1935 / 19 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Jan 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 19 vom 23. Januar 1935. S. 2

Versteuerte und steuerfrei abgelassene Zuckermengen im Monat Dezember 1934. ··· ·——— —— r

In den freien Verkehr übergeführter versteuerter Zucker!)

Auf die Erzeugnisse der Spalten 3—8

entfallen an Zuckersteuer

Steuerfrei abgelassene Zuckermengen?)

.

Rübenzuckerabläufe, Rübensäfte, andere Rübenzuckerlösungen und Mischungen dieser Erzeugnisse mit einem Reinheitsgrad

von mehr als 95 vy

Anderer krista lli⸗ sierter Zucker (Ver⸗ brauchs⸗

zucker) von 70 = 9h vH

Landes⸗ finanzamts⸗

be zirke

Laufende Nr.

Stärke⸗ zucker⸗ sirup

Fester Stärke⸗ zucker

Roh⸗ und Verbrauch s⸗ zucker Spalten 3 u. 4

Rübenzuckerabläufe, Rübensäfte, andere Rübenzuckerlösungen und Mischungen dieser Erzeugnisse mit einem Reinheitsgrad

von

von mehr 0 =* 96h v0 als 5 vy

Stärk ke⸗ zucker

Rübenzuckerabläufe, Rübensäfte, andere Rübenzuckerlösungen und Mischungen dieser Erzeugnisse mit einem Reinheitsgrad

von von mehr 0 - 95 vn als 95 vn

Anderer kristallisierter Zucker (Verbrauchs⸗ zucker)

Zusammen Spalten 9 bis 12

Stärkezuckersirup

4 2

RM

d 2

P Fester Stärkezucker

12

* 2

13 1

12 23 423 375 21 182 65 8 282 78 942 4727 1625 597 124 045 22416 16 850

31 42375 4092 12 568

3 382 J . 11467 179 23 052 148

365 688 180 535 2174 359

Berlin Brandenburg Darmstadt . Dresden.. Düsseldorf . Vamburg Dannover Karlsruhe Kassel .. ,, Königsberg veipzig Magdeburg München Münster Nordmark Nürnberg Schlesien Stettin. Stuttgart. Thüringen. Weser⸗Ems Würzburg ..

ö. 126 402702

59 151 40313 44709

367 343 92727 19

871 * **

1111 OO O

261

503 326 444815 174 641 1668663 34 045

2 608 175 353 860 648

890 926 263 968

8 459 353

25

241 934 483 963 749 457

3 799 457 1243096 47 026 938 886 7701 1947586

2362 410

23 773 7352 16 8753

25 779

DX 2as Tio⸗ 1866

3 68 2133

4323 243

7297 2 16 020

314 320

845 102 879

17564

1106 b08 h67 445 225 199 320

1688436 57592 2625977 353 8590 648

922 667 263 968 8 800

8 ⁊33 474 124

243 435 500 579 749 457 3 814413 1286278 847 090 938 886 12338 1948149

JJ . J

ö

1

. D

1473 1220047 18 706 . 3176 354

41240 4955 350 88 582 382 bo 921 2 203

102 912485 23 995 ö 4538 500

4902 4489 333 105187 876 39587 2 369 10

Im Dezember 19834.

Vom l. September 1934 bis 31. Dezember 1934

Dagegen: Im Dezember 1933

Vom J. September 1933 bis 31. Dezember 1933

I) Der aus dem Ausland eingeführte versteuerte Zucker ist mit nautischen Zahlen nachgewiesen.

stimmen mit dem tatsächlichen Verbrauch nicht überein

2 Ausgesührte Zuckermengen, serner auf Niederlagen, in Freibezirke und Freihäfen gebrachte Mengen eins

Berlin, den 22. Januar 1935.

Bekanntmachung.

