Neichs und Staatsanzeiger Nr. 298 vom 19. Dezember 1934. S. 4
Ueberwachungsstelle für unedle Metalle zu melden, an wen und für welche dringenden Ausbesserungsarbeiten, in welcher Metallart (Metallklasse) und welcher Menge in Kilogramm er unedle Metalle abgegeben Ca und binnen weiterer zwei Wochen der Ueberwachungsstelle anzuzeigen, ob er die für diese Lieferung erforderliche Bedarfs beschfin⸗ gung vom Bezieher erhalten hat. Wer unedle Metalle unter Hinweis auf dringende Ausbesserungsarbeiten bezieht, ohne daß ein solcher dringender Bedarf in der ange for⸗ derten Menge nachweislich vorliegt, macht sich nach 5 9 der Anordnung 20 strafbar.
Alle Personen, , . ᷣ bescheinigungen (bzw. Belegscheinen) l n w für unedle Metalle bzr; den von dieser beauftragten Stellen wahrheitsgemäß alle verlangten Angaben zu machen. Wer wissentlich oder grob fahrläsfig falsche Angaben macht oder die Erteilung 6. langter Auskünfte verweigert, macht sich nach 59 der An⸗
ordnung 20 strafbar. . ; ; 1. Die n nn einer Bedarfsbescheinigung schließt keines falls eine Ausnahme von den Bestimmungen über Rege⸗ lung des Verbrauchs, Regelung der Lagerhaltung, Regelung des Einkaufs und etwaigen Verwendungsverboten in sich. Etwa erforderliche Ausnahmen von diesen Bestimmungen müssen jeweils besonders beantragt werden. . ( Das Merkblatt 4 betr. Bedarfsbescheinigungen gilt, soweit sein Inhalt mit dem Inhalt dieser Bekanntmachung im
Widerspruch steht, als aufgehoben. Berlin, den 8. Dezember 1934. Der Reichsbeauftragte der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle. Lüttke.
die
die am Verkehr mit Bedarfs⸗ m beteiligt sind, sind ver⸗
fol
22.
Gebũhrenordnung
der Ueberwachungsstelle für Mineralöl.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (RGBl. 1 S. 816) in Verbindung mit der Verordnung über die Exxichtung von Ueberwachungs⸗ stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers nachfolgende Gebührenordnung
erlassen:
fo
§1. Zur Bestreitung der Kosten der Ueberwachungsstelle für Mindralöl werden von ihr Gebühren erhoben. Gebührenpflichtige Tatbestände sind: 1. Die Bearbeitung eines Antrages. 2. Die Ausstellung jeder Art von Bescheinigungen durch die Ueberwachungsstelle, auf Grund deren die Bezahlung oder Verrechnung von Waren erfolgen oder genehmigt werden soll, die der Zuständigkeit der Ueberwachungsstelle für Mineralöl unterliegen. Als Bescheinigungen in diesem Sinne gelten auch die gutachtlichen Aeußerungen der Ueberwachungsstelle gegenüber den Devisenstellen, soweit sie eine Genehmigung zur Folge haben. Die Verlängerung oder sonstige Aenderung Be⸗ scheinigung.
einer n
3. 2 1 Abs. 2 Ziff. I) entsteht mit auf Erteilung oder Aenderung
8
Die Bearbeitungsgebühr (8 dem Eingang eines Antrages ] eil einer Bescheinigung der im 51 Abs. 2 Ziff. 2 genannten .
Die ,, G 1 Abs. ? Ziff. 2) entsteht mit der Erteilung der Bescheinigung. Sie wird mit Wirkung vom 24. September 1934 ab erhoben. ö.
Die Aenderungsgebühr G 1 Abs. ? Ziff. 3) entsteht mit der Verlängerung oder sonstigen Aenderung der Bescheinigung.
8 5 ie Bearbeitungsgebühr beträgt 1— RM für den Antrag. ie Bescheinigungsgebühr beträgt 2oseo des Rechnungsbe⸗ trages, auf den die Bescheinigung ausgestellt ist. . Anderungsgebühr beträgt (0,20 / oo des Rechnungsbetrages,
die geänderte Bescheinigung ausgestellt ist. ; Die Bescheinigungsgebühr und die Anderungsgebühr sind auf volle 0,0 RM nach oben abzurunden.
Die Bearbeitungsgebühr wird im Falle der Erteilung einer Bescheinigung auf die Bescheinigungsgebühr, im Falle der Ände⸗ rung einer Bescheinigung auf die Anderungsgebühr in Anrech⸗ nung gebracht. ⸗
§ 4.
