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Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 22 vom 26. Januar 1935. S.
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boten. Als Vergütung für diese Umwandlung wird eine Bar⸗ rämie von 27 mit dem nächsten nach dem 31. März 1935 älligen Zinsschein gezahlt. Das Angebot gilt als von den nhabern der Pfandbriefe und Schuldverschreibungen nach §1Abs. 1 des Gesetzes vom 24. Januar 1935 angenommen, wenn es nicht innerhalb der im Gesetz bestimmten Fristen, deren Lauf mit dem der Veröffentlichung des Angebots im Reichsanzeiger folgenden Tage beginnt, abgelehnt wird.
Die Inhaber der vorbezeichneten Pfandbriefe und Schuld⸗ verschreibungen, die zur Annahme dieses Angebots nicht bereit ind, müssen die Ablehnung des Angebots nach Maßgabe des FS 5 des Gesetzes vom 24. Januar 1935 vornehmen.
— Am 26. Januar 1935.
Braunschweigische Staats⸗ bank (Leihhausanstalt). Lippische Landesbank Staat⸗ liche Kreditanstalt. k
Bayerische Landeskultur⸗ rentenanstalt. Hessische Landesbank —. Staatsbank —. Preußische Landespfandbrief⸗
anstalt. ank. Sächsische Landespfandbrief⸗ Staatliche Kreditanstalt anstalt. Oldenburg, Staatsbank. Württembergische Landes⸗ Badische Kommunale Landes⸗ kreditanstalt. bank — Girozentrale —öffent⸗
liche Bank- u. Pfandbrief⸗ anstalt. Bayerische Gemeindebank (Girozentrale) öffentliche Bankanstalt. Deutsche Girozentrale —
Badischer Sparkassen⸗ und Giroverband.
Bayrischer Sparkassen⸗ und
Giroverband. Deutsche Kommunalbank —. Deutscher Sparkassen⸗ und Grundrenten⸗ und Hypo⸗ Giroverband. thekenanstalt der Stadt Dresden. Hannoversche Landeskredit⸗ Kreditanstalt Sächsischer anstalt. Gemeinden. Landesbank der Provinz Landesbank der Provinz. Ostpreußen. Schleswig⸗Holstein. Landesbank der Provinz Landesbank der Rhein⸗ Westfalen. provinz.
Landeskommunalbank — Landeskreditkasse Kassel. Girozentrale für Hessen —. Nassauische Landesbank. Provinzialbank Oberschlesien (Landesbank und Giro⸗ zentrale). Provinzialhilfskasse für die Provinz Niederschlesiert. Westfälisches Pfandbriefamt für Hausgrundstücke.
Provinzialbank Pommern (Girozentrale). Sparkassen- und Giroverband für Provinz Sachsen, Thü⸗ ringen und Anhalt, Mittel⸗ deutsche Landesbank — Giro⸗ zentrale für Provinz Sachsen, Thüringen und Anhalt. —.
Württembergischer Spar⸗ Zentrale für Bodenkultur⸗
kassen⸗ und Giroverband. kredit. Braunschweigischer ritter⸗ Bremenscher ritterschaftlicher sschaftlicher Kreditverein. Kreditverein.
Calenberg⸗Göttingen⸗ Centrallandschaft für die
Grubenhagen⸗Hildesheim'⸗ Preußischen Staaten. scher ritterschaftlicher Kredit⸗ verein.
Der Landwirtschaftliche Kre⸗ ditverein Sachsen.
Erbländischer Ritterschaft⸗ licher Kreditverein in
. Sachsen. ; Landschaft der Provinz Landschaft der Provinz West⸗ Sachsen. falen.
Landschaftlicher Kreditver⸗ band für die Provinz Schles⸗ wig⸗Holstein. Märkische Landschaft
zugleich für die Kur⸗ und Neumärkische ritter⸗ schaftliche Darlehnskasse. Ostpreußische Landschaft. sitterschaftliches Kreditinsti⸗ tut des Fürstentums Lüne⸗
Landständische Bank des ehem. Sächsischen Markgrafentums Oberlausitz. Mecklenburgischer ritterschaft⸗ licher Kreditverein.
Pommersche Landschaft. Schlesische Landschaft.
burg. Schleswig-Holsteinische Land⸗ Berliner Hypothekenbank⸗ schaft. verein (Stadtschaft).
Das Berliner Pfandbriefamt. Preußische Zentralstadtschaft.
Bekanntmachung.
Das mit Bekanntmachung vom 23. August 1933 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger Nr. 198 vom 25. August 1933) beschlag⸗ nahmte Vermögen des ehemaligen Reichsangehörigen Bern⸗ ha'rd Weiß wird gemäß 5 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deut⸗ schen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt.
Berlin, den 24. Januar 1935.
Der Reichs- und Preußische Minister des Innern.
5 : D n
Betanntmachung.
Ich habe auf Grund der Verordnung des Reichspräsi⸗ denten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 die Verbreitung der nachstehend genannten ausländischen Druclschrift im Inland bis einschl. 3s. Januar 1936 verboten:
Krafnaja Nowj — Zeitschrift — (Moskau, Rußland).
Berlin, den 25. Januar 1935.
Der Reichs- und Preußische Minister des Innern.
J. A.: Daluege.
Bekanntmachung.
Ich habe auf Grund der Verordnung des Reichspräsi⸗ denten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 die Verbreitung der nachstehend genannten ausländischen Druckschrift im Inland bis auf weiteres verboten:
„Engelbert⸗Dollfuß, Ein katholischer Staatsmann“ — Buch — Salzburg, Oesterreich).
