Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 302 vom 29. Dezember 1934. S. 2 * Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 302 vom 28. Dezember 19234. S8. 3
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. ebe n ung gegeben: § 6. . Silmperbot. Bekanntmachung. sti ssichtsbehörde die nötigen Besti .* an,, , , , n, nn,, — ü i im Reichstag hat in seiner Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung Die öffentliche Vorführung des Films: Auf Grund der Vorschriften der Gesetze vom 26. M K Jö kö , . ö 66 . im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. ff ch ö. be. 9 e, , 1933 ge n 1 S. 293) . 5. 6 em i
J. ꝛ 1933 ist gültig. Die Berlin, den 20. Dezember 1934 3 ied Ri S. 4 sÜüber die Einziehung nit volle. und 8; . . ; 383 . je d Abschnitt III. ; Volksab timmung am 12. November ĩ 3nMsich ö ö . 7 Akte, 2905 m, Antragsteller und Hersteller: Fried Film 4179 be nz ung ommunif ischen, olls⸗ un . 7 6 kö Arbeitsfront geschieht durch Landesversicherungsämter. 3 der abgegebenen gültigen Stimmen, nämlich Der Reichsbeauftrage sir r nnn wollaarne und ⸗gewebe. 6. n. B. 5. Berlin, 9 am 15. . 3 4 2 , 2 e, ,, e. . ern , , im 22 nhörung hres 8 39 . 5 d Stellen ö 95,1 936, lautet auf . . in ke. - Rr. 37 965 verboten worden : toß⸗Sa ze, an , a h ö verzei nete
Die Aufsichtsbehörde kann den von ihr zu hörenden § 34. 1 326, ; n, ; ; ] 4 ᷓ r Zalz 1 ; e ene dan a rg e ser. Mit dem 1 Januar 1636 geht die, Tearbgitung allet nh Das Abstimmungsergebnis wird wie solgt veröffentlicht: Berlin, den 28. Dezember 1934. ichn , de,, fre, f n n m. § 18. Sachen auf das Reichsversicherungsamt über. . . Zahl der Stimmberechtigten .. 46 178 700 Anordnung z Wer z
Als zuständige Gebietskörperschaft gilt bei einem Versiche⸗ i n, erledigt die bis zum 31. Dezember 1934 eingegang Desa mtzahl
Der Leiter der Filmprüßfstelle. e. G. m. b. H. in Schönebeck a. E zugunsten des Landes . nen 3 2 ' d . = ͤ träger der sich nicht über den Bezirk einer Gemeinde er⸗ Sachen und entscheidet über die Entlastung der Vorstände von 6 nn der . en g 9 7e der Ueberwachungsstelle für industrielle Fettversorgung zur Zimmermann. 1 ,, . gill für die kleineren und rufsgenoffenschaften und Landesversicherungsanstalten nach Abfatz , . V 1, e 8 J 5 z f
Preußen entschädigungslos eingezogen. Aenderung der Gebührenordnung vom 26. Oktober 1931. . Magdeburg, den 18. Dezember 1934.
