1934 / 291 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Dec 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 291 vom 13. Dezember 1934. S. 2

V. Durchführung der Preisüberwachung. 8 19.

(4) Die Durchführung der allgemein vorgeschriebenen Preis⸗ überwachungsmaßnahmen' im Einzelfall liegt den Polizei⸗ behörden nach Maßgabe des 57 der Verordnung über die Befug⸗ nisse des Reichskommissars für Preisüberwachung vom 8. Dezem⸗ ber 1931 (RGBl. I S. 747) in der Fassung der Verordnung vom 15. April 1932 (RGGBl. 1 S. 18) ob. .

(2) Die Beobachtung der Preisbewegung erfolgt durch die Preisüberwachungsstellen ( 10 und durch die von den obersten Jandesbehörden hierzu bestimmten Stellen; sie kann auch Kom⸗ munalbehörden übertragen werden.

VI. Schlußbestimmung. 8 20. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 11. Dezember 1934. Der Reichskommissar für Preisüberwachung. Dr. Goerdeler.

Bekanntmachung . der Verordnung über die Anmeldepflicht von Preisbindungen. Vom 11. Dezember 1934.

Auf Grund des 5 4 der Verordnung über Preisüber⸗ wachung vom 11. Dezember 1934 wird die Verordnung über die Anmeldepflicht von Preisbindungen vom 19. November 1934 (RGBl. 1 S. 1186) in der nunmehr geltenden Fassung

bekannt gemacht. Berlin, den 11. Dezember 1934. Der Reichskommissar für Preisüberwachung. Dr. Goerdeler.

Verordnung über die Anmeldepflicht von Preisbindungen. Vom 11. Dezember 1934.

81.

1) Alle Festsetzungen, Verabredungen oder Empfehlungen von zreish, rel f nem l. Mindesthandel sspannen, pie r ichlassen oder Mindestzuschlägen im inländischen Geschäfts⸗ verkehr für Güter oder Leistungen, die

a) seit dem 1. Juni 19833 neu vorgenommen oder

b) seit dem J. Juni 1933 zum Nachteile des Abnehmers verändert worden sind, ; J ; ö

müssen bis zum 31. Dezember 1934 bei dem Reichskommissar für Preisüberwachung, Berlin W 9, Voßstr. 8, angemeldet werden. Ausgenommen sind lediglich Falle, in denen frühere Preisbin⸗ dungen un verändert verlängert worden sind.

(2) Preisbindungen aller Art, die . ö.

a) auf Grund des Gesetzes über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes und Maßnahmen zur Markt⸗ und Preisregelung landwirtschaftlicher Erzeugnisse vom 13. September 1933 (RGBl. J S. 626) und der dazu er⸗

gangen Verordnungen 6 worden sind,

b) der Regelung des. eichskulturkammergesetzes vom 22. Septmber 1933 (RöGBl. 1 S. 669 unterliegen, werden von dem Reichsnährstand und von der Reichskultur⸗ lammer unmittelbar dem Reichskommissar für Preisüberwachung

nnaesgs- Tie Bestimmungen des Absatz 1 und 3 gelten nicht für Löhne und Gehälter; insbesondere bleiben die Verordnungen des Gefetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit unberührt.

S 2.

In der Anmeldung gemäß § 1 Abs. 1 ist anzugeben,

a) für welche Gruppen oder Gattungen von Gegenständen oder Leistungen die Festsetzungen, Verabredungen oder Empfehlungen getroffen worden sind,

b) für welchen Kreis von Betrieben oder Unternehmungen die Festsetzungen, Verabredungen oder Empfehlungen be⸗ stimmt sind,

c) von welcher Stelle die Innehaltung der Festsetzungen, Verabredungen oder Empfehlungen überwacht wird.

§ 3.

Zur Anmeldung ist die im 5 2 zu g genannte Stelle ver⸗

pflichtet. Handelt es sich dabei um einen Verband oder eine Ver⸗

einigung, fo trifft die Verpflichtung die Personen, die zur Ver⸗

tretüng oder Geschäftsführung befugt sind, oder deren Stellver⸗ treter.

§ 4.

Festsetzungen, Verabredungen oder Empfehlungen gemäß 81 Abs. 1, die dem Reichskommissar für Preisüberwachung bis zum 31. Dezember 1934 nicht gemeldet worden sind, treten mit dem Ablauf dieses Tages außer Kraft.

Bekanntmachung

der Verordnung über Preisbindungen und gegen Ver⸗ teuerung der Bedarfsdeckung.

verändern. Festsetzungen oder Verabredungen, nach Inkrafttreten dieser Verordnung ohne eine solche Einwilligung

getroffen werden, sind nichtig.

Breslau ist am 1. Dezember endgültig in Betrieb genommen

die na dem

§ 2a.

Die Vorschriften der 85 1 und 2 erstrecken sich nicht auf Löhne und Gehälter; insbesondere bleiben die Vorschriften des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit unberührt.

8 8. n

Der Weg der Waren vom Erzeuger zum Verbraucher soll dure Einschaltung volkswirtschaftlich entbehrlicher Zwischenstellen aller Art nicht erschwert, verlangsamt oder vertengrt werden. Ob eine Zwischenstelle volkswirtschaftlich entbehrlich ist, unterliegt in jedem einzelnen Falle meiner Enischeidung.

§ 4. Es ist verboten, Handlungen vorzunehmen, durch die mittelbar oder unmittelbar die Vorschriften der 85 1 bis 3 umgangen werden oder umgangen werden sollen.

