1935 / 27 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Feb 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Er ste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 27 vom 1. Februar 1935. S. A

Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft folgendes bestimmt: ;

Die zusätzlichen Ausgleichsbeträge, die in Abschnitt 2, 3 und 4 der Elften Anordnung der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse, Geschäftsabteilung (Reichsstelle), voͤm 1. Dezember 1934 vorgesehen waren, fallen für diejenigen Mengen, die nach dem 31. Januar 1935 zur Lieferung gelangen, fort.

Dagegen bleiben die Bestimmungen des Abschnittes 1 der Elften Anordnung der Reichsstelle aufrechterhalten. Auch ist der bereits vor Erlaß der Elften Anordnung der Reichsstelle nach 8 53 Abs. 1 der Verordnung abzuführende Ausgleichsbetrag nach wie vor ab⸗ zuführen. Diese Beträge sind wie bisher bis spätestens zum 5. eines jeden Monats für diejenigen Mengen, die im vorangegan⸗ genen Monat an die Mühlen tatsächlich ausgeliefert bzw. von Mühlen, die einen Getreidehandel nach 5 53 der Verordnung be⸗ treiben, im vorangegangemen Monat verarbeitet worden sind, an däe Reichsstelle zu zahlen, und zwar auf deren Konto „M bei der Getreide⸗Kreditbank Aktiengesellschaft, Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr. 167 775). .

Mit der Zahlung ist der Reichsstelle eine Aufstellung über die Zusammensetzung des gezahlten Betrages zu übersenden unter Benutzung des bei der Reichsstelle anzufordernden Formblattes A bzw. von Mühlen, die gemäß § 53 der Verordnung durch den von ihnen betriebenen Getreidehandel das Getreide kaufen, unter Ver⸗ wendung des bei der Reichsstelle anzufordernden Formblattes B. Nähere Anweisungen hierzu bleiben noch vorbehalten.

Der Vorstand der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige land⸗ wirtschaftliche Erzeugnisse, Geschäftsabteilung. Rossa. Knauf. Der Beauftragte Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft bei Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige land⸗ wirtschaftliche Erzeugnisse. Herbert Daßler.

Anordnung

Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige land⸗ wirtschaftliche Erzeugnisse, Geschäftsabteilung. Vom 1. Februar 1935.

Gemäß S 43 der Verordnung zur Ordnung der Getreide⸗ wirtschaft vom 14. Juli 1934 wird mit Zustimmung des . für Ernährung und Landwirtschaft das folgende angeordnet:

1. Der 5 41 Abs. ? der Verordnung zur Ordnung der

Getreidewirtschaft vom 14. Juli 1934 (Reichsgesetzbl. I

S. 629/783) 16. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 999) wird bis zum 1. August 1935 außer Kraft gesetzt, Gerste, die nicht für Zwecke der Verfütterung. bestimmt ist, darf nur mit Erlaubnis des Getreidewirtschaftsver⸗ bandes, in dessen Gebiet der Verkäufer seinen Wohnsitz hat, verkauft werden. . ;

Die Erlaubnis kann an Bedingungen geknüpft

werden; sie ist widerruflich. ; Die Erlaubnis muß versagt werden, wenn die Lage am Futtergerstenmarkt es erfordert und es die Ver⸗ sorgungslage der Betxiebe, die Gerste oder Gerstenerzeug⸗ nisse verarbeiten, zuläßt. . = Diese Anordnung tritt mit Wirkung ab 8. Februar 1935

in Kraft. Der Vorstand

der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige land⸗

wirtschaftliche Erzeugnisse, Geschäftsabteilung.

Rossa. Knauf. Der Beauftragte des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft bei der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige land⸗ wirtschaftliche Erzeugnisse. Herbert Daßler.

Preußen.

Sütterungs⸗ und Tränkstationen für die zur Durchfuhr kommenden Sinhufer. VA. d. RuPrMfEu. v. 17. 1. 1935 IX 13110 —.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.

Auf Grund des § ]? des Viehseuchengesetzes vom 26.6. 1909 (Reichsgesetzbl. S. 519) wird für die Fütterungs- und Tränkstationen in Berlin und Aachen⸗-West, die für die Ver⸗ pflegung der zur Durchfuhr kommenden Einhufer zugelassen sind, folgendes bestimmt:.

5 1

Die Ausladung der zur Durchfuhr kommenden Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel) auf den Fütterungs⸗ und Tränkstationen ist nur unter folgenden Bedingungen zulässig:

1. Die Durchfuhreinhufer sind aus den Eisenbahnwagen unmittelbar auf die Rampen der Fütterungs⸗ und Tränk⸗ stationen zu entladen. Sie dürfen von den Verpflegungs⸗ stationen lebend nur zur Weiterbeförderung mit der Bahn entfernt werden. Dabei müssen sie von den Verpflegungs⸗ stationen wieder unmittelbar in die Eisenbahnwagen ver⸗ laden werden. Die Abbeförderung der transportfähigen Einhufer hat mit dem nächsten fahrplanmäßigen Zuge zu erfolgen.

2. Beförderungsunfähig gewordene Einhufer dürfen auf den Verpflegungsstationen bis zur Wiedererlangung ihrer Transportfähigkeit verbleiben.

