1934 / 301 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Dec 1934 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 301 vom 28. Dezember 1934. S. 2 . Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 301 vom 28. Dezember 1934. S. 3

dem bescheinigt i , es sich 6 . ,. J eder andi . ie beiden Regierungen werden sich über die Stellen n vom niederländischen Exporteur oder sei V iter J Zollsatz handelt. Die beider w, ; 2 ifelsfalle tretern an deu nh ; einen Ver- rung mitteilen, welche Regelung sie für die i kom⸗ 8 ifikatio nsur ; . en, guet. weiemuus ber cedemsald̃e en, äh. g e,, , dsc eie ,,,, . arif⸗ Benennung der Gegenstände für 1 2 nummer N ha i 6 , ,. ent handelt ö ; destgren en für Albhndr sere usschuß vereinbarten Min⸗ Die beiden Regierungen werden sich über die deutschen einbarung bereits . , . wier n, , die Zusatzer⸗ R es sich um an n unmittelbarer Belieferung Zollstellen sowie über die niederländischen Stellen, die Kon mit Wirkung vom ,,,,

nummer RM des deutschen Kleinhandels auszuschli j ; u Nr. aus 33: ̃ ; auszuschließen geeignet sind. tingentsbescheinigungen erteil über das zu ; an, , , 3 m. 1 W beiden Regierungen lönnen cine, Aendernnz der gu Rr. aus 13s: Lee her e n hen. eilen, und über das zu beobachtende diele d Een. n. haben die beiderseitigen Bevollmächtigten aus 3836 Kepffelat; eit vom 1. April bis 31. Mai .. ztehgewicht oder darunte n hatt; 1 . ö . ö. . 6 R gh. 1. Die Deutsche Regierung sagt zu, die niederländischen II. . , ng , , ĩ s s ö 1 . v m dan, bis z0. September n n ,, ,. , . 66 ö. ehren, 1 , ö Cen, e. sest⸗ a , n . ii rn, k zwischen ö. f . gie un gn kommen dahin überein, daß nieder⸗ nischẽin . zur . *. 9 K . * Vertragszollsa ] ge ] w e, ,. ! u gabepreisen der mit der Erteilung ländischer Zander der Tarifnr. 115, für d grun ist⸗ , . 2 ; in men nf, n. . 84 . oder Goudakäse hergestellt, alle diese gen, , ,, ,,, ö. Xn Uebernahmescheinen beauftragten Stelle in ungen c nn; begünstigung bei der a * den m nm n. Fürs dig Deutsche Negierung: de un bh bien Teleberlandisthe 1 l . enen d 6. er, rler gen ten Arn, 2. Hi Kren r n . vertragliche Zollfreiheit in Ansprüch genommen werden kann, nur . w. . entsprechend einer be⸗ Reichsminister für Ernä rung gun läufigen ; re une 6e Weng den denn schsne Märkle ö die Uebernahmescheine für Hühnereier werden von der dann zum freien Verkehr des deutschen Zollgebiets zollfrei ab— Für die Spanische Regierung: ee. . treffenden Vereinbarung ,, . d . . In nin d' On über die Regelung der Verkaufspreise bonn eichsminister für Ernährung und Landwirtschaft zu Fefertigt werden darf, wenn nach näherer Bestinmung der Rieder . Pelayo 5 9e y ö sicherstellt, daß in den Monaten April MJ ie. e nf , olf Nell Ard. k e ein mn . e g, . . ern ie jede Sendung der Rachtöeis erbracht ö. und Mai nicht mehr als 75 v. H. der⸗ 3e en ell it, ist durch haßt sollen! bon jeder Regierung ernannte Sachverständige schen Cierorbnn h rden, en Vorschriften der deut⸗ rd, daß sie auf das Kontingent angerechnet werden soll. . 96 . , Houdakäse hergestellt ist, h 1e 6 ͤ . 