1934 / 288 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Dec 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Nr. Ess vom 10. Dezember 189534. S. 4

Wasserwirtschaft und Landeskultur in der Erzeugungsschlacht.

Der vom Reichsminister ir Ernährung und Landwirtschaft bestellte Sonderbeauftragte ür Tandeskultur, Staagtsminister Riecke, führte vor der Presse über die Aufgaben der Wasserwirt⸗ schaft und Landeskultur in der Erzeugungsschlacht des Reichs⸗ nährstandes u. a. folgendes aus . .

Der Rückgang unseres Devisenertrages infolge der Weigerung des Au'landes, in stärkerem Maße deutsche Fertigwaren und Dienstleistungen abzunehmen, unsere Auslandsverschuldung. und der Umstand, daß wir zur Aufrechterhaltung ders eschäftigung unserer auf Ausfuhr angewiesenen Industrie auf den Bezug von gewissen Industrierohsto fen aus dem Auslande angewiesen sind, ftellt den Reichs nährstand vor die Aufgabe, mit Anspannung aller Kräfte darauf hinzuwirken, daß alle Rahrungs⸗ und Futtermittel sowie Industrierohstoffe, die auch im Inlande hergestellt werden können, tatsächlich auch im Inlande erzeugt werden. Die Frage der Ausfuhrförderung ist zu einem Problem der Rohstoffversor⸗ . gung geworden. Die Deckung des deutschen Bedarfes wird aher auch für die Sicherung des in dem Kampfe gegen die Arbeits⸗ losigkeit bereits Erreichten und für die Unter ,, noch arbeitslosen Volksgenossen in unseren Großstädten und ndustrie⸗ 5 von entscheidender Bedeutung sein. Es genügt aus diesem Grunde nicht mehr, die Einfuhr zu überwachen sowie ihre Ver⸗ wendung in die richtigen Bahnen zu lenken, sondern es erweist ich als notwendig, die Devisenausgaben immer mehr auf die Einfuhr der im Inlande nicht erzeugharen Nahrungs⸗ und Futtermittel sowie der durch inländische Erzeugnisse ni t ersetz⸗ baren Rohstoffe zu beschränken. Dies setzt voraus, daß die Ge⸗ winnung der im Inlande erzeugbaren Nahrungs und Futter⸗ mittel fowie Rohstoffe mit allen erdenklichen Mitteln geför⸗ dert wird.

Die Notwendigkeit der weitgehenden Eigenversorgung des deutschen Volkes ergibt sich aus Gründen der e unserer Handels- und Zahlungsbilanz und damit unserer wirts aftlichen Stellung überhaupt. Ueberall in der Welt können wir feststellen, wie Staaten ihre Eigenversorgung zu fördern bestrebt ö jg, der aufmerksame Beobachter der Entwicklung des Welthandels muß feststellen, daß die autarkische Abschließung von Staaten selbst rein agrarischen Charakters in einem erstaunlichen Wachsen begriffen ist. Die deutsche Wirtschaftspolitik muß aus dieser Ent⸗ wicklung die Folgerung ziehen und sie hat diese Folgerung auf wichtigen Wirtschaftsgebieten bereits gezogen —, ebenfalls auf möglichste Eigenversorgung hinzuarbeiten. Unsere Zukunft ver⸗ langt die stärkste Anspannung aller geistigen wie körperlichen Kräfte jedes einzelnen. Wir können ihr nur dann unbesorgt ent⸗

,

Vom Bergbau an der Lahn, Dill und Oberhessen.

Förderung, Absatz und Belegschaftsstärke zeigen im Eisenstein⸗ bergbau an der Lahn, Dill und in Oberhessen die stetige FSntwick⸗ lung zum Besseren. Im Bezirk LUmburg wurde mit dem Ab⸗ täufen eines neuen Schachtes begonnen. Im Bezirk Hersfeld werden die Arbeiten der Studiengesellschaft deutscher. Kupferberg⸗ bau im Kreise Rothenburg fortgesetzt. Die Beschäftigungslage der Gießereien ist uneinheitlich. Die Abrufe in Oefen und Herden, durch den Beginn der Heizperiode saifonbedingt, ermöglichen die Beibehaltung der bisherigen Produktion. Dagegen hat sich der Beschäftigungsgrad in anderen Erzeugnissen (Druck⸗ und Abfluß⸗ röhren, Kanalguß usw.), zum Teil auch hervorgerufen durch die vorgeschrittene Jahreszeit, weiterhin verschlechtert, so daß in den nn,, in welchen bereits verkürzt gearbeitet wurde, mit der

Einlegung einiger Feierschichten gerechnet werden muß.

