Neichs. nnd Staatsanzeiger Ar. S vom 7. Jannar 19885. G . A
nahme gegenüber dem Vorjahr erfahren. Auch der Schiffsverkehr zeigte . Monaten Januar bis November eine Steigerung um 513 600 NRT. oder 8,1 8 in der Ankunft, um 446 300 NRT. oder 2, 3 im Abgang. Hieran war vorwiegend die deutsche Schiff⸗ fahrt beteiltigt, die allein in der Ankunft um 487 700 RT; oder 6,7 S zunahm und damit ihren Anteil am gesamten Schiffsver⸗ kehr von 44,3 auf 45,3 0 steigern konnte, eine Höhe, welche die deutsche Schiffahrt in der Nachkriegszeit nur ganz selten, und zwar in den Jahren 1929 und 1931 erreicht hat.
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Schiffbarmachung des Rheins von Basel bis zum Vodensee. Im Laufe des neuen Jahres werden die Arbeiten zur Schiff⸗ barmachung des Rheins zwischen Basel und Waldshut, woran
Deutschland und die Schweiz in gleicher Weise interessiert sind, tatkräftig gefärdert werden. In einer dieser Tage in Waldshut abgehaltenen Versammlung wurde festgestellt, daß der Wasser⸗ weg bis Rheinfelden schon stark benützt werde, bei diesem Werk aber das erste Hindernis liege, das überwunhen werden müsse, was durch Anlegung eines Seitenkanals leicht durchzuführen wäre. Dadurch wurde die ganze Strecke bis Waldshut, von einigen unschwer zu beseitigenden Hindernissen abgesehen, frei. Starkes Interesse an der Schiffbarmachung zeige namentlich auch die
schweizerische Stadt Brugg, da die Weiterführung durch die Aare
bis nach Brugg erwogen werde. Der aufgestellte baureife Entwurf für die Gefamtschiffbarmachung des Rheins von Basel bis zum Bodensee sieht einen Kostenaufwand von etwa 80 Mill. RM vor.
AL us der Verwaltung.
Aenderung von Steuergesetzen.
Durch ein vom Preußischen Staatsministerium beschlossenes und soeben verkündetes Gesetz über die Verlängerung der Gel⸗ tungsdauer und die Aenderung von Steuergesetzen werden, wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, die preußischen Steuern der neuesten Gesetzgebung des Reichs angepaßt. Das im Steueranpassungsgesetz des Reichs gesammelte allgemeine Steuer⸗ recht wird in seiner Gesamtheit auch auf die preußischen Staats⸗ und Gemeindesteuern für anwendbar erklärt. Nachdem die bei den Finanzämtern bestehenden Steuerausschüsse durch beratende „Beiräte“ ersetzt worden sind, werden auch die Grund- und Gewerbesteuerausschüsse aus beschließenden in beratende Körper⸗ schaften umgewandelt. Die preußische Regelung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer wird, da eine reichsrechtliche Regelung dieser beiden Steuern zum 1. April 1935 noch nicht zu erwarten ist, in ihrer Geltung über den 31. März 1935 hinaus verlängert. Dabei wird die Gewerbeertragsteuer in Einzelheiten insoweit geändert, als die entsprechenden Vorschriften der Einkommen⸗ steuer eine Aenderung erfahren haben. Schließlich ist das Stempelsteuergesetz in zwei Punkten zugunsten der Produktion und des Handels wie auch des Verbrauchers geändert worden. So ist vor allem die Besteuerung von Bestellscheinen und ähn⸗ lichen Beurkundungen einer Veräußerung aufgehoben worden. Es bedeutet dies sugleich die Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Gesetzesauslegung und der Veranlagung.
Mietänderungsanzeigen für die Einheits⸗ bewertung 1935.
Das Reichsfinanzministerium teilt folgendes mit: ;
Für die Zwecke der Einheitsbewertung 1935 hatten die Hausbesitzer im Oktober 1934 eine Hausliste bzw. eine Mietnach⸗ weisung auszufüllen, in der die einzelnen Mieter ihres Hauses und die Jahresrohmiete anzugeben waren. Da der Stichtag für die Bewertung der 1. Januar 1935 ist, müssen alle Aenderungen in den Bewertungsgrundlagen (z. B. in der Jahresrohmiete, in der Größe des Grundstücks ö Teilverkaufs oder ⸗zukaufs, im Eigentum am Grundstüch, die bis zum 1. Januar 1935 einge⸗ treten sind, dem Finanzamt unverzüglich mitgeteilt werden. Diese Anzeigen sind an das Finanzamt zu richten, in dessen Bezirk der Grunsbesitz belegen ist. Soweit die Mitteilungen noch nicht
gemacht sind, müssen sie unverzüglich nachgeholt werden. Die Abgabe der Erklärungen kann durch Ordnungsstrafen erzwungen werden (ogl. 5 12 Abs'2 und 3 der VO. vom 10. 11. 1934, RGBl. 1 S. 1106).