4. ung über Güte und Gewicht der Handelsklaffen Ueber die Zollstellen, die zu freien Abferti Zeichnungsprotololl. e , n le, , ne, fe, , , , , ,, ene be el, er ö . i , e, . e , d, engine e, le. en, ,, , äh wle de, nnn, , , April und Mai Jos Eier von Hühnern, 3 ö. n, , . . w,, zu Fa gungs . 28. Februar und vom 1. September bis 31. De⸗ Die Deutsche Regierung . dafür sorgen, daß die Reichs— Jeder der beiden vertragschließenden Teile wird auf Antrag aus den Niederlanden in das deutsche scheinen einer vom Reichsm u z e , wn Erl d sᷣ . reien Verkehr des deutschen' Zollgebiets abge⸗ stelle für Milcherzeugnisse, Sele und Fette Ueber e , dä, des anderen Teiles bei nachwelslichem Ausfuhrinteresse der nach= Hollge biet? eingeführt werden st. ö Landwirtschaft zu bestimmen ö . ß 15 ö JJ . . niederlandijches Leinöl! Ser Larisur 16 . träglichen Aufnahme von Waren in die Anlagen B und C des elle ten Keel en önnen den . en Stelle. andhabung eines Ausfuhrver 3 . Elche Kehtendi he, Regigrung wird dafür sorgen, daß Mengen erteist, für die von einer beutsch llstell Cen, Haidelsabkommens zuftimmen. ̃ i. ; icht i er von Enten, roh Monaten April und Mai nicht mehr als der jeweils verein nur solche Hühnereier nach Deutschl . J 39 ; schen Zollstelle nach dem 1 ändern, jedoch nicht über n rn 8. Der Vertrags zollfas . ,, derjenigen Menge Kopfsalat nach. Deutsch= die den oben bezeichneten Doch ft. J ö . 3 1936 bestätigte Kontingentsbescheinigungen vorgelegt B. iebeln in k. Höchstmenge von 30000 da fürEnteneler gilt nur für eine Menge, land ausgeführt wird, die nach Verständigung beider Teile ordnung entsprechen. ; 1 Zu Artikel 11 Ziffer 2 der Zusatzvereinbarung: n , n,. wenn sie mit Genehmi⸗ bie go v. H. derjenigen Menge 96 auf Grund gemeinsamer Ermittlung in den Monaten April, 33 Dis deutschen Zollstellen entscheiden, erforderlichenfalls ; Es besteht Einverständnis darüber, daß die in Artikel II auf- 9 ö. ö. Nee, n iste fur Crnah⸗ spricht, die nach Verständigung ei⸗ und Mai 1932 aus den Niederlanden in das dent che ol. nach Anhörung bon Sachverständigen auf Koster des Cin⸗ . Zu Artikel IV. geführten Positionen vom Tage der vorläufigen Anwendung der 6. und Landwirtschaft zu bestimmenden der Seile auf. Grund n , gebiet eingeführt worden ist. Es hesteht Ein verstndnis dar⸗ bringers, ob es sich bei den zur Abfertigung gestellten Eiern Die Regierungsausschüsse werden über Fragen, die zum Auf- Jula vereinbarung an gemsß Artitel 4 Satz 2 des Sandels= 5 ingeführt verben nach näherer Ermittlung im Jahre j Über, daß diese Menge 130 090 da beträgt. . um Enteneier oder, bei Vorlegung von Uebernahmeschei nen , der gemisczten Ausschüsse gehören, eine Enischeidung sütomnmeng gam. . Mai tas die niedrigste Zollsätz arnießen elle einge füh Niederlanßen in das deutsche Zoll⸗ Die Niederlandische Regierung wird der Deutschen Regie, für Cier der auf Grund der deutschen Cierberblsnilnelnen n, ders Regel . treffen erer uicht ne Gtellungnahmie bes ii die inen ritten Wande zugestanden worben find oder in sutunff

