Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 40 vom 16. Februar 1935. S. 4
Devisenbewirtschaftung.
Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat nit R. E. 9s35 Ue.-St. vom 15. 2. 1935 als weitere Anlage zum R. E. 6s385 Ue.⸗St. folgendes angeordnet:
Art und Weise der Zahlungen für die Waren⸗ einfuhr aus Sowjetrußland.
Ich übersende in der Anlage ein „Merkblatt“ über die Art und Weife der Zahlungen für die Wareneinfuhr aus Sowjet⸗ rußland. Das Merkblatt ist als weitere Anlage zu R.⸗E. 6/35 Ue⸗St. zu nehmen.
Bestimmungen über die Bezahlung der insbesondere die Runderlasse 2s / z, ga /ß4, is D.-St. St. (5 Ue.⸗St.) Abschn. 11 1,
D 35 und
— 568 —— D.⸗S 35 .⸗St.
Nr. S5 38, 123 32 3/34,
(1 Ue.⸗-⸗St.) Abschn. ] D.
116634 D. St. (6
16ö335 D.⸗St. werden
1935 aufgehoben. Tür die Bezahl un
russischen Waren nach Deutschland, sowei
1935 ab bezahlt werden, sind in der gleichen Wei
Bezahlung der aus anderen Ländern eingeführten 2
Devisenbescheinigungen erforderlich. Die Devisen⸗
bescheinigungen werden von den fur die Einfuhr Juständigen
Ueberwachungsstellen auf Antrag der einführenden Firma aus⸗
gestellt. k Das gleiche gilt für die Bezahlung der Einfuhr nichtsowjet⸗
russischer Waren, die bisher schon üblicherweise im Transitwege
über Sowjetrußland aus Afghanistan, Persien, der Mongolei
sowie Nord- und Westchina nach Deutschland eingeführt wor⸗
den sind. . Zahlungsvorschriften.
1. Sowjetrussische Waren oder solche Waren nicht sowjet⸗ russischen Ursprungs, die bis her schon üblicherweise im Transit⸗ wege über Sowjetrußland aus Afghanistan, Persien, der Mongolei sowie Nord und Westchina nach Deutschland eingeführt worden sind, können nur durch Einzahlung von Reichsmarkbeträgen auf bie Sonderkonten der nachfolgend genannten Banken, und zwar für Rechnung der Handelsvertretung der U.d. S. S. ft. bzw. der Staatsbank der U.d. S. S. R. bezahlt werden:
1. Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft,
Sauptanstalt Berlin, Filialen Leipzig. Königsberg, Hamburg,
2. Dresdner Bank, .
Sauptanstalt Berlin, Filialen Leipzig. Hamburg, Königsberg,
3. Commerz⸗ und Privat⸗Bank,
Hauptanftalt Berlin, Filiale Hamburg,
Berliner Handelsgesellschaft, Berlin,
5 Reichs Kredit- Gesellschaft A. G., Berlin, ;
6. Garantie- und Kreditbank für den Osten A. G.. Berlin,
Hamburg, ;
Sächsische Staatsbank, Leipzig.
2. Soweit für die Einfuhr anderer als der vorstehend bezeich—⸗ neten Waren einschließlich nicht im Kaufpreis enthaltener Neben⸗ kosten eine Einzahlung auf eines der genannten Sonderkonten be⸗ antragt wird, ist mir zu berichten. In allen diesen Fällen können Einzahlungen nur nach meiner Entscheidung geleistet werden.
3. Als sowjetrussische Waren gelten nur solche Waren, die in der Üd. SS. R. erzeugt oder nach der deutschen Gesetzgebung als dort nationalisiert anzusehen sind. Nationalisiert ist eine Ware in einem Lande dann, wenn sie dort vor ihrer Einfuhr nach
Deutschland die letzte wirtschaftlich gerechtfertigte und eine wesent⸗ siche Veränderung ihrer Beschaffenheit bewirkende Be⸗ oder Ver⸗ arbeitung erfahren hat. .
Der Nachweis, daß es sich bei der einzuführenden Ware um eine sowjetrussische Ware im obigen Sinne handelt, ist durch Vor⸗ lage der Originalfaktura der sowjetrussischen Lieferfirma zu er- bringen. Bei der Einfuhr von Transitware im Sinne von Ziff. 1 ist gleichfalls die Originalfaktura der sowjetrussischen Lieferfirma vorzulegen; aus dieser muß das Herkunftsland der Ware hervor⸗
ehen. ⸗ ö . Gleichzeitig hat der deutsche Importeur nach bestem Wissen die Erklärung abzugeben, daß die einzuführende Ware entweder als sowjetrussische Ware oder als Transitware im Sinne von Ziff. 1 anzusehen ist.
Umrechnungskurs.
Lautet die Verpflichtung des deutschen Schuldners auf eine andere Währung als Reichsmark, so ist die Genehmigung zur Einzahlung in der Form auszustellen, daß der Gegenwert des geschuldeten Betrages in Reichsmark auf eines der bezeichneten Konten zu zahlen ist. Die Umrechnung erfolgt zum amtlichen Berliner Mittelkurs des dem Zahlungstage vorhergehenden
. Börsentage Nebenkosten.
zie bei der Einfuhr sowjetrussischer Waren und von Transit⸗ . im Sinne ö. 377 des Abschnitts Zahlungsvorschriften entstehenden und nicht im Kaufpreis mitenthallenen eben- kosten rang portff fte Transportbersicherungs kosten, Einkaufs⸗ provisionen), sowei sie an sowjetrussische Transportorganisationen zu zahlen sind, können ebenfalls in der angegebenen Weise be⸗
ichen werden. . J . Rebenkosten der genannten Art, die im Kaufpreis ein. begrifffen sind und die die sowjetrussische Lieferfirma ihrerseits an eine in Deutschland ansässige Firma zu zahlen hat, um eine Hin- und Rückzahlung über die Sonderkonten zu vermeiden, vom Kaufpreis abgezweigt und von dem deutschen Wareneinführer un⸗ mittelbar an' die berechtigte deutsche Firma bezahlt werden, so können hierzu die erforderlichen Devisenbescheinigungen erteilt werden. In diesem Falle ist auf der Hauptdevisenbescheinigung des Wareneinführers nach allgemeinen Anweisungen ein ent⸗ sprechender Vermerk über die Abzweigung und die Zahlung im Inlande zu machen.
