1934 / 288 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Dec 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 288 vom 109. Dezember 1934. S.

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Kunst und Wissenschaft.

Spielptan der Berliner Staatstheater. Dienstag, den 11. Dezember. Staatsoper: Rigolet to. Musikalische Leitung:

20 Uhr. ae m n, Das Glas Wasser. Lustspiel von Seribe.

Beginn: 20 Uhr.

Kleiber. Beginn:

ls Weihnachtspremiere des e n geht a nn, Shakespeares „König Lear“ in der Regie

Gustaf Gründgens in Szene. Die Proben sind bereits Gange.

Staatlichen Schauszielhan e

im

Staatlichen Schauspielhauses wird 2 . dem 14 m 12 Uhr, im Staatlichen Schauspielhaus, als Ehrengg ing i i „Glas Wasser“ spielen, Die den Bolingbroke in fe e g, ö. 4 nr Tre Die Vorstellung

Auf Einladung des Dr. Georg Droescher am w einma in Ser

deren Rollen sind wie üblich t . Gold, Lotte Betke, Franz Nicklisch. findet zu halben Preisen statt.

Wilhelm v. Humbolbt · Gedächtnis · Ausstellung.

aus der Verwaltung. die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Angelegen⸗ Zur Aufhebung der Landessustizverwaltungen. inne ö e g nenn . . Das Abschiedswort des Reichs juftizministers. ,, ,. rn für den wee , e n in denn. . ö ö. 29. ö , ,, . . auf dem Gebiete des justizverwaltungen widmet Reichsjustizministet Dr. Gürtner in berg, Grune h he fen Unt r Ltr ö diene j . Deu hschen Justiz“ den Landesjustizverwaltungen ein Ab⸗ , . für das gewerbliche chu n die schieds'wort. Er ftellt' fest, daß wir am Beginn des letzen At., dadurch entbehrlich geworden ist, hat der Minister aufgehoben. schnittes der Verreichlichung der Justiz stehen. Das zu 4 4 löslichen Schicksalsgemeinschaft zusammengeschlossene deutsche ö verlange eine deutsche Reichsjustiz. Diesem starken Sehnen der Nation nach der inneren Einheit auf allen Gebieten des staat⸗ lichen Lebens müßten die bisherigen Formen der Verwaltung der Rechtspflege geopfert werden. So gelte es in dieser historischen Stunde, Abschied zu nehmen von den Landesjustizverwaltungen, von ihrer hingebenden Arbeit und ihrer stoljen Ueberlieferung. In mühevoller Arbeit hätten sie die Organisation der deutschen Rechtspflege in solch vorbildlicher Weise auf⸗ und ausgebaut, daß ohne dieses Erbe das Gebäude der Reichsjustiz sicher noch nicht bezogen werden könnte. Die Landesjustizverwaltungen könnten für sich das Verdienst in Anspruch nehmen, daß sie in erster Linie die Begründer, Hüter und Förderer der guten alten deutschen Rechtspflege gewesen sind. Die Tradition, die die Rechtspflege groß werden ließ, werde auch in den neuen Formen, die die Reichsjustizverwaltung mit sich bringe, und in dem neuen Geist, den unsere Zeit von der Rechtspflege verlange, fortleben, damit aus diesem Dreiklang die Einheit erstehe: Die Rechtspflege des Dritten Reiches.

General Daluege zum Tag der Deutschen Polizei.

Der Befehlshaber der Deutschen Polizei, General der Landes. Did r de , , . erläßt n Tage der Deutschen Polizei Der Rektor der n , ;, 1557 am 18. und 19 Dezember ö gn dn . hlen, für die ö des Märkischen Museums erla

Der Führer hat als vorbildlichste Aufgabe befohlen, sur d Aufruf: . J e. J Kite ,,,, n, und K 35 s. Ahe. 14 ö ö. . ö n. 3

enossen zu opfern. Die Polizei will als Schützer und Helfer de daß seit dem Tode Wilhelm v— dt hre ver. . . . n, des . . algen sind. , in 3. n , n ür ee g. Winterhilfe in ihrer Gesamtheit nach bestem Können un ö ; tkeiling zu verg .

mögen an dem Ersten Deutschen Polizeitag 1934 ihrer . Berlin, der Schöpfung . ö. ö .

6. it mit dem Volksganzen dadurch besonderen Ausdrug Das besondere fel dieser ; . ,. 6 sie sich an hee sem Tage mit ihrer ganzen Kraft bürgermeister Dr. 38 die erste ,, . . und in ihrer Gesamtheit in den 26 , , 6 ö ö, a en ö. ö

enoffen stellt. Sie opfert zum Weihnachtsfeste und bi 3 bolksfern noch w in Reichs hauptsta . 4 * die Her lern besonders 7 er reh, ihr wurzelt ist . h . hierbei len. Wenn ein Dank für die selbstverständliche un⸗ liner Heimatgeschichte . , der Polizei im Dienste für Ordnung und werden, den Kulturkreis der Umwelt i, , . 3 Sicherheit überhaupt abzustatten ist, so kann dieser Dank im zu umreißen und mit Andeutungen der Tiefen. nationalsozialistischen Sinne nur lauten; Helft den notleidenden wirkung ihrer Forschertätigkeit

