1935 / 38 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Feb 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 38 vom 14. Februar 1935.

S. 2

Bekanntmachung.

Auf Grund der Dritten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des Außenhandels vom 10. Januar 1935 (Reichsgesetzbl. J1 S. 10) wird das als Anlage zum 81 Abs. 1 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des Außenhandels vom 18. Oktober 1933 Reichsgesetzbl. 1 S. 744 veröffent⸗ lichte Verzeichnis der Außenhandelsstellen unter Berücksichtigung aller inzwischen eingetretenen Aenderungen in der nunmehr

geltenden Fassung nachstehend bekanntgegeben:

Verzeichnis der Außenhandelastellen.

Bezeichnung

Bezirk Sitz

Außenhandelsstelle für Ostpreußen (Preußen.

Außenhandelsstelle für Schlesien

. Außenhandelsstelle für Berlin, Bran⸗ denburg, Pommern und die Grenz⸗

Außenhandelsstelle für Ostthüringen

Südthüringen Außenhandelsstelle für Südbayern

] Passau.

Außenhandelsstelle für Württemberg 9. Außenhandelsstelle für Baden und die

Außenhandelsstelle für das Rhein⸗Main⸗ Gebiet

Außenhandelsstelle für das Rheinland Außenhandelsstelle für den Niederrhein

Außenhandelsstelle für das Bergische Land pertal. Außenhandelsstelle für Südwestfalen

Außenhandelsstelle für Nordwestfalen und das Ruhrgebiet Außenhandelsstelle für Niedersachsen⸗ Kassel

Gebiet

Außenhandelsstelle für Hamburg und die Nordmark

ken zugeteilt, die diese Gebietsteile umschließen. Berlin, den 11. Februar 1935.

Bezirk der Industrie⸗ und Handelskammer in Königsberg

Bezirke der Industrie und Handelskammern in Breslau, Görlitz, Hirschberg (Riesengebirge), Liegnitz, Oppeln, Sagan, Schweidnitz und Kreis Fraustadt.

Bezirke der Industrie⸗ und Handelskammern in Berlin, Cottbus, Frankfurt (Oder), Schneidemühl (ohne Kreis Fraustadt), Stettin,

mark Stolp (Pommern).

Sachsen und Bezirke der Industrie⸗ und Handelskammern in Chemnitz, Dresden,

Gera, Leipzig, Plauen (Vogtland), Zittau.

Außenhandelsstelle für Mitteldeutschland Bezirke der Industrie⸗ und Handelskammern in Dessau, Erfurt, Hal⸗ berstadt, Halle (Saale), Magdeburg, Nordhausen, Weimar und

Kreis Schmalkalden.

Außenhandelsstelle für Nordbayern und Bezirke der Industcie⸗ und Handelskammern in Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg, Sonneberg (Thüringen), Würzburg (ohne die Bezirke der Handelsgremien Aschaffenburg und Miltenberg). Bezirke der Industrie⸗ und Handelskammern in Augsburg, München,

Bezirke der Industrie⸗ und Handelskammern in Reutlingen, Rottweil, Stuttgart, Ulm (Donau), der Landesstelle Hohenzollern der Industrie⸗ und Handelskammer in Frankfurt (Main) und Bezirk Wimpfen.

Bezirke der Industrie⸗ und Handelskammern in Freiburg (Breisgau),

Pfalz Karlsruhe (Baden), Konstanz, Ludwigshafen (Rhein), Mannheim,

Pforzheim, Schopfheim.

Bezirke der Industrie⸗ und Handelskammern in Bingen (Rhein), Darmstadt (ohne Wimpfen), Frankfurt (Main) ohne den Bezirk der Landesstelle Hohenzollern, Friedberg (Hessen), Gießen, Mainz, Offenbach (Main), Worms und der Handelsgremien Aschaffenburg und Miltenberg.

Bezirke der Industcie⸗ und Handelskammern in Aachen, Idar (Nahe), Köln Koblenz, Köln, Trier.

Bezirke der Industrie⸗ und Handelskammern in Düsseldorf, Krefeld, München⸗Gladbach.