Rechnungsbetrag, nach dem die Bescheinigungs⸗ 2) zu berechnen ist, auf ausländische Währung gestellt ist, ist der Reichsmarkbetrag der Gebühr auf Grund des jeweiligen Mittelkurses der Berliner Börse für tele⸗ graphische Auszahlung zu ermitteln. 5.
w — Dj — —
Die auf den
Falls der R 9g gebühr G 1 Abs. 2 Ziff.
ö 8
Verfällt eine Devisenbescheinigung oder wird sie vor dem Fälligkeitstag unausgenützt zurückgegeben, so wird von der Uber⸗ wachüngsstelle auf Antrag 80 25 der erhobenen Gebühr zurück⸗ vergütet. ;
86. Gebührenschuldner ist der Antragsteller. Die Gebühren sind nicht abwälzbar.
—
3
Jeder Gebührenpflichtige hat die entstandenen Gebühren, weit sie nicht durch Nachnahme bereits eingezogen worden sind, innen 10 Tagen nach Empfang der öh ß m rechnen zu be⸗ ahlen. Die vor dem Inkrafttreten dieser Gebührenordnung ent⸗ ö Gebühren (52 Abs. 2) sind von den Gebührenschuldnern binnen 10 Tagen nach Empfang der Abrechnung der Uber⸗ wachungsstelle zu zahlen. .
Sämtliche Gebührenzahlungen nach Maßgabe dieser Ge⸗ bührenordnung sind zu leisten auf das Postschecklonto der Uber⸗ wachungsstelle für Mineralöl, Berlin Nr. 29053.
§ 8.
Für Buch⸗ und Betriebsprüfungen, die die ÜUberwachungs⸗5 stelle in Erfüllung ihrer Aufgaben bei einem Unternehmen durch⸗ führt, werden Gebühren oder Kosten nicht erhoben.
Die Überwachungsstelle ist jedoch berechtigt, ein Unternehmen, bei dem die Prüfung Verstöße gegen behördliche Verordnungen oder Anordnungen oder Verletzungen der aus dieser Gebühren⸗ ordnung sich ergebenden Pflichten seststellt mit den Kosten dieser Prüfung zu belegen. Die Höhe dieser Kosten wird, ohne daß es eines Nachweises gegenüber dem Betroffenen bedarf, durch die Überwachungsstelle endgültig festgesetzt. Der Betrag ist von dem
ahlungspflichtigen Unternehmen binnen 10 Tagen nach Emp⸗ e. der Aufforderung an die Uberwachungsstelle zu bezahlen.
§ 9. Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 18. Dezember 1934. Der Reichsbeauftragte für Mineralöl.
über
vom Preußischer Wirtschaftsgruppe Viktoriastraße 25, als alleinige zweiges anerkannt. Der Wirtschaftsgruppe „Privatversichexung“ sind alle Privat⸗ unternehmungen angeschlossen, die den
rungsgeschäften ; n gZu nehmungen nach 8 1 Abs. J des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmungen
vom 6. Juni 1931 sRGBl. 1 S. 315). bei der Wirtschaftsgruppe „Privatversicherung“ anzumelden.
Die Wirtschaftsgruppe „Privatversicherung“ ist unterteilt in
sich formulars bis 31. stelle der Wirtscha rung“, Berlin, anzumelden. sie zgah der von ihnen betriebenen Versicherungszweige für jede der für sie kommenden vr
einzeln das nachstehende Anmeldeformular besonders auszufüllen
und einzureichen.
in
Gemäß Ve 27. November Staatsanz
zum
privaten
gende Fachgruppen: Fachgruppe 1: Feu
Fachgruppe 2:
Fachgruppe 3: Fachgruppe 4: Fachgruppe 5:
Geschäftsfüh ster
Fachgruppe 7: Rü sich
Geschäfts fü
Gemäß der in de
ministers erteilten Ermächtigung wird für das Meldever
lgendes bestimmt:
Die anmeldepfli unter
Betracht
Die Anmeldung
lare hat an die Anschrift: Post amt Berlin W 365, Körnerstraße 7-10, Post schließ fach Nr. 665,
zu erfolgen.
Auf Grund der
an:
; Sitz: ; Fernsprecher: Telegrammadr
Postscheckkonto: Namen der
—— 0 O01 Q D =
— —
(Zu vgl. die
Der Herr Rei kassen vom
in Berlin NW 21,
Bestimmungen
das Anmeldeverfahren bei „Privatversicherung“.
rordnung des Herrn Reichswirtschaftsministers
Aufruhr⸗, Regen⸗ Glasversicherung, Transport-, Luftfahrt-, Maschinen-, Einheits versicherung,
Unfall-, Haftpflicht-, Kraftfahrzeugversicherung, Hagel⸗ und Viehversicherung, Lebensversicherung, Sterbekassen. Geschäftsführung für die Fachgruppen 1—5: Berlin W z, Viktoriastraße 23,
Fachgruppe 6: Krankenversicherung,
Benutzung
ninisters vom 27. November 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 283 vom 4. Dezember 1934) melden wir nachstehend folgendes Versicherungsunternehmen zur Wirtschaftsgruppe „Privatversicherung“
Fachgruppe .* 3
Name der Gesellschaft: Rechtsform der Gesellschaft:
Bankverbindung:
Vorstandsmitglieder: SJesellschaft betreibt folgende Versicherungszweige: Gesellschaft gehört folgenden Versicherungsverbänden ant Die gefamten Prämieneinnahmen im Jahre 19331 Berlin, den 17. Dezember 1934.