85. Wer den Bestimmungen der 1, 2 und 4 und den zur Durch⸗ führung der Bestimmungen des §3 . Anordnungen und

Entscheidungen fahrlässig oder vorsätzli zuwiderhandelt wird mit ee n, und mit Heldstrafe, deren Höchstmaß unbeschrankt

ist, oder mit einer dieser Strafen bestraft. ö

Grohęrundfuntsender Breslau. Der auf 100 kW Leistung verstärkte Großrundfunksender

worden.

Sammelbüchsen des Winterhitfswerts an den Poftschaltern. Spende des Postpersonals.

Wie im vorigen Jahr stellt die Deutsche Reichspost nach einer Vereinbarung mit dem Reichsbeguftragten des Winterhilfswerks auch jetzt wieder an den Schaltern aller Postämter die Sammel⸗ 5 auf. Dadurch haben alle Volksgenossen dauernd Gelegen⸗ heit, dem Winterhilfswerk ihre Spenden zuzuführen.

Wie im Vorjahre beteiligt sich das Personal der Deutschen Reichspost auch jetzt wieder unmittelbar an dem großen Hilfs⸗ werk Dem Einkommen entsprechend läßt jeder Angehörige der Post einen bestimmten Betrag regelmäßig von seinem Gehalt abziehen. Dem Winterhilfswerk werden dadurch in diesem Winter voraussichtlich 26 Millionen Reichsmark zugeführt werden.

Photowettbewerb zur Förderung des Fremden⸗ verkehrs.

Unter Beteiligung des Propagandaministeriums, des Reichs⸗ postministeriums, der Reichsbahn, der Reichsbahn⸗Zentrale für den deulschen Reiseverkehr, des Bundes deutscher. Verkehrsver⸗ bände und Bäder, des Mitteleuropäischen Reisebüros und der

Reichsvereinigung deutscher Photoamateure veranstaltet der Reichs⸗ 6 n, . - i. . Mat tkomork fär Lichtbitvirtr.

Der Wettbewerb hat die ͤ ; ößilder aus allen Jahreszeiten zum Ziele, die geeignet sind, der deutschen Verhehrswerbung zu dienen. ü ü liches Leben und Verkehrsmittel zeigen, sind erwünscht, sofern sie nicht gestellt und mit der n chef verbunden erscheinen. Fast 40 Preise sind ausgesetzt, davunter neun erste bis dritte Preise, die einen acht- bzw. dreitägigen Aufenthalt in einem deutschen Erholungsort mit freier Bahnfahrt und einen Barbetrag außer⸗ dem enthalten. 10 weitere Preise gewähren ein schönes Wochen⸗ ende einschließlich Fahrt, Beherbergung und Verpflegung. Näheres ist aus dem Dezemberheft der gan hm , „Deutschland“ zu er⸗

sehen.

Postverkehr nach Belgien.

Nach nahmen und Post auftragssendungen aus Deutschland nach Belgien werden nur dann dem Empfänger zur

He fan eng hervorragender Landschafts⸗ Auch Bilder, die sport⸗

. § 6. 9 Diese , , tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (23 Die Vorschriften der s 1 und 3 der Verordnung gegen Preissteigerungen vom 16. Mai 1931 in der Fassung der, Ver= 6 vom 9. . und 7. August 1934 (RGBl. IJ S. 389, 60

und 771) treten außer Kraft.

Widerruf der Zulassung eines Bildftreifens.

Auf Grund der von dem Reichsminister ür Volksauf⸗ klärung und Propaganda angeordneten Nachprüfung des Films: ö. „Heilende Hände“ des Verlags wissenschaftlicher Filme, Berlin, hat die Film⸗ oberprüfstelle am 12. Dezember 1934 die Zulassung dieses Films widerrufen. ; ö .

Die am 13. Februar 1932 von der Filmprüfstelle Berlin ausgestellten Zulassungskarten Nr. 31046 sind ungültig.

Berlin, den 12. Dezember 1934.

Der Leiter der Filmoberprüfstelle. Dr. Seeger.

/ ——— Nichtamtliches.

Verkehr swesen.

diese Stelle bescheinigt, ein Doppel der auf die Sendung bezüg⸗ ien ö bruschen Lieferers erhalten zu haben. Post⸗ aufträge nach Belgien mit Wechseln, bei denen. Wechselprotest vermittelt werden soll, sind bis auf weiteres nicht zugelassen. Telegraphische Post anweisungen aus Belgien nach

Deutschland sind fortan wieder zulässig.

Aus der Verwaltung.

121 / Miltionen⸗NRMt⸗Lotterie für das Winter⸗ hit werꝛ.

Dem Reichsbeguftragten des Winterhilfswerks ist, wie wir einem Erlaß des Preußischen Innen⸗ und Fina inistens ent= nehmen, die Genehmigung zur Veranstaltung einer Losbrieflotterie zugunsten des Winterhilfswerks des deutschen Volkes 1934/35 mit einem Spielkapital von iM. Millionen RM erteilt worden. Zur Ausgabe gelangen 25 Millionen Losbriefe zu je 0,59 RM einschl. Lotteriesteuer. Der Verkauf der Lose darf auf öffentlichen Straßen, Plätzen sowie in Gast- und Vergnügungestätten statt⸗ finden. Der Reinertrag der Lotterie wird zur Durchführung des Winterhilfswerks verwendet.

Kunft und Wifsfenschaft.

Spielylan der Berliner Staatstheater.

Freitag, den 14. Dezember Staatsoper. nter metzs o. Mansikalische Leitung: Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Der Große Ku rfürst. Schauspiel von Hans Rehberg. Beginn: 20 Uhr.