Bezirke der Industrie⸗ und Handelskammern in Solingen und Wup⸗

Bezirke der Industrie⸗ und Handelskammern in Arnsberg (Westfalen), Hagen (Westfalen), Siegen.

Bezirke der Industrie und Handelskammern in Bochum, Dortmund, Essen Duisburg, Essen, Münster (Westfalen).

Bezirke der Industrie⸗ und Handelskammern in Bielefeld, Braun⸗ schweig, Detmold, Göttingen, Hannover, Kassel (ohne Kreis Schmalkalden), Lüneburg, Stadthagen, Verden (Aller) (ohne den Gemeindebezirk Hemelingen).

Außenhandelsstelle für das Weser⸗Ems⸗ Bezirke der Industrie⸗ und Handelskammern in Bremen, Emden (Ostfriesland), Oldenburg (Oldenburg) (ohne den Bezirk der Zweigstelle Eutin), Osnabrück, Wesermünde⸗Geestemünde und Gemeindebezirk Hemelingen.

Bezirke der Industrie⸗ und Handelskammern in Altona (Elbe), Flensburg, Hamburg, Harburg⸗Wilhelmsburg, Kiel, Lübeck, Rostock und der Zweigstelle Eutin der Industrie⸗ und Handels⸗ kammer Oldenburg ( ldenburg).

Anmerkung: Einzelne kleine Gebietsteile, die innerhalb der vorstehend angeführten Grenzen liegen (Enklaven), werden den Be⸗

Königsberg (Preußen)

Breslau Berlin

Leipzig Halle (Saale)

Nürnberg

München Stuttgart

Mannheim

Frankfurt (Main)

Düsseldorf Wuppertal

Hagen (Westfalen) Hannover

Bremen

Hamburg

Der Reichswirtschaftsminister und Preußische Minister für Wirtschaft und Arbeit. J. V. Po sse.

Anordnung Mr. 69 der Wirtschaftlichen Bereinigung der deutschen Obst⸗ und Gemüseverwertungsindustrie und verwandter Be⸗ triebe, betr. Errichtung einer Abteilung Zitronat.

Zur Wahrung der Belange derjenigen Betriebe, die kan⸗ dierte Früchte und Zitrusfrüchte aller Art (insbesondere Zitronat und Orangeat) herstellen, habe ich diese Betriebe zu einer neuen

Abteilung Nr. 16, Zitronat“

zusammengeschlossen. Der Herr Reichs⸗ und Preußische Minister für Ernährung und Landwirtschaft hat hierzu gemäß 5 Abs.? der Satzung der Wirtschaftlichen Vereinigung unter dem 8. Februar 1935 seine Zustimmung erteilt. .

Die gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung der Wirtschaftlichen Vereinigung erforderliche Zuweisung der in Frage kommenden Mitglieder zu dieser Abteilung wird von mir vorgenommen werden.

Als Tag der Errichtung der Abteilung Nr. 16 „Zitronat“ gilt der 15. Februar 1935.

Berlin, den 11. Februar 1935.

Der Vorsitzende der Wirtschaftlichen Vereinigung der deutschen Obst⸗ und Gemüseverwertungsindustrie und verwandter Betriebe. Fachmann.

Be sch lůsse der Fachgruppe „Getreide und Mühlenfabrikate“

der Güterabteilung C Güterverkehr auf der Oder des Frachtenausschusses Breslau vom 16. Januar 1935.

Die am 9. Oktober 1934 beschlossenen Grundfrachten für Ge⸗ treide und Mühlenfabrikate werden unverändert für das Jahr 1935 aufrechterhalten.

Die bisherige Maklerprovision in Höhe von ½ YM der Schiffer⸗ fracht wird auf 1. 99 herabgesetzt.

Für Frachtgeschäfte, die in ihrer Wirkung über das Jahr 1935 hinausgehen, bleibt dem Frachtenausschuß Breslau, Abt. Güterverkehr, Fachgruppe Getreide und Mühlenfabrikate für die Zeit nach dem 31. Dezember 1935 das Recht vorbehalten, die Angleichung der Abschlußbedingungen an die alsdann geltenden Frachtenausschußsestsetzungen zu beschließen.

