1934 / 290 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Dec 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 290 vom 12. Dezember 1934. S. 4

Bekanntmachung.

Die am 12. Dezember 1934 ausgegebene Nummer 60 des Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält: .

Verordnung über die vorläufige Anwendung einer Verein⸗ barung zur Abänderung des Abkommens über den deutsch— schweizerischen Verrechnungsverkehr, vom 6. Dezember 19534, ;

Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Vertrages über den deutsch⸗niederländischen Verrechnungsverkehr, vom J. De⸗ ember 1934; w über eine weitere Teilkündigung der Verein⸗ barung über den deutsch-französischen Warenverkehr, vom 4. De⸗ 8 w 9341 m,, über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 6. Dezember 1931.

Umfang 1 Bogen. Verkaufspreis (15 RM. Postversendungs⸗ gebühren 0,9 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NWä40, den 12. Dezember 1934.

Reichsverlagsamt. Fabrieius.

Preußen. Der Landstallmeister Dr. Seyffert ist zum Oberland⸗ stallmeister im Preußischen Landwirtschaftsministerium ernannt.

Der Landrat Lindig in Beeskow ist zum Regierungs⸗ vizepräsidenten in Frankfurt (Oder) ernannt worden.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 8 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Ein, . ö vom 26. Mai 1935 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom I4. Juli 1533 (RGBl. I S. 479) und der Preuß, Ausführungs⸗ verordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. S. 20) ziehe ich die Darlehnsforderung von 300, Re, in Worten: „Drei⸗ hundert Reichsmark“ des ehemaligen Arbeiter⸗ turnvereins Wiedemar, Kreis Delitzsch, an den Maurer Otto Rüger in Glesien zugunsten des Landes Preußen hiermit ein.

Merseburg, den 6. Dezember 1934.

Der Regierungspräsident.

J. V: von Heydebrand und der Lasa.

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Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Königlich Rumänische Gesandte Nicolas P. Com nen ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Gesandte von Haiti Constantin Fouchard ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandt⸗ schaft wieder übernommen.

Verkehrswesen.

Cuftpost nach Südamerika.

Mit dem am 15. Dezember fälligen planmäßigen Flug der Deutschen Lufthansa werden Luftpostsendungen, die an diesem Tage bis 11,30 bei dem Postamt Berlin C2 oder bis 13,30 bei dem Postamt Stuttgart 9 vorliegen, am 20. Dezember in Rio de Janeiro und am 21. Dezember in Montevideo und Buenos Aires eintreffen. Luftpostsendungen, die mit diesem Flug beför⸗ dert werden, erhalten den Abdruck eines Sonderstempels mit dem Wortlaut „Deutsche Luftpost Europa Südamerika Weihnachten 19345. Auskunft bei den Postanstalten.

Weihnachtssendungen nach dem Ausland.

Bei den zur Zeit fast in allen Ländern bestehenden Beschrän⸗ kungen des Außenhandelsverkehrs ist es möglich, daß der Inhalt von Postpaketen oder Päckchen mit Geschenken als Handelsware betrachtet und u. U. die Sendungen zurückgewiesen, mit Zollstrafe belegt oder beschlagnahmt werden. Die Deutsche Reichspost hat sich bei den ausländischen Postverwaltungen erkundigt, in welcher Weise von ihnen Postsendungen aus Deutschland an Private mit Weihnachtsgeschenken und Liebesgaben behandelt werden. Ueber die Einfuhrbestimmungen der verschiedenen Länder, die auch im Amtsblatt des Reichspostministeriums und in den Verkehrsnach⸗ richten für Post und Telegraphie veröffentlicht worden sind, geben auf Verlangen die Postanstalten Auskunft.

e ar us der Verwaltung.

Beförderungen an nationalen Feiertagen. Regelung für das ganze Reich.

Der von uns wiedergegebene Erlaß über Ernennungen und Beförderungen von Beamten, Angestellten und Arbeitern an den Gedenk- und Feiertagen der Ration ist nicht allein auf die Reichs⸗ sinanzverwaltung beschränkt. Der gleiche Erlaß ist vielmehr vom Reichs- und preußischen Innenminister Dr. Frich an alle Verwal⸗ tungen und auch an die Landesregierungen gerichtet worden.

Steuerzinsen auch nicht bei Erstattung von Landes⸗ oder Gemeindesteuern.