Berlin, den 25. Januar 1935.
Der Reichs- und Preußische Minister des Innern.
J. A.: Daluege.
Lifte der Schund⸗ und Schmutzschriften. (Gesetz vom 18. Dezember 1926.)
Lfd. Akten Ent⸗ Bezeichnung * Nr. zeichen scheidung der Schrift Verleger
Almanach ⸗Kunstverlag
259 Prüf⸗ O. P. St. „Charlotte Bell“, A.⸗G., Berlin
Nr. Leipzig Roman von Ola 213 v. 24.1. Alsen 1935
260 Prüf⸗ O. P. St.
*
Verlag Niedersachsen⸗ Försterling C Co., K. G., Hannover, und alle in anderen Ver⸗ lagen erschienenen Schriften des gleichen Inhalts
„Katharina II.“, Nr. Leipzig Russische Hof⸗ 214 v. 24.1. geschichten von 1935 Sacher ⸗Masoch
Leipzig O1, den 24. Januar 1935.
Der Leiter der Oberprüfstelle für Schund⸗ und Schmutzschriften. Dr. Arndt.
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Preußen.
Bekanntmachung, betreffend Ungültigkeitserklärung von Sprengstoff⸗ erlaubnisscheinen. Die in der nachstehenden Zusammenstellung aufgeführten . werden hiermit für ungültig erklärt:
—
Min Aussteller
Name und Wohnort des . SR. = Gewerberat
Nr. BR. — Bergrevier⸗ Inhabers beamter des Scheines 1 2 3
Adams, J., Kruft. B 945331 GR. Koblenz Albigiani, Altenessen... . A 21/33 GR. Dortmund Andres, M., Rittergut Raßdorfs A 91,26 GR. Wittenberg Arnold, J., Olsberg... 0 46/34 GR. Arnsberg Barzen, Joh. , Fell bei Tier. B 1 / 82 BR. Koblenz Beckers, A., Goraddze ... B 39 GR. Oppeln Beinlich, E., Raumnitz,
m, Gian . GR. Glatz Bender, H., Urbar b. Koblen; B 6/32 GR. Koblenz Bofenschen, J., Moers⸗Hoch⸗
J —— BR. Krefeld Bongard, Fr., Garbeck ... B 4,33 GR. Arnsberg van den Broeck, Wilh., Hön⸗
kJ GR. Neuwied Dittmann, C., Ahrweiler. B 67125 GR. Neuwied Erfmann, Fr., Buer... B 21629 BR. Gelsenkirchen⸗
Buer Ewein, A., Sohrschied. .. A 1590,34 GR. Koblenz Fischer, A., Essen⸗Ueberruhr . B 1 / 30 BR. Werden Först, J., L.⸗Schlebusch II... B 14 / 34 GR. Opladen Fringes, K., Menden, z. Zt.
Langscheid... . 0 132/33 GR. Arnsberg Güttes, Joh. Jos., Unkelbach B 925 GR. Neuwied Hanske, O., Thale a. 5. . B 1233 GR. Halberstadt Hensel, E., Essen⸗Steele . B 234 BR. Werden Heßler, B., Schildau .... B 46/25 GR. Wittenberg Hilbers, H., Hollage Nr. 890. B 18 / 33 GR. Osnabrück Höller, P., Bergisch Gladbach A 34 GR. Köln⸗Land Horoba, F., Mikultschüͤtz.. B 333 BR. Beuthen⸗Süd Jahn, G., Schweinitz... B 3/13 GR. Wittenberg Janoschke, A., Ullersdorf⸗
Liebenthal J GR. Hirschberg
i. Rsgb. Junker, Joh. Jost., Hommerts⸗
ene, . GR. Wetzlar Jürgens, W., Langenscheid. O 121,33 GR. Arnsberg Kamm, K., Erossen a. O.. A 2/34 BR. Cottbus Kefferpütz, Chr., Unkelbach . B S2, 25 GR. Neuwied Dr. Kießling, L.⸗Manfort . B 4127 GR. Opladen Klaus, W., Langscheid .. C 119,333 GR. Arnsberg Klein, J., Vettelschoß .. B 11525 GR. Neuwied Kreft, K., Gels.⸗ Bismarck. . B 21627 233 Gelsenkirchen⸗
uer Lämmert, A., Berlin... B 121j29 GR. Bonn Latz, J., Heimbach... A 48 GR. Düren Leibold, H., Essen .... B 3,34 BR. Werden Löw, W., Altweilnau ... A 41/33 GR. Frankfurt a. M. Lüdecke, E. O., Altherzberg. A 81,25 GR. Wittenberg Marx, P., Hoffeld... B 1725 GR. Neuwied Mathis, H., Sehnde, Kr. Burg⸗
höre, . s GR. Hildesheim Meurer, H., Unkelbach .. B 3 25 GR. Neuwied Metz, 5., Badenhard.. .. (106,34 GR. Koblenz Müller, G., Beesenlaublingen C 10/32 GR. Halle a. S. Müller, J, Nauborn, Kr. Wetz⸗
, . GR. Wetzlar Nickel, H., Krauschütz. ... A 16/29 GR. Wittenberg Niemann, H., Veltheim .. A 234 GR. Minden Noecke, Joh., Hachen. ... 9123/33 GR. Arnsberg Petermann, A., Hachen .. B 129,33 GR. Arnsberg Petzold, P., Schildawn .. 3 / 24 GR. Wittenberg Plock, K., Gelsenkirchen⸗Buer 1129 . Gelsenkirchen⸗
Buer
GR. Neuwied
Reufels, J., Schweifeld . ᷣ 8m BR. Dillenburg
Röder, H., Weilburg... : Rüter, K., jun., Brackwede. 17/34 GR. Bielefeld Schauß, Se, Langscheid .. B 108/33 GR. Arnsberg Schmelzer, E., Groß Döhren. B 14/25 BR. Goslar
Schmidt, H., Langennaundorf A 51/25 GR. Wittenberg