Die Beschlüsse und Regelungen gemäß Aufstellung vom 11. Ok— tober 1934 mit obigen Aenderungen gelten ab 1. März bis 31. De⸗ zember 1935. .

Frachtfestsetzungen nach Saale⸗Statio nen: von Breslau nach Calbe und Nienburg ..... RM g, os je t Bernburg und Alsleben ... ö Sal münde . . 9 , 55

1

. r. * Halle . , .

r .

Lagergeld⸗ und Winterstandsgeschäfte.

a) Reines Lagergeschäft. Finowmaßkahn ... bis 230 Eicht. RAM 12, pro Tag Groß⸗Finowmaßkahn 280 3 Berliner Maßkahn. 350 Saalemaßkahn ... 400

55 1 1 1 450 Alt⸗Breslauer Maßkahn 500 Breslauer Maßkahn .. 550 Plauer Maßkahn ...

„600 Groß⸗Plauer Maßkahn . über 600 ö

Während der Ein⸗ und Ausladung erhöhen sich obige Sätze um RM 1, pro Tag.

Die vorbezeichneten Lagergeldsätze treten mit dem auf den Ab⸗ schlußtag folgenden Tage in Kraft.

b) Lagerfahrtgeschäãft.

Bei Lagerfahrtgeschäften beginnt die Lagerzeit am Tage nach Ablauf der gesetzlichen Ladezeit. Falls die Einladung in der gesetzlichen Ladezeit nicht beendet ist, tritt nach einer Zwischenzeit von der Hälfte der gesetzlichen Ladezeit das gesetzliche Liegegeld 4 50 90 Zuschlag bis zur Komplettierung des Fahrzeugs in Kraft. Nach erfolgter Komplet⸗ tierung wird der reguläre Lagergeldsatz gemäß der Festsetzung zu a weiter bezahlt.

Kommt während der Einladezeit Wachswasser und ist der Kahn fertig beladen, so muß auf Wunsch des Verladers das Fahrzeug bei ausreichendem Wasserstand abschwimmen.

Die Lagergeldsätze zu a und b müssen für mindestens 10 Tage bezahlt werden.

Der Schiffer zahlt von dem Lagergeld, gleichviel, ob es sich um ein reines Lagergeschäft gemäß a oder um ein Lagerfahrtgeschäft gemäß h handelt, 6949 Provision an den Spediteur bzw. Reeder.

c) Winterstandsgeschäfte. Für Winterstandsgeschäfte sind zu den festgesetzten Grundfrachten folgende Zuschläge zu zahlen: J ab 1. November RM 2, je t „I. Dezember 1,50 „„

1 1. Januar 2 J m, m Il. Februar ö

Die Beladung muß, wie bisher, bis spätestens 15. Februar be⸗ endet sein. Bugsiertosten, Hafen⸗ und Schleusengeld. eq . Kosten der 1. Bugsiertour an der Empfangsstation trägt der iffer. Hafen⸗ und Schleusengeld in Groß⸗Hamburg sind dem Schiffer zu erstatten. .

Vorstehende Beschlüsse werden hiermit bestätigt. Breslau, den 9. Februar 1935.

Der Oberpräsident Chef der Oderstrombauverwaltung. J. V.: Hohberg.

1 8 9 9 9 0 9 9 9 9 9 9 g 9 9 9

Preußen.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung. Auf Grund des 57 des Viehseuchengesetzes vom 26. Jun 1909 (Reichsgesetzbl. S. 519) bestimme ich hiermit für das preußische Staatsgebiet folgendes:

83

Der 5 1 der viehseuchenpolizeilichen Anordnung des Preuß. Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 7. 165. 1932 (Reichsanzeiger Nr. 270) erhält folgenden neuen Absatz: Desterreichisches Zuchtgeflügel mit Ausnahme der Eintags— küken darf unter folgenden Bedingungen auch auf dem Luftwege . amtstierärztliche Untersuchung an der Grenze eingeführt verden:

a) Zwischenlandungen im Auslande mit Desterreich dürfen nicht erfolgen.

