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Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 25 vom 390. Januar 1935.
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QAus der Verwaltung.
Richtlinien für die Ausgabewirtschaft der Gemeinden. Weiterhin äußerste Sparsamkeit.
Für die Haushaltungsführung der preußischen Gemeinden und Bemeindeverbände und die Aufstellung der Haushaltspläne für 1935 hat der Reichs- und preußische Innenminister zugleich im Namen des Finanzministers wichtige Richtlinien heraus⸗ gegeben. Auch wenn die Gemeinden infolge Besserung der all⸗ gemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse einen ausgeglichenen Haus⸗ haltsplan vorlegen können, müssen sie unbedingt bestrebt sein, von jeder irgendwie vermeidbaren Erhöhung ihrer Ausgaben abzu⸗— . und die verfügbaren Mittel vorerst zur beschleunigten Ab⸗ deckung kurzfristiger Kredite oder Zinsrückstände, zur verstärkten Auffüllung von Tilgungsfonds und insbesondere zur Bildung ausreichender Rücklagen zu verwenden. Der Minister bezeichnet die scharfe Begrenzung der Ausgabeseite aller Gemeinden als um o dringender, als das Haushaltsjahr 1935 eine Reihe einschnei⸗ kö Aenderungen bringen werde, die in ihren vollen Aus⸗ wirkungen noch nicht voll zu übersehen seien. Aus diesem Grunde würde es auch ernstesten Bedenken begegnen, wenn Gemeinden, statt Vorbelastungen abzudecken und Rücklagen zu bilden, aus dem an sich begrüßenswerten Bestreben heraus, zur Verminderung der allgemeinen Steuerlast beizutragen, schon jetzt dazu übergingen, neben den vom Reiche veranlaßten Steuererleichterungen ihrer⸗ seits in größerem Ausmaß Abgaben zu senken oder aufzuheben. Sofern die Voraussetzungen für Senkung von Abgaben im Einzel⸗ falle gegeben sein sollten, werde zu prüfen sein, ob nicht vor einer Stenersenkung zunächst örtlich überhöhte Tarife ermäßigt werden müssen. Die Gemeindeleiter und die Aufsichtsbehörden, so erhärt der Minister zusammenfassend, müssen sich stets vor Angen halten, daß das Reich die gewaltigen Ausgaben, die es im Zuge seines Neuaufbaues und zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit auf sich ge⸗ nommen hat, nur dann restlos lösen kann, wenn die gesamte Finanzwirtschaft der Gemeinden diesen Richtlinien angepaßt und bamit eine dauerhafte Gesundung der Finanzwirtschaft der Ge⸗ meinden gewährleistet wird.
Keine neuen Wirtschastsberatungsämter der Gemeinden
Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, hat der Reichs und Preußische Minister des Innern im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsministerium und dem Preußischen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit angeordnet. daß die weitere Gründung von Wirtschaftsberatungsämtern oder Dienststellen mit ähnlichen Aufgaben durch die Gemeinden und Gemeinde⸗ verbände zu unterbleiben hat. Die Nachprüfung der bereits vor⸗ handenen Wirtschaftsberatungsämter bleibt vorbehalten. Die Anordnung gilt für die Gemeinden aller Länder. In einigen Gemeinden ift die Errichtung von Wirtschaftsberatungsämtern erfolgt; in anderen bestehen Pläne, solche Aemter demnächst einzu⸗ richten. Die Aufgaben, welche diesen Stellen von den Gemeinden ugewiesen sind, sind Beratung von in Schwierigkeiten geratenen
nternehmungen der Privatwirtschaft, Abhilfemaßnahmen zur Beseitigung der Schwierigkeiten sowie zur Erhaltung der Be⸗
triebe und der vorhandenen Arbeitsplätze mit den verschiedensten Mitteln, wobei das Wirtschaftsberatungsamt im wesentlichen eine vermittelnde Tätigkeit übernimmt. Die Errichtung von Dienststellen dieser Art gehört nicht zum Aufgabenkreis der Ge⸗ meinden (Gemeindeverbände). Sie greift über in das Arbeits⸗ gebiet der bestehenden Berufsvertretungen der Industrie, des Handels und des Handwerks. Diese sind durchaus in der Lage, die hier in Frage kommenden Aufgaben als Träger zu übernehmen. Sie müssen auch nach den bestehenden Organisationsgrundlagen als hierfür ausschließlich zuständig anerkannt werden.
Der deutsche Gruß in der öffentlichen Verwaltung
Der Reichs- und preußische Innenminister gibt in einem Er— laß, der an alle Verwalrungsbehörden des Reiches, der Länder und Gemeinden gerichtet ist, der Ueberzeugung Ausdruck, daß die Beamten, Angestellten- und Arbeiterschaft der öffentlichen Ver⸗ waltung freudig gewillt sei, dem durch das Gesetz über das Staats⸗ oberhaupt und das Gesetz über die Vereidigung der Beamten und der Wehrmacht geschaffenen höchstpersönlichen und unlösharen Treueverhältnis zum Führer und Reichskanzler in besonderer Form des deutschen Grußes Ausdruck zu geben. In Erweiterung der bisherigen Bestimmungen ordne er daher an, daß fortan die Beamten, Behördenangestellten und -rbeiter den deutschen Gruß im Dienft und innerhalb der dienstlichen Gebäude und. Anlagen durch Erheben des rechten Armes und durch den gleichzeitigen deut⸗ lichen Ausspruch „Heil Hitler“ ausführen. Er erwarte, daß in
Preuhische Landesanstalt für Lebensmittel. Die bisher im Polizeipräsidium in Berlin untergebrachte Prenßische Landesanstalt für Lebensmittel⸗ Arzneimittel und ge⸗ richtliche Chemie ist nach Berlin-Charlottenburg, Kantstraße 79, verlegt worden.
Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.
Donnerstag, den 31. Januar. Staatsoper: Der Bettelstudent. Musikalische Leitung: Preuß. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Das Glas Wasser. Beginn: 20 Uhr.
Lustspiel von Seribe.
Voltstümliche Vorträge der Preußischen Geologischen Landesanstalt. Im Rahmen der Volkstümlichen Vorträge der Preußischen Geologischen Landesanstalt, Berlin R 4, Invalidenstraße 4, richt
am 15 Februar d. J., abends 20 Uhr, Dr. Franz Michels
über „Wünschelrnte und Geologie“. Der Eintritt ist frei.
Handelsteil.
Neuordnung im Handwerk.
Sicherung des Leiftungsprinzips durch Berufs auslese.
Nachdem durch das Gesetz über den vorläufigen Aufbau des Handwerks vom 29. November 1933 und durch die Verordnung vom 15. Juli 1934 die organi⸗ satorischen Grundlagen für den Neubau des deut⸗ schen Handwerks geschaffen wurden, erfährt das deutsche Handwerksrecht durch die am 24. Januar 1935 in Kraft getretene zweite und dritte Verorz⸗ nung über den vorläufigen Aufbau des Handwerks vom 18. Januar 1935 eine weitere Ergänzung seiner Grundlagen, durch welche die künftige Entwicklung des Handwerksstandes in entscheidendem Maße be— einflußt wird.
Das deutsche Handwerk gehört ohne Zweifel zu jenen Wirt⸗ schaftsgruppen, die in ihrer beruflichen Stellung und Existenz⸗ grundlage am schwersten unter der Wirtschaftsentwicklung der ver⸗ flossenen Jahre gelitten haben. Die zunehmende Wirtschafts⸗ krife brachte die für das deutsche Handwerk in besonderem Maße nachteiligen Folgen einer liberalistischen Wirtschaftsentwicklung zur vollen Auswirkung: Begünstigt durch den Grundsatz der Ge— werbefreiheit und des ungehemmten Konkurrenzkampfes, drängte die industrielle Massenerzeugung auf Kosten der qualitativen Wertarbeit das handwerkliche Schaffen immer mehr zurück; das Einströmen berufsfremder, oft unfähiger und ungeeigneter Kräfte ins Handwerk aber erschwerte demselben seinen Kampf um Da⸗ sein und wirtschaftliche Selbstbehauptung und trug dazu bei, den immer mehr fortschreitenden Verfall der handwerklichen Be— rufe zu beschleunigen.
Der Verfall der handwerklichen Berufsorganisationen,. die unter der Gewerbefreiheit keine ausreichende Rechtssicherung mehr fanden, nahm dem Handwerk jede Möglichkeit, sich gegen diefe Entwicklung und den fortschreitenden Verfall seines Stan⸗ des wirksam zur Wehr zu setzen. Das geltende Handwerks⸗ und Gewerberecht gewährte keinen ausreichenden Berufsschutz; Führer eines selbständigen Handwerksbetriebs konnte ohne Rücksicht auf berufliches Können und Berufseignung jeder sein, der sich in die 1929 eingeführte Handwerksrolle eintragen kieß. Lediglich für die Ausbildung von Lehrlingen bestand seit dem Jahre 1968 die Pflicht zur Ablegung einer Meisterprüfung. Diese völlig unzu⸗ längliche organisatorische und rechtliche Sicherung des Handwerks trug naturgemäß 1 dem Eindringen leistungsunfähiger und berüfsschädigender Elemente in die handwerklichen Berufe bei
Die neue Handwerksgesetzgebung hat dem deutschen Handwerk neue Rechtsgrundlagen gegeben, die zugleich Ausgangspunkt einer neuen Wiederaufwärtsentwicklung Hin werden. Nachdem durch das Gesetz über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks im November 1933 hercits die Grundlagen des neuen Reichsstandes des deutschen Handwerks ge⸗ schaffen wurden und durch die Verordnung vom Juli 1934 mit
der Einführung der Pflichtinnung und der handwerklichen
Ehrengerichtsbarkeit die organisatorischen und gesamtberuflichen Aufgaben und Pflichten desselben klar umrissen wurden, erfolgt durch die am 24. Januar 1935 in Kraft getretenen beiden neuen Handwerksverordnungen eine weitere Vervollkommnung des deut⸗ schen Handwerksrechts, die für das deutsche Handwerk von entschei— dender Bedeutung ist.
