. Januar 1935 an der hanseatischen Börse u. a. folgende Werte gehandelt: Festverzinsliche: 4 9 Bremer Staatsanleihe von 1934 len hinbahe, 5 3 Bremer Dollar⸗ Anleihe von 1923,24 (kleine und große Stücke, Bremer Anleihe⸗ Auslosung einschließlich 16 Abl., 4 7, Oldenb. Staatl. Kred.-⸗An⸗ stalt Reichsmark⸗Schuldverschreibungen (Fr. 5 6, Roggenwert⸗ Anleihe). Ferner von Industrieobligationen: 6 „,. Del menhorster Linoleum⸗Fabr. von 1936, 6 3, Deutsche Linoleum-Werke, Berlin, von 1926, 6 , Deutsche Linoleum⸗Werke Hansa von 1926, 6 2 Norddeutsche Steingutfabrik von 1927, 5 33 Bremer Tauwerk⸗ fabrik von 1903. Aktien: Aluminium- K Magnesium⸗Fabrik (E, Mill. RM. A.⸗K), Bremer Vegesacker Fischerei⸗Ges. (1,59, Bremer Allgemeine Gas⸗ n. Elektr.⸗Ges. (38,0, Bremer chemische Fabrik in Hude (0O,35), Bremer Cigarrenfabriken (1,12), Bremer Papier- und Wellpappen-Fabrik (6), Bremer Rolandmühle (5,0), Bremer Silberwarenfabrik (1ñ5), Bremer Vulkan (10,0, Bremer Wollkämmerei (10,0), en, Stärkefabriken (3,984), Jute⸗ spinnerei und Weberei Bremen (4,1), Norddeutsche Steingut⸗
fabrik (5,0), Reis- und Handels (133, Vereinigte Werkstätten (7, ), Wendts Oldenburgische
Cigarrenfabriken (0,55), Geestemünder Bank (6.75), Landesbank (3,23), Oldenburg. Spar- K Leih⸗ Bremer Schleppsch-Ges. (20), Bremer Straßen⸗ Neptun Dampfschiffahrt (2,75), Unterweser Ree⸗
Bank (3,8), bahn (9,83), derei (1, 75).
Die Bereicherung des Düsseldorfer Kurs⸗ tableaus durch Kölner Papiere.
Köln, 7. Dezember. Die vorgesehene Schließung der Kölner Wertpapierbörse wird voraussichtlich die Uebersiedlung einer ganzen Reihe von Papieren an die rheinisch-westfälische Börse in Düsseldorf zur Folge haben. Genaue Angaben über die Zahl der Papiere lassen sich vor den in nächster Zeit stattfindenden Be⸗ sprechungen der beteiligten Börsenpräsidenten noch nicht machen. Immerhin scheint nach den Bestimmungen des neuen Gesetzes sicher, daß etwa 17 nur in Köln notierte Werte nach Düsseldorf kommen werden. Darunter werden sich die Aachener Stadtanleihe und die Kölner Schatzanweisungen von 1929 befinden, ferner die 5 „ Arbed⸗Bonds von 1926. Von den Industrieaktien wären Bonner Bergwerks- und Hüttenverein zu erwähnen, weiter Köln. Gummifäden, Rhenag und Ver. Mosalk⸗ und Wandplatten, von Verkehrsaktien Preuß -Rhein-Dampfschiffahrt, von Versicherungen Agrippina, Colonia⸗-Rück, Kölner Lloyd und Kölner Rück. — Da es indessen im Sinne des Gesetzes liegen dürfte, neben einer Berliner Notierung auch die Notiz an einer Heimatbörse zu ermöglichen, wird wahrscheinlich die Bereicherung des Düsseldorfer Kurszettels von Köln her erheblich sein. Ebenso darf man die Aufrechterhaltung der Notiz neben einem Heimatbörsenplatz (wie etwa Frankfurt a. M. für wahrscheinlich halten. Unter diesen Voraussetzungen würden, wenn man von den seltener gehandelten Papieren absieht, rund 50 Werte in Frage kommen, davon rund 19 festverzinsliche. Unter diesen wären die Pfandbriefe der Pfälz. Hyp. Bank, der Preuß. Centralboden und der Westboden zu nennen, sowie die Farbenbonds von 1928. Am Aktienmarkt würden Basalt Linz erscheinen, auch Buderus, Cement Heidelber Dt. Erdöl, J. G. Farben, Muag, Rasgquin und Kaufhof. Ei er z ist die Frage einer neuen Heimat für die 7 nur in Köln ge⸗ andelten Freiverkehrswerte zu erwägen, unter denen sich