, n , . 3 . d, wenn sich der Bezirk der Ersten Verordnung zum Aufbau der Sozialversicherung vom davon k ; 57 546 ᷣ Vom 29. Dezember 1934. Der Regierungspräsident. J. V.: Berthold. kö Ker e äh k Si n e be n e, , een P r* αu ßen e,, Dabei werden kleinere Unterschiede in der Gebiet abgrenzung ni 8 35. 19. ; nd 4. September 1934 (RSöBl. 1 S. 816) in Verbindung mit . Bekanntma ? ke nn n, Im Zweifelsfalle stellt die f r 6 Mit dem 1. April 1935 endet die Arbeit der Landesversiche⸗ von ben . ,. sind A0 633 866 = 95,1 vh der Verordnung über die Errichtung von Ueberwbachtngs⸗ chung welche Gebietskörperschaft für den Versicherungsträger rungsämter. Die nicht erledigten Sachen gehen mit diesem Tage
3 zulassen. Bis zum Erlaß der Satzung trifft der Leiter mit des inneren Friedens vom 8. Dezember 1831, Fünfter Teil, vom 2. Juni 1921 ( ) nt⸗ ( ( 2 8 — —
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Di — 9 ü Nein ⸗ Stimmen .. 2101 317 = 499 stellen vom 4. September 193 Deutscher Reichsanzeiger Vetanntmachung. : hesehssnn 12 . 49 der Preußischen ständig ist. auf das Reichsversicherungsamt über. 8 3 Nr. 299 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung Auf Grund des 8 7 der Verordnung des Herrn Reichs— Nr. 14 216 a , , K nd zwei Stellvertreter auf § 35 Berlin, den 28. Dezember 1934. ¶. des Reichswirtschaftsministers die Gebührenordnung der hpräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom 4. Februar an r. 1 e,. , , , 4 zo Rao 2 j 8 . 3 ö . * 2 1 * 5 6j 9 9 833 3 i 2 Steue 3 6 / 22. 3 166 934. Für a * ,,,, . . (benennen). Sie Aufgaben und Rechte, welche die oberste Verwaltungsbehörde Der Reichs- und Preußische Minister des Innern. heberwachungs telle für industrielle Fettversorgung vom . ö,. . . . . Irn 3. Hagen⸗ Unfan , , H, gen denn . 9 g , . are, ben, , eg ö 1 9. bechie sie bestimmten Reihenfolge und nach S5 (lo, 111 oder 5 1338 Nr. 9 der Reichsversicherungsordnung J. V.: Pfundtner. 26. Oktober 1834 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 251 vom . e. 9j f 9 3. ö reu . egen Gefährdung von Berse nb eb hr von e hep, ⸗ . glich e . in . wenn es ausscheidet. Sind beide Stell. dem Vandesversicherungsamt übertragen hat, gehen nicht auf das ' 26. Oktober 1934 wie folgt abgeändert: itte und Anhand be agnahmt. . Zu beziehen durch R. v. Deckers Verlag (6. Schench, Berlin vertreter eines Nitgliedes fortgefallen, so bestimmt bei den als Reichsversicherungsamt über. 11 Abs. 6 des ⸗ * . ; Berlin, den 22. Dezember 1934. Wo, Linkstr. Z5, und durch den Buchhandel. Führer von Betrieben und als Versicherten berufenen Mitgliedern Ist die Entscheidung über Beschwerden nach 8 h , . Zweite Verordnung Gebührenpflichtiger Tatbestand ist außer den in 51 der Ge⸗ Der Polizeipräsident in Berlin, Abteilung IV. Berlin, den 29. Dezember 1934. 9 Aufsichtsbehörde die Stellvertreter aus den übrigen Stelluer⸗ Gesetzes, betreffend die ÜUnfallfürsorge für Gefangene, dem an. . . beitsverdienste in der Reichs⸗ bührenordnung vom 25. Oktober 1834 genannten Fatbeständen J. A.: Dr. Lüdke. Schriftleitung der Preußis Gesetzs tretern derselben Gruppe. Ist insgesamt die Hälfte der Stell. bersicherungsaimt übertragen, so ist zur ,, fern über Ortslöhne und Jahresarbei . die Erteilung von k für Waren, die . ng der Preußischen Gesetzsammlung. vertreter einer Gruppe anusgeschieden, jo sind erneut Stellvertreter 1. Januar 1935 an eingehenden Beschwerden das Reichsversiche⸗ versicherung.
