1935 / 42 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Feb 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 42 vom 19. Februar 1935. S. 2

S H

(I) Jede Ausübung einer gemeinnützigen musikalischen Tätig⸗ keit bedarf der Genehmigung des zuständigen Landesleiters der Reichsmusikkammer.

2) Anträge auf Genehmigung sind spätestens 10 Tage vorher unter Darlegung der Gründe, weswegen der Antragsteller einer gemeinnützigen musikalischen Tätigkeit nachgehen will, beim Leiter der zuständigen Ortsmusikerschaft einzureichen. In besonders dringenden Fällen ist der Ortsmusikerschaftsleiter zur selbständigen Entscheidung über die Anträge berechtigt, wenn glaubhaft dargelegt wird, daß aus zwingenden Gründen die vorgeschriebene Frist für die Herbeiführung der Entscheidung des Landesleiters der Reichs⸗ musikkammer nicht innegehalten werden konnte.

§ 16.

(1) Musikstudierenden und ehrlingen ist die Ausübung einer musikalischen Berufstätigkeit außerhalb des Unterrichts im ersten Ausbildungsjahr untersagt.

(2) Frühestens nach Ablauf des ersten Ausbildungsjahres kann eine vorläufige Aufnahme in die Reichsmusikkammer oder eine Eintragung in die Liste für nebenberuflich musikausübende Per⸗ onen gemäß § 6 Abs. T stattfinden. Die erforderlichen Aus⸗ . erläßt der Präsident der Reichsmusik⸗ kammer.

51

(1) Personen, die eine musikalische Tätigkeit ausschließlich von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen und Plätzen ausüben, werden von der Pflicht zur Eingliederung in die Reichsmusik⸗ kammer befreit, sofern der Präsident der Reichsmusikkammer auf Grund des Abs. 2 dieses Paragraphen nicht ein anderes bestimmt.

(2) Der Präsident der Reichsmusikkammer kann für den Bereich einer Landes- oder Ortsmusikerschaft die Pflicht zur Ein⸗ gliederung in die Reichsmusikkammer insoweit anordnen, als die in Abs. 1 genannten Personen den in § 1 aufgestellten Bedin⸗ gungen genügen. Die Aufnahme kann in diesem Falle unter der Auflage erfolgen, daß die musikalische Tätigkeit in Gruppen von einer bestimmten Anzahl von Personen auszuüben ist. Der Mit⸗ gliedsausweis hat einen entsprechenden Aufdruck zu tragen.

§ 18.

Wer, ohne selbst den Beruf des Musikers auszuüben, Personen zum Zwecke der Musikausübung verpflichtet und diese einem Dritten zur Ausübung einer musikalischen Betätigung zuweist, ohne daß der Dritte Arbeitgeber des Zugewiesenen wird, muß Mit⸗ glied der Reichsmusikkammer sein.

8 Wer, ohne selbst den Beruf des Privatmusikerziehers auszu⸗ üben, gewerbsmäßig Privatmusikerzieher zum Zwecke der Erteilung von Privatmusikunterricht verpflichtet, hat die Mit⸗ gliedschaft der Reichsmusikkammer zu erwerben.

20.

(1 Wer in seinen gewerblichen Räumen regelmäßig oder ge⸗ legentlich Musikdarbietungen unterhaltender Axt veranstaltet oder veranstalten läßt, wird widerruflich von der Pflicht, der Reichs⸗ musikkammer anzugehören, befreit.

(2) Die Rückgängigmachung der Befreiung sowie der Ausschluß gemäß § 10 der 1. Durchführungsverordnung zum Reichskultur⸗ kammergesetz kann erfolgen, wenn zu den Musikveranstaltungen Personen herangezogen werden, die den Vorschriften dieser An⸗ ordnung nicht genügen.

§ 21.

Die Neugründung und Wiedereröffnung von Orchestern oder von Kapellen, die sich hauptsächlich oder ausschließlich aus neben⸗ beruflich musikausübenden Personen zusammensetzen, bedarf der vorherigen Zustimmung des Präsidenten der Reichsmusikkammer.

§ 22.

Die in § 3 Abs. 1 für die Mitgliedsausweise der Berufs— musiker getroffene Regelung findet auf die übrigen in dieser An⸗ ordnung genannten Ausweise und Bescheinigungen entsprechende Anwendung.

S 23.

(1) Diese Anordnung findet auch auf Ausländer Anwendung. 23 Berufsmusiker, die ihren ständigen Wohnort im Aus⸗ lande haben und nur vorübergehend im Reichsgebiet beruflich tätig merden, können vom Präsidenten der Reichsmusikkammer von der Pflicht zur Eingliederung in die Reichsmusikkammer befreit werden. Die Ausführungsbestimmungen erläßt der Präsident der Reichs musikkammer. § 24.

Personen, die den Bestimmungen dieser Anordnung zuwider⸗ handeln, können gemäß 5 28 der 1. Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammergesetz mit einer Ordnungsstrafe bis zu 1090 RM bestraft werden. Außerdem kann die Nichtbeachtung

dieser Anordnung durch die in dieser Anordnung als kammer⸗—

pflichtig bezeichneten Personen als Mangel an Zudwerlässigkeit im Sinne des S 19 der 1. Durchführungsverordnung zum Reichs⸗ kulturkammergesetz angesehen werden und zum Ausschluß aus der Reichsmusikkammer führen. Der Ausgeschlossene verliert das Recht zur Berufsausübung.

§ 25.

Diese Anordnung tritt am 1. März 1935 in Kraft. Gleich⸗ zeitig treten die am 19. März und 26, April 1934 erlassenen An⸗ ordnungen zur Befriedung der wirtschaftlichen Verhältnisse im deutschen Musikleben außer Kraft. . .