Nebenlosten bei der Wareneinfuhr aus dritten Ländern.
Nebenkosten (Transportkosten, Transportversicherung kosten, Einkaufsprovisionen), die im Zusammenhang mit der. Waren⸗ einfuhr aus dritten Ländern entstehen, können, soweit sie an sowjetrussische Transportorganisationen zu zahlen sind, gleichfalls in der oben angegebenen Weise beglichen werden.
Posst.
Durch Vermittlung der Post können Zahlungen nicht ge—
leistet werden. Schecks, Wechsel.
Die Verwendung von Schecks ist unzulässig.
Die Verwendung von Reichsmarkwechseln und von Valuta⸗ wechseln ohne Effektivklausel kann genehmigt werden. Die Ver⸗ wendung von Valutawechseln mit Effektivklausel ist unzulässig.
Der Gegenwert des Wechsels darf nach dem Ausland aus⸗ Hhließ ch auf dem eingangs angegebenen Wege überwiesen wer⸗ n. 'Die Genehmigung zür Versendung bzw. Aushändigung des Wechsels darf deshalb nur unter der Voraussetzung erteilt wer⸗ den, daß auf dem Wechsel oder einem damit verbundenen Blatt angebracht ist: gen 3 lt ö
a) der Vermerk: „Zahlbar auf eines der Sonder⸗Konten
. sowietrussischer Glellen nach Maßgabe des Runderlasses der
Reichsstelle für Debisenbewirtschäftung Nr. 9/35, Ue.⸗St.“,
b) die Nummer der , , ,, durch die die Ver⸗ sendung bzw Alus händ gung es Wechsels genehmigt ist.
Zum Inkasso kann der echsel von einer inländischen
Bank ohne besondere Genehmigung übernommen werden. Die
Bank kann die eingezogene Wechselsumme auch ohne besondere
Genehmigung auf dem eingangs bezeichneten Wege an den aus⸗ ländischen Wechselgläubiger überweisen.
Diskontieren darf eine inländische Bank den Wechsel nur mit Genehmigung einer Devisenstelle. Die Devisenstelle kann die Genehmigung zur Einräumung des Diskontkredits an den ausländischen w in der Regel erteilen. Ist die Diskontierung des Wechsels genehmigt, so darf die Bank den Gegenwert dem ausländischen Gläubiger ohne besondere Genehmi⸗ gung auf dem eingangs bezeichneten Wege überweisen. Die Zahlung des deutschen Wechselschuldners an die Bank ist als Zahlung eines Inländers an einen anderen Inländer keine genehmigungsbedürftige Handlung.
Für die formelle Behandlung ergibt folgendes: ᷓ
Die Devisenbescheinigung ist nach Formular WE 4 zu erteilen. In dem Formular sind die Zier 1, 2 und 3 zu streichen, Unter Ziffer 4 ist dem Antragsteller die Genehmigung zu erteilen, den Wechsel bzw. die Prolongationsabschnitte ins Ausland zu versenden oder' an einen Ausländer oder zugunsten eines Ausländers an einen Inländer auszuhändigen. In die Rubrik „Auflagen“ sind folgende Bestimmungen aufzunehmen:
Unter Ziffer 6: „Auf den Wechsel oder ein damit verbundenes Blatt ist die Nummer dieser Desbhisenbescheinigung zu setzen“. Ferner ist darauf der Vermerk anzubringen: „Zahlbar auf eines der Sonderkonten sowjetrussischer Stellen nach Maßgabe des Rund⸗ erlasses der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung Nr. 9/35 ü. .
Die Inanspruchnahme von Rembourskrediten ist im Warenverkehr mit Sowjetrußland unzulässig.
Auf die Bezahlung von Waren, welche im Transitwege aus Sowjetrußland durch Deutschland nach einem anderen Lande gehandelt werden, beziehen sich die vorstehenden Bestimmungen nicht. Für die Erteilung von Genehmigungen zur Bezahlung solcher Waren sind nach wie vor die Devifenstellen zuständig, vergl. den Runderlaß Nr. 30/35 D. St. vom 15. Februar 1935.
sich hieraus
Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat einen weiteren Runderlaß Nr. 360j385 (D. St.), betreffend denselben Gegenstand, erlassen.
Zahlungen an sowjetruffische Stellen.
In der Anlage übersende ich Abdruck des Runderlasses Nr. Isß5 Ü. St. nebst Merkblatt über die Art und Weise der n für die Wareneinfuhr aus Sowjetrußland zur zenntnisnahme und Beachtung. Für den Zuständigkeitsbereich der Devisenstellen ordne ich für den Warenverkehr mit Rußland im Anschluß an meinen Runderlaß Nr. 16635 D. St. vom 31. Januar 1935 — Dev. B lol s5 — und unter Aufhebung der Runderlasse Rr. Zö / ö. 133 32 Abschn. I, 13/84, 2834. 1163. D. St., 178/34 D. St., 8/35 D. St. 16,35 D. St. mit Wirkung vom 15. Februar 1935 folgendes an:
I. Nebenkosten des Warenverkehrs.
1. Die Bezahlung der Nebenkosten für die Ware ne in fuhr aus Sowjetrußland und aus anderen Ländern soweit sie nach den geltenden Vorschriften der Zuständigkeit der Devifenstellen unter⸗ liegt und an sowjetrussische Transportorganisationen vom 16. Februar 1935 ab zu zahlen sind, erfolgt auf Grund von Einzelgenehmigungen der Devisenstellen. Die Genehmigungen lauten? auf Einzahlung der erforderlichen Reichs markbeträge auf die Sonderkonten bei den nachfolgend genannten Banken für Rechnung der Handelsvertretung der n. d. S. S. R. bzw. der Staatsbank der U. d. S. S. R.: .
a) Deutsche Bank und Disconto-⸗Gesellschaft, Berlin, Leipzig,
Hamburg, Königsberg, kö .
b) Dresdner Bank, Berlin, Leipzig, Hamburg, Königsberg,
ch ECommerz⸗ und Privat⸗Bankh Berlin, Hamburg,
d) Berliner Handels Heselsschaft, Berlin,
8 Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft J. G., Berlin, .
f Garantie⸗ und Kreditbank für den Osten A.-G., Berlin,
Hamburg, .
g) Sächsische Staatsbank, Leipzig. .