Siepe, P., Dubro ... A 112/26 GR. Wittenberg Strie ße, K., Langenstein . X 18 / 33 GR. Hanau Unverhau, K., Wattenscheid. B 1/34 6. Gelsenkirchen⸗ uer Waldera, E., Hindenburg. B 1 BR. Gleiwitz⸗Süd Wege, F., Dölau ... 9 25632 GR. Halle (S.) Werner, P., Kunzendorf .. B 28/33 GR. Glatz Wolf, W., Hohenleipisch .. B 52,25 GR. Wittenberg Wünnenberg, Th., Langscheid C 112/33 GR. Arnsberg Ziegner, K., Morungen .. A 75,34 GR. Sangerhausen Zorn, S., Heeßen.. .. 6 5 / 4 BR. Hamm
Berlin, den 23. Januar 1935. ugleich für die Preußische Geheime Staatspolizei. . ö stellv. Chef und . Heydrich. Der Reichswirtschaftsminister und Preußische Minister für Wirtschaft und Arbeit. J. A.: Dr. Ulrichs.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf 5 5 der Preußischen Markscheider⸗ ordnung vom 23. März 1923 bringen wir zur . Kenntnis, daß dem Diplom-Ingenieur Eugen Bonne mann in Gelsenkirchen die Konzession zum Betrieb des Ge— werbes der Markscheider von uns erteilt worden ist.
Bonn, den 23. Januar 1935. Preußisches Oberbergamt. J. V.: (Unterschrift.)
—
Bekanntmachung.
Die Neulose zur 5. Klasse der 44. 1 (270.) Preußischen) Klassenlotterie sind nach 55 6 und 13 des Lotterieplaus unter Vorlegung des Vorklassenloses und Entrichtung des Einsatzbetrages spätestens bis Freitag, den 1. Februar 1935, 18 Uhr, bei Vermeidung des Verlustes des 1 pruchs bei dem zuständigen Lotterie⸗Einnehmer zu ent⸗ nehmen.
Die Einschüttung der Gewinnröllchen für die 5. Klasse 44.270. Lotterie erfolgt Donnerstag, den 7. Februar 1935, 12 Uhr, im , des Lotteriegebäudes Viktoriastr. 29. Die ieh n selbst beginnt Freitag, den 8. Februar 1935, morgens 8 Ühr, ebendaselbst.
Berlin, den 24. Januar 1935.
General-Direktion der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie. Dr. Schlange.
Nichtamtliches.
Nummer 3 des Reichsarbeitsblatts vom 25. Januar 1935 hat folgenden Inhalt: Teil 1. Amtlicher Teil. J. Allgemeines. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Leistungsausgleich für ältere Au— gestellte bei zusätzlicher Einstellung. — JII. Arbeitsvermittlung, Arbeitsbeschaffung, Arbeitsdienst, Ärbeitslosenhilfe. Gesetze, Ver= ordnungen, Erlaffe: Erlaß über die Zulassung der Betriebe der Oelmühlen⸗Industrie zur verstärkten 6, . — Druckfehlerberichtigung. — III. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohnpolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Zweite Verordnung über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks, Vom 18. Januar 1935. — Dritte Verordnung über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks. Vom 18. Januar 1935. — IV. Arbeitsschutz. Gesetze, Verordnungen, Erlasse; Verordnung zur Aenderung der Faserstoffverordnung. Vom 4. Januar 1935. — Bescheide, Urteile: 1. Wartung von Warenautomaten,
Teil Js. Nichtamtlicher Teil. Die Hindenburg⸗ Spende im Jahre 1934. Von Dr. Karstedt, Ministeriglrat im Reichsarbeitsministerium. — Ueberblick über die Reichsbeihilfe für die ehemaligen Teilnehmer an dem Fledzuge 1870/71 und früheren Kriegen. Lin Eising, Ministerialamtmann im Reichsarbeits—⸗ minifterium. — Unterkunft bei Bauten. Von Stiller, Ober⸗ regierungsrat im Reichsarbeitsministerium. — Eine ö zur Verhinderung unberechtigter Mietsteigerungen. Von Dr. Ebel, Ministerialrat im Reichsarbeitsministerium. — Statistik. Die Arbeitslosigkeit im Dezember 1934: j. Stand und Veränderung der Arbeitslosigkeit; JI. Die Inanspruchnahme der Unterstützungs⸗ einrichtungen im Dezember 1934; 11I. Die wertschaffende Arbeits⸗ losenfürsorge. — Abrechnung der Reichsanstalt für den Monat November 1934. — Mitteilung: Saar⸗Gedenkprägung zum 13. Ja⸗ nuar 1935. — Sozialpolitische Zeitschriftenschau. — Bücher— besprechungen und Bücheranzeigen.
Nummer 3 des Ministerial⸗Blatts für die Preußische innere Verwaltung (herausgegeben im Reichs- und Preußischen Ministe⸗ rium des Innern) voͤm 16. Januar 1935 hat folgenden Inhalt:
Allgemeine Verwaltung. RdErl. 10 1. 35, Einband⸗ decke z. Reichsgesetzbl. Ko m munalverbände— RdErl. 29. 12. 34, Säuniniszuschläge. — RdErl. 2. 1. 35, Steuerverteilungen f. 1934.