b) Die Einfuhr ist nur nach den von mir besonders zugelasse⸗ nen Bestimmungsflughäfen zulässig.

c) Das fer genie, ist in plombierten Kisten oder Käfigen zu befördern, aus denen es vor der Erreichung des Be⸗ stimmungsflughafens nicht herausgenommen werden darf.

d) Im Bestimmungsflughafen ist das Zuchtgeflügel ohne Heffnung der Behälter bis zur Untersuchung durch den zu⸗ fed igen beamteten Tierarzt abzusondern. Die Unter—⸗ uchung hat unverzüglich zu erfolgen.

e) Seuchenkrank oder c n' T ig befundenes Zucht⸗ geflügel ist mit dem nächsten Flugzeug zum Herkunftsort zurückzubefördern oder ohne Anlgruch auf Entschädigung nach Anweisung des beamteten Tierarztes zu töten oder unschädlich zu beseitigen.

Ausnahme von

2. Die entstehenden Kosten fen dem Verfügungsberechtigten zur Last. 583

H a diese Anordnung unterliegen den k ten der 85 74 ff. des Viehsenchengesetzes vom

§4. Diese Anordnung tritt am 1. Februar 19235 in Kraft. Berlin, den 25. Januar 1935.

Der Reichs- und Preußische Minister für Ernährung und Landwirtschaft. FJ. A.: Müsse meier.

Bekanntmachung, betr. die Stadtschaft der Provinz Grenzmark Posen⸗ Westpreußen. ;

Auf Grund des Gesetzes über die Erweiterung der Be— fugnisse der QOberpräsidenten vom 15. 12. 1933 Preuß. Gesetzlamml. S. 477 Artikel II Ziffer 1 habe ich zum Provinzialkommissar der Stadtschaft

estel den Landrat Dr. Knabe in Deutsch Krone estellt. Der bisherige Provinzialkommissar, Landrat Vöge, , ist infolge seiner Versetzung in die Provinz Branden urg ausgeschieden. Berlin W 35, den 29. Januar 1935.

Der Oberpräsident der Provinz Grenzmark Posen⸗-Westpreußen.

Bekanntmachung.

Auf. Grund des §1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichs⸗ gesetzbl. J S. 293) in Verbindung mit §1 der Durchführungs⸗ verordnung des Preußischen Ministers des Innern vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. S. 207) und dem Gesetze über die Einziehung volls⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. JI S. 479) wird das Spargut⸗ haben der früheren Fraktion der S. P. D. in Minden in Höhe von 58,67 RM Sparbuch Nr. S372 der Stadt⸗ sparkasse Minden hiermit zugunsten des Preußischen Staates eingezogen. .

Minden, den 9. Februar 1935.

Der Regierungspräsident. J. A: Klem ey er.

Nichtamtliches.

Verkehrswesen.

Umfang des Postscheckverkehrs im Januar.

Die Zahl der Posstcheckkonten ist im Januar um 1863 Konten auf 1 948177 gestiegen. Auf diesen Konten wurden bei 66,3 (Dez. 0,4) Mill. Buchungen 10521 (16 744) Mill. RM umgesetzt; davon sind 8707 (8763) Mill. RM oder 82,8 (8i,6) X bargeldlos beglichen worden. Das Guthaben auf den Poftscheckkonten betrug am Mo⸗ natsende 513,8 (636,2) Mill. RM, im Monatsdurchschnitt 572.1 (689,7) Mill. RM.

Aus der Verwaltung.

Auch nichtdeutsche Witwen und Eltern können das Ehrenkreuz erhalten.

Im Anschluß an die neuen Bestimmungen, wonach auch Aus⸗ länder und Staatenlose, die für Deutschland . haben, das Ehrenkreuz erhalten können, hat der Reichs- und preußische Innen⸗ . verfügt, daß bisher nn , abweichende Entscheidungen eh eunigt nachzuprüfen sind. eiter wird darauf hire, daß die neue Verordnung die Möglichkeit gebe, auch nichtreichs⸗ deutsche Witwen und Eltern unter den bezeichneten Voraussetzungen bei der Verleihung des Ehrenkreuzes zu berücksichtigen.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater. Freitag, den 15. Februar. Staatsoper: Fidelio. Musikalische Leitung: Heger.