2. Das gleiche gilt für die Nebenkosten der Warenausfuhr und des Transithandels, soweit sie an sowjetrussische Transport⸗ organisationen zu bezahlen sind. Die allgemeinen , . der Spediteure, Ausführer und Transithändler nach 1IVI18 zi. (neu) berechtigen auch zu Einzahlungen auf die Sonderkonten für derartige Ie ngen. Die Firmen haben bei jeder Einzahlung nachzuweisen, daß diese zur Begleichung der vorgenannten Neben⸗
kosten dient.“ . II. Transithandel.
olche Waren, die aus Sowjetrußland im Transitwege über Deutschland gehandelt werden, können die Devisenstellen Einzelgenehmigungen zur Einzahlung auf die in Abschnitt 1 Ziffer 1 bezeichneten Sonderkonten erteilen. Die den Transit⸗ handelsfirmen erteilte allgemeine Gen n nach IV/16 Ri. neu) kann, sofern die Firmen als . sind,
Für
ä anzusehen sir dahin erweitert werden, daß auch Zahlungen für im Transit ein⸗ gekaufte Waren auf die oben bezeichneten Sonderkonten geleistet werden dürfen. . ; . ⸗ Jede Einzeltransitgenehmigung, die zur Einzahlung auf eines der Bonderkonten berechtigt, sowte die Erweiterung der allge⸗ meinen IV i6⸗Ri-Genehmigung ist jedoch in Zukunft mit der Auflage zu erteilen, daß in jedem Falle der die Zahlun entgegen⸗ unehmenden Bank binnen angemessener, von der zevisenstelle , , Frist der Eingang des Verkaufserlöses in Devisen bei der Reichsbank bzw. der Anfall freier Reichsmark ¶ / 1 Ri. neu) nachzuweisen ist. Die Banken sind angewiesen der zuständigen Devifenstelle in jedem Falle der Nichterfüllung ber Auflage Mel⸗ dung zu erstatten. : . . haben die Firmen, deren n,, der oben angegebenen Weise erweitert worden ist, bei jeder Ein⸗ zahlung anzugeben, daß es sich um die Bezahlung von Transit⸗ ware handelt. Die Art und Menge der Waren ist gleichfalls an⸗
ugeben. 6. III. Reiseverkehr. Runderlaß Nr. 74/34 bleibt aufrechterhalten.
0 2
Das metrische Dezimalsystem für Maße und Gewichte. aris, 15. Februar, Die Frage der allgemeinen Einführun des ö Dezimalsystems i Maße und Gewichte h egenwärtig von der nternationalen Handelskammer untersucht, 6 zu diesem Zweck au e ihrer norwegischen Landesgruppe einen Sachverständigenausschuß gebildet hat. Dieser Ausschuß ist am 15. Februar zum ersten Male zusammengetreten. Da seit dem Kriege 12 weitere Länder das metrische System offiziell angenom⸗ men ,, hängt seine allgemeine Einführung nunmehr praktisch von England und den Vereinigten Staaten von Amerika ab.
Erneute Senkung der Bauglaspreise. Nachdem die Bauglaspreise im April 1934 um 5 X. esenkt worden waren, hat der Verein deutscher Tafelglashütten, rank⸗ urt a. M., nunmehr eine abermalige Ermäßigung der Breise für Bauglas um 555 mit Wirkung vom 11. Februar 1936 vor⸗ genommen.
Die Preiserrechnung in der Textilwirtschaft. Nach den Bestimmungen der Faserstoff Verordnung muß sür die Preiser rechnung in der Textilwirtschaft grundsätzlich der Preis vom März 1934 zugrunde gelegt werden. Da die Feststellung dieses Märzpreises in vielen Fällen für den Abnehmer . oder unmöglich ist, werden die Lieferanten zur Zeit mit Anfragen ihrer Kunden überhäuft, ob der geforderte Preis den geltenden Be⸗ stimmungen entsprechend errechnet worden ist, und wie sich der Preis vom März 1934 für die bezogene Ware gestellt hat. Da die Erledigung aller dieser Anfragen nicht möglich ist, müssen die Lieferanten deren Beantwortung in zahlreichen Fällen ablehnen.
In einem Schreiben an den Reichsbund des Textil⸗-Einzel⸗ handels weist der Reichskommissar für Preisüberwachung darauf hin, daß nicht in jedem einzelnen Fall von dem Lieferanten eine Erklärung verlangt werden könne, daß der geforderte Preis den geltenden Bestimmungen entsprechend errechnet worden ist. Es müsse zunächst angenommen werden, daß jeder ordnungsgemäß und ohne Verstoß gegen bestehende Verordnungen seine nr f errechnet. Der Reichstommissar für Preisüberwachung gibt aber, wie die „Texytil⸗-Woche“ mitteilt, weiterhin seiner Meinung Aus⸗ druck, daß alle Gruppen der Textilwirtschaft verständnisvoll zu⸗— sammenarbeiten sollen und müssen und daß, wenn sich im Einzel fälle Zweifel ergeben, selbstverständlich der Lieferant dem Ab⸗— nehmer die notwendige Auskunft erteilt, soweit es in seinen Kräften steht. In der Regel aber sei jeder wirkliche Fachmann selbst in der Lage, ungefähr zu erkennen und zu bestimmen, zu welchem Preis der Artikel im März 1934 von ihm gekauft oder verkauft worden ist.
Wirtschaft des Auslandes.
Die schwedischen Vanken im Jahre 1934.
Gestiegene Reingewinne. Dividendenerhöhungen in verschiedenen Fällen.