RdéErl 8. J. 35, Steuerverteil ungen f. 1934. — RdErl. 6. 1. 35, Januarrate d. Reichswohlfahrtshilfe. — Gemeindebestand- u. Veisnamenänderungen. Poli zeiverwaltung. RdErl. JI. 1. 35, Auskunft an Versich. Gesellschaften. — RdErl. 18. 1. 35, Verzeichnis d. örtl. Stellen d. Reichstheaterkammer, — RdErl. J2. 1. 35, Gelegentliche Theateraufführungen. — RdErl. 4. 1. 35, Schadensersatzansprüche v. Pol-Exekutivbeamten,. — RdErl. 7. 12. 34, Pers. Akten d. Krim. Beamten. — RdErl. 10. 1. 35. Kraftwagenbenutz. d. Verkehrsreferenten, Wohlfahrts⸗ pflege u. Jugendwohlfahrt. RdErl. 9. 1. 35, Krisen⸗ unterstützung — RdErl. 10. 1. 35, Kleinrentnerhilfe. — RdErl. 12. 1. 35, Verbilligung. d. Speisefette. Verkehrswesen. RöEri. 5. 1. 35, Zuständigkeit gem. AAnw. z. RStrVS. Medi⸗ zinalangelegenheiten. RdErl. 28. 12. 34, Milchflaschen⸗ verschlüsse. — RdErl. 8. 1. 35, Bekämpf. d. Papageienkrankheit. — Uebertragbare Krankheiten d. 50. Woche 1934. Neuersch e i⸗ nungen. Stellenausschreibungen v. Gemeinde⸗ beamten. ;
Zu beziehen durch alle e,, Carl Heymanns Verlag, Berli WS, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 1,75 RM für Aus⸗ abe A (zweiseitig bedruckt) und 2,30 RM für Ausgabe B (ein⸗ an bedruckt).
Nr. 4 des Ministerial⸗Blatts für die Preußische innere Ber⸗ waltung (herausgegeben im Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern) vom 23. Januar 1935 hat folgenden Inhalt:
Allgemeine Verwaltung. RdErl. 16. 1. 35, Ver⸗
ütung f. Quartierverpflegung. — Kommunalverbände. c ß 12. 1. 35, Gemeindegetränkesteuer. — RdErl. 18. 1. 35, Landesverteilungsschlüssel. — RdErl. 19. 1. 35, Grundsätze 3 Feststellung d. Haushaltsplans usw. — Aenderung v. Kreisgrenzen. — Gemeindebestand⸗ u. Ortsnamenänderungen. — Polizei verwaltung. RdErl. 18. 1. 35, Grundsätze f. d. Pol. — d⸗ Erl. 10. 1. 35, Schutz des Einzelhandels. — Anordn. 21. 12. 34, lmberichterstatter. — RdErl. 28. 19. 34, Presseausweise. — Erl. 14. 1. 35, Verwalt. Geb. f. Beglaub. v. Unterschriften. RdErl. 15. 1. 35, Tätigkeit d. Rano. — RdErl. 16. 1. 35, Preise . d. Gend. — RdErl. 7. 1. 35, Schulgeld f. Pol⸗Lehrg. — dErl. 15. 1. 35, Lehrg. f. Brandermittlungsbeamte,. — Wohl ⸗ ahrtspflege u. Jugendwohlfahrt, RdErl. 18. 1. 6, . = RdErl. 15. 1. 36, g. Geldlotterie d. Thür. Niuseums. = Reich sheer und Marin g. RdErl 14 1. 36, Veteranenbeihilfe an Auslandsempfänger. —Berkehrswe se n. RdErl. 18. 1. 36, Aufstell. v. Verkehrszeichen. — RdErl. 12. 4. 365, Trelben v. Vieh. — RdErl. 16. 1. 35, Dienstkraftwagen d Wehr macht. — Medi zinalangelegenheite n. RdErl. 15. 1. 386, Einziehung v. Sera. — , Krankheiten d. 51. Woche. . Teil. aar⸗Gedenk rägung. — Neu= erscheinungen. — Stellenausschreéibu ng en, d- Gemeindebeamten. Zu , durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin WS, Mauerstr. 44. Vierteljahr lich 1,5 RM für Ausgabe A zweiseitig bedruckt) und 2.30 RM für Ausgabe B (einseisig bedruckö.
— —
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 22 vom 26. Januar 1935. S.
BVerkehrswesen.
Ein Jahr deutsche Luftpost nach Südamerika.
Anfang Februar jährt sich der Tag der Eröffnung der deut⸗ schen Luftpostlinie Berlin Buenos Aires, der ersten Luftpost⸗ verbindung über den Ozean. Aus diesem Anlaß werden die
mit dem am 2 Februar fälligen Flug der Deutschen Lufthansa
beförderten Luftpostsendungen den Abdruck eines Sonderstempels mit dem Wortlaut „J Jahr Deutscher Postflug Europa — Süd⸗ amerika“ erhalten.
Saubere Absftempelung von Postwertzeichen für Sammlerzwecke.
Aus Kreisen der Markensammler wird bei der Reichspost häufig der Wunsch geäußert, die Postwertzeichen möglichst leicht und sauber abzustempeln. Im allgemeinen lassen sich solche Wünsche im Postbetrieb schwer erfüllen,. Jetzt hat der Reichs⸗ . aber angeordnet, daß die Sendungen mit Marken, ie für Sammlungen bestimmt sind und saubere Stempel⸗ abdrucke erhalten sollen, besonders behandelt werden. Sie müssen in einem Umschlag am Postschalter abgegeben werden, auf dem
vermerkt ist, daß besonders sorgfältige Entwertung der Marken gewünscht wird. Diese Sonderbehandlung ist vorläufig versuchs⸗ weise eingeführt worden. :
Ermäßigung ber Sahrpreise im Schiffsverkehr zwischen Deutschtand, England, Irland und Srankreich.