Der Aufbau der Handwerkskammern, mit dem sich die neue „Zweite Verordnung über den vorläufigen Aufbau des Handwerks“ befaßt, erfolgt nach dem nationalsozia⸗ listischen Führerprinzip, das auch für die personelle Leitung der Handwerkskammern bestimmend ist. Die Kammern unterstehen der Aufsicht des Reichswirtschaftsministeriums, das auch die
Satzungen erläßt und abändert und — nach Anhörung des Deut⸗ schen Handwerks- und Gewerbekammertages — den Vorsitzenden der Handwerkskammer und seinen Stellvertreter ernennt oder ab— beruft. Der Vorstand der Handwerkskammern wird gebildet durch Vorsitzenden, Stellvertreter und (höchstens) sieben vom Vorsitzen⸗ den zu berufenden Mitgliedern sowie einem Gesellenobmann. Dem Stelle der früheren Vollversammlung tritt und dessen Mitglieder ebenfalls vom Vorsitzenden auf die Dauer von drei Jahren er⸗ nannt werden. Die Beiratsmitglieder müssen Reichsangehörige, in die Handwerksrolle eingetragen und zur Anleitung von Lehr⸗ lingen berechtigt sein. ; Die Berechtigung zur Führung von Handwerksbetrieben
ist nach der „Dritten Verordnung über den vorläufigen Aufbau des Handwerks“ abhängig vom Besitz der Handwerkskarte, d. h. von der Eintragung in die Handwerksrolle einer Handwerks⸗ kammer. Voraussetzung dafür ist die Ablegung der Meisterprü⸗ fung für das betreffende Handwerk oder ein vom Haudwerks⸗ kammertag als verwandt bezeichnetes Handwerk. Die Ablegung der Meisterprüfung wiederum kann nur erfolgen, wenn die er forderliche Lehr- und Gesellenzeit erfüllt und eine Gesellenprüfung abgelegt worden ist, — Handwerklichen Industriegrheitern ist die Möglichkeit zur Zulassung zur Meisterprüfung gegeben, wenn sie eine mindestens fünfjährige Tätigkeit in ihrem Handwerksfach nachweisen. — Für die bereits selbständigen Handwerker ist eine Uebergangsregelung vorgesehen, welche, die Zulassung, ohne Meisterprüfung und Handwerkskarte vorsieht, bzw. für die nach dem II. Dezember 1899 geborenen und nach dem 31. Dezem⸗ ber 1931 in die Handwerksrolle Eingetragenen die Nachholung der Meisterprüfung bis Ende 1939 vorschreibt.
Die Bedeutung der Handwerkskarte,
d. h. der von der Handwerkskammer auszustellenden Urkünde, daß
der Inhaber die Meisterprüfung in seinem Handwerk abgelegt,
die Berechtigung zur Führung des Meistertitels und damit das geg Das entspricht einem Bauvolumen von 150 — 160 Mill. Reichsm
Recht zu Eröffnung oder Leitüng eines selbständigen Handwerks⸗ betriebes erworben hat, liegt auf der Hand. In Zukunft kann durch diese gesetzliche Reuregelung im Zusammenhange mit der Einführung der Pflichtorganisation nur noch handwerklicher Be⸗ triebsführer werden, wer den Nachweis der hierfür erforderlichen Berufs- und Fachkenntnisse erbringt und die Befähigung besitzt, einen handwerklichen Betrieb auch wirklich verantwortlich zu lei⸗ ten. Tamit wird es den ungeeigneten oder berufsfremden Ele⸗ menten unmöglich gemacht, das Handwerk durch unfähiges oder verantwortungskoses Verhalten zu schädigen und herabzu⸗ setzen. Pflichtinnung, handwerkliche Ehrengerichtsbarkeit und handwerkliches Berufsausübungsrecht bieten künftig eine Gewähr für hochwertige Leiftung, Sauberkeit und Ehrbarkeit im Hand⸗ werk.
Auslese und Leistungssteigerung im Handwerk
wird durch diese dreifache Sicherung im neuen Handwerksrecht
übersteigerte liberalistische Gewerbefreiheit der Vergangenheit und schafft eine neue Ordnung für das deutsche Handwerk, in der das berufliche Eigeninteresse des Handwerksstandes in vorbildlicher Weise mit dem wirtschaftlichen Gesamtinteresse in Einklaug ge⸗ bracht wird. ͤ Das deutsche Handwerk wird in dieser neuen organisato⸗ rischen und berufsrechtlichen Ordnung durch Pflege deutscher Wertarbeit und Qualitätsleistung einen wichtigen Faktor im Neubau einer neuen nationalsozialistischen Win rschaftsordnung bilden. O. M.
Pfandbriefe oer Hyp. Akt.
Pfandbriefe dei öffentlich⸗
Berliner Börse am 30. Januar.
Weiter fest — gegen Schluß vereinzelte Abgaben.
An der heutigen Berliner Börse nahm die schon in den Vor- tagen zu bemerkende Aufwärtsbewegung ihren Fortgang. Be⸗ sonders die günstigen Abschlüsse des Siemenskonzerns und der Charlottenburger Wasserwerke brachten dem Geschäft eine An⸗ regung. Nur in einzelnen Werten, wie beispielsweise Orenstein & Koppel, in denen sich die Kulisse in der letzten Zeit etwas stärker engagiert hatte, erfolgten Abgaben, die aber die Gesamttendenz kaum beeinflußten. Die Lebhaftigkeit des Geschäfts ließ im Ver⸗ lauf allerdings nach, gegen Schluß des Verkehrs konnten sich die höchsten Tageskurse nicht halten, doch blieb die Grundstimmung bis zum Schluß zuversichtlich.
