1935 / 15 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Jan 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 18 vom 18. Zanuat 19356. 8. 2

Bekanntmachung.

Ich habe auf Grund der Verordnung des Reichs⸗ präsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 die Verbreitung der nachstehend genannten aus⸗ ländischen Druckschrift im Inland bis auf weiteres verboten;

„Justizmord an Catilina, Vorbilder für Hitlers Sturz Buch (Paris, Frankreich). Berlin, den 16. Januar 1935. Der Reichs- und Preußische Minister des Innern. J. A: Dalue ge.

Bekanntmachung.

Ich habe auf Grund der Verordnung des Reichs⸗ präsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 19g33 die Verbreitung der nachstehend genannten aus⸗ ländischen Druckschrift im Inland bis auf weiteres verboten:

„Nieuve Tyd“ (Amsterdam, Holland).

Berlin, den 16. Januar 1935.

Der Reichs- und Preußische Minister des Innern. J. An: Dalu eg e.

Bekanntmachung.

Ich habe auf Grund der Verordnung des Reichs⸗ präsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 die Verbreitung der nachstehend genannten aus⸗ ländischen Druckschrift im Inland bis 31. Januar 1935 ver⸗ boten:

„Berlingske Tidende“ (Kopenhagen, Dänemarh.

Berlin, den 16. Januar 1935. Der Reichs- und Preußische Minister des Innern. J A.: Dalu e ge.

Bekanntmachung.

Der Herr Reichswirtschaftsminister hat am 7. Januar 1935, Deutscher Reichsanzeiger Nr. J vom 9. 1. 1935, die Anordnung über die Anerkennung der Wirtschaftsgruppe Nichteisenmetalle erlassen.

Auf Grund der Ziffer 4 dieser Anordnung werden mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers die Fachgruppen gemäß der Einteilung des Statistischen Warenverzeichnisses wie folgt abgegrenzt:

Fachgruppe Metallerzeugende Industrie, Berlin W 35, Matthäikirchstraße 4.

In diese Fachgruppe gehören alle Unternehmer und Unterneh⸗ mungen, die in einem Hütten⸗, Raffinier⸗ bzw. Schmelzbetrieb folgende NE⸗Metalle, auch Edelmetalle, und ihre Legierungen her⸗ stellen:

Nr. des Sta⸗ tistischen Warenver⸗ zeichnisses: aus 769 a 1

aus 69 a

Feingold, legiertes Gold.

Platin, Iridium, Osmium, Ruthenium.

Feinsilber.

Aluminium.

Blei.

Zink.

Zinn.

Nickel.

Kupfer.

Messing, Aich⸗, Sterro⸗, Delta⸗, Duranametall, Messing⸗ schlaglot, Tombak.

Bronze und andere Kupferlegierungen.

869 A 5 Antimon (Spießglanz).

S69 A 6 Ehrom; dazu Beryllium, Kobalt, Tantal, Magnesium, die in dem Statistischen Warenverzeichnis nicht nament⸗

lich aufgeführt sind.

Fachgruppe Metallhalbzeug⸗Indu strie, Berlin W 35, Matthaitirchstra ße 4. In diese Fachgruppe gehören alle Unternehmer und Unterneh— mungen, die solgende Erzeugnisse herstellen: Nr. des Sta⸗ tistischen

Waren ver⸗ =. zeichnisses:

Palladium, Rhodium,

Aluminium und Aluminiumlegierungen.

geschmiedet, gewalzt, gepreßt oder gezogen in Stangen, Blechen, Tafeln oder dergl.

runder Draht.

geplätterter, geformter (fassonierter Draht.

Röhren und Blattaluminium, soweit es sich nicht um ausgesprochene Folien handelt, also die Bleche unter 0,25 bis 0, imm, ferner blanke Seile, auch Stahlseile.

aus 845

S846 847 aus 849

Blei und Bleilegierungen.

Blei, gewalzt (Blech), auch gerollt (Rollblei), roh, abge⸗

schliffen, gefirnißt, lackiert, poliert oder mit anderen unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle überzogen; Fensterblei.

Draht.

Bleiröhren.

Blattblei, soweit es sich nicht um ausgesprochene Folien handelt, also die Bleche unter 0, 25 bis etwa 0, mm.

Zink und Zinklegierungen. Zink, gestreckt, gewalzt (Bleche) roh. abgeschliffen, gefirnißt, lackiert, poliert oder mit anderen unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle überzogen. Draht.

852 aus S54 a aus 854 b

S856 857

Zinn und Zinnlegierungen. Zinn, gewalzt (Blech). Draht.

Röhren. Blattzinn, soweit es sich nicht um ausgesprochene Folien handelt, also die Bleche unter O, 26 bis etwa

0, 1 mm.

Niccel und Nidellegierungen.

Nickel, geschmiedet oder gewalzt in Stangen oder Blech; Schmiedestücke, unbearbeitet.