Mit Wirkung vom 31. Janugr 1935 werden die Fahrpreise im Schiffsverkehr zwischen Deutschland, England, Irland und . beträchtlich herabgefetzt, so daß künftig eine Reise nach England auf einem 1, hi der Hamburg-Amerika Linie weniger Kosten beansprucht als die Eisen ahnfahrt über Vlissingen. Beispielsweise wird man die . Hamburg —Sout⸗ hampton in der dritten Klasse eines Hapag-Dampfers schon für 35 NM unternehmen können; der gleiche Preis gilt auch für die Strecke Hamburg — Cherbourg oder Boulogne. Außer. dieser Her⸗ absetzung der Preise wird als n eine Ermäßigung von 107, auf den Preis der Hin- und Rückfahrkarte ö unter der Voraussetzung, daß das Reisegeld vor Antritt der ahrt be⸗ zahlt wird.
Aus der Verwaltung.
Steuerfreie Reisekosten und Jubiläums⸗Gaben.
In der Oeffentlichkeit tauchen über die Frage der Besteue⸗ rung von Reiseentschädigungen der Angestellten häufig Zweifel auf. Nach Mitteilung von amtlicher Seite sind, wie der BND. mitteilt, die tatsächlichen Aufwendungen bei Dienst⸗ bzw. Ge⸗ schäftsreisen steuerfrei. Uebersteigen sie die Reisekostenentschädi⸗ gungen der entsprechenden Reichsbeamten nicht, so bedarf es darüber keines Nachweises; wird jedoch die Steuerfreiheit höherer Aufwendungen gefordert, so ist ein Nachweis notwendig. Im letzteren Falle soll zum Ausgleich der im Haushalt gemachten Ersparnisse ein angemessener Abschlag vorgenommen werden, der bei Verheirateten 20, bei Unverheirateten 40 beträgt.
Jubiläumsgeschenke an Arbeitnehmer und Sonderver⸗ gütungen bei Firmenjubiläen sind unter gewissen Voraus⸗ . von der Lohnsteuer befreit. Für Geschenke aus Anlaß es 25⸗, 50⸗ und 75jährigen Bestehens einer Firma werden Steuern nicht erhoben, wenn sie die Höhe des Monatslohnes nicht übersteigen. Bei Arbeitnehmer-Jubiläen wird keine Lohn⸗ . erhoben, wenn die Geschenke bei 25jähriger Tätigkeit im
etriebe 6, bei 40jähriger 9 und bei 50jähriger 12 Monats⸗ gehälter nicht übersteigen. Als Höchstsummen sind in diesen Fällen 3000, 4500 und 6000 RM festgesetzt.
Umfatzsteigerung um 20 bis 25 Milliarden. Bisher 360 000 Gheftands darlehen.
An die glänzende Entwicklung des Steueraufkommens des Reiches, die sich aus der vom Reichsfinanzministerium veröffent⸗ lichten Bilanz der ersten neun Monate des Rechnungsjahres 1934 ergibt, knüpft Staatssekvetär Reinhardt in der Deutschen
dener-Zeitung wichtige grundsätzliche Bemerkungen über die nationalfozialistische Steuerpolitik.
Er weist darauf hin, daß das Steueraufkommen von 1930 bis 1933 trotz unentwegter Erhöhungen katastrophal zurückging. Alle Schätzungen und Maßnahmen erwiesen sich als falsch. Das Rech⸗ nungsjahr 1933 war das erste, in dem das Aufkommen nicht mehr den Voranschlag unterschritt, obwohl in diesem Jahre keinerlei neue Steuern oder Erhöhungen, sondern wesentliche Steuerver⸗ üünstigungen erfolgten. Das Ergebnis des Jahres 1954 werde bie Ueberschreitung des Haushaltsansatzes um etwas mehr als eine Milliarde Mark sein. Die nationalsozialistische Steuerpolitik beruhe auf fünf Grundsätzen: 1. Gewährung von Steuervergünsti⸗ gungen, die gecignet sind, zur Deckung vorhandenen Bedarfs an⸗ zuregen, 2. allgemeine Senkung oder Beseitigung, von Steuern, wenn dadurch die Nachfrage nach Gütern und Leistungen erhöht wird, 3. Umbau der Steuern nach bevölkerungspolitischen Grund⸗
Handelsteil.