lexander Werk, Ijsola⸗Werke, Pohlig und Westerwaldbrüche befinden. Ueber die Frage einer Kölner Vertretung im Vorstand der rheinisch⸗westfälischen Börse sind, wie der DoD. erfährt, noch keine Bes 1 efaßt worden, ebensowenig bezüglich der Üeber⸗ nahme von Maklern und erf as in, Die Entscheidungen dürften aber im Hinblick auf die kurze verfügbare Frist bald getroffen werden.
Devisenbewirtschaftung.
Zum Verrechnungsabkommen mit der Tschecho⸗ slowakei.
Berlin, 8. Dezember. Bezüglich der neuen Bestimmungen über den Verrechnungsverkehr mit der Tschechoslowakei (Rev. R. E. 156) weist die Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe — Central⸗ verband des Deutschen Bank⸗ und Bankiergewerbes (E. V) — ihre Mitglieder darauf hin, daß auf Grund des Abkommens vom 1. Januar 1935 an tschechoslowakische Waren, bei deren Einfuhr keine Devisenbescheinigung vorgelegt wird, von der Zollstelle nicht mehr abgefertigt werden. Im Warenverkehr wird also die De⸗ visenbescheinigung die Bedeutung einer Einfuhrgenehmigung erhalten.
Verlängerung von Akkreditiven im Ausland.
Berlin, 8. Dezember. Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaf= tung weist darauf hin, daß für die Banken nach wie vor kein Grund besteht, wegen der . Beschränkung der den Ver⸗ sicherungsunternehmen erteilten allgemeinen Genehmigungen die Ausstellung der ins Ausland zu versenden Akkedritive über eine längere Laufzeit als 3 Monate zu verweigern.
Verrechnungs abkommen mit Rumänien vorläufig verlängert.
Wie bekannt, ist das deutsch-rumänische Verrechnungsabkom⸗ men zum 1. Dezember 1934 gekündigt worden. Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat der Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe — Centralverband des Deutschen Bank- und Ban⸗ liergewerbes (E. V.) — mit Schreiben vom 30. November 1934
Dev. B 39 856/34 — mitgeteilt, daß das Abkommen durch Vereinbarung der Reichsbank mit der Rumänischen Nationalbank vorläufig verlängert worden ist.
Vermerk der Zollstellen auf der Devisen⸗ bescheinigung.
Die . für Deyisenbewirtschaftung weist nochmals dringend darau iii dat auf Grund von Devisenbescheinigungen Zahlungen grund ätzlich nur geleistet werden dürfen, wenn und insoweit die Ware in das Zollinland eingeführt und von der Zoll⸗ stelle auf der letzten Seite der Devisenbescheinigung , ,, e, worden . Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Ueber⸗ wachungsstelle gemäß Runderlaß Nr. 1634 Ue. St. von der Auf⸗ lage der vorherigen Einfuhr ausdrücklich freigestellt hat. In den in Runderlaß Nr. 16,34 Ue. St. Ziff. 2 . 5 ö Fällen darf auch ohne ausdrückliche Befrelung von ber Auflage die Zah⸗ lung ohne Zollstellenvermerk geleistet werden.