. der i, n. der k telle für industrielle Fett⸗ — — ——————— ——— . Arzt. ̃ der Gebietskörper⸗ xungsamt zuständig. . 28. Dezember 1934. versorgung unterliegen, soweit nicht für die gleiche Ware bereits zu berufen. Für den Arzt und den K lreter berufen rung Rmnt in, eg, ischen Landesversicherungsamts als Vom 28. Dez i bu 5 13iff. 1 2 der ü . schaft können jederzeit nach Bedarf neue Stellvertreter f we. . fr w . ern e. Auf Grund des 5 151 der Reich sversicherungs ordnung . ch ell. . 2 Mi ch t am tli che 8 ö 8 20. gungen eh nern tier k und der Dritten rern nne des KJ . ar err Ter chmignngen für Ausfuhrgeschäfte wird eine Gebühr 7 ; J ö s Betriebes d eststellung einer Entschädigung . ĩ Wirtschaft und Finanzen . z nicht erhoben. ö? d 1 err deer e e. el . . e, ,. die im Dienste von 1 . , , 9 . Oktober 1931 Dritter . Die Gebühr (Abf. 1) beträgt 020 RM für jede angefangenen ö , , ,. . ; . w , mähen stehen, gehen auf das Reichsversicherungsamt nich Kapitel II 5 2 Abs. 2 (RBl. 1 S. 537, 45) wird hiermi ,. — 2 . Kö e,. Ueberficht über bie Einnahmen J des Reichs an Steuern, Zöllen und Abgaben 8 3. . j ö Abschnitt IV. verordnet: Die Verordnung über Ortslähne, und Jahres Der Mindestjatz der Gebühr beträgt 1, * t für die Zeit vom 1. April 1934 bis 30. November 193234. , n, ; = verbände. itzberdi imd der Reichsversicherung, vom . — . der 85 32, 35 der Reichsversicherungsordnung ent— ,, . ee, ella ies. 18. ö 3 29 — 6 ihrer Veröffentlichung prechend. 9 ö . 3 ur in ie Ortslöhn 149 der Reichsversiche⸗ ] 9 ; 2. ; — ; Besteht ein Gemeinde Unfallversicherungs verband für 8 andert, . die ö ar chene Jahres⸗ Berlin, den 29. Dezember 1934. ; Bezeichnung der Einnahmen Die Amtsdauer der Beiräte läuft zunächst bis zum 31. Dejem, Bereich! mehrerer Landesbersicherungsanstalten, so wird die Ver rungsordnung) un ; tli Unfall⸗ Der Reichsbeauftr tr n rien j ber 1536, im übrigen beträgt die Amtsdauer der Beiräte fünf waltungsgemeinschaft mit. der Landesversicherungsanstalt her— arbeitsverdienste in der landwirischaftlichen . Der Reichsbeauftragte für induftrielle Fettversorgung. November 1934 Jahre. ᷓ ᷣ gestellt, die für seinen Sitz zuständig ist. . hh 9382 der e ,,,, J. Kietdorf. RM . 8 23. 8 38 — vorbehaltlich etwa notwendige h R . iter äftsführer des n,. , vz . it Wirkung vom 1. Januar 1936 neu . 3 ,, , n ,, ,,,, FG lee in enn d e e = , ,, , eme, re. rungstrag ward. Je. iligen; ezirke einer Landesversicherun 456si ? . ( ; er die Anwerbun ermittlung und Verpflichtung land⸗ Reich ˖· Lander Zu⸗ . ö w . , hörde die Zusammenlegung der! Verbände bestimmen und das Berlin, den 28. Dezember 1934. 9 9 pflichtung A. Befsitz⸗ und Verkehrstenern, eich nder ⸗· Zu ies z z .
‚ wirtschaftlicher Wanderarbeiter. Einkommenstener: anteil anteil sammen kaffe bestellten Geschäftsführer. Nähere regeln. Der Reichsarbeitsminister. -
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Aufgekommen sind Neichshaushaltsplan 6 . — ,,,, lm Monat 99n , vom J. April 18324 Einnahme für das
Novbbr. 1935 ö. . Rechnungsjahr 1934 Millionen 30. Noobr. 1934 veranschlagt au RM RM Millionen RM . ) ; 3 . 1 3 5
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. Auf Grund des s 3 der Verordnung über die Verteilung 2 Lohnsteuer)9 . .... b 5h 77 M) o 196 350,66 . bild Zu Trägern der , (6 627 Abs. 2, 3 ⸗ 6272 J. V.: Dr. Krohn. 2. . w. 10. ö.. . ö S. 786) 3 k 2 1314 579,75 30 572 132,93 . 5 7 ij J e n g,, . h e 3 5 5 j 2 9 9 29
Der Leiter kann für , . , ,, en S8 623, Sas à der Reichsversicherungsordnung) können ne ö. e, — 2. e,, ministers ; 4 und zu ihnen auch ö n,, ,,, diefelben perfönlichen Versicherungsverbänden nur Gemeinden oder Gemeindeverbän e Zweite Anordnung 26 ꝛ zusammen Isde. Nr. 1. rats zuziehen; diese . . a , . von wenigstens 500 000 Einwohnern erklärt werden. J Marktregelung in der Seisenindustrie. 81. Abgabe der Aufsichterate mitglieder. , Ausschuß für die lt elir Verffcherungsverbs nl errichtet. a gehörst nr 22 Jede mändliche, schriftliche oder durch Zeitungsanzeige er— Ehestandshille.. .... F 2 . , i l . k . re b me chen fh , . e . Anwerbung, Vermittlung oder Verpflichtung landwirt⸗ KRöryerschaststeuerr ..