7

In der ö „Lear“ im Staatlichen Schan= i

spielhaus spielt Bernhard netti den Edmund, Walter Franck

den Narren.

Besuch des Generalfeldmarschalls v. Mackensen im Zeughaus.

Am 11. Dezember stattete Generalfeldmarschall von Ma ck e n⸗ sen dem Zeughaus einen 14stündigen Besuch ab unter , bes Genedaldrektors der Staatlichen Museen Dr. Kümme und des Direktors des eng n, Konteradmiral a. D. Lo neg. Er ließ sich berichten über die Pläne zur Darstellung des Welt⸗ krieges, die seinen lebhaften Beifall fanden. Besonders eingehend besichtigte der Generalfeldmarschall die heeresgeschichtlichen Ab⸗ teilungen und die Ruhmeshalle, die als Denkmäler der ruhmvollen

Einlösung vorgezeigt, wenn dieser eine Erklärung des „Office de Compensation belgo luxembourgeois“ in Brüssel vorlegt, in der

Devisenbewirtschaftung.

Inkassokonten.

preußifschen Kriegsgeschichte alte Erinnerungen in ihm erweckten.

Handelsteil.

Clearing⸗-Instituts um 26,04 (2036) Mill, hfl. Die Ein ah lungen bel der Deutschen Verrechnungskasse haben sich von 35 auf 42,11 Mill. hfl. erhöht.

Kleiber.

Vom 11. Dezember 1934.

Auf Grund des 8 4 der Verordnung über Preisüber⸗ wachung vom 11. Dezember 1934 wird die Verordnung über ist nie ͤ In. Preisbüdungen und gegen Verteuerung der Bedarfsdeckung Mitglieder hebt die Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe

vem 12. November 1954 (RGBl. 1 S. 1110) in der nunmehr

geltenden Fassung bekanntgemacht. Berlin, den 11. Dezember 1934. Der Reichskommissar für Preisüberwachung. Dr. Goerdeler.

Verordnung

über Preisbiudungen und gegen Verteuerung der Bedarss⸗

deckung. Vom 11. Dezember 1934. 84

und andere Zusammenschlüsse ooer

Verbände öffentlichen

einer Prüfung ausgestellt.

Der Runderlaß Nr. 137 stellt klar, daß die vorgesehene Ueber⸗ führung der bisherigen Inkassokonten in solche der neuen Art ohne weiteres eintrikt. Eine Genehmigung für die Umstellung ist nicht erforderlich. In ihrem neuesten Rundschreiben an ihre

Centralverband des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes (E. V.) aus dem erwähnten Runderlaß nochmals hervor, daß zu Lasten der neu eingerichteten Inkassokonten die Ueberwei⸗ fungen auf die Verrechnungssonderkonten ohne Genehmigung der

Devisenstelle möglich sind. Denn die Einzahlungen auf diese Inkassokonten f

können nur auf Grund einer Devisenbescheini⸗ Die Devisenbescheinigung wird aber erst nach Dagegen ist bei den alten Inkasso⸗ konten und bei den auf Grund des Abkommens mit der Schweiz eingerichteten Inkassokonten eine Genehmigung nötig, wenn Be⸗ träge auf das Sonderkonto des betreffenden Verrechnungslandes überwiesen werden sollen. Denn die Einzahlungen auf diese Konten erfolgen im Rahmen einer allgemeinen Genehmigung,

gung erfolgen.

so daß die Prüfung für den einzelnen Fall noch nicht durch⸗

geführt ist.

bürgerlichen Rechts dürfen nur mit meiner Einwilligung oder der

Einwilligung der von mir beauftragten Stellen Preise, Mindest⸗ verarbeitungsspannen, Mindesthandelsspannen, Höchstnachlässe oder Mindestzuschläge im inländischen Geschäftsverkehr für Güter oder

Leistungen festsetzen, verabreden oder empfehlen oder solche Fest⸗

Verabredungen oder Empfehlungen zum Nachteil der Festsetzungen, Verabredungen und 34 e

setzungen, Abnehmer verändern. lungen, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung ohne eine sol Einwilligung getroffen werden, sind nichtig.

52.

Erzeuger oder Großhändler dürfen Kleinhandelspreise, spannen, höchstnachlässe oder -zuschläge für Güter oder Leistungen im inländischen Geschäftsverkehr nur mit meiner Einwilligung neu festsetzen oder neu verabreden oder solche Festsetzungen oder Verabrebungen zum Nachteil der Abnehmer des Kleinhändlers

Der Stand des niederländisch⸗deutschen Clearings.

Amsterdam, 12. Dezember. Am 8. Dezember beliefen sich, wie das Niederländische Clegring⸗Institut mitteilt, die Einzah⸗ lungen auf das Deutschland⸗Konto des Niederländischen Clegring⸗ Instituts bei der Niederländischen Bank auf 40,47 Mill. hfl. gegen 35,83 Mill. hfl. am 30. November. Von diesem Betrag waren 4,39 (3,58) Mill. hfl. für rückständige Forderungen, 2,85 (unv.) Mill. hfl. für den Zinsendienst aus der Dawes⸗ und Young-Anleihe sowie für den Stillhaltedienst, 2, 13 (2 51) Mill. . zur freien Verfügung der Reichsbank und 30,750 (26,89) Mill. hfl. für neue unter das Chliaring fallende Forderungen bestimmt. Der letztere Betrag vermindert sich durch Auszahlungen des

Berliner Börse am 13. Dezember.

Braunkohlen fest. Sonst eher schwächer.

