Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 31 vom 6. Februar 1935.
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auf die Bürgschaft der öffentlichen Hand nicht verzichtet werden.
könne, sein Einvernehmen zur Genehmigung derartiger Bürg⸗ schaftsübernahmen zu erteilen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Minister teilt dann diese Voraussetzungen mit. Danach müssen die Bauvorhaben im wesentlichen den bekannt⸗ gegebenen allgemeinen Richtlinien für Reichsbürgschaften im Kleinwohnungsbau entsprechen. Die Bürgschaftsübernahme soll erst nach genauer Prüfung der Finanzierung und Rentabilität
erfolgen.
Auskunft aus polizeilichen Melderegiftern.
Der Reichs- und Preußische Minister des Innern hat ange⸗ orbnet, daß den erbbiologischen Forschungsstellen der Heil⸗ und Pflegeanstalten, soweit sie von Behörden eingerichtet wurden, Aus⸗ kunft aus polizeilichen Melderegistern zu erteilen ist.
Ehrenkreuz kann auch Ausländern und Staaten⸗ losen verliehen werden.
Zur Durchführung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Stiftung eines Ehrenkreuzes hat der Reichsinnenminister eine dritte Verordnung erlassen. Darin wied bestimmt, daß den Reichsdeutschen die Angehörigen eines fremden Staates und Staatenlose gleichzustellen sind, die im Weltkrieg als Angehörige der deutschen Wehrmacht Kriegsdienste geleistet haben. Personen, die die Reichsangehörigkeit durch Aberkennung oder Widerruf der Einbürgerung verloren haben, kann das Ehrenkreuz nicht ver⸗ liehen werden. .
Zugleich wird ein Erlaß der zuständigen Ministerien bekannt, wonach das Ehrenkreuz für Kriegsteilnehmer anschließend an die deutschen Kriegsauszeichnungen, also hinter allen von deutschen Ländern verliehenen Kriegsauszeichnungen, zu tragen ist.
Reichsarbeitsminister Seldte eröffnet die
Im festlich geschmückten Sitzungssaal des Oberverwaltungs⸗ gerichts im Berliner Westen trat der nach dem Gesetz zur Ord— nung der nationalen Arbeit gebildete Reichsehrengerichtshof am Dienstagvormittag zu seiner ersten Sitzung zusammen. Das Gericht setzt sich aus zwei Reichsgerichtsräten, Reichgerichtsrat Schrader als Vorsitzendem und Reichsgerichtsrat Loß als richterlichem Beisitzer, zusammen. Ferner gehören ihm als vom Reichsarbeitsminister berufene Vertreter der württembergische Wirtschaftsführer Lehnisch sowie ein Vertreter aus den Kreisen der Betriebsführer und der Gefolgschaft an. Die beiden Reichs⸗ richter erscheinen in roter Robe.
Vor Beginn der Verhandlungen ergriff Reichsarbeitsminister Seldte das Wort, um auf die hohe Bedeutung der sozialen Ehrengerichtsbarkeit für die Neugestaltung unseres . Lebens hinzuweisen Im ausgesprochenen Gegensatz zum früheren Rechtszustand sei nunmehr das Schwergewicht der gesamten arbeitsrechtlichen Gestaltung in den einzelnen Betrieb gelegt. Arbeitgeber⸗ und Arbeitnehmerverbände ständen nun nicht mehr im zum Klassenkampf ausgearteten Interessenkampf einander gegenüber. Das gemeinsame Interesse, das alle, die in einem Betrieb gemeinsam schafften, an dessen Blühen hätten, sei die Grundlage des sozialen Ausgleichs. Deshalb sei der Gesetzgeber zur Ausgestaltung und Betonung der Betriebsgemeinschaft ge⸗ kommen. Diese selbst sei nach den Grundsätzen der gegenseitigen Treue, des Vertrauens und der Kameradschaft ausgerichtet. Dieser Stellung der Betriebsgemeinschaft als tragendem Pfeiler des sozialen Lebens entspreche es, wenn zu ihrer Verwirklichung und zu ihrem Schutz in grundlegend neuen Gedankengängen eine ein⸗ gehend geregelte soziale Ehrengerichtsbarkeit errichtet worden sei. Dadurch sei zum ersten Male das Zusammenleben von Unter⸗ nehmern und Betriebsangehörigen auf den Begriff der sozialen Ehre abgestellt worden Hiernach handle im Arbeitsleben nur derjenige ehrenhaft, der die ihm je nach seiner Stellung innerhalb der Berriebsgemeinschaft obliegenden Pflichten gewissenhaft erfülle und sich durch sein Verhalten der Achtung würdig erweise, die sich aus seiner Stellung ergebe, der in stetem Bewußtsein seiner Ver⸗ antwortung sich dem Dienst des Betriebes widme und dem Ge⸗ meinwohl unterordne. Aus derhohen Einschätzung der sozialen Ehre ergebe sich die hohe Aufgabe der Ehrengerichte. Diese hätten rücksichtslos olle diejenigen aus der Gemeinschaft der Schaffenden auszumerzen und durch Strafen zu brandmarken, die den Geboten der Ehre zuwiderhandelten. Gleichzeitig hätten die Ehrengerichte eine wichtige Erziehungsarbeit zu leisten. Ueberall in Ehren⸗ gerichten schwebe als endgültige Berufungsinstanz der Reichs⸗ ehrengerichtshof. Er sei berufen, aus der Praxis heraus Richt⸗ lin en. fir ode eln di hh d g, sm Hate Kisch3 zei Meeichs shtsñ⸗ gerichtshof für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung auf diesem Gebiet sowie für die grundsätzliche Auslegung der Bestimmungen und für eine sinngemäße Fortbildung des Rechts Sorge zu tragen. Bei der weittragenden Bedeutung unserer neuen Sozialordnung und im Hinblick auf den großen volkserzieherischen Einfluß, den der Reichsehrengerichtshof durch seine Entscheidungen aus⸗
erste Sitzung des Reichsehrengerichtshofs.