Wirtschaft des Auslandes.

Scharfe italienische Devisenbewirtschafts⸗ verordnung.

Rom, 8. Dezember. Der italienische Ministerrat hat Sonn⸗ abend zwei wichtige Verordnungen zur Devisenbewirtschaftung verabschiedet. Ein Verordnungsentwurf verpflichtet die Banken, Bankiers, Gesellschaften und jurxistischen Personen jeder Art, soweit sie italienischer Nationalität find und ihren Sitz in Italien haben, dem „Nationalen Institut für den Zahlungsverkehr mit dem Ausland“ alle ihre Kredite gegenüber dem Ausland abzu⸗ treten und auf Verlangen zu verkaufen und zu übertragen, und zwar die liquiden Kredite zum Tageskurs, die nicht liquiden Kredite zu noch zu bestimmenden Bedingungen. Die ö, hat durch die Bank von Italien innerhalb von zehn Tagen a Sonnabend zu erfolgen. Alle italienischen Bürger sind ver⸗ pflichtet, ihren Kredit gegenüber dem Ausland zu deklarieren, ebenfo wie die ausländischen und die italienischen Papiere, die im Ausland ausgegeben sind, soweit sie sich in ihrem Besitz be⸗ finden, auch wenn sie im Ausland deponiert sind. Außer den vom Strafgesetzbuch vorgesehenen Strafen und der Anzeige bei den Kommfssionen für die Verbannung ist für die Uebertretung dieses Gesetzes eine Geldstrafe bis zur Höhe des Wertes, der nicht deklariert ist, vorgesehen.

Ferner nahm der Ministerrat Kenntnis von einem Erlaß des Finanzministers, der die Abtretung der Devisen, der Kredite und aller Zahlungsmittel, die zu Zahlungen außerhalb Italiens dienen können, soweit sie dem Preise ausgeführter Waren ent⸗ sprechen, an das Institut für den Zahlungsverkehr mit dem Aus⸗ lande vorsieht. Dieser Erlaß beschränkt den Handel mit allen Zahlungsmitteln, die zu Zahlungen im Ausland dienen können, ausschließlich auf das Institut für den Zahlungsverkehr mit dem Ausland, welches den Handel durch die Bank von Italien aus⸗ üben wird.

Zu den Devisenmaßnahmen des italienischen Ministerrates weist das „Giornale d' Italig“ darauf hin, daß ähnliche Regelungen in dieser oder jener Form nunmehr fast in allen Ländern der Welt eingeführt worden seien. Ueberall jühle man das Bedürfnis, durch genaue und strenge Normen ein Tätigkeits⸗ gebiet zu regeln, das so lebendige Beziehungen zur nationalen Wirtschaft und zum Finanzleben habe. Wie Einfuhr und Aus⸗ fuhr, wie Erzeugung und Handel im Innern, so müßten auch die Währungsfragen geregelt werden. Der Zweck der Maßnahmen fei Schutz gegen innere und internationale Spekulationen, von denen Italien in der letzten Zeit etwas zu verspüren bekommen habe. Das Privatkapitak der Bürger werde nicht berührt, es müffe aber in Italien bleiben. Für die Manöver der internatio- nalen Börsen sei dieses Eingreifen des italienischen Staates natürlich entmutigend, aber die Gesundheit des Lire und der italienischen Finanzen würde Vorteile daraus ziehen.

RNufsfisches Anthrazit für Italien.