Absatz 3 des Antizins Paragraphen der neuen am 1. Januar 1935 in Kraft tretenden Steuerreform siellt fest, daß das Reich keine Steuerzinsen, und zwar weder bei Erstattung oder Ver—⸗ gütung, noch bei Hinterlegung baren Geldes. zahlt. Diese Be⸗ stimmung erstreckt sich aber wie Staatssekretär Reinhardt vom Reichsfinanzministerium feststellt, nicht nur auf Reichs⸗ steuern, sondern auch auf Steuern der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, wenn diese durch das Reich verwaltet werden. Der Reichsfinanzhof vertrete in einem Gutachten (Gr. 8. P. 6/32) die Auffassung, daß das Reich, soweit es durch seine Finanz⸗ ämter Steuern der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände verwaltet, in eigenem Namen, wenn auch für Rechnung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände handle. Bei der Verwaltung der Landes- und Gemeindesteuern stehe also das Reich dem Steuerpflichtigen als Steuergläubiger gegenüber, Wenn also ein Steuerpflichtiger rechtskräftigen Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuer habe und gegen ihn fällige Steueransprüche aus Landes-, Gemeinde- oder Kirchensteuern bestehen, deren Verwaltung dem Finanzamt obliegt, dann könne sowohl das Finanzamt wie der Steuerpflichtige aufrechnen. Dieses Gutachten, so erklärt der Staatssekretär, sei von Bedeu⸗ tung für die Auslegung des Absatzes 3 des Antizins-Paragraphen. Das Reich sei, soweit es Steuergläubiger ist, in den Fällen, in denen Erstattungsansprüche erhoben werden, Erstattungsschuldner. Infolgedessen würden auch bei Erstattung von Landes- und Ge⸗ meindesteuern, soweit sie von den Finanzämtern verwaltet werden (einschließlich der Hauptzollämter), keine Zinsen mehr gezahlt. Abs. 1 des Antizins-Paragraphen, wonach weder Ver— zugszinsen noch Aufschubzinsen erhoben werden, erstrecke sich jedoch nur auf Reichssteuern, wobei auch die Zölle als Reichs⸗ steuern gelten.

Ausreichende Mittel für das Gesundheitswesen in den Gemeinden.

Ueber die Aufwendungen auf dem Gebiete des Gesundheits⸗ wesens im Haushaltsjahr 1935 hat der Reichs- und Preußische Innenminister sich in einem Runderlaß an die Gemeinden und Gemeindeverbände geäußert. Unter Hinweis darauf, daß das Reichsgesetz über die Vexeinheitlichung des Gesundheitswesens am 1. April 1935 in Kraft tritt, und daß die Durchführungs⸗ bestimmungen hierzu vorbereitet werden, sagt der Minister, daß bei der Bedeutung der Angelegenheit die Fertigstellung eine gewisse Zeit erfordern werde. Da noch nicht übersehen werden könne, welche Leistungen den Stadt- und Landkreisen zur Last fallen würden, ordne er, der Minister, auf Grund des 5 11 des genannten Reichsgesetzes an, daß bei Aufstellung der gemeind⸗ lichen Haushaltspläne für 1935 so zu verfahren ist, als ob das Gesundheitswesen im bisherigen Rahmen von den bisherigen Trägern weitergeführt würde. Bei der Wichtigkeit dieses Auf⸗ gabengebietes im nationalsozialistischen Staat müsse erwartet werden, daß mindestens die gleichen Beträge wie im laufenden Haushaltsjahr in den Voranschlag eingesetzt werden. Abweichun⸗ gen seien nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt. Die Aufsichts⸗ behörden werden ersucht, die Durchführung dieses Runderlasses zu überwachen und dem Minister zu berichten, wenn Gemeinden usw. das Vorliegen eines besonderen Ausnahmefalles behaupten.

Berufung der S2Il. und SS.⸗Vertreter als Gemeinderäte.

Nachdem die Sonderbevollmächtigten und Sonderbeauftragten

der Obersten SA. ⸗Führung abgerufen worden ei haben sich, wie

der Reichs und preußische Innenminister feststellt, der Sberste Ta dn, und ö. I gefl. der SS. damit einverstanden erklärt, daß die als Gemeinderäte zu berufenden rangältesten Führer der SA. oder SS. in Zukunft von dem zuständigen SA⸗Gruppenführer und der . Dienststelle der SS. ge⸗ meinsam zu benennen sind. Die Ausführungsanweisung zum Ge⸗ meindeverfassungs⸗Gesetz ist entsprechend geändert worden. mit dem Bemerken, daß es gleichgültig sei, ob der rangälteste Führer der SA., SS. oder SAR. ULangehört.

Keine Ueberstundenbezahlung für Beamte und öffentliche Angestellte.

Aus Anlaß einer Frage über die Vergütung von Ueberstunden an die bei den Sparkassen beschäftigten Beamten und Angestellten hat der Reichswirtschaftsminister und Preußische Minister für Wirtschaft und Arbeit einen grundsätzlichen Bescheid erteilt. Er stellt fest, daß nach den beamtenrechtlichen Grundsätzen der Beamte berpflichtet sei, seine volle Arbeitskraft in den Dienst des Staates zu stellen. Er habe die ihm übertragenen Arbeiten rechtzeitig und insbesondere auch ohne Rücksicht auf eine festgesetzte Arbeits⸗ stundenzahl zu erledigen. Eine Vergütung für Ueberstunden komme dabei in keinem Falle in Betracht. Die Angestellten, deren regelmäßige Arbeitszeit 18 Stunden wöchentlich betrage, seien zur Mehrarbeit bis zu 54 Wochenstunden ohne besondere Abgeltung verpflichtet, sofern allgemein oder aus besonderem Anlaß auch für die Beamten der betreffenden Dienststelle oder Abteilung eine mindestens gleichlange Arbeitszeit angeordnet sei. Die darüber hinausgehende Arbeitszeit der Angestellten sei grundsätzlich im Laufe des Kalenderjahres durch Freizeit auszugleichen. Ange⸗ sichts der grundsätzlichen Bedeutung dieser Frage auch im Hinblick auf alle anderen öffentlichen Dienststellen hält der Minister eine stärkere Ueberwachung der Betriebsgestaltung der Sparkassen durch die Aufsichtsbehörden für angezeigt.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater.