tage Kranken 2 21 ö 8 je zur ĩ in erban , . 3 7 aftli 5m ze j f j * j
e . kann . ah e e , nn k . ätigkeiten n . für ; ö ö. des J i (fr t g, . d, . k ihre Beaus⸗ K . Prüfung der Abnahme der Jahresrechnung für d d ö für die die nach der Reichsversicherungsordnung die gemeindliche Eigen⸗ artellen vom 15. Juli ! . . , e , is. abe; irt Schleñ Aufbringungsumlage . Ren rihere ahm telt we de ehen ü n m, ö fbau der Ünfallversicherung zulässig, ist; s 627 Abs. 3 der Reichsversiche⸗ 81 2 21 1 2 k z Vermõ chsst
; — i 236g üg; ö . . . Ortelsburg, Johannisburg, Rössel, Sens⸗ erm öogen ju wachs steuer Entlastung nach Abs. 8 der Ersten . Iden Ger rung ordnung biekb' unberührt. . 3 sner Anordnung einer Marktregelung in der 2 eisen Ortelsburg, 3 Sen 1 Sozialversicherung vom 24. Oktober 1934 (RSBl. 1 S. Gemeinden, die danach nicht selbst K geifẽ ed st er err 9. Januar aug) (Deutscher Reichsanzeiger ee e er . 265 9
nderwerhsteu .
! -. ; ; 35 hr . Landesarbeitsamts bezirk Ostpreußen richt erstatten. könnten, verlieren mit dem 31. Dezember 1935 ihre f ben dis Wörke; I. Dezember ⸗ e ö ö §5 25. sicher träger. Dasselbe gilt für die Körperschaften, die Nr. 3 vom 10. Januar 1934 wer , m, 4 S3. in den Kreisen Flatow, Schl Zũllichau⸗Schwiebus Bis zur Neuregelung der Vorschriften über das Verfahren der e ,,,, s ö ö 6 96 r . e, ie 1954 durch die Worte: „30. Juni igsß/ ersetzi. . 11 It . 3 — 5 6 — 61] 83 ⸗ ö ö ; ] ö ] ⸗ ernber Ost⸗ eri chaftsteuer Reichsversicherung gilt serner folgendes; . fall. Unfallverficherung vam 20. Dezember 1928 (RGGBl. 1 S. . 8 2. ; . ——— chweri 3 Vertyayiersteuet . die . 5 ,, . n n, e ere, , 2 Ich behalte mir vor, diese Anordnung jederzeit aufzuheben. e, . . 9 K k ö n? Bõr senumsatzsteuer 4 174 57755 versicherung find Rentenausschu . Nor 3 esti ; : h insichtlich früherer 53 . Landes arbeit amts bezirk Pommern. aftfahrzeugsteuer... 1628 943,17 f Führer s Betriebs (3 g) und einem Versicherten; einigen Ffeibenden' Au gaben als ,,, hinsichtlich ; z Landesarbeitsamts bez . 3 2 fie d de , . so entscheidet der Leiter oder der ker ell ganz o ö teilweije au ,, ne, Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1935 in Kraft. 8 2. k . ; . von ihm bestellte Stellvertreter. . . verband übergehen; es kann dabei das Nähere regen,. Berlin, den 28. Dezember 1934. Die Anwerbung, Vermittlung oder Verpflichtung landwirt⸗ 1 2 de, d meg 610 32 8 Bei der Reichsknappschaft bleiben die , zur Mit dem 31. Dezember 1935 erlischt 37 die Versicherung erlin, . ᷣ . ane, , , en e e,. a) iat orsteuer w ⸗ Slo Hr bo Festsecllung der Teistungen. bestehen. Ueber ihrs Zusammen etzing von Hemeinden ünd Gemeindederbänden bei Gendfsenschaften der Der Reichswirtschaftsminister K, — ö ** b) andere Rennwettsteuer . 12 22 nn 2 Lester uns, solange er nicht beftellt ist, der Reichs— Unfallversicherung mit solchen Kö ö . für die und Preußische Minister für Wirtschaft und Arbeit. Candesa Keits ufer ber n m, me, n, ,,. umsammen Ide. rr. Ba und b... 5 kommissar das Nähere. , k und die J. V. Dr. Posse. Denrsche Arbetterzentrale mit der Durchführung von mir beauf— RJ 2107 15959 beitsminist ö Näheres über die Bestellung aus f n , fn 1 ä 33 1 . 66 Der Reichsarbeitsminister kann Nahe . . 