Die Polizeibehörden sind gemäß 5 29 der 1. Durchführungs⸗ verordnung zum Reichskulturkammergesetz verpflichtet, darauf zu achten, daß nur solche Personen die in dieser Anordnung bezeich⸗ neten Tätigkeiten ausüben, die den Erfordernissen dieser Anord⸗ nung genügen.

Berlin, am 5. Februar 1935. Der Prxäsident der Reichsmusikkammer. FJ J hier

Anordnung 8 der Ueberwachungsstelle für industrielle Fettversorgung vom 18. Februar 1935.

(Neufassung des z 1 der Anordnung 4 vom 27. November ; 19

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. J S. 816) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ 2 vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger tr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

§1.

5 1 der Anordnung 4 (Lagerhaltung) der Ueberwachungs⸗ stelle für industrielle Fettversorgung voin 27. November 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 218 vom 28. November 1934) in der Fassung der Anordnung 7 der Ueberwachungsstelle für industrielle Fettversorgung vom 5. Februar 1935 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 30 vom 5. Februar 1935) erhält folgende

Fassung:

Einfuhrnummern des Statistischen Warenverzeichnisses: Betriebe, die gewerbsmäßig im Haupt⸗ oder Neben⸗ betrieb Tierische und Pflanzliche Oele und Fette, die nur mit Genehmigung der Reichsstelle für Milch⸗ erzeugnisse, Oele und Fette in den Verkehr gebracht werden dürfen, sofern sie für technische Zwecke bestimmt sind (zum Beispiel: Schweine⸗ fett, Talg von Rindern und Schafen, Fischtran, Robbentran, Walfett, Rüböl, Leinöl, Bucheckern⸗ öl, Erdnußöl, Mohnöl, Nigeröl, Sesamöl, Sonnen⸗ blumenöl, Palmöl, Palmkernöl, Kokusnußöl, gehärtete fette Oele und Trane usw.) verschie dene Nummern: Knochenfett; Abfallfette (Wollschweiß⸗, Leim⸗, Wollwasch⸗, Walkfett, natürliches und künstliches Gerbefett (Degras); Stearinteer... . 130 Tierfett, anderweit nicht genannt, roh, geschmolzen oder gepreßt 132 Holzöl 166i Rizinusöl 166 Oelsäure Tallöl 172 Stearinsäure (Stearin); mitin); Margarinsäure und ähnliche Kerzenstoffe, anderweit nicht genannt, roh oder gereinigt .. Glyzerin (Oelsüß): nicht rein.

250 a 257 a 257 b

Firnissatz; Standöl: Leinöl . 341

verarbeiten oder bearbeiten, dürfen nicht mehr als einen Monats⸗ bedarf der genannten Rohftoffe auf eigeneni oder fremden Lager

ansammeln. Als Monatsbedarf gilt jeweils ein Zwölftel des Rohstoffverbrauches 1933 oder, soweit die Verarbeitung der Roh⸗ 4. an eine Genehmigung geknüpft ist, die zur Verarbeitung reigegebene Monatsmenge.“

§ Z.

Diese Anordnung tritt mit dem auf die Verkündung folgen⸗ den Tage in Kraft. Berlin, den 18. Februar 1935. Der Reichsbeauftragte für industrielle Fettversorgung. FJ. Rietdorf.

Preußen.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung staats⸗ und volksfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichs⸗ gesetzbl. 1 S. 479) in Verbindung mit §1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. J S. 293) wird das im Regierungsbezirk Oppeln befindliche Vermögen des ehemaligen Ar⸗ beiter⸗Samariterbundes e. V., soweit nicht be⸗ reits durch besondere Verfügung geschehen, zugunsten des Landes Preußen eingezogen.

Die Einziehung, gegen die ein Rechtsmittel nicht gegeben ist, wird mit der Veroffentlichung wirksam.

Oppeln, den 16. Februar 1935. Der Regierungspräsident.

WMichtamtliches. Ver kehrswesen.

Postverkehr mit dem Saarland vom 18. Februar an.

Inländische Zahlungsmittel dürfen vom 18. Februar an nach dem Saarland versandt werden. Postanweisungen, Postaufträge und Postnachnahmen sind bis zu den innerdeutschen Höchstbeträgen zugelassen und in der Reichsmarkwährung auszustellen. Da die Zollgrenze gegen das Saarland schon jetz fortfällt, brauchen den Paketen und den bisher zollpflichtigen Briefsendungen die sonst üblichen Zollpapiere usw. nicht mehr beigefügt zu werden. Im übrigen (Gebühren, Auslandsformblätter usw.) bleiben die bis⸗ herigen Vorschriften bis zum 28. Februar in Geltung. Wegen der völligen Gleichschaltung des Verkehrs mit dem Saarland vom 1. März an wird besondere Mitteilung ergehen.

Verschärfte Kontrolle der Kraftfahrzeug⸗ Kennzeichen.

Die in letzter Zeit häufiger gewordenen Fälle von Führer-

flucht sowie die berechtigten Klagen über die mangelhafte Les⸗ barkeit der Kraftfahrzeugkennzeichen haben den Verkehrspolizei⸗ veferenten des Reichs und preußischen Innenministeriums, Re⸗ gierungsrat Dr. Schifferer, veranlaßt, in der Zeitschrift der

Aus der Verwaltung. Die „goldenen Worte“ für den Gemeindeführer.