Bereits nach einem Zahr: 270 Millionen Mark Sürsorgekosten weniger. Die amtliche Reichsfürsorge⸗Statistik für die Jahre 1927 bis 1934 vermittelt einen wichtigen Einblick in das ständige gewal—⸗ tige Anwachsen der Fürsorgekosten in den Jahren vor der Macht⸗ übernahme durch den Nationalsozialismus und in die erfreuliche Entlastung, die bereits nach einem Jahre nationalsozialistischer Politik auf dem Gebiete der Bekämpfung der. Erwerbslosigkeit und der Wiedergesundung der deutschen Wirtschaft eingetreten ist Während nämlich die Zahl der laufend in offener Fürsorge unterstützten Hilfsbedürffigen, zu Lasten hauptsächlich der Ge⸗ meinden und Gemeindeverbände bis 31. Mãrz 1933 in ständigem Ansteigen 47 Millsonen erreicht hatte, sank sie bis 31 März 1934 um nicht weniger als 14 auf 3,5 Millionen. Einschließlich der Kosten der . Fürsorge für die in Anstalten unter— gebrachten Hilfsbedürftigen hatten die Aufwendungen der Be⸗ zirks⸗ und Landesfürsorgeperbände dauernd an Umfang . genommen und waren von 1,463 Milliarden RM im Jahre 1927128 auf nicht weniger als 2,992 Milliarden RM im Jahre 1932 33 angewachsen. Allein für die Erbkranken mußte man jährlich aus öffentlichen Mitteln im Rahmen dieser 3 rund 220 Millionen ausgeben. Nach den gewaltigen Erfolgen auf dem Gebiete der. Arbeitsbeschaffung im Jahre 1933 und 1934 sanken die gesamten Fürsorgekosten um 276 Millionen auf 2,72 Milliarden RM. .
Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.
Dienstag, den 8. Januar.
Staatsoper: Der Höettelstudent. Musikalische Leitung: Preuß. Beginn: 20 Uhr. . ;
an , , Pygmalion. Komödie von Shaw. Beginn: 20 Uhr. .
Handelsteil.
Die kurzlebigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bei der Einkommenstener und Körperschaftsfteuer.
Im Reichssteuerblatt Nr. 1 vom 3. Januar 1935 gibt das Reichsfinanzministerium in einem Runderlaß vom 20. Dezem⸗ ber 1934 eine „Liste kurzlebiger Wirtschaftsgüter“ des Anlagever⸗ mögens bekannt. Diese Liste, die aber keine erschöpfende Auf⸗ zählung der kurzlebigen Wirtschaftsgüter im Sinne des Einkom⸗ mensteuergesetzes enthält, soll die Einführung und Anwendung der gesetzlichen Neuregelung für die Steuerpflichtigen und für die Steuerbehörde erleichtern. Bei der Vielgestaltigkeit und der stän⸗ digen Entwicklung in Wirtschaft und Technik kann die Liste nicht als dauernd abgeschlossen gelten. Ihre Anwendung in der vor⸗ liegenden Fassung ist zunächst auf die Veranlagung für 1934 be⸗ schränkt. endexungen und Ergänzungen auf Grund der Erfah⸗ rungen bleiben für spätere k vorbehalten. Die Steuerpflichtigen können dartun, daß auch Anlagegegenstände, die nicht in der Liste 1 sind, nach den befonderen Verhält⸗ nissen des einzelnen Betriebes erfahrungsgemäß nicht länger als 5 Jahre genutzt werden. Ist ein ,, , in der Liste genannt, so ist die erleichterte Absetzung für Abnutzung ohne Nach⸗ weis der wirklichen betriebs gewöhnlichen Nutzungsdauer von den Finanzämtern anzuerkennen. Zur weiteren , ist be⸗ stimmt, daß Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaf⸗ fungs⸗ oder Herstellungskosten von nicht mehr als 200 RM ohne Nachweis als kurzlebige Wirtschaftsgüter anzuerkennen sind, auch wenn sie in der Liste nicht e , sind. Die Frage der be⸗ triebsgewöhnlichen Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung bedarf dabei keiner Prüfung. Die 200⸗RM⸗Grenze gilt nur hinsichtlich r Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Be⸗ wertung fähig sind (also z. B. eine Maschine als Ganzes, nicht etwa auch nur einzelne Bestandteile).
Bei Bilanzen, die für bestimmte Anlagen Festbewertungen aufweisen, werden Absetzungen für Abnutzung von einem Festwert nicht vorgenommen. Andererseits unterbleibt jede besondere Akti⸗ vierung von Neuanschaffungen; die Werte der Neuanschaffungen sind in dem Festwert eingeschlossen. Langlebige Wirtschaftsgüter, deren Rest⸗Nutzungsdauer 5 Jahre nicht übersteigt, können nicht als kurzlebig bezeichnet werden. Sie unterliegen nur der nor⸗ malen Absetzung für Abnutzung oder der Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert. Das gilt auch für solche Güter, die als „gebraucht“ erworben werden. Es. j. nicht erlaubt, Absetzungen zii unterlassen — z. B., in Verlustjahren —, um sie in späteren Jahren nachzuholen. Absetzungen für Abnutzungen müssen in der im 8] vorgeschriehenen Höhe mindestens vorgenommen werden. Ist bei der . der Handelsbilanz diese