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Anderes Backwerk einschließlich der Keks und Ausfuhrverbots Mitteilung machen. s sich um derartige Hühnereier handelt. Sie w ü n r 2 ; ; Regel dann von einer Unterf , . einbarungen dieses Schlu nügr bis 31. März und vom 1. Juli bis r. aus 38: ln tersuch ung. der, Eier absehen, wenn ; n. ] . 31. Dezember. ö (i) Die beiden Regierungen werden alsbald nach der vor- , . 93. , ö niederländischen Stelle bei⸗ G en nd. die Einsetzung weiterer derartiger Ausschüsse Absch it! Ke der Hr T , ed er, et goa . Blätterspinat.⸗. 2 1 läufigen Anwendung dieses Vertrages einen gemischten Aus. bed lig cs n ö. It, if . die zu dem vorgelegten ; Y in Geltung bleib ,, , wetter in Bäume, Reben, Stauden, Sträucher, Schöß⸗ ö einsetzen, der über die beide Lander berührenden Fragen yder solche 3 . 39 Sendung entweder Enteneier : 8d ; P linge zum Verpflanzen und sonstige ö er Gärtnerei, insbesondere über die Preisbildung und äüher ,, . tz die den in dem Uebernahme— ö Zu Artikel V. Die Spanische Regi ; Gewächse, ohne oder mit Erdballen, auch fonstige Absatzbedingungen beraten soll. Dem Ausschuh sollen Dies Ke den ien elsklasen entsprechen. . ; Die beiden Regierungen werden rechtzeitig vor dem 31. De— schnitt 6 d an en 5 run ) nnn 1 3 ai nn eit 29 in Töpfen oder Kübeln; Pfropfreiser: Glycerin, rein bon jeder Regierung ernannte Sachverständige aus Kreisen dische Etell ie * ö. n werden sich über die niederlän⸗ zember 1935 in Verhandlungen eintreten mit dem Ziel, sich über . e 6 Ger n . *r . Unt f , . f . 9 Pflanzen ohne Erdballen: 3 Salz (Chlornatrium Siede⸗ Stein⸗ Seesalzh, der Erzeuger und des , . zu Beobachten d ö mr und über Jas 36 . des, dentsch niederländischen Warenderkehrg nach Hirn? l. Eid 5 ö. . e,, =, . Stauden. in einer Menge von 62 500 da...... ratungen des Ausschusses wird jede Regierung 14. Die beiden Nied lerun gen. auf dieses Vertrages zu verständigen. standung erfolgt, bei der Einfuhr in Behältnissen von weniger

it von der Deutschen d, n, , d bachter entf ie bei itzenden des n we ich f ü ,, . Zinkweiß in einer Menge von 400 da 4 treter als Beobachter euntsenden. Die beiden Vorsitzen Ausstellt ng ber . sich ferner über die VI als 50 1 auf 15 RM herabgesetzt worden sind.

Regierung anerkannten Reinheits—⸗ e bei serun⸗ ich von Fall zu Fall über Tagungszeit ahm das Ver ; . n,, . . . der le gr ung verständigen. ö Dieses Schlußprotokoll bildet einen wesentlichen Bestandteil In doppelter Urschrift ausgefertigt in deutschem und spani⸗ andere: ; deen. jedoch nicht über doo da Y) Die Niederländische Regierung wird durch Erlaß und ju fta er j giden Megierungen werden alsbald nach der vor- des heute anterzeihneten Hertrags äber die Jegelung des Waren, schem Wortlaut zu Berlin am 21. Fezember 1ss4.

Rhododendron und Azaleen, mit Aus⸗ hen ; An suhrhe bott gicherstellen. daß Sen⸗ äufigen Anwendung dieses Vertrages einen gemischten Aus- verkehrs für das Jahr 1985 und gilt eben so lange wie dieser. Für die Deutsche Regierung:

ö ö k gintsu jd l Kẽthopone ; ,, hf r he erw e gen, Ware nhftt fer ,, . ö ö. Fragen 1 vg che . dotkheltz, Ursgzist int tdeutschez und nieder- B. . von Bölsw.

diese mit Erdballen Der Vertragszollsatz für öffentliche Versteigerungen nicht zur Ausfuhr nach Irkülsbesondere ürker die zeitliche Beschicküng ländischer Sprache in Berlin am 2. Dezember 1534 ür di i

! é beer, Jlex, Auecu⸗ Anmerkung. Der B at und für öffentliche Versteigerungen der deutschen Märkte, üb 35 , ; Für die Spanische Regierung:

ö wd ben für Zinksulfidweiß Deutschland gelangen sowie daß die in dem gemischten Aus⸗ sonstige , . ö. Dr. Koehler. H. M. Hirschfeld. e dh 8 869 2 ö Koniferen (nit Ausnahme der aran= . für ö. 1 7 ,, schuß vereinbarten Preise eingehalten werden. von jeder Regierung ernannte Sachverständige . . , ,

caria excelsa) und Clematis mit Erd⸗ ö ,, ö. Ci ati stit im Zu Nr. aus 45. ; . - ; . Erzeuger und des Handels angehören. Zu den Beratungen

ballen, mit van der Veutschen e= . fo n der ü ebd e dem n Zum Nachweis dafür, daß die Weintrauben in . s (lußschusses wird Lede ziegierung (linen Vertreter n Ve d

gierung anerkannten Reinheitszeug⸗ des deutsche Zollgebiet einge führt ländischen Gewächshäusern gezogen, worden hin können ö Beobachter entsenden. Vie beiden Vorsitzenden des Ausschusses 5 kae ,, n.

nissen worden ist. Von dieser Menge deutschen Zollstellen behördliche Zeugnisse verlangen. Die werden sich von Fall zu Fall über Tagungszeit und Tagungs? über die vorläufige Anwendung einer Zusatzvereinbarung zum Verordnung 9 r den Regierungen vereinbart. ort verständigen. deutsch⸗spanischen Handelsabkommen. über die vorläufige Anwendung eines Protokolls über die

Stauden mit Erdballen j in den einzelnen Kalender⸗ Zeugnisse werden von den bei . erkung. Die Vertragszollsätze ürfen in d 3 4 ; 6. Es besteht Einverständnis darüber, daß im m 5 finn Anm g monaten nicht mehr als je ein gu Nr. aus 109: . im Jahre 1932 Vom 21. Dezember 1934. Verlängerung der Geltungsdauer des deutsch⸗finnischen