Draht.

Röhren, 6 Näpfchen.

Warmpreßteile und Blattnickel, soweit es sich nicht um

ausgesprochene Folien handelt, also die Bleche unter O. 2sõ bis etwa GI mm.

zur Herstellung von Metallwaren geeignete un⸗

die Metalle und Metallegierungen unedler

Metalle, das sind: Antimon, Beryllium,

Chrom, Kadmium, gtobalt, Magne ium, Man⸗

gan, Molybdän, Tantal, Titan, anadium, Wolfram.

Nr. des Sta⸗ tistischen Waren ver⸗ zeichnisses: ;

FSrjga Stangen, Bleche, Schalen u. a. Formstücke, geschmiedet oder gewalzt aus Kupfer. ö Stangen, Bleche, Schalen und andere Formstücke, ge. schmiebet oder gewalzt: aus Messing, Tombak oder anderen unter die Nr. 869 A 4 - S6 A 6q6 fallenden unedlen Metallen oder Metallegierungen. Draht aus Kupfer. c Draht aus anderen Metallen oder Metallegierungen der Nr. 869 A 3— A6. J Blanke Seile. . Walzen aus Kupfer oder Kupferlegierungen, auch solche aus Eisen mit einer mehr als 5 mm starken Haut aus Kupfer oder Kupferlegierungen, zur Zurichtung (Appretur) von Gespinstwaren oder zum Druck, ein⸗ schließlich der mit ihnen in fester Verbindung stehenden Maschinen und Maschinenteile, auch gestochen, gra⸗ viert oder geätzt. s77e/4 Grobe Röhren, einschließlich der Muffen⸗ und Flan⸗ schenröhren, sowie Röhrenverbindungs⸗ und Röhren⸗ formstücke, gegossen, gelötet, gewalzt, gezogen, ge⸗ preßt, gefalzt, genietet oder geschweißt, au gebogen,

S70b

aus 8712 aus 871

aus 873 874 a

Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen:

aus Kupfer,

aus Messing. ; ö.

Warmpreßteile und Blattkupfer, soweit es sich nicht um ausgesprochene Folien handelt, also die Bleche unter o, 25 bis etwa 0, 1L mm. ;

Tombakrohre, Warmpreßteile aus Messing und Tombak, sowie Blattmessing und Blattmetall aus Tombak, so⸗ weit es sich nicht um ausgesprochene Folien handelt, also die Bleche unter 0, 25 bis etwa 0,1 mm.

Röhren aus Kupfer, Tombak oder Messing, soweit hier inbegriffen, z. B. vernickelte. -

Röhren aus anderen Kupferlegierungen als Messing ober Tombak und anderen Metallen der Tarif⸗Nrn. S869 A 4 = 869 A 6 sowie Blattmetall, soweit es sich nicht um ausgesprochene Folien handelt, also die Bleche unter (, 25 bis etwa 0,1 mm.

Edelmetalle.

Legiertes Gold, gehämmert oder gewalzt, auch in Form von Blech oder Draht. —⸗

Legiertes Platin oder legierte Platinmetalle, ge⸗ hämmert oder gewalzt, auch in Form von Blech oder Draht. . .

Legiertes Silber, gehämmert oder gewalzt, auch in Form von Blech; legiertes oder unlegiertes Silher, vergoldet oder auf mechanischem Wege mit Gold belegt. .

774 Draht, auch legiert. , .

Die betreffenden Unternehmer und Unte nehmungen natürliche

und juristische Personen) melden sich bis zum 15. Februar 1935

bei derjenigen Fachgruppe, in deren Bereich sie gehören.

8770 S774 aus 878a

aus 878 b

aus 879 aus 890b

770 a 770

773

kommenden Unternehmer und Unternehmungen bereits dem Metall⸗ hüttenverband, Berlin, oder dem Zentralverband der deutschen Metall⸗Walzwerks⸗ und Hütten⸗Industrie E. V., Berlin, angehören. Berlin W 35, den 15. Januar 1935. Matthäikirchstraße 4. Der Leiter der Wirtschaftsgruppe Nichteisen metalle. O. Fitzner.

ö Q Preußen.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 5] der Verordnung des Herrn Reichs⸗ präsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 habe ich folgende Bücher in Preußen wegen Gefaͤhrdung von Sitte und Anstand beschlagnahmt:

1. „Die Geschichte einer Marie“ von André Baillon,

Herz⸗Verlag, Wien⸗Leipzig. =

2. „Aus der Art geschlagen“ von A. Scharrer, Verlag

der Bücherkreis G. m. b. H., Berlin SWél.

Berlin, den 12. Januar 1935.

Der Polizeipräsident in Berlin Landeskriminalpolizeiamt. Deutsche Zentralpolizeistelle zur Bekämpfung unzüchtiger Bilder, Schriften und Inserate in Berlin.