Stockholm, 15. Februar. 25 von den 29 Bankunterneh⸗ mungen Schwedens, das sind alle großen und mittleren Banken, haben für das Jahr 1934 zusammengenommen einen Gewinn (vor Bexücksichtigung der Abschreibungen) von 6441 Mill. Kr. aufzuweisen, einen Betrag, der etwa der Vorjahrshöhe entspricht. Nach Vornahme der Abschreibungen in Höhe von 296 (i. V. 35,6) Mill. Kr. . sich der Gesamtreingewinn der berichtenden Bank⸗ firmen auf 34,8 (8,4) Mill. Kr. An Dividenden wurde ein Be⸗ 169 von 24,5 (23,5) Mill. Kr, ausgezahlt, während rund 10 Mill. Kr. an die Reserven überwiesen wurden. Divi⸗ denden für das verflossene Jahr wurden von 15 (14) Banken gezahlt. Die ausgeschüttete Summe macht ungefähr 5,2 35 des umlaufenden Kapitals von 476 Mill. Kr. der 25 Banken aus. In 7 Fällen ist der Dividendensatz höher als im Jahre 1933. Die Reingewinne der „Big Three“, der Svenska Handelsbank, der Skandinaviska Kredit AB und der Stockholms Enskilda Bank, stellen sich auf 85. bzw. 6,9 und 7,5 Mill. Kr., wovon 6,3 bzw. 4,9 und 6 Mill. Kr. für die Dividendenzahlung verwandt werden, das sinz in Prozenten des Aktienkapitals der drei Unternehmen 7 (i. V. 6) bzw. 5,6 G56) und 15 (15). Die Göteborgs Bank, die viertgrößte Bank Schwe⸗ dens, verwendet zunächst den gesamten Gewinn von 3,3 Mill. Kr. zu Äbschreibungen — diese Summe ist in der oben angegebenen Gesamtziffer der Abschreibungen aller Banken enthalten — und macht darüber hinaus einen Betrag von rund 24 Mill. Kr; frei durch Herabfetzung des Stammkapitals von 43375 auf 21,88 Mill. Kr. und Entnahme von 2 Mill. Kr. aus den . um bereits eingetretenen oder noch zu erwartenden Verlusten zu be⸗ gegnen. Durch Ausgabe neuer 5 iger Vorzugsaktien wird das Kapital der Bank wieder auf die ursprüngiliche Höhe gebracht.
Von den bekannteren der mittleren Bankinstitute behält die Stockholms Inteckningsbank die Dividende in der gewohnten Höhe von 15,33 35 bei, während die Sundsvalls Enslilda Bank den' Satz von 18 auf 13 3 erhöht. Die Erklärung dafür, daß die Gesamtbruttogewinne. (d. h. vor Berücksichtigung der Ab⸗ schreibungen) aller schwedischen Banken sich für das Fahr 1934 auf der Vorjahrshöhe gehalten haben, obwohl die Zinssätze im verflossenen Jahr niedriger waren als im Durchschnitt 1933 kann in erster Linie in der Tatsache gefunden werden, daß sich der Wert der im Besitz der Banken befindlichen Bonds und Be⸗ teiligungen im Laufe des Jahres erhöht hat, wodurch sich eine Reihe von Banken veranlaßt sah, einen Teil ihres Aktien⸗ und Anteilbesitzes im Markt zu veräußern.
Die erhöhte Industrieerzeugung und der gebesserte Außen⸗ handel haben gleichfalls einen günstigen Einfluß auf den Umsatz der Banken und das Bankgeschäft im allgemeinen gehabt. Das in den Banken liegende tote Kapital ist im Laufe des Jahres 1934 von 333 auf 287 Mill. Kr. zurückgegangen. Die Gesamteinlagen haben sich in ,, geringem , vermindert, und zwar von 36239 auf 3553 Mill. Kr. Anleihen sind in etwas größe⸗ rem Ausmaß zurückgegangen, und zwar von 3906 auf 3795 Mill. Kr., wahrscheinlich dadurch, daß die Industrieunternehmun⸗
en Gelegenheit hatten, die bei den Banken aufgenommenen An⸗ eihen duͤrch Ausgabe von Ohligationen oder Vorschüsse auf Waren zu außergewöhnlich günstigem Zinsfuß zu ersetzen. Das Auslandsgeschäft der Banken ist bestimmt durch einen reinen Kreditüberschuß am Jahresende von 91 Mill. Kr., um welchen Betrag die Guthaben die Verpflichtungen übersteigen; dazu komm ein Besitz an Auslandsbonds von 186 Mill. Kr., so daß sich ein Gesamtüberschuß von 217 Mill. Kr. ergibt. Bei der Schwedischen Reichsbank war der entsprechende Stand zur gleichen Zeit 553 Mill. Kr; hier ist ein im Ausland liegender Goldbesitz in Nennwert von 66 Mill. Kr. mit einem gegenwärtigen Wert gemäß den Londoner Nöotiexungen — von 117 Mill. Kr. hinzu⸗ ufügen. Somit ergibt sich für den Jahresschluß ein Gesamtüber⸗ hn der Guthaben im Auslandsgeschäft von nahezu 900 Mill. Kr.
Stimmen zu den Krediterweiterungsvorßschlägen bei der Bank von Frankreich.
Park, 15. Februar. Der Beschluß des Verwaltungsrats der Bank von Frankreich, die Aussprache über die Wünsche der Re⸗ gierung bzw. einer Krediterweiterung am 21. Februar fortzu⸗ fetzen, wirs in gewissen Pariser Kreisen dahin gedeutet, daß tief · reifende Meinungsverschiedenheiten über die Kreditpolitik der k bestehen. Das Organ der Sozialistischen Partei, „Le Populaire“, fpricht sogar von einem offenen Konflikt zwischen bem Verwaltungsrat und der Regierung. Die unter Führung pon de Wendel und Rothschild stehende Richtung ver—⸗ urteile die Kreditpolitik der Regierung, der bereits der frühere Gouverneur der Bank von Frankreich, Moret, zum Opfer ge⸗ fallen sei, aufs stärkste. Der neue Gouverneur Tannery, der ein gefügiges Werkzeug der Regierung sei, habe dem wider⸗ spenssigen Flügel des Verwaltungsrats seine Ansicht noch nicht aufzwingen können.
Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage. i —Qi———ůui—, m„„////„
Verantwortlich für Schriftleitun aun fg rn ten, und für den Verlag: i. V. Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.
Fünf Beilagen seinschließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandels registerbeilage)
fassung no
. n .. aM, re, a.
Erste Beilage
3m e. Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger r. 40
Berlin, Sonnabend, den 16. Februar
Wirtschaft des Auslandes.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Entschließungs entwurf des Grubenausschusfes der französischen Kammer über Saarkohlen⸗ einfuhr.
Paris, 15. Februar. Der Grubenausschuß der Kammer hat am Sonnerstag einen Entschließungsentwurf angenommen, der der Regierung zur sofortigen öffentlichen Beratung in der Kammer unterbreitet werden soll. ö dem Entwurf werden Einschränkungen gegenüber der Einfuhr von Saarkohle gefordert.
Atktivsaldo im tschechoslowatischen Außenhandel gestiegen.
Prag, 16. Februar. Nach den amtlichen statistischen Berichten schloß der Außenhandel der ischechoslowakischen Republik im Ja⸗ nuar im reinen Warenverkehr bei einer Einfuhr von 414 968 000 Kronen und einer Ausfuhr von 476 314 000 Kr mit einem Aktivsaldo von rd. 61,3 Mill. Kr, während das Aktivum im gleichen Monat des Vorjahres 19,8 Mill. Kr betrug.
Die schweizerischen Stillhalteforderungen
an Deutschland.
Basel, 15. Februar. In dem Geschäftsbericht der Schweizeri⸗ schen Nationalbank für das abgelaufene Jahr 1954 wird der Gesamtbetrag der ö., Stillhalteforderungen an Deutsch⸗ land mit 547 Mill. RM beziffert gleich fast 700 Mill. Schweizer Franken. Gegenüber dem Stande von Mitte 1931 ergibt sich die nicht unbeträchtliche Verminderung um 138 Mill. RM.
Wichtige Beschlüsse über den Ausbau des mexitanischen Außenhandels.
Mexiko, 15. Februar. Der Verband der mexikanischen Handels- kammern hat in einer von Vertretern der Regierung, des Handels und der Industrie gut besuchten Zusammenkunft wichtige Beschlüsse über die zukünftige Arbeitsgestaltung im „Verein mexikanischer Exporteure!“ . Das zu verfolgende Hauptziel soll die Be⸗ ee der bon den ausländischen Abnehmern an die mexikani⸗ chen Produkte gestellten Ansprüche sein, zu welchem Zweck auf
Qualitätsverbesserung und auf die Beseitigung der sich bei , . Transaktionen ergebenden handelstechnischen oder finanziellen Schwierigkeiten hingearbeitet werden soll.
Der deutsch⸗schweizerische Außenhandel im Januar.
Wie e, , wird, hat sich die schweizerische Ausfuhr nach Deutschland, die sich im Dezember 1934 ö. 20,2 Mill. ffr. stellte, im Januar 1935 auf 15. Mill. sfr. gesenkt, wodurch die im deutsch⸗schweizerischen Zusatzabkommen vor esehene Höchstgrenze erreicht ist. Gleichzeitig sind aber auch die hö, erischen Bezüge von Deutschland wesentlich gesunken, von 334 . 227 Mill. sfr. 6 29,4 Mill. ffr. im Januar 1934. Der Einfuhrüberschuß,
er im Januar . Jahres noch 19,1 Mill., im Dezember
13,2 Mill. betrug, ist nun auf 7 Mill. ffr. abgesunken.
—
Die CTebenshaltungskosten in der Welt.
Die Kennziffern der Lebenshaltungskosten sind im Jahre 1934 nach Mitteilung des Statistischen Reichsamts in „Wirtschaft und Statistik“ nur in den Entwertungsländern wor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien, Japan) weiter leicht gestiegen, in den Goldblockländern (Frankreich, Italien, Polen usw.) dagegen erneut stark gesunken. Die Verlangsamun des Anstiegs in den Entwertungsländern ist hauptsächlich dur die Beruhigung der Devisenkurse bedingt, deren anhaltendes Ab⸗ gleiten bis Hanh 1934 das wichtigste Auftriebsmoment für die Preise war. So bekrug die Steigerung in den Vereinigten Staaten von Amerika von Dezember 1533 bis Dezember 1934 nur noch 4,5 5 gegen 8 vom Frühjahr bis Ende 1233. In Deutschland sind die Lebenshaltungekosten im Laufe des Jahres 193 leicht ge⸗ stiegen, und zwar um 1,3 5. Vom Tiefstand im April 1933 bis Dezember 1933 hatten sie sich um 41 76 erhöht. In den Goldblock⸗ ländern erklärt sich die starke Senkung der Lebenshaltungskosten aus der verminderten Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Aus⸗ lande, die zu einer Verschärfung der N ᷣᷣ‚ In Frankreich senkten sich die Lebenshaltungskosten im aufe des Jahres 1534 um 4255, während sie im Vorfahr noch um etwa 2 3 gestiegen waren. In Italien betrug der Rückgang im Jahre 1934 5,3 S gegen 43 im Vorjahre.
Büchertisch.
Dr. Robert Ley. Durchbruch der sozialen Ehre. Reden und Ge⸗ danken für das schaffende Deutschland. Herausgegeben von Hans Dauer unter Mitarbeit von Walter Kiehl. 1935. Mehden Verlag, Berlin 8sW 19. 218 Sei⸗ ten. Preis Ganzleinen RM 4,50.
In diesem Werk sind die wichtigsten Reden und Gedanken Dr,. Ley's zusammengefaßt, doch nicht deshalb — wie Rudolf Schmeer in dem Vorwort fagt — weil sich das gesprochene Wort durch das geschriebene ersetzen läßt, sondern um all den Unzäh⸗ ligen, die Br. Ley bis heute gehört haben, ein Werk in die Hand zu geben, wenn . in ihrem Handeln und ihren Entschlüssen ein⸗ mal nicht ganz sicher sein sollten.