Wird ihre Tötung wegen Unheilbarkeit oder aus sonstigen Gründen erforderlich, so hat sie auf den Ver⸗ pflegungsstationen ohne Blutentziehung zu erfolgen.

Getötete und verendete Einhufer sind unschädlich zu beseitigen. Zu diesem Zwecke sind sie unverzüglich in einem vorschriftsmäßigen Kadavertransportwagen der zu⸗ ständigen Abdeckerei zuzuführen. Die Kadaver dürfen vor der amtstierärztlichen Zerlegung weder abgehäutet, noch zerteilt, noch verarbeitet werden.

Die Tötung von Einhufern und die Abbeförderung der Tierkörper haben nach den Weisungen des beamteten Tierarztes zu erfolgen.

„Die Fütterungs⸗ und Tränkstationen dürfen nur von den Begleitern und Pflegern der Tiere, dem Bedienungs⸗ personal der Rampe, den auf der Rampe diensttuenden Eisenbahnbeamten und den staatlichen beamteten Tier⸗ ärzten betreten werden,

Diese Personen haben sich vor dem Verlassen der Ver⸗ pflegungsstationen zu reinigen und nach Anweisung des zuständigen beamteten Tierarztes zu desinfizieren.

4. Nach jeder Benutzung sind die betreffenden Teile der Ver⸗ pflegungsstationen und die verwendeten Gerätschaften un⸗ verzüglich nach den Vorschriften über die Eisenbahnvieh⸗ wagendesinfektion zu reinigen und verschärft zu desinfi⸗ zieren. Der anfallende Dünger sowie etwaige Streu- und Futterreste sind in die zur Rampe gehörende Düngergrube zu bringen und dort vorschriftsmäßig unter Beachtung etwaiger Anweisungen des beamteten Tierarztes zu packen. Die Düngergrube ist von der Bahnverwaltung unter sicherem Verschluß zu halten. Sie darf nur zur Beschickung mit Dünger oder zur Entleerung geöffnet werden. Die Abteilungen der Düngergrube sind nacheinander in Be⸗ trieb zu nehmen. Ihre Entleerung darf erst nach mindestens dreiwöchiger vorschriftsmäßiger Packung ihres Inhaltes erfolgen.

Die Bahnverwaltung hat Buch darüber zu führen, wann die einzelnen Abteilungen der Düngergrube in Be— trieb genommen sind, wann sie gefüllt waren und wann die Abfuhr des Düngers aus ihnen erfolgt ist. Das Buch ist dem zuständigen beamteten Tierarzt auf Verlangen vorzu— legen. Dieser hat jede von ihm vorgenommene Nach⸗ prüfung in dem Buche zu vermerken und dabei etwaige von ihm für die Behandkung des Düngers getroffene besonderen Anordnungen einzutragen.

Eine anderweitige Behandlung des Düngers ist nur mit meiner Genehmigung zulässig.

„Die Verwendung der Rampe zu anderen Zwecken als zur Fütterung und Tränkung der zur Durchfahrt kommenden Einhufer ist verboten.

§ 2.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung unterliegen den

Strafbestimmungen der ss 74 ff. des Viehseuchengesetzes. .

8 3. . Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 17. Januar 1935. Der Reichs- und Preußische Minister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A:. Müssemeier.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 GReichs⸗ gesetzbl. S. 293) in Verbindung mit der Durchführungsver⸗ ordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. S. 207 und des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 479) ver⸗

füge ich hiermit die Einziehung folgender Gegenstände des

ehemaligen Arbeiter⸗Gesangvereins in Uschlag zugunsten des Preußischen Staates: 40 Liederbücher, 1 Partitur, 83 Liederbücher mit blauem Umschlag, 51 Hefte „Männerchor“, 15 Hefte „Gemischter Chor“ und 1 Schrank. Hildesheim, den 28. Januar 1935.

Der Regierungspräsident. 8 D;: n, en ei ste n

Nichtamtliches. Ver kehrswesfen.

Die Deutsche Reichsbahn im Dezember 1934.

Im Güterverkehr wirkte sich das Nachlassen des Herbstverkehrs aus. Der starke Rückgang der Zuckerrüben⸗, Kartoffel-, Obst- und Gemüsetransporte konnte bei weitem nicht wettgemacht werden durch die lebhafter einsetzenden Düngemittel-, Stroh⸗, Heu⸗ und Holzversendungen. Der Wettbewerb des Kraftwagens blieb auch in diesem Wintermonat infolge anhaltend günstiger Witterungs⸗ verhältnisse fühlbar. Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Ver⸗ kehrsentwicklung dadurch beeinflußt, daß die Binnenwasserstraßen den ganzen Monat über befahrbar waren, was einen auffälligen Verkehrsrückgang im Ruhrgebiet und in Oberschlesien zur Folge hatte. Der saisonmäßige Verkehrsrückgang erreichte gegenüber dem Vormonat 12,6 , 1933 11,2 985, 19832 16,36 3, 1931 gleich 20, 95 und 1930 11 895.