J. Ar: Dr. Vüdche.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 3 1 des Gesetzes über die Einziehung , Vermögens vom 25. Mai 1933 Reichs⸗ gesetzbl. I S. 293) in Verbindung mit dem Gesetze über die Einziehung staats- und volksfeindlichen Vermögens. vom I6. Juli 9383 (Reichsgesetzbl. 1 S. 479 und der Preußischen Ausführungsverordnung hierzu vom 31. Mai 1933 (Gesetz⸗ samml. S. 207) werden die nachstehend bezeichneten Sachen und Rechte unter Bestätigung der polizeilichen Beschlag⸗ nahme zugunsten des Landes Preußen, vertreten durch den Regierungspräsidenten in Schleswig, eingezogen:

Gegenstand: 19 2

Bisheriger Eigentümer: Arbeiter⸗Rad⸗ fahrerbund „Solidarität“ Büdelsdorf.

Beschlagnahmebehörde: Ortspolizeibehörde in Büdelsdorf.

Schleswig, den 12. Januar 1935.

Der i r m, räsident. J. An: Palme.

WMichtamtliches.

Deutsches Reich.

Alle deutschen Firmen, welche infolge der Pfund⸗ und Dollar⸗Entwertung im ,, d, n Schaden erlitten und das diesbezügliche Rundschreiben des Rußland⸗Aus⸗ schusses der e,

Tgb. Nr. 128,/R nicht erhalten haben, werden auf behördliche

gRupfer und Kupferlegierungen sowje andere

weder lackiert noch poliert oder vernickelt, auch in

Die Anmeldung ist nicht erforderlich, wenn die in Betracht

und dhe des Schadens an den Rußland⸗Ausschuß der Deutschen Wirtschaft, Berlin W 35, Tirpitzufer 56, zu richten.

1934 heißen.

rückgestellt

ermächtigungen

In der in Nr. 4 vom 5. Ja machung der Handelsvertretung ein Druckfehler unterlaufen. In . statt Nr. 172 vom 26. April 1934“ richtig

Berlin, den 16. Januar 1935. Rußland⸗Ausschuß der Deutschen

der 3.

Wirtschaf

Druckfehler ⸗Berichtigung. nuar 1935 veröffentlichten Bekannt⸗ der UdSSR. in Deutschland ist

Zeile des Textes muß es

Monats ausweis

über die Einnahmen und A im Monat November 1934 des (Beträge in Millionen Reichsmark.)

A. Ordentlicher Haushalt.

l. Am Schlusse des Rechnungs jahres 1933 war rechnungs⸗ mäßig ein Fehlbetrag vorhanden von = 3 waren noch nicht ausgegeben,

orm von Ausgaberesten bei mitteln zur Verwendung im

Rr. 172 vom 26. Juli

usgaben des Reichs Rechnungs jahres 1934.

21100

2 2 . 6

sondern in der übertragbaren Haushalts⸗ Rechnungs jahre 1934 zu⸗

. Der Istfehlbetrag betrug Ende 1833 1796.7

2. 82 des Gesetzes über Schuldentilgung und Kredit⸗ vom 12. Mai 1932 (Reichsgesetzbl. 1 S. di) findet im Rechnungsjahr 1934 keine Anwendung.

3133

Jahressoll

5 d

(Rechnung

soll) der Vorjahrsreste

Darunter Soll

Ist⸗ Einnahme oder Ist⸗ Ausgabe

im No⸗ vember 1934

ahres bis einschl. Oktober 1934

seit Beginn des

Rechnungs

IJ. Einnahmen.

utscheinen.

3. Aus

Sondervermögen usw.)

Beitrag der Reichs bahn⸗Gesellschaft

Sonstige

II. Ausgaben. Steuerüberweisungen

gelder)

S *

Sozialversicherung . Kleinrentnerfürsorge Fettverbilligung . „Arbeitsbeschaffung . Reichsschuld:

2 SS S0 O

* Schutzpolizei

en Wirtschaft vom 16. Januar 1935 Veranlassung ersucht, unverzüglich kurze Mitteilung über Art

Instandsetzungs⸗ Irund des Gesetzes zur

21. September 1933 Reichsgesetzbl

1934 nicht vorgesehen sind.

1. Steuern, Zölle u. Abgaben Davon ab: Länderanteil .

Bleibt Reichsanteil Lb. Anrechnung von Steuer⸗ 2. Aus Anleihe... . Vermögensbeständen des Reichs (Verzinsung und Verkauf von Vorzugsaktien der Deutschen Reichsbahn⸗ Gesellschaft, Auflösung von Ablieferungen der Post und der Reichsdruckerei -. Anteil des Reichs am Rein⸗ gewinn der Reichsbank. Deutschen⸗

den Reparationszahlungen Verwaltungsz⸗ einnahmen....

Einnahmen insgesamt ..

Kriegsbeschädigtenrenten, Versorgung u. Ruhegelder Innere Kriegslasten. Aeußere Kriegslasten. . Erwerb von Vorzugsaktien der Dresdner Bank...