Der Gemeinschaftsgedanke webt sich wie ein leuchtender Faden durch alle seine Ausführungen. Die Seele des deutschen Arbeiters zu gewinnen, Betriebsführer und Gefolgschaft fest zu einer Gemeinschaft in der Deutschen Arbeitsfront zusammenzu⸗ i. sind die Ziele Dr. Leys. Sein Wirken, in treuer Ge⸗ olgschaft des Führers, ist von Erfolg gekrönt; die Deutsche Ar⸗ beilsfront, wie sie heute steht, ist sein und seiner Mitarbeiter Werk. Immer hat man bei den Reden Dr. Ley's das Gefühl: Hier spricht ein Mann, der an der Lösung der sozialen Frage nicht aus verstandesmäßigen Erwägungen arbeitet, sondern dem 6 Tun und Handeln aus der Tiefe der Seele von seinem ozialen Gewissen vorgeschrieben wird. Alle seine Reden spiegeln bas wieder, und das arbeitende Deutschland, das Dr. Ley aus un⸗ zähligen Versammlungen kennt, wird dankbar sein, die Kern⸗ punkte des sozialen Gedankenguts des Führers der Deutschen Arbeitsfront in einer so e,, Zusammenstellung in der Hand zu haben. Jedem Volksgenossen kann das Werk wärmstens empfohlen werden.
Führer durch die Kunst⸗ und Kulturgeschichtlichen Museen Berlins, herausgegeben vom Generaldirektor der Staatlichen Museen. Mit 34 Grundrissen und Plänen, 23 Karten und vergleichenden Zeittafeln. 187 Seiten. reis 1, — RM. Würfel⸗Verlag, Berlin⸗Lankwitz.
Der „Führer“ unterscheidet sich von seinen Vorgängern im In- und Äuslande in einigen wesentlichen Punkten. Er umfaßt ohne Rücksicht auf mehr oder weniger zufällige u te keiten“, die dem Museumsbesucher vollkommen gleichgültig sind, sämtliche Berliner Museen der im Titel bezeichneten Art. Auch in den fielen, ö des Auslandes ist eine solche Zusammen⸗
nie gelungen. Die naturwissenschaftlichen und tech⸗ nischen Mufeen sind nicht mit aufgenommen. Sie wenden sich an einen anderen Besucherkreis hätten eine völlig andere Behandlung des Stoffes erfordert und das Buch ungebührlich anschwellen hen
Der „Führer“ will nichts anderes als ein wirklicher Führer sein., Er enthält daher keinen usammenhängenden Text, den man im Museum doch nicht liest, . nur kurze und knappe An⸗ gaben, die den Besucher dahin weisen, wohin er will, und da
. , ,. wo er steht. Einem ö der Museen und
er Mufeengruppe auf der Spreeinsel folgt eine Aufzählung der Museen mit knapper ai g nne ihres . und der Ver⸗ bindungen, die zu ihnen führen. Die s anschließenden Pläne mit Tezt geben stockwerkweise Grundrisse aller Museen und den wesentlichen Inhalt jedes einzelnen Raumes. Um den Museums⸗ besuchern, die selten Geographen sind und einen Atlas kaum mit⸗ führen können, eine Vorstellung von der Lage der Kulturzentren zu geben, sind eine Anzahl Kartenstizzen beigegeben, — Eine entsprechende Orientierung in der Zeit ermöglichen die vergleichenden Heittafeln. Bisher hat nur das Museum in Boston in sehr viel beschränkterem Umfange einen solchen Versuch gewagt. . — er Hauptteil ist der alphabetische Wegweiser. Hier kann der
Besucher, der die Werke eines Meisters (etwa Dürers), Schöpfungen eines Kulturgebietes Cetwa Italiens), echniken und Staff (etwa Eisenguß oder Bernstein), Gerätearten (etwa Oefen, Fischerei⸗ gerät, Andenken an berühmte Persönlichkeiten (etwa Blücher) 6 sucht, sich mit einem Blicke zurechtfinden. Gegeben wird in Antiqua bas Museum, in Fettdruck die Seite, auf der sich der 86 des Mufeums befindet, und endlich die Nummer des taumes.
Den Schluß macht ein Verzeichnis der Veröffentlichungen der Museen, ebenfalls die erste Zusammenstellung dieser Art. Die
innere Form des Führers ist so gestaltet, daß er in jede normale Tasche schlüpfen kann.
Trotz der hohen Kosten der Karten und Pläne, der Druck⸗ stöcke und des schwierigen Satzes ist der Preis des 187 Seiten starken Buches auf nur 1,‚— RM festgesetzt.
Zweifellos füllt der „Führer“ eine Lücke aus. Man muß dem Herausgeber für diesen neuartigen und durchaus gelungenen Versuch dankbar sein.
Buchnachweis nach dem neuen Umsatzsteuerrecht. 2. erweiterte Auflage von Steuerinspektor Hermann Gegerle, Buch- und Betriebsprüfer. Preis 150 RM. Gerlag Carl Gerber, München, Angertorstraße 2.)
Am 1. Januar 1935 ist das neue Ümsatzsteuergesetz in Kraft getreten und damit auch die neuen Buchführungsbestimmungen.
Die vorliegende Broschüre, herausgegeben von Steuerinspektor und Buch- und Betriebsprüfer Hermann Gegerle, München, bringt eine kurz erläuterte Zusammenstellung der Vorfchriften über den Buchnachweis. In besonderen Anlagen sind die zugelassenen Be⸗ und Vexarbeitungen bei der Einfuhr und bei Großhandelsumsätzen sowie für die Ausfuhrhändlervergütung, die Freiliste 2, die See⸗ hafenplätze, die Liste der steuerbefreiten Rohstoffe und Halberzeug—⸗ nisse und der steuerbegünstigte Lohnveredelungsverkehr für aus⸗ ländische Rechnung zufammengestellt. Die Erläuterungen zum Umsatzsteuergesetz und den Durchführungsbestimmungen im RdErl. vom 7. 12. 1934 sind mit verarbeitet.