Das herannahende Weihnachtsfest mit seinem steigenden Be⸗ darf an flüssigen Mitteln führte auch an der heutigen Berliner Börse wieder zu einigen Abgaben. Das herauskommende Material war jedoch recht gering und stammt hauptsächlich von der. Kulisfe die infolge der Interesselosigkeit der Privatkundschaft leicht bel⸗ stimmt war. Für Braunkohlenwerte erhielt sich dagegen die gute Meinung. Von diesen Werten ausgehend kam bald nach Notiermn der ersten Kurse der Rückgang zum Stillstand und machte zum Tel einer etwas freundlicheren Tendenz Platz. Die Börse schloß jedo wieder in ziemlich lustloser Haltung. ; .

Am Montanmarkt verloren Felten 1 2, sonst bꝛöbdel Montanpapiere nur leicht ab. Braunkohlenwerte, wurden von . Kulisse, vereinzelt auch von Publikumsseite, zu rückgekauft. Da ö . Eintracht um 5 5, Rheinische Braunkohlen und Niede

ausitzer Kohlen um je 3 „5. Beachtung fand der starke Rigi der Aku⸗-Aktie um 136 5, der in ,, 6 h. pig, mit Meldungen über Produktionseinschränkungen bei der 6e, schaft. Chemische Werte und Kalipapiere lagen im wesentlich unverändert. Am Elektromarkt waren Chade (minus 1 ne Elektrische Schlesien (minus 135) angeboten. Ferner ve or Deutsche Telefon und Kabel 2 35, Deutsche Atlanten 1 , , Muag 1 *. In Earn, Beträgen wurden Reich sminüs 2M) verkauft, da die ursprüng iche Annahme der 6 daß die Reichsbankdividende nicht unter das Kapitalstockgesetz 36 als falsch angesehen werden dürfte. Dortmunder Union loren 3 7p. ; . pe, Am Kassamarkt kam teilweise ebenfalls etwas Material here (. Heimische Renten wiesen ebenfalls kaum Verändexungen auf, n gegen waren Russen bei Glattstellungen und E ekutienen i schwach. Tagesgeld war zu 4 bis 456 * gesucht. Am, mn nationalen Tevisenmarkt lag das englische Pfund nie drihet 9h Berlin stellte es sich auf 12,30 (12,3253) und der Dollar aus *

(2, 491) RM.

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 291 vom I3. Dezember 1934. S. 3

Die vollswirtschaftliche Verflechtung des Gaargebiets.

Von den vielen Fragen, die mit der Zukunft der Saarwirt— schaft auch nach chr der Verhandlungen 1 Rom . sammenhängen, wird in dem neuen Wochenbericht des Inslituts für Konjunkturforschung die volkswirtschaftliche Verflechtung des Saargebiets dargestellt. Die Untersuchung des Konjunkturinsti⸗ mis, die sich auf eine Analyse der Tatsachen gründet, führt im einzelnen zu folgenden Ergebnissen:

1. Es trifft nicht zu, daß die Saarwirtschaft besonders eng mi Frankreich verflochten wäre: De, , nnen, . wertig etwa einhalbmal mehr saarländische Erzeugnisse auf als Frankreich. Der Anteil der franzöfischen Waren an der Versorgung des Saarmarktes hat sich seit 1927 stark vermindert; Die Saareinfuhr aus Deutschland liegt 1933 um 4 23 höher als 1927, die Einfuhr französischer Waren aber ist im Vergleich zu 1727 um 140 9 zurückgegangen

Für das Saargebiet sind zwar die lothringischen Erzüiefe⸗ rungen von großer Bedeutung. Hieraus darf aber nicht auf eine einseitige Abhängigkeit der Saarwirtschaft von Frank⸗ reich geschlossen werden. Das kohlenarme Frankreich kann zumindest aus ökonomischen Gründen, nicht auf die Saar⸗ kohle verzichten. Anderseits muß die elsäffisch-lothrin— gische Landwirtschaft auf den Absatz ihrer Erzeugnisse an das Saargebiet den größten Wert legen. .

3. Obwohl das Saargebiet seit 1925 zum französischen Zoll⸗ gen g gehört, ist es ebenso scharf von der Weltkrise be⸗ rosfen worden wie seinerzeit Deutschland. Der „Krisen— schutz“, den der französis Absatzmarkt hätte gewähren ,, e also unwirksam.

Umgekehrt spiegeln sich schon jetzt deutlich die Anre wider, die von der Arbeitsbeschaffung ö Neich 6 Saarwirtschast ausgehen. Die Einfuhr saarländischer Waren nach Deutschland . seit 1932 um rd. 90 * gestiegen schneller als es der Umsatzsteigerung in der deutschen In— Dustrie entspricht. Gegenwärtig sind gut 50 000 bis 55 000 Saararbeiter für die Ausfuhr nach Deutschland tätig. Durch die Zunahme der Ausfuhr nach Deutschland haben rd. 20 000 bis 25 000 Saarländer wieder Arbeit und Brot be—⸗ kommen. Diese Anregungen sind um so bedeutsamer, als Frankreich nach wie vor unter dem Druck sich verschãrfen⸗ der Deflation und steigender Arbeitslosigkeit steht; nur durch die Zunahme der Saarausfuhr nach Deutschland konnte ein Ansteigen der Arbeitslosigkeit im Saargebiet verhindert werden. Die zielbewußte Bekämpfung der Arbeitslosigkeit mit den in Deutschland angewendeten Mitteln kann erst nach der Wiedereingliederung in die deutsche Volkswirt—

