1934 / 287 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Dec 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 287 vom 8. Dezember 1934. S. 2

1

Sackmiete ist in den Grundsätzen zu 1 bis 3 nicht ent⸗

halten, da es sich bei der Sackvermietung um einen Vertrag außerhalb des Kaufabschlusses handelt. Die Säcke sollen 14 Tage kostenlos zur Verfügung gestellt werden; über 14 Tage hinaus ist ein Betrag von . Pfennig je Sack und Tag für normale Sackung 75 kg Schwergetreide, 60 kg Hafer als ange⸗ nessen zu erachten. . . n 19g einzelnen Verkaufsfall dürfen höhere als die vorstehen⸗ den Abschläge nur dann berechnet werden, wenn nachweisbar höhere Mehrkosten entstanden sind. Die Berechnung von Ab⸗ schlägen, die über die offenbar entstandenen Mehrkosten . ehen, ist in jedem Falle unzulässig auch wenn sie sich im . der vorstehenden Abschläge bewegen. ;

II. Die Landesbauernführer können mit Zustimmung des Verwaltungsamtes des Reichsbauernführers von Ziffer 1 ieser Anordnung' abweichende bindende Grundsätze für den Bereich ihrer Landesbauernschaft aufstellen. Die vor dem Tage des In⸗ krafttretens dieser Anordnung für die einzelnen Landesbauern⸗ schaften aufgestellten bindenden Grundsätze gelten als auf Grund ber vorstehenden Vorschrift erlassen; ihre Abänderung bzw. Auf⸗ hebung n Zustimmung des Verwaltungsamtes des Reichsbauernführers.

ö Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Bekanntgabe im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 6. Dezember 1934.

Der Reichsbauernführer. Verwaltungsamt. v. Kanne.

Bekanntmachung.

Auf Grund der 2. Durchführungsverordnung des Reichs⸗ verkehrsministers vom 21. Juni 1933 zum Gesetz zur Be⸗ kämpfung der Notlage der Binnenschiffahrt (RGBl. II S. 317) hat die Fachabteilung III des Frachtenausschusses Berlin in ihrer Sitzung vom 12. November 1934 folgenden Beschluß gefaßt:

Die in der Bekanntmachung vom 11. Juni 1932 unter Ziffer 2 erfaßte Festsetzung für Rotbuchennutzrollen usw. wird hiermit auf⸗ gehoben. An ihre Stelle tritt nachstehender Beschluß:

Frachtfestsetzung für Rotbuchennutzrollen und ⸗kloben sowie Eichennutzrollen und ⸗kloben bis 1B 50 m Länge zur Beförderung nach Altdamm: von Freienwalde V.. . RM 1,70 per rm

„Dderberg / Liepe 1,560

vom Werbellinsee

Werbellinkanal, oberhalb Rosenbeck Werbellinkanal, unterhalb Rosenbeck . ..

* Kahlenberg „180 4 2

Die Sätze verstehen sich einschließlich Einladen durch den Schiffer. Das Ausladen hat durch den Empfänger zu erfolgen.

Frachtfestsetzung für Buchenlangholz nach Altdamm:; von Freienwalde . RM 2,50 per fm Dderberg / Liepe. , ĩ . vom Werbellinsee . . Werbellinkanal, oberhalb Rosenbeck ... . Werbellinkanal, unterhalb Rosenbeck. .. . von Kahlenberg . ,,

Die Sätze verstehen sich einschließlich Einladen durch den Schiffer. Das Ausladen hat durch den Empfänger zu erfolgen.

Die in beiden Absätzen festgelegten Frachtsätze verstehen sich als Mindestsätze.

Vorstehender Beschluß ist von mir bestätigt.

Potsdam, den 6. Dezember 1934

Der Regierungs m ident. o or, ./.

1 1 2 *)

9)

.

Bekanntmachung.

Die am J. Dezember 1934 ausgegebene Nummer 132 des Reichsgesetzblatts, Teil l, enthält: Gesetz über die Erweiterung der Befugnisse des Reichs—⸗ kommissars für Preisüberwachung, vom 4. Dezember 1934, Gesetz für das Staubecken Turawa, vom 4. Dezember 1934; Gesetz über den Wertpapierhandel, vom 4. Dezember 1934; Reichsgesetz über das Kreditwesen, vom 5. Dezember 1934; Zweites Gesetz zur Ueberleitung der Rechtspflege auf das Reich, vom 5. Dezember 1934, Verordnung über das Reichsamt 28. November 1934; Verordnung, betreffend die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel, vom 4. Dezember 1954. Umfang: 2 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. Postversendungs⸗ gebühren: 04 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 8. Dezember 1934.

Reichsverlagsamt. Fabrieius.

für Wetterdienst, vom

.

Preußen.

Bertanntmachung. ;

Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Einziehung porn n n, Vermögens vom 26. Mai 1983 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. S. 207) und des Gesetzes über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 19633 (RGGl. J S. 490) erkläre ich die im Grundbuche von Oberförsterei Oderhaus, Kreis Zellerfeld, Band J Blatt Nr. 2 in Abteilung Il unter Nummer 1 für den Touristenverein „Die Naturfreunde“, Reichs gruppe Deutschland, eingetragener Verein in Nürnberg, eingetragene Darkehnshypofhek über 19 000 Reichsmark für er⸗ loschen, da mit der Hingabe des Geldbetrages, welcher den Gegenftand der dieser Hypothek zugrunde liegenden Forderung bildet, eine Förderung ö a staatsfeindlicher Be⸗ trebungen beabsichtigt gewesen ist. . t . §8 7 1 herrn vom 26. Mai 1933 wird eine Entschädigung für den Verlust dieser Hypothek nicht gewährt.