In mehr als 20 Beispielen wird die praktische Verwendung der gesetzlichen Bestimmungen klargelegt und gezeigt, nach welchen Richtlinien die einzelnen Umsätze zu trennen sind und inwieweit Erleichterungen im Buchnachweis eintreten können, Ferner sind in einer besonderen Anlage viele wichtige Urteile des Reichs- finanzhofs zu den Fragen, Beweiskraft der Buchführung und Buchnachweis nach dem Umsatzsteuerrecht (Sicherheitsvorschriften, Einfuhr, Ausfuhr) auszugsweise wiedergegeben.
Für den Unternehmer, für den Steuerberater, für den Finanz⸗ beamten ist das vorliegende Werk ein gutes Hilfsmittel zu einer gerechten und tragbaren Ermittlung der Umsatzsteuer.
„Der Kontenplan“, Buchführungsgrundsätze für den Einzelhandel, von Friedrich i, Einzelhandelsverlag G. m. b. H. Berlin M 7, Neue ichel fk 60 Seiten. Prei 1,40 RM. Schon seit langem sind Einzelhändler, Bücherrevisoren und
Wirtschaftsprüfer bemüht, die Buchführung des Einzelhandels zu
vereinheitlichen und zu vervollkommnen. an lte h Pläne und Vorschläge einer Einheitsbuchführung wurden entworfen, ohne daß sie fich im ganzen Einzelhandel durchsetzen konnten.
Die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels hat deshalb bei ihren Bemühungen auf die chsslfung einer Einheits⸗ buchführung verzichtet. Auf Grund der vorliegenden Erfahrungen hat sie statt ef, in einem einheitlichen Kontenplan die Buch⸗ en ,, des Einzelhandels zusammengefaßt und damit die Grundlagen für eine den . des Einzelhandels be⸗ sonders angepaßte Buchführung geschaffen.
In dem vorliegenden Buch erläutert Friedrich Prieß, der Sachbearbeiter in der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzel⸗ handels, die praktische Anwendung des Kontenplanes und seine Durchführung in den Einzelhandelsbetrieben. Die Arbeit wendet sich zunächst an den Einzelhändler selbst und zeigt ihm, wie er durch eine rationalisierte Buchführung zu einer wirtschaft⸗ licheren Gestaltung seines Unternehmens kommt. Die Anwendung des Kontenplanes schafft damit auch die nötigen Unterlagen für Kreditgesuche sowie für eine gerechte , des Einzel⸗ handelsbetriebes. Vor allem ermöglicht sie auch den Betriebs⸗ vergleich, der für den Einzelhändler von besonderem Wert ist.
Der Kontenplan ist ö für den vorwärts streben⸗ den Kaufmannsgehilfen, für die Fachlehrer des kauf⸗ männischen Nachwuchses und schließlich auch für die Lieferanten und Geldgeber des Einzelhandels von besonderem Nutzen.
Die knappe und klare Fassung des Buches, die gute Durch⸗ gliederung des Stoffes sowie die praktischen Beispiele ünd Muster= fabellen machen die Schrift von Prieß zu einer gewinnbringenden Lektüre.
1935
Das Eigentumsrecht der Gemeinden an den im Kataster als grund⸗ steuerfrei eingetragenen Wegen, von Franz Schellens Vermessungsdirektor a. D. Verlag: Allgemeine BVer⸗ messungs⸗Nachrichten, Herbert Wichmann, Bad Lieben⸗
2 ö. 5 spandeckel 2,0 RM.
Die privatrechtliche Frage, wem das Eigentumsre
in den Katasterkarten als K — 9 3.
meist fälschlich be als öffentliche — nachgewiesenen Wegen
zustehe, war bis dahin noch nicht grundsätzlich geklärt. Ohne 5aß die beteiligten Kreise sich selbst dieses Leitgedankens bewußt ge— worden wären, nahm man an, die Frage kläre sich auch mit der
Klärung der „öffentlich⸗rechtlichen“ Frage, ob der Weg öffent⸗
lich sei. Hatte also das Verwaltungsgericht entschieden, ein
solcher Weg sei nicht öffentlich, so schoß man in Laienkreisen auch stillschweigend, daß die Fläche des Weges nicht Eigentum der Gemeinde sei. Wem das Eigentumsrecht zustehe, leiteke man dann ohne weiteren Rechtsstreit daraus ab, wie der Weg zu den angrenzenden Grundstücken lag. Obgleich die Eigentümer dieser
Grundstücke keinen Rechtstitel nachweisen konnten — es sei denn,
es hätte ihnen das Ersitzungsrecht zur Seite gestanden — trat die
Gemeinde einfach von ihrem Eigentumsanspruche zurück.
Die auf zahlreichen Quellen und auf eingehender Gesetzes⸗ kunde fußende Arbeit des Verfassers weist hier der Rechtsprechung neue Wege. Aus der Entstehungsgeschichte des Katasters zeigt sie, daß das Eigentumsrecht an diesen Wegen grundsätzlich e fh den Gemeinden zusteht, ö.
Sie behandelt zunächst das rheinisch-westfälische Kataster, das dem Kataster in den anderen Provinzen Preußens zum Vorbild diente. In den Abschnitten VIII und 1X leitet sie dann auf das gesamte preußische Kataster über.
Die übersichtliche Anordnung des Stoffes, die klare Beweis⸗
führung, die gut zusammengestellte Inhaltsübersicht, ferner die nach
der Zeit geordnete Uebersicht über die zahlreichen Gesetze, Ver⸗ ordnungen usw. mit Angabe der Fundstellen und nicht zuletzt das
Stichwortverzeichnis, machen die Schrift zu einem vorzüglichen
Quellenwerk, das in keiner fachwissenschaftlichen vor allem aber
in keiner Gemeindebücherei fehlen sollte.
Werden der Wanderer⸗Werke. Jubiläumsschrift, heraus⸗ gegeben zum 50jährigen Bestehen der Wanderer⸗Werke vorm Winklhofer K Igenicke Akt-Ges., Schön gu⸗-Chemnitz,
. von Prof. C. Matschoß, VDJ., Berlin. Preis 7,59 RM.
