Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 292 vom 14. Dezember 1934. S. 2
—
Bekanntmachung.
Gemäß § 1 Absatz 2 der 83 ö 3. . ührung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung d e n nn, vom 18. Oktober 1933 (RGBl 1 S. 744 wird die Außenhandelsstelle für Oberschlesien in Oppeln mit dem 31. Dezember 1834 aufgehoben. Der Bezirk der Industrie⸗ und Handelskammer in Oppeln wird mit Wirkung vom 1. Januar 1935 ab dem Bezirk der Außenhandel sstelle für Niederschlesien in Breslau zugeteilt, die vom gleichen Tage ab die Bezeichnung „Außenhandelsstelle für Schlesien' führt.
Berlin, den 13. Dezember 1934. . Der Reichswirtschaftsminister und Preußische Minister für
. Wirtschaft und Arbeit.
J. A.: Sarnow.
Zweite Verordnung
über die Festsetzung der Preise für geschälte und ungeschãlte Weiden sowie für Weidenrinde. Vom 10. Dezember 1934.
Auf Grund der — ö. 9 n, . Reichskommissars für Preisüberwachung vom 8. Deze 193115. 1 1932 (RGBl. 1931 J. S. 747 und 1932 S. 180 in Verbindung mit dem Gesetz über Bestellung eines Reichskommissars für Preisüberwachung vom 5. November 1934 (RGBl. 1 S. 1085) wird verordnet: .
1. Ziffer 1 der Verordnung über ie n . Preise für geschälte und ungeschälte Weiden sowie für s idenrinde vom tz. November 1934 erhält folgenden Zusgtz: Die Preise für Wein⸗ bergsbindeweiden fallen nicht unter diese Verordnung.“ . 4.
2. Ziffer 2 der Verordnung über Festsetzu ng der Preise für geschälte und ungeschälte Weiden sowie für Weiden rinde vom 36. November 1934 erhält folgende Fassung: Für geschälte, han⸗ delsübliche Ware, Ia. Sortierung (weiß und rot), errechnen sich die Preife bei Waggonbezug (mindestens 100 Ztr) je Zentner
J 1 2 k em bis 130 em bis 160 em , RM 22. RM z, 50 bis 180 em bis 200 em über 200 em RM 20. RM z5.—— Der Verkaufspreis für ö 60 em (rot und weiß) ibt freier Vereinbar überlassen. ; k. Kö und 1 beträgt der Durchschnitts⸗ 1 . Verladestation des Schälbetriebes. Zu diesen Preifen tritt bei Lieferung vom Großhändler an den Ver⸗ braucher ein Zuschlag, und zwar: Bei Abnahme von mindestens 100 Ztr. 999 6 1 . n 50 p60 10 90
; 26 , Ss J 26 6
Der Zuschlag errechnet sich aus den Erzeugerpreisen (ohne
racht). . ; ö 5. Die in der Zeit bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung ab⸗
9. 7 1 Nostvs R 9 de rü . elch ihren, . ö . 1934 in Kraft. Berlin, den 10. Dezember 1934. Der Reichskommissar für Preisüberwachung. Dr. Goerdeler.
. RM 24, 50
Bekanntmachung.
Für einen weiteren Posten von 100 t Ton, nachweislich zur Ausfuhr nach Uebersee, Herkunft G utzt au, wird die Höchstfracht ab frei Kahn Dresden bis frei Kahn Lübeck auf 32 Pig. für 100 kg einschl, Kleinwasserzuschlag festgelegt. Die Schifferanteilfracht beträgt einschl. Kleinwasserzuschlag 29 Pfg. für 100 kg. ;
; k Heschluß ist von der Aufsichtsbehörde be⸗ stätigt worden.
Dresden, am 13. Dezember 1934.
Frachtenausschuß Dresden.
Preußen.
Bekanntmachung.
Der Geldwert für die am 2. Januar 1935 fälligen Zins⸗ scheine zu 5 3 Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Goldpfandbriefen (Abfindungspfandbriefen) und für die zum 2. Januar 1935 gekündigten Pfandbriefstücke sowie für die im Dezember 1934 fälligen Jahreszahlungen der beim frühe⸗ ren Kur und Neumärkischen Ritterschaftlichen und Neuen Brandenburgischen Kredit⸗Institut, jetzt; Märkischen Land— schaft, bestehenden Aufwertungsdarlehen berechnet sich:
1 Goldmark — 1 Reichsmark. Berlin, den 12. Dezember 1934. Die Märkische Generallandschaftsdirektion. Graf von Wedel.
Bekanntmachung.
Auf Grund des 5 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Ein⸗ . kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (NGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung von volks⸗ und staatsfeindlichem Vermögen dom 14. Juli 93 (RGBl. 1 S. 479) und der Preußischen Aus⸗
führungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. S. 20)
ziehe ich die im Grundbuche von Bornitz (Kreis Zeitz!
Band 15 Blatt Nr. 195 für den Arbeite r⸗Turn⸗ und 3 eingetra⸗ genen Grund stücke einschließlich des darauf befindlichen Gerätehauses zugunsten des Preußischen Staates ein. Ich mache dies an Stelle einer Zustellung hiermit amtlich
Sportverein Bornewitz⸗Drasch witz
bekannt. Merseburg, den 11. Dezember 1934. Der Regierungspräsident.
J. V: von Heydebrand und der Lasa.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Oesterreichische Gesandte Stefan Tauschitz ist
waltung (herausgegeben im Reichs⸗ und Preußischen , des Innern) vom 12. . 1934 hat f
Allgem. Verwalt.