Der Leiter der Wirtschaftsgruppe „Privatversicherung“.
über Veränderungen in der Besetzung des Reichsschiedsamts in Zulassungsangelegenheiten. Vom 17. Dezember 1934 — RéSch. 922/34 A —. Bekanntmachung vom 21. Juli 1934 — RSch. gö2 34 A — Deutscher Reichsanzeiger Nr. 1 1934, Amtliche . 6. Reichsversicherung 1934 IVZ:
Deutschlands hat gemäß 5 39 Abs. 3 der Verordnung über die Zulassung von Aerzten zur Tätigkeit bei den Kranken⸗ 17. Mai 1934 (RGBl. 1 S. 399 — Amtliche Nach⸗ richten für Reichsversicherung 1934 S. IV 181) an Stelle des Herrn Dr. med. Ruppin Herrn Dr. med. Arno Hermann
Berlin, den 17. Dezember 1934. Der Präsident des Reichsversicherungsamts.
der irtschaftsgruppe
1534 (Deutscher Reichsanzeiger und eiger Nr. 83 vom 4. Dezember 193 40h ist „Privatversicherung“, Berlin WM 35, Vertretung ihres Wirtschafts⸗
Betrieb von Versiche⸗
Gegenstand haben. (Versicherungsunter⸗
und Bausparkassen Sie haben ihren Betrieb
er- Einbruch / Diebstahl Wasser⸗, Sturm⸗,
rung: Berlin W, Cornelius⸗
aße 4a, 2 Treppen,
ckversicherung, Garantie⸗
erung,
hrung: München, Königin⸗ straße 10.
r Anordnung des Herrn Reichswirtschafts⸗ fahren
und Kreditver⸗
Versicherungsunternehmen haben nachstehenden Anmelde ⸗ Januar 1935 bei der Geschäfts⸗ ftsgruppe „Privatversiche⸗ Dabei haben sie nach Maßgabe
chtigen
vorstehend aufgeführten Fachgruppe
und Einreichung sämtlicher Anmeldeformu—
Anmeldeformular. Anordnung des Herrn Reichswirtschafts—
d d ⁊ JrVS*2 7
Straße, Hausnummer
esse:
Dr. Oertel.
—
Bekanntmachung
70 vom 24. Juli
—
chsführer der Kassenärztlichen Vereinigung
Turmstr. 30, als Beisitzer berufen.
Dr. Schäffer. n.
Bekanntmachung. Die laut Nr. 281 des Deutschen Reichsanzeigers vom
1. Dezember 1934 unter fdr. Nr. 20 für ungültig erklärte
Zulassungs karte „Thüringer Land — dem Führer die Hand“ ist wieder gültig.
Nr. 37131 vom 3. September 1934 Berlin, den 18. Dezember 1934. Der Leiter der Filmprüfstelle.
Zimmermann.
Sitmverbot.
Die öffentliche Vorführung des Films: „Der Reiter von Arkansas“ (Einkopierte deutsche Titel) II. Fassung,
3 Akte 934 m, Antragsteller: Bendikowski & Co. Filmverleih G. m. b. 5., Berlin, Hersteller: Monogram Pictures Corpo-
ration, Nummer 38 095 verboten worden.
unter
am 15. Dezember 1934
Fiew York, ist
Berlin, den 18. Dezember 1934. Der Leiter der Filmprüfstelle. Zimmermann.
Vet anntmachung. Auf Grund des Abschnitts B IIe Abs. 2 der Verordnung über Träger der Unfallversicherung vom 17. Mai 1929 (in
der Fassung des Artikels 1 Nr. 3 der Zweiten Verordnung über Träger der Unfallversicherung vom 19. November 1930
(RGBl. J S. 605) wird nachstehend der vom 1. Januar 1931 ab gültige innen, der Abteilung III 5 ewachungs⸗ betriebe) der Genossenschaft für reichsgesetzliche Unfallver⸗ sicherung (BG. 68) bekanntgemacht. Berlin, den 17. Dezember 1934. Das Reichsversicherungsamt. J. V.: Dr. Moll.