,, as „Saargebiet“ ist eine durch das Versailler Diktat ge⸗

schaffene künstliche Konstruktion. Ein mit dem 5 ö eng verflochtener Wirtschaftsraum wurde von seinem großen Hinterland losgerissen, ohne nun für sich allein lebensfähig, autark zu sein. Der Warenaustausch, der sich bis dahin im Rahmen einer großen Volkswirtschaft reibungslos vollzogen hatte, begegnete wachsenden Schwierigkeiten und zwang zu tiefgreifenden Umstellungen. Nach der Abstimmung werden erneute Umftellungen notwendig. Auf Grund der wiel zu hohen) französischen Schätzun⸗ gen, die in der Behauptung Frankreichs gipfeln, daß das Saar⸗ J. seinen wirtschaftlichen Schwerpunkt mehr und mehr nach Frankreich verlegt habe, müßte man schließen, daß um 1927 der Warenaustausch des Saargebietes mit Frankreich (Einfuhr 4 Aus⸗ fuhr zujammen) etwa. . so groß gewesen sei wie mit Deutsch⸗ land, In Wirklichkeit aber kam Deutschland bis auf etwa 10 5. an die französisch⸗saarländischen Umsätze heran mit dem Unter⸗ schied noch, daß Deutschland der bessere Abnehmer für die saar⸗ ländischen Erzeugnisse war. Soweit also französische Waren überhaupt in das Saargebiet eindringen konnten, wurden sie weitgehend aus den Ueberschüssen bezahlt, die die Saarwirtschaft im Handel mit Deutschland erzielt ha. Im laufenden Jahr führt die Saar mehr Waren nach Deutschland aus als nach Frankreich. Mit. Frankreich ist die Handelsbilanz des Saargebiets etwa aus⸗ in, Im Handel mit Deutschland wurde ein großer Aus⸗ uhtiherschuß erzielt. Die Saarausfuhr nach Deutschland ist seit ; , aufwärts, die Ausfuhr nach Frankreich dagegen abwärts

Es ist also festzustellen:

1. Frankreich ist es trotz des Einsatzes aller Mittel der Wirt⸗ schaftspolitik nicht gelungen, eine ‚„Vorherrschaft“ im Saar⸗ handel zu behaupten.

Deutschland nimmt 1934 mehr saarländische Erzeugnisse auf als Frankreich, obwohl der Kohlenabsatz nach Frankreich

von der jetzigen Grubenverwaltung besonders gefördert wird.

3. Die saarwirtschaftliche Handelsbilanz ist im Verkehr mit dem übrigen Deutschland weit aktiver als im Verkehr mit Frankreich.

Während die Ausfuhr nach Frankreich immer mehr auf Hemmungen stößt, bedingt durch die sich ständig verschär⸗ fende Deflationskrisis, nimmt der Absatz nach Deutschland zu. Im laufenden Jahr dürfte die Ausfuhr nach Deutschland, aufs Jahr gerechnet, mindestens 165 bis 170 Mill. RM

betragen, das ist annähernd doppelt soviel wie im Krisen⸗

einzelnen

jahr 1932. Die Saarausfuhr nach Frankreich dürfte, ver⸗ glichen mit 1932, um ein Fünftel niedriger sein.

„Im Jahre 1933 hat die Saareinfuhr aus Deutschland den Stand vom Jahre 1927 noch leicht überschritten, die Einfuhr aus Frankreich aber liegt um rund 40 9 tiefer. Dabei kann man die aus Deutschland eingeführten Waren als „unent⸗ behrlich“, die Einfuhr aus Frankreich aber als „vertretbar“ bezeichnen.

Erst auf dieser berichtigten Basis kann die Verflechtung der

Wirtschaftszweige des Saargebiets voll verstanden

werden. Das Konjunkturinstitut bringt Spezialuntersuchungen

über die Verhältnisse im Kohlenbergbau, in der Großeisenindustrie und der Landwirtschaft. Der Kohlenbergbau ist das vielgenannte

Hauptbeispiel, um eine einseitige Abhängigkeit“ der Saarwirt⸗

schaft von Frankreich zu beweisen: Frankreich (einschl. Lothringen)

nahm 1933 rund 44 35 des gesamten Kohlenabsatzes der Saar⸗ gruben auf. Es wird nun festgestellt, daß nach Ausgliederung des

Saargebiets aus der französischen Förderung Frankreich einen

Einfuhrbedarf an Kohle hat, der je nach der Wirtschaftlage zwischen

19 und 29 Mill. t jährlich schwankt. Frankreich kann aber seinen

Markt der Saarkohle nur verschließen, wenn es seinem eigenen

wirtschaftlichen Interessen entgegenhandelt. Im gegenteiligen

Falle wären aber auch in Deutschland genügend Absatzmöglich⸗

keiten vorhanden. Zu den strukturellen Maßnahmen, wie Fracht⸗

vergünstigungen, bessere Verwertung der Abfallkohle usw, tritt auf lange Sicht begünstigend die konjunkturelle Entwicklung: der

Verbrauch von Saarkohle nimmt in Deutschland neuerdings

kräftig zu. Bis zum Jahre 1933 hat Deutschland bereits ein

Fünftel, Frankreich aber noch nicht ein Zehntel der Krisenverluste

aufgeholt. Nach den Angaben der deutschen Außenhandelsstatistik

ist damit zu rechnen, daß Deutschland im laufenden Jahr bereits wieder annähernd ebensoviel Saarkohle verbrauchen wird wie

in den Jahren 1927 und 1929.