von 21 RM, 12,50 RM und 10 RM z tragszollsatz ein⸗ ie in das deutsche Zollgebiet einzuführenden Mengen . n in das deuts k 6 r lr ee, dee, fn . den 63 , ür ö ö. ö. abgegeben werden, die Zollgebiet eingeführt worden sind. ö Aluf Grund des 9 über die vorläufige Anwendung . k ö . einzelnen Kalendermonaten nicht die Preisbildung für deutschen Schweinespeck nicht beein⸗ ßu Nrn. aus 109, 134, aus 135 und aus 136. zweiseitiger Wirtschaftsabkommen mit ausländischen Staaten Vom 27. Dezember 1934. . n * . . Ausfuhr ausgenutzte Teilmengen in den fol⸗ trächtigen. K . . ö die Dig einzuführenden Mengen un eräuche ten Schwei . ö hiermit vera hne, ,,,, . , i, me fn diese Vertrags⸗ genden Kalendermonaten bis zum Die Niederländische Regierung wird 6 n. . 3 specks, Butter, Hartkäse, nicht ih k die am 21. Dezember 1934 in Berlin unterzeichnete zweiseitiger Wirtschaftsabkommen mit ausländischen Staaten . in sicherstellt, daß Aus- Ende des Kalenderjahres ausgenutzz. Stelle, die den Speck in das sert, 56 6 handth ncht = Rohgewicht ober darunter, Hühner- und Enkeneiern Varse! . zu dem Handelsabkommen zwischen dem bom 4. April 1933 (RGBl. 1 S. 162) wird hiermit ver ehe flieg; für Sendungen 3 ken Ken . darf, die ,, des deutschen , uhr nee? n,, aur zu Preisen eingeführt werden, die die Preisbildung ö. . hend eich ind, dem Königreich Spanien dom 7. Mai ordnet, daß das am 22. Dezember 1954 in Berlin unter. an Private, öffentliche Verwal⸗ j Die ö * ,,, 2 beeiitrãch ,, J die gleichartigen dentschen Cre gn fe auf Her e chin 6 (GBl. II S. 296) mit Wirkung vom 1. Januar 1935 zeichnete Protokoll über die Verlängerung der Geltungsdauer tungen, Warenhäuser oder für . 5 mh ; ö , Re J, Märkten nicht stören. ö ab vorläufig angewendet wird. her Handelsvertrags zwischen dem Deutschen Reich und der e che, dere ge, , e en aus 346 Lacfirnisse, Lacke, ohne Verwendung von e en K di ö der deutschen Märkte . . . ö dere in bart; zer, dentsch. Wortlaut der Vexeinbarung und des dazu⸗ Republil Finnland vom 24. März 1934 (Gh, M. S. 140) teilt werden, . 34 . . Weingeist hergestellt (Auflösungen von . und ö die Preisbildung zu Nr . ,, 3 , , nn. eh drigen Zeichnungsprotokolls wird nachstehend veröffent⸗ sowie der Abänderungen dazu vom 15. August 1934 (RGB. II er —ᷣ— werden. Darzen n Jerk entin . Harl und über die fonstigen Absatzbedingungen beraten soll. Die nzufetzenden gemischten Äusschüsse hasen f ,, Berli . 3 . , n,, Hhazinthen. Tulpen. und Narzissen zwiebeln e i nu e fe. . Mitglieder . ,,, . . k k— Butter und Hühnereier laufend bestimmte Berlin, den 21. Dezember ten, td JJ ; 4. . . icht unmittelbar Beteiligte sein. öchst⸗ u ĩ ür di heyrel ö ichsmini rt: . ,, ,, en in niederländischen f ö n nh, wird jede dir eri eißken Vertreier als Beob- ö . K Der Jteichsminister des Auswärtigen. Das Protokoll wird nachstehend veröffentlicht.) Gewächshäusern gezogen und in Behält⸗ aus z54 ö achter entsenden. Die beiden Vorsitzenden des . und 135 einzusetzende gemischte Ausschuß kann alich für Hart= Freiherr von Neurath. Berlin, den 27. Dezember 1934. nissen bei einem k l0 kg oder aus garn J, Fall zu Fall über Tagungszeit und Tagungs— e. . in , nn, von 295 kg Rohgewicht oder 3uj Der Reichsminister des Auswärtigen darunter, nicht in Postsendungen ein, ort verständigen. . . ö - zunter, derartige Höchst⸗ und Mindestgrenzen festsetzen. Di usatz vereinbarung 7 . ö werden sich über die Aus 2 elgrens⸗ en. Dig : J . möheneee,, tell ö . und das er en bei der dn , werden durch geeignete Maßnahmen auf zu dem deutsch-spanischen Handels abtommen . B: Köp ne ung 2 . ö. Anmerkung. Der, Vertrags zollsᷓt He rere en verständigen . J . . Stachelbeeren . ilt nur für eine Menge, die 40 v. H. a , ö . . Die D j js ; ; Protokoll tachelbe gi ; ge, 3 Die chien A . . ie Deutsche und die Spanische Regie b 23 Simbeeren. J. Men aus 118: . . gemischten Ausschüsse haben weiter zu vereinbaren, wan ze diegierung hgben vereinbart i h Anmerkung. Wie frische r, ö 33. ö * Tie Niederländische Regierung wird bei der Ausfuhr in welchen Zeitabschnitten die Festsetzungen 9 Höchst⸗ und . tg . Handel ag lan mien vom ]. ö 1926 durch über die Herlängerung der Geltung zangz de deuthch⸗ fat ang fe ch sern e, gn. 4. entspricht, die nach der amtlichen der Schleie nach Deutschland in den Mongten Juni und Juli Mindestgrenzen für die Abgabehreise nachzuprüfen find. Sie * . , vom 15. Juni bis 15. e . 5 deutschen Einfuhrstatistikt in den dahin wirken, daß die auszuführenden Mengen gleichmäßig können ferner vereinbaren, daß die Preisfestsetzungen zwischen Artikel I. Die Deutsche und die Finnische Regierung sind über folgendes eingeführte Himbeeren zu behandein, Jahren 1931 und 1932 aus den auf die beiden Monate verteilt und die Ausfuhr im übrigen ihren Vorsitzenden oder deren Beauftragten erfolgen. Die Anlage A des Handelsabk ĩ j übereingekommen: die lediglich 3 n, Jie derlanden in das deutsche Zoll⸗ p gehandhabt wird, daß die Preisbildung für 2 auf . gu Nr. aus 326: Nr. des J ö . 1 derbens während der Vesorde jet ei ĩ Möglichkeit nicht beeinträchtigt wird. ö 4 ö j ollsa ; ö . . , gebiet eingeführt worden sind. Die eutschen Märkten nach Möglie n . Es 6 deutschen Der zwischen dem Deut R d 9 leicht mit. Jrischhaltungz mitteln. beiden Regierungen können auf 2. Es besteht Einverständnis darüber, daß im Ighre 1930 Vert bessht Cin herftindnis darüber, daß diz vereinbarten Zolltarifs 2 . land am 3 en, . . 2