Prämientarif
für die Abteilung III (Bewachungsbetriebe) der Genossenschaft fur reichsgesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft 68). Gültig zur Prämienberechnung vom 1. Januar 1934 ab.
—
Für 100 RM des Entgelts zu ent⸗ richtende Prämie
Laufende
Nr. Tätigkeiten
Tätigkeiten im kaufmännischen und verwaltenden Teil des Unternehmens
o, 30 RM
Tätigkeiten im Separatwächter⸗ dienst oder sonstigen Wächter⸗ Innendienst
Tätigkeiten im Revierwächter⸗ dienst oder sonstigen Straßen⸗ Außendienst
Sonstige Bestim mungen.
J. Für alle im Prämientarif nicht aufgeführten versicherten Tätigkeiten bestimmt der Abteilungsvorstand den Prämien satz des vorstehenden Harne r,,
II. Als Einheitssatz für jede angefangene halbe Reichs marl des anrechnungsfähigen Entgelts (6 802 der Reichsver= sicherungsordnung) gilt ein Zweihundertstel der im Prämientarif festgesetzten Prämie. ;
III. Die errechneten . werden auf volle fünf Rpf. auß
gerundet. ö IV. In allen Gefahrenklassen wird eine Mindestprämie in
folgender Höhe erhoben: . das volle Jahr. 1 12— RM, ⸗ ür je angefangene 99 Tage. 3 — RM'.
mmm Q m er e , e,. Nichtamtliches.
Preußen. Der Deutsche Reichs anzeiger und Preußische Staat anzeiger wird am Montag, den 24. Dezember d. J, nicht er⸗ scheinen. Die letzte RiueὴύGeaaώa vor dem Weihnachtsfest gelangt am X. Dezember d. J. zur Ausgabe, die darauffolgendt (Nr. 300) am VN. Dezember.
Verkehrswesen.
Ein Postwertzeichen für das Winterhilfs werl im Cos.
Vom 29. Dezember an veranstaltet die Nati nglss n tische 6 Arbeiterpartei im Rahmen dez Wintern werks 153455 eine Straßen Loshrief⸗Lottexie, bei der jenen Los 2 ee mmm en gane . ginsichts goftfarten deige ligt e werden. Bei einem Teil ber Lofe ift eine Karte mit zh
von der Decken.
— —
Uebt nationale
Solidarität! Shendet für das Winter⸗
Hilfswerk
6⸗Npf. Pofstwertzeichen versehen, das eine Hand mit zeigt. Aus ihr lodert eine Flamme empor hinter der ein bon nem Strahlenkranz umgebenes Herz sichtbar z. e. Wertstempel ist auf 46 verschiedenen Ansi 6. druckt. Bie Karten müssen vor der Versendu ost guseingndergetrennt werden. Bei den Postan den , Fftellen fär Sammlermarten ist die . erhällllch. Sie kann auch nach dem Ausland benutzt wer wenn die erforderlichen Zufatzmarken aufgeklebt werden. **
Verantwortlich:
für Schriftleitung (Amtlicher u. , , . Teil), und für den erlag: ; daf
Direktor Dr. Baron von Dazur in Berlin⸗Wilmersdor für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktien
Berlin, Wilhelmstraße 32.
Vier Beilagen
Anzeigentl
leinschließlich Börsenbeilage und eine Zentralhan
x · 2
geselshh
dels registerbelluj
zum Deutschen Reichsa
Srste Beilage
Berlin. Mittwoch, den 19. Dezember
. 2 *. —— 4 — — —
nzeiger und Preuß ischen Staatsanzeiger
Aus der Verwaltung.
Richtlinien für die Durchführung des Sammlungs⸗Sesetzes.