Der Oberbürgermeister der größten deutschen Gemeinde, Dr. Sahm-⸗Berlin, macht zur neuen Deutschen Gemeinde—⸗ ordnung grundsätzliche Ausführungen in dem Organ des Deutschen Gemeindetages, die einen ganz besonders wichtigen Gesichtspunkt der Neuregelung, nämlich den Aufgabenkreis der Gemeinde, be— treffen. Dr. Sahm erinnert daran, daß dem heutigen allgemein anerkannten Begriff der Totalität des autoritären Staates in der verflossenen Periode der Begriff der Universalität des städti⸗ schen Wirkungsbereichs gegenüberstand. So segensreich sich dieser auf die Gedanken des ö vom Stein über die Selbstverwal⸗ tung zurückgehende Gedanke der Universalität der Gemeinden in den Anfängen entfaltete, so sei doch dieser Segen zum Fluch ge⸗ worden, als unter der Einwirkung eines parlamentarischen Systems die Städte sich in dieser Beziehung überschlugen und alles mög⸗ lie in ihren Wirkungskreis hineinzogen, ohne Rücksicht nament⸗ lich auf die Finanzen der Stadt. Nachdem schon das preußische Gemeinde Vexfassungsgesetz vom 15. Dezember 1933 die national⸗ ,, Staatsauffassung gegenüber der bisherigen Entwick— lung durchsetzte, habe nun die Reichsgemeindeordnung ausdxück⸗ lich bestimmt, daß die Gemeinden ihr Vermögen und ihre Ein⸗ künfte als Treuhänder der Volksgemeinschaft gewissenhaft zu ver⸗ walten haben, und daß oberstes Ziel ihrer Wirtschaftsführung sein müsse, unter Rücksichtnahme guf die wirtschaftlichen Kräfte der Abgabenpflichtigen die Gemeindefinanzen gesund zu erhalten. Das sind, so jagt Dr. Sahm, „goldene Worte, die nach meiner An⸗ sicht jeder Führer der städtischen Verwaltung, der nach dem Gesetz voll ünd ausschließlich verantwortlich ist, sich jeden Tag vor Außen halten muß, denn nur dann wird er die ihm obliegenden Pflichten voll erfüllen“. Auf dem von der deutschen Gemeindeordnung be⸗

reiteten Boden werde sich der Neubau des Reiches vollenden.

Volksempfänger für Behörden bis zu 50 Köpfen.

Der Reichsfinanzminister hat die Ausstattung der Dienst⸗ räume der Reichsfinanzverwaltung mit Rundfunkanlagen verfügt. Der Minister bestimmt, daß der Zweck einer Rundfunkanlage in Diensträumen ausschließlich darin zu bestehen hat, Kundgebungen und Veranstaltungen der Reichsregierung und der nationalsozig⸗ listischen Bewegung sowie solche Nachrichten während der Dienst⸗ stunden der Beamtenschaft zu übermitteln, deren Kenntnis für die Reichsfinanzbehörden wichtig ist. Zunächst sind im Rahmen der verfügbaren Mittel die Landesfinanzämter und dann die nach⸗ ,, Behörden, die wenigstens 30 Köpfe zählen, mit einer

undfunkempfangsanlage auszustatten. Eine Neubeschaffung tommt nicht in Betracht, wenn die Mitbenutzung vorhandener An⸗ lagen möglich ist. Für Behörden bis zu etwa 50 Köpfen werde unter normalen Empfan , n der Volksempfänger aus⸗ reichen. Für größere Behörden sowie in Gegenden hien len Empfangs rn, Gebirge) komme ein stärkeres Gerät in Betracht. Der Reichspostminister hat seine Dienststellen ange⸗ wiesen, die Behörden bei der Anschaffung auf Ersuchen zu be⸗ raten. Für die Rundfunkanlage sind der Reichspost die be⸗ stimmungsgemäßen Rundfunkgebühren zu bezahlen.

Polizeibeamten nochmals auf die Punkte hinzuweisen, die bei der Kontrolle zu beachten sind. Bei den regelmäßigen Verkehrs⸗ kontrollen und bei der Verkehrsüberwachung sei es nicht mit einer schematischen Durchsicht der Papiere und Prüfung ihrer Ueber— einstimmung mit den Kennzeichen getan, sondern es werde sich neben der Nachprüfung des Typenschildes, der Motornummer und der Fahrgestellnummer stets eine Ueberprüfung der Kennzeichen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit, ihrer Anbringung, ihrer Lesbar⸗ keit, ihrer Beleuchtung und des auf ihnen angebrachten Stempels empfehlen Dazu komme die Prüfung der Besonderheiten bei den Kennzeichen der Krafträder, der Lastkraftwagen und der Anhänger. Der Referent betont, daß der Führer des Kraftfahrzeugs das Kenn⸗ zeichen im Verkehr stets gut sichtbar zu erhalten habe. Er müsse vor Antritt der Fahrt und gelegentlich unterwegs den Zustand des Kennzeichens nachprüfen. Allerdings würde es mit dem Hauptvorzug des Kraftfahrzeugs, seiner Schnelligkeit, nicht zu ver⸗ einbaren fein, wenn man von dem Kraftfahrzeugführer, wie das manche Gerichte getan hätten, verlangen wollte, bei schlechtem Wetter in gewissen Kilometerabständen anzuhalten, um die Kenn⸗ zeichen zu fäubern. Damit müsse man sich abfinden, daß bei längeren Ueberlandfahrten die Kennzeichen schmutzig und unles⸗ bar werden. Aber man werde auch verlangen müssen, daß der Kraftfahrer nach einer längeren Ueberlandfahrt vor Einfahrt in eine Großstadt für die Lesbarkeit feiner Kennzeichen sorgt.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater.