sätzen, d. Umbau der Steuern zum Zwecke der Heraushebung des Werts der Persönlichkeit und der persönlichen Verantwortung in der Wirtschaft, 5. allgemeine Senkung oder Beseitigung von Steuern, soweit sich der Steuerbedarf vermindert. Der Staats⸗ sekretär zählt nochmals die vielen Maßnahmen auf, die bisher in Verfolg dieser Grundsätze getroffen worden sind. Er teilt dabei mit, daß auf Grund des . zur Förderung der Eheschlie—⸗ ßungen bis , 360 000 Ehestandsdarlehen gewährt worden find. Auswirkungen dieser Maßnahme, die eine solche von Dauer sein werde, seien u. a. die Zunahme der Zahl der Eheschließungen um rund 50 *, und eine Entlastung des Arbeitsmarktes einschließ⸗ lich der mit den Eheschließungen verbundenen Wirtschaftsbelebung um mindestens 5060 000. Trotz der verschiedenen Steuervergünsti⸗ gungen und Steuersenkungen, so führt der Staatssekretär laut Ndz. weiter aus, bewege sich das Steueraufkommen unentwegt nach oben. Es evweise sich immer mehr, daß die volkswirtschaft⸗ lichen Betrachtungen, von denen sich die Reichsregierung bei ihren Maßnahmen leiten ließ, richtig sind. Alle Anzeichen sprächen da⸗ für, daß das Steueraufkommen weiter steigen werde und daß das Aufkommen des Rechnungsjahres 1935 größer sein werde als das von 1934. Das Mehraufkommen werde bis auf weiteres vestlos zum Ausgleich der Vorbelastungen des Reichshaushalts gebraucht. Sobald sich die Vorbelastung wesentlich vermindert haben werde, sei die Voraussetzung für die Verwirklichung des fünften Grund—⸗ satzes nationalsozialistischer Steuerpolitik gegeben, für eine all⸗ gemeine Senkung oder Beseitigung von Steuern.
Im einzelnen stellt der Staatssekretär noch fest, daß das Mehraufkommen bei der Umsatzsteuer gegenüber 1933 rund 100 Millionen erreichen weyde. Dies entspreche einer Zunahme der steuerpflichtigen Umsätze gegenüber dem Vorjahre um 20 bis 25 Milliarden Reichsmark.
Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.
Sonntag, den 27. Januar 1935.
Staatsoper: Der Ring des Nibelungen. 1. Tag. Die Wal⸗— küre. Dirigent: Krauß. Beginn 19 Uhr.
or,, Pygmalion. Komödie von Sßsaw. Beginn ⸗ r.
Montag, den 28. Januar 1935. Staatsoper: La Traviata. Dirigent: Preuß. Beginn 20 Uhr. Schauspielhaus: Pyg malion. Komödie von Shaw. Beginn 20 Uhr.
Grundlagen der Forst⸗ und Holzwirtschaftspolitik.
Im großen Festsaal des Preußenhauses fand am 24. Janugr die erste gemeinschaftliche Tagung des Reichsgusschusses für Forstwirtschaft (Forstpolitischer Apparat der NSDAP.) und des Reichsausschusses für Holzwirtschaft statt, Die beiden Ausschüsse ind auf forst- und holzwirtschaftspolitischem Gebiete die aus der ührenden Praxis auserwählten Ratgeber der Reichsregierung. zer Leiter des Forstpolitischen Apparates und Abteilungsleiter
im Reichsforstamt und Reichsernährungsministerium, Mini⸗
. Parchmann, hielt hierbei einen grundlegenden
ortrag über den Ausbau der deutschen Forst⸗- und Holz⸗ wirtschaft.
Ter Zeitpunkt sei nunmehr gekommen, daß die führende Tätigkeit der maßgeblichen Reichsstellen sich des Rates welt⸗ anschaulich und fachlich im Sinne des Nationalsoziglismus geeigneter Persönlichkeiten bedienen werde, um den Ausbau der nationalsozialistischen Forst⸗ und Holzwirtschaft zu vollenden. In eingehenden Ausführungen beschäftigte sich der Redner mit der Forstwirtschaft vor der Machtübernahme und mit der Leistung der einzelnen Besitzformen. Der freie Privatwald, also der Kleinwald, mit einem Jahreseinschlag von nur 2, 15 km je Hektar gegenüber einem solchen von 451 im der Staatsforsten und 4,0 km des Großwaldbesitzes zeige mit aller Deutlichkeit, daß hier noch gewaltige Möglichkeiten stecken, den Bedarf der deuischen Wirtschaft an Holz soweit als möglich aus eigener Scholle zu decken. Den Gipfelpunkt der forstlichen Gesetzgebung wird ein einheitliches Forstgrundgesetz für das ganze Reich bilden, das eine Unzahl von nach Ländern, Provinzen oder gar nach Kreisen ver⸗ schiedenen forstlichen Rechtsnormen im Sinne einer Einheitlichkeit der Bewirtschaftung unserer Wälder abzulösen haben wird. Die Hauptteile dieses Gesetzes werden sich, soweit schon jetzt überhaupt Angaben darüber gemacht werden können, voraussichtlich be⸗ fassen mit:
1. allgemeinen Vorschriften, die für alle Waldungen Geltung ug Es wird ein für allemal festgelegt werden, daß die Forsthoheit nur beim Reich liegt;
0a 3h, . Staats- und Staatsanteilwaldungen; Vor ö. ten für Gemeinde-, Stiftungs- und Körperschafts⸗ waldungen des öffentlichen Rechts;
e, für größere und mittlere Privatwaldungen; Vorschri ten für den kleineren Privat-, Genossenschafts⸗ und Siedlungswald; .
Vorschriften über die Bildung von Erbwaldgütern in Anlehnung an die Erbhofgesetzgebung.