— Kommunalverbände. usw. der Gemeindeforstbeamten. — verteilungen f. 1934. — ken, ö. * Reichspost usw. — b. . — RdErl. 6. 12. 34, Dezemberrate d. Reichs⸗ wohlfahrtshilfe. — nachtsgeschenke. —
— Gemeindebestand⸗ u. Ortsnamen⸗-Aenderungen. — zeiverwaltung. 83 . werfern. — RdErl. 5. 12. 34. Polizeil. Ueberwach. d. Bilde fe — RdErl. 4. 12. 34, Arbeitsdienst d. Krim. ⸗Kommiss. — RdErl. 30. 11. 34, Reichssportabzeichen. — RdErl. 30. 11. 34. Besuch d. al Tales. —
wo Winterhilfswerks 1934/35. — RdErl. 1. 12.10. 11. 34, Rückford. d. Kosten d. öffentl. Fürsorge. — RdErl. 6. 12.16. 11. 34, Durchf. d.
Nr. 50 des Ministerial⸗Blatts für die Preußische innere Ver⸗
olgenden Inhalt: idErl. 24. 11. 34, Reichsluftschutzbund. RdErl. 5. 11. 34, Amtsbezeichn. RdErl. 30. 11. 34, Steuer⸗ RdErl. 30.2. 11. 54, Vergnügungs⸗ RdErl. 30. 11 / 31. 10. 34, , .
RdErl. 30. 11. 34, Steuervergünst. bei
RdErl. 6. 12. 34, Steuerfreiheit d. Weih⸗ RdErl. 3. 16. 34, Aufwendungen f. d. Ge⸗ undheitswesen 1935. — RdErl. 5. 12. 34, Vertretungsberechtigung .d. NSDAP. — RdErl. J. 12. 34, Berufung d. k
oli⸗ RdErl. 4 12. 34, Filmtrommeln an Bild⸗
Wohlfahrtspflege u. Jugend⸗
lfahrt. RdErl. 15. 10. 384, Losbrieflotterie zugunsten des
Der Rundfunk-Entstörungsdienst, den die Deutsche Reichspost
am 1. Oktober 1932 von der Reichs⸗Rundfunk⸗Gesellschaft über⸗ nommen hat und als besonderen Dienstzweig ihrem . sich
über das ganze Reich erstreckenden technischen Dienst etrieb an⸗ gliederte, wird zur Zeit bedeutend erweitert. Zu den bei den größeren und mittleren Post⸗, Telegraphen⸗ und Fernsprech⸗ ämtern eingerichteten , tritt in jedem Reichspostdirektionsbezirk jetzt eine Bezirks⸗Rundfunkstörungs⸗ 636 hinzu. Den neuen Dienststellen liegt die Erledigung aller chwierigen Rundfunkstörungsfälle des gesamten Bezirks ob. Reichen nach den resten Untersuchungen eines Störun ie die Kräfte und Einrichtungen der zuständigen Rundfunkstörungsstelle zur restlosen Aufklärung nicht aus, so wird die Störungsmeldung unverzüglich der Bezirks⸗Rundfunkstörungsstelle zur Weiter⸗ bearbeitung zugeleitet. Die auf Anweisung und im engen Ein⸗ vernehmen mit dem Funksachgebiet ihrer Reichspostdirektion ar— beitenden neuen Dienststellen erhalten zur schnelleren Abwicklung und größeren Beweglichkeit des Entstörungsdienstes schnell⸗ laufende Kraftwagen, die eine vortreffliche technische Ausrüstung zum Auffinden der Störungsquellen mit sich führen. Je ein Störungssuch⸗ Störungsmeß⸗ und Röhcenprüfgerät sowie je ein Volksempfänger ö Empfangsvergleiche und ein Gerätekoffer 6 dem Rundfunkentstörer der Deuischen dere e für die intstörungsarbeiten zur Verfügung. Der Gerätekoffer birgt außer dem Handwerkszeug auch eine Sammlung neuzeitlicher Störungsschutzmittel, so daß den Besitzern rundfunkstörender Anlagen und Geräte g. gleich gezeigt werden kann, guf welche Weise die Störungsquellen am besten zu beseitigen sind. Die Bezirks⸗Rundfunkstörungsquellen verfügen über ein gut ausgebildetes Personal, das, soweit es erforderlich ist, noch durch neu eingestellte Hochfrequenztechniker mit Hochschul⸗ oder Mittelschulbildung ergänzt wird. ö
Es ist kaum nötig, zu betonen, daß die Erweiterung des für jeden n , kostenlos arbeitenden Rundfunt⸗ Entstörungsdienstes recht erhebliche Ausgaben verursacht; es gilt aber zu erreichen, daß jeder Rundfunkhörer sich des störungs⸗ freien Empfangs eines deutschen Senders, des Bezirks- oder des Deutschlandsenders, erfreuen kann. Diese Aufgabe ist um so wichtiger, als der Rundfunk, abgesehen von seiner allgemeinen politischen, geistigen und kulturellen Bedeutung, heute besonders als Sprachrohr des Führers und der Reichsregierung zu be⸗ trachten ist, mit dem die gen Regierungsstellen ihre Wünsche und Ziele dem deutschen Volke unmittelbar kundgeben.