Mittwoch, den 20. Februar. Staatsoper: Eugen Onegin. Musikalische Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Heroische Leidenschaften. Die Tragödie des Giordano Bruno, von E. G. Kolbenheyer. Beginn 20 Uhr.

Paul Graeners „Prinz von Homburg“ nach dem Text von Heinrich Kleist gelangt in der Staatsoper Anfang März zur Uraufführung. as Werk wird von Rudolf Hartmann inszeniert. Die musikalische Leitung hat Robert Heger, Ge⸗ samtausstattung Benno von Arent.

Handelsteil.

Berliner Börse am 19. Februar. Bei Rückkäufen wieder freundlich.

Nach der schwächeren Tendenz zu Beginn der Woche hat sich im Berliner Börsenverkehr ziemlich schnell wieder eine freundliche Grundstimmung durchgesetzt. Der Medio kann jetzt als überwun⸗ den angesehen werden und infolgedessen sind auch keine Verkaufs⸗ ordres von Publikumsseiten . zu bemerken, vielmehr waren für den heutigen Verkehr in verschiedenen Werten Kaufordres eingelaufen. Die . die sich am Vortage k hatte, schritt in den meisten Papieren zu Rückkäufen, so daß sich das Kursniveau bei freundlicher Grundstimmung um durchschnittlich 1995 qpheben konnte. Infolge eintretender Geschäftsstille bröckelten die Kurse gegen Schluß des Verkehrs vereinzelt ab. ;

Am Montan markt fielen besonders Harpener durch feste Hal⸗ tung auf (splus 2), aber auch sonst zeigten sich hier durchschnitt⸗ liche Besserungen von R 5. Unter Kalipapieren lagen Salz⸗ dettfurth 1 35 niedriger, dagegen bestand Interesse für die Neben⸗ werte des Konzerns. J. G. Farben blieben unter Schwankungen unverändert, dagegen zogen Kokswerke und Ruetgerswerke auf günstige Abschlußaussichten hin um je 19 an. Der Elektro⸗ markt wies, mit Ausnahme von Siemens (plus 1M) keine sonder⸗ lichen Veränderungen auf. Unter Glattstellungen litten Deutsche Telefon und Kabel (minus 15), während sonst für verschiedene Spezialpapiere, wie Gebr. Junghans, Holzmann, Konti⸗Linoleum und Muag (je plus 1), Nachf vage bestand. Reichsbank konnten ihren Anfangsverlust von 19 * nur teilweise wieder einholen.

Am Rentenmarkt war das e , wieder ziemlich . die Kurse meist kaum verändert. Nach Erledigung des Medio erfuhr Tagesgeld eine kleine Ermäßigung auf 375 bis 378 7b. Auf Grund der amerikanischen Goldklauselentscheidung asg am inter⸗ nationalen Devisenmarkt Dollar und Pfund recht schwach. Der Dollar ging in Berlin auf 2,482 (250) und das Pfund auf 12, 13 (12, 183) . zurück.

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 42 vom 19. Februar 1935. S. 3

Die Getreidebestände Ende Januar 1935.

Die Marktberichtsstelle beim Reichsnährstand und das Statistische Reichsamt veröffentlichen nunmehr die Ergebnisse ihrer Erhebungen über die am 31. Januar d. J. vorhanden ge⸗ wesenen Getreidebestände. Ebenso wie in den Vormonaten 3 kich auch im Januar des Jahres eine befriedigende Entwicklung er Getreidevorräte vollzogen. Naturgemäß kommen auch dies⸗ mal die Maßnahmen, die in der Getreidebewirtschaftung ergriffen worden sind, sowie die gegenüber dem Vorjahre verringerten Ernteerträge ziffernmäßig zum Ausdruck. Bei Weizen hat sich die Abnahme der landwirtschaftlichen Bestände sowohl gegenüber dem Vormonat als auch im besonderen gegenüber Januar 1934 ziemlich stark verlangsamt. Dagegen ist bei Roggen und Gerste im Vergleich zu Dezember 1934 und Januar 1934 eine Steige⸗ rung erfolgt. Für Hafer beschränkt sich die Steigerung in der Abnahme der landwirtschaftlichen Bestände auf die Monate De— zember 19341 Januar 1935, während gegenüber Januar 1934 ein verringerter Rückgang zu verzeichnen ist. Es zeigt sich somit auch in der Statistik, daß die Landwirtschaft den Markt in aus— reichendem Umfang mit Brotgetreide versorgt hat, und daß sie bei der Futtergetreideverwertung dies gilt vor allem für Hafer dem kleineren Ernteergebnis durch eine vorsichtige Bewirtschaftung ihrer Getreidebestände Rechnung trägt. Die Getreidevorräte in den von der Statistik des Reichsamtes er⸗— faßten Mühlen und Lagerhäusern sind, was Weizen und Roggen angeht, erneut nicht unerheblich angestiegen. Auch hier wird die Tatsache einer ausreichenden Marktbelieferung ziffernmäßig bestätigt, soweit es überhaupt noch angesichts der flüfsigen Ge⸗ staltung des Getreidemarktes, die bereits seit Anfang Dezember vorigen Jahres zu beobachten ist, einer solchen Bestätigung be⸗ durfte. Bei der Beurteilung der vom Statistischen Reichsamt fit Ende Januar 1935 veröffentlichten Bestandsziffern ist indessen ür Weizen und Roggen zu berücksichtigen, daß ein allerdings nur geringer Teil der Zunahme auf eine berichtigende Ein⸗ beziehung von Beständen zurückzuführen ist, Dezember 1934 auf Lager, aber noch nicht statistisch erfaßt waren.