Hildesheim, den 4. Dezember 1934. Der Regierungspräsident. J. V. Baemeister.

Werbot einer periodischen Druckschrift.

um Schutze der öffentlichen Ordnung und Sicherheit . ich ö. 60 des 51 der Verordnung vom 28. Fe⸗ bruar 1933 (RGBl. 1 S. 85), der 5 14, 41 des Polizeiver⸗ waltungsgesetzes vom 1. Juni 1931 ,, , S. 77) in Verbindung mit 8 1 der Preußischen. erordnung vom 2. März 1933 (Gesetzsamml. S. 33) die Junge Kirche, Halbmonatsschrift für reformatorisches Christentum, in Göttingen auf unbestimmte Zeit.

Hildesheim, den J. Dezember 1934. Der Regierungspräsident. Dr. Muhs.

Bekanntmachung.

Die heute ausgegebene Nummer 46 der Preußjischen Gesetzsammlung enthält unter:

Nr. 14207 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Versteigerergewerbe und der Versteigerervorschriften (Preu⸗ ßische Versteigererbestimmungen PrVB —, vom 3. Dezember 1934; .

Nr. 14208 Verordnung, betreffend den . und die Spruchkammer 6. Siedlung und Auseinandersetzung der Pro— vinz Grenzmark Posen-Westpreußen, vom 26. November 1934.

Umfang; 2 Bogen. Verkaufspreis 0,50 RM, zuzüglich einer Versandgebühr von 8Rpf. ö

Zu beziehen durch: R. v. Decker's 3 (G. Schench, Berlin Wg, kin l' 35, und durch den Buchhandel.

Berlin, den 8. Dezember 1934. 1 Schriftleitung der Prenßischen Gesetzsammlungn..*

ö 7222

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Nr. 47 des Reichsministerialblatts vom JT. Dezember 1934 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorststraße 4, zu beziehen.

Inhalt: 1. Steuer- und Zollwesen: Verordnung zur Durch⸗ ihrn. des Steuerabzugs vom Arbeitslohn; Verordnung über ie Uebertragung der Verwaltung der Schlachtsteuer im Bezirk des Landesfinanzamts Stuttgart auf die Hauptzollämter. 2. Kon⸗ sulatwesen: Ernennung; Exequaturerteilungen und Erlöschen von Exequaturerteilungen. 3. Verkehrswesen: Geschäftsordnung der Gesellschaft „Reichsautobahnen“. 4. Versorgungswesen: Verzeich⸗ nisse der den Versorgungsanwärtern vorbehaltenen Stellen Mecklenburg, Staats-,, Kommunalbehörden und Landesversiche⸗ rungsanstalt —; Verzeichnisse der den Versorgungsämtern vor⸗ e enn Beamtenstellen Preußen, Bereich der Wasserbau⸗ behörden, die auch für das Reich tätig sind —.

Ver kehrswesen.

Aenderungen im Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn⸗OGöesellschaft.

Der Präsident des Verwaltungsrats der Deutschen Reichs⸗ bahn⸗Gesellschaft, Karl Friedrich von Siemens, dessen dreijährige Amtszeit als Mitglied des Verwaltungsrates der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft am 31. Dezember d. J. abläuft, hat die Reichsregierung gebeten, von seiner Wiederberufung Abstand zu nehmen und wird zu Ende des Jahres aus dem Verwaltungsrat ausscheiden. Der Reichsverkehrsminister hat Herrn von Siemens für die Führung der Präsidentschaft des Verwaltungsrates, die er seit Errichtung der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft im Jahre 1924 innegehabt hatte, in einem warmherzigen Schreiben den Dank und die Anerkennug der Deutschen Reichsregierung ausge⸗ sprochen. Zu dem gleichen Zeitpunkt scheiden teilweise infolge Ablaufs ihrer Amtszeit, teilweise auf eigenen Wunsch aus dem Verwaltungsrat aus: Der Oberpräsident a. D. von Batocki, der frühere Präsident der Industrie⸗ und Handelskammer Breslau, Dr. Grund, der Staatssekretär a. D. Dr. Ing. Gutbrod, der Ministerialdirektor a. D. Schulze, der Staatssekretär a. D. Dr. Stieler und der Konsul Reiner. Die Reichsregierung hat an Stelle der ausscheidenden Herren zu Mitgliedern des Verwaltungs⸗ rats ernannt: den Staatssekretär des Reichsverkehrsministeriums Gustav Koenigs, den Konteradmiral a. D. Rudolf Lahs, den Staatssekretär des Reichspostministeriums Dr. Wilhelm Ohne⸗ sorge, den Stabsamtsführer beim Reichsbauernführer Dr. Her⸗ mann Reischle, den Ministerialdirektor im Reichsverkehrs⸗ ministerium Eduard Vogel, den Kapitänleutnant a. D. Otto Steinhrinck und den Stabschef bei dem Verbindungsstas der NSDAP. Herbert Stenger. Die Neuwahl eines Vertreters der Vorzugs-Aktionäre im Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn Gesellschaft, bisher Staatssekretär a. D. Bergmann, dessen Amts⸗

zeit mit Ende dieses Jahres ebenfalls abläuft, findet demnächst

statt.

Berliner Postverkehr zu Weihnachten und Neujahr.