8 5. Beförderungstener: eltesten in der knappschaftlichen Versicherung bestimmen. nung entsprechend. 8 40. Anordnung BG 4 be Als landwirtschaftliche Wanderarbeiter im Sinne dieser An⸗ 2) . JJ 7469 709 72 A. Die zuständige oberste Verwaltungsbehörde des Reichs oder der Ueberwachungsstelle für Baumwollgarne und ,. = ordnung gelten solche Landarbeiter, die regelmäßig im Frühjahr b Sãterbeforberung J.. , 1160 7566 66 15 Die oberste Verwaltungsbehörde des Landes bestimmt, ob und eines amd kann dem Gemeinde⸗-Unfallversicherungsverband die (Bestandsaufnahme von Baumwollgarnen einschließ . e Aufnahme landwirtschaftlicher Saijonarheit don ihrem Vohn⸗ Steuer zum Seldentreertungsaus gleiche bei Schuld⸗ ; e,, 6 Vorschriften über die Führung der Versicherungs⸗ Uu sgaben einer Ausführungsbehörde zur Unfallversicherung für Mischgarnen aus Baum wolle mit weniger als 25 * Antei itz ö nach der Art der . ihnen . er schreib ungen (Sbligaticnen feuer)... glanz ed find au Lie' brd scha ten, Stitun en Betriebe und Tätigkeiten des Reiches ober Landes übertragen. an künftlichen Spinnstoffen.) Tatigkeit im Winter an ihren Wohnsitz zurüchnkehren pflegen. kö , uf ene. ,, 84. Vom 26. Dezember 194. ö. k 3 Summe 4. des Dritten Gesetzes über Aenderungen i ; . — tschrif ichsversicherungsordnung über die ber; verkehr vom; 1 gegen die vorstehenden Bestimmungen verstößt, wird mi ö vom 20. , 128 ,, 4 , der Unfall⸗ k n , . n . gelten . . . i m . Geldstrafe oder Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft. 3 E. Zölle und BVerbrauchstenern. versicherung für die Feuerwehren g . . 33 . nde n nfallver fick sverbände auch die 85 8468 a bis 854. 4 ] ⸗ ; d 4. Sep- 85 . * , w. ka die Aufgaben dieser Gemeinde⸗Unfallversicherungsve t von Ueberwachungsstellen vom 4. Sep 55 ; k . Sh, Sog, S644. S5z, 86g, 36 bis Ss, s 350 Ab. 1, 3 Ki Abs. i über die Errichtung, chungs ——
ᷣ ö . ; i ĩ Se p⸗ Diese Anordnung tritt am 30. Dezember 19834 in Kraft. . 2 ö . Versicherungsträger den ; ; K Slelle des Vorstandes unter tember 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom] . 3 ) Tebakftener (einschl. Aufschlag) ...... 61 8144323 dee ,,,, ,, ö e i e; der i mit der tember 1934 wird im Einvernehmen mit der Ueberwachungs⸗ Berlin ⸗ Charlottenburg, den 20. Dezember 1934. b) Materialsteuer . 2 eich ) 1 O87 81409 herstellen. 28 Maßgabe ha ihm eine beschließende Tätigkeit nur obliegt, wenn stelle für Seide, Kunstseide, Kleidung und verwandte Ge⸗ Der Prafident e) Tabatersatzstoffabgabe· . — 45 611 19 Die Vorschrift des . II Artikel 7 §85 3 bis 5 des dies auf Grund des Abschnitts II Artikel 7 5 5 Abs. 2 des Ge⸗ biete mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers an⸗ der eichsanftalt für Arbeits vermittlung und Arbeit?losen⸗ zusammen lfde. . S. ; n s besti ir . . si 7101 Gesete? ö der Sozialversicherung treten nach Maß setzes bestimmt ö der Verband keine Unfallverhütungs— geordnet 3 1. versiche rung. A 300 60 i
. ‚— 85 Solange und ; * Dr. S . 33 n gabe dieser Verordnung mit dem 1. Januar 1935 in Kraft. . hat, gelten die entsprechenden Vorschriften der sachlich a nn, , , . . . * . . ö ( tändigen Genossenschaften der Unfallversicherung. . Die 6 nster geiler rn . . ö zuständigen ü 8 k Bestimmungen treffen über bis 443 des statistischen Waren verzeichnisses und an —ͤ ö . .