Im einzelnen stellen sich die Ergebnisse der Erhebungen wie folgt dar:

Von der Marktberichtsstelle beim Reichsnährstand sind in von Hundertteilen der Gesamternte als landwirtschaftliche Vor⸗ räte ermittelt worden:

31. 1. 1935 31. 1. 1934

Roggen... Winterweizen. Sommerweizen Wintergerste .. Sommergerste .

Hafer. ...

. Das Statistische Reichsamt gibt die nächstehenden Ziffern für die in Mühlen und Lagerhäusern (Mühlen über 5 t Tagesleistung . Lagerhäuser über 150 t Fassungsraum) befindlichen Bestände

ekannt:

e 9 9

Roggen Roggenmehl Weizen Weizenmehl

inländischer Herkunft und ausländischer Herkunft verzollt, in 1000 t

31. 1. 1935 1413 108 1798 166 31. 12. 1934 1230 112 1680 147 31. 1. 1934 966 87 1240 157

Die von⸗Hundert⸗Sätze der landwirtschaftlichen Getreide⸗ vorräte liegen auch für den 31. Januar 1935 ausnahmslos unter denen des Jahres 1934. Diese Tatsache erklärt sich zwanglos aus den geringeren Ernteerträgen, die das Jahr 1934 gegenüber dem Vorjahre zu verzeichnen hatte.

Im folgenden werden die einzelnen Getreidearten einer ein⸗ k Betrachtung unterzogen, wobei die von-Hundert⸗-Sätze

er landwirtschaftlichen Bestände unter Zugrundelegung der amt⸗ lichen Ernteschlußschätzungen aus absoluten Mengen geschätzt sind. Hinsichtlich der vom Statistischen Reichsamt ermittelten Vorräte der zweiten Hand ist zu berücksichtigen, daß das Reichsamt in seine Erhebungen nur die in Mühlen über 5 t Tagesleistung und Lagerhäusern über 150 t Fassungsraum befindlichen Mengen ein⸗ bezieht, also einen Teil der zweithändigen Bestände nicht ersaßt; eine nennenswerte Beeinflussung des ziffernmäßigen Gesamt— bildes, soweit es statistisch vorliegt, dürfte sich jedoch hieraus kaum ergeben.

Bei Roggen verfügte die Landwirtschaft am 31. Januar 1935 noch über rund 254 Millionen t. Als Bestände der Mühlen und Lagerhäuser hat das Statistische Reichsamt für den gleichen Zeit⸗ punkt in Roggen und Roggenmehl (Roggenmehl auf Roggen um— gerechnet) 1,55 Millionen i festgestellt. Die Gesamtroggenvorräte vermögen nicht nur die Brotversorgung des deutschen Volkes bis zum Ende des laufenden Wirtschaftsjiahres im vollen Umfange sicherzustellen, sondern lassen auch noch Möglichkeiten für die Auf⸗ rechterhaltung einer Nationalen Reserve und für eine normale Roggenverfütterung offen. Allerdings ist in der Roggenverfütte⸗ rung nach wie vor hinsichtlich ihres Umfanges eine gewisse Vor⸗

die bereits Ende!

sicht erforderlich. Die landwirtschaftlichen Roggenbestände haben sich im Monat Januar um rund 830 900 t verringert. Eine Teil⸗ menge hiervon, nämlich m . 120 000 t, ist zu einer Steige⸗ rung der Mühlen und Lagerhausbestände an Inlandsroggen ver— wendet worden. Beide Ziffern, also die Verringerung ber land⸗ wirtschaftlichen Vorräte und die Zunahme der zweithändigen Be— stände, zeigen deutlich, daß der Bauer seiner Pflicht zur aus— reichenden Marktversorgung in vollem Umfange nachgekommen ist. Die Roggenverarbeitung wird vom Statistischen Reichsamt für die Mühlen über 3 t Tagesleistung mit 247 Millionen t an— gegeben. Unter Berücksichtigung eines Mindestanteils von 30 vH, den die Mühlen unter 3 Tagesleistung an der Gesamtverar— beitung besitzen, stellt sich diese auf etwa 350 000 t. Seit Beginn der Ernte sind die landwirtschaftlichen Roggenbestände im laufen— den Wirtschaftsjahr um rund 5 Millionen t zurückgegangen, während in der gleichen Zeit des Vorjahres eine Abnahme von 544 Millionen t zu verzeichnen war. Gleichzeitig haben sich die Roggen⸗ und Roggenmehlvorräte (Roggenmehl auf Roggen um⸗ gerechnet) in Mühlen und Lagerhäusern im Jahre 193435 wäh⸗ rend derselben Zeitspanne um 761 0600 t und im Jahre 1933/34 um rund 722 0090 t erhöht. Bei der Beurteilung dieser Ziffern ist in Betracht zu ziehen, daß im Jahre 1933/34 beachtliche Roggen⸗ und Roggenmehlniengen im Wege des Austauschscheinverfahrens zur Ausfuhr gelangt sind.