20 Uhr. .

Schauspielhaus: Heroische Leiden schaften. Die Tragödie ö Bruno von E. 6 Kolbenheyer. Beginn: 20 Uhr.

Von der Preußischen Geologischen Landesanstalt

Im Rahmen der volkstümlichen Vorträge der Preußischen Geologischen Landesanstalt, Berlin N4, Invalidenstr. 44 (Aula), . am Freitag, den 1b. Februar, abends 20 Uhr, . r. Wieg ers über „Die Alt⸗Germanen. 6 Deutschlands ar Bronze⸗ und Eisenzeit“. Der Eintritt ist frei.

Beginn:

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 38 vom 14. Februar 1935. S. 3

161 . 6 6 2 . n D, en, , n, .

6 37

3 21 ö w ö 15 . ö , , n,

Deutsches Reich.

Monatsausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Reichs im Monat Dezember 1934 des Rechnungsjahres 1934.

(Beträge in Millionen Reichsmark.)

A. Ordentlicher Haushalt.

1. Am Schlusse des Rechnungsjahres 1933 war rechnungs⸗ mäßig ein Fehlbetrag vorhanden von Hiervon waren noch nicht ausgegeben, sondern in der Form von Ausgaberesten bei übertragbaren Haushalts⸗ mitteln zur Verwendung im Rechnungsjahre 1934 zu⸗ k 3134

Der Istfehlbetrag betrug Ende 1933 17967. „S2 des Gesetzes über Schuldentilgung und Kredit⸗

ermächtigungen vom 12. Mai 1932 (Reichsgesetzbl. 1 S. 9) findet im Rechnungsjahr 1934 keine Anwendung.

Jahressoll Ist. Einnahme 3 oder Ist ⸗AuZusgabe

2110, 0

seit Beginn des

Darunter Soll (Rechnungs soll) der Vorjahrsreste

Rechnungsjahres bis

einschl. Novbr. 1934

l. Einnahmen.

Steuern, Zölle u. Abgaben ö Davon ab: Länderanteil .

Bleibt Reichsanteil 5 372,9 4024,6 „Anrechnung von Steuer gutscheinen. .... . . 285,90 290,2 Aus Anleihe 275,0 294,2 3. Aus Vermögensbeständen des Reichs (Verzinsung und Verkauf von Vorzugsaktien der Deutschen Reichs bahn⸗ Gesellschaft, Auflösung von Sondervermögen usw.) .. Ablieferungen der Post und der Reichsdruckerei . Anteil des Reichs am Rein⸗ gewinn der Reichsbank .. Beitrag der Deutschen Reichs bahn⸗Gesellschaft zu den Repaiationszahlungen Sonstige Verwaltungs⸗ einnahmen

Einnahmen insgesamt ö

II. Ausgaben. Steuerüberweisungen an die Länder, soweit sie nicht bei der Einnahme abgesetzt an f ann ,,, Bezüge der Beamten und

Angestellten (ausschl. Ruhe⸗

gelder) J 749,7 621,3 Kriegsbeschädigtenrenten,

Versorgung u. NRuhegelder 1280,90 930,2 Innere Kriegslasten ... 364,7 210,3 h. Aeußere Kriegslasten. .. ö 109,9 3. Erwerb von Vorzügsaktien . der Dresdner Bank ... 104,0 ( 104,9 Sozialversicherung. . ö h 3,3 394,3

Kleinrentnerfürsorge 2809 4,8 19,8

eltverbilligung . ; 6 62,7 ? 107, Arhbeitsbeschaffung . ; 362,5 0 66 97114

Reichsschuld:

Verzinsung und Tilgung fo, W835 289,2 Anleiheablösung .. 172,0 162,1

Schutzpolizei 1960. 162,5 3. Freiwill. Arbeitsdienst usw. ,, ? 261,0 Sächliche Ausgaben der ge⸗

samten Reichs veiwaltung. 1739 13697

6771,6 5 595,0

Ausgaben insgesamt 4 967,9

Mithin Mehrausgabe , 199, Mehreinnahme . .

zb0, 179)

H. Außferordentlicher Haushalt. Ueberträge aus den Vorjahren. Bestand am Schlusse des Rechnungsiahres 1933 ... 14,2 J. Einnahmen. Insgesamt ö .