Donnerstag, den 13. Dezember. Staatsoper: La Traviata. Musikalische Leitung: Preuß. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Das Glas Wasser. Beginn: 20 Uhr.

Lustspiel von Seribe.

Am Sonntag, den 16. Dezember, nachmittags 3 Uhr, bringt das Staatsopernballett im Rahmen der „Deutschen Tan fe l ele „Dornröschen“, ein Märchenspiel von R. v. Laban (Musik von Johann Strauß, eingerichtet von Leo Spies) und „Die Puppen⸗ see“ (Musik von Baher), Choreographie: Lizzie Maudrik. Die Aufführungen werden am 19., 26, 23 und 25 nachmittags und am 23. und 27. abends wiederholt.

Die Herbstausftellung der Preußischen Akademie der Künste.

Das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda hat in der Herbstausstellung der Preußischen Akademie der Künste am Pariser Platz Werke von Ernst un n nrg, Hans Meyboden, Artur Degner, Hans Bremer, Otto Heinrich, Georg Ehmig, Hans Stübner und G. Schmedes angekauft.

Die Ausstellung ist nur noch bis einschließlich Sonntag, 5 Uhr, geöffnet. Der Eintrittspreis für den letzten Tag ist auf

0,25 RM ermäßigt.

Handensteit.

Berliner Börse am 12. Dezember. Uneinheitlich im Verlauf teilweise freundlicher.

Die Kursentwicklung läßt im Augenblick eine größere Linie vermissen, und die Kursgestaltung an der Berliner Börse ist meist von reinen Zufallsorders abhängig. Im heutigen Verkehr konnten die verschiedenen günstigen Nachrichten aus der Industrie die Tendenz nicht wesentlich beeinflussen, da einer stärkeren Auf wärtsbewegung die Zurückhaltung des Publikums entgegenstand. Anfänglich machten sich infolgedessen einige Abgaben der Kulisse bemerkbar. Späterhin ließ die Geschäftstätigkeit nach, jedoch wurde die Tendenz ausgehend von Ehade im weiteren Verlauf etwas freundlicher. Am Montanmarkt bewegten sich die Kurse auf Vortagshöhe, nur Harpener verloren 19 JP. Braunkohlenpapiere lagen zumeist schwächer. Ilse und Niederlausitzer Kohlen verloren je 24, Eintracht 1 90. Auch Farben waren erneut rückgängig (16 *), unter Petroleumwerten büßten Deutsche Erdöl 11 50 ein. Am Elektromarkt waren deutsche Werte zumeist etwas angeboten. Siemens verloren 2975, Licht C Kraft 1 69. Dagegen waren im Verlauf Chade bis 5 Mark höher. Ueberhaupt lagen Auslands— werte gefragt (Aku plus 1). Schultheiß verloren 2 *, Reichs- bank 2M „5, dagegen zogen Orenstein um 11 und Gebrüder Junghanns um 1 an. ;

Am Kassamarkt bröckelten die Kurse zumeist ab. Auch in Rentenwerten machte sich zumeist etwas Angebot bemerkbar, jedoch gingen die Kursrückgänge über m 3 kaum hinaus, Stadt- anleihen waren sogar vereinzelt noch höher. Tagesgeld blieb unverändert 4 bis 41 99. Am Devisenmarkt blieb der Dollar mit 2,491 und das Pfund mit 12,324, unverändert.

Vörsenkennziffern für die Woche vom 3. bis 8. Dezember.

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der letzten Woche (vom 3. 12. bis 8. 12.) im Vergleich zur Vorwoche wie folgt:

Wochendurchschnitt Monats vom 3. 12. vom 26.11. durchschnitt bis 8. 12. bis 1. 12. November

Aktie ntur je (Kennziffer 1924

bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie S6, 30 8h, 8h 8h, 9 Verarbeitende Industrie. . 74,683 73,87 74, 66 Handel und Gewerbe.. 85,12 84, 42 865,23 e 895939 79,76 80, 37 Kursniveau der 6 M igen

fest verzinslichen Wert⸗

papiere J Pfandbriefe der Hyp.⸗Akt.“

, 71,717 93,29 93,23 Pfandbriefe der öffentlich⸗

rechtlichen Kredit⸗Anstalten 93,10 92,58 92, 18 Kommunalobligationen .. 91,97 91,09 90, 86 Oeffentliche Anleihen... 91,26 90,30 90, Industrieobligationen ... 93,34 92, 880 92, 97 Durchschnit .... 93,18 92, 39 92, 2

Gozialpolitische Maßnahmen für die Weihnachtszeit.