Weit über den Rahmen einer üblichen Jubiläumsschrift hin⸗ aus gibt das k ausgestattete Buch einen interessanten Einblich in 50 Jahre deutsche Qualitätsarbeit, in das Kämpfen und Schaffen eines Werkes der metallverarbeitenden Industrie, das sich durch die Leistungen seiner Arbeiter, Ingenieure und Kaufleute Weltgeltung erringen konnte. Das Buch führt uns zurück in jene Jahre, als fremde Erzeugnisse noch den deutschen Markt beherrschten und es nur durch zähe, aufbauende Arbeit möglich war, diese Vorherrschaft zu brechen. Es wird an zahl⸗ reichen Beispielen gezeigt, daß die Wanderer-Werke in diesem Kampf stets in vorderster Front gestanden haben, und daß der Grundsatz ihres Mitbegründers J. B. Winklhofer „Dem Kunden darf für sein Geld nur das Beste geliefert werden die Grundlage für die bald sprichwörtlich gewordene „Wanderer -Qualität“ schuf.
Wir verfolgen die Entwicklung der Werke seit 1885, erkennen, daß die Entwicklung des Fahrrades in Deutschland mit dem Namen
Wanderer untrennbar verknüpft ist, lesen, welche technische Ent⸗
wicklung das Fahrrad in Deutschland unter dem maßgeblichen
Einfluß der Wanderer-Werke genommen hat, und erfahren, daß
sich aus den Erfordernissen des Fahrradbaues die, Werkzeug-
maschinenfabrik entwickelt hat, deren weltbekannte Fräsmaschinen zu einem unentbehrlichen Hilfsmittel für zahlreiche Industrie⸗ zweige mit Reihenfertigung geworden sind. Weiterhin verfolgen wir in den entscheidenden Entwicklungsstufen den Motorrad⸗ und besonders den Kraftwagenbau. Auf diesem Gebiet haben die
Wanderer-Werke durch frühzeitige Schaffung des Kleinwagens
— Wanderer Puppchen — eine führende Stellung eingenommen,
bis sie ihre Kraftwagengbteilung im Jahre 1932 an die Auto
Union A⸗-Ge abgaben. Wir erfahren aus der Jubiläumsschrift
ferner, daß J. B. Winklhofer schen im Jahre 1902 die wirtschaft⸗
liche . der Schreibmaschine erkannt hatte, und daß sich aus der im Jahre 19604 angegliederten Schreibmaschinenfabrikation später das große Büromaschinenwerk entwickelt hat, in dem bereits weit über . Million Continental-Schreibmaschinen hergestellt wurden. Die dabei gesammelten Erfahrungen und die Erfolge dieses Werkes haben zu einer Erweiterung des Arbeitsgebietes durch den Bau von Addier⸗ und Buchungsmaschinen geführt.
Alles dies schildert das Buch sehr anschaulich und berichtet weitere
Einzelheiten über die im Jahre 1934 als eine Spitzenleistung der
deutschen Technik auf den Markt gebrachte erste deutsche geraͤusch⸗
lose Schreibmaschine, die Continental⸗Silenta.
Hat man die Jubiläumsschrift mit ihren zahlreichen, wert⸗ vollen Abbildungen von Anfang bis zu Ende durchgelesen, dann . man eine Epoche in der Entwicklung der Wanderer-Werke ennengelernt, die durch den Aufstieg dieses Unternehmens aus kleinsten Anfangen heraus zur Weltgeltung gekennzeichnet wird, die darüber hinaus auch zi daß ö verständnisvolle Zu⸗ sammenarbeit von über 500 Kerle ach hen unter zielbewußter Führung Qualitätsleistungen erreicht werden konnten, die den Wanderer⸗-Werken auf ihren drei Spezialgebieten, dem Fahrrad⸗ bau, dem Werkzeugmaschinenbau und dem üromaschinenbau eine führende Stellung auf dem Kontinent ermöglichten. So ist die Wanderer⸗Jubiläumsschrift nicht nur ein Beitrag zur deutschen Industriegeschichte, sie ist auch ein hohes Lied 66 Werk⸗ mannsarbeit.
23
Gea⸗Verkehrskarte vom Deutschen Reich mit der amtlichen Gau⸗ einteilung der RSDelz. (Maßstab 1: 1900 090.
Mit Genehmigung der Reichsleitung hat die Gea⸗Verlag G. m. b. S., Berlin W 35, Potsdamer Str. 190, die vorgenannte Karte geschaffen. Sie benutzt als geographische Unterlage die „Gea⸗Verkehrskarte — Deutsches Reich mit den Nachbargebieten i: 1000 000“, die bei einer reichen Ortsfülle die ö Eisenbahnen, Schiffahrtstraßen, Hauptverkehrsstraßen) bringt. Die Ausführung der Karte ist ausgezeichnet.
Die 33 Gaue der NSDAP. sind in farbigen Bändern zur Anschauung gebracht. Die Karte wird nicht nur den vielfachen Gliederungen der Partei, den Behörden dienen können, sondern auch dem Handel und der Wirtschaft ein wichtiges Hilfsmittel nach geographischer Richtung hin sein.
Deutsche Agrar⸗Presse. Neuer Zeitschriften katalog. Wie der Zeitungsdienst des Reichsnährstandes mitteilt, er⸗
scheint in allernächster Zeit im Reichsnährstandsverlag unter dem
Titel „Deutsche Agrar- Presse“ ein Zeitschriftenkatalog für die
Vom
Fachpresse des Reichsnährstandes. Herausgeber ist das Stabsamt
des . . Hauptabteilung D , Die Not⸗ wendigkeit eines solchen Katalogs bedarf bei der hohen Zahl der in der . des Reichsnährstandes eingetretenen Aenderungen der Begründung nicht. Der Katalog will nicht nur die reichs⸗ nährstandseigene Presse zusammenfassen, sondern auch die Fach⸗ . mit solchen Aufgabengebieten, die vom , nn,, tand betreut werden. Im ersten Teil des Katalogs werden die Zeitschriften nach Sachgruppen geordnet, im zweiten Teil nach Tandesbauernschaften und Ortschaften. Der Katalog kann mit einer freundlichen Aufnahme rechnen.