zuüben vermöge, sei ihm außerordentliche Bedeutung und Ver⸗ antwortlichkeit . Der Reichsarbeitsminister schloß seine Ausführungen mit dem Wunsche, daß es dem Reichsehren⸗ n,, vergönnt sein möge, seine hohe soziale Mission im Sinne und Geiste der den neuen Staat tragenden nationalen und sozialen Ideen zu erfüllen
Der Vorsitzende des Reichsehrengerichtshofs, Reichsgerichtsrat Schrader, dankte dem Reichsarbeitsminister für sein Erscheinen und seine Begrüßungsworte. Sodann hob er nochmals die Grund⸗
edanken des e zur Ordnung der nationalen Arbeit hervor.
ieses Gesetz zeige einen der Wege zu einer echten und wahren Volksgemeinschaft, indem es den Begriff der sozialen Ehren ge⸗— prägt habe.
Diesen gelte es nun durch die Rechtsprechung zu vertiefen und dem schaffenden Volke näherzubringen. Aufgabe des ehren⸗ gerichtlichen Verfahrens werde es vor allem sein, bei Prüfung und Ahndung der Verstöße gegen die soziale Ehre nicht nur die äußeren Geschehnisse zu betrachten, sondern nach der inneren Gesinnung der Beteiligten und den Zusammenhängen zu forschen und durch eine wohlbedachte Rechtsprechung immer wieder auf den Weg zu weisen, daß nur wahre Gemeinschaftsgesinnung zu einer echten Betriebsgemeinschaft führen könne. So liege dem Reichs⸗ ehrengerichtshof als der höchsten Instanz eine hohe und wichtige Erziehungsaufgabe ob. Zum Schlusse versicherte der Vorsitzende des Reichsehrengerichtshofs, stets bestrebt zu sein, seine Aufgaben in dem Geiste zu erfüllen, in dem das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit erlassen worden sei.
Reichsgerichtsrat Schrader nahm . die Beeidigung der Beisitzer vor. Der Reichsehrengerichtshof wandte sich darauf seiner praktischen Arbeit zu und trat in die Erledigung der drei Berufungen ein, die auf dem Verhandlungsplan des ersten Sitzungstages stehen.
Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.
Donnerstag, den ꝛũ. Februar. Staatsoper: „Der Bettelstudent.“ Leitung: Preuß. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: „Heroische Leide ö haften. Die
Tragödie des Giordano Bruno, von E. G. Kolbenheyer. Beginn: 90 JB
Von der Preußischen Geologischen Landesanftalt
Ueber: Erdöl in Deutschland spricht Dr. Bentz am Freitag, dem 8. d. M. abends 8 Uhr, im Rahmen der Volkstümlichen Vorträge der Preußi chen Geologischen Landesanstalt Berlin Nd, Invalidenstr. 44 (Aula). Eintritt frei.
Musikalische
Die Wirtschaftslage im rheinisch⸗westfälischen Industriebezirk.
Die Abteilung „Westen“ des Instituts für Konjunkturforschung veröffentlicht soeben ihren neuen Konjunkturbericht, in dem die Wirtschaftslage des rheinisch⸗westfälischen Industriegebiets nach dem Stand von Ende Januar 1935 dargestellt ist. Danach ist die Wirtschaftsentwicklung im Revvier nach wie vor durch eine In⸗ vestitionskonjunktur gekennzeichnet, deren Basis im Inlande liegt. In erster Linie haben sich die Mengenumsätze erhöht, doch hat sich damit auch die Rentabilität gebessert und die Kapitalbildung zugenommen. Die für den Industriebezirk maßgebenden Pro⸗ duktionsmittelindustrien haben im Zug der Wirtschaftsbelebung besonders günstige Mengenergebnisse erzielen können, andererseits aber mit ihrer stabilen Preispolitik dazu beigetragen, 23 der Mengencharakter der Konjunkturbelebung im Revier im beson— deren Maße gewahrt worden ist. Dennoch kann aber von einer eigentlichen „Sonderkonjunktur“ im rheinisch⸗westfälischen In⸗ dustriegebiet nicht gesprochen werden. Innerhalb der Produktions⸗ wirtschaft ist bisher nur eine Verminderung der Spanne zwischen der in der Krise besonders stark abgesunkenen rheinisch⸗westfälischen Erzeugung und der Produktion im gesamten Reich eingetreten.
Die Arbeitslosigkeit hat sich seit ihrem konjunkturellen Höchst⸗ stand im Revier bisher um etwas mehr als die Hälfte, im Reich dagegen fast um zwei Drittel vermindert. Daraus kann entnom⸗ men werden, daß auch die Steigerung des Arbeitseinkommens und damit des Verbrauchs im rheinisch⸗westfälischen Industriegebiet zumindest nicht größer, eher etwas geringer war als im Reichs⸗ durchschnitt. Insgesamt ist also die starke Belebung bei den Pro⸗ duktionsmittelindustrien noch nicht von einem entsprechenden Auf— stieg der Gesamtwirtschaft des rheinisch⸗westfälischen Industrie⸗ gebiets benleitet gewesen.