den Persönlichkeitswert . Volksgenossen, spendet für das Winterhilfswerk zum Deutschen Lebens nhalt dieser Führer bes Geisteslebens dem Volke wieder Polizeitag ain 18.19. Dezember 1934. gez. Kurt Daluege,

bringen. ; General der Landespolizei.“ ö ] eitens der Ausstellungsleitung, der sich

s ergeht darum ( ung, . ie, itun kerzeichnete Rektor anschließt, an alle diejenigen, di , ö. in ann ,, . . ä des Ruhmes der Berliner ] der Au tztungt a ftette fiat gener liches Echutwwesen '. r erg 6. ihres Bestehens verbunden It die 6 aufgehoben. das , es . i er lt . . ö. x 8 i i delsministers weise bzw. Leihgaben zu unterstützten. r w . ,,, . ere se, eine J. in der beigefügten Liste aufgeführten wn, rn fte t elke f das gewerbliche Schulwesen errichtet worden. solche aus der Jugendzeit, dem Freundes- . Echlachwiehpreise an deutschen Märkten in der Woche vom 3. bis 8. Dezember 1934. Durchschnittspreise für 50 kg Lebendgewicht in RM.

nkfurt M

S w 83 S

Marktorte:

a.

Hannover Stuttgart Wuppertal

Fra

handlung

Ochsen:

8X *

ð 8 *

Bullen:

Kühe:

Färsen:

Kälber:

Schafe:

Schweine: al

a2

b c d

Zahl der Märkte

Dezember 3.—

November 19. 24.

Reiche durchschnittspreise

26. 11.1. 12.

336 28 39 184

332 23835 103 957

Ochlen, vollfleischige b)... Kühe, vollfleischige (b) ..

Kälber, mittlere )... Schweine, 100 - 120 lig (c..

von dem Elternhaus un . willkommen; egenstände ihres

das Arbeitsgerät. t endli e ü 565 in Berlin, vornehmlich äs x

ist das Märkische Museum (1A—ͤ 52/55, das eine pflegliche Be⸗

schrift: Berli

auch die

es 19. Jahr . der Ausstellun

der Leihgaben , und 2

Kosten des Transports übernimmt. r

g n , , wird . die Meldungen baldigst an das la .

Museum gelangen zu

ren,. sind n Eri erls n SW lig, n

en.

den Vorfahren. Auch Photographien Hf nnn der r mn der Gelehrten, Studiums (auch Abbildungen von solchen) 6

e en as da . Hälfte

der Versicherung

Bei der Kürze der

1 Handeisteit.

sache wohl in e ,. . geworden

i u Beginn der neuen weite e , n, . Bei Käufen der Kulisse überwogen erneut

kleine Kursb

Stahl lagen wiederum B

. Moto p

Berger 1 Am Ka

anleihen wi 155. Auch

auf 12, 33

2. 6 3. a) . b) . *.. ö 6. *

K . 9. .

3. Betrag

mindert. und⸗she

um 27,5

nommen. sammen

bank an

erhöht.

rund 78,

icht i * auen. Bezeichnung der Schlachtwertklassen siehe Monatsübersicht in Nr. 285 vom 6. Dezember 1934. y g 1 Fette Spechs

Berlin, den 8. Dezember 1934. Statistisches Reichsamt.

betragen

ini raunkohlen (plus Y. . . aneh en heraus (minus 1979, dagegen lagen

; ben (plus I), sowie n k. a n l, ebenfalls 1 933 . Am Elektromarkt waren Siemens (plus Y stärker begehrt, unter Glattstellungen.

us 2½) und für Schubert & verloren Bemberg sowie Berliner 26.

äftstätigkeit nach ssamarkt hat gien Cel af eden ien , Stadt⸗

,, ö Kursbesserungen, jedoch zeigten si 66 6. * 1 bis . visenmarkt stellte si s Pfund in 3 . . auf 2,492 6 RM.

Rentenwerten, die freundlich tendierten,

auch vereinzelt kleine unverändert.

1. Goldbestand (Barrengold ländische Goldmünzen, 1592 Reichsmark berechnet..

Gall hse fand enbhestan . Genre der Tel dlastei b; auglaͤndischen Zentralnoten⸗

äuterungen: 7. , . 3 hat sich in der ver n Bankwoche die

esamte Kapitalanla . und , ne um 172,3 auf

wechseln um 42 auf 40 Mill. RM

und zwar

um 1,1 auf 293,8 Mill. RM er nahm um 2,55 auf 1481,65 Mi

Scheidemün i. 17,4 . RM wieder eingezogener verringert. r . um 104, Mill. RM.

ee eg en Devisen haben sich

q ich bei einer Zunahm 5 0 js Goldbestände n, ei einer 3 herne eh sen Ser

M rund 4,

ist, so Woche doch we

esserungen. Jedoch war die Kursge

einheitlich, da sich verschiedentlich ein gewis bedürfnis geltend machte.

eher noch zu. l n r, iwc in Kreisen der Kulisse. D

wenig veränderter Haltung.