Der Frachtstückgutverkehr war rege, blieb jedoch hinter dem des Vormonats zurück. Hier spielte der Behälterverkehr eine be⸗ sondere Rolle. Die Anforderungen an Behältern gingen in der zweiten Monatshälfte langsam zurück, so daß es wieder möglich wurde, den Anforderungen fast überall in vollem Umfange zu entsprechen. Die Behälterbestände sind wiederum wesentlich erhöht worden. Erwähnenswert ist, daß der Versand künstlicher Dünge⸗ mittel gegen den Vormonat um fast 120 55 und gegenüber dem Dezember des Vorjahres um fast 99 73 stieg, eine Auswirkung der günstigen Witterungslage. .

Die Zahl der im Schienenersatzverkehr betriebenen Kraft⸗ wagenlinien ist auf 960 mit 129 978 Kraftzugkm täglich gestiegen (November 939 mit 125 245 km).

Der Personenverkehr war in der ersten Dezemberwoche nur schwach. Mit dem ersten Geltungstage der Festtagsrückfahrkarten setzte jedoch ein außerordentlich starker Reiseverkehr ein, der sich in ungeahnter Weise steigerte. Auch die starke Fahrpreisermäßi⸗ gung für Ausländer wirkte sich günstig aus. Insgesamt wurden 5362 überplanmäßige Züge gefahren gegen 3457 Dezember 1933. Die besonderen Maßnahmen zur Bewältigung des starken Weih⸗ nachtsverkehrs bewährten sich voll.

Der Berufsverkehr war his zu den Weihnachtsfeiertagen fast noch stärker als im Vormonat. Der Wettbewerb der Kraftwagen und der Omnibusse machte sich besonders an den Feiertagen auch im Fernverkehr in weit größerem Umfange als bisher bemerkbar.

Nach den vorläufigen Ermittlungen sind im Dezember 1934 folgende Einnahmen aufgekommen: 1. Personen- und Gepäck— verkehr 78,138 Mill. RM, 2. Güterverkehr 173,572 Mill. RM, 3. Sonstige Einnahmen 40,539 Mill. RM, das sind zusammen 292, 349 Mill. RM. Der Versonen- und Gepäckverkehr brachte im Dezember 1934 gegenüber 1933 eine Mehreinnahme von 7,3 Mill. Reichsmark, die sich zumeist aus regerem Reise⸗ und Ausflugs⸗ verkehr in den Weihnachtsferien ergibt. Die Güterverkehrsein⸗ nahmen weisen in der gleichen Zeit eine Verbesserung von 9,7 Mill. Reichsmark auf. ;

Die vorläufigen Abschlußzahlen für die Einnahmen des Ge⸗ schäftsjahres 1934 zeigen folgende Unterschiede gegenüber 1933: im Personen⸗ und Gepäckverkehr 4 70,4, im Güterverkehr 4 324,9, bei den sonstigen Einnahmen 8,9 und bei den Gesamteinnahmen 4 404A, Mill. RM. Ueber die Entwicklung der Ausgabeergebnisse im Dezember 1934 kann wegen der im Gange befindlichen Jahres⸗ abschlußarbeiten noch kein vollständiges Bild gegeben werden. Eine wesentliche Verminderung der Zahl der beschäftigten Personen ist nicht eingetreten.

Die Gesellschaft „Reichs autobahnen“ Ende Dezember 1934.

Im Dezember wurden 20 km neu in Bau genommen, so daß nunmehr seit Beginn der Arbeiten 1191 km in Bearbeitung sind. Bei den Unternehmern waren 80 294 gegen 83 863 Personen im Vormonat beschäftigt. An Fahrbahndecken wurden im Dezember verlegt: 32978 4m Betondecke, 48 150 4m Schwarzdecke und

5525 gm Pflasterdecke. An Ausgaben sind im Dezember 1934

44, Mill. RM und insgesamt seit Beginn des Baues bis Ende Dezemher 1934 201,9 Mill. RM verrechnet worden. Verfügt worden ist insgesamt bis Ende Dezember 1934 über 361,9 Mill. Reichsmark, wovon 312, Mill. RM auf Unternehmerarbeiten entfallen. Dagegen sind an Einnahmen insgesamt seit Beginn des Baues bis Ende Dezember 1934 nur 3,0 Mill. RM verrechnet worden. Der Personalbestand bei den Geschäftsstellen der Reichsautobahnen betrug im Dezember 1934 4260 gegen 4100 Köpfe im November. Die Vermehrung ist auf Arbeits⸗ steigerung zurückzuführen. Mit den bei den Unternehmern be⸗ schäftigten Arbeitern waren unmittelbar bei den Reichsautobahnen im Dezember 84 554 gegen 87 963 Personen im November beschäftigt. Die geringe Abnahme von 3,9 . ist eine Folge des Frostes, der in einigem Bezirken zu vorübergehender Einstellung der Außen⸗ arbeiten zwang.