Mindestabsetzung unterlassen worden, so hat das Finanzamt die vorgeschriebene Ab⸗ setzung in der Steuerbilanz von Amts wegen durchzuführen. Diese von der Handelsbilanz abweichende Behandlung der Absetzung für die Steuerbilanz ist insoweit nicht vorzunehmen, als der Wert⸗ ansatz des Gegenstandes in der Steuerbilanz bereits unter dem Betrag liegt, der sich bei normaler Absetzung ab dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung als Wert ergeben würde. In diesen Fällen können weitere Absetzungen für e , , nur so lange unterbleiben, bis bei Fortführung der normalen Absetzungen für Abnutzung sich ein Wert ergäbe, der den in der Bilanz ausgewiese⸗ nen Wert erreichen würde. Im Sinne einer Angleichung der
Stenerbilanz an die Handelsbilanz ist es zu verstehen, daß, wenn kurzlebige Wirtschaftsgüter bisher in der Steuerbilanz niedriger angesetzt waren als in der Handelsbilanz, die Höhe der in der Han—= delsbilanz durchgeführten Absetzung für Abnutzung in der Steuer- bilanz zu übernehmen ist. Wenn kurzlebige Wirtschaftsgüter des In f , ,, bisher in der Steuerbilanz höher angesetzt waren als in der Handelsbilanz, so ist die erhöhte Absetzung für Abnutzung im Sinn des 56 3er 1 Satz 4 nur in dem Rahmen gu sässig. in dem die Absetzung für Abnutzung in der Handelshilanz erfolgt! Die Absetzungen von dem danach in der Steuerbilanz verbleibenden Wert bemessen sich nach der Restnutzungsdauer des i g aut, Als erstes Jahr der Restnutzungsdauer gilt das Jahr 1934. , -
Die Absetzung für 1934 (1933 / 84) ist demnach eine zweifache. Dies wird durch ein Beispiel erläutert: Das Wirtschaftsgut ist in der Handelsbilanz für 1533 mit 2000. RM, in der Steuerbilanz für 1933 mit 20 00 RM angesetzt. Die Absetzung für Ahnutzung beträgt in der ,, ür 1934 2000 RM. Dem folgt die Steuerbilanz. Dazu kommt die Absetzung von den danach in der Steuerbilanz verbliebenen 18 000 RM. Die Hern für 1934 besteht demnach aus zwei Teilen; a) 2090 RM nach 8 6 Ziffer 1 Satz 4, b) 9h00 RM nach § 6 Zifferl Satz 1 in Verbin—⸗ dung mit 8 7 (die Restnutzungsdauer beträgt im vorliegenden Bei⸗ m wei Jahre ab 1. Januar 1934. In der Steuerbilanz für 1935 e. die restlichen 9600 RM voll abzusetzen
CLebhafter Geschäftsgang des Düffeldorfer Handelskammerbezirks im Dezember.
Düsseldorf, 5. Januar. Wie die Industrie⸗ und Handels⸗ kammer zu Düsseldorf berichtet, hat der Ges , des Kam⸗ merbezirks trotz der sortgeschrittenen Jahreszeit an Lebhaftigkeit kaum eingebüßt. Auf dem Eisenmarkte hat sich die 2 Jahres⸗ schluß übliche Abschwächung nur in geringem Maße bemerkbar , Bei einzelnen Sorten, namentlich Drahtwaren, liegen ereits die ersten Zeichen des kommenden Frühjahrsgeschäftes vor. Gestiegen ist auch der Absatz von Grobblech. Das Auslands⸗ geschäft bewegt sich weiterhin in ruhigen Bahnen, doch auch hier sind vereinzelt Zeichen einer Belebung erkennbar. Die Werkzeug- maschinenindustrie verzeichnet eine unverändert gute Anfragetätig⸗ keit aus dem Inlande. Auch die Nachfrage des Auslandes na mittleren und schweren Werkzeugmaschinen ist etwas fh geworden. Der Auftragseingang aus dem Inlande ist nicht so gut wie im Vormonat. Immerhin sind befriedigende Bestellungen für Spezial maschinen zu , , Das Ausland hat nur kleinere Aufträge gegeben. Der Geschäftsgang der Betriebe, die Stahl⸗ und Walzwerkseinrichtungen, Krananlagen und Eisenkon⸗ struktionen herstellen hat sich etwas belebt, namentlich aus dem Auslande. Auch der Auftragseingang der Eis⸗ und Kühlmaschinen⸗ indestrie aus dem In⸗ und Auslande hat sich etwas . Der Geschäftsgang des Waggonbaues ist weiterhin zufriedenstellend. In verzinkten Eisenblechwaren halten sich die Umsätze annähernd auf der bisherigen Höhe.
Berliner Börse am 7. Sanuar.
Anhaltende Befestigung.
Die feste e,, ,, der Vortage hat auch zu Beginn der neuen Woche an der Berliner Börse in unvermindertem Maße angehalten. Das in der Hauptsache anregende Moment war dies⸗ ö. der große Erfolg der Saarkundge a am Sonntag, da⸗ neben wirkte aber nach wie vor die feste Tendenz des Renten⸗ marktes ebenfalls in günstigem Sinne auf Aktien ein, Käufer waren weiter die Kulisse und Privatkundschaft. In verschiedenen Werten machte sich bereits eine gewisse Materialknappheit be= merkbar, und dementsprechend zeigten verschiedene Werte größere Kursgewinne. Erst gegen Schluß des Verkehrs waren auf einzelnen Marktgebieten einige Glattstellungen zu bemerken.