Ueberdies hat das Tempo des Wirtschaftsaufstiegs wie im Reich so auch im Revier seit der zweiten Hälfte des Jahves 1934 eine Verlangsamung erfahren, so daß sich zeitweise Saison⸗ einflüsse deutlicher ausprägen konnten, als dies sonst in Zeiten stärkeren Wirtschaftsanstiegs der Fall zu sein pflegt. Erstmalig konnte diese Beobachtung während des letzten Sommers gemacht werden, als die sogenannte Sommerflaute in verminderten Pro— duktionsergebnissen in Erscheinung trat. In den Herbstmonaten war diese Abschwächung überwunden. In den Wintermonaten erfolgte abermals eine Verminderung des Beschäftigungsgrades, die früher einsetzte und stärker ausgeprägt war als im Winter 1933,34. Sie erstreckte sich aber im wesentlichen auf die Außen⸗ gewerbe, während die sogenannten Konjunkturindustrien bisher kaum berührt wurden.
Insgesamt hat die Aufnahmefähigkeit der Industriewirtschaft am Arbeitsmarkt erheblich nachgelassen. Ende Dezember 19354 wurden im Industriegebiet noch 538 G00 Arbeitslose gezählt. Bei Beurteilung des verminderten Ausstiegstempos ist zu berücksich⸗ tigen, daß die vorangegangene Aufwärtsbewegung namentlich im
Revier außerordentlich stark war und daß das jetzige verhaltene
Schrittmaß einem natürlichen Gesetz entspricht.
Die Rohstofffrage hat die rheinisch⸗westfälische Wirtschaft bisher nur wenig berührt; die Rohstoffversorgung des Reviers kann, wie in einer Sonderuntersuchung des Berichts dargelegt wird, als kaum gefährdet bezeichnet werden. Insgesamt bietet die rheinisch⸗ westfälische Wirtschaft gegenwärtig das Bild einer ruhig fort schreitenden Bewegung.
In einer weiteren Sonderuntersuchung, die das Essener Kon⸗ unkturinstitut angestellt hat, werden die Ergebnisse der letzten olkszählung vom Jahre 1953 für die beiden Provinzen Rhein⸗
land und Westfalen analysiert.
Leichte Inlandsabschwächung bei der Solinger Industrie Ansätze zur Besferung im Ausfuhrgeschäft.
Die Lage der Solinger Industrie im Januar war der Saison entsprechend im allgemeinen gegenüber dem Vormonat un⸗ rn tiger. In der Schneidwarenindustrie ist bei vielen Firmen er übernommene Auftrggsbestand aus dem Vorjahre sehr gering. Immerhin scheinen die . im Inlande günstiger zu liegen als im vergangenen Jahre. Auch der Zahlungseingang wird als befriedigend gekennzeichnet. Bei den Schlägereien war die . im allgemeinen noch ziemlich gut. In Scheren und Werkzeugen kann der in, als normal an⸗ gesprochen werden, während in Bestecken das Geschäft zum Teil völlig stilliegt. Das Ausfuhrgeschäft hat sich gleichfalls nicht wesentlich verändert. Bei verschiedenen Stellen find Ansätze zu einer Besserung zu verzeichnen.
Der Geschäftsgang in der Schirmfurnituren-Industrie hat sich gegenüber dem Vormonat nicht wesentlich geändert. In der Koffer⸗ und Taschenbügelindustrie ist die Lage im Berichtsmonat . im e n en die gleiche geblieben. Die bescheidene
esserung der Beschäftigung ö. angehalten, zwar ist im Inlande gar keine Nachfrage vorhanden, jedoch haben sich die Absatz⸗ verhältnisse im Auslande etwas gebessert.
57 der Fahrrad⸗ und Fahrzeugteile⸗Industrie kann der Berichtsmonat gleichfalls zur fogenannten stillen Zeit gerechnet werden. Der Absatz in Personenwagenrädern war weiker rück— läufig, was wohl zum Teil auf die übliche Zurückhaltung in An— betracht der hevorstehenden Automobilausstellung zurückzu führen sein dürfte. Auch das Geschäft in Fahrradteilen isi r nn noch ruhig. Immerhin ist der Beschäftigungsgrad zufriedenftellend. Der Auftragseingang kann als befriedigend, zum Teil sogar als gut bezeichnet werden.
Volkswirtschaft und Statistik. Ergehnisse der Molkereierhebung 1933.