Auf Grund der 5 Abs. 2 und 44 Abs. 2 des Patent⸗ anwaltsgesetzes vom 28. September 1933 sind vom Herrn Reichs und Preußischen Justizminister für das Jahr 1935 in die Prüfungskommission und in den Ehrengerichtshof für Patentanwälte berufen worden:

A. in die Prüfungskommission: 1. Als Vorsitzender Direktor Ruhfus und als seine Stell⸗ vertreter die Direktoren Brisken und Carl Müller, 2. als Mitglieder a) Vom Reichspatentamt: die Oberregierungsräte Dr. Krüger, Dr. Schon, Dipl.Ing. Habermann und Dipl.Ing. Dr. Czolbe; b) Patentanwälte: . Johannes Koch in Berlin (gemäß § 8 der Prü⸗ fungsordnung vom 7. Oktober 1933), Erich Maemecke in Berlin, = Hans Meißner in Bremen (Gemäß § 8 der Prü— fungsordnung vom 7. Oktober . Dr.-Ing. Robert Poschenrieder in Berlin, Dr.-Ing. Dr. jur. Hans Schack in Berlin, Benno Tolksdorf in Berlin und Dipl.-Ing. Lothar Werner in Berlin. B. in den Ehrengerichtshof:

. Als Vorsitzender Direktor Kühnast und als seine Stell⸗ vertreter die Direktoren Ruhfus, Brisken und Carl Müller,

als Beisitzer die Oberregierungsräte Rudloff, und Toop und als ihre Stellvertreter die Oberregierungsräte Dipl.-Ing. Straube, Legal, Wernekke und Dr. Emil Köhler.

Berlin, den 19. Januar 1935.

Der Präsident des Reichspatentamts. Klauer.

Anordnung W 11

der Neberwachungsstelle für Wolle und andere Tierhaare (Erhöhung des ausnutzbaren Teiles der Einkaufs⸗ genehmigungen).

Vom 22. Januar 1935.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. ! S. 816) in Ver⸗ bindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueber⸗ wachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustim⸗ mung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

8 1.

Der nach 51 der Anordnung W 9 vom 22. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 228 vom 29. September 19534) ausnutzbare Teil der allgemeinen Einkaufsgenehmigungen wird mit Wirkung vom 14. Januar 1935 für die Zeit bis zum 31. März 1835 für jeden Betrieb gesondert durch die Ueber⸗ wachungsstelle festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt in der Weise, daß die dem einzelnen Betrieb erteilte Einkaufsgenehmigung um den Hundertsatz gekürzt wird, der dem Anteil der von ihm für Ausfuhraufträge verbrauchten wollenen Spinnstoffe an seinem Gesamtverbrauch solcher Spinnstoffe in der Zeit vom 1. Januar 1933 bis 31. März 1934 entspricht. Der verbleibende Teil der Einkaussgenehmigung wird weiter um 20 vom Hundert gekürzt.

26 66h 8S0l

129 736

116 267

352 574

D* *

26 250 378 2) 15613 2654

104 151 266 613 397 462779 1589 9739

19 184 540 162281 93 323 266976

g4 378 418 703 377 679193 1337736

93

Der nach S3 der Anordnung M 9 vom 22. September 1934 ausnutzbare Teil der allgemeinen und besonderen Einkaufs⸗ genehmigungen, die nach 8s§5 7 und 8 der Anordnung W 1. dom 17. April 1934 erteilt worden sind, kann für alle Betriebe gleichmäßig erhöht werden.

8 Z.

Betrieben, die nach dem 1. Januar 1935 Ausfuhraufträge erhalten, werden auf . besondere Einkaufsgenehmigungen über die hierzu nachweislich benötigten Mengen wollener Spinn— stoffe zuzüglich 50 vom Hundert der benötigten Mengen erteilt.