Verzinsung und Tilgung Anleiheablösung ...

J. Frein ii. Artbeits dienst usw. 14. Sächliche Ausgaben der ge⸗ samten Reichsverwaltung ˖

Ausgaben insgesamt Mithin Mehrausgabe Mehreinnahme

3) Einschl. 326,9 Mill. RM Ausgaben für die Förderung von und Ergänzungsärbeiten an

647, 665 326,9 172 5 l 3022

83 2 O 2

zu

an die Länder, soweit sie nicht bei der Einnahme abgesetzt nn i. guch L l. . 6 Bezüge der Beamten und Angestellten (ausschl. Ruhe⸗

8

To r 24,6

45. 2902 za ] 94

His

1371 5,9

4118

360

749,7 12309 146060

1040 52635 3856 135) 3635

401, 17259 15956 25066

17391

354 7

09,)

140,0 20,0 160,0

546,5

826,2 197,8 97,0

832 13 g 351.6 ; 143 ion] 33, ess 721l6ßb6,)

29,3 54, M 28353 13733 71 1466 1257 153 144.5 257 5 23 8. 251,3

öl 193114482

4675

7232 155 85]

29,

103,0 131 113

62 203

367 143 83.6

67715

4 296,8 671,1 496729

Döös , sI 2 267)

Gebäuden usw. auf

Verminderung der Arbeitslosigkeit vom

IS. 651 —, die erst im

ür die aber Mittel im Haushalt

Rechnungsjahr 1934 angefallen, für di

E. Außerordentlicher Haushalt. Ueberträge aus den Vorjahren. Bestand am Schlusse des Rechnungsiahres 1933 ... 14,2

Jahressoll

Darunter Soll (Rechnungs soll) der Vorjahrsreste

mn

*

seit Beginn des Rechnungs jahres bis *

einschl. Sktober 1934

IJ. Einnahmen.

IQ. Ausgahen.

Mehreinnahme

Insgesamt

Insgesamt

Mithin Mehrausgabe ..

I n, . wird, sei

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 15 vom 18. Januar 1935.

Abschluhz für das Rechnungsjahr 1984. A. Ordentlicher Haushalt.

Die Einnahmen betragen in den Monaten April bis ; November 1934 .... Die Ausgaben betragen in den M November 1934 ... Ergibt Bestand am Ende des Berichtsmonats (November 1934). 466

K. Aufterordentlicher Haushalt.

Die Einnahmen betragen in den Monaten April bis 1

Die Ausgaben betragen in den Monaten April bis November 1934 ö 7,8

Ergibt Bestand am Ende des B (November 1934) d , . 7,8

In diesen Zahlen sind die aus dem Vorjahr übernommenen Fehlbeträge usw. nicht enthalten.

1. Die Kassenlage des Reichs. 30 n. A. Der Kassensollbestand betrug am 30. November 1934: in Mill RM J. aus der Begebung von Reichswechseln ; 400 aus der Begebung unverzinsl. Schatzanweisungen 1703 aus der Aufnahme kurzfristiger Darlehen. 56

aus der Inanspruchnahme des Betriebskredits bei der Reichsbank ... aus dem Bestand des außeror 14 Bet der Reichshauptkasse verwaltete Gelder (Verwahrgelder der Branntweinmonopol⸗ verwaltung, Reichsdruckerei und anderer Reichs⸗ hie zusammen. Davon ab: Schatzanweisungen, für die ein Gegenwert der Reichshauptkasse nicht zugeflossen ist ....

Ergibt einen Kassensollbestand von 21758

B. Dieser Betrag ist wie folgt verwendet worden:

1. Zur vorläufigen Deckung des aus dem Voriahr Ubernommenen Ist-Fehlbetrages im ordentlichen Haushalt in Höhe von...... 1796,

Dazu die Mehrausgabe gegen⸗ über den Einnahmen des ordent— lichen Haushalts für April bis November 1934 ..

„Zur Deckung der Ausgaben des außerordentlichen Haushalts für April bis November 1934 rd. ..

Für sonstige, noch nicht rechnungs⸗ mäßig gebuchte Auszahlungen (Ge⸗ halts⸗ u. Rentenzahlungen für De⸗ zember 1934, Vorschüsse, Ultimo⸗ bedarf) unter Gegenrechnung der Hinterlegungen. . 55

zusammen. 2181

Der Kassenbestand bei der Reichs⸗ hauptkasse und den Außenkassen beträgt 2 1 21 1 2 2 1 1 9 2 5 4 2 7 3 4 2 9 48

2. Der Stand der schwebenden Schuld am 30. November 1934 ist besonders veroffentlicht.

2679 rd. 2065

Verkehrswesen.