Gesetzliche Verpflichtung zur Rundfunk⸗ entstörung. Die Arbeiten der Reichspost an dem kommenden Rundfunk⸗ entstörungsgesetz stehen vor dem Abschluß. Die Beratungen der

beteiligten Ministerien haben Uebexeinstimmung über die Regelung in Grundlinien und Einzelheiten ergeben. Das Rundfunkent⸗ störungsgesetz wird nur einige große Gesichtspunkte regeln. Alle Einzelheiten bleiben dem Verordnungswege vorbehalten. Die ganze Regelung wird getragen von dem nationalsozialistischen Gemein⸗ schaftsgeist und von dem Gedanken, daß Rundfunkempfang Ge⸗ meinschaftserlebnis ist. Oberster ö des neuen Entstörungs⸗ rechts muß daher sein, daß es soziale Pflicht gegenüber der Allgemeinheit ist, Rundfunkstörungen zu unterlassen. An- Stelle langwieriger Umständlichkeiten setzt der Entwurf ein einfaches Verfahren praktischer Entstörungsarbeit. Den Entstörungsleit⸗ sätzen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) wird aus⸗ drücklich maßgebende Bedeutung beigelegt werden. Die Entstörungs⸗ arbeit selbst kann nur in Hände gelegt werden, die technisch hier⸗ zu berufen sind und für solche verantwortungsvolle Arbeit die nötige technische Erfahrung haben. Das sind die Rundfunk⸗ entstörungsstellen der Reichspost. Die Zusammenarbeit der Funk⸗ warteorganisation mit den Rundfunkentstörungsstellen soll mehr als bisher organisch gestaltet werden. Der Entwurf wird noch mit verschiedenen Fachverbänden beraten. Binnen kurzem wird er Gesetz werden können.

Aus der Verwaltung.

Die Unterbringung der Abiturienten in praktischen Berufen.

Der Reichs⸗ und Preußische Innenminister stellt in einem Erlaß an die Behörden der . preußischen Staatsver⸗ waltung und an die Gemeinden fest, daß nach den Erfahrungen der Vorjahre die Neigung der Abiturienten zum Eintritt in dis mittlere Beamtenlaufbahn sehr stark ist. Wenn auch die Bear⸗ beitung der zahlreichen Bewerbungen bei den Behörden eine ge⸗ wisse Zeit in Anspruch nimmt, so sei doch in einer Reihe von Fällen festgestellt worden, daß die Bescheide, ob die Einstellung erfolgen kann oder nicht, den Bewerbern vielfach erst näch einiger Zeit erteilt werden. Hierdurch werde es den abgewiesenen Abiturienten erschwert, in der Wirtschaft ö unterzukommen, da in der Wirtschaft vorwiegend der 1. April oder der 1. Oktober als ö in Frage kommt. Mit Rücksicht darauf erfucht der Minister die Behörden, die Abiturienten möglichst rasch zu bescheiden, damit ihnen Gelegenheit gegeben ist, ö. recht⸗ zeitig für ihr Unterkommen in der G c. zu bemühen.

Das Giedlungswerk im Sprotte⸗VBruch.

Die größte Arbeitsdienstgruppe des Reiches.

Im Sprotte⸗Bruch sollen in nächster Zeit zwei weitere Ab⸗ teilungen des Arbeitsdienstes eingesetzt werden, so daß dann ins— esamt acht Abteilungen mit rund 1600 Arbeitsdienstlern tätig . werden. Damit zählt die Arbeitsgruppe 106 zu den ö es Deutschen Arbeitsdienstes überhaupt. In 6 Jahre soll das große Urbarmachungs⸗ und Besiedlungswerk endgültig in Angriff genommen werden. Der Ausbau der Großen Sprotte soll in 300 000 Tagewerken getätigt werden, ferner sollen weitere S800 Morgen Neuland entstehen.

Auch Frontkämpferkreuz für Feldpostbeamte.

Der Reichsminister stellt in einem Erlaß fest, daß die Feld⸗ postbeamten bei der Verleihung des Ehrenkreuzes, und sofern im Einzelfalle die Voraussetzungen erfüllt sind, auch des Front⸗ kämpferkreuzes zu berücksichtigen sind.

Kunsft und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater.

Sonnabend, den 2. Februar. * Ernani. Musikalische Leitung: Blech. Beginnt . Schauspielhaus: König Lear von Shakespeare. Beginn: 20 Uhr.

Von der Preußischen Akademie der Künste.

Die Preußische Akademie der Künste, Abteilung für Musik, veranstaltet am Montag, dem 4. Februar d. J., abends 8 Uhr, in der Singakademie (Kastanienwäldchen) ein Orchesterkonzert. Zur Aufführung gelangen „Passaeaglia und Fugo“ von Waldemar von Bausznern, das „Benediktus“ aus dem „Requiem“ und das „Konzert in h⸗moll für Violine und Orchester“ von Richard Wetz (6 16. Januar 14935; zu seinem Gedächtnis) und die Sinfonie „Stirb und Werde“ von Heinz Tiessen. Bei diesem Konzert wirken mit: Das Berliner Philharmonische Orchester unter Leitung von Georg Schumann und Heinz Tiessen, Robert ReitzWeimar (Violine), Albert Fischer (Baß), Hildegard Erdmann (Sopran) und die Berliner Go , (Waldo Favre). Die Ver⸗

anstaltung findet vor geladenen Gästen statt.

zum Deutschen Reichs

Nr. 27

Zweite Beilage

Berlin, Freitag, den 1. Februar

anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

1935

„Nationalsozialistische Finanz⸗ und SteuerpolitikęM.