8 3. Der Einkauf ö. als der nach den 85 1 und 2 dieser Anordnung von der Ueberwachungsstelle festgesetzten Mengen ist verboten. 84

Der Einkauf wollener Spinnstoffe ist nur den Betrieben, die im Besitz einer Einkaufsgenehmigung, gemäß Anordnung W S8 vom 10. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 222 vom 22. September 1934) sind, sowie Firmen des Woll⸗ handels, Lohnwäschereien, Lohnkämmereien und Karbonisier⸗ anstalten gestattet. ;

Wollene Spinnstoffe im Sinne des Abs. 1 sind: Schafwolle, Kammzug und Kämmlinge aus Schafwolle sowie Abgänge jeder Art (Einfuhr-Nr. 144 a bis f, 415 a, aus 4136 und g, 416 a und h des Statistischen Warenverzeichnisses). .

Das Einkaufsberbot für, Textilien (Neunte Durchführungs⸗ verordnung zu dem Gesetz über den Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 29. Juni 1934 Reichs⸗ gesetzbl. 1 S. 528 bleibt hiervon unberührt.

85.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die S8 16, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr vom

14. September 1934. § 6.

Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Gleichzeitig tritt 8 7 der Anordnung W 8 vom

10. September? 1934 Deutscher Reichsanzeiger Nr. 222 vom

22. September 1934) außer Kraft. Berlin, den 22. Januar 1935. Der Reichsbeauftragte für Wolle.

Hoff.

Filmverbot. Die öffentliche Vorführung des Films: „C. T. Gaststätten, Leipzig, Dittrichring 19“ 1 Akt, 153 m, Antragsteller und Hersteller: Pöge⸗Flim, Karl Pöge, Leipzig, ist am 14. Januar 1935 unter Nummer 38 224 verboten worden. Berlin, den 22. Januar 1935.

Der Leiter der Filmprüfstelle. Zimmermann.

Bekanntmachung.

Die am 23. Januar 1935 ausgegebene Nummer 3 des Reichsgesetzblatts, Teil l, enthält:

Verordnung zur Aenderung der Verordnung über Träger der Unfallversicherung, vom 16. Januar 1935, .

Zweite Ergänzungsverordnung zum Gesetz über Steuer⸗ freiheit für Ersatzbeschaffungen, vom 16. Januar 1935

Zweite Verordnung über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks, vom 18. Januar 1935

106 817416

19 707 120

gb 798 724

= 2 * 8

4 665 590 2 844 bb 871 6162

17 721 1683 10

Die Mengen sind in den darüberstehenden Zahlen mitenthalten. Die Versteuerungszahlen

weil die Fabriken Verbrauchszucker in großem Umfange bersteuert auf auswärtige Lager abfertigen, der in den meisten Fällen noch nicht verkauft ist. h ö hiich i eren für deutsche Schiffe. I) Davon nach dem Freihafen Hamburg 41 da Verbrauchszucker.

Statistisches Reichsamt.

Dritte Verordnung über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks, vom 18. Januar 1935

Verordnung zur Ergänzung des Fünften Gesetzes zur Aenderung des Gesetzes über das Verfahren in Versorgungs⸗ sachen, vom 18. Januar 1935

Verordnung Über Zolländerungen, vom 19. Januar 1935.

Umfang; 1 Bogen. Verkaufspreis:; 9, 15 RM.. Postver⸗ sendungsgebühren: (04 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 23. Januar 1935. Reichsverlagsamt. Fabrieius.

ü / / / ///

Preußen. Der Preußische Ministerpräsident. Landesforstverwaltung. Die Forstmeisterstelle Klaushagen im Landesforst⸗ meisterbezirk Köslin ist zum 1. April 1935 zu besetzen. Be— werbungen müssen bis zum 10. Februar 1935 eingehen.

Einziehung von Diphtherieschutzimpfstoffen.

RdErl. d. RuPr Md J. v. 15. 1. 1935 1IVe 2484 / 364. (1) Die Diphtherieschutzimpfstoffe mit den Kontroll⸗ nummern

TA 2Z (wörtlich: „zwei) aus dem Hamburger Serumwerk GmbH. vorm. Ruete⸗Enoch in Hamburg sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Ein— ziehung bestimmt. (Y Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in der Pharma⸗ zeutischen Zeitung, in der Deutschen Apotheker⸗Zeitung sowie in der Pharmazeutischen Zentralhalle für Deutschland.