Pakete, Postgut und Päckchen werden auch an beiden Sonn⸗

tagen vor Weihnachten am 16. und 23. Dezember von den Bahn⸗ hofpostämtern N 4, W9, 8sW lt, O 17, 80 36, MM 40 und SW 77 ununterbrochen, von den übrigen Postämtern am 16. von 13. —19, am 23. von 8— 19 Uhr angenommen. Ueber den Postschalter⸗ und Zustelldienst an den Weihnachtsfeiertagen und zu Neujahr unter⸗ richten die Aushänge bei den Postanstalten.

In der Zeit vom 18. bis 25. 12. kann etwaigen Anträgen von Paketempfängern auf Eilzustellung der für sie eingehenden Sendungen aus betrieblichen Gründen nicht entsprochen werden.

Postpakete nach Spanien.

Berlin, J. Dezember. Nach Spanien werden von jetzt an Post⸗ pakete bis zum Höchstgewicht von 20 kg in den Gewichtsstufen von 1, 5, 10, 15 und 20 kg zugelassen.

Tuftpoft nach Nordbrasilien.

Luftpostsendungen nach Orten in Nordbrasilien, die mit der deutschen Luftpost in Reiife (Bernambuco) und Natal eintreffen, werden nicht mehr auf dem Seewege, sondern bis Belem (Para) . ö auch bis Manaos auf dem Luftwege weiter— befördert.

Weihnachtsfahrt Luftschiff „Graf Zeppelin“.

Auf der am 58. Dezember in Friedrichshafen (Bodensee) be⸗ ginnenden Fahrt des Luftschiffes „Graf . werden nicht

nur Briefsendungen zu den i. den regelmäßigen Luftpostverkehr nach Südamerika geltenden

ördert, sondern auch gewöhnliche

edingungen be in Rio de

Pakete, die am 12. Dezember

w denn ein Betrag

Janeiro und am 13. Dezember in Buenos Aires eintreffen werden.

Luftpostzuschlag für Palet nach Brasilien 6 RM, nach Argentinien,

Chile, Paraguay und Uruguay M für ½ kg. Weitere Aus⸗

kunft erteilen die Postanstalten.

Austral⸗China / Dienst des Norddeutschen Lloyd.

Verkauf zweier Schiffe an die Reederei Burns,

Philp & Eo.

Der Norddeutsche Lloyd hat die für die Austral⸗China Fa rt vorgesehenen Motorschiffe . und „Merkur“ an . Reederei Burns, Philp C Co, Ltd., Sydnen, verkauft. Diese Tat⸗ sache kommt an sich überraschend, da der Norddeutsche Lloyd im Begriff war, die Austral⸗China⸗-Linie neu einzurichten. Inzwischen haben jedoch Verhandlungen statt efunden, die dem Lloyd den Ver⸗ kauf der beiden Schiffe zweckmäßig. erscheinen ließen, Die Ver⸗ ständigung mit der australischen Reederei Burns, Philp C Co. ist in der freundschaftlichsten Weise erfolgt und trägt auch den Inter⸗ essen des Norddeutschen Lloyd in jeder, e de Rechnung. Die ger s . wird wie bisher in der Südsee im Verkehr zwischen Hongkong und Neu⸗Guinea vertreten durch die Schiffe „Frideron und „Bremerhaven“. Im Sinne internationaler Verständigung unmiktelbar zu den einzelnen Linien ist dieser Abschluß zu be⸗ rüßen, da er der allgemeinen schwierigen Lage der Schiffahrt kuh verständigen Ausgleich auf Sondergebieten gerecht wird.

Die Weltschiffsverluste im Oktober 1934.

Hamburg, 7. Dezember. Nach den Ermittlungen des Ger⸗ manischen Lloyd sind im Oktober als vollkemmen verloren ge⸗ meldet worden: 20 Dampfer mit 34 387 B.⸗R. T., 2 Motorschiffe mit 1618 B.-R.-T., 5. Segelschiffe mit Motoren mit 1133 B.-⸗R.⸗T. owie 5 Segelschiffe und Segel⸗Leichter mit 1231 B.⸗-R. T., zu⸗ ö also 32 Fahrzeuge mit 41 369 B= *.. Dent schland war an den Verlusten mit den Dampfer „Bodwild (04 De, d wund mit dem Dampfer „Elise Schulte“ (65238 Ba- R. beteiligt. Teil⸗ schäden haben 710 Dampfer, 185 Motorschiffe, 86 Motorsegler und 44 Segler erlitten. Von den vollkommenen Verlusten entfiel nahezu' die Hälfte (12 Fahrzeuge mit 20 390 B.⸗R. -T.) auf Groß⸗ britannien.

Aus der Verwaltung.

Staatssetretãr Reinhardt: Wichtiger Fristablauf am 31. Dezember.