Künftig keine Auszahlungen mehr auf Post⸗ reiseschecks aus Registerguthaben im Saargebiet. Der Reichspostminister hat entsprechend der Anordnung des

Reichsbankdirektoriums für den Bankreisescheckverkehr aus Re⸗ gisterguthaben auch für den Postreisescheckverkehr bestimmt, daß die Postanstalten an Bewohner des Saargebiets Auszahlungen auf Postreiseschecks aus Registerguthaben nur noch bis Ende Januar leisten dürfen. Reisescheckhefte aus Registerguthaben werden für Saarländer nicht mehr ausgestellt.

Sans eistet. Devisenbewirtschaftung.

Tteuhnderlonto Niederlande.

Nach Abschnitt Ldes RE. 175ñ134 können die holländischen Gläubiger ihre alten Forderungen bei der niederländischen Regie⸗

rung anmelden, sofern der Gegenwert auf ein „Treuhänderkonto“

Niederlande“ bei der Deutschen Verrechnungskasse eingezahlt ist. Der Schlußsatz des genanntem Abschnittes besagt, daß „durch die Zahlung der deutsche Schuldner noch nicht von seinen Verbind⸗ lichkeiten befreit wird“. Sind die Beträge bereits bei einer in⸗ ländlichen Devisenbank auf ein Inkassokonto oder ein gesperrtes Zwischen konto eingezahlt, so übernimmt Siese durch die Weiter⸗

leitung der Beträge nach Weisung des ausländischen Gläubigers

keinesfalls ein zusätzliches Risiko. Eine Nachzahlungspflicht der kontoführenden Bank wird unter keinen Umständen begründet. Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat dies mit Schrei⸗ ben vom 10. Januar 1935 Dev.⸗B. 718/35 wie folgt be⸗

stätigt: Der Schlußsatz von Runderlaß 175/34, 1, ist dahin zu

verstehen, daß die Zahlung auf das Treuhänderkonto Niederlande als solche nicht als Erfüllung gilt. Die Frage, ob der Schuldner nicht schon vorher durch Einzahlung auf ein Konto nach 1I15 8 Ri. von seiner Schuld befreit worden ist, wird hierdurch nicht berührt. Da die Verbindlichkeit der kontoführenden Devisenbank dem niederländischen Gläubiger gegenüber wohl in jedem Falle in Reichsmark besteht, ist nach Einzahlung des Reichsmarkbetra⸗ ges in das Treuhänderkonto Niederlande eine Verpflichtung zur Zahlung von Kursverlusten ausgeschlossen.

GSonbermarktonten für ausländische Banken.

Das Reichsbank⸗Divektorium hatte in einem Schreiben vom 8. November 1934 zum Ausdvuch gebracht, daß die Zahlungen aus den bei deutschen Devlsenbanken für ausländische Banken entstehenden „Sonder maxk“⸗Konten nur in den einzelnen Verträgen mit den aus⸗ landischen Notenbanken festgelegten Zwecken dienen dürfen. Die Neitglieder des Centralverbandes des Deutschen Bank⸗ und Ban⸗ kiergewerbes haben entsprechend dieser Stellungnahme bei Anwei⸗ sungen oder Schecks zu Lasten dieser Sondermarkkonten darauf bestanden, daß ein Nachweis dafür erbracht, wird, daß die Zahlung den erwähnten Zwecken entspricht. Die Reichsbank hat in einem Schreiben vom 3. Januar 1935 dies noch dahin erläutert, daß es Pflicht der kontoführenden Devisenbank ist, eine Kontrolle in dieser Richtung auszuüben; in welcher Form diese Prüfung durch⸗ dem pflichtgemäßen Ermessen der einzelnen evifenbank überlassen. Die Reichsbank legt jedoch großes Gewicht davauf, daß durch diese Kontrolle der Zahlungsverkehr zu Lasten der Sondermarkfonten nicht leidet. Die Devisenbanken sollen viel⸗ mehr die beauftragten Zahlungen sogleich ausführen, sofern nicht die Zahlung ganz augenscheinlich den erwähnten Verwendungz⸗ zwecken zuwiderläuft. Stellt sich bei der dann erforderlichenfalls anschließenden Prüfung hevaus, daß die Anweisung der ausländi⸗ schen Sondermarkkonteninhaberin nach dem, Inhalt der Verträge nicht hätte gegeben werden dürfen, so soll darüber an die Reichsbank Meldung erstattet werden. Das betreffende Schreiben vom 7. Ja— nuar 1955 Ila 84 085 hat folgenden Wortlaut: „Unter Bezugnahme auf unser Schreiben vom 8. November 1934 Nr. ILa 25 255 und den Bericht: „Sonderkonten für aus⸗ ländische Banken“ in Ihrem Rundschreiben Nr. 125 machen wir darauf aufmerksam, daß verschiedene deutsche Devisenbanken die Einlösung bon Schecks anif derartige Sonderkonten verweigern, wenn ihnen nicht durch entsprechende Unterlagen oder eine eidesstattliche Erklärung ein lückenloser Nachweis erbracht wind, daß der Ziehung ein Export nach dem betveffenden Lande zugrunde liegt. Die Nicht⸗ einlösung von Schecks aus diesem Grunde kann jedoch leicht zu Beschwerden der ausländischen Notenbanken führen, die in derartigen Maßnahmen eine Erschwerung bei der Verwertung ihrer Guthaben auf den Sonderkonten erblicken können. Wir bitten Sie daher, Ihre Mitgliedsbanken in Ihrer nächsten Mitteilung aufzufordern, die Rückgabe an se gedeckter Schecks nach Möglichkeit zu ver⸗ meiden bzw. auf solche ö. zu beschränken, bei denen ein Miß⸗ . der Konten offensichtlich ist. Eine Prüfung kann erforder⸗ lichenfalls nachträglich vorgenommen werden. Sodann etwa fest⸗ gestellte Unregelmäßigkeiten müßten zu unserer Kenntnis gebracht