k * k hun s hen Auffichtsdienstes der Ge⸗ mischgarnen der Tarifnummer 398, soweit letztere en, , . Betan achung, J
Gemeinsame Borschriften. ien, . untereinander und mit dem kö , 29 gi nr f ö ö 7 betreffend die er. — .
̃ 2. k,, 1. k 9 B. ,, Lagerhalter usw.) befinden, Auf Grund des §7 der iten Berordnung zur Durch
K ie e r, m n wü f. § 42. ö an die Ueberwachungsstelle für Baummwo garng und i, führung des Sesetzes über Rirtschaftswerbung vom 27. Ol⸗ , bei 3 ,,, ne; die Führung Als Führer von Betrieben können in den Beirat des Ge⸗ Berlin sW 6s, Schützenstr. 606 62, bis zum 15. Januar 3 .
gane übernommen hat, h Dre
e, n e . ; c s auch Beamte oder Ange⸗ melden. 2 ; Die nachstehend aufgeführten weiteren Anzeigenmittler erst mit der Aufhebung des Kommifsariats in Kraft. n n nn,, ,. , Möeldepflichtig find ferner diejenigen Mengen, die auf Grund chstehe fgefũh 3e ig
ᷣ iickstů ö en schriftli scheid ü i Bermitt⸗
e kau, ke wic eber , ne, d, ,,, ,,, , n ,, Für Gafsenzerbände ⸗ätten zie Zar ceiftzm fir ärghenhes en Pere enlin, den 21. Dezember 103 ,, .
eutsprechend. Soweit es. sich 5 ,, 56 Der Reichsarbeitsminister. z Gichtag der . ist der 31. Dezember 1934. ö. A meigemermittlung Rudolf Andritzti, Bln ⸗ Bil-
Ortstrankentassen angehören, gelten die Vor . J. V.: Dr. Krohn. 3 , ver, ere, z Err witin Seiner 2
krankenkassen entsprechend. 86a Der Reichsminister des Innern. sind vom Empfänger unter Angabe des Eigentümers zu melden. . — — wedition, Heilbronn a. X.; Schlachtftener: Ist das Reich, die Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft, ein Land, J. V. Pfundtner. § 2. 60 .
S 1 tf 3 , ; ö Rückstandsmengen gemäß Ernst Fritz Jurisch, ürnberg; 3 n, , n M eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband Träger der Unfallver⸗ Der Reichsminister der Finanzen. ar nr gemäß § 1 Abs. 1 und Rücksta 9g Seba S Kornit, Sin. Tempelhof;
sicherung, so bestimmt die oberste Verwaltungsbehörde Näheres J. B. Reinhardt. 1 Abf. 3, die beide zusammen 500 kg nicht übersteigen, sind von Andels Rnller, PToßned. . usammen Isde. Nr. 22855. über die Führung! ; ; ⸗ inist er Meldepflicht befreit. J Rationale Anzeigen ⸗Gesellichaft Mai Co, Leipzig: 1 an gerficherungsamt bestimmt das Nähere über die Der , er. 8 3
Tas 9 8 h 83 .