Der Staatssekretär im Reichsfinanzministerium Fritz Rein⸗ . in der „Deutschen Steuer⸗Zeitung . aufmerk⸗ sam, daß am 31. Dezember 1934 sich ein sehr wichtige ristablanf Der Steuerpflichtige müsse die vor dem 1. Januar 1955 auch diejenigen, die erst im Dezember 1934 fällig werden, bis zum 31. Dezember 1934 entrichten, wenn er vermeiden will, in die Liste der säumigen Steuerzahler auf⸗ genommen zu werden. Der Steuerpflichtige müsse also auch die am 10. Dezember 1934 fälligen Vorauszahlungen auf die Ein⸗ kommensteuer bzw. Körperschaftsstener und auf die Umsatzsteuer bis spätestens 31. Dezember 1934. entrichtet haben, auch dann, wenn wegen dieser an r e, bis Ende Dezember . noch keinerlei Mahnung erfolgt sein sollte. Wenn ein Steuerpflichtiger lanbe, daß es ihm finanziell unmöglich sein werde, alle. Reichs⸗ e, hungen, die vor dem 4. *wiar 1936, fällig sind, vor , Heitpitielt tesris zu Eütrichten, so empfehle es sich, .

wegen des Restes Stundung zu beantragen; elte, solange er gestundet ist, nicht als rück⸗ sändig im Sinne der Liste der säumigen Steuerzahler. Es ge⸗ nüge jedoch nicht, daß der Antrag auf Stundung einer vor dem 1. Januar 1935 fälligen Zahlung bis spätestens 31. Dezember 1934 beim Finanzamt eingebracht wird, sondern der Steuer⸗ pflichtige müsse den Bescheid, durch den das Finanzamt die Stundung ausspricht, spätestens am 31. Dezember 1934 erhalten haben. Es sei infolgedessen erforderlich, daß der Antrag auf Stundung rechtzeitig gestellt wird. Die Stundung sei nicht ohne weiteres, sondern nur insoweit zu gewähren, wie sie nach den Grundsätzen von Billigkeit und . im Rahmen Der allgemeinen Interessen des Volksganzen vertretbar sei. Der Staatssekretär macht noch darauf aufmerksam, daß die Steuer⸗ pflichtigen es im Jahre 1935 hinsichtlich einer fälligen Zahlung oder Vorauszahlung nicht zu einer zweitmaligen Mahnung kommen lassen dürfen, wenn sie die Heraufsetzung auf die Liste der säumigen Zahler vermeiden wollen.

Bei der Erläuterung des Antizinsparagraphen des neuen Steuerrechts, der am 1. Januar 1985 in Kraft tritt, jagt der Staatssekretär u. 9. noch, . dann Verzugszinsen und Aufschub⸗ insen für Reichssteuern nicht mehr erhoben werden. Bei der

inkommen-, Körperschafts Vermögens⸗ und Unmsatzsteuer werden mit Wirkung ab 1. Januar 1955 auch keine Stundungs— zinsen mehr erhoben. Auf die anderen Steuern, insbesondere die Grunderwerbs⸗, die Erbschafts- und die Kapitalverkehrsteuer, habe die Beseitigung der Stundungszinsen nicht ausgedehnt werden können, weil es bei diesen Steuern zwingende Gründe der steuerlichen Gleichmäßigkeit sein könnten, die die Erhebung von Stundungszinsen bedingen.

bollzieht. . fällige Steuerzahlungen,

Vorbereitung eines Reichswasserrechts durch die Akademie für Deutsches Recht.

Der bei der Akademie für Deutsches Recht gebildete Ausschuß ür Wasserrecht hat seine Arbeiten an der Reform des Wasserrechts ortgesetzt. In der Sitzung am 5. und 6. d. M. in Berlin wurden ie ö des Wasserhaushalts und der Reinhaltung der Ge⸗ wässer behandelt. Als Grundlage der Beratungen dienten mehrere wissenschaftliche Referate, die bon Mitgliedern des Ausschuüsses sowie von Beamten der preußischen Landesanstalt für Gewãsser⸗ kunde, für Wasser- Boden- und Lufthygiene und für Jische tei erstattet wurden. An den Beratungen nahmen außer den Mit⸗ gliedern des Ausschusses zahlreiche Vertreter der beteiligten NReichs⸗ und Landesministerien teil. Der Vorsitzendes des Ausschusses, Vizepräsident i. R. , . faßte am Schluß der Bera⸗ tungen deren Ergebnis in Richtlinien zusamemn, die folgenden Inhalt haben: . ;

1. Für die Zukunft ist mit einer weiteren Steigerung der berechtigten Ansprüche an den verfügbaren Wasserschatz hinsichtlich der Menge und hinsichtlich der Beschaffenheit des Wasser zu rechnen; . J

„Diesen ÄÜnsprüchen wird auf die Dauer nur genügt werden können durch eine planvolle Bewirtschaftung der oberirdi⸗ ff und unterirdischen en rf. in der Hand und unter

ufficht des Reichs. Hierdurch sollen die Abflußver iltnisse eregelt werden und die Wassermengen unter mögli hst voll⸗ fändiger Erfafsung der für die Volksgemeinschaft nütz= lichsten Verwendung zugeführt werden. . d

Die Bestrebungen zur Reinhaltung des oberirdischen , unterirdischen Wassers sind im Interesse der Ge undheit, der Fischerei, des Heimatschutzes und der umfassenden Wiederbenutzung des Wassers unbedingt zu fördern dur

weitere ,, ,, den amtlichen Flußüberwachung und

urch Bildung von Reinhaltungsverbänden.

Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 267 vom S8. Dezember 1934.