Einziehung von Diphtherieserum. RdErl. d. RuPrMdJ. v. 15. 1. 1935 1IVe 2485.34.

(1) Die Diphtheriesera mit den Kontrollnummern.— 3470 bis 3538 (wörtlich: „dreitausendvierhundertsiebzig“ bis

„dreitausendfünfhundertachtunddreißig„ aus der J. G.

Farbenindustrie AG. in Höchst a. M., . ; 1271 bis 1311 (wörtlich: „eintausendzweihunderteinundsieb⸗

zig“ bis „eintausenddreihundertelf) aus den Behring—

werken in Marburg a. d. L., . 411 bis 413 (wörtlich: „vierhundertelf“ bis „vierhundertdrei⸗

zehn“ aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden, 302 bis 364 (wörtlich: „dreihundertzwei“ bis „dreihundert⸗

vier“ aus der Chem. Fabrik vorm. Schering⸗Kahlbaum

in Berlin sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Ein⸗ ziehung bestimmt.

(2) Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in der Pharma⸗ zeutischen Zeitung, in der Deutschen Apotheker⸗Zeitung sowie in der Pharmazeütischen Zentralhalle für Deutschland.

Einziehung von Ruhrserum. RdErl. d. RuPrMdJ. v. 15. 1. 1935 1Ve 2486/34. (I) Die Ruhrsera mit den Kontrollnummern 257 bis 272 (wörtlich: „zweihundertsiebenundfünfzig“ bis „zweihundertzweinndsiebzig“ aus der J. G. Farben⸗ industrie AG. in Höchst a. M.,

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 19 vom 23. Januar 1935. S.

3

143 bis 147 (wörtlich: „einhundertdreiundvierzig“ bis „ein⸗ hundertsiebenundvierzig“ aus den Behringwerken in Marburg a. d. L.

sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Ein⸗

ziehung bestimmt.

(2) Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in der Pharma⸗ zeutischen Zeitung, in der Deutschen Apotheker⸗Zeitung sowie in der Pharmazeutischen Zentralhalle für Deutschland.

Einziehung von Tetanusserum. RdErl. d. Ru Pr Md J. v. 15. 1. 1935 IVe 2487/84.

(I) Die Tetanussera mit den Kontrollnummern

3318 bis 3349 (wörtlich: „dreitausenddreihundertachtzehn“ bis „dreitausenddreihundertneunundvierzig“ aus der J. G. Farbenindustrie AG. in Höchst a. M.,

1952 bis 1976 (wörtlich: „eintausendneunhundertzweiund⸗ fünfzig“ bis „eintausendneun hundertsechsundsiebzig“) aus den Behringwerken in Marburg a. d. L.,

614 bis 516 (wörtlich: „fünfhundertvierzehn“ bis „fünfhun—⸗ dertsechjzehny aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden,

81 (wörtlich: „einundachtzig“ aus dem Pharmazeutischen Institut L. W. Gans in Oberursel a. T.

sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Ein—

ziehung bestimmt.

(2) Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in der Phar— mazeutischen Zeitung, in der Deutschen Apotheker-Zeitung sowie in der Pharmazeutischen Zentralhalle für Deutschland.

Bekanntmachung.

Der frühere Lehrer Tempel in Leer hat gegen die Landesschulkasse eine Forderung auf Zahlung von Vienst— bezügen in Höhe von 206,98 RM.

Diese Forderung wird hiermit auf Grund der Gesetze vom 26. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 293) und vom 14. Juli 1933 Reichsgesetzbl. J S. 479) zugunsten des Preu⸗ ßischen Staates eingezogen.

Aurich, den 19. Januar 1935.