Lebhaftes Interesse beanspruchten heute die meisten Montan⸗ papiere, die immer noch von dem Krupp-Abschluß profitieren. Im Durchschnitt waren die Kurse hier um 1 » gebessert, Mannes— mann und Hoesch gewannen sogar je 19 55. Von den Braun⸗ kohlenpapieren fanden nur Bubiag Interesse (plus 113). Eine gewisse Stütze gab dem gesamten Aktienmarkt die kräftige Kurs⸗ besserung der J. G.-Farbenaktien um 135 *5. Unter Elektrowerten waren neben Siemens plus 11) wieder AEG. stärker gefragt (splus 1), ferner bestand Interesse für Versorgungswerte wie BKL. (plus 11), RWE. plus 15, Schlesische Be⸗Gas plus 2) und Charlotte⸗Wasser plus 2½). Unter den Maschinenwerten gewannen Schubert C Salzer 36 , während Orenstein C Koppel Jr y h verloren. Der Rückgang liegt im Geschäftsgang der Ge⸗— sellschaft nicht begründet, es handelt sich vielmehr um einen rein börsenmäßigen Vorgang. Fest lagen schließlich noch Reichsbank
: Kü ns z kö . ö ((plus 1M, Nordloyd splus 1), sowie Konti⸗Gummi und Konti⸗ gleicher Wesse auch im außerdienstlichen Verkehr gegrüßt werde. 9 „„, RNordloyd. plus I, sowie Konti-Gummi und Konti
Linoleum (plus 1145 je).
Am Kassamarkt fanden wieder Großbankaktien Interesse und zogen bis zu 165 4, an. Unter Renten waren Pfandbriefe erneut teilweise gebessert, auch sonst war die Stimmung freundlich, das Geschäft in umgestellten Dollarobligationen etwas lebhafter. Unter unnotierten Werten gewann Scheidemandel 3 3. Tagesgeld er⸗ fuhr im Hinblick auf Ultimo eine erneute kleine Erhöhung auf 3M bis 4 75. Am internationalen Devisenmarkt waren Pfund und Dollar ziemlich abgeschwächt. In Berlin ging der Dollar auf 2,508 (2,18) und das Pfund auf 12.21 (12,25) 83 zurück.
Vÿrsenkennziffern für die Woche vom 21. bis 26. Januar.
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der Woche vom 21. bis 26. Januar 1935 im Vergleich
zur Vorwoche wie folgt: Wochendurchschnitt Monats vom 21. 1. vom 14.1. durchschnitt . bis 26.1. bis 19.1. Dezember Attientur je (Kennziffer 1924 bis 1926 —= 100)
Bergbau und Schwerindustrie 89, 45 88,89 Sh, 48
Verarbeitende Industriee. . 77,54 77,21 73,8 Handel und Gewerbe 3 hg 89, 81 84, 86 ö,, 84, 19 83,59 79, 80 Kursniveau der 6 99 igen
sestverzinslichen Wert⸗
papiere
97,20 96,71 94, 72
rechtlichen Kredit⸗Anstalten 96,22 96,01 93, 64 Kommunalobligationen .. 95, 35 94,98 92, 71 Oeffentliche Anleihen... 95,37 96, 19 92, 15 Industrieobligationen ... 763 96, 74 94,00 Durchschnitt . 96,50 96,09 93,81
Banken
Hypothelen auf Kleinwohnungsbauten.
Das Reichswirtschaftsministerium teilt mit: Nachdem der Reichswirtschaftsminister und
Preu ßische
. ; Minister für Wirtschaft und Arbeit genehmigt hat, daß die Vorsitzenden und Vorstand steht ein Beirat zur Seite, der an die j h schaf gehehn e —
öffentlich⸗rechtlichen Grundkreditinstitute für städtischen Grund⸗ kredit erststellige Hypotheken auf Kleinwohnungsbauten bis zur
Höhe von 50 5 der Gesamtherstellungskosten in größerem Um⸗
fange als bisher gewähren dürfen, ist nunmehr im Interesse der Förderung des Kleinwohnungsbaues diese Erweiterung auch bei den preußischen öffentlich-rechtlichen Lebensversicherungsanstalten durch einen Runderlaß zugelassen worden. Danach können erst⸗ ftellige Hypotheken bis zu 50 3 der Gesamtherstellungskosten gewährt werden, wenn ]
a) ein vom Reich, von einem Lande oder von einer Gemeinde (Gemeindeverband) gegebenes oder verbürgtes Darlehn der erst · stelligen Beleihung folgt,
p) eine zweite Hypothek nicht erforderlich ist oder
cj wenn — ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel oder Bürgschaften — die Nachbelastungen anderer Art so gering sind, daß dadurch eine Gesamtbelastung von 65 3. der Gesamt⸗ herstellungskosten nicht überschritten wird und als sicher anzu—
nehmen ist, daß durch diese Nachbelastungen die Ertragsfähigkeit des Wohngrundstücks und die Sicherheit der ersten Hypothek nicht
in Frage gestellt werden.