Montanwerte wiesen gegenübe rungen auf, lediglich Gelsenkirchen,

Das

Bruchteile eines Prozentes raunkohlenpapiere, besonders

ren (plus 24),

ederum lebhaft gefragt, und

sonst überwogen Abgaben.

(12,1) und

vom 7. Dezember 18934

(in Klammern Zu⸗ und Abnahme gegen die Vorwoche):

Attiva. das Pfund fein

an decuungẽfahigen Denlsen Reichsschatzwechseln⸗ .* sonstigen Wechseln und Schecks deutschen Scheidemũnzen. ..

Noten anderer Banken..

Lombardforderungen· 3.

(darunter Darlehen auf Reichs schatz

wechsel RM 6000 . Wertpapieren.

sonstigen Wertpapieren. .. · sonstigen Aktiven «.. Passiva.

1. Grundkapital...

2. Reservefonds: erer ner Reservefondd ..

p) Spezialreservefonds fůr künftige Dividenden⸗

jahlung..

9 sonstige Rücklagen. 2 9

der umlaufenden Noten.

4. Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten b. Sonstige Passiva

Nach dem Ausweis e der Bank in Wechse

nachlassende Interesse der

unter den übrigen

sowie in⸗ und aut⸗

RM 57 444 000

21 204 000

Berliner Börse am 10. Dezember.

Grundstimmung bleibt freundlich Geschäft ruhiger.

Wenn auch das Geschäft an der Berliner Börse in der Haupt⸗

Zusammenhang mit den allmählich heranrückenden

kann die Grund⸗ iterhin als freund⸗

taltung nicht ganz es Glattstellungs⸗

Im Verlauf nahmen die Abgaben

Privatkundschaft schloß in

ie Börse

ber Sonnabend kaum Verände⸗ Harpener und Vereinigte öher. ubiag plus 34) und Am Kalimarkt kam etwas

Fest tendierten

chemischen

agegen litten Licht und Kraft Sonst bestand noch Interesse für Bay⸗ für Dortmunder & Salzern splus Y. Maschinen je 175, Julius

Union⸗Brauerei Andererseits

elassen. Unter

Wochenübersicht der Neichs bank

RM

ö 78 648 909

(C B66 6)

ti h 6h 4036 696 ( A 2660 606 3 7035 355 O60 14d g83 69) 186 645 066

9 134 600)

8762 .

3 65h

29 gi hi9 O0 z A659 G66)

A37 709 00 ( 1 697 660) 18 h bh ( 2615 660 681 hh Ohh = 4562 60M

150 000 000 (unverändeit⸗

67 262 000 (unverändert

40 254 000 unverändert); 365 281 000 (unverändert) 3716 833 000 ( 92 850 000

S856 840 000 IO 322 090 312 597 000 (4 I] 965 G00)

der Reichsbank vom

n und Schecks, Lom⸗

töhßö,3 Mul. Rech ver=

Im einzelnen haben die Bestände gan Handelswechseln

cks um 145,0 auf 3703.4

auf gl, Mill. RM. abgenommen,

an deckungsfähigen Wertpapieren um 1.7

tigen Wertpapieren um 26 auf ge ,,, gi e f nn Und Rentenbankscheinen zu

gi,7 Mill. RM aus dem Verkehr zur uckgef e e sich der Umlauf an Reichsbanknoͤten um

at Rei un i e an Rentenbankscheine! 3716,B ih RM vermindert, der k an e n, e Scheide münzen

ht. öh m ab. Die Bestände der Reiche haben sich auf 11556, die nige nge en unter Berücksichtigung von 5.3 neu aus 4. nz

An sind Rentenbankscheinen Die fremden Gelder zeigen m einzelnen sind die

6 Mill. RM, die Bestände an bel einer Zunahme um 36 000 R

Mill. RM, an Reichsschatz— und an Lombardforderungen

dagegen die Bestände . 59 Mill. RM 318,6 Mill. RM zuge⸗

92, 8 au ill. R

auf 180,6

mit Sh6,8 Mill. RM ein Die Bestände an Gold und um O, 1 auf 82,8 Mill. Veränderungen gering. . 3

gj Die

Einmne g oh RM auf

Mill. RM.

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 288 vgm 18. Dezember 1934. . 3

Devisenbewirtschaftung.

Neuregelung der Ausländer⸗Sonderkonten für Snlands zahlungen.

Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung ordnet mit Rd. ⸗Erl. 1657/34 D. St. (M. 25/84 9. 8t.) folgendes an: „Mit Rücksicht auf die sich notwendig erweisende Anpassung der AUus⸗ länder⸗Sonderkonten für , , (ASKJ.) an die im September d. J. vorgenommene Neuregelung der Devisenbewirt⸗ schaftung für die Wareneinfuhr und zuür Vermeidung von Miß— bräuchen dieser Konten ordne ich folgendes an:

IJ.

Allgemeine Bestimmungen. Die mit meiner Ermächtigung von den Devisenstellen bereits erteilten Genehmigungen r üh⸗ rung von ASK. sind mit Wirkung zum 1. 1. 1955 nach Maßgabe der folgenden Richtlinien abzuändern:

AI. Einzahlungen auf ASK J. dürfen nur für solche Waren geleistet werden die von der Kontoinhaberin nach Deutschland ge⸗ liefert worden sind. .