Srre, ro
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Ministerialrat Parchmann gab in großen Grundzügen die Stellung der Forstwirtschaft in der Reichsfinanzreform wieder und wandte 6 dann den zahlreichen Aufgaben zu, die auf dem Gebiete der forstlichen Erzeugungs-, Betriebs- und Lagerstatistik noch zu lösen sind. Nunmehr wandte sich Ministerialrat Parch⸗ mann den holzwirtschaftspolitischen Fragen zu. Er warf zunächst die Frage auf, ob der deutsche Wald die alleinige Quelle für die ö Deutschlands darstelle, und beantwortete sie
dahin, da zwischen der deutschen Nutzholzerzeugung und dem dentschen ö
ͤ utzholzbedarf bei schonender Waldbehandlung eine Lücke besteht, deren jeweilige . eng mit der wirtschaftlichen Kon⸗ struktur zusammenhängt. Für den mengenmäßigen Ausgleich des deutschen Nutzholzbedarfs gibt es theoretisch gesehen zwei Wege: Die Mehrnutzung im deutschen Walde, die nur zeitweise erfolgen darf, und die Holzeinfuhr, die in bestimmtem Ausmaße eine Not⸗ wenbigkeit ist, namentlich im Hinblick auf die Nadelhölzer und die weichen Laubhölzer. Die Faktoren, mit denen der Holzeinfuhr⸗ handel, der ein schwieriges Sonderfach ist, zu rechnen hat, sind zum Teil ganz anderer Natur als die, die für den Binnenhandel . Der Holzeinfuhrhandel bedarf einer ganz be⸗ sonderen Beobachtung seitens der Regierung; einerseits muß sie ihm die Voraussetzung zur Erfüllung seiner volkswirtschaftlichen Aufgabe durch eine entsprechende Handels- und Zollpolitik ge— währleisten, andererseits aber muß sie verhindern, daß durch seine Betätigung die berechtigten Interessen der deutschen Holz⸗ erzeugung verletzt werden. Dieses Ziel läßt sich ohne Zwangs⸗ wirtschafk erreichen, wenn die gesamte deutsche Holzwirtschaft von einer höheren Warte aus gelenkt wird.
Nachdem Ministerialtat Parchmann weiter auf die be⸗ sondere Beachtung der Holzzollfrage durch die Regierung hin⸗ gewiesen und die verhältnismäßig geringfügige deutsche Ausfuhr don Rohholz und Erzeugnissen der Sägeindustrie nach Art und Menge gekennzeichnet hatte, wandte er sich der besonderen Be⸗ a des Binnen ö zu, der han pla lt aus ein⸗ eimischer Rohstoffquelle schöpft, aber ebenso wie der Holzeinfuhr⸗ handel eine weitgehende Spezlalisierung und sonstige Verschieden⸗ heiten zeigt. Durch die ungleiche Verteilung der Erzeugungs⸗ gebiete für Holz innerhalb Deutschlauds im allgemeinen und für einzelne Holzarten im besonderen im Zusammenhang mit ähnlichen Ungleichheiten in der Verteilung der Holzverbrauchsstätten ergibt sich eine Reihe von Problemen auf dem Gebiet des Holzhandels z. B. Holzzollpolitik, Holztransportwesen, Holzpreishildung). Alle diese Maßnahmen müssen unter dem einheitlichen Gesichtswinkel
einer Holzmarktordnung betrachtet werden, die für das Gedeihen von Forstwirtschaft, Holzhandel und Holzverbrauch im weitesten Sinne nötig ist. Die Holzpreisbildung wird in steigendem Maßg staatsseitig beeinflußt und dadurch das Holzgeschäft wesentlich seines spekulativen Charakters entkleidet werden. Als Hauptziel der deutschen Holzwirtschaft wird die Stärkung des Binnenmarktes betrachtet, ohne dabei die Notzoendigkeit der Belieferung des Welt⸗ marktes zu verkennen.
Berliner Börse am 26. Januar.
Fest und lebhaft — unter Bevorzugung von Montanpapieren. ö
Die feste Grundstimmung des Vortages hat an der Berliner Sonnabendbörse eher noch eine weitere Stärkung erfahren. Neben der Konversion und der 500⸗Mill.-⸗Reichsanleihe war es nament⸗ lich der günstige Krupp⸗Abschluß, der zu lebhaften Käufen der Montanpapiere Anlaß gab. Hiervon ausgehend, übertrug sich die zuversichtliche Stimmung auf den gesamten Börsenverkehr, und in der Mehrzahl der Papiere lagen die Kurse 1 bis 2 * höher. Unter Führung von Altbesitzanleihe waren auch Renten wiederum gefragt. Die Lebhaftigkeit des Geschäfts hielt im Verlauf un⸗ vermindert an, und erst gegen Schluß des Verkehrs waren in Montanpapieren einige Glattstellungen zu bemerken.
Die Kursbesserungen am Montanmarkt machten durchschnitt— lich 13 aus. Bei lebhaften Umsätzen waren Mannesmann, Gelsen⸗ kirchen und Klöckner noch bis zu 1 * derüber hinaus höher. Unter chemischen Werten waren Koökswerke etwas lebhafter gehandelt, während das Geschäft in J. G-Farben (plus „*) ruhig blieb. Am Elektromarkt standen wieder Versorgungswerte im Vordergrund des Interesses. So gewannen Hamburger Elektrizität 2 25, Elek- trizitätswerke Schlesien 17 755, BKL. und Schlesische Be⸗Gas je 1 4, schließlich Wasserwerke Gelsenkiechen 2 S5. Weitere Käufe größeren Umfangs waren in Daimler (plus 1), Bayrische Mo⸗ torenwerke plus 1) und Muag (plus 11) zu bemerken. Sonst bestand noch Interesse für Julius Berger plus 116) und Stöhr⸗ Kammgarn (splus 13). Am Kassamarkt hatte die Geschäftstätig⸗ keit ebenfalls zugenommen. Die durchschnittlichen Kursbesserungen machten etwa 1 bis 235 aus. Unter unnotierten Werten hörte man Ufa 3 3 höher.