Ein Vortrag von Staatssekretär Reinhardt.

In der Gesellschaft der Berliner Freunde der Deutschen Akademie sprach am Donnerstag der Staatssekretär im Reichs— finanzministerium, Reinhardt, über „Nationalsozialistische Finanz⸗ und Steuerpolitik“.

Der Staatssekretär ging in seinem Vortrag davon aus, daß die nationalsozialistische Finanz, und Steuerpolitik, solange es in Deutschland Arbeitslose gebe, in erster Linie auf Verminde⸗ rung der Arbeitslosigkeit abgestellt sei. Die Reichsregierung habe seit Frühjahr 1933 ein Bündel von Maßnahmen eingeleitet, die darauf abgestellt sind, die Nachfrage nach Gütern und Leistungen zu erhöhen. Erhöhte Nachfrage führt zur Erhöhung des Be— schäftigungsstandes in den verschiedenen Zweigen der deutschen Wirtschaft. Die Belegschaftsziffern werden erhöht, die Arbeits— losenziffer wird kleiner.

Die Auswirkungen auf den öffentlichen Haushalt sind: Ver— minderung des Finanzbedarfs der Arbeitslosenhilfe auf der Aus— gabenseite und Erhöhung des Aufkommens an Steuern, sonstigen Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen auf der Einnahmen— seite. Staatssekretär Reinhardt belegte diese Entwicklung durch einige Beispiele, wobei er besonders die Maßnahmen auf dem Gebiete der Kraftfahrzeugsteuer, das Gesetz über Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen und die Vorschriften über Ergänzungen und Erweiterungen des Anlagevermögens behandelte. In diesem Zusammenhang kündigte der Staatssekretär an, daß in den nächsten Tagen die erste Durchführungsverordnung zum neuen Einkommensteuergesetz erscheinen werde. In dieser Verordnung werde die Vorschrift betreffend erhöhte Absetzungen für kurzlebige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens auch auf solche Gewerbe⸗ treibende ausgedehnt werden, die zwar nicht Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, die aber trotzdem ordnungs— mäßige Bücher führen. Dadurch werde dem steuerlichen Interesse der Kleingewerbetreibenden und der Handwerker entsprochen.

Die Durchführungsverordnung werde ferner auch Vorschriften darüber enthalten, was auf die Einkommensteuerschuld für 1934 anzurechnen ist.

Im weiteren Verlauf seines Vortrags wies Staatssekretär Reinhardt auf den 5 10 des neuen Einkommensteuergesetzes hin, auf Grund dessen durch Absetzung der Sonderausgaben eine Ermäßigung der Einkommensteuer erzielt werden kann. Er er⸗ innerte dabei an die Möglichkeit, für jede Hausgehilfin 50 RM im Monat abzusetzen. Eine weitere sehr bedeutungsvolle Maß— nahme im Kampf um die Verminderung der Arbeitslosigkeit sei das Gesetz zur Förderung der Eheschließungen vom 1. Juni 1933. Auf Grund dieses Gesetzes sind bis zum 31. Dezember 1934 365 591 Ehestandsdarlehen im Betrage von 200 Mill. RM ge⸗ währt worden. Durch diese Maßnahme habe sich die Arbeits⸗

Die Ginzelhandelsumfätze im Dezember.

Alljährlich sehen zahlreiche Zweige des Einzelhandels dem Weihnachtsgeschäft mit besonderen Erwartungen entgegen, weil der Umsatz im Dezember erheblich über den eines Durchschnitts⸗ monats hinausgeht und damit den letzten Ausschlag für das Ge⸗ samtjahresergebnis gibt. In diesem Jahr war allerdings schon nach dem Umsatzverlauf der vorhergehenden Monate zu vermuten, daß das Weihnachtsgeschäft wegen mancher vorweggenommenen Einkäufe etwas geringere Bedeutung haben würde.

In der Tat waren nach den jetzt vorliegenden Berechnungen der Forschungsstelle für den Handel beim RKW. die Dezember⸗ umsätze 1934 nur um 6 höher als 1933, so daß die Steigerung hinter der in früheren Monaten zurückbleibt. Im Durchschnitt des vierten Vierteljahrs 1934 waren die Umsatzsteigerungen genau so hoch wie in den ersten 9 Monaten (12 25). Gegenüber 1932 beträgt die Umsatzsteigerung im Dezember etwa 1475, und der Umsatz vom Dezember 1931 konnte wertmäßig noch nicht wieder anz erreicht werden. Von der 6 6higen Steigerung seit 1933 ent⸗ 6 anscheinend knapp ein Drittel auf Preiserhöhungen, gut zwei Drittel auf Mengen- und Qualitätssteigerungen. Von den einzel⸗ nen Handelszweigen hatte der Lebensmittelfachhandel eine Umsatz⸗ ö von 31 4 (Preissteigerung 1 245). Im Textilfachhandel etrug die Zunahme knapp 9 ' bei reichlich 7 * Preissteigerung; hier ist also diesmal kaum eine Mengensteigerung zu verzeichnen: offenbar eine Rückwirkung der starken Käufe in den Vormonaten. Einen nicht geringen Einfluß auf die Entwicklung der Bekleidungs⸗ umsätze hat offenbar auch die milde Witterung im Dezember gehabt. Das zeigt auch der Verlauf der Umsätze in Sportartikeln und bekleidung, die nicht über das Vorjahrsniveau hinausgingen und nach dem vorliegenden Teilergebnis der Schuhhandel mit einem Umsatzrückgang um ein Neuntel gegenüber Dezember 1933. Im Hausrathandel sind die Veränderungen der Umsatz⸗ zunahme, soweit bisher übersehbar, geringer; nur bei Haus- und Küchengeräten ging die Umsatzsteigerung auf 4 7 zurück. Von den übrigen Zweigen hat insbesondere der Handel mit Uhren, Gold⸗ und Silberwaren ein günstiges Weihnachtsgeschäft gehabt (Umsagtzzunahme ein Vierte).