2. Einzahlungen auf ASK. dürfen mit Wirkung vom 1.1. 1935 nur noch auf Grund einer Devisenbescheinigung der zustän⸗ digen Ueberwachungsstelle vorgenommen werden, die auf den Namen der kontoführenden Bank lautet. Diese Devisenbescheini⸗ gung wird nicht von Fall zu Fall, sondern für ein Kalenderhalb⸗ , voraus unter Files n bestimmter monatlicher Höchst⸗ eträge erteilt. Zu diesem Zweck ist durch die Ueberwachungs⸗ . bei allen derartigen Konten die Höhe der Ein . zu egrenzen bzw. neu felt een, Die Devisenstellen ö. ben unver⸗ züglich der zuständigen Üeberwachungsstelle in Ergänzung der auf Grund des Runderlasses 115sé34 D. St. Abschn. III P gemachten Angaben für jedes einzelne ASK, die Art der über dieses Konto g en Einfuhrwaren, den für das Konto etwa bestehenden Höchstbetrag und die Ausnutzung im letzten Jahr (getrennt nach Monaten) mitzuteilen. Sind mit Rücksicht auf die über das Konto eingeführten Warenarten mehrere Ueberwachungsstellen zuständig, so ist die Meldung sämtlichen beteiligten Ueberwachungsstellen nach Warenarten getrennt gu erstatten. Unter e ,,, dieser Angaben können die Üeberwachungsstellen Devisenbescheini⸗ gungen jeweils für ein Kalenderhalbjahr, erstmals für das J. Halbjahr 1935 unter eff een bestinimter monatlicher Höchst⸗ beträge ausstellen. Mit Rücksicht auf besondere Umstände (Saison⸗ ein flüsse . die einzelnen monatlichen Höchstbeträge in verschiedener Höhe festgesetzt werden. Eine Anrechnung der erteilten Devisenbescheinigungen auf Höchstgrenzen, soweit solche für die Be⸗ zahlung der Einfuhr aus Ländern angeordnet sind, mit denen ein Verrechnungsabkommen besteht, hat zu unter leiben.

Hält die Ueberwachungsstelle die Weiterführung des Kontos nicht für vertretbar, so kann die Devisenstelle auf 9 Ueberwachungsstelle das ASK. unter Gewährung einer ange—⸗ messenen Abwicklungsfrist aufheben. tt die Devisenstelle gegen die Aufhebung des ASK. Bedenken, so ist mir zu berichten

Für die . ist der Vordruck WE 5 zu verwenden. Sie haben auf den Namen der inländischen Devisen⸗ bank zu lauten, bei der das Konto geführt wird, und sind von der Ueberwachungsstelle der Devisenstelle in doppelter Ausfertigung u übersenden. Die Devisenstelle händigt eine Ausfertigung zu? ammen mit dem neuen Genehmigungsbescheid der Bank aus und übersendet die zweite Ausfertigung mit einer Abschrift des Ge— nehmigungsbescheides der Treuhand-⸗Gesellschaft von 1933 mbH., Berlin 8W 111. Der auf der Bestätigung angegebene Rechnungs— betrag ist auf der Devisenbescheinigung von dem Höchstbetrage des Monats, in dem der Rechnungsbetrag fällig wird, abzuschreiben. Die Bank darf Bestätigungen nur bis zu dem auf der Devifen— bescheinigung vorgeschriebenen monatlichen Höchstbetrag erteilen. Ein Ausgleich für die in den Vormonaten etwa nicht erfolgte volle Inanspruchnahme ist ala sig⸗ Ein Vorgriff ist unter Anrech⸗ nung auf den Höchstbetrag des nachfolgenden Monats bis zur . von 25 R. dieses Betrages zulässig. Falls die Einzahlung nicht in dem auf der Bestätigung vorgesehenen Monat erfolgt kann sie auch in einem späteren Monat ohne Anrechnung auf den Höchstbetrag dieses Monats angenommen werden.

Die Ausstellung der Bestätigung hat vor der Einfuhr der Ware zu erfolgen. Bei der zollamtlichen Eingangsabfertigung der Einfuhrware ist die . von dem deutschen Einführer oder dem von dem Kontoinhaber beauftragten inkändischen Ver— treter oder Spediteur an Stelle einer Devisenbescheinigung der Zollstelle vorzulegen. Diese wird auf Grund der Beftätigung eine Zollbescheinigung ausstellen und den Wert der eingeführten Ware auf der Bestätigung abschreiben.

Bei der Einzahlung auf das Konto sind der Bank die Be— stätigung und die Zollbescheinigung vorzulegen.