Etwas spät werden die Ergebnisse der Jahresmolkereistatistik von 1933 veröffentlicht. Danach waren insgesamt 10 036 Betriebe gegen 9866 im Jahre 1932 vorhanden. Von den erfaßten Be— trieben wurden im ö 1933 16,3 Milliarden Liter Milch gegen 9,6 Milligrden im Jahre 1932 aufgenommen. Die Mehrbeliefe⸗ rung der Molkereien dürfte in erster Linie mit der erhöhten Milch⸗ erzeugung im Zusammenhang stehen, die für das Jahr 1933 auf eiwa 24 (1932: 23,5) Milliarden Liter veranschlagt wird. Die Mehrerzeugung geht ausschließlich auf den höheren Bestand an Milchkühen zurück, während in der durchschnittlichen Milchleistung der Tiere für 1933 ein gewisses Abgleiten , ist. Von dem gesamten Milchbezug der Molkereien wurden 1933 2,8 Mil— liarden Liter als * cn l abgesetzt. Die Werkmilchverarbeitung 1g von 6.3 auf 7,5 Milliarden Liter. Infolge der erhöhten Werkmilchvergrbeitung ist auch die Herstellung von Molkerei= produkten gestiegen. Die Buttererzeugung erhöhte sich von 4,65. auf 5, Millionen Zentner. Daneben ö die Erzeugung von Hartkäse gegenüber dem Voxjahre mit 1 Million Zentner um g,8 und die von Weißkäse mit 1,5 Millionen Zentner um 12,7 35 gestiegen. Von den im Jahre 1933 festgestellten molkereiwirt— schaftlichen Unternehmungen waren S579 Betriebe Molkereien im Sinne des Reichsmilchgesetzes. Außerdem waren 1 457 Klein— betriebe vorhanden, die mit einer täglichen Milchverarbeitung von weniger als 590 Liter nicht das Recht zur Führung der Bezeich- nung Molkerei hatten. Die Zahl der Genossenschaftsmolkereien ist seit 1932 zurückgegangen bei gleichzeitigem Zugang der sonstigen Gesellschaftsbetriebe und der Gütsmoölkereien. Nach dem Umfan Milchanlieferung geht der größte Teil (57 ) der Molkereimil über Genossenschaftsmolkereien. Es folgen die Einzelbetriebe ohne ö haft (26,æ 2) und die sonstigen Gesellschaftsbetriebe 12,9 95).
Berliner Börse am 6. Februar.
Unlustig — aber nicht unfreundlich.
An der Berliner Börse hat — nach der Aufwärtsbewegung in den letzten Wochen sich wieder einmal eine gewisse Müdigkeit bemerkbar gemacht, und auch recht günstige Meldungen aus dem westdeutschen Industrierevier und die Mitteilungen über einen he— vorstehenden günstigen Abschluß beim Stahlverein und bei Sie⸗ mens vermochten das Geschäft nicht anzukurbeln. Die Kurse lagen deshalb gegenüber dem Vortage kaum verändert. Nach ansäng⸗ lich kleinem Angebot trafen in der ee r Börsenstunde einige Kauforders von privater Seite ein, die einigen Einfluß auf die Gesamtstimmung hatten. Größere Kurssteigerungen wurden je⸗— doch nicht notiert, da die Börse trotz ihrer freundlichen Grund⸗ stimmung ihre Geschäftsunlust bis zum Schluß behielt.ẽ
Montanwerte waren mit Ausnahme von Harpener
minus „) teils behauptet, teils eine Kleinigkeit höher. Am alimarkt kam in den Nebenwerten des Salzdetfurth-Konzerns einiges Material heraus, so daß Aschersleben 1 ο und Wester— egeln 196 verloren. Von den unnotierten Kaliwerten lagen da⸗ egen Wintershall (plus 2 Jo) recht 6 Chemische Papiere 5 Elektrowerte zeigten zumeist Kurse, die in Vortagshöhe lagen. Etwas . lagen nur Siemens, Accumulatoren und Rütgerswerke. Sonst machten sich noch einige Verkaufsorders in Schiffahrtspapieren und Versorgungswerten bemerkbar, jedoch machten die Rückgänge nur selten mehr als z 9 aus.
Am Kassamarkt war die . freundlicher, da sich hier
in verschiedenen Papieren Anlagekäufe des Publikums zeigten. Mom der Gulisso waven Geoßbaänkaktien, die bis zu ü '*Yh ge⸗
wannen, gefragt. Am Rentenmarkt gingen ß aktien um * oh zurück, gut behauptet, teilweise auch höher lagen konvertierte Stücke, während andererseits Schuldbücher bis zu 1256 hergaben, wobei es sich augenscheinlich um eine allmähliche Anpassung an das Niveau der konvertierten Papiere handelt. Tagesgeld war mit 355 bis 378 6 unverändert. Am internatio⸗ nalen Devisenmarkt lagen Pfund und Dollar erholt, und zwar stellte sich in Berlin der Dollar auf 2,502 (2,0) und das Pfund auf 12.27 (1220) RM.
Vörsenkennziffern für die Woche vom 28. Januar bis 2. Februar.
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der Woche vom 28. Januar bis 2. Februar im Vergleich
zur Vorwoche wie folgt: Wochendurchschnitt vom 28. 1. vom 21.1. bis 2. 2. bis 26.1.
Monats⸗ durchschnitt . Januar Attienkurse (Kennziffer 1924
bis 1026 = 100)
Bergbau und Schwerindustrie 91,52 89,45 88,82 Verarbeitende Industrie . 79,28 77,54 77,05 Handel und Gewerbe.. 93,96 90,90 89, Sꝰ ö 84,19 83,49 Kurs niveau der 6 G igen festverzinslichen Wert⸗ papiere Pfandbriefe der Hyp.⸗Akt. wann,, org 97,20 Pfandbriese der öffentlich⸗
rechtlichen Kredit⸗Anstaltenn) 95, 08 96,22 Kommunalobligationen i). . 94,56 95, 35 Oeffentliche Anleihen... 94,25 95,37 Industrieobligationen ... 98,16 97,53 Durchschnit·.. 9656360 96 50
) Ab 1. April 1935 — A big.