Der Regierungspräsident. J. A.: Dr. Düpt e.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 5 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Ein⸗ ziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 479) und der Durchfüh⸗ rungsverordnung des Preußischen Ministers des Innern vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. Nr. 39) werden die Forde⸗ rungen des ehemaligen Turn⸗ und Sportvereins Jahn in Merseburg aus Beitragsrückständen ehem. Mitglieder des Vereins in Höhe von 226,45 RM zugunsten des Landes Preußen eingezogen. Eine Aufstellung der ein⸗ zelnen Forderungen ist bei dem Polizeipräsidium in Weißen⸗ fels einzusehen.

Ich mache dies hiermit an Stelle einer Zustellung amt⸗ lich bekannt.

Merseburg, den 18. Januar 1935.

Der Regierungspräsident. J. V: von Heydebrand und der La sa.

Nichtamtliches. Berkehrswesen.

Natjonalsozialistische Personalpolitik bei der Deutschen Reichspost.

. den Staat. ist das einwandfreie Wirken seines Nach⸗ richtenwesens, das in Post, Telegraph, Fernsprecher und Funk eine Hauptsäulen hat, von lebenswichtiger Bedeutung. Aus ieser Erkenntnis heraus hat die Deutsche Reichspost sogleich nach der Machtergreifung des Nationalsozialismus eine ihrer vordringlichsten Aufgaben darin erblickt, das staatliche Nach richtenwesen des Dritten Reiches zu einem Instrument zu ge⸗ stalten, das jederzeit unbedingt sicher in der Hand des Führers ist. Hierzu gehört vor allem ein Personalkörper, der von der nationalsozialistischen Weltanschauung durchdrungen fest auf dem Boden des neuen Staates steht. Um einen solchen Personal— körper zu schaffen, genügte es nicht, die national unzuverlässigen Elemente zu entfernen, wozu das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 die Handhabe bot, sondern es mußte darüber hinaus umfangreiche, nach neuen Grundsätzen aufgezogene Aufbauarbeit geleistet werden. Da ein Teil der durch den Abbau nach dem Berufsbeamtengesetz im Personalkörper der Deutschen Reichspost entstandenen Lücken wieder aufgefüllt werden mußte, bot sich die willkommene Ge⸗ legenheit, eine weitere beträchtliche Zahl alter Kämpfer in den Postdienst einzustellen. Es wurden, um auch für die Zukunft die Einstellung und Erziehung eines für die Ziele des neuen Staates bestgeeigneten Nachwuchses zu gewährleisten, die An⸗ nahme⸗ und Ausbildungsvorschriften für alle wichtigeren Dienst— laufbahnen der Deutschen Reichspost grundlegend umgestaltet. Für alle Beamtenanwärter, vom Postjungboten, dem Dienst⸗ anfänger im unteren Dienst, bis zum Postassessor, wurden Vor⸗ schriften ausgearbeitet, die eine gleichmäßige richtige Auswahl der Bewerber und eine Durchbildung im Sinne des National⸗ sozialismus sicherstellen.

Als Fachverwaltung muß die Deutsche Reichspost Wert auf eine gediegene, den Anforderungen der einzelnen Dienstzweige entsprechende Vorbildung legen. Darüber hinaus aber stellen die neuen Bestimmungen bewußt

Persönlichkeitswert und Charakter des Bewerbers in den Vordergrund. .

Ein so gewaltiger Verkehrsbetrieb wie die Deutsche zeeichs⸗ post braucht frische, fest im Leben stehende Menschen, die sich als Volksgenossen unter Volksgenossen fühlen und die ihnen gestellten Aufgaben mit Umsicht, Tatkraft und Verantwortungsfreude meistern. Deshalb verlangt die Deutsche Reichspost jetzt in allen Einstellungsvorschriften, daß als Anwärter frische, sportgestählte Jungen und Männer ausgewählt werden. Von den Bewerbern wird außerdem der Nachweis der nationalsozialistischen Betätigung in der Partei oder ihren Gliederungen verlangt. Als besonders eignet werden Bewerber bevorzugt, die sich um die national⸗ e lfu Erhebung hervorragend verdient gemacht oder den Arbeitsdienstpaß erworben haben. Bei der im Laufe dieses und des vergangenen Jahres vorgenommenen Einstellung von An⸗ wärtern konnten in weitestem Umfange alte Kämpfer der Be⸗ wegung berücksichtigt werden. 1