Montanwerte gewannen durchschnittlich 1 256, so u. a. Gelsen⸗ kirchen und Hoesch' Rheinstahl lagen sogar 1 3 höher, Unter Braunkohlenpapieren waren Bubiag (plus 1) und Rheinische en (plus 2) begehrt, auch die letzthin vernachlässigten Kalipapiere fanden einiges Interesse. Dabei stiegen Westeregeln um 3 5 und Aschersleben um 2 955. Am Markt der chemischen Werte waren J. G. Farben bevorzugt (plus 113). Mit Ausnahme von Gesfürel (minus 1) lagen auch Elektrowerte durchschnittlich 13 höher, und zwar unter Bevorzugung von Siemens (plus 23) und Felten (115). Größere Umsätze ze ,. sich am Ma⸗ schinenmarkt, wo Oxenstein und Koppel sowie Berliner Maschinen je 146 75 und Schubert & Salzer sogar 335 z gewinnen konnten. Sonst bestand noch Interesse für Julius Berger . 7), im Zu⸗ sammenhang damit auch für Holzmann plus 13) und auch für Konti⸗Gummi (plus 2x). .
Anlagekäufe zeigten sich in Reichsbank (splus 1) sowie in ö 363 1 am Kassamarkt die Großbankaktien ver= nachlässigt waren. Unter Renten waren besonders wieder variable Papiere begehrt. Dabei lagen Reichsbahn und Altbesitzanleihe je „z 233 höher, während i ef ers enn bis zu 1 35 gewannen. Tagesgeld war reichlich vorhanden und war zu 336 bis 44 25, vereinzelt darunter, zu haben. . Käufe waren in Schatz⸗ anweifungen und Wechseln zu bemerken, so daß eine neue Serie unverzinsticher Schatzanweisungen per 16. Juni 19365 mit 475 35 gehandelt wurde. Am internationalen Devisenmarkt zeigte sich wieder eine stärkere Abschwächung des Pfundes, das in Berlin auf 12,18 (12,224) festgesetzt wurde. Der Dollar stellte sich auf 2,48 (2, a8 v).
Amsaos iger Pfandbrief⸗Typ.
In ihrer neuesten Börsen⸗Fundschau ö. die Commerz⸗ und Privat⸗Bank A.-G. auf die Pläne ein, durch neue 473 Rige Pfand⸗ brief⸗Emiffionen geringeren Umfanges den Markt abzutasten und auf seine , , zu untersuchen. Allerdings würden, so wird in dem Bericht ausgeführt, derartige Neuausgahen dem bisher vertretenen Grundsatze, das umlaufende Wertpapiermate⸗ rial nicht zu vergrößern, nicht ganz entsprechen; diese Folge glaubt man indessen im Interesse des angedeuteten Zweckes in Kauf nehmen zu könnnen. Ein Ausgabekurs von etwa 94 R für die neuen 455 Rigen Pfandbriefe würde andererseits für die dafür zu gewährenden Hypotheken Bedingungen nötig machen, die die Hypotheken suchenden Kreise auch unter den heutigen Verhält⸗ niffen nicht immer bewilligen werden. Es ist aller 2. zu be⸗ rücksichtigen, daß das en iti Angebot an , . ern, das von den Sparkassen, ersicherungsgesellschaften, Pensions⸗ kassen usw. ausgeht und dem ,, . zugrunde liegen, nur recht 6 ist und einer . urch Pfand⸗ briefhhpotheken bedarf. Ein Zinsfuß der neuen Pfandbriefe von 475 33 würde einen Hypothekenzinsfuß von nominal 5 8 vor⸗— aussetzen, während unker der Annahme, daß die Pfandhriefe zu 4 5 verkauft werden können, nach? ß der Unkosten, des Wertpapierstempels usw. für die abzuschließenden Hypotheken ein Auszahlungskurs von nur 91 bis 92 33 zugestanden werden könnte. Das würde, je nachdem man das Damnum auf eine Zeit⸗ spanne von 5 oder von 10 3 verteilen würde, einer Effektiv⸗ berzinsfung von etwa 6yz bis 7 33 gleichkommen. Aber über die Ausgabemodalitäten ist noch nicht das letzte Wort 8 prochen, und es söllte, falls sich die letzttägige Steigerung der andbriefturfe fortsetzt, auch möglich sein, here als die erwähnten Verkaufs⸗ preise von ca. 9. 86. für die neu zu begebenden Pfandbriefe zu erzielen. Es wäre auch möglich, daß man den geschilderten Emissionsversuch als eine Art Vorpostengefecht für die kommende Konversion benutzt und bisher mit 6 35 verzinsliche Pfandbriefe gegen 495 96ige auswechselt.
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Regelung des Neutreditgeschäfts der Sparkafsen.
Die Sparkassen haben bekanntlich wiederholt den Wunsch ge⸗
Bestimmungen gelockert werden. Die Bemühungen der Sparkassen hatten den Erfolg, daß im Februgr 1933 eine Auflockerung er= solgte, die z B. den nichtakzeptverschuldeten Sparkassen gestattete, das Personalkreditgeschäft uneingeschränkt im Rahmen ihrer Satzungen und der bestehenden gesetzlichen Vorschriften wieder zu betreiben. Durch einen weiteren Erlaß des Preußischen Ministers für Wirtschaft und Arbeit ist eine darüber hinausgehende Locke⸗ rung der Bestimmungen für das Neukveditgeschäft der Sparkassen getroffen worden. ; ⸗ -
In dem Erlaß wurde darauf ,, , daß diese Regelung im Interesse der ,, irtschaft und einer wirkungs⸗ vollen Unteystützung des beitsbeschaffungsprogramms erfolge. Dieser Erlaß vom Oktober 1933 bestinumte, daß noch akzeptver⸗ schuldete Sparkassen 20 50! der die Auszahlungen übersteigenden neuen Mittel im Personalkreditgeschäft an den Mittelstand und die wirtschaftlich schwäche ven Bevölkerungskreise für Produktive Zwecke ausleihen dürfen. Für nichtakzeptberschuldete Sparkassen wurde auch die Hypothekendusleihung erweitert. Sparkassen, die mehr als 10 9 der Spareinlagen in Hypotheken angelegt haben, dürfen demnach bis zur Gremze von 50 g der Spareinlagen je— weils 25 0 ihrer die Auszahlungen übersteigenden neuen Mittel in Hypotheßen anlegen. Diese zunächst nur bis zum 1. 10. 1934 befristete Regelung ist an,. durch einen Runderlaß des Reichswirtschaftsministers und Preußischen Ministers für Wirt⸗ schaft und Arbeit vom 10. 12. 1934 bis auf weiteres verlängert worden.