Im Rundfunk-Entstörungsdienst der Deutschen Reichspost sind innerhalb Jahresfrist etwa „. Million Rundfunkstörungsfälle mit Störungsursachen innerhalb und gu ehg der Empfangs⸗ anlagen bearbeitet worden, ein Beweis für die Wichtigkeit und Notwendigkeit dieses Dienstes, in dem die Deutsche Reichspost ständig über 2000 Personen beschäftigt und dem sie ihre volle Aufmerksamkeit zuwendet. Berücksichligt man ferner, daß der Reichsverband der Rundfunkhörer mit seinen Beratungsstellen sich neben der Beratung seiner Mitglieder ebenfalls noch mit der
eigenen Rundfun
Schwerbeschädigtenges — Personenstandsangelegen⸗ 59h t rheich z gt 5. 12. 34, Photokopier⸗Apparate bei J. Standes⸗ ämtern. — Staats angehörigkeit, Paß⸗ u. Frem⸗ denpolizei,. RdErl. 4. 12. 34, Sichtvermerkszwang f. d. An— gehörigen d. Vatikanstadt. — Verkehrs wesen. RdErl. 19. 10. 34, Vor rn. — RdErl. 20. 10/13. 11. 34, Verkehrg⸗ zeichen. — RdErl. 19. 11. 34, Schalldämpfer d. Krafträder. — RdErl. 4. 12. 34, Kraftdroschkengewerbe. — RdErl. 6. 12. 34, Richtungswechsel v. Schienenbahnen. — RdErl. 6. 12. 34. Ver⸗ kehrsunfälle — Medizinalangelegenheiten. RdErl. 3. 12. 34. Verhüt. erbkranken ,, — RdErl. 4. 19. 34, Reichsmedizinaltalender. — RdErl. 6. 15. 34, ün fallverhũtung in Tuberkulose⸗Untersuch=⸗Stellen. — RdErl. 2. 12. 34, Kenntlich= mach. v. Tabaken. — RdErl. 19. 11. 34, Verkehr mit Kalium— chlorat. — RdErl. 24. 11. 34, Papageienkrankheit — Uebertrag⸗ bare Krankheiten d. 415. Woche. — Verschiedenes. Hand⸗ schriftliche Berichtigungen. — Neuerschein ungen. — Stellenausschreibungen v. Gemeindebeamten.
Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag Berlin V. 8, Mauerstr. 44. Viertel jährlich 1, 5 RM. für Aus— gabe A r n bedruckt) und 2, 0 RM für Ausgabe B (ein⸗ seitig bedruckt
Ver kehrswesen. Die Erweiterung des Rundfunk⸗Cntstörungsdienstes der Deutschen Reichspost.
Beratungsstellen vereinbarungsgemäß der Deutschen Reichspost zur Bearbeitung weitergemeldet), so wird ersichtlich, wie groß die Arbeit ist, die für die Rundfunkstörung geleistet wird. Jeder Volks— enosse aber, sei er Rundfunkhörer oder nicht, soll sich heute seiner flicht gegen den Gemeingut gewordenen Rundfunk bewußt und von sich aus darauf . sein, den Empfang der benachbarten Hörer nicht zu . sei es durch ungeschickte Bedienung des geräts — Rückkoppler! — sei es durch die Ver⸗ wendung und den Betrieb nicht entstörter elektrischer Geräte, Maschinen und Anlagen. Als eine Selbstverständlichkeit und ein Schritt zur Selbsthilfe u es angesehen werden, wenn heute schon die Käufer neuer elektrischer Geräte usw. dazu , i, 5 auf die Lieferung rundfunkentstörter oder mindestens für die ntftörun vorbereiteter Erzeugnisse zu halten. Ist erst das in Arbeit din fo. Rien furl n er hoe nr und in Krast gesetzt und damit der gesetzliche Rahmen für die. Rundfunk entstörung geschaffen, so ist auch der letzte und wichtigste Schritt f dem W zum Ziel getan, daß jeder Rundfunkhörer, dessen eigene Anlage in Ordnung ist, einen deutschen Rundfunksender und damit bei wichtigen Anlässen die Stimme des Führers unge— stört empfangen kann.
Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.
Sonnabend, den 15. Dezember Staatsoper: Ernani. Musikalische Leitung: Blech. Beginnt 20 Uhr.
Schauspielhaus: Das Glas Wasser. Lustspiel von Serib⸗
Sahresftammiete der Staatstheater für Januar.
Die Ausgabe der Jahresstammkarten für den Mo nat Januar 1935 findet vom 20. bis 22., 27. bis 29. und am 31. De⸗ zember 1934 in der Zeit von 9—14 Uhr an der Stammkartenkasse im Verwaltungsdienstgebäude, Oberwallstraße 22, gegen Vorlage des Vertrages statt, und zwar: für die Staatsoper Unter den
Linden für 26 Vorstellungen und für das Staatliche Schauspielhaus für 18 Vorstellungen. Die Stamm kartenpreise betragen je Vorstellung und Karte: Staatsoper Unter den Linden: l. Rang 1. Reihe, Sperrsitz 1.— 9. Reihe... 6,060 RM Sperrsitz 10. —16. Reihe 5, 00 „ do. 17. — 22. Reihe 4,25 „ Staatliches Schauspielhaus:
Orchestersessel, Sperrsitz Sperrsitz 10. — 16. Reihe 2, 50 RM 6 ki ö ñ 4,00 RM 2. Rang 0
Bearbeitung von ; gemeldeten Störungen innerhalb der Empfangsanlagen befaßt (Störungen außerhalb werden von den
Wesentliche Steuerentlastung durch die neue Umsatzfteuer.