Ameisensäure, versetzt sind. ; z 1. 3 ragszollsätze nur so la l h f ͤ 3. B. Ameisensäure, verseßt si Grund besonderer Vereinbarungen 21 256 de von deutschen Fischern und von Mannschaften deut Tarifnr. S855 in ge eln n' elt 3. iir h ö. aus 33 Tomaten, frisch: lich der mit Notenwechsel vom 15. August 1934 und vom 25. Sep⸗ f 8. in der Zeit vom 16. November bis 14. Januar 6 tember 1934 vereinbarten Ergänzungen und Aenderungen bleibt

Erdbeerpülpe in Behältnissen bei einem Ge⸗ bern un Ce e ndern. fed ch cht sche Schiffe l gesangene Gerfische außer frischen Heringen) in 355 in Der ; d ; ö ; . rung erklärt sich ( Einfü in 1 , . ö . über 60 erhöhen. . den Niederlanden angelandet worden sind. auf Rohzink i . ger ee n r enen, ö in der Zeit vom 16. Januar bis 30. April 3 bis zum 31. Dezember 1935 in Kraft.

gilt ohne Fücksicht auf den Gehalt aus 410 Pflanzendgunen (Kapoh), . ge⸗ Zu Rr. aus 116. Festsetzung anderer, dem Zoss für Rohzink angepaßter Ver, aus 21 Auszüge aus Feigen, nicht äther- oder wein geist⸗ ds, Der Vertrag kann mit dreimonatlicher Frist zum Ende eines

der Erdbeerpülpe an ganzen und kämmt, gebleicht oder gefärbt; Die beiden Regierungen werden alsbald nach der vor— kragszollsatze für sinkweiß' sowie fur Jinksulflbwelß (it haltig, zum Laugen von Tabak unter Zoll⸗ jeden Kalendervierteljahres getündigt werden.

. aus 639 Rohe ungeformte Stücke, rohe, geschnittene äufiten Anwendung dieses Vertrages einen gemischten Aus— pone) Verhandlu ö idwesß (Citho. sicherung .... Er gilt jeweils um ein Jahr verlängert, sofern die beiden halben Früchten, t 6 Ueber- oder gezogene Blätter, Blöcke, Platten, säufigen An . nah . r de be , Fragen ban qc hen en, n enn, und sagt zu, daß dabei 7 12 vertragschließenden Teile sich vor Eee. des vorhergehend n me,, ,,, , ö ; xirtitel n derltbel bersfand gt haben. ö nahmescheinen . 9 e che f zu be⸗ ohne Füllstoff in einer Menge von 0 da . ft ern en soll. Dem Ausschuß sollen von jeder Reßierung Es besteht ferne 4 d . ,,, 1. In die Anlage B des Handelsabkommens werden folgend 11

n, , un ; aus 730 Waren aus Steingut oder feinem Steinzeug . te Sachverständige aus Kreisen der Erzeuger und des trags oll für g! 1. ffib mn . nis darüber, daß der Ver Nummern des deutschen Zolltarifs aufgenommen: 5 Die beiden Regi rd bornber hig. d ö icht lebend, frisch, nicht zu hygienischen Zwecken, einfarbig, im all⸗ . eh , ns, den Wers ungen Ks Alu sschuffe⸗ 5 . ß f ithopone), soweit, keine ab- 6s, Sor, Gos S,, gr, ĩ 21. Mil n e fr fen e la . enn er, das am Schleie, lebend und ni . ; 6 bis gemeinen Tarif anderweit nicht genannt. . ede 5 egierung einen Vertreter als Beobachter ent⸗ in der gintmweß urg gr ö. en wird nur für die Zeit gilt, . In die Anlage B wirb ferner unter die ,, a ißt 3 ö. Gli, i orläufige el . ommen über