Die eisenerzeugende Industrie ist neben dem Kohlenhergbau der bedeutendste Wirtschaftszweig des Landes, mit der höchsten Zahl der Beschäftigten vorübergehend 37 000 und dem umfang⸗ reichsten Kohlenverbrauch. Von dem Absatzausfall während der Krifenjahre hat die saarländische Eisenindustrie bis 1933 im Ver⸗ kehr mit Frankreich nur etwa ein Zwangzigstel, im Verkehr mit Deutschland aber fast ein Fünftel, d. h. viermal soviel aufgeholt! Der Eisenabsatz nach Deutschland ist im Gleichtaktt mit der deut⸗ schen Eisenproduktion und zum Teil sogar schneller gestiegen; der Absatz nach Frankreich ist in der letzten Zeit dagegen gesunken und wird im Gefamtergebnis des Jahres 1934 niedriger sein als selbst in den Jahren der schärfsten Weltkrise. Im laufenden Jahr wird Deutschland bereits wieder mehr Erzeugnisse der saarländi⸗ schen Eisenindustrie kaufen als im letzten Jahr der Hochkonjunktur 1929. Weitere Untersuchungen führen zu dem Ergebnis, daß auch vom Absatz her betrachtet die ö,, kaum Schwierigkeiten verursachen wird. Das Erzproblem spielt ebenfalls keine aus⸗ schlaggebende Rolle, da bei den Werken umfangreiche Lager vor⸗ handen sind und bei einer etwigen Einstellung der Minetteliefe⸗ rungen aus Lothringen, die die natürliche Grundlage der saar⸗ ländischen Eisenindustrie bilden, sogar nach französischer Meinung die Verarbeiter sich auf andere ausländische und neu erschlossene heimische Erze (Süddeutschland) umstellen könnten.

Das hochindustrialisierte Saargebiet ist nicht imstande, seine Bevölkerung aus eigener Produktion vollständig zu ernähren; der Wirklichkeit kommen die Angaben am nächsten, die einen Einf uhr⸗ anteil von etwa der Hälfte des Bedarfs annehmen. Zum Haupt⸗ 1 in Lebensmitteln hat sich nun in den letzten Jahren mehr und mehr Esaß⸗Lothringen herausgebildet. Die Pfalz, der sog. „Saargrenzgürtel / sowie das übrige Deutschland find durch⸗ aus in der Lage, die französischen Waren auf dem Saarmarkt zu ersetzen. Eine plötzliche Abriegelung des Saarmarktes müßte aber i die Landwirtschaft , , ,n, schwerwiegende Folgen

ben. Auf dem Gebiet der Nahrungsmittel besteht also eine „ein⸗ seitige“ Abhängigkeit Frankreichs vom Saargebiet.

Zusammenfassend kann gesagt werden, daß es für Deutschland wünschenswert wäre, nach wie vor Saarkohle an Frankreich abzu⸗ setzen und lothringische Minette zu beziehen, und für Frankreich, nach wie vor saarländische Kohle zu erhalten und Minette sowie

landwirtschaftliche Erzeugnisse ins Saargebiet zu verkaufen.

Eine Wirtschaftsverständigung nach vollzogener Rückgliede⸗ rung drängt sich also geradezu auf.

Aber auch eine vollständige „Aufhebung aller Handels⸗ beziehungen zwischen Frankreich und einem zu Deut chland zurück⸗ gekehrten Saargebiet könnte weder did Existenz der Saarwirtschaft noch gar die Existenz der deutschen Volkswirtschaft gefährden. sas Die kommende Arbeitsbeschaffung im Saargebiet dürfte um⸗ fassen:

1. Förderung des Kohlenbergbaues durch verkehrs, und preis; . Maßnahmen; Absatzplanung auf lange Sicht urch Ausbau der se,, und der Stromversorgung,

2. Förderung der Landwirtschaft. durch Bauernsiedlung,

, und Flurbereinigung. .

3. Die größte Bedeutung wird auch im Saargebiet die Förde⸗ rung der Bauwirtschaft haben.

. x t 2 2 . Gründung einer Deutschen Handelskammer in London.

amn, 2 12. 1934 Zur Gründung einer deutschen Handels⸗= . in London fand am Mittwoch eine Versammlung des far , Ausschusses“ und der interessierten Handelskreise . i. dem Vorsitzenden des Ausschusses, dem stellvertreten⸗ in m,, der NSDAP., Dr. Karl Markau,

. Beginn seiner Rede begrüßte Dr. Markau den deutschen n,, von Hoesch, der von Anfang an dem Gedanken der . n, einer Teutschen Handelskammer in London außer— Are hes Interesse entgegengebracht und die, vorbereitenden ker en, mwittsam, üntersttz. häbez nd sprgch, ihm im Namen ide nne sen den seinen verbindlichsten Tank für die erwiesene , aus. Eine nicht minder wirksame und pielseitige - ,, sei dem Ausschuß von dem Außenhandelsamt der Die nde organisation der NSDAP. in Hamburg zuteil geworden. ,,, steht unter der Leitung eines Auslands 6 . des Gauleiter E. W. Bohle, dem fgst ausschließlich nianne rene Auslandsdeutsche, die zum großen Teil dem Kauf⸗ in . ande angehören und daher die vielgestaltigen Verhältnisse es i,, der Welt kennen, put Seite stehen. An der Spitze enn 5 handelsgmtes der Auslandsorganisation steht ebenfalls nnn nelgndezeutscher g. ü fred Se ß, als dessen, Age; , Markau Herrn Lusedtke aus Hamburg begrüßte.

gruppen audsarganisation, die in England durch den Lanzes— haben m Ig. Otto Bene vertreten wird, hat das Tor— Indust ? Ausschusses bei den Reichsbehörden und beim Deutschen kerie 1 und Handelstag, der die Belange der deutschen Indu— Als wilt es Handels in einer Zentralstelle vereinigt, unterstützt. üs Fälthmmene Gäste begrüßte Dr. Markau sodann zwei eigens 5 hee r an, herübergekommene Herren, Direktor Croon aus kraft: und Tirektor Fung aus Berlin, die sich bereits tat⸗ g für die Deutsche Hamelskammer in London eingesetzt haben.