Die Auszahlungen der Deutschen Zwecksparunter⸗ nehmungen im Jahre 1934.
Von der Fachgruppe „Zwecksparunternehmungen“ in der Ge⸗ samtorganisation der gewerblichen Wirtschaft erfahren wir, daß von dem Reichsbeauftragten für Zwecksparunternehmungen eine eingehende Untersuchung eingeleitet worden ist mit dem Ziele, genaue statistische Unterlagen über die wirtschaftliche Bedeutung der Deutschen Zwecksparbewegung zu erlangen. Wenn auch diese Untersuchung noch nicht völlig abgeschlossen ist, da einige Firmen bisher noch keine Angaben gemacht haben, so besagt doch schon das bisherige Ergebnis, daß im Jahre 1934 an rund 12000 Zweck⸗ sparer 16,5 Mill. RM ausgezahlt worden sind. Hiernach bewegt sich der Durchschnittssatz der Kredite auf etwas mehr als 1200 RM. Der Mindestsatz des Kredits war 200 RM. Nach einer neuen Statistik der Fachgruppe verteilen sich die Kredite zu 3425 auf die Handwerker und Gewerbetreibenden, zu 2525 auf die Angestellten und Arbeiter, zu je 1495 auf die Beamten und Landwirte, zu 9365 auf die freien Berufe und zu 49, auf andere Volksschichten. Hier⸗ nach haben sich die Zwecksparunternehmungen vornehmlich zu Kleinkreditinstituten des Mittelstandes entwickelt.
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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr 1 vom 6. Februar 1935. S8. 2
Weitere Erzengungs⸗ und Ausfuhrzunahme der deutschen Weißbhlechindußtrie.
Wenn sich auch im verflossenen Jahre der Beschäftigungs⸗ anstieg der deutschen Weißblechindustrie weiter fortsetzte und ein noch nicht zu verzeichnender Produktionshöchststand erreicht wurde P ist diese Entwicklung nicht allein auf den wachsenden Inlands⸗
edarf, sondern in ebenso starkem Maße auf den zunehmenden Export i , Auch die , ging im urückliegenden Jahre leicht in die Höhe, doch bleibt zu berück⸗ iner. daß von dem eingeführten Material etwa 75 . aus dem Saargebiet kamen. Die genauen, in den letzten drei Jahren zu verzeichnenden Erzeugungs-, Ausfuhr⸗ , . und Inlands⸗ verbrauchsergebnisse . nachftehen e Uebersicht:
1932 1933 1934
in Tonnen
207 280 128 490
228 520
Erzeugung... 141 070 134 530
Ausfuhr .... 81 760 Einfuhr .... 16940 19740 22 290 Inlandsverbrauch 76 2650 98 530 116280
Die deutsche Verbrauchserhöhung ist in der Hauptsache durch die bedeutenden Anforderungen der er fe be r Tn und Blechwaren⸗ abriken bedingt. Die Zinnbelieferung der deutschen Weißblech⸗ industrie konnte trotz der Devisenschwiexigkeiten im allgemeinen ohne nennenswerte Verzögerungen erfolgen, zumal ja dieser Industriezweig mehr als die Hälfte seiner Produktion ausführt und somit zur deutschen Devisenbeschaffung in sehr beachtlichem Ausmaße beiträgt. — In den Bezugsmengen der einzelnen aus⸗ ländischen Abnahmestaaten sind in den vergangenen Jahren teil⸗
weise erhebliche Verschiebungen eingetreten, was einesteils mit unterschiedlichem Bedarf, zum anderen aber auch mit der Ver⸗ lagerung der Konkurrenzverhältnisse im Zusammenhang steht. Die wichtigsten Abnehmer deutscher Weißbleche sind aus nach⸗ stehender Uebersicht zu ersehen: ; 1932 1933 1934 in Tonnen
22 889 27 565
14 582 25 595
5129 10 484
5 009
4 634
3982
3931
3 815
2150
2065
Jaan... Holland Argentinien. Schweiz .. Brasilien . Rußland. Belgien Schweden Spanien. Norwegen Italien.. 2043 Portugal ... 1807 Die ö die im verflossenen Jahre aus dem Saar— gebiet 17940 t betrug, zeigt lediglich noch aus England mit 3e 70 (i. V. 5936) t eine erwähnenswerte Höhe. Wenn man be— rücksichtigt, daß Großbritannien früher in entscheidendem Aus⸗ maße den deutschen Kr bel deckte und beispielsweise im Jahre 1913: 42C600t nach Deutschland einführte, so ergibt sich ohne weiteres die heute nur noch 6 geringe Bedeutung der englischen Lieferung.
Debisenbewirtschaftung.
Währungsberordnung der sagrländischen Regierungs⸗ kommission.
Saarbrücken, 5. Februar. Die Regierungskommission ver— öffentlicht heute im Amtsblatt eine Währungsverordnung, die jedoch erst zu einem später bekanntzugebenden Zeitpunkt in Kraft treten wird. Es kann aber damit gerechnet werden, daß die wesentlichen Bestimmungen der Verordnung ab 18. 2. gelten werden. Nach der neuen Verordnung ist vom Zeitpunkt des In⸗ krafttretens die Ausfuhr von Zahlungsmitteln jeder Art sowie die Zahlung von Geldbeträgen nach außerhalb des Saargebiets verboten Dasselbe gilt für Zahlungen innerhalb des Saargebiets für Rechnung von natürlichen und juristischen Personen, die außerhalb des Saargebiets und außerhalb Deutschlands an⸗ sässig sind.