Ebenso wie fuͤr die Auswahl der Bewerber sind jetzt auch ö. die Ausbildung der angenommenen Anwärter die Grundsätze

er nationalsozialistischen Weltanschauung maßgebend. Dement⸗

sprechend legen die neuen Ausbildungsvorschriften besonderen Wert auf die Erziehung zur Persönlichkeit, auf die Förderung von Willens- und Entschlußkraft, von Verantwortungsfreudigkeit. Die für den Aufstieg in leitende Stellen ausexsehenen Anwärter sollen zu Führerpersönlichkeiten, aufrechten, vorbildlichen Charaktern herangebildet werden. Allgemein wird in der Vorbereitungszeit nicht kotes, abstraktes Wissen eingepaukt, sondern lebendiges Ver⸗ sthen der Betriebsvorgänge gelehrt. Diesen Grundsätzen folgend wird auch die als Abschluß des Vorbereitungsdienstes abzu⸗ leistende Anstellungsprüfung nicht mehr wie früher als reine Wissensprüfung abgenommen, sondern sie ist zu einer Gesamt⸗ prüfung der Persönlichkeit ausgestaltet worden. Die Deutsche Reichspost hat auch hier gänzlich neue Wege eingeschlagen, indem sie die Prüfungen im höheren und gehobenen mittleren Dienst allgemein in eine Vorprüfung, eine praktische Bewährungszeit, eine häusliche Probearbeit und eine Abschlußprüfung zerlegt hat. Hierdurch ist nicht nur erreicht, daß der Prüfling einen großen Teil des Prüfungsstoffes nicht mehr bis in die Abschlußprüfung durchzuschleppen braucht, sondern es ist auch Gelegenheit geboten, seine Wesenseigenschaften zu erkennen und zu formen.

Mit diesen durch und durch neuzeitlichen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften wird die Deutsche Reichspost den in letzter Zeit eingestellten und den künftig noch einzustellenden Nachwuchs zu ebenfo diensttüchtigen wie charakterlich wertvollen Beamten und Kämpfern des Dritten Reiches heranbilden. Damit ist der Anfang für die Neuformung des Personalkörpers der Deutschen Reichspost im Sinne des Nationalsozialismus getan. Zur Er⸗ füllung aller Aufgaben stützt sich die Deutsche Reichspost auf die tatkräftige Mitarbeit der in der Verwaltung vorhandenen alten Kämpfer, die, soweit als möglich, zur Besetzung von heraus⸗ gehobenen Dienststellen herangezogen worden sind Personalbüros der Reichspostdirektionen, Personalstellen bei den VW. und sonstige wichtige Schlüsselstellungenz. Viele weitere Beamte der Deutschen Reichspost werden oder sind bereits in den Gliederungen der NSDAP. als politische Leiter, SA.⸗Männer usw. politisch ge⸗ schult. Auch im Sinne der körperlichen Ertüchtigung des gesantten Volkes betreibt das Personal seit der Machtübernahme erheblich mehr Sport. Die Mitgliederzahl der Post⸗-Sportvereine hat sich in kurzer Zeit verdreifacht; weit über 190 000 Beamte, Arbeiter und Angestellte haben sich in diesen Vereinen zum Sportgedanken bekannt, ungerechnet die zahlreichen weiteren Beamten uswe, die in den sonstigen Sportwereinen oder in den nationalen Wehrver— bänden Leibesübungen treiben. - . .