Zum neuen Umsatzsteuergesetz, das ab 1. Januar 1935 in Kraft tritt, hat der Reichsfinanzminister den nachgerodneten Be⸗ hörden wichtige Anweisungen erteilt. Danach ist die hir, veranlagung 1935 noch nach dem bisherigen Recht durchzuführen, da. das neue Gesetz erst ab 1. Januar 1935 in Kraft tritt. Mit Rücksicht darauf, daß künftig als . grund⸗ sätzlich nur noch das Kalenderjahr in Betracht kommt, sind die⸗ enigen Unternehmer, die bisher ihre na nach einem Wirt⸗ chaftsjahr versteuert haben, bei der Frühsahrsveranlagung 1935 owohl für das Wirtschaftssahr 1933/34 wie auch für die in das Kalenderjahr 1934 fallenden Mongte ihres ,,,, 1934135 , zu veranlagen. Der Minister erklärt grund⸗ ätzlich zu dem neuen Umsatzsteuerrecht, ö insgesamt eine wesent⸗ iche steuerliche Entlastung der Wirtschaft eintreten werde, Um sicherzustellen, daß die Umsatzsteuer nach den neuen Vorschriften , entrichtet wird, haben die Finanzämter ent⸗ ,, . nordnungen zu treffen. In Betracht kämen u. a. lufklärung der ö durch Rundschreiben und genaue zrüfung 9 Voranmeldungen in allen Fällen, in denen nach
enntnis des Finanzamtes eine Aenderung der Umsatzsteuer⸗ pflicht eintritt. Für die . Umsatzsteuer sei zu beachten, daß infolge der . der Wirtschaft im Jahre 1934 mehr Unter⸗ nehmer als bisher die Grenze von einer Million RM. Gesamt⸗ unisatz überschreiten würden und daher ab 1. Januar 1935 für die erhöhte Um n, in Betracht kommen könnten. — . m einzelnen weist der Minister u. a. darauf hin, daß bei immervermietung Steuerpflicht eintritt,
der
von Heizung und Licht und die Bedienung.
kleinlich zu verfahren. wiss . so zählen nunmehr zu den begünstigten Vorträgen au
nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandt⸗
schaft wieder übernommen.
soweit daneben
Verpflegung e, , , Die ö hn n, in ist Is Nebenleistung steuerfrei, ebenso die Liefer ,,,, u Bei der Entscheidung,
b es sich um steuerfreie Zimmervermietung handelt, ist nicht ⸗ . . Was wissenschaftliche Vorträ— egen olche, die
dazu bestimmt sind, das nationalsozialistische Gedankengut zu ver⸗
Sperrsitz 4.9. Reihe 82 3. Rang
Handbdelsteil.
breiten und zu vertiefen. Was den Straßenhandel anlangt, o hat das zuständige Finanzamt nach Anhörung des Steuerp lichtigen unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse die An⸗ zahlung festzusetzen und ein Umsatzsteuerheft auszufertigen.
Berliner Börse am 14. Dezember.
Zufallsorders bestimmen den Kurs.
Das Geschäft an der Berliner Börse zeigte gegenüber ö Vortagen kaum Veränderungen. Die . günstigen . richte aus der Wirtschaft wirkten sich r , . nicht son 6. lich aus und die Kursentwicklung wurde zumeist durch uf s orders bestimmt. Es waren wieder einige Abgaben der Ku . zu bemerten. Trotzdem war die Tendenz anfangs noch gen,. widerstandsfähig. Im Der überwogen allerdings n ö. von einem Rückgang der Schiffahrtspapiere, kleine Abschwächu gen, und die Börse schloß in ,, veränderter Haltung. ö. Montanpapiere lagen . enüber dem Vorkage kaum gen ändert, und auch in Braun er eren waren die Kurse . ehalten. Schwächer lagen erneut Kunstseidenwerte, von, 3 AUku und Bemberg je 335 „, einbüßten. Chemische . . verändert, nur in Kokswerken (minus 1) kam etwas . ö. heraus. Am Elektromarkt standen Chade unter Abga . 'i minus 3 Rö, sonst bröckelten, Elektropapiere zumeis ö Bruchteile eines Prozentes ab. Höher lagen einzelne . n werte wie Accumulatoren plus 153, Wasse rwerke Selsen 9 (splus 1) und Engelhardt Brauevei (plus,. 1M), letztere i He wartung einer 5 Bigen Dividendengusschüttung. . lauf niedriger notierten Hapag und Lloyd (e minus . sz zum ö des Verkehrs wieder teilweise erhett. Erne gabe zeigten sich noch in Reichsbank (minus 156. 26 Kassamarkt waren die Kurse gegenüber . meist nur üm Bruchteile eines Prozentes verändert. , lagen zum Teil behauptet, zum, Teil etwas inn liche fen sch eld blieb unverändert 4 bis 4M 75. Am Denne Mn ondon auf 15, 30x (12,30 und der Dollar au
dem Vortage
Renten
2,492 (2,69) ö
e. * rr / — . 9 — / „ / —— *.
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 292 vom 14. Dezember 1934. S. 3
Devisenbewirtschaftung.
Treuhãnderkonten
gemäß Art. 61IIJ des deutsch⸗englischen Zahlungs⸗ abkommens vom 1. November 1934.
Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat an die . denten der Landesfinanzämter, den Sonde e nf, ten des Präsi⸗ denten des Landesfinanzamtes Köln (Devisenstelle), Saarbrücken und . ,, . Runderlaß Nr. 161134 D. St. und Runderlaß Nr. 29 34 li. St. erlassen.
Nach Artikel 6 Absatz II des deutsch⸗englischen Zahlungs⸗ abkommens vom 1. November 1934 kann sich der englische Glau⸗ biger gegen eine etwaige künftige Zahlungsunfähigkeit seines dentschen Schuldners dadurch sichern, daß er die Einzahlung des Reichsmarkgegenwertes seiner Forderung an ein Treuhänder⸗ konto verlangt. Zur Durchführung dieser Bestimmung ordne ich an:
1. Inländer, die Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem Gläubiger haben, der im Vereinigten Königreich von Groß⸗ britannien und Nordirland seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat oder dort gewöhnlich Geschäfte betreibe, können unter den in Ziffer 2 dieses Runderlasses genannten Voraussetzungen bei der zuständi⸗ gen Devisenstelle die Genehmigung zur . des Reichs⸗ markgegenwertes der Forderung auf ein bei einer deutschen De— visenbank . den Namen des Gläubigers zu errichtendes Treu⸗ händerkonto beantragen.