Mos lau, 8. Dezember. Die Sowjetrussische Handelsvertretung in Mailand hat ein Abkommen über die Lieferung sowjetrussischen Anthrazits nach Italien abgeschlossen. Nach den bisherigen Mit⸗ teilungen sind bisher keine nennenswerten Mengen Anthrazit nach Italien abgesetzt worden, die die sowjetrussischen Seet rans⸗ portmittel dafür nicht ausreichten. Die Handelswertretung in Mailand hat erklärt, daß im kommenden Jahr die sowjetvussische

wenn der Selbstbehauptungswille des Volkes auch

egensehen, 6 Widerstandsfähigkeit unter⸗

durch Herstellung der wirtschaftlichen ; mauert ist. Wir müssen uns daher von der Einfuhr von Nah⸗

rungs- und Futtermitteln sowie, von Rohstoffen nötigenfalls weitestgehend unabhängig machen können. ;

Es , keines besonderen Hinweises, daß die , , . weitgehender Eigenversorgung nicht nur bei den Nahrungs⸗ un Futtermitteln, sondern auch bei den Industrierohstoffen in erster Linie ein Problem der deutschen landwirtschaftlichen Produktions⸗ fähigkeit ist, da von der gesamten deutschen ,, etwa die Hälfte auf landwirtschaftlich erzeugte Waren entfällt. der die gegenwärtige Nutzung unseres deut⸗ ich auch einen Ueberblick über eiche zu verschaffen vermag, be⸗

eines der wichtigften Mittel, die rzeugung mit allem Nachdruck bis Deckung des deutschen Bedarfes st steigern, die Förderung der Wasserwirtschaft und Landestultur ist. Der höchstmögliche Bodenertrag je Flächeneinheit kann nur ge⸗ wonnen werden und auf unseren Böden können nur dann hoch⸗ wertige Kulturpflanzen mit , . werden, wenn die , im Grund und Boden geregelt sind und wenn der Boden in einen befriedigenden Kulturzustand gebracht und er⸗ halten wird. ;

Die Förderung der e r fte ren, und Landeskultur ist auch eines der tn fen Mittel zur Bekämpfung der Arbeits⸗ losigkeit. Nach den bei Durchführung der verschiedenen Arbeits⸗ beschaffungsplaͤne gemachten Erfahrungen ist bei landwirtschaft⸗ lichen Hoden derbe serun enim Vergleich mit anderen auf Arbeits⸗ beschaffung gerichteten Ma nahmen die unmittelbare Auswirkung auf die Entlastung des Ar eitsmarktes weitaus am größten. Sie eignen sich auch in ganz besonderem Maße zum Einsatz des Ar⸗ beitsdienstes. Im , . zu vielen anderen Arbeitsbeschaf⸗ fungsmaßnahmen schaffen ie auf dem verbesserten oder neu kulti⸗ bierten Boden infolge der jährlichen Mehrerträge auch dauernde Arbeitsmöglichkeit. .

Es besteht daher der Wille, die deutsche Wasserwirtschaft und Landeskultur nach einheitlichen Gesichtspunkten mit allen zur Ver⸗ ien stehenden Mitteln zu fördern und damit eine entscheidende zoͤraussetzung für die erfolgreiche Durchführung der uns vom Auslande aufgezwungenen Erzeugungsschlacht zu schaffen. An alle

insbesondere an unsern Bauernstand,

deutschen Volksgenossen, ins e J wird die Bitte gerichtet, die Bestrebungen zur Förderung der

Landeskultur mit allen Kräften zu unterstützen.

Für denjenigen, . Bodens näher kennt und einen Kulturzustand im ganzen steht nun kein Zweifel, da deutsche landwirtschaftliche zur möglichst vollständigen

Die Verlängerung der Kündigungsfriften der Ende d. J. fälligen Aufwertungshypotheken bis zum 31. Dezember 1935.

Die Fachgruppe Hypothekenbanken weist nochmals darauf hin, daß sämtliche privaten Hypothekenbanken ihre dinglich ge⸗ nügend gesicherten Aufwertungshypotheken nicht zum Ende dieses Jahres fällig machen, sondern provisionsfrei bis zum 31. 18. 1935 stehen lassen. Wegen des Bevorstehens des ursprüng⸗ lichen Fälligkeitstermins vom 31. 16. 1933 wird hierauf noch⸗ mals im Intevesse der gesamten Schuldnerschaft hingewiesen, nachdem bereits im Juni d. J. der Stundungsbeschluß der Hypo⸗ thekenbanken der Oeffentlichkeit durch die Tagespvesse bekannt⸗ gegeben ist. .

Anthrazitausfuhr nach Italien verd italienischen Schiffahrtsgesellschaften schlossen werden.

. wird, wofür mit ransportverträge abge⸗

Verpflichtungen aus dem österreichisch⸗ englisch⸗ ameritanischen Stillhalteabkommen liquidiert.