werden, damit wir das Nötige bei der ausländischen Notenbank

veranlassen könnten.“

29 Zinszahlung an Ausländer.

Nach § 15 Abs. 2 Dev.⸗Vo. bedarf die Einlösung von Zins⸗ und Gewinnanteilscheinen zugunsten eines Ausländers der Ge⸗ nehmigung. Die Genehmigung ist gemäß Richtl. JI. 45 Abs. 2 nicht erforderlich, wenn ein Affidavit vorliegt und der Gegen⸗ wert an die Konversionskasse gezahlt wird. Diesen Fällen sind ene gleichzustelken, in welchen die Zahlung der Erträgnisse nicht gegen Zins- oder Gewinnanteilscheine, sondern gegen Abstem⸗

pelung der Wertpapiere oder zusammen mit, dem Kapitalbetrag

bei dessen Fälligkeit erfolgt. Hierher gehören u. a. die Obliga—⸗ tionen, die bei der Goldumstellung den Betrag von 20 RM? nicht erreichten und zwecks Zinszahlung hinterlegt worden sind, ferner geloste Qbligatignen, deren Fälligkeit nicht mit dem Schluß des Kälendersähres zusammenfällt, sowie Wertpapiere, bei denen die Zinsreihe abgelaufen und aus irgendeinem Grunde nicht er⸗ neuert worden ist. Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat dem Centralverband des Deutschen Bank- und Bankierge⸗ werbes dies mit Bescheid vom 7. Januar 1935 Dev. A 59763 / 34 bestätigt. Die Möglichkeit, die Erträgnisse, statt sie an die Konversionskasse abzuführen, auf ein Sperrkonto zu ver⸗ buchen oder zur Verminderung eines Debetsaldos zu benutzen Rund⸗ erlaß Nr. 47/1933, 1 5 und 5 Rundschreiben Nr. 62/1933), ist auch für diese Fälle gegeben.

Erlaß der Devisenbewirtschaftungsstelle über die Einfuhr von Baumwolle.

In einem allgemeinen Erlaß der Devisenbewirtschaftungs⸗ stelle vom 9. Januar 1935 Dev.⸗-B. 43785 /34 betr. Einfuhr von Baumwolle heißt es: Es besteht Veranlassung, darauf hin⸗ zuweisen, daß sich die Bestimmung des Runderlasses Nr. 57/34, wonach Devisengenehmigungen für die Einfuhr von Baumwolle seinerzeit ausschließlich von der Devisenstelle Weser⸗Ems zu er⸗ teilen waren, nicht auf die Genehmigung von privaten Verrech⸗ nungsgeschäften erstreckt. Die Zuständigkeit für die Entscheidung über private Verrechnungsgeschäfte und Gegenseitigkeitsgeschäfte, bei denen Baumwolle eingeführt wird, richtet sich ebenfalls nach den Vorschriften des Runderlasses Nr. 177134 DSt. (Nr. 36/34 UeSt. Abschnitt I),

Abwicklung von Zahlungen aus dem Waren⸗ verkehr mit der Südafrikanischen Union.

Zwischen Deutschland und der Südafrikanischen Union war durch Notenwechsel vom 31. 12. 1934 ein Abkommen über die Lieferung von Wolle im Betrage von 30 Mill. RM abgeschlossen worden.