Soweit Waren, die auf ein Ask! bezahlt werden sollen, vor

dem 1. 1. 1936 zollamtlich zur Einfuhr abgefertigt wurden, kommt die Ausstellung einer Bestätigung nicht mehr in Frage. Bei der Einzahlung ist deshalb ein Nachweis über die erfolgte Abferti⸗ gung ausreichend. In diesem Falle ist der . Betrag von dem Höchstbetrag des laufenden Monats oder erforderlichen falls von dem des nächsten Monats abzuschreiben. „Soweit eine Bezahlung der Ware vor der n, . üblich ist (Kasse gegen Dokumente usw.), kann die Vorlage der Zollbescheinigung bei der Einzahlung unterbleiben. Die Bank hat die Bestätigung mit einem Vermerk über die geleistete Zah⸗ lung dem Einzahler zurückzugeben, der sie bei der Abfertigung der Ware der Zollstelle zur Erteilung einer Zollbescheinigung vorlegt. Zollbescheinigung und Bestätigung sind alsdann binnen spätestens einem Monat' nach der Zahlung der Bank nach⸗ zureichen. Geschieht dies nicht, so ist er Ueberwachungsstelle Mitteilung zu machen. Die Bank kann eine Vorauszahlung als handelsüblich ansehen, wenn der Einzahler die Handelsüblichkeit nach bestem Wissen glaubhaft versichert.

Die Bestätigung und die Zollbescheinigung sind von der Bank einzubehalten und nach Ablauf der Gültigkeit der Devisenbeschei⸗ nigung mit dieser der zuständigen Ueberwachungsstelle zuzuleiten.

B. Auszahlungen aus dem AskI dürfen mit Ausnahme der Anordnungen in Abschnitt 1V dieses Runderlasses nur erfolgen zur Bezahlung von

a) eigenen Bezügen der Kontoinhaberin aus Deutschland oder

b) im Inland entstandene Nebenkosten, die mit den deutschen

Beschäften der Kontoinhaberin in unmittelbarem Zu⸗ sammenhang stehen (Frachten, Zöllen, Versicherungs⸗ , Provisionen, Bankspesen u. dergl., nicht Transit⸗ rachten).

Bei den Ausfuhrwaren muß es sich um deutsche Waren, d. h. um solche Erzeugnisse handeln, die entweder in Deutschland ge— wonnen ader hergestellt find, oder die in Deutschland die letzte hirtschgftlich gerechtfertigte und eine wesentliche Veränderung rer Beschaffenheit bewirkende Bearbeitung erfahren haben. Die Bezahlung solcher deutscher Ausfuhren, die die Konto⸗ uhaherin nur als Vermittlerin für andere ausländische Firmen dornimmt, aus diesen Konten ist unterfagt, gleichgültig., ob diese ärmen in demselben Land ansässig sind wie die Kontoinhaberin oder in dritten Ländern. ; di Verfügungen über die auf dem Konto befindlichen Beträge un k, nnr im Wege unmittelbarer Ueberweisungen zugunsten bent cer Empfangsberechtigten erfolgen. Andere Verfügungen, e besandere durch Schecks, sind nicht zulässig. Die Einhaltung n. eg chr n ist durch die Devisenstellen strengstens zu über⸗

achen, Verstöße sind mir sofort zu melden. Bei Erteilung der

ahlungsaufträge für die Ausfuhrwaren ban, der Aufträge für . 9

kosten ) ezahlung der oben bezeichneten Neben— ,, der Bank die notwendigen Belege zum Nachweis der Re dem Abschnitt 1 B, Abs. 1 dieses Runderlasses sich ergebenden

nregung der

Genehmigungen 6 ASK J., die vor dem 1. 1. 1935 ablaufen,

Zahlungen zu Lasten der ASKJ dürfen nur für Forderungen geleistet werden, die nicht in Devisen bevors 1 sind. gi Valutaferderungen ist daher dem deutschen Ausführer zu er⸗ öffnen, daß er im Fall der Annahme der Auszahlung aus dem ASK J. nicht auf Erteilung einer Genehmigung zum Erwerb oder zur Verfügung über Devisen zwecks Abdeckung einer Bepor⸗ schussung rechnen kann.

C. Die Devisenbanken haben wöchentlich, sofern Ein⸗ oder Auszahlungen verbucht worden sind, der Treuhand⸗Gesellschaft von 1933 mbH., Berlin 8Sw 111, den Stand der Konten und die Art der Veränderungen unter Verwendung der anliegenden (bei der Treuhand-⸗Gesellschaft erhältlichen) Vordrucke anzuzeigen. Je ein Doppel der Ausstellungen sind außerdem der zuständigen k und der zuständigen Devisenstelle zu über⸗ enden.

Bis zum 16. 1. 1935 haben die Banken in der vorbezeichneten Weise den Stand sämtlicher ASK J. anzuzeigen ohne Rücksicht darauf, ob ö. eine Bewegung auf dem Konto stattgefunden hat.

D. Besondere Auflagen, die in früheren Genehmigungen ent⸗ halten waren, sind aufrechtzuerhalten; weitere Auflagen können von den Devisenstellen angeordnet werden. Besondere bisher ge— machte Zugeständnisse können nur in begründeten Ausnahme— fällen aufrechterhalten und keinesfalls ohne meine Ermächtigung erweitert werden. Die Anordnungen in Abschnitt 1 A Ziffer 2 und B Absatz 3 dieses Runderlasses sind in jedem Fall zu be⸗ achten. Die Genehmigungen dürfen nicht unwiderruflich erteilt werden. In Zweifelsfällen ist mir zu berichten.