Weitere Reichsbürgschaften für den Kleinwohnungsbau
Von zuständiger Seite erfahren wir, daß die Anträge auf Uebernahme von Reichsbürgschaften in der letzten Zeit im Zu⸗ sammenhang mit der Besserung der wirtschaftlichen Lage zuge⸗ nommen haben. Zur Zeit hat, das Reich die Uebernahme von Bürgschaften für rund 50 Millionen zweitstellige Hypotheken zu⸗
ark. Eine große Zahl weiterer Anträge liegt vor. Es zeigt sich, daß die Bestimmungen brauchbar sind, und daß das
Verfahren sich allmählich eingespielt hat. Fast alle Arten von Geld⸗ gebern haben Reichsbürgschaften in Anspruch genommen. In⸗ folge der lebhaften Nachfrage nach Reichsbürgschaften ist anzu⸗
nehmen, daß der Bau von Kleinwohnungen in diesem Frühjahr
weiterhin kräftig fortgeführt werden wird.
NMeuer Erdölbohrerfolg bei Oberg. Die in Oberg tätige Erdölbohrgesellschaft Lahnstein wurde f dem sogenannten Hegeacker bei Sberg in sehr geringer Tiefe gu fündig. Das Erdöl, das mit sehr starkem Gasdruck frei zutage
tritt, verspricht eine gute Ausbeute. Nach Erledigung, der Vor⸗ en * ö arbeiten dürfte diese Produktion sich noch wesentlich erhöhen. ewährleistet. Shne dem dentschen Handwerk eine überlebt zünft⸗ erische Einengung zu bringen, schlägt das neue Handwerksrecht durch diese Berufssicherung doch eine entscheidende Bresche in die
Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage.
Verantwortlich für Schriftleitung, Anzeigenteil und für den Verlagt i. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗-Lichtenberg.
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft.
Berlin, Wilhelmstraße 32.
Vier Beilagen . seinschließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregisterbeilage).
Erste Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 25
Berlin, Mittwoch, den 30. Januar
12935
1 Sortsetzung des andetstens.
Die deutsche Handelsdelegation
aus Südamerika zurückgekehrt.
Außerordentlicher Gesandter Dr. Ki ep über . das Ergebnis.
Die unter Führung des außerordentlichen Gesandten Dr. Kiep stehende deutsche Handelsdelegation, die in mehr als halb— jährigem Aufenthalt in sämtlichen Staaten des südamerikanischen Kontinents umfangreiche handelspolitische Besprechungen und Verhandlungen durchgeführt hat, ist nunmehr mit dem Motor— schiff „Cordillera“ der Hamburg-Amerika Linie aus Südamerika wieder in Hamburg eingetroffen. Außer Dr. Kiep sind Reichs⸗ bankdirektor Hechler und Legationsrat Dr. Kroll zurückgekehrt, während die übrigen Mitglieder der Delegation mit Geheimrat Imhoff und Oberregierungsrat Nelson erst in den nächsten Tagen mit dem Lloyd⸗Dampfer „Madrid“ nach Deutschland heim—⸗ kehren werden.
In der Hamburger Handelskammer gab am Dienstag mittag Dr. Kiep einen außerordentlich interessanten und eingehenden Ueberblick über die Arbeiten der Delegation, zu der Vertreter aller Reichsressorts gehörten. Die Delegation hatte im Juni 1934 Hamburg verlassen und hat in sämtlichen Hauptstädten und Handelszentren der lateinamerikanischen Länder in persönlicher Fühlungnahme mit den Regierungs- und allen am Handel inter— essierten Kreisen die Grundlage geschaffen, auf der die Aufrecht— erhaltung und der weitere Ausbau der deutsch-südamerikanischen Handelsbeziehungen möglich sein wird. Vor allem galt es, die im Auslande vielfach verbreiteten irrigen Auffassungen über die Ursachen der deutschen Devisennot richtigzustellen und so die alte BVertrauensbasis für den Warenaustausch wieder herzustellen. Die Aufnahme der deutschen Delegation, so hob Dr. Kiep besonders her⸗ vor, war überall außerordentlich herzlich und ließ die hohe Bedeutung erkennen, die man in Südamerika der Pflege und Wiederher⸗ stellung reibungsloser Handelsbeziehungen beimißt. Die Dele⸗ gation wurde in sämtlichen Staaten von den Staatspräsidenten empfangen und hat überall bei den amtlichen Stellen die freund⸗ lichste Aufnahme gefunden. In allen Kreisen herrschte eine betont deutsch⸗freundliche Einstellung.
In Chile konnte der Mitte 1934 abgelaufene deutsch⸗chile⸗ nische Handelsvertrag durch einen neuen Vertrag ersetzt werden. Der Besuch in Argentinien hat zur Folge gehabt, daß die infolge der in beiden Ländern bestehenden Devisenbestimmungen stark
beeinträchtigten Handelsbeziehungen bedeutend verbessert und der Warenaustausch wieder in erheblichem Umfange in Gang gebracht werden konnte. Die Besprechungen in Uruguay galten ebenfalls der Anpassung der Warenaustauschbedingungen an die beider— seitig bestehenden Devisenbeschränkungen. Aehnlich gelagert waren die Aufgaben, denen die in Brasilien geführten Verhandlungen galten. Vor allem kam es hier darauf an, der Rohstoffversor⸗ gung des deutschen Marktes mit den in Brasilien in der letzten Zeit in verstärktem Maße produzierten Rohstoffen Kautschuk und Baumwolle die Wege zu ebnen.