Der Reichs⸗ und Preußische Innenminister Dr. Fri Landesregierungen und allen sonst nn n e und 2 Stellen ausführliche Richtlinien für die Durchführung des n ,, Das Gesetz soll, wie der Hlnister eststellt, die Gewähr dafür bieten, daß Opferfinn und Gebe— reudigkeit des deutschen Volkes in einer allen Beteiligten gerecht werdenden Weise in Anspruch genommen werden. Dies sel aber nur zu erreichen. wenn zwischen der finanziellen Leistungsfähig⸗ leit der Volksgenossen und den Belangen der auf ger ne , ertrãgn isse angewie enen Organisationen ein Ausgleich gefunden werde. Genehmigungsbehörden im Sinne des Sammlungsgesetzes 6 in Preußen die Regierungspräsidenten und in Berlin der zolizeipräsident, in Bayern die Regierungen, in Sachsen die Kreishauptmannschaften, in Lippe und Schaumburg ⸗ Lippe die Landesregierung, in Hamburg die Gesundheits und Fürsorge⸗ behörde, in allen übrigen Ländern die für das Innere zuständi . NMinister. Bei Veranstaltungen, die von der NSDAP. und . Gliederungen , . werden, haben sich die Verwaltungs— behörden nach der Anordnung des Ministers auf die r ir g u beschränken, ob die vorgeschriebene Genehmigung des ö chatzmeisters erteilt ist. Während der Dauer des Kinterhilsswerts oll von der n n,. einer Genehmigung zu anderen Samm lungen grundsätzlich abgesehen werden. Der Verkauf von Rarten zur Teilnahme an Konzerten von blinden Künstlern kann jedoch unter bestimmten Voraus setzungen genehmigt werden. Veran⸗ staltungen zu gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken können zugelassen werden, wenn ein angemessener Betrag des Rein ertrages an das Winterhilfswerk abgeführt wird. Das ist nicht notwendig, wenn die e nnn von Organisationen der freien Wohlfahrtspflege durchgeführt und der Reinertrag für die Ein— richtungen der freien Wohlfahrtspflege verwendet wird. Bei allen diesen Veranstaltungen ist ausdrücklich untersagt, daß sie unter Bezugnahme auf das Winterhilfswerk angekündigt und durch— geführt werden. Für die Zeit nach Beendigung des Winterhilfs⸗
werks, also vom 1. April bis 1. Oktober 1935, d S5 genehmigungen erst erteilt werden, . enn, e,, , aufgestellten Sammlungs kalender mitgeteilt sind e der ren . w soll besonders berück= — den, Opfersinn un ebefreudigkeit = e,, nicht alla che und nur für solche r, d . d,. 6, 3 Billigung sicher sind. Alle als lassenen zersonen müssen ei izeili 6 . haben. Ir end i n har, . 6 eweils nur zu zweien sammeln üffe s. reichend beaufsichtigt werden. Im übrigen . . icher verschließbare Sammelbüchsen verwendet eschaffenheit Veruntreuungen ausschließt.
Sammlungen werden, deren
Beurlaubung zur Saarabftimmung.
Wie der Reichs- und Preußische Minist * 9. 6 . 2 ' er des J 3 fügt, ist für die am 13. Januar 1935 stattfindende Carrer err. ang 7 Saargebiet den stimmberechtigten Beamten Angestell⸗ 66 ö . erforderliche Urlaub ohne Anrechnung auf 2 gsurlaub und unter Fortzahlung der Bezüge zu
Kunft und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.
Staatsoper: M Donnerstag, den 20. Dezember: Staatsoper: Märchenspiele: Dornröschen u ĩ . , Leitung: Spies. . hr . ie gende Hollä (. Musikali . . Heger. Beginn: 20 Uhr. n der. Mujilalische Leitung:
* 2 Schauspielhaus: Minna vo ; Gründgens). Beginn: . rnhelm Geuinszenierung
Handelsteil. Industrielle Wertarbeit des Westens.
Ständige Induftrie⸗ und GSewerbeschau in Esfen.
Die vor kurzem in Anwesenheit des Mini ãsi Göring eröffnete Ständige , in k ebenso interessanten wie großzügigen Bersuch dar, in einer Dauerausstel lun ebenso , , re. für den Laien, als aufschlußreich für den Spezialisten darzustellen, was der industrielle Westen durch seine industrielle 3 ar die gesamtwirtschaft Dentschlands bedeutet. Die noch im Anfang ihrer eigentlichen Zielsetzung stehende Ausstellung vermittelt schon heute einen interessanten Kberblick über die Hauptgebiete der yheinisch⸗westfälischen Industrie. Sie vermittelt damit einen starken Eindruck und läßt zugleich erkennen, daß die hinter dieser großen Arbeitsschau stehenden Wirtschaftsgruppen die gestellte Lufgabe einer dauernden Industrie⸗ und k. in einer systematischen und zielbewußten Durchführung meistern werden. waren bestimmend fü en,, 5