Von vorstehenden Vorschriften sind ausgenommen:
a) die Ausfuhr von deutschen Zahlungsmitteln nach Deutsch⸗ land sowie die Zahlung von Geldbeträgen in deutscher Währung nach Deutschland,
b) die Ueberführung von Geldbeträgen der Reichsbank nach Frankreich,
e) die Ausfuhr von Zahlungsmitteln und die Zahlung von Geldbeträgen in anderen Währungen als Reichsmark durch die nachstehenden Personen und Verwaltungen:
1 die deutschen Mitglieder und Beamten der Regie— rungskommission sowie die nichtdeutschen Verwal— tungs- und Justizbeamten des Saargebiets,
die Beamten der Abstimmungskommission sowie die Mitglieder und Beamten der Abstimmungsgerichte,
die zur Zeit im Saargebiet befindlichen internatio⸗ nalen Truppen, .
die französische Verwaltung der Dominialgruben und die öffentlichen französischen Verwaltungen sowie ihre nichtdeutschen Beamten und Angestellen,
das vorübergehend mit der Einziehung der aus⸗ ländischen Zahlungsmittel beschäftigte französische Personal,
die ausländischen Konsulate,
die Personen, die am 3. Dezember 1934 im Saar—⸗ gebiet wohnhaft waren und die das Saargebiet schon verlassen haben oder vor dem 1. März 1935 verlassen werden.
In der Verordnung wird ferner auf die schon bekannte Tat— sache hingewiesen, daß zu einem späteren Zeitpunkt alle im Saar⸗ gebiet umlaufenden und auf eine andere Währung als Reichsmark lautenden Zahlungsmittel zum Umtausch ggen Reichsmark an Umtauschstellen abzuliefern sind. Die Reichsbankstelle Saarbrücken wird täglich den Umwechselungskurs für französische Franken in Reichsmark bekanntgeben. Sie wird den Umtauschstellen die Reichsmarkbeträge zur Verfügung stellen und ihnen alle zweck— dienlichen Anweisungen geben. Die Umwechselung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Abkommens vom 3. Dezember 1934 und unter der Aufsicht der Regierungskommission unter Mitwirkung von französischen Vertretern. Von einem durch Bekanntmachung der Regierungskommission festzusetzenden Zeitpunkt ab können alle auf französische Franken lautenden im Saargebiet zahlbaren Schuldverhältnisse, deren Gläubiger ihren Wohnsitz oder Sitz im Saargebiet haben, rechtswirksam in Reichsmark beglichen werden. Zahlungen in gesperrter Reichsmark haben keine befreiende Wir⸗ kung. Als Umrechnungskurs gilt der am Zahlungstag von der Reichsbank festgesetzte Kurs.
Alte französische Schulden.
Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat in dem Rund— erlaß Nr. 20135 (D. St) über den Ausgleich alter französischer Schulden folgendes bestimmt:
Die ö Verbindlichkeiten aus der deutschen Waren⸗ einfuhr aus Frankreich sollen nach einer Vereinbarung zwischen der Deutschen und Französischen Regierung planmäßig getilgt werden. Um die französischen Gläubiger in der Zwischenzelt vor den Gefahren zu schützen, die sich aus einem Vermögensverfall ihres Schuldners ergeben können, kann der Schuldbetrag sofort an die Deutsche e dn für auf das Treuhänder-Konto Frank⸗ reich nach Maßgabe der folgenden Vorschriften eingezahlt werden:
J.
Die Einzahlung auf das Treuhänder-Konto Frankreich ist nur mit Geneh migung einer Devisenstelle zulässig. Die Genehmigung wird auf Antrag erkeilt.
Den Antrag kann der deutsche Schuldner nur stellen, wenn ihn sein französischer Gläubiger zur Einzahlung schriftlich auf⸗ efordert hat. Der deutsche Schuldner hat die Aufforderung des i gr Gläubigers bei der Antragstellung vorzulegen.
Der Antrag kann auch von dem französischen Gläubiger bei der für den deutschen Schuldner zuständigen Devisenstelle gestellt werden, wenn der deutsche Schuldner die Antragstellung trotz der Zahlungsaufforderung seitens des Gläubigers unterläßt.
Wenn der Antrag von dem französischen Gläubiger gestellt worden ist, so ist dieser von der dem deutschen Schuldner erteilten Genehmigung zu benachrichtigen.
II.
Die Devisenstellen werden n n ge nm nn, nur er⸗ teilen für vor dem 1. August 1934 fällig gewordene Verbindlich— keiten aus der Einfuhr französischer Waren und von Waren aus den französischen Kolonien, Mandats und Protektoratsgebieten gegenüber Firmen, welche in Frankreich oder in den französischen Kolonien, Mandats⸗ oder Protektoratsgebieten ansässig sind, unter der Voraussetzung, daß der deutsche Schuldner
1. entweder im Besitz einer bei der Repartierung ausgefallenen
. zur Bezahlung der Schuld gewesen ist, oder
wenn der deutsche Schuldner im Besitz einer allgemeinen
Genehmigung nach II /s der Richtlinien gewesen ist oder Einzelgenehmigungen nach II/ 4 der Richtlinien erhalten konnte und die Schuld bei Fortgeltung der im Augenblick der Bestellung der Ware gültigen Devisenvorschriften auf Grund seines Devisenkontingents hätte bezahlen können.