E., Für die AS6 J. kann allgemein auf Antrag das Zusatz— ausfuhrverfahren dann zugelassen werden, wenn die zustandige Ueberwachungsstelle bescheinigt, daß an der Einfuhr der Waren, die auf das ASt J. bezahlt werden sollen, ein besonderes wirt“ schaftliches Interesse besteht.

II.

Neue Ausländer⸗Sonderkonten für Inlandszahlungen. Die Erteilung der Genehmigungen zur Errichtung neuer ASK. behalte ich mir weiterhin vor. Ich werde die Entscheidung gegebenenfalls im Einvernehmen mit dem Reichsbankdirektorium treffen. Die Devisenstellen bleiben für die Bearbeitung der— artiger Anträge zuständig. In der gutachtlichen Stellungnahme der Ueberwa ungsstellen (siehe Runderlaß 115/34 D. St. Ab⸗ schnitt Il DP) ist künftig auch ein Vorschlag über die monatlichen i ben . aufzunehmen. Die Berichte der Devisenstellen haben in ukunft Angaben über die in den letzten drei Jahren von den ausländischen Firmen . Geschäftsumsätze mit Deutschland zu enthalten. Sofern bei Erteilung der Ermächti⸗ gung im Einzelfalle nicht besondere Anordnungen getroffen werden, sind neue ASKJ. nur gemäß den Bestimmungen des vorstehenden Abschnittes Tzu genehmigen.

III.

Ausländer⸗Sonderkonten für Inlandszahlungen für Länder mit Verrechnungsabkommen. Ist der Kontoinhaber in einem Lande ansässig, mit dem Deutschland ein Verrechnungsabkommen abgeschlossen hat, so gelten ebenfalls die vorstehenden Bestim— mungen, Die Beibehaltung alter ASK. und die Errichtung neuer ASK J. für Firmen, die in solchen Ländern ansässig sind, wird sich im Hinblick auf die staatlichen Verrechnungsverfahren in der Regel erübrigen. Erscheint aus besonderen Gründen ein Antrag auf Genehmigung eines neuen ASK J. gerechtfertigt, so ist unter Vorlage einer schriftlichen Zustimmungserklärung der betrefsenden ausländischen Elearingstelle zu berichten; im übrigen sind solche Anträge abzulehnen.

19.

Ausländer⸗Sonderkonten für Inlandszahlungen für Länder in Mittel⸗ und Südamerika sowie für andere außereuropäische Länder. Im Verkehr mit den Ländern in Mittel⸗ und Süd⸗ amerika und mit anderen außereuropäischen Ländern sind die Vorschriften der Abschnitte J und II dieses Runderlasses mit fol⸗ . Aenderungen anzuwenden; Diese ASK J. können in Zu⸗ unft grundsätzlich nur von inländischen Devisenbanken zugunsten einer Korrespondenzbank in dem Lande, aus dem die Einfuhr⸗ ware stammt, geführt werden. Die Führung von Konten, für die im gleichen Lande ansässigen Zweigstellen dieser Korrespondenz⸗ bank ist statthaft. Dagegen ist die Führung mehrerer Konten zugunsten der Korrespondenzbank oder ihrer Zweigstellen in Deutschland, z. B. bei verschiedenen Zweigstellen einer inländischen Devisenbank, unzulässig. Als Korrespondenzbanken kommen nur solche ausländischen Banken in Frage, die nachweislich lang- jährige Geschäftspartner der deutschen Devisenbank sind und mit dieser laufend und in größerem Umfange im Geschäftsverkehr stehen. Einzahlungen ang diese ASKJ. können abweichend von den Bestimmungen des Abschnittes J1 A Ziffer 1 dieses Rund⸗ erlasses für alle in der Devisenbescheinigung genannten Waren erfolgen, die aus dem betreffenden Lande stammen und von be⸗ liebigen in diesem Land ansässigen Firmen nach Deutschland . werden. Auszahlungen aus diesen ASKJ. können ab⸗ weichend von den Bestimmungen des Abschnittes 1 B dieses Runderlasses für alle Lieferungen deutscher Waren erfolgen, die von deutschen Firmen nach dem betreffenden Lande vorgenommen werden, ebenso für Nebenkosten, die deutschen Firmen in unmittel⸗ barem , mit diesen Warenlieferungen im Inland entstehen. Jede Bank im Auslande, der als Korrespondenzbank ein ASK J. eingeräumt werden soll, hat sich zu verpflichten, über dieses Konto nicht durch Schecks, sondern nur im Wege der un⸗ mittelbaren Ueberweisung zugunsten der deutschen Empfangs⸗ berechtigten zu verfügen. Die Ueberweisung darf erst erfolgen, wenn der Kontoinhaberin nachgewiesen ist, daß die deutschen Waren in das Zollgebiet des betreffenden Landes eingeführt worden sind. In Ausnahmefällen können handelsübliche Vor⸗ auszahlungen geleistet werden; in diesen Fällen hat die Konto⸗ . zu verlangen, daß ihr nachträglich der Nachweis der erfolgten Einfuhr in das Zollgebiet ihres Landes erbracht wird. Im übrigen sind die Abschnitte 1 und II dieses Runderlasses maßgebend. ASK J., die auf Grund früherer Genehmigungen zugunsten einzelner Firmen in außereuropäischen Ländern zu⸗ 2 werden, können bis 9 weiteres aufrechterhalten werden. 81 solche Konten sinden, sofern nicht besondere Anweisungen ergangen sind, ausschließlich die Bestimmungen des Abschnitts 1 dieses Runderlasses Anwendung.