Der Reichsarbeitsminister und der Reichswirtschaftsminister teilen mit:

Die diesjährige Lage der Weihnachtsfeiertage und des Jahres⸗ beginns bringt in vielen Betrieben einen erheblichen Arbeits— ausfall und damit verbunden einen erheblichen Verdienstausfall für die Beschäftigten mit sich. Um diesem Nachteil zu begegnen, hat der Reichsarbeitsminister in einem Runderlaß die Landes regievungen ersucht, die Vor- und Nacharbeit der etwa aus⸗ fallenden Arbeitsstunden an den Werktagen sowie an einem Weihnachtsfeiertage während der Monate Dezember und Januayn insoweit zu gestatten, als nicht in anderer Weise für Ersatz den entstandenen Verdienstausfalles gesorgt ist. Weiter hat der Reichs= wirtschaftsminister auf Grund des § 3 Abs. 4 der Faserstoffver⸗ ordnung angeordnet, daß in den der Arbeitszeitverkürzung und der Faserstoffverordnung unterliegenden Betrieben die Arbeitszeit, die am 24., 27., 28., 29. und 31. Dezember etwa ausfällt, ohne beson⸗ dere Genehmigung bereits jetzt bis zum 22. Dezember 1934 vor— gearbeitet oder im Laufe des Monats Januar 1936 nachgeholt wird, soweit die Rohstofflage des einzelnen Betriebes das zuläßt. Außerdem darf in derselben Zeit zum Ausgleich für den durch die beiden Weihnachtsfeiertage entstandenen Lohnausfall Mehrarbeit in Höhe von einem Sechstel der nach § 2 Abf. 1 der Faserstoff⸗— verordnung für den einzelnen Betrieb zulässigen verkürzten Wochenarbeitszeit ohne Berücksichtigung etwa genehmigter Mehrarbeit geleistet werden. Auf Grund der ergangenen Er— lasse sind die Betriebe in der Lage, bereits vor Weihnachten ihrer Gefolgschaft einen Vorschuß auf die nachzuarbeitende Arbeitszett auszuzahlen. Weitere Maßnahmen zugunsten. auswärts beschüf⸗ tigter Notstandsarbeiter und sonstiger Tiefbauarbeiter bei Reichs⸗ vorhaben sind in Vorbereitung.

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Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage. ia ᷣ¶eKuoͤ. - i ./

Verantwortlich: ; an,

für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil, Anzeigen und für den Verlag; .

Direktor Dr. Baron von Dazu r in Berlin Wilmersdorf für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil:

Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg. f

Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschast

Berlin, Wilhelmstraße 32.

Vier Beilagen

(einschließlich Börsenbeilage und eine gZentralhandels registerbeilage)

nehmigungs h.

m Deutschen Reichsanzeiger und

Rr. 299

Erste Beilage

Preußischen Staatsanzeiger

1934

Ein Vortrag von Prof. Wagemann.

Bei einer Veranstaltung der Amerikanischen Handelskammer in Deutschland sprach Prof. Ernst Wagemann über Goldver— sorgung und Preisbewegung.

Er wies einleitend auf den gewissen Zusammenhang zwischen Edelmetallversorgung und Konjunkturbewegung hin. In den angelsächsischen Ländern sei die Auffassung weit verbreitet, daß die Krise letzten Endes auf ungenügende Goldversorgung zurück— zuführen sei. Nach Ansicht Wagemanns ist der enge Zusammen— hang zwischen Goldproduktion und Preisbewegung nur für die langen Wellen der Konjunktur, nicht aber für die eigentlichen sieben⸗ bis neunjährigen Konjunkturzyklen nachzuweisen, geschweige denn für noch kürzere Perioden. Schon seit 1930, besonders auf⸗ fällig aber seit 1932 hat die Golderzeugung der Welt in einem vorher nicht erwarteten Tempo zugenommen. Die Goldproduktion ist 1934 doppelt so groß wie im Durchschnitt der Periode 1890 bis 1910. Bei außerordentlich verminderten volks- und weltwirt— schaftlichen Umsätzen haben sich die Goldvorräte sehr beträchtlich erhöht. Mit diesem Gold aber vergnügen sich heute höchstens die Tresorbeamten der Zentralbanken. Im internationalen Verkehr aber entwickelt es keinerlei Kaufkraft.