III.
Die Einzahlungen bei der Verrechnungskasse auf das Treu— händer-Konto Frankreich erfolgen in Reichsmark. Lautet die Schuld auf eine andere Währung, so ist sie zum Berliner Mittelkurs des Einzahlungstages in Reichsmark umzurechnen.
IV.
Die zivilrechtlichen Beziehungen zwischen dem deutschen Schuldner und dem französischen Gläubiger werden durch die Einzahlung in keiner Weise berührt.
Der deutsche Schuldner wird also durch die Einzahlung nicht von seiner Schuld befreit.
Eine auf fremde Währung lautende Schuld wird auch nicht
in eine Reichsmarkschuld umgewandelt. Wenn ein für eine auf fremde Währung lautende Schuld ein⸗ gezahlter Reichsmarkbetrag infolge von Kursschwankungen zwischen dem Einzahlungstag und dem Tag, an dem die Transferierung vorgenommen wird, zur Befriedigung des Gläubigers nicht mehr ausreicht, so muß der deutsche Schuldner den Unterschiedsbetrag nachzahlen. Ergibt sich umgekehrt, daß die Befriedigung des Gläubigers mit einem geringeren als dem eingezahlten Reichs⸗ markbetrag möglich ist, so wird der überschießende Teil dem deutschen Schuldner zurückvergütet werden.
4. Die bei der Deutschen Verrechnungskasse eingezahlten Beträge
werden von dieser nicht verzinst.
Sollte der deutsche Schuldner nach dem zwischen den Parteien geschlossenen. Vertrage verpflichtet sein, dem französischen Gläu⸗ biger für die * vor oder nach der Einzahlung bei der Ver⸗ rechnungskasse Zinsen zu vergüten, so kann auch zie Einzahlung dieser Zinsen bei der Verrechnungkasse auf das Treuhänder-Kontoö Frankreich genehmigt werden.
VI. Der , . cheid ist mit einem blauen Stempel⸗ aufdruck „Treuhänder-Konto Frankreich“ zu versehen. VII. Diese Vorschriften treten sofort in Kraft.
Voller Erfolg der Zinskonversion.
Die Frist für den Einspruch gegen das Umt Emissionsinstitute läuft . ab. gen . ,, bis jetzt übersehen läßt, ist der Zinstonverston ein voller Erfolg beschieden. Das endbgültige Ergebnis wird zwar erst im Laufe des Mittwoch festgestellt werden können, doch wird dem DHD be⸗ R . e,, ,. der Emissionsinstitute
onnte — Prot i ĩ k oteste nur in ganz verschwindendem
Grundsätzliches aus den neuen Steuergesetzen.
Die von der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin ver—
anstaltete Vortragsreihe über wirtschaftliche Steuerfragen wurde am 5. Februar von dem Leiter der Steuerabteilung des Reichs⸗ finanzministeriums, Ministerialdicektor Prof. Dr. Heddin g mit einem Vortrag über „Grundsätzliches aus den neuen Steuer⸗ gesetzen . eröffnet. Der Vortragende führte u. a. aus: . . 5 . der wichtigsten Steuergesetze im YFitober, 1034 Hat obenan als Varole gestanden: Kampf der Arbeitslosigkeit. Dem sind die anzeren Ziele gefolgt: Anpassung der Steuergesetze an bevölkerungs oolitische, sozialpölitische lbirk= 6, und weltanschauliche Grundsätze des Rational⸗ ozialismus sowie Vereinfachung des Steuerrechts.
Wirtschaftspolitisch ist bei der Neuabfassung das Einkommen— steuergesetz darauf abgestellt worden, auch von der Steuerseite her zur Deckung des vorhandenen Bedarfs anzuregen. Grund⸗ sätzlich ist die Regelung der steuerlichen Gewinnermittlung und J elastischer gestaltet und den Wünschen der
irtschaft angepaßt worden. Auf Verlustvortrag und steuerfreie Rücklagen hat verzichtet werden müssen, doch wird der Ueber— gang erleichtert werden: Für 1934 könnte der Verlustvortrag vielleicht teilweise noch zugelassen werden, und weiter erwägt man, ob Einzelfirmen und Personalgesellschaften für 1934 noch steuerfreie Rücklagen bilden können.
Zur Schaffung gleicher Wettbewerbsverhältnisse und gleicher Rentabilitätsvoraussetzungen werden bei der Körperschaftsteuer die öffentlichen Versorgungsbetriebe steuerlich den auf dem Ge— biet der Versorgung tätigen privaten und gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen gleichgestellt. Von der ursprünglich in Aus— sicht genommenen Einschränkung des sogenannten Schachtelungs— privilegs bei der Körperschaftsteuer ist mit Rücksicht auf die zu befürchtenden Umstellungsmaßnahmen vorerst Abstand genommen worden. Die bisherigen reichlich verwickelten Vorschriften über die Mindestbesteuerung bei Kapitalgesellschaften sind wesentlich vereinfacht worden.