k dei . Anmerkung. Der, Vertrag olli 1 ö. Die ir gr enden des Ausschusses werden sich fuhr aus 3 en, ,n, holger, Aumerküng aufgenommen: y ö H . . 31 ve e g , ,,, 51. . inen Tarif nicht besonders ge— gilt nur für eine Menge, die 70 v. 8. . . ö. Seien ee ern en ene, wn n güngsnrt ! ver; n n, ,,. and in die Niederlande keinem tarifmäßigen H Un mertürntg an ürnoen,g und 6z'o/ 2. Nur für Werbe— . . ö . . . 9 en ist. 4m daß , , e, bree, ke e em, Fe d, ,,,. w , J

frisch, nicht gefroren. il⸗ der amtlichen deutschen' Einfuhr= Zu Nr. aus 135: ,, . K . Aus stellinngen . ine ,, J ne. ,,, . ane . statistit im Jahre ig32 aus den . ,, ö. e n f ö * 146 gariß rn! gehören J ö. daß diese Druchchriften unh eee ier, en e n, . n,, rei hei 9 , ,, Niederlanden in das deutsche Zoll⸗ um Edamer⸗ oder Goudakäse handelt, Forni und äußere Wasserleitung oder Kanalifation anzuschließende Ge senstände im deutschen Zollgebiet unentgeltlich verteilt werden sollen und k ee , e,, . 50 v. S, r r wem, Cell gebiet eingeführt worden ist. Die sehen der Ware nicht allein maßgebend sein. wie Haden ene e er g sn, ne fel 9 ihr Charakter als Werbemittel augenscheinlich ist Absatz? (Packpapier lsogenanntes Kraftpapier], naturfarbig usw.) die e. 6a fr er mütttung beiden Regierungen können auf Zu Rru. 134 und aus 185. . 1 J . dgl. 3. In die Anlage bez Gand lern dnl J der zweite und der dritte Satz zu streichen. 6 . von deutschen Fischern Grund besonderer Vereinbarungen I. Die Deutsche Regierung sagt zu, die niederländischen , , 35, 115, 136 (Enteneier), 280, 326, 362 A, Positionen des spanischen Holltarifs aufgenommen: . 2 Mannschaften deutscher den Hundertsaz ändern, jedoch nicht Interessen bei der Einziehung der Unterschiedsbeträge ö . K . 59, 63, 88, 256, 263, 277, 499, sz, 691, ög1 bis, 602, sos . ö D iff⸗ efangen und zollfrei in den über 100 erhöhen. . 26 den Uebernahme⸗ und Abgabepreisen der mit der Erteilung Die Abfertigung der unter diese Nummern fallenden 72al, 722, S826, sö4, is, 1616, i306.“ k Die vertrggschließenden Teile werden rechtzeitig vor dem 9 Keabel zur Leitung elektrischer Ströme, infolge von Uebernahmescheinen beauftragten Stelle in angemessener . g 3 6. , fee e, n inn ̃ nn mn 6 ö e r g gl n, mn n,. , ebie u den Vertragszoll⸗ ; V nehmen mit dem Ziele 6. Bei der Einfuhr spanischer Dessertweine, die von einem . Sicherung einer sachgemäßen Verteilung der Einfuhren auf

Niederlanden angelandet worden ; hi r S üllen aus

lange als die Nieder⸗ ihrer Umschließung mit. Schutzhülle Weise zu berüchsichtigen. . 1 264 ; .

,,,, von beutschen ',. k . von n, n , e n ö. e ier ungen werden sich über die Aus— sätzen ist nur zulässig entweder bei höchstens zwei im Einber— 9. ö. ͤ

Fischern oder von Mannschaften . , . en gg . stellung der UÜebernahmescheine und das Verfahren bei der ichmen beider, Rezierungen zu bestimnienden Zollstellen oder, n. nan esierungen vereinbarenden Zeiggnis in deni, die deutschen Importeure. . zur Verlegung in Wasser oder Sollabfertigung verständigen. . ohne Beschränkung auf bestimmte Zollstellen, wenn Kontin⸗ scher und spanischer Sprache begleitet sind, wird in Deutschland