Bei Weizen ergeben sich für den 31. Januar 1935 land⸗ wirtschaftliche Bestände in Höhe von 1,1 Millionen t Winter⸗ weizen und 280 009 t Sommerweizen. In Mühlen und Lager⸗ häusern be fanden sich zum gleichen Zeitpunkt 18. 2 Millionen t Weizen und Weizenmehl (Weizenmehl auf Weizen umgerechnet. Ebenso wie bei Roggen ist auch bei Weizen festzustellen, daß die vorhandenen Bestände in jedem Falle für den Ernährungsbedarf in vollem Umfange ausreichen. Darüber hinaus wird noch eine beachtliche Reserve und ein gewisser Teil für die Verfütterung verfügbar sein. Die landwirtschaftlichen Vorräte sind im Januar bei Winterweizen um vund 375 006 t und bei Sommerweizen um etwa 55 900 t zurückgegangen. Die Schwierigkeiten im Weizenabsatz, die seit Beginn des Kalenderjahres im Zusammen⸗ hang mit den Bestimmungen über die an die Reichsstelle für Getreide abzuführenden Ausgleichsbeträge eingetreten sind, haben sich in einer gegenüber dem Vormonat verringerten Abnahme der landwirtschaftlichen Weizenbestände ausgewirkt. Diese Verringe⸗ rung erstreckt sich allerdings nur auf Winterweizen, während bei Sommerweizen unter dem Einfluß der beschränkten Einfuhr von Auslandsweizen eine Steigerung erfolgt ist. Die Weizen- und Weizenmehlvorräte (Weizenmehl auf Weizen umgerechnet) in Mühlen und Lagerhäusern sind im Januar 1935 um rund 144 000 t angestiegen, die vollständig auf inländische Herkünfte entfallen. Auch in dieser verhältnismäßig starken Zunahme der zweithändigen Weizenmengen kommen die im Januar vorhanden gewesenen beschränkten Unterbringungsmöglichkeiten bei den Mühlen zum Ausdruck. Die Weizenverarbeitung der Mühlen über 3 t Tagesleistung wird vom Statistischen Reichsamt für Januar 1935 mit rund 302000 t beziffert. Unter Berücksichtigung der Verarbeitung der Mühlen unter 3st Tagesleistung mit 10 9 der Gesamtverarbeitung ergibt sich eine solche von rund 335000 t. Die Weizenbestände der Landwirtschaft haben sich seit der Ernte um rund 3,1 Millionen t verringert; für das Vorjahr lautet die gleiche Ziffer auf annähernd 3,5 Millionen t. Die in Mühlen und Lagerhäusern befindlichen Weizen⸗ und Weizenmehlbestände (Weizenmehl auf Weizen umgerechnet) sind seit Anfang August 1934 um rund 730 000 t und im Jahre 1933 um rund 950 000 t gestiegen.

Bei Gerste waren Ende Januar 1935 noch etwa 1,05 Mil⸗ lionen t in den Händen der Landwirtschaft, für das Vorjahr ergibt sich eine Bestandsziffer von 1,36 Millionen t. Bei einer Minderernte von 260 000 t ervechnet sich also ein Minderbestand von rund 310 000 t. Die im Vergleich zum Vorjahre gesteigerte Gersteverwertung der Landwirtschaft findet ihre Begründung in der Futtermittelversorgungslage. Bei der Beurteilung der zu⸗ künftigen Futtergetreideversorgung der landwirtschaftlichen Be⸗ triebe ist zu berücksichtigen, . nicht nur Weizen und Roggen zur Verfütterung bereitstehen, sondern daß die Kartoffelvorräte, die am 31. Januar 1935 größer waren als im Vorjahre, eine beachtliche Futterreserve darstellen.

Die Haferbestände der Landwirtschaft beliefen sich am 31. Ja⸗ nuar 1935 auf vund 2, 97 Millionen t, während im Vorjahre 4,11 Millionen t ermittelt worden sind. Die Bewertung dieser Ziffern muß davon ausgehen, daß die diesjährige Haferernte um rund 1,A5 Millionen t unter der des Vorjahres liegt. Unter Be⸗ rücksichtigung dieser Tatsache ist festzustellen, daß die Haferver⸗ wertung vorsichtig durchgeführt wird. Die vorsichtige Haferver⸗ wertung der Landwirtschaft ist naturgemäß auch auf dem Hafer⸗ markt in Erscheinung getreten, konnte aber durch die Bereit⸗ stellung von Auslandshafer und anderen Futtermitteln in ihrer Auswirkung weitgehend ausgeglichen werden.

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Umsatzstener im landwirischantlichen Handel und in der Landwirischast.

Im Rahmen des Großmarktes für den Nährstand in München hielt Dr. Bur lein von der Hauptvereinigung der Deutschen Getreidewirtschaft einen aufklärenden Vortrag über Umsatzsteuerfragen, um dadurch verschiedene Mißverständnisse

und Zweifelsfragen zu klären, die zeitweise im Handel mit land⸗

wirtschaftlichen Produkten und in der Landwirtschaft selbst auf⸗ getreten i In der Frage der , des reinen Handels hätten sich Handel und Genossenschaften zunächst folgende Fragen zu stellen: Liegt ein steuerfreier Umsatz oder ein mit 6.5 3 Umsatzsteuer begünstigter Umsatz vor? Steuerfrei ist der Großhandelsumsatz dann, wenn bei den gegebenen Großhandels⸗ voraussetzungen Getreide, Kunstdünger, Kartoffeln, Mehl, Schrot und Kleie aus Getreide aller Art und Kohlen umgesetzt werden. Der Umsatz in allen anderen Gegenständen ist, wenn er im reinen Großhandel geschieht, mit 0,5 3 zu versteuern.

In diesem Zusammenhang erläuterte Dr. Burlein sodann die Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, wenn ein Großhandelsumsatz vorliegen soll. Hierzu muß

J. der Gegenstand erworben sein (also z. B. darf nicht selbst

angebaut en

2. der Gegenstand muß im Großhandel umgesetzt worden sein,

wobei Betriebsmittellieferungen für den Bauern auch in kleinsten Mengen als Großhandel anzusehen sind,

3. der een nl darf nicht be⸗ oder verarbeitet sein,

4. die Buchführungsvorschriften müssen genauestens be⸗

achtet sein.