Der deutsche Botschafter von Hoesch, der nach Dr. Markagu das Wort ergriff, betonte, daß ihm die Schaffung einer Handels⸗ kammer in London von jeher am Herzen lag, nachdem er während feiner langjährigen Tätigkeit in Paris gesehen hatte, wie sich die dort von ihm gegründete Deutsche Handelskammer bewährte. Der Botschafter zollte dem Unternehmungsgeist, dem Mut und der Tat⸗ kraft, die Dr. Markau bei der Gründung der Deutschen Handels⸗ kammer in London an den Tag gelegt hat, hohe Anerkennung. Botschafter von Hoesch stellte die Handelskammer unter die Schirm⸗ herrschaft des Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler, ver⸗ kraute fie zugleich dem Schutz der Regierung des Gastlandes Groß⸗ britannien an und schloß: Unter dieser Schutz⸗ und Schirmherr⸗ schaft könne es der Deutschen Handelskammer in London an nichts fehlen.

Nach der gleichfalls mit großem Beifall aufgenommenen Rede des Deutschen Botschafter begann Dr. Markau die Tages⸗ ordnung mit einer knappen und klaren , ,,, Ziele der Handelskammer. Solange sich die gegen tigen irt⸗ schaftsbeziehungen in den geläufigen Bahnen der Vergangenheit abgespielt haben, sei eine Deutsche Handelskammer zwar notwendig, aber nicht gerade unerläßlich gewesen. Die heutigen Zoll⸗ und Devisenmaßnahmen ergäben eine dauernde , derm der preisbildenden Faktoren und führten neben wachsender Un icher⸗ . zu steigenden Absatzschwierigkeiten. Die Bekämpfung beider erscheinungen durch eine y,, , . am Ort, wie sie die Deutsche Handelskammer schaffen wolle, sei daher keine Luxus⸗ einrichtung, sondern ein täglicher Gebrauchsgegenstand. Man wolle aber nicht' nur zeitraubende Rückfragen in Deutschland vermeiden, sondern auch praktische Vorschläge für die weitere Ausgestaltung

der Handelsbeziehungen in gründlich durchdachter Form an die B zuständigen Stellen weiterleiten.

ĩ Itel eite Daneben solle der Vermittlung von Kompensationsgeschäften, wie sie bereits von der Deutschen

Handelskammer in New York begonnen worden ist, ganz besondere Aufmerksamleit gewidmet werden. London als Zentrale des Empiregeschäftes sei ein idealer Platz, um derartige Kompen⸗ sationsgeschäfte einzuleiten, da man hier alle Möglichkeiten habe, sich über Preislage, Qualität usw. aller Empiregüter zu orien⸗ tieren und London auch geldtechnisch der Umschlagplatz zahlreicher Geschäfte aus dem Empire sei. Daß alle diese Ziele das lebhafte Interesse von Handel und Industrie fänden, sei schon allein daraus zu ersehen, daß 85 Beitrittserklärungen bereits vorlägen.

Auf Grund dieser Darlegungen vollzog die Versammlung so⸗ dann die Gründung der Deutschen Handelskammer und beauftragte den „Vorbereitenden Ausschuß“ mit der einstweiligen Weiter⸗ führung der Geschäfte bis zur ersten ordentlichen Mitgliederver⸗ sammlung, in der dann das erste Vorstandskollegium gewählt werden solle. Allgemeine Aufgaben der Handelskammer sind: Pflege guter Geschäftsbeziehunen zwischen deutschen und britischen Geschäftsleuten, Förderung ruhiger und stetiger Wirtschaftsoer⸗ hältnisse zwischen Deutschland und Großbritannien, Nordirland und den übrigen Gebieten des Britischen Reiches, Ausgleich wirt⸗ schaftlicher Gegensätze und freundschaftliche Beseitigung von Miß⸗ verständnissen. Im besonderen erstreckt sich die Tätigkeit der Handelskammer auf Beratung in Wirtschafts⸗, Zoll- und Steuer⸗ fragen, Erteilung von Auskünften, Nachweis von Absatzquellen, Schlichtung von Streitigkeiten usw. Die Handelskammer enthält sich jeder politischen Betätigung.

Beratungs stelle bei der Deutsch⸗Bulgarischen Handelskammer.

Die Deutsch-Bulggrische Handelskammer, Berlin⸗-Sofia, hat mit dem heutigen Tage einen Beratungsdienst eingerichtet. Zweck desselben ist vor allem, denjenigen Firmen, die an deutsch⸗ bulgarischen Austauschgeschäften interessiert sind, Mitarbeit und Unterstützung zu gewähren, die die Handelskammer auf Grund ihrer langjährigen Erfahrungen und ihres Ansehens in beiden Ländern ihnen zur Verfügung zu stellen in der Lage ist. Die Mitarbeiterberatungsstelle würde sich auf Wunsch auch auf die Einholung der Genehmigungen der zuständigen deutschen und bulgarischen Behörden erstrecken.