2 ö d j⸗ 2 j 7 i Anordnung? bes Reichsministers der Fi gebiet eingeführt worden ist. rung rechtzeitig über den Erlaß und die Handhabung des stehenden Handelsklassen Gls, G1A, GIB oder mn ob 6 ö ö ö. ers, uff vorliegt. zugestanden werden. 9 h Die Regierungsanu . e können, auch soweit nach den Ver—

nanzen

ö Art i eit vom 1. Ja⸗ . Mohrrüben aller Art in der Zei protokolls gemischte Ausschüffẽ nicht vor⸗ 3 Artikel III der Zusatzvereinbarung:

s besteht Einverständnis darüber, daß die Bestimmung unter

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tonnen , , , , , , , 2 2

deutscher Schiffe gefangen sind, ab⸗ ,, 14 40 eichran l r enn r X. r 3⸗ geeignet ö ö 0 Be ; . vor⸗ gentsbescheinigungen vorgelegt werden, die bon einer deut⸗ in der Regel dann von der in der deutschen Weinzollordnun i gi, ,, i . . 9 D . 1. , ö Aus⸗ schen Zollstelle r en gr . bestätigt sind. Im Falle der vorgeschriebenen ka i he ,, g ten 6 e e! nat f fle dlm 9 der fie er gef 6 99 hs zolle fuhren in, alan den . läufigen Anwen n. . dier do dernnn der heide eit igen Beschränkung der Zollabfertigung auf bestimmte Zollstellen wenn diese Dessertweine in Behälterwagen oder, bei der Einfuhr Die beiden Regierungen sind darüber einig, daß 9 P t . , ; Schl ußprotokoll. F nr hh ha ichen . insbesondere üher . Deutsche e n. damit einverstanden, 3 ziffern⸗ ,,. n r m m, ,, . fz Dophelze ntner koll vom 1. Januar 1935 ab borläufig ngk de; wird ö . , ,. Ra; * It ˖ ; = 1 . J an n. 3. 9 J i5⸗ ö ont rchfu U j 15 ' . ! * Gesalzene Heringe und ö Bei der Unterzeichnung des heute at geßhlo ßznen 1 die zeitliche Beschickung der dentschen Märkte, . . . n e n n, , ö . . i. . chen in doppelter Urschrift in deutscher und finnischer in ganzen, halben, Viertel- oder h 62 v. d. niederländischen Vertrages über die Regelung des renverkehrs bildung ünd über sonstige Absatzbedingungen zu beat . stellen abgefertigt werben. wb ef gie u nen e Tn, verletztem antlichen Versch . eingeführt werden . prache ; . eweis. im Jahre 16535 ist folgendes vereinbart worden: . nn n n, ö. en ö eher gr r rin ger n i wn , n ' de. 5 2 ern e edel, ; in Berlin, am 22. Dezember 1954. . 1 4 an ĩ . ö ; * ö z 1 4 ö ö ! V. ; ; . . = ö ; . ind . IJ. . Zu den Beratungen des es r sch wird jede . K * ,, ö e,, . f 2 ö Due wre ban bildet, einen integrierenden He— Für die Deutsche Regierung: B. W. von Bülow en, Zur Anlage zu Artikel J. . ö mer e g , ae nl' a . auf Derr nnen der . n ige unn. gor en ene, 66 , 3 , do hi, 9 s ; i s Ausschusses werden si ne g ; ; . , . ! n em ommenntne ö dn geschmolzen, u Nr. aus 23: ö . . orsitzenden de a, . ; bescheinigungen vorzulegen, aus denen sich ergibt, daß die mit einer Frist von 3 P ündi : 2 J K 8 Um den ermäßigten ol a zu . 2 . , . , e rt if über Maßnahmen Sen dun . . das . augede r t ,. i. . z . n . 5 . , . Hier ist nur der deutsche Wortlaut abgedruc n lr. für ,, . Landwirtschaft e g, , mn n he rh e, 3. beibringen, in verständigen, die eine weitere Ausdehnung der unmittelbaren Die Niederländische Regierung wird der Deutschen Regie werden. Sie tritt am zehnten Tage nach dem Tage bes Aus⸗= r zu bestimmenden S . . , , 6 26. .