en bestimme ür die Entwicklung des rheinisch⸗westfälis Industriebezirts und haben demselben seinen w . J nnn: aufgeprägt. Sie sind die beiden Urstoffe, auf denen . und Existenz des ‚„Reviers“ aufbaute und durch die auch. ie künftige Entwicklung — sei es in der Richtung einer fort— shreitenden WValz⸗ und Hüttentechnik, sei es im chemisch-⸗tech⸗ . Fortschrit der Steinkohlehydrierung und verkokung zum een h, Treibstoffgewinnung usw. ausschlaggebend be⸗
Die beiden Grunderzeugnisse Kohle und Eisen bestimmen au den Charakter der Gewerbeschau in einer ,,, k genden Schau, die weniger in ihrer Zweckmäßigkeit als vielmehr Mn, ährer. bewußt repräsentativen Gestaltung von gewollter ee. ist Dem Besucher der Ausstellung in künstlerisch hervor⸗ ö Anordnung die Bedeutung dieser beiden Grundstoffe ö r,, . Industriebezirks ü zeigen inzufũ in die s er kale, gen. zuführen in die Gruppenschauen der ö ge Bergbau und Hüttenindustrie e. Dien anch in den zwei Stockwerken der Produktionsschauen enn! gien das Gesamthild. Die Schau des Bergbaus wird er⸗
zt durch eine interessante Ausstellung der , , der
emischen Industrie und fortgeführt durch eine S Indus . große Schau der mannigfaltigsten Fabrikate der Walzwerks- und Hir lte ninbu⸗
strie; angefangen von den verschiedensten S i Erie; ; 0. Stahllegierungen und Spezialmetallen bis zu de fer * ur ö 2 . vollendetsten Eisenkonstrüktionen, ; — o einer neuzeitlichen Kokereianlage mit allen Ein⸗ , . derselben findet besonderes . a . et einen wirkungsvollen Anschauungsstoff für den achmann ebenso wie für den Laien, denen es die gigantische Wucht moder—⸗ ner k e, e demonstriert. . ; ꝛ er Stand unserer Technik wird wirkungsvoll verxanschaulicht durch eine Schau neuzeitlicher Produktions- und Arbeitsmittel, angefangen vom Grubenstempel und Bohrmeißel, vom Spitzeisen für die Abbauhämmer und den modernen Schrämmwerkzeugen, bis zu den neuzeitlichen Beförde⸗ rungz mitteln der Kippen und Rutschen, Grubenbahnen, Gleis— und Beichenanlagen und den Modellen ganzer Füllortanlagen. Ebenso zeigt die Schau Modelle ganzer Aufbereitungsanlagen fat Gewinnung der hauptsächlichsten Nebenerzeugnisse der Stein⸗ hohle denen die künftige nationalwirtschaftliche Entwicklun Deutschla nds eine besondere Aufgabe stellt — Benzol, Ammoniak, 5 usw. Die gezeigten Verwendungszwecke und Mög⸗ n n, ,,,, ke ganz besonders eindring⸗ . e die der Ruhrindustri ᷣ insi die Zukunft zukommt. a ö . Umfang und Rahmen der Ausstellung, die, wie bereits erwähnt, heute noch in ihrem Anfangsstadium, in der Eröffnung steht, dürften in den kommenden Monaten bereits eine weitere beträchtliche Erweiterung erfahren, um das Gesamtgebiet der industriellen Arbeit des Vestens zu umfassen — so wie es Ziel dieser Ausstellung ist, die als ständige Gewerbe⸗ schau Reprãäsentation der deutschen Westindustrie sein soll. — Es ist selbstverständlich, daß die Darstellung statistischer volkswirt⸗ schaftlicher Tatsachen und Zusammenhänge in diesem Rahmen einen breiten Raum einnimmt, der nicht zuletzt auch veranschau⸗ , . . . 4 ren en, Werkmenschen ist, welche diese ger eistung des rheinisch⸗westfälis Indnstriebezi kee n. i g sch⸗westfälischen Industriebezirks Darum ist die Ständige Gewerbeschau in Essen nicht nur eine industrielle „Muster schau von rein sachlichem . sondern zugleich eine Arbeitsschau von weitreichender sozialer Bedeutung.
—
Die bisherigen Ergebniffe des Großversuchs der Steinłkohle⸗H?Hydrierung der J. S. Farbeninduftrie in Ludwigshafen⸗Oppau.