Fortsetzung ves Handelsteils in der Ersten Beilage. — — —— — — —
Verantwortlich: ; — ; für Schriftleitung (Amtlicher u. . Teil), Anzeigenteil und für den Verlag;. Direktor Dr. Baron von Da zur in Berlin⸗Wilmersdorf für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg. . Druck der Preußischen Druͤckerei⸗ und Verlags⸗A1ktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.
Fünf Beilagen
M leinschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).
i n daß die früher erlassenen ihr Kreditgeschäft einengenden
Nr. 5
. Erste Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Montag, den 7. Januar
1935
Devisenbewirtschaftung.
Zum Verrechnungsabkommen mit Frankreich.
Berlin, 5. Januar. Bei den Verhandlungen über die Ver— längerung des eutsch⸗französischen Verrechnungsabkommens sind, wie es in einem allgemeinen Erlaß der Reichsftelle für Devisen“ . 43 863) heißt, zwischen der deutschen und , egierung folgende Vereinbarungen zur Erleich— terung des deutschen Exports nach Frankreich getroffen worden:
1. Der deutsche Exporteur kann an Stelle seines französischen Abnehmers die Erfüllung der von den französischen . he, geschriebenen Einfuhrformalitäten übernehmen, wenn er sich in ein beim Office franco-allemand des paiements commerciaux, Paris, . Register eintragen läßt. Seine Eintragung in dieses Register kann ein deutscher Exporteur bei dem G'fice franco-allemand des paiements commerciaux auf vorge⸗ schriebenem Formular nachsuchen, wenn ihm von der für ihn ar sn, deutschen Handelskammer seine Zuverlässigkeit be— ni worden ist. Die Handelskammern werden bei der Prü⸗ fung der Zuverlässigkeit einen strengen Maßstab anlegen. Sie können Anträge 3 Angabe von Gründen ablehnen, wenn ihnen die Zuverlässigkeit des Antragstellers nicht einwandfrei nachgewiesen erscheint. Ueber die bei der Einfuhr deutscher Waren nach Frankreich zu erfüllenden Formalitäten kann die Deutsche Handelskammer in Paris Auskunft erteilen.
2. Ferner brauchen deutsche Waren vom 1. Januar 1935 ab nicht mehr auf dem Wege über das Verrechnungsabkommen be— zahlt zu werden, wenn der Preis 60 ffrs. nicht Fe ee und die
Einfuhr der Ware nach Frankreich auf dem Luftwege erfolgt. Wegen der übrigen Bestimmungen des neuen Abkommens wird auf den Runderlaß Nr. 176.34 DST. verwiesen.
Aufhebung der zugunften italienischer Firmen beftehenden Ausländersonderkonten für Znlands⸗ zahlungen.
In Runderlaß 127/34 DST. Absch. III, n., ist bestimmt, daß Genehmigungen ö Unterhaltung von Ausländer⸗Sonder⸗ konten für Inlandszahlungen, die vor Inkrafttreten des deutsch— italienischen Verrechnungsabkommens erteilt waren, bestehen bleiben. Mit Rücksicht auf die hierdurch entstandenen Schwie⸗ rigkeiten bei der Abwicklung des Verrechnungsabkommens ordnet die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung in einem Allgemeinen Erlaß vom 12. 12. 1934 — Dev. B 43872134 — an, daß sämtliche 6 italienischer Firmen bestehenden Ausländer⸗-Sonder⸗ onten für Inlandszahlungen mit Wirkung vom 1. Januar 1935 nur noch als Ausländer⸗Inkassokonten im Sinne des Runderlasses 137/34 weitergeführt werden dürfen. Die Genehmigungen be⸗ vechtigen demnach in Zukunft nicht mehr zu Zahlungen im In⸗ land. Einzahlungen auf die Konten sind nur auf Grund von De⸗ visenbescheinigungen zulässig. Die weiteren , sind durch die Devisenstellen zu treffen. Die am 1. Januar 1935 auf diesen Konten befindlichen Guthaben können nur im Wege des deutsch-italienischen Verrechnungsabkommens überwiesen werden. Entsprechende Anträge sind zu genehmigen. Eine Auszahlung dieser Guthaben im Inlande ist nicht zulässig.
Wirtschaft des Auslandes.
Plan einer intensiven Wirtschafts unter suchung . in Frankreich.
Paris, 7. Januar. Die Regierung beabsichtigt, der Kammer demnãchst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der auf die Herstellung einer engeren Verbindung zwischen Erzeugung, Industrie und Handel abzielt und eine Umformung des Handelsministeriums vorsieht. Vor allem soll ein besonders ausgesuchtes Sachver— ständigengremium für die Untersuchung und Beratung der Wirt⸗ schaft geschaffen werden, dessen Aufgabe in der Bereitstellung richtiger Statistiken und aller erforderlichen Informationen be—= stehen soll. Diese Abteilung wird in engster Fühlung mit dem Minister arbeiten und außerdem das Personal für die Posten der Handelsattachss und Handelsagenten stellen. Die Zahl der Handelsattachss im Ausland und der Handelsagenten in den französischen Kolonien soll erhöht werden.