Bevölkerungspolitischen Gedankengängen tragen auch das neue Vermögensteuergesetz und die Neufassung des Erbschaft— steuergesetzes durch Schaffung von Freibeträgen (bei der Ver— mögensteuer je 10 000 RM für Mann, Frau und minderjährige Kinder, bei der Erbschaftsteuer 30 000 RM je Kind und 10069 RM je Enkel) Rechnung.
Das neue Umsatzsteuergesetz stellt insoweit den Abschluß einer langen Entwicklung dar, als die Reichsregierung mit diesem Gesetz jede grundsätzliche Aenderung des bisherigen Umsatzsteuer⸗ systems abgelehnt und damit entschieden hat, daß das System der Besteuerung eines jeden Umsatzes in jeder Wirtschaftsstufe in seinen Grundsätzen auch für die Zukunft beibehalten wird. Mit dieser Entscheidung sind die Wünsche, andere Systeme für die Umsatzsteuer einzuführen, abgelehnt. Es hat sich bei der ein— gehenden Prüfung der Vorschläge auf Einführung anderer Systeme, so der Phasenpauschalierung, der Kleinhandelsteuer, der sogenannten Siemens'schen veredelten Umsatzsteuer, ergeben, daß weitgehende Umlagerungen in der deutschen Wirtschaft oder unerwünschte arbeitsmarktpolitische Verschiebungen eintreten könnten. Unter Würdigung der Aenderung der wirtschaftlichen Verhältnisse sind aber in dem neuen Umsatzsteuergesetz vor allem die Vorschriften über den Binnengroßhandel grundsätzlich ge— ändert und in das Gesetz eine Zusatzsteuer für mehrstufige Textil- unternehmen neu eingefügt worden.
Ministerialdirektor Prof. Dr. Hedding schloß seine Aus—⸗ führungen mit einem Ausblick auf die Arbeiten der kommenden Jahre, insbesondere auf dem Gebiete einer Vereinheitlichung des Realsteuerrechts, und mit der Feststellung, daß man finanziell noch nicht über dem Berg sei, daß es aber unentwegt bergauf gehe—
Die Frage der Golddollarklausel. .
Washington, 5. Februar. Wie jetzt erst aus Washington be⸗ kannt wird, waren die neun Miiglieder des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten am Montag zu einer kurzen Sitzung zusammengetreten. Meldungen der New Yorker Presse zufolge wurde angedeutet, daß in dem Prozeß wegen der Goldklausel eine Entscheidung erreicht worden sei. Entgegen dem sonst üblichen Verfahren wurde aber weder von dem Gerichtsvorsitzenden, dem Obersten Bundesrichter Charles Evans Hughes, noch von dem ältesten Mitglied des Gerichtshofes, dem Bundesrichter van Devanter, ein Rechtsgutachten verlesen. Dieser Vor⸗ gang wird von Sachverständigen dahin ausgelegt, daß an und für ich der Goldklauselprozeß entschieden sei, daß eine einheitliche Meinung des Gerichtes nicht vorhanden sei, daß aber das Urteil augenscheinlich zugunsten der Regierung ausgefallen sei. Der Gerichtsvorsitzende Hughes und Bundesrichter van De⸗ vanter dürften bei Bekanntgabe der Entscheidung, deren Termin gegenwärtig noch nicht feststehe, die Rechtsgutachten vorlesen, pon denen das eine die Ansicht der Mehrheit des Gerichtshofes wiedergeben, während das andére die Meinung der Minderheit des Gerichts darstellen würde. Die Verkündung des Urteils werde voraussichtlich binnen kurzem erfolgen, wahrscheinlich bereits am Montag nächster Woche. Irgendwelche offiziellen Mitteilungen in der Hinsicht, wie das Urteil lauten werde und über den genauen Termin der Veröffentlichung wurden nicht gemacht.
cam e 2 2 O O Q 2 O e m 2 m , e, m e , , , m, , , e e m, e e rm ,, e, e,, e, , , r, e e . Marktverkehr mit Vieh vom 20. bis 26. Januar 1935.
(Nach Angaben der 46 wichtigeren Vieh⸗ und Schlacht hofverwaltungen.)
Lebende Tiere
n. C) bzw.
Zufuhren
Auftrieb davon unmittelbar auf dem zum dem Schlacht Viehmarkt Schlachthof hof zugeführt
Tiergattungen
Abnahme (=) gegenüber Tieren der zum Fleisch. Vorwoche markt?) in vo
* biw. von davon . 23 geschlachteten aus dem insgesamt gegenüber Ausland!) der Vorwoche in vy
Rinder zusammen .... 27 961 19678 3 521 day. Vchsen⸗ 5146 3 696 390 Bullen.. ... 4507 3770 281 Kühe , 13 325 8772 2470 Färlen (Kalbinnen) 4647 3181 288 ,, 336 259 92 . 28 966 25 862 1770 ; 106 502 91 186 7897 ö 11 096 10271 1547
Kälber , ,. ne,, Schafe ö
690 31482 14,4 1446 136 5 536 .
— 1788 . hh 15 795 — — 4935 ; J
36. 428 . ö 30756 935 2369 459 114 359 72350 — 12643 — 361
. Darunter auf Seegrenzschlachthöfe: 553 Kühe. — Halbe und viertel Tiere sind, in ganze Tiere umgerechnet, in den Zahlen
mitenthalten. Berlin, den 5. Februar 1935.
Statistisches Reicht amt.