In der Tech 2 * 2 2 . n n der nisch Literarischen Gesellschaft, Berlin, hielt Dr. ee f be , , über die bisherigen Ergebnisse des n Hen! 5 der Steinkohse⸗ Hydrierung der J. G. Farbenindustrie e. BGhafen⸗Oppau. Da der Großverfach, der am 9. Sep⸗ ber an * , wurde, nunmehr drei Monate ohne Störung ichen . 60. läßt, so führte der Redner aus, sich über die prak= reel 86 der Anlage ein Urteil fällen. Zunächst einige . . 23 Ausmaße der Anlage: Insgesamt wurden bis⸗ urchsé tt: uhrgasflammkohle hydriert, dahon im November Iz, 1. 66. Vt täglich. Durch Abbau (Umwandlung) von ug Oe hlesubsta n; gelang es, täglich ea. 13 bis 141 Oel hewich . neu f erzeugen; hierbei wurden ca. 20 . des , Verflüssigung = ea. 1495 der Kohlesubstanz in und! 2 rodukte übergeführt, von denen 30 bis 40 3 Propan⸗ 8 n, darstellen und als solches gewonnen werden können. r.. der Hydrierung ist in seinen wesentlichen Grund⸗ reichend bekannt. Die ausgedehnten Erfahrungen, über hmwaders hes. G. Farben auf dem Gebiet der laialytischen Hoch= Verf rfügt, kamen der störungslosen Durchführung des huuckshnthes. e zustatten. Es hat sich gezeigt, daß die für die Hoch⸗ . durchentwickelten Apparaturen ohne wesent⸗ nnen. Tan 26 die Steinkohle⸗Hydrierung verwendet werden ranntohl Versuch hat bestätigt, daß der Vorsprung, den die dicklung hat ermnmng infolge ihrer längeren technischen Ent⸗ ich be War mu fgehels ist. Die Anlagekosten werden voraussicht⸗ Steinkohle niedriger liegen als bei der Braunkohle,
Vas
e di
—
auch die R. 23 x Betriebskosten werden nach kurzer Anlaufszeit bei Ver⸗
wendung geeigneter Kohlen sicher nicht hö i i de . hlen sich cht höher liegen als bei der Die bisherigen Ergebnisse rechtfertigen dieses Urteil, denn die Durchführung des Großversuches ist mit Apparaten vorge⸗ nommen, wie sie h , . für die spätere Verwendung im Großbetrieb in Frage kommen. Das Benzin, das teils im Kohle⸗ ofen erhalten, teils durch Weiterverarbeitung des Mittelöls ge⸗ wonnen wird, stellt ein ausgezeichnetes Autobenzin dar. Auch für die Herstellung von Fliegerbenzin ist es besonders geeignet. Zum Unterschied von der Braunkohle kann der im h fe gewonnene Anteil des Benzins unmittelbar raffiniert werden. Dabei fallen Phenole, z. B. die wertvolle Karbolsäure, an. Während man auf diesem Wege aus der 6 zu hd n . wasserstoff⸗ armen Produkten gelangt, ist die Braunkohlehydrierung dort desonders geeignet, wo wasserstoffreichere Produkte, wie Schmier⸗ öle und Paraffine, in erheblichen Mengen neben Treibftoffen gewonnen werden sollen. Dadurch bildet die Steinkohle⸗Hydrierung eine gewisse Ergänzung der Braunkohleverarbeitung.
Von großer Bedeutung für die Steinkohleverflüssi i daß cw oh der reine Sydrierungsprozeß . ig e: gewinnung des Anxeibeöles (Rü tandsaufarbeitung) einwandfrei funktioniert hat. Damit ist erwiesen, daß die Möglichkeiten der Steinkohle⸗Hydrierung sich großtechnisch voll ausschöpfen lassen und daß die unmittelbare Hydrierung der Kohle das gegebene Ver⸗ fahren für die Gewinnung von Treibstoffen ist, wenn keine schwer verwertbaren Nebenprodukte auftreten sollen. Dadurch wurde
grundsätzlich vorzuziehen sei, statt die Kohle selbst i 2 * 1 2 1 3 ihr erst Teer herzufteilen und . e n, 3. rierung weiter zu verarbeiten. Wir sind zu diesem Ergebnis , 9. 23 die eg geprüft haben, ob es nicht g sei, die Kohle erst vollständig zu vergasen un 3 em 66 von Kohlenoxyd und Laer stoß i ,, f flüssigen Treibstoffen ö gelangen. Bekanntlich wird das de, rn. Nethanöl auf diesem Wege unter hohem Druck her⸗ , . 96 elf Jahren großtechnisch fabriziert. Einen ähn⸗ er, 4. eschreitet auch Franz Fischer mit seiner Treibstoff⸗ sy hese, ie nach K Laboratoriumsversuchen jetzt in einer Versuchsanlage auf ihre technische Eignung geprüft wird.
Berliner Börse am 19. Dezember.