Gläubigerversammlung bei Citroën.
Paris, 7. Januar. In einer teilweise stürmisch verlaufenen Versammlun der kleinen Gläubiger des Autounternehmens Citrosn wurde die Fortführung der Gesellschaft in Form einer Betriebsgesellschaft in Aussicht genommen. In ähnlicher Weise ist seinerzeit nach der Krise des Jahres 1920 die Banque Indu- strielle de Chine wieder flottgemacht worden. Die kleinen Gläubiger — rund 2400 — scheinen mehr oder weniger mit den roßen. Gläubigern zusammenarbeiten zu wollen, von denen die
eifenfirma Michelin mit 82. Mill. Franken am stärksten an den auf 975 Mill Franken geschätzten orderungen beteiligt ist. Die Direktion der Citrosn-Werke hat die Arbeiterschaft verständigt, daß am Montag die Lohnzahlung für die letzten beiden Dezember— wochen erfolgen wird. Amtlich ist festgestellt worden, daß die nicht in, den Betrieb wieder eingestellten Arbeiter als Arbeitslose im . des Gesetzes über die Arbeitslosenunterstützung zu gelten ätten.
Norwegens Wirtschaft an der Jahreswende.
Oslo, 5. Januar. Die in Oslo erscheinende „Norges Han— dels of Sjöfgrtstidende“ veröffentlichte anläßlich der Jahres— wende eine Reihe von Aeußerungen aus norwengischen Wirt— schaftskreisen, in denen u. a. festgestellt wurde, daß die Verhält⸗ nisse 1934 verhältnismäßig gut, die Aussichten für 1935 dagegen nicht ganz so gut seien. Dies wird damit begründet, a . viele der Hauptwirtschaftszweige die Verhältnisse weniger er⸗ munternd seien als vor einem Jahr, und die weltpolitischen Unruhemomente sowie die Frage einer möglichen Regelung des Kursverhältnisses zwischen Gold⸗ und Papierwährungen, die
viele Schwierigkeiten verursachen könne, sich nicht Übersehen
ließen. Aus dieser Veröffentlichung ist ferner zu entnehmen ö. der Ueberschuß der norwegischen Zahlun zbhlan⸗ gehn , auf 60 Mill. Kr. geschätzt wird gegenüber 100 en Kr. im Vor⸗ jahr und 30 Mill. Kr. im Jahr 1932. Im einzelnen sind die Frachteinnahmen der Handelsflotte nach einer vorläufigen Be⸗ rechnung von 390 auf 400 Mill. Kr. gestiegen, wogegen der Walfischfang nur 25 Mill. Kr. gegenüber 50 Mill.‘ Kr. ein gebracht hat und der Einfuhrüber . um etwa 50 Mill. Kr. gestiegen ist. Zu erwähnen ist s 1 daß die Einnahmen gus dem Touristenverkehr auf 55 Mill. Kr. geschätzt werden. Was den Status der norwegischen Bank angeht, so betrug deren Besitz an fremden Devisen Mitte Dezember etwa 57 Mill. Kr.
Die schwedische Ernte 1934.
Stockholm! 6. Januar. Der Wert der schwedischen Ernte von 1934 wirb vorläufig guf 995 Mill. Kr. ee, gn die Zuckerrüben nicht mitgezählt sind. Diefe er e fer ist um 100 Mill. Kr. höher als die des Vorjahres. ;
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Einschränkung von Textiineugründungen
in Ungarn.
Budapest, J. Januar. Seit etwa einem Jahre werden in Ungarn Maßnahmen erwogen, um eine Uebersättigung in ge⸗ wissen Zweigen der Industrie, vor allem in der Textilindustrie hintanzuhalten. Die Idee eines ausgesprochenen numerus clausus hat man jedoch verworfen. Nun will man die Frage so regeln, daß man Neugründungen in jenen Industrien, die bereits den Inlandbedarf voll decken und ausländische Rohstoffe verarbeiten, keine Rohstoffkontingente mehr zuteilt. Hierdurch soll die Grün= dung neuer Baumwollspinnereien unmöglich gemacht werden.
Korporativer Zusammenschluß der italienischen Bekleidungsbranche.
Mailand, 5. Januar. Etwa 70 000 Handelsunternehmungen der Bekleidungsbranche sind in einer Nationalen Far ngen Vereinigung zusammengeschlossen worden. Es handelt sich hierbei um die korporative Zusammenfassung der Groß⸗ und Klein⸗ handelsfirmen verschiedenster Größe. Der Vereinigung unter— stehen 21 000 Handelsunternehmungen für Fußbekleidung, 6009 Hut- und Modistenfirmen, 4000 Pelz⸗,Kürschner, Handschuh⸗, Schirm⸗, Taschner⸗, Reise⸗ und Sportartikelgeschäfte, 5000 Kon⸗ fektions, Wäsche⸗- und Wirkwarenfirmen sowie mehr als 30 900 Kurzwaren⸗, Stickerei⸗ und Spitzengeschäfte. Unter den Aufgaben der Vereinigung ist besonders bemerkenswert die Schaffung einer nationalen Mode; diesem Problem mißt man größte moralische, soziale und wirtschaftliche Bedeutung bei. Auch die Ausarbeitung einheitlicher Richtlinien für die Herstellung und den Handel von Kürschnerwaren sowie Hilfsmaßnahmen für die Filz⸗ und Stroh⸗ hutindustrie gehören zu den besonderen Aufgabengebieten der Vereinigung.