Wien, 9. Dezember. Das zwischen der Oesterreichischen Nationalbank und den österreichischen Banken einerseits und den amerikanischen und britischen Bankgläubigern andererseits abge⸗ schlossene Stillhalteübereinkommen wurde 7 Grund einer Anregung Oesterreichs von den Vertragsteilnehmern in gegen⸗ seitigem Einverständnis bis 10. Dezember d. J. für beendet erklart. Der größte Teil der fur fe, Kredite, für die das Stillhalteabkommen galt, ist nunmehr bezahlt oder sonst auf Grund unmittelbarer Vereinbarungen zwischen Gläubigern und Schuldnern geordnet worden. Mit der Beendigung des Stillhalte⸗ sbereinkommens wird hinsichtlich der noch ausstehenden un⸗ bedeutenden Kredite der normale Zustand zwischen Schuldnern und Gläubigern wieder hergestellt.

Die neue Einfuhrordnung Rumäniens.

Bukarest, 9. Dezember. Die neue rumänische Einfuhrordnung konnte in ihrer ursprünglichen Form nicht aufrechterhalten wer den. Zwischen dem Handelsminister einerseits und dem Finanz⸗ minister und der Nationalbank andererseits wurden Verhand⸗ lungen zwecks Anpassung des neuen Regimes an die bestehenden Notwendigkeiten geführt. Auf Grund dieser Besprechungen wurde eine teilweise Aenderung der am 1. November in Kraft gesetzten Ein- und Ausfuhrordnung beschlossen. Das diesbezügliche König⸗ liche Dekret erscheint im morgigen Amtsblatt und tritt sofort in Kraft. Die neuen Verordnungen betreffen die Behandlung der Einfuhrscheine aus der ersten Ausfuhrkategorie, also die Einfuhr⸗ scheine, die nach durchgeführter Ausfuhr von Erdöl, Getreide und Holz ausgefolgt werden. Die Einfuhrscheine dieser Kategorie sollen nach den neuen Bestimmungen vom Miniestrium für Handel und Industrie gegen eine Abgabe von 10 v. ihres Gegenwertes an die Einführer verteilt werden. Auf Grund dieser Scheine sind die Einführer berechtigt, zum amtlichen Kurs von der Na⸗ tionalbank Devisen zu erlangen. Das Königliche Dekret sieht weiter eine 6proz. Ausfuhrprämie für Erdöl, Getreide und Holz vor. Außerdem wird für die Ausfuhr von Getreide und Holz noch eine Sonderprämie gewährt, die vom nationalen Ausfuhrinstitut verteilt und festgesetzt werden soll. Die Ausfuhrprämien werden aus dem Ertrag der mit den Kontingentierungstaxen geschaffenen Spezialfonds bezahlt. Für jene Länder, mit denen Sonder⸗ abkommen zur Abtragung eingefrorener Schulden bestehen, sollen die Ausfuhrprämien für Erdöl, Getreide und Holz von den be⸗ treffenden Gläubigern ohne Intervention des rumänischen Staates getragen werden. Für alle übrigen Ausfuhrwaren, die in der

Handel der Einfuhrscheine aufrechterhalten. Handelsminister Ma⸗ nulescu⸗Strunga tritt nunmehr seine Auslandsreise an, um die nach Inkraftsetzung der neuen Einfuhrordnung notwendig gewordene Neuregelung des Wirtschaftsverkehrs mit dem Ausland durch persönliche Verhandlungen vorzubereiten. Der Handels⸗ minister hat heute abend Rumänien verlassen und begibt sich, soweit der Reiseplan bisher bekannt ist, nach Prag, Warschau, Berlin und Brüssel.

Nuffische Silmexporte.

Moskau, 8. Dezember. Im Laufe der, ersten, 11 des Jahres 1934 hat das sowjetvussische Filmsyndikat an, dem Weltmarkt 33 Ton- und Stummfilme verkauft. Der Absatz bezieht sich in erster Linie auf. Westeun vopa, Mitteleuropa. das früher ein großer Abnehmer sowjetrussischer Filme war, hat die Einfuhr wegen der kommunistischen Tendenz der Filme stark eingeschränkt.

Monate

Schwedischer Wirtschaftsbericht.

Hochkonjunktur in der schwedischen Eiseninduftrie.