ESErgänzend wird darauf hingewiesen, daß die Bezahlung der Wolle über die bei den Hamburger Filialen folgender Banken eingerichteten Sonderkonten erfolgt: „Standard Bank of South Africa Ltd.“, „Netherlands Bank of South Africa“, „Barelays Bank Colonial and Overseas?. Die deutschen Importeure süd⸗ afrikanischer Wolle können auf Grund der von der Uebewwachungs⸗ stelle für Wolle und andere Tierhaare erteilten Einkaufsgenehmi⸗ gungen und Devisenbescheinigungen den Reichsmarkgegenwert des Kaufpreises bei Fälligkeit der Forderung auf diese Konten einzahlen. Die Abdeckung dieser Konten erfolgt durch die Ausfuhr deutscher Waren aller Art. Die südafrikanischen Bezieher können die deut⸗ schen Warenforderungen wie bisher mit Devisen bezahlen oder durch Einzahlen des Gegenwerts bei einer der südafrikanischen Banken be⸗ e n, Im letzteren Fall werden die Hamburger Filialen der

üdafrikanischen Banken den deutschen Exporteuren den ent⸗ sprechenden Reichsmarkgegenwert auszahlen, sobald der Nachweis erbracht ist, daß die deutschen Waren in das Gebiet der Südafrikani⸗ schen Union eingeführt wurden. Entsprechende Bescheinigungen, die von der südafvikanischen Zollbehörde ausgegeben werden, dienen zur Erbringung dieses Nachweises. Ueber die genannten Sonder—⸗ konten können auch alte Schulden von Importeuren südafrikani⸗

schen Waren abgedeckt werden, ö die deutschen Importeure im Besitz entsprechender Devisengenehmigungen waren und die Bezah⸗ lung nur infolge mangelnder , bis zum 31. 12. 1934 nicht erfolgem konnte. Zur Einzahlung sind jedoch Einzel⸗ genehmigungen der zuständigen Dipwisenstellen erforderlich. Diese

werden die Devisenstellen erteilen, wenn nachgewiesen wird, daß die

ö .

der entsprechenden Schuld zugrunde liegende Einfuhr nach Deutsch⸗ land in Höhe, des beantragten Betrages tatsächlich stattgefunden hat, ohne daß bisher eine Bezahlung erfolgte.

gehildet.

Berliner Börse am 18. Januar. Fest and zum Teil lebhafter.

Die Entscheidung des Völkerbundes über die endgültige Rück⸗ liederung der Saar hat an der heutigen Berliner ger, zu leb⸗ afterem Geschäft und zu anziehenden Kursen geführt. Neben tärkeren Kauforders von Publikumsseite zeigten sich auch ver⸗ chiedentlich Neuengagements der Kulisse. Meldungen aus der Wirtschaft über gestiegene Eisen- und Rohstahlgewinnung 1934 sowie die Produktionsziffern aus dem Bergbau regten ebenfalls an. Wenn sich auch nach Erledigung der eingegangenen Kauf⸗ orders auf Seiten der Kulisse vereinzelt hr n fg n zeigten, so blieb die Grundstimmung doch bis zum Schluß des Verkehrs recht freundlich.

Montanwerte waren bis zu 2 * gebessert, namentlich fan—⸗ den Mansfeld (plus 2) Interesse, daneben aber auch Mannes⸗ mann (plus 1), Herpener (plus 1M), sowie Hoesch und Ver⸗ einigte Stahl Je plus 1). Kle ne Umsätze bemerkte man in Rheinische Braunkohlen (plus 153). In IGäFarben (plus 1) war wiederum das anlagesuchende Publikum Käufer. Elektro⸗ werte lagen ruhiger, nur AEG lus 1) waren verhältnismäßig lebhaft gehandelt. Sonst zeigten sich noch größere Umsätze in Hapag splus 1), in Reichsbank plus 119) und in Daimler (plus I). Unter Spezialpapieren fielen Westdeutsche Kaufhof splus 195), Aschaffenburger Zellstoff plus 11) und Deutsche Telefon und Kabel plus 11M) au.

Die feste Grundstimmung üpertrug sich auch auf den Kaffa⸗ markt, wo besonders Großbankaktien begehrt waren. Berliner Han⸗ delsgesellschaft stiegen um 2 5, Deutsche Bank um 20, Eom⸗ merz Bank und Dresdener Bank um je 156 *. Unter unnotierten Papieren waven Karstadt stärker begehrt und erzielten einen etwa 2M çoigen Gewinn. Am Rentenmarkt hat die Geschäftstätigkeit ebenfalls zugenommen, besonders Altbesitz (plus 1) waren wieder gefragt, aber auch für Schuldbücher (plus M5), Dollarbonds (plus 1) sowie für Kommunal- und Stadtanleihen hat die Nachfrage zu⸗ genommen. Tagesgeld war zu 3 bis 4 3 reichlich vorhanden. Am internationalen Devisenmarkt waren Dollar und Pfund wieder schwächer, und zwar ging der Dollar in Berlin auf 2,499 E, 503) und das Pfund auf 12, 183 (12,205) RM zurück.

Grüne Woche 1935.

Das deutsche Bauerntum jenseits der Grenzen.