„Der gemeine Wert.“

Im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Arbeitsgemeinschaft an der Handelshochschule Berlin hielt Dipl. Kfm. Tr. Parthey einen Einführungsvortrag über „Den gemeinen Wert“.

Einleitend bemerkte der Vortragende, daß er in der Haupt⸗ sache über einen Wert sprechen würde, der sich im Laufe der letzten acht Jahre auf dem gemeinen Wert heraus entwickelt habe. Es ist dies der Teilwert, der jetzt in den neuen Steuergesetzen vom Oktober d. J. eine besondere Regelung erfahren hat. Zu⸗ rückkommend auf den ursprünglichen gemeinen Wert, gab der Redner sodann einen Ueberblick über die geschichtliche Entwick⸗ lung dieses umstrittenen Wertes in Gesetz und Rechtsprechung. Der gemeine Wert ist, so führt Dr. P. weiter aus, im Sinne der Steuergesetze im wesentlichen Veräußerungswert, daneben nach den älteren Gesetzen: Nutzungs- oder Ertragswert; auch Wert im Wiederbeschaffungs markt, insbesondere bei Anlage⸗ gütern. In den neueren Steuergesetzen 1 der gemeine Wert wieder ausschließlich Veräußerungswert. Man kann ihn als einen objektiven Wert bezeichnen, weil er in seiner Höhe nicht von Personen eines Marktes abhängt.

Der Teilwert, unter dem man den Betrag zu verstehen hat, den der Erwerber eines Unternehmens für das einzelne Wirt⸗ schaftsgut bei Fortführung des Unternehmens ansetzen würde, . zwar grundsätzlich auch von einem objektiven Wert aus: dem

iederbeschaffungspreis. Sobald aber entsprechende Abschläge von dem Wiederbeschaffungspreis, der die obere Grenze des Teil⸗ wertes bildet, zugelassen werden, verliert er die Eigenschaft eines objektiven Wertes und wird subjektin. Es ist nicht möglich, seine Höhe einwandfrei zu bestimmen. Auch die untere Grenze des Teilwertes, der Einzelliquidationswert, ist unsicher und im . nur durch Schätzung zu ermitteln. Für das Ab⸗ sinken des Teilwertes unter den Wiederbeschaffungswert sind zwei Gründe maßgebend: die Unrentierlichkeit des Betriebes einerseits und die Ünrentierlichkeit des Wirtschaftsgutes anderer⸗ seits. Auch diese beiden Faktoren sind in ihren Wirkungen für die Wertermittlung nicht zu berechnen. Genau feststehend ist nur der tatsächliche Anschaffungspreis, der infolgedessen zur Grund⸗ lage der gesamten Teilbewertung gemacht wird und in dem neuen Einkommensteuergesetz daher auch dem ertragsbedingten Teilwert vorangestellt und an erster Stelle genannt ist, Der tatsächliche Anschaffungspreis gilt auch als Wiederbeschaffungs⸗ reis, wenn nicht einwandfrei eine Abweichung dargetan wird. nter gleichen Bedingungen gilt der Wiederbeschaffungswert als Teilwert.

Abschließend wurde vom Vortragenden festgestellt, daß die Bemühungen, den Teilwertbegriff theoritisch sicher zu fundieren, mit größter Sorgfalt vorgenommen sind. Eine befriedigende theoretische Lösung sei naturgemäß bei den Wertbegriffen der Praxis nicht zu erreichen.

Die Lage der deutschen Baumwollspinnerei im November.

Die Verhältnisse in der Baumwollspinnerei haben sich nach dem Bericht des Gesamtverbandes der Deutschen Baumwoll⸗ spinnereien gegenüber dem Vormonat wenig geändert. Bei an⸗ haltender lebhafter Nachfrage mußten sich die Spinnereien in ihren Garnverkäufen und Lieferungen entsprechend den Zu⸗ teilungen der Ueberwachungsstelle für Baumwolle zwangsläufi Beschränkung auferlegen. Bevorzugte Zuteilungen erfolgten . wie vor für die Abwicklung von Auslandsaufträgen der garn⸗ verarbeitenden Industrie, die bestrebt ist, das Ausfuhrgeschäft mit allen Mitteln zu fördern. In der Vigogne⸗ und Zweizylinder⸗ spinnerei herrschte unverändert starke Nachfrage; die Betriebe konnten infolge der Verwendungsmöglichkeit nicht devisenpflichtigen Materials ihre volle Beschäftigung einhalten.

Erhöhung der Reifenpreise.

Die Erhöhung der Rohstoffkosten der Reifenindustrie sowie die Tatsache, daß die Fabrikantenpreise auch schon vorher nicht als auskömmlich anzusehen waren, hat dazu geführt, daß von der zu einem Zwangskartell zusammengeschlossenen Kraftfahrzeug⸗ reifenindustrie eine Erhöhung der Reifenpreise um 25 25 vor— enen, werden muß, soweit die Lieferung an die Fahrzeug⸗ abriken n . Dagegen bleiben die Bruttolistenpreise, die Verbrgucherpreise, unverändert, d. h, wer als Autobesitzer Reifen vom Händler kauft, braucht keinen höheren Preis zu zahlen.

Neue Erdölfunde im Kreise Peine.

3 Im Oberger Erdölgebiet wurde die Ebag am Wege QAberg⸗ Peine mit der Bohrung 142 in geringer Tiefe sehr gut fündig. Die Tagesproduktion ist bedeutend. Nach dem Gasdruck zu urteilen, geht die Produktion weit über das alltägliche Maß hinaus und wird längere Zeit anhalten.