8. 3

4. Durch das , ,,. Erfüllung dieser Aufgabe alle

helfe zur , werden. . Es wurbe aus den Mitgliedern eine besondere Kommission gebildet, die im Januar ihre Beratungen oi, nn. und an Hand eines vom Vorsitzenden aufgestellten en r. die Arbeiten zur Schaffung eines Reichswassergesetzes fortführen wird.

sollen der Verwaltung zur erforderlichen rechtlichen Be⸗

400 Tandjahrheime in Preußen.

Die guten Ergebnisse, die in Preuhen mit der Einführung des Landjahres für die schulentlassene Jugend gemacht worden sind, sollen im nächsten Jahre zu einer . Ausdehnung bieser Einrichtung führen. Insgesamt rechnet man mit 60 906 Schulentlassenen, die im Landjahr untergebracht werden. Die Zahl der Landjahrheime beträgt, wie die NS. Landpost mitteilt, gegenwärtig in . 400. Besonderer Wert wird auf die sluswahl der Landjahrleiter und ⸗lehrer gelegt, da bei weitem nicht jeder dazu befähigt ist. Aus den 4000 Teilnehmern eines Führerlagers sind nur 1400 Befähigte ausgewählt worden. Der stete Umgang der Kinder mit den Bauern und mit der Landbe— bölkerung überhaupt hat beste Früchte gezeigt. Das Landjahr ist leineswegs als Fortsetzung der Schul jahre oder etwa als Berufs⸗ schule zu betrachten, im 3 unterzieht sich vielmehr der junge Mensch einer nationalpolitischen Durchbildung im national⸗ . listi chen Sinne, die nicht im Lernen, sondern im Erleben ihren Mittelpunkt findet. Das Landjahr ist somit als eine groß⸗ zügige Maßnahme zu betrachten, die das staatliche Erziehungs⸗ wesen in völlig neue Wege leitet.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 9. bis 17. Dezember.

Staatsoper.

Sonntag, den 9. Dezember: Carmen. Musikalische Leitung: Blech. Beginn: 1954, Uhr. ) .

Montag, den 10. Dezember: Eugen Onegin. Musikalische Leftung: Heger. Beginn: 20 Uhr. .

Dienstag, den 11. Dezember: Rigoletto. Musikalische Leitung: Kleiber. Beginn: 20 Uhr. ö ;

Mittwoch, den 123. Dezember: Erstaufführung Ernani. Musikal. Leitung: Blech. Beginn: 20 Uhr.

Donnerstag, den 13. Dezember: La Traviata. Musikal. Lei⸗ tung: Preuß. Beginn: 20 Uhr. Freitag, den 14. Dezember: Intermezzo. Musikal. Leitung: Kleiber. Beginn: 20 Uhr. Sonnabend, den 15. Dezenibet: Blech. Beginn 20 Uhr. Sonntag, den 16. Dezember: Im Rahmen der Deutschen Tanzfest⸗ piele. Märchenfestspiele: Dornröschen und Puppen⸗ ee. Musikal. w Spieß. Beginn: 15 Uhr. oh sm e. Musikal. Leitung: Blech. Beginn: 20 Uhr. Montag, den 17. Dezember. Arabella. Heger. Beginn: 230 Uhr. Schauspielhaus. , . 9. Dezember: Der Große Kurfürst. Beginn: ö Montag, den 19. Dezember: Die Hermannsschlacht. Be⸗ ginn: 20 Uhr. . 11. Dezember: Das Glas Wasser. Beginn: r.

. . 12. Dezember: Der Große Kurfürst. Beginn: . ö.

Donnerstag, den 13. Dezember: Das Glas Wasser. Beginn: 20 Uhr

dreitzg . 14. Dezember: Der Große Kurfürst. Beginn: ö ;

Sonnabend, den 15. Dezember: Das Glas Wasser. Beginn: 20 Uhr.

Ernani.

Musikal. Leitung:

Das Glas Wasser. Beginn: mittags 12 Uhr. Der Große Kurfürst. Beginn: Abends 26 Uhr. r n g. 17. Dezember: Der Große Kurfürst. Beginn: r.

Aus der Preußischen Akademie der Künste.

Die Preußische Akademie der Künste hat, um allen Bevölke⸗ rungsschichten den Besuch ihrer Herbstausstellung und der Sonder⸗ ausftellung der Werke von Professor Arthur Kampf zu er— möglichen, den Eintrittspreis für die beiden letzten Sonntage, an denen die Ausstellung noch geöffnet ist, am 9. und 16 Dezember, auf 25 Rpf. herabgesetzt. Die Ausstellung ist an allen Tagen, auch Sonntags, von 10—5 Uhr e,,

Werke von Otto Heinrich, Max Kaus, Hans Stübner, Hesto ö Frau Kollwitz und Hugo Peschel gingen in Privat⸗

esitz über. Auch der Deutsche Kunstverein hat in der Ausstellung

eine Anzahl von Werken erworben.

Handelstei.

Berliner Börse am 8. Dezember.

Aktien und Renten fest.

Das Geschäft an der Berliner Börse war namentlich im Verlauf des Sonnabend und trotz des hohen katholischen Feier⸗ tages ziemlich lebhaft. Angeregt durch die verschiedenen günstigen Mitteilungen aus der Wirtschaft schritten Publikum und Kulisse zu Rückkäufen, wobei namentlich das vor einigen Tagen zurück— gegangene Kursniveau für die Privatkundschaft Anreiz zu Neu⸗ engagements gab. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, waren es besonders gute Dividendenpapiere, die die größten Vesserungen aufzuweisen hatten. Die Tendenz war von ö. an i. in Aktien wie in Renten ziemlich fest, und erst gegen Schluß des Verkehrs waren einige Glattstellungen zu bemerken.