Im Rahmen der Sonderausstellung des Reichsnährstandes auf der „Grünen Woche“ wird eine Schau gezeigt werden, die sich mit dem deutschen Bauerntum jenseits der Grenzen befaßt. Während auf der „Grünen Woche 1934“ die Lage des deutschen Bauerntums im Ausland und der soziologische Aufbau der aus— landsdeutschen Volksgruppen dargestellt wurde, wird in diesem Jahr das ausländische Bauerntum in seiner lebensgesetzlichen Bedeutung für die deutschen Volksgruppen und in seiner Auf— gabe als Mittler zwischen Reichsbauerntum und fremdem Bauerntum gezeigt werden. Auf einer großen beleuchteten Tafel sehen wir die deutschen Volksgruppen in Europa. Aus Trans⸗ parenten wird das deutsche Bauexntum innerhalb dieser Volks—⸗ gruppen charakterisiert und seine heutige Lage gezeigt. Wir fehen den soziologischen Aufbau einer Volksgruppe und den Auf⸗ bau ihrer Wirtschaft. Immer ist das Bauerntum die Grundlage. Die Volksgruppe ist eine Pyramide, die sich auf dieser Basis aufbaut. Mittelstand und Führerschicht ruhen auf dem Bauern⸗ tum. Auch die wirtschaftliche Grundlage wird vom Bauerntum Auf der Getreidebasiss banen sich die anderen Wirt⸗ schaftszweige auf. Dieser organische Aufbau ist notwendig, um bas Leben einer Volksgruppe zu sichern. An Hand zahlreicher Beispiele aus dem Baltikum, Siebenbürgen und dem Banat erkennen wir, daß der Bestand der Volksgruppe gefährdet ist, sowie die Grundlage ihrer Existenz, das Bauerntum, zerstört ist.

Einen besonders breiten Raum in dieser Sonderschau des Reichsnährstandes auf der „Grünen Woche“ nimmt die Dar— stellung des auslandsdeutschen Bauerntums als Mittler zwischen Reichsbauerntum und fremdem Bauerntum ein. Sie steht unter dem Leitwort: „Die Aufgaben des deutschen Bauerntums als Mittler“. Früher bezog Deutschland den größten Teil seiner Rohstoffe aus Uebersee und wurde damit vom Weltmarkt ab⸗ hängig. Im Interesse eines europäischen Binnenmarktes aber muß soweit wie moglich die Rohstoffergänzung aus den euro— päischen Ländern erfolgen. Das bedingt eine teilweise Um⸗ ftellung der landwirtschaftlichen Erzeugung der europäischen Länder, denen andererseits durch diese Umstellung die Möglich⸗ keit der Hebung ihrer Volkswirtschaft gegeben ist. Dadurch er⸗ wachsen wiederum der deutschen Industrie Möglichkeiten, ihre Produkte in diesen Ländern in verstärktem Maße absetzen zu können. Bei dieser Umstellung innerhalb des europäischen Wirt— schaftsraumes und Einstellung von Anbau und Erzeugung der europäischen Agrarländer auf den deutschen Bedarf kommt dem deutschen Bauerntum jenseits der Grenzen die Aufgabe zu, als Mittler und Beispiel voranzugehen. Einzelne Darstellungen auf der „Grünen Woche“ zeigen uns, inwieweit das deutsche Bauern⸗ tum schon in der Gegenwart als Mittler zwischen der deutschen Volkswirtschaft und der Wirtschaft anderer Länder voran⸗ gegangen ist, z. B. in der Vergrößerung der Anbaufläche, Viel⸗ seitigkeit der Produktionssteigerung und Intensivierung der Viehwirtschaft. Hier liegen die Aufgaben des auslandsdeutschen Bauerntums, ein Mittler zu sein zwischen der Volkswirtschaft anderer europäischer Staaten und der Deutschlands. Diese Auf⸗ gabe beruht auf der geschichtlichen Entwicklung des auslands⸗ deutschen n n. Der deutsche Bauer wurde von fremden Völkern ins Land gerufen, um Neuland zu schaffen oder um den einheimischen Bauern als Beispiel zu dienen. So ist das aus⸗ landsdeutsche Bauerntum auf Grund seiner Geschichte und der Aufgaben, die ihm aus dieser Geschichte gegeben sind, nicht als störender Fremdkörper innerhalb des einheimischen Volkes an⸗ zusehen, sondern als Mittel der Verständigung von Nation zu Nation.

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Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.

Sonnabend, den 19. Januar. K Ernani. Musikalische Leitung: Blech. Beginnt 20 Uhr. Schauspielhaus: Das Glas Wasser.

Lustspiel von Scribe. Beginn: 20 Uhr.

In der Giordano⸗Bruno⸗Tragödie von. E. G. Kolbenheyer „Heroische Leidenschaften“, der nächsten Erstaufführung des Staatl. Schauspielhauses am 22. Januar, sind neben den bereits mit⸗ eteilten Hauztdarstellern in wichtigen Rollen beschäftigt- Bern⸗ özard Minetti, Walter Franck, Elaus Clausen, Albert Florath, Hellmuth Bergmann, Hansjoachim Büttner, Jochen Hauer, Wolf Trutz, Walter Werner. err, e.

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