Diese vier Voraussetzungen müssen stets gegeben sein, wenn Handel und Genossenschaften entweder Umsaͤtzsteuerfreiheit für die oben . Massegüter erlangen, oder wenn sie den be⸗ günstigten Umsatzsteuersatz von 0,5 9 beanspruchen wollen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, sei es, daß nicht im Großhandel geliefert wurde, sei es, daß eine Be⸗ oder Verarbeitung vorliegt, j B. Vermahlen von Getreide zu Mehl oder Schrot, dann ommen die beiden allgemeinen Steuerumsätze in Betracht, und zwar 1 25 bei Getreide aller Art, Mehl, Schrot und Kleie aus . aller Art und der 2 ige Satz für alle übrigen Gegen⸗

ände. Der Bauer selbst hat für die eigen gewonnenen Erzeugnisse, die er weiter verkauft, 1 * Umsatzsteuer zu entrichten.

Der VDG auf der Leipziger Messe.

Bei der diesjährigen Leipziger Frühjahrsmesse wird der Messeausschuß des Verbandes Deutscher Elektrotechniker e. V., der sich aus Vertretern der verschiedensten Fachrichtungen der Elektro⸗ technik zufammensetzt, wie in den Vorjahren wieder in Tätigkeit treten. Seine Aufgabe ist es, die Ausstellungsstände der Her⸗ . elektrotechnischer Erzeugnisse aufzusuchen und die ausge⸗ stellten Waren zu besichtigen, um festzustellen, ob die Bestimmungen des VDE bei der Herstellung berücksichtigt sind. Diese Tätigkeit des Messeausschusses hat sich bisher außerordentlich bewährt, da

durch die Besprechung mit den Herstellern viele wichtige Fragen

über die vorschriftsmäßige Ausführung elektröotechnischer Erzeug⸗ nisse einwandfrei geklärt werden konnten. Die hierdurch veran⸗ laßten Aenderungen und Verbesserungen in bezug auf Sicherheit der elektrotechnischen Gegenstände sind für die Elektroindustrie von großem Nutzen geworden. Andererseits ist den Mitgliedern des Messeausschusses Gelegenheit gegeben, die neuesten elektrotech⸗ nischen Exzeugnisse kennenzulernen. Hierdurch werden wextvolle Erkenntnisse für die Neugestaltung und Verbesserung der VDC⸗ Bestimmungen gewonnen, damit diese dem neuesten Stande der Technik angepaßt werden können. Zur weiteren Unterstützung der Messebesucher hat der VDE im Hause der Elektrotechnik eine Auskunftsstelle eingerichtet. Diese Auskunftsstelle, die während der ganzen Dauer der Messe geöffnet ist, dient dazu, den Messe⸗ besuchern Auskünfte über die VDE ⸗Vorschriften und die VDe⸗ Prüfstelle zu erteilen sowie Ausstellern und Einkäufern beratend zur Seite stehen.

Druckfehlerberichtigung.

In der Uebersicht „Braustoffverbrauch, Bierversteuerung usw.“ auf Seite 3 der Nr. 36 vom 12. Februar 1935 muß es tatt: „6i25“ (Nürnberg, Farbebier) richtig heißen: „Si265“; tatt: 972 OMl3“ (Würzburg, Schankbier insgesamt) richtig: „12 073“; statt: „Im 1. und 3. Rechnungsviertelsahr“ Vorspalte, drittletzte und letzte Linie) richtig,. „Vom 1. bis 3. Rechnungs⸗ vierteljahr “.

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Devisenbewirtschaftung.

Keine Devisen für die Einfuhren ohne Devisen⸗ bescheinigung. Nach dem „Neuen Plan“ ist zur Bezahlung eines jeden Ein⸗

ee e cafta eine Devisenbescheinigung erforderlich. Die Tat⸗

ache, daß die in hr von Waren ohne Devisenbescheinigun nicht verboten ist, hat in letzter . in e ech ns . Lieferung von Waren ohne Devisenbescheinigung geführt, obgleich nach wiederholten amtlichen Erklärungen Devisen für die Be⸗ zahlung dieser Waren nicht bereit a werden können. Es wird daher noch einmal darauf hingewiesen, daß eine Abgabe von Devisen für die Bezahlung solcher ohne Devisenbescheinigung eingeführten Waren nicht in Frage kommt.

Alte Verbindlichteiten aus dem Waren⸗ und Dienstleiftungs verkehr mit hen Niederlanden.

Alten Handelsverbindlichkeiten gegenüber den Niederlanden hat die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung durch Runderlaß i355 D. St. die Frist für Einzahlungen auf das Treuhänderkonto Nicgerlande bei der Deutschen Verrechnungskasse bis zum 9. März 1935 verlängert. Sie weist ferner darauf hin, daß alle Anträge auf Genehmigung der Bezahlung deutscher Verbindlich— keiten aus dem Waren- und Dienstleistungsberkehr mit den Nieder⸗ landen, soweit es sich um Fälligkeiten vor dem 24. September 1934 handelt, bis zum 1. März 1935 bei den örtlich zuständigen Devisen⸗ stellen gestellt sein müssen, und daß spätere Anträge nicht mehr berücksichtigt werden können.

VBestimmungen über den Rapitalverkehr mit Dänemark.

Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung erläßt mit R. E. Nr. A8 / 85 D. St. vom 15. Februor 1935 .. . nach der zwischen den zuständigen deutschen und dänischen Stellen neue Vereinbarungen über den Kapitalverkehr zwischen beiden Ländern getroffen worden sind. Zur Durchführung dieser Verein— barungen erläßt der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirt⸗ schaftung unter Aufhebung des Runderlasses 18/35 Abschnitt 1 Ziff. 3 und der Allgemeinen Erlasse 1 7131133 vom 28. Fe⸗ bruar 19533 und Dev. 1 54 446/33 vom 10. November 1933 Be— stimmungen über Rückzahlung von Krediten, über Zahlungen von Vermögenserträgnissen nach Dänemark und über Ueberweisung von Zahlungen in Härtefällen.