Montanwerte lagen gut gehalten und im Vorlauf durch⸗ chnittlich * 75 höher. Braunkohlenwerte konnten wiederum tärker anziehen, so gewannen Bubiag 2 , Eintracht 3 * und liederlausitzer Kohlen 275 5. Nur Rheinische Braunkohlen waren wieder angeboten (minus 215 ). Auch in Bemberg (minus 115 74) kam erneut einiges Material heraus. Dagegen gewannen Stöhr 2 75 und unter Chemischen Papieren Kokswerke 1256. Unter Elektrowerten erholten sich Aceumulatoren erneut um 27 9669. Auf Grund günstiger Mitteilungen über die Ge⸗ schäftslage waren Elektrizitäts⸗Werke, Schlesien, um 2 * ge⸗ bessert. Siemens gingen auf 138 herauf, B. K.L. auf 13859½ (je plus 1). Sonst waren noch Reichsbank 1 9 höher.

Am Kassamarkt bestand Interesse für Großbankaktien (DD Bank plus 1). Renten tendierten wieder fest. Besonders waren Pfandbriefe und Stadtanleihen, die durchschnittlich 1 96, vereinzelt sogar bis zu 25 gewannen, gefragt. Altbesitz stiegen um * 5. Tagesgeld war wieder nicht unter 4 bis 4M 9Y6 zu haben. Im Internationalen Devisenmarkt ging das englische und nach der vorübergehenden Erholung wieder auf 13351 . zurück, der Dollar stellte sich in Berlin auf 2, 491 2, 492) .

Sitz der Reichswirtschaftsktammer.

Die auf Grund der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deut⸗ chen Wirtschaft vom 27. November 1934 (RGBl. Nr. 131 Seite 1194) errichtete Reichswirtschaftskammer befindet sich bis auf weiteres Berlin NW e 7, Neue Wilhelmstr. 9/11. Tel.: A 1 Jäger 6561.

Deuisch · amerikanische Warenaustauschverhandlungen.

Wastington, 7. Dezember. Bremer Baumwolleinführer, die hier längere Zeit über den Ankauf amerikanischer Baumwolle in einer Art Austausch gegen deutsche Erzeugnisse verhandelten, reisen Sonnabend ab, um zusammen mit einem Vertreter der hiesigen amtlichen Außenhandelsbank einen in Washington ent⸗ worfenen Plan der Reichsbank vorzulegen. Im Staats⸗ departement wurde erklärt, Außenminister Hull habe zu diesem Plan noch keine Stellung genommen; die Angelegenheit werde ihm erst unterbreitet werden, wenn tatsächlich ein endgültiger von deutscher und amerikanischer Seite gebilligter Plan vorliege. Man glaube jedoch nicht, daß Hull Einwendungen erheben werde. Zwar halte Hull einen Warenaustausch, der sich auf eine genau be⸗ stimmte Geldmenge beschränke, für primitiv und für alles andere als den Welthandel fördernd er halte mit aller Energie an dem Grundsatz fest, daß alle Nationen untereinander Meistbe⸗ günstigung erhalten und gewähren sollten —, aber er sei sich gleichzeitig klar darüber, daß dieser Idealzustand nicht sofort er⸗ reicht werden könne und daß manche Länder in Notfällen zum Warenaustausch oder zu Zollerhöhungen oder Kontingentierungen greifen müssen.

Zum organischen Aufbau der Wirtschaft.

Die Stellung der Handelskammern.

Ueber die Bedeutung der 1. Durchführungsverordnung für das Gesetz zur Vorbereitung des organischen , der ge⸗ werblichen irtschaft, über die Stellung der Handelskammern und ihr Verhältnis zu den Fachverbänden macht der erste Syndikus der Kölner Industrie⸗ und Handelskanrmer, Gauwirtschafts- beraten Dr. Schmidt, in der Westdeutschen Wirtscha ftszeitung“ ane e , denen folgendes zu entnehmen ist:

„Die Verordnung beendet einen Zustand, der an Klarheit der oörganisatori chen Zielsetzung vieles vermissen ließ. it dem Desetz vom 27. Februar 1934 fanden zwar die privaten Versuche zur Konstruktion eines „ständischen Aufbaues“, wie er den je— weiligen rt e len ie am besten entsprechen konnte, ihren Ab⸗ Hhluß. Tas Fehlen einer Ausführungsverordnüng zu diesem Ge⸗ t, aus der eine einheitliche Planung und il geh um für alle Vertretungsformen der Wirtschaft erkennbar gewesen wäre, führte edoch zum Aufbau der sogengnnten „Organisation der gewerb⸗ ichen Wirtschaft“, die zwar über den organisatorischen Aufbau . solchen zur Inangriffnahme praktischer Aufgaben nicht rn an stimm, die aber ohne Verbindung mit den öffentlich⸗recht⸗ ichen Vertretungskörperschaften der Wirtschaft. den Kammern, Eibe ttz und damit zu einem unfruchtbaren Dualismus führte.

ist das Verdienst der Verordnung vom 27. November 1h34, ,, n,, , die einheitliche Spitzenkörper⸗ . aller Vertretungsformen der gewerblichen Wirtschaft ge⸗ Hhaffen zu hate, Es kann kein Zweifel sein, daß das Endziel ch die Ein eziehung der noch fehlenden Glieder der Gesamtwirt⸗ Haft in die Reichsmwirtschaftskanimer fein muß. Bemerkenswert ö die übersichtliche . der Aufgaben der gewerblichen ; irtschaft nach fachlichen und bezirklichen Gesichtspunkten. Als w, Wirtschaftsvertretung werden in erster Linie die Kam⸗ Hern anerkannt. In dieser Anerkennung liegt das grundsätzliche . enntnis 8! einer möglichst einfachen Organisationsform der irtschaft. Nur wenn ein zwingendes wirtschaftliches Bedürfnis

besteht, können sth Wi zt. h Wirtschaftsgruppen, Fachgruppen und Fach⸗ untergruppen bey frklich untergliedern. Aber auch . die sen Fall

ist P. daß die Bezirksuntergruppen einer bezirklichen

Irganisation und die Zweigstelle der von Reichsgruppen er⸗ richteten Bezirksgruppen mit Industrie⸗ und Handelskammern zu verbinden . Sinngemäß dürfte diese Verbindung zwischen den Handwerkskammern und den Bezirksgruppen Handwerk ebenfalls vorzunehmen sein.