II. Ausgahen. Insgesamt 78 154

Mithin Mehrausgabe .. 7, 8d 1,4 Mehreinnahmen. . h ö

Abschluß für das Rechnungsjahr 1931.

A. Ordentlicher Saushalt.

Einnahmen betragen in den Monaten April bis , , ,, Ausgaben betriagen in den Monaten April bis

Dezember 1934

Ergibt Bestand am Ende des Berichtsmonats (Dezember 1934) .

HE. Außerordentlicher Saushalt.

Einnahmen betragen in den Monaten April bis dee .. Ausgaben betragen in den Monaten April bis a ,

Ergibt Besland am Ende des Berichtsmonats (Dezember 1934) 2 2 2 2 22 9,2

In diesen Zahlen sind die aus dem Vorjahr übernommenen Fehlbeträge usw. nicht enthalten.

I) Einschl. 3523 Mill. RM Ausgaben für die Förderung von Instandletzungt⸗- und Ergänzungsarbeiten an Gebäuden usw. auf Grund des Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslofigkeit vom 21. September 1933 Neichsgesetzbl. L S. 651 die erst im Rehnungsiahr 1934 angefallen, jür die aber Mittel im Haushalt 1934 nicht vorgesehen sind.

1. Die Kassenlage des Reichs. . A. Der Kassens

. . 383

; 1684

70

zusammen .. 2256 Davon ab: Schatzanweisungen, für die ein Gegenwert der Reichshauptkasse nicht zugeflossen ist. ..... 96 Ergibt einen Kassensollbestand von 21660 B. Dieser Betrag ist wie folgt verwendet worden:

1. Zur vorläufigen Deckung des aus dem Vorjahr übernommenen Ist⸗Fehlbetrages im ordentlichen Haushalt in Höhe von ..... 1796,A7

Dazu die Mehrausgabe gegen über den Einnahmen des ordent⸗ lichen Haushalts für April bis ,, 1221 rd. 1996 „Zur Deckung der Ausgaben des außerordentlichen Haushalts für April bis Dezember 1934 rd. .. Für sonstige, noch nicht rechnungs⸗ mäßig gebuchte Auszahlungen (Ge⸗ halts⸗ u. Rentenzahlungen für Ja⸗ nuar 1935. Vorschüsse, Ultimo⸗ bedarf) unter Gegenrechnung der i 121

mm · .. zusammen .. 2126

Der Kassenbestand bei der Reichs⸗ hauptkasse und den Außenkaffen ; bete, 34

2. Stand der fundierten Reichsschuld.

Schuldkapital am 29. Septbr. 31. Dezbr. 1934 1934

Bezeichnung der Anleihen

I. Auf Reichsmark lautende Beträge Schuld: in Millionen RM

„40. Anleihe des Deutschen Reichs von 1934 329, 329.3 A443 0Dige von 193 ö ; 137,5 191,3

177 204 162 16.2 129,8 1329) 934 gõg,9)

36 ö 3 . ii 1658, 138,R3 oo ige atzanweisungen des Reichs von 1932 ch z k . 166,8 126,8 Reichsschuldbuchforderungen für frei⸗ ih hen , . i (hs 4,6 5,3 o/ gige Schatzanweisungen d. Rei nf Scha ; 100 64696 120, Reichsschuldbuchforderungen, einge⸗ tragen auf Grund: a) des Kriegsschädenschlußgesetzes. . 1008,9 1012, b) der Polenschädenverordnung ... 209,7 20903 13. Schuldscheindarlehen von 1928... 44,5 43, 14. Ho / zige Anleihe des Reichs von 1927 863,2 353,2 15. Anleiheablösungsschuld des Reichs: . a) mit Auslosungsrechten. .... 3397,89 8 336.3 1 b) ohne Auslosungsrechte.. ... 73, 73, 6 16. Auslosbare Schatzanweisungen des m, , 0, 60,3 3 n,, ö. Ric . 408,9 408, 9 ; atzanweisungen des Reichs von 1923, fällig am 2. September 1935 10,9) 10,87 19. Schuld des Reichs bei der Reichsbank 177,6 1775