Im Durchschnitt des Gesamtjahres beträgt die Umsatzzunahme 13 3 . 1933; in absoluten Zahlen ist der Umsatz des Einzelhandels also von 21,2 Mrd. RM im Jahre 1933 auf

232 Mrd. RM gestiegen. Am stärksten war aus den bekannten

Ursachen der Umsatzzuwachs bei Kraftfahrzeugen (etwa 45 6); es folgen die verschiedenen Zweige des Hausrathandels (rund 26 bis 40 3) und der Uhrenhandel (reichlich 20 25). Im Textilfach⸗ handel beträgt die Steigerung bei stärkeren Umsätzen in ein— 6. Monaten für das Gesamtjahr knapp 18 355, wovon ein

iertel auf Preissteigerungen entfällt. Die geringste Steigerung von den wichtigen Zweigen des Fachhandels hatten Lebensmittel⸗ und Schuhwarengeschäfte und Drogerien (vund 5 33). Dabei ent⸗ fällt der Zuwachs des Lebensmittelumsatzes zum größten Teil auf Preissteigerungen. Im Vergleich mit 1950 hat gleichwohl der Lebensmittelfachhandel von seinen Umsätzen noch etwas weniger eingebüßt (20,6 5) als der Bekleidungshandel (22,9 R); freilich

losenziffer um mindestens 500090 und der Finanzbedarf der Arbeitslosenhilfe um etwa 250 Mill. RM vermindert. Ferner habe sich die Zahl der Eheschließungen und Geburten stark erhöht. 334 567 Eheschließungen im ersten Halbjahr 1934 stehen 252 592 Eheschließungen im ersten Halbjahr 1933 gegenüber. Bei der Zahl der Lebendgeborenen sind die entsprechenden Ziffern 576 843 (1934) und 490 340 (1933). Schließlich habe das Gesetz zu einer bedeutenden Erhöhung der Zahl der Hausstände und dadurch zu verstärkter Nachfrage nach Möbeln, Hausgerät und Klein⸗ wohnungen geführt. Bei dem Gesetz zur Förderung der Ehe⸗ schließungen handle es sich um eine Dauermaßnahme. Es würden laufend mindestens 20 000 Ehestandsdarlehen monatlich gewährt, im Jahr rund 250 000.

Als weitere Maßnahmen im Kampf um die Verminderung der Arbeitslosigkeit seien insbesondere noch das Arbeits⸗ beschaffungsgesetz vom J. Juni 1933, das Gesetz über die Errich⸗ tung der Reichsautobahnen, das Gesetz über die Steuerbefreiung für neuerrichtete Kleinwohnungen und Eigenheime, das Umsatz⸗ steuergesetz, die Anpassung der Einkommensteuer, der Vermögen⸗ steuer und der Erbschaftssteuer an die bevölkerungspolitischen Grundsätze u. a. m. zu nennen.

Die steuerpolitischen Maßnahmen der Jahre 1933 und 1934 hätten der Gesamtheit aller Steuerzahler eine Entlastung um rund eine Milliarde Reichsmark gebracht.

Im Rechnungsjahr 1934 werde das Steueraufkommen gegen⸗ über dem Rechnungsjahr 193 um 1100 Millionen Reichsmark größer sein. Dieses Mehraufkommen sei notwendig zur Ab⸗— deckung der Vorbelastungen aus dem Arbeitsbeschaffungspro⸗ gramm und der Fehlbeträge der früheren Jahre. Solange dieser Mehrbedarf bestehe, müsse jegliches Aufkommens-Mehr grundsätz⸗ lich zur Deckung dieses Mehrbedarfs verwendet werden. Sobald die Vorbelastungen sich wesentlich vermindert haben und soweit das Aufkommens⸗Mehr nicht zur Bestreitung von Mehrausgaben gebraucht wird, die durch die allgemeinen Interessen des Volks⸗ ganzen bedingt sind, werde die Voraussetzung für eine allge— meine Senkung der Steuern gegeben sein. Dabei werde in erster Linie an die Einkommensteuer und an die Gewerbesteuer gedacht werden müssen.