V.

Ausländer⸗Sonderkonten für Inlandszahlungen für englische Firmen. Für die ASK J. englischer Firmen sind neben den Vor— schriften des Abschnitts 1 dieses Runderlasses die k mungen der Bekanntmachung über die Warenausfuhr nach Eng⸗ land vom 8. November 1934 (Anlage zu RRE 141/34 D. St.) zu beachten .

Sonstige Bestimmungen. 1. Anträge auf Verlängerung von

sind abzu ehnen, ofern nicht besondere Gründe die Verlängerung rechtfertigen. In diesem Falle hat eine Umstellung nach den vor— stehenden Bestimmungen zu erfolgen.

2. Die Konten nd laufend zu überprüfen. Die Ueber⸗ prüfung hat hinsichtlich des Einfuhrgeschäfts von den Ueber⸗ wachungsstellen an Hand der von den Banken übersandten Doppel

änderungen des Kontobestandes zu erfolgen. Die Ueberprüfung hat sich insbesondere darauf zu erstrecken, ob die Bestimmungen der Verordnung über leiß für ausländische Waren vom 22. September 19634 (RGGBl. 1 S. 813) beachtet sind. Die Ueber⸗ prüfung der Ausfuhrgeschäfte an Hand der , ö, Mel⸗ dungen der Bank liegt den Devisenstellen ob. Sie haben dabei auch zu prüfen, daß über die ASgtJ. nicht Ausfuhrwaren bezahlt werden, die einen , n Anteil ausländischer Rohstoffe enthalten. Die Devisenstellen können gegebenenenfalls solche Waren nachträglich ausschließen.

VII

Rußland. Bei den für die Handelsvertretung der UdSSR. e, den Konten bleibt es bei den bisherigen Bestimmungen. uflagen. 1. a) Die kontoführende Bank darf auf Grund der Deyisenbescheinigung für bestimmte Einfuhrgeschäfte nach jeweiliger näherer Anweisung des Inhabers des Aus— ländersonderkontos für Inlandszahlungen zu unsten der deutschen Einführer Bestätigungen nach dem . vor⸗ geschriebenen Muster ausstellen. Sie hat dabei zu prüfen, ob es sich um einen Bezug von solchen Waren handelt, die als Einfuhrwaren vorgesehen sind. Als Anweisung im obigen Sinne genügt der Vermerk auf einer Rechnung oder Pro⸗Forma⸗Rechnung (Angebot usw) des Kontoinhabers einer Firma des Landes, aus dem die Einfuhrware stammt daß die nach Deutschland zu liefernde Ware über das Kontb zu bezahlen ist. Auf Wunsch des Konto- inhabers kann eine solche Bestätigung an ihn in das Aus— land gesandt werden, wenn er die Absicht hat, die Bestäti⸗ ung mit den Frachtpapieren oder der Rechnung seinem eutschen Abnehmer zuzuleiten.

b) Der auf der Bestätigung angegebene Rechnungsbetrag ist auf der letzten Seite dieser Genehmigung von dem Höchst—⸗ betrage des Monats, in dem der Rechnungsbetrag fällig wird, abzuschreiben. Die Bank darf Bestätigungen nur bis zu dem vorgeschriebenen monatlichen Höchstbetrag erteilen. Ein Ausgleich für die in den Vormonaten etwa nicht er— folgte volle Inanspruchnahme ist zulässig. Ein Vorgriff ist unter Anrechnung auf den Höchstbetrag des nachfolgen⸗ den. Monats bis zur Höhe von 25 vH dieses Betrages zu⸗ lässig. Falls die Einzahlung nicht in dem auf der Be⸗ stätigung vorgesehenen Monat erfolgt, kann sie auch in einem späteren Monat ohne Anrechnung auf den Höchst⸗ betrag dieses Monats angenommen werden.

c) Tie Ausstellung der Bestätigung hat vor der Einfuhr der Ware zu erfolgen. Ein Doppel ist der für die Einfuhrware zuständigen Ueberwachungsstelle einzusenden, ein weiteres der Treuhand-⸗-Gesellschaft von 19533 m. b. H., Berlin SW. 111.

d) Bei der Einzahlung auf das Konto sind der Bank die Be— stätigung und die Zollbescheinigung vorzulegen. Soweit die Waren noch vor dem 1. 1. 1935 zollamtlich zur Einfuhr abgeliefert wurden, kommt die Ausstellung einer Bestäti⸗ gung nicht mehr in Frage. Bei der Einzahlung ist deshalb insoweit ein Nachweis über die erfolgte Abfertigung aus⸗ reichend. In diesem Falle ist der eingezahlte Betrag von dem Höchstbetrag des laufenden Monats oder erforderlichen falls von dem des nächsten Monats abzuschreiben.