Die nr r gh hr Forderung, eine von persönlichen Einflüssen möglichst unabhängige Wirtschaftsführung zu gewähr⸗ leisten, hat damit ihren Ausdruck gefunden. Sie wird betont durch die verschiedenartige Rechtsform der Kammern und der Fachver⸗

bände (Reichsgruppen und ihre Untergliederungen), Nach 5 16 der

Verordnung kann kein Zweifel sein, daß nur die Betreuung und Wahrung sachlicher Belange Aufgabe der Verbände sind. Verordnung hat mit der Änsicht aufgeräumt, daß die Wahrung fachlicher Interessen im nationalsozialistischen Staat nicht mehr

wünschenswert ist. Sie hat damit auch aufgeräumt mit dem un⸗

ehrlichen Bestreben mancher Fachgruppen, ihre wirtschaftlich

durchaus berechtigten Eigeninteressen mittels eines Versteckspiels hinter dem Grundsatz Gemeinnützigkeit zu vertreten. Im besten

inne einer Vereinfachung der Organisation liegt es auch, daß von der allzu schematischen Anpassung des Gruppen⸗ bzw. Fach⸗

verbandswesens an die Treuhänderbezirke als Organisations⸗ rundlage, die in letzter Zeit besonders im Einzelhandel und im

andwerk zu bemerken war, abgelassen wird. Die neuge⸗ schaffenen Bezirkswirtschaftstammern bilden keine zusätzliche Kostenbelgstung der Wirtschaft, da eine neue Geschäftsführung nicht geschaffen, sondern die Geschäftsführung einer Industrie⸗ und a übertragen wird. Die Tatsache, daß in der Verordnung die Wirtschaftsräume, in denen We an fan nder gebildet werden sollen, nicht besonders gekennzeichnet sind, läßt annehmen, daß zwar für die Gegenwart die sogenannten Treu⸗ händerbezirke die Grundlage für die Bildung der Wirtschafts⸗ kammern sein sollen, daß aber für die Zukunft die durch die greich e enn festzulegenden politischen Verwaltungsbezirke auch die Einheiten für die Wirtschaftskammern sein werden.“

1

Musikal. Leitung:

!

Zur Neuordnung der Börsen.

Uecrertragung bisher in Bremen notierter Werte auf die Hanseatische Börse.

Hamburg, 7. Dezember. Von den bisher in Bremen notierten Wertpapieren werden ab 1. Januar 1935 an der hanseatischen Börse u. a. folgende Werte gehandelt: Festverzinsliche: 4 *, Bremer Staatsanleihe von 1934 , ,, , 5 75 Bremer Dollar⸗ Anleihe von 192324 (kleine und große Stücke), Bremer Anleihe⸗ Auslosung einschließlich 1/3 Abl., 4 , Oldenb. Staatl. Kred.⸗An⸗ stalt Reichsmark⸗Schuldverschreibungen (Fr. 5 4, Roggenwert⸗ Anleihe). Ferner von Industrieobligationen: 6 *. Delmenhorster Linoleum⸗Fabr. von 1926, 6, Deutsche Linoleum⸗Werke, Berlin, von 1926, 6 9, Deutsche Linoleum-Werke Hansa von 1926, 6 3. Norddeutsche Steingutfabrik von 1927, 5 6 Bremer Tauwerk⸗ fabrik von 1903. Aktien: Aluminium K Magnesium-Fabrik (o,? Mill. RM A.⸗K), Bremer⸗Vegesacker Fischerei⸗Ges. (1,5), Bremer Allgemeine Gas⸗ u. Elektr.-Ges. (8,0), Bremer chemische Fabrik in Hude (0,35), Bremer Cigarrenfabriken (1,12), Bremer Papier⸗ und Wellpappen-Fabrik (0,65), Bremer Rolandmühle (5,0), Bremer Silberwarenfabrik (1ůL ), Bremer Vulkan (10,0, Bremer Wollkämmerei (10, ), Hoffmanns Stärkefabriken (3,989, Jute⸗ spinnerei und Weberei remen (4,1), Norddeutsche Steingut⸗

fabrik (5, M), Reis- und Handels (4833, Vereinigte Werkstätten (L.),

Sonntag, den 16. Dezember: Ehrengastspiel Dr. Georg Droescher.

Die

in Runderlaß Nr. 16.334 Ue. St. Ziff. 2 6 5 darf auch ohne ausdrückliche Befrelung von der lung ohne Zollstellenvermerk geleistet werden.

Wendts Cigarrenfabriken (9,55), Geestemünder Bank (75), Oldenburgische Landesbank G, 2), Oldenburg. Spar⸗ & Leih⸗ Bank (3,83), Bremer Schleppsch. Ges. (2,0), Bremer Straßen⸗ bahn (9,8, Neptun Dampfschiffahrt (2,715), Unterweser Ree⸗ derei (1,75).