Im dritten Hitler-Jahr würden, so schloß der Staatssekretär, die Ankurbelungsmaßnahmen, die noch im Jahre 1935 laufen, die Dauermaßnahmen, wie das Gesetz zur Förderung der Eheschlie⸗— ßungen und die neuen Steuergesetze sowie die rund 7,5 Millionen Reichsmark Volkseinkommens⸗Mehr des Jahres 1934 zu weiterer Verminderung der Arbeitslosigkeit und zu weiterer Gesundung der Verhältnisse zwangsläufig führen.

waren auch die Preisrückgänge bei Textilien ungleich stärker. Der Möbelhandel liegt wertmäßig um ein Achtel, Glas- und Porzellan⸗ geschäfte und Drogerien noch fast um ein Drittel unter dem Um⸗ satzstand von 1930. Im Vergleich zu diesen Zahlen erscheint die Umsatzentwicklung bei den Waren- und Kaufhäusern immer noch recht ungünstig. Die Kaufhausumsätze blieben 1934 um etwa 35 25, die Warenhausumsätze gar um mehr als 40 3 hinter dem Wert von 1930 zurück.

Senkung der Stickftoffpreise.

Der Reichskommissar für Preisüberwachung unterstützt die Erzeugungsschlacht.

Der Reichskommissar für Preisüberwachung teilt mit:

Auf Grund der in den leetzten Tagen mit dem Reichs- und Preußischen Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dem Reichsnährstand und dem Stickstoff⸗Syndikat gepflogenen Ver⸗ handlungen ist folgendes festgesetzt:

Zur erfolgreichen Durchführung der Erzeugungsschlacht der

deutschen Landwirtschaft wird mit sofortiger Wirkung für den

Rest des Düngejahres ein Sonderabschlag auf den Sticksteffpreis gewährt; er beträgt für Stickstoffdünger 5 Pfg., für Kalkstickstoff 3 Pfg. je kg Stickstoff. Dies bedeutet im Durchschnitt eine Preis⸗ ermäßigung um etwa 7725. Um die Abnehmer der zu Dezember⸗ und Januar⸗-Preisen vom Stickstoff⸗-Syndikat bezogenen Dünge⸗ mittel vor unmittelbaren Verlusten zu schützen, gewährt das Stickstoff⸗Syndikat auf diese Mengen insoweit eine Vergütung, als der Februar-Preis abzüglich des Sonderabschlages unter den Dezember und Januar⸗Preisen liegt. Darüber hinaus wird eine Rückvergütung nicht gewährt. Im Zusammenhang hiermit wird die Barzahlungsvergütung auf 1 9 festgesetzt. Die deutsche Landwirtschaft kann auf die Weitergewährung der Preisverbilli⸗ gung für das Düngewirtschaftsjahr 1935/36 nur dann rechnen, wenn eine wesentliche Absatzsteigerung der stickstoffhaltigen Düngemittel erreicht wird.

Devisenbewirtschaftung.

Zahlungen an sowjetrussische Stellen.

Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat mit R.-⸗E. 16ỹ35 vom 31. 1. 1936 folgendes angeordnet: „In Ergän⸗ zung des Runderlasses Nr. 8 / 85 XR St. ordne ich an, daß die in dem genannten Runderlaß näher bezeichneten Runderlasse und allgemeinen Erlasse bis zum 15. Februar 1935 einschließlich in

Geltung bleiben. Weitere Anordnungen behalte ich mir vor.“

Berliner Börse am 1. Februar.

Freundlich. Unter Bevorzugung von IG⸗Farben.

. Nach der Erledigung des Ultimo ist das Geschäft an der Ber— liner Börse, besonders in Spezialpapieren, wieder lebhafter ge⸗ worden. Vor allen Dingen sind es die angekündigten neuen Steuererleichterungen, die dem Börsenverkehr einen Auftrieb gaben. Der recht günstige Abschluß der Berliner Handels⸗Gesell⸗ schaft, ferner die Hoffnung, daß auch die Reichskreditgesellschaft eine Dividendenerhöhung vornehmen wird, sowie die . fähigkeit der Orenstein⸗Aktie trugen ebenso dazu bei, die Stim⸗ mung zu bessern. In vielen Papieren machten sich Kurssteige⸗ rungen bemerkbar, und nur vereinzelt waren noch einige Glatt— . der Kulisse zu bemerken. Besonders im Verlauf war ie Tendenz, ausgehend von IG-⸗Farben, ziemlich fest, ohne daß bis zum Schluß des Verkehrs darin eine Aenderung eintrat. Montanwerte waren gut gehalten, teilweise kel gebessert, jedoch hat das Geschäft auf diesem Markt im Vergleich zu den Vor tagen nachgelassen. In Kalipapieren und Braunkohlenwerten waren die Umsätze bei kaum veränderten Kursen recht gering. Dagegen waren verschiedene chemische Papiere stärker begehrt. Besonders J. G-Farben waren in Erwartung eines wieder befriedigenden Ab⸗ schlusses fest (plus 2), desgleichen Kokswerke (plus 1), bei Rütgers (plus 375) erwartet die Börse sogar eine kleine Dividendenaufbesse⸗ rung. Am Elektromarkt kam noch einiges Material in AEG. und Siemens (je minus „), ferner in Schlesische Be⸗Gas (minus 2) heraus, dagegen gewannen RWE. erneut 1 9. Beachtung fand, trotz der Meldung eines voraussichtlichen Dividendenausfalles, die große Widerstandsfähigkeit der Orenstein C Koppel⸗Aktie. Größere Umsätze zeigten sich in Schiffahrrspapieren, die durchschnittlich 1 2 gewannen. Bei Vogeldraht (plus 2) regte der Dividendenvorschlag von 6 33 an. Sonst lagen noch fest Süddeutsche Zucker (plus 11), Reichsbank (plus 173) und Westdeutsche Kaufhof (ptus 1).