Die Neuregelung der deutsch⸗französischen Eisenlieferung nach der Saargliederung.

Die Verhandlungen zwischen den Vertretern der deutschen Eisenindustrie und der westeuropäischen Ländergruppen über die aus der Saarrückgliederung zu ziehenden Folgerungen sind in ein entscheidendes Stadium getreten. Wie die Mitteilung über die Ende vergangener Woche in Paris abgehaltenen Besprechun⸗ gen erkennen läßt, hat man, um klare Verhältnisse im deutsch⸗ französischen Eisenaustausch zu schaffen, zunächst das Kontingents⸗ abkommen über die Einfuhr lothringischen Eisens nach Deutsch⸗ land aufgehoben, wie auch umgekehrt augenblicklich keine Liefe⸗ rungen mehr vom Saargebiet nach Frankreich vorgenommen werden sollen. Die jetzt zu führenden Verhandlungen haben das Ziel, durch eine Aufrechnung der gegenseitigen Lieferungen zu einem für die Zukunft tragbaren Ausgleich zu kommen. Dabei will man als Berechnungsbasis die Entwicklung mehrerer Jahre heranziehen, da infolge der unterschiedlichen Eisenkonjunkturent⸗ wicklung in Deutschland und Frankreich namentlich im letzten Jahre eine starke Verschiebung in den ursprünglich vorgesehenen Lieferungen eingetreten ist. Wie wir erfahren, dürfte sich auf Grund der gewählten Referenzperiode eine Verrechnungsspitze zugunsten Deutschlands ergeben.

Das deutsch-lothringische Kontingentsabkommen, das jetzt aufgehört hat zu bestehen, ist im Jahre 1926 bei der Gründung der früheren Internationalen Rohstahl⸗Gemeinschaft getroffen worden als Bestandteil von Kontingentsabmachungen zwischen der deutschen Eisenindustrie einerseits und der französischen und bel⸗ gisch⸗luxemburgischen Eisenindustrie andererseits. Das Abkom⸗ men sah eine Beteiligung der lothringischen Eisenindustrie am deutschen Inlandsabsatz mit 3,9 0 vor. Infolge der Zunahme des Eisenverbrauchs in Deutschland ist auf Grund diesẽs Kon⸗ tingentsabkommens eine erhebliche Zunahme der Einfuhr fran⸗ zösischer Eisen⸗ und Walzwerkserzeugnisse nach Deutschland zu verzeichnen gewesen. 1932 wurden 140000 t aus Frankreich ein⸗ geführt, 1933 waren es bereits 171 000 t, und im Jahre 1934 89 ich die Einfuhrmenge mit über 280 000 t gegen 1932 mehr als verdoppelt. Andererseits besaßen die Saarwerke am franzö⸗ sischen Markt ein Kontingent, das ursprünglich auf 500 900 t bemessen worden war. In diesem Kontingent war jedoch der Verbrauch im Saargebiet selbst enthalten, der 1933 annähernd 100 000 t, 1934 etwa 120 000 t betragen haben dürfte. Aber auch nach Berücksichtigung dieser im Saargebiet selbst ver⸗ brauchten Eisenmengen konnten die Lieferungen von der Saar nach Frankreich in den letzten Jahren nicht mehr in dem vor⸗ gesehenen Rahmen erfolgen im Hinblick auf die geringe Auf⸗ nahmefähigkeit des französischen Marktes. Es wurden deshalb aus dem Saargebiet nach Frankreich im Jahre 1933 nur 370 0090 t Walzwerkserzeugnisse ausgeführt, 1934 sogar weniger als 300 000 t. Dagegen hatte die Saareisenindustrie nach den Bestimmungen des Freg⸗Vertrages schon vor der Rückgliedevung die Möglichkeit, ihre Erzeugnisse am deutschen Markt abzusetzen. Dieser Saaveisenabsatz in Deutschland ist von 422 000 t im Jahre 1933 auf über 600 060 t im verflossenen Jahre angestiegen.

Erdöl in Deutschland.

Im Rahmen der Volkstümlichen Vorträge der Preußischen Geologischen Landesanstalt, Berlin, machte der bekannte Sach⸗ bearbeiter für Erdölfragen Dr. Bentz bemerkenswerte Aus⸗ führungen über die planmäßige Erforschung des deutschen Unter— grundes. Danach werden in Deutschland vier Erdölprovinzen unterschieden, nämlich: Die oberbayrisch⸗schwäbische Hochebene mit Oelspuren am Tegernsee und Gasvorkommen bei Passau, der Fheintalgraben zwischen Basel und Frankfurt mit Oelvorkommen von Forst bei Bruchsal, wo die Reichsbohrung 53 ein durch seine Qualität besonders ausgezeichnetes Rohöl feststellte, die Thüringer Mulde zwischen Harz und Thüringer Wald mit dem Vorkommen von Volkenroda; die bisherigen Bohrversuche von der Oberfläche haben zwar zum Teil große Gasmengen und wichtige Finger⸗ zeige für die weitere Aufschließung ergeben, ohne daß jedoch heute schon der endgültige wirtschaftliche Erfolg eingetreten wäre, das norddeutsche Flachland mit den Oellagervorkommen am Rande der Salzstöcke, zu denen neuerdings durch die Reichsbohrung 45 ein neuer Lagerstättentyp hinzugekommen ist, indem diese Bohrung erstmals nördlich vom Harz Erdöl und Gas nachgewiesen hat.

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