Stockholm, 9. Dezember. Nach dem soeben veröffentlichten Jahresbericht des Schwedischen Reichsschuldenamts haben die Schweiz und Schweden mit 382 Kr. bzw. 380 Kr. die gleich hohe Staatsschuld, auf den Kopf der Bevölkerung umgerechnet. Von den übrigen standinavischen Ländern haben Dänemark eine Staatsschuld von 349 Kr. und Norwegen 549 Kr. pro Person, während in Finnland nur 118 Kr. auf den Kopf der Bevölkerung entfallen. Im vergangenen Jahr ist die Staatsschuld Schwedens um 158,1 Mill. Kr. auf 2360,56 Mill. Kr. gestiegen. Nach dem neuesten Bericht der Vereinigung der Schwedischen Eisenwerke ist die Ausfuhr, Einfuhr und Erzeugung von Eisenwaren in den ersten zehn Monaten des laufenden Jahres gewaltig gestiegen. Im Vergleich zur entsprechenden Vorjahreszeit ist die Eisen⸗ ausfuhr von 175300 t auf 208 400 t oder um 19 9 gestiegen. Die Eiseneinfuhr hat zu derselben Zeit von 171 100 t auf 328 000 t oder um nicht weniger als 92 . zugenommen, wobei diese Ziffern Schrotteisen nicht enthalten. Die Erzeugung der schwedischen Eisenwerke umfaßte in der genannten Zeitspanne 420 500 t Roheisen, 713 000 0t Halbfabrikate und 516 000 t ge⸗ walztes und geschmiedetes Handelseisen. Diese Ziffern über⸗ treffen die Erzeugungsziffern der entsprechenden Vorjahreszeit um 66 bzw. 40 bzw. 39 X. Die schwedischen Eisenwerke sind noch gut beschäftigt, obwohl die Aufträge in der letzten Zeit etwas nachgelassen haben. Die allgemeine wirtschaftliche Besserung in Schweden tritt auch in den Staatseinnahmen während der ersten vier Monate des laufenden Finanzjahres in die Erscheinung. Im Vergleich mit der entsprechenden Zeit des Vorjahres sind die Staatseinnahmen um 24 73 oder von 187 Mill. Kr. auf 232 Mill. Kr. gestiegen.

Der holländische Außenhandel im November.

Amsterdam, 10. Dezember, Im November 1934 belief sich der Wert der holländischen Einfuhr auf 88 Mill. hfl. gegen 87 Mill. hfl. im Vormonat und 199 Mill. im gleichen Vorjahrs mongt. Demgegenüber verringerte i der Ausfuhrwert vo 62 Mill. hfl. im Oktober auf 60 Mill. im November (November 1933: 63 Mill. pr Damit erhöhte sich der Einfuhrübers von 25 Mill. hfl, im Oktober auf 28 Mill. hfl. im November. (November 1933; 45 Mill. hfl.). In der Zeit vom Januar bis Rovember 1934 stellte sich der Wert der e,. auf 96 Mill. hfl. egen 1101 Mill. und der Ausfuhrwert auf Fö6 Mill. hfl. gegen 965 Mill. in der gleichen Vorjahrszeit. Für, if Zeitraum ergibt sich also eine Verringerung des Einfuhrüberschusses gegen⸗ über dem Vorjahre von 428 auf 509 Mill. hfl.

Herstellung der freien Getreidewirtschaft in Frankreich zum 1. Juli 1935.

Paris, 8. Dezember. Am kommenden Montag wird sich die Kammer mit der Behebung der Getreide und Weinbaukrise zu beschäftigen haben. Zwischen dem Landwirtschaftsausschuß der Kammer und der Regierung waren Schwierigkeiten namentlich wegen der Maßnahmen zur Behebung der Getreidekrise aufge⸗ taucht. Jetzt hat man sich grundsätzlich dahin geeinigt, daß am 1. Juli 1935 die freie Getveidewirtschaft wieder hergestellt sein soll. Die Regierung wird die überflüssigen Getreidevorräte an⸗ kaufen und zweckentsprechend verwerten. Die dadurch dem Staat enstehenden Unkosten in Höhe von 1565 Milliarden sollen durch besondere Einnahmequellen gedeckt werden. Alle diese Maß⸗ nahmen sollen sich bereits in nächster Zeit in einer fühlbaren Senkung des Brotpreises auswirken.