Tatsache ist, daß das Gold überall in der Welt auf Lager gebracht ist. Damit haben wir uns dem Zustand genähert, den vie Spanier bei der Entdeckung Amerikas in Mexiko und Peru vorfanden. Denn dort diente das Gold ausschließlich dem Schmuck der Tempel und Königspaläste. In der Gegenwart sind die Be— ziehungen des Goldes zum Geldumlauf zwar durch die Wäh— rungsgesetze stark betont, aber praktisch spielen sie keine Rolle. Denn die meisten Staaten verfügen überhaupt nicht oder kaum mehr über monetäre Goldvorräte, die anderen aber haben davon so viel, daß das Gold dort nicht einmal als goldene Bremse des Geldumlaufs bezeichnet werden kann. Wenn darüber hinaus früher eine enge Beziehung zwischen den Goldbeständen und dem Anteil am Welthandel bestand, so liegen heute zwei Drittel des Goldes in Ländern, die nur ein Viertel des Welthandels um— spannen. Es ist begreiflich, daß diesem Zustande gegenüber die Forderung auftaucht, daß Gold überhaupt aus den Währungen auszumerzen, das Gold zu demonetisieren. Es liegt nahe, sich an das 4 des Silbers zu erinnern, das als Geldstoff beseitigt wurde.

Ich glaube freilich, so führte Prof. Wagemann weiter aus, daß die Interessen, die sich an das Gold knüpfen, noch so stark sind, daß man fürs erste wenigstens grundsätzlich am Gold fest— halten wird, und daß diese Frage jetzt noch nicht aktuell ist. Von weit größerer praktischer Bedeutung ist die Idee einer internatio⸗ nalen Devalvation, durch die der Goldpreis gleichmäßig in allen Ländern erhöht würde. Dieser Gedanke wird namentlich im eng⸗ lischen Imperium lebhaft erörtert, das 75 9 der gesamten Gold⸗ produktion inne hat. Durch eine solche Devalvation hofft man, automatisch Preissteigerungen und damit Umsatzsteigerungen her— beiführen zu können. Sicher ist, daß durch eine künstliche Ver— mehrung der Kaufkraft des Goldes eine Tendenz zu Preissteige⸗ rungen ausgelöst werden würde. Das würde aber sehr langsam vonstatten gehen. Dabei muß man sich darüber klar sein, daß die Preise nur dann steigen, wenn die gehamsterten Goldvorräte aufgebrochen und als Kaufkraft auf den Markt treten. Die hier vorliegenden Möglichkeiten beschränken sich in der Hauptsache auf

die privaten Goldhorte der Welt. Diese betragen 8 Milliarden Reichsmark, sind also gegenüber den gesamten Umsätzen zwischen den Volkswirtschaften und innerhalb der Volkswirtschaften keine allzu große Summe.

Die zentralen Goldbestände liegen zunächst dadurch fest, daß die Zahlungsbilanzen verkrampft sind, das heißt, diejenigen Länder, die Gold aufnehmen könnten, haben nach wie vor eine passive Zahlungsbilanz, diejenigen Länder aber, die überreichlich mit Gold eingedeckt sind, sind in der Zahlungsbilanz aktiv. Um die falsche Verteilung in der Welt zu neutralisieren, ist der Plan einer internationalen Banknote aufgetaucht. Man will eine über⸗ staatliche Kreditorganisation schaffen, an der sich alle bedeutenden Länder mit ihren Notenbanken beteiligen könnten. Die Chancen für die Durchführung eines solchen Planes sind nach Ansicht Prof. Wagemanns sehr gering. Der Gedanke verdient aber des halb große Beachtung, weil er das Grundübel der Weltwirtschaft, eine verfehlte Devisenwirtschaft, behandelt, denn weniger die falsche Goldverteilung als die Tatsache des unzulänglichen Devisensaystems bedeutet eine Schwäche unserer modernen Volkswirtschaften.

Der Gedanke ist überdies nicht kühner als der, der einst zur Schaffung einer nationalen Notenbank geführt hat. Im internationalen Zahlungsverkehr spielt die Devise jetzt eine ähn— liche Rolle wie im nationalen Zahlungsverkehr die Banknote— Was ist aber die Devise? Sie gilt fast in jedem Land als gute Grundlage für die Notendeckung. Dabei ist sie allermeist nur das Zahlungsversprechen einer Kreditbank. Sie hat also einen gerin— geren Sicherheits rang als die Banknote, und so ist der drollige Zu⸗ stand entstanden, daß ein staatlich garantiertes Wertobjekt, näm⸗ lich die Banknote, Deckung sucht bei einem privaten Zahlungsver— sprechen. Ich glaube, so betonte Prof. Wagemann, wir sind uns alle darin einig, daß der schwächste Punkt in der Weltwirtschaft die internationale Devisenverflechtung gewesen ist.