Aus der mandschurischen Wirtschaft. Der mandschurische Außenhandel im Oktober 1934.
Charbin, 5. Januar. Nach den vom mandschurischen Han⸗ delsministerium veröffentlichten Ziffern über den Außenhandel im Oktober beläuft sich die Ausfuhr auf 385 Mill. Yen, die Einfuhr auf 48,4 Mill. Jen. Im einzelnen entfallen auf die Haupt⸗ ausfuhrländer folgende Beträge: Japan 10 Mill. Jen, China 6 Mill. Jen, Deutschland 48 Mill. Jen und England 2,8 Mill. Yen; dagegen wurde eingeführt aus Japan für 31 Mill. Jen, aus China für 5, Mill. Jen und aus Britisch⸗Indien für 24 Mill. Jen. Als Bezieher mandschurischer Erzeugnisse (in erster Linie Sojabohnen) stand Deutschland also im Oktober an dritter Stelle, während die Ausfuhr Deutschlands nach Mandschukuo im gleichen Zeitraum so unbedeutend war, daß sie in der allgemeinen Statistik überhaupt nicht in Erscheinung tritt.
Vor Gründung eines japanisch⸗mandschurischen Wirtschafts büros.
Schanghai, 4. Januar. Berichten aus. Changchun zufolge soll ein japanisch⸗mandschurisches Wirtschaftsbüro a . werden zwecks , des geplanten Wirtschaftsblockes, den der neue japanische Botschafter in Changchun. General Minami, noch im Januar ins Leben rufen will. Das Wirt⸗ schaftsbüro soll paritätisch aus Vertretern Japans und der Nan— dschurei zusammengesetzt werden mit einem japanischen Präsi⸗ denten an der Spitze.
Salz⸗Monopol in der Mandschurei.
Charbin, 7. Januar. Die mandschurische Regierung beabsich⸗ gift, beginnend mit dem 1. Juli 1935, ein Salzmonopol in der Mandschurei einzuführen. Die entsprechenden . sind bereits in Angriff genommen.
Deutsch ⸗ jchweizerijche Wirtschaftsbesprechungen in den nächsten Tagen.
Basel, J. Januar. Beim Abschluß des neuen deutsch⸗schweize⸗ rischen Zusatzabkommens mußten noch verschiedene Zoll⸗ und Kon⸗ tingentierungsfragen offen gelassen werden, deren Regelung für Anfang Januar in Aussicht genommen wurde. Zur Erledigung dieser Fragen werden in den nächsten Tagen in Bern neue deutsch⸗ schweizerische Verhandlungen beginnen. Einer der für die Schweiz wichtigsten Punkte ist die Ausfuhr von Käse nach Deutschland. Einstweilen sind durch Notenwechsel die bisher von Deutschland zugestandenen Zölle und Kontingente für Käse bis Ende Januar verlängert worden.
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Uneinheitliche Lage in der Solinger Industrie im Dezember.
Essen, 5. Januar. Die Lage im Berichtsmonat hat sich, laut Industrie⸗ und Handelskammer Solingen, nicht wesentlich gegen⸗ über dem Vormonat geändert. In der Schneidwarenindustrie sind die Verhältnisse bei den einzelnen Artikeln nicht völlig einheitlich. Im Inland hat das Weihnachtsgeschäft einen gewissen Einfluß auf den Beschäftigungsgrad ausgeübt. Vor allem im Besteck— geschäft ist dadurch eine Zunahme der Beschäftigung zu beobachten gewesen. Auch im Reklamegeschäft war eine Steigerung der Auf⸗ kragseingänge zu verzeichnen. Der Auftragsbestand konnte sich im wesentlichen auf der Höhe des Vormonats halten. Bei den Schlä⸗ gereien hat der Beschäftigungsgrad gegen Ende des Monats wie üblich nachgelassen. Das Ausfuhrgeschäft hat sich mit Rücksicht auf die Jahreszeit weiter ungünstig entwickelt. Nur auf einigen Märkten ist eine Belebung zu verzeichnen. So war z. B. der Absatz auf dem englischen Markt in gewissen Spezialartikeln als befriedigend zu betrachten. Auch in einigen südamerikanischen Ländern ist ein höheres Interesse für Solinger Artikel festzu⸗ stellen. — In der Koffer⸗ und Taschenbügelindustrie hat sich die leichte Bewegung weiter fortgesetzt. Auch in der Fahrrad⸗ und Fahrzeugteileindustrie ist der Beschäftigungsgrad im großen und ganzen unverändert geblieben.
Die großstädtische Weihnachts werbung.
Eine Aussprache vor der Bergischen Induftrie⸗ und Handelskammer.
Bei der Bergischen Industrie⸗ und Handelskammer Wupper⸗ tal / emscheid fand eine Aussprache über die Beschwerden statt, die anläßlich der letzten Wuppertaler Weihnachtswerbewoche aus Nachbargemeinden an die Kammer gelangt waren. Es konnte eine weitgehende n der Auffassungen erzielt werden. Insbesondere waren sich alle Teilnehmer darüber einig, daß die Industrie⸗ und Handelskammer alsbald den Versuch machen soll, beim Werbeamt der deutschen Wirtschaft und bei anderen maß⸗ ebenden Stellen sich dafür einzusetzen, daß Richtlinien über die
erbemethoden der Großstädte bei Veranstaltungen in der Weihnachtsverkaufszeit oder aus besonderen Anlässen gegeben werden.