35 9561 654. 67 457 357 565 54]
106 282 4523 14 020 031 35373 4141 3609
213 zoz a 38915 90, 4 1250 0090, — 10 000 M0, — h
600 241,18 175 ga 6a 0
240 679,51 * 1542 558 26
b 37 547 j 15 214 140 7367
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44 534 752,27 1235 2859 2069, 20 13 653 895,50
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. L. Rosner, Sln⸗Britz. Summe BJ. 2456 120 93970 2 . ö r — 7 9 — . ö ĩ 2 0 2 2 2 * 24 de. 58u satzes bei i inrichtun⸗ J. V. Posse. Die zur Meldung erforderlichen Fragebogen werden den Sächs. Berlagsgesell chaft m b. S., Leipzig O 5: Im ganzen. S7 Sor? 3 , e,, d, , . Durchführung des Führergrundsatzes bei den weiteren Einrich . ö. ö ; * zur 9 , Baumwoll⸗ w ö ** ; ] ; ö ; 1029 und 1198 Ernährung und Landwirtschaft. ugestellt. Soweit Eigentümer von Baum Se Schne der, Treszden⸗ A. . 6. gen *. , . ö . e, , . 59 9 J. . me , , ,. nicht bis zum 5. 3 6 zue e gt m ö 3 . 4 * den , den — 1 nn, sberwitsenen Ante lk fw. ‚ Reichsversicherun 8. . ö iese bei der Ueberwachungsstelle für Baumwoll ⸗- . wür Theo Alfred Dawe, Düsfeldorj⸗Ober⸗ Loebnftener ad erflattet: un Monat November 18353 6 7372 ig Re,, in de— Zeit ,, ö. , ,,, . 62 Berlin Sw. 68. Yi f ne fee halb, anzu⸗ k 1 vember 1271 141 3 m. ( ; ; Die PVorschriften des Abschnitts 11 über Jührung gelten nicht J. V: Koenigs. ordern. Zentral ⸗Zeitungsburo Striethold Neumann, Münster. e e wen , ear esbebsrder beben, Grumderwerbflener nicht en'tbalten. für die Lanbkrankenkasfen und die landwirtschaftlichen Berufs⸗ 8 4. Die nachftehenden Unternehmen find zukünftig nicht mehr als Die ser Betrag ist fer das Rechnungejahr a3 and Berjckre augetermmen. genoffenschaften. § 23 Bekanntmachung Die Fragebogen sind in dreifacher Ausfertigung gleichlazutend . 3 5 3 1
1 * 3 — — 2 2 ö i ! ve . . telle ein⸗ Anzeigen mittler zuge ö . ⸗ 3 Der Eingang an Stenern, Zöllen und Abgaben iñ im Monat rl bis ; ; ö ; ; auszufüllen. Zwei Vordrucke sind an die Uebermwachungsstelle ein 9 nn, , gen,, , g nm,. ⸗ ; ollen auc in * Lern a,. Mit dem 31. Dezember 1934 treten das Gesetz . 5 über das Ergebnis der ö. vom 12. November . 36 er 6 Varg a j imm Betriebe des Weldep flichtigen w Eyye = — 1934 gut gewesen. Die Einnahmen betrugen i Nistionen 2 . * e, zm i Versicherung und der Reichsversorgung vom . . aufzubewahren. aul enemurd. Ascherz leben; HJ ; . ; , r, g w k mt a e a e gf ü h. 3. . . Auf. Grund des 5 1 der , ,, 2 . ; J ö. Anordnung fallen unter die . — — 1. ö 3 3 * . 2 . . 44 9. — * — us fi 13verordnungen insgweit außer Kraft, als es si zolksabsti über den Aufruf der Reichsregieru uwiderhandlungen gegen diese Anor M . * . 3 Heß nnd Berkebrßenern * Sole und Berbrauchsteuern = 21137 1879 2 — ke k ö Wr wann 14. 2 . (GBl. 1 S. 132 irh g ten der 3 1d. 15 = 13 der Verordnung über den Berlin, am 2. Dezember 1834. ö
w erm zpräft Der r* ; . n, wren, Zölle xn. Berbrauchftenern 245,1 286 2 Summe 5227 48326 , r Vierten Be reichs 2 h , m, ö j er Präsident des Werberates der deutschen Birtschaft. 66 am m,, — — — e,,
Die Vorschriften der Vierten Verordnung des Reichspräfiden ; ⸗ ; 3 Ge den Volksentscheid?! Warenverkehr vom 4. September 1934. 2 ᷣ e rber 3. 1d ; n n ,
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