2. Die Devisenstellen haben derartigen Anträgen nur dann zu entsprechen, wenn
die Zahlungsverpflichtung aus dem Bezug von Waren ent—⸗
standen ist; hierbei ist es unerheblich, ob die Ware aus dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder aus anderen Ländern stammt;
die Forderung in der Zeit zwischen dem 28. Februar und
dem 1. November 1934 fällig gewesen ist; bei der Entschei⸗
dung über die Fälligkeit sind die Bestimmungen des Ab⸗
chnitts VI des Runderlasses Nr. 140/34 D. St. und r. 18/34 n. St. entsprechend anzuwenden;
dem Antragsteller von der zuständigen Devisenstelle auf Grund der Bekanntmachung über die Bezahlung aus— stehender Warenschulden an englische Gläubiger vom 6. De⸗ ö 1934 (Deutscher ö—ᷣᷣ Nr. 287; Runderlaß r. 158/34 D. St. und Nr. 26/384 ü. St.) bereits eine Ge⸗ nehmigung zum Erwerb des zur Bezahlung der Schuld erforderlichen Pfund⸗Sterling- Betrages erteilt worden ist; der Antragsteller eine schriftliche Mitteilung des . Gläubigers vorlegt, aus der sich ergibt, daß der Gläubiger die Einzahlung auf das Treuhänderkonto vom Schuldner ausdrücklich verlangt hat.
3. Die Devisenstellen haben den ena Ziffer 2 erteilten Genehmigungsbescheid mit folgendem Aufdruck in blauer Farbe zu versehen: ,, Treuhänderkonto. Nummer des Gläu— bigers Nummer der Schuld .. .. . . (aus der Liste des Board of Trade).
In diesem Aufdruck sind die Nummern des Gläubigers und der Schuld aus der vom Board of Trade, London, geführten und in der Bekanntmachung über die c n ausstehender Warenschulden an englische Gläubiger vom 6. Dezember 1934 er— wähnten Gläubigerliste einzusetzen. Diese Nummern sind dem Genehmigungsbescheid zu entnehmen, den der Schuldner von der Devisenstelle zum Erwerb des zur Bezahlung der Schuld erforder⸗ lichen Pfund⸗Sterling⸗Betrages erhalten hat.
Das Schreiben des englischen Gläubigers, in dem dieser den Schuldner zur Einzahlung auf das Treuhänderkonto aufgefordert hat, ist dem Schuldner wieder auszuhändigen.
4. Der Schuldner hat den Genehmigungsbescheid der Devisen⸗ . und das Schreiben des englischen Gläubigers, in dem dieser ie Einzahlung auf das Treuhänderkonto verlangt, der Devisen⸗ bank, bei der das Treuhänderkonto errichtet werden soll, einzu⸗ reichen und gleichzeitig den Reichsmarkgegenwert der Forderung bei dieser Bank einzuzahlen. Die Bank hat spätestens an dem
dem Tag der Einzahlung folgenden Werktag der Devisenabteilung der Reichshauptbank, Berlin Sw 111, unmittelbar oder durch Vermittlung der zuständigen Reichsbankanstalt die Höhe des ein⸗ gezahlten Betrages unter Angabe der Namen des Schuldners und des Gläubigers zu melden. Dieser Meldung find die vom Schuldner eingereichten Unterlagen (Genehmigungsbescheid, Auf⸗ n des Gläubigers zur Einzahlung auf das Treuhänder⸗ onto) beizufügen.
5. Die Einzahlung guf das Treuhänderkonto hat — wenn die Forderung auf 4 Sterling lautet — nach dem letztbekannten Mittelkurs der Berliner Börse für ö London zu er⸗ folgen. Die Bank ist berechtigt, etwa übliche Zinsen dem Konto zuzuschlagen.
6, Die Einzahlung auf das Treuhänderkonto gilt nicht als Erfüllung. Verfüuͤgungsberechtigt über das Konto ist nur die Reichsbank, welche die auf deni Konto befindlichen Reichsmark— g ih nach Maßgabe der Hiffer 4 der Bekanntmachung über die Bezahlung ausstehender Warenschulden an englische Gläubiger vom 6. Dezember 1934 abrufen wird. Exweist sich hierbei der zur Begleichung der Schuld erforderliche Reichsmarkbetrag größer als der auf das Treuhänderkonto eingezahlte Betrag, so 3 der Schuldner den Unterschied nachzuzahlen. Ist der erforderliche n kleiner, so wird der Ueberschuß dem Schuldner zurückver⸗ gütet.
Goldbewirtschaftung — Abänderung des Rund⸗ erlafses 90 / 84.
Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung ordn mit Runderlaß Nr. 3 St. an: t .
1. An die Stelle des Abschnitts 11 des Runderlasses 90 / 4 treten ö Bestimmungen: Den Genehmigungen nach 1Il, 17 Ri. ist ferner hinzuzufügen: 4. Ist das Kontingent des laufen“ den Monats erschöpft, so darf für Inlandszwecke auf die nicht voll in Anspruch genommenen Kontingente der jeweils vorangegangenen drei Monate bis zur Höhe von 59 3 zurückgegriffen werden. Für Ausfuhrzwecke darf auf ein nicht voll in Anspruch genommenes Kontingent des Vormonats unbeschränkt zurückgegriffen und auf k des nächsten Monats bis zu 25 3. vorgegriffen
erden.“
2. Bei der Behandlung von Anträgen nach Ab chn. IVée des Runderlasses go / 4 auf erstmalige . oder ö. Erhöhung von Golderwerbsgenehmigungen ist folgendes zu beachten:
Die Zusatzgenehmigungen für die Ausfuhr dürfen nicht dazu mißbraucht werden, die Verwendung von Gold für die Inlands—⸗ fabrikation unberechtigterweise zu sieigern. Derartigen Anträgen ist daher eine Bescheinigung der zuständigen Industrie⸗ und Han⸗ delskammer beizufügen, daß der Antragsteller das auf Grund inen ordentlichen Genehmigung bezogene Gold nur in dem Maße ür Inlandsaufträge verwandt hat, wie es dem Verhältnis des Vorjahres entspricht. Ohne eine solche Bescheinigung eingereichte Anträge sind ohne weiteres abzulehnen.