Nun müssen wir uns darüber klar sein, daß die moderne Weltwirtschaft mit dem Golde unmöglich mehr auskommen kann, selbst wenn es gelänge, den Mißstand der falschen Goldverteilung zu beseitigen. Die Devisenwirtschaft ist ja dadurch entstanden, daß bei der ungeheuren Ausweitung aller volks- und weltwirt— schaftlichen Umsätze die alte Goldumlaufswährung nicht entfernt mehr ausreichte, obwohl sie durch den Notenumlauf ergänzt wor⸗ den ist. Der Stückgeldumlauf bewältigt immer nur einen kleinen Teil der gesamten Umsätze. Das Giralgeld hat nach meiner Be— rechnung, so führte Prof. Wagemann weiter aus, in normalen Zeiten zehnmal so viel an Zahlungen zu bewerkstelligen, wie das

dem Gesichtspunkt des internationalen Zahlungsverkehrs. Hier muß also eine internationale Geldreform einsetzen. Der Weg zu einer internationalen Geldreform wird uns vorgezeichnet, durch die Entwicklung des nationalen Geldwesens, deren erste große Etappe nach der Einführung des Münzgeldes die Einführung der staatlich garantierten Banknote war. Eine weitere Etappe ist die Einführung eines staatlich garantierten Scheckgeldes. In. der Weltwirtschaft würde diesem Entwicklungsgang entsprechen die Einführung einer internationalen Banknote, oder auch, was auf dasselbe hinauskäme, eines internationalen garantierten Scheck— geldes. Nur würde hier das Problem komplizierter liegen. Noch scheint die Diskussion über diese Frage rein theoretischen Charakter

zu tragen.

—— Devisenbewirtschaftung.

Treuhändertonten gemäß Art. 6 Il des deutsch⸗englijchen Zahlungsabkommens vom 1. Rovember 1934.

Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat den hachstehenden Runderlaß Nr. . St. e e elne Nr. . l. St. herausgegeben:

ö Nach Artikel 6 . II des deutsch⸗englischen Zahlungs⸗ kölemmens vom 1. November 1934 kann sich der englische Gläu⸗ ger gegen eine etwaige künftige ö seines deut⸗ chen Schuldners dadurch sichern, daß er die Einzahlung des ichsmarkwertes seiner ö ein Treuhänderkonto ver⸗ angt. Zur Durchführung dieser . ordne ich an: ö 1. Inländer, die n ern lichtungen gegenüber einem leubiger haben, der im Vereinigten Königreich von Groß⸗ fritannien und Jiordirland seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat oder rt gewöhnlich Geschäfte betreibt, können unter den in Ziffer 2 . Runderlasses genannten Voraussetzungen bei der zuständigen edisenstelle die Genehmigung zur Einzahlung des Reichsmark— Edenwertes der Forderung auf ein bei einer deutschen Tevisen⸗

at auf den Namen des Gläubigers zu errichten des Trenhänder⸗ onto beantragen. 2. Die Devisenstellen haben derartigen Anträgen nur dann zu

entsprechen, wenn

die Zählungsverpflichtung aus dem Bezug von Waren ent⸗ fanden ist; hierbei ist es unerheblich, ob die Ware aus dem Vereinigten Köönigreich von Großbritannien und Rordirland oder aus anderen Ländern stammt;

die Forderung in der Zeit zwischen dem 28. Februar und dem 1. November 1934 faͤllig gewesen ist; bei der Entscheidung über die Fälligkeit sind bie Bestimmungen des Abschnitts Vi meines Runderlasses Nr. 14034 D. St. und Nr. 18 / 84

ͤ 1. St. entsprechend anzuwenden;

em Antragsteller von der zuständigen Devisenstelle auf rund meiner Bekanntmachung über die Bezahlung aus⸗ stehender Warenschulden an englische Gläubiger vom 6. De⸗ ember 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 287; Runderlaß Nr. 158/34 D. St. und Nr. 26/34 Ü. St,) bereits eine Ge⸗ nehmigung zum Erwerb des zur Bezahlung der Schuld er⸗

d forderlichen Pfund⸗-Sterling-Vetrages erteilt worden ist;

3. Antragsteller eine schriftliche Mitteilung des , . Gläubigers vorlegt, aus der sich ergibt, daß der Gläubiger . Einzahlung auf das Treuhänderkonto vom Schuldner

z ausdrücklich verlangt hat.

Die Devisenstellen haben den gemäß Ziffer 2 erteilten Ge⸗

2A dg in blauer Farbe zu

2

England Treuhänderkonto Nummer des Gläubigers ....

Rinne , nnn,

(aus der Liste des Board of Trade). In diesem Aufdruck sind die Nummern des Gläubigers und der Schuld aus der vom Board of Trade, London, . und in meiner ,,,, über die Bezahlung . Waren⸗ schulden an englische Gläubiger vom 5. Dezember 1934 erwähnten Gläubigerliste einzusetzen. Tiese Nummern sind dem Genehmi— gungsbescheid zu entnehmen, den der Schuldner von der Devisen⸗ stelle zum Erwerb des zur Bezahlung der Schuld erforderlichen Pfund-Sterling⸗Betrages erhalten hat.

Das Schreiben des englischen Gläubigers, in dem dieser den

Schuldner zur Einzahlung auf das Treuhänderkonto aufgefordert hat, ist dem Schuldner wieder auszuhändigen.