Ueberall hatte die Delegation Gelegenheit, nicht nur mit allen deutschen Handelskreisen in Südamerika, sondern auch mit dem ganzen Deutschtum in sehr eingehende Fühlung zu kommen. Die Delegation hat die erfreuliche Feststellung machen können, daß das Deutschtum in ganz Südamerika geschlossen, freudig und gläubig sich der Heimat zuwendet, und daß die deutschen Kolonien drüben das größte Ansehen genießen. Dr. Kiep überbrachte in diesem Zusammenhang die zahllosen Grüße der Deutschen Süd⸗ amerikas an die deutsche Heimat. Man dürfe hoffen, daß der Südamerikabesuch der deutschen Delegation eine bedeutsame Ver— tiefung der wirtschaftlichen und der übrigen Beziehungen bringen werde. Dr. Kiep schloß mit der Betonung des Dankes, vor allem auch an die Hamburger Handelskammer, für die so überaus wirk— same Unterstützung der schwierigen Aufgabe der Delegation.
Die deutsch⸗irischen Handelsabmachungen.
Dublin, 29. Januar. Zu der Unterzeichnung des neuen deutsch-irischen Handelsvertrags am Montag nachmittag teilt die irische Regierung in einer amtlichen Verlautbarung mit:
Die Regierung des irischen Freistaates betrachtete den Handelsaustausch zwischen Deutschland und Irland in den letzten Jahren als unbefriedigend. Die beiden Regierungen sind jetzt Übereingekommen, daß eine bessere Verhältnisziffer im deutsch— irischen Handel geschaffen werden soll, um die n gige Handels⸗ beziehungen zwischen den beiden Ländern auf eine sichere und ausgeglichenere Grundlage zu stellen. Infolgedessen wurde für das Jahr 1935 ein Verhältnis von 3:1 zwischen den irischen Einfuhren aus Deutschland und den irischen Ausfuhren nach Deutschland vereinbart. Die getroffenen Abmachungen umfassen Maßnahmen für die Ausfuhr von Vieh, Eiern, Butter, Wolle, Häute und anderen irischen Erzeugnissen nach Deutschland. Vor Dezember d. J. werden Verhandlungen über die Verhältnis⸗ ziffern des deutsch-irischen Handels im Jahre 1936 stattfinden. Das Abkommen kann von Jahr zu Jahr verlängert werden, wenn sich die Regierungen vor 1. Dezember jeden Jahres über eine Verhältniszahl und über allgemeine Möglichkeiten für die Ausfuhr irischer Erzeugnisse im kö Jahr einigen. Der irische Ministerpräsident erklärte auf Anfrage eines Presse⸗ vertreters, er fen sich, daß der erste Schritt zu einem Ausgleich des deutsch-irischen Handelsaustausches getan worden sei. Unter den gegebenen ÜUmständen könne der Handel zwischen den beiden Ländern nur auf dieser Grundlage fest begründet werden.
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gteue Wirtschaftsführung und betriebs⸗ wirtschaftliche Planung.
Bei der Feier des 30. Januar in der Handels⸗Hochschule, Ber⸗ lin, hielt Prof. Dr. Mellerowiez die Festrede über „Neue Wirtschaftsführung und betriebswirtschaftliche Planung“. Er ging dabei von der Reichsgründung am 18. Januar 1871 und der Reichserneuerung am 30. Januar 1933 aus und zeichnete den Führer Adolf Hitler als „weltgeschichtliche, von der Notwendigkeit der Stunde geradezu herbeibefohlene Führerpersönlichkeit“, um den Auftrag der Geschichte zu vollziehen. ;
Seine Ausführungen zielten darauf ab, 1. unsere Zeit und die in ihr wirkenden Kräfte zu erkennen, und ein Urteil über die Vergangenheit zu erhalten, die Gegenwart zu verstehen und die Zukunft zu schauen; 2. auf der Grundlage dieser allgemeinen Er⸗ kenntnis die neue Wirtschaftsordnung zu erfassen und 3. zu zeigen, wie die betriebswirtschaftliche Planung das beste Mittel zur Um⸗ stellung der Betriebe auf die neue Wirtschaftsordnung ist. Die deutsche Lebenskrise sah der Vortragende insbesondere als Krise des Individualismus an. Dieser sei eine analytische Idee, die nicht vereinigen und Gemeinschaft bilden könne, während die Fragen
der Gegenwart nur durch gemeinschaftsbetonte, also synthetische
Kräfte und Ideen gelöst werden können. Es komme daher auf eine organische Vereinigung von Gemeinschaft und Individuum an, wobei immer die Frage nach dem Primat und dem optimalen Ver⸗ hältnis beider zu lösen sei. — In der Wirtschaft sei die Problematik genau dieselbe. Der Liberalismus als wirtschaftlicher Individua⸗ lismus habe infolge seiner Entartung zur Krise führen und daher dem Nationalsozialismus weichen müssen. Aber auch in der neuen Wirtschaftsführung komme es auf die organische Vereinigung von Gemeinschaft und Individuum an: auf die gemeinwirtschaftliche Gesinnung und Verzicht auf hemmungslose Freiheit zugunsten gesamtwirtschaftlicher Bindung, aber unter Beibehalt der privaten Wirtschaftsführung, der persönlichen Initiative und des Leistungs⸗ prinzips. Als das beste betriebliche Mittel zur Erfüllung der gesamtwirtschaftlichen Belange und der einzelbetrieblichen Not- wendigkeiten, also zur Lösung der dyei betrieblichen Grund⸗ probleme: des Gliedproblems (der Einzelbetrieb als Teil der Ge⸗ samtwirtschaftt, des Ausgleichsproblems (des Gleichgewichts zwischen Bedarf und Deckung) und des Wirtschaftlichkeitsproblems (wirtschaftliche Leistung) sieht Prof. Mellerowiez in der betrieb⸗ lichen Planung, vor allem, wenn eine geregelte Konkurrenzwirt⸗ schaft herrsche, alle Betriebe wirtschaftlich planem und die Berufs⸗ stände zu einer planenden Ueberorganisation der Einzelbetriebe werden. Insbesondere ging er auf den fairen Wettbewerb und die geregelte Konkurrenzwirtschaft ein, die im Verein mit betrieblicher Planung ihm geeignet erscheinen, die wirtschaftlichen Ziele der Gegenwart zu erveichen. Es komme dabei auf die tätige Mitarbeit aller an: auf die Einsatzbereitschaft eines jeden einzelnen und die Einordnungskunst der Führung.