Chinesische Schiffskäufe in England.

Schanghai, 8. Dezember. Die China Merchant Navigation hat in letzter Zeit in England vier Ozeandampfer erworben. Zur Zeit werden Verhandlungen über den Kauf von weiteren 15 Dampfern bei dem amerikanischen Chipping Board geführt.

im 2 ᷣ·—äu—ͥi—ᷣ—pꝛ6

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrebler: Am 8. Dezember 1984; Gestellt 19 352 Wagen. Am 9. Dezember 1934: Gestellt 2416 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elekfrolyltupsernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des D. N. B. 9 10. Dezember auf 39, 5 66 (am 8. Dezember au 39,50 A6) für 100 kg. ; n

Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage.

Verantwortlich: ; . 1 Schriftleitung (Amtlicher u. Ni tamtlicher Teih, Anzeigentei und für den Verlag: ; Direktor Dr. Baron von Dazur in Berlin⸗Wilmersdorf für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin Lichtenberg. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags Aktien gesellschalt Berlin, Wilhelmstraße 32.

Sechs Beilagen

für

neuen Einfuhrordnung die zweite Kategorie bilden, wird der freie

leinschließl. Börsenbeilage und zwei Bente alhandels registerbeilagem

ESrste Beilage

n Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Montag, den 10. Dezember

———

1934

Nr. 288

Geireidepreise an deutschen Groß märkten im Monatsdurchschnitt Nevember 1934 für 1000 kg ia Reichsmark.

Brotgetreide

Großhandelspreife ) frei Marktort

Weizen

Marktorte Großhandelepreise) Sandels bedingung

ab Station

Andere Gerste

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Sommergerste Wintergerste

als Braugerste notiert

ohne nãhere Bezeichnung notiert

zeilig 2 zeilig

198 157 155 163 9 166 16 118 146 159 159 165 165 165 16 163 165 165 165

157 159 169 169 162 154 152 164 164 164 164

Königsberg i. zu Stettin .. loco Königsberg.... ,,, Hamburg. Berlin .. Breslau.. Gleiwitz. Dresden. Cbemnitz ˖ Leipzig.. Plauen Valle a. S.. Magdeburg. Gera.. Eifurt ... Riaunschweig Hannover Kassel ...

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Frachtlage Chemnitz in Ladungen von 10—15 prompt frachtfrei Leipzig sür 1I5 t....

Großhandels verkaufspreise waggonfrei Plauen. netto, frei Halle für i re er 195 t . .

ab ostthüringische Verladestation Erzeugerpreise ab thüring. Voll

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Preise für ausländisches Getreide, ecif Hamburg (Notierungen für Abladung lim Verschiffungshafen! im laufenden Monat): Weizen: Manitoba 1 89,3, Manitoba 1 86,5, Rosass 18 / „O, oa

64, Barusso 61,3; Gerste: Donau / Russ. 83, 1.

Y Gesetzliche Erzeugerpreise des Preisgebiets, in dem der Marktort liegt, einschließlich des Großhandelszuschlags für Roggen und Weizen von 4 RM. Y) Für Hafer und Futtergerste wurden di ö 7 e wurden die

gesetzlichen Erzeugerpreise des Preisgebiets, in dem der Morktort lie ĩ ießli en Erzeu ö ö m der Markt gt, einschließlich des Großhand handel für die nicht auf dem Wasserwege und die in Mengen unter 100 t n. Ki e 3 53 (in diesem

RM angegeben. Diele Preise sind die Vertaufspreise des G ü . ; roßhandels a V ;. * ist die Hälfte des insgesamt 6 RM betragenden k k

tei 2 8 2 I 2 * 61 2 eilungs handel an die RfG zu zahlen). Für die auf hem Wasserwege in Mengen über 100 * belörderte Ware liegen die Großhandelsverkaufspreise, da eine Zahlung an die RG hier fortfällt und sonach de ; r

gesamte Handelszuschlag dem Gr del 3 6 j fer ien fg Handel . . 463 . . um 3 JM höher. 3 Weißer. Gute; feine 206,3. 65 G

an,. ; ute; feinste 205,9. 9) Gute; feinste 200,5. 7) Sächsische. ieren st ; ür Industriejwecke. 14) Gute 293,üß,. 1 Gute 209,9. 1. Ja⸗Qualität. 2. Kin ieh f eg e er. cnc i s ehr. 2a oder a aße e

hessische; Ried 189,5, Pfälzer 197.5. 1) Beste 20635. 18) Winter⸗ und Induffriegerste. 1) Sommer und Industriegerste. ) Gute; feinste 210,3

Berichtigung: In Nr. 264 vom 10. November 1834 muß die Anmerkung 14 lauten: Gute 202,1. Berlin, den 7. Dezember 1934.