4. Der Schuldner hat den Genehmigungsbescheid der Devisen⸗

. 6. und das Schreiben des englischen Gläubigers, in dem dieser

ie Einzahlung auf das Treuhänderkonto verlangt, der Devisen⸗ bank, bei der das Treuhänderkonto errichtet werden soll, einzu⸗ reichen und gleichzeitig den Reichsmarkgegenwert der Forderung bei dieser Bank einzuzahlen. Die Bank hat spätestens an dem dem Tag der Einzahlüng folgenden Werktag der Devisenabteilung der Reichshauptbank, Berlin Sw 111, unmittelbar oder durch Ver⸗ mittlung der zuständigen Reichsbankanstalt die Höhe des einge⸗ zahlten Betrages unter Angabe der Namen des Schuldners und des Gläubigers zu melden. Dieser Meldung sind die vom Schuld⸗ ner eingereichten Unterlagen (Genehmigungsbescheid, Aufforderung des Gläubigers zur Einzahlung auf das Treuhänderkonto) bei⸗

ufügen. ; 5. Die Einzahlung auf das Treuhänderkonto hat wenn die Forderung auf Pfund⸗-Sterling lautet nach dem letzt—

bekannten Miktelkurs der Berliner Börse für Auszahlung London zu erfolgen. Die Bank ist berechtigt, etwa übliche Zinsen dem Konto zuzuschlagen.

6. Die Einzahlung auf das Treuhänderkonto gilt nicht als Erfüllung. Verfügungsberechtigt über das Konto ist nur die Reichsbank, welche die auf dem Konto befindlichen Reichsmark⸗ beträge nach Maßgabe der Ziffer 4 der Bekanntmachung über die Bezahlung ausstehender Warenschulden an englische Gläubiger vom 6. Dezember 1934 abrufen wird. Erweist sich hierbei der zur Begleichung der Schuld erforderliche Reichsmarkbetrag größer als

Stückgeld. Die Devise ist aber nichts anderes als Realgeld, unter.

der auf das Treuhänderkonto ein de nde gezahlte Betrag, so hat der Schuldner den Unterschied nachzuzahlen. Ist der r n .

Betrag kleiner, so wird der Ueberschuß dem Schuldner zurück— vergütet.

Deutsch⸗schweizerijches Verrechnungsabkommen.

Wie bereits mitgeteilt, haben die seit einiger Zeit in Berlin geführten deutsch⸗schweizerischen Wirtschaftsverhandlungen zu einer Einigung geführt. Die Vereinbarungen sind nunmehr von Geh. Regierungsrat Hagemann vom Reichswirtschaftsmini— sterium, Ber in, und Minister Stucki vom Volkswirtschafts—⸗ departement in Bern unterschrieben worden. Das im Juli d. J. abgeschlossene Verrechnungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz hatte zu Beschwerden Deutschlands insofern Anlaß gegeben, als der Devisenanteil, der der Reichsbank zur freien Verfügung gestellt werden sollte, infolge des Mißverhältnisses zwischen den Einzahlungen in Deutschland und in der Schweiz der Reichsbank nicht zufloß. Andererseits machte die neue Form der Devisenbewirtschaftung in Deutschland eine Aenderung der Bestimmungen des Abkommens über die Devisenzuteilung für die Einfuhr schweizerischer Waren nach Deutschland notwendig. Durch die neuen Vereinbarungen wird der Devifenanteil der Reichsbank. dadurch gesichert, daß von jeder Einzahlung in der Schweiz ein bestimmter Prozentfatz der Reichsbank zur freien Verfügung zugeführt wird und auch sonstige Sicherungen ge⸗ troffen werden, die der Reichsbank einen freien Devisenbetrag gewährleisten. Dies bedingt, daß die Auszahlungen der Gegen⸗ werte für die Lieferung schweizerischer Waren nach Deutschkand in gewissem Umfang beschränkt werden und von deutscher Seite die Einfuhr dahin überwacht wird, daß die Einfuhr schweizerischer Waren nach Deutschland einen bestimmten Normalstand nicht überschreitet. Weiter sind Vereinbarungen getrossen worden unter welchen Voraussetzungen Devisenbescheinigungen für die Einfuhr schiweizerischer Waren nach TDeutschland gegeben werden. Ferner ist der Reiseverkehr Deutscher nach der Schweiz schärfer als bisher mit den Kohlenbezügen der Schweiz in Verbindung gebracht worden. Eine Reihe von Fragen handels polit ijche⸗ Art ist zur weiteren Besprechung im Januar vorgesehen.

Mittel und Ziele der Preisüberwachung.