Berichtigung der in Nr. K am 5. Januar veröffentlichten Kursmitteilungen der Reichsbank:
Persien: 100 Rials — 16,00 RM.
Wagengestellung für Kohle., Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 5. Januar 1935: Gestellt 21 077 Wagen. — Am 6. Januar 1935: Gestellt 1916 Wagen.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am J. Januar auf 39,0 A (am 5. Januar auf 39,50 S) für 100 Eg.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Deutsches Reich. Nr. 1 Reichs gesundheits amt.
Tierseuchenftand am I. Januar 1935. (Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt.)
Nachstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierungs- usw. Bezirke und Kreise (Amts⸗ usw. Bezirke) verzeichnet, in denen Rinderpest, Maul⸗ und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Rotz, Beschälseuche der Pferde, Schweine⸗ pest, Milzbrand, Tollwut, Tollwutverdacht oder Geflügelcholera nach den eingegangenen Meldungen am Berichtstage zu melden waren. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen er⸗ klärt werden konnte.
Die Zahlen der in der Berichtszeit neu verseuchten Gemeinden und Gehöfte sind in den Spalten der „insgesamt“ verseuchten Ge⸗ meinden und Gehöfte mitenthalten.
Betroffene Kreise usw. y.
Maul⸗ und Klauensenche (Aphthae epizooticae).
6: Teltow 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). 17: Herzogtum Lauen⸗ burg 2, 3 (1, 2), Pinneberg 3, 3 —, 15, Segeberg 3, 7 (2, 3), Stein⸗ burg 1, 1, Stormarn 1, 1. 22: Grafschaft Bentheim 2, 2. 23: Leer 1, 1 (1, 1), Wittmund 1, 1. 25: Halle i. W. 1, 2. 59: Weser⸗ marsch 1, 1 (1, D. 63: Bremisches Landgebiet 1, 1.
Rotz ( Malleus). 13: Ratibor Stadt 1 Gemeinde, 1 Gehöft.
Schweinepest ( Pestis suum).
1: Wehlau: 4 Gemeinden, 4 Gehöfte. 2: Insterburg 1, 1 (neu). 3: Johannisburg 2, 2, Neidenburg 1, 1 (1, D, Srtelsburg 1, 1 (1, 15, Sensburg 4, 4. 6: Jüterbog⸗Luckenwalde 1, 1, Niederbarnim 2, 2 (l, D, Osthavelland 1, 1. 7: Friedeberg i. Nm. 2, 2, Lebus 1, 1. 8: Anklam 1, 1, Greifswald 1, 1, Randow 1, 1, Regenwalde i, 1 (1, I), Saatzig 1, 1. 9: Belgard 1, 1. 11: Glatz 1, 1, Militsch 3, 3 3, 3) Oels 2, 2, Ohlau 1,1 (1, ), Waldenburg 2, 2. 12: Bunzlau 1,ů 1, Freystadt 1, 1 (1, I. 183: Neustadt O.⸗S. 1, 1. 14: Gardelegen 1, 1 (1, D, Quedlinburg Stadt 1, 1. 15: Torgau 2, 2 (1, I. 230: Celle 2, 2 (1, ), . Stadt 1, 1 (1, . 27: Hofgeismar 1, 1. 28: Oberlahnkreis 1, 1. 29: Mayen 1, 1. 30: Mr e, dach Stadt 3, (i. I). 35: Jülich j, 1 (1, 15. 35: Starnberg 1, 1. 38: Uffenheim 1, 1. 48: Ravensburg 1, 1, Um 1,ů 1. 52: Mannheim 1,ů1. 53: Schleiz 1, 1. 55: Alsfeld 1, 1 1, D. 62: Wolfenbüttel 3, 4 (2, 3).
Milzbrand (Anthrax. .
12: Sprottau 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). 14: Wanzleben 1,R1. 15: Mansfelder Gebirgskreis i, 1 (1, 1), Mansfelder Seekreis 1, 1 (. ID. 17: Norderdithmarschen 2, 2 (2. 2), Rendsburg 1, 1 (1, N, Steinburg 2, 2 (2, 2). 18: Hannover Stadt 1, 1 (1, VU, Grafschaft Hoya 1, 1 (1, I). 19: Marienburg i. Hann. 1, 1 (1, ). 21: Bremer⸗ vörde 1, 1 (1, I), Osterholz 1, 1 (1, I), Wesermünde 1, 1 (1, 1. 24: Coesfeld 1, 1 (1, 1), Warendorf 1, i (1, D. 25: Bielefeld Stadt l, 1 (1. 1). Minden 1, 1 (1, 1). 26: Dortmund Stadt 1,ů 1. 28: Unter- taunuskreis 1, 1 (1, I). 31: Euskirchen 1, 1 (1, I. 33: Erkelenz 1I, 1 (1, I, Jülich 1, 1 (1, II. 37: Bergzabern 1, 1 (1, 19. 41: Flöha
) An Stelle der Namen der Regie rungs⸗ usw. Bezirke ist die 3 laufende Nummer aus der nachstehenden Tabelle aufgeführ
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