Summe I: 77480 3) 7657,69) Il. Auf fremde Währungen Beträge lautende Schuld: in Millionen RM

Beträge in Millionen 20. 6ooige Aeußere Anleihe des Deutschen Reichs von 1930:

S O c D O & C Q R r

æ=— e

309,6 2) 310,5 2)

ö 33,4 . 89,3 J 31,9 2319.6 ö 109 . 66, ö 10999 1 84,0 22. Deutsche Aeußere Anleihe von 1924:

Sz (Nennbetrag .... 57,3 (Einlösungsbetrag zu 105 96

* . . Schw. Fr.. Schwed. Kr.. i,,

1' 06857 1054525)

86 27) Tip 9 40g,

391899 176607 9 bos ]

Gesamtsumme J und II:

Bemerkungen:

) Der angegebene Betrag stellt den Einlösungsbetrag der Aus . losungsrechte ohne Berücksichtigung der Zinsen dar.

) Bei der Umrechnung der fremden Währungen sind, soweit sie stabil geblieben sind, die Münzparitäten, soweit die Währungen ent⸗ wertet sind, die Mittelkurse des Stichtages zugrunde gelegt.

9 . Unstimmigkeit in der Aufrechnung ergibt sich durch die rundung. 9 Der Reichsmarkgegenwert ist berechnet unter Berücksichtigung

des Cinlösungswerteg der amerikanischen Autzgabe von 105 36.

) Die infolge Mangels an Devisen nicht transferierten, auf ein Sonderkonto bei der Reichsbank überwiesenen Tilgungsbeträge be—⸗ laufen sich, umgerechnet zu den Mittelkursen des Stichkags oder zur Geldparitat, auf 23,3 Mill. RM für die Internationale hiß se ÄAn— leihe des Deutschen Reichs 1930 und auf 11,7 Mill. RM fär die

eutsche Aeußere Anleihe von 1924.

J. Stand der schwebenden Schuld des Reichs.

Am 31. Dez. 31. Jan. 1934 1935

in Millionen RM

1482,6

3 96,90 86,4 8 9 9 9 9 4 383,3 364,0 . 598 535

ö 0, 8

Summe der Zahlungsverpflichtungen. . 20325 2144, Schatzanweisungen zum Zwecke von Sicher⸗

e 338.9 364.7

23714 2508.3

Die Umrechnung der amerikanischen, englischen und schwedischen Veipflichtungen aus dem Lee⸗Higginson⸗Kredit ist zum Mittelkurs des Stichtages erfolgt.

Die dem Tilgungsfonds zur Rückzahlung des Ueberbrückungskredits 1930, der bereits in voller Höhe der noch zu tilgenden Summe in dem Betrage der Schatzanweisungen unter lfd. Nr. La enthalten ist, zugeführten , Schatzanweisungen belaufen

IJ. Betrag der ausgegebenen

Steuergutscheine.

1. Im Umlauf befindlich 2. Für Zwecke der öffentlichen Arheits⸗ beschaffung der Reichsbank als Sicher⸗ hen lberla en

Hanselsteil.

Berliner Börse am 14. Februar.

Freundlich etwas mehr Interesse für Renten.