Mit. Rücksicht darauf, daß der Gesamtjahresbedarf von Gold nach Möglichkeit keine Erhöhung erfahren darf, ist bei Firmen, die keine Vergleichszahlen vom Vorjahre haben und eine Er! höhung des ihnen zugewiesenen Kontingents beantragen, zunächst h untersuchen, welcher volkswirtschaftliche Nutzen durch eine er⸗ öhte Produktion erzielt wird. Die gur Verfügung stehenden Gold⸗ mengen V. in 6 Linie zur Beschaffung von lebenswichtigen Rohstoffen dienen. aher wird es in der Regel genügen, wenn die im Vorjahre oder in diesem Jahre erstmalig zugebilligte Goldmenge aufrechterhalten bleibt.
Neuen Firmen wird zweckmäßig auf Grund ihres Arbeits⸗ . zunächst eine knapp beniessene Goldmenge zuzuweisen ein. Vor allem ist zu prüfen, ob für die Bedürfnisse der Antrag⸗ steller die Erteilung einer eich in um umsatzsteuerfreien Erwerb von Gold genügt. Von den . Firmen ist als⸗ dann die Vorlegun der monatlichen Umsatzzahlen zu verlangen, nach denen das en gültige Kontingent e een ist. In allen Fällen ist die zuständige Industrie⸗ und Handelskammer gutachtlich
zu hören.
—
Arbeitslosenprobleme an der Saar nach dem 13. Januar.
Die gesamte Oeffentlichkeit steht unter dem Eindruck der Sagrabstimmung im Januar nächsten Jahres. Kein Mensch, selbst die Franzosen nicht, zweifelt mehr daran, daß das Ergebnis ein überwältigendes Bekenntnis der Saarländer zum Reiche sein wird. Aber nicht nur seelisch und geistig ist das Saarland mit dem deut chen Mutterland verbunden, fondern in gleichem Maße ist es auch wirtschaftlich ein Teil Deutschlands. Das Institut für lonjunkturforschung hat es in seinem neuesten Wochenbericht unternommen, an Hand einwandfreier Zahlen diese Zusammen⸗ hänge noch einmal klar und zweifelsfrei darzulegen. Ein Teil dieser Untersuchung befaßt sich auch mit der Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Saargebiet und in Deutschland, wobei gleich⸗ zeitig die fer n, Arbeitslosigkeit in Frankreich gegenübergestellt wird, und zeigt dann schließlich in Umrissen die ege auf, die wir beschreiten müssen, um die Saar mit in den wirtschaftlichen Aufstieg Deutschlands einzubeziehen.
In dem Bericht heißt es u. a: Seit 1932 haben in Deutsch⸗ land umfassende Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung den Binnen— markt kräftig belebt. In Frankreich ist die Produktion in der irh, Zeit, nach vorübergehendem Anstieg, wieder gesunken. as Saargebiet hält in seiner konjunkturellen Entwicklung zwischen beiden Ländern die Mitte, ist bisher aber bei weitem icht so stark in den Aufschwung einbezogen worden wie Deutsch⸗ and.
Am eindrucksvollsten in diesem Zusammenhang ist ein Ver— gleich der Arbeitslosenziffern für die drei Gebiete.
Die Arbeitslosigteit) im Saargebiet, in Frankreich und in Deutschland. Zeit
Saargebiet Frankreich Deutsches Reich August 1932 ....
38 900 264 300 5 224 000 August 1933... 334 800 235 900 4 124 000 August 1934 .... 32 100 325 400 2 398 000
) Nur statistisch erfaßte Arbeitslose.
„ „Diese Zahlen besagen: Im Verlauf der letzten zwei Jahre ist in Frankreich die Zahl der Arbeitslosen um 23 4, gestiegen; im Saargebiet hat sie sich um 17 2, in Deutschland um 54 9. vermindert.
Das gleiche Bild zeigen die Angaben über die Beschäftigung. Von 100 Werktätigen, 1 während der Krise ihren r nnn, verloren, hat man im Sgargebiet rund 14 wieder in Arbeit und . gebracht; in Deutschland beträgt die entsprechende Ziffer Freits 45, in Frankreich aber, wie die steigende Arbeitslosen⸗ ziffer an Null! d Dabei at Deutschland alle Kräfte eingesetzt, um im Rahmen er Möglichkeiten die die gegenwärtige Lage bietet, schon jetz! der aarwirtschaft möglichst siarke Anregungen zu vermitteln.
ju Eine zielbewußte Bekämpfung der Arbeitslosigkeit mit den e e ichn angewandten . kann natürlich erst nach der giedereingliedernng in die deutsche Volkswirtschaft erfolgen. sauere Angaben über die dann bestehenden Möglichkeiten
assen sich nißht machen, solange nicht betanmn ist, wie die Handels-
beziehungen zu Frankreich geregelt werden. Die fol enden Ge⸗
sichtspunkte dürften aber be! einer kommenden . Arbeitsbeschaffung
eine große Rolle in,
. 5 es e e , , durch verkehrs- und preis⸗ politische Maßnahmen; Absatzplanung auf lange Sicht durch Aus⸗ bau der Ferngas⸗ und der Stromverfor ung.