Auf allen diesen Wegen strebt die Deutsche Reichspost dem großen Ziel zu, ihren gesamten Personalkörper tief mit der Welt⸗ anschauung des Nationalsozialismus zu durchdringen und damit fest und unverrückbar in den Bau des Dritten Reiches einzufügen.

Euftpoft nach Südargentinien und Chile.

Für Luftpostsendungen nach Südargentinien und Magallanes (Chile) wird jetzt im Anschluß an die Beförderung auf der Luft⸗ postlinie Berlin = Buenos Aires von Bahia Blanca aus, wohin die

Postsendungen von Buenos Aires mit der Bahn gelangen, die.

Luftverbindung über Commodoro Rivadavia nach Rio Gallegos benutzt; von da aus findet die Weiterbeförderung auf dem Land⸗ wege nach Magallanes statt.

a 2 QuKi, e ee ex) 2 2 ᷣ¶s —p——ᷣůppͥr 22220 2222.

Marktverkehr mit Vieh vom 6. bis 12. Januar 1935. (Nach Angaben der 46 wichtigeren Vieh⸗ und Schlachthofverwaltungen.)

Lebende Tiere

Zu⸗(P) biw.

f Zufuhren .

unmittelbar dem Schlacht⸗ hof zugeführt

Auftrieb davon auf dem zum Viehmarlt Schlachthof

Tiergattungen

Zu⸗ (4) ,, Abnahme (=) e ,

gegenüber sch⸗ der Vorwoche fun,. 6b

davon gegenüber

aus dem Ausland!)

insgesamt

21 384 3 869 3911 405 3915 348

n , 11 56 16 96 2608

Färsen (Kalbinnen) 4986 3218 337

, 398 332 85 31 670 28 166 2125

104979 89 h44 8 841 15 695 14116 2754

30 860 5617 5027

Ninder zusammen . ... daz, Bölen

,,,, ö

Schafe..

——

34 729 1500 6052

h 375 17496 5323 483

33 795 113 820 18 449

2700 4 2355 4 393 4

6 r n *

. ) Darunter auf Seegrenzschlachthöfe: 550 Kühe. *) Halbe und viertel Tiere sind, in ganze Tiere umgerechnet, in den Zahlen mitenthalten. Ohne Wiesbaden, da für die Voiwoche kein Bericht eingegangen war.

Berlin, den 22. Januar 1936.

Statistisches Reicht amt.

Aus der VBerwaltung. ie 10 wichtigsten Pflichten des Polizeiberufs.

Die vom Führer der deutschen Polizei, General d. L.-P. Daluege, in Weimar angekündigte Herausgabe von Grund⸗ sätzen für die Polizei ist jetzt in Form eines Runderlasses des Reichs- und Preußischen Innenministers Dr. Frick an die Landesregierungen erfolgt. Der Erlaß erklärt, daß es sich bei den 10 aufgeführten Grundsätzen um die wichtigsten Pflichten des Polizeiberufs handele und daß diese 10 Grundsätze der Polizei ständig Richtschnur und Leitgedanke im und außer Dienst sein sollen. Der Minister ersucht, diese Grundsätze immer wieder zum Gegenstand der Schulung sämtlicher Polizeiangehörigen zu machen. Er äußert die Erwartung, daß jeder Angehörige der Polizei sie sich genau einpräge, sich mit ihrem Sinn vertraut mache und nach ihnen lebe und handele.