Wenn auch das Geschäft an der Berliner Börse nach wie vor ziemlich klein ist, so hat sich die Grundstimmung doch ziemlich ge— bessert. Einmal lagen die Rentenwerte recht freundlich und übten auch einen günstigen Einfluß auf die Kursgestaltung an den Aktienmärkten aus, zum anderen brachten Meldungen über eine Dividendenausschüttung in Vorjahrshöhe beim Salzdetfurth⸗ Konzern im Verlauf eine gewisse Anregung in den Verkehr, so daß die Kurse zumeist auch an den Aktienmärkten etwas herauf— gingen. Die freundliche Grundstimmung hielt im Verlauf an, und während in den Vortagen verschiedentlich Abgaben in der Kulisse zu bemerken waren, haben diese nunmehr fast völlig aufgehört. Die Börse schloß bei ruhigem Geschäft und freundlicher Stimmung.

Von den Montanwerten waren Mannesmann bevorzugt splus 141), sonst lagen ferner gefragt Hösch und Gelsenkirchen. Braunkohlenpapiere waren größtenteils angeboten. Dabei gingen Niederlausitzer Kohlen und Eintracht um je 21 75 und Grube Leopold um 13 nach unten. Unter Kakiwerten lagen Salz— detfurth plus 11) und Westeregeln plus 2 auf die oben er⸗ wähnte Mitteilung hin fest. Chemische Werte, unter ihnen auch J. G. Farben bröckelten ab. Dagegen wollte man in Aku (plus L*) wieder Interessenkäufe bemerken. Am Elektromarkt waren die Kursveränderungen nur gering, Siemens und AEG zeigten ut behauptete Haltung. Sonst bestand noch Interesse für Oren⸗ tein und Koppel (plus 11) sowie für Deutsche Linoleum splus 2M), auch BMW lagen 1 995 höher, während dagegen Stör⸗ kammgarn von der Kulisse abgegeben wurden (minus 133).

Am Kassamarkt überwogen ebenfalls Käufe. Nur Großbank⸗ aktien waren wieder bis zu 1M rückgängig. Rentenwerte waren etwas belebt und größtenteils fester. Neben Pfandbriefen und Kommunalobligationen waren Schuldbücher bis zu 1 75 höher. In umgestellten Dollarbonds war das Geschäft leicht belebt. Tagesgeld war im Hinblick auf Medio etwas gesucht, blieb jedoch mit 355 bis 3735 35 unverändert. Am internationalen Devisen⸗ markt tendierten Pfund und Dollar schwächer, und zwar stellte sich der Dollar auf 2, 495 (2,498) und das Pfund auf 12,17 (12,19) RM.

Devisenbewirtschaftung.

Ausländer⸗Inkassokonten zugunsten spanischer und portugiesischer Firmen.

Der Leiter der Reichsstelle für den Außenhandel teilt durch Dev. B. 489535 vom 12. 2. 1935 mit:

In den einleitenden Bemerkungen zu der unter Dev. B. 4401.35 vom 4. Februar 1935 erfolgten Neufassung meines Runderlasses U34 Ue. St. habe ich bereits darauf hingewiesen, daß die für Verrechnungsabkommen erlassenen allgemeinen Vorschriften in der Regel auch für Zahlungsabkommen gelten. Es ist daher auch die Errichtung und nn enn von Ausländer⸗Inkassokonten ugunsten spanischer und portugiesischer Firmen nach den Vor— err meines Runderlasses 137134 D. St. zulässig.

Devisengenehmigungen bei Auslands⸗ aufenthalten.

Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung weist in einem Runderlaß an die Devisenstellen darauf hin, daß Personen, die sich nur vorübergehend, z. B. als Geschäftsreisende, Monteure, Rechtsanwälte, zu wissenschaftlichen Vorträgen u. dgl.,, im Aus⸗ land aufhalten, devisenrechtlich Inländer bleiben und infolgedessen einer Genehmigung zur Verwendung der ihnen als Lohn, Honorar usw. anfallenden Devisen im Ausland bedürfen. Die Devisenstellen sind angewiesen, Personen, die zu derartigen Zwecken ins Ausland reisen, angemessene Verwendungsgenehmi⸗ gungen zu erteilen. Eine Anbietungspflicht besteht für die im Ausland angefallenen Devisen nur insoweit, als sie im Zeitpunkt der Rückkehr noch vorhanden sind. Diese Anbietungspflicht ist spätestens innerhalb einer Woche nach der Rückkehr zu erfüllen.