2. Förderung der Landwirtschaft durch Bauernsiedlung, Bodenverbesserung, Flurbereinigung. In der deutschen Oeffenk— lichkeit Saarausstellung, Köln fo345 werden in diesem Zusammen⸗ hang folgende Pläne genannt
2600 u. Wiesengelände 2000 „
ö
2 2 1 65 1 1 1 1 1 1 1 600 ö. 3. Die größte Bedeutung wird auch im Saargebiet die Förde⸗ rung der Bauwirtschaft haben. Im Baugewerbe finden sich nach wie vor die meisten Arbeitslosen; fast jeder dritte Arbeitslose ge⸗ hört dem Baugewerbe oder dessen Nebengewerben an. Gerade im Baugewerbe hat sich aber eine Belebung bisher nur außerordent— lich zögernd durchgesetzt. Während in Deutschland die Zahl der Beschäftigten im Baugewerbe seit 1932 auf mehr als das Drei einhalbfache stieg, hat sie sich im Sagrgebiet nur um etwa II 36 erhöht. In Deutschland hat sich also die Geschäftstätigkeit im ,,, etwa achtmal stärker belebt als im Saargebiet! Aehnlich gie Unterschiede bestehen in anderen für den An— lagebedarf ar eitenden Industrien, etwa in der elektrotechnischen Industrie usw. Diese Zweige würden, ebenso wie weite Bereiche des Handwerks, bei einer tatkräftigen Förderung der Bauwirt— schaft gleichfalls stärker in den Aufschwung einbezogen. Auch vom Standpunkt der Konjunkturpolitik kann also eine Rückgliederung der Saarwirtschaft nur zusätzliche Anregungen bringen.
Die Lage am Saareisenmar kt.
Das französische Geschäft ist au erordentlich schleppend, wenn auch leichte . 56. eine . Belebung vorhanden sind, die sich aus , Rohstahlerzeugung ergeben. Die Un gewißheit über die Verlängerung ber Verbände ieß die Händler außerordentlich a e iti Nachdem die Teilnahme der Saar⸗ werke an den französischen Verbänden bis zum 31. Mai 1935 be⸗ schlossen ist, ist zu erwarten, daß das w Vertrauen wieder , , Finanzielle Schläge im Verfolg des Zu⸗ sammenbruchs der Automo ilfabrik Citrosn mahnen zu erhöhter Vorsicht. — Auf dem Saarmarkt ist die Lage dadurch daß die weiterverarbeitende Industrie durch das dentsche Beschaffungs⸗ rogramm Aufträge erhalten hat, etwas . geworden. Das uftragsauftkommen aus dem Saargebiet selbst sst jedoch gleich Null. Die Lage auf dem deutschen Markt ist trotz der vorge schrittenen ahreszeit, die jedoch für den Baumarkt als besonders günstig zu bezeichnen ist, nach wie vor gut. Nach Eintritt von
Frost muß, jedoch auch mit einem gewissen Rückgang gerechnet werden. Die Spezifikationen gehen nach wie vor prompt ein, auch von Händlern wird ziemlich auf Lager spezifiziert, um für das Frühjahr gerüstet zu sein. Die Lage auf dem Ausfuhrmarkt ist im allgemeinen als gut zu bezeichnen, für einige Absatzgebiete konnten sogar kleine Preiserhöhungen vorgenommen werden. Da Deutschland bei der Jreg in Pflicht ist, ist der Stahlwerksverband gezwungen, Zurückhaltung zu üben. — Die Saarwerke, die für ihre Ausfuhr dem Stahlwerksverband angeschlossen sind, werden daher in gleicher Weise von dieser Haltung betroffen.
Eilbererzvorkommen in der Gisel?
Vor etwa 50 bis 80 Jahren wurden im Vordereifel und Ahrgebiet zahlreiche Erzvorkommen nutzbringend ausgebeutet. Es handelte 16h hierbei in der Hauptsache um die Gewinnung von Kupfer- Eisen⸗ und Bleierz. Nach mehrjähriger Ausbeutungszeit kamen bie Gruben allerdings zum Erliegen, weil das Interesse an ihrer Erhaltung durch die vereinfachte Beschaffung ausländi⸗ scher Rohstoffe allmählich erlosch. Neuerdings sind Bestrebungen im Gange, diese Gruben, soweit sie ausbeutungsfähig sind, bald wieder in Betrieh zu nehmen. Bei Schürfungen lin gel Gemar⸗ kung Wershofen ist man auf ausgiebig erscheinende Silbererzadern gestoßen, die eine baldige Wiederinbetriebnahme der vor etwa 60 Jahren stillgelegten Grube erwarten lassen. Auch die am Rande der Vulkaneifel zur Mosel hin liegenden Brauneisenstein⸗ gebiete sollen auf Grund des Lagerstättengesetzes auf ihre Abbau⸗ würdigkeit untersucht werden.
Ueberwachungsstellen und Industrie⸗ und Handels
kammern.
Beim Deutschen Industrie⸗- und Handelstag hat unter Vorsitz von Herrn Hübbe, Präfes der Handelskammer Hamburg, eine Aussprache zur Verwertung der mannigfachen Erfahrungen statt⸗ efunden, die die in erster Linie von den Rohstoff- und Devisen⸗ ewirtschaftungsvorschriften betroffenen Wirtschaftszweige im täg⸗ lichen Verkehr mit den Ueberwachungsstellen und bei der Anwen⸗ dung der devisen⸗- und rohstoffrechtlichen Vorschriften gemacht ö Es ergab sich hierbei, daß — ungeachtet der großen An⸗ orderungen, die die Devisen⸗ und Rohstoffgesetzgebung an Ver⸗ waltung und Wirtschaft 6 — die deutschen Induüstrie⸗ und Handelskammern Weg und Ziel des „Neuen Plans“ voll aner⸗ kennen und entschlossen sind, im Rahmen des ihnen zugewiesenen Arbeitsbereichs alles Erforderliche für seine reibungslose Durch⸗ führung n tun.