Die Bereicherung des Düsseldorfer Kurs⸗ tableaus durch Kölner Papiere.

Köln, J. Dezember. Die vorgesehene Schließung der Kölner Wertpapierbörse wird voraussichtlich die Uebersiedlung einer ganzen Reihe von Papieren an die rheinisch⸗westfälische Börse in Düsseldorf zur Folge haben. Genaue Angaben über die Zahl der Papiere lassen sich vor den in nächster Zeit stattfindenden Be⸗ sprechungen der beteiligten Börsenpräsidenten noch nicht machen. Immerhin scheint nach den Bestimmungen des neuen Gesetzes sicher, daß etwa 17 nur in Köln notierte Werte nach Düsseldorf kommen werden. Darunter werden sich die Aachener Stadtanleihe und die Kölner Schatzanweisungen von 1929 befinden, ferner die 5 Arbed⸗Bonds von 1926. Von den Industrieaktien wären Bonner Bergwerks- und Hüttenverein zu erwähnen, weiter Köln. Gummifäden, Rhenag und Ver. Mosaik⸗ und Wandplatten, von Verkehrsaktien Preuß ⸗Rhein⸗Dampfschiffahrt, von Versicherungen Agrippina, Colonia⸗Rück, Kölner Lloyd und Kölner Rück. Da es indessen im Sinne des Gesetzes liegen dürfte, neben einer Berliner Notierung auch die Notiz an einer Heimatbörse zu ermöglichen, wird wahrscheinlich die Bereicherung des Düsseldorfer Kurszettels von Köln her erheblich sein. Ebenso darf man die Aufrechterhaltung der Notiz neben einem Heimatbörsenplatz (wie etwa Frankfurt a. M. für wahrscheinlich halten. Unter diesen Voraussetzungen würden, wenn man von den seltener gehandelten Papieren absieht, rund 50 Werte in Frage kommen, davon rund 10 festverzinsliche. Unter diesen wären die Pfandbriefe der Pfälz. Hyp. Bank, der Preuß. Centralboden und der Westboden zu nennen, sowie die Farbenbonds von 1928. Am Aktienmarkt würden ahh Linz erscheinen, auch Buderus, Cement Heidelberg Dt. Erdöl, J. G. Farben, Muag, Rasgquin und Kaufhof. Schließlich ist die Frage einer neuen Heimat für die 7 nur in Köln ge— andelten Freiverkehrswerte zu erwägen, unter denen sich lexander Werk, Isola⸗Werke, Pohlig und Westerwaldbrüche befinden. Ueber die Frage einer Kölner Vertretung im Vorstand der rheini gie g en, Börse sind, wie der DH D. erfährt, noch keine Bes ö efaßt worden, ebensowenig bezüglich der Ueber⸗ nahme von Maklern und e ge, Die Entscheidungen dürften aber im Hinblick auf die kurze verfügbare Frist bald getroffen werden.

Devisenbewirtschaftung.

Zum Verrechnungsabkommen mit der Tschecho⸗ slowakei.

Berlin, 8. Dezember. Bezüglich der neuen Bestimmungen über den Verrechnungsverkehr mit der Tschechoslowakei (Rev. R. E. 156) weist die Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe Central⸗ verband des Deutschen Bank⸗ und Bankiergewerbes (E. V.) ihre Mitglieder darauf hin, daß auf Grund des Abkommens vom 1. Januar 1935 an tschechoslowakische Waren, bei deren Einfuhr keine Devisenbescheinigung vorgelegt wird, von der Zollstelle nicht mehr abgefertigt werden. Im Warenverkehr wird also die De⸗ visenbescheinigung die Bedeutung einer Einfuhrgenehmigung erhalten.

Verlängerung von Akkreditiven im Ausland.

Berlin, 8. Dezember. Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaf⸗ tung weist darauf hin, daß für die Banken nach wie vor kein Grund besteht, wegen der . Beschränkung der den Ver⸗ sicherungsunternehmen erteilten allgemeinen Genehmigungen die Ausstellung der ins Ausland zu versenden Akkedritive über eine längere Laufzeit als 3 Monate zu verweigern.

Verrechnungs abkommen mit Rumänien vorläufig verlängert.

Wie bekannt, ist das deutsch-⸗rumänische Verrechnungsabkom— men zum 1. Dezember 1934 gekündigt worden. Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat der Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe Centralverband des Deutschen Bank- und Ban⸗ kiergewerbes (E. V.) mit Schreiben vom 30. November 1934

Dev. B 39 856/34 mitgeteilt, daß das Abkommen durch Vereinbarung der Reichsbank mit der Rumänischen Nationalbank vorläufig verlängert worden ist.

Zollftellen auf der Devisen⸗ bescheinigung.

Die . für Devisenbewirtschaftung weist nochmals dringend darau J daß auf Grund von Devisenbescheinigungen Zahlungen grundsätzlich nur geleistet werden dürfen, wenn und insoweit die Ware in das Zollinland eingeführt und von der Zoll⸗ stelle auf der letzten Seite der Devisenbescheinigung , worden . Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Ueber⸗ wachungsstelle gemäß Runderlaß Nr. 16.134 Ue. St. von der Auf⸗ lage der vorherigen Einfuhr ausdrücklich freigestellt hat. In den enannten Fällen Auflage die Zah⸗

Vermerk der