Im Rahmen der Vorträge in der bremischen Verwaltungs— akademie sprach hier der Reichskommissar für Preisüberwachung, Oberbürgermeister Dr. Goerdeler, über Mittel und Ziele der Preisüberwachung. Preisbeeinflussung erfordert, so führte der Redner aus, eine genaue Kenntnis der wirtschaftlichen Vorgänge, die organisch behandelt und den Kräften im deutschen Volk an⸗ gepaßt sein müssen. Heute müssen vornehmlich Maßnahmen ge⸗ troffen werden, daß die Produktion nicht nur nicht geschädigt, sondern darüber hinaus gefördert wird. Es ist notwendig, alles, was das deutsche Volk aus dem eigenen Boden zu ziehen vermag, sicherzustellen. Das ist nur möglich, wenn ein Preis bezahlt wird, der die Arbeit nicht als Verlust erscheinen läßt. Auch die Devisen⸗ verknappung spielt dabei eine große Rolle. Der Neue Plan hat sich zur Aufgabe gestellt, die Aus- und Einfuhr in Ueberein— stimmung zu bringen.

Ein weiterer wesentlicher Faktor für die Preisgestaltung ist

die Sicherung der heimischen Rohstoffe. Die wichtigste Aufgabe

der Preisüberwachung muß sein, die Erzeugung von Waren aller Art zu fördern und die Versorgung des Binnenmarktes mit den im Lande erzeugten Rohstoffen zu sichern. Sie muß ferner jedem ehrlich schaffenden Kaufmann und Fabrikanten die Sicherheit geben, daß er auf seine Kosten kommt. Schließlich muß sie auch dahin wirken, daß jeder Käufer Achtung vor den Selbstkosten des Erzeugers hat, umgekehrt aber ebenso, daß auch der Erzeuger die Kaufkraft des Käufers achtet.

Bei der Preisüberwachung, die organisch gehandhabt wird, müssen alle Stufen der Preisgestaltung berücksichtigt werden. Ferner muß darauf geachtet werden, daß die Ware auf dem kürzesten Wege in die Hand des Verbrauchers kommt.

Dr. Goerdeler streifte kurz den Zusammenhang zwischen Steuerpolitik und Preisgestaltung und wandte sich dann der Frage von Höchstpreisen zu. Diese haben, so sagte er, nur dann einen wirtschaftlichen Sinn, wenn man auch den vorhandenen Warenbestand in der Hand hat. Die Organisation des Reichs nährstandes hat in dieser Beziehung Vorbildliches geleistet. Ein Uebermaß von Preisbindungen ist schädlich. Vielmehr ist ein geordneter Wettbewerb notwendig.

Neuordnung der Geeschiffahrt.

Aehnlich wie in anderen Ländern und Wirtschaftszweigen haben die Krisenjahre ergeben, daß Riesenbetriebe der See⸗ schiffahrt den Schwierigkeiten weniger gewachsen sind als mittlere und kleine Unternehmungen. Die Auffassung, daß der Hapag⸗ Lloyd⸗Konzern, der 1933 70 3, der gesamten deutschen Handels⸗ flotte umfaßte, durch Ausgliederung der im Laufe der Jahre mit ihm fusionierten Gesellschaften und Dienste wieder auf übersehbare Maße zurückgeführt werden müsse, setzte fich im neuen Reich durch. Auf ihr beruht ein Gedanke der Hanseatischen Bürgermeister, die Groß -Seeschiffahrt in eine Reihe von Einzeldiensten zu über⸗ führen, die von Hamburg und Bremen ihren Ausgang nähmen. Auch die betriebliche Verfelbständigung des Nordatlantik⸗Dienstes innerhalb der Hapag-Lloyd⸗Union ist auf dieses Streben zurück zuführen. Verhandlungen, die innerhalb des Hapag-Lloyd⸗Konzern über die Ausgliederung von Liniendiensten geführt wurden, gingen nur langsam vorwärts. Um ihren Fortgang zu beschleunigen, be⸗ auftragte der Reichsverkehrsminister Anfang dieses Jahres im den rn mit den anderen Reichsressorts Staatsrat Eßberger als Treuhänder des Reiches für die Groß-Schiffahrt mit der Um⸗ bildung ihrer Organisation. In monatelangen sorgfältigen Ver⸗ handlungen wurden mit den Vorsitzenden der Auffichts täte von Hapag und Lloyd die Verträge über das Ausscheiden der Dienste nach Südamerika / Cstküste und Afrika vereinbart, die nun abge⸗ schlossen sind und durchgeführt werden. Verhandlungen wegen der Ueberführung des- Levante⸗-Dienstes in Privathand sind im Gange. In der gleichen Richtung geht das Bemühen, die euro⸗ päischen Linien der Hapag-Lloyd Union, die Hamburg-London⸗ Linie, die Hamburg-Rhein Linie, die Svenska-Linie und die Ippen⸗Linie zu verselbständigen oder auf andere Reedereien über⸗ zuleiten. Für die Argo⸗Reederei AG. und die Mathies⸗-eederei AG, ist die Verselbstaͤndigung bereits durchgeführt. Bei diesen Maßnahmen war es das leitende Bestreben, alle Sonderbedürf⸗= nisse der Wixtschaft und die berechtigten Interessen der beiden großen Hafenstädte, Hamburg und Bremen, gleichmäßig zu wahren.