Am Rentenmarkt hatten wiederum Altbesitz mit L * dig höchste Kurssteigerung aufzuweisen. Sonst lagen noch recht fest Dollarvbonds, die bis 14 gewannen. Tagesgeld war in sich etwas fester, der Satz blieb jedoch mit 3½ bis 37 . unver⸗ ändert. Am Internationalen Devisenmarkt war das englische Pfund etwas leichter und wurde in Berlin auf 12,24 (12,26) festgesetzt, während der Dollar mit 2,515 (2,516) nahezu unver- ändert blieb.
Devisenbewirtschaftung.
Zulassung von Devisenberatern.
In einer Anordnung des Leiters der Reichsstelle für Devisen⸗ bewirtschaftung (Runderlaß 14135 D. St. vom 22. Januar 1935) heißt es u. a.:
1. Das Gesetz über die Zulassung von Steuerberatern vom 6. Mai 1933 findet auf die Zulassung von Devisenberatern keine Anwendung.
2. Als Bevollmächtigte, Vertreter und Beistände in Devisen⸗ sachen dürfen grundsätzlich nur Rechtsanwälte, Notare, Wirt⸗ schaftsprüfer, allgemein zugelassene Steuerberater sowie solche Personen zugelassen werden, die sich bereits vor dem 1. April 1933 geschäfts oder berufsmäßig mit Devisensachen befaßt haben.
3. Darüber hinaus können, falls ein besonderes Bedürfnis besteht, oder sonstige besondere Gründe dafür sprechen, auch andere als die vorgenannten Personen als Devisenberater zuge⸗ . werden, wenn sie nach Persönlichkeit und Vorbildung un— bedingte Gewähr dafür bieten, daß ihre Beratung sachgemäß ist und den Belangen der Volksgemeinschaft und des Reichs entspricht. .
4. Als Bevollmächtigter, Vertreter oder Beistand von An⸗ gehörigen im Sinne des 8 10 des Steueranpassungsgesetzes kann jede Person zugelassen werden.
5. Die Zulassung als Devisenberater erfolgt formlos. Rechts⸗ anwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und allgemein zugelassene Steuerberater sind ohne weiteres zuzulassen. Das gleiche gilt von Personen, die als Vertreter, Bevollmächtigte oder Beiftände von Angehörigen auftreten und ihre Eigenschaft als Angehöriger auf das in das Ermessen der Devisenstelle gestellte Verlangen nach- weisen oder glaubhaft machen. Andere Personen müssen, soweit nicht amtsbekannt, entweder nachweisen oder glaubhaft machen, daß sie bereits vor dem 1. April 1933 mit Devisensachen berufs— oder geschäftsmäßig zu tun hatten oder nachweisen, daß ein be— sonderes Bedürfnis oder sonstige Gründe für ihre Zulassung vorliegen und sie nach Vorbildung und Person zur sachgemäßen
Vertretung in Devisensachen geeignet sind.
Ueberweisungen auf das Treuhänderkonto Niederlande.
Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung teilt durch Erlaß Dev. B. 3201335 vom 24. 1. 1935 im Anschluß an R.⸗E. 175154 D. St. mit:
„1. Ich weise darauf hin, daß auch Genehmigungen zur Ueberweisung von Beträgen aus Wechsel⸗ und Scheckzahlungen von Inländern, die gemäß R.-E. 80/34 1 einem Hinterlegungs⸗ konto gutgeschrieben worden sind, auf das Treuhänderkonto Niederlande erteilt werden dürfen, wenn der Wechsel oder Scheck auf Grund einer Verbindlichkeit der im Abschnitt II des R.⸗E. 175ũ34 D. St. bezeichneten Art in Zahlung gegeben worden ist.
2. Zum Zwecke der Geschäftsvereinfachung ermächtige ich in Abänderung von Runderlaß 175/34 111 Abs. 3 die Devisen⸗ stellen, auch ohne meine Entscheidung die Einzahlung von Ver— bindlichkeiten, die vor dem 1. März 1934 fällig geworden sind, in eigener Zuständigkeit zu genehmigen, wenn die einzuzahlende Schuldsumme 1000 RM nicht übersteigt und der Grund, warum die Forderung noch nicht bezahlt wurde, allein in schlechten Vermögensverhältnissen des Schuldners zu erblicken ist. Ueber⸗ steigen derartige Anträge nicht 50 RM, so ist der Schuldner regelmäßig auf Zahlung innerhalb der Freigrenze zu ver⸗ weisen. Alle anderen Fälle, insbesondere Zweifelsfälle, sind mir nach Runderlaß 175/34 111 Abs. 3 nach wie vor zur Entscheidung vorzulegen.“
Benzolverband übernimmt die Derop.
Von zuständiger Seite erfährt der DoD, daß die Benzol⸗ verbände die Verkaufsorganifation des deutschen Bergbaus für das von diesem erzeugte Benzol, die Klein vertaufgorganisation der Russen für Erdölerzeugnisse in Deutschland, die Derop, über⸗ nommen haben. Damit' wird das von den Verbänden seither be⸗ triebene Äral-Geschäft (Benzin Benzol⸗Gemisch Geschäft) dem ger steigerten Anfall des deutschen Benzols entsprechend erweitert und gleichzeitig durch die Uebernahme des Vertriebs auch der ken Erdölerzengnisse die Kanäle für eine erweiterte, künftige deut che Erzeugung vorbereitet. Die Russen ihrerseits haben die in den letzten Jahren infolge der Verhältnisse bei ihrer deutschen Ver⸗ kaufsorganifation aufgetretenen Schwierigkeiten durch die Aus⸗ lieferung derselben an den mit ihnen seit Jahren arbeitenden