Bildung eines Organisationsausschusses bei der Reichsgruppe Industrie.
Der Leiter der Reichsgruppe Industrie hat einen Organi⸗ sationsausschuß gebildet, dessen Aufgabe es ist, sämtliche innerhalb der industriellen Organisation noch vorhandenen organisatorischen Streit- und Ueberschneidungsfragen, die bisher durch unmittelbare Vereinbarung der beteiligten Gruppen nicht bereinigt werden konnten, zu klären und durch endgültige Entscheidungen zu be⸗ reinigen. Auf diesem Wege soll dem allseits vorhandenen Wunsch, baldmöglichst zu einem definitiven Abschluß der Organisations-⸗ arbeiten zu kommen, Rechnung getragen werden. Der Organi- sationsausschuß dient also dem Zweck, alle Kräfte so schnell wie möglich für die sachliche Arbeit freizumachen. Den Vorsitz des Ausschusses hat Staatssekretär a. D. Dr. Trendelenburg über- nommen.
Zwei aus lãndische Großaufträge für die deutsche Induftrie.
Die Errichtung von automatischen Verkehrssignalanlagen in England schreitet in schneller Folge fort. Allein in den letzten drei Jahren sind über 600 Straßenkreuzungen nach dem fahr— zeuggesteuerten (Bodenschwellen) Prinzip gebaut worden.
Auf dem Festland dagegen ist die Neigung, solche Ver⸗ kehrssignaleinrichtungen zu bauen, im Vergleich hierzu bisher recht gering gewesen, und die Ausführung der vorhandenen An⸗ lagen ist oft sehr zögernd vorgenommen worden. Um so erfreulicher ist es jetzt, berichten zu können, daß es der Firma Siemens K Halske gelungen ist, für die deutsche Wirtschaft zwei ausländische Großaufträge aus dem europäischen Festland für solche Anlagen nach Deutschland hereinzubekommen.
In Mailand wird die von Siemens & Halske zu bauende Verkehrssignalanlage schon im April d. J. dem Verkehr über⸗ geben werden können. Der erste Umbau umfaßt 30 teilweise fehr komplizierte Kreuzungen (der endgültige Ausbau wird 1I0 Kreuzungen betragen). Die wesentlichsten Kennzeichen dieser zentral gesteuerten Anlage sind: Synchrone Steuerung der Ampeln auch bei Leitungsstörungen durch Verwendung von Synchronmotoren in den Schaltsäulen, zentrale Verstellung der Periodenzeiten (Zeiten . rün, gelb, rot, gelb) und der Farben⸗ zeiten für grün usw., Rückkontrollmöglichkeit in der Zentralstelle an einem Lampentableau.
In Amsterdam wird die von Siemens K Halske zu er— richtende Verkehrssignalanlage im Sommer d. J., ebenfalls auf zunächst 30 , ausgebaut, fertig sein. ;
Der Betrieb dieser Anlage ist ftreng zentral aufgebaut. Alle 1 Teile sind in der Zentrale enthalten. Perioden⸗ und arbzeiten sind zentral einstellbar. Sechs verschiedene Steuerungsmethoden (z. B. die „Grüne Welle“ in verschiedenen Richtungen, je nach Richtung des Verkehrsflusses) können an⸗ ewendet werden. Die Variatlonsmöglichkeit wird bei dem neuen
usbau erheblich erweitert, besonders, nachdem der Versuchs⸗ betrieb mit, Bodenschwellen, die zusätzlich zur Durchbrechung des starren Prinzips angewendet werden, äußerst zufriedenstellend war. Es werden 160 Bodenschwellen eingebaut, so daß die Fahr⸗ zeuge selbst Gelegenheit haben werden, auf die Verkehrsregelung einzuwirken.