Statistisches Reichs amt.

Kartoffelpreise an deutschen Großmärklten

im Monatsburchschnitt November 1934 für 50 kg in Reichsmark waggonfrei Vollbahn⸗Verladestation.

Speisekartoffeln ?)

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Die vorstehende Uebersicht ã ü sal . . icht enthält die an den Großmärkten ngtierten Kawtoffelpreise o soweit . ; ; . enn ,, Preisen vergleichbaren gesetzlichen Mindestnieise. Die lür die einzelnen n . H jatzes von Kartoffeln festgesetzten Mindestpreise für Speisekartoffeln werden in der Landware“ veröffentlicht.

Fabrikkartoff ñ ü

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„frachtfüj Vi? 40 km im Umkreis 25 Rpf höher. Y Frachtlage Frankfurt a, M. 3) Die Preise sind mit d jähri ĩ

i fen * , n ,. 6 6. 9 . 6 den 3 an, 6 . ,,,

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Stärke waggonfrei Fabrik⸗Empfangsstation; Brennerei⸗ 1401,50 RM je 50 kg waggonfrei

Berlin, den J. Dezember 1934. Statistisches Reichsamt.

FSortsfetzung des Handelsteils.

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.

Telegraphische Auszahlung.

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21.330 21, 34 0.718 0.720

H. bb 5.676 80,92 81,08

41,886 41.74 oi 35 6201 18, 35 4656. 65 16,95 47, 11.155 Iii 24355 21593 oz. 2 6. 6a 8072 s80 88 33.99 34.05 lo. zs 10 40 1.572 I. 9e

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2,538 2544 54.89 54,99 Sl. 13 81.28 12.295 12.325

68, 68 68, 82 5, 425 5,435

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2.354 2.568

168,10 168,44 do, 63 do. 75

21,30 21,34 Oä7I6 0718

5.664 5,676 80 92 81.08

41,66 41,74 61,76 61,88 4895 49.05 46,95 47, 95 11.17 1119 2.488 2.492 63,39 63,51 80,7? 80 88 33,99 34.05 10.38 10,49 1,970 1, 974

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Agypten (Alexandrien und Kairo)... .. Argentinien (Buenos mne, Belgien Brůũssel u. Antwerpen) ... Brasilien (Rio de d Bulgarien (Sofia). Canada (Montreal). Dänemark ( Kopenhg.) Danzig (Danzig)... England London) .. Estland

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1Milreis 100 Leva L fanad. Doll. 100 Kronen 100 Gulden 1Pfund

(Reval / Talinn) .. 100 estn. Kr. Finnland (Helsingf.) 100 finnl. M. Frankreich d, 100 .

Griechenland (Athen) 100 Holland (Amsterdam . 100 Guld ö khn Italien (Rom und Mailand) 100 Lire 1

Jugosllavien Bel⸗ 2

grad und Zagreb). 100 Dinar Lettland (Riga) . ..

nas] .... .... 100 Litas Norwegen (Oslo) . 100 Kronen Oesterreich (Wien) J 100 Schilling

Kattowitz, Posen)

Portugal (Lissabon). 100 Escudo Rumänien (Bukarest) 100 Lei

und Göteborg) .. 100 Schweiz r . 1

Basel und Bern).

Barcelona) .... 100 Peset Tschechoflow. (Prag) n Türkei (Istanbul). . 1 türk. Pfund

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und Rotterdam) ..

100 iel. Kr. Japan (Tolio u. Kobe)

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100 Zloty Schweden (Stockholm

100 Spanien (Madrid u. 64 Ungarn (Budapest)) 109 Peng

Uruguay ¶Montevid) 1 Goldpeso

Verein. Staaten von 1ẽDollar

Amerika (New Jork) 24900 2,4941 2489 2,493