Es konnte im übrigen sation der Rohstoffwirtschaft .
festgestellt werden, daß die Organi⸗ — im wesentlichen bereits gut ein⸗ di . und daß alle zur Mitarbeit berufenen Stellen nach räften bemüht sind, wirtschaftsfremde Entscheidungen und un— nötige Reibungen zu vermeiden. Etwa noch vorhandene Schwierig⸗ keiten werden nach der einmütigen Auffassung der sachverständigen Wirtschaftsvertreter je eher behoben werden, desto mehr die zu⸗ ständigen Stellen bei ihrer Entscheidung den besonderen Um— ständen, den wirtschaftlichen Gegebenheiten des Einzelfalles Rech⸗ . tragen. Dies wiederum wird erleichtert und ermöglicht durch möglichst weitgehende . der Industrie⸗ und Handels⸗ kammern als sachverständige Hilfsorgane, die über eingehende Kenntnis der wirischaftlichen Verhältnisse ihres Bezirks verfügen.
Der Markenartikel in Wirtschaft und Recht.
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für gewerblichen Rechts- schutz und Urheberrecht, eine Zusammenfassung aller Kreise, die an der Rechtsgestaltung für Patent-, Muster Marken- und Ur—= heberrecht interessiert sind., hielt heute eine Vereinsversammlung ab, in der Rechtsanwalt Pg. Utescher, Leiter des Fachaus chusses für Warenzeichen und Wettbewerb in der Arbeitsgemein⸗ chaft und Mitglied des Ausschusses für gewerblichen Rechtsschutz er Akademie für deutsches Recht, einen Vortrag über „Der Markenartikel in Wirtschaft und Recht“ hielt.
Einleitend behandelte Rechtsanwalt Utescher die kul— turellen, wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen des Marken- artikels, d. h, derjenigen Ware, die durch eine Marke gekennzeichnet ist und in stets gleichbleibender Güte und mit gleichbleibendem Preis dem Verbraucher zugeführt wird. Der rechtliche Schutz des Markenartikels gegen Nachahmung der Marke und Unker= bietung des Preises entspricht weltanschaulich dem Leistungs= prinzip des Nationalsozialismus, da sich in ihm schöpferische Är= beitskraft verkörpert. Auch wenn der preisgebundene Marken- artikel im Verhältnis zur markenfreien Konsumware durch⸗— schnittlich nur etwa 10 vn des Gesamtumsatzes in Bedarfsgütern ausmacht, bei Nahrungs- und Genußmitteln etwas mehr, so 1 doch seine wirschaftliche Bedeutung für Fabrikanten, Händler un Verbraucher erheblich. Sie kann nur aufrechterhalten werden bei ausreichendem Schutz des Preisbindungssystems, das vielfach zu Unrecht mit Kartellmaßnahmen verwechselt und verquickt wird.
Die Wirtschaftspolitik vor der Machtergreifung hat versucht, den Markenartikel zu bekämpfen und den“? eflationsbestrebungen zu opfern. Der Vortragende stellte sodann fest, daß die Ursache ,. . marxistischen und liberalistischen Einflüssen beruht. Seit der Kartellverordnung von 1923 seien insgesamt 15 Ver⸗ ordnungen erlassen, die den Markenartikel und seine Absatz organisation sowie den Zusammenschluß der Markenfabrikanten mehr oder weniger berührt haben. Auch heute noch machten sich die ausgesprochenen Gegner des Markenartikels: die Schleuderer, Markthändler und Bürogrossisten in starkem Maße bemerkbar. Die Rechtsprechung habe auf Grund des §5 1 WettbG. gegen Schleudern von Markenartikeln Hilfe geboten, die heute zum Teil nicht mehr ausreichend sei. Die Enischeidungen der Instan gerichte seien widerspruchsvoll und stellten an die Lückenlosigkeit eines Reverssystems sowie an die Kontrollmaßnahmen des Fabrikanten 6 außerordentlich hohe Anforderungen, daß sie praktisch nicht mehr durchführbar seien.
Es werde daher empfohlen, entweder in Ergänzung der zur Zeit in Arbeit befindlichen Neufassung des Warenzeichen⸗Gesetzes oder aber im Zuge der Maßnahmen des Reichskommissars . Preisüberwachung eine positive rechtliche Grundlage gegen die Unterbietung der festgesetzten Kleinverkaufspreise zu schaffen, um damit alle Zweifelsfragen und Schwierigkeiten auf einen Schlag zu beseitigen. Eine derartige Regelung liege um so mehr im Interesse des neuen Staates, als dieser bereits auf dem Gebiete des Handels mit Tabakfabrikaten eine gleichwertige Vorschrift 6 eben hat Geseꝗ vom 21. 9. 1933 RGBl. 1 S. 653) mit dem
3. daß das Schleuderwesen dort endgültig aufgehört habe. Ebenso wie gefunde Verhältnisse in der Landwirtschaft mit Hilfe der Festpreise erstrebt werden, müsse auch auf anderen Gebieten des Jandels die , des Festpreises, der Konjunktur- und Spekulationsmöglichkeiten ausschließt, gefördert werden.
Die Absatzorganisation des Markenartikels habe sich hier bewährt. Der ehrliche Handel, der im Interesse eines gerechten Preises Disziplin gehalten hat, müsse gegen die eigennützigen Interessen der Schleuderer in Schutz genommen werden.
———— ——
Erleichterte Arbeitsbeschaffung für Steuer⸗ rückstãnde. .
Als Voraussetzung für den , Erlaß des Reichssteuer⸗ rückstandes, der im Interesse der Arbeitsbeschaffung zur 8e. von Ersatzgegenständen des gewerblichen oder landwirtschaftlichen Anlagekapitals verwendet wurde, hatte der d, die Lieferfrist bis zum 31. ** 1934 bemessen. Der Minister hat nunmehr diese Lieferfrist bis 31. März 1935 ausgedehnt, jedoch
unter Voraussetzung, daß der Auftrag auf Lieferung vor dem 1. Januar 1935 erteilt wird.