. . Kurse — bei leichter Kaufneigung. Die freundliche Grundstimmung, die sich im Verlauf e,, . durchsetzen ö sich r 83 e e ie. , , 6 die . die aus der Rede hervorgeht, sowie unter r 2. . über die befriedigende Lage . . . e ,. Fals auch andere zuversichtliche Meldungen aus der . hen 5 Gleich anfangs machte sich daher Kauf⸗ n bemerkbar, die in leichten Kursbefestigungen an ver— 6 26. wichtigen Märkten ihren Ausdruck fand. Diese festere e n , nenn, g auch auf andere Märkte, so daß . 3 . 96 m war als am Vortag und konnte Der Montanmarkt bot ein besseres Bild als gestern. Ma h, nr. mit 97 * (plus n), Phönix mit . . n Stahl verein ebenfalls leicht befestigt. Mannesmann konnten um 1 3. anziehen. Trotzdem war das Geschäft hier nicht umfang⸗ . Braunkohlenwerte waren leicht gedrückt. Von Kaliwerten onnte Westeregeln auf Grund einer Zufallsorder 2 3 gewinnen während Kali⸗Aschersleben etwas leichter lag. Die Fãrbenaktie ttzte gleich anfangs fester ein und konnte nach verschiedenen Schwankungen bei etwas lebhafterem Geschäft ebenfalls 2 3 6 Chemische Heyden zogen um 125 an. Unter Kunft⸗ ei enwerten war Aku anfangs nachgebend, befestigte sich dann aber um 1 * gegenüber dem Vortag. Der Elektromarkt lag nicht ganz einheitlich. Durch feste Haltung fielen Chade (plus 5 — t M) auf. Maschinenmerte waren weiter gefragt, Berlin⸗Karlsruher plus 2 3 und Berliner Maschinen plus 1 3. Schiffahrtswerte ,,, 36 Hapag und Lloyd gewannen je 6. N, 23 ist auch die feste Haltung der Reichsbank⸗ m Kassamarkt war das Geschäft ruhiger, d Publikumsgufträge infolge des , m , nn, , dn, . Umfange eingingen. Der Rentenmarkt bot etwa asselbe Bild wie am Vortag. Verschiedentlich waren Pfandbriefe und Kommunalanleihen etwas befeftigt. Dagegen lag Altbesitz 6s R gedrückter. Am Geldmarkt wurde trotz des, infolge des , ,. Weihnachtsgeschäftes etwas stärkeren Bedarfes , für erste Adressen mit wieder 4 bis 47 * gehandest Die Devisennotierung für den Dollar wurde in Berlin auf 2 155 und für das Pfund auf 12,285 festgesetzt. ö z 1 1
. Vörsenkennziffern für die Woche vom 10. bis 15. Dezember.
Die vom Statistischen Reichs amt errechneten Bö ĩ ellen sich in der letzten Woche (vom 10. 12. n. .
zur Vorwoche wie folgt: Wochendurchschnitt Monats . 3 . vom 3. 12. durchschnitt uttien ture (Cennziffer 192475 7 , bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie .. Handel und Gewerbe wr, re K urs nivean der 95 igen fest verzinslichen . papiere Pfandbriefe der Hyp. Akt. k Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen . Oeffentliche Anleihen... Industrieobligationen ... Durchschnitt...
S4, 82
3,70 84,82 79,54
86, 30 74, 33 S5, 12 S0, 29
S6, S9 71,5 85 33 56 357
95, l
93,88 93, 04 92,41 94,18 94, 09
94, 17
93,10 91,97 91,26 93,34 93, 18
93,23
92, 18 90,86 90,01 ., 87 92,21
—
Der Zusammenschluß der westdeutschen Böõrfen. Ab 1. Januar 1935 Börsenversammlungen nur
. 22 in Düsseldorf. Düsseldorf. 18. Dezember. Nachdem der Zusammenschlu . en , , e. 2 ö ist, i 5 * a,. Dr. von Wa usen Schroeder und Direktor hHöfermann, sich über i ne r. 83 , ,, ö. ; 6. drei Herren waren überein⸗ r Meinung, vom 1. Jannar 1935 ab den ges — 8 nur noch am Sitze der Börse stattfinden . an hatte zwar zunächst erwogen, wenigstens für eine Ueber- e,, die Börsemersammlungen abwechselnd an den drei bis⸗ erigen Plätzen abzuhalten, hat aber davon mit Rücksiht auf die großen technischen Schwierigkeiten, namentlich auch um die nicht unerhebliche finanzielle Mehrbelastung zu vermeiden, hiervon ab⸗ 6 en. Die Vorschläge für die Besetzung des Börsenvorstandes . 3 ere gr , drei Industrie⸗ und Handelskammern der e örsenplätze machen. Hierbei werden auch di n g Bezirke berücksichtigt. Die neue . ö 2 ö chen so weit vorbereitet, daß der Geschäftsverkehr sich vom Januar 1936 ab reibungslos abspielen kann.
Volks wirtschaft und Statistit. Zuwachs in der öffentlich⸗ rechtlichen Lebens⸗ versicherung.
München, 18. Dezember. Im N t . n, 18. 8. ovember 1934 wurden Jö. ö. im Verband öffentlicher Lebensversicherungs⸗ 9 9 in Deutschland zusammengeschlossenen 18 Anstalten 6 nee Kapitalversi erungen mit 23,54 Mill. RM Ver⸗ , fn. beantragt er, 15 430 Versicherungen ö Mill. RM Kapital im Vormonat. Die durchschnitt⸗ iche E, m ge beträgt in der Großlebensversiche⸗
auch die in letzter Zeit häufig gestellte Frage beantwortet, ob es
za e e g. RM und in der Sterbegeldversicherung