Die Grundsätze lauten: J. Halte Deinen Eid in voller Treue und ganzer Hingabe an Führer, Volk und Vaterland. II. Die außerordentlichen Vollmachten, Dir als dem sichtbarsten Träger der Staatsgewalt gegeben, sind keine Vorrechte, sondern Pflichten. Erfülle sie vorbildlich als Diener Deines Volks. III. Sei aufmerk⸗ sam und verschwiegen in dienstlichen Dingen, mutig und selbst⸗ bewußt, aber gerecht, rücksichtslͤos im Kampf gegen alle Feinde des Volkes und Staates. IV. Handele so gegen andere, wie Du an ihrer Stelle behandelt zu werden wünschtest. V. Sei wahr, schlicht und genügsam. Lügen sind gemein; Geschenke verpflichten; Ge⸗ nußsucht ist unwürdig. VI. Hilf dem, der Deiner Hilfe bedarf. VII. Vernachlässige nicht den äußeren Menschen, er ist das Spiegel⸗ bild des inneren. VIII. Sei gehorsam Deinen Vorgesetzten, ein Vorbild Deinen Untergebenen, halte Mannszucht und pflege Kameradschaft. IX. Du bist als Träger einer Waffe der größten Ehre des deutschen Mannes teilhaftig, sei dessen stets eingedenk. X. Schule Dich und arbeite an Dir. Wer viel leistet, wird an— erkannt. Anerkennung sei Dein höchster Stolz.

Polizei wird in Brandermittlung geschult.

Der Reichs- und Pxeußische Innenminister hat den Landes⸗ regierungen mitgeteilt, daß er besondere Lehrgänge zur Schulung der Polizei in der Brandermittlung durchzuführen gedenke. Der Erlaß stellt fest, daß vom 11. bis 27. Februar und vom 28. Februar bis 16. März 1935 am Polizeiinstitut in Berlin-Charlottenburg Lehrgänge für Brandermittlungsbeamte abgehalten werden sollen. An diesen Lehrgängen können staatliche Kriminalbeamte sowie Beamte der Gendarmerie und der Gemeindepolizei Preußens teilnehmen.

Kunft und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.

Donnerstag, den 24. Januar 1935. Staatsoper: Lohengrin. Dirigent: Heger. Beginn 19 Uhr.

K Die Hermannschlacht von Kleist. Beginn 20 ö

Die Fahresstammiete der Staatstheater.

Die Ausgabe der Jahresstammkarten für den Monat Februar 1935 findet vom 28. bis 31. Januar 1935 in der Zeit von 9—14 Uhr an der Stammkartenkasse im Verwaltungsdienst⸗ gebäude, Oberwallstraße 22, gegen Vorlage des Vertrages statt, und zwar: für die Staatsoper Unter den Linden für 24 Vorstellungen und für das Staatliche Schau spiel⸗ haus für 16 Vorstellungen.

Die Stammkartenpreise betragen je Vorstellung und Karte: Staatsoper Unter den Linden: 1. Rang 1. Reihe, Sperrsitz 2. Rang 4,00 RM

l. h. Reihe 6,05 RM 3. Rang 3, oo, Sperrsitz 10 —16. Reihe 5,900 4. Rang. 16

do. 17. 22. Reihe 4,25

Staatliches Schauspielhaus: Orchestersessel, Sperrsitz Sperrsitz 10. —15. Reihe 2, 50 RM

. 3. Reihe. . 4,00 RM 2. Rang.... 2, 00 Sperrsitz 4.—9. Reihe 3,25 8 Ran 1

Aus den Staatlichen Museen.

Wegen Umstellungsarbeiten und Neuaufstellung wird das Erdgeschoß im Westflügel des Zeughauses (Modellsammlung) für mehrere Wochen gesperrt.

Dandeisten.

Vÿrsenkennziffern für die Woche vom 14. bis 19. Januar.

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der Woche vom 14. bis 19. Januar 1935 im Vergleich

zur Vorwoche wie folgt:

Wochendurchschnitt Monats · vom 14. 1. vom T. 1. durchschnitt bis 19.1. bis 12.1. Dezember

Aktienturse (Kennziffer 1924 bis 1925 = 100) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie .. Handel und Verkehr... a . Kursniveau der 6 99 igen festverzinslichen Wert⸗ papiere Pfandbriefe der Hyp.⸗Akt. J Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen Anleihen der Länder und Gemeinden.. Industrie obligationen Durchschnitt

8770 76, 26 88, 34 S2, 44

88, 89 77.21 89, 8 S3, 69.

96,71

9b, ol dl s

95,19 96, 74

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