GSeneralversammlungskalender für die Woche vom 4. bis 9. Februar 1935.
Montag, 4. Februar. Keine.
; Dienstag, 5. Februar. Dresden: Gasversorgung Ostsachsen A.⸗G., Dresden, 109 Uhr. Mittwoch, 6. Februar. Keine.
; Donnerstag, J. Februar. Berlin: Zuckerfabrik Froebeln A.-G., Löwen i. Schl., 1164 Uhr. Bremen: Bremen -Vegesacker Fischerei⸗Gesellschaft, Grohn, 12 Uhr. Düsseldorj⸗Benrath: Flender⸗A=-G. für Eisen⸗, Brücken- und Schiffbau, Düsseldorf⸗Benrath, 19 Uhr. Frankfurt / O.: Stärke⸗Zuckerfabrik A.⸗G. vormals C. A. Koehl⸗ mann, Frankfurt / S., 12 Uhr. Karlsruhe: Nähmaschinenfabrik Karlsruhe A-⸗G. vorm. Haid & Neu, Karlsruhe, 3½ Uhr. . 3 Dingler'sche Maschinenfabrik A.⸗G., Zweibrücken, r.
.
ö . Freitag, 8. Februar. München: Gabriel & Jos. Sedlmayr Spaten-Franziskaner-Leist⸗ bräu A.⸗G., München, 11 Uhr. Schwandorf: Tonwarenfabrik Schwandorf, Schwandorf, 11 Uhr. Son nabend, 9. Februar. Dresden: Bank für Bauten, Dresden, ao. H.⸗V., 11 Uhr. Dresden: Kulmbacher Rizzibräu A.⸗G., Kulmbach, 104 Uhr. Hamburg: Lederwerke Wieman A.-G., Hamburg, 2 ** Uhr. Stuttgart: Württembergische Notenbank, Stuttgart, 1 Uhr.
Die Aufnahme des Saarteers im Reich.
Wie der DH D. noch zu den Verhandlungen über den Anschluß der teererzeugenden Saarwerke an die im Reich bestehenden Markt⸗ organisationen erfährt, werden die Saarwerke voraussichtlich der süddeutschen Organisation, der Teer Produktenvertriebs G. m. b. H. in Frankfurt / Main, beitreten, da für sie entsprechend ihrer Frach⸗ tenlage vor allem Süddeutschland als Absatzgebiet in Frage kommt, das bisher vornehmlich von der Organisation des Ruhrbergbaues, der Verkaufsveweinigung für Teererzeugnisse in Essen, beliefert worden ist. Bei der Vorbereitung der Aufnahme des Saarteers sind gewisse Schwierigkeiten noch dadurch zu überwinden, daß von der auf 110060 bis 120 000 t geschätzten Saarproduktion nur ungefähr die Hälfte im Saargebiet destilliert wird, während die andere Hälfte in der Vergangenheit als Rohteer von Frankreich aufgenommen worden war. Die Verhandlungen über die end⸗ gültige Regelung dürften jedoch schon bald zum Abschluß kommen.
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Brandschäden bei den deutschen öffentlich⸗recht⸗ lichen Feuerversicherungsanftalten im Jahre 1934
Die Brandschäden bei den deutschen öffentlich⸗rechtlichen Feuerversicherungsanstalten (Brandversicherungsanstalten, Sozie⸗ täten, Brandkassen) betrugen im Monat Dezember 1934 insgesamt 3 4537 489 RM gegenüber 3 486035 RM im November.
Im Verlauf des ganzen Jahres haben die deutschen öffent⸗ lich⸗rechtlichen Feuerversicherungsanstalten 61 839677 RM Brandschäden vergütet. Das ist rund 8“ Millionen weniger als im Vorjahr 1933 mit 70 172 685 RM Gesamtschaden. Ent⸗ sprechend ging auch die Zahl der Schadenfälle zurück, und zwar von 73 456 Schäden (Gebäude und Mobiliar) im Jahre 1933 9 67196 Fälle im Jahre 1934. Der Gesamtschaden und die Zah der Schadenfälle verteilen sich auf die einzelnen Monate des Jahres 1934 wie folgt:
Monat Gesamtzahl der Schäden
1934 (Gebäude u. Mobiliar)
Januar.
Gesamtschadensumme (Gebäude u. Mobiliar)
4632 981
3 709 243
3 599 194
5 150 023
5 903 610
6 831 668
7915707
6 380 541
6 506 345
4 266 843
3 486 035
3 457 489
Septembe Oktober
November Dezember
Jahr 1934 insgesamt 67 196 61 839 679
zum Vergleich 1933 . 73 4650 70 172 685
Die öffentlich⸗rechtlichen Feuerversicherungsanstalten führen die Verbesserung des Schadenverlaufs in den letzten Jahren zurück auf die von ihnen getriebene systematische Brandverhütungsarbeit und auf die dem ger elfe lala, zu verdankende allgemeine Festigung der Moral. Die scharfe Bekämpfung besonders der ö en läßt hoffen, mit der ar, , , dieser wesentlichen Schadenursache der randschadenverlauf in , land sich auch weiterhin zum Wohl der Gesamtheit verbessern wird.
1 1 2 0 2 1 2 J
9 9 9 9 9 9 9 0 9 9 9 2