e) Soweit eine Bezahlung der Ware vor der Einfuhr han— delsüblich ist (Kasse gegen Dokumente usw.), kann die Vor⸗ lage der Zollbescheinigung bei der Einzahlung unterbleiben. Die Bank hat die Destgt gung mit einem Vermerk über die geleistete Zahlung dem Einzahler zurückzugeben, der sie bei der Abfertigung der Ware der Zollstelle zur Er⸗ teilung einer Zollbescheinigung vorlegt. Zollbescheinigung und Bestätigungen sind alsdann binnen spätestens einem Monat nach der Zahlung der Bank nachzureichen. Geschieht dies nicht. ist der Ueberwachungsstelle Mitteilung zu machen. Die Bank kann eine Vorauszahlung als handels⸗ üblich ansehen, wenn der Einzahler die Handelsüblichkeit nach bestem Willen glaubhaft versichert.

2. Die Bestätigungen und die Zollbescheinigungen sind von der Bank einzubehalten und mit der Devisenbescheinigung nach Ablauf der Gültigkeit der letzteren ohne besondere Aufforderung an die Ueberwachungsstelle zurückzugeben.

3. Die Devisenbescheinigung ist nicht übertragbar.

Die Nichterfüllung dieser Auflagen ist nach 88 12 bis 14 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (RGBl. 1 S. 816) strafbar.“

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Die hollãndische Presse zum neuen Verrechnungs⸗ vertrag mit Deutschland.

Amsterdam, 8. Dezember. Die holländische Presse befaßt sich in eingehender Weise mit dem im Haag abgeschlossenen neuen Ver⸗ rechnungsvertrag mit Deutschland, dessen große Bedeutung für die zukünftige Entwicklung des für Holland besonders wichtigen Han- delsverkehrs mit seinem großen östlichen Nachbarlande überall an⸗ erkannt wird. Im allgemeinen findet das neue Abkommen in den Pressekommentaren eine günstige Beurteilung, wenn auch Vorbe⸗ halte bezüglich einzelner Punkte gemacht werden. So schreibt . B. der „Telegraaf“, daß die Tatsache des Zustandekommens eines solcher Vertrages schon an sich unzweifelhaft in . als eine willkommene St. Nikolaus⸗Überraschung begrüßt worden sei. Schon ein oberflächlicher Vergleich mit dem alten Vertrag zeige, daß das neue Abkommen wesentliche Verbesserungen bringe. Aller⸗ dings seien durchaus nicht alle gehegten Wünsche in Erfüllung ge⸗ gangen. Im n und ganzen könne jedoch erwartet werden, daß der neue Vertrag eine weit bessere Aufnahme finden werde als sein Vorgänger. Man dürfte jedoch nicht vergessen, daß auch dieser Clearing⸗Vertrag mit der Entwicklung des gegenseitigen Handelsverkehrs stehe und falle. Ergebe dieser keinen Aktivsaldo ugunsten Deutschlands, dann werde Holland auch ein noch viel . formuliertes Abkommen nichts nützen. „Algemeen Han⸗ elsblad“ hofft, daß man auch in den betroffenen holländischen Exporteurkreisen einsehen werde, daß es Deutschland tatsächlich unmöglich sei, die rückständigen holländischen Forderungen noch schneller abzudecken. Eine Bevorzugung der alten Verpflichtungen gegenüber den neuen Clegring⸗Schulden würde den holländischen Handel mit Deutschland gänzlich zusammenschrumpfen lassen, was nicht nur zum Schaden Deutschlands, sondern auch Hollands sei.

Unveränderte Lage der Müũnsterländer Textilinduftrie.

In der Lage der Münsterländer Baumwollspinnerei ist im November gegenüber den Vormonaten kaum eine Aenderung ein— etreten. Die Nachfrage in Baumwollgeweben war wieder ehr lebhaft, auch die Abrufe erfolgten flott. Die Arbeitszeit be⸗ wegte sich je nach Lage der einzelnen Betriebe zwischen 30 bis 36 Stunden in der Woche. Die Nachfrage nach leinenen und halb⸗ leineen Geweben war auch im Berichtsmonat wieder sehr lebhaft, so daß sie auch nicht annähernd befriedigt werden konnte. Schwie⸗ rigkeiten verursachte die Beschaffung der benötigten Garne. Die Lage der Juteindustrie ist wegen der Schwierigkeiten in der ger hst fed fung im allgemeinen nicht günstig. Soweit die Be⸗ triebe Ausfuhraufträge nicht hatten, arbeiten sie höchstens 36 Stunden in der Woche. In den Rohjute⸗Preisen ist eine Ver änderung nicht zu verzeichnen. 3. ge der Schwierigkeiten in der Material . und der Einschränkung der Arbeitszeit konnten in der lstrickerei die Herbst⸗ und Winteraufträge viel⸗ fach nicht pünktlich ausgeführt werden.

zoraussetzungen vorzulegen.

der Bestätigungen und der wöchentlichen Meldungen über die Ver⸗