Am Kassamarkt waren die Kauforders von Publikumsseite ziemlich zahlreich. Unter Großbankaktien gewannen Dresdner und Deutsche Bank je 13 39. Am Rentenmarkt war das Geschäft verhältnismäßig 6 konvertierte Pfandbriefe lagen weiter nach oben gerichtet. Stadtanleihen tendierten unregelmäßig. Nach Erledigung des Ultimo ging der Tagesgeldsatz auf 335 bis 4 9 zurück. Am internationalen Devisenmarkt lag die Mark fest. In Berlin ging der Dollar auf 2,503 (2,l) und Pfund auf 12, 185. (12,22) RM zurück.

Die kommende Angleichung der Liquiditäts⸗ bestimmungen bei den Sparkassen.

Wie die „Deutsche Sparkassen⸗Zeitung“ mitteilt, wird die formale Voraussetzung dafür, daß die Sparkassen in der Lage sind, die neue Reichsanleihe auf ihre Liquiditätsguthaben bis zur Hälfte anzurechnen, durch eine Verordnung geschaffen werden, die spätestens bis zum 31. Januar 1935 erlassen werden wird. In einem Schreiben des Herrn Reichswirtschaftsministers und Preu—⸗ ßischen Ministers für Wirtschaft und Arbeit an den Deutschen Sparkassen⸗ und Giroverband wird nach weiteren Angaben der Zeitung hierzu ausgeführt, daß diese Angleichung der zur Zeit für die Unterhaltung von Liquiditätsguthaben . Spar⸗ und Girokassen geltenden Vorschriften an die Liquiditätsbestimmungen des Reichsgesetzes über das Kreditwesen vom 5. Dezember 1934 in der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichsgesetz über das Kreditwesen erfolgen wird, die durch den Herrn Reichsminister der Finanzen und Herrn Reichswirtschaftsminister erlassen wird. Hierin ist eine Bestimmung vorgesehen, die die Spar- und Giro⸗ kassen berechtigt, auf die nach 5 5 Abs. 3 des Artikels 1 in Kapitel 1 des Fünften Teiles der Verordnung des Reichspräsidenten vom 6. Oktober 1931 (RGBl. 1 S. 537, 554) in Höhe von 10 335 der Spareinlagen und 20 33 der sonstigen Einlagen zu unterhaltenden Liquiditätsguthahen bis zur Hälfte den Bestand von solchen Wert— papieren anzurechnen, die der Re hswirtschaft am ni ter bestimmt. Auf Grund der Verordnung wird der Herr Reichswirtschafts—⸗ minister die neue Reichsanleihe für den Erwerb aus den Liquidi⸗ tätsguthaben der Spar⸗ und Girokassen als geeignet bestimmen.

Nachweisung der Einnahme an Kapitalwerkehrsteuer.“) Och ber Wr sn arm, 1933

bis is 1834 Deb 1934 Deb! * 1933 Ram , R , m 3

Gegenstand der Besteuerung

L. Gesellscha ft steu er. Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften

a) auf Aktien ..... . 905 357 4714700 3131 b) Gesellschaften mit be⸗

schränkter Haftung. .. 1 089 635 48 8 431 324 4 ) ö Gewerk⸗ ? ,, 43 318 54 270 029 2 179 518 40 d) Andere Kapitalgesell⸗ ö 249 436 31 701 42188 32

6b 906 577 22 5 636 686 87

,, e) Andere Erwerbsgesell⸗

schaften und die übrigen

juristischen Personen .. 65 947 610089 593 166 37 f) Zinsen zul a .... 26 150 485 418 . .

IJ. Wertpapiersteuer.

a) Verzinsliche inländische Schuld⸗ und Rentenver—⸗ schreibungen, Zwischen— scheine und Schuldver— schreibungen über zinsbare Darlehns⸗ oder Renten⸗ schulden

b) Verzinsliche ausländische Schuld⸗ und Rentenver—⸗ schreibungen u. Zwischen⸗ scheine 388 683

c) Für ausländische Aktien u. andere Anteile sowie für ausländische Genußscheine und Zwischenscheine ..

d) Zinsen zu ....

III. Börsenumsatz⸗ un n r. Anschaffungsgeschäfte über Aktien und andere Anteile sowie verzinsliche Werte S94 171 49110 032 384 53 8 727099 64

Zusammen ... IMs Ss iz i d is , ss 5 s

* * Seit 1. April 1934 werden bei der Gesellschaftsteuer u Wertpapiersteuer die Zinsen getrennt a ,, .

Berlin, den 31. Januar 1935. ; Statistisches Reichsamt.

489 512

249 1185 11 841 27